Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Andrea Krueger u. a. CDU.

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Andrea Krueger u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Situation von Gehörlosen/Hörgeschädigten in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Gehörlose und wie viele Schwerhörige mit einer Einschränkung der Hörkraft von mehr als 50 Prozent und wie viele Schwerhörige mit einer Einschränkung der Hörkraft von bis zu 50 Prozent, jeweils im Alter von unter 18 Jahren, von 18 bis 63 Jahren sowie über 63 Jahre in Baden-Württemberg leben; 2. welche Konsequenzen die Früherkennung durch das Neugeborenen-Hörscreening im Blick auf die Versorgung mit Hörgeräten sowie mit Cochlea- Implantaten (CI) hat und ab welchem Lebensalter CI in der Regel zum Einsatz kommen; 3. in wie vielen Fällen in Baden-Württemberg in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 Kindern im Alter von unter 1 Jahr, 1 bis unter 3 Jahren, 3 bis unter 6 Jahren ein CI eingesetzt wurde und wie erfolgreich im Sinne einer nahezu vollständigen Herstellung der Hörfähigkeit die Einsetzung eines CI in diesen Altersgruppen ist bzw. in welchem Umfang Hörfähigkeit mittels CI erreicht werden kann; 4. welche Rolle das frühzeitige Erlernen der Deutschen Gebärdensprache neben der Lautsprache für die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern spielt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. welchen Bedarf und welche Möglichkeiten sie sieht, an Schulen für Hörgeschädigte die Deutsche Gebärdensprache im Zuge eines bilingualen Unterrichts anzubieten sowie welche Möglichkeiten zur Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache im vorschulischen Bereich bestehen; 6. an welchen Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg Hörgeschädigtenpädagogik gelehrt wird und inwieweit dabei die Deutsche Gebärdensprache als Studienfach Berücksichtigung findet; 7. welche außerschulischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg existieren, wer Träger dieser Angebote ist und wie diese finanziert werden; 8. wie sie die Vorstellungen des Landesverbandes der Gehörlosen Baden- Württemberg e. V. zur Bündelung aller Dienstleistungen für Hörgeschädigte in einer zentralen Anlaufstelle (auch im Vergleich zu dem ähnlichen Ansatz von equalizent in Österreich) bewertet und ob sie bereit ist, diese zur Dis kussion in die Landeskommission für Hörgeschädigte einzubringen Krueger, Klenk, Raab, Hoffmann, Rüeck, Schebesta CDU Begründung Hörgeschädigte junge Menschen müssen sowohl auf ein Leben in der hörenden Welt als auch in der Gehörlosengemeinschaft vorbereitet werden. Der medizinisch-technische Fortschritt eröffnet verbesserte Möglichkeiten zum Erwerb der Lautsprache. Dennoch bleibt das Hörvermögen eingeschränkt. Unabhängig davon steht mit der Gebärdensprache eine komplexe Sprache zur Verfügung, die keiner Einschränkung unterliegt. Idealerweise ergänzen sich Gebärdensprache und Hörhilfen. In jedem Fall brauchen insbesondere Familien, in die ein hörgeschädigtes Kind hineingeboren wird, frühzeitig Beratung und Hilfe. Aber auch für die weitere schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration von Hörgeschädigten ist eine adäquate interdisziplinäre Beratung und Unterstützung erforderlich. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. November 2009 Nr /14/5347 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Gehörlose und wie viele Schwerhörige mit einer Einschränkung der Hörkraft von mehr als 50 Prozent und wie viele Schwerhörige mit einer Einschränkung der Hörkraft von bis zu 50 Prozent, jeweils im Alter von unter 18 Jahren, von 18 bis 63 Jahren sowie über 63 Jahren in Baden- Württemberg leben; In Baden-Württemberg leben insgesamt Gehörlose, davon 644 im Alter von unter 18 Jahren, im Alter von 18 bis 62 Jahren und im Alter von über 62 Jahren. Ferner leben Schwerhörige im Land, davon 538 im Alter von unter 18 Jahren, im Alter von 18 bis 62 Jahren und im Alter von über 62 Jahren. Über den Grad ihrer Schwerhörigkeit liegen keine statistischen Zahlen vor. 2. welche Konsequenzen die Früherkennung durch das Neugeborenen-Hörscreening im Blick auf die Versorgung mit Hörgeräten sowie mit Cochlea- Implantaten (CI) hat und ab welchem Lebensalter CI in der Regel zum Einsatz kommen; Die Früherkennung von Hörstörungen durch das Neugeborenen-Hörscreening ermöglicht eine frühzeitigere Versorgung mit Cochlea-Implantaten (CI) bzw. Hörgeräten. Dies richtet sich in erster Linie nach dem Ausmaß des Hörverlustes. Somit ist eine frühere und damit erfolgreichere Rehabilitation des Kindes möglich. Positive Konsequenzen sind bei entsprechend frühzeitiger Versorgung eine nahezu physiologische Hör- und Sprachentwicklung. Hierdurch wird zunehmend mehr Kindern der Besuch von Regelschulen, wie eine entsprechende berufliche Zukunft ermöglicht. Laut den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie ist ein Cochlea-Implantat ab dem 8. Lebensmonat möglich, in Einzelfällen auch früher. Kinder mit angeborener beidseitiger hochgradiger Schwerhörigkeit, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder Taubheit werden mit CI idealerweise bis zum 12. Lebensmonat beidseitig versorgt. Bei Kindern mit später eintretender beidseitiger hochgradiger Schwerhörigkeit, an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder Taubheit sollte die CI-Versorgung möglichst zeitnah zum Auftreten der beidseitigen Schwerhörigkeit bzw. Taubheit und ebenfalls möglichst bilateral erfolgen. 3. in wie vielen Fällen in Baden-Württemberg in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 Kindern im Alter von unter 1 Jahr, 1 bis unter 3 Jahren, 3 bis unter 6 Jahren ein CI eingesetzt wurde und wie erfolgreich im Sinne einer nahezu vollständigen Herstellung der Hörfähigkeit die Einsetzung eines CI in diesen Altersgruppen ist bzw. in welchem Umfang Hörfähigkeit mittels CI erreicht werden kann; Zur Versorgung in Baden-Württemberg stehen keine exakten Zahlen zur Verfügung. Das größte Zentrum für die Versorgung von Kindern mit Cochlea- Implantaten in Baden-Württemberg, das Uni-Klinikum Freiburg, hat für den erfragten Zeitraum folgende Zahlen angegeben: 3

4 Alter Unter 1 Jahr bis unter 3 Jahren bis unter 6 Jahren Nach Kenntnis des Universitätsklinikums Freiburg wurden in allen anderen Zentren Baden-Württembergs (Tübingen, Heidelberg, Ulm, Stuttgart und Mannheim) zusammen weniger Kinder als in Freiburg behandelt. Aus einem aktuellen Artikel zu diesem Thema aus der medizinischen Zeitschrift HNO 2009, 57, Seiten 657 bis 662, Prof. Dr. Dr. h. c. R. Laszig et. al. Langzeitergebnisse nach Cochleaimplantat-Versorgung bei Kindern lassen sich folgende Aussagen machen: Bei einer Nachbeobachtung über mindestens fünf Jahre von 156 Kindern im Alter bis unter 18 Jahre fand sich eine deutlich bessere Sprachentwicklung bei Kindern, die im Alter von unter zwei Jahren mit einem CI versorgt worden waren gegenüber Kindern, die im Alter von zwei bis sechs Jahren oder von sechs bis 18 Jahren versorgt worden waren. Arbeiten aus anderen Arbeitsgruppen bestätigen, dass Kinder, die früh mit einem CI versorgt werden, ein besseres Sprachverständnis und Sprechvermögen entwickeln. So erreichen Kinder, die vor Vollendung des ersten Lebensjahrs mit einem CI versorgt wurden, vor Schuleintritt die Ergebnisse normalhöriger Kinder (Coletti 2009). Kinder, die später versorgt wurden, hatten damit Schwierigkeiten. 4. welche Rolle das frühzeitige Erlernen der Deutschen Gebärdensprache neben der Lautsprache für die kognitive, emotionale und soziale Entwick - lung von Kindern spielt; Bei der Deutschen Gebärdensprache handelt es sich um eine nach 8 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz anerkannte eigenständige Sprache mit eigenen Regeln zu Grammatik und Syntax. Ganz allgemein gilt, dass Gesten und Gebärden Bestandteil der täglichen Kommunikation sind und dies gerade auch bei der Entwicklung im Kleinkindalter zum Tragen kommt. Wenn lautsprachliche Fähigkeiten nicht aus - reichen, verwenden Kinder und Erwachsene auf natürliche Weise Gesten und Gebärden als kommunikatives Ausdrucksmittel. Bereits diese natürlichen Gesten unterstützen also die Übermittlung einer Botschaft und deren Verstehen. Schon in den frühen Entwicklungsphasen der normalen Sprachentwick - lung nimmt der Einsatz von Gesten einen wichtigen Platz ein. Dabei können Gebärden bereits in einem sehr frühen Entwicklungsalter gelernt werden. Bei der frühkindlichen Entwicklung kommt der Funktion der Hände schon dadurch besondere Bedeutung bei, als Kinder sich ihre Umwelt zunächst tätig-greifend erschließen. Gebärden fördern damit die Entwicklung basaler sprachlicher Strukturen und somit auch die kognitiven Voraussetzungen für den Spracherwerb. Kinder erlernen auch auf eine direkte Art, dass gebärdete Mitteilungen eine Wirkung beim Empfänger haben. Auch ist es so, dass eine Visualisierung der Sprache beim Kind zu einer aufmerksameren Beobachtung der Sprecherin bzw. des Sprechers führt. Lernen ist an die Auseinandersetzung in sozialen Kontexten gebunden. Insofern ist das Erlernen einer Kommunikationsform maßgeblich für die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung und für das schulische Lernen. Untersuchungen zu Unterschieden zwischen der Auswirkung des Erwerbs der Deutschen Laut- und Schriftsprache und der Deutschen Gebärdensprache auf die kognitive und sozial-emotionale Entwicklung sind dem Kultusministerium nicht 4

5 bekannt. Sofern Unterschiede vorliegen sollten, muss zunächst angenommen werden, dass vielfältige und andere Variablen hierfür verantwortlich sein können. Rückmeldungen aus den Schulen verstärken den Eindruck, dass es für die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung von Vorteil ist, wenn die Kinder über unterschiedliche, aber jeweils tragfähige Kommunikationsformen verfügen. 5. welchen Bedarf und welche Möglichkeiten sie sieht, an Schulen für Hörgeschädigte die Deutsche Gebärdensprache im Zuge eines bilingualen Unterrichts anzubieten sowie welche Möglichkeiten zur Vermittlung der Deutschen Gebärdensprache im vorschulischen Bereich bestehen; An den Schulen für Hörgeschädigte des Landes gibt es Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich lautsprachlich erzogen werden, Schülerinnen und Schüler, die für ihr schulisches Lernen verstärkt auf den Einsatz von Schrift oder auf lautsprachunterstützende bzw. lautsprachbegleitende Gebärden angewiesen sind und Schülerinnen und Schüler, die das Phonembestimmte-Manualsystem oder die Deutsche Gebärdensprache verwenden. Im Rahmen der Fortschreibung des Bildungsplanes für die Schule für Hörgeschädigte wird aktuell an einem Konzeptionsansatz gearbeitet, der die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Schülerinnen und Schüler, die auf ein Unterrichtsangebot in der Deutschen Gebärdensprache angewiesen sind, dieses im Rahmen eines sogenannten bilingualen Unterrichts erhalten. Für alle Schülerinnen und Schüler soll im Sinne eines Fremdsprachenangebots ein Gebärdensprachangebot gemacht werden. Junge Menschen mit einer Hörschädigung bereiten sich auf ein Leben in der Welt der Hörenden als auch auf ein Leben in der Gemeinschaft der Hörgeschädigten vor. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die unterschiedlichen Kommunikationsformen relativ umfassend beherrscht werden. Nachdem von verschiedenen Seiten insbesondere aber von den Eltern an die Frühförderung und die Schulen die Erwartung herangetragen wird, dass die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Lautsprache geschaffen werden, ist es nicht immer einfach, den Zeitpunkt zum Erwerb der Deutschen Gebärdensprache zu bestimmen. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob das Kind in einem lautsprach- oder gebärdenkompetenten Elternhaus aufwächst. Sowohl die Schulen für Hörgeschädigte als auch die für die Frühförderung Verantwortlichen suchen hierbei die enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen selbst und der Zivilgesellschaft. 6. an welchen Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg Hörgeschädigtenpädagogik gelehrt wird und inwieweit dabei die Deutsche Gebärdensprache als Studienfach Berücksichtigung findet; Hörgeschädigtenpädagogik wird an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg am Institut für Sonderpädagogik der Fakultät I gelehrt. Gemäß der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (Sonderschullehrerprüfungsordnung I SPO I) vom 24. August 2003 gibt es in der Fachrichtung kein verpflichtendes Studienfach Gebärdensprache. In der Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind gebärdensprachliche Kommunikation und Gebärdensprache im Grundfragenstudium sowie im Fachrichtungsstudium verankert. Grundlagenkurse in Gebärdensprache werden durch Lehrbeauftragte angeboten. 7. welche außerschulischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg existieren, wer Träger dieser Angebote ist und wie diese finanziert werden; Zur beruflichen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Arbeitgeber bieten das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und die in seinem Auftrag arbei- 5

6 tenden Integrationsfachdienste vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Für hörbehinderte und gehörlose Menschen stehen in Baden-Württemberg besonders ausgebildete Fachberater und Fachberaterinnen zur Verfügung. Die Spezialis - ten der Integrationsfachdienste beraten und unterstützen gehörlose und hörbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, beispielsweise bei Problemen am Arbeitsplatz, drohender Kündigung und Abmahnung, der Weiterbildung und Qualifizierung im Beruf und im Umgang mit Behörden. Sie beraten und informieren zudem Arbeitgeber und Personen des beruflichen Umfelds über die Hörbehinderung und ihre Konsequenzen, die Kommunikationsmöglichkeiten mit gehörlosen und hörbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Möglichkeiten der Integration am Arbeitsplatz und Fragen der behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung. Das Integrationsamt des KVJS bietet zudem Kollegenseminare an, um Hemmschwellen auszuräumen. Die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Integrationsfachdienste erfolgt zu einem Großteil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes beim KVJS. In Ergänzung zur berufsbegleitenden und psychosozialen Beratung zur beruflichen Eingliederung von schwerbehinderten Menschen, also auch von gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen, durch die Integrationsfachdienste gibt es neben den Angeboten der allgemeinen Sozialberatung durch die Stadt- und Landkreise spezielle Beratungsangebote in kirchlicher Trägerschaft von Caritas und Diakonie. Um dieses historisch gewachsene und differenzierte Beratungsangebot für gehörlose oder hörgeschädigte Menschen unter Beteiligung der Träger weiter aufrechtzuerhalten, hat die Verbandsversammlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales am 2. Dezember 2008 beschlossen, dem KVJS befristet auf drei Jahre die Bezuschussung von Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen als freiwillige Aufgabe nach 3 Abs. 5 Jugend- und Sozialverbandsgesetz zu übertragen. Im Rahmen der Haushalte 2009, 2010 und 2011 sind hierfür Haushaltsmittel bis zur Höhe von jeweils Euro vorgesehen. Für diesen Zeitraum ist die allgemeine Beratung von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen durch die anteilige finanzielle Beteiligung gewährleistet. Für die Weiterentwicklung des Beratungsangebots hat die Verbandsversammlung des KVJS die Verbandsverwaltung beauftragt, die Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen mit dem Ziel zu evaluieren, ob nach drei Jahren ein Übergang auf die örtliche Ebene der 44 Stadt- und Landkreise als Träger der Sozialberatung realisiert werden kann. Dabei geht es darum, inwieweit die Personalausstattung und die Qualität des Beratungsangebots ausreichend sind, ob die Beratungsschwerpunkte verändert werden müssen, inwieweit vorhandene allgemeine Beratungsangebote auch für gehörlose Menschen genutzt werden können und unter welchen Voraussetzungen und ob und wie die dauerhafte örtliche Finanzierung durch die 44 Stadt- und Landkreise gewährleistet werden kann. Als Träger der Eingliederungshilfe obliegt den Stadtund Landkreisen die Aufgaben- und Finanzverantwortung für die Sozialberatung. Das Ergebnis der Evaluation bleibt abzuwarten und wird auch in der Landeskommission für Hörgeschädigte beraten bzw. von dieser begleitet werden. Darüber hinaus stehen gehörlosen und hörgeschädigten Menschen die Beratungsangebote der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation als Kompetenzzentren und zentrale Anlaufstellen in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen offen. Die Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg haben für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein namentlich benanntes Beratungsteam gebildet. Auf diesem Kooperations- und Kompetenznetzwerk bauen die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation auf. Kerngedanke ist dabei, die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote optimal miteinander zu verzahnen und allen Rat - 6

7 suchenden eine Anlaufstelle in der Region anzubieten, bei der eine trägerübergreifende, umfassende und neutrale Beratung und Unterstützung behinderter Menschen gewährleistet ist. In Baden-Württemberg haben sich die Rehabilitationsträger darauf verständigt, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit ihrem dezentralen Dienststellennetz mit der Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen zu beauftragen. Als weiteres Unterstützungsangebot für gehörlose Eltern hörender Schülerinnen und Schüler und zur Verbesserung der Erziehungspartnerschaft Schule Eltern wurden im Jahr 2008 erstmals für die Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anlässlich von Elternabenden und Gesprächen von Eltern mit Lehrerinnen und Lehrern Haushaltsmittel in Höhe von Euro, im Jahr 2009 Haushaltsmittel in Höhe von Euro durch das Land zur Verfügung gestellt. Hörbehinderte Eltern werden dadurch mit Hilfe geeigneter Kommunikationshilfen in die Lage versetzt, sich barrierefrei über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informieren zu können. Dies dient der gesamtpersönlichen Entwicklung und ist auch für den Schulerfolg und die schulische Integration bedeutsam. 8. wie sie die Vorstellungen des Landesverbandes der Gehörlosen Baden- Württemberg e. V. zur Bündelung aller Dienstleistungen für Hörgeschädigte in einer zentralen Anlaufstelle (auch im Vergleich zu dem ähnlichen Ansatz von equalizent in Österreich) bewertet und ob sie bereit ist, diese zur Diskussion in die Landeskommission für Hörgeschädigte einzubringen. Mit Blick auf die gewachsene dezentrale Struktur der Beratungs- und Bildungsangebote für gehörlose und hörgeschädigte Menschen und den integrativen Ansatz der allgemeinen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen erscheint die Vorstellung des Landesverbandes der Gehörlosen Baden- Württemberg e. V., alle Dienstleistungen für Hörgeschädigte in einer zentralen Anlaufstelle zu bündeln, nicht zielführend. Eine derartige Zentralisation der differenzierten Beratungsangebote wurde auch vom Landesverband in der letzten Sitzung der Landeskommission für hörgeschädigte Menschen am 9. Oktober 2009 nicht thematisiert. Den Informations- und Beratungsbedarfen für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen wird aus Sicht der Landesregierung durch die dargestellten Unterstützungsstrukturen grundsätzlich Rechnung getragen. Auch bleibt das Ergebnis der Evaluation durch den KVJS für die Weiterentwicklung des spezifischen Beratungsangebots nach Ablauf der 3-jährigen Modellphase für hörgeschädigte Menschen abzuwarten. Die Landeskommission für hörgeschädigte Menschen wird diesen Prozess aktiv begleiten. Dabei kann auch der Landesverband der Gehörlosen e. V. als stimmberechtigtes Mitglied jederzeit seine Position zur Diskussion stellen. Im Gegensatz hierzu sind die Vertreter der Landesregierung nur beratende Mitglieder der Landeskommission. Die equalizent Schulungs- und Beratungs-GmbH in Österreich fungiert hauptsächlich als Bildungsträger, der auch den bildungs- und eingliederungsspezifischen Beratungsbedarfen gehörloser und hörbehinderter Menschen Rechnung trägt. Eine Abdeckung der Beratung für alle Belange hörbehinderter und gehörloser Menschen im Sinne einer zentralen Anlaufstelle kann in deren Angebot nicht gesehen werden. Die Beratungsbedarfe gehörloser und hörbehinderter Menschen werden auch in Österreich durch ein breites Netz unterschiedlichster Anbieter (Vereine, Verbände etc.) wahrgenommen. Die Zielrichtung der Beratungsangebote der equalizent GmbH als Bildungsträger sollte daher vor dem Hintergrund gesehen werden, dass ein beruflicher Rehabilitationsprozess erst dann wirklich abgeschlossen ist, wenn der 7

8 behinderte Mensch erfolgreich und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert ist. Auch viele baden-württembergischen Bildungsträger, wie beispielsweise Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, unterstützen die Rehabilitanten in der Endphase und oftmals bis zu ½ Jahr nach Abschluss der Ausbildung im Rahmen einer Nachbetreuung. Dadurch wird der Unterstützungsbedarf bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen, Praktika, die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, ggf. die Begleitung zu Vorstellungsgesprächen und die Beratung von Arbeitgebern im Umgang mit der jeweils vorliegenden Behinderung und den besonderen Bedürfnissen des Betroffenen abgedeckt. Insoweit kann im Angebot der equalizent GmbH keine wesentliche Neuerung gegenüber den Angeboten hiesiger Bildungsanbieter gesehen werden. In Vertretung Hillebrand Staatssekretär Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen 8

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