Naturparkplan. Band II: Daten und Fakten. Entwurf zur Beteiligung. Landkreise Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Naturparkplan. Band II: Daten und Fakten. Entwurf zur Beteiligung. Landkreise Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte"

Transkript

1 Naturparkplan Band II: Daten und Fakten Entwurf zur Beteiligung Landkreise Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte

2 Impressum Herausgeber: und und und Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Goldberger Straße Güstrow Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide Landkreis Ludwigslust-Parchim Putlitzer Straße Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Platanenstraße Neubrandenburg Landkreis Rostock Am Wall Güstrow in Kooperation mit: Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Schloßstraße Schwerin Regionaler Planungsverband Region Rostock Erich-Schlesinger-Str Rostock Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße Neubrandenburg Bearbeitung durch: UmweltPlan GmbH Stralsund Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b Güstrow und BTE Tourismus- und Regionalberatung Kreuzbergstraße Berlin Titelfoto: Foto: Hinweis: Diese Broschüre darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden kann.

3 Inhaltsverzeichnis Einführung (Anlass, Zielsetzung, Methodik)... 1 A Allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet... 3 A.1 LAGE IM RAUM UND ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS... 3 A.2 GRUNDLEGENDE STRUKTURDATEN... 3 A.3 SIEDLUNGS- UND LANDNUTZUNGSGESCHICHTE... 9 A.4 REGIONALE AKTEURE B Gesetzliche und planerische Grundlagen B.1 ÜBERGEORDNETE GESAMTPLANUNG B.2 NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPLANUNG C Aktuelle Situation des Untersuchungsgebiets C.1 NATURRAUM UND LANDSCHAFTSHAUSHALT C.1.1 Landschaftsentwicklung und naturräumliche Gliederung C.1.2 Geologie, Relief, Böden und Hydrogeologie C.1.3 Klima und Luft C.1.4 Oberflächengewässer C.1.5 Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation C.2 LEBENSRÄUME / FLORA UND FAUNA / SCHUTZGEBIETE C.2.1 Lebensräume und ihre Pflanzenwelt C Wälder C Grünland C Acker C Binnengewässer C Moore und Sümpfe C Gehölze... 63

4 C Offene und halboffene Trockenstandorte, Zwergstrauchheiden und Wacholderheiden C Arten des Florenschutzkonzepts C Biotopverbundsystem C.2.2 Tierwelt C Avifauna C Säugetiere C Amphibien und Reptilien C Fische und Rundmäuler C Mollusken C Insekten C.2.3 Schutzgebiete und -objekte C Kohärentes ökologisches europäisches Netz, Natura C Schutzgebiete und -objekte nach Bundes- und Landesrecht C.3 LANDSCHAFTSBILD UND LANDSCHAFTLICHE FREIRÄUME C.3.1 Landschaftsbild C.3.2 Landschaftliche Freiräume C.4 WASSERWIRTSCHAFT C.5 LANDWIRTSCHAFT C.5.1 Verwaltungsstruktur und landbauliche Eignung C.5.2 Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen und -restriktionen C.5.3 Statistische Angaben zur Landwirtschaft C.5.4 Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte C.6 FISCHEREIWIRTSCHAFT C.6.1 Fischereibetriebe C.6.2 Freizeitfischerei, Angelbetrieb

5 C.6.3 (Direkt-)Vermarktung und touristische Angebote C.6.4 Naturschutzfachliche Anforderungen / Restriktionen / Konflikte C.7 FORSTWIRTSCHAFT C.7.1 Verwaltungsstruktur und forstliche Zusammenschlüsse C.7.2 Statistische Angaben zur Forstwirtschaft C.7.3 Umsetzung des Erlasses zur naturnahen Forstwirtschaft im Naturpark seit C.7.4 Zertifizierung C.7.5 Waldschutz C.7.6 Schutzwald Kiefernnutzung C.7.7 Regionale Holzwirtschaft und Verarbeitung C.8 JAGD 139 C.8.1 Organisation der Jagdausübung C.8.2 Wildbestand und Wildvermarktung C.8.3 Konflikte / naturschutzfachliche Anforderungen C.9 ROHSTOFFABBAU C.10 MILITÄRISCHE NUTZUNG C.11 SIEDLUNGSSTRUKTUR C.11.1 Entwicklung, Größe und Charakter der Orte C.11.2 Zentralörtliche Gliederung C.11.3 Vorbereitende Bauleitplanung und Dorferneuerung C.12 GEWERBLICHE WIRTSCHAFT, HANDEL, DIENSTLEISTUNG C.13 TOURISMUS UND ERHOLUNG C.13.1 Touristische Nachfrage C.13.2 Wirtschaftsfaktor Tourismus C.13.3 Touristisches Angebot

6 C Unterkünfte C Gastronomische Betriebe C Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung C Bauliche Sehenswürdigkeiten und Denkmäler C.13.4 Touristische Organisationen und Marketing C.14 KULTURELLE UND SOZIALE INFRASTRUKTUR C.14.1 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen C.14.2 Gesundheitswesen-Krankenhäuser C.14.3 Soziale Dienste/ Einrichtungen und Stationäre Pflegeeinrichtungen C.14.4 Bildung und Erziehung C.15 VERKEHR UND MOBILITÄT C.15.1 Motorisierter Individualverkehr C.15.2 Schienenverkehr C.15.3 Busverkehr C.15.4 Fahrgastschifffahrt C.16 SONSTIGE TECHNISCHE INFRASTRUKTUR C.16.1 Ver- und Entsorgung C.16.2 Erneuerbare Energien C.17 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND UMWELTBILDUNG C.17.1 Öffentlichkeitsarbeit C.17.2 Umweltbildung D Quellenverzeichnis D.1 LITERATUR, SCHRIFTLICHE DOKUMENTE D.2 ZITIERTE MÜNDLICHE AUSKÜNFTE D.3 GESETZE UND RICHTLINIEN

7 D.4 KARTENMATERIAL D.5 INTERNETLINKS Anhang ZU KAP. C.2.1 LEBENSRÄUME UND IHRE PFLANZENWELT ZU KAP. C.2.3 SCHUTZGEBIETE UND -OBJEKTE ZU KAP. C.3.1 LANDSCHAFTSBILD ZU KAP. C.6 FISCHEREI ZU KAP. C.7 FORSTWIRTSCHAFT ZU KAP. C.9 ROHSTOFFABBAU ZU KAP. C.17.2 UMWELTBILDUNG Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Landkreise, Ämter und Gemeinden im Naturpark und in der Naturparkregion... 4 Tabelle 2: Stand der Bevölkerung (2010) und Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Naturparkregion... 5 Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Naturparkregion... 6 Tabelle 4: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in der NP-Region... 7 Tabelle 5: Erwerbstätige am Arbeitsort nach Wirtschaftsart (2009) bezogen auf die Altkreise der NP-Region... 8 Tabelle 6: Flächennutzung (Wald, Landwirtschaft) in der Naturparkregion... 9 Tabelle 7: Naturräumliche Gliederung der Naturparkregion Tabelle 8: Prozentuale Waldverteilung im Gebiet des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide vom Jahrhundert auf Grundlage historischer und aktueller topographischer Karten (LORENZ o.j. in GUENTHER O.J.) Tabelle 9: Geotope in der Naturparkregion Tabelle 10: Hydrogeologisches Normalprofil in der Naturparkregion nach HK Tabelle 11: Mittelwerte des Niederschlags für Stationen in der Naturparkregion für den Messzeitraum Tabelle 12: Jahresmittelwert der aktuellen Immissionsdaten (LUNG M-V 2012a)... 34

8 Tabelle 13: Tabelle 14: Qualitätskomponenten für die Bewertung von Seen nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie Nach EU-WRRL berichtspflichtige Seen (Wasserfläche > 50 ha, die ganz oder anteilig in der Naturparkregion liegen, nach Landkreisen geordnet und alphabetisch sortiert Tabelle 15: Güteklassen der Fließgewässerstrukturgütekartierung Tabelle 16: Maßnahmen für die Mildenitz und Umsetzungsstand lt. LUNG M-V (2008a), ergänzt durch Koch mdl. ( ) Tabelle 17: HPNV-Einheiten in der Naturparkregion Tabelle 18: Tabelle 19: Übersicht über die FFH-LRT der Wälder in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet Übersicht über die FFH-LRT des Grünlandes in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet Tabelle 20: Übersicht über die Stillgewässer im Untersuchungsgebiet Tabelle 21: Tabelle 22: Übersicht über die FFH-LRT der Gewässer in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet Übersicht über die FFH-LRT der Moore in FFH-Gebieten des Untersuchungsgebietes Tabelle 23: Landwege mit besonderen Gehölzbeständen im Untersuchungsraum Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26 Übersicht über die FFH-LRT der Trockenlebensräume in FFH- Gebieten im Untersuchungsgebiet Arten des Florenschutzkonzepts M-V im Untersuchungsraum (Fundpunkte seit 1995) Erhaltungs- und Entwicklungsflächen des Biotopverbunds im engeren Sinne Tabelle 27: Klassen für die Einstufung der Rast- und Überwinterungsgebiete Tabelle 28: Konfliktschwerpunkte Fischotterquerung in der Naturparkregion nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung Tabelle 29: Nachgewiesene Fledermausarten in der Naturparkregion Tabelle 30: Nachgewiesene Amphibienarten in der Naturparkregion Tabelle 31: Nachgewiesene Reptilienarten in der Naturparkregion Tabelle 32: Anteile der FFH-Gebiete in der Naturparkregion und im Naturpark Tabelle 33: Zusammenstellung der FFH-Gebiete in der Naturparkregion Tabelle 34: Bearbeitungsstand der Managementplanung für die FFH-Gebiete in der Naturparkregion (Stand Juni 2013)... 92

9 Tabelle 35: Tabelle 36: Anteile der Europäischen Vogelschutzgebiete in der Naturparkregion und im Naturpark Zusammenstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete in der Naturparkregion und im Naturpark Tabelle 37: Landschaftsschutzgebiete in der Naturparkregion Tabelle 38: Geschützte Landschaftsbestandteile in der Naturparkregion Tabelle 39: Zusammenfassung der Schäden nach KOCH (2010) Tabelle 40: Geschützte Biotope in der Naturparkregion Tabelle 41: Hutewälder in der Naturparkregion Tabelle 42: Tabelle 43: Prozentuale Verteilung der Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilds in der Naturparkregion und im Naturpark Klassifizierung der landschaftlichen Freiräume im Untersuchungsgebiet Tabelle 44: Zeitliche Einordnung der Aufgaben und Fristen gemäß WRRL Tabelle 45: Tabelle 46: Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Tabelle 51 Tabelle 52: Stand der Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) im Untersuchungsgebiet, Oktober Durchschnittliche Ackerzahlen im Untersuchungsgebiet (nach LUNG M-V 2005b) Naturschutzfachliche Erfordernisse bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung (LUNG 2007, 2008a und 2011) sowie aktueller Stand Dezember Feldblockanteile im Untersuchungsgebiet (Daten nach digitalem Feldblockkataster 2012) Prozentualer Abteil der gemeldeten Anbaustrukturen in der Naturparkregion und im Naturpark im Jahr 2012 bezogen auf die Feldblockfläche Übersicht zur Entwicklung von Anbau und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland Einschränkungen der fischereilichen Nutzung bzw. Angelnutzung in den NSG der Naturparkregion (lt. NSG-Verordnungen) Naturschutzfachliche Erfordernisse bezüglich der fischereilichen Nutzung / Angelnutzung nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung sowie aktueller Stand Oktober Tabelle 53: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in der Naturparkregion Tabelle 54: Waldflächenverteilung nach Eigentumsarten

10 Tabelle 55: Umtriebszeiten für den Landeswald Mecklenburg-Vorpommern Tabelle 56: Anteile der Baumartengruppen im Oberstand und im Unterstand Tabelle 57: Geplante Verjüngungstypen in Abhängigkeit von der Baumartenzusammensetzung im Oberstand Tabelle 58: Bestandsmischung im Oberstand der Waldflächen im Naturpark Tabelle 59: Bestandschichtung der Waldflächen im Naturpark Tabelle 60: Übersicht über Zahl und Größe der Jagdflächen der Altkreise Tabelle 61: Tabelle 62: Tabelle 63: Tabelle 64: Tabelle 65: Vorkommen an Schalenwildarten in den Forstämtern der Naturparkregion Wildnachweisung für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Nachweisung für Niederwild für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Nachweisung für Raubwild für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Gewässer mit Bejagungsverbot von Wildgänsen für die Gewässer der Naturparkregion, sortiert nach Landkreisen (JagdZVO M-V 2008) Tabelle 66: Übersicht der Bergbauberechtigungen in der Naturparkregion Tabelle 67 Konversionsflächen in der Naturparkregion mit Bedeutung für den Naturschutz Tabelle 68: Gemeinde mit ihren Ortsteilen in der Naturparkregion Tabelle 69: Zuordnung der Gemeinden der Naturparkregion zu den Zentralen Orten Tabelle 70: Flächennutzungspläne und Landschaftspläne in der Naturparkregion Tabelle 71: Stand der Dorferneuerung in der Naturparkregion Tabelle 72: Bruttoinlandsprodukt in den Altkreisen der Naturparkregion Tabelle 73: Tabelle 74: Tabelle 75: Betriebe in den Altkreisen der Naturparkregion nach Wirtschaftsabschnitten (Stand 2005) Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen in den Landkreisen der Naturparkregion Gewerbegebiete in der Naturparkregion nach Standortdatenbank investguide-mv Tabelle 76: INSM-Regionalranking Tabelle 77: Wirtschaftliche Stärken und Schwächen der Altreise in der Naturparkregion

11 Tabelle 78: Tabelle 79: Beherbergungsbetriebe (einschließlich Camping), Gästebetten, Gästeübernachtungen, Gästeankünfte im Jahr Durchschnittliche Tagesausgaben der Übernachtungsgäste in gewerblichen Beherbergungsbetrieben Tabelle 80: Beherbergungsstruktur nach Reisegebieten (Stand 2010) Tabelle 81: Durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten Tabelle 82: Anzahl der in der Naturparkregion vorhandenen Beherbergungsbetriebe laut Internet (I) und Gastgeberverzeichnis (G) Tabelle 83: Die Naturparkregion tangierende Radfernrouten Tabelle 84: Reittouristische Betriebe und Angebote Tabelle 85: Wassertouristische Infrastruktur und Angebote Tabelle 86: Wassertouristische Tourenempfehlungen Tabelle 87: Weitere landschaftsbezogene Freizeitinfrastrukturen und -angebote Tabelle 88: Touristisch erschlossene Sehenswürdigkeiten (Auswahl) Tabelle 89: Anzahl von Mitgliedern der Tourismusverbände in den Kommunen Tabelle 90: Übersicht der Tourist-Informationsstellen Tabelle 91: Bedeutung des Naturparks auf kommunalen Internetplattformen Tabelle 92: Museen und Heimatstuben Tabelle 93: Weitere kulturelle Angebote und Anbieter (Auswahl) Tabelle 94: Anzahl Krankenhäuser und Betten in den Landkreisen der Naturparkregion Tabelle 95: Krankenhäuser und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Tabelle 96: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der Altkreise in der Naturparkregion Tabelle 97: Anteil Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen Tabelle 98: Kindertagesstätten Tabelle 99: Schülerzahlen an allgemein bildenden Schulen und Lehrkräfte Tabelle 100: Verteilung der Schultypen im Vergleich Tabelle 101: Bildungseinrichtungen und Bibliotheken Tabelle 102: Anzahl an PKW in den Landkreisen der Naturparkregion Tabelle 103: Tagesverkehrsaufkommen an Kraftfahrzeugen und Schwerverkehr in der Naturparkregion 2005, 2008 und Tabelle 104: Breitbandverfügbarkeit in den Gemeinden der Naturparkregion Tabelle 105: Wasserver- und Abwasserentsorger in der Naturparkregion

12 Tabelle 106: Anschlussverhältnisse der an der Naturparkregion partizipierenden Landkreise an die öffentliche Kanalisation im Jahr Tabelle 107: Standorte von Anlagen zur Abfallaufbereitung und -sortierung Tabelle 108: Vergütungssätze nach 32 EEG November Januar Tabelle 109: Biogasanlagen (in Betrieb) in der Naturparkregion Tabelle 110: Tabelle 111: Tabelle 112: Schwerpunktvorkommen von Arten des Florenschutzkonzeptes innerhalb des Untersuchungsraumes (Daten nach LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011, eigene Ergänzungen) Zu schützende Lebensraumtypen und Arten der FFH-Gebiete in der Naturparkregion Gebiete der Meldung vom April 2008 zur Neuausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten in der Naturparkregion Tabelle 113: Kurzcharakteristik der ausgewiesenen Naturschutzgebiete in der Naturparkregion Tabelle 114: Schutzzweck des in Ausweisung befindlichen Naturschutzgebietes Südufer Goldberger See Tabelle 115: Flächennaturdenkmale In der Naturparkregion Tabelle 116: Naturdenkmäler im Naturpark (2010 noch vorhanden) Tabelle 117: Tabelle 118: Tabelle 119: Tabelle 120: Landschaftsbildräume nach Landesweiter Analyse (IWU 1996) in der Naturparkregion Übersicht über die fischereiliche Nutzung bzw. Angelnutzung der Gewässer in der Naturparkregion Kennwerte der Altersgliederung im Oberstand insgesamt (Zuarbeit Landesforst vom ) Altersklassentabelle Nadelholz (Zuarbeit Landesforst vom ) Tabelle 121: Altersklassetabellen Laubholz (Zuarbeit Landesforst vom Tabelle 122: Altersklassentabelle Kiefer (Zuarbeit Landesforst vom ) Tabelle 123: Altersklassentabelle Buche (Zuarbeit Landesforst vom ) Tabelle 124: Altersklassentabelle Roterle (Zuarbeit Landesforst vom ) Tabelle 125: Tabelle 126: Ergebnisse der Waldfunktionenkartierung 2006 (Zuarbeit Landesforst vom ) Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung in der Naturparkregion Tabelle 127: Geführte Touren im Naturpark im Jahr

13 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in der Naturparkregion (Quelle: sisonline.statistik.m-v.de, 09.2)... 8 Abbildung 2: Geschütztheit des Grundwassers in der Naturparkregion (IWU 1996) Abbildung 3: Schutzwürdigkeit des Grundwassers in der Naturparkregion (IWU 1996) Abbildung 4: Änderung der Anzahl von Kenntagen bis Ende des Jahrhunderts in der Müritz-Region (Quelle: SPEKAT et al in WM M-V 2008, S. 12) Abbildung 5: Überblick über die Gefährdungssituation der Naturdenkmäler im Naturpark aus KOCH (2010) Abbildung 6: Wasser- und Bodenverbände in der Naturparkregion Abbildung 7: Ausschnitt aus der Karte Hofläden und Hofcafés in Mecklenburg- Vorpommern Abbildung 8: Erteilte Touristenfischereischeine von 2005 bis 2012 in M-V (nach ) Abbildung 9: Forststruktur in der Naturparkregion (Zuarbeit Landesforst vom ) Abbildung 10: Bestockungstypen-Gruppen (Zuarbeit Landesforst vom ) Abbildung 11: Lage des Schutzwalds Kiefernnutzung Abbildung 12: Übersicht der Bergbauberechtigungen in der Naturparkregion (Quelle: Schriftliche Zuarbeit Bergamt Stralsund, Herr Blietz, vom ) Abbildung 13: Auszug aus der Markierungsanordnung Abbildung 14: Landesgesetzliche Regelungen Reiten und Fahren Abbildung 15: Offizielle Badestellen in der Naturparkregion Abbildung 16: LTE Standorte in der Naturparkregion und ihrem Umfeld ( ) Abbildung 18: Windeingungsräume in der Naturparkregion nach Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock (RPV REGION ROSTOCK 2013) Abbildung 19: Solar-Basis-, Bonus- und Innovationsförderung, Stand ab dem ( , Publikationen) Abbildung 20: Bioenergiedörfer in der Naturparkregion (Quelle: eigene Darstellung)

14 Abbildung 21: Bestandschichtung in den Forstämtern (Zuarbeit Landesforst vom ) Abbildung 22: Bestandsmischung in den Forstämtern (Zuarbeit Landesforst vom ) Textkarten (s. Anhang Textkarten) Blatt-Nr. Bezeichnung Maßstab 1 Lage und Abgrenzung des Naturparks und der Naturparkregion, Verwaltungsgrenzen... 1 : Landnutzungen... 1 : Naturraumgliederung nach KOPP... 1 : Geologische Strukturen und Geotope... 1 : Gewässergüte, Strukturgüte... 1 : Natürliche oberirdische Wassereinzugsgebiete... 1 : Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation... 1 : Biotopverbundsystem nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung... 1 : Landschaftsbildräume... 1 : Regionale Mindestdichte von Landschaftselementen... 1 : Bewertung landschaftlicher Freiräume... 1 : Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen und -restriktionen... 1 : Einzelkarten (s. Anhang Einzelkarten) Blatt-Nr. Bezeichnung Maßstab 1 Naturhaushalt... 1 : Schutzgebiete und Kulturlandschaftselemente... 1 : Landnutzung... 1 : Erholung und Tourismus... 1 : Entwicklungsziele... 1 : FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und FFH-Arten... 1 :

15 Einführung (Anlass, Zielsetzung, Methodik) Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide wurde am 14. Juli 1994 als erster Naturpark des Landes durch eine Landesverordnung endgültig festgesetzt 1. Gemäß 7 Abs. 2 der Verordnung sowie gemäß 3 Nr. 4 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V (NatSchAG M-V) ist durch das LUNG bzw. die Naturparkverwaltung in Zusammenarbeit mit den flächenmäßig am Naturpark beteiligten Gemeinden sowie den Regionalen Planungsverbänden Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte und Mittleres Mecklenburg/Rostock im Einvernehmen mit den Landräten der Landkreise Ludwigslust- Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Rostock ein integrativer und umsetzungsorientierte Naturparkplan zu erarbeiten. Es soll durch einen regionalen Agenda-21-Prozess ein integriertes und umsetzungsorientiertes Konzept zur einheitlichen und nachhaltigen Entwicklung des Naturparks entstehen. Der vorliegende Band II enthält in ausführlicher Form eine Bestandsanalyse der im Textteil I Leitbild, Ziele und Umsetzungsstrategien unter Kap. 5 aufgeführten Handlungsfelder für den Naturpark. Er umfasst wesentliche Informationen aus unterschiedlichsten Konzepten, Planungen etc. bezogen auf die Naturparkregion sowie naturparkplanspezifisch aufbereitete Daten der Regionalen Akteure. Ziel des Bandes II ist die Darstellung des Ist - Zustands, d.h. die Klärung der Frage, wodurch die Naturparkregion gekennzeichnet ist und welche Besonderheiten sie prägen. Aus der Zustandsanalyse sind die im Band I genannten Stärken und Schwächen der Naturparkregion abgeleitet. Der Ausgangszustand ist somit wesentlich für die zukünftige Zielsetzung der Entwicklung der Naturparkregion. Der inhaltliche Aufbau und die Gliederung des Bandes II entsprechen den Empfehlungen des Verbandes Deutscher Naturparke e. V. (2002) für die Erarbeitung von Naturparkplänen. Der Abschnitt A enthält Angaben zum Untersuchungsgebiet und stellt charakteristische Daten wie Nutzungen, Bevölkerung oder Erwerbsstruktur vor. Die sich daran anschließende Betrachtung der historischen Siedlungs- und Landnutzungsgeschichte ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der heutigen Kulturlandschaft unserer Naturparkregion. Des Weiteren sind die an der Erarbeitung des Naturparkplans beteiligten regionalen Akteure benannt. Im Abschnitt B sind übergeordnete Planungen und Grundlagen für die Naturparkregion aufgeführt. Durch Beachtung dieser Vorgaben aus Raumordnung, Naturschutz und Landschaftsplanung ist sichergestellt, dass sich Leitbilder und Zielvorstellungen sowie die entwickelten Projektvorschläge innerhalb der gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen bewegen. 1 Am wurde der Naturpark zunächst als NSP 3 im Rahmen des Nationalparkprogramms durch die Regierungsbevollmächtigten der damaligen Verwaltungen der Bezirke Schwerin und Neubrandenburg durch Entscheid einstweilig gesichert (vgl. PREUß 2011). 1

16 Der Abschnitt C beinhaltet themenbezogen die eigentliche Bestandsdarstellung innerhalb der 17 Handlungsfelder. Die Gliederung dieses Abschnittes entspricht der des Kap. 5 des Bandes I. Eine gute Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Inhalte ist damit gewährleistet. Wesentliche Inhalte der Daten und Fakten sind zur Verbesserung der Verständlichkeit auf sechs großformatigen Karten sowie in 12 integrierten Textkarten dargestellt. Vom bis Ende 2012 wurde für die Amtsbereiche Goldberg-Mildenitz, Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz ein Regionalmanagement (RM) durchgeführt, welches sich nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) richtet. Als Handlungsrahmen diente ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept als Vorplanung im Sinne des 1 (2) GAK (BIOTA 2007). Der Kooperationsraum überlagert sich mit der Westhälfte des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Bei der Bearbeitung des Naturparkplans wurde sich darum bemüht, die Datengrundlagen, Stärken-/ Schwächenanalysen sowie Entwicklungsziele und Projekte, die während des Regionalmanagements erarbeitet wurden, in den Planungsprozess einzubeziehen und darauf aufzubauen. Folgende Handlungsfelder standen im Vordergrund des Regionalmanagements: Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmensaktivitäten Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements an der gesellschaftlichen Entwicklung von Gemeinden und Aktivierung der Dörfer Erschließung kulturhistorischer Potentiale für Touristen und Einheimische Weitergehende touristische Vernetzung und Verbesserung der regionalen Erschließung Optimierung touristischer Entwicklungsstrukturen Unterstützung eines integrierten Natur- und Umweltschutzes Unterstützung kleiner und mittlerer Wirtschaftsunternehmen 2

17 A Allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet A.1 Lage im Raum und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide liegt in der Mecklenburgischen Seenplatte zwischen den Städten Goldberg, Plau am See, Krakow am See, Malchow und Waren/Müritz. Er hat eine Größe von rund ha. Das Untersuchungsgebiet geht über die Grenzen des Naturparks hinaus, um wesentliche soziale, ökonomische und ökologische Wechselwirkungen mit dem Umfeld zu erfassen. Dazu wurden alle anteilmäßig im Naturpark liegenden Gemeinden in den Untersuchungsraum (Naturparkregion) einbezogen. Hierdurch kommt es auch zu räumlichen Überschneidungen mit den beiden benachbarten Naturparken Sternberger Seenland und Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See. Zum Untersuchungsraum gehören 17 Gemeinden, darunter die drei Städte Krakow am See, Plau am See und Goldberg (vgl. Tabelle 1). Lage und Abgrenzung des Naturparks und der Naturparkregion sind in Textkarte 1 dargestellt. A.2 Grundlegende Strukturdaten Bei allen gemeindebezogenen statistischen Angaben wurden nachfolgend die Eingemeindungen seit 1990 berücksichtigt, indem Angaben zu der früheren Gemeindegebieten mit eingerechnet wurden. Folgende Gemeindezusammenschlüsse fanden seit 1990 statt: Gemeinde Dobbin-Linstow: Zusammenschluss der Gemeinden Dobbin und Linstow (1. Januar 2000) Stadt Krakow am See: Eingemeindung der Gemeinden Charlottental (1. Januar 2002) und Bellin (1. Januar 2005) Gemeinde Techentin: Eingemeindung der Gemeinde Langhagen (2009) Stadt Plau am See: Eingemeindung der Gemeinden Karow (1. Januar 2011) Stadt Goldberg: Eingemeindungen der Gemeinden Diestelow und Wendisch Waren (2012) Größe Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide umfasst eine Fläche von ca ha, die Fläche des gesamten Untersuchungsraums (Naturparkregion) beträgt ca ha. Verwaltung Der Naturpark liegt in den drei Landkreisen Ludwigslust-Parchim (rd. 38 % des Naturparks), Mecklenburgische Seenplatte (rd. 40 % des Naturparks) und Rostock (rd. 22 % des Naturparks). Die in Tabelle 1 aufgeführten Ämter der Landkreise partizipieren an der Naturparkregion. 3

18 Tabelle 1: Landkreise, Ämter und Gemeinden im Naturpark und in der Naturparkregion Fläche in ha (2012, gerundet) 2 Gemeinde in Naturparkregion im Naturpark NSH Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin (100 %) Neu Poserin (63 %) Goldberg (29 %) Techentin (6 %) Amt Plau am See Plau am See (24 %) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin (61 %) Nossentiner Hütte (92 % Silz (28 %) Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe (12 %) Hohen Wangelin (61 %) Klocksin (34 %) Jabel (45 %) Neu Gaarz (65 %) Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen (8 %) Reimershagen (10 %) Amt Krakow am See Dobbin-Linstow (59 %) Krakow am See (35 %) Der Naturpark wird in gemeinsamer Trägerschaft durch das Land M-V und die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Rostock verwaltet. Zur Gewährleistung einer einheitlichen und nachhaltigen Entwicklung des Naturparks wirken die Landkreise und das Land auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zusammen ( 14, Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes - NatSchAG M-V). Einen Überblick über die Amtsgemeinden und Gemeinden im Naturpark sowie im Untersuchungsgebiet geben Tabelle 2 und Textkarte GIS-technisch ermittelt, Abweichungen von offiziellen statistischen Angaben der Gemeinden möglich Rund ha liegen im Naturpark Sternberger Seenland, die Gemeinde gehört auch zur Naturparkregion Sternberger Seenland 4

19 Bevölkerung Insgesamt hat die Naturparkregion von 1990 bis 2010 mit 20,8 % rund ein Fünftel ihrer Bevölkerung verloren, wie Tabelle 2 zeigt. Besonders drastisch ist der Rückgang der Bevölkerung in der Gemeinde Hohen Wangelin (Amt Seenlandschaft-Waren) sowie in der Stadt Goldberg und den Gemeinden Dobbertin und Neu Poserin (Amt Goldberg- Mildenitz). Bevölkerungszuwächse sind nur in einigen wenigen Gemeinden nahe der Müritzregion (Alt Schwerin, Nossentiner Hütte, Silz Jabel) sowie in besonderem Maße in Lohmen zu verzeichnen. Die Einwohnerdichte ist sehr gering und liegt mit 27 Einwohnern/km² weit unter dem Landesdurchschnitt von 71 Einwohnern/km². Selbst in den Städten wird der Landesdurchschnitt nicht erreicht. Allerdings sind dabei die Eingemeindungen der letzten Jahre zu beachten, durch welche sich die Bevölkerungsdichte deutlich verringert hat. So hatte die Stadt Goldberg vor der Eingemeindung von Wendisch-Waren und Diestelow noch vor wenigen Jahren eine Einwohnerdichte von 137 EW/km² (BIOTA 2007, S. 59). Tabelle 2: Stand der Bevölkerung (2010) und Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Naturparkregion Gemeinde Fläche (ha) 4 Bevölkerung ( ) Bevölkerung ( ) Bevölkerungsentwicklung ( ) Einwohner (2010) je km² (gerundet) Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin (- 32,3 %) 21 Goldberg (- 32,2 %) 63 Neu Poserin (- 31,8 %) 12 Techentin (- 18,8 %) 17 Amt Plau am See Plau am See (- 18,5 %) 55 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin (+ 8,5 %) 13 Nossentiner Hütte (+ 13,7 %) 17 Silz (+ 2,1 %) 32 Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe (- 9,4 %) 32 Hohen Wangelin (- 41,0 %) 14 Jabel (+ 15,7 %) 9 Klocksin (- 15,1 %) 17 Neu Gaarz (- 24,3 %) 9 4 GIS-technisch ermittelt, Abweichungen von offiziellen statistischen Angaben der Gemeinden möglich 5

20 Gemeinde Fläche (ha) 4 Bevölkerung ( ) Bevölkerung ( ) Bevölkerungsentwicklung ( ) Einwohner (2010) je km² (gerundet) Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen (+ 33,8 %) 21 Reimershagen (- 11,2 %) 15 Amt Krakow am See Dobbin- Linstow Krakow am See (- 15,3 %) (- 24,2 %) 38 NP-Region (- 20,8%) 27 Quelle: sisonline.statistik.m-v.de, Wirtschafts- und Erwerbsstruktur (vgl. auch Kap. C.12) Tabelle 3 zeigt die Entwicklung der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort in der Naturparkregion von 2000 bis Deutlich wird, dass ein Großteil der SV- Beschäftigten pendelt und die Zahl der SV-Beschäftigten insgesamt abgenommen hat. Nur in einigen Gemeinden wie in der Stadt Krakow am See sowie den Gemeinden Dobbin-Linstow und Nossentiner Hütte ist eine Zunahme der SV-Beschäftigten zu verzeichnen. Aber auch hier ist die Zahl der Auspendler sehr hoch. Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Naturparkregion SV- Beschäftigte mit Wohnort in der Gemeinde Gemeinde 2000 davon Auspendler davon Auspendler 6 Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Entwicklung SV- Beschäftigter mit Wohnort in der Gemeinde Goldberg Dobbertin Neu Poserin Techentin k. A. k. A k. A. Amt Plau am See Plau am See Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin Nossentiner Hütte Silz über die Gemeindegrenzen über die Gemeindegrenzen 6

21 SV- Beschäftigte mit Wohnort in der Gemeinde Gemeinde 2000 davon Auspendler davon Auspendler 6 Amt Seenlandschaft-Waren Entwicklung SV- Beschäftigter mit Wohnort in der Gemeinde Grabowhöfe Hohen Wangelin Jabel Klocksin Neu Gaarz Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen Reimershagen Amt Krakow am See Dobbin-Linstow Krakow am See NP-Region Quelle: sisonline.statistik.m-v.de, Die Naturparkregion wird stark durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Tabelle 4 und Abbildung 1 zeigen die Verteilung der Bodennutzungen in den Gemeinden der NP-Region. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist im landesweiten Vergleich gering, was mit der geringen Bevölkerungsdichte korrespondiert. Es überwiegen landwirtschaftliche Nutzflächen und Wald 7. Tabelle 4: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in der NP-Region Gemeinde Siedlungs- u. Verkehrsfläche Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung (in ha, ) Landwirtschaftsfläche Waldfläche Wasserfläche Abbauland andere Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin Goldberg Neu Poserin Techentin Amt Plau am See Plau am See (ohne Karow) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin Nossentiner Hütte Silz Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe Hohen Wangelin vgl. auch Abschnitt Landnutzungen weiter unten 7

22 Gemeinde Siedlungs- u. Verkehrsfläche Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung (in ha, ) andere Jabel Klocksin Neu Gaarz Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen Reimershagen Amt Krakow am See Dobbin-Linstow Krakow am See NP-Region (%) 5,7 44,4 32,4 16,5 0,3 0,8 M-V (%) 8,0 62,7 21,7 5,9 0,2 1,5 Quelle: sisonline.statistik.m-v.de, ,3 % 0,8 % Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung 16,5 % 5,7 % Siedlungs- und Verkehrsfläche Landwirtschaftsfläche Waldfläche 32,4 % 44,4 % Wasserfläche Abbauland andere Abbildung 1: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in der Naturparkregion (Quelle: sisonline.statistik.m-v.de, 09.2) Angaben für die Erwerbstätigen nach Wirtschaftsart liegen nur kreisbezogen vor, nicht aber gemeindebezogen. Tabelle 5 stellt die Angaben bezogen auf die für die NP-Region relevanten Altkreise vor der Kreisgebietsreform 2011 zusammen. Tabelle 5: Altkreis Altkreis Parchim Altkreis Müritz Altkreis Güstrow Erwerbstätige am Arbeitsort nach Wirtschaftsart (2009) bezogen auf die Altkreise der NP-Region Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt in 1000 (2009) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe Baugewerbe Landwirtschaftsfläche Waldfläche Wasserfläche Abbauland insgesamt Dienstleistungsunternehmen 34,9 2,7 (7,7 %) 8,0 (22,9 %) 3,8 (10,9 %) 24,2 (69,3 %) 28,3 1,6 (5,7 %) 6,6 (23,3 %) 2,0 (7,1 %) 20,0 (70,7 %) 39,4 2,7 (6,9 %) 7,5 (19,0 %) 2,6 (6,6 %) 29,2 (74,1 %) M-V 730,2 28,4 (3,9 %) 132,3 (18,1 %) 50,4 (6,9 %) 569,5 (78,0 %) Quelle: sisonline.statistik.m-v.de,

23 Es zeigt sich ein hoher Anteil im Dienstleistungssektor (Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Kredit, Öffentliche Verwaltung, Soziales etc.), der aber nicht den Landesdurchschnitt erreicht. Hingegen liegt der Anteil der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei deutlich über dem Landesdurchschnitt, ebenso wie das produzierende Gewerbe und (mit Ausnahme des Altkreises Güstrow) das Baugewerbe. Landnutzungen Textkarte 2 zeigt die Verteilung der Landnutzungen im Naturpark und in der Naturparkregion. Tabelle 6 verdeutlicht, dass sich die Waldflächen in besonderem Maße auf den Naturpark selber konzentrieren, wohingegen der Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen bezogen auf die Naturparkregion höher ist. Unter den Waldflächen überwiegt Nadelwald. Tabelle 6: Flächennutzung (Wald, Landwirtschaft) in der Naturparkregion Naturpark Naturparkregion Flächennutzung Fläche (ha) Anteil (%) Fläche (ha) Anteil (%) Landwirtschaft, davon 8.910,15 25, ,7 44,4 Acker, Gartenbau (intensiv) 5.295,09 14, ,6 32,6 Grünland 3.615,06 10, ,1 11,8 Wald, davon ,9 54, ,6 32,7 Laubwald 1.855,9 5, ,2 5,1 Mischwald 4.266,6 12, ,2 8,0 Nadelwald ,8 35, ,2 18,5 sonstige 694,4 1,9 975,9 1,2 Quelle: Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK) von 1991/92 (Datenherausgabe LUNG M-V 2012) A.3 Siedlungs- und Landnutzungsgeschichte Die Landschaft der Naturparkregion wurde über Jahrtausende durch die Einflussnahme des Menschen geprägt. In starkem Maße landschaftsprägend war dabei das Wirken der Slawen (ca ) und später der deutschstämmigen Siedler. Während frühgeschichtliche Zeugnisse heute nur noch lokal in der Landschaft sichtbar sind, etwa in Form neolithischer Großsteingräber oder slawischer Wallanlagen, ist die gegenwärtige Naturausstattung und Landschaftsstruktur sowie die Struktur der Siedlungen im Wesentlichen durch Einflüsse der jüngeren Kulturgeschichte geprägt. Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte der menschlichen Einflussnahme beschrieben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) 8. Vor- und Frühgeschichte Die nachweisbare Siedlungsgeschichte in der Naturparkregion beginnt in der Jungsteinzeit (Neolithikum, v. Chr.) mit dem sesshaft Werden von Menschen. So 8 Zusammengestellt, soweit nicht anders angegeben, aus: KOCH (2010), PREUß (2011), NATURPARK-AUDIO-GUIDE, GUTZEIT (2005), NP NSH (1999a, 2001a, 2003, 2007, 2012), FV NP NSH (1995) 9

24 finden sich im Naturparkgebiet zahlreiche jungsteinzeitliche Großsteingräber (Hünengräber), z. B. bei Sparow oder bei Dobbin. Aus der Bronzezeit ( v. Chr.) sind in der Landschaft der Naturparkregion Hügelgräber zu finden, z. B. bei Dobbertin und Jabel. Grabbeigaben aus der Bronzezeit aus dem Raum des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide sind insbesondere im Naturmuseum Goldberg und im Müritzeum Waren zu finden (OBST et al in KOCH 2010, S. 7). Bodendenkmäler und Gräberfelder aus der Bronzezeit sind rund um den jetzigen Naturpark in großer Anzahl bekannt, für die Kernflächen der Schwinzer- und Nossentiner Heide fehlen bisher diese Nachweise. Während der Bronzezeit erfolgte eine vermehrte Umwandlung von Urwald in Kulturland, entweder durch Brandrodung oder durch erste Formen der Waldweide. In der Vorrömischen Eisenzeit (600 v. Chr. 0) wurde nach und nach die Bronze durch Eisen ersetzt, v. a. bezogen auf Geräte und Waffen. In der Naturparkregion wurde einheimisches Raseneisenerz verhüttet. Dieses lagerte in nassen Versumpfungsmooren und sumpfigen Wiesen, z. B. bei Nossentiner Hütte und Sparow. Zusammen mit Brenntorfabbau setzte somit eine erste Nutzung der Moore ein. In der Kaiser- und Völkerwanderungszeit (0 700) nahm die Bevölkerungsdichte stark ab. Bis zum Beginn der Slawenzeit waren weitgehend geschlossene Wälder kennzeichnend für die Naturparkregion. 7. Jahrhundert bis Beginn des 12. Jahrhundert (Slawenzeit) Die slawische Besiedlungszeit setzte im 7. Jh. mit der Einwanderung slawischer Volksstämme aus dem Osten ein. Bis heute zeugen eine Vielzahl von slawischen Burgwällen sowie Ortsbezeichnungen (z. B. Dobbin, Dobbertin, Cramon, Linstow, Glave, Karow u.v. a.) von dieser Epoche. Auch die heutige Stadt Plau am See hatte ihren Ursprung in einer slawischen Siedlung, die an der Elde-Querung, der bedeutenden Handelsstraße von Brandenburg nach Rostock, gelegen war. Der Urwald der Sanderflächen südlich der Endmoräne des pommerschen Stadiums der Weichseleiszeit, welcher durch die Germanen noch weitestgehend gemieden wurde, bildete das Grenzgebiet zwischen dem ostmecklenburgischen Stamm der Zirzipaner und dem westmecklenburgischen Stamm der Obotriten. Altslawische Fundplätze im Bereich des Sanders wurden bisher nicht belegt (ANONYMUS 1995 in KOCH 2010, S. 7f.). Die Slawen errichteten ihre Ringburgen auf Hügeln oder in den Randbereichen von Seen. Die Slawen besiedelten v. a. lichte Wälder, Seen und grundwassernahe, leichte Böden, die mit den damaligen Geräten (hölzerner Hakenpflug) gut zu bewirtschaften waren. Somit war der Landschaftsraum der Nossentiner/Schwinzer Heide vergleichsweise stark besiedelt. Die Slawen betrieben Viehwirtschaft, Fischfang, Jagd und Bienenzucht. Die Slawen gewannen ihre für Ackerbau und Viehzucht benötigten Flächen durch Brandrodung des Waldes und betrieben Wanderfeldbau, weil der Humus der leichten Sandböden schnell verbraucht war. Weiterhin wurde der Wald zur Gewinnung von Brennholz und Holzkohle sowie Holzteer genutzt. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Schweinemast, 10

25 welche bei den Slawen im Vordergrund stand, wurden größere Bäume (Eichen, Buchen) meistens geschont, indem sie umpflügt wurden. Durch die aufgelichteten Standorte konnten diese Bäume großvolumige Kronen ausbreiten und viele Früchte ausbilden. Durch die verbreitete Waldweide funktionierte die Naturverjüngung nicht, so dass die Waldflächen abnahmen. Durch den extensiven Wanderfeldbau mit immer kürzeren Brachphasen wurde der Humusvorrat der sandigen Böden schnell aufgebraucht und es entstanden freie Sandflächen, welche der Wind- und Wassererosion unterlagen. Dies führte zur Entstehung von sekundären Binnendünen. Der Wanderfeldbau gewährleistete die Eigenversorgung der Slawendörfer Jahrhundert Die slawische Periode endete mit dem mitteleuropäischen Einfluss in der Region und der damit verbundenen Christianisierung der Slawen ab dem 12. Jh. Die obotritischen Herrschaftsbereiche entwickelten sich unter der slawischen Fürstendynastie der Pribisliden zu Lehnsgebieten der Herzöge von Sachsen. Dies bildete den Rahmen für die anschließende deutsche Siedlungstätigkeit. Mit der frühdeutschen Besiedlungszeit ab dem 12. Jh. traten anthropogen bedingte Landschaftsveränderungen weiter in den Vordergrund. Im 12. und 13. Jh. veränderte sich die Landschaft in der Naturparkregion durch weitflächige Rodungen zu einer halboffenen Waldlandschaft mit ausgedehnten Acker- und Weideflächen. Mit der vermehrten agrarischen Nutzung der gerodeten Flächen ging an vielen Seen die Anlage von Mühlenstaus an den Abflüssen einher. Es kam zu deutlichen Pegelanstiegen der Standgewässer. Durch Einführung des eisernen Scharpflugs konnten nun auch schwere Lehmböden bearbeitet werden. Hierdurch wurden zunehmend auch die Moränengebiete entwaldet. Zunächst förderten Rodungen und Mühlenstaus die agrarische Nutzung. In der Folge erhöhte sich durch die geöffnete Landschaft jedoch die Erosion auf den Sanderflächen, was zu sinkenden Erträgen führte. Weiterhin kam es durch die gestiegenen Seespiegel zu weitflächigen Vernässungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die reinen Slawendörfer auf den Sanderflächen führten ihre eigene Wirtschaftsweise weiter, solange die armen Sandböden für die Eigenversorgung ausreichten. Die Zahl der Wüstungen nahm für den Raum des Naturparks bis zum 15. Jh. sprunghaft zu. Dies hing mit der Einführung der Waren- und Geldwirtschaft zusammen. Da auf den sehr leichten Böden keine höheren Erträge erwirtschaftet werden konnten, erfolgte eine Abwanderung in Dörfer mit reicheren Böden bzw. in die Städte. Beispiele für Dörfer im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, die in dieser Zeit aufgegeben wurden, sind Pajo, Werle, Lankavel, Gültze, Sarmot und Treye. Im 13. Jh. wurden die ersten Städte (u. a. Malchow um 1235, Krakow am See um 1298) und Klöster (z. B. um 1220 Dobbertin als ältestes Feldkloster Mecklenburgs, 1298 Malchow) der Naturparkregion gegründet. Große Flächen des heutigen Naturparks waren im Besitz der Zisterzienserklöster Dobbertin und Malchow. Die Zisterzienser begannen 11

26 mit einer gezielten Umgestaltung des Gewässernetzes und Trockenlegung von Mooren. Auch legten sie künstliche Fischteiche an (z. B. im Durchbruchstal der Nebel bei Kuchelmiß). Die deutschen Siedler errichteten Kirchen, zunächst aus Holz, später auch aus Feld- und Backsteinen. Bis heute sind diese Kirchen ortsbildprägend für zahlreiche Dörfer der Naturparkregion (z. B. Feldsteinkirchen Lohmen, Bellin, Backsteinkirche Dobbin). Starke wasserbauliche Veränderungen gingen mit der Errichtung von Wassermühlen einher. Aufgrund ihres geringen Gefälles wurden die Fließgewässer meist angestaut, wodurch Mühlenteiche entstanden. Wassermühlen wurden zum prägenden Bestandteil der Kulturlandschaft in der Naturparkregion. Sie wurden nicht nur für das Mahlen von Getreide, sondern auch für andere Gewerbe (u. a. Öl-, Papier-, Walk-, Loh- und Sägemühlen) genutzt und waren somit bedeutend für die Wirtschaftskraft eines Ortes. Neben den Landesfürsten bildeten sich die Gutsbesitzer heraus. Diese gingen meist aus deutschstämmigen Rittern hervor und lebten oftmals in von Wassergräben umgebenen Turmhügeln (heute noch erhalten ist z. B. der Turmhügel an der Nebel in Kuchelmiß). Die Bevölkerung wuchs stark an, was die Ausdehnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und einen weiteren Rückgang des Waldes nach sich zog. Ebenso wurde für die Städte immer mehr Holz als Bau- und Brennmaterial benötigt. In der Folge wurde die Landschaft immer waldärmer. Der verbleibende Wald wurde als Waldweide genutzt. Hierdurch wurde eine Verjüngung der Wälder verhindert, es entwickelten sich Hudewälder und Hutungen. Der Großteil der slawischen Dörfer entwickelte sich zu deutschen Hufendörfern, bei denen die Bauerngehöfte um einen zentralen Platz (Anger) oder entlang der Straße lagen. Nur einige Heidedörfer blieben slawisch, weil die Bewirtschaftung der nährstoffarmen Sandböden für die deutschen Siedler nicht interessant war. Mit der Einführung der Waren- und Geldwirtschaft wurden diese Siedlungen jedoch aufgegeben. Wüstungen entstanden, in denen sich die Kiefer wieder ausbreitete. Durch Wind- und Wassereinfluss entstanden an einigen Stellen Binnendünen Jahrhundert Die verbliebenden Waldflächen unterlagen einer intensiven Nutzung zur Energiegewinnung, für Baumaterialen und v. a. als Waldweide. Durch die Waldweide wurde die Gräser- und Strauchvegetation zunehmend verringert. Um 1786 (Wiebeking sche Karte) waren nur noch rund 16 % des heutigen Naturparks von Wald eingenommen. Die Naturparkregion war seit dem späten Mittelalter von Fracht- und Poststraßen durchzogen. Mehrere bedeutsame Straßen durchquerten die Naturparkregion von Nord nach Süd, so die Verbindungen Rostock Güstrow Goldberg Lübz - Parchim, Rostock-Güstrow-Lohmen-Altenhagen-Kläden-Techentin-Herzberg-Parchim, Rostock - Güstrow - Krakow - Plau - Freyenstein, Rostock - Güstrow - Serrahn - Bornkrug - Malchow - Röbel, 12

27 Rostock - Güstrow - Serrahn - Bornkrug - Malkwitzer Krug - Gaarzer Krug - Sandkrug - Waren - Neustrelitz - Berlin. Daneben gab es einige West-Ost-Verbindungen durch die Naturparkregion wie Hamburg - Schwerin - Bülow - Ruester Krug - Dobbertin - Hahnenhorst - Ortkrug - Bornkrug - Hohen Wangelin - Sagel - Malchin - Stavenhagen - Neubrandenburg, Ludwigslust - Hahnenhorst - Samoter Krug Ortkrug Bornkrug Hohen Wangelin Malchin Stavenhagen. Unter Wallenstein wurden ab 1628 an den von Güstrow ausgehenden Poststraßen Stationen zum Umwechseln der Pferde eingerichtet. Ab 1648 wurden Postlinien eingerichtet. Starke Auswirkungen auf die Entwicklung von Bevölkerung, Siedlung und Landschaft hatte der Dreißigjährige Krieg (1618 bis 1648), während dem die Bevölkerung um mehr als 75 % zurück ging. Um 1637 wurden die Heidedörfer geplündert und teilweise völlig zerstört. Ein Großteil der Ackerflächen verödete. In der Folge konnte sich der Wald vorübergehend erholen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg erlosch die Bedeutung der Handelsrouten durch den Niedergang der Hanse. Es entwickelten sich die Gutswirtschaften, ehemals freie Bauern wurden zu Leibeigenen und Tagelöhnern. An die Stelle der Bauernhäuser traten Tagelöhnerkaten, aus Rittersitzen wurden Herrenhäuser mit Parkanlagen. Sie prägen bis heute mit ihren Herrenhäusern, Parkanlagen und Landarbeiterkaten das Bild der Gutsdörfer, die am Rande des Naturparks überwiegen. Die Bauern wurden oftmals auf die armen Sandböden abgedrängt. Da diese nur bedingt für den Ackerbau geeignet waren, erhöhte sich der Besatz mit Schafen. Viele Außenhöfe wurden in Meiereien und Schäfereien umgewandelt. Auch durch den Aufschwung der Tuchindustrie im 18. Jh. wurde die Schafzucht eine Alternative zum Ackerbau. Die Entstehung der großen Gutswirtschaften mit Gewinnstreben führte zu einer erneuten Übernutzung der Wälder. Um 1800 bestanden mindestens 16 Glashütten, 23 Teeröfen, 12 Kalköfen und 15 Ziegeleien sowie viele Holzmeiler, die fast zur völligen Zerstörung des Waldes im Naturparkgebiet führten. Die Orte Nossentiner Hütte, Wooster Teerofen oder Glashütte sind Beispiele für Siedlungen, die auf ehemalige Glashütten oder Teerschwelereien zurückgehen. Ab dem 18. Jh. wurde die Dreifelderwirtschaft zunehmend durch die Koppelwirtschaft und schließlich durch die mecklenburgische Schlagwirtschaft abgelöst. Die Waldweide wurde aufgegeben. Mit Einführung der Schlagwirtschaft entstanden große Schläge, die bis heute landschaftsprägend sind. Aufgrund der Holzverknappung wurde zunehmend auch Torf als Brennstoff verwendet, Torfstiche entstanden (z. B. Torfstiche Nordufer Plauer See, Finkenwerder, Dobbin). Infolge der zunehmenden Verknappung von Holz als Energieträger und Baustoff sowie des wachsenden Anteils an nährstoffarmen Brachflächen setzten dann gegen Ende des 18. Jh. systematische Aufforstungen ein. Zur Aufforstung der überwiegend mageren Böden mit Nadelhölzern wurden Förster und Forstarbeiter angesiedelt, Waldarbeiterdörfer entstanden (z. B. Sandhof, Mestlin-Forsthof, Alt Schwinz, Jellen). Ein Zeugnis aus 13

28 dieser Zeit ist auch das Samenhaus in Dobbertin, in dem Zapfen zur Samengewinnung für die Aufforstung getrocknet wurden. Um 1900 waren rund 47 % des Naturparkgebiets wieder bewaldet. In den Jahren 1789 bis 1803 fanden umfassende Regulierungen im gesamten Gebiet der Oberen Seen statt. Alle Stauungen wurden beseitigt und die Pegel der Seen auf ein Niveau gebracht. Hierzu kam es u. a. am Plauer See zu umfangreichen Vorlandbildungen. 19. Jahrhundert In der ersten Hälfte des 19. Jh. setzte sich die Trennung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch. Landwirtschaftlich unattraktive Bereiche der armen Sandböden wurden zielgerichtet aufgeforstet. In erster Linie wurden Kiefernforste angelegt, aber auch nicht heimische Arten wie Fichte, Lärche, Douglasie, Robinie, Rosskastanie und Roteiche wurden eingebracht. Durch umfangreiche Aufforstungen sanken der Grundwasserspiegel und die Seespiegel ab, wodurch die oberen Seeterrassen zahlreicher Seen trocken fielen. Durch die Ausweitung der Ackerflächen, steigenden Viehbesatz und Aufgabe der Waldweide stellte sich ein Mangel an Grünland ein. Daher wurde damit begonnen, Moore zu entwässern und Seen abzulassen (u. a. Großer Serrahn, Dobbiner Plage, Klädener Plage, Grassee). Hierzu wurden Schöpfwerke errichtet. Die trockengefallenen Flächen wurden vorwiegend zur Heugewinnung genutzt. Zahlreiche ehemals abflusslose Seen wurden miteinander verbunden und an Fließgewässer angeschlossen, um die Niederungen als Grünland nutzen zu können (z. B. Malkwitzer See). In den Niederungen entstanden artenreiche Feuchtwiesen, die bis Mitte des 20. Jh. in dieser Form erhalten blieben. Da durch die noch immer vorhandene geringe Bewaldung Holz als Energieträger zu wenig Verfügung stand, wurde Torf als Brennstoff verwendet. Dies führte zur Entwässerung von Mooren und die Anlage von Torfstichen (z. B. Torfstiche Nordufer Plauer See, Finkenwerder, Dobbin). Zu Beginn des 19. Jh. wurde ein Stichkanal vom ehemals abflusslosen Drewitzer See zum Plauer See angelegt, welcher vermutlich der Niveauangleichung mit dem Plauer See diente. Hierdurch wurde der Drewitzer See künstlich an das Nordseeeinzugsgebiet angeschlossen. Anfang des 19. Jh. wurden die Stauhöhen von Wassermühlen verbindlich festgesetzt, um die Vernässung landwirtschaftlicher Flächen oberhalb der Mühlen zu vermeiden. Seen wurden abgesenkt, so um 1830 der Krakower See und zwischen 1853 und 1857 der Goldberger See. Um 1850 wurde die Mildenitz kanalisiert wurde mit dem Bau der ersten Chaussee Güstrow-Krakow-Plau am See begonnen, in der zweiten Hälfte des 19. Jh. folgte der Bau weiterer Chausseen und Kunststraßen. Ab Mitte des 19 Jh. wurden Parkanlagen im Stil des englischen Landschaftsparks angelegt, von denen sich heute im Naturpark und seinem Umfeld 26 befinden. 14

29 Gegen Ende des 19. Jh. wurde die Region an das Eisenbahnnetz angeschlossen erhielt Plau am See einen Eisenbahnanschluss, die Eisenbahnverbindung Güstrow Karow Plau wurde eröffnet und 1886 bis Meyenburg weiter geführt. Die in Ost-West- Richtung verlaufende Mecklenburgische Südbahn wurde 1885 eröffnet, 1887 die Wismar- Karower Eisenbahnstrecke, ein Jahr vorher östlich der Müritz die Lloydbahn. Der Bahnhof Karow hatte als Umschlagbahnhof und Knotenpunkt eine große Bedeutung. Mit dem Anschluss an das Eisenbahnnetz wurde der Torfabbau weitgehend eingestellt, da nun Braun- und Steinkohle eingeführt werden konnten bis 1990 Im Jahr 1901 stellte die letzte Glashütte ihren Betrieb ein. Sie hatte bis dahin im Dorf Glashütte existiert und war mit Torf beheizt worden, der am Nordufer des Plauer Sees gewonnen worden war. Die Torfstiche im NSG Nordufer Plauer See zeugen bis heute davon. Durch gezielte Aufforstungen nahm der Waldanteil zu. Vorrangig wurde mit Kiefern aufgeforstet und überwiegend Altersklassenwälder aus Reinbeständen angelegt. Nach dem 1. Weltkrieg wurden im Bereich des Großen und Kleinen Serrahns umfangreiche wasserbauliche Maßnahmen ergriffen, um einer Vernässung entgegen zu wirken. Nach dem 2. Weltkrieg konzentrierten sich die Entwässerungsmaßnahmen auf die Randbereiche des Gebiets, da die landwirtschaftliche Nutzung des Serrahns sich nicht mehr rentierte. Ab 1990 wurden die Entwässerungsmaßnahmen zunehmend eingestellt. Erlenbruchwälder wurden bis in die Nachkriegszeit als Niederwälder bewirtschaftet. Zeugnisse dieser Nutzungsweise sind bis heute mehrstämmige Erlen am Rande des Dobbiner Moors siedelten sich 73 geflüchtete Familien aus Wolhynien in Linstow an. Davon zeugt das 1993 eröffnete Wolhyniermuseum in Linstow. Die aus Holz errichteten Häuser prägen das Ortsbild von Linstow tlw. bis heute. In der Nachkriegszeit wurden alle Güter, die eine Fläche von mehr als 100 ha aufwiesen, enteignet, aufgesiedelt und an Neubauern verteilt oder zu Volkseigenen Gütern (VEG). Neubauernsiedlungen entstanden, die in einigen Orten bis heute das Erscheinungsbild prägen (z. B. Leisten, Steinhagen, Klein Wangelin). Viele der Gutshäuser, die zunächst der Unterbringung von Flüchtlingen gedient hatten, wurden in der Folge umgenutzt, u. a. als Schulen, Versammlungsräume, Konsum-Läden oder Altersheime. Oftmals litt ihr Bauzustand stark darunter. Ab 1952 wurden Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) gegründet. Eine zunehmende Mechanisierung der Landwirtschaft setzte ein, Ackerschläge wurden vereinheitlicht und vergrößert. Die Komplexmelioration führte zu einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbilds. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden führte zu einer starken Belastung der Gewässer und Nährstoffanreicherung der Landschaft (Vereinheitlichung von Standortbedingungen). Moore wurden in großem Ausmaße entwässert und intensiv genutzt. Landwirtschaftliche Großbetriebe entstanden und veränderten das 15

30 Erscheinungsbild der Dörfer. In Hohen Wangelin enstand ein Rindermastbetrieb mit mehr als Tieren. Einige Gutshäuser wurden entweder abgerissen (z. B. Dobbin), andere als Schulen und Heime genutzt. Auch die Wälder wurden ab Beginn der 1960er Jahre zunehmend industriemäßig bewirtschaftet. Als Betriebsform dominierte der schlagweise Hochwald mit Reinbeständen aus einer Baumart (v. a. Kiefer). In der Folge entstanden Großkahlschläge, die maschinell wiederum mit einer Baumart aufgeforstet wurden. In großem Stil wurden Pflanzenschutzmittel und auf den Sandböden mineralische Dünger eingesetzt. Eine umfassende Waldmelioration setzte ein, bei der organische und mineralische Nassstandorte tiefgründig entwässert wurden und der Humushaushalt nachhaltig gestört wurde. Infolge dieser intensiven, naturfernen Nutzung kam es häufig zu Schäden wie Waldbränden und Insektenkalamitäten.Ab Anfang der 1950er Jahren wurden den Fischern die Gewässer zur unentgeltlichen Nutzung übergeben. Es wurden jeweils mehrere Seen zusammengelegt und durch einen großen Fischereibetrieb bewirtschaftet wurde die Fischereigenossenschaft Waren-Müritz und 1953 die Binnenfischerei Schwerin gegründet. Gefischt wurden v. a. Edelfische wie Maräne, Karpfen, Aal, Hecht, Zander und Barsch, aber auch sog. Futterfische wie Plötze und Blei. Ab 1965 wurde Karpfenintensivhaltung betrieben. Hierdurch kam es in einigen Seen zu hohen Nährstoffbelastungen (z. B. Hofsee bei Leisten, Heidensee, Bossower See). Teilweise wurde die Karpfenintensivhaltung mit einer Entenmast auf den Seen verbunden (z. B. Bossower See). Um 1970 wurde dann auch mit der intensiven Züchtung und Mästung von Regenbogenforellen begonnen. Bei Dobbin am Einlauf der Nebel in den Krakower See wurde eine Forellenbrut- und Mastanlage errichtet. Die halbwüchsigen Forellen wurden dann in vielen Seen (u. a. Loppiner See, Plauer See, Krakower See) in Netzgehegen gemästet. Auch hierdurch kam es zu erheblichen Gewässerbelastungen. Ab Anfang der 1950er Jahre begann die militärische Nutzung großer Teile der Schwinzer und der Wooster Heide durch Truppen der Sowjetarmee. In den militärisch genutzten Gebieten lagen u. a. ein Schießplatz, eine 8 km lange Panzerfahrschulstrecke, ein gerodetes Taktikausbildungsgelände, ein Sprengplatz und eine Wasserteststrecke für Panzer im Langhagensee. Durch die Verwendung von schwerem Gerät und Kettenfahrzeugen wurde die natürliche Sukzession der lichten Waldgebiete behindert, wodurch auf vielen Flächen der Heidecharakter gefördert wurde. In der Folge nutzte die Bundeswehr die Gebiete. Teile des Naturparkgebiets (Nossentiner Heide) wurden als Staatsjagdgebiet bzw. Staatliche Jagdwirtschaft der DDR genutzt. Ein größerer Stützpunkt befand sich am Drewitzer See zwischen Sparow und Drewitz. Um 1956 wurde mit der Einbürgerung von Muffelwild für die Jagd begonnen (MANN 2004, S. 24). Es bestanden zahlreiche jagdliche Einrichtungen wie Kanzeln, offene Sitze, Ansitzschirme, Kirrungen, Fütterungen und Wildfänge. In großem Ausmaße wurden Wildäcker angelegt. Die Wilddichte war außerordentlich hoch, so dass es zu erheblichen Wildschäden kam (ebd., S. 26f.). Im Nordteil der Schwinzer Heide jagte darüber hinaus die Parteiführung aus Schwerin und im Südteil die Armee. 16

31 Zahlreiche Erholungseinrichtungen und Kinderferienlager wurden zu DDR-Zeiten in der Naturparkregion betrieben. In einigen Dörfern und den Städten wurden mehrgeschossige Wohnblocks in Plattenbauweise errichtet, zum einen für die Unterbringung der Mitarbeiter großer LPG und VEG (z. B. Hohen Wangelin), zum anderen für die Familien der Nationalen Volksarmee (NVA), welche Standorte in Karow und Goldberg hatte wurde die Autobahn von Rostock nach Berlin fertiggestellt (die heutige A 19), die den Naturpark heute in zwei Teile teilt und eine unüberwindbare Barriere für viele Tierarten darstellt. Nachwendezeit Am wurde der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide zunächst als NSP 3 im Rahmen des Nationalparkprogramms durch die Regierungsbevollmächtigten der damaligen Verwaltungen der Bezirke Schwerin und Neubrandenburg durch Entscheid einstweilig gesichert. Schon vorher war im Gebiet des heutigen Naturparks ein hohes Engagement von Akteuren vor Ort vorhanden, welche die Ausweisung eines Naturparks Krakower Seen- und Heidelandschaft zum Ziel hatten (PREUß 2011). Die endgültige Festsetzung durch Verordnung erfolgte am 14. Juli Ende 1991 wurde bereits der Förderverein des Naturparks gegründet. Von 1996 bis 1999 wurden im Rahmen eines EU-Life Projekts umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Wasserhaushalts in einigen Gebieten des Naturparks umgesetzt. Bis zum Jahr 2000 wurden 14 von 18 Schöpfwerken abgerissen bzw. stillgelegt, darunter z. B. die Schöpfwerke im Großen und Kleinen Serrahn, wo die Entwässerung endgültig eingestellt wurde. Im Bereich der Landwirtschaft kam es zu massiven Einschnitten. Die LPG wurden aufgelöst. Teilweise nahmen Einzelbauern ihr ehemaliges Eigentum in Bewirtschaftung, tlw. behielten Betriebe ihre genossenschaftliche Basis und wurden in Agrargenossenschaften umgewandelt. Kapitalkräftige Landwirte aus den alten Bundesländern und den Benelux- Ländern bauten sich durch Landankauf oder -pachtung bzw. durch den Erwerb ehem. LPG-Betriebe eine neue Existenz auf. Die weiter wirtschafteten Landwirte waren gezwungen, ihre Betriebe auf modernsten Stand zu bringen, was große Investitionen erforderte. Anfang der 1990er Jahre wurden die staatlichen Jagdgesellschaften aufgelöst. Das Jagdrecht wurde wieder an das Grundeigentum angebunden und die Jagdausübung ging an die Waldeigentümer bzw. deren Beauftragte über. Die ehemalige staatliche Jagdvilla des Staatsjagdgebiets am Drewitzer See wurde touristisch umgenutzt und im Jahr 2000 als Hotel Jagd- und Naturpark Residenz mit 128 Betten eröffnet. Bestandteil des touristischen Angebotsspektrums war der Jagdtourismus 9. Die Forstwirtschaft stellte sich zunehmend auf naturnähere Wirtschaftsweisen um und richtet sich nach den Zielen und Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft in Meck- 9 Zur Sommersaison 2013 eröffnete das Hotel neu als erstes Viverde-Hotel Deutschlands. Es bietet Vier-Sterne- Standard sowie Unterbringung in 48 Bungalows 17

32 lenburg-vorpommern (vgl. MELF M-V 2002). Die Stabilität der Wälder wurde durch Waldumbaumaßnahmen zunehmend erhöht. Die intensive Karpfen- und Forellenproduktion ging in der Intensität zunehmend zurück, was sich positiv auf die Nährstoffverhältnisse in den Seen auswirkte. Das Eisenbahnnetz wurde ausgedünnt wurde die Bahnverbindung Wismar- Neukloster-Sternberg-Goldberg eingestellt, im Jahr 2000 folgte die Stilllegung der Strecke zwischen Güstrow und Meyenburg über Krakow am See, Karow und Plau am See. Seit einigen Jahren erfolgt eine zeitweise touristische Wiederbelebung des Abschnitts von Güstrow bis Plau. Durch den Wegfall von Arbeitsplätzen, v. a. in der Landwirtschaft, kam es zu Abwanderungen besonders von jungen Familien. In der Folge standen viele Wohnungen leer und waren zahlreiche frühere Wirtschaftsgebäude dem Verfall preisgegeben. In vielen Dörfern wurden soziale Einrichtungen wie Einkaufsläden, Postfilialen, Arztpraxen, Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen. Einige Gutsanlagen wurden saniert und einer Nutzung zugeführt. A.4 Regionale Akteure Folgende regionale Akteure aus dem Untersuchungsgebiet waren bei der Erarbeitung des Naturparkplans in unterschiedlichem Umfang (Teilnahme an Arbeits- und Schwerpunktgruppen, Einzelgespräche etc.) beteiligt (Reihenfolge der Nennung bedeutet keine Gewichtung): Vertreter folgender Behörden und öffentlicher Einrichtungen: Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Landkreise Rostock Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Ämter: Goldberg-Mildenitz, Malchow, Krakow am See, Plau am See, Güstrow-Land, Seenlandschaft-Waren Städte Krakow am See, Plau am See und Goldberg Gemeinden Dobbertin, Neu Poserin, Techentin, Nossentiner Hütte, Jabel BIMA (Bundesforst), Bundesforstbetrieb Trave Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts, Forstämter Sandhof und Nossentiner Heide Hegegemeinschaften Nossentiner Heide und Schwinzer Heide Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) Naturparkverwaltung Nossentiner/Schwinzer Heide Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft (StALU) Mittleres Mecklenburg Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft (StALU) Westmecklenburg Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft (StALU) Mecklenburgische Seenplatte 18

33 Leader-Regionalmanagement Mecklenburgische Seenplatte-Müritz Vertreter folgender Verbände, Vereine, Stiftungen und anderer Einrichtungen: Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e.v. Förderverein Langenhägener Seewiesen Förderverein Kloster Dobbertin Verein Wolhynier Umsiedler Museum Linstow Bauernverband Müritz e.v. Bauernverband Parchim e.v. Reepsholt-Stiftung Agroneum Alt Schwerin Jugendwaldheim Loppin NABU Regionalverband Parchim Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.v. Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e.v. Fleesensee-Touristik Malchow e.v. Vertreter folgender Unternehmen: Landwirtschaftliche Betriebe der Naturparkregion Forstbetriebe der Naturparkregion Beherbergungsbetriebe der Naturparkregion Fischereibetriebe der Naturparkregion Rundbus Plauer See Regio Infra Gesellschaft GmbH Institut Biota GmbH (Regionalmanagement) Wanderer Kanu, Rad und Reisen Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow (OVG) 10 Mecklenburger Draisinenbahn Interessierte Einzelpersonen (keine namentliche Nennung) 10 Seit August 2013 ist die OVG in dem Unternehmen "Regionalbus Rostock", kurz "rebus", aufgegangen. Dieses ist aus der Fusion der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow (OVG), der Regionalverkehr Küste GmbH (Rostock), der Küstenbus GmbH (Bad Doberan) sowie der Hameister Personenverkehr GmbH (Bad Doberan) entstanden. 19

34 B Gesetzliche und planerische Grundlagen B.1 Übergeordnete Gesamtplanung Landesplanung und Raumordnung Auf der Grundlage von Bundesraumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsgesetz (LPlG M-V) liegt für das Land Mecklenburg-Vorpommern das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) vor. Dieses ist eine querschnittsorientierte und fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes. Das LEP M-V enthält für die Planung verbindliche Programmsätze in Form von Zielen der Raumordnung (von allen Adressaten zu beachten = Vorranggebiete) und Grundsätzen der Raumordnung (in der Abwägung zu berücksichtigen = Vorbehaltsgebiete). Das LEP M-V (MABL M-V 2005) ist seit Mai 2005 in Kraft. Eine Konkretisierung und Ausformung der im LEP M-V festgelegten landesweit bedeutsamen Ziele und Grundsätze auf regionaler Ebene erfolgt in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) der vier Planungsregionen in M-V. Ziele und Grundsätze dieser Programme weisen die gleiche Rechtswirkung auf wie das LEP M-V. Für die Region des Naturparks sind die Regionalen Raumentwicklungsprogramme der Planungsregionen Westmecklenburg (RPV WM 2011), Mecklenburgische Seenplatte (RPV MS 2011) und Mittleres Mecklenburg/Rostock (RPV MMR 2010) als wesentliche Instrumente für die Steuerung der regionalen Entwicklung verbindlich. Sie bestimmen die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung und setzen damit einen Rahmen für die Initiativen der regionalen Akteure. Die im LEP M-V sowie in den RREP benannten Ziele und Grundsätze für das Untersuchungsgebiet wurden bei der Bearbeitung des Naturparkplans berücksichtigt. B.2 Naturschutz, Landschaftsplanung Gesetzliche Vorgaben Bundesnaturschutzgesetz Nach 27 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom 29. Juli 2009) sind Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. 20

35 Gemäß 27 (2) sollen Naturparke entsprechend ihren in Abs. 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2010 (NatSchAG M-V) trifft zu Naturparken in 14 (2) ergänzenden Regelungen: Die Erklärung zum Naturpark erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Naturparke werden in gemeinsamer Trägerschaft durch das Land Mecklenburg- Vorpommern und die betroffenen Landkreise errichtet. Die Landkreise und das Land wirken zusammen, um eine einheitliche und nachhaltige Entwicklung der Naturpark zu gewährleisten. Das Zusammenwirken wird in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt. Gemäß 3 Nr. 4 NatSchAG M-V werden die Schutz-, Pflege-, Wiederherstellungs- und Entwicklungskonzeptionen der Naturparke (Naturparkpläne) durch die obere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der in ihrem Gebiet jeweils berührten unteren Naturschutzbehörde erstellt. Verordnung über den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide In der Landesverordnung zur Festsetzung des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide vom 14. Juli 1994 wird in 3 folgender Schutzzweck definiert: Zweck des Naturparks "Nossentiner/Schwinzer Heide" ist die einheitliche Entwicklung eines Gebietes, das wegen seiner landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit eine besondere Eignung für die landschaftsgebundene Erholung und den Fremdenverkehr besitzt. Diese Zielsetzung umfasst gleichrangig den Schutz und die Entwicklung der im Naturpark gelegenen Naturschutzgebiete. Die Festsetzung des Naturparks dient ferner dem Schutz, der Pflege, der Wiederherstellung und der Entwicklung einer historischen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Nutzungsformen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Fremdenverkehrs sowie des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft auf den Grundflächen im Naturpark so gestaltet werden, dass die Belastung der Landschaft verringert, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig gesichert und die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft bewahrt, die natürliche Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere in den Naturschutzgebieten, bewahrt und verbessert sowie die günstigen Voraussetzungen im Gebiet für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Umwelterziehung und Umweltbildung genutzt werden. Zur Erreichung und Umsetzung der genannten Ziele sollen gemäß 4 der Naturparkverordnung folgende Maßnahmen ergriffen werden: 21

36 1. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Bewahrung und Förderung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft geplant und durchgeführt, 2. die Naturschutzgebiete, die vom Aussterben bedrohten und besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume vorsorgend überwacht und betreut, 3. Naturerlebnisräume erschlossen, 4. landschaftsverträgliche aktive Erholungsformen wie das Wandern, Radfahren und das Reiten auf ausgewiesenen Wegen gefördert, 5. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Umwelterziehung und Umweltbildung durchgeführt und 6. Mittel aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union verstärkt zur Pflege und Entwicklung des Gebietes eingeworben werden. Ergänzend zu beachten ist die Verwaltungsvereinbarung für den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide vom 7. Februar 1995 (in Kraft seit 1. Januar 1995), in der die Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern konkretisiert wird. Insbesondere wird in 4 (1) die Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Naturparkplans geregelt: Die Vertragspartner arbeiten zur Umsetzung der Naturparkverordnung, insbesondere bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes gemäß 7 Abs. 2 der Naturparkverordnung zusammen. Sie bilden eine Arbeitsgruppe, die regelmäßig bzw. bei Erfordernis auf Wunsch eines Vertragspartners zusammentritt. In diese Arbeitsgruppe entsendet jeder Landkreis zwei Vertreter, das Land Mecklenburg-Vorpommern vier Vertreter (Naturschutz, Forst- und Landwirtschaftsverwaltung). Soweit Planungen und Maßnahmen Dritte berühren, können diese an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beteiligt werden. Übergeordnete naturschutzfachliche Planungen Als übergeordnete naturschutzfachliche Planungen sind das Gutachtliche Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (UM M-V 2003) sowie die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne der Regionen Westmecklenburg (LUNG M-V 2008a), Mecklenburgische Seenplatte (LUNG M-V 2011a) und Mittleres Mecklenburg/Rostock (LUNG M-V 2007a) zu beachten. Gemäß 9 (5) BNatSchG sind die Inhalte der Landschaftsplanung in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Nach 11 (1) NatSchAG M-V werden im Landschaftsprogramm die landesweiten und im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes dargestellt. Die raumbedeutsamen Inhalte dieser Planungen sind nach Abwägung mit den anderen Belangen Bestandteile des Landes- bzw. Regionalen Raumordnungsprogramms. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes werden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen spezifiziert. Gemäß 11 (3) NatSchAG M-V sind die Inhalte der Gutachtlichen Landschaftsplanung in den Maßnahmen, Planungen und Verwaltungsverfahren anderer Behörden und sons- 22

37 tiger öffentlicher Stellen, soweit sich deren Entscheidungen auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften des Rechts der Raumordnung und Landesplanung zu beachten, wenn sie als Ziele der Raumordnung und Landesplanung in die Raumentwicklungsprogramme eingefügt sind. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie als Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung in die Raumentwicklungsprogramme eingefügt sind oder wenn sie als in der Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung und Landesplanung als sonstige Erfordernisse der Raumordnung gelten. Im Übrigen sind die raumbedeutsamen Inhalte der Gutachtlichen Landschaftsplanung angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere werden folgende Inhalte bei der Erstellung des Naturparkplans berücksichtigt bzw. die Inhalte des Naturparkplans aus diesen abgeleitet: Gutachtliches Landschaftsprogramm Maßnahmen für die Sicherung und Entwicklung ökologischer Funktionen Maßnahmen für die Sicherung und Entwicklung der Erholungsfunktion und des Landschaftsbilds Anforderungen und Empfehlungen an die Raumordnung Anforderungen und Empfehlungen an andere Raumnutzungen Gutachtlicher Landschaftsrahmenpläne Schwerpunktbereiche und Maßnahmen für die Sicherung und Entwicklung ökologischer Funktionen Ziele der Raumentwicklung/Anforderungen an die Raumordnung (Vorschlag für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) Anforderungen und Empfehlungen an andere Raumnutzungen C Aktuelle Situation des Untersuchungsgebiets C.1 Naturraum und Landschaftshaushalt C.1.1 Landschaftsentwicklung und naturräumliche Gliederung Naturräumliche Gliederung nach KOPP Gemäß der naturräumlichen Gliederung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a und 2011) gehört der gesamte Naturpark und der weitaus größte Teil der Naturparkregion zur Landschaftszone 4 Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte und hier zur Großlandschaft 41 Mecklenburgische Großseenlandschaft. Kleine Teilbereiche der Gemeinden Lohmen und Krakow am See gehören zur Landschaftszone 3 Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte und hier zur Großlandschaft 30 Warnow-Recknitz-Gebiet. Ein kleiner Teilbereich der Gemeinde Klocksin gehört zur Großlandschaft 31 Oberes Peenegebiet innerhalb der Landschaftszone 3. Die differenziertere naturräumliche Gliederung nach der Naturraumkarte von KOPP basiert auf der Erfassung von topischen Naturraumarealen. Weitgehend ähnliche Tope werden zu Naturraummosaiken vereint. Die Naturraummosaike sind durch die Land- 23

38 schaftsfaktoren Klimastufe, inneres Relief, Substratgruppierung, Hydromorphiegruppierung und die Nährkraftstufe charakterisiert. In denen für die Landnutzung wesentlichen Eigenschaften sind die Mosaike im Inneren weitgehend einheitlich. Die Naturraummosaike werden in der jeweils höheren Ordnungsstufe als Wuchsbezirk und darüber als Wuchsgebiet bezeichnet (vgl. die ausführliche Methodenbeschreibung in LANDESFORST M-V 2007). Nach KOPP gliedert sich die Naturparkregion folgendermaßen (vgl. Textkarte 3): Tabelle 7: Naturräumliche Gliederung der Naturparkregion Wuchsgebiet/-bezirk Wuchsgebiet 03 Ostmecklenburg-vorpommersches Jungmoränenland Wuchsbezirke (morphogenetische Einheiten) 0309: Plastener Hügelmoräne (Endmoräne; Grundmoräne mit Hochflächensanden, Osern, Beckenbildungen, Kames, Stauchmoränenkomplex) Wuchsgebiet 05 Ostholsteinisch-Westmecklenburger Jungmoränenland Wuchsbezirke (morphogenetische Einheiten) 0505: Neukloster Teterower Hügelmoränenbogen mit Teilareal Krakower See (Endmoränen mit Sandern; Grundmoräne mit Hochflächensanden) 0510: Schwinzer Sandhochfläche mit Teilareal Goldberger See (Endmoräne mit Sandern; Grundmoräne) 0513: Malchiner Peenetal (Talniederung mit Seen) 0515: Goldberger Grund-(Wellen-)moräne (Grundmoräne mit Hochflächensanden, Beckenbildungen; Endmoräne) 0516: Lübzer Plattenmoräne (Grundmoräne mit Hochflächensanden, Beckenbildungen; Endmoräne mit Sandern) Wuchsgebiet 06 Mittelmecklenburger Jungmoränenland Wuchsbezirke (morphogenetische Einheiten) 0602: Malchower Grund-(Wellen-)moräne (Freyensteiner Platte) (Grundmoräne mit Hochflächensanden, Beckenbildungen; Endmoränen mit Sandern) 0603: Warener Sandhochfläche mit See-Teilarealen (Endmoräne mit Sandern) 0607: Petersdorfer Sandhochfläche mit Teilareal Plauer See Grundmoräne mit Hochflächensanden Bereiche der Naturparkregion (vgl. Textkarte 3) nordöstlicher Randbereich nordöstlicher Randbereich überwiegender Teil der Naturparkregion nördlicher Bereich der Westhälfte der Naturparkregion bis östlich des Krakower Sees zentraler Bereich der Westhälfte der Naturparkregion marginal am Nordostrand (nordöstlich von 0309) südwestlicher Bereich der Naturparkregion westlich des Südteils des Plauer Sees südöstlicher Bereich der Naturparkregion Bereiche nordöstlich des Plauer Sees östlich angrenzend an 0505 und 0510, Ostteil der Naturparkregion Plauer See 24

39 Landschaftsentwicklung Die heutigen Oberflächenformen in der Naturparkregion entstanden im Zuge der Entwicklungsabläufe während der Weichseleiszeit vor bis Die Hauptendmoräne verläuft von Dobbertin über Krakow am Nordrand des Naturparks. Südlich davon befinden sich ausgedehnte Sandergebiete. Die Landschaftsentwicklung im Gebiet des heutigen Naturparks ist ausführlich dargestellt u. a. in PREUß (2011, S. 10ff), LORENZ (o.j. in GUENTHER O.J.), NP NSH (2001a, S. 14ff.) und FV NP NSH (1995, S. 24ff.). Nachfolgend werden wesentliche Aspekte auf Grundlage der genannten Quellen zusammengefasst: Das Gebiet des Naturparks zählt zum Jungmoränengebiet. Die Landschaftsentwicklung des heutigen Naturparks wurde durch glaziale und postglaziale Prozesse geprägt, die in die Zeit der letzten großen Eisvorstöße des Weichsel-Hochglazials einzuordnen sind (Frankfurter Stadium W1F, Pommern-Stadium W2). Diese bildeten den Übergang des Hochglazials zum Spätglazial. Mit dem Abtauen der Pommerschen Haupteisrandlage W2 bildeten sich im heutigen Naturparkgebiet weitflächige, ebene bis leicht wellige Sanderflächen, deren Höhen sich zwischen 70 und 80 m HN bewegen. Rund 90 % der heutigen Fläche des Naturparks werden durch diese Sanderflächen eingenommen. Im Norden der Sanderfläche bestehen bis zu 45 m mächtige Schichten von Grobkies und Mittelsand. Im Süden geht die Sanderebene in zunehmend welliges Gelände, das mit Binnendünen durchsetzt ist, über. Die Binnendünen entstanden durch die umfangreichen Rodungen und Nutzungsintensivierungen v. a. im 12. und 13. Jh. dadurch, dass feinere Fraktionen nach Öffnung der Landschaft durch den Wind verlagert wurden. Im Süden des Naturparkgebiets gehen die Sanderflächen allmählich in Grundmoränenflächen des Frankfurter Eisvorstoßes W1F über. Mit dem Rückgang des Inlandeises verblieben große Toteisreste in glazialen Rinnen und Depressionen. Voraussichtlich ist ein Großteil der heutigen Seen des Naturparks durch ein verzögertes Auftauen sehr großer, unter einer mächtigen Sedimentdecke liegender Toteisplomben entstanden. Im Spätglazial wurde das Naturparkgebiet voraussichtlich von geschlossenen Wäldern eingenommen, in denen Kiefer und Birke 11 dominierten. Auch im Präboreal dominierten dichte Birken- und Kiefernwälder. Die letzten verbliebenden Toteisplomben tauten mit der Klimaerwärmung auf. Einige Seen im Naturparkgebiet wurden zunehmend grundwassergesteuert, was bis heute eine Besonderheit mehrerer bedeutender abflussloser Seen ist. Im Boreal und Atlantikum änderte sich mit der Klimastabilisierung die Vegetation. Das Artenspektrum der Wälder erweiterte sich um Erlen, Linden, Ulmen, Eichen und Hasel sowie eine umfangreiche Strauchvegetation. Die Kiefer blieb jedoch die Hauptbaumart. Mesolithische Fundplätze am Drewitzer See weisen auf menschliche Aktivitäten hin. 11 Lt. Mdl. Mitteilung von Lorenz wurde bei Dobbertin der älteste Nachweis einer Birke in M-V erbracht ( Jahre vor heutiger Zeit) (Jörg Gast, ). 25

40 Im Atlantikum wurde das Klima zunehmend feucht, wodurch sich die Seespiegel erhöhten. Hierdurch mussten menschliche Siedlungen in Seenähe aufgegeben werden, worauf mesolithische Fundplätze in zahlreichen unteren Seeterrassen am Drewitzer und Krakower See hindeuten. Erste Vorkommen der Buche sind für das Subboreal bekannt 12. Zunehmend wurde die Buche zum Bestandsbildner. Zunehmend gewann die anthropogene Einflussnahme an Bedeutung (vgl. hierzu auch Kap. A.3): Die Entwaldung seit dem 13. Jh. verursachte tief greifende Veränderungen. Es entstanden große Freiflächen, so dass der Wind die sandigen Böden fortwehte und an anderer Stelle als bis zu 5 m mächtigen Dünen wieder ablagerte. Diese Dünen sind bis heute an verschiedenen Stellen landschaftsprägend. Ab dem 18. Jh. wurden die verbliebenen Wälder durch Teeröfen, Glashütten, Ziegeleien, Kalköfen u. a. stark übernutzt und auf Restbestände mit einem Flächenanteil von etwa 16 % des heutigen Gebietes des Naturparks reduziert. Danach wurden, besonders im 19. und 20. Jh., gezielte Aufforstungen, überwiegend mit Kiefern, vorgenommen. So etablierten sich die großen Kiefernforstflächen, die heute das Landschaftsbild des Naturparks prägen (vgl. Tabelle 8). Zur Nutzbarmachung v. a. für die Landwirtschaft wurde stark in die Gewässersysteme eingegriffen. Seit dem 13. Jh. führten Wassermühlen an Seen und Fließgewässern zu Stauen. Besonders im 19. Jh. versuchte man durch Flussbettvertiefung bzw. Kanalisierung flache Seen abzulassen, um so Grünlandflächen zu gewinnen. Das geschah besonders an der Mildenitz, die mehrere Seen durchfließt. So entstanden z. B. die Dobbiner Plage und der Große Serrahn. Heute dominieren Kiefernforste, die auf ausgedehnten Flugsandgebieten mit prägnanten Dünenfeldern stocken, sowie Seen und Niedermoore das Landschaftsbild. Tabelle 8: Prozentuale Waldverteilung im Gebiet des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide vom Jahrhundert auf Grundlage historischer und aktueller topographischer Karten (LORENZ o.j. in GUENTHER O.J.). Laubwald Mischwald Nadelwald Wald (gesamt) Heide Sonstige 18. Jahrhundert 0,6 0,3 15,5 16,4 2,2 81,4 19. Jahrhundert 1,5 1,4 40,3 43,2 0,4 56,4 20. Jahrhundert 5,2 12,0 35,0 52,2 n.b. 47,8 12 vgl. zur Waldentwicklung NP NSH (2001a, S. 21f.) 26

41 C.1.2 Geologie, Relief, Böden und Hydrogeologie Geologie, Relief und Böden Die heutige Oberflächenform der Naturparkregion ist im Wesentlichen das Ergebnis der pleistozänen und holozänen Entwicklungsabläufe (vgl. auch Kap. C.1.1). Neben den Rückzugsstaffeln des Frankfurter Stadiums der Weichseleiszeit dominiert die Ausprägung des Pommerschen Stadiums des Weichselglazials. Die Hauptendmoräne des Pommerschen Stadiums verläuft von Dobbertin über Krakow am See. Im Rückland der Endmoräne entstanden großflächige Sandergebiete (REINHOLD 1991). Landschaftsprägend sind die eingelagerten Schmelzwasserrinnen und die aus Toteis früherer Glazialstadien entstandenen Hohlformen mit Seen und Mooren. In den Endmoränengebieten sind die geologischen Verhältnisse von Geschiebemergeln und Endmoränensanden geprägt. Hier ist ein häufiger Wechsel der Bodenarten (Sande, Kiese, Geschiebelehm) charakteristisch (ebd.). Es herrschen Braunerden verschiedener Ausprägung vor, welche ein hohes natürliches Ertragspotenzial aufweisen. In den sich südlich/südwestlich anschließenden Sandergebieten lagern der Schmelzwasserrichtung folgend Kiese, gröbere Sande und feiner Sande. Typische Böden sind sandige Rosterden (Podsole) mit geringen Bodenwertzahlen (ebd.). Im Norden dieser Sanderflächen bestehen bis zu 45 m mächtige Schichten von Grobkies und Mittelsand, die bis heute zur Baustoffgewinnung erschlossen werden (PREUß 2011, S. 11). Durch die historischen Wirtschaftsweisen (vgl. Kap. A.3) wurden den ohnehin armen Böden zusätzlich Nährstoffe entzogen. Ein typisches Element der Sanderflächen im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide sind die Flugsanddecken und Dünenfelder, auch wenn diese durch die Waldbedeckung heute oft nicht mehr erkennbar sind (JAHN 2010, S. 10). Weiter südlich und südwestlich schließt der Bereich der Zwischenstaffeln an, der von den Geschiebemergeln der Grundmoräne geprägt wird und etwas höhere Ackerwertzahlen aufweist als die Sandergebiete. In den Niederungen und den Verlandungsbereichen der Seen ist verbreitet Niedermoortorf anzutreffen (vgl. auch Substratgruppierung in Karte 1) Geschützte Geotope, geologische Besonderheiten Abiotische Landschaftsteile mit besonderer Bedeutung für die Erkenntnis der erdgeschichtlichen Entwicklung, die sich durch ihre Seltenheit oder Eigenart auszeichnen, werden nach 20 NatSchAG M-V unter gesetzlichen Schutz gestellt. Die in Tabelle 9 zusammengestellten geschützte Geotope liegen in der Naturparkregion. 27

42 Tabelle 9: Geotope in der Naturparkregion Landkreis Gemeinde Geotopbezeichnung Geotopart Ludwigslust- Parchim Dobbertin Durchruchstal der Mildenitz Durchbruchstal Goldberg Glaziale Scholle Alt Schwinz Gesteinsscholle, glazial Goldberg Findling Goldberg Findling, Sedimentsgestein Rostock Krakow am See Blockpackung Glambeck Blockpackung Mecklenburgische Seenplatte Klocksin Blockpackung Blücherhof Blockpackung Silz Glaziale Scholle Nossentin Gesteinsscholle, glazial Quelle: Geotopkataster LUNG M-V Zu den geologischen Besonderheiten in der Naturparkregion gehören Reste sog. wurzelloser Kreideschollen der Kreidezeit, die bei Klocksin/Sophienhof und Nossentin/Sparow an die Oberfläche treten. Hervorzuheben ist weiterhin das Tonvorkommen aus dem Lias am Hellberg bei Schwinz (REINHOLD 1991). Der in der sog. Dobbertiner Tongrube vorkommende Ton stammt aus dem Unteren Jura (Lias). Der liassische Ton liegt als Scholle im Geschiebemergel der Grundmoräne zwischen dem Pommerschen und Frankfurter Stadium der Weichselvereisung mit einer oberflächennahen Ausdehnung von ca. 3ha. Im Jahre 1873 wurde damit begonnen, Ton für die Ziegelherstellung abzubauen. Das Ziegelwerk wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges demontiert. Im Jahre 2006 wurde hier ein 700 Meter langer Lehrpfad im Gelände der einstigen Tongrube eingerichtet. Die Tongrube hat wegen zahlreicher fossiler Insektenfunde eine hohe Bedeutung für die Paläoentomologie 13 und ist als geologisches Naturdenkmal ausgewiesen. Hydrogeologie Die hydrogeologischen Verhältnisse im Untersuchungsraum sind durch die Verbreitung quartärer und jungtertiärer Sedimente geprägt. Durch die Lage im glazigenen Stauchungsgebiet sind die Lagerungsverhältnisse der pleistozänen Schichtenfolge sehr komplex. Die Tiefenlage der Quartärbasis variiert stark zwischen +/- 0 mnn und > -150 mnn. Die Hochlage der Quartärbasis im Raum Krakow am See geht mit einer Hochlage der Süß-Salz-Wassergrenze bei ca. -50 m NN einher. In der Region des Naturparks sind entsprechend der HK50 fünf pleistozäne Grundwasserleiter ausgebildet, wobei der oberste GWL 1 vor allem im nördlichen Teil durch einen zwischengelagerten Geschiebemergel noch einmal in zwei Teilgrundwasserleiter aufgespalten sein kann. Das hydrogeologische Normalprofil ist in Tabelle 10 zusammengestellt. Dabei ist anzumerken, dass alle pleistozänen GWL im Naturparkgebiet in unterschiedlichsten Mächtigkeiten ausgebildet sind und häufig Fehlstellen aufweisen. Die oberen 3 pleistozänen Grundwasserleiter haben in der Naturparkregion diverse hydraulische Kontakte und können als ein Aquiferkomplex betrachtet werden, der zur Gewinnung von Brauchwasser aber auch von Trinkwasser genutzt wird. Lokal bestehen hydraulische 13 vgl. hierzu ausführlich u. a. ZESSIN (2010), FUCHS (1992) 28

43 Tertiär Pleistozän Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Fenster zu den beiden tieferen pleistozänen Grundwasserleitern (GWL 4 und 5). Im Gebiet des Naturparkes fehlt der elsterzeitliche Geschiebemergel völlig, so dass der pleistozäne GWL 5 eine hydraulische Einheit mit den liegenden tertiären Grundwasserleitern bildet. Dieser tiefere Grundwasserleiterkomplex wird ebenfalls zur Trinkwassergewinnung genutzt. Tabelle 10: Hydrogeologisches Normalprofil in der Naturparkregion nach HK50 Horizont Stratigraphie nach HK50 Stratigraphie M-V* Bemerkungen GWL 1 W2n qw2-qw3 lokal spaltet ein weiter Geschiebemergelhorizont den GWL 1 in zwei Aquifere GWS W II qw2 lokal verbreitet GWL 2 W1n-W2v qw1-qw2 GWS W I qw1 flächenhaft verbreitet, lokale Fehlstellen GWL 3 S2/3n-W1v q(s2)-qw1 GWS S II/III q(s2) flächenhaft verbreitet, lokale Fehlstellen GWL 4 S1n-S2/3v q(s1)-q(s2) GWS S I q(s1) nahezu überall vorhanden GWL 5 En-S1v qe GWL 2 Bockuper Schichten tmibc nur lokal GWL 3 Mallißer Schichten tmima lokal GWL 4 Mölliner Schichten tmimo GWL 5 Brooker-Sülstorfer Schichten / Cottbuser Schichten tmibk-tolsl tolco * Kürzel entsprechend der Schlüsselliste zur Stratigraphie Mecklenburg-Vorpommerns (LUNG M-V) Die tertiäre Schichtenfolge wird aus 3, lokal 4, untermiozänen Aquiferen gebildet. Die Feinsande und Braunkohlenschluffe der Mallißer Folge sind nur lokal verbreitet und werden vereinzelt noch von den marinen Sanden mit Sandsteinlagen der Bockuper Schichten überlagert. Darunter folgen die Mölliner Schichten, deren fluviatil-paralischer Quarzsandhorizont durch seine mittel- bis grobsandige, z. T. kiesige Ausbildung gute Fassungsbedingungen für eine Grundwassernutzung liefert. Die Mölliner Schichten gehen meist ohne nennenswerten Zwischenstauer in die Brooker bis Sülstorfer Schichten über, die aus einer Wechsellagerung mariner Schluffe und Feinsande bestehen. Im Bereich des Plauer Sees gehen die Mölliner Schichten direkt in die marinen Sande der oberoligozänen Cottbuser Schichten über. Im Bereich des Krakower Sees und nördlich von Waren streicht das Tertiär mit schluffigen bzw. tonigen Schichten an der Quartärbasis aus, bzw. fehlt im Bereich des Krakower Sees lokal völlig (KATZUNG 2004). Aufgrund der sandigen Böden ist das Grundwasser in weiten Bereichen der Naturparkregion ungeschützt bzw. relativ geschützt. Bereiche mit geschütztem Grundwasser gibt es aufgrund der oberflächigen Verbreitung des weichselzeitlichen Geschiebemergels v. a. im südwestlichen Teil der Naturparkregion (IWU 1996, vgl. Abbildung 2). Nahezu im gesamten Naturpark wird die Schutzwürdigkeit des Grundwassers als sehr hoch bewertet. In der Naturparkregion ist die Bewertung heterogener. Hier gibt es größere Bereiche mit hoher bis sehr hoher und mittlerer bis hoher Schutzwürdigkeit (IWU 1996, vgl. Abbildung 3). 29

44 Abbildung 2: Geschütztheit des Grundwassers in der Naturparkregion (IWU 1996) Abbildung 3: Schutzwürdigkeit des Grundwassers in der Naturparkregion (IWU 1996) Die Grundwasserscheide verläuft von West nach Ost zunächst entlang des Nordufers des Plauer Sees, reicht dann an das Südufer des Drewitzer Sees und schwenkt anschließend in nordöstliche Richtung in das Gebiet der Klocksiner Seenkette (JAHN 2010, S. 13). 30

45 Landschaftswasserhaushalt Die größeren Feuchtgebiete und Oberflächengewässer in der Naturparkregion sind aufgrund der überwiegend sandigen und somit gut durchlässigen Subtrate hydraulisch an den jeweiligen Grundwasserleiter angeschlossen (LISCHEID 2010 in JAHN 2010, S. 18). Die Landnutzungen haben somit einen entscheidenden Einfluss auf den Wasserhaushalt. So stellt auch PREUß (2011, S. 26) fest: Als wesentliche biotische Größe für den Landschaftswasserhaushalt kann die Bewaldung des Gebietes (60 %) und der Grad der mit ihr einhergehenden Evaporation angesehen werden. Nicht nur die Quantität der Bewaldung, sondern auch die Art der Bestockung zeigte im historischen Verlauf wiederholt maßgeblichen Einfluss auf die Evaporationsrate und damit insbesondere auf die Entwicklung der Pegel insbesondere der Standgewässer. Die derzeit noch dominierenden Bestände an Gemeiner Kiefer weisen eine höhere Evaporationsrate auf als die im Gebiet zur PNV zählenden und partiellen Mischwaldmosaike aus Eichen, Hainbuchen und Buchen. Nach LORENZ (2007) ist die jeweilige Bestockung der Grund für zum Teil drastische historische Pegelveränderungen. Beispielhaft wurde dieser Zusammenhang für die Nossentiner Heide untersucht (JAHN 2010). Im Ergebnis wurden bei den insgesamt 46 untersuchten Pegeln im Gebiet der Nossentiner Heide bei 39 Pegeln fallende Pegelstände festgestellt. Diese waren v. a. in den Einzugsgebieten Drewitzer See und Krakower See auffällig. Es konnte der Schluss gezogen werden, dass die Landnutzung (Bewaldung) an der Entwicklung der Grund- und Seewasserspiegel maßgeblich beteiligt ist. Zu ähnlichen Erkenntnissen kommt eine Studie im Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin, welches ebenfalls von Kiefern dominiert ist (GORAL & MÜLLER 2010). C.1.3 Klima und Luft Makro- und mesoklimatische Einordnung Klimatisch ist der überwiegende Teil des Untersuchungsgebiets einem Übergangsklima zuzuordnen, das sowohl atlantische als auch bereits kontinentale Einflüsse erkennen lässt. Mit Niederschlägen um 580 mm im langjährigen Mittel gehört die Naturparkregion zu den niederschlagsärmeren Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns. Mit Ausnahme der Station Krakow am See, deren Niederschlagswert weit überdurchschnittlich ist, liegen alle Stationen unter dem Mittelwert von M-V (vgl. Tabelle 11). 31

46 Tabelle 11: Mittelwerte des Niederschlags für Stationen in der Naturparkregion für den Messzeitraum Station Niederschlag mm/a Station Niederschlag mm/a Diestelow 578,7 Neu Poserin 583,0 Goldberg 566,3 Nossentiner Hütte 584,2 Grabowhöfe 561,1 Plau am See 579,3 Karow 580,4 Mittel NP-Region 581,4 Krakow am See 621,3 Mittel M-V 595,8 Lohmen 578,6 Quelle: Die Messungen der Klimastationen Goldberg und Waren zeigen ein durchschnittliches Temperaturmittel (Messzeitraum , ) von 8,1 C. Im wärmsten Monat Juli beträgt die durchschnittliche Temperatur 16,8 C (Goldberg) bzw. 17,1 C (Waren). Kältester Monat ist der Januar mit -0,8 C bzw. -1,1 C. Die mittlere Monatssumme der Sonnenscheindauer betragen 134 h (Goldberg: 1.610,7 h/a, Waren: 1607,9 h/a, Messzeitraum , ). Sonnenreichster Monat ist der Mai mit 235,5 ha/a (Goldberg) bzw. 232,9 ha/a (Waren). Sonnenärmster Monat ist der Januar mit 35,1 ha/a bzw. 34,8 ha/a. Ein besonderes Klimaregime zeichnet die Talsysteme und Becken aus. Die Oberflächengewässer und das hoch anstehende Grundwasser haben eine erhöhte Verdunstung zur Folge. Deshalb sind die Julitemperaturen etwas niedriger, Frühfröste setzen später ein, und es kommt häufiger zu Nebelbildungen. Außerdem treten mehr Spätfröste auf. Klimawandel Entsprechend dem globalen Klimawandel ist auch in der Naturparkregion von einer langfristigen Änderung des Klimas mit noch nicht genau absehbaren Folgen für Natur und Landschaft auszugehen. Kennzeichen der klimatischen Veränderungen sind in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Ergebnisse von Klimaprojektionen u. a. (vgl. ausführlich WM M-V 2008): eine Erhöhung der Temperatur (Steigerung der Tagesmitteltemperatur um 1,7 bis 3 C bis 2100 im Verhältnis zum Zeitraum ) Veränderungen der innerjährlichen Niederschlagsverteilung (Zunahme des Winterniederschlags um % bis 2080, Abnahme des Sommerniederschlags um 5-50 % bis 2080 im Verhältnis zum Zeitraum ) eine Zunahme von Extremwetterereignisse (Ausmaß und Häufigkeit) insbesondere in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts (z. B. Extremniederschläge und Trockenperioden) 14 adaten_deutschland&t82002gsbdocumentpath=navigation%2foeffentlichkeit%2fklima Umwelt%2FKlimadatenzen tren%2fnkdz%2fkldaten akt%2fausgabe mittelwerte node.html%3f nnn%3dtrue&_state=maximized&_wind owlabel=t

47 Anzahl der Tage Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Für den Winterniederschlag wird für das Land M-V bis 2100 eine geringe bis starke Zunahme bis max. 50 % angenommen. Die Niederschlagserhöhung im Winter fällt dabei im Binnenland und in den östlicheren Landesteilen schwächer aus als in Küstennähe und Westmecklenburg. Der Niederschlag wird in deutlich geringerem Anteil als Schnee fallen. Beim Sommerniederschlag wird von einer starken regionalen Gliederung zwischen den westlichen und östlichen Landesteilen ausgegangen. Der Sommerniederschlag könnte danach in den östlichen Landesteilen bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 50 % zurückgehen (klimatisches Szenario A1B nach WETTREG-Projektionen in WM M-V 2008). Abbildung 4 zeigt beispielhaft die Entwicklung der Anzahl (Ab- bzw. Zunahme) von Kenntagen in der an die Naturparkregion angrenzenden Müritz-Region (klimatisches Szenario A1B nach WM M-V 2008, S. 11). Folgende Kenntage werden dargestellt: Eistage: Die Temperatur steigt nicht über 0 C (Tmax < 0 C) Frosttag: Die Temperatur fällt unter 0 C (Tmin < 0 C; z. B. nachts -2 C, tags + 3 C) Sommertag: Die Temperatur steigt über 25 C (Tmax > 25 C) Heißer Tag: Die Temperatur steigt über 30 C (Tmax > 30 C) Tropennacht: Die Temperatur fällt nicht unter 20 C (Tmin > 20 C) 90,0 80,0 70,0 60, , ,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Eistag Frosttag Sommertag Heißer Tag Tropennacht Abbildung 4: Änderung der Anzahl von Kenntagen bis Ende des Jahrhunderts in der Müritz-Region (Quelle: SPEKAT et al in WM M-V 2008, S. 12) Luftgüte In der Naturparkregion selber befinden sich keine Stationen des Landesmessnetzes des LUNG M-V. Die der Naturparkregion nächstgelegenen Messstationen sind Gülzow (ländlich gelegen) und Güstrow (mit städtischem Hintergrund). Die Jahresmittelwerte der Schadstoffe (2011) kennzeichnen die geringe lufthygienische Belastung (vgl. Tabelle 12). Für die betrachteten Messstationen liegen keine Überschreitungen der Grenzwerte der Luftschadstoffe nach der 22. BImSchV und 33. BImSchV vor, 33

48 weder hinsichtlich des Schutzes der menschlichen Gesundheit noch des Schutzes der Vegetation. Tabelle 12: Jahresmittelwert der aktuellen Immissionsdaten (LUNG M-V 2012a) Schwefeldioxid SO 2 Stickstoffdioxid NO 2 Grenzwert 20 µg/m³ Grenzwert + Toleranzmarge für 2009: 42 μg/ m³ (Grenzwert ab : 40 μg/ m³) Jahresmittelwerte 2011 Messstationen Stickstoffoxide NO x 1 Feinstaub (PM10) Ozon O 3 30µg/m³ 40µg/m³ Überschreitung des 8-Std.-MW von 120 µg/m³ max. 25 mal im Jahr Gülzow 1 µg/m³ 9 µg/m³ 10 µg/m³ 20 µg/m³ 11 mal Güstrow - 10 µg/m³ - 21 µg/m³ 11 mal 1 zum Schutz der Vegetation Auch in der langjährigen Entwicklung weist der Trend der Immissionskonzentrationen weitgehend in Richtung Reduzierung bzw. Stagnation auf niedrigem Niveau deutlich unterhalb der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (LUNG M-V 2012a). Critical loads Trotz der Unterschreitung der genannten Grenzwerte auf lokaler Ebene kommt es aufgrund der überregionalen Hintergrundbelastung zu Nährstoffeinträgen durch atmosphärische Deposition, welche einen entscheidenden Einfluss auf die Vegetationsentwicklung haben. Die anthropogen bedingten Einträge von Ammonium und Nitrat bedeuten eine zusätzliche Versorgung der Biotope mit Stickstoff. Folgen sind unter anderem die Verdrängung von stickstoffmeidenden durch stickstoffliebende Pflanzen und die Verringerung des Sauerstoffgehalts in Gewässern. Weiterhin bewirken hohe Stickstoffeinträge aus der Luft eine Beschleunigung der Sukzession. Eutrophierende Stickstoff-Einträge in naturnahe, terrestrische Ökosysteme bewirken langfristig chronische Schäden an Pflanzen. Hierzu zählen Nährstoffungleichgewichte sowie eine erhöhte Empfindlichkeit gegen Frost und Schädlinge. Die tolerierbaren Mengen (critical loads 15 ) an Stickstoffeinträgen richten sich nach der Art des Ökosystems. Sie liegt für empfindliche Ökosysteme wie z. B. oligotrophe Moore (bei einem jährlichen Eintrag von 5 kg Stickstoff pro ha (LUNG M-V 2008b, NAGEL & GREGOR 1998). Der Stoffeintrag durch Gesamtdisposition betrug in der Messstation Gülzow im Jahr (NO 3 -N) 3,7 kg/ha/a aus Nitrat-Stickstoff und 5,5 kg/ha/a aus Ammonimum- Stickstoff (NH 4 -N). Die wichtigsten Quellen der Ammoniumverbindungen sind vor allem Tierhaltungsanlagen und das Ausbringen von Gülle (LUNG M-V 2008b, S. 47f.). 15 Schwellenwert, bei dessen Überschreitung Veränderungen der Ökosystem auftreten 16 Die aktuelleren Jahresberichte zur Luftgüte enthalten hierzu keine Angaben. 34

49 C.1.4 Oberflächengewässer Durch das Naturparkgebiet verläuft die Wasserscheide zwischen Nord- und Ostsee. Im nordwestlichen Naturparkgebiet bilden die Mildenitz und die von ihr durchflossene Seenkette (Damerower See, Goldberger See, Dobbertiner See) ein zusammenhängendes Oberflächensystem, welches über das Sternberger Seengebiet zur Warnow und somit zur Ostsee entwässert (PREUß 2011, S. 24). Ein weiteres Gewässersystem, das über die Warnow in die Ostsee entwässert, besteht im zentralen und östlichen Teil des Naturparks aus der Nebel und den von ihr durchflossenen Seen (u. a. Malkwitzer See, Kraazer See, Orthsee, Linstower See und Krakower Obersee) (ebd.). Die südlich gelegenen Seen Plauer See, Fleesensee, Jabelscher See und Kölpinsee sowie die Klocksiner Seenkette im Ostteil gehören hingegen zum Gewässersystem der Elde, die zur Elbe und somit zur Nordsee entwässert (ebd.). Standgewässer Die Naturparkregion ist reich an Seen und Kleingewässern, die eine Gesamtfläche von ca ha einnehmen. Der überwiegende Teil der Standgewässer ist glazialen Ursprungs. Die Naturparkregion weist 128 Seen mit einer Wasserfläche > 1 ha und 685 Kleingewässer auf (vgl. Kap. C.2.1.4). Nach PREUß (2011, S. 30 ff.) lassen sich für den Naturpark vier regionale Seengruppen hinsichtlich des mit ihnen korrespondierenden hydrologischen Regimes bilden (ausführliche Beschreibung in ebd.): Dobbertiner Seengebiet (Dobbertiner See, Damerower See, Goldberger See, ehem. Serrahn See, ehem. Dobbiner See, ehem. Klädener See) Krakower Seengebiet (Krakower See, Kraazer See, Hofsee, Orthsee, Linstower See, Malkwitzer See) Autonome Sanderflächen der Nossentiner und Schwinzer Heide (abflusslose bzw. ehem. abflusslose Standgewässer im Bereich der Sander, u. a. Drewitzer See, Samoter See, Paschensee, Langhagensee) Seenkette zwischen Klocksin und Jabel (u. a. Flacher See, Tiefer See, Hofsee, Bergsee, Lankhagen-See, Loppiner See) In der Naturparkregion liegen außerdem der Plauer See und anteilig die zur Großseenplatte gehörenden Seen Kölpinsee und Fleesensee. Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Wasserrahmenrichtlinie) wird die künftige Gewässerbewirtschaftung nach ökologischen Zielsetzungen ausgerichtet. Dies betrifft Seen mit einer Wasserfläche > 50 ha, für die bis zum Jahr 2015 mindestens ein guter ökologischer Zustand erreicht werden soll. Zur Bewertung des Zustandes der Seen werden biologische, hydromorphologische, chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten sowie spezifische Schadstoffe herangezogen (vgl. Tabelle 13). 35

50 Tabelle 13: Qualitätskomponenten für die Bewertung von Seen nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie Qualitätskomponenten (QK) für die Bewertung von Seen nach EU-WRRL Phytoplankton Makrophyten, Phytobenthos biologische QK Makrozoobenthos Fische Wasserhaushalt: Verbindung zu Grundwasserkörpern Wasserhaushalt: Wasserstandsdynamik Wasserhaushalt: Wassererneuerungszeit hydromorphologische QK Morphologie: Tiefenvariation Morphologie: Menge, Struktur und Substrat des Bodens Morphologie: Struktur der Uferzone Chemische und physikalisch-chemische QK Spezifische Schadstoffe Quelle: LUNG M-V (2008a) Sichttiefe Temperatur Sauerstoff Chlorid ph-wert Gesamt-P und o-phosphat-p Gesamt-N anorganisch und Nitrat-N synthetische Schadstoffe nach Anhang 4 Nr. 2, bei Eintrag in signifikanten Mengen nicht synthetische Schadstoffe nach Anhang 4 Nr. 2, bei Eintrag in signifikanten Mengen Im Untersuchungsgebiet befinden sich insgesamt 27 nach EU-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtige Seen, von denen 22 direkt im Naturpark liegen. Mit max. 62,5 m Gewässertiefe ist der Tiefe See der tiefste See in der Naturparkregion. Größter See ist der Plauer See (3.840,00 ha). Die Tabelle 14 gibt einen Überblick über diese Seen einschließlich der Bewertung. Die Belastungsanalyse und vorläufige Bewertung der Seen nach WRRL stützt sich bislang im Wesentlichen auf die Trophieklassifizierung. Dabei wird der gute ökologische Zustand als maximal eine Abweichstufe vom natürlichen Trophiestatus definiert. Die Berechnung der anzunehmenden natürlichen Trophie erfolgt anhand hydromorphologischer und topographischer Kenngrößen. Anhand dieser Kenngrößen wird eine potenziell natürliche Phosphorkonzentration bzw. Sichttiefe für den jeweiligen See ermittelt. Jedem See wird somit eine potenziell natürliche Trophiestufe ( Sollzustand ) zugeordnet. Diese Einstufung ist als vorläufig anzusehen und wird zukünftig mit neu entwickelten Verfahren insbesondere zur Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten (s. o.) überprüft. In Textkarte 4 ist außerdem die Trophieeinstufung der Seen mit einer Wasserfläche > 25 ha dargestellt. 36

51 Tabelle 14: Nach EU-WRRL berichtspflichtige Seen (Wasserfläche > 50 ha, die ganz oder anteilig in der Naturparkregion liegen, nach Landkreisen geordnet und alphabetisch sortiert Seename Lage Seefläche (ha) max. Tiefe (m) mittlere Tiefe (m) Schichtung (gemessen) potenzieller Zustand Trophieklassifizierung nach LAWA* (Jahr der Messung) WRRL** vorletzte Messung letzte Messung Landkreis Ludwigslus-Parchim Dobbertiner See SSW Dobbertin 374,20 11,80 4,97 geschichtet mesotroph eutroph 2 (2000) eutroph 2 (2009) [-] Damerower See NE Damerow 285,40 6,97 2,00 ungeschichtet eutroph 2 polytroph 1 (2003) polytroph 1 (2009) [+] Goldberger See E Goldberg 769,60 4,10 2,10 ungeschichtet eutroph 2 polytroph 1 (2003) polytroph 1 (2009) [+] Paschensee NE Damerow 51,60 15,41 5,54 geschichtet mesotroph mesotroph (1997) mesotroph (2009) [+] Plauer See (Seemitte) E Plau 3.840,00 25,5 6,76 geschichtet mesotroph mesotroph (2010) mesotroph (2011) [+] Landkreis Rostock Bossower See SSW Bossow 54,60 8,81 3,40 ungeschichtet eutroph 1 eutroph 2 eutroph 1 (2009) [+] Garder See W Lohmen 104,92 15,51 5,40 geschichtet mesotroph eutroph 2 (2001) eutroph 1 (2009) [-] Krakower Obersee (tiefste Stelle) E u. SE Krakow 798,70 28,33 7,47 geschichtet mesotroph mesotroph (2009) eutroph 1 (2011) [+] Krakower Untersee (Zentralteil) E u. SE Krakow 708,39 21,97 7,24 geschichtet mesotroph mesotroph (2009) eutroph 1 (2011) [+] Langsee bei Neu Sammit NNE Neu Sammit 82,70 6,78 3,40 ungeschichtet eutroph 1 eutroph 1 (2009) eutroph 1 (2011) [-] Linstower See SE Linstow 55,45 8,90 3,85 geschichtet eutroph 1 eutroph 1 (2005) eutroph 2 (2009) [+] Lohmer See N Lohmen 56,37 6,80 3,94 ungeschichtet eutroph 1 eutroph 2 (2001) eutroph 2 (2009) [+] 37

52 Seename Lage Seefläche (ha) max. Tiefe (m) mittlere Tiefe (m) Schichtung (gemessen) potenzieller Zustand Trophieklassifizierung nach LAWA* (Jahr der Messung) WRRL** vorletzte Messung letzte Messung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bergsee E Malkwitz 59,10 15,00 6,36 geschichtet mesotroph mesotroph (2007) mesotroph (2011) [+] Drewitzer See (Große Bucht) NNE Alt Schwerin 691,85 31,30 9,70 geschichtet mesotroph mesotroph (2006) mesotroph (2009) [+] Flacher See Klocksin ENE Lütgendorf 130,00 31,90 9,67 geschichtet mesotroph mesotroph (2007) mesotroph (2011) [+] Fleesensee NE Malchow 1.077,50 26,30 6,13 ungeschichtet mesotroph eutroph 1 (2003) eutroph 1 (2007) [+] Jabeler See S Jabel 243,85 22,60 5,29 geschichtet mesotroph mesotroph (2009) mesotroph (2010) [+] Kölpinsee (Tiefste Stelle) S Damerow 2029,30 30,00 3,54 ungeschichtet mesotroph mesotroph (2003) mesotroph (2007) [+] Loppiner See ESE Loppin 88,70 18,00 6,40 geschichtet mesotroph eutroph 1 (2005) eutroph 1 (2007) [+] Malkwitzer See N Malkwitz 108,80 4,27 2,40 ungeschichtet eutroph 2 eutroph 1 (2006) mesotroph (2009) [+] Orth- o. Hohen Wangelsee E Hohen Wangelin 52,20 5,40 1,76 ungeschichtet eutroph 2 eutroph 2 (2006) polytroph 1 (2009) [+] Tiefer See NE Alt Gaarz 75,70 62,50 18,53 geschichtet oligotroph mesotroph (2007) mesotroph (2011) [+] * Werte in ( ): eingeschränkt klassifiziert, da Bedingungen der LAWA-Richtlinie nicht vollständig erfüllt ** Vorläufige Bewertung des ökologischen Zustands nach WRRL: [+] = wahrscheinlich mindestens gut, [-] = wahrscheinlich nicht gut; Einstufung beruht auf Trophiedaten bis 2008, neuere Trophiedaten finden keine Berücksichtigung Quelle: Datenherausgabe LUNG M-V (September 2013) 38

53 Fließgewässer Prägend für die Naturparkregion sind die Fließgewässersysteme der Nebel und der Mildenitz mit ihren Einzugsgebieten. Der südliche Bereich der Naturparkregion im Bereich der Oberen Seen wird von der Elde bzw. der Müritz-Elde-Wasserstraße durchflossen. Die Fließgewässersysteme der Naturparkregion wurden mehrfach in unterschiedlicher Ausprägung abflussreguliert, begradigt und tlw. auch in künstlich geschaffene Flussbetten verlegt (z. B. Mildenitz im Bereich des Großen und Kleinen Serrahns und der Dobbiner Plage, vgl. PREUß 2011). Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Fließgewässersystem in der Naturparkregion. Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte, die in der Naturparkregion aber nicht im Naturpark liegen und aus dem Gebiet herausfließen, also keinen Einfluss auf die Gegebenheiten des Naturparks haben, wurden dabei nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die gem. Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km² (vgl. auch Kapitel C.4). In Textkarte 5 ist die Gesamtbewertung der Strukturgütekartierung der Fließgewässer der Naturparkregion dargestellt. Die Bewertung der Naturnähe der Fließgewässerstruktur bzw. ihrer Beeinträchtigung durch Ausbaumaßnahmen, Verbau von Sohle und Ufer und angrenzende Nutzungen erfolgt entsprechend der Kartierung und Bewertung der Strukturgüte von Fließgewässern in Mecklenburg-Vorpommern (FGSK) (LAUN M-V 1998) in sieben Güteklassen (vgl. Tabelle 15). Tabelle 15: Güteklassen der Fließgewässerstrukturgütekartierung naturnah bedingt naturnah mäßig beeinträchtigt deutlich beeinträchtigt merklich geschädigt stark geschädigt übermäßig geschädigt Güteklasse Quelle: LAUN M-V (1998) Weiterhin zeigt Textkarte 5 die Klassifizierung für Nitrat-N nach LAWA-Richtlinie (Stand ) der Fließgewässer der Naturparkregion. Die Nebel ist der bedeutendste Nebenfluss der Warnow und entwässert eine Fläche von 927,9 km² (PREUß 2011, S. 27). Das Quellgebiet der Nebel liegt im Malkwitzer See innerhalb des NSG Obere Nebelseen im östlichen Teil der Naturparkregion. Sie durchfließt in der Naturparkregion mehrere Seen (Kraazer See, Hofsee, Orthsee, Linstower See) und mündet bei Dobbin in den Krakower Obersee. Bei Serrahn verlässt sie den Krakower See und auch die Naturparkregion. Im weiteren Verlauf durchbricht sie bei Kuchelmiß die Endmoräne (Nebel-Durchbruchstal) und verläuft weiter Richtung Güstrow. Die Nebel-Quelle liegt an der Nordsee-Ostsee-Wasserscheide (vgl. Karte 1). Während die Bäche und Gräben, die auf der südlichen Seite des Höhenzugs zwischen Malkwitzer See und Fleesensee entspringen, über die Elde und Elbe in die Nordsee fließen, mündet die Nebel in die Warnow, welche zum Ostseeeinzugsgebiet gehört. 39

54 Entsprechend der bundesweiten Typisierung biozönotisch relevanten Fließgewässertypen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist die Nebel von der Quelle bis zur Einmündung in den Linstower See als Seeausflussgeprägtes Fließgewässer (Typ 21) einzuordnen. Im weiteren Verlauf bis zum Krakower Obersee ist sie ein Organisch geprägter Bach (Typ 11). Außerhalb der Naturparkregion verläuft sie nach ihrem Austritt aus dem Krakower See als Kiesgeprägter Tieflandfluss (Typ 17). Im Oberlauf der Nebel und in den Nebenbächen ist die Abfolge von Fließgewässerabschnitten und durchflossenen Seen charakteristisch (StAUN ROSTOCK 2008, S. 1). Der Flusslauf der Nebel wurde in der Vergangenheit teilweise durch wasserbauliche Maßnahmen ausgebaut und vertieft. Das Einzugsgebiet der Nebel wird überwiegend durch glaziale Sanderflächen des Pommerschen Stadiums des Weichselglazials gebildet. Der vergleichsweise schmale Niederungsbereich der Nebel ist tief vermoort. Die Nebel erfährt eine starke Prägung durch die von ihr durchflossenen Seen. So sind die Nährstoffund Sauerstoffgehalte an die vorgelagerten Seen gekoppelt und die Wassertemperaturen im Sommer erhöht (LUNG M-V 2011a). Die vorläufige Bewertung nach WRRL (Stand 2005) wird überwiegend als wahrscheinlich nicht gut eingeschätzt. Als Bewirtschaftungsziel wurde im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) der gute ökologische Zustand / gute chemische Zustand definiert (StAUN ROSTOCK 2008, S. 4). Infolge zahlreicher umgesetzter Renaturierungsmaßnahmen weist die Nebel in großen Teilen ihres Verlaufs mittlerweile eine hohe Naturnähe auf. Auch die Mildenitz gehört zu den größeren Warnow-Zuflüssen. Sie entwässert ein Einzugsgebiet von 542 km², welches relativ stark bewaldet und sehr seenreich ist (LUNG M-V 2008a). Sie entspringt östlich des Penzliner Sees in den Zarchliner Wiesen und durchfließt auf ihrem Verlauf in der Naturparkregion den Damerower See, den Großen Serrahn, den Goldberger See, den Dobbertiner See und den Schwarzen See, wo sie die Naturparkregion in Richtung Sternberger Seenland verlässt. Die Mildenitz weist sowohl sehr naturnahe (z. B. Durchbruchstal bei Kläden) als auch durch Gewässerausbau beeinträchtigte Abschnitte (z. B. tlw. zwischen Penzliner und Damerower See sowie in der Dobbiner Plage) auf. Im Bereich des Großen Serrahn ist sie als Kanal ausgebaut. Die Mildenitz verläuft zunächst bis zum Damerower See als Organisch geprägter Bach (Typ 11). Bis zum Dobbertiner See ist sie dem Seeausflussgeprägten Fließgewässer (Typ 21) zuzuordnen, um dann in einen Sand- und lehmgeprägten Tieflandfluss (Typ 15) überzugehen. Die vorläufige Bewertung nach WRRL (Stand 2005) wird in den Abschnitten oberhalb des Damerower Sees und unterhalb des Dobbertiner Sees als wahrscheinlich gut eingeschätzt. Als wahrscheinlich nicht gut sind die Abschnitte zwischen Damerower See und Goldberger See (Mildenitzkanal) sowie zwischen Goldberger See und Dobbertiner See eingestuft. Nach BVP (2009) befindet sich kein Abschnitt in einem wahrscheinlich gutem 40

55 Zustand (STAUN SCHWERIN 2009): Im Zustand als nicht gut eingestuft wurden die Wasserkörper der Mildenitz WAMI-0600, WAMI-0800 und WAMI Insbesondere weisen diese Wasserkörper begradigte Gewässerabschnitte mit fehlenden Ufergehölzen auf. Der Wasserkörper WAMI-1000 des kanalisierten Mildenitzabschnittes im NSG Großer Serrahn wurde trotz seines naturnahen Charakters als erheblich verändert eingestuft, da zur Erreichung des guten Zustandes der Wasserspiegel auf das Niveau wie vor 1850 zu einem Flachwassersee angehoben werden muss. Wegen angrenzender Nutzungsverhältnisse erscheint dies aus heutiger Sicht kaum umsetzbar. Als Entwicklungsziele werden (ebd.) benannt: Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, die Verbesserung der Gewässerstruktur, Modifizierung der Gewässerunterhaltung, die Extensivierung der Landwirtschaft in der Talaue der Mildenitz. Ein bereits im Jahr 1997 erstellter Pflege- und Entwicklungsplan für die Mildenitz sieht folgende Maßnahmen vor (BIOTA 1997 in LUNG M-V 2008a, Maßnahme F 309). Tabelle 16: Maßnahmen für die Mildenitz und Umsetzungsstand lt. LUNG M-V (2008a), ergänzt durch Koch mdl. ( ) Maßnahmen lt. PEPL (1998) und GLRP (2008) Mildenitz von Karow bis Moorbereich vor dem Damerower See: Rückbau von Wehren, den Verschluss von Gräben und die Umwandlung nicht standortgerechter Waldbereiche erfolgen Mildenitz im Moorbereich vor Damerower See: Zwischen Hahnenhorst und Damerower See sollen die Ufer nicht genutzt werden Mildenitz von Damerower See bis Goldberger See: Ziel ist die ungestörte Entwicklung des zentralen Moorbereiches und die Regeneration der umliegenden Niedermoorbereiche. Umsetzungsstand bisher nicht umgesetzt Seit ca. 10 Jahren werden in diesem Gewässerabschnitt keine oder nur sehr eingeschränkt Pflegemaßnahmen durchgeführt (nur wenn hereingefallene Bäume zum größeren Rückstau in die extensiv genutzten Wiesen und Weiden führen würden). Das Schöpfwerk wurde im Jahr 2000 abgerissen und die natürliche Vorflut wiederhergestellt. Die Regeneration der umliegenden Moorflächen beginnt. Der Mildenitz-Kanal wird derzeit nicht gepflegt, er ist allerdings in den Planungen des WBV als zu pflegender Gewässerabschnitt noch aufgeführt. Eine Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 macht konkrete Vorschläge, wie der Gewässerabschnitt zwischen dem Ringgraben des Kernbereiches und dem Einfluss der Mildenitz in den Goldberger See revitalisiert werden kann (Vorplanung). Die Brücke in der Ortschaft Sandhof wurde im Jahr 2006 fischottersicher umgebaut. Die südl. Flächen werden mit Wasserbüffeln beweidet. Es findet keine Pflege des Gewässerabschnittes zw. Sandhof und westl. Ringgraben statt. 41

56 Maßnahmen lt. PEPL (1998) und GLRP (2008) Mildenitz von Goldberger bis Dobbertiner See: Der Flussabschnitt sollte renaturiert werden. Erforderliche Maßnahmen sind: Anregung zur Eigendynamik, Rückbaumaßnahmen, Bepflanzungen, Verschluss von Gräben. Innerhalb Goldberg wird die Durchführung innerörtliche Gestaltungsmaßnahmen vorgeschlagen. Renaturierung der Moorniederung Mildenitz von Dobbertiner See bis Brücke bei Kläden: Mittelfristig gewässerschonende Bewirtschaftung, langfristig ungestörte Entwicklung Mildenitz von Klädener Brücke bis zum Schwarzen See: Nicht standortgerechte Gehölze sollten aus den 50 m breiten Uferstreifen entfernt werden. Um die seltene Pflanzen- und Tierwelt der Feuchtwiesen zu erhalten, ist eine extensive Bewirtschaftung notwendig. Umsetzungsstand Das Stauwehr in Goldberg wurde durch ein Umgehungsgerinne ökologisch durchgängig gemacht. Ab Stadtrand von Goldberg bis kurz hinter der Brücke der Straße nach Steinbeck sind positive Auswirkungen der Bepflanzung der Mildenitz auf ihre Gewässerstruktur deutlich erkennbar. Die Brücke über die Mildenitz, ca. 200 m vor dem Dobbertiner See wurde ersatzlos zurückgebaut (Umsetzung Vorschlag P+E-Planung Mildenitz). Das Schöpfwerk Eichsfeldwiesen bei Goldberg wurde 1999 abgebaut und eine natürliche Vorflut wieder hergestellt. Antragsunterlagen zur Abstellung des Schöpfwerkes Plosch (südlich Dobbertiner See) wurden 2002 erstellt. Da die Auswirkungen auf die bestehende Landwirtschaft bei Einstellung des Schöpfbetriebes derzeit erheblich wäre, gibt es aber momentan keine Bereitschaft der Flächeneigentümer und Nutzer, das Schöpfen einzustellen. Das Schöpfwerk Plosch (Wolfskrugbruch) ist noch in Betrieb. Es besteht weiterhin keine Bereitschaft der Flächennutzer zum Rückbau. Der WBV signalisiert grundsätzliche Bereitschaft zur Nutzungsaufgabe des Schöpfwerkes vollständig umgesetzt Der Zustand hat sich seit 1998 stabilisiert. Derzeit befinden sich über 100 Baumhindernisse im Gewässer. Eine natürliche Dynamik ist im gesamten Abschnitt erkennbar. Standortfremde Baumarten im unmittelbaren Uferbereich sind kaum noch vorhanden. Die Forderung des GLRP 1998 hinsichtlich der Entfernung der Nadelgehölze aus dem 50 m-uferstreifen wurde noch nicht erfüllt. Die Zielstellung sollte auf nicht standortgerechte Baumarten erweitert werden. Der Biber hat sich angesiedelt (Bau am Einfluss der Mildenitz in den Schwarzen See). Es wurde im Jahr 2004/5 ein Gutachten zum Gewässerabschnitt durch das Institut BIOTA erstellt, welches das Verbleiben sämtlicher natürlicher (Baum-) Hindernisse im Gewässerbett als zwingend notwendig begründet. Elde, Elde-Müritz-Wasserstraße Mit einem Einzugsgebiet von km 2 ist die Elde der größte Elbezufluss in Mecklenburg-Vorpommern. Der Fluss entspringt südwestlich der Müritz und ist in der Naturparkregion nur mit einem kurzen Abschnitt unterhalb des Plauer Sees vertreten. Vor ihrem Eintritt in den Plauer See hat sie östlich der Naturparkregion bereits mehrere Seen der Mecklenburger Großseenlandschaft durchflossen. In ihrem gesamten Verlauf wurde die Elde begradigt und als Müritz-Elde-Wasserstraße ausgebaut. Daneben blieben jedoch einige Teilabschnitte erhalten, die heute unter der Bezeichnung Alte Elde die Müritz-Elde-Wasserstraße mehr oder weniger begleiten. Der in der Naturparkregion liegende Abschnitt der Elde entspricht dem Organisch geprägten Fluss (Typ 12) und wird nach WRRL als erheblich verändert eingestuft. 42

57 Neben den beschriebenen Fließgewässern verfügt die Naturparkregion über eine Vielzahl weiterer kleinerer Fließgewässer und Gräben (vgl. auch Kap. C.2.1.4). C.1.5 Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation Die Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation (HPNV) ist eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Naturnähe der rezenten Lebensraumausbildung und der ökologischen Leistungsfähigkeit eines Naturraumes unter natürlichen Bedingungen. Durch den Vergleich der real vorhandenen Vegetation mit der HPNV können Erhaltungszustand und Natürlichkeitsgrad (bzw. Hemerobie) von Biotopen und Lebensräumen bewertet werden. Die Darstellung und Beschreibung der HPNV soll einen Eindruck vermitteln, wie die Landschaft ohne menschliche Einwirkung aussehen würde. Allerdings bleibt die räumlich konkrete Konstruktion eines entsprechenden Szenarios vielfach mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet. Dies liegt zum einen darin begründet, dass sich die Standortverhältnisse über die Jahrhunderte größtenteils anthropogen bedingt z. B. durch Entwässerung, Veränderung der Bodenstruktur, Bodenversauerung erheblich und z. T. irreversibel verändert haben. Anderseits ist eine detaillierte Beschreibung der Vegetationsausstattung auf das Vorhandensein von möglichst unbeeinflussten Referenzlebensräumen angewiesen, die in unserer Landschaft nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt sind auch die langfristigen Auswirkungen des anthropogen verursachten Klimawandels kaum zuverlässig abzuschätzen. Trotz dieser schwierigen Randbedingungen wurde der derzeitige Wissensstand zu einer naturräumlich hoch aufgelösten Ausweisung der anzunehmenden natürlichen Vegetation verarbeitet (LUNG M-V 2005). Die Ergebnisse flossen erstmalig in die übergeordnete Landschaftsplanung Mecklenburg-Vorpommerns ein und stellen gegenüber den nach SCAMONI (1981) getroffenen Aussagen des Gutachtlichen Landschaftsprogramms eine vollständig überarbeitete, aktuelle Grundlage dar (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a und 2011). Potenziell natürlich wären in Mecklenburg-Vorpommern vorwiegend Buchenwälder in verschiedenen Ausbildungen. Ausnahmen hiervon würden vor allem grundwasserbeeinflusste Mulden und Niederungen mit Moorbildungen, die durch Erlen-, Erlen-Eschen- und Birkenbruchwälder gekennzeichnet wären, sowie waldfreie Lebensräume wie Überflutungsmoore, Dünen des Küstengebiets, Regenmoore und Spülsäume bilden. In Textkarte 7 ist die Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation im Bereich der Naturparkregion dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen HPNV-Einheiten ist LUNG M-V (2005) zu entnehmen. In der Tabelle 17 werden die HPNV-Einheiten, die in der Naturparkregion vorkommen, mit Angabe von Flächengrößen und -anteilen aufgeführt. 43

58 Tabelle 17: HPNV-Einheiten in der Naturparkregion Kurzbezeichnung C C2 C28 E E2 E20 E27 F F3 F39 H H3 H30 L L1 L16 M M1 M10 M3 M30 M5 M59 N N2 N20 Bezeichnung der HPNV-Einheit Vegetation oligotropher-mesotropher Moore Moorwald Natürliche waldbestandene oligotrophemesotrophe Moore Fläche (km²) der HPNV-Einheit* Flächenanteil (%) der HPNV-Einheit* nur im Übergang mit anderen Einheiten Auenwälder und Niederungswälder sowie edellaubholzreiche Mischwälder Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf nassen organischen Standorten Geophytenreicher Buchen-Eschen-Mischwald auf feuchten mineralischen Standorten Stieleichen-Hainbuchenwälder Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald Stieleichen-Hainbuchenwälder auf nassen mineralischen Standorten außerhalb der Auenüberflutungsbereiche Bodensaure Stieleichenmischwälder Nasser Birken-Stieleichenwald Moorbirken-Stieleichenwald auf nassen mineralischen Standorten Bodensaure Buchenwälder Drahtschmielen-Buchenwald Drahtschmielen-Buchenwald einschließlich der Ausprägungen als Schattenblumen-Buchenwald Buchenwälder mesophiler Standorte Flattergras-Buchenwald Flattergras-Buchenwald einschließlich der Ausprägungen als Hainrispengras-Buchenwald und Waldschwingel-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Perlgras-Buchenwald Feuchte Ausbildung des Flattergras-Buchenwaldes Rasenschmielen-Buchenwald auf feuchten mineralischen Standorten Buchenwälder basen- und kalkreicher Standorte Typischer Waldgersten-Buchenwald Waldgersten-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Lungenkraut-Buchenwald 80,08 11,22 1,88 0,26 5,16 0,72 11,59 1,62 11,94 1,67 191,59 26,85 256,39 35,93 4,25 0,6 149,61 20,97 * Bei Übergängen zwischen mehreren HPNV-Einheiten wurde der jeweilige Haupttyp zugrunde gelegt. ** keine Flächenermittlung möglich Quelle: LUNG M-V (2005a) 44

59 C.2 Lebensräume / Flora und Fauna / Schutzgebiete C.2.1 Lebensräume und ihre Pflanzenwelt Der Naturpark ist durch einen sehr hohen Anteil an Waldflächen sowie an einen hohen Gewässeranteil gekennzeichnet. Der Anteil der Siedlungsflächen ist im Vergleich mit den benachbarten Naturparken Sternberger Seenland sowie Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sehr gering. Ebenfalls von flächenmäßig untergeordneter Bedeutung sind Ackerflächen, die in nennenswerten Umfang nur in den nördlichen und südlichen Randbereichen auftreten. Im Bereich der Naturparkregion nehmen dagegen der Waldanteil ab und der Flächenanteil der Ackerflächen stark zu. In den folgenden Abschnitten werden die dominierenden und regionstypischen Lebensräume und ihr charakteristisches Arteninventar des Untersuchungsgebiets zusammenfassend beschrieben, wobei dabei der Naturpark in der Betrachtung dabei einen eindeutigen Schwerpunkt erfährt. C Wälder Rund 54 % der Fläche des Naturparkes werden von Wäldern eingenommen. Außerhalb des Naturparks ist der Waldanteil geringer, so dass die Naturparkregion insgesamt einen Waldanteil von rund 33 % aufweist (vgl. Tabelle 6 in Kap. A.2). Insbesondere im Naturpark, aber auch in der Naturparkregion liegt der Waldanteil damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 22 %. Den größten Anteil an der Waldfläche haben Nadelwälder (rund 35 % im Naturpark, rund 18 % in der Naturparkregion), in denen vor allem die Gemeine Kiefer (Pinus sylvestris) dominiert. Der Flächenanteil an der Waldfläche beträgt somit rund 65 % im Naturpark bzw. 56 % in der Naturparkregion. Ausgedehnte Nadelwälder befinden sich v. a. in den Sandergebieten (Schwinzer Heide, Wooster Heide, Nossentiner Heide). Naturnahe Kiefernwälder mit Altkiefern und hohem Totholzanteil sind im Untersuchungsraum selten und treten z. B. in den NSG Dünenkiefernwald am Langhagensee und Jellen sowie um den Paschensee (NSG Paschensee ) auf. Bemerkenswert sind hier Wacholderbestände im Unterwuchs als Zeitzeugen historischer Waldnutzungen (Waldweide). Laubwälder nehmen jeweils nur rund 5 % am Naturpark bzw. der Naturparkregion ein, Mischwälder rund 12 % (Naturpark) bzw. 8 % (Naturparkregion). Der Anteil von Laubwäldern an der Waldfläche beträgt somit 9,6 % im Naturpark und 15,4 % in der Naturparkregion. Bezogen auf Mischwälder sind dies 22 % bzw. 24,5 %. Von Buchen geprägte Laub- und Laubmischwälder größerer Ausdehnung befinden sich vor allem in den randlichen Bereichen des Naturparks und der Naturparkregion im Bereich der Grund- und Endmoränengebiete. Dabei treten die bodensauren Buchenwälder (LRT 9110) v. a. im Bereich der Sander der Wooster und Schwinzer Heide sowie südlich und östlich des Woseriner Sees auf. Kleinflächig sind sie auch im Bereich von Binnendü- 45

60 nenstandorten nördlich des Großen und Kleinen Serrahns oder im Bereich alter Seeterrassen auf dem Damerower Werder zu finden. Buchenwälder auf nährstoffreicheren Standorten (LRT 9130) befinden sich naturräumlich bedingt v. a. in den Randbereichen der Naturparkregion. Ausgedehnte Buchenwälder treten hier im NSG "Plauer Stadtwald", im Bereich des NSG "Kläden", im Sehlsdorfer Forst sowie an den Rändern des Malchiner Beckens auf. Naturnahe eutrophe Bruchwälder in der Ausprägung als Erlen-, Birken-Erlen- und Erlen- Eschenwälder sind kleinflächig in der gesamten Naturparkregion anzutreffen. Größere Feuchtwaldbereiche treten dabei schwerpunktmäßig im den NSG "Nordufer des Plauer Sees" sowie "Brantensee", im Bereich der Nebel zwischen Walkmöhl und Linstow (Großer Barkhorst) und entlang der Mildenitzseen (Wardelsee, Damerower See, Großer und Kleiner Serrahn, Goldberger See) auf. Erlen-Eschen-Quellwälder als prioritärer LRT (LRT 91E*) gibt es in größerer Ausdehnung im Bereich der Nebel zwischen Linstow und Dobbin, im Bereich Teuchelbach (südwestlich Bellin), nördlich des Cossensees sowie an den Rändern des Malchiner Beckens. Birken- und Kiefern-Pionierwälder treten in der Wooster und Schwinzer Heide auf den militärisch genutzten Flächen auf. Diese sind in einem kleinräumigen Mosaik mit Sandtrockenrasen, Calluna-Heiden und Sand-Rohböden verzahnt. Naturnahe Wälder auf nährstoffarmen organischen Nassstandorten sind als Moorbirkenund Kiefern-Moorwälder (LRT 91D0*) zu finden. Deren Verbreitung liegt in den Sander-, Grund- und Endmoränenbereichen des Untersuchungsgebietes in Kessel- und Verlandungsmooren. Bemerkenswerte Moorwälder treten nördlich des NSG Kläden, im Bereich des NSG Plauer Stadtwald, im NSG "Damerower Werder" sowie im Sehlsdorfer Forst auf. Sie sind aufgrund von Änderungen im Landschaftswasserhaushalt häufig aus ehemals offenen Mooren hervorgegangen und weisen zumeist Defizite im Wasserhaushalt auf. Bachbegleitende Hangwälder (LRT 9180*) gibt es als standörtliche Besonderheit nur im Bereich des nordöstlichen Untersuchungsraums am Rand des Malchiner Beckens. Tabelle 18 zeigt die im Untersuchungsraum auftretenden Wald-LRT innerhalb der FFH- Gebiete. 46

61 Tabelle 18: Übersicht über die FFH-LRT der Wälder in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) 9110 Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 188 ha 188 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE DE DE DE DE DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Paschen-, Langhagen- und Gültzsee Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Plauer See und Umgebung 9130 Waldmeister- Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 91E0* Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno- Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 76 ha 351 ha DE Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin DE DE DE DE DE DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Malchiner See und Umgebung Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Plauer See und Umgebung 0 ha 2 ha DE Malchiner See und Umgebung 51 ha 200 ha DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE DE DE DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Cossensee und Siggen Malchiner See und Umgebung Plauer See und Umgebung 47

62 LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 91D0* Moorwälder 30 ha 46 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE DE DE DE DE Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen Paschen-, Langhagen- und Gültzsee Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Plauer See und Umgebung Quelle: Auswertung bestehender FFH-Managementpläne und der FFH-Binnendifferenzierung (Fläche gerundet) Im Rahmen der Neubearbeitung der Heutigen Potenziellen Natürlichen Vegetation (HPNV) (LUNG M-V 2005a) wurden die aktuell vorhandenen Wälder mit der aufgrund der standörtlichen Bedingungen zu erwartenden Waldvegetation verglichen. Auf dieser Grundlage wurden für M-V rezent naturnahe Wälder (Mindestflächengröße zumeist 100 ha) ermittelt und so differenziert, dass sowohl ein Bezug zu den FFH-LRT als auch zu den Einheiten der HPNV hergestellt werden kann. In der Naturparkregion gibt es keine derartigen rezent naturnahen Wälder. Zur weiteren Charakterisierung der bereits beschriebenen unterschiedlichen Waldtypen werden im Folgenden einige typische Arten mit ihren Vorkommensschwerpunkten im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide beschrieben. Dabei werden vor allem Arten des Florenschutzkonzepts M-V, charakteristische und entsprechend der Roten Liste M-V gefährdete Pflanzenarten berücksichtigt, die in der floristischen Datenbank des Landes mit Einträgen nach 1980 zu finden sind: Charakteristisch für nährstoffarme Moorwälder ist der Sumpf-Porst (Ledum palustre, RL M-V 3). Er kennzeichnet in Gehölz - und Waldstadien übergehende Zwischenmoore und ist häufig unter lichten Birken-Kiefern-Moorwäldern zu finden. Er besiedelt im Naturpark z. B. Moorwälder nördlich des Schollensees bei Kläden, in den NSG Brantensee, Nordufer Großer und Kleiner Langhagensee und Plauer Stadtwald sowie im NSG Damerower Werder. Der Königsfarn (Osmunda regalis, RL M-V 2) besiedelt mäßig nährstoffarme Moorwälder, so z. B. am Paschensee und im Torfstichkomplex im NSG "Nordufer Plauer See". Typische Arten der Moorwälder als auch der Kiefernwälder auf sandigen, armen Standorten sind der Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum, RL M-V 1) sowie der Sprossende Bärlapp (Lycopodium annotinum RL M-V V). Beide Arten haben einen Vorkommensschwerpunkt im Bereich der zentralen Schwinzer Heide (NSG "Paschensee", NSG "Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee"). 48

63 Charakterarten der basen- bis kalkreichen Buchenwälder wie Nestwurz (Neottia nidaavus, RL M-V 2) sind aus dem Plauer Stadtwald bekannt. Der Scheiden-Goldstern (Gagea spathacea) besiedelt frische bis feuchte Laubmischwälder und tritt u. a. im Bereich um den Goldberger See sowie nördlich des Krakower Sees auf. Nachweise für das Leberblümchen (Hepatica nobilis, RL M-V V) liegen für den Bereich Grabowhöfe, Mildenitztal und Krakower See vor. Die großen, zusammenhängenden und relativ störungsarmen Waldgebiete stellen darüber hinaus wertvolle Bruträume für Großvogelarten wie z. B. Greifvögel (insbesondere Seeadler, Wanderfalke, Baumfalke) und den Kranich dar (vgl. Kap. C ). In strukturreichen Laub- und Nadelwäldern ist das Vorkommen von mehreren Fledermausarten nachgewiesen, so z. B. Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus und Braunes Langohr (vgl. Kap. C ). C Grünland Grünland nimmt innerhalb des Naturparkes rund 10 % der Fläche, innerhalb der Naturparkregion rund 11 % ein (vgl. Tabelle 6 in Kap. A.2). Der Grünlandanteil an der agrarisch geprägten Nutzfläche beträgt dabei rund 40 % im Naturpark und rund 27 % in der Naturparkregion. Das Spektrum reicht von trockenen Ausbildungen (saure Sandmagerrasen, Sand-Pionierfluren, basiphiler Halbtrockenrasen) über Frischgrünland bis hin zu Pfeifengraswiesen sowie feuchtem bis nassen Moorgrünland. Sämtliche Grünlandstandorte sind als Kulturformationen pflegeabhängig, wobei das jeweilige Arteninventar standort- und nutzungsbedingt stark unterschiedlich ist. Saure Sandmagerrasen gibt es v. a. in den Sanderlandschaften, aber auch in sandigen Grund- und Endmoränenbereichen der Naturparkregion. Dabei treten sowohl genutzte Bereiche innerhalb landwirtschaftlicher Flächen auf (Mahd oder Weide) als auch landwirtschaftlich ungenutzte Bereiche auf Sonderstandorten auf (vgl. Kap. C 2.1.7). Größere Sandmagerrasen in Nutzung sind z. B. westlich und östlich des Krakower Sees sowie in den sandigen Uferbereichen von Drewitzer See, Fleesensee und Kölpinsee zu finden. Weiterhin treten Sandmagerrasen und Sand-Pionierfluren im Bereich militärisch genutzter Bereiche sowie im Bereich von Wäldern (Schneisen, Saumgesellschaften) auf. Hier sind insbesondere die ausgedehnten Bereiche des Standortübungsplatzes in der Wooster und Schwinzer Heide zu nennen (vgl. Kap. C 2.1.7). Basiphile bis kalkreiche Halbtrockenrasen (LRT 6210) treten an Sonderstandorten mit anstehendem Mergel-Material, Süd-Exposition sowie entsprechender Nutzung (Mahd oder Beweidung) auf und kommen naturräumlich bedingt nur sehr kleinflächig und isoliert im Untersuchungsgebiet vor. Beispiele hierfür sind Halbtrockenrasen am Westufer des Garder Sees und des Dobbertiner Sees. Hier sind Arten wie Zittergras (Briza media, RL M-V 2), Purgier-Lein (Linum catarthicum, RL M-V 3), Flaum-Hafer (Helictotrichon pubescens, RL M-V 3), Blaugrüne Segge (Carex flacca, RL M-V 3), Frühlings-Segge (Carex caryophyllea, RL M-V 3) oder Gem. Thymian (Thymus pulegioides, RL M-V V) zu finden. Vielfach sind die der Vergangenheit durch Nutzung entstandenen Halbtrockenra- 49

64 sen durch Nutzungsauflassung stark ruderalisiert und verbuscht oder mittlerweile ganz verschwunden. Frischwiesen und -weiden kommen im gesamten Untersuchungsraum häufig vor, wobei es sich hier um meist intensiv genutzte Flächen mit artenarmer Ausstattung handelt. Mähwiesen mit nur 1- oder 2-schüriger Mahd sowie fehlender oder nur moderater Düngung und einem daraus resultierendem hohem Kräuter-Anteil ("bunte Blumenwiesen") sind als FFH-LRT geschützt (LRT 6510). Hierbei treten höhere Anteile an Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis), Wilder Möhre (Daucus carota), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) u. a. auf, die durch ihren Blütenreichtum eine hohe Bedeutung für Insekten, v. a. für Schmetterlinge und Hautflügler haben. Artenreiche Mähwiesen kommen nur selten im Untersuchungsraum vor. Beispiele hierfür sind Bereiche um den Malkwitzer See, zwischen Krakower Obersee und Dobbin oder die Kalkberge westlich des Panschenhäger Forstes. Artenreiche Pfeifengraswiesen im Sinne des FFH-LRT 6410 treten auf feuchten, zumeist kalkreichen Untergründen im Untersuchungsgebiet auf und sind ein Produkt historischer Landnutzungen. Sie entstanden vor allem auf schwach entwässerten Basen- und Kalk- Zwischenmooren durch extensive Formen der Grünlandnutzung (Streumahd, unregelmäßige, späte Mahd im Jahr). Im Unterschied zu Pfeifengras-Staudenfluren als Degenerationsstadium von Sauer-Zwischenmooren und Basen-Zwischenmooren zeichnen sich Pfeifengraswiesen durch einen hohen Artenreichtum aus. Die Vegetation entwickelt sich erst spät im Jahr und ist durch eine Vielzahl an Kräutern gekennzeichnet, wobei Arten der Basen- und Kalk-Zwischenmoore noch eine große Rolle spielen. Häufig sind Pfeifengraswiesen auch im Komplex mit Basen- und Kalkzwischenmooren (LRT 7140/7230) zu finden. Im Untersuchungsraum treten Pfeifengraswiesen v. a. im Bereich von alten Seeterrassen mit anstehendem kalkreichen Untergrund (Kalkmudde) auf. Hier sind Bereiche im Verlandungsbereich des Krakower Sees (FND Wadehäng, FND Glaver Koppel, Halbinsel Schwerin), des Kemlower Sees, im Bereich der Klädener Plage sowie der Dobbiner Plage zu nennen. Das Vorkommen in der Dobbiner Plage (FND Paradieskoppel) stellt durch seinen Komplex mit auftretenden Wacholderheiden (LRT siehe Kap. C 2.1.7) eine auch hinsichtlich des Landschaftsbildwerts bedeutende Fläche dar. Typische Arten der im Gebiet vorkommenden Flächen sind neben dem zumeist bestandsbildenden Pfeifengras (Molinia caerulea) auch Klein-Seggen wie Hirse-Segge (Carex panicea, RL M-V 3), Blaugrüne Segge (Carex flacca, RL MV 3). Daneben treten Teufelsabbiss (Succisa pratensis, RL M-V 2), Natternzunge (Ophioglossum vulgatum, RL M-V 2), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris, RL M-V 2), Zittergras (Briza media, RL M-V 2) sowie Orchideen wie Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris, RL M-V 2) auf. Als Besonderheit tritt vereinzelt auch die Große Händelwurz (Gymnadenia conopsea, RL M-V 1) auf. Wie auch die Ergebnisse der laufenden und abgeschlossenen FFH- Managementplanungen zeigen, weisen die meisten Pfeifengraswiesen in der Naturparkregion Defizite in der Bewirtschaftung auf, viele sind sogar durch Nutzungsauflassung stark gefährdet oder mittlerweile verschwunden. So konnten noch in den 1990er Jahren artenreiche Pfeifengraswiesen in den Verlandungszonen von Goldberger See und der 50

65 Borgseeniederung nachgewiesen werden (HEMPRICH & SCHUMANN 1995), von denen aktuell nur noch Relikte anzutreffen sind. Genutztes Grünland auf Moorstandorten nimmt den größten Flächenanteil innerhalb des Grünlandes ein und ist im gesamten Untersuchungsraum häufig. Aufgrund jahrzehntelanger intensiver Nutzung und Entwässerung dominieren auf den meisten Moorgrünlandflächen artenarme Bestände, in denen die Quecken (Agropyron repens) zur Dominanz kommen. Neben der floristischen Verarmung führt der hohe Anteil an Intensivgrünland auf Moorstandorten zu hohen Nährstoffeinträgen in die Gewässer des Untersuchungsraums. Bei weniger starker Entwässerung und extensiver Nutzung konnten sich zahlreiche Feuchtwiesen im Untersuchungsraum halten, die durch das Auftreten von Seggen, zumeist Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Kohldistel (Cirsium oleraceum) und Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) gekennzeichnet sind. Unter mäßig nähstoffreichen (mesotrophen) Bedingungen treten artenreiche Feuchtwiesen auf, die unter einer Vielzahl an Arten auch Orchideen beherbergen. Bemerkenswerte Orchideenwiesen sind z. B. am Südufer des Medower See zu finden, wo es mehrere hundert Exemplare der Knabenkraut-Arten Dactylorhiza majalis (RL-MV 2), D. incarnata (RL M-V 2) und D. x aschersoniana (RL M-V 2) gibt. Tabelle 19: Übersicht über die FFH-LRT des Grünlandes in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien 6410 Pfeifengraswiesen auf kalreichem Boden, torfigem und tonigschluffigem Boden 6510 Magere Flachlandmähwiesen 0,15 ha 0,65 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen 1,4 ha 1,7 ha DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen 77 ha 122 ha DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE DE DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen Quelle: Auswertung bestehender FFH-Managementpläne und der FFH-Binnendifferenzierung (Fläche gerundet) 51

66 C Acker In der Naturparkregion nehmen Ackerflächen rund 32,6 % der Fläche ein, im Naturpark tritt der Ackeranteil mit rund 15 % deutlich zurück (vgl. Tabelle 6 in Kap. A.2). Der Ackeranteil an der agrarisch geprägten Nutzfläche beträgt dabei rund 60 % im Naturpark und rund 73 % in der Naturparkregion. Während im Naturpark naturräumlich bedingt größtenteils Sandstandorte mit niedrigen Ackerwertzahlen vorherrschen, treten außerhalb des Naturparks im Untersuchungsgebiet auch Lehm-Böden mit besseren Bodenzahlen auf. Ein Großteil der Ackerflächen wird intensiv und konventionell bewirtschaftet. Extensiv bewirtschaftete Sandäcker mit Charakterarten der Lämmersalat-Gesellschaften (u. a. Lämmersalat (Arnoseris minima, RL M-V 2), Sand-Mohn (Papaver argemone) oder Dreiteiliger Ehrenpreis (Veronica triphyllos, RL M-V V) treten nur punktuell auf. Unter anderem sind Lämmer-Salat-Äcker nördlich von Karow nachgewiesen, haben hier aber eher eine jagdliche Funktion (Wildäcker) als eine herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung. Gerade derartige Standorte sind jedoch tendenziell auch von Aufforstungen bedroht, wodurch die seltenen Ackerkraut-Gesellschaften verschwinden. Große Bedeutung haben die Ackerflächen als Rastgebiet während des Frühjahr- und Herbstzuges sowie als Rast- und Sammelplätze sowie Äsungsgebiete im Winter für Limikolen, nordische Gänse und Schwäne sowie Kraniche. Ackerflächen mit einer hohen Bedeutung als Teilflächen von Rast- und Überwinterungsgebieten für Wat- und Wasservögel befinden sich vor allem im südlichen und nördlichen Randbereichen des Untersuchungsgebiets. Dies betrifft die großflächigen Ackerfluren um den Goldberger See, Medower und Wooster See, die Ackerfluren um Techentin und den Bereich westlich des Plauer Sees. Große Bedeutung haben weiterhin Ackerflächen im nördlichen Umfeld des Krakower Obersee sowie im Bereich der Klocksiner Seen (LUNG M-V 2007a). Die Langenhäger Seewiesen, die Flachwasserbereiche des Drewitzer Sees und des Schwenzins im Kölpinsee, des Cramoner Sees sowie des Breesensees haben eine hohe Bedeutung als Kranich-Schlafgewässer, weshalb die umliegenden Ackerflächen als Nahrungsräume aufgesucht werden. C Binnengewässer Fließgewässer Prägende Fließgewässer des Naturparks und der angrenzenden Bereiche sind die Mildenitz und Nebel sowie ihre kleinen Zuflüsse. Der südliche Bereich der Naturparkregion im Bereich der Oberen Seen wird zudem von der Elde bzw. der Müritz-Elde- Wasserstraße durchflossen (vgl. Kap. C1.4). Weiterhin gibt es am Südrand des Malchiner Beckens einige kleinere naturnahe Bäche, die in den Malchiner See münden. Insgesamt zeichnet sich die gesamte Naturparkregion durch ein typisches Fließgewässersystem der Jungmoränenlandschaft aus, was durch ein im Vergleich zur Altmoränenlandschaft gering ausgebildetes Fließgewässernetz gekennzeichnet ist. Seen unterschiedlicher Größe (s. u.) sind als charakteristische Ele- 52

67 mente der Jungmoränen-Landschaft in die Fließgewässer eingeschaltet (Damerower See, Goldberger See, Dobbertiner See, Malkwitzer See, Orthsee, Krakower See, Kölpinsee, Fleesensee, Plauer See). Der Grad der Naturnähe ist in den vier Fließgewässer-Einzugssystemen (Mildenitz, Nebel, Elde, Peene) sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Nebel weist, auch im Ergebnis mittlerweile durchgeführter Renaturierungsmaßnahmen in großen Teilen ihres Verlaufs eine hohe Naturnähe auf. Bei der Mildenitz wechseln sehr naturnahe Abschnitte wie das Durchbruchstal westlich von Kläden oder die Mildenitz im Bereich des (ehemaligen) Wardelsees und naturfern ausgebaute Gewässerabschnitte wie z. B. der Abschnitt vom Quellgebiet bis zum Wardelsee oder der Bereich von Goldberg bis Kläden. Die Elde ist im Untersuchungsraum zwischen Plauer See und Barkow als Müritz-Elde- Wasserstraße naturfern ausgebaut und weist hier keinen Fließgewässercharakter mehr auf. Im Untersuchungsgebiet gibt es folgende als naturnah einzustufende Fließgewässerabschnitte auf, die zudem auch als FFH-LRT 3260 geschützt sind: Mildenitz im Bereich Wardelsee (Hahnenhorst bis Damerower See) Mildenitzdurchbruchstal westlich von Kläden Bresenitz vom Woseriner See bis zur Mündung in die Mildenitz Nebel von Linstow bis zur Forellenzuchtanlage Walkmöhl Nebel von Kopplow bis Kölln Teuchelbach kleine Bäche im NSG "Hellgrund" Bemerkenswert ist die Bresenitz, hier liegt eines der landesweit letzten reproduzierenden Vorkommen der Bachmuschel (Unio crassus, FFH II, RL M-V 1). Naturnahe Bäche und Flüsse im Untersuchungsraum sind neben naturnahen Sohl- und Böschungsstrukturen auch durch fließgewässerbegleitende Erlen- und Erlen- Eschenwälder (LRT 91E0*, vgl. Kap. C.2.1.1) gekennzeichnet. Am Südrand des Malchiner Beckens treten als Besonderheit kleinere Bäche, die aufgrund des Reliefs eine hohe Fließgeschwindigkeit aufweisen und bei denen in den Quellbereichen aufgrund des kalkreichen Quellwassers Tuffbildungen zu finden sind. Diese Quellfluren sind durch sinterartige Überzüge in den durch Spritzwasser beeinflussten Bereichen und durch das Auftreten einiger selten gewordener Moose, so z. B. Starknervmoos (Palustrielle commutata, RL M-V 2), gekennzeichnet. Aufgrund ihrer Seltenheit und ihrer besonderen Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffeinträgen sind sie als prioritärer FFH-Lebensraumtyp (LRT 7220*) geschützt. Standgewässer In der Naturparkregion gibt es rund 800 Standgewässer mit einer Fläche von rund ha. 185 Standgewässer mit einer Fläche von ha liegen im Naturpark. Dabei treten 128 Seen (Standgewässer >1 ha Wasserfläche) auf, von denen 70 innerhalb des Naturparks liegen. Eine Übersicht über die Gewässer-Größenklassen gibt Tabelle

68 Die überwiegende Anzahl (85 %) der Gewässer stellen Kleingewässer mit weniger < 1ha Fläche innerhalb der Ackerlandschaften dar, von denen der größte Teil in den Grund- und Endmoränenbereichen außerhalb des Naturparks liegt. Die meisten dieser Gewässer sind natürlichen Ursprungs (Sölle, Moorgewässer), es treten jedoch auch zahlreiche Abbaugewässer (Torfstiche, Ton- und Mergelgruben) auf. Tabelle 20: Übersicht über die Stillgewässer im Untersuchungsgebiet 17 Stillgewässer Flächengröße (Naturpark) Anzahl (Naturpark) Flächengröße (Naturparkregion) Anzahl (Naturparkregion) gesamt ha ha 812 <1 ha 17 ha ha 685 >1 ha ha ha ha bis 10 ha 118 ha ha ha bis 50 ha 556 ha ha 38 >50 ha ha ha 25 Quelle: eigene Ermittlung (GIS-technische Ableitung) Fast alle Kleingewässer sind aufgrund ihrer Lage innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen oder langanhaltender Eingriffe in den Wasserhaushalt der Umgebung nährstoffreich und entsprechen meist dem FFH-LRT 3150 (Natürlich eutrophe Gewässer). Sie sind zumeist durch das Auftreten von Wasserlinsen-Schwimmdecken und Wasserlinsen- Hornkraut-Schwebematten gekennzeichnet. Regelrechte Kleingewässerlandschaften mit einer Häufung von Kleingewässern finden sich in der Naturparkregion im Bereich der Klocksiner Seenkette, zwischen Sehlsdorf und Mestlin und westlich des Panschenhäger Forsts. Auch aufgrund ihrer Bedeutung für Amphibien, insb. für Rotbauchunke (Bombina bombina, FFH II, RL M-V 2) und Kammmolche (Triturus cristatus, FFH II, RL M-V 2), wurden für diese Bereiche FFH-Gebiete ausgewiesen. Außerhalb dieser Gebiete sind Kleingewässer naturräumlich im Naturpark relativ selten. Eutrophe Seen (> 1 ha Wasserfläche) sind im gesamten Untersuchungsgebiet zu finden und meist durch das Auftreten von Schwimmblattfluren mit See- und Teichrose (Nymphea alba, Nuphar lutea), Schwimmdecken mit Froschbiss (Hydrocharis morsusranae, RL M-V V), Schwebematten mit Hornkraut (Ceratophyllum demersun, C. submersum) und Gem. Wasserschlauch (Utricularia vulgaris, RL M-V 3) sowie Tauchund -Schwimmblattfluren mit Tausenblatt (v. a. Myriophyllum spicatum, RL M-V V) und Laichkräutern (v. a. Potamogeton natans, P. crispus, P. pectinatus) gekennzeichnet. Charakteristisch sind zudem breite Verlandungszonen mit Schilf- und Rohrkolbbenröhrichten (Phragmites australis, Typha spec.). Seen mit dieser Vegetation werden dem FFH-LRT 3150 zugeordnet. Beispiele hierfür sind z. B. Damerower See, Die Flächengrößen beziehen sich auf die entsprechenden Gewässeranteile innerhalb des Naturparks bzw. der Naturparkregion.

69 Langenhägener See bei Techentin, der Torfstichkomplex am Nordufer des Plauer See, Rohrsee, Burgsee (Plauer Stadtwald) oder der Reimershagener See. Ein Charakteristikum der Naturparkregion sind die kalkreichen-mesotrophen Seen, die sich v. a. durch das Vorkommen von Armleuchteralgen (Chara spec.) und weiteren mesotraphenten Arten wie Nixkraut (Najas marina ssp. intermedia, RL M-V 2), Laichkräuter (Potamogeton filiformis, RL M-V 1; P. friesii, RL M-V 2; P. nitens, RL M-V 1; P. pusillus, RL M-V 3 u. a.) auszeichnen. Fast alle Seen der Naturparkregion dürften ursprünglich diesem Seentyp zuzuordnen sein, allerdings haben sich ihr Trophiezustand und das damit verbundene Arteninventar in der Vergangenheit stark verändert. Kalkreiche mesotrophe Seen zählen zum FFH-LRT 3140 (Kalkreiche Seen mit Armleuchteralgen) Zahlreiche Seen im Untersuchungsraum weisen als mesotrophe Seen ein typisches und gut ausgebildetes Artenspektrum auf, dabei sind unter anderem Plauer See, Kölpinsee, Bergsee, Gültzsee sowie Drewitzer See und Dreiersee zu nennen. Unter diesen hat der Drewitzer See eine landes- und bundesweit herausragende Bedeutung. Der bis zu 30 m tiefe und 690 ha große See weist in den Flachwasserzonen ein landesweit einmaliges Arteninventar an Armleuchteralgen und Laichkräutern auf. Von den 12 nachgewiesenen Armleuchteralgen sind aktuell 10 Arten landesweit gefährdet. Zudem wurden 30 submerse Gefäßpflanzen nachgewiesen, darunter bemerkenswerte Arten wie Schimmerndes Laichkraut (Potamogeton nitens, RL M-V 1), Faden-Laichkraut (P. filiformis, RL M-V 1), Stachelspitziges Laichkraut (P. friesii, RL M-V 2) und Gras-Laichkraut (P. gramineus, RL M-V 2) (LFG M-V 1999). Sofern noch Reste der für diesen Seentyp charakteristischen Arten anzutreffen sind, gehören auch aktuell eutrophe Seen zum FFH-LRT Beispiele hierfür sind Goldberger und Dobbertiner See, Fleesensee, Loppiner See und Garder See. Diese Seen sind in der Vergangenheit deutlich nährstoffärmer gewesen. Vor allem Nährstoffeinträge aus diffusen und punktuellen Quellen (intensive Umlandnutzung, Entwässerung angrenzender Moore, Einleitungen von Abwässern, Intensiv-Fischzucht) haben dazu geführt, dass das ursprüngliche Arteninventar weitgehend durch konkurrenzstärkere eutraphente Arten verdrängt wurde. Eine Besonderheit im Untersuchungsraum sind die im Rahmen von Seespiegelabsenkungen im 18. und 19 Jh. trockengefallenen ehemaligen Mildenitz-Seen (Großer und Kleiner Serrahnsee, Dobbiner Plage, Klädener Plage). Die ehemals mesotrophen Kalkmudde-sedimentierenden Seen wurden mit dem Ziel der Grünlandgewinnung entwässert, wobei jedoch lediglich bei der Dobbiner Plage durch eine intensive Entwässerung mittels Schöpfwerk eine bis heute andauernde landwirtschaftliche Grünlandnutzung gelang. Im zentralen Bereich der Dobbiner Plage treten im FND Paradieskoppel auf anstehenden Kalkmudden Relikte einer Wacholderheide (LRT 5130) und von Pfeifengraswiesen (LRT 6410) auf (vgl. Kap. C und C.2.1.7). Der Große und Kleine Serrahn sowie die Klädener Plage stellen als naturnahe Verlandungsmoore überregional bedeutsame Moorflächen mit weitgehend natürlichen hydrologischen Verhältnissen dar (siehe Kap. C.2.1.5). 55

70 Mesotrophe schwach saure (subneutrale) Gewässer wie Großer Langhagensee, Paschensee und Bolzsee sind ein weiteres Charakteristikum des Naturparks. Die submerse Vegetation wird von Seerosen, Teichrosen, Laichkräutern und Tausenblatt gebildet, Armleuchteralgen können zudem ebenfalls vorkommen. Typisch für derartige Gewässer sind auch temporär trockenfallende Uferbereiche, die mit Binsen und Kleinseggen bestanden sind. Am Langhagensee und am Paschensee treten auf den trockenfallenden Ufern Gelbseggen (Carex lepidocarpa, RL M-V 2), Faden- und Schnabelsegge (Carex rostrata RL M-V V; C. lasiocarpa, RL M-V 3) sowie Sonnentau (Drosera rotundifolia, RL M-V 3) auf. Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen des Froschkrauts (Luronium natans, FFH II, RL M-V 1) in der Verlandungszone des Bolzsees. Die Art hat landesweit nur wenige aktuelle Vorkommen und ist aufgrund von Gewässereutrophierung hochgradig bedroht. Mesotrophe, subneutrale Seen mit entsprechender Vegetation sind als FFH-LRT 3130 geschützt, alle (drei) Vorkommen in der Naturparkregion sind als FFH-Gebiet geschützt. Dystrophe Gewässer (FH-LRT 3160) stehen zumeist im engen Kontakt mit mesotrophsauren und oligotroph-sauren Mooren und weisen eine typische Braunfärbung durch Huminsäuren auf. Die zumeist spärlich ausgebildete Vegetation wird unter naturnahen Bedingungen in sauren Gewässern von Torfmoos- und/oder Braunmoos-Grundrasen gebildet. Unter subneutralen Bedingungen treten Glanzarmleuchteralgen-Grundrasen und Schwimmblattfluren mit See- und Teichrosen auf. Typisch sind auch verschiedene Wasserschlaucharten (Utricularia vulgaris, RL M-V 3; U. minor, RL M-V 2; U. intermedia, RL M-V 2). Im Untersuchungsraum gibt es dystrophe Gewässer nur selten, bemerkenswerte Gewässer sind der Schollensee östlich des Holzsees, der Moorsee nördlich Garder Mühle, der Kleine Langhagensee sowie ein Moorsee östlich des Kleinen Laubahnsees. Im Rahmen des Rückbaus bestehender Entwässerungseinrichtungen haben sich im Untersuchungsraum nach 1990 auch Gewässer wiederentwickelt, die in der Vergangenheit durch Entwässerung in Grünland umgewandelt wurden. So hat sich im NSG "Langenhägener Seewiesen" nach Aufgabe des Schöpfwerkbetriebs 1989 ein eutropher Flachsee entwickelt, der heute eine hohe Bedeutung als Rast- und Brutplatz für Enten, Gänse, Limikolen und Schwäne hat. Außerdem hat der See eine hohe Bedeutung als Schlafgewässer für ca bis Kraniche während des Herbstzuges. Am heute wieder flach überstauten Rohrsee nördlich des Samoter Sees (NSG "Nordufer Plauer See") zeugt noch ein im Luftbild erkennbares Grabensystem von der ehemaligen Grünlandnutzung, hier wurde durch eine Veränderung der Wasserhaltung an einem Wehr der ursprüngliche Wasserstand wieder annähernd hergestellt. Einen Überblick über die innerhalb von FFH-Gebieten im Untersuchungsraum auftretenden Gewässer-LRT gibt Tabelle

71 Tabelle 21: Übersicht über die FFH-LRT der Gewässer in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder Isoeto- Nanojuncetea 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 100 ha 100 ha DE Paschen-, Langhagenund Gültzsee DE Bolzsee bei Oldenstorf ha ha DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE Paschen-, Langhagenund Gültzsee DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee DE Plauer See und Umgebung DE Cossensee und Siggen 65 ha 173 ha DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee DE Plauer See und Umgebung DE Cossensee und Siggen DE Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren 57

72 LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) 3160 Dystrophe Seen und Teiche Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 0,8 ha 0,8 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel DE Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren DE Paschen-, Langhagenund Gültzsee 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion 21 ha 14 ha DE Malchiner See und Umgebung DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern DE Plauer See und Umgebung Quelle: Auswertung bestehender FFH-Managementpläne und der FFH-Binnendifferenzierung (Fläche gerundet). Die Flächengrößen beziehen sich auf die entsprechenden Gewässeranteile innerhalb des Naturparks bzw. der Naturparkregion. Die Flächengrößen der See-LRT beinhalten auch die Verlandungsbereiche. C Moore und Sümpfe Neben Wäldern und Seen sind Moore der dritte prägende Landschaftsbestandteil im Untersuchungsraum, insbesondere im Naturpark. Moore, einschließlich der landwirtschaftlich genutzten Moorflächen nehmen im Naturpark je nach Datenquelle eine Fläche von ha bis ha ein, was etwa 10 % bis 12 % der Naturparkfläche entspricht (IHU 2001, nach LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011). Im gesamten Untersuchungsraum beträgt die Moorfläche etwa ha, dies entspricht ebenfalls etwa 10 % der Fläche. Sämtliche Moore im Untersuchungsgebiet sind Niedermoore, die überwiegend durch Grundwasser, Zwischenabfluss und Niederschläge gespeist werden. Reine Regenwasser-gespeiste Moore (Hochmoore) gibt es im Untersuchungsraum klimatisch bedingt nicht. Den Hauptanteil der Moore im Naturpark nehmen Verlandungs- und Versumpfungsmoore ein (ca %), Durchströmungsmoore, Quellmoore und Überflutungsmoore (entlang der Nebel und Mildenitz) sind flächenmäßig nur gering ausgebildet. Kesselmoore, die v. a. als Waldmoore auftreten, nehmen ca. 4 % der Moorfläche ein (IHU 2001). Detaillierte Untersuchungen zu den Mooren des Naturparks erfolgten durch IHU (2001). Neben Untersuchungen zur Stratigrafie und Vegetation erfolgte auch eine Einschätzung des Entwässerungsgrades und des Bodenzustandes. Aus der Bewertung ergab sich eine Einstufung in eine dreiteilige Skala: 58

73 Naturnahes (schwach entwässertes) Niedermoor (ca. 8 % der Fläche) Mäßig entwässertes Niedermoor (ca. 48 % der Fläche) Stark entwässertes und degradiertes Niedermoor (ca. 44 % der Fläche) Diese Bilanz zeigt, dass nur noch ca. 8 % der im Naturpark verbreiteten Niedermoore als naturnah bezeichnet werden können. Zu den naturnahen Mooren gehören überwiegend die relativ kleinen Waldmoore, vor allem torfmoosreiche Kessel- und Verlandungsmoore. Die Bilanz wird noch ungünstiger, wenn berücksichtigt wird, dass in den einzelnen Mooren nur ein geringer Flächenanteil aus hydrologischer Sicht naturnahe Verhältnisse aufweist (IHU 2001). Eine Zuordnung zu den ökologischen Moortypen zeigt, dass der überwiegende Teil der Moore heute entwässerungsbedingt eutroph ist (70 %). Eutrophe Moore treten im Untersuchungsraum entweder als genutztes Grünland auf (vgl. Kap. C.2.1.2) oder sind durch Seggenriede, Röhrichte, Weidengebüsche und Erlenbruchwälder (vgl. C.2.1.1) geprägt. Neben den moortypischen und Torf-bildenden Arten wie Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Rispen-Segge (C. paniculata), Schilf (Phragmites australis), Grau-Weide (Salix cinerea) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) treten dabei in Abhängigkeit ihres Entwässerungsgrades häufig Ruderalisierungszeiger wie Brennnessel (Urtcia dioica), Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Himbeere und Brombeere (Rubus idaeus, R. frutocosus agg) auf. Waldfreie eutrophe und ungenutzte Moore sind im gesamten Untersuchungsbereich zu finden. Die größten zusammenhängenden Röhrichtbereiche kommen im Großen Serrahn, im Nordostteil der Klädener Plage, im Bereich des Grassees (westlich des Bergseees) und in den Verlandungszonen von Goldberger See, Cossensee, Fleesen- und Kölpinsee vor. Derartige zusammenhängende Röhrichte haben eine hohe Bedeutung für störungssensible Brutvögel wie z. B. Rohrdommel, Enten und Gänse (vgl. Kap. C.2.1.9). Die meisten ungenutzten Moorflächen unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz und sind häufig auch durch die FFH-RL geschützt. Innerhalb der Verlandungszonen von Gewässer-LRT (LRT 3130, 3140, 3150) sind die angrenzenden Seggenriede und Röhrichte Bestandteil des jeweiligen Gewässer-LRT. Oligotroph-saure Moore (Sauer-Armmoore) sind nur sehr kleinflächig innerhalb von naturnahen Kesselmooren zu finden, mesotroph-saure Moore (Sauer-Zwischenmoore) nehmen etwa 2-3 % der Moorfläche im Naturpark ein. Diese Moore treten v. a. als Waldmoore auf, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in einem überwiegend waldgeprägtem Einzugsgebiet liegen. Sie können gehölzfrei oder als Gebüsch- und Gehölzstadium ausgeprägt sein. Sie sind als Verlandungs- und Kesselmoore ausgebildet und zumeist durch Torfmoos-Seggenriede, Wollgras-Torfmoosrasen sowie durch lockere (Birken-)Kiefern-Gehölze oder (Birken-)Kiefern-Wälder gekennzeichnet. Charakteristische und häufig auftretende Arten sind Torfmoose (Sphagnum spec.)., Faden- und Schnabelund Grau-Segge (Carex lasiocarpa, RL M-V 3), C. rostrata, RL M-V V, C. canescens), Wollgräser (Eriophorum angustifolium, RL MV 3, E. vaginatum, RL M-V V), Moosbeere 59

74 (Vaccinium oxycoccos, RL M-V V) und Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris, RL M-V 3). Deutlich seltener sind im Untersuchungsraum Schlamm-Segge (Carex limosa, RL M-V 2), Blasenbinse (Scheuchzeria palustris, RL M-V 2), Torf-Gränke (Andromeda polifolia, RL M-V 2), Schnabelried (Rhynchospora alba, RL M-V 2) und Sumpf-Porst (Ledum palustre, RL M-V 3). Beispiele für gut ausgebildete Sauer-Arm und Sauer-Zwischenmoore sind das FND "Torfmoor" östlich des Bolzsees, der Verlandungsbereich des Kleinen Langhagensees (NSG "Nordufer Großer und Kleiner Langhagensee") sowie Kesselmoore östlich und westlich des Lankhagensees bei Loppin. Sauer-Arm- und Zwischenmoore gehören unter gehölzfreien und nur locker mit Gehölzen bestockten Bedingungen zum LRT Schlenken mit Schnabelried und Blasenbinse im Umfeld von Moorgewässern gehören zum LRT Kiefern- und Birkenmoorwälder gehören zum prioritärem LRT 91D0* (siehe Kap. C.2.1.1). Aufgrund ihrer Lage innerhalb von Waldflächen sowie ihrer geringen Flächengröße blieben sie oftmals von einer intensiven aktiven Entwässerung verschont und weisen dementsprechend häufig noch naturnahe Verhältnisse auf. Dennoch gibt es im Untersuchungsraum keine völlig ungestörten Moore, da alle durch großräumige wirkende Entwässerungsmaßnahmen in ihrem Wasserhaushalt beeinträchtigt sind. Hier spielt oft der hohe Nadelholzanteil eine große Rolle, da dieser zu einer geringeren Grundwasserbildung und somit zu Defiziten im Wasserhaushalt der Moore führt. Sofern eine aktive Entwässerung über Gräben stattfindet, lassen sich Waldmoore oft mit geringem Aufwand, geringen Auswirken auf ihr umgebendes Umfeld und mit raschem Erfolg revitalisieren. Mesotroph-subneutrale Moore (Basen-Zwischenmooe) nehmen unter den naturnahen Mooren den größten Flächenanteil ein und nehmen in der Klädener Plage, im Großen und Kleinen Serrahn sowie im Bereich Wardelsee noch größere Bereiche ein. Charakteristisch für diese Flächen ist das Vorkommen von Mittel- und Kleinseggen wie Faden- Segge (Carex lasiocarpa, RL M-V 3), Schnabelsegge (C. rostrata, RL M-V V), Wunder- Segge (C. appropinquata, RL MV 2) und Wiesen-Segge (C. nigra, RL M-V 3). Weiterhin treten Braunmoose wie Spitzmoos (Calliergonella cuspidata), verschiedene Krummoos- Arten (Drepanocladus spec.) und Schönmoos (Calliergon spec.) in höheren Deckungsgraden auf. Weitere, teils häufig auftretende Arten sind hier Fieberklee (Menyanthes trifoliata, RL M-V 3), Orchideen wie Steifblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata, RL M-V 2) und Moor-Reitgras (Calamagrostis stricta, RL M-V 3). Nur unter naturnahen und sehr nassen Bedingungen bleiben diese Flächen gehölzfrei und müssen ansonsten bereits unter schwach entwässerten Bedingungen einer Mahd unterliegen, um das Aufkommen von Schilf, Weiden und Erlen zu unterbinden. Bedeutsame Basen- Zwischenmoore sind im Untersuchungsraum v. a. im Bereich der durch Seespiegelfällung entstandenen Verlandungsmoore von Wardelsee, Großem und Kleinen Serrahn sowie der Klädener Plage zu finden. Hier treten große Moorbereiche auf, die dauerhaft so nass sind, dass ein Gehölzwachstum unterbunden wird. Die ausgedehnten Braunmoos- Seggenriede auf kaum betretbaren Schwingdecken sind durch das Auftreten einer Vielzahl o. g. gefährdeter Arten gekennzeichnet. Bemerkenswert ist dabei u. a. das Vorkommen des Sumpf-Thujamooses (Helodium blandowii, RL M-V 1) im Kleinen Serrahn, einer landes- und deutschlandweit vom Aussterben bedrohten Art. Weitere gut ausgebildete 60

75 Basen-Zwischenmoore gibt es auch in den Verlandungsbereichen von Fleesensee und Kölpinsee. Mesotroph subneutrale Moore (Basen-Zwischenmoore) zählen wie die zuvor behandelten Sauer-Zwischenmoore einschließlich ihrer Verbuschungsstadien zum LRT Mesotroph-kalkhaltige Moore (Kalk-Zwischenmoore) sind heute in ganz Mecklenburg- Vorpommern sehr selten geworden und im Naturpark auf einigen kleinen Flächen im Uferbereich ehemals Kalkmudde-sedimentierender Seen zu finden (Krakower Obersee, Dobbertiner See, Kölpinsee, Fleesensee). Typische Arten der im Untersuchungsraum vorkommenden Flächen sind Kleinseggen wie Hirse-Segge (Carex panicea, RL M-V 3), Blaugrüne Segge (C. flacca, RL M-V 3), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris, RL M-V 2), Sumpf-Sitter (Epipactis palustris, RL M-V 2), Flaches Quellried (Blymus compressus, RL M-V 3), Fettkraut (Pinguicula vulgaris, RL M-V 2) und Braunmoose wie das Goldschlaf- Moos (Campylium stellatum, RL M-V 3). Besonders bemerkenswert ist das Auftreten der Floh-Segge (Carex pulicaris, RL M-V 1) in einem Kalk-Zwischenmoor im Uferbereich des Dobbertiner Sees sowie das Vorkommen von Zweihäusiger Segge (Carex dioica, RL M-V 1) und Saum-Segge (Carex hostiana, RL M-V 1) im Bereich der Glaver Koppel, wo Kalkzwischen-Moore und Pfeifengraswiesen miteinander vergesellschaftet sind (vgl. Kap. C.2.1.2). Alle Kalk-Zwischenmoore bedürfen unter den heutigen Bedingungen einer Nutzung, um eine Verschilfung und ein Gehölzaufkommen zu unterbinden. Kalk-Zwischenmoore sowie ihre Verbuschungsstadien gehören zum LRT Typisch für kalkreiche Seen und ihre Verlandungsbereiche ist das Vorkommen von Schneiden-Röhrichten mit Binsen-Schneide (Cladium mariscus). Diese können entweder als Wasserröhrichte auftreten oder sie bilden Braunmoos-Schneiden-Röhrichte in Vergesellschaftung mit Arten der Basen- und Kalkzwischenmoore. Die räumlich bedeutsamsten Schneiden-Röhrichte im Untersuchungsraum gibt es im Bereich der Schwemmkuhle im Verlandungsbereich zwischen Fleesensee und Kölpinsee sowie am Cossensees. Hier treten landesweit bedeutsame ausgedehnte Braunmoos-Schneidenröhrichte auf. Weitere Bereiche sind z. B. am Dreier- und Drewitzer See, am Kölpinsee, am Großen und Kleinen Laubbahnsee, am Lebersee im Plauer Stadtwald am Praassee im NSG "Kläden" und am Krummen See zu finden. Schneiden-Röhrichte sind als prioritärer LRT 7210*geschützt. Tabelle 22 gibt einen Überblick über die auftretenden Moor-LRT innerhalb der im Untersuchungsraum liegenden FFH-Gebiete. 61

76 Tabelle 22: Übersicht über die FFH-LRT der Moore in FFH-Gebieten des Untersuchungsgebietes LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 47 ha 52 ha DE Paschen-, Langhagenund Gültzsee 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 7230 Kalkreiche Niedermoore DE DE DE DE DE DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Plauer See und Umgebung Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin 23 ha 35 ha DE Cossensee und Siggen DE DE DE DE DE DE DE DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Paschen-, Langhagenund Gültzsee Plauer See und Umgebung Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel 1,3 ha 1,3 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Quelle: Auswertung bestehender FFH-Managementpläne und der FFH-Binnendifferenzierung (Fläche gerundet). Die Flächengrößen beziehen sich auf die entsprechenden Gewässeranteile innerhalb des Naturparks bzw. der Naturparkregion. (vgl. auch Kap. C Wälder und C Grünland) 62

77 C Gehölze Gehölzstrukturen sind im Untersuchungsraum in hoher Mannigfaltigkeit zu finden. Neben linearen Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Alleen und Ufergehölzsäumen an Fließ- und Stillgewässern, treten flächige Elemente wie Feldgehölze und Gebüsche sowie punktuelle Strukturen wie Einzelbäume auf. Alleen und Baumreihen sind nach 27 NatSchAG M-V geschützt, alle anderen Gehölzstrukturen stellen gesetzlich geschützte Biotope nach 20 NatSchAG M-V dar. Gehölze stellen sind wichtige naturnahe Lebensräume und tragen zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Je nach Standort und Entwicklungsstufe setzen sie sich aus den unterschiedlichsten Gehölzarten zusammen. Von großer Bedeutung sowohl für die Struktur- und Artenvielfalt in der überwiegend agrarisch genutzten Offenlandschaft sind Hecken und Feldgehölze. Letztere sind gekennzeichnet durch naturnahe Gehölzbestände aus überwiegend heimischen Bäumen und/ oder Sträuchern mit einer maximalen Fläche von 2 ha. Sie sind an mind. drei Seiten von landwirtschaftlicher Nutz- oder Brachfläche umgeben. Feldgehölze können Wald entsprechend 2 LWaldG M-V sein, sofern Sie eine Größe von mindestens 0,2 ha und eine durchschnittliche Breite von mindestens 25 Meter aufweisen. Hecken und Feldgehölze kommen unregelmäßig verteilt im gesamten Untersuchungsgebiet vor. Im Naturpark treten sie aufgrund der Landnutzung nur in den agrarisch geprägten Bereichen auf, hier liegt der Schwerpunkt im Bereich der Klocksiner Seenkette und um den Dobbertiner See. Strukturarme ausgeräumte Agrarlandschaften mit einer geringen Anzahl an Gehölzstrukturen sind u. a. im Bereich südlich von Reimershagen, nördlich von Linstow, nördlich von Alt Gaarz, nördlich des Malkwitzer See und nordöstlich des Loppiner Sees oder in der Feldflur zwischen Below und Techentin zu finden (vgl. auch Textkarte 10). Lineare Gehölzstrukturen verlaufen historisch bedingt häufig entlang von Wegen und Straßen. Tabelle 23 zeigt eine Auswahl von unbefestigten Landwegen mit besonderen Gehölzbeständen. Tabelle 23: Landwege mit besonderen Gehölzbeständen im Untersuchungsraum Nr. des Wegeverlauf Prägende Elemente Bemerkung Weges 18 Heckenstrukturen Einzelbäume Alleen und Baumreihen E03 Kleesten - Oldenstorf Ulmen, Weißdorn, Stieleichen, Ebereschen E13 Finkenwerder - B192 Stieleichen, Eschen, Kopfweiden I03 Zarchlin/Plauerhagen - Karow Ulmenalle Kastanien Rot- und Stieleichen FND 18 Wegenummer nach LfG M-V (2005): Wege durch das Land. - Landwege im Kreis Parchim 63

78 Nr. des Wegeverlauf Prägende Elemente Bemerkung Weges 18 Heckenstrukturen Einzelbäume Alleen und Baumreihen I05 Milchweg Leisten Stieleichen, Birken, Mehlbeere E17 Neu Poserin/Groß Poserin - B192 Schlehen, Weißdorn, Holunder E02 Dobbertin - Lüschow Schlehen, Weißdorn, Holunder NSH_5_ 07 NSH_1_ 05b/NSH _3_02 NSH_5_ 13a Mildenitzbrücke - Kläden Rederankrinne Stieleichen Stieleichen Stieleichen, Weiden, Pappeln, Ulmen, Birken, Obstgehölze FND FND alte Stieleichen z.t. ND Neu Schwinz - Jellen Stieleichen bemerkenswerte Eichenreihe Neu Dobbin - L204 Rotbuche stärkste Buche in M-V (ND) Quelle: LFG M-V et al. (2005), LUNG M-V (2012) Alleen und Baumreihen sind im Landschaftsbild markante Begleiter von Straßen und Wegen. Obwohl der Untersuchungsraum keinen Schwerpunktbereich für Alleen in M-V darstellt, treten doch einige bemerkenswerte Allen entlang von Straßen auf, die im Folgenden kurz aufgeführt werden (LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011). B192 zwischen Alt Schwerin und Karow B103 zwischen Krakow am See und Hoppenrade L204 zwischen Dobbin und Krakow am See und Kölln L11 zwischen Krakow am See und Lohmen L11 zwischen Lohmen und Klein Upahl Landschaftsbild-prägende Zeugen historischer Landnutzungsformen (Brennholz, Flechtmaterial) sind Kopfweiden, die häufig entlang von Gewässern oder in bzw. am Rand von Niederungen stehen. Konzentrationen sind u. a. in der Niederung der Langhägener See- Niederung, im Bereich Medow und im Bereich der Kleingewässerlandschaft der Klocksiner Seenkette anzutreffen. Aufgrund ausbleibender Nutzung und Pflege sind viele Kopfweiden überaltert und weisen nicht mehr das prägende Bild auf. Weitere Zeugnisse historischer Landnutzungsformen sind Reste von ehemaligen Hutewäldern, die heute entweder als Altbäume innerhalb bestehender Waldflächen oder aber als Einzelgehölze oder Häufung von Altbäumen innerhalb heute genutzter Acker- und Grünlandflächen existieren. Beispiele für derartige Hutewald-Relikte in der Offenlandschaft sind die Eichsfeld-Wiesen westlich von Goldberg, das FND Paradieskoppel in der Dobbiner Plage, das Breite Bruch nördlich von Karow, der Linstower Werder, der Strauchwerder zwischen Linstow und Zietlitz und der Große Werder im Krakower 64

79 Obersee. Hier treten bemerkenswerte Altbäume, v. a. Eichen auf, die z.t. auch als ND geschützt sind (vgl. Kap. C.2.2.2). Innerhalb bestehender Waldgebiete sind Alteichen und sonstige bemerkenswerte Altbäume oftmals Zeichen historischer Wald-Weidenutzung. Vor allem in den Kiefernforsten der Wooster, Schwinzer und Nossentiner Heide gibt es derartige Hutebäume gehäuft. Sie stellen wertvolle Inselbiotope für Höhlen bewohnende Arten wie Schwarzspecht, Fledermäuse und Insekten dar. Zudem können sie Initialstellen einer Naturverjüngung mit standortgerechten Laubbäumen sein. Häufig sind sie durch fehlende Verjüngung aufgrund überhöhter Schalenwildbestände und durch Einhausung benachbarter Nadelbäumen in ihrem Fortbestand gefährdet. Ein weiteres Element historischer Kulturlandschaften sind Streuobstwiesen, die im Untersuchungsraum v. a. im Umfeld von Pfarrhäusern und Gutsanlagen anzutreffen sind. Beispiele hierfür sind Streuobstwiesen in den Guts- und Pfarrgärten von Kirch Kogel, Neu Sammit, Blücherhof, Klocksin, Glave und Neu Garz sowie im Sehlsdorfer Wald. Die vermutlich größte Streuobstwiese im Untersuchungsraum befindet sich am Diestelower See. Viele der Streuobstwiesen sind überaltert und weisen Defizite in der Pflege der Baumbestände auf. C Offene und halboffene Trockenstandorte, Zwergstrauchheiden und Wacholderheiden Offene Trockenstandorte und Heiden nehmen im Naturpark nur einen geringen Flächenanteil ein und sind auf Sonderstandorte v. a. innerhalb der sandigen Bereiche des Naturparks beschränkt. Dabei gibt es sowohl landwirtschaftlich genutzte (vgl. Kap. C.2.1.2) als auch ungenutzte Trockenbiotope. Letztere werden im Folgenden betrachtet. Die flächenmäßig größten Trockenbiotope des Untersuchungsraumes kommen in den teils aktuell militärisch genutzten und teils aufgelassenen Bereichen der Schwinzer und Wooster Heide vor. Dabei treten großflächige weitgehend gehölzfreie Sandmagerrasen und Sand-Pionierfluren, die durch permanente Bodenverwundung entstanden und entstehen. Hier sind Arten wie Silber-Gras (Corynephorus canescen), Schaf-Schwingel (Festuca ovina agg.), Frühe Haferschmiele (Aira praecox), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) und Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana) zu finden. In weniger intensiv genutzten Bereichen ohne permanente Bodenverwundung kommen großflächige Magerrasen mit Rot-Straußgras (Agrostis capillaris) vor. Daneben stellen Heide-Formationen mit Besenheide (Calluna vulgaris) in unterschiedlichem Sukzessionsstadien und unterschiedlichen Gehölzanteilen wertvolle Biotope dar. Kontinentale Calluna-Heiden incl. ihrer frühen Sukzessionsstadien gehören zum LRT Sie treten im Untersuchungsraum im Wesentlichen nur im Bereich des Standortübungsplatzes auf, weitere kleinflächige Vorkommen gibt es auf Sonderstandorten in Nadelwaldbereichen (unter Stromleitungen, Polterplätze, Waldlichtungen). Sandige Offenstandorte mit Heidevegetation auf Binnendünen und Flugsandfelder gehören zum FFH-LRT Im Bereich der großen Offenbereiche des Standortübungsplatzes Schwinzer Heide treten keine aktiven Binnendünen sowie Flugsandfelder auf, da hier 65

80 bedingt durch das relativ grobsandige Material keine verstärkten äölischen Umlagerungsprozesse auftreten. Im Bereich der südlichen Klocksiner Seenkette gibt es sehr kleinflächig offene Binnendünen und Flugsandfelder mit Heide, die dem LRT 2310 zuzuordnen sind. Ebenfalls nur punktuell und an Sonderstandorten mit starker Aushagerung und beginnender Bodenpodsolierung gebunden treten Borstgrasrasen auf. Diese sind durch Borstgras (Nardus stricta, RL M-V 3), Dreizahn (Danthonia decumbens, RL M-V V), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Pillensegge (Carex pilulifera) und Flechten (Cladonia spec.) gekennzeichnet. Borstgrasrasen gehören zum LRT Eine Besonderheit im Naturpark sind Wacholderheiden. Sie sind wertvolle Relikte historischer Weidenutzungen und treten im Naturpark meist als Wacholder-Kiefernwald (vgl. Kap. C.2.1) auf. Eine Wacholderheide i.e.s. innerhalb der Offenlandschaft ist das FND Paradieskoppel in der Dobbiner Plage. Hier tritt Wacholder (Juniperus communis) im Komplex mit Trockenrasen und Pfeifengraswiesen auf. Bemerkenswert ist hier ein großflächiger Bestand des Weidenblättrigen Alants (Inula salicina, RL M-V 1). Aufgrund andauernder Nutzungsauflassung und Sukzession dringen zunehmend Gehölze wie Holunder, Schlehe und Weißdorn ein und verdrängen die typischen Arten der Wacholder-Heide und der Pfeifengraswiesen. Wacholderheiden sind als LRT 5130 geschützt. Als weitere Besonderheit tritt im Untersuchungsraum ein Trockenbiotop in einem aufgelassenen Kreidebruch bei Nossentin auf. Dieser gehört zu einem ganzen Schwarm von Kreideschollen, der sich nördlich des Fleesensees nach Süden bis an die Müritz erstreckt (Schollenschwarm Sparow-Nossentin-Babke). Die ursprünglich bei Malchin durch Zechsteinsalze an die Oberfläche gebrachten Kreidevorkommen wurden vor ca Jahren durch Eisdruck abgeschoren, beim Transport mit den Gletschern in kleinere Schollen zerteilt und an den heutigen Stellen abgelagert. Die Kalkvorkommen wurden nachweislich seit dem 18. Jh. bis hauptsächlich 1910 abgebaut und in der örtlichen Ziegelei genutzt. Danach wurde die Abbaugrube z. T. verfüllt und als Mülldeponie verwendet (PULS 2009). Bemerkenswerte floristische Trockenarten sind Golddistel (Carlina vulgaris, RL M-V 3), Zittergras (Briza media, RL M-V 2), Acker-Rittersporn (Consolida regalis, RL M-V 3) und Purgier-Lein (Linum catarticum, RL M-V 3). Besonders erwähnenswert ist das Auftreten von Gewöhnlicher Katzenminze (Nepeta cataria, RL M-V 1). In Tabelle 24 werden die innerhalb der FFH-Gebiete bestehenden LRT aufgeführt. 66

81 Tabelle 24: Übersicht über die FFH-LRT der Trockenlebensräume in FFH-Gebieten im Untersuchungsgebiet LRT Bezeichnung Flächengröße (Naturpark) Flächengröße (Naturparkregion) Nr. des FFH- Gebietes FFH-Gebietsname 2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland) 5130 Formationen von Juniperus communis auf Heiden oder Kalkrasen (Wacholderheiden) 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen und deren Verbuschungsstadien 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 0,05 ha 0,05 ha DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel 0,5 ha 0,5 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen 0,15 ha 0,65 ha DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen 0,01 ha 0,01 ha DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Quelle: Auswertung bestehender FFH-Managementpläne und der FFH-Binnendifferenzierung (Fläche gerundet) C Arten des Florenschutzkonzepts Für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedeutsame Pflanzenarten sind im Florenschutzkonzept (FSK) des Landes (LITTERSKI et al. 2006) zusammengefasst. Im FSK werden die in M-V vorkommenden Blütenpflanzen einer systematischen artbezogenen Betrachtung unterzogen und in eine begründete Prioritätenliste mit der Einschätzung des Handlungsbedarfs zum Erhalt dieser Arten in M-V eingestuft. Im Gegensatz zu der auf die Landesgrenzen bezogenen Gefährdungseinschätzung in der Roten Liste M-V, nach der fast die Hälfte der vorkommenden Arten in eine Gefährdungskategorie einzustufen sind, erfolgt im Florenschutzkonzept eine Bewertung im globalen und nationalen Betrachtungsmaßstab unter Einbeziehung der überregionalen Gefährdung (benachbarte Bundesländer und Baltikum). Die Aufnahme in die Liste der 320 Arten des Florenschutzkonzepts richtet sich vorrangig nach der globalen Verantwortlichkeit (Anteil am weltweiten Areal) für den Erhalt der jeweiligen Art und ihrer überregionalen Gefährdung (Rote Liste D und Baltikum). Hinzu kommen Arten mit Schutzerfordernis (besonders und streng geschützte Arten nach Bundesartenschutzverordnung). Aus der Gefährdung in Mecklenburg-Vorpommern (Rote Liste M-V) ergibt sich ein landesweiter Handlungsbedarf zu ihrem Erhalt. Für den Untersuchungsraum wurden bisher 83 Taxa des Florenschutzkonzepts ermittelt. Tabelle 25 gibt einen Überblick zu den in der Naturparkregion vorkommenden Arten und Unterarten des Florenschutzkonzepts in der Naturparkregion. 67

82 Tabelle 25: Arten des Florenschutzkonzepts M-V im Untersuchungsraum (Fundpunkte seit 1995) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Handlungsbedarf 19 RL M-V 2005 Anthericum liliago Astlose Graslilie!! 1 Apium repens Kriechender Scheiberich!!! 2 Armeria maritima subsp. elongata Sand-Grasnelke!! 3 Arnoseris minima Lämmersalat!! 2 Blysmus compressus Flaches Quellried! 3 Botrychium lunaria Echte Mondraute! 2 Bromus racemosus Trauben-Trespe!!! 1 Calamagrostis stricta Moor-Reitgras - 3 Carex appropinquata Schwarzschopf-Segge!! 2 Carex buxbaumii Buxbaums-Segge!! 1 Carex diandra Draht-Segge!! 1 Carex dioica Zweihäusige Segge!!! 1 Carex hostiana Saum-Segge!!! 1 Carex ligerica Französische Segge - - Carex limosa Schlamm-Segge!! 2 Carex pulicaris Floh-Segge!!! 1 Centaurium erythraea subsp. erythraea Echtes Tausendgüldenkraut - 3 Cephalanthera rubra Rotes Waldvöglein!! 1 Cladium mariscus Binsen-Schneide - - Dactylorhiza fuchsii Fuchs' Knabenkraut! 2 Dactylorhiza majalis subsp. majalis Breitblättriges Knabenkraut!! 2 Dactylorhiza x aschersoniana Aschersons Bastard-Knabenkraut! 2 Dianthus carthusianorum subsp. carthusianorum Kartäuser-Nelke - 3 Dianthus deltoides Heide-Nelke - 3 Drosera rotundifolia Rundblättriger Sonnentau - 3 Dryopteris cristata Kamm-Wurmfarn - 3 Eleocharis quinqueflora Wenigblütige Binse 2 Epipactis palustris Sumpf-Sitter! 2 Gagea spathacea Scheiden-Goldstern - - Gagea villosa Acker-Goldstern! 3 Genista pilosa Behaarter Ginster!! 2 Gentianelle uliginosa Sumpf-Fransenenzian!!! 1 Glyceria nemoralis Hain-Schwaden - u Gymnadenia conopsea Große Händelwurz!! 1 19!!! = sehr hohes Handlungserfordernis,!! = hohes Handlungserfordernis,! = mäßiges Handlungserfordernis, - = gegenwärtig kein Handlungserfordernis, (*) = potenzielles Handlungserfordernis 68

83 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Handlungsbedarf 19 RL M-V 2005 Helichrysum arenarium Sand-Strohblume - V Hepatica nobilis Leberblümchen - V Hippophae rhamnoides Sanddorn - - Iris sibirica Sibirische Schwertlilie - 1 Juncus subnodulosus Stumpfblütige Binse! 3 Lathyrus palustris Sumpf-Platterbse - 3 Ledum palustre Sumpf-Porst! 3 Limnea borealis Moosglöckchen!! 1 Luronium natans Froschkraut!!! 1 Lycopodium annotinum Sprossender Bärlapp - V Lycopodium clavatum Keulen-Bärlapp!! 1 Lycopodiella inundata Moorbärlapp!!! 1 Medicago minima Zwerg-Schneckenklee!! 2 Menyanthes trifoliata Fieberklee - 3 Myriophyllum alterniflorum Wechselblütiges Tausendblatt!! 2 Najas marina subsp. intermedia Mittleres Nixkraut!! 2 Orobanche purpurea Violette Sommerwurz!! 2 Osmunda regalis Königsfarn!! 2 Parnassia palustris Sumpf-Herzblatt! 2 Pedicularis palustris Sumpf-Läusekraut!! 2 Pinguicula vulgaris Echtes Fettkraut! 2 Platanthera bifolia subsp. graciliflora Gemeine oder Zartblütige Weiße Waldhyazinthe!! 1 Potamogeton filiformis Faden-Laichkraut!! 1 Potamogeton friesii Stachelspitzes Laichkraut!! 2 Potamogeton praelongus Gestrecktes Laichkraut!! 2 Potamogeton gramineus Grasartiges Laichkraut!! 2 Potamogeton praelongus Gestrecktes Laichkraut!! 2 Potamogeton x angustifolius Schmalblättriges Laichkraut!! 1 Potamogeton x nitens Glanz-Laichkraut!!! 1 Potamogeton x salicifolius Weidenblättriger Laichkraut (!!) R Pseudolysimachion spicatum Ähriger Ehrenpreis - 3 Pulsatilla pratensis ssp. nigricans Wiesen-Küchenschelle!! 2 Ranunculus lingua Zungen-Hahnenfuß - 3 Ranunculus reptans Ufer-Hahnenfuß!! 1 Rhinanthus minor ssp. balticus Kleiner Klappertopf!!! 1 Rosa micrantha Kleinblütige Rose!! 2 Sagina nodosa Knotiges Mastkraut - 2 Saxifraga granulata subsp. granulata Körnchen-Steinbrech - 3 Scheuchzeria palustris Blasenbinse!! 2 69

84 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Handlungsbedarf 19 RL M-V 2005 Sparganium natans Zwerg-Igelkolben!! 2 Stratiotes aloides Krebsschere - 3 Thymus serpyllum subsp. serpyllum Sand-Thymian! 3 Trollius europaeus Trollblume! 2 Utricularia intermedia Mittlerer Wasserschlauch!! 2 Utricularia minor Kleiner Wasserschlauch!! 2 Viola epipsila Torf-Veilchen!!! 1 Im Folgenden werden die Arten mit dem höchsten Handlungserfordernis (!!!) vorgestellt. Es wird deutlich, dass dem Untersuchungsraum insbesondere für Arten der Kalk- und Basen-Zwischenmoore sowie für nährstoffarme Seen eine besondere Bedeutung und Verantwortung zukommt. Dies verdeutlichen auch die Schwerpunktvorkommen von Arten des Florenschutzkonzeptes (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011) innerhalb des Untersuchungsraumes wie in Tabelle 110 im Anhang dargestellt. Dabei sind bekannte Vorkommen der Arten mit einem sehr hohen Handlungsbedarf sowie weitere ausgewählte Gebiete von Arten mit hohem Handlungsbedarf ausgewählt. Kriechender Scheiberich (Apium repens) Die landesweit stark gefährdete Art (RL M-V 2, FFH II) bevorzugt offene, mäßig nährstoffreiche und feuchte Bereiche von Seeufern, Gräben sowie Quellbereichen. Weiterhin tritt die Art in genutzten Seeuferbereichen wie Campingplätzen, Badestellen und Wasserwanderrastplätzen auf. Der Kriechende Scheiberich ist als konkurrenzschwache Art auf eine Nutzung (Beweidung oder Mahd) sowie auf das Vorhandensein von Störstellen im Boden (Bodenverletzungen) angewiesen. Im Untersuchungsraum liegen aktuelle Vorkommen in den beweideten Uferbereichen des Dobbertiner und Drewitzer Sees, des Loppiner Sees und des Fleesensees sowie im Uferbereich der Campingplätze am Plauer See sowie am Krakower See. Trauben-Trespe (Bromus racemosus) Die Art besiedelt genutzte, nährstoffarme Feucht- und Nassgrünländer und ist durch Eutrophierung, Entwässerung und Nutzungsauflassung vom Aussterben bedroht (RL M-V 1). Sie hat ihr vermutlich einziges Vorkommen im Bereich des FND Glaver Koppel am Krakower Obersee. Die Trauben-Trespe ist unter den aktuellen Umweltbedingungen auf eine extensive Mahd angewiesen. Zweihäusige Segge (Carex dioica) Die unscheinbare Klein-Segge ist eine Art der nährstoffarmen Basen- und Kalkzwischenmoore und aufgrund von Eutrophierung, Entwässerung und Nutzungsauflassung landesweit vom Aussterben bedroht (RL M-V 1). Im Untersuchungsraum liegen Nachweise vom Krakower See (FND Glaver Koppel und FND Wadehäng, FND Flachmoor am Bornbruch, Großer Werder) sowie vom Kemlower See vor. Die Art ist unter den aktuellen Umweltbedingungen auf eine extensive Mahd angewiesen. 70

85 Saum-Segge (Carex hostiana) Die konkurrenzschwache Art (RL M-V 1) besiedelt v. a. nährstoffarme Kalk- und Basenzwischenmoore. Sie tritt im Untersuchungsraum im Bereich der Glaver Koppel am Krakower Obersee auf. Weitere Nachweise sind aus dem Alten Moor westlich von Karow bekannt. Die Art ist unter den aktuellen Umweltbedingungen auf eine extensive Mahd angewiesen. Floh-Segge (Carex pulicaris) Die Art ist ebenso wie die zuvor behandelten Klein-Seggen eine typische Art der Basenund Kalkflkachmoore und landesweit vom Aussterben bedroht (RL M-V 1). Innerhalb des Untersuchungsraums sind Vorkommen vom Westufer des Dobbertiner Sees, aus dem FND Flachmoor am Bornbruch und von der Halbinsel Schwerin im Krakower See bekannt. Die Art ist unter den aktuellen Umweltbedingungen auf eine extensive Mahd oder Beweidung angewiesen. Sumpf-Fransenenzian (Gentianella uliginosa) Die landesweit vom Aussterben bedrohte Art (RL M-V) ist eine typische Art der kalkreichen Pfeifengraswiesen und der Kalkflachmoore. Im Untersuchungsraum ist sie nur aus dem Bereich des FND Bornbruch bekannt. Für den Erhalt der Art ist eine extensive Mahd oder Beweidung notwendig. Froschkraut (Luronium natans) Das Froschkraut (RL M-V 1, FFH II) besiedelt die Uferbereiche nährstoffarmer Gewässer und ist im Untersuchungsraum nur vom Bolzsee bei Oldenstorf bekannt. Landesweit gibt es nur vier aktuelle Vorkommen. Eine Gefährdung des Vorkommens am Bolzsee besteht durch Nährstoffeinträge aufgrund intensiver Umlandnutzung im Norden und Westen des Sees, fehlende Pufferstukturen zum Nährstoffrückhalt und den Besatz mit benthivoren Fischen (BIOPLAN 2012). Moor-Bärlapp (Lycopodiella inundata) Die Art tritt in Pioniergesellschaften auf feuchten bis nassen Sanden und Torfen sowie in Feuchtheiden und feuchten Sandausstichen auf und hat im Binnenland in M-V nur noch wenige Vorkommen (RL M-V 1). Im Untersuchungsraum ist die Art nur aus dem Bereich Paschensee und Langhagensee bekannt. Glanz-Laichkraut (Potamogeton x nitens) Das Glanz-Laichkraut besiedelt nährstoffarme Seen und ist im Untersuchungsraum u. a. im Gülzsee, im Drewitzer See und im Bergsee nachgewiesen. Die Art ist landesweit aufgrund von Eutrophierung vom Aussterben bedroht (RL M-V 1). Moor-Veilchen (Viola epipsila) Die Art besiedelt nasse, nährstoffarme Bruchwälder und Zwischenmoore und ist landesweit akut vom Aussterben bedroht (RL M-V 1). Im Untersuchungsraum gibt es einen Nachweis aus dem Jahr 1982 vom Schollensee (LUNG M-V 2008a) nördlich Kläden sowie einen Fundpunkt vom Paschensee von 2005 (LUNG M-V 2007b). 71

86 C Biotopverbundsystem Die in den vorgangehenden Kapiteln beschriebenen naturnahen und naturbetoten Lebensräume haben eine wichtige Bedeutung im Biotopverbundsystem nach 21 BNatSchG. Die Flächen für den Biotopverbund sind nach ihrer fachlichen Eignung auszuwählen und durch geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern. Im Zuge der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung wurde ein den Anforderungen des BNatSchG entsprechendes Biotopverbundsystem entwickelt, welches in Textkarte 8 für die Naturparkregion mit folgenden Kategorien dargestellt ist 20 : Biotopverbund im engeren Sinne entsprechen den 20 und 21 BNatSchG Beim Biotopverbund im engeren Sinne handelt es handelt es sich um Bereiche mit einer hohen Dichte an naturbetonten Lebensräumen. Dabei werden sowohl Erhaltungsflächen des Biotopverbunds im engeren Sinne aufgenommen, die bestimmte naturschutzfachliche Kriterien bereits erfüllen, als auch solche Flächen einbezogen, die aufgrund ihres Entwicklungspotenzials hinsichtlich ihrer Standortbedingungen und ihrer Ausstattung geeignet sind, die Voraussetzungen nach 21 Abs. 1 BNatSchG mittel- bis langfristig zu erfüllen. Diese werden als Entwicklungsflächen des Biotopverbunds im engeren Sinne bezeichnet. Für die Identifizierung der Erhaltungs- und Entwicklungsflächen des Biotopverbunds im engeren Sinne in der Planungsregion wird auf die in Kap. II der Gutachtlichen Landschaftrsrahmenpläne differenzierten Lebensraumklassen zurückgegriffen (vgl. Tabelle 26). Tabelle 26 Erhaltungs- und Entwicklungsflächen des Biotopverbunds im engeren Sinne Lebensraum Erhaltungsflächen Entwicklungsflächen Moore Feuchtlebensräume M.1 Schwach bis mäßig entwässerte naturnahe Moore/ renaturierte Moore mit natürlicher Entwicklung M.2 Mäßig entwässerte Moore mit extensivem Feuchtgrünland/ renaturierte Moore mit Pflegenutzung B.1 Naturnahe Feuchtlebensräume mit geringen Nutzungseinflüssen (ohne Feuchtwälder) M.3 Stark entwässerte, degradierte Moore B.3 Ehemalige Feuchtgrünländer mit hohem Wiederbesiedlungspotenzial für die typischen Artengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlands B.2 Stark wasserbeeinflusste Grünländer mit typischen Pflanzengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlands Fließgewässer F.1 Naturnahe Fließgewässerabschnitte F.3 Bedeutende Fließgewässer (Einzugsgebiet F.2 Bedeutende Fließgewässer (Einzugsgebiet > 10 km²) mit einer vom natürlichen Referenzzustand gering bis mäßig abweichenden Strukturgüte F.4 Fließgewässerabschnitte mit bedeutenden Vorkommen von Zielarten > 10 km²) mit einer vom natürlichen Referenzzustand stark abweichenden Strukturgüte 20 Die zugrundegelegte Methodik ist ausführlich erläutert in Kap. III.2.2 der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne 72 (LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011a).

87 Lebensraum Erhaltungsflächen Entwicklungsflächen Seen S.1 Naturnahe Seen mit geringem Nährstoffstatus und naturnahe Seen mit Zielartenvorkommen S.2 Naturnahe Seen, geringe bis mäßige Abweichung vom natürlichen Trophiestatus möglich S.5 Naturnahe Seeufer Trockenstandorte T.1 Trocken- und Magerstandorte mit typischen Lebensgemeinschaften S.3 Seen mit deutlicher Abweichung vom natürlichen Trophiestatus mit Nachweisen von lebensraumtypischen Makrophyten S.4 Seen mit deutlicher Abweichung vom natürlichen Trophiestatus Wälder W.1 Naturnahe Wälder W.3 Wälder mit deutlichen strukturellen Defiziten W.2 Wälder mit durchschnittlichen Strukturmerkmalen W.4 Wälder und angrenzende Offenlandhabitate mit besonderer Bedeutung für die Zielarten Schreiadler und Schwarzstorch Biotopverbund im weiteren Sinne Zur Gewährleistung des integrativen Gesamtkonzepts des Biotopverbunds geht das Biotopverbundsystem mit den Flächen des Biotopverbunds im weiteren Sinne über die Flächen des Biotopverbunds im engeren Sinne hinaus. Diese Flächen dienen der funktionalen Einbindung von Flächen des Biotopverbunds im engeren Sinn sowie der Berücksichtigung großräumiger Funktionsbeziehungen von regionaler Bedeutung. Bei den Flächen des Biotopverbunds im weiteren Sinne handelt es sich um solche Bereiche, die aufgrund einer bestimmten funktionalen Bedeutung Bestandteil des Biotopverbundsystems sein sollen, aber auch langfristig nicht die naturschutzfachlichen Kriterien nach 21 Abs. 1 BNatSchG M-V erfüllen können, da sie in ihren überwiegenden Flächenanteilen nicht naturbetont sind und auch kein entsprechendes Entwicklungspotenzial aufweisen. Derartige Funktionen können z. B. sein: Gewährleistung der ökologischen Durchlässigkeit einer Verbundachse Gewährleistung der ökologischen Durchlässigkeit der Landschaftsmatrix 21 zwischen Teilhabitaten bestimmter Zielarten für den Biotopverbund Gewährleistung besonderer Habitatfunktionen für bestimmte Zielarten des Biotopverbunds Sonderfunktionen im Habitatverbund Dargestellt sind Kleingewässerlandschaften mit Vorkommen der Zielarten Rotbauchunke und Kammmolch. Diese erfüllen naturschutzfachlich zwar nicht die Kriterien für den Biotopverbund im engeren Sinne, übernehmen jedoch wichtige Habitatverbundfunktionen für Amphibienarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (Rotbauchunke, Kammmolch) sowie für den Biotoptyp Kleingewässer (Lebensraumtyp Die Landschaftsmatrix wird als das Muster von Landschaftselementen innerhalb eines bestimmten Betrachtungsraumes definiert. Stehen einzelne Landschaftselemente im Mittelpunkt des Interesses, so bezieht sich der Begriff `Landschaftsmatrix auf das Muster aller anderen Landschaftselemente innerhalb der umgebenden Fläche (BFN 2004, S. 17). 73

88 nach Anhang I der FFH-Richtlinie). Dabei handelt es sich um agrarisch geprägte Flächen, die Bestandteile folgender gemeldete FFH-Gebieten 22 sind (in Klammern Angabe der EU- Nummern der FFH-Gebiete, in denen die Flächen liegen): Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel (DE ) Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren (DE ) C.2.2 Tierwelt Aufgrund seiner vielfältigen Ausstattung an Lebensräumen (vgl. Kap. C bis C.2.1.7) hat die Naturparkregion eine hohe Bedeutung für zahlreiche Tierartengruppen bzw. Arten. Zu zahlreichen Artengruppen liegen umfangreiche Daten vor, die teils aus jahrzentelangen Untersuchungen herrühren. Nachfolgend werden Aussagen zu ausgewählten charakteristischen Arten der aufgeführten Artengruppen getroffen, ohne dass ein Anspruch auf Vollständigkeit bestehen kann. C Avifauna Der Untersuchungsraum und insbesondere der Naturpark sind seit langem im Focus der ornithologischen Forschung, die u. a. durch zahlreiche Veröffentlichungen der Avifauna für die (Alt)-Kreise Lübz, Parchim, Waren Müritz und Güstrow belegen. Die umfangreichsten und zeitlich kontinuierlichsten Untersuchungen liegen dabei für den Krakower Obersee vor, wo seit 1955 Daten erhoben wurden. Seit 1972 werden Untersuchungen zur Bestandsökologie des Kranichs durchgeführt. Ein Abriss zur ornithologischen Erkundung des Untersuchungsraums wird in MEWES et al. (2010) gegeben. Im Naturpark wurden bisher 232 Vogelarten kartiert, davon treten 137 Arten als regelmäßige Brutvögel auf. 78 Arten kommen als Durchzügler und Gäste vor (MEWES et al. 2010). Im Folgenden werden besonders charakteristische Gruppen exemplarisch behandelt, detaillierte Information - u. a. auch zu Beobachtungsmöglichkeiten, finden sich in der seit 2010 vorliegenden Avifauna des Naturparks (MEWES et al 2010), aus der die nachfolgenden Angaben (sofern nicht anders angegeben) stammen. Die nachfolgenden Angaben beschränken sich daher weitgehend auf den Bereich des Naturparks. Brutvögel Seeadler und Fischadler Die fisch- und wasservogelreichen Seen sowie die ausgedehnten Wälder des Naturparks bieten ideale Bedingungen für Seeadler (Haliaeetus albicilla, Anhang I VSR) was sich in deutschlandweit fast einmalig hohen Bestandsdichten ausdrückt. So siedeln jährlich Brutpaare (BP) im Naturpark, was einer Dichte von 4,4 BP / 100 km² und ca. 6 % des landesweiten Brutbestands entspricht. Der Bestand an Nichtbrütern wird auf geschätzt. Sowohl im Sommer als auch im Winter kommt es zu beeindruckenden An- 22 vgl. Tabelle 33 in Kap. C

89 sammlungen von teils über 30 Tieren im Bereich der großen Seen. Seeadler nutzen mit fast 90 % v. a. Altkiefern als Horststandorte. Der Brut-Schwerpunkt im Naturpark liegt im Bereich der Wooster und Schwinzer Heide sowie zwischen Krakower Obersee und Drewitzer See. Im Naturpark werden in Zusammenarbeit mit dem Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin seit 1996 u. a. Untersuchungen zur Todesursache bei Seeadlern durchgeführt ( ). Dabei zeigt sich, dass bei 32 untersuchten Seeadlern Bleivergiftungen mit fast 50 % die häufigste Todesursache waren. Gründe dafür sind die Aufnahme von mit Blei kontaminierten Nahrung (Aas, angeschossene Tiere), die v. a. durch die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition und in geringerem Maße durch die Verwendung von Bleischroten zustande kommt. Während Seeadler ausschließlich auf Bäumen in den gering gestörten Waldbereichen des Naturparks brüten, horsten Fischadler (Pandion haliaetus, Anhang I VSR) häufig auf Masten von Energieleitungen oder anderen Kunstmasten. Dies rührt von einem Mangel an geeigneten freistehenden Altbäumen her, die einen ungehinderten Anflug ermöglichen und freie Bodensicht gewährleisten. Von den durchschnittlich 8-11 BP im Naturpark brüten die Hälfte auf Bäumen und Kunsthorsten auf Bäumen. Wanderfalke Der Naturpark ist traditionelles Brutgebiet für den baumbrütenden Wanderfalken (Falco peregrinus, RL M-V 1, Anhang I VSR) wie Nachweise aus den Jahren 1950 bis 1968 belegen. Danach gab es für lange Zeit keine Nachweise mehr und die Art galt lange Zeit in der Region als ausgestorben. Seit 1995 wurden im Altkreis Parchim Wanderfalken ausgewildert, um wieder Baumbrüterpopulationen zu entwickeln. Aktuell gibt es im Naturpark wieder 2-3 BP, die teils auf angebotenen Nisthilfen brüten. Eulen und Käuze Im Naturpark treten Waldohreule, Schleiereule, Waldkauz und Rauhfußkauz als regelmäßige Brutvögel auf. Während die Schleiereule (Tyto alba) als typischer Kultufolger v. a. in den Randbereichen des Naturparks im Siedlungsbereich (Kirchen, Trafohäuschen, Landwirtschaftsgebäude) brütet, tritt der Raufußkauz (Aegolius funereus, Anhang I VSR) nur in den reich strukturierten Altholzbeständen des Naturparks auf, dabei besiedelt er v. a. Schwarzspechthöhlen. Der Bestand für den Naturpark wird auf BP geschätzt, was etwa der Hälfte des landesweiten Bestandes entspricht. Rohrdommel Eine typische Art ausgedehnter Verlandungszonen der Gewässer ist die Rohrdommel (Botaurus stellaris, RL M-V 1, Anhang I VSR). Im Naturpark sind ca. 30 Rufplätze bekannt, die Anzahl rufender Männchen wird etwa auf geschätzt. Damit brüten im Naturpark etwa 15 % des Landesbestandes, was die hohe Verantwortung der Gebietes für den Erhalt der Art unterstreicht. Starke Bestandseinbrüche hat die Art insbesondere nach langanhaltenden und kalten Wintern zu verzeichnen. 75

90 Kranich Der Kranich (Grus grus, Anhang I VSR) ist im gesamten Untersuchungsraum verbreitet und brütet in Bruchwäldern, Verlandungszonen von Gewässern, Torfstichen, sowie zunehmend in Söllen. Der Brutbestand im Naturpark beträgt Paare, ein Schwerpunkt innerhalb des Untersuchungsraumes jedoch außerhalb des Naturparks befindet sich im Bereich der Wald- und Kleingewässerlandschaft südlich Langenhagen und Mestlin. Spechte Im Naturpark kommen Buntspecht, Mittelspecht, Kleinspecht, Grün- und Schwarzspecht sowie Wendehals als Brutvogel vor. Eine Leitart alter Laubwälder mit hohem Totholzanteil ist der Kleinspecht (Dendrocopos medius, Anhang I VSR), der auf rissige und grobborkige Rindenstrukturen angewiesen ist, wie sie an Eichen oder alten Buchen auftreten. Im Naturpark sind derartige Habitate nur selten, Brutplätze der Art finden sich am Dobbertiner und Damerower See, am Brantensee, am Nordufer Plauer See und im Großen Barkhorst bei Linstow. Der Schwarzspecht (Dryocopus martius, Anhang I VSR) besiedelt den gesamten Naturpark und nutzt dabei besonders Buchenalthölzer, die in Kiefernbestände eingestreut sind. Im Rahmen eines Schwarzspechtprojektes wurden von 2002 bis 2008 im Naturpark insgesamt über 1000 Höhlenbäume erfasst und markiert. Dabei wurden Bestandsdichten von 0,7 BP/km² ermittelt, was einer zwei- bis dreimal so hohen Dichte im bundesweiten Vergleich (bezogen auf die Waldfläche) entspricht. Damit beherbergt der Naturpark etwa 8 % des landesweiten Brutbestandes. Spechthöhlen, insbesondere Schwarzspechthöhlen stellen wichtige Strukturen für Nachnutzer dar, u. a. für Raufußkauz, Waldkauz, Schellente, Hohltaube sowie für Fledermäuse (Abendsegler, Braunes Langohr). Heidelerche und Ziegenmelker Charakteristische Arten von lichten Kiefernwäldern und locker mit Gehölzen bestockten Heiden sind Heidelerche und Ziegenmelker. Sowohl die großflächigen Kiefernwälder, die offenen Bereiche des Truppenübungsplatzes in der Wooster und Schwinzer Heide sowie die früher verbreitete Kahlschlag-Wirtschaft kommen den Habitatansprüchen der beiden Arten entgegen. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, RL M-V 1, Anhang I VSR) tritt als regelmäßiger Brutvogel nur im Bereich des Truppenübungsplatzes auf, wo jährlich etwa 5 rufende Männchen nachgewiesen werden. Die Heidelerche (Lululla arborea, RL M-V V, Anhang I VSR) kommt als Leitart der Kiefernwälder im gesamten Naturpark vor und besiedelt hier Kiefernkulturen, Waldschneisen, Waldränder und Waldwiesen. Für den Naturpark wird ein Bestand von etwa 300 BP angegeben, der jedoch aufgrund forstlicher Veränderungen (größtenteils Verzicht auf Kahlschlagwirtschaft, Umbau der Nadelwälder zu Laub(misch-)wäldern vermutlich etwas geringer ist als noch vor 40 Jahren. Kormoran Der Art ist seit etwa 1980 im Naturpark Brutvogel. Brutkolonien oder Ansiedlungsversuche bestehen bzw. bestanden am Krakower Obersee, am Nordufer des Plauer Sees 76

91 sowie am Dobbertiner See. Nach dem Zusammenbruch des Baumbestandes und der Aufgabe der Brutkolonie am Nordufer Plauer See mit bis zu 400 BP gründetete sich eine neue Kolonie am Krakower Obersee mit aktuell ca. 530 BP. Eine versuchte Koloniegründung am Dobbertiner See blieb aufgrund von Vergrämung erfolglos. Nach dem Ausflug der Jungtiere bilden sich, verstärkt durch den Zuzug aus anderen mitteleuropäischen Populationen, Schlafplätze, die bis in den Herbst hinein bestehen bleiben. Die größten Schlafplätze treten am Krakower Obersee, am Nordufer des Plauer Sees sowie am Dobbertiner See auf. Zunehmend treten auch größere Winteransammlungen im Untersuchungsraum auf. Ein natürlicher und zunehmend wichtiger Faktor der Bestandsregulierung sind Seeadler, deren Jagdstrategien in den Brutkolonien und an den Schlafplätzen zu Jungtier- und Gelegeverlusten führen und letztlich eine Kolonieaufgabe bedingen können. Weiterhin spielt der Waschbär als Prädator eine wichtige Rolle. Gebirgsstelze, Eisvogel und Wasseramsel Gebirgsstelze (Motacilla cinerea), Eisvogel (Alcedo atthis, RL M-V3, Anhang I VSR) und Wasseramsel (Cinclus cinclus) treten als typische Arten von naturnahen Fließgewässern im Bereich von Mildenitz, Nebel und Bresenitz auf. Während letztere nur als Durchzügler und Wintergast vorkommt, liegen für Gebirgsstelze und Eisvogel regelmäßige Brutnachweise für das Gebiet vor. Der Eisvogel brütet zudem an Seen mit Steilufern oder Wurzeltellern umgestürzter Bäume. Die Brutvorkommen konzentrieren sich im Bereich der Nebel, der Mildenitz und der von ihr durchflossenen Seen sowie um den Krakower See. Möwen und Seeschwalben Im Naturpark tritt die Lachmöwe (Larus ridibundus) regelmäßig als Brutvogel auf und siedelt aktuell im Bereich des Großen Werders im Krakower Obersee (mehrere tausend BP) sowie auf einer Insel im Drewitzer See (mehrere hundert BP). Innerhalb der Lachmöwenkolonien siedeln Flussseeschwalben (Sterna hirundo, RL M-V 2, Anhang I VSR), die mit etwa jährlich 200 BP im Naturpark auftreten, wobei die Bestandszahlen dabei ebenso wie bei der der Lachmöwe, Prädatoren-bedingt, stark schwanken können. Die Brutpaaranzahl beider Arten entspricht durchschnittlich in etwa 15 % des Landesbestandes, was die hohe Verantwortung des Naturparks für den Erhalt dieser Arten verdeutlicht. Rastvögel In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgte eine aktualisierte landesweite Analyse und Bewertung der Funktion der Landschaft für rastende und überwinternde Vögel (I.L.N. & IFAÖ 2009). Es wurden neu gewonnene Daten aus den langjährigen internationalen Wasservogel- und Gänsezählungen, aus Schiffs- und Flugzeugzählungen im marinen Bereich sowie aus zahlreichen speziellen Erfassungsprogrammen ausgewertet. Die Rast- und Überwinterungsgebiete wurden anhand quantitativer Kriterien in vier Bewertungsstufen klassifiziert. Maßstab aller Kriterien ist die Größe der biogeografischen Population der Arten, oft kurz Flyway-Population genannt. Die Kriterien sind Tabelle 27 zu entnehmen (vgl. hierzu auch I.L.N. & IFAÖ 2009). 77

92 Tabelle 27: Klassen für die Einstufung der Rast- und Überwinterungsgebiete Klasse Anhang-I-Art* (Flyway-Anteil) Nicht-Anhang-I-Art (Flyway-Anteil) Anzahl Wasservögel insgesamt Landesbestand Wert A 1 % 3 % > Ind. sehr hoch (4) B 0,3-1 % 1-3 % Ind. hoch bis sehr hoch (3) C 0,1-0,3 % 0,3-1 % Ind. 1 % mittel bis hoch (2) D 0,03-0,1 % 0,1-0,3 % Ind. 0,3 % gering bis mittel (1) * Vogelart, die im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgelistet ist Quelle: I.L.N. & IfAÖ (2009) Folgende Bereiche des Untersuchungsraums sowie in dessen unmittelbaren Umfeld haben eine wichtige Funktion als Rast- oder Überwinterungsgebiet (I.L.N. & IFAÖ 2009): Krakower Obersee, Nordufer Plauer See, und Kölpinsee (Klasse A) Seeflächen und umgebende agrarisch genutzte Flächen sind Rast- und Überwinterungsgebiet für Grau-, Saat- und Blässgänse und für Tauch-und Schwimmenten sowie Blässhühner. Die Flachwasserbereiche des Schwenzins (Kölpinsee) sind Schlafgewässer für bis zu 5000 Kraniche. Drewitzer See, Plauer See, Fleesensee, Krakower See, Ackerflächen zwischen Plauerhagen und B103, Acker- und Grünlandbereiche um Langenhagen und Mestlin (Klasse B) Seeflächen und umgebende agrarisch genutzte Flächen sind Rast- und Überwinterungsgebiet für Grau-, Saat- und Blässgänse und für Tauch-und Schwimmenten sowie Blässhühner. Die Langenhägener Seewiesen sind Schlafgewässer für bis zu 2000 Kraniche sowie für tausende Gänse. Der Drewitzer See ist Schlafgewässer für bis zu 800 Kraniche. Viele weitere Bereiche des Untersuchungsraumes haben ferner eine mittlere bis hohe Bedeutung (Klasse C) als Rast- und Überwinterungsgebiet auf, dabei sind u. a. die Ackerfluren östlich und westlich von Goldberg, der Bereich um die Nebelseen, die Ackerund Grünlandflächen um Lohmen und der gesamte landwirtschaftlich genutzte Bereich der Klocksiner Seenkette zu nennen. Somit weisen fast 40 % des Untersuchungsraums eine mittlere (Klasse C) bis sehr hohe (Klasse A) Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet auf. Betrachtet man den Untersuchungsraum ohne den Anteil des Naturparks steigt dieser Wert sogar auf 50 %. Neben der bereits dargelegten Bedeutung für Gänse, Enten und Kraniche weist das Untersuchungsgebiet eine hohe Bedeutung als Rast- und Durchzugsgebiet für Limokolen auf. So rasten jährlich tausende Kibitze im Untersuchungsraum, regelmäßige Durchzügler im Gebiet sind u. a. Goldregenpfeifer, Flussregenpfeifer, Großer Brachvogel, Bekassinen, Flussuferläufer, Rotschenkel und Grünschenkel. 78

93 C Säugetiere Für den Untersuchungsraum und im Besonderen für den Naturpark liegen umfangreiche Untersuchungen vor. Dabei sind insbesondere die seit mehreren Jahrzehnten stattfindenden jährlichen Untersuchungen zur Fledermausfauna der Wooster und Schwinzer Heide bemerkenswert, stellen sie doch zumindest in Deutschland, wenn nicht gar in Europa die kontinuierlichsten Analysen dieser Artengruppe dar. Weiterhin liegen umfangreiche Untersuchungen und Forschungsergebnisse zum Fischotter vor. Für weitere Artengruppen haben u. a. die Ergebnisse der laufenden und bereits abgeschlossenen FFH- Managementplanungen einen erheblichen Erkenntniszuwachs zumindest für die Zielarten der FFH-RL erbracht (vgl. C.2.3.1, Karte 6) Fischotter und Biber Der Fischotter (Lutra lutra, RL M-V 2, FFH II) besiedelt nahezu alle Still- und Fließgewässer des Untersuchungsraumes. Schwerpunkte der Besiedlung sind u. a. der Plauer See, die Mildenitz und ihre durchflossenen Seen sowie die Krakower Seen. Vorkommen lassen sich anhand der Nachweise von Trittsiegeln und Losung im Gelände ableiten. Derartige Nachweise verteilen sich über den gesamten Untersuchungsraum, so dass man von einer flächendeckenden Verbreitung ausgehen kann. Vorkommensschwerpunkte sind insbesondere die Mildenitz und die Nebel und die von ihr durchflossenen Seen, der Plauer See sowie Fleesensee und Kölpinsee sowie die Klocksiner Seenkette. Wichtigste Gefährdungsursache ist nach Auswertung vorliegender FFH-MaP nach wie vor die Kollision mit dem Straßenverkehr in Bereichen, wo sich vielbefahrene Straßen mit Fließgewässern kreuzen. Auch in den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplänen der Planungsregionen Westmecklenburg (LUNG M-V 2008a), Mittleres Mecklenburg/Rostock (LUNG M-V 2007a) und Mecklenburgische Seenplatte (LUNG M-V 20011a) sind Konfliktschwerpunkte benannt (vgl. Tabelle 28). Tabelle 28: Konfliktschwerpunkte Fischotterquerung in der Naturparkregion nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung Ortsbezeichnung/ Lage Linstow/ BAB 19/ Nebeldurchfluss Erläuterung/ Maßnahmen Vollständig in Beton gefasster Lauf der Nebel auf einer Länge von ca. 100 m; Passierbarkeit durch Fischotter stark herabgesetzt Maßnahmen: naturnähere Gestaltung des Passagebauwerkes, Rückbau Betonrinne; Vermeidung von zusätzlichem Besucherverkehr unter der Brücke (Beachtung für zukünftige touristische Wegeführungen ) Bossow/ B 103/ Bach als Ausfluss des Bossower Sees Durchlass durch Bundesstraße mit 800 mm Durchmesser; völlig ungeeignet für Fischotterpassage, mehrere Totfunde Fischotter Maßnahmen: Bau eines fischottersicheren Durchlasses mit Leitzäunung; kurzfristig: Geschwindigkeitsbegrenzung B 103/ nördlich Abfahrt nach Glave Krakower Obersee geht bis dicht an die Bundesstraße heran, keine Querungsmöglichkeit für den Fischotter, Totfunde Maßnahmen: Bau einer Trockenröhre mit Leitzäunung; kurzfristig: Geschwindigkeitsbegrenzung 79

94 Ortsbezeichnung/ Lage Erläuterung/ Maßnahmen B 103/ tiefster Punkt Offensichtliche Landverbindung des Fischotters zwischen dem Glambeck See/ Krakower Obersee und der Alt Sammiter Seenkette (Totfund + Markierungsstellen in der Nähe Bundesstraße) Maßnahmen: Bau einer Trockenröhre mit Leitzäunung; kurzfristig: Geschwindigkeitsbegrenzung Nienhagen/ Straße nach Güstrow/ Querung Bresenitz Straße von Lohmen nach Reimershagen/ Querung Brummelvitz und Bresenitz Kastendurchlass der Bresenitz durch die Straße für Fischotter nur bedingt geeignet; Bresenitz wird als Lebensraum für Fischotter genutzt, Otter verlässt das Gewässer und quert z.t. die Straße über die Fahrbahn (Markierungsstelle/ Kot an der Böschungsoberkante gefunden) Maßnahmen: Bei Neubau einer Brücke Uferstreifen unter der Brücke weiterführen (Bermen); ggf. nachträglicher Einbau von Bermen unter die bestehende Brücke; kurzfristig: Geschwindigkeitsbegrenzung Beide Durchlässe durch die Straße sind für eine Querung durch den Fischotter nicht geeignet; Fischotter nutzt beide Fließgewässer zur Wanderung; Totfund im Jahr 2004 an Querung Bresenitz Maßnahmen: Einbau von ausreichend dimensionierten HAMCO-Durchlässen mit der Möglichkeit der Weiterführung des/ der natürlichen Uferstreifen; kurzfristig: Geschwindigkeitsbegrenzung Daneben gibt es auch Opfer durch ungesicherte Reusen in Fischfanggewässern. Von den 37 seit 2003 festgestellten Totfunden entfallen 25 auf den Verkehr und 7 auf die Fischerei. Daneben treten bereichsweise auch Beeinträchtigungen der zur Reproduktion notwendigen störungsarmen Uferbereiche durch Angelnutzung sowie touristische Nutzung (Bootsverkehr) auf. Obwohl in der Vergangenheit gerade im Naturpark zahlreiche Kreuzungsbauwerke ottergerecht umgebaut wurden oder mit Leitzäunen versehen wurden, liegen nach wie vor zahlreiche Gefährdungspunkte vor, die eine hohe Dringlichkeit aufweisen (vgl. LUNG M-V 2011b). Detaillierte Untersuchungen zur Verbreitung, Populationsökologie und zu Konfliktschwerpunkten finden sich u. a. in BEHL (1996), IFFERT (2001), KALZ & KOCH (2005), HAUBOLD (2005). Der ehemals im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte ausgerottete Biber (Castor fiber, FFH II, RL M-V 3) wurde erst 1990 wieder ausgesetzt. Nach der Wiedereinbürgerung von 11 Elbebibern an der Warnow in den Jahren ist die Population mittlerweile auf ca Biber im Bereich des Naturparks Sternberger Seenland angewachsen. Von dort ausgehend breitet sich der Biber über die Mildenitz auch in den Bereich der Naturparkregion Nossentiner/Schwinzer Heide aus. Auch über die Nebel werden geeignete Habitate besiedelt. Im Rahmen der FFH-Managementplanung wurden im Bereich des FFH-Gebietes Mildenitz (DE ) potentiell geeignete Habitate für den Biber analysiert. Als Gebiete mit geeigneten Habitateigenschaften wurden dabei die Mildenitz sowie sämtliche von ihr durchflossenen Seen sowie die Bresenitz und die von ihr berührten Seen ermittelt. Aktuelle Ansiedelungen im Untersuchungsraum bzw. der direkt angrenzenden Bereiche 80

95 sind aus dem Woostener und Gardener See bekannt, im Schwarzen-See und im Entensee sind ebenfalls aktuell besiedelte Habitate bekannt. Defizite in der Habitatausprägung resultieren beim Biber u. a. aus fehlenden Gewässerrandstreifen, nicht bibergerechten Straßendurchlässen, intensiver Gewässerunterhaltung und Totholzentnahme. Für die Zukunft ist von einer weiteren Ausbreitung des Bibers im Untersuchungsraum auszugehen Fledermäuse Der Kenntnisstand über die Fledermausfauna im Untersuchungsraum muss als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Umfangreiche Daten liegen sowohl zur Artverbreitung, zur Populationsökologie als auch zur Quartiersituation incl. der Winterquartiere vor. So finden im Bereich der Wooster und Schwinzer Heide seit 30 Jahren kontinuierliche Untersuchungen zu Fledermäusen statt. Detaillierte Untersuchungen liegen u. a. von KOCH (1996), GROSCHE (2003) und SCHUSTER (2004) vor. Im Untersuchungsraum gibt es Nachweise von insgesamt zehn der in M-V 16 vorkommenden Fledermausarten (vgl. Tabelle 29). Tabelle 29: Nachgewiesene Fledermausarten in der Naturparkregion Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Schutzstatus/Gefährdung Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus FFH IV, RL MV 3 Myotis brandti Große Bartfledermaus FFH II, IV, RL M-V 2 Myotis daubentonii Wasserfledermaus FFH IV, RL M-V 4 Myotis myotis Großes Mausohr FFH II, IV, RL M-V 2 Myotis nattereri Fransenfledermaus FFH IV, RL MV 3 Nyctalus noctula Großer Abendsegler FFH IV, RL MV 3 Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus FFH IV, RL M-V 4 Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus FH IV, RL M-V 4 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus FFH IV, RL M-V 4 Plecotus auritus Braunes Langohr FFH IV, RL M-V 4 Wichtige Winterquartiere in der Naturparkregion sind u. a. Bunker in der Wooster und Schwinzer Heide und in Spendin sowie Keller, ehemalige Eiskeller und frostsichere Spalten im Bereich von Brücken und Straßendurchlässen. Zahlreiche Objekte wurden in der Vergangenheit als Winterquartiere hergestellt oder optimiert. So wurden z. B. im Bereich um Wooster Teerofen in einer Vielzahl von Bunkern Quartiersteine angebracht, die klimatischen Verhältnisse durch Erhöhung der Luftfeuchte optimiert und die Eingänge vandalismussicher umgebaut. Im Folgenden wird die Ökologie der Arten kurz dargestellt (Angaben nach GROSCHE (2003), SCHUSTER (2004) und LUNG M-V (Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, )). Die Breitflügelfledermaus besiedelt ein breites Spektrum an Lebensräumen und ist kaum auf Wald angewiesen. Die Jagdgebiete der Art befinden sich meist über offenen Flächen, 81

96 die teilweise randliche Gehölzstrukturen aufweisen, z. B. Grünlandflächen mit randlichen Baumreihen, die Windschutz bieten. Bevorzugte Quartiertypen sind Spalten oder kleinere Hohlräume. Winterquartiere befinden sich überwiegend in Zwischendecken oder im Inneren isolierter Wände. Gefährdungsursachen sind u. a. der Quartierverlust durch Sanierung, die Verringerung der Nahrungsgrundlage durch Nutzungsaufgabe von beweidetem und extensiv genutztem Grünland und Streuobstwiesen sowie die Verringerung der Nahrungsgrundlage durch Maßnahmen gegen Parasiten des Weideviehs. Die wichtigsten Lebensraumelemente der Großen Bartfledermaus sind Wälder und Gewässer. Außerdem spielen Feldgehölze und Hecken eine wichtige Rolle als Jagdgebiete. Sommerquartiere finden sich in Baumhöhlen, Stammanrissen und hinter abstehender Rinde sowie in Spalträumen an Gebäudefassaden und in Dachräumen. Fledermauskästen werden ebenfalls angenommen. Gebäudequartiere liegen meist nahe an Waldrändern oder sind über Leitstrukturen (z. B. Baumreihen) an Wälder angebunden und stehen im Austausch mit benachbarten Baumquartieren. Winterquartiere sind bisher nur in Höhlen, Stollen und Kellern bekannt. Gefährdungsursachen sind u. a. die Zerstörung von Quartieren bei Gebäudesanierungen und durch die Forstwirtschaft sowie die Zerschneidung von Lebensräumen. Die Wasserfledermaus zählt zu den verbreitetesten Fledermausarten in der Naturparkregion. Sie sucht die Nähe von Wasseransammlungen in Form von Seen, Flüssen und Bächen zur Jagd auf. Als Wochenstubenquartier nutzt sie überwiegend Baumhöhlen. Die meisten Quartiere werden im Stammbereich von Laubbäumen gefunden. Bevorzugt werden alte, nach oben ausgefaulte Spechthöhlen in vitalen Bäumen. Gefährdungsursachen sind u. a. die Fällung von Quartierbäumen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen bzw. im Zuge von Verkehrswegesicherung im Siedlungsbereich und an Gewässern. Als Wochenstubenquartiere nutzt das Große Mausohr meist große Dachböden von Kirchen, Klöstern, Schlössern, Dorfschulen und Gutshäusern. Jagdgebiete zeichnen sich durch eine geringe Bodenbedeckung aus (z. B. Buchenhallenwald). Die Populationsdichte korreliert eng mit der Laubwaldfläche bzw. dem Anteil von Laub- und Mischwäldern an der Gesamt-Waldfläche. Die Jagd jagt aber auch auf frisch gemähten Wiesen, abgeweidetem Grünland und abgeernteten Äckern. Winterquartiere befinden sich meistens in unterirdischen Höhlen, in Mecklenburg-Vorpommern meist in größeren Kellern. Gefährdungsursachen sind u. a. die Zerstörung von Quartieren bei Gebäudesanierungen, die Zerschneidung von Lebensräumen, der Pestizideinsatz und die Verwendung von giftigen Holzschutzmitteln auf besiedelten Dachstühlen. Die Fransenfledermaus besiedelt nahezu alle Waldtypen von Buchen- und Eichenwäldern bis hin zu reichen Nadelwäldern. Im Sommer wählen Fransenfledermäuse ihre Quartiere sowohl in Wäldern als auch im Siedlungsbereich. Als Wochenstubenquartiere werden vor allem Baumhöhlen und Baumspalten, aber auch Fledermauskästen genutzt. Vereinzelt befinden sich Quartiere auch in und an Gebäuden z. B. in Dachstühlen oder in 82

97 Hohlblocksteinen unverputzter Fassaden. Die Überwinterung erfolgt in Höhlen, Stollen und Kellern, manchmal auch in oberirdischen Gebäuden. Die Jagdgebiete der Tiere können im Frühjahr überwiegend in offenen Lebensräumen wie Streuobstwiesen und Weiden mit Hecken und Bäumen oder an Gewässern liegen. Ab Sommer werden sie in Wälder verlagert. Eine Besonderheit sind Jagdgebiete in Kuhställen, wo die Fledermäuse Fliegen fangen und die sie nicht verlassen, wenn im Stall auch eine Quartiermöglichkeit vorhanden ist. Gefährdungsursachen sind u. a. intensive forstwirtschaftliche Nutzung und Gebäudesanierungen. Der Große Abendsegler gehört zu den größten und verbreitetesten Fledermausarten Mecklenburg-Vorpommerns. Er nutzt ein breites Spektrum an Habitaten. Als Jagdgebiete werden nahezu alle Landschaftstypen genutzt. Als Quartiere werden Spechthöhlen in Laubbäumen bevorzugt. Besonders häufig werden Buchen aufgesucht, bevorzugt in Waldrand-Nähe oder entlang von Wegen. Bei hoher Insektendichte können relativ kleine Gebiete regelmäßig abgeflogen werden. Häufig gibt es jedoch keine definierten Jagdgebiete, sondern die Tiere schweifen umher. Gefährdungsursachen sind u. a. Quartierverlust durch forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie durch Fällungen und Baumpflegemaßnahmen entlang von Alleen und in städtischen Grünanlagen. Die Rauhautfledermaus ist in reich strukturierten Waldhabitaten wie Laubmischwäldern, feuchten Niederungswäldern, aber auch Nadelwäldern und Parklandschaften zu finden. Die Jagdgebiete liegen in Wäldern und an Waldrändern, häufig an Gewässern. Als Quartiere werden Baumhöhlen und Stammrisse bevorzugt. Wochenstubenkolonien wählen ihre Sommerquartiere vor allem im Wald oder am Waldrand in der Nähe von Gewässern. Gefährdungsursachen sind u. a. Quartierzerstörungen durch forstwirtschaftliche Maßnahmen, Zerschneidung und Pestizidanwendungen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Zwergfledermaus kommt in nahezu allen Lebensräumen vor, von ländlichen Siedlungen bis in die Zentren von Großstädten. Wenn vorhanden, werden allerdings Wälder und Gewässer bevorzugt. Quartiere finden sich in einem breiten Spektrum an Spalträumen, häufig in oder an Gebäuden. Gejagt wird meist entlang von linearen Strukturen. Einzelne Tiere können stundenlang kleinräumig jagen, so z. B. um Straßenlampen. Lineare Landschaftselemente sind wichtige Leitlinien sowohl für die Jagd als auch für Streckenflüge. Gefährdungsursachen sind u. a. die Zerstörung von Quartieren bei Gebäudesanierungen. Die Mückenfledermaus ist die kleinste heimische Fledermausart. Sie ist eine Schwesternart der Zwergfledermaus und wird erst seit einigen Jahren als eigene Art betrachtet. Daher sind Kenntnisse zur ihrer Verbreitung weitgehend lückig. Beide Arten sind schwer voneinander zu unterscheiden. Die Mückenfledermaus scheint stärker auf wassernahe Lebensräume angewiesen zu sein als die Zwergfledermaus. Vor allem während der Trächtigkeit und Jungenaufzucht werden Gewässer und deren Randbereiche als Jagdgebiete genutzt. Wochenstubenquartiere können Außenverkleidungen, Zwischendächer und Hohlwände sein, aber auch Baumhöhlen und Fledermauskästen. 83

98 Nach bisherigem Kenntnisstand dürfte die Mückenfledermaus auf Grund ihrer Bevorzugung von Au- und Feuchtwäldern bzw. Wäldern in Gewässernähe und der großen an Gebäuden befindlichen Quartiere anfällig für Beeinträchtigungen durch die Forstwirtschaft und bei Sanierungsarbeiten in Siedlungen sein. Das Braune Langohr ist eine typische Fledermausart des Waldes und bevorzugt Wälder mit dichten Unterholzbeständen. Im Sommer werden sowohl Baum- als auch Gebäudequartiere gewählt. Neben Baumhöhlen werden alle Spalträume, z. B. hinter abstehender Borke, genutzt. Winterquartiere konnten bislang in Höhlen, Kellergewölben und Baumstämmen gefunden werden. Jagdgebiete liegen im Wald, aber auch Waldränder, Gebüsche und Hecken, Streuobstwiesen, Parks und Gärten werden genutzt. Gefährdungsursachen sind u. a. der Quartierverlust durch intensive forstliche Nutzung und der Verlust von Jagdlebensräumen durch die Umwidmung von Streuobstwiesen und extensiv genutzten Gärten im dörflichen Siedlungsbereich. C Amphibien und Reptilien Aus dem Untersuchungsraum und dessen Umgebung sind Vorkommen von elf Amphibienarten belegt (vgl. Tabelle 30). Tabelle 30: Nachgewiesene Amphibienarten in der Naturparkregion Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutzstatus/Gefährdung Teichmolch Triturus vulgaris RL M-V 3 Kammmolch Triturus cristatus FFH II/IV, RL M-V 2 Rotbauchunke Bombina bombina FFH II/IV, RL M-V 2 Knoblauchkröte Pelobates fuscus FFH IV, RL M-V 3 Erdkröte Bufo bufo RL M-V 3 Kreuzkröte Bufo calamita FFH IV, RL M-V 2 Wechselkröte Bufo viridis FFH IV, RL M-V Laubfrosch Hyla arborea FFH IV, RL M-V 3 Moorfrosch Rana arvalis FFH IV, RL M-V 3 Grasfrosch Rana temporaria FFH V, RL M-V 3 Teichfrosch Rana kl. esculenta FFH V, RL M-V 3 Amphibien sind insbesondere in solchen Feuchtgebieten anzutreffen, die eine reich strukturierte Vernetzung von Laichgewässern mit terrestrischen Sommer- und Winterlebensräumen aufweisen. Die meisten Amphibienarten kommen daher im Untersuchungsraum weit verbreitet vor. Lediglich Kreuz- und Wechselkröten treten als Pionierarten und typische Besiedler temporärer Kleingewässer und Abbaugewässer im Untersuchungsraum nur selten und diskontinuierlich auf. Kammmolch und Rotbauchunke sind als bedeutende FFH-Arten des Untersuchungsraums hervorzuheben. Beide Arten nutzen sonnenexponierte, vegetationsreiche stehende eutrophe und fischfreie Gewässer als Laichhabitate. Dabei werden v. a. Kleingewässer in Offenlandschaften und Waldlagen mit Überschwemmungsbereichen und reich 84

99 strukturierter Ufer- und Verlandungsvegetation bevorzugt. Als Überwinterungsplätze dienen Wald- und Gehölzstreifen mit Totholzstrukturen, Erdhöhlen sowie Reisig-, Laubund Lesesteinhaufen im Umfeld der Laichgewässer. Vorkommensschwerpunkte der beiden Arten sind die Klocksiner Seenkette, die Ackerlandschaften zwischen Plau bis Techentin sowie die Acker- und Kleingewässerlandschaften nördlich des Naturparks. Gefährdungsursachen sowohl von beiden letztgenannten als auch fast aller anderen Amphibienarten liegen v. a. in einer intensiven landwirtschaftlichen Umlandnutzung (Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln), unzureichenden Pufferstrukturen um die Gewässer, Fischbesatz von Laichgewässern, zunehmender Beschattung durch das Aufkommen von Ufergehölzen und einer zunehmenden Zerschneidung von Wanderwegen. Hinsichtlich der Reptilien sind in der Naturparkregion Vorkommen von fünf Arten belegt (vgl. Tabelle 31). Tabelle 31: Nachgewiesene Reptilienarten in der Naturparkregion Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutzstatus/Gefährdung Blindschleiche Anguis fragilis RL M-V 3 Zauneidechse Lacerta agilis FFH IV, RL M-V 2 Waldeidechse Lacerta vivipara RL M-V 3 Ringelnatter Natrix natrix RL M-V 3 Kreuzotter Vipera berus RL M-V 2 Nach Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) zählen alle Arten zu den besonders geschützten Arten (bg). Die Blindschleiche zählt in Deutschland zu den häufigsten Reptilien und ist auch im Untersuchungsraum weit verbreitet. Ihre Lebensräume weisen i.d.r. eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation und ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit auf. Wichtigste Lebensräume sind lichte Laubwälder, Waldlichtungen und Waldränder sowie Grabensäume. Die Zauneidechse erreicht in Norddeutschland ihre nördliche Verbreitungsgrenze. Als primär waldsteppenbewohnende Art wurden ihr im ursprünglich bewaldeten Mitteleuropa durch mittelalterliche Waldrodung und Landwirtschaft zahlreiche Lebensräume geschaffen. Mittlerweile ist die Zauneidechse jedoch durch die intensive Landnutzung wieder auf Saum- und Restflächen zurückgedrängt worden. Sie bevorzugt lockere, gut drainierte Böden, unbeschattete Teilflächen mit spärlicher bis mittelstarker Vegetation und meidet zu stark verbuschte Flächen. Weitere wichtige Merkmale des optimalen Lebensraumes stellen vorhandene Kleinstrukturen wie Steine, Totholz etc. als Sonnenplätze sowie Rückzugslöcher für die Nacht in feuchteren Wurzelbereichen oder selbst gegrabenen Röhren dar. Im Naturpark tritt sie unter anderem im Bereich der Wooster und Schwinzer Heide sowie in der Nossentiner Heide auf. Die Waldeidechse kommt an Rändern von Waldlichtungen sowie Randzonen von Gehölz umgebenen Gewässern vor. Außerdem werden Feuchtwiesen im Grenzbereich zum 85

100 Wald sowie Hoch- und Zwischenmoore bewohnt. Kennzeichen der Lebensräume ist in der Regel eine geschlossene, deckungsreiche Vegetation mit exponierten Stellen zum Sonnen und ein gewisses Maß an Bodenfeuchtigkeit. So siedelt sie an Rändern von Moorgebieten, Torfstichen, Hecken, Waldrändern, Waldlichtungen und Schneisen, daneben auch entlang von Gräben, an Gewässerufern, an Bahndämmen und in Sand- oder Lehmgruben. Wie bei der Zauneidechse werden Strukturelemente wie Baumstümpfe und/oder liegendes Totholz (als wichtige Sonnplätze, Eiablage- oder Tagesverstecke), einzelne Büsche oder Bäume benötigt. Die Art ist im Untersuchungsraum weit verbreitet. Die Ringelnatter ist besonders gut an das Leben an und in Still- und Fließgewässern angepasst, kann aber auch in reinen Landhabitaten vorkommen. Biotopmosaike werden bevorzugt. Die Überwinterung der Ringelnattern kann gruppenweise stattfinden und in Winterquartieren wie Kompost- und Laubhaufen, trockenen Erdlöchern oder Kleinsäugerbauen erfolgen. Die Ringelnatter ist im Untersuchungsraum weit verbreitet. Die Kreuzotter bevorzugt nach Süden offene Grenzstreifen zwischen trockenen und feuchten Biotopen, z. B. südexponierte Waldränder und -wege, Waldlichtungen, Kahlschläge, junge Nadelwaldschonungen, Moore und Teichgebiete. Nachweise sind u. a. aus dem Torfstichgebiet Nordufer Plauer See und vom Paschensee bekannt. C Fische und Rundmäuler Die Naturparkregion weist ein reiches Vorkommen von Fischen und Rundmäulern auf. Nachfolgend werden die wichtigsten im Untersuchungsraum vorkommenden Arten charakterisiert, die Angaben zu den Vorkommen entstammen WINKLER et al (2008) bzw. Daten der FFH-Managementplanungen. Die Angaben zur Artökologie sind STEINMANN & BLESS (2004) entnommen. Das Bachneunauge (Lampetra planeri, FFH II, RL M-V 3) bewohnt kleine Flüsse und Bäche mit unbelasteter bzw. mäßig belasteter Wasserqualität. Bachneunaugen brauchen zwei unterschiedliche Habitate: Für die Reproduktion benötigen sie schnellströmende kiesige Abschnitte, als Querderaufwuchsplätze (Larven) dienen träge fließende, sandigschlammige Strecken. Aktuelle Vorkommen im Untersuchungsraum sind aus Abschnitten der Nebel sowie aus dem Teuchelbach bekannt. Der Steinbeißer (Cobitis taenia, FFH II, RL M-V G) bewohnt langsam fließende oder stehende Gewässer der Niederungen mit sandigem und organisch angereichertem Grund, z. B. Bäche, Flüsse, unverschlammte Altgewässer, Weiher, Seen, Be- bzw. Entwässerungsgräben sowie den Uferbereich von Seen und größeren Tümpeln. Er ist in fast allen Fließgewässersystemen in M-V verbreitet. Die Art ist dämmerungs- und nachtaktiv. Die Fische durchsuchen bei Dunkelheit den Boden nach Nahrung ab und ernähren sich von Kleintieren (Würmer, Insektenlarven, Kleinkrebse). Tagsüber vergraben sie sich im Sand. Die Art ist besonders gefährdet durch Gewässerunterhaltung. Im Untersuchungsraum gibt es Vorkommen im Nebelsystem mit Schwerpunkten im Dobbiner See (Krakower See), Linstower See, Krakower See und Orthsee, in den Oberen Seen mit Kölpinsee und Fleesensee, im Plauer See sowie in der Mildenitz und Bresenitz und der von ihr berührten Seen (u. a.goldberger See, Woostener See, Dobbertiner See). 86

101 Der Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis, FFH II, RL M-V V) bevorzugt warme, langsam fließende und stehende Gewässer wie Altarme, Wiesengräben, Seen und Teiche mit starker Schlammschicht, in er sich eingraben kann. Er kommt im Untersuchungsraum im Mildenitzkananal, in den verbundenen Gräben im NSG "Großer und Kleiner Serrahn" und im Grenzgraben vom Woostener See vor. Nachweise sind zudem auch aus den Torfstichen am Nordufer des Plauer Sees bekannt. Auch diese Art ist v. a. durch Gewässerunterhaltung gefährdet. Vorkommen des Bitterlings (Rhodeus sericeus amarus, FFH II, RL M-V 3) sind aus der Warnow und der Mildenitz bekannt. Die Art bewohnt vor allem schwach fließende und stehende Gewässer mit reichem Pflanzenwuchs, darunter auch Torfstiche und Seen. Die Fortpflanzung ist sehr spezialisiert, da sie an das Vorkommen von Fluss- und Teichmuscheln gebunden ist. Die Eier werden in die Muscheln abgelegt und dort befruchtet. Nach drei Wochen schlüpfen die Jungfische im Kiemenraum der Muschel und verlassen diesen nach einigen Tagen. Aktuelle Nachweise im Untersuchungsraum sind aus dem Nienhäger See bekannt. Die Große Maräne (Coregonus holsatus, RL M-V 2) tritt im Untersuchungsraum nur im Drewitzer See auf. Das Vorkommen geht auf Besatzmaßnahmen mit Tieren aus dem Schaalsee zurück, wo die autochthone Form der Großen Maräne vorkommt. Diese ist durch genetische Vermischung mit anderen Großmaränenformen extrem gefährdet. Die Art besiedelt große nährstoffarme und sauerstoffreiche Seen und ist historisch in ihrer autochthonen Form nur für den Schaalsee sicher nachgewiesen. C Mollusken Für die Artengruppe liegen detaillierte Untersuchungen für den Bereich der NSG "Klädener Plage", "Großer und Kleiner Serrahn" sowie der Großen Wiese westl. von Kläden vor (JUEG 1996). SEEMANN (1996 und 1999) machte Untersuchungen in den NSG Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee sowie im NSG Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz. Weiterhin fanden detaillierte Untersuchungen zu Windelschnecken als FFH-Zielarten im Rahmen FFH-Managementplanungen statt. Für die Artengruppe der Mollusken sei stellvertretend auf das Vorkommen von drei FFH-Arten hingewiesen: Die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana, FFH II, RL M-V 3) lebt auf feuchten, kalkreichen Niedermoorflächen und ist in Großseggenrieden sowie auf Schilf am Ufer von Niederungsbächen und Seen zu finden. Verbreitungsschwerpunkte befinden sich im Untersuchungsgebiet u. a. an den Nebelseen, am Krakower See, im Bereich der Mildenitzseen (Gr. und Kl. Serrahn, Goldberger See, Dobbertiner See, Klädener Plage) im Bereich der Klocksiner Seenkette) und in Verlandungsbereichen des Plauer Sees. Weit weniger verbreitet ist aufgrund ihrer Lebensraumansprüche die Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior, FFH II, RL M-V 3), sie kommt in verschiedenen Feuchtbiotopen wie Wiesen und Rieden vor, deren Krautschicht locker ausgebildet sein sollte, da sich die Schnecke vor allem in der Streuschicht dieser Biotope aufhält. Im Untersuchungsraum ist sie z. B. in den Verlandungsbereichen von Dobbertiner und Goldberger 87

102 See und Bossower See, im Großen und Kleinen Serrahn, in der Klädener Plage nachgewiesen. Beide Arten sind Landschnecken und fungieren als Zeigerarten für intakte Feuchtgebiete. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus, FFH II/IV, RL-M-V 1) bevorzugt saubere Fließgewässer mit strukturiertem Substrat und abwechslungsreicher Ufergestaltung. Sie gilt als Indikatorart für mäßig bis schnell fließende und sauerstoffreiche Fließgewässer mit guter bis sehr guter Wasserqualität. Die Art ist zur Reproduktion auf spezifische Wirtsfische angewiesen (u. a. Elritze, Döbel, Groppe, Stichling). Hauptgefährdungsursachen sind v. a. hohe Nitratwerte des Wassers, die insbesondere von den Jungtieren nicht ertragen werden. Weiterhin spielen Bewirtschaftungsmaßnahmen (Krautung, Sohlbereinigung) sowie eine Reduzierung von Fließgeschwindigkeiten z. B. durch die Anlage von Wehren eine Rolle. In Gewässern mit Kanutourismus sind insbesondere bei niedrigen Wasserständen Sedimentaufwirbelungen und direkte Schädigung bei Grundberührung der Boote sowie durch Trittschäden bei Treidelverkehr eine wesentliche Beeinträchtigung. Im Untersuchungsraum sind Vorkommen in folgenden Fließgewässerabschnitten bekannt Bresenitz zwischen Woseriner See und Mündung in die Mildenitz Nebel zwischen Klues und Ahrenshagen. Die Abschnitte mit Jungmuschelaufkommen im Bereich der Bresenitz und Nebel gehören in Deutschland zu den letzten reproduzierenden Vorkommen und haben somit überregionale Bedeutung (ZETTLER et al. 2006). Für den Bereich der Bresenitz ab Auslauf Garder See und für den Mildenitzabschnitt Schwarzer See bis Neu Woserin (sowie weitere Gewässerbereiche im NP Sternberger Seenland) wurde 2011 eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Landeskanuverband M-V, örtlich ansässigen Kanutouristikunternehmen und den zuständigen StÄLU Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg geschlossen, die eine Befahrung regeln. Demnach ist insbesondere zur Schonung der Bachmuschelvorkommen und Neunaugenlaichplätze eine Befahrung dieser Abschnitte nur zulässig, wenn der Wasserstand in den flachsten Bereichen mindestens 30 cm beträgt. Das Treideln soll in diesen Bereichen vollständig unterbleiben ( ). C Insekten Eine umfassende Darstellung der umfangreichen Gruppe der Insekten mit ihren vielen Ordnungen, Unterordnungen und Familien ist im Rahmen des Naturparkplans nicht möglich, so dass auch hier nur ausgewählte, repräsentative Arten dargestellt werden können (Schwerpunkt Anhang II der FFH-Richtlinie). Daneben kommen in der Naturparkregion zahlreiche weitere Insektenarten vor. Für vertiefte Betrachtungen liegen im LUNG M-V umfangreiche Datenbanken zu mehreren Insektengruppen mit ausführlichen Artenlisten vor. 88

103 Käfer Insgesamt sind die Kenntnisse zur Käferfauna im Untersuchungsraum relativ gering. Intensive Untersuchungen zu xylobionten Käfern fanden durch REIKE (2011) in drei ausgewählten Probeflächen (Rederangkrinne, Linstower Werder und Dünenkiefernwald am Paschensee) des Naturparks statt 23. Dabei wurden 380 Arten von den in Deutschland vorkommenden rund1.400 Totholzkäferarten (702 in M-V) nachgewiesen. Darunter befanden sich auch sechs Neunachweise für M-V. Unter den im Untersuchungsraum vorkommenden Käferarten ist der auf altholzreiche Baum- und Waldbestände angewiesene Eremit (Osmoderma eremita, FFH II/IV, RL M-V 4) hervorzuheben. Er lebt ausschließlich in mit Mulm gefüllten Höhlen von Bäumen (v. a. Eichen, Buchen, Linden, Weiden und Obstbäume). Diese Habitatstrukturen bilden sich entsprechend in Stämmen und starken Ästen mächtiger und alter Laubbäume (SCHAFF- RATH 2003). Bevorzugt werden Bäume offener und halboffener Lebensräume, wo eine ausreichende Erwärmung der Brutstätten gewährleistet ist. Aktuelle Nachweise wurden im Rahmen der FFH-Managementplanung im Bereich südlich von Klocksin nachgewiesen werden. Dort siedelt die Art im Klocksiner Park, in Ufergehölzen am Flachen See und am Buchenberg nördlich von Blücherhof. Besiedelte Bäume sind hier v. a. alte Buchen und Eichen. Libellen Zur Libellenfauna liegen im Untersuchungsraum und insbesondere im Naturpark umfangreiche Daten von LAMPEN & GOTTSCHALK (1993) sowie von KRECH (2003, 2008) vor. Im Rahmen der FFH-Managementplanungen erfolgten zudem Untersuchungen zur Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, FFH II/IV, RL M-V 2) als FFH-Zielart. Von den 52 in M-V vorkommenden Libellenarten konnten im Naturpark nach KRECH (2008) 42 Arten nachgewiesen werden (81 %). Damit ist der Untersuchungsraum aus odontofaunistischer Sicht verglichen mit anderen Räumen der Mecklenburgischen Seenplatte besonders bedeutsam, was der Vielzahl an Seen, Mooren und Fließgewässern unterschiedlichster Struktur und Trophie zuzuschreiben ist. Unter den nachgewiesen Arten befinden sich zahlreiche naturschutzfachlich bedeutsame Arten als Charakterarten von Klarwasserseen sowie dystrophen Gewässern. Nachfolgend wird stellvertretend auf die nach FFH-RL geschützten Arten eingegangen. Die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, FFH II/IV, RL M-V 2) ist eine wärmeliebende Art, die Gewässer mit durch Unterwasserpflanzen durchsetzter Wasseroberfläche und lockerer Riedvegetation am Ufersaum bevorzugt (vgl. PETERSEN et al. 2003). Der Lebensraum ist somit durch einen mittleren Sukzessionsgrad und Trophiestufe gekennzeichnet. Reproduktions-Nachweise liegen u. a. vom Brantensee, aus Moorgewässern am Laubbahnsee und Bolzsee, vom Großen Langhagensee und aus den Torfstichbereichen am Nordufer des Plauer See vor (KRECH 2008). Weitere Nachweise sind aus dem 23 vgl. weiterhin Köhler (2003) und (2006) mit Untersuchungen zu Totholzkäfervorkommen in Naturwaldreservaten 89

104 Bereich Plauer Stadtwald und vom Fliegermoor am Ostrand des Goldberger Sees bekannt. Die Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis, FFH IV, RL M-V 0) gehört national wie auch international zu den am stärksten gefährdeten Libellenarten und tritt auch im Naturpark bodenständig auf. Die Art galt bis Ende der 1990 landesweit als verschollen und wird erst seit einigen Jahren wieder zunehmend nachgewiesen. Sie bevorzugt meso- bis eutrophe Seen mit flachen Verlandungszonen mit submersen Makrophyten. Die Eiablage erfolgt in Tauchfluren und Schwebematten mit Tausenblatt (Myriophyllum spec.), Hornkraut (Ceratophyllum spec.) und Wasserschlauch (Utricularia spec.) oder an Armleuchteralgen (Chara spec.). Reproduktions-Nachweise der Art gibt es vom Plummsee, vom Großen Rederangsee sowie aus dem Bereich Nordufer Plauer See (KRECH 2008). Die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis, FFH IV, RL M-V 2) ist auf Gewässer mit Vorkommen der Krebsschere (Stratiotes alioides) angewiesen, in der die Eiablage erfolgt. Derartige Gewässer treten im Untersuchungsraum u. a. aus dem Torfstichgebiet am Nordufer Plauer See oder aus dem FND Kleines Moor in Wooster Teerofen auf, wo auch Artnachweise der Grünen Mosaikjungfer gelangen (KRECH 2008). C.2.3 Schutzgebiete und -objekte C Kohärentes ökologisches europäisches Netz, Natura 2000 Die Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (Fauna- Flora-Habitatrichtlinie; FFH-Richtlinie) bestimmt in Artikel 3 den Aufbau des kohärenten europäischen ökologischen Netzes Natura Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, bedrohte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten mit europaweiter Bedeutung in einem Biotopverbundsystem zu erhalten. Bestandteile von Natura 2000 sind: die Besonderen Schutzgebiete (engl. SAC, Special Areas of Conservation) nach Art. 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie 24 Gebiete nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiete) die Besonderen Schutzgebiete (engl. SPA, Special Protection Areas) nach Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie 25 Europäische Vogelschutzgebiete Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht erfolgt in 21 NatSchAG M-V. 24 Richtlinie 92/43/EWG des Rates der europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) 25 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (Vogelschutz-Richtlinie) 90

105 FFH-Gebiete In der Naturparkregion befinden sich z. T. vollständig, z. T. in die Naturparkregion hineinragend insgesamt 13 FFH-Gebiete. Davon liegen acht ganz oder anteilig im Naturpark. Tabelle 32: Anteile der FFH-Gebiete in der Naturparkregion und im Naturpark Kriterium FFH-Gebiete Anzahl in der Naturparkregion 13 Anzahl im NP 8 Gesamtfläche in der Naturparkregion (ha) Gesamtfläche im Naturpark (ha) Flächenanteil in der Naturparkregion (%) 24 Flächenanteil im Naturpark (%) 30 Quelle: Eigene GIS-Ermittlung nach Datenherausgabe LUNG M-V (Oktober 2012) Die einzelnen FFH-Gebiete sind in der folgenden Übersicht zusammenfassend dargestellt. Die Abgrenzungen der FFH-Gebiete sind der Karte 2 zu entnehmen. Tabelle 33: Zusammenstellung der FFH-Gebiete in der Naturparkregion EU-Nr. Bezeichnung Größe (ha)* dav. UR (ha)* dav. NP (ha) Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Bolzsee bei Oldenstorf Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Cossensee und Siggen Malchiner See und Umgebung Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen Paschen-, Langhagen- und Gültzsee Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren Plauer See und Umgebung Quelle: eigene GIS-Ermittlung nach Datenherausgabe LUNG M-V (Stand Oktober 2012) Tabelle 111 im Anhang fasst die Angaben der Standarddatenbögen zusammen. Im Detail sei auf die jeweiligen Standarddatenbögen 26 verwiesen. Im Zuge der Bearbeitung der FFH-Managementpläne werden die in Tabelle 111 aufgeführten Bewertungen geprüft und ggf. umgestuft. Es kommt tlw. auch zu Abweichungen der Gebietsgrenzen in den Randbereichen. Der Bearbeitungsstand der Managementplanung ist in Tabelle 34 dargestellt

106 Tabelle 34: Bearbeitungsstand der Managementplanung für die FFH-Gebiete in der Naturparkregion (Stand Juni 2013) EU-Nr./ Name DE Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Bolzsee bei Oldenstorf DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Cossensee und Siggen DE Malchiner See und Umgebung DE Paschen-, Langhagen- und Gültzsee DE Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel DE Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren DE Plauer See und Umgebung Bearbeitungsstand Managementplanung zuständiges StALU abgeschlossen (Februar 2011) Mittleres Mecklenburg in Bearbeitung Mittleres Mecklenburg - Mittleres Mecklenburg in Bearbeitung Westmecklenburg - Mittleres Mecklenburg in Bearbeitung Mittleres Mecklenburg - Mittleres Mecklenburg - Westmecklenburg abgeschlossen (Dezember 2012) Mecklenburgische Seenplatte - Mecklenburgische Seenplatte Entwurf vorliegend Mecklenburgische Seenplatte abgeschlossen (September 2011) Mecklenburgische Seenplatte abgeschlossen (Juni 2013) Westmecklenburg Bearbeitungsstand Teilpläne Wald der Landesforst veröffentlicht (Mai 2010) veröffentlicht (Oktober 2010) veröffentlicht (Oktober 2012) veröffentlicht (Oktober 2012) veröffentlicht (Oktober 2010) veröffentlicht (Oktober 2011) Bearbeitung abgeschlossen (Oktober 2012) Bearbeitung abgeschlossen (Oktober 2012) veröffentlicht (Oktober 2012) veröffentlicht (Oktober 2011) veröffentlicht (Oktober 2011) veröffentlicht (Oktober 2010) veröffentlicht (Oktober 2011) Quellen: ; Europäische Vogelschutzgebiete Der Naturpark ist fast flächendeckend als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. In der Naturparkregion befinden sich z. T. vollständig, z. T. in die Naturparkregion hineinragend sechs Europäische Vogelschutzgebiete der Meldung vom April 2008 zur Neuausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten. 92

107 Tabelle 35: Anteile der Europäischen Vogelschutzgebiete in der Naturparkregion und im Naturpark Kriterium EU-VS-Gebiet Anzahl in der Naturparkregion 6 Anzahl im NP 2 Gesamtfläche in der Naturparkregion (ha) Gesamtfläche im Naturpark (ha) Flächenanteil in der Naturparkregion (%) 57 % Flächenanteil im Naturpark (%) 92 % Quelle: Eigene GIS-Ermittlung nach Datenherausgabe LUNG M-V (Oktober 2012) Die Europäischen Vogelschutzgebiete sind in der folgenden Übersicht zusammenfassend dargestellt. Die Abgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete sind der Karte 2 zu entnehmen. Das Europäische Vogelschutzgebiet Nossentiner/Schwinzer Heide ist in seiner Abgrenzung fast identisch mit dem Zuschnitt des Naturparks. Tabelle 36: Zusammenstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete in der Naturparkregion und im Naturpark EU-Nr. Bezeichnung Größe ges.(ha) dav. UR (ha) dav. NP (ha) DE Nebel und Warinsee DE Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See DE Nossentiner Schwinzer Heide DE Wälder und Feldmark bei Techentin-Mestlin DE Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee DE Plauer Stadtwald Quelle: Eigene GIS-Ermittlung nach Datenherausgabe LUNG M-V (Oktober 2012) In Tabelle 112 im Anhang werden die schutz- und managementrelevanten Arten, die in den Standarddatenbögen definiert wurden, mit ihren Erhaltungszuständen aufgeführt. Dabei stehen die Buchstaben A - hervorragend und B - gut für als günstig bewertete Zustände, der Buchstabe C - durchschnittlich oder beschränkt steht für einen als ungünstig bewerteten Zustand. Für das Gebiet DE Plauer Stadtwald wurde im Juni 2013 ein FFH-Managementplan fertig gestellt. Die im Rahmen des Managementsplans vorgenommenen Umbewertungen sind ebenfalls in Tabelle 112 dargestellt. Neben den ausgewiesenen Gebieten sind punktförmige Teilgebiete mit Horststandorten von Weißstorch und Fischadler als Bestandteile der Gebietskulisse festgelegt, die ebenfalls in Karte 2 dargestellt sind (NP-Region: 26, davon Weißstorch: 17, Fischadler 9, NP NSH: 4 (Dobbin: Weißstorch, Dobbertin: Weißstorch, Klocksin: Fischadler, Alt Schwerin: Fischadler). Die Festlegung der punktförmigen Teilgebiete erfolgte nach folgenden Kriterien: 93

108 Weißstorchhorste: Innerhalb flächenmäßig ausgegrenzter bebauter Flächen sowie bis zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen der Schutzgebiete gelegene Horststandorte des Weißstorches sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und dem jeweiligen Bezugsgebiet als Teilgebiet zuzuordnen. Fischadlerhorste: Bis zu einem Abstand von 2 km außerhalb der Außengrenzen derjenigen Schutzgebiete gelegene Horststandorte des Fischadlers, für die die Art Fischadler abgrenzungsrelevant war (in der Naturparkregion: DE Nossentiner/Schwinzer Heide), sind Bestandteil der Schutzgebietskulisse und dem jeweiligen Bezugsgebiet als Teilgebiet zuzuordnen. C Schutzgebiete und -objekte nach Bundes- und Landesrecht Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete (NSG) sind gemäß 23 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. In der Naturparkregion befinden sich ganz oder anteilig 22 NSG mit einer Größe von ha (Größe der NSG gesamt: ha), was einem Anteil von ca. 9 % der Gesamtfläche entspricht. Davon liegen 15 NSG mit ha im Naturpark (ca. 19 % der Fläche). Die Schutzgebietsgrenzen sind in der Karte 2 dargestellt. Eine Übersicht der NSG ist der Tabelle 113 im Anhang zu entnehmen. Zusätzlich ist in Karte 2 das in Ausweisung befindliche NSG Südufer Goldberger See dargestellt (vgl. Tabelle 114 im Anhang). Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete (LSG) erfordern nach 26 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einen besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Sie können auch aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung oder wegen ihres Erholungswertes geschützt werden. In der Naturparkregion befinden sich ganz oder anteilig die in Tabelle 37 aufgeführten LSG mit einer Größe von ha 27. Somit unterliegen rund 60 % der Naturparkregion und 99 % ( ha) des Naturparks dem Schutzstatus LSG (Größe der LSG gesamt: ha). 27 ohne Herausrechnung der NSG (Brutto-Fläche) 94

109 Tabelle 37: Landschaftsschutzgebiete in der Naturparkregion Nr. Name Größe (ha) 28 dav. UR (ha) dav. NP (ha) L 5 Krakower Seenlandschaft L 8 Plauer See L 41a Mecklenburger Großseenland - Landkreis Müritz L 48a L 48b Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitztal Landkreis Güstrow Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitztal Landkreis Parchim L 64c Mecklenburger Schweiz und Kummerower See (Müritz) L 68a Nossentiner/Schwinzer Landkreis Güstrow L 68b Nossentiner/Schwinzer Landkreis Müritz L 68c Nossentiner/Schwinzer Landkreis Parchim Die Schutzgebietsgrenzen sind in der Karte 2 dargestellt. Geschützte Landschaftsbestandteile Gemäß 29 BNatSchG können Landschaftsbestandteile, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbilds, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten gefährdeter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist, als Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) unter Schutz gestellt werden. In der Naturparkregion sind nach Umweltkartenportal des LUNG M-V ( ) die in Tabelle 38 aufgeführten GLB ausgewiesen (vgl. Karte 2). Im Naturpark selber liegen keine GLB. Tabelle 38: Geschützte Landschaftsbestandteile in der Naturparkregion LK Nr. Name/Bezeichnung Fläche 29 (ha) LWL-PCH PCH-004 Kastanienallee in Leisten 2,11 PCH-004 Rähmel bei Welzin, Grambow, Sehlsdorf 28,66 PCH-007 Eichenallee bei Hof Hagen 2,92 PCH-008 Lindenallee von Below bis Bahnhof Below 5,46 Quelle: ( ) [Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2013 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB)] 28 GIS-Ermittlung Download Kartenportal LUNG M-V ( ), ohne Herausrechnung der NSG (Brutto-Fläche) 29 GIS-Ermittlung 95

110 Flächennaturdenkmale Mit einem dem GLB ähnlichen Schutzzweck wurden in der DDR Flächennaturdenkmale (FND) ausgewiesen. Bei dieser Schutzkategorie standen ökologische Zielstellungen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes im Vordergrund. Nach 22 NatSchAG M-V gilt die Schutzverordnung fort, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben wird. In der Naturparkregion sind derzeit 39 FND ausgewiesen, die in Tabelle 115 im Anhang aufgeführt und in Karte 2 dargestellt sind. 16 davon liegen im Naturpark. Für die im Naturpark liegenden FND ist in Tabelle 115 eine Kurzcharakteristik nach KOCH (2010) aufgeführt (weiterführende Informationen vgl. ebd.). Naturdenkmale Naturdenkmale (ND) sind nach 28 BNatSchG Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Naturdenkmale bilden die ältesten Schutzobjekte im Naturpark (KOCH 2010). Für das Gebiet des Naturparks (ohne Naturparkregion) liegt eine detaillierte Untersuchung zu ehemaligen und noch vorhandenen Naturdenkmälern vor (KOCH 2010), auf die nachfolgend zurückgegriffen wird. Zahlreiche ehemalige Naturdenkmäler, die in älteren Quellen belegt sind, sind heute nicht mehr in der Landschaft vorhanden (ebd.). In Tabelle 116 im Anhang sind Angaben zu den noch vorhandenen Naturdenkmälern im Naturpark zusammengefasst. Weiterhin sind die Naturdenkmale im Naturpark in Karte 2 dargestellt. Bei den Naturdenkmälern handelt es sich in aller Regel um Bäume, die sich in der Alterungsphase befinden. Sowohl die rechtliche Sicherung als auch die Information der jeweiligen Grundstückseigentümer und der Zustand der Naturdenkmäler sind nach KOCH (2010) vielfach nicht zufriedenstellend. Unter den untersuchten Naturdenkmälern gab es keinen Baum, welcher in allen drei Bestandteilen (Wurzel, Stamm, Krone) keine Schäden aufwies. Tabelle 39: Zusammenfassung der Schäden nach KOCH (2010) Schaden im: Anzahl ND ohne Schäden Anzahl ND mit Schäden ND mit nur einer Schadensart ND mit zwei Schäden ND mit drei Schäden ND mit vier Schäden Kronenbereich Stammbereich Wurzelbereich Abbildung 5 gibt einen Überblick über die Gefährdungssituation der Naturdenkmäler des Naturparks. Nach Koch (2010) sind die Einwirkung des Menschen durch Freizeitaktivitäten, Aktivitäten im häuslichen Umfeld und durch Siedlungsbaugeschehen auf die Naturdenkmäler die häufigste Gefährdung, gefolgt von Gefährdungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten (Ackerbau, Viehhaltung) und durch forstliche Maßnahmen bzw. durch Unterlassen von forstlichen Pflegemaßnahmen (Einwachsen von Jungbäumen in die Krone). 96

111 Abbildung 5: Überblick über die Gefährdungssituation der Naturdenkmäler im Naturpark aus KOCH (2010) Gesetzlich Geschützte Biotope Gemäß 30 BNatSchG unterliegen bestimmte Biotope einem gesetzlichen Schutz. Das Landesrecht weist von den Vorgaben des Bundesrechts ab und benennt in 20 NatSchAG M-V die in Mecklenburg-Vorpommern geschützten Biotope: 1. naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, 2. naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, 3. Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, 4. naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken, 5. Fels- und Steilküsten, Strandwälle, Dünen, Salzwiesen, marine Block- und Steingründe, Windwattflächen und Boddengewässer mit Verlandungsbereichen. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung führen, sind unzulässig. Die landesweite Kartierung der 20-Biotope ist für die Naturparkregion abgeschlossen. Eine Auswertung bezüglich der Anteile der Geschützten Biotope im Naturpark und in der Naturparkregion zeigt Tabelle

112 Tabelle 40: Geschützte Biotope in der Naturparkregion Biotope nach 20 NatSchAG M-V Naturpark Anteil [in %] an 30 Naturparkregion Feuchtbiotope, davon 3,59 2,83 naturnahe Moore 0,52 0,39 naturnahe Sümpfe 0,23 0,21 Röhrichtbestände und Riede 2,39 1,83 seggen- und binsenreiche Nasswiesen 0,42 0,32 Sölle 0,03 0,08 Gewässerbiotope, davon 0,37 0,47 naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte einschließlich der Ufervegetation 0,03 0,06 Quellbereiche einschließlich der Ufervegetation kleinflächig 0,01 Altwässer einschließlich der Ufervegetation kleinflächig 0,01 Torfstiche einschließlich der Ufervegetation 0,04 0,02 stehende Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation 0,10 0,25 Verlandungsbereiche stehender Gewässer 0,20 0,12 Trockenbiotope 0,41 0,23 Trocken- und Magerrasen 0,30 0,18 Zwergstrauch- und Wacholderheiden 0,11 0,05 Aufgelassene Kreidebrüche - kleinflächig Gehölzbiotope, davon 3,19 2,60 naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder 2,79 1,97 naturnahe Feldgehölze 0,31 0,47 naturnahe Feldhecken 0,08 0,16 Naturnahe Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte 0,01 kleinflächig Gesamt 7,56 6,13 30 GIS-Ermittlung Download Kartenportal LUNG M-V ( ) 98

113 C.3 Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume C.3.1 Landschaftsbild Entstehung und Charakteristik des Landschaftsbildes Die Landschaft der Naturparkregion wird zum einen durch die eiszeitliche Entstehungsgeschichte geprägt (vgl. Kap. C.1.1). Besonders einflussreich war dabei das Pommersche Stadium der Weichseleiszeit vor etwa bis Jahren. Die Endmoräne befand sich nördlich der heutigen Naturparkgrenze und schüttete in ihrem südlichen Vorland einen Flächensander auf. Durch die in Bahnen fließenden Schmelzwässer, die sich tief in den Sander einschnitten, entstand ein Rinnensystem, in dem heute viele Moore, Seen und Fließgewässer liegen. Beispiele für in den Rinnen liegende Seen sind die Klocksiner Seenkette, der Krakower See, der Langhagen- und der Paschensee, der Brillensee, der Kleestener und der Lüschower See sowie der Drewitzer See. Die großen Flachseen wie der Goldberger und der Damerower See sind hingegen Toteisseen, die durch das verzögerte Abtauen von Eisklötzen entstanden sind. Der Flächensander bildet im Naturpark eine relativ flache Landschaft in Form einer schiefen Ebene. Diese fällt von der Hauptendmoräne im Norden allmählich nach Süden ab (FV NP NSH 1995, S. 22f.). Überprägt wurde die eiszeitliche Landschaft im Laufe der Jahrhunderte durch das Einwirken des Menschen (vgl. Kap. C.1.1 und A.3). Auch hier sind besonders die nährstoffarmen Böden der Sanderaufschüttungen und ihre übermäßige Nutzung durch den Menschen landschaftsprägend (GUTZEIT 2005, S. 46, vgl. Kap. A.3). Insbesondere die Entwaldung seit dem 13. Jh. verursachte tief greifende Veränderungen. Es entstanden große Freiflächen, so dass der Wind die sandigen Böden fortwehte und an anderer Stelle als bis zu 5 m mächtigen Dünen wieder ablagerte. Diese Dünen sind bis heute in der Landschaft zu sehen. Auch in den folgenden Jahrhunderten war insbesondere die (Über-)Nutzung der Wälder bestimmend für die landschaftliche Entwicklung (vgl. ebd.). Zeugnisse sind bis heute Ortsnamen und Relikte die an die vielen Teeröfen, Glashütten, Ziegeleien und Kalköfen erinnern. Die heutigen großen Waldgebiete gehen auf gezielte Aufforstungen ab Ende des 18. Jh. zurück, die v. a. mit Kiefern vorgenommen wurden. Sie dominieren bis heute den Naturpark auf den nährstoffarmen Sanderböden. Die Bezeichnung Heide im Namen des Naturparks leitet sich somit von der Kien-Heide (Kiefernheide) ab. Nur kleinflächig sind heute noch Heidelandschaften im klassischen Sinne vorhanden, z. B. an Wegrändern oder auf wenig bewaldeten Dünenkuppen (vgl. Kap. C.2.1.7). Diese sind Relikte früherer Landnutzungsformen. Sie wurden als Viehweiden, v. a. für Schafe genutzt, und dienten zur Nährstoffgewinnung durch das Abplaggen (Abheben) der Humusdecke und deren Verwendung als Stallstreu, Brennmaterial oder Dünger (FV NP NSH 1995, S. 70). Etwas großflächigere Heiden entstanden auf den militärisch genutzten Flächen. Auch wenn die dominierende Kiefernutzung bereichsweise als Beeinträchtigung empfunden werden kann, sind die Unzerschnittenheit und die Ungestörtheit der großen Waldge- 99

114 biete eine landschaftliche Besonderheit. Eine zerschneidende Wirkung haben allerdings die Autobahn A 10 und die Bundesstraße B 103. Verbunden mit den großen Waldgebieten und der geringen Siedlungsdichte sind sehr geringe Lärm- und v. a. Lichtemissionen. Die geringe Lichtverschmutzung der Waldgebiete ist ein besonderes Landschaftspotenzial, welches u. a. das Erleben eines lichtfreien Nachthimmels (Sternenhimmels) ermöglicht, was in vielen Bereichen Deutschlands so nicht mehr möglich ist (vgl. ausführlich HELD et al. 2013). Einer dunklen Nacht sowie der Sichtbarkeit von Milchstraße und Sternbildern ist ein hoher kultureller Wert beizumessen (ebd., S. 75). Neben den großen Wäldern kennzeichnen v. a. die Seen mit ihren Niederungen, die Moore sowie die beiden Fließgewässer Mildenitz und Nebel das Landschaftsbild. In den Randbereichen des Naturparks und insbesondere in der Naturparkregion ist die Landschaft stärker durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Bereichsweise herrschen großflächige Ackerflächen mit vergleichsweise wenigen Strukturen vor (u. a. nördl. Reimershagen, westl. von Krakow am See, nördl. Hohen Wangelin, um Diestelow). Für den Naturpark wurde im Jahr 2012 eine Landwegekartierung durchgeführt, bei der das Vorhandsein von rund 250 km unbefestigter Landwege ermittelt wurde. In einem derartigen Umfang noch vorzufindende Landwege stellen eine Besonderheit dar. Landwege sind durch Nutzung entstandene Verkehrsflächen, die in der Regel einzelne Ortschaften miteinander verbinden und ursprünglich ein Wegenetz bildeten. Sie unterscheiden sich von Feldwegen, die zumeist auf einer Koppel, im Wald oder auf dem Acker enden (Sackgasse) sowie von den ländlichen Wegen, die baulich geplant und angelegt und meistens mit Asphalt oder Betonspurbahnen befestigt sind. Auch Post- und Handelsstraßen waren früher Landwege bis ab 1825 der Bau sogenannter Kunststraßen einsetzte. Landwege gliedern und bereichern die Offenlandschaft und haben eine hohe ökologische Bedeutung (Biotopverbund, Artenvielfalt). Typische Landschaftselemente der Offenlandschaften der Naturparkregion sind Alleen, Baumreihen, wegebegleitende Hecken und Gehölze, Feldhecken und Feldgehölze sowie Wegraine (vgl. auch Kap. C.2.1.6). Teilbereiche des Naturparks weisen eine überdurchschnittliche Dichte an strukturierenden Landschaftselementen auf. Gleichzeitig gibt es aber auch Bereiche mit deutlichen Defiziten in der landschaftsstrukturellen Ausstattung, insbesondere in den Randbereichen der Naturparkregion (vgl. Textkarte 10) 31. Zu den typischen Landschaftselementen zählen auch zahlreiche große Einzelbäume. Dabei handelt es sich sowohl um gut wahrnehmbare markante Solitärbäume im Offenland als auch um bemerkenswerte Bäume innerhalb von Wäldern. Diese sind häufig Zeugnisse historischer Wirtschaftsweisen (Hutewaldrelikte bzw. Mastbäume für die Schweinezucht). Viele dieser Bäume sind als Naturdenkmale geschützt (vgl. Kap. C.2.3.2). Auch Hutewäl- 31 Für die Planungsregionen Mittleres Mecklenburg/Rostock, Westmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte wurden in Orientierung an den Durchschnittswerten der jeweiligen naturräumlichen Einheit regionale Mindestdichten von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen vorgeschlagen. Die Methodik wird ausführlich in dem jeweiligen Planwerk erläutert (LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011 Anhang VI.7). 100

115 der sind in der Naturparkregion noch vertreten. Sie sind überwiegend als NSG, FND oder ND geschützt und befinden sich größtenteils in den Waldgebieten des Naturparks (vgl. Tabelle 41). Tabelle 41: Hutewälder in der Naturparkregion Name Größe (ha) Schutzstatus Hauptbaumarten Lage Klädener Eichen 0,5 ND Stieleiche Naturpark, westl. Käden Paradieskoppel Dobbin 5,3 FND Gemeiner Wacholder Naturpark, östl. Dobbin Eichsfeldkoppel Goldberg 33,8 - Stieleiche Naturpark, westl. Goldberg Wacholderwald Jellen 2,8 FND Gemeiner Wacholder, Gemeine Kiefer Naturpark, nordöstl. Jellen Wacholderwald Jellen NSG1 Wacholderwald Jellen NSG2 12,3 NSG Gemeiner Wacholder, Gemeine Kiefer, Buche 6,4 NSG Gemeiner Wacholder, Gemeine Kiefer, Buche Naturpark, nordöstl. Jellen Naturpark, nordöstl. Jellen Dünenkiefernwald 10,8 NSG Gemeiner Wacholder, Gemeine Kiefer Naturpark, nordwestl. Wooster Teerofen Wacholderwald Paschensee 9,6 NSG Gemeine Kiefer, Gemeiner Wacholder Naturpark, südwestl. Wooster Teerofen Hutewald Großer Werder 14,5 NSG Weißdorn, Schlehe Naturpark, nördl. Glave Hutewald Zietlitz 11,4 FND Stieleiche Naturpark, südl. Damerow Linstower Werder 5,5 FND Stieleiche Naturpark, südl. Linstow Damerower Werder 28,5 NSG Gemeine Kiefer, Buche, Stieleiche Naturparkregion, nördl. Dobbin Karower Eichskoppel 2,4 - Stieleiche Naturpark, nördl. Karow Quelle: Datenherausgabe LUNG M-V, Naturparkverwaltung 2012 Insgesamt ist die Landschaft der Naturparkregion reich an Zeugnissen der Besiedlungsgeschichte sowohl der slawischen Zeit als auch der nachfolgenden Siedlungsepochen und weist eine Vielzahl an Bodendenkmalen und Baudenkmalen auf. Zu den obertägig sichtbaren Bodendenkmalen gehören u. a. jungsteinzeitliche Großsteingräber bzw. Megalithgräber (z. B. bei Sparow), bronzezeitliche Hügelgräber (z. B. bei Kirch Lütgendorf), slawische Burgwälle und frühdeutsche Turmhügel (z. B. in Woosten) (vgl. auch Darstellung in Karte 2). Bemerkenswerte Zeugnisse der neueren Besiedlungszeit in der Landschaft sind u. a. (vgl. auch Kap. C.11): eine Vielzahl von Guts- und Herrenhäusern mit zugehörigen Parks sowie Gutsdörfern; in NP NSH (2007) sind allein 55 Gutsdörfer mit ihren Gutsanlagen im Naturpark und seinem Umfeld beschrieben vielfach in ihrem dörflichen Charakter kaum veränderte Bauern- und Waldarbeiterdörfer mit zahlreichen geschützten Gebäuden (vgl. ausführlich NP NSH 2012) die Klosteranlage Dobbertin: ältestes Feldkloster Mecklenburgs mit großer Parkanlage zahlreiche Dorf-, Stadt- und Klosterkirchen (vgl. ausführlich NP NSH 2001b) 101

116 ehemalige Poststationen und Krüge (z. B. Bornkrug): In früheren Zeiten durchzogen mehrere Post- und Handelsstraßen die Naturparkregion. In den sog. Krügen konnten die Pferde ausgewechselt werden und die Reisenden übernachten. Über das Informations- und Besucherleitsystem Info-Direkt sind die vielen Sehenswürdigkeiten und Besonderheiten in der Landschaft gut erlebbar. Im Rahmen der Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotenziale in M-V (IWU 1996) wurde eine Abgrenzung und Bewertung von Landschaftsbildräumen vorgenommen. In der Naturparkregion liegen ganz oder anteilig 42 Landschaftsbildräume, die in Textkarte 9 dargestellt sind. Tabelle 117 im Anhang enthält eine Kurzbeschreibung dieser Landschaftsbildräume. Schutzwürdigkeit Für die Bewertung der Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes in der Naturparkregion wird auf die der Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotenziale in M-V (IWU 1996) zurückgegriffen. Für die Bewertung wurden hier die Kriterien Vielfalt, Eigenart, Naturnähe/ Kulturgrad und Schönheit gewählt. Die Bewertung der 42 ganz oder anteilig in der Naturparkregion liegenden Landschaftsbildräume ist in Textkarte 9 und Tabelle 117 im Anhang wiedergegeben. Es überwiegen deutlich Landschaftsbildräume mit einer sehr hohen (19 Landschaftsbildräume) sowie einer hohen bis sehr hohen Schutzwürdigkeit (9 Landschaftsbildräume). Bei den Landschaftsbildräumen mit einer mittleren bis hohen (10 Landschaftsbildräume) und geringen bis mittleren Schutzwürdigkeit (4 Landschaftsbildräume) handelt es sich überwiegend um Ackerlandschaften in den Randbereichen der Naturparkregion. Tabelle 42 stellt die prozentuale Verteilung der Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes in der Naturparkregion und im Naturpark zusammen. Auffällig ist der außerordentlich hohe Anteil sehr hochwertiger Landschaftsbildräume im Naturpark. Tabelle 42: Prozentuale Verteilung der Schutzwürdigkeit des Landschaftsbilds in der Naturparkregion und im Naturpark Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes Anteil an NP-Region [%] Anteil am NP [%] sehr hohe Schutzwürdigkeit 59,34 94,33 hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit 14,52 3,48 mittlere bis hohe Schutzwürdigkeit 20,46 0,98 geringe bis mittlere Schutzwürdigkeit 3,31 0,65 C.3.2 Landschaftliche Freiräume Für die Bewertung der Schutzwürdigkeit wird die Methodik der Analyse und Bewertung des Freiraumpotenzials nach GLP (UM M-V 2003, S. 156f.) angewendet. Unzerschnittene landschaftliche Freiräume werden dabei als Bereiche der Landschaft definiert, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupteisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Zerschneidungswirksame Landschaftselemente werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen (Mindestgröße 25 ha) sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume, für die eine Bewertung der 102

117 Schutzwürdigkeit anhand der nachfolgend genannten repräsentativen Funktionsmerkmale erfolgt. Auf diese Weise werden neben der Flächengröße als ausschlaggebendem Kriterium für die Unzerschnittenheit weitere naturschutzfachliche Kriterien für die Qualität der Freiräume herangezogen: a) Merkmale, welche die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraums charakterisieren: Der Freiraum ist einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9) 32 durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet 33 Bestandteil eines verkehrsarmen Raums > 96 km² b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen: Der Freiraum enthält Bereiche mit herausragender Bedeutung für den Naturhaushalt gemäß dem Gutachtlichen Landschaftsprogramm Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln sehr hoher und hoher Bedeutung Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber) hochwertige Landschaftsbildräume Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm zusammenhängende Waldbereiche > 5 km² überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete Art. 10-Gebiete gem. FFH-RL Naturschutzgebiete und Nationalparke Landschaftsschutzgebiete Küsten- und Gewässerschutzstreifen Ein Merkmal gilt als erfüllt, wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10 % der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt. Die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume werden anhand der jeweils erfüllten Funktionsmerkmale vier Bewertungsstufen zugeordnet. Die Klassifizierungsergebnisse für die Naturparkregion sind in Textkarte 11 und Tabelle 43 dargestellt. Die Berechnung erfolgte im Jahr 2002 anhand der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Datengrundlagen. Nähere Informationen sind der Metadatendokumentation zu den digitalen Daten zu entnehmen (LUNG M-V 2006a). 32 Das Merkmal Raumgröße wird entsprechend seiner funktionellen Bedeutung mit 1 9 Punkten gewichtet. Dabei werden folgende Größenklassen zugrunde gelegt: 1: 25 bis < 100 ha, 2: 100 bis < 200 ha, 3: 200 bis < 400 ha, 4: 400 bis < 800 ha, 5: 800 bis < ha, 6: bis < ha, 7: bis < ha, 8: bis < ha, 9: > ha 33 Es wird ein integrativer Naturnähegrad aus dem Wertindex enthaltener Biotoptypen unter Berücksichtigung der Größe und des Naturnähegrades gebildet. 103

118 Tabelle 43: Klassifizierung der landschaftlichen Freiräume im Untersuchungsgebiet Anzahl von Merkmalspunkten ( Funktionsdichte ) Bewertungsstufe Flächenanteil im Untersuchungsgebiet (%) sehr hoch 46, hoch 13,2 6-8 mittel 5,3 1-5 gering 1,9 Gesamt: 67,2 Quelle: eigene Ermittlung nach UM M-V (2003) Aus landesweiter Sicht sollen die Freiräume der höchsten Bewertungsstufe mit einer Mindestgröße von 500 ha planerisch gesichert werden (UM M-V 2003, S. 231). Dem entsprechen alle sehr hochwertigen landschaftlichen Freiräume in der Naturparkregion (46,8 % der Naturparkregion). Regional bedeutsam sind zusätzlich alle landschaftlichen Freiräume der Bewertungsstufe hoch mit einer Mindestgröße von 500 ha (13,2 % der Naturparkregion) (LUNG M-V 2007a, 2008, 2011). C.4 Wasserwirtschaft Durch das Naturparkgebiet verläuft die Wasserscheide zwischen Nord- und Ostsee (vgl. Kap. C.1.2). Somit hat die Naturparkregion Anteil an zwei Flussgebietsgemeinschaften (FGG), dem FGG Elbe und dem FGG Warnow/Peene. Wasserbehörden, Verbandsstruktur, Gewässerordnung Die oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LU M-V). Es ist Genehmigungsbehörde für die Gewässer erster Ordnung und die Landesdeiche sowie Aufsichtsbehörde für den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Die StÄLU Mittleres Mecklenburg, Seenplatte und Schwerin sind dem LU M-V direkt unterstellt und stellen die technische Fachbehörde für die Wasserwirtschaft dar. Die Aufgaben der unteren Wasserbehörde sind dem Landrat der jeweiligen Landkreise zugewiesen. Er übt das Genehmigungsrecht für die Gewässer und Anlagen zweiter Ordnung sowie das Grundwasser aus und ist darüber hinaus die Rechtsaufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände (WBV). Die Wasser- und Bodenverbände (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nach Wassereinzugsgebieten (vgl. Textkarte 6) aufgeteilt (vgl. Abbildung 6). Sie haben die Hauptaufgabe der Unterhaltung der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen zweiter Ordnung sowie sonstiger Deiche. 104

119 Der Untersuchungsraum gehört zum Einzugsbereich der Wasser- und Bodenverbände: Mildenitz-Lübzer Elde Nebel Müritz Obere Peene Mittlere Elde Abbildung 6: Wasser- und Bodenverbände in der Naturparkregion Die Unterhaltungslast der Müritz-Elde-Wasserstraße einschließlich der durchflossenen Seen (im südlichen Randbereich der Naturparkregion) als Bundeswasserstraße (Gewässer erster Ordnung) obliegt dem Bundeswasserstraßenamt. Die Landesgewässer (ebenfalls Gewässer erster Ordnung) werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt unterhalten und damit voll staatlich finanziert. Ebenfalls zu den Gewässern erster Ordnung gehören im Untersuchungsgebiet folgende Flüsse: die Nebel zwischen Einlauf in den Krakower See (Dobbin Streichwehr) und im gesamten weiteren Verlauf die Mildenitz zwischen dem Einlauf in den Goldberger See und im gesamten weiteren verlauf Für die Gewässer zweiter Ordnung und deren Anlagen obliegt die Unterhaltungslast den Wasser- und Bodenverbänden. Hochwasserschutz und wasserwirtschaftliche Einrichtungen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen Gemäß 71 LWaG M-V ist die Sicherung des Hochwasserabflusses, die dem Wohl der Allgemeinheit dient, eine öffentliche Aufgabe. Eine Hochwassergefährdung ist im Untersuchungsgebiet kaum gegeben. Förmliche Überschwemmungsgebiete sind in der Naturparkregion demnach nicht ausgewiesen. Im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Klimawandel (vgl. Kap. C.1.3) ist zukünftig jedoch verstärkt mit Starkregenereignissen zu rechnen, so dass es auch an kleineren Fließgewässern zu Hochwasserereignissen kommen kann. 105

120 Aufgrund des hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Mooren ist deren landwirtschaftliche Nutzung i.d.r. nur durch Entwässerung mittels wasserwirtschaftlicher Anlagen möglich. Die Entwässerung erfolgt in diesen Fällen durch Systeme mit natürlicher und künstlicher Vorflut. Im Untersuchungsraum wird derzeit eine Fläche von ca. 689 ha durch Schöpfwerke entwässert, was ca. 1,9 % der Gesamtfläche entspricht. Vor allem im Bereich des Naturparks wurden in der Vergangenheit zahlreiche Schöpfwerke zurückgebaut. So existieren im Naturpark bis auf die Schöpfwerke Plosch und Dobbiner Plage keine aktiven Schöpfwerke mehr. In Zukunft ist mit einem weiteren Rückbau von unrentablen Schöpfwerken und Poldern zu rechnen. Bis 2013 werden derartige Maßnahmen unter anderem durch die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRi-GeF) unterstützt. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG; EU-WRRL) ist der Wasserwirtschaftsverwaltung ein verbindliches Instrument gegeben, die aquatische Umwelt langfristig und nachhaltig zu erhalten und zu schützen. Oberstes Ziel für alle Gewässer (Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha, innere Küstengewässer, 1 sm-zone der äußeren Küstengewässer, grundwasserabhängige Ökosysteme) ist der Gute ökologische Zustand und der Gute chemische Zustand bzw. für Grundwasser der Gute Zustand bis zum Jahr Für erheblich veränderte und künstliche Oberflächengewässer soll das Gute ökologische Potenzial sowie der Gute chemische Zustand erreicht werden. Die Reduzierung signifikanter Belastungen durch Nährstofffrachten ist ein übergeordnetes Ziel zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller betrachteten Gewässertypen. Schwerpunkt der Umsetzung bildet die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Gewässern, die das Ziel des guten ökologischen Zustandes bis zum Jahr 2015 wahrscheinlich nicht erreichen. Da jeweils die vollständigen Einzugsgebiete zu betrachten sind, sind darüber hinaus flächendeckende Wirkungen (z. B. Reduzierung von diffusen Belastungen, Berücksichtigung der ökologischen Bedeutung von kleineren Nebengewässern) zu erwarten. Bis zum 22. Dezember 2009 waren die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, abschließende Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten aufzustellen und die Maßnahmen bis zum Jahr 2012 umzusetzen. Das Maßnahmenprogramm und die Bewirtschaftungspläne sind erstmals im Jahr 2015 und danach alle sechs Jahre auf ihren Erfolg zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. 106

121 Tabelle 44: Zeitliche Einordnung der Aufgaben und Fristen gemäß WRRL Fristen/ Berichtspflicht 12/2000 Inkrafttreten Rechtliche Umsetzung 2004 Bestandsaufnahme (Fortschreibung bis 2013/2019) 2002 (2005) EG-Regelung Grundwasser 2006 Monitoringprogramme (Aufstellung und In-Betriebnahme) 2006/07/08 Öffentlichkeitsbeteiligung 2009 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans, Aufstellung eines Maßnahmenprogramms 2012 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme Umsetzung der Maßnahmen 2015 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme Fortschreibung (alle 6 Jahre) Zielerreichung (Guter Zustand Oberflächengewässer/Grundwasser; Erfüllung Ziele in Schutzgebieten) Das Land Mecklenburg-Vorpommern begann 2006 mit einer vorgeschalteten sogenannten Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) für die einzelnen Fließgewässerteileinzugsgebiete 34. Die Bewirtschaftungsvorplanung dient als wesentliche Vorarbeit für die im Jahr 2009 erstellten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Die BVP sollte nicht allein dazu dienen, die Bewirtschaftungspläne vorzubereiten, sondern auch dazu beitragen, dass eine möglichst große Zahl gewässerzustandsverbessernder Maßnahmen schon vor 2009 durchgeführt wurde. Dies wurde v. a. deshalb verfolgt, weil der gesetzlich vorgesehene Zeitraum von 2009 bis 2012 zu kurz zu sein schien, alle für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele erforderlichen Maßnahmen umzusetzen ( ). Die Naturparkregion hat Anteil an folgenden Grundwasserkörpern nach WRRL: Mildenitz (West und Nordwestteil) Nebel (Nord- und Ostteil) Ostpeene (nordöstlicher Randbereich) Elde-Oberlauf (südwestlicher Randbereich mit Plauer See) Mittel-Elde-Nord (kleiner Bereich westlich des Plauer Sees) In Tabelle 45 wird der Stand der BVP in der Naturparkregion wieder gegeben. 34 Infolge von Anpassungen sind die BVP-Bearbeitungsgebiete nicht vollständig deckungsgleich mit den Bearbeitungsgebieten und Teilgebieten nach WRRL. 107

122 Tabelle 45: Stand der Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) im Untersuchungsgebiet, Oktober 2012 BVP- Bearbeitungsgebiet Bearbeitungsstand StALU WRRL- Teilgebiet/Bearbeitungsgebiet Nebel und Nebengewässer 2008 abgeschlossen Mittleres Mecklenburg Krakower Mühlbach Nebel Cossenseegraben Elde zwischen Plauer See und Neuburg 2008 abgeschlossen Westmecklenburg Reppentiner Bach Elde Lübz-Plau Obere Elde, Müritz bis Einlauf Plauer See 2008 abgeschlossen Mecklenburgische Seenplatte Gräben zwischen den Seen der Klocksiner Seenkette, Graben aus Nossentiner Hütte, Grabowhöfer Grenzgraben Obere Mildenitz 2009 abgeschlossen Westmecklenburg Mildenitz Untere Mildenitz 2007 abgeschlossen Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg Poseriner Seegraben Grenzgraben Graben 27 bei Hof Hagen Dobbiner Schöpfwerksgraben Mildenitz Bresenitz Bollbach Quelle: ( ) C.5 Landwirtschaft C.5.1 Verwaltungsstruktur und landbauliche Eignung Verwaltungsstruktur Die Naturparkregion befindet sich aufgrund der Ausdehnung über drei Landkreise und Planungsregionen im Zuständigkeitsbereich von drei Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt. Für den Bereich Landwirtschaft sind diese u. a. für die Ausreichung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, einschließlich Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik, die Förderung des ökologischen Landbaus, besonders umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die Registrierung anzeigepflichtiger Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen, die Mitwirkung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Überwachung der Einhaltung des Düngemittelrechtes und des Bodenschutzes zuständig Das StALU Westmecklenburg hat zudem landesweit die Zuständigkeit für Entscheidungen für die Landesförderprogramme Kleingartenwesen sowie Integrierte Produktion von Obst und Gemüse. 108

123 Die Abteilungen 3 (Integrierte ländliche Entwicklung) der StÄLU haben u. a. folgende Aufgaben (ebd.): Vorbereitung und Durchführung von Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz zur Regelung der Eigentumsverhältnisse, Planung und Durchführung von mit den Flurneuordnungsverfahren verbundenen investiven Maßnahmen der Dorferneuerung und des ländlichen Wegebaus, Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sowie deren Nachfolgeprogramme Mitwirkung und Flankierung der Entwicklungsstrategien in den ländlichen Räumen, z. B. zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), von Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEKs) und des LEADER-Programms. Die berufsständische Interessenvertretung erfolgt in der Naturparkregion durch die Kreisbauernverbände Parchim e.v., Müritz e.v und Güstrow e.v. Landbauliche Eignung Als Maß für die natürliche Ertragsfähigkeit von Standorten gilt die Ackerwertzahl, die in Abhängigkeit von Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatischen Verhältnissen Werte zwischen 7 und 100 annehmen kann. Die Tabelle 46 zeigt die durchschnittlichen Ackerzahlen der Gemeinden in der Naturparkregion (vgl. LUNG M-V 2005b, Abb. 3.6). Dabei wird deutlich, dass innerhalb des Naturparks v. a. Ackerzahlen unter 30 auftreten und im Naturpark somit Grenzertragsstandorte vorherrschen. Lediglich im Nordosten des Naturparks im Bereich der Klocksiner Seenkette sowie in den Bereichen um Goldberg und Dobbertin treten Bereiche mit ertragsstärkeren Böden auf. Lehmige Standorte mit höheren Ackerwertzahlen gibt es in der Naturparkregion, insbesondere um Grabowhöfe, Langenhagen, Goldberg und Techentin. Tabelle 46: Durchschnittliche Ackerzahlen im Untersuchungsgebiet (nach LUNG M-V 2005b) Durchschnittliche Ackerzahl Gemeinden* < 24 Jabel (22), Hohen Wangelin (21) Plau am See (26) Neu Gaarz (28), Dobbin-Linstow (29), Krakow am See (29), Alt Schwerin (30), Karow (30), Nossentiner Hütte (30) Dobbertin (31), Silz (33), Lohmen (35), Bellin (36), Neu Poserin (37) Reimershagen (38), Klocksin (39), Wendisch Waren (40), Diestelow (41), Charlottenthal (44) > 45 Grabowhöfe (45), Goldberg (46), Techentin (47), Langenhagen (47) *Die Angaben zu den Gemeinden beziehen sich auf die Gemeindegrenzen mit Stand

124 C.5.2 Landwirtschaftliche Nutzungsbedingungen und -restriktionen Die landwirtschaftliche Nutzung in der Naturparkregion unterliegt bestimmten Nutzungsbedingungen und -restriktionen, die zusammenfassend in Textkarte 12 dargestellt sind. 35 Bewirtschaftungserfordernisse im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach Cross Compliance und den Anforderungen der Guten fachlichen Praxis Im Sinne des 5. Grundsatzes der GfP nach 5 Abs. 2 BNatSchG muss ein Grünlandumbruch auf Moorstandorten unterbleiben. Die Moorstandorte der Naturparkregion sind in Textkarte 12 dargestellt. Der 5. Grundsatz der GfP nach 5 Abs. 2 BNatSchG legt fest, dass ein Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Hängen zu unterlassen ist. Landwirtschaftlich genutzte Standorte mit einer hohen bis sehr hohen potenziellen Gefährdung durch Wassererosion (sollten als Dauergrünland genutzt oder im Falle einer ackerbaulichen Nutzung besonders erosionsmindernd bewirtschaftet werden. Auf der Grundlage aktuell zur Verfügung stehender Datengrundlagen wurden im Rahmen der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung die potenziell durch Wassererosion gefährdeten Standorte ermittelt (LUNG 2007, 2008a und 2011). Textkarte 12 zeigt die Bewertung der Erosionsgefährdung in der Naturparkregion. Weiterhin bestimmt der 5. Grundsatz der GfP nach 5 Abs. 2 BNatSchG das Verbot des Grünlandumbruchs auf Standorten mit hohem Grundwasserstand. In Textkarte 12 sind die Moore und mineralischen Feuchtlebensräume der Naturparkregion dargestellt. Mit dem Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland im Land M-V (Dauergrünlanderhaltungsgesetz - DGErhG M-V; GVOBl M-V 2012) besteht zudem faktisch ein generelles Verbot des Umbruchs von Dauergrünland (Flächen, die mind. fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines Betriebes waren). Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn die Flächen außerhalb von erosionsgefährdeten Hängen, Überschwemmungsgebieten sowie Mooren und Feuchtflächen liegen und wenn als Ersatz auf anderen Flächen eine Neuanlage von Grünland in gleicher Größe erfolgt. Im Zusammenhang mit Cross Compliance ist zum Schutz europäischer Vogelarten das Verbot einer erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten. In Textkarte 12 sind ausgewählte naturschutzfachlich bedeutsame Biotope des Offenlands 36 dargestellt, welche vor erheblichen Beeinträchtigungen zu schützen sind: naturnahe Röhrichtbestände, Torfstiche, Verlandungsbereiche und Moore stark wasserbeeinflusste Grünlandflächen mit typischen Pflanzengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlands extensiv genutzte Trocken- und Magerstandorte 35 zusammengestellt aus den Karten V der GLRP Westmecklenburg und Mittleres Mecklenburg/Rostock und Mecklenburgische Seenplatte (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008a und 2011) 36 Mindestgröße von 0,5 ha; es handelt sich im Regelfall um nach 20 NatSchAG M-V geschützte Biotope 110

125 Erhöhte Bewirtschaftungsanforderungen in den Natura Gebieten Dargestellt sind in Textkarte 12 die gemeldeten FFH-Gebiete und Europäischen Vogelschutzgebiete sowie Kleingewässerlandschaften mit bedeutenden Vorkommen der Zielarten Rotbauchunke und Kammmolch. Da die Rotbauchunke fast ausschließlich und der Kammmolch zu einem hohen Anteil in Agrargebieten lebt und auf extensiv genutzte Offenlandbiotope angewiesen ist, hat die Landwirtschaft für den Schutz dieser Arten eine große Verantwortung. Die Schutzerfordernisse sowie die konkreten Umsetzungsinstrumente werden im Rahmen von Managementplänen zu den Einzelgebieten erarbeitet und konkretisiert. Strukturanreicherung der Landschaft Ziel einer Strukturanreicherung der Landschaft ist die Sicherung und die Förderung der Strukturvielfalt der Agrarlandschaften mit den damit verbundenen positiven Auswirkungen, u. a. bezogen auf die Biodiversität, das Landschaftsbild und die Minimierung von Stoffeinträgen. Nach 21 (6) BNatSchG sollen auf regionaler Ebene, insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften, zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente geschaffen werden, wenn sie nicht im ausreichenden Maße vorhanden sind. Für die Planungsregionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg/Rostock und Mecklenburgische Seenplatte wurden in Orientierung an den Durchschnittswerten der jeweiligen naturräumlichen Einheit regionale Mindestdichten für strukturierende Landschaftselemente vorgeschlagen (vgl. hierzu ausführlich Methodenbeschreibung in LUNG M-V 2007a, 2008a und 2011, Anhang VI.7). In Textkarte 12 sind daraus abgeleitet Schwerpunktbereiche zur Strukturanreicherung der Landschaft gekennzeichnet. Es handelt sich um zusammenhängende agrarisch genutzte Offenlandbereiche (Agrarflächen > 5 ha), die - bezogen auf die jeweilige Landschaftseinheit - mit weniger als 75 Prozent der durchschnittlichen naturräumlichen Ausstattung mit strukturierenden Landschaftselementen deutliche Defizite aufweisen. Die Neuanlage von Landschaftselementen ist eine Leistung, die über die GfP hinaus geht und finanziell honoriert werden muss. Im Rahmen der GfP wird nur eine Neuschaffung nach Möglichkeit gefordert. Eine Verpflichtung des einzelnen Landwirts zur Anlage strukturierender Landschaftselemente lässt sich aus 21 (6) bzw. 5 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG nicht ableiten. Neben dem Erreichen der angestrebten Mindestdichten sollten für die Strukturelemente des Offenlands auch Mindestqualitäten eingehalten werden, um der funktionalen Bedeutung von Kleinstrukturen u. a. für den Erosionsschutz, den Gewässerschutz, die Bodenfruchtbarkeit und das Landschaftsbild gerecht zu werden (vgl. u. a. MEYER et al. 2003, VOIGTLÄNDER et al. 2001). 111

126 Maßnahmenerfordernisse In Auswertung der GLRP für die Planungsregionen Westmecklenburg (LUNG M-V 2008a), Mittleres Mecklenburg/Rostock (LUNG M-V 2007a) und Mecklenburgische Seenplatte (LUNG M-V 2011a) ergeben sich in einigen Bereiche Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Tabelle 47 stellt diese, sich daraus ergebende Maßnahmen sowie den aktuellen Stand (nach Koch, mdl ) zusammen. Tabelle 47: Naturschutzfachliche Erfordernisse bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung (LUNG 2007, 2008a und 2011) sowie aktueller Stand Dezember 2013 Bereich Naturschutzfachliches Erfordernis / Konflikt Stand Dezember 2013 Dobbertiner See Goldberger See Oldenstorf/ Kesselmoor östlich Bolzsee Oldenstorf/ Bolzsee Glambecksee Südwest- und Nordwestufer: z. T. Hanglage zum See, Acker bis unmittelbar an den See, Einträge in den See sehr wahrscheinlich; Südufer (östlich Mildenitz): Hanglage der Ackerfläche zum See; Auswaschungsgefahr Umwandlung von Acker in Grünland und Einführung einer extensiven Nutzung auf den erosionsgefährdeten Hanglagen Seit 1999 arbeitet auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne eine Putenfarm mit z. T. starken Nährstoff- und Geruchsemissionen. Randbeeinflussung des intensiv genutzten Ackers sehr hoch (Nährstoffeinträge) Umwandlung des angrenzenden Ackers in extensives Grünland; Anlage eines Pufferstreifens (mind m) im Norden und Westen um den See zur Verhinderung des landwirtschaftlichen Nährstoffeintrages überhöhte Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft Umwandlung Acker in Grünland, Einrichtung einer Pufferzone von mind m mit extensiver (dünger- und pestizidfreier) Nutzung unverändert unverändert Eine Aufhebung der Nutzung erfolgt, falls ein geplantes touristisches Großvorhaben umgesetzt wird. unverändert; Umwandlung Acker in Grünland zum Schutz des FND Kesselmoor am Bolzsee dringend erforderlich unverändert; Umwandlung Acker in Grünland zum Schutz eines der landesweit wenigen Vorkommen des Froschkrauts (Luronium natans) und des Bolzsees als FFH-LRT dringend erforderlich unverändert C.5.3 Statistische Angaben zur Landwirtschaft Die Datenlage zu statistischen Angaben, insbesondere zur Anzahl der Betriebe, Betriebsgrößen, Bewirtschaftungsflächen, Anbaustrukturen und Tierzahlen ist unbefriedigend, da durch die Staatlichen Ämter für Umwelt und Landwirtschaft mit Verweis auf Datenschutzbestimmungen und fehlende zeitliche Kapazitäten keine Daten bereitgestellt wurden. Aus diesem Grund konnte ausschließlich auf eine Auswertung von vorliegenden Grundlagendaten sowie digitaler Daten des Feldblockkatasters zurück gegriffen werden. In der Naturparkregion beträgt der Anteil an landwirtschaftlicher Nutzfläche (Feldblockfläche) ca ha, von denen jedoch nur ca ha innerhalb des Naturparks liegen. Dies entspricht etwa 43 % der Fläche der Naturparkregion (bzw. 24 % der Naturparkfläche). Tabelle 48 gibt eine Übersicht über die Feldblockanteile im Untersuchungsraum. 112

127 Tabelle 48: Feldblockanteile im Untersuchungsgebiet (Daten nach digitalem Feldblockkataster 2012) Naturparkregion Fläche (ha) % (bezogen auf die Feldblockfläche) Fläche in ha (2011, gerundet) Naturparkregion (excl. NP) Fläche (ha) % (bezogen auf die Feldblockfläche) Naturpark NSH Fläche (ha) % (bezogen auf die Feldblockfläche) Feldblockfläche gesamt Feldblöcke mit Ackernutzung (AF) davon Ökolandbau ,5 Feldblöcke mit Grünlandnutzung davon Ökolandbau Dauerkultur (DK) 16 <0,1 10 <0,1 6 <0,1 Forst (FO) 5 <0,1 3 <0,1 2 <0,1 Aufforstung auf Ackerfläche (AAF) Aufforstung auf Grünland (AGL) Aufforstung auf Ödland (AÖD) Quelle: LUNG (2012c) ,5 120 <1 65 <1 32 <0,1 29 0,1 3 <0,1 Nach Tabelle 48 liegt der Ackeranteil an der Gesamt-Feldblockfläche im Naturpark bei 57 %, während außerhalb des Naturparks 80 % ackerbaulich genutzt werden. Während es kaum ökologisch bewirtschaftete Acker-Feldblöcke gibt, ist dagegen der Anteil von ökologisch bewirtschafteten Grünland-Feldblöcken mit 28 % bzw. 35 % (gemessen an der Grünland-Kulisse) sehr hoch. Deutlich geringer ist dagegen der Flächenanteil an ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen, der nur 4 % in der Naturparkregion bzw. 1,5 % innerhalb des Naturparks beträgt (jeweils bezogen auf die Acker-Kulisse innerhalb des Betrachtungsraums). Tabelle 49 zeigt die 2012 gemeldeten Nutzungsarten innerhalb der Feldblock-Kulisse im Untersuchungsraum. Den größten Anteil nimmt demnach Getreide ein (40 % in der Naturparkregion bzw. 31 % im Naturpark). Daneben treten in nennenswerten Anteilen noch Raps (14 % bzw. 12 %) und Mais (14 % bzw. 12 %) auf. Gemüseanbau, Hackfrüchte und Dauerkulturen spielen eine vernachlässigbare Rolle. 113

128 Tabelle 49: Prozentualer Abteil der gemeldeten Anbaustrukturen in der Naturparkregion und im Naturpark im Jahr 2012 bezogen auf die Feldblockfläche Anteil in % bezogen auf die Feldblockfläche Feldfrucht Naturparkregion Naturpark Sommergetreide (Gerste, Hafer, Raps, Weizen) 1,5 0,3 Winterroggen 9,6 10,7 Winterweizen 20,3 15,0 Wintergerste 9,1 5,0 Mais 14,0 11,8 Ölsaaten (v. a. Winterraps) 13,8 11,8 Zuckerrüben 0,7 0,7 Leguminosen (Süßlupinen, Erbsen, kein Kleegras) 0,6 0,1 Gemüse, Beerenobst, Baumschule <0,01 0,02 Ackergras 3,8 2,6 Dauergrünland 19,9 31,5 Acker-Stilllegung / aus der Produktion 2,1 3,6 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen 0,1 0,2 Blühflächen und Ackerrandstreifen <0,1 <0,1 sonstiges 4,3 6,3 Quelle: LUNG (2012c) Mit Inkrafttreten des neuen Gentechnikgesetzes (GenTG) führt das Referat Koexistenz und GVO-Monitoring im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige Bundesbehörde für die Aufgaben zur Gentechnik ein Standortregister über die Freisetzung und den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Unter Freisetzung versteht man zeitlich und räumlich begrenzte Freilandversuche mit GVO, die in der Regel mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchgeführt werden. Diese werden zunächst in gentechnischen Anlagen hergestellt und dann im Freilandversuch hinsichtlich ihrer Eigenschaften überprüft. Es kann sich bei dem GVO aber auch um ein Tier oder einen Mikroorganismus handeln, der absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden soll. Der landwirtschaftliche Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist demgegenüber nicht auf bestimmte Standorte oder Versuchsjahre beschränkt, kann aber erst dann stattfinden, wenn das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Saatguts zum Zweck der Ausbringung in die Umwelt genehmigt wurde. Diese Genehmigungen sind zunächst auf zehn Jahre begrenzt. Anders als GVO, für die eine EU-weite Genehmigung zum Inverkehrbringen erteilt wurde, dürfen GVO im Rahmen von Freisetzungsversuchen weder als Lebens- noch als Futtermittel verwendet oder zu solchen weiterverarbeitet werden. Lediglich weitere Untersuchungen in gentechnischen Anlagen sind gestattet. Das nicht mehr benötigte gentechnisch veränderte Material muss inaktiviert, d.h. vermehrungsunfähig, gemacht werden. Jeder, der GVO freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Über den Internetauftritt des BVL können im öffentlichen Teil folgende Informationen recherchiert werden: genaue Lage von Flächen der Freisetzung oder des Anbaus, Anga- 114

129 ben über die Pflanze mit den genutzten gentechnisch veränderten Eigenschaften sowie der spezifische international anerkannte Erkennungsmarker. Im nichtöffentlichen Teil des Registers werden personenbezogene Daten des Bewirtschafters von GVO-Anbauflächen geführt, die nur auf Antrag bei berechtigtem Interesse zur Verfügung gestellt werden (BVL 2008). Tabelle 50: Übersicht zur Entwicklung von Anbau und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland Anbau (ha) Freisetzung (ha) Gesamt (ha) M-V ,1 0,5 0 0,18 17,1 0,5 0 0,18 Quelle: Bezogen auf die Naturparkregion sind im Standortregister des BVL zwischen 2010 und 2013 keine Einträge vorhanden. Weitere Informationen zu zurückliegenden Freisetzungsversuchen von Mais und Kartoffeln in der Gemeinde Lohmen können dem Standortregister entnommen werden ( ). Bundesweit gibt es zahlreiche Initiativen für eine gentechnikfreie Flächennutzung. Dabei erklären u. a. Landwirte ihren Betrieb für gentechnikfrei oder sie schließen sich z. B. in Gemarkungen und Gemeinden mit weiteren Landnutzern zu Gentechnikfreien Regionen, Anbauregionen oder Zonen zusammen. Am haben in der Naturparkregion zunächst 21 Landwirtschafts- und Gartenbetriebe sowie Eigentümer von Hof- und Gartenflächen Selbstverpflichtungs-Erklärungen zum Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterzeichnet (Gentechnikfreie Initiative Dobbertin). Das entspricht einer Anbaufläche von ha. Bewirtschafter von weiteren ha haben ferner ihre Bereitschaft signalisiert, auf den Anbau und die Nutzung von GVO zu verzichten. Weiterhin liegen Anteile der Gentechnikfreie Region Nebel/Krakow am See im Untersuchungsraum. Zudem werden Landwirtschaftsflächen im Eigentum der Kirchgemeinden nur unter der Maßgabe einer GVO-freien Bewirtschaftung verpachtet. C.5.4 Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Generell läuft die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte über den Landhandel. Für kleinere Betriebe in der Region besteht die Möglichkeit, ihre Produkte über Erzeugergemeinschaften (EZG) zu vermarkten. Nur wenige Landwirtschaftsbetriebe bieten Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte an. Dieses Segment ist in der Naturparkregion sehr gering ausgebildet. Einen Überblick über Hofläden und Hofcafés bietet die Karte Hofläden und Hofcafés in Mecklenburg-Vorpommern (LANDURLAUB Mecklenburg-Vorpommern e.v. o.j.). Der einzige dort vermerkte Landwirtschaftsbetrieb in der Naturparkregion ist der Hofladen Hofladen Neumann aus dem Plauer Ortsteil Quetzin. Hier wird Honig vermarktet. Landwirtschaftsbetriebe aus der Naturparkregion sind auf der Karte nicht vermerkt. 115

130 Abbildung 7: Ausschnitt aus der Karte Hofläden und Hofcafés in Mecklenburg- Vorpommern Dennoch gibt es in der Naturparkregion vereinzelt Hofläden, so z. B. des Bauernhofs am Heidensee (Plau am See, OT Quetzin, ) und der Dobbertiner Agrargenossenschaft (Hofladen für Entenspezialitäten und mehr in Dobbertin, täglich mehrere Stunden geöffnet). Der ökologische Landwirtschaftsbetrieb Hof Wolkenrad aus Wendisch Waren wartet mit Gemüseständen auf, z. B. zu lokalen Veranstaltungen und verkauft einmal wöchentlich Bioprodukte auf seinem Hof. Das Unternehmen Wunderblume aus Sandhof verkauft u. a. Marmeladen und Gelees. In Nossentiner Hütte gibt es seit 2006 die kleine Manufaktur Löwenzahn, welche Spezialitäten aus Wildfrüchten und Kräutern herstellt und verkauft, u. a. Gelees, Fruchauftsriche, Kräuter- und Blütentees und Liköre ( ). Aufgrund der Landwirtschaftsgeschichte in der Naturparkregion und der damit verbundenen gewachsenen Betriebsstrukturen in der Naturparkregion spielt der klassische Urlaub auf dem Bauernhof eine untergeordnete Rolle bzw. ist größtenteils nicht umzusetzen. Es gibt jedoch einige touristische Angebote im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben: Der Weißdornhof Dobbertin ist ein ökologischer Landwirtschaftsbetrieb im Nebenerwerb, der Weißdornprodukte vermarktet und Angebote für Radfahrer (Bett & Bike) und Reiter bereit hält. Außerdem bietet er von Mai bis Oktober Übernachtungen im Heuhotel an ( ). Der Thomas-Hof in Wendisch-Waren, ein kleiner Landwirtschaftsbetrieb, bietet Ferienwohnungen und Unterricht im Westernreiten an ( , ). 116

131 Daneben vermieten auch weitere landwirtschaftliche Unternehmen in der Region Ferienwohnungen (u. a. in Jabel, Wendisch-Waren, Dobbertin, Dobbin). Landwirtschaftsbetriebe, die touristische Angebote über die Seite Bauernhofurlaub.de Ferienhöfe mit aktiver Landwirtschaft ( ) vermarkten, gibt es in der Naturparkregion nicht. Über die Seite Landurlaub Mecklenburg-Vorpommern ( ) bietet das am Rand der Naturparkregion liegende Gardener Refugium sowie das im Naturpark liegende Insel-Hotel & Ferienhäuser Dobbertin Unterkünfte an. Dabei handelt es sich jeweils nicht um aktive Landwirtschaftsbetriebe. C.6 Fischereiwirtschaft Die Fischerei ist ein traditionsreiches Gewerbe in der Naturparkregion, das mit Reusen, Stell- und Zugnetzen sowie Langleinen betrieben wird. Zu DDR-Zeiten wurde die Fischerei stark intensiviert und sowohl Karpfenintensivhaltung als auch die Zucht und Mästung von Regenbogenforellen betrieben (vgl. Kap. A.3). Die beiden heute ansässigen größten Fischereibetriebe, die Fischerei Müritz-Plau GmbH und die BiMES, sind aus den staatlichen Fischereibetrieben Fischereigenossenschaft Waren-Müritz bzw. Binnenfischerei Schwerin hervorgegangen. Überwiegend wird in natürlichen Gewässern gefischt. Zwei Betriebe (Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH, Forellenzucht Dobbin) bewirtschaften außerdem Fischteiche (Forellenzucht Dobbin ausschließlich). Tabelle 118 im Anhang gibt, sortiert nach Gewässern, eine Übersicht über die fischereiliche Nutzung bzw. Angelnutzung der Gewässer in der Naturparkregion. C.6.1 Fischereibetriebe Heute wirtschaften in der Naturparkregion folgende Fischereibetriebe: Fischerei Müritz-Plau GmbH BiMES Binnenfischerei GmbH Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Fischereihof Lohmen Fischerei Prien, Goldberg Forellenzucht Dobbin Die meisten Gewässer (21) der Naturparkregion werden von Fischerei Müritz-Plau GmbH bewirtschaftet, darunter als größtes Gewässer der Plauer See (vgl. Tabelle 118 im Anhang). Sie hat ihren Sitz in Waren und ist das größte Binnenfischereiunternehmen in Deutschland. Sie wurde 1952 als Fischereiproduktionsgenossenschaft (FPG) Müritz in Waren gegründet, im Jahr 1977 erfolgte der Zusammenschluss mit der FPG Plau ( ). 117

132 Insgesamt bewirtschaftet die Müritz-Plau-GmbH 90 Seen und Fließgewässer und verfügt über 10 Fischereistandorte, davon acht außerhalb (Malchow, Eldenburg, Waren, Röbel, Vipperow, Boek, zweimal Neubrandenburg) und zwei innerhalb (Plau, Damerow) der Naturparkregion liegen die Standorte Plau und Damerow. Sie hat eigene Verarbeitungseinrichtungen für tiefgekühlte, gekühlte und frische sowie geräucherte Fischerzeugnisse, welche unter der Marke Die Müritzfischer vertrieben werden. In mehreren Fischerhöfen wird die Fischerei auch touristisch vermarktet (s.u.). In Waren wird ein Fischereimuseum betrieben. Die BiMES Binnenfischerei GmbH bewirtschaftet zehn Gewässer der Naturparkregion, darunter der Krakower See mit allen seinen Seeteilen. Sie wurde 1953 als VEB Binnenfischerei Schwerin gegründet. Später, in den Jahren 1989 und 1990, erfolgte eine Umwandlung in eine Auffanggesellschaft. Schon zwei Jahre danach erhielt die Fischerei ihre heutige Bezeichnung als BiMES Binnenfischerei GmbH ( ). Insgesamt bewirtschaftet die BiMES 60 Seen und Flüsse sowie vier Teichanlagen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Sie hat innerhalb der Naturparkregion einen Standort (Fischerei & Fischladen Krakow), außerhalb der Naturparkregion liegen zwei weitere Standorte (Teichanlage Wismar Gröningsgarten, Teichanlage Friedrichsruhe/ Frauenmark). Die Fischerei und Räucherei Alt Schwerin /Sietow bewirtschaftet sechs Gewässer in der Naturparkregion. Der Betrieb besteht aus zwei Fischerhöfen, davon einer (Sietow an der Müritz) außerhalb der Naturparkregion und einer (Alt Schwerin, OT Wendorf) innerhalb der Naturparkregion ( ). Außerdem wird eine Teichanlage am Plauer See betrieben. Der Fisch wird direkt an Ort und Stelle verarbeitet und vermarktet. Der Betrieb ist touristisch sehr aktiv (s.u.). In der Teichanlage am Plauer See, zu der vier Teiche mit ca m² Fläche gehören, wurde 2005 mit der Nachzucht des Edelkrebses begonnen. Zum einen beteiligte sich der Fischereibetrieb damit am Edelkrebs-Projekt Mecklenburg-Vorpommern, dessen Ziel darin bestand, spezifische Flusskrebse durch gezielte Nachzucht zu erhalten und die Wiederansiedlung in geeigneten Gewässern vorzubereiten. Gleichzeitig wurde hier mit der Speisekrebserzeugung begonnen (JANSEN & JENNERICH 2009). Der Einzelbetrieb Fischereihof Lohmen ist ein Familienbetrieb, der in der Naturparkregion sechs Gewässer bewirtschaftet (insgesamt werden 10 Gewässer bewirtschaftet). Die Fische werden in eigener Räucherei weiter verarbeitet ( ). Die Fischerei Prien (Goldberg) bewirtschaftet ausschließlich den Goldberger See. Die Forellenzucht Dobbin (Walkmöhl) betreibt eine Teichwirtschaft 69 Teichen, von denen 20 als Angelteiche zur Verfügung gestellt werden. Gezüchtet werden Forellen, Lachsforellen, Saiblinge, Aal, Karpfen, Stör, Wels, Schleie und Barsch ( ). Der Betrieb engagiert sich im angeltouristischen Bereich (s.u.). 118

133 Ein See (Heidensee Leisten) wird durch den Bauernhof Familie Reichelt betrieben, welcher Angelurlaub anbietet (s.u.). C.6.2 Freizeitfischerei, Angelbetrieb Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V, die Fischereischeinpflicht wurde jedoch der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) eingeführt. Er erlaubt Gästen die Ausübung der Freizeitfischerei über einen Zeitraum von maximal 28 Tagen ohne den sonst notwendigen Sachkundenachweis in Form des Fischereischeins. Landesweit sind seitdem jedes Jahr deutliche Steigerungen bei der Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins festzustellen, wie Abbildung 8 verdeutlicht. Waren es 2005 noch 4.291, wurden im Jahr zeitlich befristete Fischereischeine ausgestellt. Seit 2010 kann der Touristenfischereischein im jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden. Der überwiegende Teil der Touristenfischereischeine wird an Gäste aus anderen Bundesländern vergeben (2012: ), in weitem Abstand gefolgt von Bürgern aus M-V (2012: 3.451) und Bürgern aus anderen Staaten (2012: 713) ( ). Der Touristenfischereischein ist v. a. aus Tierschutzgründen sehr umstritten erteilte Scheine Abbildung 8: Erteilte Touristenfischereischeine von 2005 bis 2012 in M-V (nach ) In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer. Neben dem Erwerb eines Fischereischeines muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Verkauf von Angelberechtigungen für ihre Gewässer (Pacht oder Eigentum) stellt eine zusätzliche Einnahmequelle der Fischer stellt dar. Alle in der Naturparkregion tätigen Binnenfischer bieten diesen Service für Freizeitangler an. 119

134 Das Angeln in den Gewässern wird durch die bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (u. a. Landesfischereigesetz (LFischG M-V), Bundestierschutzgesetz, Gewässerordnung (GWO) des Landesanglerverbandes M-V e.v.) sowie die Naturschutzgesetzgebung geregelt. Entsprechende fischartenabhängige Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten 37. Die Fischerei Müritz-Plau GmbH hat für Gastangler umfangreiche Angelregeln aufgestellt (vgl ), die über die rein gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Sie betreibt einen speziellen Karpfen- Angeltourismus am Loppiner und am Krummen See. C.6.3 (Direkt-)Vermarktung und touristische Angebote Die Fischerei Müritz-Plau GmbH vermarkt eigene Produkte unter der Marke Die Müritzfischer. Wie die Markenbezeichnung schon verdeutlicht, ist sie dabei aber deutlich in die Müritzregion orientiert. Über die Fischmanufaktur in Waren werden Fischspezialitäten und Kaviar von der Müritz veräußert. Die Fischläden der Müritzfischer befinden sich außerhalb der Naturparkregion in Waren und Neubrandenburg. In der Naturparkregion werden fangfrische Fischspezialitäten auf dem Fischerhof Damerow und dem Fischerhof Plau am See angeboten ( ). Die BiMES bietet im Hüdenhus, einem Fischrestaurant am Krakower See auf historischem Fischereigelände, Fischgerichte an. Im eigenen Laden in Krakow am See werden Frisch- und Räucherfisch verkauft. Zum Angebot gehören Aal, Forelle, Saibling, Maräne, Heilbutt, Rotbarsch und Lachsforelle ( ). Die Fischerei und Räucherei Alt Schwerin /Sietow unterhält einen Hofladen in Alt Schwerin. Außerdem wird in das Fischrestaurant Zur Forelle in Alt Schwerin betrieben, welches zu den besten 400 Feinschmeckeradressen Deutschlands gezählt wird ( ). Der Fischereihof Lohmen liefert Räucherfisch auf Bestellung und verkauft freitags und samstags Fisch vor Ort ( ). Die Forellenzucht Dobbin (Walkmöhl) verkauft ebenfalls Frisch- und Räucherfisch vor Ort. Weitere touristische Angebote Die Fischerei Müritz-Plau GmbH betätigt sich in starkem Maße touristisch, dabei aber überwiegend außerhalb der Naturparkregion. Geschäftsfelder sind der Angeltourismus (in der Naturparkregion Karpfen-Angeltourismus am Loppiner und am Krummen See), der Bootsverleih und die Vermietung von Ferienwohnungen. Urlaub auf dem Fischerhof wird außerhalb der Naturparkregion an der Müritz und am Malchower See angeboten. Zwei der 10 Fischerhöfe des Unternehmens liegen in der Naturparkregion, der Fischerhof Damerow und der Fischerhof Plau. Die Fischerhöfe werden unter dem Slogan Erlebnis Fischerhof touristisch beworben ( ). Ausgewählte 37 Schonmasse, Schonzeiten und Fangbegrenzungen sind auf den Erlaubniskarten vermerkt. 120

135 touristische Anbieter werden als Partner der Müritzfischer ausgezeichnet. In der Naturparkregion erhielt im Jahr 2013 die Veranstaltung Plau kocht diese Auszeichnung (vgl ). Die Fischerei und Räucherei Alt Schwerin /Sietow vermietet in der Naturparkregion Ferienhäuser, -wohnungen, und -zimmern am Plauer See und bietet als Arrangement eine Fisch- und Krebssafari an. Weiterhin werden Boote vermietet und geführte Angeltouren angeboten ( ). Die Forellenzucht Dobbin (Walkmöhl) engagiert sich im angeltouristischen Bereich. Unter anderem werden Wels- und Störabende angeboten ( ) und das Angeln in den Angelteichen vermarktet (u. a. 4 Stunden Karpfen angeln, 4 Stunden Forellen angeln, Forellen angeln nach Gewicht). Weiterhin werden eine kleine Gaststätte und eine Pension betrieben. Fischerfeste Einmal jährlich im September/Oktober werden in Plau die 16 Tage dauernden Müritz Fischtage eröffnet, welche als größte kulinarische Veranstaltungsreihe in Mecklenburg- Vorpommern gelten. Organisiert werden die Fischtage federführend von der Fischerei Müritz-Plau GmbH. Sie sollen dazu beitragen, die touristische Saison zu verlängern und hochwertige regionale Fischgerichte anzubieten. Der Anspruch ist dabei, den Besuchern eine genussvolle, regional geprägte Esskultur in hoher Qualität zu bieten und so auch die Müritz-Fischtage zu einem besonderen Erlebnis für alle Beteiligten werden zu lassen. Die Gäste dürfen also gespannt auf die Ideen der Gastronomen sein (vgl ). Weiterhin veranstaltet die Fischerei Müritz-Plau GmbH im Juni ein Fischerfest in Damerow. Auch die Fischerei und Räucherei Alt Schwerin /Sietow veranstaltet jährlich ein zweitägiges Fischerfest im Juli. Weiterhin wird im Oktober ein Edelkrebsessen und im Rahmen der Müritz-Fischtage der Große Fischzug veranstaltet. Ebenso gibt es in Krakow am See jährlich ein dreitägiges Fischerfest im August. C.6.4 Naturschutzfachliche Anforderungen / Restriktionen / Konflikte Ein großer Anteil der fischereilich genutzten Gewässer unterliegt dem Schutzstatus FFH- Gebiet und / oder NSG (vgl. Tabelle 118 im Anhang). Innerhalb der NSG bestehen teilweise Einschränkungen der fischereilichen Nutzung bzw. der Angelnutzung (vgl. Tabelle 51). 121

136 Tabelle 51 Verbot der Zufütterung 122 Einschränkungen der fischereilichen Nutzung bzw. Angelnutzung in den NSG der Naturparkregion (lt. NSG-Verordnungen) N 58 Damerower Werder N 67 Nordufer Plauer See N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee N 198 Gültzsee N 307 Obere Nebelseen Verbot von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen Fischarten N 58 Damerower Werder N 67 Nordufer Plauer See: außer mit einem extensiven Karpfenbesatz von je 20 Stück je Hektar und Jahr im Samoter See und im Hofsee N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee N 198 Gültzsee N 262 Cossensee N 304 Plauer Stadtwald N 307 Obere Nebelseen: außer der Besatz mit 15 Stück Karpfen je Hektar und Jahr Verbot der Verwendung von Reusen ohne Ausstieg für den Fischotter N 58 Damerower Werder N 67 Nordufer Plauer See: auf dem Plauer See, auf dem Samoter See und dem Hofsee N 119 Krakower Obersee: Untersagt ist - die Verwendung von mehr als zehn Reusen ohne Fischotterschutzeinrichtung, - das Aufstellen von Reusen ohne Fischotterschutzeinrichtung im Bereich von 1000 Metern beidseitig rechts und links des Nebelzuflusses und Nebelabflusses. N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee N 198 Gültzsee N 200 Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz N 307 Obere Nebelseen Verbot der Haltung von Fischen N 119 Krakower Obersee N 262 Cossensee Regelungen zum Angeln N 58 Damerower Werder: für die ausgetonnten Bereiche des Kölpinsees und Jabelschen Sees Verbot der Ausgabe von Angelkarten N 67 Nordufer Plauer See: - für den Samoter See, den Plauer See und den Plumsee Verbot der Ausgabe von Angelkarten - Das Angeln am Hofsee ist bei Begrenzung der Ausgabe von Angelkarten auf höchstens 20 Stück nur von dem an der Dorfseite gelegenen Steg aus erlaubt N 195 Brantensee: Angelverbot N 120 Paschensee: Angelverbot N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee: - für den Lübowsee und Dreiersee Verbot der Ausgabe von Angelkarten - Untersagt ist das Angeln vom Ufer des Drewitzer Sees aus. N 198 Gültzsee: Angelverbot N 200 Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz: Angelverbot im Bergsee, Krogsee, Lankhagensee, Backofensee N 262 Cossensee: Verbot der Ausgabe von Angelkarten, Angelverbot

137 N 304 Plauer Stadtwald: Verbot, außerhalb ausgewiesener Bereiche am Westufer des Gaarzer Sees vom Ufer aus zu angeln und außerhalb des gekennzeichneten Angelbereiches die Boote zur Angelausübung im Gaarzer See und Burgsee einzusetzen N 307 Obere Nebelseen: - Verbot der Ausgabe von Angelkarten für den Kraazer See und Cramoner Hofsee - Die Ausgabe einer begrenzten Anzahl von Angelkarten für den Malkwitzer See ist nur im Einvernehmen mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde und nur für die von ihr ausgewiesenen Bereiche am Ostufer des Sees zulässig. Verbot des Befahrens mit Wasserfahrzeugen N 120 Paschensee N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee N 198 Gültzsee N 262 Cossensee: Untersagt ist das Befahren des Sees zur Ausübung der Fischerei mit verbrennungsmotorgetriebenen Booten N 307 Obere Nebelseen Regelungen zur Elektrofischerei N 58 Damerower Werder: Die Durchführung der Elektrofischerei mit der Handelektrode im Einvernehmen mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde ist zulässig. N 67 Nordufer Plauer See: Außerhalb der Brutzeit ist die Elektrofischerei einmal jährlich nach Abstimmung mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde in den Torfstichen, auf dem Plauer See, dem Samoter See und dem Hofsee gestattet. N 119 Krakower Obersee: Untersagt ist die Verwendung Ausübung der Elektrofischerei vom 1. Januar bis zum 31. Mai N 196 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee: - Untersagt ist die Elektrofischerei auf dem Lübowsee und Dreiersee. - Die Elektrofischerei auf dem Drewitzer See ist einmal jährlich nach Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. N 198 Gültzsee: Die Elektrofischerei ist nur im Einvernehmen mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. N 200 Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz: Untersagt ist die Elektrofischerei auf dem Krogsee, Lankhagensee, Großen Laubahnsee, Kleinen Laubahnsee, Backofensee N 262 Cossensee: Untersagt ist die Ausübung der Elektrofischerei mehr als zwei Mal jährlich und ohne Abstimmung mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zu-ständigen Naturschutzbehörde N 307 Obere Nebelseen: Die Elektrofischerei ist zweimal jährlich nach Zustimmung der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde zulässig. Regelungen zum Einsatz von Zugnetzen und / oder Stellnetzen N 67 Nordufer Plauer See: Einmal jährlich ist der Einsatz von Zugnetzen nach Abstimmung mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde in der Zeit vom 1. November bis zum 1. März auf dem Samoter See und in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 1. März auf dem Hofsee gestattet N 119 Krakower Obersee: Untersagt ist - die Verwendung von Stellnetzen mit einer Maschenweite größer als 65 Millimeter ohne Abstimmung mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde, - die Verwendung von Stellnetzen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August mit einer Maschenweite größer 50 Millimeter. N 262 Cossensee: Untersagt ist Durchführung der Zugnetzfischerei ohne Abstimmung mit der für die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen zuständigen Naturschutzbehörde Im Rahmen der FFH-Managementplanungen (vgl. zum Bearbeitungsstand Tabelle 34) wurde für folgende Gewässer eine (potenzielle) Gefährdung des Fischotters durch Reusenfischerei ohne Fischotterschutz festgestellt: 123

138 Plauer See (DE ) Kölpinsee (DE ) Fleesensee (DE ) Lähnwitzer See (DE ) Goldberger See (DE ) Dobbertiner See (DE ) Hier sollte in Zukunft der Einsatz ottersicherer Reusen sicher gestellt werden. Reusen sind für den Fischotter umso riskanter je näher die Reuse am Ufer aufgestellt wird und je flacher das Wasser ist. Für das FFH-Gebiet DE Plauer See und Umgebung wurde hierzu folgendes festgestellt: Alle 44 Reusen des Plauer Sees wurden diesbezüglich untersucht und es wurde festgestellt, dass sich ca. 45 % aller Standorte in einem für den Fischotter problematischen Bereich befinden (Anlage II). Eine Verschiebung der Fischreusen in tiefere Gewässerabschnitte wurde von Seiten der Müritz-Plau GmbH geprüft. Die Prüfung ergab, dass eine Umsetzung der Reusen in tiefere Seeabschnitte mit hohen Ertragseinbußen verbunden wäre und aus fischereiwirtschaftlicher Sicht daher abzulehnen ist. Der Einsatz von Reusenschutzgittern stellt für den Bewirtschafter gleichfalls nach wie vor keine Alternative dar. Ausnahme bilden lediglich die innerhalb des NSG Nordufer Plauer See befindlichen Fischreusen, die nicht ohne Schutzgitter betrieben werden dürfen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass derzeit durch das Otter-Zentrum Hankensbüttel eine ottersichere Reuse im Praxisversuch getestet wird (mdl. Information PAETSCH 2012). Diese Reuse ist mit Sollbruchstellen versehen, die sich bei entsprechend heftigen Bewegungen öffnen, so dass der Fischotter hinausschwimmen kann. Sollte sich diese Form des Fischotterschutzes in den Versuchen bewähren, erklärt sich die Müritz-Plau GmbH bereit, sie in den besonders gefährdeten ufernahen Bereichen des Plauer Sees einzusetzen. (StALU WM 2013, S. 184). Für das FFH-Gebiet DE Plauer See und Umgebung (ebd.) wurden darüber hinaus folgende Erhaltungsziele mit Relevanz für die Fischerei im Rahmen der Managementplanung formuliert: Einrichtung von Ruhe- und Schutzzonen im Plauer See mit Befahrungs-/ Nutzungsbeschränkungen freiwillige Vereinbarung Reduzierung der Nährstoffeinträge in den Samoter See durch Einschränkung des Besatzes mit benthivoren Fischarten; ggf. Novellierung der NSG-Verordnung NSG Nordufer Plauer See, die im Samoter See einen extensiven Karpfenbesatz zulässt (vgl. Tabelle 33) Problematisch aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Teichanlage bei Dobbin. Infolge der fast vollständigen Wasserentnahme für die Fischzuchtanlage unterliegt der Wasserkörper Nebel (WANE 600) einer langfristigen Entwicklungsbeschränkung (StAUN ROSTOCK, S. 2). In Auswertung der GLRP für die Planungsregionen Westmecklenburg (LUNG M-V 2008a), Mittleres Mecklenburg/Rostock (LUNG M-V 2007a) und Mecklenburgische Seen- 124

139 platte (LUNG M-V 2011a) ergeben sich an einigen Gewässern Konflikte mit der fischereilichen Nutzung und / oder Angelnutzung. Tabelle 52 stellt diese sowie den aktuellen Stand (nach Koch, mdl ) zusammen. Tabelle 52: Naturschutzfachliche Erfordernisse bezüglich der fischereilichen Nutzung / Angelnutzung nach Gutachtlicher Landschaftsrahmenplanung sowie aktueller Stand Oktober 2012 Gewässer Naturschutzfachliches Erfordernis / Konflikt Stand Oktober 2012 Nordufer Plauer See und Samoter See Loppiner See Dobbertiner See Die fischereiliche Nutzung (inkl. Angelnutzung) der Torfstiche sollte zum Schutz störungsempfindlicher Arten eingestellt werden. Der See wird durch die Müritz-Plauer Fischerei GmbH als Karpfengewässer vermarktet. Rings um den See wurden Angelstellen eingerichtet. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Störungspotential. Ausweisung von zentralen Angelplätzen und Unterbindung der wilden Angelstege unverändert Die Angelnutzung wurde mittlerweile auf wenige Stellen reduziert, die aber intensiv genutzt werden Stegbau gut geregelt, wilde Stege wurden zurückgebaut C.7 Forstwirtschaft C.7.1 Verwaltungsstruktur und forstliche Zusammenschlüsse Organisation und Struktur der Landesforst MV Mit der Gründung der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern Anstalt des öffentlichen Rechts als Einheitsforstverwaltung zum wurde die Struktur der Landesforstverwaltung reformiert. Die Verwaltung der Großschutzgebiete, ursprünglich dem aufgelösten Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete M-V zugehörig, wurde dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zugeordnet. Die dreistufige Landesforstverwaltung wurde in eine zweistufige überführt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ist die oberste Forstbehörde. Die Landesforst M-V untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums, wobei die Ausübung der Fachaufsicht auf die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises beschränkt ist. Die Organe der Landesforst MV sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat beschließt die Leitlinien für die Tätigkeit der Landesforst M-V sowie über deren forstpolitische Grundsatzangelegenheiten. Er berät und überwacht den Vorstand. Der Vorstand vertritt die Landesforst M-V gerichtlich sowie außergerichtlich und ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften. Der Vorstand ist zugleich untere Forstbehörde. Die Landesforst M-V unterhält eine Zentrale mit Sitz in Malchin sowie als Außenstellen den Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen und Informationssysteme und 29 Forstämter mit 195 Forstrevieren. Abbildung 9 gibt einen Überblick der Forstamtsstruktur im Bereich des Naturparks bzw. der Naturparkregion. Es wird deutlich, dass der Großteil der Waldflächen der Naturpark- 125

140 region wie auch des Naturparks im Zuständigkeitsbereich der Forstämter Sandhof und Nossentiner Heide liegt. Abbildung 9: Forststruktur in der Naturparkregion (Zuarbeit Landesforst vom ) Hinweis: Rund Hektar Waldfläche der militärisch genutzten Bereiche liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesforst (Forstbetrieb Trave) Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Förderung Folgende forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse bestehen in der Naturparkregion (Zuarbeit der Landesforst vom ): Tabelle 53: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in der Naturparkregion Forstbetriebsgemeinschaft Fläche in der Naturparkregion in ha Mecklenburger Seenplatte / Schaalsee Kirchliche FBG Mecklenburgs 147 Sehlsdorf 250 Benthen 40 Bansow 158 Summe: Die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wird mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes finanziert. Die Mittel der EU werden im 126

141 Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und die des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe -Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes-(GAK) bereitgestellt. Über die GAK werden unter anderem Maßnahmen zur Naturnahen Waldbewirtschaftung sowie die Erstaufforstung von landwirtschaftlich genutzten Flächen gefördert. In den vergangenen Jahren wurde so innerhalb der Naturparkregion Nossentiner/Schwinzer Heide jährlich auf etwa 40 ha die langfristige Überführung von Nadelholzreinbeständen in naturnahe Laubholzbestände eingeleitet. Ebenso wurden jährlich 75 ha instabile Bestände umgebaut und auf 15 ha die Jungwuchs- und Jungbestandespflege gefördert. Seit 1995 wurden in der Naturparkregion über 550 ha Erstaufforstungen gefördert. Im Rahmen des ELER werden sogenannte Waldumweltmaßnahmen gefördert. Dieses ist im Wesentlichen Vertragsnaturschutz im Wald. Dabei werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren einzelne Habitatbäume bzw. Baumgruppen belassen oder auch die komplette Waldfläche von einer Bewirtschaftung ausgeschlossen. In der Naturparkregion wurden solche Maßnahmen auf einer Fläche von rund 170 ha vertraglich vereinbart. C.7.2 Statistische Angaben zur Forstwirtschaft Eigentumsverhältnisse Der Großteil der Waldfläche des Naturparks und der Naturparkregion ist Wald der Landesforstanstalt (57,6 % bzw. 52,3 %). Mit 25,2 % (Naturpark) bzw. 30,2 % (Naturparkregion) hat der Privatwald den zweitgrößten Anteil. Tabelle 54 zeigt zusammenfassend die Waldflächenverteilung des Naturparks nach Eigentumsarten. Tabelle 54: Waldflächenverteilung nach Eigentumsarten Eigentumsverteilung Naturparkregion (ohne NP) Naturpark ha % ha % Staatswald Bundeswald , ,2 Staatswald Landeswald , ,6 Kommunalwald , ,2 Anderer öffentlicher Wald 24 0,1 0 0,0 Privatwald , ,2 Kirchenwald 232 0, ,9 Privater Gemeinschaftswald 328 1, ,8 Treuhandwald , ,1 unklares Eigentum 2 0,0 2 0,0 Summe Quelle: Waldverzeichnis com.livis (Zuarbeit Landesforst 2012) 127

142 Bestandeszustandstypengruppen Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Standortverhältnisse Lt. forstlicher Standortskartierung M-V (LANDESFORST M-V 2007) liegt die Naturparkregion überwiegend im Wuchsgebiet 05 Ostholsteinisch-Westmecklenburger Jungmoränenland. Teilbereiche liegen außerdem in den Wuchsgebieten 03 (Ostmecklenburg-vorpommersches Jungmoränenland) und 06 (Mittelmecklenburger Jungmoränenland) (vgl. Tabelle 7 in Kap. C.1.1). Es ist dem Großklimabereich alpha (Schweriner Klima), Klimastufe f feuchtes Tieflandsklima zugeordnet. Der mittlere Jahresniederschlag wird folgendermaßen angegeben (LANDESFORST M-V 2007, Karte Großklimabereiche): Goldberg: ziemlich gering ( mm/jahr) Lohmen, Plau, Nossentiner Hütte: mittel ( mm/jahr) Krakow am See: hoch ( mm/jahr) Die Naturparkregion gehört somit zu den niederschlagsärmeren Gebieten Mecklenburg- Vorpommerns (vgl. auch Kap. C.1.3). Bestockung und Baumarten In den Wäldern des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide beträgt der Nadelholzanteil 65 % und liegt damit deutlich über dem Anteil an Laub- (rund 10 %) und Mischwald (rund 15 %) (vgl. Kap. C.2.1.1). Ausgedehnte Nadelwälder befinden sich v. a. in den Sandergebieten (Schwinzer Heide, Wooster Heide, Nossentiner Heide). Hauptbaumarten sind Kiefer, Buche und Roterle. Abbildung 10 gibt Auskunft über die Bestockungstypen-Gruppen in den Forstämtern Sandhof und Nossentiner Heide. Bestandeszustandstypengruppen in den Forstämtern Sandhof und Nossentiner Heide sonstige WLH- Typen sonstige HLH- Typen Pappel- Typen Kiefern- Typen Eichen- Typen Buchen- Typen Blöße 0, , , , ,00 Douglasi sonstige sonstige sonstige Edellaub Birken- Buchen- Eichen- Fichten- Kiefern- Lärchen- Pappel- Roterlen Blöße en- HLH- NDH- WLH- baum- Typen Typen Typen Typen Typen Typen Typen - Typen Typen Typen Typen Typen Typen Ergebnis 189,10 840, ,4 429, , , , 709,30 108, ,1 202,58 50,04 234,67 442,96 Fläche (ha) Abbildung 10: Bestockungstypen-Gruppen (Zuarbeit Landesforst vom ) 128

143 Altersstufenverteilung Im forstlichen Interesse steht eine ausgeglichene Altersstufenverteilung der einzelnen Baumartengruppen, denn ausgeglichene Altersstrukturen garantieren neben einer ausgewogenen Entwicklung der naturalen Basis für den Forstbetrieb auch eine stetige Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie ist ebenfalls ausschlaggebend für die aus ihnen nachhaltig beziehbare Holzmenge (MELFF M-V 2003). Grundlage für die Betrachtung der Altersstufenstruktur ist die durchschnittliche Produktionsdauer der Bestände einer Baumart (Umtriebszeit). Diese definiert den Zeitpunkt des Bestandsalters, bis zu dem die Verjüngung möglichst vollzogen, mindestens jedoch eingeleitet sein soll und wird damit als Regelungselement für die nachhaltige Nutzung und Verjüngung benötigt. Die Umtriebszeiten für die wichtigsten Baumarten im Wald der Landesforstanstalt sind per Erlass festgeschrieben und in Tabelle 55 dargestellt. Abweichend hiervon betragen lt. unternehmerischer Konzeption der Landesforstanstalt M-V für den Zeitraum 2008 bis 2012 die Umtriebszeiten für Kiefer 120 Jahre, für Fichte 70 Jahre und für sonstige Nadelhölzer wie bspw. Douglasie 80 Jahre. Darüber hinaus ist die technische Hiebsreife einer Baumart vom Zieldurchmesser (Brusthöhendurchmesser mit Rinde) abhängig. In Kieferbeständen mit dem Produktionsziel Wertholz (Furnierholz) wird zum Beispiel ein Zieldurchmesser von 50 cm angestrebt, in vergleichbaren Buchenbeständen sind es 70 cm. Tabelle 55: Umtriebszeiten für den Landeswald Mecklenburg-Vorpommern Baumart bzw. Baumartengruppe Umtriebszeit (Jahre) Baumart bzw. Baumartengruppe Umtriebszeit (Jahre) Eiche 180 Kiefer Buche 160 Lärche 100 übriges Hartlaubholz 100 Fichte 80 Roterle 80 Douglasie 90 Pappel 30 Birke 70 Quelle: MELFF M-V (2002) Tabelle 119 bis Tabelle 124 zeigen die Altersstufenverteilung in den Forstämtern Sandhof und Nossentiner Heide. Bezogen auf die Altersgliederung im Oberstand insgesamt dominiert die Altersstufe 50 bis 59 Jahre. Auch bezogen auf das Nadelholz dominiert diese Altersstufe, ebenso bei der Hauptbaumart Kiefer. Bezogen auf das Laubholz nimmt die Alterstufe Jahre den größten Flächenanteil ein. Die Hauptbaumart Buche hat die größten Flächenanteile in der Altersstufe 70 bis 79 Jahre, die Roterle in der Alterstufe Jahre. 129

144 Bestandsstrukturen Ein strukturreicher Waldaufbau hat günstige Wirkungen auf das Waldökosystem. Von Bedeutung sind hierbei die Abwechslung und Größe von Waldbeständen sowie der Bestandsaufbau, wobei sich Bestände als einheitliche oder zusammengehörige Bestockungen verstehen. Betrachtet werden hier die Bestandsmischung und -schichtung. Angaben zur internen Bestandsschichtung und -mischung in den Forstämtern Sandhof und Nossentiner Heide sind Abbildung 20 und Abbildung 21 im Anhang zu entnehmen. Bezogen auf die Bestandschichtung dominieren mit rund ha deutlich die mehrschichteten Bestände, gefolgt von einschichtigen (rund ha) und zweischichtigen (rund ha) Beständen. Bezogen auf die Bestandsmischung dominiert deutlich der Reinbestand, gefolgt von Reinbestand mit Beimischungen. Waldfunktionen (alle Eigentumsarten) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, die möglichst gleichrangig nebeneinander stehen sollen. Dabei können bestimmte Funktionen lokal und regional eine besonders hohe Bedeutung haben. Die Darstellung der Bedeutung der Waldfunktionen erfolgt mittels einer Waldfunktionenkartierung, welche Aufgabe der forstlichen Rahmenplanung ist und die verschiedenen Funktionen der Wälder im Sinne einer Inventur erfasst. Mehrfacheinstufungen, z. B. als Waldfläche mit Wasserschutz- und Bodenschutzfunktion sind dabei möglich. Die Waldfunktionenkarten stellen eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. Genehmigung von Kahlschlägen), als Grundlage der forstlichen Rahmenplanung, bei der formellen Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern sowie bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme, Projekte und Pläne (z. B. Waldvertragsnaturschutz). Weiterhin dienen die Karten zur Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können. Im Landeswald sind die Waldfunktionen über die Forsteinrichtung verbindliche Bewirtschaftungsgrundlage. Darüber hinaus haben Träger öffentlicher Vorhaben die Waldfunktionen bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung 2006 wurden auf dem Gebiet des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide insgesamt Waldflächen in einer Größe von ha, in der Naturparkregion ha Waldflächen erfasst. Kennzeichnend für den Bereich der Naturparkregion sowie den Naturpark sind der hohe Anteil von Waldflächen mit Erholungsfunktion sowie eine relativ große Anzahl von Kulturdenkmalen im Wald. Bei den Kulturdenkmalen handelt es sich insbesondere um frühzeitliche Hügel- und Großsteingräber sowie Burgwallanlagen und Turmhügel aus dem Mittelalter oder der Steinzeit. Bedeutsam ist auch mit 436 ha der Anteil an Waldbrandschutzriegeln. Dies sind Wälder, die entlang von Verkehrswegen im Brandfall aufgrund ihrer Bestockung, Bodenflora und 130

145 sonstiger Oberflächenbeschaffenheit die Ausbreitung eines Bodenfeuers verhindern sollen. Die Nossentiner/Schwinzer Heide mit ihren großflächigen Kiefernwäldern gilt als eine der waldbrandgefährdetsten Regionen des Landes. Weiterhin erfüllt mit rund ha ein hoher Anteil der Wälder besondere Bodenschutzfunktionen. Hierbei handelt es sich im Gebiet meist um Wälder auf Dünen, Moor- oder Nassstandorten, bei denen der Bodenschutz eine besondere Bedeutung hat. Eine detaillierte Übersicht aller Waldfunktionen im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide sowie in der Naturparkregion mit Flächenangaben gibt die Tabelle 125 im Anhang. C.7.3 Umsetzung des Erlasses zur naturnahen Forstwirtschaft im Naturpark seit 2002 Die Waldbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern basiert unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auf den im Landeswaldgesetz formulierten Grundsätzen und Vorgaben ordnungsgemäßer Forstwirtschaft, die im Sinne der nachhaltigen Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes stehen. Die unteren Forstbehörden haben die Forstaufsicht (Kontrolle der Einhaltung des Landeswaldgesetzes) über die Waldflächen aller Eigentumsformen, verantwortlich für die Bewirtschaftung des Waldes innerhalb der vom Gesetz festgelegten Grenzen ist jedoch immer der Eigentümer. Mit dem Konzept Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern wurden 1995 zusätzlich folgende, von der Landesforstverwaltung erarbeitete Richtlinien für das forstwirtschaftliche Handeln durch die Landesregierung beschlossen: wesentliche Erhöhung des Anteils standortgerechter Laubbaumarten, wesentliche Erhöhung des Anteils gemischter und mehrschichtiger Bestände, Beschränkung des Anbaus ursprünglich nicht heimischer Baumarten, Ausnutzung aller geeigneten Möglichkeiten natürlicher Verjüngung, Verbesserung des Waldgefüges, Erhöhung des Altholzanteils und Sicherung von Totholzanteilen, Schutz von Pflanzen- und Tierarten, Einrichtung und Betreuung von Naturwaldreservaten, Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion, Gestaltung und Pflege der Waldränder, Gewährleistung waldverträglicher Wildbestände, Waldschutz vorrangig durch mechanische und biologische Maßnahmen, Anwendung umweltschonender Maschinen und technischer Verfahren. Diese Ziele und Grundsätze erweitern die bewährte forstliche Praxis und geben ökologischen Gesichtspunkten der Pflege und Gestaltung von Waldbiotopen sowie der Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt größeres Gewicht. Für die Landesforstverwal- 131

146 tung sind sie rechtsverbindlich, für alle anderen Waldbesitzer werden die Richtlinien zur Anwendung empfohlen. Aufgrund des hohen Privatwaldanteils im Naturpark ist eine fachlich fundierte Beratung der Waldbesitzer zur naturnahen Forstwirtschaft von besonderer Bedeutung. Nachfolgend werden Ausführungen zur Erreichung ausgewählter Ziele gegeben. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Landeswaldanteile innerhalb der Forstämter Sandhof und Nossentiner Hütte. Datenbezug ist der Datenspeicher Wald (Zuarbeit der Landesforst vom ). Wesentliche Erhöhung des Anteils standortgerechter Laubbaumarten Ein Vergleich zwischen der Baumartenverteilung im Oberstand und im Unterstand verdeutlicht die bereits erfolgten Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Anteile standortgerechter Laubbaumarten (vgl. Tabelle 56). Während im Oberstand noch Nadelbäume dominieren (knapp 85 %), besteht der Unterstand zu 80 % aus Laubbaumarten. Schwerpunkt stellt dabei der Umbau mit Rotbuche dar (etwa die Hälfte des aktuellen Unterstandes), gefolgt von Birke, Weichlaubholz und Eiche. Tabelle 56: Anteile der Baumartengruppen im Oberstand und im Unterstand Baumartengruppe Im Oberstand Im Unterstand ha % ha % Kiefer 8.314,11 77,3 88,33 2,4 Fichte 353,60 3,3 406,55 11,2 Lärche 221,34 2,1 12,42 0,3 Douglasie 180,57 1,7 192,87 5,3 Sonstiges Nadelholz 32,57 0,3 22,47 0,6 Nadelholz gesamt 9.102,19 84,6 722,64 20,0 Buche 564,75 5,2 1927,99 53,3 Eiche 291,58 2,7 245,13 6,8 Edellaubbäume 75,17 0,7 142,05 3,9 Sonstiges Hartlaubholz 63,45 0,6 31,11 0,9 Birke 350,24 3,3 307,34 8,5 Roterle 279,51 2,6 8,09 0,2 Pappel 6,00 0,1 2,44 0,1 Sonstiges Weichlaubholz 28,74 0,3 233,76 6,5 Laubholz gesamt 1.659,44 15,4 2897,91 80,0 Gesamt , ,55 Quelle: Zuarbeit Landesforst nach DSW, Im aktuellen Forsteinrichtungszeitraum der im Naturpark liegenden Forstämter sind darüber hinaus ca. 940 ha Verjüngung geplant (vgl. Tabelle 57). Über 80% davon findet in Kiefernbeständen statt, bzw. knapp 90 % der geplanten Verjüngungsfläche befindet sich unter Nadelholzbeständen. 132

147 Tabelle 57: Geplante Verjüngungstypen in Abhängigkeit von der Baumartenzusammensetzung im Oberstand Verjüngungstyp Oberstand Nadelholz Laubholz Unbestockt (Blöße) ha % ha % ha % Buche 280,09 33,6 26,44 31,8 0,53 2,1 Eiche 163,00 19,6 23,46 28,2 3,46 13,8 Kiefer 191,31 22,9 12,36 14,9 17,96 71,6 Sonstiges Nadelholz 0,00 0,0 1,02 1,2 0,00 0,0 Sonstiges Hartlaubholz 9,08 1,1 4,52 5,4 0,47 1,9 Lärche 27,37 3,3 2,86 3,4 0,00 0,0 Douglasie 160,41 19,2 1,60 1,9 1,16 4,6 Roterle 2,13 0,3 8,17 9,8 1,51 6,0 Birke 0,22 0,0 2,62 3,2 0,00 0,0 Gesamt 833,60 83,05 25,09 (Quelle: Zuarbeit Landesforst nach DSW, ) Wesentliche Erhöhung des Anteils gemischter und mehrschichtiger Bestände Die Tabelle 58 verdeutlicht, dass auf etwa 60 % der Naturparkfläche die Bestände mindestens durch Beimischungen horizontal strukturiert sind. Tabelle 58: Bestandsmischung im Oberstand der Waldflächen im Naturpark Bestandsmischung Anteil [%] Reinbestand 39,2 Reinbestand mit Beimischungen 15,5 Reinbestand mit Mischbaumarten (eine Mischbaumart) 8,2 Reinbestand mit Mischbaumarten (mehrere Mischbaumarten) 5,0 Mischbestand (eine Mischbaumart) 10,9 Mischbestand (mehrere Mischbaumarten) 21,2 Quelle: Zuarbeit Landesforst nach DSW, Stand Ein Drittel der Bestände im Naturpark sind mindestens zweischichtig aufgebaut (vgl. Tabelle 59). Aufgrund der geplanten Waldumbaumaßnahmen wird sich dieser Anteil mittelfristig erhöhen. Tabelle 59: Bestandschichtung der Waldflächen im Naturpark Bestandsschicht Anteil (%) Oberstand 99,98 Überhalt 1,99 Zwischenstand 1,26 Unterstand 33,63 Blößen 0,02 Quelle: Zuarbeit Landesforst nach DSW, Stand

148 Beschränkung des Anbaus ursprünglich nicht heimischer Baumarten Zur Gewährleistung klimastabiler Wälder ist es sinnvoll, die Palette der heimischen Baumarten bei standörtlicher Eignung um ausgewählte, leistungsfähige fremdländische Baumarten zu ergänzen. Wie Tabelle 57 zeigt, sollen etwa 17 % der geplanten Verjüngungsfläche mit Douglasie verjüngt werden. Etwa 50 % der Verjüngungsfläche wird jedoch von Buche (ca. 32 %) und Eiche (ca. 20 %) gestellt. Knapp ein Viertel der Verjüngungsfläche nimmt die Kiefer ein, die auf den ärmeren Standorten standortgerecht und immer noch eine leistungsfähige Baumart ist. Im Bereich der Forstämter Nossentiner Heide und Sandhof sind umfangreiche Waldumbauten vollzogen bzw. auch weiterhin geplant. Ausnutzung aller geeigneten Möglichkeiten natürlicher Verjüngung Aufgrund des geplanten Waldumbaus hin zu mehr Laubbäumen findet die Verjüngung vorrangig durch Pflanzung (Voranbau bzw. Unterbau) statt. Daneben nimmt die Saat von Buche und auch Kiefer auf entsprechenden Standorten eine nennenswerte Stellung ein. Natürliche Verjüngung soll erhalten werden und Kunstverjüngungen sinnvoll ergänzen. Dadurch finden eine Verbesserung des Bestandesinnenklimas und des Waldgefüges statt. Erhöhung des Altholzanteils und Sicherung von Totholzanteilen Nach DSW, Stand , sind 163,46 ha Wald im Naturpark als sogenannte Altholzinsel gekennzeichnet. Diese bleiben temporär, bis zum Zeitpunkt ihres weitestgehenden Zerfalls, nutzungsfrei. Altholzinseln müssen mind m² groß sein und mind. 3/4 der Umtriebszeiten erreichen (bei Buche mind. 80 Jahre) Die Menge und die Zusammensetzung des Totholzes in den Wäldern des Naturparkes lassen sich derzeit nicht darstellen. Gewährleistung waldverträglicher Wildbestände Es kann von Seiten der Landesforst nur auf Flächen, die in Eigenregie bejagt werden, Einfluss auf waldverträgliche Wildbestände genommen werden. Die Landesforst ist bestrebt, die Verjüngung aller Haubtbaumarten (außer Edelllaub, Eiche, Verjüngungsart Saat, und ggf. Flächen, die schwierig bejagt werden können) zaunfrei sicherzustellen. Waldschutz vorrangig durch mechanische und biologische Maßnahmen ergibt sich aus Anforderungen durch Zertifizierung (PEFC) (vgl. Kap. C.7.4) Anwendung umweltschonender Maschinen und technischer Verfahren ergibt sich aus Anforderungen durch Zertifizierung (PEFC) (vgl. Kap. C.7.4) 134

149 C.7.4 Zertifizierung Der Wald der Landesforst M-V in der Naturparkregion ist vollständig PEFC 38 zertifiziert. Aufgrund des regionalen Ansatzes haben alle Waldeigentümer in M-V die Möglichkeit, durch Unterzeichnung einer eigenen Selbstverpflichtungserklärung das PEFC-Zertifikat zu erhalten, das eine naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder bescheinigt. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist an die Einhaltung der Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung des Waldbesitzers in den regionalen Rahmen (verabschiedet am , Änderungen am und , vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat DFZR) gebunden, die folgende Kriterien zum Inhalt hat: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholz), Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser), Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen. Seit 2006 ist die Bewirtschaftung des Bundeswaldes FSC 39 -zertifiziert, allerdings nicht in den militärisch genutzten Waldgebieten. Der FSC fördert eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung. Er sorgt für maximale Transparenz und einen Ausgleich zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen. Durch das Kammerprinzip stehen Interessenvertreter aus Umweltverbänden, Sozialverbänden und Unternehmen gleichberechtigt nebeneinander. Entscheidungen werden grundsätzlich im Konsens getroffen. In jährlichen Überprüfungen müssen die Waldbesitzer die Einhaltung der hohen Standards nachweisen. Jede Interessengruppe und jede Einzelperson kann sich daran durch konkrete Hinweise beteiligen. Das FSC-Zeichen wird derzeit gemäß Untersuchungen von ÖKOTEST als der beste Herkunftsnachweis für Holz angesehen. Aufgrund der militärischen Nutzung eines Großteils des Bundeswaldes im Naturpark ist nur der nicht militärisch genutzte Flächenanteil und somit ein sehr geringer Anteil (114,8 ha von ha) FSC zertifiziert. 40 Beide Systeme haben internationale Standards, die von nationalen Standards untersetzt werden und durch unabhängige Zertifizierungsorganisationen überprüft werden. Bei Erfüllung der Kriterien dürfen die zertifizierten Betriebe ihr Holz mit dem entsprechenden Siegel versehen. 38 Programme of the Endorsement of Forest Certification Schemes 39 Forest Stewardship Council 40 Zuarbeit Herr Dohle (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave) vom

150 Bezogen auf den Privatwald, der den zweitgrößten Anteil der Waldfläche des Naturparks und der Naturparkregion ausmacht, fehlt weitgehend eine Zertifizierung. Grundsätzlich möglich wäre eine Zertifizierung nach PEFC und FSC (s.o.) sowie Naturland (vgl. Bisher ist diesbezüglich das Interesse der privaten Waldbesitzer in der Naturparkregion aber sehr gering. Für die Bereiche der Forstämter Sandhof und Nossentin sind keine zertifizierten Privatbetriebe bekannt. 41 C.7.5 Waldschutz Die Waldschutzsituation wird durch die vorherrschende Baumart Gemeine Kiefer bestimmt, sodass der Focus auf folgende potenzielle Schaderreger und Ereignisse gerichtet werden muss: Kieferngroßschädlinge Phytophage Pilze Wild und Wühlmäuse Waldbrand Kieferngroßschädlinge Immer wiederkehrende Massenvermehrungen des Kieferspanners (Bupalus piniarius) sind seit 1861 aufgezeichnet, so dass die Nossentiner-Schwinzer (bzw. Dobbertiner-) Heide als ein Hauptschadgebiet des Nordostdeutschen Tieflandes gilt. Sein letztmaliges gradatives Auftreten in den Jahren 2005 bis 2007 wurde mit einem Insektizideinsatz beendet. Aus der Historie ist bekannt, dass Kiefernspinner (Dendrolimus pini) und Nonne (Lymantria monacha) als potenzielle Schaderreger anzusehen sind. Bei zunehmender Erwärmung könnten auch Kiefernprachtkäfer- und Blattwespenarten häufiger Massenvermehrungen entwickeln. Sekundäre Borkenkäfer sind latent vorhanden. Waldbedrohender Schaden ist bisher nicht erkennbar. Phytophage Pilze Wichtige latent vorhandene Arten sind Kienzopf (Cronatiurtium flaccidum), Wurzelschwamm (Heterobasidium annosum), Kiefernbaumschwamm (Phellinus pini) sowie Kiefernschütte (Lophodermium seditiosum). Zunehmende Bedeutung als bestandschädigender phytophager Schaderreger erlangt der Erreger des Diplodia Kieferntriebsterbens (Spaeropsis sapinea), insbesondere nach abiotischen Ereignissen, z. B. Sommerhagelschlag. Allgemein kann aber nicht von einer Wald vernichtenden Bedeutung der Pilzerkrankungen gesprochen werden. Eine relativ junge Erscheinung ist das Eschentriebssterben, dessen Symptome sich v. a. in einer geringen oder büscheligen Belaubung und Wipfeldürre äußern. Hervorgerufen wird die Krankheit durch den Schlauchpilz Chalara fraxinea, der Nebenfruchtform (ungeschlechtliches Stadium) von Hymenoscyphus pseudoalbidus (Falsches Weißes Stengelbecherchen), einem Falllaubbesiedler und -zersetzer. Die Krankheit wurde erst- 41 Herr Kelternborn mdl. am , Herr Zerbe mdl. am

151 mals Mitte der 1990-er Jahre im Baltikum beobachtet und hat sich seitdem rasch in Europa ausgebreitet. In M-V tritt der Befall mittlerweile im gesamten Land auf. Wild und Mäuse Wildschäden treten immer wieder als Schäl- und Verbissschäden auf. Diese werden sowohl beim Nadel- als auch Laubholz beobachtet. In Jahren mit Massenwechseln der Wühlmäuse (Kurzschwanzmäuse) werden sowohl in Nadel- als auch Laubholzkulturen, insbesondere nach Schneelagen, Nageschäden von Erd- und Rötelmäusen festgestellt, wobei Vergrasungen Mäuseschäden spürbar begünstigen. Waldbrand Die Waldbestände der Nossentiner-Schwinzer Heide sind in die höchste und überwiegend in die mittlere Waldbrandgefährdungsklasse eingestuft. In den letzten 10 Jahren sind 5 Kleinst- und Kleinbrände aufgetreten gab es einen größeren Brand. In der Tendenz haben in den letzten drei Jahren die Brandereignisse zugenommen. Die zunehmende Durchdringung der Kiefernbestände mit Laubholz wird die Stabilität der Bestände weiter stärken und damit die Gefahr von Kalamitäten und großflächigen Brandereignissen verringern. Gänzlich können Schäden an den Waldbeständen auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden. C.7.6 Schutzwald Kiefernnutzung Nordwestlich des Ortes Nossentiner Hütte sind 918,4 per Schutzwaldverordnung 42 Schutzwald Kiefernnutzung nach 21 Landeswaldgesetz erklärt. als Es handelt sich um Waldflächen auf ziemlich armen und mäßig nährstoffversorgten Sandstandorten. Sie werden durch überwiegend einschichtige Reinbestände aus Kiefer mit eingesprengten Heidebereichen gekennzeichnet, die in der Form des schlagweisen Hochwaldes bewirtschaftet werden. Lt. 3 (2) der Schutzwaldversorgung soll der Schutzwald der Erhaltung der historischen Waldnutzungsform des schlagweise Hochwaldes und der damit verbunden typischen Schlagfolge sowie dem Erhalt ausgeprägter Kiefernheiden und Kiefernwälder mit regionaltypischer Artenzusammensetzung dienen. Die aufgrund der Bewirtschaftungsform entstandene Eigenart und Schönheit dieses speziellen Landschaftsbildes soll visuell erlebbar bleiben. Er dient dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten, die auf lichtdurchflutete Kiefernbestände oder auf temporäre Offenlandbereiche angewiesen sind, die durch spezielle Behandlungsweise entstehen. 42 Verordnung über den Schutzwald Nossentiner Kiefernheide (Schutzwaldverordnung Nossentiner Kiefernheide SchWaldVO NoKie M-V vom 9. Februar 2006) 137

152 Der Schutzwald soll insbesondere zur Bestandssicherung von Heidelerche (Lullula arborea) und Ziegenmelker (Caprimgulus europaeus) beitragen, die auf ein Mosaik von Offenland und Kiefernwald auf Sandböden angewiesen sind und auch Zielarten des Europäischen Vogelschutzgebiets Nossentiner/Schwinzer Heide sind (vgl. Kap. C.2.3.1). Weiterhin sollen die Lebensräume für Rauhfußkauz, Seeadler, Fischadler und Schwarzspecht erhalten und verbessert werden, v. a. durch den Erhalt und die Entwicklung von Altholzinseln in ungestörten Räumen. Abbildung 11 zeigt die Lage des Schutzwaldes Kiefernnutzung. Die Grenzen des Schutzwaldes sind weiterhin in Karte 2 dargestellt. Abbildung 11: Lage des Schutzwalds Kiefernnutzung C.7.7 Regionale Holzwirtschaft und Verarbeitung In dem großen zusammenhängenden Waldgebiet der Nossentiner Schwinzer Heide war der Wald immer eine der Haupterwerbsquellen. Auch heute ist neben den verschiedenen Forstverwaltungen eine Konzentration von Gewerken rund um den Wald nachweisbar. Mindestens 10 Forstliche Lohnunternehmer haben ihren Firmensitz in der Naturparkregion. Mehrere kleine Sägewerke und Holztransportunternehmen und auch Forstmaschinenanbieter sind in der Region ansässig. Besonders in den Städten Waren und Malchow haben diese Gewerke eine lange Tradition. Die Naturparkregion ist sehr dicht bewaldet. Die Baumart Kiefer nimmt deutlich mehr als die Hälfte der Waldfläche in der Region ein. Auch andere Nadelhölzer wie zum Beispiel die Fichte verfügen über wesentliche Flächenanteile. Diese Nadelhölzer sind vielseitig verwendbar und deshalb stark nachgefragt und zu guten Preisen absetzbar. Dabei verarbeiten die kleinen Sägewerke in der Naturparkregion nur einen geringen Teil des Holzaufkommens. Die weitaus größte Menge wird an Standorte außerhalb der Naturparkregion geliefert. So werden Sägehölzer zum Beispiel in Wismar, Hagenow, Uelzen oder Baruth verarbeitet. Industriehölzer werden zur Herstellung von Platten u. a. nach Heiligengrabe oder Wismar verkauft. Ein Teil der Hölzer wird zu ihrer Verarbeitung auch in weiter entfernte Betriebe transportiert. 138

153 Die Kiefern in der Naturparkregion sind qualitativ als hochwertig einzustufen weil sie insbesondere auf den Sanderstandorten optimale Wuchsbedingungen finden. So erreichen sie einerseits in angemessenen Zeiträumen ansprechende Dimensionen und andererseits verfügen sie über einen feinen gleichmäßigen Jahrringaufbau. Die besten Werthölzer finden so Abnehmer über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. Kiefern aus dem Naturpark werden zum Beispiel bei den Wertholzterminen in Oerrel (Niedersachsen) und Chorin (Brandenburg) verkauft. Laubholz ist in der Naturparkregion eher gering vertreten. Häufigste Baumart ist hier die Buche gefolgt von der Erle (vgl. Kap. C.7.3). Die Buche erfreut sich mit dem Ansteigen der Preise für Heizenergie seit einigen Jahren wieder als Brennholz großer Beliebtheit. Auch die Nachfrage nach Energieholz nimmt stetig zu. Zunehmend erwägen auch Gemeinden, ihren Wärme- und Energiebedarf dezentral mit regenerativen Energiekonzepten abzusichern und setzten dabei anteilig auch auf Energieholz. C.8 Jagd Die Wälder der Naturparkregion haben seit jeher eine große Bedeutung für die Jagd. Funde aus slawischer Zeit belegen, dass hier bereits im 11. Jhd. gejagt wurde (vgl. zur Geschichte der Jagd FV NP NSH 1995, S. 58ff.). Zu DDR-Zeiten wurden Teile des Naturparkgebiets (Nossentiner Heide) zu den 13 ausgewiesenen Staatsjagdgebieten der DDR (MANN 2004, S. 4). Ein größerer Stützpunkt befand sich am Drewitzer See zwischen Sparow und Drewitz (PREUß 2011, S. 19) wurden die Staatsjagdgebiete zu Staatlichen Jagdwirtschaften erklärt (MANN 2004, S. 19). In der Schwinzer Heide wurde im Nordteil durch die Parteiführung aus Schwerin und im Südteil durch die Armee gejagt (FV NP NSH 1995, S. 60). Der Wildbestand war zu DDR-Zeiten auf hohe Schalenwilddichten und maximale Trophäenträger ausgerichtet (REINHOLD 1991, S. 30). Hierdurch kam es zur Verarmung im Unterwuchs der Wälder. Anfang der 1990er Jahre wurden die staatlichen Jagdgesellschaften aufgelöst. Das Jagdrecht wurde wieder an das Grundeigentum angebunden und die Jagdausübung ging an die Waldeigentümer bzw. deren Beauftragte über. Im Landes- und Bundeswald wird seitdem das Jagdrecht durch die Forstangestellten ausgeübt. C.8.1 Organisation der Jagdausübung Untere Jagdbehörden in der Naturparkregion sind die Landräte der Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Rostock. Sie nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der jagdrechtlichen Vorschriften und nach Weisung der obersten Jagdbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern) wahr (zu den Aufgaben vgl. LU M-V 2012, S. 6ff.). Zur Beratung und Unterstützung der unteren sowie der obersten Jagdbehörde in Angelegenheiten der jagdlichen Verwaltung werden Jagdbeiräte gebildet, deren Vorsitz ein im Landkreis gewählter Kreisjägermeister einnimmt. Die Jagdbeiräte setzen sich aus Vertre- 139

154 tern der an der Regelung des Jagdwesens unmittelbar betroffenen Berufsgruppen und Fachverbände zusammen. Ein Ausgleich zwischen den Belangen der Nutzung und dem Schutz der Natur wird angestrebt (ebd., S. 10). Landesjägerschaft ist der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (anerkannter Naturschutzverband). Nach 3 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur nach den Vorschriften der Jagdgesetzgebung ausgeübt werden. Gem. 7 BJagdG ist die Jagdausübung nur in Revieren mit einer Mindestgröße von 75 ha als Eigenjagdbezirk (EJB) und 150 ha in gemeinschaftlichen Jagdbezirken (GJB) möglich. Tabelle 60: Übersicht über Zahl und Größe der Jagdflächen der Altkreise Altkreis Gesamt in ha Gemeinschaftl. Jagdbezirke (GJB) Eigenjagdbezirke (EJB) Zahl in ha in ha PCH GUE MÜR Quelle: LU M-V (2012, S. 14) Zur ordnungsgemäßen Hege des Wildes können die Jagdausübungsberechtigten für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke eine Hegegemeinschaft als privatrechtlichen Zusammenschluss bilden. Für Rot-, Dam- oder Schwarzwild bestimmt die Jagdbehörde nach Anhörung der Landesjägerschaft die Grenzen des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaft in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Lebensraum, bei Überschreitung von Kreisgrenzen im Einvernehmen mit der anderen Jagdbehörde. Wird das Einvernehmen nicht hergestellt, entscheidet die oberste Jagdbehörde (LJagdG, 10). Zu den Aufgaben der Hegegemeinschaften gehören die 1. Umsetzung der Wildbewirtschaftungsrichtlinie ( 21 Abs. 12), 2. Anpassung der Wildbestände an ihren Lebensraum unter Beachtung land- und forstwirtschaftlicher Erfordernisse, 3. Abstimmung von Hegemaßnahmen, 4. Erstellung des Gesamtabschussplanvorschlages, untersetzt nach Gruppen- und Einzelabschussplanvorschlägen und 5. Abschusskontrolle. In der Naturparkregion liegen ganz oder anteilig folgende Hegegemeinschaften: Hegegemeinschaft Nossentiner Heide (vollständig) Hegegemeinschaft Schwinzer Heide (vollständig) Hegegemeinschaft Krakow (anteilig) Hegegemeinschaft Röbel-Malchow (sehr geringe Flächenanteile in NP-Region, vgl ) 140

155 Die Forstämter sind bemüht, durch den Verkauf von Einzelabschüssen, Trophäenträgern und Drückjagdständen, waldverträgliche Wildbestände zu gewährleisten. Im Landeswald können auch Jäger ohne Revier mit einem Jahres-Jagderlaubnisschein das gesamte Jagdjahr hindurch jagen. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach den vorkommenden Wildarten und der Jagdergiebigkeit des Eigenjagdbezirkes ( ). Für Urlaubsaufenthalte gibt es befristete Jagderlaubnisscheine mit einer Dauer von bis zur 3 Wochen. Sie werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben ( ). Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und Art des freigegebenen Wildes. Folgende Kategorien sind zu unterscheiden: Kategorie I Reh-, Muffel- und Schwarzwild eine Woche (bis zu 7 Tage) 100,- zwei Wochen (bis zu 14 Tage) 200,- drei Wochen (bis zu 21 Tage) 300,- Kategorie II Reh-, Muffel- sowie Dam- und/oder Rotwild eine Woche (bis zu 7 Tage) 200,- zwei Wochen (bis zu 14 Tage) 400,- drei Wochen (bis zu 21 Tage) 600,- Freigegeben wird dabei im Rahmen des Abschussplanes für den Eigenjagdbezirk weibliches Schalenwild und männliches Schalenwild der Altersklassen 0 und 1. Zur Wildbestandsregulierung werden von den Forstämtern Gesellschaftsjagden organisiert. Auf Antrag können Jagdgäste an diesen Jagden gegen Zahlung eines Entgeltes (Standgeld) teilnehmen. Durch den Jagdleiter kann auf einer Gesellschaftsjagd folgendes Wild zum Abschuss freigegeben werden: Raubwild weibliches Schalenwild sowie männliches Schalenwild der Altersklassen 0, 1 und 2. C.8.2 Wildbestand und Wildvermarktung Die Naturparkregion ist sehr wildreich. Die in Tabelle 61 genannten Schalenwildarten kommen in den Forstämtern der Naturparkregion vor: Tabelle 61: Vorkommen an Schalenwildarten in den Forstämtern der Naturparkregion Wildart Rotwild Forstamt Nossentiner Heide, Sandhof, Wredenhagen, Güstrow Damwild Mufflon Nossentiner Heide, Sandhof Quelle:

156 Feldhase Wildkaninchen Fasanenhahn Ringeltaube Türkentaube Höckerschwan Graugans Blässgans Saatgans Kanadagans Stockente Tafelente Krickente Waldschnepfe Blässhuhn Möwen Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Wildarten, welche dem Jagdrecht unterliegen und jene, die lt. Gesetz statistisch zu erfassen sind, werden von den Jagdausübungsberechtigten erfasst und der unteren Jagdbehörde in Form von Wildnachweisungen einmal für das Jagdjahr gemeldet. Tabelle 62 bis Tabelle 64 fassen diese Angaben für das Jagdjahr 2010/2011 für die Altkreise Parchim, Güstrow und Müritz zusammen. Tabelle 62: Wildnachweisung für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Wildart Anzahl Gesamtstrecke einschl. Fallwild durch Verkehr Anzahl Fallwild sonstiges Rotwild Damwild Muffelwild Rehwild Schwarzwild Quelle: LU M-V (2012, S. 42ff.) Tabelle 63: Nachweisung für Niederwild für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Quelle: LU M-V (2012, S. 24) Tabelle 64: Nachweisung für Raubwild für die Altkreise PCH, GUE, MÜR im Jagdjahr 2010/2011 (Angaben in Stück) Fuchs Steinmarder Iltis Hermelin Dachs Marderhund Waschbär Mink Quelle: LU M-V (2012, S. 26) Die Bundesautobahn A 19 zerschneidet ursprünglich zusammenhängende Waldgebiete. Hierdurch ist ein genetischer Austausch der Wildbestände nur sehr schwer möglich (vgl ). Der Bereich wird u.a. auch im Bundesprogramm Wiedervernetzung (BMU 2012) als prioritär zu vernetzender Abschnitt angesehen, hierbei wird der Bau einer Grünbrücke südwestlich der Anschlussstelle Dobbin-Linstow (AS15) vorgeschlagen. Im Rahmen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) führen der Deutsche Jagdschutzverband und die Landesjagdverbände seit 2001 eine Flächendeckende Erfassung (FE) von mittlerweile 19 Wildarten durch. Im Jahr 2013 erfolgt die vierte Erfassung ( ). Ziel ist es, möglichst umfassende Kenntnisse über die Entwicklung von Vorkommen, Populationsdichten sowie Jagdstrecken ausgewählter Wildarten in Deutschland zu erlangen. Die nach einheitlichen Erfassungs- 142

157 methoden erhobenen Daten bilden u. a. die Grundlage für jagdpolitische und naturschutzrelevante Entscheidungen. Neben den drei bundesweiten und für die wissenschaftliche Betreuung zuständigen WILD-Zentren - für Mecklenburg-Vorpommern ist dies die Forschungsstelle für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der Landesforstanstalt Eberswalde - koordinieren in den jeweiligen Bundesländern sogenannte Länderbetreuer u. a. die sach- und fristgerechte Umsetzung der Aufgaben. Sie sind die unmittelbaren Ansprechpartner für Jäger und andere Experten, welche die Datenerfassung in den Revieren durchführen ( ). Die Datenerhebung in WILD basiert sowohl auf Wildtierzählungen in ausgewählten Gebieten, den sogenannten Referenzgebieten, als auch auf Bestandseinschätzungen in möglichst allen Jagdbezirken Deutschlands. Die Revierinhaber unterstützen das Projekt freiwillig. Es wird jährlich ein Jahresbericht herausgegeben (abrufbar unter Wildvermarktung Frisches Wildbret von Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild (ganze Stücke in Schwarte oder Decke) wird von allen Forstämtern (FoA) und Revierförstereien der Landesforst M-V verkauft. In der Naturparkregion erfolgt dies über die FoÄ Sandhof, Nossentiner Heide, Güstrow und Wredenhagen. Hauptsaison ist in den Herbst- und Wintermonaten (Oktober bis Januar). Folgende Preise werden dabei derzeit angesetzt ( ): Rotwild ca. 3,50 pro kg Damwild ca. 3,50 pro kg Schwarzwild ca. 3,00 pro kg Muffelwild ca. 4,00 pro kg Rehwild ca.4,50 pro kg Mit der Wildmanufaktur GmbH & Co. KG in Dobbertin, die aus Rot-, Schwarz- und Rehwild Wild-Delikatessen herstellt, gibt es in der Naturparkregion einen Wildverarbeitungsbetrieb. Das verarbeitete Fleisch stammt größtenteils aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Zum Angebot gehören hochwertige Wurst- und Schinkenprodukte (diewildmanufaktur.de, ). Vermarktet wird in erster Linie über das Internet. Es gibt auch ein Ladengeschäft in Dobbertin, das aber nicht immer geöffnet ist. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem ein Wildursprungsschein in Kombination mit einer Wildmarke gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wildmarke stellt dabei ein Gütesiegel dar, mit welcher der Ursprung des Wildtieres nachvollziehbar ist. Unter dem Motto NATÜRLICH WILD aus MV werden die Produkte vom Landesjagdverband M-V und der Landesforst M-V beworben. Über den Landesjagdverband M-V erhält man u. a. Informationen zu weiteren Wildbretanbietern im Land. 143

158 C.8.3 Konflikte / naturschutzfachliche Anforderungen Generell ist die Jagdzeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JagdZVO M-V) zu beachten, in der Schonzeiten für die verschiedenen Wildarten festgelegt sind. Gemäß 1 Abs. 3 Jagdzeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (JagdZVO M-V) besteht ein Bejagungsverbot für jagdbare Wildgänse auf den in einer gesonderten Anlage aufgeführten Gewässern sowie im 400 m-abstand von deren Ufern. Dabei sind weitere Regelungen in den Naturschutzgebieten zu beachten. Für die Naturparkregion trifft das Bejagungsverbot nach 5 Abs. 1 Nr. 3 JagdZVO M-V für die in Tabelle 65 aufgeführten Seen zu. Weiterhin besteht an allen Gewässern sowie im Abstabd von 400 Meterm von deren Ufern ein Jagdverbot auf Wasserwild mit Bleischrot. Tabelle 65: Gewässer mit Bejagungsverbot von Wildgänsen für die Gewässer der Naturparkregion, sortiert nach Landkreisen (JagdZVO M-V 2008) LK Gewässer LWL-PCH Dobbertiner See, Goldberger See, Groß Medower See, Langenhägener Seewiesen, Poseriner See, Damerower See, Plauer See, Settiner See LRO MSP Krakower See, Dobbiner See, Serrahner See, Linstower See, Lohmener See, Garder See Tauchowsee, Drewitzer See, Dreiersee, Orth-See, Cramoner Hof-See, Malkwitzer See, Kraatzer See, Tiefer und Flacher See, Bergsee, Fleesensee, Kölpinsee, Jabelscher See, Zur Wildschadensverhütung dürfen Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagänse in der Zeit vom 15. September bis zum 31. Oktober auf landwirtschaftlichen Kulturen, die mit Raps, Wintergetreide oder Gartenbaupflanzen neu bestellt wurden, einschließlich einem 100 m- Abstand von der Kulturgrenze, gejagt werden. Weitergehende Regelungen für Naturschutzgebiete sind davon unberührt. Problematik Bleivergiftung Vom Berliner Institut für Zoo- und Wildtierforschung konnte in einer mehrjährigen Untersuchungsreihe der Zusammenhang zwischen bleihaltiger Jagdmunition und einer Belastung der erlegten Wildtiere mit Blei nachgewiesen werden (KRONE 2008). Beim Auftreffen auf den Wildkörper zerlegen sich die bleihaltigen Geschosse in einzelne Splitter, die sich im Wildkörper verteilen. Nach dem Aufbrechen (Ausnehmen) des erlegten Tieres im Revier werden die nicht verwertbaren Eingeweide üblicherweise der Natur überlassen. Dieser Aufbruch" wird von den aasfressenden Seeadlern aufgenommen. Durch seine, im Vergleich zum Menschen, stärkere Magensäure lösen sich die Bleipartikel auf und führen zur tödlichen Schwermetallvergiftung ( ). So sind rund 50 % der Seeadlertotfunde im Naturpark auf Bleivergiftung durch bleihaltige Munition zurück zu führen (Koch, mdl. am , vgl. Kap. C.2.2.1). Auch hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit wird die Verwendung bleihaltiger Munition als problematisch angesehen. So zeigen Untersuchungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dass das Fleisch von Wildtieren, die mit bleihaltiger Jagdmunition erlegt werden, mehr Blei enthält als Wildfleisch beziehungsweise Wildbret, das mit bleifreier Munition gewonnen wurde ( ). 144

159 Eine Alternative ist die Verwendung bleifreier Geschosse aus Kupfer und Tombak. Unter den Jägern des Naturparks bestehen hinsichtlich der Verwendung von bleifreier Munition im Praxistest sehr unterschiedliche Erfahrungen. Teilweise werden sehr gute Erfahrungen gemacht, tlw. wurde die Verwendung bleifreier Munition auch wieder eingestellt, weil eine schlechtere Tötungswirkung festgestellt wurde sowie Skepsis bezüglich des Abprallverhaltens besteht 43. Für den Bundeswald ist seit dem die Verwendung bleifreier Munition verpflichtend. Seit ist im Landeswald ebenfalls nur noch bleifreie Jagd erlaubt 44. Konflikte Während zu DDR-Zeiten in der Nossentiner Heide eine extreme Wilddichte herrschte, wurde diese nach der Wende reduziert. Vielfach kommt es aber auch heute noch in der Naturparkregion zu Konflikten mit der Forstwirtschaft und dem Naturschutz, u. a. aufgrund nach Ansicht der Forstwirtschaft zu hoher Wilddichten (z. B. am Drewitzer See) und aufgrund von Wildfütterungen sowie teilweise auch zwischen Jagd und Landwirtschaft (Schäden an Feldfrüchten). Als konfliktreich aus Naturschutzsicht werden die durch die zu DDR-Zeiten erfolgte Freisetzung von Muffelwild vorhandenen Muffelbestände angesehen. Weiterhin werden Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch jagdliche Einrichtungen bemängelt (Koch mdl., ) Probleme mit der Jagdausübung werden auch hinsichtlich der Erholungsnutzung der Wälder genannt. Insbesondere in den Waldgebieten östlich Karow, die aufgrund der Besitzverhältnisse überwiegend aus Eigenjagdbezirken bestehen, werden teilweise ohne Abstimmung Wege geschlossen. C.9 Rohstoffabbau In Teilbereichen der Naturparkregion gibt es umfangreiche abbauwürdige Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Bodenschätze (überwiegend Kies und Sand, sehr kleinflächig Ton). Schwerpunkte liegen im nördlichen und östlichen Bereich des Untersuchungsraumes. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen der Planungsregionen Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg/Rostock und Westmecklenburg sind im Bereich der Naturparkregion insgesamt neun Vorrang- und 14 Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung ausgewiesen. Im Naturpark liegt davon ein kleinflächiges Vorranggebiet (vgl. Tabelle 118 im Anhang). Durch das Bergamt Stralsund werden in der Naturparkregion bzw. darin hineinragend derzeit insgesamt für 21 Lagerstätten Bergbauberechtigungen vergeben. Tabelle 66 und 43 Aussagen von Jägern während des Treffens der Schwerpunktgruppe Perspektiven der Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung forstwirtschaftlicher, naturschutzfachlicher und jagdlicher Belange am im Jugendwaldheim Loppin. 44 svz vom : Weniger Blei in der Umwelt 145

160 Abbildung 12 zeigen die Bergbauberechtigungen in der Naturparkregion. Nur ein Feld (Dobbertin NW) befindet sich im Naturpark. Die Gewinnungsberechtigung Dobbertin NW ist zurzeit bis zugelassen und kann auf Antrag verlängert werden. Es existiert ein zugelassener Hauptbetriebsplan Gewinnung. Mit dem Rohstoffabbau in der Naturparkregion sind teilweise Verkehrsbelastungen durch Schwerlastverkehr verbunden. Dies betrifft u. a. die die Straße Cramon - Alt Gaarz - Blücherhof-Klocksin. Tabelle 66: Übersicht der Bergbauberechtigungen in der Naturparkregion Hinweis: Hervorhebung der im bzw. mit Anteil am Naturpark gelegenen Flächen über Fettdruck Feldesname Fläche (ha) erteilt am erteilt bis Status Bodenschatz Bäbelin 38, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Charlottenthal 16, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Charlottenthal Erweiterung 12, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Charlottenthal SW (grundeigen) 26, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Dobbertin NW (grundeigen) 12, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Hallalit-Süd 322, Bergwerkseigentum Kiessande Hinrichshagen 5.129, Bergwerkseigentum Untergrundgasspeicher Hohen Wangelin / Liepen 23, Bewilligung Kiessande Hohen Wangelin / Liepen (grund) 47, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Jabel NE 100, Bewilligung Kiessande Jabel NE (grundeigen) 28, Grundeigene Gewinnung Quarz/Quarzit Jabel Nordost 71, Bewilligung Kiessande Klein Vielist 117, Bewilligung Kiessande Klein Wangelin 13, Bergwerkseigentum Ziegelton Klocksin/Blücherhof 85, Bergwerkseigentum Kiessande Klocksin-Blücherhof Nordost 25, Bewilligung Kiessande Liepen 212, Bergwerkseigentum Kiessande Lohmen 6875, Erlaubnis Erdwärme Plau 25, Bergwerkseigentum Ziegelton Zietlitz-Bäbelin West 101, Bewilligung Kiessande Zietlitz-Bäbelin West Erweiterung 10, Bewilligung Kiessande 146

161 Erläuterungen: BWE aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum nach 151 BBergG; gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften des BBergG, innerhalb der Feldesgrenzen Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen...;unbefristet verliehen B/B Bewilligung; neues Gewinnungsrecht i. S. 8,10,12 BBergG; gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften des BBergG, innerhalb der Feldesgrenzen Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen; befristet erteilt Erlaubnis Recht der Aufsuchung von Bodenschätzen i.s. 7 BbergG, gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften des BBergG, innerhalb der Feldesgrenzen Bodenschätze aufzusuchen; befristet erteilt. Grundeigene Gewinnung + Grundeigen Recht der Gewinnung grundeigener Bodenschätze i. S. 3 Abs. 4 BBergG; maßgebend für die Gewinnung grundeigener Bodenschätze ist, dass an die Stelle des Bewilligungsfeldes oder Bergwerksfeldes das Grundstück tritt, auf das sich das Grundeigentum bezieht Quelle: Schriftliche Zuarbeit Bergamt Stralsund, Herr Blietz, vom (Grundlage der Berechtsamsdaten: Bergbehördliches Info-System, Stand ) Abbildung 12: Übersicht der Bergbauberechtigungen in der Naturparkregion (Quelle: Schriftliche Zuarbeit Bergamt Stralsund, Herr Blietz, vom ) 147

162 C.10 Militärische Nutzung Ab Anfang der 1950er Jahre begann die militärische Nutzung großer Teile der Schwinzer und der Wooster Heide durch Truppen der Sowjetarmee und der NVA. In den militärisch genutzten Gebieten wurden in den folgenden Jahrzehnten u. a. die Kasernen Goldberg und Damerow, ein Schießplatz, eine 8 km lange Panzerfahrschulstrecke, ein gerodetes Taktikausbildungsgelände, ein Sprengplatz und eine Wasserteststrecke für Panzer im Langhagensee angelegt. Durch die Verwendung von schwerem Gerät und Kettenfahrzeugen wurde die natürliche Sukzession der lichten Waldgebiete behindert, wodurch auf vielen Flächen der Heidecharakter gefördert wurde. In der Folge nutzte die Bundeswehr die Gebiete. Auch heute werden noch Teilbereiche der Schwinzer Heide militärisch genutzt, die Waldgebiete südlich der Verbindungsstraße Schwinz Bossow sind bis heute militärisches Sperrgebiet und größtenteils für die Öffentlichkeit nicht nutzbar 45. Das Sperrgebiet hat eine Größe von rund ha (BIOTA 2002, Teil I, S. 83) und hat Flächen in den Gemeinden Dobbertin, Plau am See (Karow), Neu Poserin, Goldberg (Wendisch-Waren) und Krakow am See. Teilbereiche sind munitionsbelastet. In Karte 3 ist die Abgrenzung des Standortübungsplatzes dargestellt. Die Bundeswehr sieht die Errichtung einer Kompaktschießanlage vor. Die Kaserne Damerow wurde 2011 im Rahmen der Strukturreform der Bundeswehr aufgegeben und verkauft. Auf ihrem Gelände wurden eine Zeitlang als Freizeitattraktion u. a. Fahrten mit Panzern und alten NVA-Fahrzeugen angeboten. Auch im Raum Dobbin - Linstow Groß Bäbelin werden Panzerfahrten angeboten ( ). Durch das Sperrgebiet ist die touristische Nutzung eingeschränkt. Gleichzeitig haben sich durch die Ungestörtheit und Unzerschnittenheit (geringe Wegedichte) wertvolle Naturräume herausgebildet. Der Werdegang des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide demonstriert stellvertretend für eine Reihe weiterer Schutzgebiete auf dem Territorium der neuen Bundesländer eindrucksvoll, wie Gebietsnutzungen vor 1990 mit vordergründig militärstrategischen Intentionen bzw. als Refugien politischer Eliten letztlich ungewollt Grundlagen für großflächige, wenig zerschnittene Schutzgebiete förderten (PREUß 2011, S. 6). So ist eine sehr hohe Dichte an Seeadlern in diesem Waldgebiet zu verzeichnen (R. Koch mdl., ). Durch die militärische Nutzung wurden im Bereich des ehem. Truppenübungsplatzes Trockenstandorte mit artenreichen Magerrasen, Sandheiden sowie einer spezialisierten Wirbellosen- und Avifauna (u. a. Vorkommen folgender Zielarten des Europäischen Vogelschutzgebiets DE : Ziegenmelker, Heidelerche) offengehalten. Um diese Standorte zu erhalten, ist eine erhaltende Bewirtschaftung durch Entbuschung, Mahd, Beweidung und kontrolliertes Brennen erforderlich. Ziel ist eine mosaikartige Verzahnung unterschiedlicher Entwicklungsstadien mit den bestimmenden 45 Es liegt eine Vereinbarung zwischen Liegenschaftsverwaltung, Gemeinden und Bundeswehr zur touristischen Nutzung einiger Wege im Sperrgebiet vor (Weg Schwinz-Wendisch Waren, Weg Schwinz-Sandhof). 148

163 Biotoptypen Magerrasen und Heidekrautheide. Auf den munitionsbelasteten Teilen des Schießplatzes ist eine Munitionsberäumung Voraussetzung für weitere Pflegemaßnahmen (LUNG M-V 2008a, Maßnahme T303). Seit dem Jahr 2000 setzt sich die Naturstiftung David mit vielfältigen Projekten rund um das Thema Naturschutz und Militär für den Schutz der Natur auf Militärflächen ein. In den Jahren 2001 bis 2005 hat sie den Naturschutzwert von Militärflächen in Deutschland untersucht. Die Ergebnisse wurden in einer Access-Datenbank aufbereitet, welche fortlaufend aktualisiert wird. Tabelle 67 zeigt Auszüge aus der Datenbank der Stiftung für den Standortübungsplatz der Schwinzer Heide. Tabelle 67 Bezeichnung Konversionsflächen in der Naturparkregion mit Bedeutung für den Naturschutz Karow (Bossow, Goldberg, Nossentin/Schwinzer Heide MV_043 Militärische Nutzung, Größe Beschreibung, Naturausstattung Standortübungsplatz Größe: ha Stillgelegt: 110 ha Vorkommen einer Vielzahl seltener Vogelarten: Seeadler mit einer der höchsten Brutdichten in Deutschland, Schwarzspecht mit einer der höchsten Siedlungsdichten in Deutschland, Brut des Wanderfalken, Große Rohrdommel, Kranich, Rauhfußkauz, Eisvogel, Tüpfelsumpfhuhn, Heidelerche und Ziegenmelker. Die Waldflächen des TÜPs sind Teil eines der größten zusammenhängenden Alt-Waldgebiet (ca ha) in Mecklenburg-Vorpommern mit ununterbrochener Waldbestockung seit 250 Jahren. im Gebiet des Großen Serrahn aktuell Moorwachstum Konversion: Bei Übertragung in das Allgemeine Grundvermögen muss eine Sicherung im Rahmen des Nationalen Naturerbes angestrebt werden. 110 ha zählen zur 2. Tranche des Nationalen Naturerbes (Stand 12/2011). Nutzungsdruck: bei einer militärischen Nutzungsaufgabe verstärkte Nutzung für Jagd; möglicherweise Privatisierung der Fläche für Jagd durch Nähe zum Großraum Hamburg bei einer militärischen Nutzungsaufgabe verstärkte Nutzung für Tourismus Quelle: C.11 Siedlungsstruktur C.11.1 Entwicklung, Größe und Charakter der Orte Die Naturparkregion weist eine dezentrale Siedlungsstruktur auf und ist überwiegend ländlich mit kleinen Siedlungseinheiten geprägt (Kleinstädte, Dörfer, Splittersiedlungen). Insgesamt liegen im Untersuchungsgebiet 17 Gemeinden, darunter die drei Städte Krakow am See, Plau am See und Goldberg. Anhand der Siedlungsstruktur ist die Siedlungs- und Landnutzungsgeschichte der Naturparkregion (vgl. Kap. A.3) bis heute ablesbar. Viele ländliche Ortsstrukturen basieren auf den Gutsstrukturen aus der Zeit des beginnenden 20. Jahrhunderts. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es tlw. zu Veränderungen der ländlichen Siedlungsstrukturen und der Dorfbilder, u. a. durch den Bau von Mehrfamilienhäusern in Großblockbauweise sowie von Bungalows und landwirtschaftlichen 149

164 Großanlagen der LPG. Bei einer Reihe von historischen Gebäuden wurde die ursprüngliche Bauform durch Anbauten, Umgestaltungen der Fassaden (z. B. durch Fenstereinbauten) und der Dächer (Form, Deckung) verändert. Durch die Bewegung Neubaublöcke aufs Land wurden die Ränder einiger Orte verfremdet (u. a. Goldberg, Krakow am See, Hohen Wangelin, Karow, Alt Schwerin, REINHOLD 1991, S. 33). Seit der Wende sind zahlreiche historische Gebäude, v. a. Gutsanlagen, aufgrund von Nutzungsaufgabe dem Verfall preisgegeben. Andere wurden und werden aufwendig saniert. Der verstärkte Bau von Einfamilienhäusern hat in einigen Orten zu einer Überprägung von Ortsbildern geführt. Wie auch in anderen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns macht sich in den Siedlungen der Naturparkregion der demografische Wandel bemerkbar (vgl. auch Bevölkerungsentwicklung in Tabelle 2 in Kap. A.2). Es kommt zu Leerständen von Gebäuden und Wohnungen. Die dezentrale Siedlungsstruktur und weiter abnehmende Bevölkerungsdichte erschwert und verteuert die Grundversorgung der Bevölkerung. Generell stellen der demographische Wandel und die Daseinsvorsorge auch in der Naturparkregion ein wichtiges Themenfeld dar. Hierzu gehören u. a. Projekte des seniorengerechten Wohnens, z. B. in der Stadt Krakow am See, sowie das Projekt Dorf im Dorf der Gemeinde Dobbertin. Das kommunale Projekt Dorf im Dorf Gesund alt werden auf dem Lande der Gemeinde Dobbertin zielt darauf ab, nahe dem Dorfkern ein speziell auf die Bedürfnisse von Senioren abgestimmtes Wohnangebot zu schaffen (vgl. ausführlich dorfimdorf.de, ). Voraussichtlich im Jahr 2014 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Gefördert wird das Projekt durch das Förderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung. Dörfer Historisch bedingt kann bei den Dörfern unterschieden werden zwischen (vgl. NP NSH 2001b, 2007, 2012): Gutsdörfern im ehemaligen ritterschaftlichen Besitz mit Gutsanlagen Bauerndörfern im ehemaligen Klosterbesitz Dörfern, die auf ehemalige Glashütten oder Teeröfen zurückgehen (z. B. Wooster Teerofen, Glashütte, Nossentiner Hütte) Waldarbeiterdörfer (z. B. Sandhof, Alt Schwinz, Jellen) Dörfern, die aus ehem. Krügen entlang der Post- und Landstraßen entstanden (z. B. Bornkrug, Malkwitz) An Dorftypen lassen sich bei den Bauerndörfern unterscheiden: Angerdörfer, welche von den ursprünglichen Bauerndörfern die häufigsten waren (z. B. Below, Techentin, Lohmen, Ruest, Jabel): Der Anger war ein langgestreckter Dorfplatz, der meist mehrere Teiche enthielt und bei christlichen Siedlungen auf einer Erhebung die Kirche aufwies. Straßendörfer (z. B. Sandhof, Nossentiner Hütte): Die Gebäude wurden an beiden Seiten einer durch das Dorf führenden Straße errichtet. Dieser Dorftyp ist oft bei den 150

165 Neugründungen der Hütten- und Waldarbeiterdörfer sowie den Aufsiedlungen des 20. Jh. zu finden. Zeilendörfer (z. B. Langenhagen, Gerdshagen, Altenhagen): Bei den Zeilendörfern wurde nur eine Straßenseite in unterschiedlichen Abständen bebaut. Als Zeilendörfer wurden v. a. die Hagendörfer angelegt. Die Gutsdörfer mit einem Gutshof und den entfernt liegenden Tagelöhnerkaten entstanden aus ursprünglichen Bauerndörfern, meist Angerdörfern. Eine ausführliche Abhandlung zum Charakter und zur Entwicklung der unterschiedlichen Siedlungstypen ist NP NSH ( ) zu entnehmen. Ausführliche Informationen zu Geschichte und Besonderheiten der Gemeinden und ihrer Ortsteile sind in der Faltblattreihe Natur und Kultur erleben zusammengestellt, die durch die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide herausgegeben und durch Leader gefördert wurde. Tabelle 68 stellt die Gemeinden mit ihren Ortsteilen zusammen: Tabelle 68: Gemeinde mit ihren Ortsteilen in der Naturparkregion Gemeinde Ortsteile (alphabetische Nennung) bauliche Sehenswürdigkeiten (Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin Goldberg Neu Poserin Techentin Amt Plau am See Plau am See Alt Schwinz, Dobbertin, Dobbin, Jellen, Kläden, Kleesten, Neuhof, Neu Schwinz, Spendin Diestelow, Finkenwerder, Goldberg, Grambow, Lüschow, Medow, Neuhof, Neu Woosten, Rummelsberg, Sehlsdorf, Steinbeck, Wendisch Waren, Woosten, Ziegelei Groß Poserin, Klein Poserin, Klein Wangelin, Kressin, Neu Damerow, Neu Poserin, Redewisch, Sandhof, Wooster Teerofen Augzin, Below, Hof Hagen, Langenhagen, Mühlenhof, Techentin, Zidderich Gaarz, Hof Lalchow, Karow, Klebe, Leisten, Quetzin, Reppentin, Plau am See Klosteranlage Dobbertin, Samenhaus Dobbertin, Krugscheune Dobbertin, Dobbertiner niederdeutsche Hallenhäuser, Paradieskoppel (FND) bei Dobbin Gotische Stadtkirche Goldberg, Wassermühle Goldberg mit Naturkundemuseum, Rathaus Goldberg, Burg Goldberg, Fachwerkhäuser in Goldberg, Lettenhaus Woosten Gutshaus Neu Poserin mit Landschaftspark, Kirche und Friedhofskapelle in Groß Poserin, Herrenhaus Neu Damerow von 1909, Dorfkirchen Techentin und Below, Pfarrhaus Techentin über 150 Einzeldenkmale in der Altstadt von Plau, frühgotische Pfarrkirche St. Marien (Backsteinkirche) in Plau, Burgturm in Plau, Rathaus Plau, Synagoge Plau, Plauer Wassermühle, Plauer Hubbrücke, Hühnerleiter, Ackerbürgerhaus (letztes erhaltenes Ensemble in M-V) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin Alt Schwerin, Glashütte, Jürgenshof, Mönchbusch, Ortkrug, Wendorf, Werder barockes Herrenhaus Alt Schwerin von 1773, Dorfkirche Alt Schwerin Nossentiner Hütte Drewitz, Nossentiner Hütte, Sparow Gutshaus Sparow (jetzt Hotel), Teerofen Sparow Silz Nossentin, Silz Gutsanlage Nossentin, Dorfkirche Nossentin 151

166 Gemeinde Ortsteile (alphabetische Nennung) bauliche Sehenswürdigkeiten (Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe Hohen Wangelin Baumgarten, Grabowhöfe, Louisenfeld, Panschenhagen, Sommerstorf, Sophienhof Cramon, Hohen Wangelin, Liepen, Malkwitz Feldsteinhäuser Sophienhof, Gutsanlage Grabowhöfe, Dorfkirche Sommerstorf Backsteinkirche Hohen Wangelin, Gutshaus Hohen Wangelin Jabel Damerow, Jabel, Loppin Dorfkirche und Pfarrhaus Jabel Klocksin Blücherhof, Klocksin, Lütgendorf, Neuhof, Sapshagen Gutshaus in Klocksin, Dorfkirche Lütgendorf, Schloss Blücherhof und dendrologischer Garten Neu Gaarz Alt Gaarz, Neu Gaarz Gutshäuser Alt und Neu Gaarz Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen Altenhagen, Garden, Gerdshagen, Lähnwitz, Lohmen, Nienhagen, Oldenstorf, Rothbeck Feldsteinkirche Lohmen Reimershagen Amt Krakow am See Dobbin-Linstow Krakow am See Groß Tessin, Hohen Tutow, Kirch Kogel, Reimershagen, Rum Kogel, Suckwitz. Bornkrug, Dobbin, Glave, Groß Bäbelin, Hinrichshof, Klein Bäbelin, Linstow, Neu Dobbin, Zietlitz Alt Sammit, Bellin, Bossow, Charlottenthal, Groß Grabow, Groß Tessin, Klein Grabow, Marienhof, Möllen, Neu Sammit, Steinbeck frühgotische Feldsteinkirche Kirch Kogel, Gutshaus Kirch Kogel, Pfarrhaus Kirch Kogel, Suckwitzer Schmiede Dorfkirche Dobbin (Backsteinkirche), Reste der früheren Gutsanlage Dobbin (Kavaliershaus, Marstall, Inspektorenhaus), Wassermühlen Dobbin und Linstow, Fachwerk-Gutshaus Glave mit Resten des ehem. Gutsparks, Dorfkirche Linstow-Kieth (Backsteinkirche), Wolhynier-Museum Linstow, Saniertes Gutshaus Linstow (Hotel und Cafe) mit Park, Eichwerder Linstow mit Hudewald (400 Jahre alte Eichen) Stadtkirche Krakow (Backsteinkirche), Alte Synagoge, Alte Schule Krakow, Marktplatz Krakow mit Rathaus, Frühdeutscher Turmhügel Groß Grabow, Gutshaus Groß Grabow, Herrenhaus Bellin, Dorfkirchen in Alt Sammit und Bellin, Herrenhaus Alt Sammit Städte Zur Naturparkregion gehören die drei Kleinstädte Krakow am See, Goldberg und Plau am See. Krakow am See Krakow am See wurde erstmals im Jahr 1298 urkundlich erwähnt. Der Name Krakow ist slawischen Ursprungs, Kraca bedeutet Raben- oder Dohlenort. Im Mittelalter war die Stadt Mittelpunkt des Fürstentums Werle-Güstrow und sogar Tagungsstätte der Landesfürsten von Mecklenburg. Von der Burg gibt es heute keine Spuren mehr, da sie 1759 bei einem Großbrand zerstört wurde (FV NP NSH 1995, S. 32). Lediglich der Name "Burgplatz" erinnert an den ehemaligen Standort. Historisch gesehen ist die Stadt eine typische Ackerbürgerstadt, in der die meisten Bürger Ackerbau betrieben. Die kleinen Parzellen lagen am Stadtrand. Daneben war die Fischerei ein bedeutsamer Erwerbszweig.1516 erhielt Krakow sein Stadtwappen. 152

167 Wiederholt zerstörten Großbrände die Stadt, zuletzt im Jahr Daher lässt die heutige Stadtanlage kaum Strukturen aus der Zeit von vor diesem Ereignis erkennen (vgl. ausführlich Chronik der Stadt Krakow, ARBEITSGRUPPE STADTCHRONIK 2012) Am 22. Oktober 1956 erhielt Krakow am See zum ersten Mal die Zuerkennung Kurort Krakow am See. Damit ist die Stadt der zweitälteste Kurort in Mecklenburg Vorpommern. Seit dem 18. November 2000 ist die Stadt staatlich anerkannter Luftkurort ( ). Nach dem Ende der DDR wurde ab 1991 der historische Stadtkern im Rahmen der Städtebauförderung saniert. Krakow am See ist heute stark touristisch geprägt, der Tourismus hat in dieser Stadt eine lange Tradition. Anfang des 20. Jahrhunderts entstand mit Badeanstalt, Aussichtsturm und Kursaal eine für die Zeit typische Bäderinfrastruktur. Zu DDR-Zeiten betrieben aufgrund der guten Bahnanbindung zahlreiche Betriebe und Behörden Erholungsheime und Ferienhäuser für ihre Mitarbeiter. Nach der Wiedervereinigung gingen die Unterkünfte in private Hand über. Goldberg Im Jahr 1248 wurde dem Ort Goltberch das Stadtrecht durch Fürst Pribislaus verliehen, nachdem 1227 der Ort erstmals als Gols urkundlich erwähnt wurde. Im 14. Jh. war Goldberg Residenzstadt und erhielt eine Burg. Von 1963 bis 1997 war sie Garnisonsstadt. Von 1963 bis 1985 entstand eine größere Wohnsiedlung mit 768 Wohnungen in Plattenbauweise. Nach 1990 wurden die Wohnungen des Goldberger Plattenbaugebiets saniert. Die städtische Infrastruktur, das Rathaus und einige Wohnhäuser der Altstadt wurden im Rahmen der Städtebauförderung seit 1991 bereits saniert. Die Einwohnerzahl reduzierte sich seit 1990 drastisch (vgl. Tabelle 2), mit weiterhin sinkender Tendenz erfolgte die Schließung des Bundeswehrstandortes. Ausführliche Informationen sind u. a. in Faltblatt Natur und Kultur erleben : Rundgang durch Goldberg (Stadt Goldberg in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, s.o.) enthalten (vgl. weiterhin ) Der gut erhaltene mittelalterliche Grundriss sowie die Wallanlagen sind bis heute prägend für die Baustruktur und das Erscheinungsbild der Stadt. Für die Stadt Golberg wurde im Jahr 2002 ein integriertes Stadtentwicklungskonzept aufgestellt und in den Jahren 2005 und 2006 fortgeschrieben. Seit 2003 besteht der Goldberger Altstadtverein e. V., der sich für die Erhaltung der historischen Goldberger Altstadt einsetzt. Plau am See Die Stadt entstand aus einer slawischen Siedlung und hieß wie das Gebiet um 1235 Plawe. Die nördlich gelegene spätslawische Burg und Siedlung Quetzin bildete ein kultu- 153

168 relles Zentrum des slawischen Stammes der Warnower wurde die Burg zerstört und die Stadt erobert und christianisiert erfolgte der Bau der Plauer Stadtkirche erhielt Plau Stadtrecht wurde mit dem Bau des Schlosses begonnen, welches in den Jahren 1448/49 zur Burg umgebaut und von zur größten Festung im Norden Deutschlands ausgebaut wurde. Um 1660 wurde die Burg geschliffen, nur der Wall und der Turm blieben erhalten. Um wurde Plau an das Eisenbahnnetz angeschlossen. Eine Bedeutung für den Fremdenverkehr erlangte die Stadt ab 1900 (vgl. ausführlich ). Nach der Wende wurde ab 1991 der denkmalgeschützte historische Stadtkern mit seinen vielen Fachwerkhäusern und den Gebäuden des Burgbereichs in die Städtebauförderung aufgenommen und zu großen Teilen gründlich saniert. Bis heute ist die Altstadt von Plau Sanierungsgebiet. Die Sanierungsziele sind im städtebaulichen Rahmenplan Mittelalterlicher Stadtkern Plau am See vom festgelegt, welcher 2007 und 2010 fortgeschrieben wurde. Am erhielt die Stadt Plau am See die Anerkennung Staatlich anerkannter Luftkurort. Wie Krakow am See ist auch Plau am See, insbesondere durch die Lage am Plauer See und der Müritz-Elde-Wasserstraße und die damit verbundene Bedeutung für den Wassersport, stark touristisch geprägt. Sehenswürdigkeiten der touristisch bedeutsamen Stadt sind u. a. die Altstadt, der Burgturm mit Wallanlage, die denkmalgeschützte Stadtkirche (1235), die sog. Hühnerleiter, die Hubbrücke, das Rathaus (1889) und die Schleusenanlagen. Städtebauförderung Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern (vgl. ausführlich ). Die Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern regeln die Voraussetzungen, nach denen die Gemeinden Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vom Land erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung wurden in der Naturparkregion zahlreiche Aktivitäten durchgeführt. Hierzu zählen u. a. Sanierungsmaßnahmen in den Altstädten von Krakow am See, Plau am See und Goldberg sowie die Förderung des Projekts Dorf im Dorf in der Gemeinde Dobbertin. Denkmalpflege Im Naturpark und seinem Umfeld sind 24 Gutshäuser und 13 Parks als Denkmale erfasst (NP NSH 2007, S. 33). 17 dieser Gutshäuser werden aktuell genutzt, die anderen stehen leer oder werden nur teilweise genutzt (vgl. im Detail Tabelle 2 in ebd.). Auch der Zustand der zugehörigen Parkanlagen ist hinsichtlich seines Pflegezustandes sehr unterschiedlich (vgl. im Detail Tabelle 3 in ebd.). 154

169 Weiterhin stehen zahlreiche Kirchen (vgl. NP NSH 2001b) sowie Bauernhäuser, Forsthöfe, Büdnereien, Häuslereien, Scheunen und Ställe (vgl. NP NSH 2012) unter Denkmalschutz. Seit einigen Jahren finden die Wirtschaftsgebäude in der Denkmalpflege stärker Berücksichtigung, da sie in ihrem Bestand durch den Strukturwandel besonders gefährdet sind (ebd.). Bei den Landkreisen sind ausführliche Denkmallisten verfügbar. C.11.2 Zentralörtliche Gliederung Zentrale Orte sind raumbedeutsame Gemeinden mit einem städtischen Siedlungskern, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl, der infrastrukturellen Ausstattung, des Arbeitsplatzangebotes, der zentralen räumlichen Lage, guten Verkehrslage / Erreichbarkeit und in der Regel ihres Verwaltungssitzes eine Versorgungs-, Entwicklungs- und Verwaltungsaufgabe für ihren Einzugsbereich (funktionaler Verflechtungsraum) haben (MABL M-V 2005, RPV MMR 2010, RPV WM 2011, RPV MS 2011). Unterschieden werden Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Während die Mittel- und Oberzentren im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) festgelegt werden, erfolgt die Bestimmung der Grundzentren in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) auf Grundlage von im LEP festgelegten Kriterien. Tabelle 69 zeigt die Zuordnung der Gemeinden der Planungsregion zu den Zentralen Orten. Die Zentralen Orte höherer Stufe nehmen gleichzeitig die Aufgaben der Zentralen Orte der jeweils niedrigeren Stufe für die dazugehörigen Verflechtungsbereiche wahr. Tabelle 69: Zuordnung der Gemeinden der Naturparkregion zu den Zentralen Orten Gemeinde Angehörigkeit zum Nahbereich des Zentralen Ortes Planungsregion Westmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Amt Goldberg-Mildenitz zugeordneter Mittel- / Oberbereich Dobbertin Stadt Goldberg (Grundzentrum) Parchim / Schwerin Neu Poserin Goldberg Techentin Amt Plau am See Plau am See Stadt Plau am See (Grundzentrum) Parchim / Schwerin Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Amt Malchow Alt Schwerin Stadt Malchow (Grundzentrum) Waren (Müritz) / Nossentiner Hütte Neubrandenburg Silz Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe Stadt Waren (Mittelzentrum) Waren (Müritz) / Hohen Wangelin Neubrandenburg Klocksin Jabel Neu Gaarz 155

170 Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock - Landkreis Rostock Amt Güstrow-Land Lohmen Stadt Güstrow (Mittelzentrum) Güstrow / Rostock Reimershagen Amt Krakow am See Dobbin-Linstow Krakow am See Stadt Krakow am See (Grundzentrum) Stadt Krakow am See (Grundzentrum) Quellen: MABL M-V (2005), RPV MMR (2010), RPV WM (2011), RPV MS (2011) Güstrow / Rostock Die soziale und kulturelle Infrastruktur der Zentralen Orte ist in Kap. C.14 dargestellt. C.11.3 Vorbereitende Bauleitplanung und Dorferneuerung Tabelle 70 zeigt den Stand der Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung in der Naturparkregion. Der Stand der verbindlichen Bauleitplanung ist bei den jeweiligen Bauämtern einsehbar. Tabelle 70: Flächennutzungspläne und Landschaftspläne in der Naturparkregion Gemeinde Flächennutzungsplan (Stand) Landschaftsplan (Jahr der Fertigstellung) Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin - - Neu Poserin Stadt Goldberg Stadt Goldberg 1998 Gemeinde Wendisch Waren Techentin - - Amt Plau am See Stadt Plau am See 2002, 1. Änderung 2009 (ohne Karow) 2. Änderung (noch nicht abgeschlossen, Planungsgebinn 2012) ehem. Gemeinde Karow: Amt Malchow Alt Schwerin - nicht abgeschlossen (Planungsbeginn 2000) Nossentiner Hütte Rechtsgültig seit Silz Rechtsgültig seit Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe - - Hohen Wangelin - - Klocksin - - Jabel 2006, 1. Änderung Neu Gaarz - - Amt Güstrow-Land Lohmen - - Reimershagen

171 Gemeinde Flächennutzungsplan (Stand) Landschaftsplan (Jahr der Fertigstellung) Amt Krakow am See Dobbin-Linstow seit wirksam 1995 für Altgemeinde Dobbin nicht abgeschlossen Stadt Krakow am See wirksam ohne OT Bellin 1996 Stadt Krakow am See ohne Ortsteile Charlottenthal, Bellin Quellen: Stand der Landschaftsplanung: Landschaftsplanverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (15. Fassung) ( ) Stand der Flächennutzungsplanung: Auskünfte der zuständigen Bauamtsmitarbeiter (Amt Güstrow Land: Frau Prüß, , Amt Seenlandschaft-Waren: Frau Matthei, vom , Amt Plau am See: Frau Manewald, vom , Amt Goldberg-Mildenitz: Frau Bensler, vom , Amt Krakow am See: Frau Lucht, , Amt Malchow: Herr Steinhäuser, ) Die Förderung der Dorferneuerung dient der Erhaltung und Gestaltung der typischen Dorf- und Landschaftsstrukturen und ihrer Erneuerung beziehungsweise Fortentwicklung entsprechend den modernen Anforderungen an das Wohnen und Wirtschaften in den ländlichen Räumen. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser und Bodenverbände sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Maßnahmen in Gemeinden oder in Ortsteilen mit ländlicher Siedlungsstruktur, in Weilern, in landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen oder in Einzelhöfen handelt. Gefördert werden die Dorfentwicklungsplanung und ausgewählte investive Maßnahmen zur Umsetzung von Dorfentwicklungskonzepten ( ). In den letzten Jahren haben in der Naturparkregion zahlreiche Dorferneuerungsmaßnahmen stattgefunden. Zahlreiche öffentliche Gebäude, z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Spritzenhäuser der Feuerwehren und Vereinsräume wurden dabei hergerichtet (BIOTA 2007). Tabelle 71 zeigt den Stand der Dorferneuerung in der Naturparkregion. Tabelle 71: Stand der Dorferneuerung in der Naturparkregion Gemeinde Dorferneuerungsplanung (Stand) Amt Goldberg-Mildenitz Dobbertin Neu Poserin Stadt Goldberg Techentin Amt Plau am See Stadt Plau am See 2004 wurde der Kommune Dobbertin der Europäische Dorferneuerungspreis für ganzheitliche, nachhaltige und mottogerechte Dorfentwicklung von herausragender Qualität" von der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung verliehen. In der Gemeinde Dobbertin wurde ein Dorferneuerungsplan aufgestellt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. In der Gemeinde Neu Poserin wurde ein Dorferneuerungsplan aufgestellt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. In der Stadt Goldberg laufen gegenwärtig Bodenordnungsverfahren im Bereich der gesamten ehemaligen Gemeinde Wendisch Waren (außer Waldgebiete) und im Bereich der Werderstraße in Goldberg. Innerhalb dieser BOV werden öffentliche Dorferneuerungs- und ländliche Wegebaumaßnahmen sowie private Dorferneuerungsmaßnahmen realisiert. In der Gemeinde Techentin wurde ein Dorferneuerungsplan aufgestellt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. ehem. Gemeinde Karow: Umsetzung des Dorferneuerungsprogramms 157

172 Gemeinde Amt Malchow Alt Schwerin Nossentiner Hütte Silz Amt Seenlandschaft-Waren Grabowhöfe Hohen Wangelin 158 Dorferneuerungsplanung (Stand) Genehmigter DEP aus 1997, geändert 2004 befindet sich in der Umsetzung Genehmigter DEP aus 2002 befindet sich in der Umsetzung Genehmigter DEP aus 2002, ergänzt 2003 befindet sich in der Umsetzung derzeit laufendes Flurneuordnungsverfahren/ für die Ortsteile, die nicht im BOV sind, wurde der genehmigte DE-Plan 2008 genutzt Entwurf DE-Plan liegt vor, nicht genehmigt! Klocksin genehmigter DE-Plan 2004 Jabel genehmigter DE-Plan 1998 Neu Gaarz Amt Güstrow-Land Lohmen Reimershagen Amt Krakow am See Entwurf DE-Plan aktuell laufendes Flurneuordnungsverfahren mit Dorferneuerungsmaßnahmen Umsetzung eines Dorferneuerungsprogramms in den 1990er Jahren Dobbin-Linstow Altgemeinde Linstow Altgemeinde Dobbin BOV Dobbin-Glave noch nicht abgeschlossen 2005 BOV Linstow noch nicht abgeschlossen 2012 FNV Bäbelin-Zietlitz noch nicht abgeschlossen Stadt Krakow am See BOV Möllen-Bossow abgeschlossen BOV Alt Sammit-Feldlage noch nicht abgeschlossen Quelle: Auskünfte der zuständigen Bauamtsmitarbeiter (Amt Güstrow Land: Frau Prüß, vom , Amt Seenlandschaft-Waren: Frau Matthei, vom , Amt Plau am See: Frau Manewald, vom , Amt Goldberg-Mildenitz Frau Bensler, vom , Amt Krakow am See: Frau Lucht, , Amt Malchow: Herr Steinhäuser, ) C.12 Gewerbliche Wirtschaft, Handel, Dienstleistung Daten zum Themenfeld Gewerbliche Wirtschaft, Handel und Dienstleistung liegen überwiegend nur auf Landkreisebene bzw. tlw. auch nur auf Ebene der Altkreise vor. Somit kann nur näherungsweise Aufschluss über die Situation in der Naturparkregion gegeben werden. Auch der Aktualitätsgrad ist unterschiedlich. Überwiegend werden die nachfolgend Angaben aus Daten des Statistischen Amtes abgleitet. Hier sind auch weitergehende, vertiefende Informationen abrufbar (sisonline.statistik.m-v.de, statistikmv.de). Die Wirtschaftskraft ist in der Naturparkregion insgesamt gering (vgl ). Tabelle 72 zeigt das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger in den Altkreisen der Naturparkregion. Außer im Altkreis Güstrow liegen die Zahlen unter dem Landesdurchschnitt. Tabelle 72: Bruttoinlandsprodukt in den Altkreisen der Naturparkregion 2008 Altkreis Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (in ) Deutschland M-V Gesamt Güstrow Müritz Parchim Quelle: Statistisches Amt M-V (2010)

173 Tabelle 73 gibt eine Übersicht über die Betriebe in den Altkreisen der Naturparkregion im Jahr Tabelle 73: Betriebe in den Altkreisen der Naturparkregion nach Wirtschaftsabschnitten (Stand 2005) Altkreis Güstrow Müritz Parchim Unternehmen insg Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz- und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Quelle: Ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ist die Wirtschaftstruktur der Landkreise, die Anteile an der Naturparkregion haben, stark vom Dienstleistungssektor geprägt (vgl. Tabelle 74). Dabei liegen die Anteile der Bruttowertschöpfung an Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei sowie am produzierenden Gewerbe jedoch über dem Landesdurchschnitt, insbesondere im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Tabelle 74: Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen in den Landkreisen der Naturparkregion 2010 Landkreis Bruttowertschöpfung gesamt (Mill. ) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Dienstleistungsbereich Mill. % Mill. % Mill. % Meckl. Seenplatte , , ,5 Rostock , , ,7 Ludwigslust-Parchim , , ,8 M-V Gesamt , , ,1 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2012) Dementsprechend ist auch der Anteil der Erwerbstätige am Arbeitsort, die im Dienstleistungssektor arbeiten, sehr hoch (vgl. Tabelle 5 in Kap. A.2). Kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe gibt es zahlreich an verschiedenen Orten der Naturparkregion, insbesondere aber in den drei Städten Goldberg, Plau am See und Krakow am See. 159

174 Größere Gewerbegebiete, die über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes vermarktet werden, gibt es in den Städten Goldberg und Plau am See sowie der Gemeinde Hohen Wangelin (vgl. Tabelle 75). Tabelle 75: Gewerbegebiete in der Naturparkregion nach Standortdatenbank investguide-mv Gemeinde Bezeichnung Gewerbegebiet Gesamtgröße netto noch verfügbar davon voll erschlossen Stadt Goldberg Neue Hoffnung m² m² m² Stadt Plau am See Güstrower Chaussee m² m² 0 m² Plau-Appelburg m² m² 0 m² Hohen Wangelin Industriegebiet B m² m² m² Quelle: ( ) Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den meisten Gemeinden der Naturparkregion rückläufig (vgl. Tabelle 3 in Kap. A.2). Ein Großteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pendelt aus der Naturparkregion aus (vgl. ebd.). Spezifische Daten zu einzelnen Gemeinden können abgerufen werden unter ( ). Tabelle 76 zeigt Ergebnisse des zweiten wissenschaftlichen Regionalranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), bei dem bundessweit 409 und landesweit 18 Kreise und kreisfreie Städteuntersucht wurden. Das INSM zieht für diesen Vergleich insgesamt 21 ökonomische und strukturelle Indikatoren wie beispielsweise Arbeitseinkommen, Bruttoinlandsprodukt und Ausbildungsplatzdichte heran ( ): ALG-II-Empfänger, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Arbeitsplatzversorgung, Ausbildungsplätze, Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner, Demografie, Einkommenssteuerkraft, Gästeübernachtungen, Gemeindliche Steuerkraft, Gewerbesaldo, Hochqualifizierte, Ingenieure, Junge Arbeitslose, Kaufkraft, Kita-Betreuungsquote, Öffentliche Schulden, Pendlersaldo, Private Verschuldung, Produktivität, Straftaten. Tabelle 76 zeigt die Ergebnisse des Gesamtrankings sowie der Indikatoren Bruttoinlandsprodukt, Einkommenssteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft für die Altkreise der Naturparkregion. Tabelle 76: INSM-Regionalranking 2009 Gesamtranking Ranking nach Bruttoinlandsprodukt Ranking nach Einkommenssteuerkraft Gemeindliche Steuerkraft Rang Rang Rang Rang Altkreis Bund Land Bund Land Bund Land Bund Land Parchim Müritz Güstrow Quelle: ( ) 160

175 Für alle drei Altkreise wird nach einer wissenschaftlichen Trendanalyse wird angenommen, dass sie aufgrund der spezifischen Wirtschaftsstruktur vor Ort unter den Folgen der aktuellen Konjunkturkrise voraussichtlich nur sehr schwach betroffen sein werden. Hervorgehoben werden in den Profilen für den jeweiligen Altkreis die in Tabelle 77 genannten Stärken und Schwächen. Für Detailaussagen sei auf die entsprechende Internetseite verwiesen. Tabelle 77: Wirtschaftliche Stärken und Schwächen der Altreise in der Naturparkregion Altkreis Stärken Schwächen Parchim Müritz Die Arbeitskosten je Arbeitnehmer belaufen sich im Kreis Parchim auf Euro. Im Bundesmittel liegen diese Kosten, die sich aus dem Bruttolohn beziehungsweise -gehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzen, bei Euro. Damit kommt der Kreis Parchim bundesweit auf Rang vier. Innerhalb von Mecklenburg- Vorpommern ergibt das Rang vier. Pro Jahr übernachten im Kreis Parchim statistisch betrachtet 6,9 Gäste je Einwohner. Im Bundesmittel sind es 4,8 Gäste pro Jahr und Einwohner. Rang 66 im Gesamtranking. Platz neun von 18 betrachteten Städten und Kreisen innerhalb des eigenen Bundeslandes. Im Kreis Parchim werden 64,2 Prozent aller Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Bundesweit liegt der Anteil bei 54,3 Prozent. Damit belegt der Kreis Parchim Rang 75 im INSM-Ranking. Unter 18 Städten und Kreisen in Mecklenburg- Vorpommern wird Rang 17 erreicht. Die Arbeitskosten je Arbeitnehmer belaufen sich im Kreis Müritz auf Euro. Im Bundesmittel liegen diese Kosten, die sich aus dem Bruttolohn beziehungsweise -gehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzen, bei Euro. Damit kommt der Kreis Müritz bundesweit auf Rang acht. Innerhalb von Mecklenburg- Vorpommern ergibt das Rang sechs. Pro Jahr übernachten im Kreis Müritz statistisch betrachtet 20,1 Gäste je Einwohner. Im Bundesmittel sind es 4,8 Gäste pro Jahr und Einwohner. Rang 15 im Gesamtranking. Platz vier von 18 betrachteten Städten und Kreisen innerhalb des eigenen Bundeslandes. 7,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Kreis Müritz haben einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bundesweit liegt der Anteil Hochqualifizierter bei 7,8 Prozent. Deutschlandweit ergibt sich so Rang 184 sowie Platz zehn unter 18 untersuchten Städten und Kreisen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeindliche Steuerkraft beläuft sich auf 333 Euro je Einwohner. Im Bundesmittel liegen die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Einkommen- und Umsatzsteuer bei 765 Euro pro Einwohner. Damit erreicht der Kreis Parchim Rang 398 im INSM-Bundesvergleich. In Mecklenburg- Vorpommern kommt der Kreis Parchim damit auf Platz zwölf von Euro erwirtschaftet hier jeder Erwerbstätige im Schnitt. Damit schneidet der Kreis Parchim im Gesamtvergleich mit Rang 394 ab. Zum Vergleich: Bundesweit erreicht die Produktivität ein Niveau von Euro pro Erwerbstätigem. Innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich Rang zwölf unter 18 Kreisen. Rang 394 belegt der Kreis Parchim bei der Wirtschaftsleistung: Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner erreicht hier einen Wert von Euro. Im Bundessschnitt sind es Euro. Innerhalb von Mecklenburg- Vorpommern bedeutet das Platz 14 von 18. Die Einkommensteuerkraft vermittelt einen Eindruck von der regionalen Einkommenssituation: Im Kreis Müritz beläuft sie sich auf 98 Euro je Einwohner. Rang 401 bei einem bundesweiten Mittelwert von 282 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern erreicht der Kreis Müritz Rang 15 von 18. Bei der Kaufkraft je Einwohner kommt der Kreis Müritz auf Rang 391 unter 409 untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten. Der Indexwert liegt hier bei 69,4 Punkten. Dieser Punktwert ist auf Basis von GfK-Daten errechnet worden. Durchschnitt ist ein Wert von 100. In Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich Rang zwölf unter 18 Städten und Kreisen. Auf 100 Einwohner im Kreis Müritz kommen 11,3 Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Bundesweit sind es im Durchschnitt 5,6 Bezieher von ALG II. Das bedeutet Rang 377 bundesweit und Rang sechs unter 18 untersuchten Kreisen in Mecklenburg-Vorpommern. 161

176 Altkreis Stärken Schwächen Güstrow Im Kreis Güstrow werden 70,6 Prozent aller Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Bundesweit liegt der Anteil bei 54,3 Prozent. Damit belegt der Kreis Güstrow Rang 25 im INSM-Ranking. Unter 18 Städten und Kreisen in Mecklenburg- Vorpommern wird Rang sechs erreicht. Die Arbeitskosten je Arbeitnehmer belaufen sich im Kreis Güstrow auf Euro. Im Bundesmittel liegen diese Kosten, die sich aus dem Bruttolohn beziehungsweise -gehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzen, bei Euro. Damit kommt der Kreis Güstrow bundesweit auf Rang 33. Innerhalb von Mecklenburg- Vorpommern ergibt das Rang zwölf. Pro Jahr übernachten im Kreis Güstrow statistisch betrachtet 8,9 Gäste je Einwohner. Im Bundesmittel sind es 4,8 Gäste pro Jahr und Einwohner. Rang 43 im Gesamtranking. Platz sieben von 18 betrachteten Städten und Kreisen innerhalb des eigenen Bundeslandes. Quelle: Die Gemeindliche Steuerkraft beläuft sich auf 299 Euro je Einwohner. Im Bundesmittel liegen die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Einkommen- und Umsatzsteuer bei 765 Euro pro Einwohner. Damit erreicht der Kreis Güstrow Rang 406 im INSM-Bundesvergleich. In Mecklenburg- Vorpommern kommt der Kreis Güstrow damit auf Platz 15 von 18. Bei der Kaufkraft je Einwohner kommt der Kreis Güstrow auf Rang 405 unter 409 untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten. Der Indexwert liegt hier bei 65,5 Punkten. Dieser Punktwert ist auf Basis von GfK- Daten errechnet worden. Durchschnitt ist ein Wert von 100. In Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich Rang 15 unter 18 Städten und Kreis. Die Einkommensteuerkraft vermittelt einen Eindruck von der regionalen Einkommenssituation: Im Kreis Güstrow beläuft sie sich auf 101 Euro je Einwohner. Rang 397 bei einem bundesweiten Mittelwert von 282 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern erreicht der Kreis Güstrow Rang zwölf von

177 C.13 Tourismus und Erholung C.13.1 Touristische Nachfrage Touristische Basisdaten Die Gemeinden der Naturparkregion Nossentiner/Schwinzer Heide zusammen betrachtet verzeichneten im Jahr 2010 laut Amtlicher Statistik des Landes Mecklenburg- Vorpommern Gästeankünfte und Gästeübernachtungen. Im Durchschnitt halten sich die Gäste 4,4 Tage in der Naturparkregion auf. Dies ist etwas länger als der Landesdurchschnitt, der sich auf 4,24 Tage beläuft. Bei den in Tabelle 78 zusammengestellten Angaben ist zu beachten, dass diesen Zahlen nur die Daten von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingplätzen, mit zehn oder mehr Betten zugrunde liegen. Weiterhin fließen nur die Kennzahlen von Gemeinden ein, die mindestens drei Betriebe vorweisen. Bei der Einbeziehung von Campingplätzen werden für einen angebotenen Stellplatz jeweils vier Schlafgelegenheiten gezählt. Tabelle 78: Beherbergungsbetriebe (einschließlich Camping), Gästebetten, Gästeübernachtungen, Gästeankünfte im Jahr 2010 Gemeinde Einwohnerzahl geöffnete Beherbergungsbetriebe angebotene Gästebetten Gästeübernachtungen Gästeankünfte Verweildauer in Tagen Tourismusintensität (Gästeübernachtungen je EW) Goldberg, Stadt , Techentin Dobbertin , Neu Poserin Plau am See, Stadt Alt Schwerin Nossentiner Hütte , , Silz , Hohen Wangelin Neu Gaarz Klocksin Jabel , Lohmen , Grabowhöfe Reimershagen

178 Gemeinde Einwohnerzahl geöffnete Beherbergungsbetriebe angebotene Gästebetten Gästeübernachtungen Gästeankünfte Verweildauer in Tagen Tourismusintensität (Gästeübernachtungen je EW) Krakow am See, Stadt Dobbin- Linstow , , Gesamt Durchschnitt 4,37 Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. sisonline.statistik.m-v.de, Die Gemeinden Dobbin-Linstow und Lohmen sowie die Stadt Plau am See verzeichnen die höchsten Gästeübernachtungen. Zusammen erreichen sie rund 83 % der gesamten Gästeübernachtungen in der Naturparkregion. Die hohen Übernachtungszahlen der Gemeinde Dobbin-Linstow sind im Wesentlichen auf das hier befindliche Van der Valk Resort Linstow zurückzuführen. Die Gemeinde Lohmen nimmt mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 9,91 Tagen eine Sonderstellung ein. Dieser hohe Wert ist auf die hier befindliche Rehabilitationsklinik "Garder See" zurückzuführen. Die niedrigste durchschnittlichste Verweildauer (2,8 Tage) sowie die niedrigste Übernachtungszahl (9.431) verzeichnet die Gemeinde Dobbertin. Mit Hilfe der Tourismusintensität (Gästeübernachtungen je Einwohner) wird die absolute Gästezahl ins Verhältnis zur Größe einer Kommune gesetzt. Auf diese Weise können unterschiedlich große Städte und Gemeinden hinsichtlich ihrer touristischen Attraktivität bzw. Bedeutung verglichen werden 46. Beispielsweise weist die Gemeinde Silz (344 Einwohner) eine höhere Tourismusintensität auf als die Stadt Goldberg (4.119 Einwohner). Generell hat [...] die Bedeutung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern stark zugenommen. Während 1997 noch Übernachtungen je Einwohner hier verbracht wurden, waren es im Jahr 2011 schon Übernachtungen. Im Vergleich der Bundesländer zeigt Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2011 die mit Abstand höchste Tourismusintensität in Deutschland auf. ( ) Bedingt durch das Van der Valk Resort verfügt die Gemeinde Dobbin-Linstow mit Übernachtungen je Einwohner über eine außerordentlich hohe Tourismusintensität. Auch die gesamte Naturparkregion liegt bei der Tourismusintensität über dem Landesdurchschnitt, was auf die große Bedeutung des Tourismus in der gesamten Naturparkregion verweist. 46 Die Berechnung erfolgte anhand der über das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern öffentlich zugänglichen Daten. Da die Daten nicht für alle Gemeinden veröffentlicht werden, kann der Wert höher ausfallen. In der amtlichen Statistik werden ebenfalls keine Privatvermieter mit aufgenommen, sodass die Gesamtzahl an Ankünften weitaus höher liegen dürfte. 164

179 Beim Blick auf die Zahl der geöffneten Beherbergungsbetriebe wird deutlich, dass sich in Dobbin-Linstow die Übernachtungsnachfrage auf wenige Einrichtungen konzentriert (sechs Betriebe). Demgegenüber verteilt sich die Nachfrage in der Stadt Plau am See auf 23 Beherbergungsbetriebe. Herkunft, Struktur und Vorlieben der Besucher Im Rahmen einer Diplomarbeit wurde im Jahr 2004 eine Gästebefragung im Naturpark durchgeführt, die Erkenntnisse zur Gästestruktur sowie zum Verhalten und zur Motivation der Gäste liefert (HOFFMANN 2004). Die Befragung wurde an verschiedenen häufig frequentierten Standorten innerhalb des Naturparks durchgeführt. Es wurden 112 Fragebögen ausgewertet. Die Ergebnisse lassen sich zu folgender Typologie eines durchschnittlichen Besuchers im Naturpark zusammenfassen. Dieser Gast kommt aus den neuen Bundesländern (53 %) (M-V 29,5 %), ist durchschnittlich 55,7 Jahre alt, ist zu zweit unterwegs (68 %), ist Pensionär/ Rentner (47 %), ist Übernachtungsgast in der Naturparkregion (65 %) oder besucht den Naturpark für einen Tag (25 %), buchte 3-7 Übernachtungen (35 %) in einem Hotel (40 %) oder in einer Ferienwohnung/ -zimmer (25 %), wurde durch Mundpropaganda durch Verwandte und Bekannte (37x) oder durch die Medien (27x) auf den Naturpark aufmerksam gemacht, hat das Ziel, die (ungestörte) Natur des Naturparks (110x) mit seiner Flora und Fauna (65x) zu erleben, gibt den Naturpark als Grund für den Aufenthalt in der Region an (35 %), empfindet die Aufgaben Naturschutz (100 %), Umweltbildung/ Umwelterziehung (88,1 %) und die Erhaltung/ Entwicklung einer besonderen Kulturlandschaft (62,4 %) im Naturpark als sehr wichtig, informiert sich über den Naturpark mittels des bereitgestellten Informationsmaterials der Naturparkverwaltung (55 %), fühlt sich nicht eingeschränkt durch Naturschutzmaßnahmen (84 %), nutzt die Rundwanderwege (75 %), Aussichtstürme (70,7 %) und Lehrpfade (55,4 %), besuchte schon mal den Karower Meiler (20,7 %). Von regionalen Akteuren wurde berichtet, dass der Naturpark sowohl für die Gäste der großen Freizeitanlagen als auch der touristisch sehr bedeutsamen angrenzenden Ortschaften eine hohe Bedeutung hat (R. Koch mdl., ; N. Reier, mdl., ). So unternehmen beispielsweise Gäste des Van der Valk Resorts in Linstow Ausflüge in den Naturpark und nutzen z. B. die Beobachtungsinfrastruktur oder nehmen an Führungen teil. Von Urlaubern im Luftkurort Plau am See wird insbesondere das Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler gut angenommen. 165

180 C.13.2 Wirtschaftsfaktor Tourismus Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide liegt im Schnittpunkt zweier Reisegebiete: Reisegebiet Westmecklenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim, kreisfreie Stadt Schwerin) und Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zzgl. Altkreis Güstrow). Laut einer Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e. V. (DWIF 2002) liegen die durchschnittlichen Ausgaben in diesen Gebieten bei 84,40 bzw. 68,40 Euro pro Gast und Tag. Die Verteilung der Ausgaben sowie der Vergleich zum Durchschnitt des Bundeslandes gehen aus Tabelle 79 hervor. Tabelle 79: Durchschnittliche Tagesausgaben der Übernachtungsgäste in gewerblichen Beherbergungsbetrieben Durchschnittliche Ausgaben pro Tag und Kopf in Euro Unterkunft Verpflegung im Gastgewerbe Einkauf Freizeit/ Unterhaltung lokaler Transport sonstige Dienstleistungen Summe Westmecklenburg 27,90 26,70 3,80 3,80 3,30 18,90 84,40 Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte Mecklenburg- Vorpommern gesamt 25,30 23,70 4,90 3,40 2,40 8,70 68,40 25,90 23,90 6,60 3,10 1,90 14,10 75,50 Quelle: DWIF (2002, S. 88) Für die nachfolgende Berechnung der Wirtschaftskraft des Tourismus in der Naturparkregion werden die o.g. Basisdaten sowie der niedrigere Ausgabewert der Reiseregion Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte zu Grunde gelegt. Da vermutet werden kann, dass seit Erhebung der Daten im Jahr 2002 der Wert für die durchschnittlichen Ausgaben schon allein aufgrund der allgemeinen Teuerung gestiegen sein wird, kann davon ausgegangen werden, dass die dargestellten Berechnungsergebnisse den unteren Rand der tatsächlichen Wirtschaftskraft des Tourismus in der Naturparkregion markieren. Zu beachten ist ferner, dass die Ausgaben der Gäste in nichtgewerblichen Unterkünften sowie der Tagesgäste in der Berechnung nicht berücksichtigt sind. Bei Gästeübernachtungen (Stand 2010) in den Naturparkgemeinden ergibt sich durch die Übernachtungsgäste in gewerblichen Beherbergungsbetrieben einschließlich Campingübernachtungen ein Bruttoumsatz von 70,80 Mio. Euro. Abzüglich eines durchschnittlichen Mehrwertsteuersatzes von 10,75 % 47 liegt der touristische Nettoumsatz in der Region somit bei 63,19 Mio. Euro im Jahr. Mit einem Anteil von rund 72 % 47 Da je nach Branche unterschiedliche Steuersätze erhoben werden und bestimmte Einrichtungen gänzlich von der Steuer befreit sind, ist zu beachten, dass regionale Unterschiede hinsichtlich des anzusetzenden Mehrwertsteuersatzes bestehen. Die Unterschiede ergeben sich aus der regionalspezifischen Ausgabenstruktur und der Bedeutung der verschiedenen Betriebsarten. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt der anzusetzende Mehrwertsteuersatz bei 10,75% (vgl. DWIF 2002, S. 139). 166

181 profitieren die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe am stärksten (= 50,72 Mio. Euro), gefolgt von sonstigen Dienstleistungen (13 % = 9,00 Mio. Euro), dem Einzelhandel (7,2 % = 5,07 Mio. Euro), der Freizeit- und Unterhaltungsbranche (5 % = 3,52 Mio. Euro) und dem lokalen Transport (3,5 % = 2,48 Mio. Euro). Wertschöpfung Auf Basis des Nettoprimärumsatzes lassen sich die regionale Wertschöpfung bzw. die durch den Tourismus erzielten Einkommenswirkungen ermitteln. Bei der Berechnung der Wertschöpfung wird zwischen zwei Umsatzstufen unterschieden. Umsatzstufe 1: Berücksichtigung aller Einkommenswirkungen, die von den Ausgaben der Übernachtungsgäste direkt ausgehen (Nettoumsatz x Wertschöpfungsquote). Umsatzstufe 2: Die Differenz zwischen Nettoumsatz und Einkommen der 1. Umsatzstufe wird für Vorleistungen zum Aufbau bzw. zur Aufrechterhaltung der touristischen Dienstleistungen verwendet (bspw. Zulieferung von Waren, Bereitstellung von Dienstleistungen, Investitionen zur Substanzerhaltung). Je nach Ausgabenstruktur der Übernachtungsgäste ergeben sich auch hier unterschiedliche durchschnittliche Wertschöpfungsquoten. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Wertschöpfungsquote bei 42,07 % (= 1.544,7 Mio. Euro). Daraus ergeben sich für die Naturparkregion in der ersten Umsatzstufe direkte Einkommen in Höhe von 26,5 Mio. Euro durch Übernachtungsgäste. Da die Vorleistungsverflechtungen der 2. Umsatzstufe nicht im Detail nachzuvollziehen sind, wird eine durchschnittliche Wertschöpfungsquote von 30 % zu Grunde gelegt (vgl. DWIF 2002, S. 146). Für das Betrachtungsgebiet ergibt sich demzufolge ein Wert in Höhe von rund 11 Mio. Euro. Insgesamt ergeben sich Einkommenseffekte in den gewerblichen Betrieben in Höhe von 37,5 Mio. Euro. Beschäftigungseffekte Mit Hilfe der durchschnittlich errechneten Einkommenseffekte der Reisegebiete kann die Zahl der im Tourismus Beschäftigten zwar nicht genau berechnet, aber ein fiktives Arbeitsplatzäquivalent ermittelt werden. Gemessen am gesamten Volkseinkommen in Mecklenburg-Vorpommern ( Mio. ) leistet der Tourismus einen Beitrag von insgesamt 7,4 % (ohne Einkommenseffekte aus An- und Abreise der Gäste, ohne Einkommenseffekte durch die Reisebüros, Reiseveranstalter, Incomingagenturen etc. im Land) (MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND TOURISMUS MECKLENBURG-VORPOMMERN 2010, S. 20). Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern betrug 2009 durchschnittlich Euro je Einwohner (MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND TOURISMUS MECKLENBURG-VORPOMMERN 2012, S. 22) Das genannte Durchschnittseinkommen basiert auf Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. 167

182 Aus der Division des o.g. touristischen Einkommens (1. und 2. Umsatzstufe) mit dem durchschnittlichen Volkseinkommen pro Einwohner lässt sich für die Naturparkregion ein Äquivalent von rund Personen ermitteln, die in der Region durch den Tourismus ihren Lebensunterhalt bestreiten. Da im Tourismus die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse auf Teilzeit- und/ oder Aushilfsbasis besonders hoch ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine noch größere Anzahl an Personen zumindest saisonal im Tourismus beschäftigt ist. Kommunale Steuereinnahmen Die Kommunen profitieren über Steuereinnahmen und imageverbessernde Wirkungen des Tourismus. Vor allem durch Einnahmen aus Gewerbesteuer und anteiliger Lohn- und Einkommenssteuer fließen ihnen durchschnittlich 2,5 bis 3 % vom touristischen Nettoprimärumsatz als Steuereinnahme zu. Die kommunalen Steuereinnahmen aus dem Tourismus liegen in der Naturparkregion somit bei ca. 1,6 bis 1,9 Mio. Euro. C.13.3 Touristisches Angebot C Unterkünfte Im Jahr 2010 waren 81 gewerbliche Beherbergungsbetriebe in der Naturparkregion geöffnet, die verfügbare Betten anboten (eigene Berechnung nach Daten des STATIS- TISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN, ). Da das Statistische Amt Angaben zur Unterkunftsstruktur nur auf Landkreis- oder Reisegebietsebene trifft, werden im Folgenden die zwei relevanten Reisegebiete in ihrer Beherbergungsstruktur analysiert (vgl. Tabelle 80, STATISTISCHES AMT MECKLENBURG- VORPOMMERN 2011a, S. 4, ). Tabelle 80: Beherbergungsstruktur nach Reisegebieten (Stand 2010) 49 Unterkunftsart Reisegebiet Westmecklenburg Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte Betriebe Betten Betriebe Betten Hotels, Gasthöfe, Pensionen Hotel (ohne garni) Hotels garni Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige Unterkünfte Quelle: Gesamt Zu berücksichtigen ist, dass diesen Zahlen nur die Daten von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingplätzen, mit zehn oder mehr Betten zugrunde liegen. Weiterhin fließen nur die Kennzahlen von Gemeinden ein, die mindestens drei Betriebe vorweisen. Bei der Einbeziehung von Campingplätzen werden für einen angebotenen Stellplatz jeweils vier Schlafgelegenheiten gezählt. 168

183 Das Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte weist gegenüber dem Reisegebiet Westmecklenburg sowohl bei den Betrieben als auch bei den Betten eine deutlich höhere Anzahl auf. Tabelle 81: Durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten Unterkunftsart Reisegebiet Westmecklenburg Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte Mecklenburg- Vorpommern gesamt Hotels, Gasthöfe, Pensionen 31,0 % 34,3 % 41,7 % Hotel (ohne garni) 33,8 % 35,3 % 44,4 % Hotels garni 32,3 % 33,7 % 37,6 % Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige Unterkünfte 24,7 % 25,7 % 26,4 % Gesamt 26,4 % 27,3 % 31,4 % Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2011a), S. 17 Die Auslastung der unterschiedlichen Beherbergungsstrukturen der Reisegebiete unterscheidet sich nicht wesentlich. Tabelle 81 stellt die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten für das Winterhalbjahr 2010/ 2011 dar. Hierbei handelt es sich um einen rechnerischen Wert, der die tatsächlich verfügbaren Betten berücksichtigt. Im landesweiten Vergleich liegen beide Reisegebiete unter der durchschnittlichen Auslastung. 50 Die Anzahl der Betriebe in der Naturparkregion wurde durch Auswertung von Gastgeberverzeichnissen (G) sowie durch eine durchgeführte Internetrecherche (I) erfasst. Hierbei ist zunächst anzumerken, dass beide Datenquellen zu zum Teil erheblich voneinander abweichenden Ergebnissen führten. Die Anzahl der Einrichtungen je Kommune ist in Tabelle 82 dargestellt. Tabelle 82: Anzahl der in der Naturparkregion vorhandenen Beherbergungsbetriebe laut Internet (I) und Gastgeberverzeichnis (G) Gemeinde Ferienwohnungen, -häuser, - parks Pension, Gasthöfe Hotel Campingplatz andere Ferienobjekte I G I G I G I G I G Goldberg Techentin Dobbertin Neu Poserin Plau am See Alt Schwerin Nossentiner Hütte Rechnerischer Wert: (Übernachtungen/angebotene Bettentage) * 100 im Jahresteil. 169

184 Gemeinde Ferienwohnungen, -häuser, - parks Pension, Gasthöfe Hotel Campingplatz andere Ferienobjekte Silz Hohen Wangelin Neu Gaarz Klocksin Jabel Grabowhöfe Lohmen Reimershagen Krakow am See Dobbin-Linstow Gesamt Quelle: Eigene Zusammenstellung (Quellen: Waren (Müritz)-Information 2012, Tourist-Info Plau am See GmbH 2012, Tourist- Information Fleesensee-Touristik Malchow e.v., Tourismus GmbH Krakower Seen, Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern) Von den Ferienwohnungen, -häusern und -parks befinden sich, ausgehend von der recherchierten Anzahl aus den Gastgeberverzeichnissen, rund 77 % in den Städten Plau am See und Krakow am See. Von stichprobenartig im Internet recherchierten 30 Beherbergungsbetrieben 51 werben 19 mit ihrer Lage im Naturpark. Bei 11 Betrieben findet der Naturpark keine Erwähnung. Zertifizierungen Deutsche Hotelklassifizierung Ein Instrument zur Bewertung der Unterkunftsqualität der jeweiligen Beherbergungsbetriebe ist die vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband durchgeführte Deutsche Hotelklassifizierung mit ihren fünf international anerkannten Kategorien. Durch die Klassifizierung entsteht eine transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote der zurzeit über teilnehmenden Betriebe in Deutschland ( ). In der Naturparkregion wurden mittels Internetrecherche 52 Beherbergungsbetriebe ermittelt: folgende neun klassifizierte 51 Quellen: mueritz.de, ferienwohnland.de, traum-ferienwohnungen.de, m-vp.de, leos-urlaub.de, tourist-online.de 52 ergänzt durch Zeitungsmeldung des Blitz am Sonntag vom 9. März 2014 zur Auszeichnung des Van der Valk Naturressort Drewitz am als 4-Sterne-Hotel 170

185 Plau am See o Aparthotel "Am See" *** Superior o Hotel Marianne *** o Parkhotel Klüschenberg **** o Seehotel Plau am See **** Alt Schwerin o KIWI Naturparkhotel am Dreier See *** Superior Nossentiner Hütte o Gutshof Sparow **** o Van der Valk Naturressort Drewitz **** Krakow am See o Seehotel Krakow am See *** Dobbin-Linstow o Van der Valk Resort Linstow**** Zertifizierung der Ferienhäuser und -wohnungen Die Klassifizierung für Ferienhäuser, -wohnungen und Privatzimmer bis einschließlich acht Betten wird vom Deutschen Tourismusverband e. V. durchgeführt. Zurzeit sind in Deutschland ca Ferienunterkünfte anhand von 5-Sterne-Kategorien klassifiziert ( ). Innerhalb der Naturparkregion sind lediglich Unterkünfte der Maribell Ferienanlage in Jabel entsprechend zertifiziert. In den Gemeinden Krakow am See und Plau am See, mit der höchsten Anzahl an Ferienwohnungen und -häusern in der Region, ist diese Klassifizierung nicht zu finden. Bett & Bike Das vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) vergebene Bett & Bike-Siegel zertifiziert fahrradfreundliche Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Sport-Betriebe. ( ). Von den zertifizierten Betrieben in Deutschland befinden sich folgende neun in der Naturparkregion: Heuhotel Dobbertin Campingpark Zuruf (Plau am See) Hotel Reke (Plau am See) Parkhotel Klüschenberg (Plau am See) Seehotel Plau am See Ferienpark Plauer See (Alt Schwerin) Landhotel Altes Pfarrhaus (Alt Schwerin) Forsthof Blechernkrug (Krakow am See) Gästehaus Meyer (Krakow am See) 171

186 Service Qualität Deutschland Das vom Deutschen Tourismusverband e. V. und den Landestourismusorganisationen vergebene Qualitätssiegel Service Qualität Deutschland ist eine Initiative zur Verbesserung der Servicequalität in der gesamten Dienstleistungsbranche ( ). Über dieses Siegel verfügen in der Naturparkregion derzeit der Campingplatz am Krakower See und das Van der Valk Resort Linstow. Campingplatzklassifizierung und ECOCAMPING e.v. Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland zertifiziert anhand von 5- Sterne-Kategorien seit über 10 Jahren gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband e. V. die Qualität des Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Serviceangebotes auf deutschen Camping- und Freizeitanlagen ( ). Ausgehend von den 13 im Internet recherchierten Campingplätzen der Naturparkregion sind vier zertifiziert. Dies entspricht einem Prozentsatz von 31%. Campingplatz Zuruf **** (Plau am See) Camping am See *** (Alt Schwerin) Campingplatz am Krakower See **** (Krakow am See) Inselcamping Werder & Reisemobilhafen *** (Alt Schwerin) Bei dem Eco-Camping-Siegel geht es um die Verbindung von Umweltschutz und Komfort, naturnahe Platzgestaltung und vermehrte Umweltbildungsprogramme ( ). Von den derzeit 247 Eco-Campingplätzen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien und Dänemark befinden sich drei in der Naturparkregion. Dabei handelt es sich um die in der Aufzählung oben drei erstgenannten Einrichtungen. C Gastronomische Betriebe Mittels Internetrecherche wurden rund 60 gastronomische Betriebe in der Naturparkregion ermittelt. Hierbei reicht das Angebot von einfacher Hausmannskost über Spezialitäten- Restaurants mit kulinarischen Besonderheiten bis hin zur gehobenen Gastronomie. Eine anspruchsvolle, gehobene Küche wird im Seeresidenz Hotel Gesundbrunn geboten, welches von den Gastronomieführern Michelin und Marco Polo empfohlen wird ( ). Das Restaurant Seeblick, das Aparthotel Am See oder das Parkhotel Klüschenberg bieten regionale Spezialitäten und hausgebackenen Kuchen an ( ). Frischer Fisch wird z. B. im Fischerhaus Plau am See, in der Fischräucherei Dat Rökerhaus oder im Restaurant Zum Hüdenhaus z. T. in Verbindung mit erlebbarer traditioneller Handwerkskunst, wie dem Schaubacken und Fischräuchern angeboten ( ). Das Steak Haus Brazil in Charlottenthal bietet eine südamerikanische Küche ( ). 172

187 Eine Besonderheit ist das Konzept Plau kocht. Im Jahr 2007 schlossen sich sieben Köche aus sieben Restaurants zusammen, um mit Hilfe von kulinarischen Events das Kochen und Genießen den Bürgern und Touristen von Plau am See näher zu bringen ( ). C Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung Wandern Der Wandertourismus ist entsprechend der Landestourismuskonzeption 2010 ein für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht sehr stark entwickeltes Marktsegment. Bislang liegen auf Landesebene noch keine Untersuchungen und Gutachten über das Angebot der Wanderwege, ihren Verlauf, Zustand, ihre Ausschilderung und die Nachfrage im Wandertourismus vor. Als Handlungsempfehlung wird auf folgende Publikationen verwiesen: Praxisleitfaden zur Förderung des Wandertourismus (2002) des DTV und Qualitätsoffensive Wandern empfohlene Gütekriterien für Wanderwege, wanderfreundliche Gastgeber und Wanderprospekte (2003) des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. (VDGWV) Von Seiten der Naturparkverwaltung werden im Wandertourismus ein sehr großes Potenzial und die Möglichkeit gesehen, sich von den Nachbarregionen, die überwiegend auf Rad- und Wassertourismus setzen, abzugrenzen (R. Koch, mdl., ). Gemeinsam mit der Naturparkverwaltung und weiteren Partnern organisiert der Förderverein des Naturparks regelmäßig eine Erlebnis-Wanderwoche und einen Großen Wandertag. Laut SUCKOW (2006) gibt es im Naturpark ca. 250 km Rad- und Wanderwege sowie ca. 100 km Rundwanderwege. In der Arbeit werden weitere 20 Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 245 km vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um Routen mit einer Länge von drei bis 19 Kilometern, von denen jeweils zwei bis drei ihren Ausgangspunkt an einem der folgenden acht sogenannten Zentren haben: Krakow am See, Dobbin/ Linstow, Jabel, Nossentiner Hütte, Alt Schwerin, Karow, Sandhof/ Wooster Teerofen, Dobbertin/ Goldberg. Als bereits vorhanden lassen sich aus verschiedenen Quellen folgende Wanderrouten und Tourenempfehlungen benennen: Europäischer Fernwanderweg E9a, auch als Naturparkweg Mecklenburg- Vorpommern bezeichnet, mit rund 400 km, der das Landesinnere Mecklenburg- Vorpommerns erschließt und dabei mehrere Großschutzgebiete durchquert. Durch den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide führt der E9a von Lohmen kommend zum Dobbertiner See, über Reimershagen bis zum Serrahner See. Der E9a ist mit blauen Querbalken auf weißem Grund markiert ( ). Der Europäische Fernwanderweg E10 durchquert den Naturpark in Nord-Süd- Richtung von Reimershagen bis Neu Poserin. 173

188 Der Denkmalwanderweg, der Besucher zu bedeutenden Bau- und Bodendenkmälern in der Region führt, ist zum Teil an den E9a angelehnt. Mit über 90 km verläuft er durch die Naturparke Sternberger Seenland und Nossentiner/Schwinzer Heide. Innerhalb von 4 Tagestouren mit einer Länge zwischen 20 und 26 km kann man von Neukloster bis nach Dobbertin wandern ( ). Der Hauptwanderweg durch den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide beginnt im Nordwesten des Naturparks und führt am Dobbertiner und Goldberger See vorbei, Richtung Alt Sammit, südlich des Krakower Sees, und mündet in die Ostschleife. Die Ostschleife knüpft bei Nossentiner Hütte an, führt in Richtung Westen nach Loppin und endet in Jabel. Die Westschleife des Hauptwanderweges durch den Naturpark verläuft von Nossentiner Hütte über Bornkrug, vorbei an der westlichen Seite des Drewitzer Sees über Sparow zurück nach Nossentiner Hütte. Ein weiterer ausgeschilderter Wanderweg ist der 15 km lange Sand & Ton Permanenter IVV Wanderweg, der sich im westlichen Bereich des Naturparks, nördlich des Goldberger Sees befindet. Weitere verschiedene Rundwege, Naturlehrpfade und Tourenempfehlungen konzentrieren sich meist in der Nähe von größeren und kleineren Seen, wie dem Dobbertiner See, Goldberger See und Krakower See bzw. dem Malkwitzer See, Bergsee und Loppiner See. Zu nennen sind hier bspw.: Spur der Zaubersteine, ca. 9,5 km, bei Plau am See Plauer Stadtwald und Plauer See Tagestour, 9 km Sieben-Seen-Weg, 16 km, bei Krakow am See Rundweg um den Dobbertiner See, 22 km Rundwege um Sandhof und Wooster Teerofen Orientierung über die zuvor erläuterten Wanderrouten im Naturpark bieten die offizielle Rad- und Wanderkarte Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:50.000) vom Maiwald- Verlag, Karten des Verlages grünes Herz und des Nordland-Verlages und die Internetplattform die nach verschiedenen Kriterien, wie Wasser, Wandern und Radfahren, eine Auswahl an Routen darstellt. Dabei werden die dargestellten Routen textlich und anhand einer interaktiven Karte beschrieben. Zusätzlich zu den Routen werden Sehenswürdigkeiten dargestellt. Die landesweite Vermarktung der touristischen Wandernetze übernimmt der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der ebenfalls die genannte Internetplattform betreibt. Außer in der Karte werden einzelne Routen auch in Faltblättern in den Tourismusinformationsstellen vermarktet. Die Fortschreibung des Tourismuskonzeptes Plau am See, als auch die Tourismuskonzeption der Stadt Krakow am See erläutern die Notwendigkeit des Ausbaus, der Sicherstellung und einer klaren Beschilderung der regionalen Wanderwege in den beiden Luftkurorten. Im Urlaubskatalog der Stadt Plau am See wird der Rundwanderweg Spur der Zaubersteine erwähnt. Im Informationsflyer der Stadt Krakow am See Wandern durch die Krakower Seen- und Waldlandschaft werden vier unterschiedlich lange Wanderrouten beginnend in Krakow am See, über Neu Sammit und Alt Sammit textlich und grafisch dargestellt. 174

189 Zur Markierung der Wanderwege werden in der Naturparkregion überwiegend die gem. Markierungsanordnung vorgeschriebenen Zeichen verwendet (farbige Balken und Kreise, siehe Abbildung 13). Zusätzlich werden Lehrpfade mit einem grünen Balken, der von links oben nach rechts unten verläuft, gekennzeichnet. Ferner kommen vereinzelt Buchstaben-Zahlen-Kombinationen zur Markierung der Wege zum Einsatz. Anordnung über die Markierung der Wanderwege in der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juli Die Markierung der Wanderwege wird wie folgt durchgeführt: Hauptwanderwege: Blaues Zeichen auf weißem Grund Gebietswanderwege: Rotes Zeichen auf weißem Grund Örtliche Wanderwege: Für die Markierung der örtlichen Wanderwege sind alle Farben auf weißem Grund, außer "blau" und "rot", sowie alle Formen von Sichtzeichen zulässig. Nach Möglichkeit sind, ausgehend von Gebietswanderwegen, keine Markierungszeichen, sondern Hinweisschilder mit Zielangaben zu verwenden. Das trifft besonders auf Spaziergängerwege zu. Die Markierungszeichen sollen in der einheitlichen Größe von 9 x 9 cm (Außenmaß) hergestellt werden. Abbildung 13: Auszug aus der Markierungsanordnung Zielwegweisende Schilder sind in der Region entweder nach den Vorgaben der Kulturbundwegweisung aus Holz gefertigt und mit einem dunkelgrünen Untergrund mit weißer Schrift versehen oder bestehen aus Metall mit schwarzer Schrift auf weißem Grund. Die letztgenannten Wanderschilder werden vom Naturpark aufgestellt und betreut. Radfahren Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet dem Fahrradverkehr aufgrund seiner naturräumlichen Vielfalt, der Ostseeküste sowie der Seen-, Fluss- und Kulturlandschaft hervorragende Voraussetzungen. Auf Initiative des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V wurde im Jahr 2009 das kommunale Netzwerk Radverkehr Mecklenburg-Vorpommern MV bike gegründet. Des Weiteren wurde auf Landesebene eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet, um die den Radverkehr fördernden Aktivitäten der Landesregierung zu koordinieren. Auf regionaler Ebene gibt es vergleichbare Arbeitsgruppen, die unter Federführung des zuständigen Amtes für Raumordnung und Landesplanung die Interessen der Straßenbauverwaltung, der Tourismusorganisationen und des ADFC zusammenführen (RPV WM 2009). Daneben sind die Landkreise und Gemeinden die für die Entwicklung des Radverkehrs verantwortlichen öffentlichen Institutionen. Mit dem Ziel, einheitliche Prinzipien bei der Gestaltung des Radwegenetzes umzusetzen und insbesondere den Verlauf überregionaler Radrouten abzustimmen, wurde vom Regi- 53 GBl. DDR Sonderdruck Nr : Anordnung über die Markierung der Wanderwege in der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juli 1960 ( ) 175

190 onalen Planungsverband Westmecklenburg das Regionale Radwegekonzept Westmecklenburg erarbeitet und zuletzt im Jahr 2009 fortgeschrieben. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird zurzeit an den planerischen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des kreislichen Radwegenetzes gearbeitet (LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEEN- PLATTE, ). Die Struktur des touristischen Radwegenetzes ist in dem o.g. Radwegekonzept wie folgt beschrieben: Radfernrouten/ Radrundrouten: o Ausweisung auf Landesebene o Untersetzung durch regionale Radwanderwege o Grundlage für regional bedeutsame Radtouren regionale Radwanderwege: o Ausweisung auf regionaler Ebene o Radwanderwege - Verbindung der Radfernwege mit lokalen Radwanderwegen o Grundlage für regional bedeutsame Radtouren regional bedeutsame Radtouren: o o Ausweisung auf regionaler Ebene Streckenführung z. T. auf Radfernwegen oder regionalen Radwanderwegen Die Gestaltung der Radwegebeschilderung soll sich am Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen orientieren und in Abstimmung mit dem ADFC erfolgen. Es wird eine grüne Schrift auf weißem Grund empfohlen. Ergänzend sind die regionalen Radwanderwege neben der Streckennummer zusätzlich noch mit einem Logo des Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin gekennzeichnet. Die regional bedeutsamen Radtouren sind durch eine Tour-Nummer zu erkennen. Innerhalb der Naturparkregion ist die Situation, bedingt durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten (3 Landkreise/ Planungsregionen) und durch ein Nebeneinander verschiedener Schildersysteme unterschiedlichen Alters, derzeit ausgesprochen uneinheitlich. Die Zielwegweisung erfolgt (abweichend von der FGSV-Empfehlung) überwiegend routenorientiert. Nicht alle der nachfolgend genannten regionalen Routen sind vor Ort tatsächlich ausgeschildert. 176

191 Tabelle 83: Die Naturparkregion tangierende Radfernrouten Radfernrouten Länge Streckenverlauf und weitere Informationen Radfernroute von Berlin nach Kopenhagen Mecklenburgische Seen-Radroute 269 km Gemeinde Jabel, Richtung Dobbin-Linstow, vorbei am Krakower See nach Reimershagen bis nach Rostock ( ) 640 km beginnt in Wolgast und endet in Lüneburg, Durchquerung der Stadt Plau am See ( ) Eiszeitroute (Mecklenburgische Schweiz) 400 km langer Außenring, unterteilt in 9 Einzelrouten und 5 kürzere Rundrouten Route Nr. 4 von Malchow nach Malchin (75,5 km), durchquert die Gemeinden Silz, Nossentin und Jabel Als ein Highlight auf dieser Strecke wird die älteste Eibe Mecklenburg-Vorpommerns in Jabel genannt. ( ) Elbe-Müritz- Rundroute 420 km befindet sich im süd-östlichen Bereich der Naturparkregion und passiert die Gemeinden Jabel und Plau am See Durch die Vernetzung der bestehenden Routen in der Prignitz, in Parchim und an der Müritz erschließen sich die (Fluss-) Landschaften und Seenketten der Regionen. In Mecklenburg führt der Rundweg unter anderem über den Seenradweg. Eine Station auf der Rundtour im Naturpark ist die Stadt Plau am See mit ihrer Burg und Hubbrücke. ( ) Eldetal-Rundroute 268 km beginnt in Parchim und verläuft über Plau am See, nach einigen Zwischenhalten, wieder zurück nach Parchim Dabei wird die Stadt Plau am See als ein Highlight mit der Altstadt und dem Burgturm genannt ( ). Blaues Müritzband k. A. vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kommend, vorbei am Loppiner See (Gemeinde Jabel) durch den Naturpark in Richtung Hohen Wangelin, am Großen Liepener See vorbei zum Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die angegebenen Quellen. (Offizielle Rad- und Wanderkarte Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:50.000), Maiwald-Verlag) Neben dem überregionalen Routennetz existieren weitere regionale Radwanderrouten, die die Naturparkgemeinden kreuzen. Auf dem Streckennetz der mecklenburgischen Eiszeitroute verläuft die Radwanderrundroute Die großen Eichen im Norden der Gemeinde Klocksin. Die Gemeinde Klocksin wird im Nordosten ebenso von der Großen und Kleinen Schlössertour, die in Richtung Großen Luckow verläuft, durchquert (Offizielle Rad- und Wanderkarte Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:50.000), Maiwald-Verlag). Die Krakower-Seen-Rundroute mit rund 69 km schließt an die Mecklenburgische Seenroute an. Dabei werden der Dobbertiner See, der Goldberger See und der Krakower See umrundet. An mehreren Schnittstellen besteht die Möglichkeit die Rundroute in kürzere Einzelrouten à km zu untergliedern (Touristinformation Krakow am See, Radeln). Dieser Rundweg wird durch ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und einem blauen Balken mit der Aufschrift Krakow gekennzeichnet. Die Herrenhaus-Rundroute schließt in Alt Sammit an die Krakower-Seenrundroute an und führt nordwestlich nach Hoppenrade und wieder zurück über Kuchelmiß, vorbei am Krakower See nach Krakow am See. 177

192 Die Residenzstädte-Rundroute schließt ebenfalls an die Mecklenburgische Seenroute in Dobbertin an und verläuft, vorbei an Kirch Kogel und Reimershagen in Richtung Güstrow. Das Dobbertiner Kloster und der Dobbertiner See werden durch die Residenzstädte- Rundroute gekreuzt. Dieser wird durch ein weißes Fahrrad und einen blauen Balken auf gelbem Hintergrund markiert. Ebenfalls durch Teile des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide führen folgende Routen: regionale Radwanderwege o Tour-Nr. 17: Sternberg - Goldberg - Plau am See o Tour-Nr. 20: Karow - Schwinzer Heide - Dobbin regional bedeutsame Radrouten o o o Tour-Nr. 27: Rund um den Plauer See Tour-Nr. 28: Durch die Schwinzer Heide Tour-Nr. 29: Entlang des Goldberger und Dobbertiner Sees zu den Langenhägener Seewiesen Weitere touristisch attraktive Tourenempfehlungen sind zum Teil an und um Wasserflächen gelegen: Plauer See Nordtour (ca. 30 km) Um den Plauer See (ca. 50 km) Von den Güstrower Seen zum Krakower See (ca. 61 km) Lehm- und Backsteinstraße (ca. 62 km) Herrensitze von Format (ca. 60 km) Im Amt Krakow am See wurden als thematische Routen bzw. Touren die Museen-Tour und Reuters Paradiesgartenweg entwickelt. Die Museen-Tour mit einer Länge von ca. 48 km verbindet die historische Wassermühle Kuchelmiß, das Druckereimuseum in Krakow am See, das Waldschulmuseum in Neu Sammit und das Wolhynier-Museum in Linstow. Die Rad- und Wanderrundwegeempfehlung Reuters Paradiesgartenweg führt um den Krakower See und verbindet innerhalb 22 km wichtige Stationen Reuters, wie bspw. Reuters Seeblick, Reuters Gedenkstein oder den Paradiesgartenblick ( ). Die genannten Routen und Tourenempfehlungen werden in Flyern, Prospekten etc. vermarktet und sind in verschiedenen Freizeitkarten dargestellt. In der Fahrradkarte Krakow am See, Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:75.000) vom Verlag Grünes Herz werden, anders als in der offiziellen Rad- und Wanderkarte Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:50.000) vom Maiwald-Verlag, nicht nur die touristischen Routen, sondern ein für das Radfahren geeignetes Streckennetz dargestellt. Die landesweite Vermarktung der touristischen Radwandernetze erfolgt durch den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. u. a. über die Internetplattform 178

193 Reiten Anders als das Wandern und Radfahren sind landschaftsbezogene Aktivitäten mit dem Pferd in Mecklenburg-Vorpommern durch die geltende Rechtslage nur sehr eingeschränkt möglich. Nutzbar sind zum einen die straßenverkehrsrechtlich gewidmeten Verkehrsflächen (Straßen, soweit nicht untersagt), die insbesondere für Reiter jedoch meistens nur von mäßiger Attraktivität sind. Feld- und Waldwege dürfen nur genutzt werden, wenn sie entsprechend ausgewiesen sind. Im Einzelnen gelten die in Abbildung 14 dargestellten gesetzlichen Regelungen. Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes 25 (1): Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind. 26 (1): Gemeinden und Landkreise richten geeignete und zusammenhängende Wander- und Reitwege im Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen oder auf denen das Reiten zulässig ist, ein oder wirken auf ihre Einrichtung hin. Hierbei sind die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Landkreise, der Bedarf der Allgemeinheit an Erholung in Natur und Landschaft und das Schutzbedürfnis empfindlicher Landschaftsteile und Arten zu berücksichtigen. Absatz 2 sagt aus: Die Wege sind zu kennzeichnen. Wander- und Radwege, Sport- und Lehrpfade sollen nicht als Reitweg gekennzeichnet werden.] 54 Landeswaldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern In 28 (6) wird bestimmt: das Reiten und das Fahren mit Gespannen im Wald sind auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet und erfolgen auf eigene Gefahr. Dafür müssen die Landkreise und die Gemeinden im Einvernehmen mit der Forstbehörde geeignete Wege ausweisen und kennzeichnen, die mit den Reitwegen außerhalb des Waldes Verbindung haben. [...] Darüber hinaus kann der Waldbesitzer das Reiten und das Fahren mit Gespannen auf eigenen Wegen gestatten. Das gilt nicht für ausgewiesene Rad- und Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade. Diese dürfen grundsätzlich nicht als Reitwege ausgewiesen werden. Die Bewirtschaftung der Wälder und die Erholung anderer Waldbesucher dürfen durch das Reiten und das Fahren mit Gespannen nicht erheblich beeinträchtigt werden. 55 Abbildung 14: Landesgesetzliche Regelungen Reiten und Fahren Auf der Internetseite reiten-in-mv.de sind das nutzbare Wegenetz sowie einzelne Tourenangebote kartografisch dargestellt. Inwieweit es sich hierbei um attraktive Strecken oder vielmehr auch um ohnehin bereitbare Straßen handelt, die den Erwartungen insbesondere der touristischen Nutzer an ein attraktives Reitwegenetz in der Regel nicht entsprechen, ist aus der Darstellung nicht ersichtlich. Im Bereich der Naturparkregion sind nur vereinzelte Strecken dargestellt, die kein zusammenhängendes Netz ergeben. Aufgrund dieser Situation wurde nach Auskünften des Naturparks auch darauf verzichtet, die in der Summe ca. 160 km Reitwege in der offiziellen Naturparkkarte (Maiwald Verlag) darzustellen (R. Koch, mdl., ). 54 GVOBl. M-V 2010, S. 66: Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) Vom 23. Februar 2010) (Stand: 25. September 2012, um Uhr) 55 GVOBl. M-V 2011, S. 870: Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz - LWaldG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011 (Stand: 25. September 2012, um Uhr) 179

194 Im Rahmen des Projektes Qualitätsoffensive reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz wurde durch das Regionalmanagement seit dem Jahr 2006 ein Reitwegenetz in diesem Amtsbereich entwickelt. In die Bearbeitung wurden 16 Reiterhöfe innerhalb und angrenzend an den Amtsbereich einbezogen, und es wurden 378 km an Wegen erfasst und im Hinblick auf ihre Eignung fürs Reiten bewertet. Die umfangreich abgestimmten und z. T. freigegebenen Strecken wurden im Oktober 2012 in der Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte veröffentlicht. Als Beschilderung der Reitwege ist eine reine Kennzeichnung (keine Wegweisung) vorgesehen bzw. bereits realisiert. Die in der Region vorhandenen reittouristischen Betriebe sind in Tabelle 84 dargestellt. Tabelle 84: Reittouristische Betriebe und Angebote Gemeinde Betrieb Angebot Quelle Goldberg Dobbertin Neu Poserin Kusch GbR Thomas-Hof Hof Silberweide Campingplatz Goldberg Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Kremserfahrten Manfred Garwert Heuhotel Dobbertin MP Horse Stables Dobbertin e.v. Insel-Hotel & Ferienhäuser Dobbertin Ranch of Geronimo Ferienanlage Am Walde Western- und Wanderreiten, Unterbringungsmöglichkeiten in Außenboxen/Stall, Weide-/ Paddockmöglichkeiten, Übernachtungsmöglichkeiten Reitunterricht, Wanderreiten, Pensionsbetrieb, Unterbringungsmöglichkeiten in Außenboxen/Stall, Weide-/Paddockmöglichkeiten, Reitplatz, Schulpferde, Gastpferde willkommen, geführte Wanderritte, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Reitunterricht, Western- und Wanderreiten, Kutsch- und Planwagenfahrten, Weide- /Paddockmöglichkeiten, Gastpferde willkommen, geführte Wanderritte, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Kutsch- und Kremserfahrten Reiten-in-mv.de, Wanderreiten, Pensionsbetrieb, Weide- /Paddockmöglichkeiten, Reitplatz, Schulpferde, Gastpferde willkommen, geführte Wanderritte, Übernachtungsmöglichkeiten Reitunterricht, Western- und Wanderreiten, Kutsch- und Planwagenfahrten, Pensionsbetrieb, Unterbringungsmöglichkeiten im Stall, Weide-/Paddockmöglichkeiten, Reitplatz, Schulpferde, Leihpferde, Gastpferde willkommen, geführte Wanderritte, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Reitunterricht, Westernreiten, gefürhte Wanderritte, Kutsch- und Planwagenfahrten, Unterbringungsmöglichkeiten in Außenboxen/Stall, Weide-/Paddockmöglichkeiten, Reitplatz, Schulpferde, Reit- und Pferdeevents, Übernachtungsmöglichkeiten Wanderreiten, Weide-/Paddockmöglichkeiten, Gastpferde willkommen, Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Reiten-in-mv.de, , Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Reiten-in-mv.de, Karte Reiterfreundliches Goldberg- Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte 180

195 Gemeinde Betrieb Angebot Quelle Plau am See COMANCHEN RANCH Neu Poserin Iniscealtra- Wanderreiten in M-V Reitunterricht, Wanderrreiten, Pensionsbetrieb, Reit- und Pferdeevents, Unterbringungsmöglichkeiten im Stall, Weide- /Paddockmöglichkeit, Reitplatz und halle, Schul- und Leihpferde, Gastpferde willkommen, geführte Wanderritte, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Geführte Tages-, Mehrtages- und Wanderritte Reiten-in-mv.de, , wanderreiten-in-mv.de, Kutschfahrten Fritz Randt Kutsch- und Kremserfahrten - Rundfahrten, Landpartien oder Kaffeefahrten sowie Tagestouren Grabowhöfe Hotel alter landsitz Reitanlage zu Sommerstorf Reitplatz, Tunierhalle, Unterbringungsmöglichkeiten in Pferde-Boxen, Reitunterricht, Reitund Pferdeevents Reiten-in-mv.de, , sommerstorf.hotelambiente.com, Lohmen Gestüt Inselhof- Ferienhäuser Inselblick Pensionsbetrieb, (therapeutischer) Reitunterricht, Kutsch- und Planwagenfahrten, Reit- und Pferdeevents, Unterbrigungsmöglichkeiten in Außenboxen, Weide-/Paddockmöglichkeiten, Reitplatz, Schul- und Leihpferde, Gastpferde willkommen, geführte Wandewrritte, Übernachtungsmöglichkeiten Reiten-in-mv.de, Karte Reiterfreundli-ches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Krakow am See Pferdeservice Hela Heiden Reitunterricht, Pernsionsbetrieb, Unterbringungsmöglichkeiten im Stall, Weide- /Paddockmöglichkeiten, Reitplatz Karte Reiterfreundliches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Gestüt Ganschow- Außenstelle Reitsportzentrum Alt Sammit Reitunterricht, Wanderreiten, Kutsch- und Planwagenfahrten, Unterbringungsmöglichkeiten in Außenboxen/Stall, Weide-/ Paddockmöglichkeiten, Reitplatz und -halle, Schulpferde, geführte Wanderritte, Pensionsbetrieb, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten Reiten-in-mv.de, , Karte Reiterfreundli-ches Goldberg-Mildenitz inmitten der Mecklenburger Seenplatte Zertifiziert nach dem Qualitätskennzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. Langis- Ponyhof Übernachtungsmöglichkeiten und Weidemöglichkeiten Quelle: Eigene Darstellung Auf der Internetseite Reiten in MV (reiten-in-mv.de, ) wird die Kutschtour "Zur alten Poststation Bornkrug beworben. Diese Pauschale wird von einem in Dabel ansässigen Anbieter von Postkutschreisen in der Nossentiner Heide angeboten, wobei zum Teil die alten Post- und Handelsstraßen genutzt werden. An zwei Tagen wird ausgehend von Bornkrug zum einen das Wisentgehege auf dem Damerower Werder und zum anderen der Schauteerofen in Sparow angefahren sowie ferner die Gemeinden Alt Schwerin, Nossentiner Hütte und Jabel durchquert. Die Internet-Plattform Reiten in MV wird vom Landestourismusverband und dem Verein Landurlaub M-V unterhalten und aktualisiert. Neben der kartografischen Darstellung der unterschiedlichen Wegenetze und Tourenangebote sind reiterfreundliche Angebote, wie bspw. Gepäcktransfer, Reithalle oder -platz, enthalten. 181

196 Wassersport und wassergebundene Erholung Die an den Naturpark angrenzenden Gewässer Plauer See, Fleesensee und Kölpinsee gehören zu den Mecklenburger Großseen, welche zusammen mit der Müritz ein großes Wassertourismusrevier für alle Formen des motorisierten Wasserwanderns bilden und zudem über die Müritz-Elde-Wasserstraße an die Elbe angebunden sind. An wassersportlichen Fahrzeugen dominieren hier Motor- und Segelyachten sowie Hausboote. Entsprechende Sportboothäfen gibt es innerhalb der Naturparkregion in den Ortschaften Plau am See, Alt Schwerin, Silz und Jabel. Des Weiteren verkehren auf den Seen Fahrgastschiffe, wobei bspw. die Stadt Plau am See von sechs Unternehmen angelaufen wird. Einige der Gewässer im Naturpark unterliegen strengen Naturschutzregelungen und stehen daher für wassersportliche Nutzungen nicht zur Verfügung. Hierzu gehören der Krakower Obersee, der Drewitzer See und weitere Kleinseen. Diese Gewässer können vom Ufer aus erlebt werden und sind zum Teil auch mit Einrichtungen zur Naturbeobachtung entsprechend erschlossen. Eine weitere Gruppe von Seen wird aufgrund ihrer Größe und isolierten Lage insbesondere für nicht motorisierte Bootsaktivitäten wie Paddeln, Rudern, Segeln und Surfen sowie zum Baden und Angeln genutzt. Individueller Motorbootverkehr ist auf dem Dobbertiner See nicht gestattet, was dem Ruhebedürfnis der Menschen auf und am Wasser zu Gute kommt. Fahrgastschiffe verkehren auf dem Dobbertiner See und auf dem Krakower Untersee. Die Klocksiner Seenkette wurde nach Auskünften aus der Region früher häufig für Kanutouren genutzt (J. Güssmer, mdl., ). Heute ist diese Nutzung jedoch nicht mehr möglich, da die Fließe und Kanäle zwischen den Seen nicht genug Wasser führen. Auf der Mildenitz werden geführte Kanutouren angeboten. Tabelle 85 enthält eine Übersicht der wassertouristischen Infrastrukturen und Angebote in der Naturparkregion. 182

197 Kanutouren und Bootsverleih Häfen und Marinas Aktiv im und auf dem Wasser Segment Goldberg Dobbertin Plau a. See Alt Schwerin Silz Jabel Krakow am See Dobbin-Linstow Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Tabelle 85: Wassertouristische Infrastruktur und Angebote Infrastruktur/ Angebot Fahrgastschifffahrt Dobbertin, Naturschifffahrt»MS Condor«und Insel-Hotel & Ferienhäuser Dobbertin Kanustation Dobbertin Plauer Fahrgastschifffahrt Salewski Fahrgastschifffahrt Wichmann Kanu-Team Plau am See Marina und Segelschule Plau am See Yachtcharter Schroeder Abenteuer und Wassersport Tauchbasis Plau am See Wasserski- und Surfschule Brümmer Rundflüge mit dem Wasserflugzeug Seerundfahrt Fritz Reuter oder Frauenlob Seesportclub Krakow Krakower Floßtour Stadthafen Plau am See Elde-Hafen Plau am See Marina und Segelschule Plau am See Plauer See Touristik Holger Laesch Hafen an der Fischerei Marina Heidepark Silz Yachthafen Maribell Campingplatz Goldberg Kanu-Verleih Koch Kanutour Abenteuerliche Mildenitz, Wanderer Aktivtour Kanu-Team Plau am See Campingpark Zuruf Yachtcharter Schroeder Boots-Charter, Marina & Segelschule Boots-Verleih-Erlebnistouren Block Ferienpark Heidenholz Plauer See Touristik Holger Laesch MoLe Boote Kanu-Team Stefan Bull Gutshaus Barkow (Kanu) Inselcamping Werder & Reisemobilhafen *** Bootsverleih Silz 183

198 Angeln und Angelservice Strand, Freibäder, Badestellen Segment Goldberg Dobbertin Plau a. See Alt Schwerin Silz Jabel Krakow am See Dobbin-Linstow Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten TREFF Erlebnisgastronomie Infrastruktur/ Angebot Campingplatz Am Krakower See "Kiefernhain" Bootsverleih am Stadtsee, Tourenangebot Inselhopping Wanderer Aktivtour Bootsverleih am Blechernkrug Badestelle Goldberger See Silbermühle, Seeluster Bucht, Quetzin, Strandbad Plötzenhöhe, Heidenholz I, Ferienpark Heidenholz, Zuruf Badestelle Jabel Waldbad Alt Jabel 4 Badestellen (Borgwall, Franzosenbadestelle, Insel Schwerin, Derliner See) Städtische Badeanstalt Am Jörnberg (Krakow am See) Lederwaren und Anglerbedarf Sport Plagemann, Campingplatz Goldberg Fischermeister Gernot Prien Naturschifffahrt»MS Condor«und Insel-Hotel & Ferienhäuser Dobbertin Fischermeister Werner Drumm Plauer See Tourstik Holger Laesch Anglereck Uwe Schmidt Fischerei und Räucherei Alt Schwerin Pro Nature MV BIMES Binnenfischerei Feriensiedlung Kiefernhain, Angel- und Sportshop Forellenzucht Dobbin Quelle: eigene Zusammenstellung Zum Baden stehen in der Naturparkregion zahlreiche Badestellen und -strände zur Verfügung, die regelmäßig hinsichtlich der Gewässerqualität untersucht werden. Diese offiziellen Badestellen sind in der Karte Badewasser-Qualität in Mecklenburg-Vorpommern des veröffentlicht (vgl. Abbildung 15). Dabei entsprechen die Kreise den EU gemeldeten Badegewässern, und die Dreiecke sind weitere Bademöglichkeiten. 184

199 Quelle: Abbildung 15: Offizielle Badestellen in der Naturparkregion Für die Ausübung des Angelsports ist grundsätzlich ein Befähigungsnachweis - der Fischereischein - sowie eine gewässerbezogene Berechtigung - die Angelkarte - erforderlich. Der Touristen-Fischereischein sowie Angelkarten sind vor Ort vielfach in den Touristeninformationen oder bei den Fischereibetrieben erhältlich (vgl. Kap. C.6). Die Vermarktung des wassertouristischen Angebots erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Auf dem Landesportal auf-nach-mv.de werden die in Tabelle 86 dargestellten wassertouristischen Pauschalen und Touren vermarktet. Tabelle 86: Wassertouristische Tourenempfehlungen Tourenempfehlung Länge und Dauer Streckenverlauf Große Rundtour durch das blaue Paradies Die Paradies-Tour Auf der Müritz-Elde- Wasserstraße von Plau am See bis Dömitz Auf dem Plauer See Von Buchholz nach Plau am See Von den Wisenten zum Kleinen Meer ca. 570 km, 3-4 Wochen 20 km, 1 Tag 120 km, 5-7 Tage 14 km, 1 Tag 100 km, 3-4 Tage 19 km, 1 Tag Berlin Potsdam Brandenburg an der Havel Havelberg Dömitz Plau am See Waren (Müritz) Mecklenburgische Kleinseenplatte Fürstenberg/ Havel Liebenwalde Oranienburg Berlin Krakow am See > Rundtour Plau am See Dömitz Plauer See > Rundtour Buchholz Röbel/Müritz Waren (Müritz) Plau am See Jabel Waren (Müritz) 56 Die Badewasserproben werden in der Zeit vom bis alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter in den Badebereichen bei ca. 1 Meter Wassertiefe 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. 185

200 Tourenempfehlung Länge und Dauer Streckenverlauf Auf der Müritz-Elde- Wasserstraße von Plau am See bis Dömitz 120 km, 5-7 Tage Plau am See Dömitz Quelle: Laut Tourismuskonzeption 2010 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2004) sind sowohl der Sommer-/ Badetourismus als auch der Wassertourismus wichtige Hauptmärkte, die auch in der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der Stadt Plau am See aufgenommen und als ausbaufähig angesehen werden. In der Broschüre Luftkurort Plau am See Urlaubskatalog werden die Seen der Naturparkregion als ideales Revier zum Baden und für alle Wassersporten präsentiert und wassertouristische Angebote, wie bspw. Angeln oder Bootsverleihe dargestellt. Als ein kulturelles Highlight 2012 der Stadt Plau am See wird der Internationale Segelsommer vorgestellt und u. a. auf einem eigenen Flyer präsentiert. Das Tourismuskonzept der Stadt Krakow am See von 2004 sieht den Wassertourismus als zu entwickelnden Markt, der jedoch aufgrund von Nutzungsbedingungen [...] nur bedingt ausbaufähig ist. Das vorhandene wassertouristische Angebot des Luftkurortes wird zum einen in der Gastgeberbroschüre Urlaub bis zum Horizont Luftkurort Krakow am See und Umgebung dargestellt, zum anderen in dem Flyer Faszination Wasser. Hier wird u. a. das Beispiel einer Kanutour grafisch, textlich und tabellarisch mit möglichen Anlegern, Gaststätten, Rastplätzen und Grillplätzen gezeigt. Eine Besonderheit der Region ist die Krakower Floßtour, eine ein- bis mehrstündige Tour per Floß, auf der die Schönheit des Sees und die stillen Buchten erlebt werden können. Außer in Plau am See werden auch in Krakow am See sowie in Dobbertin Charter- und Rundfahrten angeboten (vgl. Kap. C.15.4). Zur Verbesserung und Sicherung der Qualität im Wassertourismus wurde durch den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. das Maritime Qualitätsmanagement MQM Siegel entwickelt. Ein im Rahmen des Maritimen Qualitätsmanagements neu entwickeltes Instrument zur Messung, Analyse und zum Benchmarking der Gästezufriedenheit gilt ferner der GästeMonitor ( ). In Mecklenburg-Vorpommern wird das MQM-Siegel in Verbindung mit der Gelben Welle als Informationsinstrument vergeben. Innerhalb der Naturparkregion sind folgende Betriebe zertifiziert: Naturschifffahrt»MS Condor«Insel-Hotel & Ferienhäuser Dobbertin Marina und Segelschule Plau am See Der Yachthafen Maribell in Jabel ist mit der Gelben Wellen gekennzeichnet. Die städtische Badeanstalt Am Jörnberg in Krakow am See ist mit der Blauen Flagge ausgezeichnet. Die Blaue Flagge wird an Sportboothäfen und Badestellen verliehen, die ein umweltbewusstes Verhalten im Sinne der Agenda 21 vorweisen können ( ). 186

201 Die Umweltdachmarke Viabono ist in der Naturparkregion nicht vertreten. Weitere landschaftsbezogenen Freizeitinfrastrukturen und -angebote Eine Besonderheit der Region ist die Draisinenstrecke, die über ca. 24 km auf der stillgelegten Bahnstrecke von Karow (Ausleihstation Damerow Kaserne bei Karow) nach Borkow führt. Die Strecke markiert in weiten Teilen die südliche Naturparkgrenze und führt durch eine abwechslungsreiche Landschaft vorbei an Seen, durch Wälder, Dörfer und Wiesen ( ). Der in der Region ansässige Tourenanbieter WANDERER Kanu, Rad & Reisen bietet unterschiedliche Aktivitäten an - von Fahrten mit dem Kanu oder dem Fahrrad über Stand-Up-Paddeln, Boßeln, Bogenschießen, Axtwerfen bis zum Wikingerschach. Ebenfalls werden Kombitouren angeboten, wie bspw. die Mecklenburg aus 3 Perspektiven- Tour, welche Draisine, Kanu und Fahrrad miteinander verknüpft. Beginnend in Karow (Damerow-Kaserne) startet die Tour mit der Draisine, in Goldberg wird zum Kanu und in Dobbertin zum Fahrrad gewechselt, um abschließend in Goldberg wieder auf die Draisine umzusteigen. Die Tour endet in Karow ( ). In Plau am See gibt es eine Vielzahl weiterer Aktivitätsangebote, wie bspw. einen Kletterpark, der aufgrund seines Seilparcours einem Abenteuerwald ähnelt. Die Plauer Tschu-Tschu-Bahn ermöglicht eine Stadtrundfahrt von Mai bis September mit Stationen in den Ortsteilen Seelust, Quetzin und Heidenholz ( ). Der Rundbus Plauer See fährt im 2-Stunden-Takt von April bis Oktober im Uhrzeigersinn um den Plauer See. Angebunden sind die Stadt Plau am See sowie die Ortsteile Heidenholz, Quetzin, Leisten, ferner die Gemeinde Alt Schwerin, der Affenwald Malchow, Stadt Malchow, Adamshoffnung, Zislow, Suckow, der Bärenwald Müritz, Bad Stuer sowie die Ortsteile von Plau am See Appelburg und Seeluster Bucht ( ). Es gibt bislang allerdings keine offizielle Haltestelle am Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler. Das Golfhotel Landhaus Serrahn bietet die Möglichkeit auf einer 18-Loch-Anlage Golf zu spielen. Die Anlage verfügt über ein eigenes Restaurant, 34 exklusiv eingerichtete Zimmer, eine Golfschule und ist Austragungsort verschiedenster Golfevents und in diesem Jahr des 2. Van der Valk Deutschland Golf-Trophy-Turniers ( ). 187

202 Tabelle 87: Weitere landschaftsbezogene Freizeitinfrastrukturen und -angebote Gemeinde Goldberg Neu Poserin Plau am See Lohmen Krakow am See Dobbin-Linstow weitere Freizeitinfrastrukturen und -angebote Spiel- und Freizeitzentrum Goldberg Draisine/ Tourenanbieter: Mecklenburger Draisinenbahn, Kaserne Damerow-Karow Rundbus Plauer See Aktiv auf dem Land: Kletterpark Plau am See Nordic-Walking-Pfad geführte Quadtouren Quads, Trikes und Go-Karts: Wanderer Aktivtour Golf: Landhaus Serrahn Van der Valk Jagen: auf den Flächen des Hegeringes Golf: Golfclub Van der Valk Quelle: Eigene Zusammenstellung ( Die Stadt Plau ist Mitglied der vom gleichnamigen Verein getragenen Sagen- und Märchenstraße Mecklenburg-Vorpommern. Die zurzeit vorhandene erste Route beginnt in Dobbertin und verbindet neun Städte, das Schloss Dreilützow, die Insel Poel und das Miniland Göldenitz miteinander. ( ) Unmittelbar an die Naturparkregion angrenzend befinden sich direkt an der Autobahnabfahrt Malchow mit dem Affenwald und der Sommerrodelbahn zwei weitere touristische Anziehungspunkte ( ). C Bauliche Sehenswürdigkeiten und Denkmäler Neben einer vielfältigen Naturlandschaft bietet der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide zahlreiche Bau- und Bodendenkmäler als touristische Attraktionen (vgl. hierzu auch Kap. C.11). Die archäologischen Sehenswürdigkeiten werden beispielsweise in der Region um Krakow am See erlebbar gemacht. Anhand des Informationsflyers Großstein- und Hügelgräber werden jeweils vier Großstein- und Hügelgräber textlich dargestellt. Der archäologische Lehrpfad Lohmen ist als Rundwanderweg mit einer Länge von 20 km angelegt und führt durch die Orte Lohmen, Gerdshagen, Klein Upahl, Lähnwitz und Garden. Der Besucher lernt Wissenswertes über tausendjährige Zeitzeugen kennen ( ). Ein technisches Baudenkmal ist die Plauer Hubbrücke, die 1916 als stählerne Hubbrücke im Zentrum der Stadt Plau am See errichtet wurde. Mit einer Hubhöhe von bis zu 1,86 m ist sie die höchste Hubbrücke Mecklenburgs ( ). Eine kulturhistorische Besonderheit stellt das Dorf Dobbertin mit einem um 1220 errichteten Kloster dar. Dabei befinden sich die insgesamt 47 Baudenkmäler der Klosteranlage bzw. des Ortes größtenteils in einem sehr guten Erhaltungszustand. Das Klosterdorf ist damit eine einzigartige Attraktion der Region (BIOTA 2007, S. 84). 188

203 In Tabelle 88 sind ausgewählte touristisch erschlossenen Sehenswürdigkeiten zusammen gestellt. Die touristische Erschließung drückt sich u. a. in entsprechender Werbung und geregelten Öffnungszeiten aus. Tabelle 88: Touristisch erschlossene Sehenswürdigkeiten (Auswahl) Sehenswürdigkeit Angebot Öffnungszeiten Quelle Klosteranlage Dobbertin In der Saion zweimal wöchentlich sachkundige Führungen über das Gelände des Klosters, durch die Klosteranlagen und die Kirche. In der Saison (01. Mai bis 7. Oktober): Montag geschlossen, Dienstag bis Freitag Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen Uhr. Der Klosterladen, die Kirche, der Konventsaal und der Kreuzgang sind vom 08. Oktober bis zum 30. April geschlossen. Burgturm und Heimatmuseum in Plau am See Das Plauer Burgmuseum besteht aus dem historischen Burgturm mit Verlies, einer Ausstellung über die Plauer Geschichte und einer intakten Turmuhr sowie dem Museum auf dem Burghof. Im Museum sind alte Handwerkstechniken erlebbar und eine Technikausstellung um den Erfinder der Hochdruckdampfmaschine. Die ehrenamtlichen Mitglieder vom Plauer Heimatverein betreuen die Besucher und führen diese fachkundig durch die Ausstellung. Ostern bis Oktober: täglich Uhr, sowie auf Anfrage plau-am-see.de Agroneum Alt Schwerin Agrarhistorisches Museum mit Ausstellungen zur 5000-jährigen mecklenburgischen Landwirtschaftsgeschichte; fast vollständig erhaltene Anlage eines ritterschaftlichen Gutes April bis Oktober, täglich Uhr Teerofen Sparow Im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide gehörten Teeröfen im 17. und 18. Jahrhundert zum alltäglichen Anblick. Diese alte Tradition hält das Teerschwelergehöft in Sparow lebendig. März bis Oktober: Mittwoch bis Sonntag Uhr Wolhynier- Museum Linstow Einblick in die Geschichte und die Arbeits- und Lebenswelt der Wolhynien-Deutschen bei ihrem Neubeginn in Linstow Mittwoch Uhr Juni - August auch Samstag und Sonntag eum-wolhynien.de Uhr Uhr Gutshaus Linstow (Hotel und Cafe) mit Park Zimmer und Ferienwohnungen mit eigenen Bädern, kleines Café k.a. Alte Synagoge Krakow am See Durchführung von einer Vielzahl an jährlichen Veranstaltungen, hierzu zählen Ausstellungen, Mai bis September: Dienstag bis Samstag und

204 Sehenswürdigkeit Angebot Öffnungszeiten Quelle Konzerte, Vorträge, Lesungen und Exkursionen Uhr Oktober bis April: Dienstag bis Freitag und Uhr Alte Schule Krakow Während hier vor einigen Jahrzehnten noch lebendiger Unterricht stattfand, sind heute in diesem Gebäude die Stadtbibliothek, die Heimatstube und das Druckereimuseum untergebracht. k.a. Druckereimuseum (Krakow am See) Historische Buchdrucktechnik zum Sehen, Anfassen und Mitmachen, Angebote für Projekt-, Kunst- und Technikunterricht an Schulklassen, Kurse und Workshops in Papierherstellung, Bleisatz/ Buchdruck und Buchbinden, Führungen durch die Werkstatt und mehr... Mai bis Oktober: Dienstag bis Samstag und Uhr November bis April: Dienstag bis Freitag und Uhr Heimatstube (Krakow am See) Diese Ausstellung erinnert an ein gemütliches Leben unserer Vorfahren in der Teilausstellung "Leben und Wohnen zu Großmutters Zeiten". k.a. Herrenhaus Bellin (heute Jagdschloss Bellin Hotel- Events- Filmkulisse) 13 Zimmer & Suiten Angebot der Durchführung von Feste, Tagungen, Hochzeiten k.a. Herrenhaus Alt Sammit (heute Schloss Alt Sammit) 3 Ferienwohnungen direkt im Schloss, Unterbringungsmöglichkeiten für Pferde in Boxen, Weidefläche, Außenstelle des Standesamtes Krakow am See, Konferenz- und Tagungsräume k.a. com Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die angegebenen Quellen. C.13.4 Touristische Organisationen und Marketing Landestourismusverband Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit Sitz in Rostock ist der Dachverband der touristischen Vereine, Branchenverbände und Unternehmen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Er koordiniert die Interessen aller am Tourismus Beteiligten und fördert Maßnahmen, die den Tourismus und die touristische Infrastruktur weiter entwickeln. Dieses Jahr stehen die Themen Familienurlaub, Schlösser, Parks und Herrenhäuser, Wellness und Gesundheitstourismus als auch Naturtourismus an vorderster Stelle der Schwerpunktthemen. Basisthemen sind wiederum der Rad-, Maritim-, Kinder- und Jugendtourismus. Weiterhin werden der Incoming-Tourismus aus dem Ausland, der barrierefreie Urlaub und die Kulinarik behandelt (Stand 2012, ). 190

205 Regionale Tourismusverbände Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide hat Anteil an zwei Reisegebieten: Reisegebiet Westmecklenburg und Reisegebiet Mecklenburgische Schweiz und Seenplatte. Reisegebiete sind geografische Gliederungen auf der Basis nichtadministrativer Raumeinheiten, die sich im Wesentlichen an die Zuständigkeitsbereiche der regionalen Fremdenverkehrsverbände und an naturräumliche Gegebenheiten anlehnen (STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN 2011a, S. 4). Innerhalb dieser zwei Reisegebiete sind aktuell noch drei regionale Tourismusverbände tätig, wobei eine Verschmelzung der Verbände Mecklenburgische Schweiz und Mecklenburgische Seenplatte unter dem Namen Mecklenburgische Seenplatte vorbereitet ist und zum vollzogen werden soll 57 : Der Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e. V., gegründet 1990, der unter anderem die Interessen der Naturparkgemeinde Klocksin vertritt, repräsentiert nur einen geringen Gebietsausschnitt des Untersuchungsraumes. Seine Aufgabe ist es, den Tourismus in der Region Mecklenburgische Schweiz und Vorpommersche Flusslandschaft zu koordinieren und als Bindeglied zwischen allen Touristikern und Anbietern touristischer Leistungen zu fungieren. Seine Schwerpunkte liegen auf der Vermarktung der Bereiche Natur, Wasser, Kultur und Kulinarik. Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide findet auf der Internetseite des Verbandes keine Erwähnung. Dieser Eindruck wurde durch eine telefonische Auskunft der Geschäftsstelle in Malchin bestätigt, wonach der Naturpark eher als Destination dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte zuzuordnen sei ( ). Diesen Tourismusverband wird es ab Anfang 2014 nicht mehr geben (s.o.). Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e. V. mit Sitz in Röbel/ Müritz vertritt einen zentralen Bereich des Naturparks. Unter den Verbandsmitgliedern befindet sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, verschiedene Ämter, Städte, Vereine sowie touristische Leistungsträger. Unter anderem gehören die Gemeinde Jabel, die Tourist Info Plau am See GmbH und die Städte Plau am See und Krakow am See zu diesem Verband. Schwerpunkte der Vermarktung sind sowohl naturgebundene als auch kulturelle Freizeit- und Erholungsangebote. Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide wird in den Werbemitteln wie auch im Internet nur selten explizit erwähnt. Unter der Rubrik Faszination Natur wird der Park kurz vorgestellt und das Informationszentrum Karower Meiler erwähnt. Verwiesen wird ferner auf den Naturpark- und Nationalparkführer, in dem die aktuellen Führungen und Veranstaltungen, Sonderausstellungen etc. der jeweiligen Parke in Mecklenburg-Vorpommern beschrieben werden. Für den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide werden unterschiedliche, naturgebundene Führungen und Veranstaltungen sowie Gruppen- und Bildungsangebote für Kinder dargestellt ( ). 57 vgl. svz vom : Auf dem Weg zur Seenplatte 191

206 Das Gebiet des Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin e. V. erstreckt sich über das Reisegebiet Westmecklenburg. Darin enthalten sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und die kreisfreie Stadt Schwerin. Aus der Naturparkregion sind die Gemeinde Dobbertin, die Stadt Plau am See, das Parkhotel Klüschenberg in Plau am See und die Tourist Info Plau am See Mitglied in diesem Verband. Der Sitz des Verbandes befindet sich in Ludwigslust. Auf der Internetplattform des Vereins wird das östliche Verbandsgebiet, zu dem auch die Naturparkregion gehört, umschrieben mit der Bezeichnung Vom Parchimer Land zur Mecklenburgischen Seenplatte. Explizite Informationen zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide fehlen. Gegründet 1991, ist der Verein die touristische Marketingorganisation der Urlaubsregion Mecklenburg-Schwerin. ( ). Während sich die Reisegebiete räumlich exakt definieren lassen, ist dies bei den Tourismusverbänden nicht möglich, da eine Mitgliedschaft unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Reisegebiet oder Landkreis möglich ist. Zum Teil bestehen auch Mitgliedschaften in mehreren Verbänden. In Tabelle 89 ist die Anzahl der Mitglieder aus den Gemeinden der Naturparkregion bei den Tourismusverbänden dargestellt. 58 Innerhalb der Naturparkregion hat der Tourismusverband Mecklenburgische-Seenplatte die meisten Mitglieder. Die meisten Einzelmitglieder einer Naturparkgemeinde weist die Stadt Plau am See auf. Tabelle 89: Anzahl von Mitgliedern der Tourismusverbände in den Kommunen Gemeinden TV Mecklenburgische-Seenplatte TV Mecklenburg- Schwerin TV Mecklenburgische Schweiz 59 Goldberg 1 1 Techentin Dobbertin 1 1 Neu Poserin Plau am See 16 3 Alt Schwerin 5 Nossentiner Hütte Silz 1 Hohen Wangelin Neu Gaarz Klocksin 1 1 Jabel 2 Grabowhöfe Lohmen 1 Reimershagen Krakow am See, Stadt 4 Dobbin-Linstow 3 1 Zwischensumme Aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Institutionsnamen genannt. 59 Fusioniert am mit dem TV Mecklenburgische Seenplatte 192

207 Gemeinden Landkreis Mecklenburgische Seenplatte TV Mecklenburgische-Seenplatte TV Mecklenburg- Schwerin TV Mecklenburgische Schweiz Landkreis Rostock 1 Gesamt Quelle: Eigene Zusammenstellung unter Verwendung der zugesandten Mitgliederlisten der Tourismusverbände. Lokale Tourismusorganisationen und Informationsstellen Erste Anlaufpunkte für nicht ortskundige Gäste stellen häufig die Tourismusinformationen eines Gebietes dar. Von den Ämtern und Kommunen sowie den auf lokaler Ebene tätigen Tourismusvereinen werden mehrere Informationsstellen betrieben, die z. T. innerhalb der Naturparkregion liegen. Die Städte Plau am See und Krakow am See unterhalten ihre eigenen Informationsstellen, die vom Gast in den historischen Altstädten der Luftkurorte aufgesucht werden können. Das im Ortsteil Karow der Stadt Plau am See gelegene Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler wurde bis 2013 durch den Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V. betrieben, seit ist es dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie unterstellt. Die Tourist-Informationen in Goldberg und in Dobbertin werden durch den Tourismusverein Wälder, Seen und mehr unterhalten. Dieser Verein hat sich 2010 gegründet bzw. ist aus dem Fremdenverkehrsverein Schwinzer Heide hervorgegangen. Die Gemeinden des Amtes Goldberg-Mildenitz, touristische Dienstleister und Kultur- und Sportvereine aus der Region sind Mitglieder. Ziel ist es, die Urlaubsregion Goldberg-Mildenitz an der Mecklenburgischen Seenplatte auf dem Wasser, per Pferd oder anhand der Wander- und Radrouten erlebbar zu machen ( ). Eine Zusammenlegung der Tourismusinformationen und zwar in einer neuen Räumlichkeit innerhalb des Klosters Dobbertin ist im Jahr 2013 vollzogen worden. Angrenzend an die Naturparkregion befinden sich folgende Informationsstellen: In der Altstadt von Malchow befindet sich die vom Tourismusverein Fleesensee- Touristik Malchow e. V. betriebene Informationsstelle. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins liegt auf der Stadt Malchow und dem südlichen Amtsgebiet. Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide sowie die zum Amt Malchow gehörenden Gemeinden Alt Schwerin, Nossentiner Hütte und Silz spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Das Selbe trifft auf die Touristinformation in Waren (Müritz) zu, über die auch die zum Amt Waren Seelandschaft gehörenden, im Naturpark gelegenen Gemeinden Hohen Wangelin, Neu Gaarz, Klocksin, Jabel und Grabowhöfe vertreten werden. Ebenfalls stärker auf die Kernstadt bezogen ist das Angebot der Tourist-Information der Barlachstadt Güstrow, über die auch die zur Naturparkregion gehörenden Gemeinden des Amtes Güstrow-Land beworben werden (Lohmen, Reimershagen). Ergänzend gibt es eine Tourist-Information in Lohmen, die durch den Kulturverein Lohmen Herz Mecklenburg e. V. betrieben wird. 193

208 Von diesen neun Informationsstellen mit Zuständigkeit für die Naturparkregion sind die Einrichtungen in Waren (Müritz) und Güstrow mit dem bundesweit einheitlichen Qualitätszeichen für Touristinformationen des Deutschen Tourismusverbandes e. V., der i- Marke zertifiziert ( ). Tabelle 90: Übersicht der Tourist-Informationsstellen Gemeinde Goldberg Dobbertin Plau am See Amt Malchow Amt Seenlandschaft-Waren Amt Güstrow-Land Lohmen Krakow am See Tourist-Informationen Touristinformation Goldberg Tourismusverein Wälder, Seen und mehr e. V. Müllerweg Goldberg Touristinformation Gemeinde und Kloster Dobbertin Tourismusverein Wälder, Seen und mehr e. V. Am Kloster Dobbertin Tourist Information TouristInfo Plau am See GmbH Marktstraße 20 Plau am See Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Ziegenhorn Plau am See, OT Karow Tourist-Information Fleesensee-Touristik Malchow e. V. An der Drehbrücke Malchow Tourist-Information Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH im Haus des Gastes Neuer Markt Waren (Müritz) Tourist-Information Franz-Parr-Platz Güstrow Tourist Information Lohmen Kulturverein Lohmen Herz Mecklenburg e. V. Dorfstraße Lohmen Touristinformation Markt Krakow am See In den touristischen Medien der Gemeinden spielt der Naturpark nur selten eine herausragende Rolle. Einer näheren Betrachtung wurden die Internetseiten unterzogen, die heutzutage das wichtigste Informationsmedium darstellen. In Tabelle 91 sind die Ergebnisse einer Recherche im Hinblick darauf dargestellt, inwieweit der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide beworben bzw. erwähnt wird oder anderweitige Informationen mit Bezug auf den Naturpark bereitgestellt werden. 194

209 Tabelle 91: Bedeutung des Naturparks auf kommunalen Internetplattformen Amt/ Gemeinde Internetplattform Inhalt Amt Goldberg- Mildenitz wenig Informationen zum Naturpark direkte Verlinkung zur Naturpark-Homepage im Hauptmenü Goldberg private Website, Naturpark im Hauptmenü, Verlinkung zu ausführlicher Information Techentin keine eigene Internetplattform deskriptiver Text auf der Seite des Amtes Goldberg- Mildenitz kurze Erwähnung des Naturparks Dobbertin keine Verlinkung und Informationen zum Naturpark kurze Erwähnung im Willkommenstext Neu Poserin Verlinkung zum Naturpark Amt Plau am See Erwähnung des Karower Meiler an untergeordneter Stelle Plau am See, Stadt Ausführliche Beschreibung unter der Rubrik Natur Verlinkung zur offiziellen Seite Information zum Naturpark unter: Kategorie:Sehenswertes, Verlinkung zu Amt Malchow keine Verlinkung zum Naturpark kurze Erwähnung des Naturparks in der Kategorie: Gemeinden Alt Schwerin private Website, keine Verlinkung zum Naturpark, Werbung mit Naturpark im Willkommens-Text Nossentiner Hütte Silz Hohen Wangelin Neu Gaarz Klocksin Jabel Grabowhöfe Amt Güstrow-Land keine eigene Internetplattform keine eigene Internetplattform Amt Seenlandschaft-Waren keine eigene Internetplattform, verlinkt über Hinweis auf das nicht mehr existierende Naturparkticket keine Informationen zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide Erwähnung im Zusammenhang mit Radwandern: Viele dieser Strecken kreuzen den Müritz- Nationalpark, den Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide oder den Naturpark Mecklenburgische Schweiz. keine Verlinkung und Informationen zum Naturpark außer bei der Gemeinde Jabel: Wer die Natur kennenlernen möchte, kann sich bei ausgiebigen Wanderungen durch den Naturpark an den verschiedensten Pflanzen und Tieren erfreuen. Benennung als Ausflugsziel in der Umgebung keine weitere Erwähnung/ Werbung mit Naturpark Lohmen kurze Erwähnung im Gemeindeportrait und unter Ausflugstipps Reimershagen keine eigene Internetplattform - 195

210 Amt/ Gemeinde Internetplattform Inhalt Amt Krakow am See keine Erwähnung/ Werbung mit Naturpark Krakow am See kurze Erwähnung in der Kategorie: Tourismus mit gleichzeitiger Verlinkung Kategorie: Tourismus Tourenempfehlungen Natur-Tour Dobbin-Linstow keine eigene Internetplattform - Quelle: Eigene Zusammenstellung unter Verwendung der genannten Internetadressen. C.14 Kulturelle und soziale Infrastruktur Zur kulturellen Infrastruktur in der Naturparkregion zählen vor allem historische Bauten, Museen und sonstige kulturelle Einrichtungen und Angebote. Im Rahmen der Naturparkplanung wurden ferner die sozialen Einrichtungen betrachtet. C.14.1 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen In der Naturparkregion gibt es eine Vielzahl an Museen und Heimatstuben (vgl. Tabelle 92), die einen Einblick in den Alltag vergangener Zeiten geben. Als Besonderheiten sind zu nennen: Das Plauer Burgmuseum besteht aus dem historischen Burgturm mit seinem 11 m tiefen Verlies, einer Ausstellung über die Plauer Geschichte und einer intakten Turmuhr aus dem Jahre 1581 sowie dem Museum auf dem Burghof. Im Museum sind alte Handwerkstechniken erlebbar und eine Technikausstellung um den Erfinder der Hochdruckdampfmaschine, Dr. Ernst Alban, und weitere berühmte Persönlichkeiten der Stadt. ( ) Das Ackerbürgerhaus ist das letzte im Luftkurort Plau am See unter Denkmalschutz stehende und in Funktionalität erhaltene Ensemble bestehend aus Haupt- und Nebenhaus, Stall- und Speichergebäude. [ ] Neben dem Handwerk oder Handel benötigten die entsprechenden Bürger der Stadt zum Leben Acker und Vieh, also waren es Ackerbürger. ( ) Das Freilichtmuseum Agroneum in Alt Schwerin: Neben einer umfangreichen Sammlung von Technik, Alltagsgegenständen, der einklassigen wilhelminischen Dorfschule findet der Besucher auch Landarbeiterwohnungen aus den Jahren 1910, 1935 und den 1960er Jahren vor. Von der Kirche mit der Basis aus dem 13. Jahrhundert, der Gutsanlage mit Herrenhaus, Verwalterwohnung, großen Speichern und Stallanlagen aus dem 19. Jahrhundert bis hin zum Einfamilienhaus eines LPG-Mitgliedes aus den 1970er Jahren. Das große Freigelände mit Dorfschmiede, Stellmacherei, Holländerwindmühle, Sägegatter, Seilerei und Feldbahn rundet das gesamte Museumsensemble ab. ( ) Das Wolhynier-Umsiedler-Museum wurde am 6. August 1993 eröffnet. Es gewährt einen Einblick in die Geschichte und die Arbeits- und Lebenswelt der Wolhynien- Deutschen bei ihrem Neubeginn in Linstow. Gleichzeitig ist die Ausstellung eine Dokumentation der Nachkriegszeit. ( ) Südlich angrenzend an die Naturparkregion, zum Amt Plau am See gehörend, finden sich einige Ausstellungs- und Veranstaltungsorte, die vom Verein zur Förderung angemessener Lebensverhältnisse westlich des Plauer Sees (FAL e. V.) entwickelt und betrieben 196

211 werden und Bestandteil der Ferienstraße Lehm- und Backsteinstraße sind. Hierzu gehören die Filzmanufaktur in Retzow, das Lehmmuseum in Gnevsdorf und der Wangeliner Lehr- und Erlebnisgarten. Tabelle 92: Museen und Heimatstuben Gemeinde Goldberg Plau am See Alt Schwerin Museen und Heimatstuben Naturmuseum mit Bauerngarten Goldberg Bildhauermuseum Prof. Wandschneider Informationszentrum Karower Meiler Plauer Burgturm mit Heimatmuseum Schau-Imkerei und Fachhandel R. Neumann am Plauer See Ackerbürgerhaus Plau am See Freilichtmuseum Agroneum Alt Schwerin Beschreibung Ausstellungen zur heimischen Tierwelt, zur Geo- und Archäologie, zur Stadtgeschichte und der historischen Küche, dazu immer Sonderausstellungen ( ) Ausstellung von Exponaten von Herrn Prof. Wandschneider ( ) Das Kultur- und Informationszentrum bietet eine ständige Ausstellung zum Thema Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, eine geschützte Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, verschiedene Informationen zu Tieren der Region und ständige Wechselausstellungen. ( ) Das Plauer Burgmuseum bietet eine Ausstellung über die Plauer Geschichte. Im Museum sind alte Handwerkstechniken erlebbar und eine Technikausstellung, u. a. um den Erfinder der Hochdruckdampfmaschine. ( ) Im Bienenmuseum werden historische Ausstellungsstücke zur Geschichte der Bienenzucht in den letzten 300 Jahren bis heute vorgestellt. ( ) Das Ackerbürgerhaus ist das letzte, im Luftkurort Plau am See unter Denkmalschutz stehende und in Funktionalität erhaltene Ensemble bestehend aus Haupt- und Nebenhaus, Stall- und Speichergebäude der Ackerbürger. ( ) Das Freilichtmuseum stellt eine umfangreiche Sammlung von Technik, Alltagsgegenständen, der einklassigen wilhelminischen Dorfschule vor. ( ) Lohmen Dorfmuseum Lohmen Das Museum in Lohmen sammelt, bewahrt und präsentiert historische Denkmale, Sachzeugnisse und Dokumente der Geschichte der ländlichen Region in und um Lohmen. Den Schwerpunkt der Ausstellungen bilden die Entwicklungen und Veränderungen im 20. Jahrhundert, die das Leben und Arbeiten im Dorf beeinflussten. ( ) Krakow am See Alter Dorfkrug Lohmen und Sommergalerie Druckereimuseum Heimatstube Der Alte Dorfkrug wurde Ende des. 19. Jahrhunderts zum Tanzsaal umgebaut und wird noch heute für Veranstaltungen und Ausstellungen genutzt. ( ) Im Druckereimuseum wird historische Buchdrucktechnik zum Sehen, Anfassen und Mitmachen angeboten. ( ) In einer Dauerausstellung wird das Leben und Wohnen aus Großmutters Zeiten präsentiert. ( ) 197

212 Gemeinde Museen und Heimatstuben Dobbin- Linstow Wolhynier Umsiedler- Museum Beschreibung Es gewährt einen Einblick in die Geschichte und die Arbeits- und Lebenswelt der Wolhynien-Deutschen bei ihrem Neubeginn in Linstow. ( ) Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die angegebenen Quellen. Weitere kulturelle Angebote in der Naturparkregion werden von hier wirkenden Kunsthandwerkern oder im Zusammenhang mit regionalen Festen und Veranstaltungen angeboten. In Tabelle 93 ist eine Auswahl aus dem Jahr 2012 zusammengestellt. Tabelle 93: Weitere kulturelle Angebote und Anbieter (Auswahl) Gemeinde Dobbertin Neu Poserin Plau am See Klocksin Krakow am See Alt Schwerin Dobbin-Linstow weitere Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen Kloster Drachenbootrennen Countryfest Motorsägen-Event Naturbühne Neu Damerow (Apache live stunt show) Atelier Swienty Statue Pfennigjunge, Sämann, Mähender Bauer, Coriolan Plauer Segelsommer 2012 plau-kocht.de - 6. Staffel Kultur-Stammtisch Plauer Kirchenmusik 2012 Krimi-Dinner "Russisch Roulette" im Seehotel Plau am See Klüschenberg-Wintertheater Plauer Weihnachtsstraße 7. Plauer Gesundheitsmarkt 14. Fackelschwimmen Herbstfest beim Karower Meiler ( ) Badewannenrally Lanz-Bulldogtreffen "Kleine Galerie" im Pferdestall Klocksin "Ein Herz und eine Klinge" (7. Teil der Müritzsaga) Indianershow 6. Krakower Mittsommernachtslauf 11. Krakower Seenlauf Fischerfest ( ) Fischerfest 20. Museumsfest im Wolhynischen Umsiedlermuseum Quelle: Eigene Zusammenstellung (

213 C.14.2 Gesundheitswesen-Krankenhäuser Im Bereich der stationären Behandlungen standen 2010 für Einwohner in den für die Naturparkregion relevanten Landkreisen 60 Parchim durchschnittlich 61,5 Betten, Güstrow durchschnittlich 61,9 Betten, Müritz durchschnittlich 56,1 Betten zur Verfügung (vgl. Tabelle 94). Für Mecklenburg-Vorpommern lag die Zahl der Betten für Einwohner durchschnittlich bei 63,5. Tabelle 94: Anzahl Krankenhäuser und Betten in den Landkreisen der Naturparkregion 2010 Anzahl Krankenhäuser Anzahl der Betten Betten je Einwohner Parchim ,5 Güstrow ,9 Müritz ,1 M-V gesamt ,5 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2011b), S. 23 Das MediClin Krankenhaus Plau am See wurde Mitte der 90er Jahre eröffnet. Die Klinik verfügt derzeit über 192 Betten und beschäftigt 500 Mitarbeiter. Zum Klinikkomplex gehört auch das MediClin Reha-Zentrum und ein medizinisches Versorgungszentrum. Die Betreuung neurologischer, neurochirurgischer und orthopädischer Patienten ist von der Akutphase über verschiedene Stadien der Frührehabilitation bis hin zur normalen Rehabilitationsbehandlung in einer geschlossenen Kette möglich. Fachbereiche des Krankenhauses sind ( ): Neurochirurgie und Stereotaxie Frührehabilitation Phase B Neurologie und Stroke Unit Orthopädie, Rheumatologie, Unfall- und Handchirurgie Allgemeine Chirurgie und Visceralchirurgie Innere Medizin Anästhesiologie und Intensivmedizin Radiologie und Neuroradiologie 60 Zu beachten ist, dass es sich hier um die Landkreise vor der Kreisgebietsreform September 2011 handelt, im Folgenden Altkreise. 199

214 Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen In den Naturpark-Landkreisen befanden sich 2010 vier Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, wovon zwei in Plau am See liegen. Die größte Einrichtung, anhand der Bettenanzahl ist die Rehabilitationsklinik Garder See in Lohmen mit den Fachbereichen Onkologie, Pulmologie, Orthopädie und Psychosomatik. Die Einrichtung verfügt über 316 Betten in hochwertig ausgestatteten Zimmern. Einige Zimmer sind als Zweibettzimmer ausgestattet und bieten die Möglichkeit zur Aufnahme von Begleitpersonen ( ). Die Klinik Silbermühle GmbH in Plau am See ist eine Fachklinik für Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie bei onkologischen Indikationen. Die Klinik verfügt über 240 Betten, vorwiegend in Einzelzimmern ( ). Das MediClin Reha-Zentrum Plau am See verfügt über 268 Betten und ist spezialisiert auf medizinische Rehabilitationsbehandlungen von Patienten mit neurologischen und orthopädisch-rheumatologischen Erkrankungen ( ). Tabelle 95: Krankenhäuser und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Plau am See Krakow am See Krankenhäuser (Betten) MediClin GmbH & Co KG Klinikum Plau am See (192) Vorsorge- und Reha-Einrichtungen (Betten) MediClin Reha-Zentrum Plau am See (268) KMG Klinik Silbermühle GmbH Plau am See (240) 1. Diakonisches Zentrum Serrahn e.v. Lohmen Rehabilitationsklinik "Garder See" Lohmen (316) Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2011b), S. 23 Ambulante medizinische Versorgung Die ambulante medizinische Versorgung ist in der Naturparkregion deutlich schlechter als im Landesdurchschnitt, wobei es nochmals deutliche Unterschiede zwischen den Altkreisen der Naturparkregion gibt. Wird in die Betrachtung auch der Altkreis Ludwigslust einbezogen, so zeigt sich hier ein besonders niedriger Versorgungsgrad, da ein Arzt durchschnittlich 524 Einwohner zu versorgen hat. Auch bei der zahnärztlichen Versorgung liegen alle Kreise unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Hier zeigt der Altkreis Parchim mit Einwohnern je Zahnarzt die schwächste Versorgung. Bei der Medikamentenversorgung liegen alle Altkreise weit unter dem Landesdurchschnitt von Einwohnern je Apotheker. Die niedrigste Versorgungsrate ist im Kreis Parchim zu finden, mit Einwohnern je Apotheker. 200

215 Tabelle 96: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der Altkreise in der Naturparkregion 2010 Ärzte gesamt Einwohner je Arzt Zahnärzte gesamt Einwohner je Zahnarzt Apotheker gesamt Einwohner je Apotheker Parchim Güstrow Müritz M-V gesamt Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2011b), S. 23 C.14.3 Soziale Dienste/ Einrichtungen und Stationäre Pflegeeinrichtungen In der Naturparkregion gibt es diverse Standorte mit ambulanten Pflegediensten. So verfügen die Städte Goldberg, Krakow am See und Plau am See über jeweils eine Sozialstation: Diakonie Sozialstation Goldberg Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e. V. Sozialstation Krakow am See Diakonie-Pflegedienst ggmbh in Vorpommern-Sozialstation Plau am See Die Leistungen der Sozialstationen reichen von Alten- über Krankenpflege bis hin zu Verhinderungspflege und Beratungsbesuche ( ). Das Deutsche Rote Kreuz bietet in Krakow am See eine Kleiderkammer, ein betreutes Wohnen, eine Rettungswache und eine Sozialstation, die sich um die Pflege und Unterstützung älterer, kranker oder hilfebedürftiger Menschen kümmert ( ). Der Diakonie Pflegedienst übernimmt die Krankenpflege, ärztliche Behandlungen oder die Hilfe im Haushalt. Die Station in Plau am See gehört zur Diakonie-Pflegedienst Südwestmecklenburg ggmbh und wird durch die Geschäftsstelle in Greifswald betreut ( ). Die vollstationäre Pflege wird durch entsprechende Einrichtungen in den zentralen Orten gewährleistet. Folgende Altenpflegeheime gibt es in der Naturparkregion: Altenpflegeheim Stephanushaus in Goldberg Pflegeheim Haus am Goldberger See in Goldberg KMG Seniorenheim Am Park in Alt Schwerin KMG Seniorenheim Eldeblick in Plau am See Altenhilfezentrum Dr. Wilde Haus Plau am See Wohn- und Pflegezentrum Am Walde in Lohmen AWO Seniorenpflegeheim Krakow am See Das Diakoniewerk Kloster Dobbertin ggmbh ist an zahlreichen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern mit einem breit gefächerten Leistungsangebot im Bereich stationärer Hilfen und Einrichtungen sowie ambulanten Dienstleistungen aktiv. In der Naturparkregion werden Einrichtungen in Plau am See und Dobbertin unterhalten. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen und Angebote in folgenden Bereichen: 201

216 Hilfen und Werkstätten für Menschen mit einer geistigen Behinderung Altenhilfe Psychosoziale Hilfen Pflege im Sinne des SGB XI Suchtkranken- und Gefährdetenhilfe Bildung und Förderung, Kindertagesstätten und Schule Jugend und Familie Schuldnerberatung, psychologische Beratungen sowie Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Im Kloster Dobbertin wohnen und Arbeiten zurzeit 285 behinderte Menschen ( ). Das Haus Einkehr in Bossow (Träger Volkssolidarität) dient der Nachsorge alkolabhängiger Frauen und Männer, die eine Entziehungskur gemacht haben. Ziel der Nachsorge ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Kinder- und Jugendbetreuung Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sind in den betrachteten Altkreisen im bundesdeutschen Vergleich gut, bezogen auf das Land Mecklenburg Vorpommern liegt die Region etwas unter dem Durchschnitt (vgl. Tabelle 97). Tabelle 97: Anteil Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen 2010 Altkreis Besuchsquote (%) 0-2 Jahre 3-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre Parchim 45,2 91,9 59,2 1,4 Güstrow 53,1 95,7 60,6 1,1 Müritz 51,9 93,9 56,3 1,2 M-V gesamt 50,8 95,2 61,4 1,2 Quelle: Tabelle 98 zeigt eine Übersicht der Kindertagesstätten in der Naturparkregion. Tabelle 98: Kindertagesstätten Gemeinde Goldberg Techentin Plau am See Hohen Wangelin Jabel Kindertagesstätten Kindertagesstätte Koboldland Kindertagesstätte Sonnenland Kindertagesstätte "Stiftung Rohlack" Kindertagesstätte Zwergenland Haukohl-Kindergarten Kinderhort der Grundschule Kantor-Carl-Ehrich Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Kindertagesstätte Zwergenparadies Kita Sonnenschein Kita Buntspecht 202

217 Gemeinde Grabowhöfe Lohmen Kindertagesstätten Kita Spatzennest Kindertagesstätte Lohmen Waldgeister Quelle: Eigene Zusammenstellung ( Vereine Das Vereinsleben in der Naturparkregion ist sehr vielfältig ausgeprägt. Beispielsweise gibt es in Krakow am See zwölf unterschiedliche Vereine. Darunter sind jeweils ein Angler-, ein Rudersport- und ein Karnevalverein zu finden. Weiterhin existieren eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte in Neu Sammit und ein DRK-Jugendclub Eiskeller. Die Gemeinde Lohmen bietet einen Kulturverein, der Projektgruppen wie u. a. Reha- Sport beinhaltet, einen Angler- und Sportverein sowie die Freiwillige Feuerwehr und den Landfrauenverband ( ). Im Amt Goldberg-Mildenitz konnten ermittelt werden ein Heimatchor, ein Drachenbootverein, eine Line Dance Gruppe, ein Karnevalsverein, eine Begegnungsstätte sowie jeweils ein Jugendclub in Goldberg und in Neu Poserin ( ). Weiterhin bieten die Vereine des Landessportbundes die Möglichkeit sich in vielfältiger Hinsicht fit zu halten. In den Landkreisen der Naturparkregion existieren 2010 rund 440 Vereine, die über Mitglieder hatten (Stand 2010, ). C.14.4 Bildung und Erziehung Die Zahl der Schüler in den betrachteten Altkreisen ist im Zeitraum von 2006 bis 2010 um etwa 10 Prozent zurückgegangen, wobei sich jedoch der Rückgang in den letzten Jahren verlangsamt hat und im Altkreis Müritz sogar ein geringfügiger Zuwachs zu verzeichnen ist (vgl. Tabelle 99). Tabelle 99: Schülerzahlen an allgemein bildenden Schulen und Lehrkräfte Altkreis Schüler an allgemein bildenden Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte Parchim Güstrow Müritz M-V gesamt Quelle: Die Relation der Schüler (an privaten und) öffentlichen allgemein bildenden Schulen und den hauptberuflichen Lehrkräften ergibt folgendes Bild: Altkreis Parchim: 1 Lehrer auf 12,5 Schüler Altkreis Güstrow: 1 Lehrer auf 11,04 Schüler Altkreis Müritz: 1 Lehrer auf 12,4 Schüler 203

218 Wie aus Tabelle 100 zu ersehen ist, verringerte sich auch die Zahl der Schulen. Eine Ausnahme von der Entwicklung gab es im Altkreis Parchim, wo eine zweite Gesamtschule eröffnet wurde, und im Altkreis Güstrow, der eine weitere regionale Schule eröffnete. Die Zahl der Förderschulen blieb in allen Kreisen konstant. Tabelle 100: Verteilung der Schultypen im Vergleich Landkreis Grundschulen (mit Orientierungsstufe) Regionale Schulen Gymnasium Gesamtschule Förderschulen `06 `10 `06 `10 `06 `10 `06 `10 `06 `10 Parchim Güstrow Müritz M-V gesamt Quelle: In der Naturparkregion befinden sich die in Tabelle 101 dargestellten Schulen und Bibliotheken. Tabelle 101: Bildungseinrichtungen und Bibliotheken Gemeinde Goldberg Dobbertin Plau am See Krakow am See Bildungseinrichtungen Grundschule "John-Brinckmann" Regionale Schule "Walter Husemann" Stadtbibliothek Goldberg Schule zur individuellen Lebensbewältigung Bibliothek Grundschule Kantor-Carl-Ehrich, Regionale Schule Am Klüschenberg Stadtbibliothek Regionale Schule mit Grundschule Krakow am See Quelle: Eigene Zusammenstellung (

219 C.15 Verkehr und Mobilität C.15.1 Motorisierter Individualverkehr Überregionale Straßenverbindungen sind die Autobahn A 19 sowie die Bundesstraßen B 103, B 108, B 191 und B 192, die die Naturparkregion in verschiedenen Richtungen queren: Die Autobahn A 19 (Rostock Berlin) sowie die fast parallel dazu verlaufende Bundesstraße B103 Güstrow Krakow am See Karow Plau am See) durchqueren den Naturpark und die Naturparkregion nahezu mittig von Norden nach Süden. Hierdurch besteht eine gute Anbindung nach Norden (Rostock, Autobahn A20 Richtung Lübeck-Stettin) und nach Süden (Mecklenburgische Seenplatte, Autobahn A24 Richtung Berlin-Hamburg) sichergestellt (BIOTA 2007, S. 99). Am östlichen Rand wird die Naturparkregion in Nord-Süd-Ausrichtung durch die B 108 (Waren - Teterow) gequert. Die B 191 verläuft im südlichen Teil der Naturparkregion von West nach Ost und endet in Plau am See. Die B 192 quert die Naturparkregion von Nordwest nach Südost und verläuft nahezu entlang der südlichen Grenze des Naturparks (Crivitz Goldberg - Wendisch Waren Karow Alt Schwerin Malchow). Die kleinräumige Erschließung der Naturparkregion erfolgt über ein Netz von Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstigen Straßen, die An- und Querverbindungen zu den überregionalen Trassen herstellen. Das Wegenetz ist entsprechend der Besiedlungsdichte als eher grobmaschig zu bezeichnen. Die Anzahl an PKW stieg in den Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung zunächst an, ist in den letzten Jahren jedoch gesunken (vgl. Tabelle 102). Dies korreliert mit der sinkenden Einwohnerzahl (vgl. Kap. A.2) und dem Älterwerden der Bevölkerung. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte blieb die Anzahl 2011 sogar hinter der von 1997 zurück. Auch landesweit ist von 2006 bis 2011 ein Rückgang zu verzeichnen. Hier blieb 2011 ebenfalls die Anzahl hinter der von 1997 zurück. Trotz der sinkenden PKW-Anzahl lag der Motorisierungsrad (PKW/1000 Einwohner) 2011 über dem Landesdurchschnitt (vgl. Tabelle 102). Tabelle 102: Anzahl an PKW in den Landkreisen der Naturparkregion Anzahl PKW Landkreis Motorisierungsgrad 2011 Ludwigslust- Parchim* Mecklenburgische Seenplatte* Rostock* M-V-Gesamt *Für die Jahre vor 2011 wurden die Angaben für die jeweiligen Altkreise addiert. Im Falle des neuen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind dadurch die Zahlen im Vergleich etwas zu hoch, da Teile des Altkreises Demmin seit 2011 zum Landkreis Vorpommern Greifswald gehören. Quelle: sisonline.statistik.m-v.de,

220 Von Bewohnern der Region wird der zunehmende Verkehr auf den Bundesstraßen103 (Verbindung von und nach Rostock) und B 192 (Verbindung von und nach Wismar / Schwerin) seit Einführung der LKW-Maut (2005 eingeschränkte Variante, 2006 vollständige Variante) für Autobahnen beklagt (Ausweichverkehre). Eine Auswertung der Verkehrsmengenkarten von 2005, 2008 und 2010 belegt, dass der Anteil an Schwerlastverkehr auf der Autobahn A 19 abgenommen hat, wohingegen auf den Bundesstraßen seit 2005 deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind (vgl. Tabelle 103). Besonders deutlich wird die Steigerung von 2008 bis Dies könnte damit zusammen hängen, dass zum die Mautsätze deutlich angehoben wurden. Tabelle 103: Tagesverkehrsaufkommen an Kraftfahrzeugen und Schwerverkehr in der Naturparkregion 2005, 2008 und 2010 Verkehrsweg Zählstellennummer DTV-Kfz (Gesamtverkehr) DTV-SV (Schwerverkehr) A (AS Linstow) 0002 (Höhe Linstow) (AS Waren) B (südl. Krakow am See) 0255 (Karow) 0239 (nördl. Plau am See) B (nördl. Goldberg) 0219 (südl. Goldberg) 001 (Alt Schwerin) L (Nossentin) Quelle: Landesamt für Straßenbau (2006,2010, 2012) Auch für die Landesstraße 205 ist eine Zunahme des Schwerlastverkehrs zu verzeichnen, was auf dieser sehr engen und kurvenreichen Straße problematisch ist (auch in Hinblick auf Fahrradfahrer, da es keinen straßenbegleitenden Radweg gibt, die Strecke aber Teil des Radfernwegs Eiszeitroute Mecklenburgische Seenplatte ist). Hier ist die Ursache jedoch nicht in der LKW-Maut zu suchen, sondern hängt mit Wirtschaftsverkehren und hier u. a. mit den nahegelegenen Rohstoffabbaugebieten zusammen (vgl. Kap. C.9). 206

221 Insbesondere im Sommer sind die Verkehrsbelastung und der damit verbundene Lärm sehr hoch. Dies trifft u. a. für die Städte Goldberg und Plau zu. In Plau am See setzt sich die Bürgerinitiative "LKW-Fern- und Schwerlastverkehr raus aus unserem Luftkurort Plau am See" für eine Ortsumgehung ein. Nach einer durch Schüler durchgeführten Zählung fahren rund aktuell fahren im Schnitt 130 Lkw/ Stunde durch Plau (Reier mdl., ). Voraussichtlich Ende 2014/ Anfang 2015 soll mit dem Bau einer Nordumgehung in Plau am See begonnen werden. Eine Südumgehung sowie die Ortsumgehung Goldberg wurden jedoch in der Priorität herabgestuft. C.15.2 Schienenverkehr Die nächstgelegene ICE/IC-Bahnhöfe sind Bützow (IC, Richtung Hamburg) und Waren (ICE/IC, Richtung Berlin). Eine überregionale Anbindung der Naturparkregion über das Schienennetz besteht über die Bahnlinien Rostock-Waren-Berlin (RE, IC/ICE) und Neustrelitz-Waren-Hagenow (RE3 der ODEG) 61. Haltepunkte an der Strecke Neustrelitz-Waren-Hagenow gibt es in der Naturparkregion in Jabel, Nossentin, Alt Schwerin und Karow sowie nahegelegen in Waren, Schwenzin, Malchow und Gallin. Der nächstgelegener Bahnhof an der Strecke Rostock-Waren-Berlin ist außerhalb der Naturparkregion der Bahnhof Waren. Weitere Bahnhöfe befinden sich außerhalb der Naturparkregion in Güstrow, Lübz, Lalendorf und Malchow. Die in der Naturparkregion an der Strecke liegenden Bahnhofsgebäude werden nicht mehr genutzt und stehen dementsprechend leer. Auf der Strecke Neustrelitz-Waren-Hagenow verkehrt seit 2006 ein Wagenzug der Ostdeutschen Eisenbahn Gesellschaft (ODEG) mit den Logos des Müritz-Nationalparks und des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Die ODEG gibt Faltblätter mit empfohlenen Wanderrouten aus, die vom Bahnhof Karow aus in den Naturpark führen. Das Schienennetz gehört seit 2004 der region infra GmbH Der in der Naturparkregion liegende Abschnitt dieser Bahnverbindung ist einer der am schwächsten frequentierten im Land und daher von Ausdünnung oder sogar Einstellung bedroht (Bahnreport 1/13, S. 5) 62. Dies wird u. a. damit in Verbindung gebracht, dass die Bahnverbindung zwischen Güstrow und Meyenburg über Krakow am See, Karow und Plau am See im September 2000 eingestellt wurde und der ehem. Taktknoten in Karow somit nicht mehr funktionsfähig ist. Zuvor diente dieser als Umstiegspunkt für Fahrgäste aus Richtung Lübz oder Malchow in Richtung Güstrow/Rostock. Da diese Anbindung 61 Nach einem Landtagsbeschluss soll der Schienenverkehr zwischen Lübz und Malchow ab 2015 eingestellt werden, so dass die Verbindung im Naturpark unterbrochen ist. Damit wären Alt Schwerin, Karow und Gallin nicht mehr erreichbar (s. auch Ausführungen weiter unten). 62 Bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 fand eine Ausdünnung der Verbindung statt. Der Haltepunkt Karow wird nunmehr noch 7x am Tag in beide Richtungen angefahren. Am späten Vormittag sowie späteren Abend gibt es keine Verbindung mehr. 207

222 nicht mehr gewährleistet ist, hat die Attraktivität der Bahnverbindung Lübz-Malchow deutlich abgenommen. Für die Zeit nach Dezember 2014 wurde bislang keine Neubestellung der Bahnstreckenabsicherung gestellt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat ein durch das Verkehrsministerium finanziertes Gutachten in Auftrag gegeben, welche mehrere Varianten für eine zukünftige Verbindung untersuchen soll. Zur Debatte steht dabei auch der Ersatz des Bahnbetriebs durch Busse. Die Bürgerinitiative Pro Schiene aus Malchow setzt sich für den Erhalt der Bahnverbindung ein. Außerdem wurde die interkommunale Arbeitsgruppe Arbeitskreis Südbahn gebildet, der sich die Bürgermeister der Städte Neustrelitz, Waren, Malchow, Lübz, Parchim und Hagenow angeschlossen haben. 63 Als Ersatz für den ehemals bestehenden Eisenbahnverkehr zwischen Güstrow und Meyenburg wurde eine regelmäßig verkehrende Busverbindung eingerichtet. Diese korrespondiert jedoch nicht mit der Bahn in Meyenburg, sodass dort Übergangszeiten von über einer Stunde nordwärts und fast zwei Stunden südwärts bestehen. Die frühere Bahnverbindung Wismar-Neukloster-Sternberg-Goldberg-Karow mit Anschluss an die Strecke Güstrow-Meyenburg war bereits 1997 stillgelegt worden. Die Gleisanlagen beider Strecken sind noch vorhanden. Die Infrastruktur der Strecke Güstrow-Meyenburg ging auf dem Südabschnitt (Karow Meyenburg) 2004 und auf dem Nordabschnitt (Priemerburg-Karow) 2007 in das Eigentum der Prignitzer Eisenbahn GmbH (PEG) und wird seitdem für Überführungen und gelegentlichen Ausflugsverkehr im Sommer genutzt. Seit 2008 sind sowohl Güterverkehr als auch eine touristische Nutzung möglich. Einmal jährlich verkehrt beispielsweise anlässlich des Lanz-Bulldog-Treffens in Quetzin bei Plau eine historische Dampfeisenbahn auf der Strecke. Die Gleise der stillgelegten Strecke Wismar-Neukloster-Sternberg-Goldberg-Karow werden für Draisinenfahrten genutzt (vgl. Kap. C.13). Der Bahnhof Karow war bis in die 1990er Jahre bedeutender Kreuzungs- und Umsteigepunkt. Diese Funktion büßte er jedoch mit Einstellung des Personenverkehrs auf den Strecken Güstrow - Meyenburg und Wismar - Karow (s.o.) ein. Seit Sommer 2013 fährt die Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) in Kooperation mit dem Rundbus Plau (vgl. Kap. C.15.3) unter dem Motto Rundbus meets Bahn am Sonnabend je zweimal auf der Strecke Neustadt (Dosse) - Karow. 63 Blitz am Sonntag, 1. September 2013: Für den Bahnerhalt in Malchow ; vgl. auch SVZ vom 14. Juni 2013: Angst um Erhalt der Bahnanbindung, SVZ vom 31. August 2013: Weiter Kampf um Bahnanbindung und Hagenow-Neustrelitz: Bus statt Bahn, SVZ vom Mahnwachen an der Südbahn 208

223 C.15.3 Busverkehr Die Trägerschaft für den Nahverkehr mit Bussen liegt bei den Landkreisen. Daher sind aktuell für die Naturpakregion drei Verkehrsgesellschaften zuständig: Regionalbus Rostock (rebus) Reisedienst Parchim GmbH Personenverkehr GmbH Müritz Die Naturparkregion ist über mehrere regionale Buslinien angebunden. Diese fahren jedoch teilweise sehr unregelmäßig, größtenteils nur an Werktagen und sind in erster Linie auf den Schülerverkehr ausgerichtet. Einige Linien verkehren auch als Kleinbus oder Anruflinienfahrzeug. Folgende Linien sind relevant für die Naturparkregion: Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh ( ): 250 (Güstrow) - Groß Grabow - Charlottenthal - Krakow am See - (Teterow) 250 (Güstrow) - Groß Grabow - Charlottenthal - Krakow am See, Anschluss an Linie 735 des Reisediensts Parchim Krakow am See - Karow - Plau am See (Meyenburg) 251 (Güstrow) - Groß Grabow - Charlottenthal - Krakow am See - Dobbin - Zietlitz - Linstow - Reimershagen - Lohmen 260 Goldberg - Dobbertin - Lohmen - Reimershagen - Bellin - (Zehna Güstrow) Reisedienst Parchim GmbH ( ) 700 (Parchim Lübz) Plau am See 712 (Lübz) Plau am See 713 (Parchim Lübz) Goldberg Dobbertin Lohmen (Zehna Güstrow) 715 (Lübz) Goldberg Techentin (Mestlin Crivitz Schwerin) 716 (Lübz) Diestelow Goldberg Dobbertin 725 Plau am See (Ganzlin Wangelin) 726 Plau am See Quetzin Leisten - Karow 727 Dobbertin Goldberg Wendisch Waren Neu Poserin Damerow Sandhof 729 Goldberg - Below Techentin (Lübz) 730 Goldberg - Langenhagen Below Techentin Augzin Mühlenhof 732 (Lübz) Diestelow - Groß Poserin Sandhof 735 Krakow am See - Karow - Plau am See (Meyenburg) Personenverkehr GmbH Müritz ( ) 013 (Waren Teterow) - Hohen Wangelin Linstow 027 (Malchow) Nossentin - Nossentiner Hütte - Hohen Wangelin Eine touristische Bedeutung kann hinsichtlich der Frequenzen und bedienten Tage lediglich folgenden Buslinien beigemessen werden: 209

224 (Güstrow) - Groß Grabow - Charlottenthal - Krakow am See (verkehrt täglich alle 2 Stunden, auch an Sonn- und Feiertagen, in der touristischen Saison mit Fahrradanhänger) 735 Krakow am See - Karow - Plau am See (Meyenburg) (angeschlossen an Buslinie 250) 736 (Lübz) - Plau Die Anschlussverbindungen der regionalen Buslinien an die Bahnanschlüsse in Meyenburg und Karow werden bislang als unzureichend eingeschätzt (STADTVERTRE- TUNG PLAU AM SEE 2012, S. 24). Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass es zu weiteren Ausdünnungen im Busverkehr kommt, u. a. in Bezug auf die Linie 735 Krakow am See Plau am See Meyenburg. Der Schülerverehr wird tlw. durch private Reisedienste durchgeführt (z. B. Malchow Plau am See). Mit dem Rundbus Plauer See ist ein Angebot entstanden, das die Gäste zu allen wichtigen Stationen um den gesamten Plauer See bringt. Bisher fehlt jedoch eine Haltestelle am Karower Meiler. C.15.4 Fahrgastschifffahrt Plauer See Der Plauer See ist Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße, die die Müritz mit der Elbe verbindet. Sie ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen und liegt in der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg. Diese Bundeswasserstraße stellt eine Verbindung für die Binnenschifffahrt zwischen Elbe und der Mecklenburgischen Seenplatte und über den westlich von Parchim abzweigenden Störkanal auch zum Schweriner See dar. Östlich von Plau führt sie durch den Plauer See, den Petersdorfer See, den Fleesensee und den Kölpinsee in die Müritz. Aufgrund ihrer geringen Abmessungen wird sie vorwiegend von Sportbooten und Ausflugsschiffen befahren. Zur Gewährleistung der ungehinderten Durchfahrt des Schiffsverkehrs werden in den ausgebauten Kanälen gewässerunterhaltende Maßnahmen durchgeführt. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser schmalen Wasserstraße ist eher gering, umso größer ist jedoch ihre touristische Bedeutung. Auf dem Plauer See bieten mehrere Reedereien Touren unterschiedlicher Art an. So gibt es Anlegestellen in Lenz und in Plau, die für Rundfahrten auf dem Plauer See angefahren werden. Zusätzlich werden zahlreiche Fahrten nach und über Plau am See angeboten. Oft führen sie von den Gewässern der Müritz über Lübz bis nach Parchim. Hierzu gehören: Fahrgastschifffahrt Wichmann: Naturerlebnisfahrt (über die Mecklenburger Seenplatte nach Waren), Naturkundefahrt zum Damerower Werder, Große 3-Schleusenfahrt nach Lübz, Drei-Seen-Fahrt (Plau-Lenz-Malchow), Rundfahrten, Romantische Lampion-, Grill- und Charterfahrten ( ) Plauer Fahrgastschifffahrt GBR: Rundfahrten (plau-am-see.de/home/freizeitausfluege-plauer-see/plauer-fahrgastschifffahrt.html, 02.13)

225 Blau-Weisse Flotte (Verbund der Warener, Malchower und Mirower Schifffahrtsgesellschaft mbh): Rundfahrten, Tagesfahrten und Linienfahrten ( ) Weiße Flotte Müritz Co. Reederei Pickran: versch. Touren, Rundfahrten, Flusskreuzfahrten ( ) Müritzer Flotte / Müritzwind-Personenschiffahrt GmbH: Touren von Waren aus auch nach Plau ( ) Ophelia-Tours Plau am See: Yachtfahrten ( ) Plauer Seetouristik: Wassertaxi, Ausflugsschifffahrt mit Fischerkutter ( ) Alt Schweriner Schifffahrt: Ausflugsschifffahrt ( ) Fahrgastschifffahrt Plau (Salewski): Rundfahrten, Drei-Seen-Fahrten, Sechs-Seen- Fahrten (fahrgastschifffahrt-plau.de/, ) Die Fahrpläne der einzelnen Schiffsunternehmen sind nicht aufeinander abgestimmt. Hierdurch entsteht v. a. für Touristen eine unübersichtliche Situation. Krakower See Auf dem Krakower See verkehren die Fahrgastschiffe Fritz Reuter, Frauenlob und Stadt Krakow der Fahrgastgesellschaft Krakow am See. Angeboten werden täglich (außer Freitags) vier kleine Rundfahrten (1 Stunde) und eine große Rundfahrt (2 Stunden) ( , ). Dobbertiner See Die Fahrgastschifffahrt Dobbertin bietet mit dem Fahrgastschiffahrt MS Condor Rundfahrten mit ornithologischem Schwerpunkt auf dem Dobbertiner See an ( Kölpinsee und Fleesensee Kölpinsee und Fleesensee sind, wie der Plauer See, Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße. Viele der Schiffsunternehmen, die in Plau am See Schifffahrten anbieten, verkehren auch über den Kölpinsee und den Fleesensee bis zur Müritz (s.o.). 211

226 C.16 Sonstige technische Infrastruktur C.16.1 Ver- und Entsorgung Telekommunikation Die Breitbandverfügbarkeit liegt in den meisten Gemeinden der Naturparkregion bei über 90 % (13 von 17 Gemeinden, vgl. Tabelle 104). Vergleichsweise gering ist die Verfügbarkeit in den Gemeinden Neu Poserin (56,51 %) und Techentin (51,20). Tabelle 104: Breitbandverfügbarkeit in den Gemeinden der Naturparkregion Gemeinde (alphabetisch) Breitbandverfügbarkeit 1 Mbit/s in % der Haushalte Gemeinde (alphabetisch) Breitbandverfügbarkeit 1 Mbit/s in % der Haushalte Alt Schwerin 92,83 Neu Gaarz 85,15 Dobbertin 94,03 Neu Poserin 56,51 Dobbin-Linstow 91,71 Nossentiner Hütte 93,46 Goldberg 99,63 Plau am See 95,27 Grabowhöfe 98,43 Reimershagen 87,41 Hohen Wangelin 98,74 Silz 93,88 Jabel 99,97 Lohmen 98,40 Klocksin 99,50 Neu Gaarz 85,15 Krakow am See 97,06 Techentin 51,20 Lohmen 98,40 Quelle: zusammengestellt nach Breitbandatlas ( ) Seit 2011 investieren die großen Mobilfunkanbieter massiv in den Netzausbau. Anders als bei VDSL, dass v. a. in größeren Städten verfügbar ist, wurde dabei LTE (Long Term Evolution) v. a. in ländlichen Gebieten ausgebaut. Noch 2013 planen die Unternehmen Vodafone, Telekom und O2 die größten Netzlücken zu schließen. Der Ausbau wird gestaffelt vorgenommen. Dabei fallen in die Prioritätsstufe 1 Gemeinden mit bis zu Einwohnern und in die Prioritätsstufe 2 Gemeinden mit bis Einwohnern 64. Der Senderadius von LTE-Stationen beträgt ca. 10 km. Um LTE verfügbar zu machen, müssen bestehende UMTS-Sendemasten umgerüstet werden ( ). 64 Die Prioritätsstufen 3 und 4 für größere Gemeinden und Städte sind für die Naturparkregion nicht relevant. 212

227 Abbildung 16: LTE Standorte in der Naturparkregion und ihrem Umfeld ( ) Anträge auf Errichtung von Antennenmasten werden unter Federführung der Ämter für Raumordnung und Landesplanung mit den Landkreisen und den Mobilfunkbetreibern abgestimmt. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen wurden hierzu folgende Grundsätze formuliert: Mittleres Mecklenburg-Rostock: Antennenmasten für den Mobilfunk sollen vorrangig in Orts- und Ortsrandlage oder an Hauptverkehrswegen errichtet werden (RPV MMR 2010, Kap. 6.4, Grundsatz 11). Westmecklenburg: Die Anzahl der Antennenanlagen soll auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Dabei hat die Nutzung vorhandener Antennenanlagen und Bauwerke Vorrang vor dem Neubau. Antennenneubauten der verschiedenen Netzbetreiber sollen durch koordinierte Planungen aufeinander abgestimmt werden (RPV WM 2011, Kap , Grundsatz 3). Infrastruktureinrichtungen wie Sendemasten und Antennenträger sollen von verschiedenen Netzbetreibern so weit als möglich gemeinsam genutzt werden. Vor der Neuerrichtung von Antennenträgern soll die mögliche Nutzung vorhandener Gebäude oder vorhandener baulicher Anlagen geprüft werden (RPV MS 2011, Kap , Grundsatz 2). Strom- und Gasversorgung Durch die Naturparkregion verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen (110 kv, 220 kv, 380 kv) sowie die Erdgasleitung Dabel - Plau und die Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL) Lubmin bei Greifswald - Rheden (Niedersachsen). Die Auswahl an Stromanbietern in Deutschland ist sehr vielfältig. Auch in der Naturparkregion kann zwischen einer Reihe von Anbietern gewählt werden. Ebenso gibt es bei der Erdgasversorgung verschiedene Anbieter, darunter auch Anbieter, die Gastarife mit Biogas im Angebot haben (vgl ). 213

228 Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgt in der Regel durch Zweckverbände (ZV), zu denen sich die Gemeinden zusammengeschlossen haben. Im Untersuchungsgebiet gibt es die in Tabelle 105 zusammengesteltten Wasserver- und Abwasserentsorger. Tabelle 105: Wasserver- und Abwasserentsorger in der Naturparkregion Landkreis LWL-PCH LRO MS Zweckverband/Stadtwerk in der Naturparkregion Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband (WAZV) Parchim / Lübz Stadt Plau Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband (WAZ) Güstrow-Bützow-Sternberg Müritz-Wasser- / Abwasserzweckverband (WAZV) Stadt Malchow und Umlandgemeinden Gemeinden Dobbertin, Goldberg, Neu Poserin, Techentin Plau am See Dobbin-Linstow, Krakow am See, Lohmen, Reimershagen Grabowhöhe, Hohen Wangelin, Jabel, Klocksin, Neu Gaarz Alt Schwerin, Nossentiner Hütte, Silz Quelle: , , , Im Bereich des Naturparkes sind diverse Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. Dies sind innerhalb des Naturparkes die Schutzzonen der Grundwasserfassungen Dobbertin, Krakow, Drewitz, Malkwitz, Alt Garz/neu Garz und Karow. Im Umland sind weiter Trinkwasserschutzgebiete vorhanden, unter anderem das Schutzgebiet der Oberflächenwasserfassung Güstrow Inselsee. In Karte 2 sind die derzeit bestehenden Trinkwasserschutzgebiete eingetragen. Nutzungsbeschränkungen im Bereich der Trinkwasserschutzzonen ergeben sich aus den jeweiligen Verordnungen für die Wasserschutzgebiete. Abwasserentsorgung und -behandlung Bis zur Wende erfolgte die Abwasserentsorgung größtenteils durch Kleinkläranlagen, Fäkaliengruben oder Einleitung in Gewässer. Zentrale Kläranlagen gab es nur in Plau am See, Karow, Krakow am See und Goldberg sowie in der Rindermastanlage Hohen Wangelin (REINHOLD 1991, S. 33). Nach der Wende wurde die Abwasserreinigung durch den Bau und die Inbetriebnahme neuer Kläranlagen bzw. die Nachrüstung bestehender Anlagen mit Phosphor- und Stickstoffreinigungsstufen verbessert. Dies trug zu einer Verminderung der Nährstofffrachten, insbesondere der Phosphatfracht, und zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit von Fließ- und Standgewässern bei. Der Anschlussgrad bei der Abwasserentsorgung wurden erhöht (vgl. LUNG M-V 2007a, 2008, 2011, LU M-V 2008). Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, von den punktuellen Quellen (Abwassereinleitungen größer 50 Einwohnerwerte sowie Misch- und Niederschlagswassereinleitungen) in den Flussgebietseinheiten insgesamt gesehen keine signifikanten Belastungen ausgehen werden (LU M-V 2008). 214

229 Allerdings gibt es nach wie vor kleinere Ortschaften, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind. Sie entsorgen über Kleinkläranlagen bzw. Sammelgruben (ebd.). Einen Eindruck über die Anschlussverhältnisse gibt die in Tabelle 106 dargestellte Auswertung für die Landkreise, die Anteil an der Naturparkregion haben. Tabelle 106: Anschlussverhältnisse der an der Naturparkregion partizipierenden Landkreise an die öffentliche Kanalisation im Jahr 2010 Landkreis an die öffentliche Kanalisation nicht angeschlossene Ew. mit Anschluss an nicht angeschlossene Ew. angeschlossene Einwohner Kleinkläranlagen abflusslose Gruben % % MS 237,2 86,4 37,2 13,6 30,5 6,7 LRO 180,9 83,5 35,8 16,5 32,8 3,0 LWL- PCH 167,4 76,2 52,2 23,8 49,5 2,7 Quelle: STATISTISCHES AMT M-V 2013, S. 13 Landesweit wurden durch Land, Bund und EU von 1991 bis 2011 insgesamt rund 872 Millionen Euro an Zuwendungen für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung gestellt und damit insgesamt ca. 2,3 Milliarden Euro an Investitionen in diesem Bereich gefördert. Von den ausgereichten Fördermitteln fließen seit 1996 zwischen 80 und 90 Prozent in Kanalbaumaßnahmen. Im Jahr 2013 sollen die zentrale und die dezentrale Abwasserbeseitigung auf einen den Regeln der Technik entsprechenden Stand gebracht werden (Pressemitteilung des LU vom ). Nach Abschluss der Förderperiode sollen landesweit 89 % der Einwohner an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sein (LU M-V 2008, S. 19). Weiterhin soll die Klärschlammentsorgung verbessert werden. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich gezielt mit den Fragen einer zukunftsfähigen Klärschlammbehandlung in M-V auseinandersetzen wird. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen soll eine Studie des Wirtschaftsministeriums zur Klärschlammentsorgung in M-V folgen. Ziel ist dabei auch, dass Kläranlagenbetreiber das Energiepotential von Klärschlamm zukünftig stärker nutzen (ebd.). Abfallbehandlung und -beseitigung Die Abfallentsorgung ist Angelegenheit der Landkreise als entsorgungspflichtige Körperschaften. Im Landkreis Rostock ( ) nimmt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises diese Aufgabe war. Zuständig im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim ( ). Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte läuft diese Aufgabe direkt über den Landkreis (vgl ) ) 215

230 In der Naturparkregion gibt es keine Abfallentsorgungsanlagen, es gibt jedoch zwei Anlagen zur Abfallaufbereitung (vgl. Tabelle 107) sowie Sammelstellen für Grüngut. Tabelle 107: Standorte von Anlagen zur Abfallaufbereitung und -sortierung Standort Bezeichnung Betreiber Techentin Bau- und Gewerbeabfallaufbereitungs- / -sortieranlage MUT Umweltechnick GmbH Jabel Bauschuttaufbereitungsanlage Kies- und Sandwerk Klocksin GmbH & Co. KG Quelle: LUNG M-V (2012b, S. 52 ff.) C.16.2 Erneuerbare Energien Windenergie In den rechtsgültigen Regionalen Raumentwicklungsprogrammen der Planungsregionen Mittleres Mecklenburg/Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg sind in der Naturparkregion keine Windeignungsgebiete ausgewiesen. Die Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten wurden vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende überarbeitet. Seit dem liegt die Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in M-V: Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vor. Darauf aufbauend wird die Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme /2016 erfolgen. Im Naturpark selber wird es nach den neuen Kriterien weiterhin keine Windeignungsräume geben, da mehrere Kriterien für Ausschlussgebiete zutreffen (u. a. Schutzstatus Naturpark, Europäisches Vogelschutzgebiet). Für die Naturparkregion sieht der Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock 66 die Ausweisung von zwei Windeignungsgebieten in der Gemeinde Dobbin-Linstow vor: Groß Bäbelin (105) und Groß Bäbelin Nord (128) Gemeinde Dobbin-Linstow. Hiergegen hat sich die Interessengemeinschaft Gegen Windkraft in unserer Region" formiert Für die Planungsregionen Westmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte liegen noch keine offiziellen Teilfortschreibungen vor. 67 vgl. svz vom Zietlitzer kämpft gegen Windkraft 216

231 Abbildung 17: Windeingungsräume in der Naturparkregion nach Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock (RPV REGION ROSTOCK 2013) Solarenergie Bei der Solarenergie wird zwischen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen unterschieden. Die Nutzung von Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ist aufgrund der leicht zugänglichen Investitionskosten-Zuschüsse (vgl. Abbildung 18) mit überschaubaren Amortisationszeiten wirtschaftlich darstellbar und daher im privaten sowie im Beherbergungsbereich in der Naturparkregion bereits weit verbreitet. Ein weiterer Ausbau ist zu erwarten, da vor dem Hintergrund steigender Energiekosten die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen weiter steigt. Abbildung 18: Solar-Basis-, Bonus- und Innovationsförderung, Stand ab dem ( , Publikationen) Seit Einführung der garantierten Einspeisevergütung auf einen Zeitraum von 20 Jahren durch das EEG ist die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung bei entsprechenden Standortvoraussetzungen ebenfalls wirtschaftlich. Als beispielgebendes Projekt wurde im Naturpark im Jahr 2010 eine Bürgersolaranlage auf dem Karower Meiler 217

232 errichtet. Das Bürgerbeteiligungsprojekt zeigt, dass es für jeden Bürger möglich ist, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und an den wirtschaftlichen Effekten teilzuhaben. In den letzten Jahren erfolgten auch in der Naturparkregion ein vielerorts sichtbare Ausbau von Dachanlagen sowie die Errichtung einiger Freiflächenanlagen (Jabel, Krakow am See). Zwar liegen die - kontinuierlich abgesenkten - Vergütungssätze für die Einspeisung seit 2013 bereits deutlich unter den durchschnittlichen Strombezugskosten für Privathaushalte (vgl. Tabelle 108). Aufgrund der in den zurückliegenden Jahren erheblich gesunkenen Herstellungskosten für Photovoltaik-Anlagen und gleichzeitig steigenden Strombezugskosten ist jedoch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch inzwischen eine wirtschaftliche Option, so dass mit einem weiteren Ausbau zu rechnen ist. Tabelle 108: Vergütungssätze nach 32 EEG November Januar 2014 Inbetriebnahme Vergütungssätze ct/kwh bis 10 KWp bis 40 kwp bis 1 MWp bis 10 MWp ab ,07 13,35 11,91 9,74 ab ,88 13,17 11,74 9,61 ab ,68 12,98 11,58 9,47 Quelle: ( ) Bioenergie-/-gasnutzung Bei der Stromerzeugung aus Biomasse rangiert Mecklenburg-Vorpommern bundesweit an vorderer Stelle: Rund 36 % der aus regenerativen Quellen gewonnenen Energie entfallen auf diesen Bereich ( )). Tabelle 109 gibt einen Überblick in Betrieb befindlicher Biogasanlagen in der Naturparkregion. Biomasseanlagen gibt es in der Naturparkregion bislang nicht ( ). Tabelle 109: Biogasanlagen (in Betrieb) in der Naturparkregion Landkreis Standort/Betriebsstätte Betreiber Leistung Ludwigslust- Parchim Techentin, OT Augzin Augziner Marktfrucht e.g. 0,330 MW elektrische Leistung 0,404 MW thermische Leistung 0,852 MW Feuerungswärmeleistung Techentin Agrar Energiegesellschaft Techentin mbh 0,550 MW elektrische Leistung 0,612 MW thermische Leistung 2,000 MW Feuerungswärmeleistung Plau am See, OT Karow Voltwerk energy park 6 GmbH & Co. KG (Hamburg) 0,624 MW elektrische Leistung 0,617 MW thermische Leistung 1,740 MW Feuerungswärmeleistung 218

233 Landkreis Standort/Betriebsstätte Betreiber Leistung Rostock Dobbin-Linstow, OT Große Bäbelin Oevermann Agrar GmbH (Dobin am See) 0,435 MW elektrische Leistung 0,430 MW thermische Leistung 1,140 MW Feuerungswärmeleistung Krakow am See, OT Bellin DT BIOGAS GmbH & Co. KG Bellin 0,499 MW elektrische Leistung 0,533 MW thermische Leistung 1,240 MW Feuerungswärmeleistung Mecklenburg. Seenplatte Hohen Wangelin, OT Cramon Ralf Schneider Biogasanlage (Hohen Wangelin) 0,840 MW elektrische Leistung 0,930 MW thermische Leistung 2,100 MW Feuerungswärmeleistung Quelle: ( ) Der Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock sieht folgende Vorgabe für Bebauungspläne für Biogasanlagen vor (RPV REGION ROSTOCK 2013, S. 9): Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für solche Anlagen sollen immer die Auswirkungen auf die Landnutzung in der Umgebung untersucht werden. Ein ausgewogenes Verhältnis von Flächen für Nahrungs- bzw. Futter- und Energiepflanzen soll in jedem Fall gewahrt bleiben. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, solange in einem Umkreis von 10 Kilometern um den geplanten Anlagenstandort regelmäßig nicht mehr als 30% der Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen beansprucht werden. Wenn durch die Verwirklichung der Planung dieser Anteil dauerhaft überschritten würde, soll von der Planung abgesehen oder die Kapazität der geplanten Anlage angemessen reduziert werden. Bioenergiedörfer Seit 2008 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein Netzwerk zur gegenseitigen Unterstützung beim verträglichen, dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Ziel, aktiv die Energiewende mitzugestalten und dabei auch Teilhabe an den wirtschaftlichen Effekten in der Region zu ermöglichen. Auf kommunaler Ebene wird dazu die Entwicklung zum sogenannten (Bio)EnergieDorf (bzw. (Bio)EnergieStadt) verfolgt, die durch ein vom Land finanziell unterstütztes und von der Akademie für nachhaltige Entwicklung (ANE) M-V getragenes Coaching begleitet wird. Ein (Bio)EnergieDorf verfolgt die Zielsetzung, mindestens so viel Strom zu erzeugen, wie verbraucht wird, und wenigstens 70% der benötigten Wärme lokal zu erzeugen (vgl ). Dies soll möglichst durch einen Mix verschiedener Erneuerbarer Energien umgesetzt werden, z.b. durch Windkraftanlagen, Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie oder Wärmepumpen. Gleichzeitig soll eine Verbesserung der Energieeffizienz durch entsprechende Maßnahmen (z.b. durch eine neue LED-Straßenbeleuchtung, energiesparende Geräte und Gebäudedämmung) erreicht werden. In der Naturparkregion haben bereits fünf Gemeinden einen Beschluss gefasst und erste Schritte unternommen, um eine entsprechende Entwicklung einzuleiten (vgl. Abbildung 19). 219

234 Abbildung 19: Bioenergiedörfer in der Naturparkregion (Quelle: eigene Darstellung) C.17 Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung C.17.1 Öffentlichkeitsarbeit Internetpräsentation der Naturparkverwaltung und des Fördervereins Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide ist mit der Website naturpark-nossentinerschwinzer-heide.de im Internet präsent. Der zentrale Slogan der Startseite lautet Weite Wälder Stille Seen. Die Seiten sind im Corporate Design der Nationalen Naturlandschaften gestaltet. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; die Naturparkverwaltung verfügt über einen begrenzten Zugriff auf das Backend. Über die Menüführung gelangt der Nutzer zum sog. Steckbrief mit wichtigen Kenndaten zum Naturpark. Weitere Rubriken sind: Impressionen (Fotosammlung), Landschaft (Text zur Entstehung und Nutzung), Tier- und Pflanzenwelt (Text zu einigen Leitarten), Kulturgeschichte (Text zur Siedlungsgeschichte), Förderverein (Text mit Vorstellung und Link) sowie eine Linksammlung (Behörden, Einrichtungen, Verbände und Partner in der Region). Pressemitteilungen und Veranstaltungen können über eine Suchmaske aufgerufen werden. Eine Rubrik im Hauptmenü Touristische Erlebniswelt, wie sie in anderen Naturparks des Landes gezeigt wird, ist nicht vorhanden. Auf der Startseite besteht die Möglichkeit, einen dreiminütigen Trailer über den Naturpark aufzurufen. Des Weiteren wird derzeit (Stand Oktober 2012) verwiesen auf die Ausbil- 220

235 dung zum Natur- und Landschaftsführer, auf das Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler sowie auf das jüngst erschiene Heft Nr. 7 in der Reihe Aus Kultur und Wissenschaft. Ferner gibt es eine Verlinkung zum NDR, über welche die aktuelle Wetterlage bzw. die Wettervorhersage eingesehen werden kann. Der Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V. betreibt eine eigene Homepage unter karowermeiler.de. Der Aufbau der Seite ist in etwa vergleichbar mit der amtlichen Naturparkseite. Insgesamt werden geringfügig mehr Informationen gegeben, beispielsweise durch die Rubriken Projekte und Planungen; auch die Veranstaltungsübersicht ist deutlich umfangreicher. Der Hinweis, dass im Jahr 2008 eine Solaranlage errichtet werden soll, stellt allerdings ein Beispiel dafür dar, dass es Defizite bei der Pflege der Seite gibt. Über die Menüführung gelangt der Nutzer zur Rubrik Lebensraum Naturpark, in der der Naturpark anhand seiner Lebensräume, Nutzungen, Schutzgebiete, Daten und Fakten vorgestellt wird. Die Rubrik Erlebnispark Naturpark erläutert die Anreise und Verkehrsanbindung, Unternehmungen und Veranstaltungen. Der Karower Meiler wird mit Hilfe eines Informationsfaltblattes vorgestellt. Unter Infos & Tipps ist eine Abbildung des Jahresprogramms Unterwegs 2011 sowie weitere Verlinkungen zu anderen Großschutzgebieten zu finden. Des Weiteren werden die Naturparkverwaltung und der Förderverein vorgestellt. Der Naturpark auf den Internetseiten anderer Betreiber Auf der Homepage des Landestourismusverbandes auf-nach-mv.de ist der Naturpark über den Pfad: Aktiv in der Natur - National- und Naturparke entdecken - Naturparke, Landschaften wie aus dem Tuschkasten sehr gut zu finden. Allerdings sind die Informationen zum Park auf einen kurzen Text beschränkt; dann wird unmittelbar auf die amtliche Naturparkseite verlinkt. Demgegenüber vergleichsweise ausführliche Informationen zu dem Schutzgebiet sind auf der von der MANET Marketing GmbH betriebenen Internetseite m-vp.de zu finden. Der Pfad führt hier von der Startseite über: Regionen/ Seenplatte & Flusslandschaft - Mecklenburgische Seenplatte zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Alternativ ist der Naturpark über die Region Schwinzer Heide zu finden. Auf den Internetplattformen der Naturparkgemeinden und -ämter sind nur sehr wenige Informationen über den Naturpark enthalten. Innerhalb der Landkreis-Internetplattformen tritt der Naturpark kaum in Erscheinung. Informationen oder Links zum Naturpark sind hier häufig nur zu finden, wenn ein entsprechendes Stichwort in die Suchfunktion eingegeben wird (vgl. kreis-swm.de, lk-mecklenburgische-seenplatte.de, landkreis-rostock.de). Vom Naturpark herausgegebene Druckerzeugnisse Der Naturpark gibt in unregelmäßiger Folge die Schriftenreihe "Aus Kultur und Wissenschaft" heraus. Neben dem käuflichen Erwerb können diese aus dem Internet herunter geladen werden ( ). Bisher erschienen sind: 221

236 Heft 1/1999: Zur Wald-, Forst und Siedlungsgeschichte. Heft 2/1999: Ausstattung, Entwicklung und Pflege wertvoller Naturräume. Da LIFE- Projekt Heft 3/2003: Die Dorf-, Stadt- und Klosterkirchen im Naturpark und seinem Umfeld Heft 4/2005: Wege durch das Land - Landwege im Kreis Parchim. Heft 5/2007: Die Gutsdörfer, Gutsanlagen und Parks im Naturpark und seinem Umfeld. Heft 6/2010:Die Vogelwelt des Naturparks mit Empfehlungen für ornithologische Exkursionen. Heft 7/2012: Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Weitere Veröffentlichungen sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Naturpark - aktuell. Gemeinsam von der Naturparkverwaltung und dem Förderverein herausgegebenes Informationsblatt, Erscheinungsweise ca. einmal jährlich. Informationsheft Das Kultur- und Informationszentrum "Karower Meiler" (2001) Faltblattserie zu verschiedenen Themen Postkartenserie Der jährlich erscheinende Veranstaltungskalender der Nationalen Naturlandschaften in der Mecklenburgischen Seenlandschaft Unterwegs liegt u. a. im Informationszentrum Karower Meiler aus. Veranstaltungen Im und am Karower Meiler finden im Jahresverlauf eine Reihe von Veranstaltungen statt. Hierzu gehören u. a. das Herbstfest im September 68 und regelmäßige Vorträge sowie thematische, geführte Wanderungen, Kanuwanderungen und Radtouren. Auf die Veranstaltungen wird im Veranstaltungskalender sowie über Plakate hingewiesen. Weiterhin sind sie auf der homepage des Naturparks ( aktuell einsehbar. Der Förderverein hat im Mai 2013 bereits zum elften Mal eine Erlebnis-Wanderwoche durchgeführt. Diese Veranstaltung wurde unter dem Dach des Deutschen Volkssportbund e. V. (DVV) organisiert. An fünf Wochentagen wurden geführte Wanderungen in den beiden Schutzgebieten absolviert. Am Sonntag zuvor fand der Große Wandertag des Naturparks statt. Medienarbeit Zu besonderen Anlässen werden von der Naturparkverwaltung bzw. dem Landesamt Pressemitteilungen herausgegeben. Derzeit sind auf der amtlichen Internetseite sieben Pressemitteilungen abrufbar. Um den Naturpark zu unterstützen, auch in Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit, hat sich der Naturpark-Förderverein Naturpark Nossentiner-Schwinzer Heide e. V gegründet. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Naturparkstation zu unterstützen 68 Das Kinderfest musste aus Kapazitätsgründen ab 2014 eingestellt werden. 222

237 und zu ergänzen sowie die Erhaltung und den nachhaltigen Schutz der einzigartigen Kulturlandschaft zu fördern. ( ) Dachmarke Nationale Naturlandschaften Die Großschutzgebiete Deutschlands vermarkten sich seit Herbst 2005 unter dem gemeinsamen Namen Nationale Naturlandschaften. Unter dieser Dachmarke sind Nationalparke, Naturparke und Biosphärenreservate zusammengefasst. Das Corporate- Design wurde von EUROPARC Deutschland in Kooperation mit dem Verband Deutscher Naturparke (VDN) entwickelt. Es findet durchgängig in den Werbemitteln und in der gemeinsamen Website Anwendung, so dass ein hoher Wiedererkennungswert gewährleistet ist. Weitere mit dieser Dachmarkenstrategie verbundene Ziele sind: positive Emotionen auszulösen und zum Besuch der Nationalen Naturlandschaften einzuladen; Werte, Inhalte und Leistungen der Großschutzgebiete zu transportieren; zur Unterstützung aufzurufen und den Stellenwert in Politik und Gesellschaft zu erhöhen. Vorrangiges Ziel der Dachmarkenstrategie ist es zudem, Identität zu stiften und integrativ nach innen zu wirken. Neben der Wortmarke Nationale Naturlandschaften steht dabei das aus einem dreifarbigen Punkt gebildete Logo als zugehörige Bildmarke im Zentrum des gemeinsamen Corporate-Designs. Die jeweilige Farbgebung ist individuell für jedes Großschutzgebiet gestaltet. 69 C.17.2 Umweltbildung Zur Umweltbildung im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide gehören alle Aktivitäten und Anregungen, die der Herausbildung und Entwicklung einer differenzierten und reichen Beziehung des Menschen zur Natur und seinen Mitmenschen dienen. ( ) Kultur- und Informationszentrum Karower Meiler Träger des Kultur- und Informationszentrums Karower Meiler war bis zum der Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V., seit dem liegt die Trägerschaft beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V. In dem einem Meiler nachempfundenen Gebäude wird die ständige Ausstellung Der Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, eine geschützte Kulturlandschaft in Mecklenburg- Vorpommern gezeigt. Das Haus ist untergliedert in den Eingangsbereich mit Rezeption (Information, Verkauf, Fahrradverleih) und Toiletten sowie jeweils einen Ausstellungsund Veranstaltungsraum. Der über zwei Stockwerke gehende Ausstellungsraum verfügt über eine interne Ausblickplattform und die Ausstellungsmodule Ameisenwelt sowie Seeadler und Jagd inklusive eines fliegenden Seeadlerpräparates. Des Weiteren werden verschiedene Info-Tafeln mit Fotos und diversen thematischen Karten, Dioramen und Präparate mit Tieren der Region gezeigt sowie ein Hörraum mit Stimmen aus der Natur, ein multimedialer Führer durch den Naturpark, ein Fuchsbau und eine Bastelhöhle für Kinder geboten. Im Freigelände um den Karower Meiler gibt es einen Bauerngarten 69 Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): Naturpark Sternberger Seenland. Naturparkplan Daten und Fakten. S

238 sowie ständig wechselnde Sonderausstellungen von Berufs- und Laienkünstlern der Region. Auf einer großen Informationstafel wird die Naturparkregion auf einem Luftbild dargestellt. Der Karower Meiler versteht sich zum einen als zentraler Anlaufpunkt für Gäste, an dem die Möglichkeit besteht, sich über Ausflugsziele und Erlebnismöglichkeiten zu informieren. Zielgruppe ist zum anderen auch die einheimische Bevölkerung, insbesondere Kinder, für die entsprechende Angebote in der Ausstellung und im Außengelände vorgehalten werden. Die Einrichtung wird regelmäßig an Projekttagen durch die Schulen der Region genutzt ( ). Naturschutzstation Wooster Teerofen Die Naturschutzstation wird ebenfalls vom Förderverein betrieben. Ursprünglich in einer einfachen Räumlichkeit angesiedelt, steht seit einiger Zeit eine ehemalige Häuslerei im Ort zur Verfügung, die sich derzeit noch im Um- und Ausbau befindet. In der Naturschutzstation werden vorrangig Workshops angeboten, in denen umweltbildnerische Inhalte vermittelt werden. Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit den Grundschulen im Naturpark, welche die Station für Projekttage nutzen. Weitere Kooperationspartner sind die Universitäten im Land (Rostock, Greifswald), der Internationale Bund (jährliche internationale Jugendlager) sowie Ferieneinrichtungen in der Region. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Gruppen älterer Jugendlicher, wie Studenten, Pfadfinder etc., die u. a. im Rahmen von internationalen Workcamps in den Naturpark kommen. Ein weiteres Projekt des Fördervereins befindet sich auf einer ehemaligen militärischen Liegenschaft in Bossow. Hier ist vorgesehen einen behindertengerechten Naturerlebnispfad einzurichten. Weitere Umweltbildungseinrichtungen in der Naturparkregion Mit den weiteren in der Naturparkregion vorhandenen Umweltbildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorten besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Naturpark. Zu nennen sind folgende Einrichtungen: Jugendwaldheim Loppin: wird mit seinen vielfältigen Lernangeboten in modernen Räumlichkeiten höchsten waldpädagogischen Ansprüchen gerecht (1.000 Besucher mit über Übernachtungen) Naturkontaktstation Förderverein Langenhägener Seewiesen e. V. Kinder- und Jugendbegegnungsstätte mit Waldschule Neu Sammit Wisentreservat auf den Damerower Werder mit Schaugehege und Fütterungen, sowie Schaugehege mit Rotwild, Wisentausstellung mit Gastronomie im Eingangegebäude, entlang des Walderlebnispfades kann die Halbinsel erkundet werden Das Angebot dieser Kinder- und Jugendbegegnungsstätten richtet sich an Kirchengemeinden, Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen, freie Träger der Jugendhilfe, Vereine und Familien. Weitere Kinder- und Jugendlager: Ferienpark Plauer See in Alt-Schwerin, Träger: Kommanditgesellschaft 224

239 Ferienlager Barkow, Träger VFFG e. V. - Verein für Ferien- und Freizeitgestaltung e. V. Klax-Indianerdorf in Klocksin, Träger: Klax Berlin ggmbh DJH Jugendherbergen: Plau am See, Dammstr. 43 Malchow, Platz der Freiheit 3 Lehr- und Informationspfade In der Naturparkregion gibt es mehrere Lehrpfade, auf denen Besuchern mittels Tafeln verschiedene Themen erläutert werden. Der naturkundliche Lehrpfad in der ehemaligen LIAS-Tongrube in Dobbertin besteht aus mehreren Stationen, an denen über den Tonabbau sowie über die in der Folgezeit entstandenen Lebensräume informiert wird. Die erste Station beschäftigt sich mit der Technik und Historie des Tonabbaus. [...] eine weitere Tafel gibt Auskunft über die verschiedenen Sukzessionsstadien der in der Grube vorkommenden Vegetation. An der eigentlichen Tonscholle werden dem Besucher anschaulich die geologischen und eiszeitlichen Zusammenhänge mit dem Tonvorkommen erklärt, mehrere Tafeln informieren dann über gewässerökologische Zusammenhänge, die in der Tongrube beobachtet werden können. Der Lehrpfad schließt mit Ausführungen zum damaligen Leben im Jura-Meer ab, die auf einer Tafel in Form des Segels eines nachempfundenen Holzfloß' nachzulesen sind. ( Der Naturlehrpfad im Mildenitz-Durchbruchstal, entlang des europäischen Fernwanderweges E9a, informiert in Deutsch und Englisch über die Entwicklung des Gebietes. Auf insgesamt 12 Tafeln werden die naturräumlichen Gegebenheiten, wie die geologische Entwicklung und die Entwicklung des Waldes erläutert (Stand 2004, ). Weitere Lehrpfade sind: Der Naturlehrpfad Durch die Wooster Heide, der in den Park Sandhof, in das kleine Moor in Wooster Teerofen und in das Naturschutzgebiet Dünenkiefernwald am Langhagensee führt, ist 8,1 km lang. Ausgangspunkt ist der Pavillion auf dem Festplatz in Sandhof. Weitere Stationen sind: das Westufer des Damerower Sees und des Paschensees, das Moor am Langenhagensee sowie dessen Westufer, der Park Sandhof mit seinen fast 100 Baum- und Straucharten und der Aussichtsturm Rothirsch am Großen Serrahn ( ). Der archäologische Lehrpfad Lohmen ist als Rundwanderweg mit einer Länge von 20 km angelegt und führt durch die Orte Lohmen, Gerdshagen, Klein Upahl, Lähnwitz und Garden. Der Besucher lernt Wissenswertes über tausendjährige Zeitzeugen kennen. Vom Aussichtsturm am Jasenberg sind weite Ausblicke über die Hügellandschaft mit Wäldern, Weiden und Feldern möglich. Naturlehrpfad Mäckelberg-Rathmannsmoor in Krakow am See Naturlehrpfad Up ollen Spuren zwischen Alt und Neu Sammit Naturlehrpfad an der Westseite des Samoter Sees Nähe Karow Naturlehrpfad um den Bergsee bei Alt Gaarz 225

240 Naturlehrpafd um den Hofsee bei Leisten Vom Naturpark sind weitere Einrichtungen in Bossow und Wooster Teerofen geplant, die u. a. auch barrierefreie Angebote beinhalten sollen. Eingangsbereiche und Beobachtungseinrichtungen Außer am Karower Meiler konzentrieren sich die Einrichtungen des Naturparks an den sogenannten Eingangsbereichen und an den Beobachtungstürmen. Die Eingangsbereiche befinden sich überwiegend an den Ausgangspunkten von Rundwanderwegen oder Lehrpfaden. Sie sind überwiegend in der offiziellen Naturparkkarte verzeichnet. Die Eingangsbereiche bestehen in der Regel aus einem hölzernen Schild mit dem Schriftzug des Naturparks, einer Park- und Rastmöglichkeit und einer oder mehreren Infotafeln. Des Weiteren verfügt der Naturpark über vier Beobachtungstürme, von denen aus streng geschützte Gewässer und/oder Feuchtgebiete eingesehen werden können. Zwei stehen am Krakower Obersee (Türme Seeadler und Rohrsänger ), einer am Plauer See bei Karow ( Moorochse ) und einer am großen Serrahn bei Sandhof ( Rothirsch ). Bei den Türmen handelt es sich um massive hölzerne Bauten auf denen auch Gruppen von ca. zehn bis 15 Personen Platz finden. Der Moorochse ist mit einem Münzfernrohr zur Beobachtung der Tierwelt ausgestattet. An den Türmen und im Umfeld wird mittels Schaubildern und Tafeln über mögliche Beobachtungen informiert. Weitere Aussichtstürme gibt es am Krakower See, am Ostufer am sogenannten Reuters Paradiesgartenblick sowie am Westufer ein großer massiver Turm auf dem Jörnberg. Regionales Informationssystem Info-Direkt Das Informationssystem wurde im Rahmen eines Leader-Förderprojektes unter maßgeblicher Mitwirkung des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide entwickelt und in diesem Großschutzgebiet auch erstmalig umgesetzt. Andere Schutzgebiete und Regionen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Beschilderung mittlerweile übernommen. Das System besteht im Wesentlichen aus folgenden Elementen: zentrale Informationspunkte, i.d.r. mehrere Tafeln mit Informationen zur Region und zur Ortschaft dezentrale Informationspunkte, z. B. Objekttafeln mit Erläuterungen zu Denkmalen, Sehenswürdigkeiten Hinweisbeschilderung bzw. Wegweisung in der Regel zu touristischen Objekten im Nahbereich mit Schildern in den Grundfarben Braun, Grün, Weiß Faltblätter mit umfassenden Informationen z. B. zu einer Ortschaft In dem System sind derzeit ca. 700 Objekte innerhalb des Naturparks erfasst. 226

241 Führungsangebote Die Naturwacht im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide offeriert unterschiedliche Umweltbildungsangebote. Hierzu gehören Diavorträge, Naturerlebnisspiele oder die Durchführung von thematischen Führungen. Tabelle 127 im Anhang zeigt beispielhaft die im Jahr 2012 von April bis September angebotenen Führungen. Gemeinsam mit den benachbarten Naturparken wird zurzeit eine Ausbildung von Naturund Landschaftsführern durchgeführt. Nach dem Vorbild anderer Naturparke - z. B. Dahme-Heideseen in Brandenburg (vgl. sollen Touren auf privatwirtschaftlicher Basis angeboten und dadurch die Naturwacht entlastet werden. 227

242 D Quellenverzeichnis D.1 Literatur, schriftliche Dokumente ARBEITSGRUPPE STADTCHRONIK (Basedow, L.; Bernstein, A.; Geistert, W.; Lorenz, S.; Mombour, D.; Otto, S. & Schleicher, G.) (2012): Chronik der Stadt Krakow am See. Sutton- Verlag. 224 S. Erfurt. BEHL, S. (1996): Abschlussbericht zur Kartierung des Fischotters (Lutra lutra L.) im Bereich des Naturparks Nossentiner / Schwinzer Heide. Gutachten i.a. des Fördervereins Naturpark/Nossentiner Heide. BIOTA/Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (2007): Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) Ämter Goldberg-Mildenitz, Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz. Bützow. BIOPLAN (1995): Übersicht zu den gegenwärtig im Land Mecklenburg-Vorpommern durch Schöpfwerke regulierten Feuchtgebieten. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt und Natur M-V. Neuenkirchen. BIOPLAN (2012): Limnologisches Gutachten Bolzsee. Gutachten im Auftrag des StALU MMR. BMU/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit (2012): Bundesprogramm Wiedervernetzung. Grundlagen - Aktionsfelder - Zusammenarbeit. Berlin. BMWI/Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.) 2010: Grundlagenuntersuchung Freizeit- und Urlaubsmarkt Wandern. Berlin. DTV/Deutscher Wanderverband (Hrsg.) 2005: Natur-Erlebnis-Angebote, Entwicklung und Vermarktung. Bonn DTV/Deutscher Wanderverband (Hrsg.) 2003: Wanderbares Deutschland, Praxisleitfaden zur Förderung des Wandertourismus, Bonn/ Kassel. DWIF/Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr (2002) (Hrsg.): Ausgaben der Übernachtungsgäste in Deutschland. München. EUROPARC Deutschland e.v. (2005): Deutsche Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate. Leitbilder. Berlin. FGSV/Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. (1998): Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Köln FV NP NSH/Förderverein Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide (1995): Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Führer durch eine alte mecklenburgische Kulturlandschaft. Demmler Verlag. 261 S. Schwerin. 228

243 FUCHS, A. (1992): "Lias von Dobbertin" - ein geologisches Naturdenkmal im Kreis Lübz (Mecklenburg). Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. 35 Jahrgang, Heft ½. GBL. DDR SONDERDRUCK NR : Anordnung über die Markierung der Wanderwege in der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juli 1960 ( ) GEMEINDE KAROW (2005): Flächennutzungsplan Karow. Erarbeitet durch S & D Stadt und Dorf Schwerin. GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2011): Bericht zur Kartierung und Bewertung der Habitatelemente des Fischotters im FFH-Gebiet DE Plauer See und Umgebung. Kratzeburg GORAL, F. & MÜLLER, J. (2010): Auswirkungen des Waldumbaus im Waldgebiet der Schorfheide auf die Entwicklung der Grundwasserhöhen und den Zustand der Waldmoore. In Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg Heft 3,4. GROSCHE, K. (2003): Untersuchungen zum Schutz von Fledermäusen und diesbezügliche Maßnahmen in der Waldbehandlung in geschützten Gebieten um Wooster Teerofen. Diplomarbeit. TU Dresden/ Forstwissenschaften Tharandt, Tharandt. GÜNTHER, V. (o.j.): Die Vogelwelt des Naturparks mit Empfehlungen für ornithologische Exkursionen. Unveröffentlicht. GUTZEIT, K. (2005): Der Einfluss von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen auf die Entwicklung von Kulturlandschaft und Kulturbauwerken unter besonderer Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie - dargestellt am Beispiel der Oberen Nebel. Diplomarbeit. Universität Rostock GVOBl. M-V 2010, S. 66: Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) Vom 23. Februar 2010*) (Stand: 25. September 2012, um Uhr) GVOBl. M-V 2011, S. 870: Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz - LWaldG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011 (Stand: 25. September 2012, um Uhr) HAUBOLD, S. (2005): Verhalten freilebender Fischotter (Lutra lutra L.) an einer Markierungsstelle in der Mecklenburgischen Seenplatte. Diplomarbeit an der EMAU Greifswald HECKMANN, H./Hrsg. (1991): Mecklenburg-Vorpommern - Historische Landeskunde Mitteldeutschlands. Verlag Weidlich. Würzburg. 349 S. 229

244 HELD, M., HÖLKER, F. & JESSEL, B./ Hrsg. (2013): Schutz der Nacht Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft. Grundlagen, Folgen, Handlungsansätze, Beispiele guter Praxis. BfN-Skripten 336. Bonn - Bad Godesberg. HEMPRICH, G. & SCHUMANN, M. (1995): Pflanzensoziologische Kartierung ausgewählter Gebiete am Goldberger See (Südufer), in der Borgsee-Niederung und der Höllwiese (1995). unveröff. Gutachten i.a. des StAUn Lübz). HOFFMANN U. (2004): Erholungsnutzung und Naturschutz in Naturparken Eine empirische Untersuchung des Erholungsverhaltens von Besuchern des Naturparks Nossentiner/ Schwinzer Heide sowie ihres Akzeptanzverhaltens gegenüber Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes. Dresden. IFFERT, D (2001): Fischotternachweis Untersuchungen i. A. des NP NSH IHU/Ingenieurbüro für Hydrologie und Umwelt Groß Upahl (2001): Moorerfassung im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. unveröff. Gutachten i. A. des Landesamtes für Forsten und Großschutzgebiete M-V. I.L.N. & IFAÖ/Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz & Institut für Angewandte Ökologie (2009): Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Stand: Februar Güstrow. IWU/Ingenieurbüro Wasser und Umwelt (1996): Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern. Unveröffentlichte Studie im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin. JAHN, C. (2010): Die Entwicklung der Grund- und Seewasserspiegel in der Nossentiner Heide (Mecklenburg) in den letzten vier Jahrzehnten unter besonderer Berücksichtigung des Drewitzer Sees. Bachelorarbeit an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. JANSEN, W. & JENNERICH, H.-J. (2009): Edelkrebsprojekt in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen. Fischerei und Fischmarkt in MV, 5/ 2009, S JESCHKE, L.; LENSCHOW, U. & ZIMMERMANN, H. (2003): Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Herausgegeben vom Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern. Demmler Verlag. Schwerin. 712 S. JUEG, U.: Malakofaunistische Untersuchungen im Verlandungsbereich der Mildenitz am Schwarzen See sowie in den NSG "Großer und Kleiner Serrahn" und "Klädener Plage". Gutachten i.a: der Naturparkverwaltung NSH KALZ, B. & KOCH, R. (2005): Untersuchungen an freilebenden Fischottern im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (Mecklenburg-Vorpommern; Individualerkennung mittels DNA-Analysen aus Kotproben. 230

245 KATZUNG, G. (2004): Geologie von Mecklenburg-Vorpommern. Stuttgart. KOCH, R. (1996): Fledermauskundliche Untersuchungen in Kirchen und deren Umfeld im Naturpark "Nossentiner/Schwinzer Heide".- Gutachten i.a. (STAUN) Lübz KOCH, R. (2010): Sicherung von Naturdenkmalen im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Masterarbeit. Universität Rostock. KÖHLER, F. (2003): Vergleichende Untersuchungen zur Totholzkäferfauna (Coleoptera) in drei Naturwaldreservaten in Mecklenburg-Vorpommern. NWR Hinrichshagen (FA Lüttenhagen), NWR Kronwald (FA Poggendorf), NWR Stephansberg (FA Sandhof) und zugehörige Vergleichsflächen. - Mitt. Forstl. Versuchswesen Meckl.-Vorp. (Schwerin) 4, KÖHLER, F. (2006): Aktueller Stand der Totholzkäfererfassung (Coleoptera) in Naturwaldreservaten und weiteren Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern. - Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen (Schwerin) Heft 7, KÖHLER, F. (2008): Die Totholzkäfer des Naturwaldreservate Barkhorst (Forstamt Güstrow). - Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen Mecklenburg-Vorpommern, im Druck. KOSSACK, S. (2013): Entwicklung von Erfolgsfaktoren für die touristische Nutzung von Sternenparks. Masterarbeit, HNE Eberswalde. KRECH, M. (2003): Untersuchungen der Libellenfauna im NSG "Drewitzer See, Dreiersee und Lübowsee". Kurzbericht i.a. des Naturpaks NSH. unveröffentlicht. KRECH, M. (2008): Erfassung und Bewertung der Libellenfauna an Gewässern, Mooren und Feuchtbiotopen im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. unveröffentlicht. KRONE, O. (Hrsg.) (2008): Bleivergiftungen bei Seeadlern: Ursachen und Lösungsansätze. Anforderungen an bleifreie Büchsengeschosse.Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW). LAMPEN, H.-P. und GOTTSCHALK, E. (1993): Zur Libellenfauna des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Gutachten i. A. des Naturparks NSH. LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE. Beschlussvorlage KTI/11/2012 vom 14. Februar

246 LFG M-V/Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete M-V, Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide und Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1999): Ausstattung, Pflege und Entwicklung wertvoller Naturräume. Karow. LFG M-V/Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete M-V, Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide und Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2005): Wege durch das Land Landwege im Kreis Parchim. Karow. LANDESFORST M-V/Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Anstalt des öffentlichen Rechtes/ Hrsg. (2007): Forstliche Standortskartierung in Mecklenburg-Vorpommern, Teil A. Wuchsgebiete und Wuchsbezirke, Band I (Grundlagen, Methode und Wuchsgebiete 01, 02 und 03) und II (Wuchsgebiete 05, 06, 07, 08, 12 und 13). Malchin. LAG GÜSTROWER LANDKREIS/Lokale Aktionsgruppe Güstrower Landkreis e.v. (2007): Gebietsbezogene Lokale Entwicklungsstrategie der Region Landkreis Güstrow. Güstrow. LANDESAMT FÜR STRAßENBAU (2006): Verkehrsmengenkarte Schwerin. LANDESAMT FÜR STRAßENBAU (2010): Verkehrsmengenkarte Schwerin. LANDESAMT FÜR STRAßENBAU (2012): Verkehrsmengenkarte Schwerin. LITTERSKI, B.; BERG, C. & MÜLLER, D. (2006): Analyse landesweiter Artendaten ( 20 Biotopkartierung) zur Erstellung von Flächenkulissen für die FFH-Management- und die Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung. Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern: 48 S., Schwerin. LORENZ, S. (o.j.): Die Entwicklung der Landschaften des Naturparks. Unveröffentlicht. In: GÜNTHER (o.j.) LORENZ, S. (2007): Die spätpleistozäne und holozäne Gewässernetzentwicklung im Bereich der Pommerschen Haupteisrandlage Mecklenburgs. Dissertation EMA Universität Greifswald. LU M-V/Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2008): Kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg- Vorpommern heute und nach Abschluss der EU-Förderperiode Schwerin. LU M-V/Ministerium für Landwirtschaft-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2012): 18. Jagdbericht für Mecklenburg-Vorpommern. Jagdjahre 2009/2010 und 2010/2011. Schwerin. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern/Hrsg. (2005a): Karte der Heutigen Potenziellen Natürlichen Vegetation Mecklenburg-Vorpommerns Erläuterungen zur Naturschutz-Fachkarte M 1: Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V. Heft 1/

247 LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern/ Hrsg. (2005b): Beiträge zum Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern Böden in Mecklenburg-Vorpommern, Abriss ihrer Entstehung, Verbreitung und Nutzung. 2. Auflage. Güstrow. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2007a): Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Mittleres Mecklenburg/Rostock (GLRP MMR), Erste Fortschreibung. Güstrow. LUNG M-V (2007b): Zusammenstellung und Auswertung vegetationskundlicher Untersuchungen im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Güstrow. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2008a): Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan der Region Westmecklenburg (GLRP WM), Erste Fortschreibung. Güstrow. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2008b): Luftgütebericht 2006/2007. Güstrow. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2010): Kurzbericht zur Luftgüte Materialien zur Umwelt 01/2010. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2011a): Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan der Region Mecklenburgische Seenplatte (GLRP MS), Erste Fortschreibung. Güstrow LUNG M-V (2011b): Verkehrsbauwerke und ihre Durchgängigkeit für den Fischotter, unveröffentlichtes Gutachten. Güstrow. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2012a): Jahresbericht zur Luftgüte Materialien zur Umwelt 02/2012. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2012b): Daten zur Abfallwirtschaft Materialien zur Umwelt 01/2012. LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2012c): Datenherausgabe zum Feldblockkataster. Dezember 2012 LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2012d): Landwegekartierung im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Unveröffentlichtes Gutachten. 233

248 LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2013): Fortschreibung des Prioritätenkonzeptes zur Planung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische und Rundmäuler in den Fließgewässern Mecklenburg-Vorpommerns. Materialien zur Umwelt 01/2013. MABL M-V/Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg- Vorpommern (2005): Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. MANN, A. (2004): Die jagdliche Entwicklung im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide in den letzten 40 Jahren. Meisterarbeit im Rahmen der Prüfung zum Revierjagdmeister. Bad Wilsnack. MELFF M-V/Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2002): Richtlinien zur Umsetzung von Zielen und Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin. MELFF M-V/Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2003): Wald und Forstwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern Mehr als ein paar Bäume am Meer. Schwerin. MEWES, W., GÜNTHER, V., HENSEL, F., LORENZ, S. & NEUBAUER, W. (2010): Die Vogelwelt des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Aus Kultur und Wissenschaft, Heft 6. MEYER, B.; HIRT, U. & MEWES, M. (2003): Landschaftsstrukturen zur Ableitung von Landschaftsindikatoren im Einzugsgebiet der mittleren Mulde. UFZ-Bericht 5/2003. Leipzig- Halle. 87 S. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND TOURISMUS MECKLENBURG-VORPOMMERN/ Hrsg. (2004): Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern Schwerin. MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, BAU UND TOURISMUS MECKLENBURG-VORPOMMERN/ Hrsg. (2012): Wirtschaftsbericht Mecklenburg-Vorpommern Investieren in Mecklenburg- Vorpommern Schwerin. NAGEL, H. & GREGOR, H. (1998): Ökologische Belastungsgrenzen - Critical Loads & Levels. Ein internationales KONZEPT für die Luftreinhaltepolitik. Springer Verlag. Heidelberg. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1999a): Zur Wald-, Forst- und Siedlungsgeschichte des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Aus Kultur und Wissenschaft Heft 1/1999. Schriftenreihe des Fördervereins des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. 234

249 NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1999b): Ausstattung, Entwicklung und Pflege wertvoller Naturräume. Aus Kultur und Wissenschaft Heft 1/1999. Schriftenreihe des Fördervereins des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2000): Eine Entdeckungsreise. Interaktive CD-ROM. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2001a): Das Kultur- und Informationszentrum "Karower Meiler". Ausstellungsführer. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2001b): Die Dorf-, Stadt- und Klosterkirchen im Naturpark und seinem Umfeld aus Kultur und Wissenschaft, Heft 3/2003. Schriftenreihe des Fördervereins Naturpark des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2007): Die Gutsdörfer, Gutsanlagen und Parks im Naturpark und seinem Umfeld. Aus Kultur und Wissenschaft, Heft 5/2007. Schriftenreihe des Fördervereins Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2008): Naturpark-aktuell. Informationsblatt aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, Ausgabe 3, April Karow. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2009): Naturpark-aktuell. Informationsblatt aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, Ausgabe 5, Oktober Karow. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2011): Naturpark-aktuell. Informationsblatt aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, Ausgabe 2, April Karow. NP NSH/Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (2012): Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Aus Kultur und Wissenschaft, Heft 7/2012. Schriftenreihe des Fördervereins Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BIELWALD, G.; HAUKE, U.; LUDWIG, G.; PRETSCHER, P.; SCHRÖDER, E.; SSYMANK, A. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. SCHRIFTENREIHE für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 1. Herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz. Bonn - Bad Godesberg POCHSTEIN, R. (2005): Mobilfunk Antennenträger. In: Regionalblick Westmecklenburg Informationen des Regionalen Planungsverbandes. Nr. 3 Juni / Schwerin. 235

250 PREUß, S. (2011): Zur Wirkung von Naturparkplanung auf die Landschaftsentwicklung am Beispiel der litoralen Bereiche ausgewählter Standgewässer im Gebiet des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide. Masterarbeit. Universität Rostock PULS, A. (2009): Vegetationsanalyse der Kreidescholle Nossentin. Bachelorarbeit der Uni Rostock. REIKE, H.-P. (2011): Erfassung der Holz- und Pilzkäferfauna an drei ausgewählten Standorten im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Gutachten i. A. des LUNG M-V und des NP NSH. REINHOLD, U. (1991): Naturpark "Nossentiner/Schwinzer Heide" - Entwicklungsstudie. Dipolomarbeit an der TU Dresden. RPV MMR/Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock (2010): Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MMR). Rostock. RPV REGION ROSTOCK/ Regionaler Planungsverband Region Rostock (2013): Raumentwicklungsprogramm Region Rostock. Fortschreibung des Kapitels 6.5 Energie einschließlich Windenergie Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren. Januar Rostock. RPV WM/Regionaler Planungsverband Westmecklenburg (2009): Regionales Radwegekonzept Westmecklenburg Schwerin RPV WM/Regionaler Planungsverband Westmecklenburg (2011): Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM). Schwerin. RPV MS/Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte (2011): Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS). Neubrandenburg. SCHAFFRATH, U. (2003): Osmoderma eremita. In: B. Petersen, G. Ellwanger, R. Bless, P. Boye, E. Schröder & Ssymank, A. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg: SCHMID, H., W. DOPPLER, D. HEYNEN & M. RÖSSLER (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. - 2., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. 58 S. Seemann, R. (1996): Malakofaunistische Untersuchung des NSG Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee sowie des NSG Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz. Im Auftrag des Landesnationalparkamtes Mecklenburg-Vorpommern, unveröffentlicht. 236

251 SEEMANN, R. (1999): Erfassung der Mollusken am Ostufer des Drewitzer Sees. In: Salix (1999): Umweltverträglichkeitsstudie Naturhotel am Drewitzer See. UVS im Auftrag der TLG Rostock, unveröffentlicht. STADT GOLDBERG (1994): LANDSCHAFTSPLAN GOLDBERG. GODLBERG. STADTVERTRETUNG PLAU AM SEE, AUSSCHUSS FÜR TOURISMUS UND WIRTSCHAFT (2012): Fortschreibung der Tourismuskonzeption. Plau am See. STALU MM/ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (2011): Managementplan für das FFH-Gebiet DE Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin. Rostock. STALU MS/ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (2011): Managementplan für das FFH-Gebiet DE Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren. Neubrandenburg. STALU MS/ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (2012): Managementplan für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee. Neubrandenburg. STALU WM/ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (2011): Managementplan für das FFH-Gebiet DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen See. Teilgebiet: Unterlauf. Schwerin. STALU WM/ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (2013): Managementplan für das FFH-Gebiet DE Plauer See und Umgebung. Schwerin. STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2010): Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen in den kreisfreien Städten und Landkreisen Anlage zur Presseinformation Nr. 62/2010. STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2011a): Statistische Berichte Tourismus, Gastgewerbe. G IV - m, j. Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Dezember 2010, Jahr Schwerin. STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2011b): Statistische Berichte Gesundheitswesen. A IV j. Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin. STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2012): VGR der Länder. PI j. Bruttoinlandsprodukt und Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern 2008 bis Schwerin. 237

252 STATISTISCHES AMT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2013): Statistische Berichte. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. QI 3j. Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin. STAUN ROSTOCK/Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock (2008): Kurzbericht zur WRRL-Bewirtschaftungsvorplanung Nebel und Zuflüsse. Erarbeitet durch Ingenieurbüro LAWA. Rostock. STAUN SCHWERIN/Staatliches Amt für Umwelt und Natur Schwerin (2009): Bewirtschaftungsvorplanung Obere Mildenitz. Kurzbericht. Erarbeitet durch Pöyry ibs GmbH. Schwerin. STEINMANN, I. & BLESS, R. (2004): Fische und Rundmäuler der FFH-Richtlinie. In: Petersen, B.; Ellwanger, G.; Bless, R.; Boye, P. Schröder, E.; Ssymank, A. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 2. Herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz. Bonn Bad Godesberg SUCKOW, K. (2006): Erarbeitung einer Konzeption für Fußwanderwege im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide. Diplomarbeit Universität Rostock.. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Urlaub bis zum Horizont. Luftkurort Krakow am See und Umgebung. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsflyer Großstein- und Hügelgräber. Luftkurort Krakow am See und Umgebung. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsflyer Wandern durch die Krakower Seen- und Waldlandschaft. Luftkurort Krakow am See und Umgebung. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsflyer Radeln. Luftkurort Krakow am See und Umgebung. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsflyer Faszination Wasser. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsflyer Kleiner Stadtführer. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Informationsbroschüre Hofläden & Hofcafés in Mecklenburg-Vorpommern. Krakow am See. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Reiturlaub in Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012. o.o. 238

253 TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): Landurlaub Mecklenburg-Vorpommern 2012/2013. o.o. TOURISMUS GMBH KRAKOWER SEEN/ Hrsg. (o.j.): ErlebnisReich Natur. Wandern zwischen Meer und Seen. o.o. TOURIST-INFORMATION FLEESENSEE-TOURISTIK MALCHOW E.V. (o.j.): Gastgeberverzeichnis Inselstadt Malchow. Mecklenburgische Seenplatte. Malchow. TOURISTINFORMATION KRAKOW AM SEE (o.j.): Radeln. Mecklenburgische Seenplatte. Luftkurort Krakow am See. TOURIST-INFO PLAU AM SEE GMBH (o.j.): Urlaubskatalog. Luftkurort Plau am See. Plau am See. TVM/Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (2011): Kommunikations- und Markenkonzept 2022 Mecklenburg-Vorpommern. Rostock. UM M-V/Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern/ Hrsg. (2003): Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin. UM M-V/Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern/ Hrsg. (2009): Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore. Fortschreibung des Konzeptes zur Bestandssicherung und zur Entwicklung der Moore. Schwerin. UMWELTPLAN GMBH & I.L.N GREIFSWALD GMBH (2013): Managementplan für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie - Höhere Pflanzen. Unveröff. Gutachten i.a. des LUNG M-V. VOIGTLÄNDER, U.; SCHELLER, W. & MARTIN, C. (2001): Ursachen für die Unterschiede im biologischen Inventar der Agrarlandschaft in Ost- und Westdeutschland. Schriftenreihe Angewandte Landschaftsökologie 40. Bonn-Bad Godesberg. 408 S. WAREN (MÜRITZ)-INFORMATION/ Hrsg. (o.j.): Wandern im Land der Tausend Seen. o.o. WAREN (MÜRITZ)-INFORMATION/ Hrsg. (o.j.): Gastgeberverzeichnis. Luftkurort Waren (Müritz). Ihre Gastgeber Waren (Müritz). WINKLER, H.-M., WATERSTRAAT, A., HAMANN, N., SCHAARSCHMIDT, T., LEMCKE, R. & ZETTLER, M.L. (2008): Verbreitungsatlas der Fische, Rundmäuler, Großmuscheln und Großkrebse in Mecklenburg-Vorpommern. Natur und Text, Rangsdorf: WIRTSCHAFTSMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN (2004.): Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern Schwerin. WM M-V/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (2008): Klimaschutz und Folgen des Klimawandels in Mecklenburg-Vorpommern, Studie aufgrund des Landtagsbeschlusses vom (Drs. 5/352). Schwerin. 239

254 ZESSIN, W. (2010): Der Dobbertiner Jura (Lias ε, Mecklenburg) und seine Bedeutung für die Paläoentomologie. Virgo, Mitteilungsblatt des Entomologischen Vereins Mecklenburg 13. Jahrgang, Heft 1: 4-9. ZETTLER, M.; JUEG, U.; MENZEL-HARLOFF, H.; GÖLLNITZ, U.; PETRICK, S. WEBER, E. & SEE- MANN, R. (2006): Die Land- und Süßwassermollusken Mecklenburg-Vorpommerns. Obotritendruck. Schwerin. 318 S. D.2 Zitierte mündliche Auskünfte Name (alphabetisch) Funktion Datum Güssmer, Johannes Bürgermeister Gemeinde Jabel Kelterborn, Thomas Leiter Forstamt Nossentiner Heide Koch, Ralf Naturparkverwaltung , , , Reier, Norbert Bürgermeister Stadt Plau am See Zerbe, Frank Leiter Forstamt Sandhof D.3 Gesetze und Richtlinien JagdZVO M-V - Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 LJagdG M-V - Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz) vom 22. März 2000, zuletzt geändert am LWaG M-V - Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 D.4 Kartenmaterial Fahrradkarte Krakow am See Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:75.000) vom verlag grünes herz Hofläden und Hofcafés in Mecklenburg-Vorpommern (LANDURLAUB Mecklenburg- Vorpommern e.v. o.j.) Offizielle Rad- und Wanderkarte Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (1:50.000) vom Maiwald-Verlag Zentrales Geologisches Institut der DDR (1984): Hydrogeologische Karte der Deutschen, Demokratischen Republik 1: (HK50), Blätter 406-3/4 Güstrow/Hoppenrade, 506-1/2 Goldberg/Krakow, 506-3/4 Lübz/Plau, 507-1/2 Waren/Faulenrost, 505-1/2 Crivitz/Mestlin.. 240

255 D.5 Internetlinks Zitierter Internetlink (alphabetisch geordnet) Betreiber der Website Monat + Jahr der zitierten Abrufe arboreten.de Hochschule Osnabrück diewildmanufaktur.de Wildmanufaktur Dobbertin fahrgastschifffahrt-plau.de/ jugend.inmv.de Diana und Dietmar Salewski Landesjugendring Mecklenburg- Vorpommern e.v m-vp.de MANET Marketing GmbH reiten-in-mv.de Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.v. und LANDURLAUB Mecklenburg-Vorpommern e.v , serrahn.vandervalk.de Landhaus Serrahn van der Valk GmbH sisonline.statistik.m-v.de/ Statistisches Amt M-V , sommerstorf.hotelambiente.com HOTEL alter landsitz wanderreiten-in-mv.de INISCEALTRA wanderreiten-in-mv Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock Michael Mierwaldt Amt Goldberg-Mildenitz Tourist Info Plau am See GmbH tangram documents Gesellschaft für technische Dokumentation und Kommunikation mbh Aparthotel "Am See" Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.v. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bauernhof Familie Reichelt , Firma Stefan Boos Internet Service (Bio)EnergieDörfer eg Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V Schau-Imkerei und Fachhandel R. Neumann Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.v Bernd Ruchhöft Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundesnetzagentur Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.v. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

256 Zitierter Internetlink (alphabetisch geordnet) Betreiber der Website Monat + Jahr der zitierten Abrufe Deutscher Tourismusverband e.v Diakonie-Pflegedienst ggmbh in Vorpommern Tourismusverband Prignitz e.v Gemeinde Dobbertin DorfimDorf.de Projektentwicklungs GmbH Kulturverein Lohmen "Herz Mecklenburg" e.v Mecklenburger Draisinenbahn Erstes Buchdruckmuseum Mecklenburg/Vorpommern Alte Schule Deutscher Wetterdienst Deutscher Wetterdienst ECOCAMPING e.v Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg Die Radreisen-Datenbank BF Bonacci, Fleischmann-Gruler GbR FamilienkulTour - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH MANET Marketing GmbH Ilka Zander, Jörg Matuschat Gutshaus Linstow Ringhotel Gutshof Sparow Heidepark Silz e.v Hegegemeinschaft Röbel-Malchow Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.v MANET Marketing GmbH Wolfgang Krüger INSM-Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH Deutscher Jagdverband Jagdschloss Bellin GmbH & CO. KG Förderverein Naturpark Nossentiner / Schwinzer Heide e.v Evangelisch Lutherische Kirchengemeinde KLAX Berlin ggmbh Diakoniewerk Kloster Dobbertin ggmbh Parkhotel Klüschenberg KMG Kliniken plc

257 Zitierter Internetlink (alphabetisch geordnet) Betreiber der Website Monat + Jahr der zitierten Abrufe Amt Krakow am See , Forellenzucht Dobbin MediClin Krankenhaus Plau am See Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust- Parchim Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Güstrow e.v. Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V LANDURLAUB Mecklenburg-Vorpommern e.v Familie Andreas Lange Familie Kleinpeter Landesfischereiverband M-V e. V Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Gemeinde, unterstützt vom Marketingverbund der Seeblickregion Herz Mecklenburg LTE-Anbieter.info, Maik Wildemann & Sebastian Schöne 2.0 Promotion GbR Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern MagicMaps GmbH Stadt Malchow Manufaktur Löwenzahn, Anke Bayler Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.v. Tourismusverband "Mecklenburgische Seenplatte" e.v Tourismusverband Mecklenburg - Schwerin e.v , , MANET Marketing GmbH Kapitän Hans-Jürgen Müller , Fischerei Müritz-Plau GmbH , , Fischerei und Räucherei Alt Schwerin /Sietow Fischerei Müritz-Plau GmbH CDup-Mediendesign AGRONEUM Alt Schwerin tangram documents Gesellschaft für technische Dokumentation und Kommunikation mbh Naturland e.v

258 Zitierter Internetlink (alphabetisch geordnet) Betreiber der Website Monat + Jahr der zitierten Abrufe Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide , tangram documents Gesellschaft für technische Dokumentation und Kommunikation mbh Naturstiftung David Gemeinde Neu Poserin Technikpark Danny Cords Ökologischer Jagdverband e.v IT for Marketing (IT4M) ALPSTEIN Tourismus GmbH & Co. KG Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow NoLimits24 GmbH & Co. KG i Wohn- und Pflegezentrum Am Walde Tourist Info Plau am See GmbH Tourist Info Plau am See GmbH Verkehrsverein Plauer See e.v , Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Bützow , , Rehabilitationsklinik "Garder See" MediClin Reha-Zentrum Plau am See Reisedienst Parchim GmbH www. seeadlerforschung.de Sagen- und Märchenstraße Mecklenburg- Vorpommern e.v. Leibniz-Institut für Zoound Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.v , Seeblickregion Herz Mecklenburg Fahrgastgesellschaft Krakow am See mbh im Van der Valk Resort Linstow Hotel Seeresidenz Gesundbrunn Förderverein Langenhägener Seewiesen e.v. Kooperationsgemeinschaft ServiceQualität Deutschland GbR Rodelbahn & Affenwald Malchow GmbH Stadtwerke Malchow Stadtwerke Waren, Müritz WAZV Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt M-V Förderverein des Naturaparks Sternberger Seenland ,

259 Zitierter Internetlink (alphabetisch geordnet) Betreiber der Website Deutscher Tourismusverband Service GmbH Content, Design & Technik i12 GmbH Linden Monat + Jahr der zitierten Abrufe Tierärztliche Hochschule Hannover Thomas-Hof Wendisch-Waren Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.v Heimatverein Linstow e.v LUNG M-V , , , ww.vcd.org Verkehrsclub Deutschland e.v Tourismusverein Wälder-Seen und mehr Goldberg-Mildenitz Landesforst Mecklenburg-Vorpommern , , WANDERER Kanu, Rad & Reisen Bundesanstalt für Gewässerkunde WAZ Güstrow-Bützow-Sternberg WAZV Parchim-Lübz Bertelsmann-Stiftung Heuhotel Dobbertin LUNG M-V/Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: Angaben zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

260 Anhang zu Kap. C.2.1 Lebensräume und ihre Pflanzenwelt Tabelle 110: Schwerpunktvorkommen von Arten des Florenschutzkonzeptes innerhalb des Untersuchungsraumes (Daten nach LUNG M-V 2007a, 2008a, 2011, eigene Ergänzungen) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ms-z007 - N- und E-Ufer Fleesensee Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!!, Carex appropinquata -!!, Carex buxbaumii -!!, Epipactis palustris -!, Lycopodium clavatum -!!, Parnassia palustris -!, Pedicularis palustris -!!, Potamogeton gramineus -!!, Potamogeton x angustifolius = P. x zizii -!!, Potamogeton x nitens = P. gramineus x perfoliatus -!!!, Utricularia intermedia -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, Offenhaltung des Heidestandortes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke ms-z008 - SE-Ufer des Drewitzer Sees Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!!, Armeria maritima subsp. elongata -!!, Blysmus compressus -!, Carex appropinquata -!!, Eleocharis quinqueflora -!!, Potamogeton filiformis -!!, Potamogeton x salicifolius = P. lucens x perfoliatus - (!!), Rhinanthus minor -!!!, Sagina nodosa -!!, Utricularia minor -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche, Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Sicherung der Wasserqualität und gewässerschonende Nutzung, Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke ms-z026 - Dreiersee und NW-Ufer des Drewitzer Sees bei Ortkrug Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Eleocharis quinqueflora -!!, Potamogeton filiformis -!!, Potamogeton gramineus -!!, Potamogeton x angustifolius = P. x zizii -!!, Potamogeton x nitens = P. gramineus x perfoliatus -!!!, Sagina nodosa -!!, Thymus serpyllum -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke ms-z027 - W-Ufer des Drewitzer Sees Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!!, Carex appropinquata -!!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!!, Eleocharis quinqueflora -!!, Lycopodium clavatum -!!, Sagina nodosa -!!, Utricularia intermedia -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, Offenhaltung des Heidestandortes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke 246

261 ms-z046 - Bergsee bei Alt Gaarz Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Najas marina subsp. intermedia -!!, Potamogeton filiformis -!!, Potamogeton x nitens = P. gramineus x perfoliatus -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen ms-z047 - Flacher See bei Klocksin, NE- und SE-Ufer Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Potamogeton filiformis -!!, Potamogeton friesii -!!, Potamogeton x nitens = P. gramineus x perfoliatus -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen ms-z048 - E-Ufer Loppiner See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!!, Blysmus compressus -!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke ms-z052 - Malkwitzer See und Feuchtwiese bei Malkwitz Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Potamogeton friesii -!!, Rhinanthus minor -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts ms-z073 - S-Spitze Plauer Werder Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts ms-z080 - S-Ufer des Orth-Sees bei Cramon Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandbereiche Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts ms-z090 - Damerower Werder Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Carex appropinquata -!!, Carex buxbaumii -!!, Ledum palustre -!, Potamogeton gramineus -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke ms-z099 - N-Ufer Plauer See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Osmunda regalis -!!, Potamogeton x angustifolius = P. x zizii -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Entwicklung naturnaher Wälder, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): 247

262 Flankierende Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts, flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts ms-z100 - Kesselmoor ca. 250 m E Kl. Laubahn-See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex diandra -!!, Carex limosa -!!, Scheuchzeria palustris -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts ms-z122 - Trockenbiotope in Hohen Wangelin Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Pulsatilla pratensis subsp. nigricans -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, Gewässerschonende Nutzung von Fließgewässerabschnitten ms-z137 - NE-Ufer Drewitzsee Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Centaurium pulchellum -!, Sagina nodosa -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche ms-z140 - Sandmagerrasen am N-Ufer des Loppiner Sees Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Thymus serpyllum -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten ms-z141 - Moor in der Düwelskuhl SW Linstow Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex limosa -!!, Ledum palustre -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke Campingplatz Nordufer Plauer See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Beibehaltung des derzeitigen Nutzungsregime (Mahd, keine Düngung) Campingplatz Plauer Werder Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Beibehaltung des derzeitigen Nutzungsregime (Mahd, keine Düngung) Landkreis Ludwigslust Parchim wm-z020 - Wooster Heide mit Moor und Ufer am Langhagen-See sowie Paschen-See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Lycopodiella inundata - HB!!!, Lycopodium clavatum - HB!!, Scheuchzeria palustris - HB!!, Carex limosa - HB!!, Ledum palustre - HB! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Offenhaltung des Heidestandorts, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, Stabilisierung des Wasserhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke wm-z026 - Die Lüschow (See), Kleesten-See und Umgebung Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex hostiana - HB!!!, Najas marina subsp. intermedia - HB!!, Juncus subnodulosus - HB! 248

263 Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke wm-z037 - Garder See und Woseriner See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Viola epipsila - HB!!!, Armeria maritima subsp. elongata - HB!!, Carex appropinquata - HB!!, Dactylorhiza majalis - HB!!, Carex appropinquata - HB!!, Najas marina subsp. intermedia - HB!!, Blysmus compressus - HB!, Dactylorhiza fuchsii - HB!, Carex limosa - HB!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Entwicklung naturnaher Wälder, Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Flankierende Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts, flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke wm-z040 - Südwest-Ufer vom Plauer See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Iris sibirica - HB!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts wm-z047 - Dobbiner Plage und angrenzende Moore Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Rosa micrantha - HB!!, Orobanche purpurea - HB!!, Armeria maritima subsp. elongata - HB!!, Epipactis palustris - HB!, Carex appropinquata - HB!!, Juncus subnodulosus - HB!, Ledum palustre - HB! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Strukturerhalt in der Agrarlandschaft, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Duldung landschaftsdynamischer Prozesse, flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke wm-z073 - Verlandungsbereiche Großer Medower See und Goldberger See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata - HB!!, Blysmus compressus - HB!, Juncus subnodulosus - HB!, Taraxacum balticum - HB!, Parnassia palustris - HB! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung von Salzwiesen der Küste mit natürlichem Überflutungsregime, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke wm-z074 - Umgebung Bebersee und Wardelsee Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata - HB!!, Botrychium lunaria - HB!, Thymus serpyllum - HB!, Carex appropinquata - HB!!, Juncus subnodulosus - HB!, Arnoseris minima - HB!!, Dactylorhiza majalis - HB!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Angepasste Ackerbewirtschaftung Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts 249

264 wm-z076 - Großer Serrahn Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata - HB!!, Juncus subnodulosus - HB! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts wm-z158 - Samoter See, ca. 2 km E Karow Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Potamogeton praelongus - HB!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Sicherung der Wasserqualität und gewässerschonende Nutzung W-Ufer des Dobbertiner Sees Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!!, Blysmus compressus -!, Carex pulicaris -!!!, Dactylorhiza majalis -!!, Epipactis palustris -!, Parnassia palustris -!, Pinguicula vulgaris -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland Landkreis Rostock mmr-z004 - S-Ufer des Krakower Obersees (Glaver Koppel) Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Bromus racemosus -!!!, Carex appropinquata -!!, Carex dioica -!!, Carex hostiana -!!!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!!, Epipactis palustris -!, Juncus subnodulosus -!, Parnassia palustris -!, Pedicularis palustris -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke mmr-z005 - Bornbruch E Krakow (Kalkflachmoor) Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Carex dioica -!!, Carex pulicaris -!!!, Eleocharis quinqueflora -!!, Epipactis palustris -!, Gentianella uliginosa -!!!, Parnassia palustris -!, Pinguicula vulgaris -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke mmr-z019 - Gülzsee in der Nossentiner Heide Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Najas marina subsp. intermedia -!!, Potamogeton friesii -!!, Potamogeton praelongus -!!, Potamogeton x nitens = P. gramineus x perfoliatus -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Sicherung dere Wasserqualität und gewässerschonende Nutzung, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen mmr-z022 - SE-Ufer des Bolzsees und Torfmoor S Oldenstorf Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex limosa -!!, Ledum palustre -!, Luronium natans -!!!, Scheuchzeria palustris -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke 250

265 mmr-z024 - Halbinsel Schwerin im Krakower Untersee Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Carex pulicaris -!!!, Parnassia palustris -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z050 - Umgebung Wadehäng (zwischen Krakower Ober- und Untersee) Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Carex appropinquata -!!, Carex dioica -!!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!!, Eleocharis quinqueflora -!!, Epipactis palustris -!, Parnassia palustris -!, Pedicularis palustris -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke mmr-z055 - NSG Upahl-Lenzener See und Feuchtbiotope N Lenzen Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Carex diandra -!!, Najas marina subsp. intermedia -!!, Potamogeton filiformis -!!, Potamogeton x angustifolius = P. x zizii -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z056 - Feuchtbiotope und Magerrasen S Garden (am Garder See) Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Carex appropinquata -!!, Carex limosa -!!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!!, Parnassia palustris -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z057 - Umgebung des Linstower Sees Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Arnoseris minima -!!, Carex appropinquata -!!, Dactylorhiza majalis subsp. majalis -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Angepasste Ackerbewirtschaftung, Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z058 - Seenlandschaft bei Alt und Neu Sammit Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Carex dioica -!!, Epipactis palustris -!, Parnassia palustris -!, Pinguicula vulgaris -!, Utricularia minor -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, flankierende Maßnahmen gegen Verfilzung der Vegetationsdecke 251

266 mmr-z060 - Trockenhügel und Bruch am Ilkenmoor S Krakow am See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Medicago minima -!!, Ranunculus reptans -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten, Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Uferbereiche Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Duldung landschaftsdynamischer Prozesse, Sicherung der Wasserqualität naturnaher Gewässer mmr-z061 - Rederank-Rinne N Ortkrug Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Juncus subnodulosus -!, Najas marina subsp. intermedia -!!, Sparganium natans -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Sicherung der Wasserqualität naturnaher Gewässer, Ungestörte Naturentwicklung und Sicherung der Wasserqualität naturnaher Seen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes, Gewässerschonende Nutzung mmr-z076 - Großer und Kleiner Langhagensee Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex limosa -!!, Scheuchzeria palustris -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z077 - Großer Barkhorst E Dobbin Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Cephalanthera rubra -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Ungestörte Entwicklung naturnaher Wälder, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z083 - Trockenhang NW Maeckelberg W Krakow am See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Thymus serpyllum -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten mmr-z084 - Großer Trockenrasen E Krakow Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Armeria maritima subsp. elongata -!!, Thymus serpyllum -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung und Offenhaltung von Trockenstandorten mmr-z087 - Tiefes Bruch bei Walkmöhl Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Carex appropinquata -!!, Juncus subnodulosus -! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Pflegende Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland, Ungestörte Naturentwicklung schwach bis mäßig entwässerter Moore Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes mmr-z095 - Bossower Forst Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Linnaea borealis -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Schutz vor Nährstoffeinträgen Flankierende Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Duldung natürlicher Kiefernwald-Sukzession auf Sand-Rohböden (Truppenübungsplätzen, Dünen) 252

267 mmr-z111 - Äcker NE Lohmen Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Arnoseris minima -!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Angepasste Ackerbewirtschaftung Campingplatz Nordufer Krakower See Vorkommende Arten mit Handlungsbedarf: Apium repens -!!! Schutzerfordernisse und Maßnahmen (Artbezogene Zuordnung durch technische Ableitung): Beibehaltung des derzeitigen Nutzungsregime (Mahd, keine Düngung) 253

268 zu Kap. C.2.3 Schutzgebiete und -objekte Tabelle 111: Zu schützende Lebensraumtypen und Arten der FFH-Gebiete in der Naturparkregion Daten nach vorliegenden FFH-Managementplänen (Offenland-LRT und Anhang II-Arten) bzw. nach Standdarddatenbögen (Wald-LRT und Offenland-LRT sowie Anhang II-Arten in FFH-Gebieten ohne FFH- Managementplan).Daten zu den Vorkommen der Anhang II-Pflanzenarten (Kriechender Scheiberich und Gem.Froschkraut nach Umweltplan & I.L.N (2013). Alle Angaben beziehen sich auf den Erhaltungszustand im gesamten FFH-Gebiet. EU-Nr./ Name DE Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin DE Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Bolzsee bei Oldenstorf DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Cossensee und Siggen DE Malchiner See und Umgebung DE Paschen-, Langhagenund Gültzsee DE Wälder bei Mestlin und Langenhägener Seewiesen zu schützende Lebensraumtypen (Codierung 70 ) nach Anhang I der FFH- RL, geordnet nach Erhaltungszustand 71 B: 6410, 7210*, 9130, 9160, 91D0*, 91E0* C: 3140, 3150, 7140 A: 6410, 6510, 7140, 9190, 91D0* B: 3160, 3260, 6210, 6430, 7210*, 7230, 9110, 9130, 91E0* C: 3140, 3150, 9160 zu schützende Arten (Deutscher Artname 1 ) nach Anhang II der FFH-RL, geordnet nach Erhaltungszustand 2 A: Bauchige Windelschnecke B: Kammmolch, Rotbauchunke, Fischotter, Steinbeißer, Große Moosjungfer A: Steinbeißer, Fischotter B: Schmale Windelschnecke, Bauchige Windelschnecke, Kammmolch,, C: Große Moosjungfer, Rotbauchunke, Kriechender Scheiberich ohne Angabe: Gemeine Flussmuschel, Bachneunauge, Flussneunauge, Biber C: 3130 C: Schwimmendes Froschkraut A:7140, 7210*,9130, 91D0* B: 3160, 3260, 6210, 6510,7230, 9110, 9180*, 91E0* C: 3140, 3150, 5130, 6410 A: 7210* B: 3140, 9130 C: 3150, 9110 A: 7220* B: 260, 7230, 9130, 9160, 9180*, 91E0* C: 3150, 6210(*) A: 3140 B: 3130, 3160, 7140, 7210*, 91D0* ohne: 3150 B: 3150, 6510, 7140, 91D0* C: 3160, 6410, 9130 A: Bauchige Windelschnecke, Kriechender Scheiberich B: Schwimmendes Froschkraut, Schmale Windelschnecke Gemeine Flussmuschel, Bitterling, Steinbeißer, Kammmolch, Rotbauchunke, Biber, C: Fischotter, Bachneunauge, Schlammpeitzger, Gem. Flussmuschel, Große Moosjungfer C: Fischotter A: Kriechender Sellerie, Sumpf-Glanzkraut, Schmale Windelschnecke B: Bauchige Windelschnecke, Bachneunauge, Rotbauchunke, Fischotter, Steinbeißer, Kammmolch C: Eremit* ohne: Biber B: Kammmolch, Fischotter B: Rotbauchunke, Kammmolch C: Fischotter 70 die Codierungen der prioritären Lebensraumtypen bzw. die Artnamen der prioritären Arten sind mit einem Sternchen versehen (*) 71 A: hervorragend, B: gut, C: durchschnittlich oder beschränkt 254

269 EU-Nr./ Name DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee DE Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee DE Seenlandschaft zwischen Klocksin und Jabel zu schützende Lebensraumtypen (Codierung 70 ) nach Anhang I der FFH- RL, geordnet nach Erhaltungszustand 71 A: 9110 B: 3140, 6510, 7140, 7210*, 9130, 91D0* C: 3150, 7230 A: 7210* B: 3140, 7140, 9160, 91D0* A: 3160, 7140, B: 2310, 7210, *91D0* C: 3140, 3150, 6230*, 9110 zu schützende Arten (Deutscher Artname 1 ) nach Anhang II der FFH-RL, geordnet nach Erhaltungszustand 2 A: Steinbeißer, Bauchige Windelschnecke B: Fischotter, Kammmolch, Kriechender Sellerie C: Schlammpeitzger A: Steinbeißer, Schmale Windelschnecke, Zierliche Tellerschnecke B: Fischotter C: Kriechender Sellerie A: Zierliche Tellerschnecke, Kriechender Sellerie B: Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch, Eremit*, Bauchige Windelschnecke DE Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich von Waren DE Plauer See und Umgebung A: 3150 B: 6510, 7140, 9130, 91D0*, 91E0* C: 3140, B: 3140, 3150, 3260, 9110, 9130, 91E0* C: 7140, 7210*, 91D0* B: Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch, Grünes Besenmoos C: Eremit* ohne Bewertung: Großes Mausohr B: Kammmolch, Bauchige Windelschnecke, Schmale Windelschnecke Steinbeißer, Schlammpeitzger, Große Moosjungfer C: Fischotter, Bachneunauge, Kriechender Scheiberich ohne Bewertung: Großes Mausohr Quelle: Standarddatenbögen ( ), FFH- Managementpläne, Artmanagementplan Höhere Pflanzen 255

270 Tabelle 112: Gebiete der Meldung vom April 2008 zur Neuausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten in der Naturparkregion Angaben aus den Standarddatenbögen (StDB), aufgeführt sind nur die sog. schutz- und managementrelevanten Arten, die mit der Meldung definiert wurden EU- Nr. Bezeichnung Gebietsbeschreibung (in Anlehnung an Gebietsmerkmale und Güte und Bedeutung nach StDB sowie an das Gebietsformblatt der Öffentlichkeitsbeteiligung) schutz- und managementrelevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSR) (nach StDB; in Klammern Erhaltungszustand) schutz- und managementrelevante, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSR aufgeführt sind (nach StDB; in Klammern: Erhaltungszustand) DE Nebel und Warinsee Fließgewässersystem der Nebel und Lößnitz mit naturnahen Bachtälern, angeschlossenen Seen unterschiedlicher Trophie, talbegleitenden Feuchtwiesen, Mooren, Bruch-, Buchen-, und Hang- und Schluchtwäldern Brutvögel: Eisvogel (B), Heidelerche (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Schwarzstorch (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (C), Tüpfelsumpfhuhn (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Zwergschnäpper (B) DE Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See Großseenbecken mit Niedermoorarealen, Torfstichen, Laub- und Mischwaldzonen, Bruchwäldern, Waldmooren, Seggenriedern sowie größeren und reliefreichen Offenlandbereichen mit Söllen, Gehölz- und Heckenstrukturen; hohe Konzentration einer Reihe von Brut- und Zugvogelarten des Anhang I von internationaler Bedeutung Brutvögel: Eisvogel (B), Fischadler (B), Flussseeschwalbe (B), Heidelerche (B), Kleines Sumpfhuhn (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schreiadler (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (B), Trauerseeschwalbe (B), Tüpfelsumpfhuhn (A), Wachtelkönig (B), Weißbartseeschwalbe (B), Weißstern-Blaukehlchen (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Wiesenweihe (B), Zwergrohrdommel (B), Zwergschnäpper (B) Rastvögel: Kornweihe (B), Kranich (B), Raubseeschwalbe (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schreiadler (B), Schwarzmilan (B), Schwarzstorch (B), Seeadler (B), Silberreiher (B), Trauerseeschwalbe (B), Weißbartseeschwalbe (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Wiesenweihe (B), Zwergschwan (B) Brutvögel: Bekassine (B), Grauschnäpper (B), Großer Brachvogel (C), Haubentaucher (B), Kiebitz (B), Knäkente (B), Löffelente (B), Raubwürger (B), Schnatterente (B), Spießente (B), Uferschnepfe (C), Wachtel (B), Zwergsumpfhuhn (A) Rastvögel: Blässgans (B), Graugans (B), Löffelente (B), Saatgans (B), Schnatterente (B), Spießente (B) DE Nossentiner Schwinzer Heide Ausgedehnte, weitgehend unzerschnittene Wälder und Ackerfluren auf Sandböden mit zahlreichen Seen und Mooren; Vorkommensschwerpunkt für Anhang I-Brutvogelarten der Wälder auf mageren Böden und der Feuchtgebiete Brutvögel: Blaukehlchen (B), Eisvogel (B), Fischadler (B), Flussseeschwalbe (B), Heidelerche (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Ortolan (B), Rauhfußkauz (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (B), Tüpfelsumpfhuhn (B), Wachtelkönig (B), Wanderfalke (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Ziegenmelker (B), Zwergschnäpper (B) Brutvögel: Bekassine (B), Haubentaucher (B), Kiebitz (B), Knäkente (C), Lachmöwe (B), Löffelente (C), Raubwürger (B), Reiherente (B), Schnatterente (C), Steinschmätzer (B), Tafelente (B), Turmfalke (B), Wachtel (B), Wendehals (B) Rastvögel: Blässgans (B), Blässhuhn (B), Graugans (B), Reiherente (B), Saatgans (B) 256

271 EU- Nr. Bezeichnung Gebietsbeschreibung (in Anlehnung an Gebietsmerkmale und Güte und Bedeutung nach StDB sowie an das Gebietsformblatt der Öffentlichkeitsbeteiligung) schutz- und managementrelevante Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSR) (nach StDB; in Klammern Erhaltungszustand) schutz- und managementrelevante, regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht in Anhang I der VSR aufgeführt sind (nach StDB; in Klammern: Erhaltungszustand) DE Wälder und Feldmark bei Techentin-Mestlin Ausgedehnte, weitgehend offene Ackerlandschaft mit einigen großflächigen, gut strukturierten Laubwaldkomplexen zwischen Below, Langenhagen, Mühlenhof und Groß Niendorf sowie den vernässten Langenhägener Seewiesen Brutvögel: Eisvogel (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Schwarzstorch (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Zwergschnäpper (B) Rastvögel: Kranich (B) Brutvögel: Schnatterente (C) DE Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee Seenkette mit ausgedehnten Röhrichtzonen, Laub-, Nadel- und Mischwaldbereichen, einer Vielzahl artenreicher Moore, Sümpfe, Seggenrieder und Feuchtwiesen sowie strukturreichen Offenlandzonen; international bedeutsames Seengebiet für brütende und rastende Groß- und Wasservogelarten Brutvögel: Eisvogel (B), Fischadler (B), Heidelerche (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Rauhfußkauz (B), Rohrdommel (B), Rohrweihe (B), Rotmilan (B), Schwarzmilan (B), Schwarzspecht (B), Seeadler (B), Sperbergrasmücke (B), Tüpfelsumpfhuhn (B), Wachtelkönig (B), Weißstorch (B), Wespenbussard (B), Zwergschnäpper (B) Rastvögel: Fischadler (B), Kranich (B) Brutvögel: Haubentaucher (B) Rastvögel: Blässgans (B), Graugans (B) DE Plauer Stadtwald Weitgehend mit Laubwald bedeckte stark gegliederte Moränenlandschaft mit mehreren kleinen Seen und Mooren sowie an extensiv genutztes Grünland angrenzende exponierte Gebüschzonen Brutvögel: Eisvogel (B), Kranich (B), Mittelspecht (B), Neuntöter (B), Rotmilan (B), Schwarzspecht (B), Sperbergrasmücke (B), Zwergschnäpper (B) Umbewertung im Zuge der Managementplanung: Neuntöter (C), Sperbergrasmücke (C), Mittelspecht (C), Zwergschnäpper (C) Quelle: Standarddatenbögen ( ) 257

272 Tabelle 113: Kurzcharakteristik der ausgewiesenen Naturschutzgebiete in der Naturparkregion Nr. Name Größe (ha) 72 dav. UR (ha) dav. NP (ha) Gebietszustand 73 N 10 Hellgrund Das NSG ist in gutem Zustand und weitgehend ungestört. Allerdings erfolgt am Talrand eine Eutrophierung durch Einspülung und Einwehung von Ackerboden. Das Schutzgebiet ist nur ein Ausschnitt aus einem ganzen Kranz von Quellgebieten um den Südrand des Malchiner Beckens. N 40 Jellen Der Zustand des Gebietes ist befriedigend. Der Altbestand der Kiefern wird jedes Jahr durch Windwürfe und Abgänge weiter aufgelichtet. Dadurch wird die Einwanderung der Laubbaumarten begünstigt. Allerdings hemmt der hohe Schalenwild bestand diesen Prozess, so dass die Bestände teilweise Hudewaldcharakter aufweisen. N 41 Kläden Das Naturschutzgebiet befindet sich in einem sehr guten Gebietszustand. Es erfolgen keine forstlichen Eingriffe. Die in das Schutzgebiet einbezogene Naturwaldvergleichfläche wird entsprechend der Richtlinie für die naturnahe Forstwirtschaft bewirtschaftet. Die ausgewiesene Naturwaldzelle dient der Erforschung der ungestörten Entwicklung eines Buchenwaldkomplexes. N 58 N 67 N 84 Damerower Werder Nordufer Plauer See Dünenkiefernwald am Langhagensee Das Schutzgebiet befindet sich in einem guten Zustand. Der Damerower Werder bietet günstige Voraussetzungen für die Erhaltungszucht des Wisents. Das Befahrensverbot der gekennzeichneten Wasserbereiche am Kölpinsee und am Jabelschen See muss durchgesetzt werden Der Zustand des Gebietes ist gut. Allerdings ist der Wasserhaushalt der nördlich der Bundesstraße gelegenen Gewässer- und Moorbereiche durch teilweise noch wirksame Entwässerungsanlagen beeinträchtigt Das Naturschutzgebiet weist einen guten Gebietszustand auf. Durch regelmäßiges Beweiden mit Schafen und Ziegen bleibt der Gebietscharakter erhalten. Forstliche Eingriffe, die die Naturverjüngung der Kiefer und ihre Übernahme in den Oberstand fördern, dienen der Sicherung des Schutzzweckes. N 105 Breeser See Der Zustand des Gebietes ist insgesamt befriedigend, die Situation des Breeser Sees selbst ist weiterhin als problematisch zu bezeichnen. Durch die erhöhten Nährstoffeinträge nach 1975 entwickelten sich im See hypertrophe Zustände mit Algenmassenentwicklungen, die Sichttiefe sank ganzjährig bis auf 10 cm. In der Folge fiel die Submersvegetation fast total aus. Erst ab 1989 waren wieder Klarwasserphasen zu beobachten. Die Nährstoffüberfrachtung führt aber immer noch zur Bildung von Algenwatten und dürfte auch Ursache für den fortdauernden Röhrichtrückgang sein. N 119 Krakower Obersee Der Zustand des Gebietes ist gut, obwohl insbesondere der See selbst in den vergangenen Jahrzehnten großen Belastungen ausgesetzt war. Die Nährstoffeinträge aus den Netzkäfighaltungen und aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wirkten sich nachteilig auf die Wasserqualität aus. Folgen dieser Eutrophierung waren der Rückgang der Armleuchteralgen, ein starker Rückgang des Gemeinen Schilfes, gelegentlich auftretende Massenvermehrungen von Blaualgen (Wasserblüte) und die starke Vermehrung der Wandermuschel. Inzwischen weist die wieder einsetzende Besiedlung mit Armleuchteralgen auf eine Verbesserung der Situation hin. Der Bruterfolg der Inselbrüter wurde in den letzten Jahren sehr negativ von Predatoren wie Mink, Marder, Fuchs, Wanderratte und Wildschwein beeinflusst. 72 GIS-Ermittlung nach Datenherausgabe LUNG M-V (Oktober 2012) 73 Angaben nach JESCHKE et al. (2003) 258

273 Nr. Name Größe (ha) 72 dav. UR (ha) dav. NP (ha) Gebietszustand 73 N 120 Paschensee Der Zustand des Gebietes ist befriedigend. Die geringeren Niederschläge des letzten Jahrzehnts bewirkten den Rückgang der Seefläche und die Austrocknung der Versumpfungsmoore am Süd- und Nordostufer des Paschensees. Die Mineralisierung der trockengefallenen Torflager und der damit verbundene Eintrag von Nährstoffen in den See haben zu einer messbaren Eutrophierung des Sees geführt. N 137 Nebel Der Zustand des Gebietes ist gut. Das Durchbruchstal zwischen Serrahn und Kuchelmiß und die Engstellen zwischen den Becken haben bis heute ihre natürliche Dynamik weitgehend erhalten. Dagegen führten in den dazwischen liegenden Talbereichen sowie im Nordteil des Gebietes Gewässerausbaumaßnahmen, die tiefgründige Entwässerung der Niedermoorstandorte im Talraum (insbesondere bei Kölln und Hoppenrade) und die ackerbauliche Nutzung höherliegender Flächen zu Störungen der Gewässerstruktur und des Arteninventars der Nebel. Die Artenvielfalt und die Ausdehnung der auf Durchströmungsmoorstandorten vorkommenden Feucht- und Nasswiesen sind sowohl durch Entwässerung als auch durch Nutzungsauflassung rückläufig. Ebenso herrschen in einigen Wäldern des Schutzgebietes Nadelbaumforsten vor. N 195 Brantensee Der Gebietszustand ist gut, obwohl die jahrhundertelangen Entwässerungen zu Veränderungen insbesondere im Oberboden des Moores geführt haben. Durch die aufgetretenen Moorsackungen entstand in den Senken ein ausgeprägtes Mikrorelief. N196 N 197 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee Großer und Kleiner Serrahn Der Zustand des Gebietes ist gut. Die gegenwärtige Verschlechterung der Wasserqualität ist auf diffuse Einträge durch landwirtschaftliche Nutzung, die angrenzende Autobahn und auf einen zu hohen Badebetrieb im Südbereich des Drewitzer Sees zurückzuführen. Im Bereich aller Badestellen sind Trittschäden nachzuweisen. Die Unterwasserrasen im Dreiersee sind lückig, stabilisieren sich aber zunehmend. Die Niedermoorböden sind größtenteils degradiert. Sie werden allerdings nicht mehr entwässert. Die Schöpfwerke am Lübowsee, an den Trasswiesen und am Westufer des Drewitzer Sees sind abgeschaltet und zwei von ihnen bereits demontiert. Ein weiteres Problem stellt die touristische Nutzung der ehemaligen Ferienlager am See dar Der Zustand des Gebietes ist gut. Es findet aktuell ein Moorwachstum statt. Außerhalb des ehemaligen Sees stehen heute in Folge der Torfmineralisierung und Moorsackung in der Großen Wisch Teilbereiche ganzjährig unter Wasser. N 198 Gültzsee Der Zustand des Gebiets ist gut. Der Gültzsee gehört zu den wenigen erhalten gebliebenen mesotrophen Seen in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund seiner Lage innerhalb größerer zusammenhängender Wälder unterliegt er kaum Störungen von außen. N 199 N 200 Nordufer Langhagensee und Kleiner Langhagensee Seen- und Bruchlandschaft südlich Alt Gaarz Der Zustand des Gebietes ist gut Der Zustand des Gebietes ist befriedigend. Die Seen im Gebiet sind durch Nährstoffeinträge belastet. N 227 Ahrenshäger See Der Zustand des Naturschutzgebietes ist gut. Im Sommer trocknet das Moor allerdings stärker aus. Die Stoffeinträge von der unmittelbar benachbarten Landstraße Krakow-Teterow belasten das Gebiet. Häufiger wird der See unerlaubt von Anglern aufgesucht, die an einigen Stellen Angelstege angelegt haben. Die Vegetation des Seeufers wird so durch Trampelpfade beeinträchtigt. Eine forstliche Nutzung des Bruchwaldes findet nicht statt 259

274 Nr. Name Größe (ha) 72 N 232 Langenhägener Seewiesen dav. UR (ha) dav. NP (ha) Gebietszustand Der Zustand des Gebietes ist sehr gut. N 262 Cossensee Der Zustand des Gebietes ist gut. Der Cossensee wird derzeit noch als mesotropher See eingestuft. Es besteht aber die Gefahr einer weiteren Nährstoffanreicherung durch Einträge aus dem Siedlungsbereich von Groß Tessin und aus den landwirtschaftlichen Nutzflächen im künstlich erweiterten Einzugsgebiet. Einige Uferbereiche sind erheblich durch Angelnutzung gestört. N 304 Plauer Stadtwald Der Zustand des Gebietes ist gut. Der Einbau mehrerer Staue hat zur Verbesserung der Wasserversorgung der Moore geführt. Die Seen sind durch Nährstoffeinträge aus angrenzenden Ackerflächen und der ehemaligen Nerzfarm z. T. stark eutrophiert. Die meist feuchten Grünlandflächen werden seit 1996 extensiv als Mähwiese genutzt. Die Buchenwälder werden forstwirtschaftlich genutzt, Reste von Nadelholzkulturen werden zunehmend in Laubwald umgewandelt. N 306 Klädener Plage und Mildenitz- Durchbruchstal Das Gebiet befindet sich in einem guten Zustand. Mit dem Einstellen der Gewässerpflege und dem Belassen von erosionsbedingtem Starkholz im Gewässerbett hat sich die Eigendynamik der Mildenitz im Durchbruchstal sprunghaft erhöht. Die Kernfläche der Klädener Plage hat durch die Aufgabe der Grabenunterhaltung einen stabilen, hohen Wasserstand. Die Streuwiesen im Randbereich der Klädener Plage werden derzeitig nicht genutzt. N 307 Obere Nebelseen Der Zustand des Gebietes ist befriedigend. Trotz jahrzehntelanger übermäßiger Nährstoffbelastung des Einzugsgebietes hat sich der Zustand der Seen aufgrund des Quellwasserzustroms nur in geringerem Maße verschlechtert. Dagegen ist es auf den Durchströmungs- und Quellmoorstandorten bisher nicht zu einer Wiedervernässung und zur Ansiedlung Torf bildender Vegetation gekommen, obwohl die Entwässerung durch Schöpfwerke eingestellt wurde. Tabelle 114: Schutzzweck des in Ausweisung befindlichen Naturschutzgebietes Südufer Goldberger See Name Größe (ha) Schutzzweck (nach STADT GOLDBERG 1994) Südufer Goldberger See 156 Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung von Lebensgemeinschaften eines Niedermoores, welches nach der Absenkung des Wasserspiegels im 19. Jh. durch natürliche Torfbildungsprozesse am Südrand des Goldberger Sees enstanden ist. 260

275 Tabelle 115: Flächennaturdenkmale In der Naturparkregion Nr. Name/Bezeichnung Fläche (ha) 74 im NP außerhalb NP Kurzcharakteristik nach KOCH (2010) (für FND im NP) Landkreis Rostock GÜ-17 GÜ-19 Feuchtgebiet im Revier Windfang Erlen-Eschen-Bruch (Orchideenbruchwald) am Brummelvitz-See 7,91 x 3,64 x Erlen-Eschenbruchwald mit Orchideen in vermoorter Rinne zwischen Baarschsee und Brummelvitz GÜ-20 Großes Moor 2,84 x GÜ-21 Lange Moor 4,81 x GÜ-22 Spukmoor 2,99 x GÜ-23a Rathmannsmoor 2,57 x GÜ-23b Rathmannsmoor 0,85 x GÜ-24 Flachmoor am Bornbruch 0,62 x Kalk-Flachmoor u. a. mit Zweihäusiger Segge, Sumpf-Enzian, Orchideen, Sumpf- Herzblatt und Fettkraut 75 GÜ-26 Nordspitze des Schwarzen Sees (Bossow) 2,20 x mesotroph-saures Verlandungsmoor mit noch intakter Moorvegetation GÜ-27 Eichengruppe bei Zietlitz 9,78 x GÜ-28 Flachmoor auf der Glaver Koppel 1,47 x Flachmoorfläche auf der Seeterrasse des Krakower Obersees mit dem Vorkommen von Dactylorhiza incarnata GÜ-29 Linstower Werder 10,71 x Hudewald auf der Halbinsel im Linstower See, Halbtrockenrasen auf den süd- und westexponierten Uferböschungen mit artenreicher Magerrasen-Vegetation GÜ-30 GÜ-34 GÜ-36 Ochsenwiese (Orchideenwiese) am Linstower See Quellbereich Zufluss zum Teuchelbach Moorwiese am Ostufer des Lohmer Sees 3,32 x Feuchtwiese in der Niederung des Linstower Sees mit typischer Feuchtwiesenvegetation mit reichen Beständen von Dactylorhiza majalis und Succisa pratensis, Brutgebiet der Wiesenralle 1,86 x 2,00 x GÜ-37 Breite Moor 5,07 x GÜ-38 Scheide Moor 3,81 x GÜ-39 Kohramsmur 8,22 x GÜ-41 Torfmoosmoor südöstlich Bolzsee 4,23 x langgestrecktes Kesselmoor mit nährstoffreichen Verhältnissen im Ostteil und mesotroph-sauren Verhältnissen im Westteil GÜ-42 Maeckelberg 3,38 x GÜ-43 Großes Rathmannsmoor 4,09 x GÜ-44 Moorwiese (Flachmoor) am Wadehäng 0,50 x Flachmoorfläche auf der Seeterrasse des Krakower Obersees 74 GIS-Ermittlung

276 Nr. Name/Bezeichnung Fläche (ha) 74 im NP außerhalb NP Kurzcharakteristik nach KOCH (2010) (für FND im NP) Landkreis Ludwigslust-Parchim PCH-26 Teilfläche der Paradieskoppel Dobbertin PCH-27 Wacholderbestand Abt Forstrevier Jellen PCH-28 Südlicher Steilhang des Kleestener Sees 2,62 x Teilfläche der Paradieskoppel (Halbinsel im ehemals flachen kalkhaltigen Dobbiner See, welcher ab 1873 zur Regulierung der Mildenitz und zur Grünlandgewinnung abgelassen wurde) mit typischen Magerrasengesellschaften 2,56 x Relikt eines lückigen Wacholder- Kiefernwaldes und eines ursprünglich typischen Waldbildes der Schwinzer Heide 1,44 x Steilhang mit natürlicher Waldgesellschaft des Kiefernmischwaldes PCH-30 Allee Milchweg bei Leisten 4,01 x unbefestigter, historischer Landweg mit Schwedischer Mehlbeere PCH-31 Traubeneichenbestand Abt. 72 Forstrevier Hahnenhorst PCH-32 Uferzone Ziegelsee mit angrenzenden Flächen südl. der Ziegelei Plau 1,80 x Reste eines natürlichen Buchen- Traubeneichenwaldes 7,58 x PCH-35 Insel im Woostener See 1,27 x PCH-39 Moor am Langhagensee 0,62 x mesotroph-saures Verlandungsmoor mit noch intakter Moorvegetation PCH-40 Landweg Dobbertin-Kleesten 5,68 x unbefestigter Landweg mit beidseitigen wertvollen Baum- und Heckenbestand PCH-41 Mittelwiese Plau 6,84 x PCH-42 Ehemaliger Karpfenteich südl. der Birkenkoppel 1,94 x PCH-44 Hohlweg bei Klein Wangelin 6,34 x PCH-45 Landweg Kuppentin-Plau 38,48 x PCH-46 Landweg Karow- Plauerhagen (bis Abzweig Leisten) PCH-48 Landweg Dobbertin- Lüschow PCH-51 Blocksbergkoppel (Buchenkopf bei Karow) Landkreis Müritz 10,53 x typischer Landweg mit markanten Roteichenbeständen 4,80 x unbefestigter Landweg mit beidseitigen wertvollen Baum- und Heckenbestand 4,83 x MÜR-1 Eichengruppe bei Luisenfeld 0,18 x MÜR-7 Erosionstal Klocksiner Mühle 3,72 x Quelle: ( ) [Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2012 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB)] 262

277 Tabelle 116: Naturdenkmäler im Naturpark (2010 noch vorhanden) Nr. Gemeinde Lage Baumart Bemerkungen Gefährdung 76 Landkreis Rostock 506 Dobbin-Linstow nahe Straße Dobbin-Krakow Stieleiche markanter Baum auf Acker ackerbauliche Maßnahmen 510 Dobbin-Linstow Gemeinde Dobbin-Linstow Rotbuche gering 511 Dobbin-Linstow Dobbin, Park Winterlinde mehrstämmig zusammengewachsen gering 513 Dobbin-Linstow nördl. Glave, Jabelberg vier Stieleichen Hudeeichengruppe gering 514 Dobbin-Linstow Glave, Weg Richtung Gutshaus Flatterulme imposante Lage im Dorf gering 568 Krakow am See Ortslage Neu Sammit Winterlinde Starkäste im Kronenbereich mit Ästen gesichert mittel: Wegeausbau Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 23 Jabel Weg Jabel - Zeltplatz Gemeine Kiefer Klosterhauptmannstanne; gefällt, Reste erkennbar gefällt 24 Jabel westl. Ende Zeltplatz, am Weg Schmiedekamp Gemeine Kiefer Kandelaber-Kiefer gering 49 Jabel Straße Richtung Jabel, 30 m westl. Kanal Gemeine Kiefer Versiegelung 201 Klocksin 300 m nördl. Flacher See, südlich Klocksin Stieleiche auf Ackerfläche, Baumscheibe ringsum mit Holunder ackerbauliche Maßnahmen 202 Klocksin Klocksin, 20 m westlich Park, 150 m südwestlich Gutshaus Stieleiche auf Ackerfläche ackerbauliche Maßnahmen 203 Klocksin Klocksin, Str. Klocksin-Blücherhof, 50 m südlich Flachsee Rotbuche auf Ackerfläche, durch weitere Astabbrüche stark geschädigt mittel 204 Klocksin in der Klocksiner Seekoppel, Nordwestufer Flacher See 205 Klocksin 100 m Str. Blücherhof-Klocksin, 40 m nördl. Ulme (204), 10 m nordwestlich Flachsee 206 Klocksin östlich der Straße Blücherhof - Klocksin; Koppel am Flachsee Flatterulme starker Astabbruch 2009 gering Stieleiche sehr breiter Stammumfang gering Stieleiche auf Ackerfläche gering 207 Klocksin östlich der Straße Blücherhof Klocksin, Flachsee, 20 m nördlich Eiche (206) Stieleiche auf Ackerfläche, Baum ist abgestorben 76 Angaben für Naturdenkmäler im Naturpark (nach KOCH 2010) 263

278 Nr. Gemeinde Lage Baumart Bemerkungen Gefährdung Klocksin Neu Sapshagen, 80 m östl. Einzelgehöft, südöstlich Gutshaus Stieleiche sehr breiter Stammumfang 220 Klocksin 400 m westl. Neu Sapshagen Stieleiche auf Ackerfläche ackerbauliche Maßnahmen 221 Klocksin 450 m westl. Neu Sapshagen, direkt am Soll Stieleiche auf Ackerfläche, Baumscheibe mit Holunder ackerbauliche Maßnahmen 222 Klocksin 150 m westl. Neu Sapshagen Stieleiche gering 231 Neu Gaarz 150 m nördl. Krogsee, an Seekante (Bruch) Stieleiche gering, jagdliche Einrichtung 232 Neu Gaarz 100 m nördl. Krogsee, an Seekante (Bruch) Stieleiche gering 233 Neu Gaarz Brachfläche nördl. Grassee, Str. Neu Gaarz - Alt Gaarz an Kurve 234 Neu Gaarz Brachfläche nördl. Grassee, 150 m südwestlich Str. Neu Gaarz - Alt Gaarz Stieleiche Stieleiche gering gering 235 Neu Gaarz Brachfläche nördl. Grassee, 300 m südwestlich Kurve Str. Neu Gaarz-Alt Gaarz Stieleiche Flacheisen im Stamm gering 236 Neu Gaarz westl. Hofsee, östlich Str. Neu Gaarz-Alt Gaarz Stieleiche Straßenbaum mittel: Straße, Einwachsen 251 Nossentiner Hütte 252 Nossentiner Hütte 253 Nossentiner Hütte 254 Nossentiner Hütte 255 Nossentiner Hütte 256 Nossentiner Hütte 257 Nossentiner Hütte 258 Nossentiner Hütte Nossentiner Hütte, Waldrand Gemeine Kiefer ND seit 1990 gering Nossentiner Hütte, hinter Häuslerei 48 und 49, an der Hammelkuhle am Weststeilhang zum Drewitzer See, unterhalb Grüneberghaus am Weststeilhang zum Drewitzer See, unterhalb Grüneberghaus am Weststeilhang zum Drewitzer See, unterhalb der Treppe am Weststeilhang zum Drewitzer See, unterhalb der Treppe am Weststeilhang zum Drewitzer See, oberhalb der Treppe Stieleiche Kiefer Kiefer Kiefer Kiefer Kiefer dreiteilig; 1996 Krone abgenommen; Baum ist abgestorben 50 m nördl. Hang, Grüneberg-Hütte Gemeine Kiefer in 80 m Höhe Stamm gegabelt mittel: Baumaßnahmen 264

279 Nr. Gemeinde Lage Baumart Bemerkungen Gefährdung Nossentiner Hütte 308 Nossentiner Hütte 50 m westl. der Straße Alt Schwerin Sparow, vor Kurve Stieleiche Drewitzer See, Ostseite Gemeine Kiefer gering 461 Klocksin Klocksin, westl. des Gutshauses, am Teich Stieleiche auf Ackerfläche ackerbauliche Maßnahmen Landkreis Ludwigslust-Parchim 1 Goldberg ca. 100 m südl. Landstraße nach Steinbeck Stieleiche Eichsfeldwiesen (ehem. 52 ND, jetzt noch 13) gering 2 Goldberg ca. 200 m südl. Rethbruch Stieleiche 3 Goldberg Ufer der Mildenitz Stieleiche 4 Goldberg ca. 150 m entfernt vom Ufer der Mildenitz Stieleiche 5 Goldberg ca. 100 m südl. Landstraße nach Steinbeck Stieleiche 6 Goldberg am Rand eines kleinen Hügels nache der Mildenitz Stieleiche 7 Goldberg ca. 200 m südl. Stallanlage Stieleiche 8 Goldberg an Böschungskante, nahe der Mildenitz Stieleiche 9 Goldberg ca. 250 m entfernt vom Kleinen Rethbruch Stieleiche 10 Goldberg an einer Senke, nahe der Mildenitz Stieleiche 11 Goldberg südl. Radekamp Stieleiche 12 Goldberg nördl. Radekamp Stieleiche 13 Goldberg südl. Radekamp Stieleiche 14 Goldberg Bollbrücker Weg 1 Stieleiche, 1 Rotbuche 15 Goldberg ca. 100 m südl. des Weges, nahe der Mildenitz Rotbuche gering gering mittel: Müll 16 Goldberg Wanderweg Goldberger See Stieleiche mittel: Bodenverdichtung 18 Dobbertin westl. Straße Dobbertin Güstrow, gegenüber Spendin Stieleiche Schäfereiche gering 23 Dobbertin Kloster Dobbertin, nahe Haus IV Pyramideneiche menschliches Einwirken 24 Dobbertin Dobbertin, Wirtschaftshof Landwirtschaftsbetrieb Stieleiche Bauschutt entfernen menschliches Einwirken 265

280 Nr. Gemeinde Lage Baumart Bemerkungen Gefährdung Dobbertin Klosterpark Dobbertin, zwischen Weg und Graben Stieleiche mit Efeu bewachsen, Kleingarten in Nähe ungünstig gering 26 Dobbertin Kloster Dobbertin, am Haus XI Eibe gering 27 Goldberg Forst Kläden, Abt Stieleiche freigestellt gering 28 Goldberg Forst Kläden, Abt Stieleiche freigestellt gering 29 Goldberg Forst Kläden, Abt Stieleiche freigestellt gering 30 Dobbertin Niederung zwischen Kleestensee und Lüschower See 31 Dobbertin Niederung zwischen Kleestensee und Lüschower See 32 Dobbertin Niederung zwischen Kleestensee und Lüschower See Stieleiche Stieleiche Stieleiche gering gering gering 33 Dobbertin Kläden, am Spendiner Weg südl. Klädener Berg Stieleiche auf Ackerfläche ackerbauliche Maßnahmen 34 Dobbertin Kleestensee, Südhang Gemeine Kiefer gering 35 Dobbertin Kloster Dobbertin, am Haus VIII Eibe gering 36 Dobbertin Kloster Dobbertin, gegenüber Haus VIII Trauerbuche gering 37 Dobbertin Kloster Dobbertin, südl. Kirche, Seenähe Stieleiche gering 38 Dobbertin Kloster Dobbertin, auf Grünfläche westlich der Kirche Schlitzblättrige Buche 40 Dobbertin Dobbertin, Friedhof Eibe Einhängen von Gartengeräten gering 41 Dobbertin Dobbertin, Friedhof Eibe Einhängen von Gartengeräten gering 42 Dobbertin Kloster Dobbertin, zw. Gärtnerei und Verwaltung Stieleiche gering 46 Dobbertin Straße Dobbertin - Güstrow Stieleiche gering 47 Dobbertin Wanderweg Jellen - Schwinz Stieleiche gering 73 Goldberg nördl. Straße Dobbertin Schwinz, Waldkante Stieleiche abgestorben, sog. Wendeneiche auf dem Wendfeld 74 Neu Poserin Wooster Teerofen, Ortslage Riesenlebensbaum 75 Plau am See Wooster Teerofen, Grüner Jäger Winterlinde Risse im Haus gering mittel: menschliches Einwirken 266

281 Nr. Gemeinde Lage Baumart Bemerkungen Gefährdung Plau am See Sandhof, Grundstück hinter Forstamt Stieleiche im September 1994 und 1995 wurden Pflegemaßnahmen durchgeführt stark 84 Neu Poserin südwestlich Paschensee, Forst Hahnenhorst, Abt. 108, westlich Karow Stieleiche gering 90 Dobbertin Kläden, Abt Douglasie 91 Dobbertin Kläden, Abt Douglasie 92 Dobbertin Kläden, Abt Douglasie 93 Dobbertin Kläden, Abt Douglasie 94 Dobbertin Kläden, Abt Douglasie 119 Plau am See Schweinekuhle am Westrand einer Senke, Forst Hahnenhorst, Abt. 70 Stieleiche abgestorben 122 Plau am See Rand NSG Brantensee Stieleiche gering 229 Plau am See am Waldweg von Karow nach Hahnenhorst, Sandhof und Teerofen, Forst Hahnenhorst, Abt. 64 Douglasie Krone einseitig entwickelt gering 230 Plau am See nördl. Hahnenhorst, Rand der Feuchtwiese Schwarzerle gering Quelle: KOCH (2010): Texteil, S. 28ff. sowie zugehörige GIS-Daten 267

282 zu Kap. C.3.1 Landschaftsbild Tabelle 117: Landschaftsbildräume nach Landesweiter Analyse (IWU 1996) in der Naturparkregion Bezeichnung Landschaftsbildraum Waldgebiet Grosses Babeliner Holz Wald- und Seenlandschaft bie Groß Upahl Nr. Lage in NP- Region* Lage im NP* Kurzeschreibung und Besonderheiten nach Landesweiter Analyse (Formblätter Bewertung) IV 4-25 (x) - - Waldgebiet bildet einen eigenen Landschaftsraum - Es handelt sich um einen überwiegenden Kiefernwald mit einzelnen Buchenbeständen - für die Erholung von hoher Bedeutung IV 4-28 (x) (x) - naturnaher Seenkomplex mit intakten Waldbeständen - Raum weist viele Strukturelemente auf - Besonders die Seen mit angrenzenden Waldrändern und den vielen Ackerhohlformen bestimmen das Bild der Landschaft. Niederung Breesenitz IV 4-29 (x) - - Niederung erstreckt sich von Westen nach Osten und ist durch die großflächige Agrarlandschaft mit anschließender kompakter Waldfront im NW und NO abgegrenzt - Landschaft nördlich der Breesenitz ist besonders im Bereich des sichergestellten NSG sehr naturnah und unberührt - ein weiterer Bestandteil des Landschaftsbildes sind die anliegenden Ortslagen, wesentliche Überformungen sind dabei die Silo-Anlagen - Trotz dieser Störungen ist der Raum durch seine Eigenart als hoch einzustufen. Ackerflächen nördlich Reimershagen Waldgebiet nördlich von Gross Breesen Ackerlandschaft um Charlottental Dabeler Wald- und Seengebiet IV 4-30 (x) - - ausgeräumter Raum unter Ackernutzung mit begleitenden Bäumen des Feldweges nach Groß Breesen IV 4-33 (x) - - Waldgebiet mit geringer Topographie und überwiegend Fichtenbestand - Störend für das Landschaftsbild sind die Stallanlagen des Ortes Bellin IV 4-35 (x) - - überwiegende Ackernutzung mit gliedernden Strukturelementen wie Alleebäumen, vereinzelt Hecken, Ackerhohlformen und Restwaldbeständen V 3-09 (x) (x) - Ausprägung des Reliefs von W nach O zunehmend - größere, stark gegliederte Waldflächen, in die zahlreiche unterschiedlich große Seen eingebettet sind - kleine Acker- und Grünlandflächen gliedern den Wald ebenfalls - Vegetation überwiegend naturnah (Laubwald, standortgerechter Kiefern- Eichenwald, Waldränder, Ufervegetation der Seen) - typisches Erscheinungsbild einer Wald- und Seenlandschaft von überregionaler Bedeutung - Landschaftsbild mit hohem Schutzwert Bewertung hoch - sehr hoch sehr hoch hoch - sehr hoch gering - mittel mittel - hoch mittel - hoch sehr hoch 268

283 Bezeichnung Landschaftsbildraum Ackerlandschaft um Mestlin Zölkow Sehlsdorfer Waldlandschaft Ackerlandschaft um Herzberg und Rom Nr. Lage in NP- Region* Lage im NP* Kurzeschreibung und Besonderheiten nach Landesweiter Analyse (Formblätter Bewertung) V 3-10 (x) - mäßig, teilweise stark welliges Endmoränengebiet mit vereinzelten Kuppen - kleine Restwaldbestände und geringe Anzahl Feldgehölzhecken oder Alleen - intensive ackerbauliche Nutzung mit großen, ausgeräumten Schlägen bestimmen das teilweise eintönige Landschaftsbild V 3-11 (x) - - mäßig welliges bis hügeligen Endmoränengebiet, das großflächig von Wald eingenommen ist, der teilweise im Bereich der Laubwaldbestände (Buche, Erle) naturnaher ausgebildet ist, mit z.t. bewegtem Waldrand - geringe Anzahl begradigter Fließgewässer (Gräben) im westlichen Bereich - keine landschaftsbildprägenden Besonderheiten V 3-30 (x) - - stark welliges Hügel- und Endmoränengebiet mit teilweise markanten Geländekuppen (Bullenberg, Papenberg, Haselberg) - großräumige, weitestgehend ausgeräumte, intensiv genutzte Ackerlandschaft mit nur geringen naturnahen Vegetationsstrukturen (kleine Restwaldflächen bei Herzberg), geringe Anzahl von Flurgehölzhecken, Alleen oder Baumreihen - Zerschneidungseffekt durch Energiefreileitungen Krakow am See V 4-01 (x) - - Krakower Seengebiet gehört zur Mecklenburgischen Seenplatte und ist Teil der Großseenlandschaft - bewaldete Hügel der Hauptendmoräne begrenzen den Krakower See im Norden - nördlicher Teil ist sehr buchten- und inselreich und ein Raum mit erholungsrelevanter Ausstattung Naturpark Schwinzer Heide V 4-02 x x - Im Naturpark sind die weiten Wälder beeindruckend. In vielen Bereichen ist die Kiefer als Monokultur vorzufinden- - Am ehesten natürlich oder naturnah sind die Bruchwälder, hier herrschen Erlen vor. - Zwei Flüsse beleben den Naturpark: die Nebel und die Mildenitz. - Strukturen, wie Seen, Moore, Brüche, Sümpfe, Feuchtwiesen, Flüsse und Bäche bieten diesem Landschaftsraum zahlreiche Eindrücke und Erholung. Niederung der Mildenitz V 4-03 x x - Durch die Vegetation am Rande der Mildenitz ist sie für das Landschaftsbild kaum wahrnehmbar. - Prägend sind die begleitenden Kopfbäume. - Fast bis an die Uferkante werden die Flächen landwirtschaftlich, d. h. als Wieseund Weidefläche genutzt. - Der Verlauf der Mildenitz kann nur noch an wenigen Stellen als naturnah eingestuft werden. Dobbertiner See V 4-04 x x - der Dobbertiner See liegt direkt am sehr hübschen Ort Dobbertin, schon von weitem erblickt man die Doppeltürme der Klosterkirche - See, Kirche und die ländlichen Backsteinhäuser bilden eine Silhouette - Landschaftsraum mit erholungsrelevanter Ausstattung Seengebiet Medow und Woosten V 4-05 x - - Seenlandschaft südlich der Niedermoorwiesen mit naturnahen Uferbereichen - Raum mit erholungsrelevanter Ausstattung Bewertung gering - mittel mittel - hoch gering - mittel sehr hoch sehr hoch hoch - sehr hoch sehr hoch sehr hoch 269

284 Bezeichnung Landschaftsbildraum Nr. Lage in NP- Region* Lage im NP* Kurzeschreibung und Besonderheiten nach Landesweiter Analyse (Formblätter Bewertung) Südufer Goldberger See V 4-06 x (x) - Niedermoorwiesen am Südufer des Goldberger Sees mit Verlandungszonen eines Flachwassersees Bewertung sehr hoch Goldberger See V 4-07 x x - Seenlandschaft mit großer Bedeutung für die Erholungsnutzung sehr hoch Ackerlandschaft Neu Poserin - Plau V 4-08 (x) - - Raum weist zahlreiche Strukturelemente auf, die ihn kleingliedriger wirken lassen - prägend für das optische Erscheinungsbild sind kleine Waldreste, straßenbegleitende Bäume und Kleingewässer Plauer See V 4-09 (x) (x) - um den weiten Nordteil des Sees mit flachen Ufern sind überwiegend Campingplätze und Bungalows anzutreffen - im Süden wird der See schmaler und ragt mit einem fjordartigen Zipfel in eine steile Endmoräne hinein - hohe, dichtbewaldete Ufer säumen den See - der Raum ist mit einer erholungsrelevanten Ausstattung versehen Fleesensee V 4-11 (x) - - Seenlandschaft und Raum mit erholungsrelevanter Ausstattung - Fleesensee steht in enger Verbindung mit dem Kölpinsee und ist als ein Gefüge zu betrachten Ackerflächen nördlich Malchow V 4-11 (x) (x) - Ackerfläche leicht strukturiert mit einem Kleingewässer und Kiefernwald - Ddieser Raum wird vom Naturpark Schwenzer Heide und der Seenlandschaft Plauer - und - Fleensensee eingegrenzt und ist von der Naturausstattung und Vielfältigkeit als hoch einzustufen Müritz-Elde-Wasserstraße V 4-14 (x) - - Müritz-Elde-Wasserstraße ist in der Landschaft kaum wahrnehmbar, da vollständig mit Schilf bewachsen - hohe Bedeutung für Erholung und Wassersport Ackerlandschaft um Lalchow V 4-17 (x) - - ausgeräumte Ackerlandschaft mit kleinen Grünlandflächen und Waldresten - einzelne Bäume entlang der Wege beleben das ansonsten monotone Landschaftsbild Waldgebiet Schlemmin V 4-18 (x) - - In der ausgeräumten Ackerlandschaft liegt das Waldgebiet Schlemmin, es belebt optisch den Raum in der ansonsten monotonen Landschaft. Ackerlandschaft um Gnevsdorf V 4-19 (x) - - kuppige bis flachwellige Ackerlandschaft um Gnevsdorf mit Gründlandstrukturen und Entwässerungsgräben, die aber nicht so wirksam auf das Landschaftsbild sind Feldflur um Diestelow V 4-30 (x) - - teilweise ausgeräumte Ackerlandschaft, die durch Strukturelemente wie Wiesen, Feldgehölze, kurze Hecken und einzeln stehende Bäume optisch aufgewertet wird - in Teilbereichen durchaus hoher Erlebniswert, insbesondere im Ostteil hoch - sehr hoch sehr hoch sehr hoch hoch - sehr hoch hoch - sehr hoch mittel - hoch hoch - sehr hoch mittel - hoch mittel - hoch 270

285 Bezeichnung Landschaftsbildraum Nr. Lage in NP- Region* Lage im NP* Kurzeschreibung und Besonderheiten nach Landesweiter Analyse (Formblätter Bewertung) Krakower Obersee V 4-33 x x - NSG des Krakower Obersees ist in eine kuppige Landschaft eingebettet - im Südwesten reichen Kieferforsten bis an den See, der größte Teil des Ufers wird durch Wiesen, Weiden und Felder begrenzt - an größeren Uferabschnitten bildet ein schmaler Saum aus Erlen, Eichen, Weiden eine Baumkulisse - Feuchtgebiet ist von großer Bedeutung Drewitzer See V 4-34 x x - NSG Drewitzer See mit Lübow- und Dreiersee liegt mitten im Naturpark Schwinzer Heide - Dreiersee grenzt an die umliegenden Kiefernwälder und weist naturnahen Uferbereich auf Feld- und Waldflur westlich Krakow am See Feld- und Waldflur nördlich Hohen Wangelin Ackerlandschaft zwischen Bölkow und Klein Upahl Koitendorfer Tannen sowie neuer und alter Devwinkel NSG Grosser und Kleiner Serrahn V 4-37 x - - abwechslungsreich strukturierte Landschaft, die durch größere Wälder und Wiesen geprägt wird - kleinere Strukturen beleben das Bild - Kirche von Kirch Kogel sehr markant V 4-38 (x) - - durch Waldflecke, Alleen und Hecken teilweise interessante Teilräume - kleinere Gewässer beleben das Bild - beeinträchtigt durch Kiesabbau und Autobahn V 4-50 (x) - - Charakteristikum des gesamten Raumes sind die ausgeräumten Ackerflächen - Feldgehölze, straßenbegleitende Alleen, Ackersölle und kleine Waldbestände strukturieren nur im geringen Umfang den Raum V 4-52 (x) - - Mitten der beiden Waldkomplexe (Buche, Kiefer) schlängelt sich die Nebel, deren Verlauf als naturnah eingestuft werden kann Bewertung sehr hoch sehr hoch hoch - sehr hoch mittel - hoch mittel - hoch sehr hoch V 4-23 x x - ausgedehnte Röhricht- und Riedflächen zweier verlandeter Seen sehr hoch Westpeene V 5-01 (x) - - der z.t. steile Abfall der Hauptendmoräne zur Peene und zum Malchiner Becken hin eröffnet einige der schönsten Landschaftsaussichten Mecklenburgs - das Peenetal ist sehr vielgestaltig: Wiesen, Grashänge und Felder wechseln mit naturnahen Waldstücken - die Orte Kirchgrubenhagen und Vollrathsruhe sind als repräsentative Gutsdörfer architektonisch durchgestaltet, heute zum Teil verfremdet Ackerlandschaft bei Moltzow V 5-02 (x) (x) - relativ großräumige Feldflächen - der Reiz dieser Landschaft besteht in einem gewissen Verhalten, einer gewissen Ruhe zwischen den ausdrucksvolleren, wertvolleren Landschaften ringsum - sehr schöne Ausblicke in Richtung Malchiner See sehr hoch mittel - hoch Felder nördlich Alt Gaartz V 5-16 x (x) - ausgeräumte Ackerlandschaft gering - mittel 271

286 Bezeichnung Landschaftsbildraum Nr. Lage in NP- Region* Lage im NP* Kurzeschreibung und Besonderheiten nach Landesweiter Analyse (Formblätter Bewertung) Gaartzer Seenkette V 5-17 x x - malerische Seenkette, tief eingeschnitten - die Hänge mit Grünland oder Wald - südlich von Alt Gaartz flachmuldiges Bruch, bei Neu Gaartz vielfältig geformte Koppellandschaft Waldhügel umd Marxhagen Wiesen und Felder um Grabowhöfe V 5-18 (x) (x) - Teil des Hauptendmoränenrückens - sehr reliefreiche Hügellandschaft im Wechsel von Wald, Feld, Söllen, Sümpfen und Grünländern V 5-26 (x) - - großräumige Feld- und Wiesenlandschaft, geprägt einerseits durch den urbanen Charakter der Gemeinde Grabowhöfe, durch großräumige meliorierte Äcker, aber auch durch kleine Wälder, Baumgruppen und Wiesengräben Jabelscher See V 5-27 x (x) - sehr abwechslungsreiche Wald-, Wiesen-, Acker- und Seenlandschaft, mit dem Jabelschen See im Zentrum - der Damerower Werder ist NSG und Wisentfreigehege - sehr schön wirkt der Kirchturm von Jabel im Landschaftsraum - störend: Stall bei Jabel - Attraktion: Wisentfreigehege Feuchtwälder bei Grabowhöfe V 5-28 x x - abwechslungsreicher Landschaftsraum im Wechsel von Wald- und Wiesenflächen Kölpinsee V 5-74 (x) (x) - große, überschaubare Wasserfläche mit überwiegend bewaldeten bzw. baumgesäumten Ufern * x: vollständig, (x): anteilig Quelle: IWU (1996), www. umweltkarten.mv-regierung.de ( ) Bewertung sehr hoch sehr hoch mittel - hoch sehr hoch hoch - sehr hoch sehr hoch 272

287 zu Kap. C.6 Fischerei Tabelle 118: Übersicht über die fischereiliche Nutzung bzw. Angelnutzung der Gewässer in der Naturparkregion Gewässer (alphabetisch) Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) NSG (vgl. Tabelle 113) Alter Dorfsee (Altdorfer See) BiMES Binnenfischerei GmbH Anglerverein Krakow am See / Mecklenburg e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. - - Angelteich Alt Schwerin Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Besatz: Aal, Brachsen, Forelle, Karpfen, Schleie, Stör - - Bäbeliner See BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. - - Barschsee Kreisanglerverband Güstrow e.v. Angelgewässer x Barsch, Hecht, Rotauge, Schleie - - Backofensee Landesanglerverband M-V e.v. Angelgewässer* 77 - k. A. DE N 200 Bebersee k. A. k. A. k. A. k. A. - - Bergsee Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei - k. A. DE N 200 Bolzsee Kreisanglerverband Güstrow e.v. Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge, Schleie DE Borgsee k. A. k. A. k. A. k. A. - - Bossower See BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei k. A. k. A. DE Brantensee k. A. k. A. (Angelverbot lt. NSG-VO) k. A. k. A. DE N 195 Brummelvitz k. A. k. A. k. A. k. A. - - Burgsee bei Plau Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Hecht, Rotauge, Schleie, Zander DE N 304 Cossensee k. A. k. A. (Angelverbot lt. NSG-VO) k. A. k. A. DE N 262 Damerower See Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge lt. NSG-VO ist das Angeln untersagt (vgl. Tabelle 51) 273

288 Gewässer (alphabetisch) Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) NSG (vgl. Tabelle 113) Derliener See BiMES Binnenfischerei GmbH Anglerverein Krakow am See / Mecklenburg e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. - - Diestelower See Landesanglerverband M-V e.v. Angelgewässer k. A. k. A. - - Dobbertiner See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie, Zander DE Dreier See k. A. k. A. - k. A. DE N 196 Drewitzer See Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Große Maräne, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie DE N 196 Elde (Müritz- Elde- Wasserstraße) ab Auslauf Plauer See Fischerei Müritz-Plau GmbH Landesanglerverband M-V e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Zander - - Flacher See Fischerei Müritz-Plau GmbH Anglerverein Sophienhof e.v.* Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Kleine Maräne, Rotauge DE Fleesensee Fischerei Müritz-Plau GmbH Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Zander DE Gaarzer See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Zander Garder See Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge, Schleie, Zander DE N 304 DE Glambecksee (b. Bossow) k. A. k. A. k. A. k. A. - - Goldberger See Fischerei Prien, Goldberg Landesanglerverband M-V e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Graskarpfen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Zander DE Grimmsee Kreisanglerverband Güstrow e.v. Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge, Schleie

289 Gewässer (alphabetisch) Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) Grön Muur k. A. k. A. k. A. k. A. - - NSG (vgl. Tabelle 113) Großer Langhagensee Großer Laubahnsee Großer Liepener See Großer Medower See Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge DE N 199 k. A. k. A. k. A. k. A. DE N 200 k. A. k. A. k. A. k. A. - - Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge - - Großer Rederank k. A. k. A. k. A. k. A. - - Gültzsee k. A. k. A. (Angelverbot lt. NSG-VO) - k. A. DE N 198 Heidensee Leisten Bauernhof Familie Reichelt Berufsfischerei, Angelgewässer x Karpfen, Schlei, Hecht, Aal** - - Hofsee Alt Gaarz Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie DE N 200 Hofsee Cramon BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei - k. A. DE N 307 Hofsee Leisten k. A. k. A. 78 k. A. k. A. DE N 67 Hühnersee k. A. k. A. k. A. k. A. - - Jabeler See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Zander DE N 58 Karower See BiMES Binnenfischerei GmbH Anglerverein Krakow am See / Mecklenburg e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A Lt. GLRP Westmecklenburg erfolgt keine Nutzung durch Berufsfischer mehr. Es wurde ein festgeschriebener Angelplatz errichtet und es wurden die Angelkarten begrenzt (LUNG M-V 2008a, Maßnahme M 311). 275

290 Gewässer (alphabetisch) Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) NSG (vgl. Tabelle 113) Kargower See, Hinterer oder Großer Kargower See, Vorderer oder Kleiner k. A. k. A. k. A. k. A. - - k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kemlower See k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kleestensee k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kleiner Laubahnsee k. A. k. A. k. A. 79 k. A. DE N 200 Kleiner Medower See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Brassen, Karpfen, Rotauge, Rotfeder - - Kleiner Rederank k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kleiner See bei Liepen k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kölpinsee (einschl. Schwenzin) Fischerei Müritz-Plau GmbH Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie DE N 58 Kraazer See BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei - k. A. DE N 307 Krakower See BiMES Binnenfischerei GmbH Anglerverein Krakow am See / Mecklenburg e.v. Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. DE N 119 (außer Möllner See und Obersee) Krebsee bei Garden Krebssee Marienhof k. A. k. A. k. A. k. A. - - k. A. k. A. k. A. k. A wurde aus naturschutzfachlichen Gründen aus der Liste der Angelgewässer gestrichen (LUNG M-V 2008a, Maßmahme S 205) 276

291 Gewässer (alphabetisch) Krogsee / Krummer See (b. Loppin) Krummer See bei Neu Sammit Langsee bei Neu Sammit Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei - Karpfen DE N 200 BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer k. A. k. A. - - Lankhagensee Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei - k. A. DE N 200 Lähnwitzer See Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. DE NSG (vgl. Tabelle 113) Lehmgrube bei Plau k. A. k. A. k. A. k. A. DE N 304 Linstower See Kreisanglerverband Güstrow Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie Lohmener See Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Zander DE Loppiner See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Karpfen, Rotauge DE Lübowsee k. A. k. A. - k. A. DE N 196 Lüschower See (Die Lüschow) Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie - - Malkwitzer See BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei (x) 80 k. A. DE N 307 Mildenitz, Abschnitt Auslauf Goldberger See bis Mündung Dobbertiner See Landesanglerverband M-V e.v. Angelgewässer x Barsch, Brassen, Döbel, Hecht, Rotauge, Ukelei DE eingeschränkt möglich (vgl. Tabelle 51) 277

292 Gewässer (alphabetisch) Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) NSG (vgl. Tabelle 113) Mildenitz, Straßenbrücke Wendisch Waren bis Mündung Goldberger See Anglerverein Wendisch Waren e.v. Angelgewässer k. A. Barsch, Brassen, Döbel, Hecht, Rotauge, Ukelei DE N 197 Mühlensee (Jabel) Nienhagener (Nienhäger) See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge - - Fischereihof Lohmen Berufsfischerei, Angelgewässer x k. A. DE Orthsee BiMES Binnenfischerei GmbH Kreisanglerverband Güstrow Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Rotauge, Schleie DE Paschensee - keine fischereil. Nutzung seit 1985*** - k. A. DE N 120 Plauer See Fischerei Müritz-Plau GmbH Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie, Zander DE N 67 Plötzensee bei Plau k. A. Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Aland, Bachschmerle, Barsch, Bitterling, Brassen, Döbel, Elritze, Graskarpfen, Groppe, Hecht, Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Marmorkarpfen, Quappe, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Silberkarpfen, Ukelei, Wels, Zährte, Zander - - Plumsee k. A. k. A. - k. A. DE N 67 Poseriner See k. A. Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Gründling, Güster, Hecht, Karpfen, Kaulbarsch, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Ukelei - - Reimershagener See k. A. k. A. k. A. k. A. - - Samoter See Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei - k. A. DE N 67 Schwarzer See (b. Neu Sammit) BiMES Binnenfischerei GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer k. A. k. A

293 Gewässer (alphabetisch) Schwarzer See Neuhof Schwarzer See bei Hütte (Karow) See bei Rumkogel Fischereiberechtigter Nutzung (zu Einschränkungen innerhalb NSG vgl. Tabelle 51) Ausgabe Gastkarten gemeldete Fischarten Lage ganz oder anteilig in FFH-Gebiet (vgl. Tabelle 33) Anglerverein Neuhof e.v. Angelgewässer k. A. k. A. - - k. A. k. A. k. A. k. A. - - k. A. k. A. k. A. k. A. - - Spendiner See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie - - Suckwitzer See k. A. k. A. k. A. k. A. DE Tauchowsee Teichanlage Dobbin (Angelpark) Fischerei & Räucherei Alt Schwerin / Sietow GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Rotauge, Schleie, Wels Forellenzucht Dobbin Fischzucht, Angelteich(e) x Besatz: Forellen, Lachsforellen, Saiblinge, Aal, Karpfen, Stör, Wels, Schleie, Barsch Tiefer See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Kleine Maräne, Rotauge Tiefer See bei Bellin Torfloch Oldenstorf Torfstich N-Ufer Plauer See Weißer See Neuhof - - DE N 119 DE k. A. k. A. k. A. k. A. - - Kreisanglerverband Güstrow e.v. Angelgewässer x Barsch, Rotauge - - k. A. k. A. 81 k. A. k. A. DE N 67 k. A. Angelgewässer k. A. k. A. - - Woostener See Fischerei Müritz-Plau GmbH Berufsfischerei, Angelgewässer x Barsch, Hecht, Rotauge, Schleie DE NSG (vgl. Tabelle 113) Quelle: Gewässer und Schutzgebiete: Datenherausgabe LUNG M-V (Juni 2013); Angaben zur Fischerei und Angelnutzung: Gewässerverzeichnis Landesanglerverband M-V e.v., ( ), *Angaben aus FFH-Managementplanung, ** , *** Jeschke et al. (2003) 81 lt. GLRP Westmecklenburg führt stattfindende Angelnutzung zu Beeinträchtigungen (LUNG M-V 2008a, Maßnahme M202) 279

294 Bestandesschichtung Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten zu Kap. C.7 Forstwirtschaft Bestandesschichtung in den Forstämtern zweischichtig mehrschichtig einschichtig 0, , , ,00 einschichtig mehrschichtig zweischichtig Ergebnis 9.846, , ,01 Fläche (ha) Abbildung 20: Bestandschichtung in den Forstämtern (Zuarbeit Landesforst vom ) 280

295 Bestandesmischung Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide, Band II: Daten und Fakten Bestandesmischung in den Forstämtern Reinbestand mit Mischbaumarten Reinbestand mit Mischbaumarten (eine Reinbestand mit Beimischungen Reinbestand Mischbestand (mehrere Mischbaumarten) Mischbestand (eine Mischbaumart) Mischbestand (eine Mischbaumart) Mischbestand (mehrere Mischbaumarten) Reinbestand 0, , , ,00 Reinbestand mit Beimischungen Reinbestand mit Mischbaumarten (eine Mischbaumart) Fläche (ha) Reinbestand mit Mischbaumarten (mehrere Mischbaumarten) Ergebnis 1.659, , , , ,36 866,48 Legende: Bestandsmischungen Anteil der Hauptbaumart beteiligte Baumarten Reinbestand Hauptbaumart = 100% 1 Reinbestand mit geringer Beimischung Hauptbaumart > 90% >2 Reinbestand mit einer Mischholzart Hauptbaumart 71% - 90% 2 Reinbestand mit mehreren Mischhölzern Hauptbaumart 71% - 90% > 2 Mischbestand aus zwei Baumarten Hauptbaumart < 71% 2 Mischbestand aus mehreren Baumarten Hauptbaumart < 71% >2 Abbildung 21: Bestandsmischung in den Forstämtern (Zuarbeit Landesforst vom ) 281

VI.1 Mustergliederung VI-1

VI.1 Mustergliederung VI-1 VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen

Mehr

SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim Ulrike Biermann, Achim Georg, Dr. Silvia Stiller (Georg Consulting) Linda Bode, Patrick Dehn, Katrin Fahrenkrug, Teike Scheepmaker

Mehr

Naturparkpläne in M-V Frankfurt a. M.

Naturparkpläne in M-V Frankfurt a. M. Naturparkpläne in M-V Naturparkpläne in M-V NP Feldberger Seenlandschaft 2001 Insel Usedom 2002 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See 2005 Am Stettiner Haff 2008 Sternberger Seenland 2010 Nossentiner

Mehr

Nutzungsmöglichkeiten der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) im Arbeitsalltag. Foto: H. Karl

Nutzungsmöglichkeiten der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) im Arbeitsalltag. Foto: H. Karl Nutzungsmöglichkeiten der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) im Arbeitsalltag Foto: H. Karl Harald Karl, LUNG 230 LLS-Seminar, 11.10.2012 Gliederung Wozu kann man die GLRP nutzen? Die Theorie

Mehr

12 Der Wangeliner Garten und das Lehmmuseum Gnevsdorf liegen auf der Strecke 54,9

12 Der Wangeliner Garten und das Lehmmuseum Gnevsdorf liegen auf der Strecke 54,9 12 Der Wangeliner Garten und das Lehmmuseum Gnevsdorf liegen auf der Strecke Karower Meiler Plau am See Schlemmin Vietlübbe Wangelin Gnevsdorf - Ganzlin Silbermühle Plau am See Karower Meiler 54,9 km 01

Mehr

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche

Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche

Mehr

Handlungserfordernisse und Anpassungsstrategien in der Region Mecklenburgische Seenplatte

Handlungserfordernisse und Anpassungsstrategien in der Region Mecklenburgische Seenplatte Handlungserfordernisse und Anpassungsstrategien in der Region Mecklenburgische Seenplatte Dipl. Geogr. Christoph Kaufmann Regionalplaner Berlin, den 23. August 2006 2 Gliederung: 1.) 2.) 3.) Lage, Administration

Mehr

Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung

Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung planaufstellende Große Kreisstadt Riesa Kommune: 01589 Riesa Projekt: Begründung zur 2. Offenlage des Entwurfs Teil A: Begründung Erstellt: September 2017 Auftragnehmer: Zur Mulde 25 04838 Zschepplin Bearbeiter:

Mehr

Naturparkplan Leitbild, Ziele und Umsetzungsstrategien

Naturparkplan Leitbild, Ziele und Umsetzungsstrategien Naturparkplan Leitbild, Ziele und Umsetzungsstrategien Landkreis Ludwigslust- Parchim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Impressum Herausgeber: und und und in Kooperation mit: Bearbeitung

Mehr

Neuaufstellung des Nds. Landschaftsprogramms - Konzept und Bearbeitungsstand

Neuaufstellung des Nds. Landschaftsprogramms - Konzept und Bearbeitungsstand Neuaufstellung des Nds. Landschaftsprogramms - Konzept und Bearbeitungsstand Länderdialog, 27.03.2017 NLWKN NLWKN Landesweiter Landesweiter Naturschutz Naturschutz Alexander Harms 1 Neuaufstellung des

Mehr

Mecklenburgische Seenplatte 10. Hintergründe & Infos 14. Reiseziele. Geografie und Landschaft. Flora und Fauna. Geschichte Mecklenburgs

Mecklenburgische Seenplatte 10. Hintergründe & Infos 14. Reiseziele. Geografie und Landschaft. Flora und Fauna. Geschichte Mecklenburgs Mecklenburgische Seenplatte 10 Hintergründe & Infos 14 Geografie und Landschaft Flora und Fauna Geschichte Mecklenburgs Architektur Praktische Informationen von AbisZ 41 Anreise Baden > Mecklenburgische

Mehr

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern, Davensberg Senden und Lüdinghausen mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2

Mehr

Herzlich Willkommen! FREIWILLIGE VEREINBARUNG NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN PLAUER SEE: 2. Gesprächsrunde. Plau am See, 09.

Herzlich Willkommen! FREIWILLIGE VEREINBARUNG NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN PLAUER SEE: 2. Gesprächsrunde. Plau am See, 09. Herzlich Willkommen! 1 - Begrüßung, Einleitung Ablauf: - Vortrag zum Thema: Monitoring der Dauerbeobachtungsflächen am Plauer Werder - Austausch zum Verlauf der vergangenen Saison und Vorschläge zu Anpassungen

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Beratungshilfeprogramm (BHP) des Bundesumweltministeriums für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens

Beratungshilfeprogramm (BHP) des Bundesumweltministeriums für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens (2) Zusammenfassung LP-Beitrag Beratungshilfeprogramm (BHP) des Bundesumweltministeriums für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens Zusammenfassung der Projektergebnisse

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2018

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2018 Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2018 Vorwort Die vorliegende fünfte Ausgabe von Oberpfalz in Zahlen wurde um die bis April 2018 vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Daten aktualisiert.

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz

1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz 1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet Müritz Der Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der großen Umweltprobleme, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss. Ein

Mehr

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015 Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015 Stand: 17. Juni 2016 Quelle: IT.NRW (Datenbereitstellung am 31.05.2016) Aktualisierte Statistik: 33111-Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen

Mehr

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2017

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2017 Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2017 Vorwort Die vorliegende Ausgabe von Oberpfalz in Zahlen wurde um die im Jahr 2016 vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten Daten aktualisiert. In der Broschüre

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 44 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 32,3 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Stade,

Mehr

3.4 Wirtschaft und Arbeit. B1 Demografische Entwicklung und Wanderungsbewegungen der Wohnbevölkerung

3.4 Wirtschaft und Arbeit. B1 Demografische Entwicklung und Wanderungsbewegungen der Wohnbevölkerung 117 3.4 Wirtschaft und Arbeit B1 Demografische Entwicklung und Wanderungsbewegungen der Wohnbevölkerung INDIKATOR: Altersstruktur der Bevölkerung und Anteil der Wohnbevölkerung mit ausländischem Pass in

Mehr

MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms von Petra Schmidt-Kaden

MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms von Petra Schmidt-Kaden ARL Landesarbeitsgemeinschaft Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Frühjahrstagung am 04./05.06.2014 in Berlin MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms

Mehr

Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung

Großräumig übergreifender Biotopverbund. in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung Großräumig übergreifender Biotopverbund in der Landschaftsrahmenund Regionalplanung 1 von 30 1 Gliederung 1. Allgemeiner Überblick Planungsverband Region Chemnitz derzeitiger Rechtsstand 2. Biotopverbund

Mehr

on tour Mecklenburgische Seenplatte

on tour Mecklenburgische Seenplatte on tour Mecklenburgische Seenplatte on tour Mecklenburgische Seenplatte. SEIT 1902. POLYGLOTT GUTE REISE U N D DIE W E LT G E H Ö RT M IR Die Autoren Christian Nowak lebt als Journalist, Fotograf und Buchautor

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr

Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide Protokoll Schwerpunktgruppe Verkehr 1. Treffen am , Karower Meiler

Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide Protokoll Schwerpunktgruppe Verkehr 1. Treffen am , Karower Meiler Protokoll Schwerpunktgruppe Verkehr 1. Treffen am 20.02.2013, Karower Meiler Tagesordnung Stand im Beteiligungsprozess Projektabstimmung Aufgabenverteilung, Terminvereinbarung Niederlassung Güstrow Speicherstraße

Mehr

Statusseminar Bewertung und Entwicklung der Wooge im Pfälzerwald. Einführung in das Projekt Gero Koehler

Statusseminar Bewertung und Entwicklung der Wooge im Pfälzerwald. Einführung in das Projekt Gero Koehler Statusseminar Bewertung und Entwicklung der Wooge im Pfälzerwald Einführung in das Projekt Gero Koehler 1. Anlass und Ziele 2. Wooge im Pfälzerwald (Übersicht) 3. Stand der Projektarbeiten 3.1. Standarderhebungen

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Agroforstsysteme in MV Flächenauswahl und -potenziale

Agroforstsysteme in MV Flächenauswahl und -potenziale Agroforstsysteme in MV Flächenauswahl und -potenziale Achim Schäfer Institut für dauerhaft umweltgerechte Entwicklung von Naturräumen der Erde (DUENE) e.v., Greifswald schaefea@uni-greifswald.de Mögliche

Mehr

Informationsmaterial zur regionalen Entwicklung im Verbandsgebiet Mittleres Mecklenburg/Rostock

Informationsmaterial zur regionalen Entwicklung im Verbandsgebiet Mittleres Mecklenburg/Rostock 2. Siedlungsstruktur 2.1 Flächennutzung Die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock erstreckt sich über eine Fläche von 3601 km², wobei auf den Landkreis Bad Doberan 1362 km², auf den Landkreis Güstrow

Mehr

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017

Mehr

Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide Protokoll Übergreifendes Forum , Karower Meiler

Naturparkplan Nossentiner/Schwinzer Heide Protokoll Übergreifendes Forum , Karower Meiler Protokoll Übergreifendes Forum 15.05.2013, Karower Meiler Tagesordnung Stand im Beteiligungsprozess Projektvorstellung und Diskussion Leitprojekte Nächste Schritte Niederlassung Güstrow Speicherstraße

Mehr

EUROPÄISCHE METROPOLREGION NÜRNBERG (EMN) REGIONAL-MONITOR 2007

EUROPÄISCHE METROPOLREGION NÜRNBERG (EMN) REGIONAL-MONITOR 2007 EUROPÄISCHE METROPOLREGION NÜRNBERG (EMN) REGIONAL-MONITOR 2007 Quellen: Statistisches Bundesamt Deutschland Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesagentur für Arbeit Kraftfahrt-Bundesamt Bayerisches

Mehr

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2016

Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2016 Oberpfalz in Zahlen Ausgabe 2016 Vorwort Die vorliegende dritte Ausgabe nach der Neukonzeption von Oberpfalz in Zahlen wurde um die im Jahr 2015 vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten

Mehr

Ausgewählte Grunddaten für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte

Ausgewählte Grunddaten für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Ausgewählte Grunddaten für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte Stand: Dezember 2018 Hessisches Ministerium für

Mehr

Naturpark Partner der Nationalparkentwicklung

Naturpark Partner der Nationalparkentwicklung Naturpark Partner der Nationalparkentwicklung Gudrun Rau Geschäftsführerin Naturpark Saar-Hunsrück 1 Steckbrief: Fläche: 205.522 ha Einwohner: rd. 348.518 Höchster Punkt: Erbeskopf 816 m ü. NN Landnutzung:

Mehr

Landschaftspflege in M-V Aspekte des Umgangs mit Kulturlandschaft

Landschaftspflege in M-V Aspekte des Umgangs mit Kulturlandschaft Landschaftspflege in M-V Aspekte des Umgangs mit Kulturlandschaft Landschaftspflege in M-V Aspekte des Umgangs mit Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommern ist ganz überwiegend ländliche Kulturlandschaft

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 30

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 30 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 30 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 11,1 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Stade,

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 30. Juni 2013 A I 1 vj 2/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen Ergebnisdarstellung

Mehr

Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom

Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom 06.10.2015 Lfd aufgefordert mit Frist bis Antwort mit TÖB Nr. Schreiben vom Schreiben vom Bemerkung 1 Landkreis Nordwestmecklenburg

Mehr

Naturschutz, Tourismus und Großschutzgebiete

Naturschutz, Tourismus und Großschutzgebiete Naturschutz, Tourismus und Großschutzgebiete Die Europäische Charta als Bindeglied für nachhaltige Entwicklung Prof. Dr. H. Vogtmann Usedom, 03.06.2003 Ziele der CBD Auftrag für das BfN Ziel 1: Erhaltung

Mehr

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse 01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse Seite 17 01 STADTGEBIET, NATURVERHÄLTNISSE Nr. Seite 01 Lage und Größe der Stadt 21 03 Nutzung des Stadtgebiets 22 04 Wasserführung der Donau 23 Seite 18 Hinweise zum

Mehr

Statistik MAL anders STATISTISCHES LANDESAMT

Statistik MAL anders STATISTISCHES LANDESAMT Statistik MAL anders STATISTISCHES LANDESAMT Alle Angaben zu den Landkreisen und Kreisfreien Städten beziehen sich auf die: Fläche am 31. Dezember 2017 Einwohner am 30. Juni 2018 Verwaltungsgliederung

Mehr

Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionen plus

Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionen plus Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionen plus Konzept Gesundheitsregionen plus Regionale Netzwerke zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung

Mehr

Landschaftsverband Rheinland Dezernat 9 Kultur und Landschaftliche Kulturpflege. Dezernentin Milena Karabaic. Erarbeitet von:

Landschaftsverband Rheinland Dezernat 9 Kultur und Landschaftliche Kulturpflege. Dezernentin Milena Karabaic. Erarbeitet von: Landschaftsverband Rheinland Dezernat 9 Kultur und Landschaftliche Kulturpflege Dezernentin Milena Karabaic Erarbeitet von: LVR-Amt für Denkmalpflege LVR-Amt für Bodendenkmalpflege LVR-Abteilung Landschaftliche

Mehr

Regionalplanung. Regionalplanung. UmweltPlan GmbH: Dr. A. Mehnert. Gliederung. Schwerin Juni 2011

Regionalplanung. Regionalplanung. UmweltPlan GmbH: Dr. A. Mehnert. Gliederung. Schwerin Juni 2011 Analyse der Risiken und Chancen des Klimawandels für die Region Westmecklenburg UmweltPlan GmbH: Dr. A. Mehnert Schwerin Juni 2011 Gliederung 1. Risikoanalyse 2. Konfliktanalyse 3. Chancen 4. Ausblick

Mehr

SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim SWOT-ANALYSE Kreisentwicklungskonzept 2030 für den Landkreis Ludwigslust-Parchim Ulrike Biermann, Achim Georg, Dr. Silvia Stiller (Georg Consulting) Linda Bode, Patrick Dehn, Katrin Fahrenkrug, Teike Scheepmaker

Mehr

Integriertes Regionales Entwicklungskonzept für den Landkreis Vorpommern-Greifswald Kreisentwicklungskonzept

Integriertes Regionales Entwicklungskonzept für den Landkreis Vorpommern-Greifswald Kreisentwicklungskonzept BTE TOURISMUS- UND REGIONALBERATUNG Berlin Hannover Eisenach UmweltPlan GmbH Stralsund Prof. Dr. Harmut Rein, Katharina Meifert, Ralf Zarnack Integriertes Regionales Entwicklungskonzept für den Landkreis

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Mittelbereichsprofil Bernau bei Berlin 2010

Mittelbereichsprofil Bernau bei Berlin 2010 Mittelbereichsprofil Bernau bei Berlin 2010 Raumbeobachtung Landesamt für Bauen und Verkehr I. Räumliche Lage und administrative Gliederung Verwaltungsgliederung (Stand 2008) Wandlitz Bernau bei Berlin

Mehr

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung

Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern

Mehr

Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Strukturdaten 2018 Zuständigkeiten: Sachgebiet 1 Ausgleichs- und Direktzahlungen Sachgebiet 2 Bildung und Fachrecht

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Energiepflanzenanbau in Niedersachsen aus regionaler Sicht: Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungen

Energiepflanzenanbau in Niedersachsen aus regionaler Sicht: Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungen Energiepflanzenanbau in Niedersachsen aus regionaler Sicht: Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungen Workshop Basisdaten zur Flächenausdehnung des Energiepflanzenanbaus für die Biogaserzeugung Berlin,

Mehr

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans

Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1 Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen

Mehr

Kommunale Landschaftsplanung

Kommunale Landschaftsplanung Landschaftsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe Kommunale Landschaftsplanung Die Flächennutzungsplanung wird durch die Landschaftsplanung unterstützt Der Landschaftsplan ist gesetzlich gefordert, erlangt

Mehr

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel & Deborah Hoheisel. FG Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Universität Kassel

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel & Deborah Hoheisel. FG Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Universität Kassel Integration der Inhalte von Naturparkplänen in andere Planungsprozesse und Integration anderer Planungen in Naturparkpläne Vortrag im Rahmen des Workshops Aktuelle Entwicklungen bei der Erarbeitung von

Mehr

Gemeinde Obermeitingen Steckbrief

Gemeinde Obermeitingen Steckbrief Gemeinde Steckbrief Stand 26. Juli 2011 im Luftbild, Bay. Vermessungsverwaltung ALLGEMEINE INFORMATIONEN Bundesland Bayern Regierungsbezirk Oberbayern Landkreis Landsberg am Lech Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Das Auenprogramm Bayern

Das Auenprogramm Bayern Das Auenprogramm Bayern BfN-Workshop Typologie und Leitbilder für Flussauen in Deutschland 19.-20. Oktober 2004 Dipl.-Ing. Wolfgang Kraier BayLfW Ref. 41 Das Auenprogramm Bayern ist ein Vorhaben im Auftrag

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau

Mehr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2440-301 Drewitzer See mit Lübowsee und Dreiersee - Informationsveranstaltung

Mehr

Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft

Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Bauernverband Ludwigslust Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Wasserschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete in

Mehr

Langzeitverläufe für Feinstaub PM 2,5

Langzeitverläufe für Feinstaub PM 2,5 Bayerisches Landesamt für Umwelt Langfristige Entwicklung der Schadstoffbelastung an den bayerischen LÜB-Messstationen Langzeitverläufe für Feinstaub PM 2, Abb. 1: Karte mit LÜB-Messstationen Langfristige

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 31. Dezember 2013 A I 1 vj 4/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen

Mehr

I. HAMBURG IM VERGLEICH

I. HAMBURG IM VERGLEICH HAMBURG IM VERGLEICH Lediglich 0,2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik entfallen auf. Hier leben aber 2,2 Prozent aller in Deutschland wohnenden Menschen. Deutlich höher ist mit 3,6 Prozent der Anteil

Mehr

Statistischer Bericht B VII j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen Wahlkreis Zwickau.

Statistischer Bericht B VII j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen Wahlkreis Zwickau. Inhalt Impressum Inhalt Statistischer Bericht B VII 1-3 - 4j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen 217 Wahlkreis 165 - Zwickau Titel Impressum Inhalt Erläuterungen Tabelle Strukturdaten

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 48

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 48 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 48 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 57,2 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Rotenburg

Mehr

Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover

Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover Fachkonferenz Biodiversitätsstrategie am 26. September 2013 Fachbereich Umwelt Sonja Papenfuß Folie 2 Landschaftsrahmenplan Region Hannover Landschaftsrahmenplan

Mehr

Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im

Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im Konzeption zur modellhaften Umsetzung der EG-WRRL unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Vorgaben des FFH-Gebietes Begatal im Vorstellung des Arbeitsstands am 16.11.2017 in Detmold Referent Dipl.-Ing.

Mehr

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse 01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse Seite 17 01 STADTGEBIET, NATURVERHÄLTNISSE Nr. Seite 01 Lage und Größe der Stadt 21 03 Nutzung des Stadtgebiets 22 04 Wasserführung der Donau 23 Seite 18 Hinweise zum

Mehr

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2013

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2013 Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2013 Stand: 26. Juni 2014 Quelle: IT.NRW (Datenbereitstellung am 06.06.2014) Aktualisierte Statistik: 33111-Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen

Mehr

Kommunalbüro für ärztliche Versorgung

Kommunalbüro für ärztliche Versorgung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Kommunalbüro für ärztliche Versorgung Situation Das ambulante ärztliche Versorgungsniveau in Bayern ist hoch. Dies gilt für Städte und ländliche

Mehr

Neuer Lebensraum für geschützte Tiere

Neuer Lebensraum für geschützte Tiere Neuer Lebensraum für geschützte Tiere Artenschutzkonzept Tagebau Hambach Zukunft. Sicher. Machen. Rekultivierung und Artenschutzkonzept schaffen neue Lebensräume Die rekultivierte Landschaft ist der Ausgleich

Mehr

Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten

Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten Das Natura-2000-Gebiet ist 38,5 Hektar(Ha) groß, davon sind - 29,13 Ha Lebensraumtyp Trockene Sandheide - 1,09 Ha Lebensraumtyp Alter Bodensauerer

Mehr

Demografischer Wandel

Demografischer Wandel Dipl.-Ing. Maria Moorfeld m.moorfeld@mailbox.tu-berlin.de www.landschaft.tu-berlin.de Demografischer Wandel Chancen und Risiken für die Landschaftsentwicklung: am Beispiel der Landkreise Demmin, Oberspreewald-Lausitz

Mehr

Stand November Statistik Norddeutschland

Stand November Statistik Norddeutschland Stand November 2014 Statistik Norddeutschland Übersicht A B C D E F G H I J K L Fläche Bevölkerung Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit Bruttowertschöpfung Gewerbe An- und Abmeldungen Tourismus Verkehr Aus- und

Mehr

Die Fortschreibung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) 2004 bis Foto: H. Karl

Die Fortschreibung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) 2004 bis Foto: H. Karl Die Fortschreibung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) 2004 bis 2011 Foto: H. Karl Harald Karl, LUNG 230 LLS-Seminar, 11.10.2012 Gliederung Einführung Landschaftsplanung und Einordnung der

Mehr

Zukunft und Lebensqualität in ländlichen Räumen. Den demografischen Wandel gestalten.

Zukunft und Lebensqualität in ländlichen Räumen. Den demografischen Wandel gestalten. Frühjahrstagung der ASG in Stralsund Vortragstagung, im Mai 2011 Zukunft und Lebensqualität in ländlichen Räumen. Den demografischen Wandel gestalten. Dr. Karl Otto Kreer, Staatssekretär im Ministerium

Mehr

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren

Mehr

Statistischer Bericht B VII j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen Sachsen. Titel Impressum.

Statistischer Bericht B VII j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen Sachsen. Titel Impressum. Inhalt Impressum Inhalt Statistischer Bericht B VII 1-3 - 4j/17 Deutscher Bundestag Strukturdaten nach Bundestagswahlkreisen 217 Sachsen Titel Impressum Inhalt Erläuterungen Tabelle Strukturdaten für den

Mehr

Verzeichnis der Abbildungen... VI Verzeichnis der Tabellen...VII. Vorwort...1

Verzeichnis der Abbildungen... VI Verzeichnis der Tabellen...VII. Vorwort...1 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen... VI Verzeichnis der Tabellen...VII Vorwort...1 1. Einleitung...2 1.1 Das Naturschutzgebiet Ohligser Heide - ein Beispiel für die Handhabung des Naturschutzes

Mehr

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg mit integriertem Landschaftsplan Punktuelle Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee Beschreibung der Änderungspunkte in den Ortsgemeinden (Teil

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Biosphärenreservate - Weltweites Netzwerk der UNESCO -

Biosphärenreservate - Weltweites Netzwerk der UNESCO - Naturschutz in und um Basel, 03. Februar 2017 Ein neues Biosphärengebiet im Schwarzwald Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwarzwald Regierungspräsidium Freiburg 1 Biosphärenreservate - Weltweites Netzwerk

Mehr

Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklung Bedeutung Strukturen. tmv.de

Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklung Bedeutung Strukturen. tmv.de Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklung Bedeutung Strukturen 2 Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern 30. Januar 2014 3 Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern 30. Januar 2014 Allgemeine Daten Fläche:

Mehr

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 37

KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 37 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 37 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 44,2 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Rotenburg

Mehr

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland

Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Politisches Mittagsgespräch des NABU Fachliche Eckpunkte des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland Foto: Andreas Anlauf Dr. Andreas Anlauf, Bundesanstalt für Gewässerkunde 16.02.2017 www.bmvi.de Fachliche

Mehr

Statistik lokal. Daten für die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden Deutschlands. Ausgabe 2011 (Gebietsstand

Statistik lokal. Daten für die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden Deutschlands. Ausgabe 2011 (Gebietsstand Statistik lokal Daten für die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden Deutschlands Ausgabe 2011 (Gebietsstand 31.12.2009) Inhalt 2 Inhalt Titel der Tabelle Tabellen- Nummer Seite Gebiet Gebietsfläche

Mehr

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen

Mehr

Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans. Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) Neugliederung und Neunummerierung

Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans. Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) Neugliederung und Neunummerierung Anlage 1 zu 1 der 14. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) und Neunummerierung 1 Vergleichende Darstellung der des RP 1 mit der Gliederung des LEP 2018

Mehr

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12 Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12 Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung:

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Naturparke in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Naturparke in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Der echte Norden Naturparke in Schleswig-Holstein Zur Person Diana Waldhoff, V 532 Referat V 53 Landschaftsplanung; Eingriffsregelung, UVP; Sport und Erholung u.a. zuständig für: Grundsatzangelegenheiten

Mehr

ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk Schwerin 2017/18

ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk Schwerin 2017/18 ZAHLENSPIEGEL Westmecklenburg Daten, Zahlen und Fakten zum IHK-Bezirk 2017/18 1 Gebiet und Bevölkerung Ludwigslust-Parchim Nordwest mecklenburg IHK-Bezirk Fläche (km²) 4.752 2.118 131 7.007 23.211 Bevölkerung

Mehr