Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel & Deborah Hoheisel. FG Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Universität Kassel
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- Carl Wolf
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1 Integration der Inhalte von Naturparkplänen in andere Planungsprozesse und Integration anderer Planungen in Naturparkpläne Vortrag im Rahmen des Workshops Aktuelle Entwicklungen bei der Erarbeitung von Naturparkplänen am in Frankfurt FG Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht, Universität Kassel
2 Gliederung 1 Einleitung 2 Naturparkplanung und Landschaftsplanung 3 Naturparkplanung und Regionalplanung 4 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung 5 Naturparkplanung und informelle Planungen 6 Fazit
3 Einleitung Raumordnung, insbesondere Regionalplanung Überörtliche Landschaftsplanung, insb. Landschaftsrahmenplanung Naturparkplanung Schutzgebietsplanungen (insb. FFH- Managementplanung) Andere formelle Fachplanungen Kommunale Landschaftsplanung Bauleitplanung Informelle Planungen (z.b. zu Regionalentwicklung, Tourismus/Erholung, Klimaschutz, )
4 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Landschaftsplanung Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung generell sind die 8-12 BNatSchG. Die Landschaftsrahmenplanung ist die zentrale Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Deutschland. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und des Landschaftspflege in der Regionalplanung. Die Situation der Landschaftsplanung ist zwischen den Bundesländern und zum Teil auch innerhalb einzelner Bundesländer sehr unterschiedlich. Die Planwerke der Landschaftsplanung unterscheiden sich bundesweit betrachtet im Hinblick auf Inhalte, Umfang und Art der Darstellung zum Teil erheblich. Eine bundesweite Standardisierung der Inhalte und Darstellungsweisen insbesondere der Landschaftsrahmenplanung ist zu empfehlen. Wünschenswert ist, dass zukünftig flächendeckend aktuelle und qualifizierte Landschaftsrahmenpläne vorliegen.
5 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Beispiel: Landschaftsrahmenplanung als Grundlage für Naturparkplanung Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (Mecklenburg-Vorpommern)
6 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Beispiel: Landschaftsrahmenplanung als Grundlage für Naturparkplanung Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (Mecklenburg-Vorpommern)
7 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Beispiel: Landschaftsrahmenplanung als Grundlage für Naturparkplanung Naturpark Steinhuder Meer (Niedersachsen)
8 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Beispiel: Kommunale Landschaftsplanung und Naturparkplanung Naturpark Altmühltal (Bayern)
9 Naturparkplanung und Landschaftsplanung Naturparkplanung sollte sich idealerweise auf eine aktuelle und qualifizierte Landschaftsrahmenplanung stützen können und diese als wesentliche Informationsquelle nutzen. sollte die in der Landschaftsrahmenplanung formulierten Ziele und Maßnahmen bei der Formulierung eigener Ziele und Maßnahmen berücksichtigen. Für dieselben Flächen sollten von beiden Planungen keine sich widersprechenden oder unvereinbaren Ziele und Maßnahmen formuliert werden. Von der Naturparkplanung können jedoch auch Anregungen für eine Weiterentwicklung / Änderung der Aussagen der Landschaftsrahmenplanung ausgehen. sollte anstreben, dass die von ihr formulierten naturschutzfachlichen Ziele in die Landschaftsrahmenplanung und die kommunale Landschaftsplanung übernommen werden. kann über die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung als reine Naturschutzfachplanung hinausgehen und verstärkt auch Themen wie Regionalentwicklung und Tourismus behandeln. Auch sogenannte Positivplanungen für erneuerbare Energien, z. B. ein Zonierungskonzept für die Nutzung der Windenenergie, können Teil einer Naturparkplanung sein (für LRP wird dies nicht empfohlen).
10 Naturparkplanung und Regionalplanung 27 BNatSchG (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1.großräumig sind, 2.überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3.sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4.nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind, 5.der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und 6.besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. (2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
11 Naturparkplanung und Regionalplanung Beispiele für die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für die Erholung in Naturparken: Regionalplan Ostthüringen von 2012 : der gesamte Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale ist als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung festgelegt.
12 Naturparkplanung und Regionalplanung Beispiel für die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für die Erholung in Naturparken: Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster von 2014: neben weiteren Kriterien wurden Naturparke als ein Kriterium für die Abgrenzung der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (= Vorbehaltsgebiete) herangezogen. Somit ist der Teil des Naturparks TERRA.vita, der im Regierungsbezirk Münster liegt, komplett als ein solches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen (mit Ausnahme der Siedlungsflächen).
13 Naturparkplanung und Regionalplanung Herausforderung Viele Naturparke liegen innerhalb mehrerer Planungsregionen, von denen teilweise unterschiedliche Steuerungsansätze verfolgt werden. Eine qualifizierte Naturparkplanung, die sofern vorhanden mit den jeweiligen Landschaftsrahmenplänen abgestimmt ist, und für die Regionalplanung aufbereitete planerische Aussagen enthält, kann hier einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die besonderen Ziele und Qualitäten des Naturparks in allen Planungsregionen gleichermaßen berücksichtigt werden.
14 Naturparkplanung und Regionalplanung Beispiel für Berücksichtigung der Regionalplanung bei der Naturparkplanung Naturpark Steinhuder Meer (Niedersachsen) Erstellung einer Karte Regionale Raumordnungsprogramme Naturpark Steinhuder Meer mit den regionalplanerischen Aussagen und räumlichen Festlegungen der drei RROP für das gesamte Naturparkgebiet für den Naturparkplan Zusammenstellung wichtiger textlicher Aussagen der RROP zum Naturpark Steinhuder Meer auf vier Seiten im Naturparkplan Übersicht der einzelnen räumlichen Festlegungen für den Naturpark, insbesondere Vorsorge- und Vorbehaltsgebiete für unterschiedliche Nutzungen (im Anhang) Workshop zum Thema Übergeordnete Planung im Naturpark Steinhuder Meer am 9. Juni 2016, u.a. mit der Regionalplanung Einbindung regionalplanerischer Aussagen in die Handlungsempfehlungen
15 Naturparkplanung und Regionalplanung Karte Regionale Raumordnungsprogramme Naturpark Steinhuder Meer
16 Naturparkplanung und Regionalplanung Karte Regionale Raumordnungsprogramme Naturpark Steinhuder Meer
17 Naturparkplanung und Regionalplanung Identifizierung von Unterschieden und Abstimmungsbedarf
18 Naturparkplanung und Regionalplanung Integration von Naturparkzielen in die Regionalplanung
19 Naturparkplanung und Regionalplanung Welche Inhalte und Darstellungen sind für die Regionalplanung nutzbar? Beispiel Naturpark Zittauer Gebirge: Flächenscharfe Karte zum Landschaftsbild
20 Naturparkplanung und Regionalplanung Welche Inhalte und Darstellungen sind für die Regionalplanung nutzbar? Beispiel Naturpark Zittauer Gebirge: Allgemeine Zonierung
21 Naturparkplanung und Regionalplanung Welche Inhalte und Darstellungen sind für die Regionalplanung nutzbar? Beispiel NRP Nossentiner/Schwinzer Heide: Flächenscharfe Karte zu Entwicklungszielen
22 Naturparkplanung und Regionalplanung Welche Inhalte und Darstellungen sind für die Regionalplanung nutzbar? Beispiel NRP Nossentiner/Schwinzer Heide: Flächenscharfe Karte zu Entwicklungszielen
23 Naturparkplanung und Regionalplanung Welche Inhalte und Darstellungen sind für die Regionalplanung nutzbar? Beispiel Naturpark Steinhuder Meer: Planungskarte mit Abgrenzung von Bereichen
24 Naturparkplanung und Regionalplanung Aufgaben und Möglichkeiten der Regionalplanung im Hinblick auf Naturparke Die Regionalplanung steuert sowohl durch textliche Festlegungen (Ziele und Grundsätze) als auch durch Gebietsfestlegungen (Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete) die räumliche Entwicklung. Mit ihrem Instrumentarium kann die Regionalplanung naturschutzfachlich wertvolle Bereiche vor Beeinträchtigungen schützen. Dies gilt insb. für Flächen, die ansonsten über keinen eigenen Schutzstatus (z.b. als NSG, LSG, Natura 2000-Gebiet) verfügen; für bereits anderweitig geschützte Flächen kommt der Regionalplanung eine ergänzende Steuerungsfunktion zu. Die Regionalplanung sollte Naturparke mit ihren jeweiligen Zielen und Qualitäten bei der Formulierung der Erfordernisse berücksichtigen und dadurch in der Umsetzung ihrer Ziele auch aktiv unterstützen. Dabei ist 27 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG zu beachten. Um dies umsetzen zu können, sind für die Regionalplanung qualifizierte und für sie aufbereitete planerische Aussagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von besonderer Bedeutung insbesondere durch die Landschaftsrahmenplanung, aber ggf. auch durch Naturparkplanungen. Aussagen der Naturparkplanung können, durch Integration in die Regionalplanung, Verbindlichkeit erhalten.
25 Naturparkplanung und Regionalplanung Empfehlungen für Gebietsfestlegungen durch die Regionalplanung im Hinblick auf Naturparke Für Naturschutz und Landschaftspflege besonders wertvolle Flächen innerhalb der Naturparke sollten als Vorranggebiete für Natur und Landschaft festgelegt werden. Für Naturschutz und Landschaftspflege wertvolle Flächen innerhalb der Naturparke sollten als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft festgelegt werden. Für die übrigen Flächen sollte jeweils geprüft werden, ob sie aufgrund ihrer Qualitäten geeignet sind, komplett oder zumindest im überwiegenden Teil, als Vorbehaltsgebiet für Erholung festgelegt zu werden.
26 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung FFH-Managementplanung Für FFH-Gebiete müssen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie nötige Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden, die geeignete rechtliche, administrative oder vertragliche Maßnahmen umfassen, die den Erfordernissen der Lebensraumtypen und Arten in diesen Gebieten entsprechen. Für den größten Teil der Natura 2000-Gebiete in Deutschland wird vom BfN empfohlen, Managementpläne aufzustellen. FFH-Managementpläne enthalten in der Regel u.a. eine allgemeine Gebietsbeschreibung sowie Aussagen zu vorkommenden Arten und Lebensraumtypen, eine Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Angaben zu Nutzungen und Gefährdungen sowie eine konkrete Maßnahmenplanung.
27 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Beispiele für das Zusammenspiel von Naturparkplanung und FFH- Managementplanung Naturpark Stechlin-Ruppiner Land (Brandenburg): Die FFH- Managementpläne sind eigenständige Bestandteile des PEP für den Naturpark. Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide (Mecklenburg-Vorpommern): Naturparkplanung und FFH-Managementplanung erfolgen getrennt, der Naturparkplan berücksichtigt die FFH-Managementplanung aber sehr umfassend; bei den Projekten werden an einer Stelle auch Fördermittel für die FFH-Managementplanung als Finanzierung angegeben
28 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Beispiel für das Zusammenspiel von Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Naturpark Stechlin-Ruppiner Land (Brandenburg)
29 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Beispiel für das Zusammenspiel von Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Naturpark Stechlin-Ruppiner Land (Brandenburg)
30 Naturparkplanung und FFH-Managementplanung Naturparkplanung kann FFH-Managementpläne als Informationsquelle für naturschutzfachlich bedeutsame Teilflächen des Naturparks nutzen. sollte die in den FFH-Managementplänen formulierten Ziele und Maßnahmen bei der Formulierung eigener Ziele und Maßnahmen beachten. Für dieselben Flächen sollten von beiden Planungen keine sich widersprechenden oder unvereinbaren Ziele und Maßnahmen formuliert werden. kann sich ggf. aus den FFH-Managementplänen für die Formulierung eigener Ziele und Maßnahmen für andere Flächen anregen lassen. kann ggf. prüfen, ob die mit FFH-Managementplänen und deren Umsetzung verbundenen Fördermöglichkeiten für Projekte innerhalb des Naturparks genutzt werden können.
31 Naturparkplanung und informelle Planungen Informelle Planungen Neben formellen Planungen dürften für das Gebiet eines Naturparks in der Regel weitere informelle Planungen zu unterschiedlichen Themen existieren. Für die Naturparkplanung relevant sind hier insbesondere Planungen zur Regionalentwicklung (z. B. regionale Entwicklungskonzepte, integrierte ländliche Entwicklungskonzepte), Planungen zu Tourismus und Erholung und Klimaschutzkonzepte. Welche für den Naturpark relevanten informellen Planungen für das Gebiet eines Naturparks existieren und inwieweit diese in der Naturparkplanung berücksichtigt werden, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
32 Naturparkplanung und informelle Planungen Zusammenstellung relevanter informeller Planungen Beispiel: Naturpark Steinhuder Meer (Niedersachsen)
33 Naturparkplanung und informelle Planungen Zusammenstellung relevanter informeller Planungen Beispiel: Naturpark Steinhuder Meer (Niedersachsen)
34 Naturparkplanung und informelle Planungen Zusammenstellung relevanter informeller Planungen Beispiel: Naturpark Steinhuder Meer (Niedersachsen)
35 Naturparkplanung und informelle Planungen Naturparkplanung sollte prüfen welche für Themen des Naturparks relevanten informellen Planungen für das Gebiet des Naturparks oder Teile von diesem existieren. kann ggf. die Inhalte solcher Konzepte als Informationsquelle nutzen. sollte prüfen, inwieweit die Aussagen dieser Konzepte mit den Zielen des Naturparks übereinstimmen, wo sich Synergien feststellen lassen, wo es ggf. aber auch Konflikte gibt. kann ggf. Aussagen solcher Konzepte in die Naturparkplanung übernehmen (sofern mit den Zielen des Naturparks kompatibel). kann ggf. versuchen, die in der Naturparkplanung formulierten Ziele in den Planungsprozess solcher informeller Konzepte einzubringen und auch dort zu verankern. kann ggf. prüfen, ob die mit solchen informellen Konzepten ggf. verbundenen Fördermöglichkeiten für Projekte innerhalb des Naturparks genutzt werden können.
36 Fazit Naturparkplanung kann nicht isoliert von anderen räumlichen Planungen erfolgen. Die Abstimmung der Naturparkplanung mit anderen räumlichen Planungen ist zugleich Herausforderung und Chance. Die ggf. vorhandene Möglichkeit wesentliche Grundlageninformation sowie ausgewählte Inhalte aus anderen Planwerken in die Naturparkplanung zu übernehmen, kann dazu beitragen, die Erstellung eines Naturparkplans zu vereinfachen. Idealerweise sollte sich eine Naturparkplanung insbesondere auf eine qualifizierte und aktuelle Landschaftsrahmenplanung stützen können. Die Integration wesentlicher Aussagen der Naturparkplanung in andere räumliche Planungen kann dazu beitragen, das Bewusstsein für die besonderen Qualitäten und Ziele des Naturparks bei anderen Akteuren zu erhöhen und generell zu einer Steigerung des Stellenwertes des Naturparks in der Region beitragen. Durch eine Übernahme in die Regionalplanung können Aussagen des Naturparkplans Verbindlichkeit erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Aussagen der Naturparkplanung möglichst zielgerichtet für andere räumliche Planungen (insbesondere Regionalplanung) aufbereitet und dargestellt werden. Dies beinhaltet auch die Erstellung von möglichst flächenscharfen Karten. Die Qualität der Naturparkplanung hängt insbesondere davon ab, dass die Planwerke handlungs- und umsetzungsorientiert ausgerichtet sind. Dies verlangt beispielsweise i.d.r. ein Zonierungskonzept. Es ist wichtig, die VertreterInnen anderer räumlicher Planungen an der Erstellung eines Naturparkplans zu beteiligen. Ebenso ist es wichtig, dass sich VertrerInnen des Naturparks in die Planungsprozesse anderer räumlicher Planungen einbringen.
37 Quellen Literatur und sonstige Quelllen: Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2014): Managementpläne für Natura 2000-Gebiete. URL: (zuletzt aufgerufen am ). GEHRLEIN, U; MENGEL, A.; MILZ, E.; HOHEISEL, D.; BARTHELMES, B.; DÜSTERHAUS, B.; MATHIAS, C.; LIESEN, J.; BARANEK, E. & SCHUBERT, S. (in Vorbereitung): Nationale Naturlandschaften und erneuerbare Energien. FKZ Gesamtbericht. Band 1 und 2. BfN-Skripten. Bonn Bad Godesberg. HOHEISEL, D.; MENGEL, A.; HEILAND, S.; MERTELMEYER, L.; MEURER, J. U. RITTEL, K. (in Vorbereitung): Planzeichen für die Landschaftsplanung. Fachlich-methodische Grundlangen. Abschlussbericht des gleichnamigen F+E- Vorhabens (FKZ ). BfN-Skripten. Bonn Bad Godesberg. Verband Deutscher Naturparke e.v. (VDN) (Hrsg.) (2008): Optimierte Umsetzung von Naturparkplänen. Ein Leitfaden für die Praxis. Bonn. Gesetze und Richtlinien: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258). Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S (FFH-Richtlinie).
38 Quellen Planwerke: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (Auftraggeber) (2012): Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal Zonierungskonzept. Download unter URL: ( ). Bezirksregierung Münster (2016): Regionalplan Münsterland. Zeichnerische Darstellung. Download unter URL: (zuletzt aufgerufen am ). Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Hrsg.) (1996): Biosphärenreservatsplan Teil 1. Grundlagen für Schutz, Pflege und Entwicklung. Auftraggeber: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landschaftsentwicklung. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte & Landkreis Rostock (Hrsg.) (2014): Naturparkplan. Band 1-3. Landkreis Görlitz Naturpark Zittauer Gebirge (Hrsg.) (2011): Pflege- und Entwicklungskonzeption Naturpark Zittauer Gebirge. Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) & Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (LUGV) (Hrsg.) (2013): Managementplan für das Natura 2000-Gebiet: FFH-Gebiet Stechlin. Download unter URL: (zuletzt aufgerufen am ). Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) & Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (LUGV) (Hrsg.) (2015): Naturpark Stechlin-Ruppiner Land. Pflege- und Entwicklungsplan. Download unter URL: (zuletzt aufgerufen am ). Naturpark Steinhuder Meer (Hrsg.) (2016): Naturparkplan Steinhuder Meer. Band 1. Entwurf. (zuletzt aufgerufen am ). Stand 8/2016. Download unter URL: Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (2012): Regionalplan Ostthüringen. Raumnutzungskarte. Download unter URL: (zuletzt aufgerufen am ). Verein Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) e.v. (Hrsg.) (2001): Pflege- und Entwicklungsplan für den Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb)
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