Mittwochs im MULEWF Lärmschutz in Rheinland-Pfalz MULEWF-RP, Mainz, M. Jäcker-Cüppers Arbeitsring Lärm der DEGA ALD
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- Ferdinand Förstner
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1 Mit Durchfahrtsbeschränkungen und Bahnlärmmonitoring zur schnelleren Umrüstung von lauten Güterzügen Ergebnisse des Technikworkshops Bahnlärmmonitoring M. Jäcker-Cüppers Arbeitsring Lärm der DEGA ALD Mittwochs im MULEWF Lärmschutz in Rheinland-Pfalz MULEWF-RP, Mainz,
2 Definition und Anwendungsbereiche des Bahnlärmmonitorings Bahnlärmmonitoring : exemplarische Messung der realen Geräusche des Schienenverkehrs Emissionen der Fahrzeuge (z. B. als Pegel in 7,5 m Abstand) und der Beitrag der Schienenwege; Messtechnische Überprüfung der Immissionen i. a. Wunsch der Bürgerinnen und Bürger - nur eingeschränkt möglich (Ausnahme: streckennahe Immissionsorte, vgl. Oberwesel, Assmannshausen) Ausgewählte Anwendungsbereiche: Messtechnische Ermittlung der realen Geräuschemissionen Monitoring von Minderungszielen und programmen (Umrüstung!) Kontrolle von zulässigen Fahrzeugemissionen Vergleich mit den Emissionsannahmen in Prognosemodellen MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
3 Technikworkshop Bahnlärmmonitoring von Rheinland-Pfalz Am im rheinland-pfälzischen Umweltministerium Dokumentation unter Präsentationen: DB AG: Messstationen Oberspai und Bad Salzig Messungen werden inzwischen ab dem dargestellt: Dargestellte Kenngrößen: L Am (25 m); Vorbeifahrtpegel RP, HE: Messstationen in Oberwesel und Assmannshausen BAV, CH: Messstationen in der Schweiz IVE, TUB: UBA-Forschungsprojekt ALD: Vorschläge zum Bahnlärmmonitoring 7 Firmenvorstellungen zu Messung von Schienenverkehrsgeräuschen: Differenzierte (z. B. wagenscharfe) Messungen grundsätzlich möglich MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
4 Minderungsprogramm Umrüstung Umrüstung der Güterwagen mit Graugussklotzsohlen (GG) auf Kunststoffsohlen (LL) als wichtigste Teilmaßnahme zur Minderung des Schienenverkehrslärms Minderungspotenzial 5 bis 10 db(a), je nach Schienenzustand Elemente: Lärmabhängige Trassenpreise (laufleistungsabhängiger Bonus) Förderprogramm der Bundesregierung (ebenfalls laufleistungsabhängig) Leise Ganzzüge von der allgemeinen Trassenpreiserhöhung für Güterzüge ausgenommen (Gegenfinanzierung der Boni) Laufzeit 12/2012 bis 12/2020 Angabe der Wagenhalter und der EVU über die Laufleistungen und leise Ganzzüge als Selbstdeklaration MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
5 Überwachung des Umrüstprogramms Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD Nov. 2013: "Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen. "Ab diesem Zeitpunkt [2021] sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen". Überwachung des Umrüsterfolges durch Monitoring sinnvoll: Messgröße: Vorbeifahrtpegel der Güterwagen oder mindestens der Güterzüge (Umrechnung auf Umrüstquote) Messnetz: Hochbelastete Güterverkehrsstrecken (ca. 15 Stationen könnten etwa 69% der Zugkilometer erfassen) MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
6 Ordnungsrechtliche Maßnahmen ab 2016 Quote von 50 % wird Ende 2016 kaum erreicht werden (DB 33 %) Ordnungsrechtliche Maßnahmen Geschwindigkeitsbeschränkungen Nachtfahrverbote für GG-Wagen, evtl. in Kombination mit Umleitungen Rechtliche Zulässigkeit: Kramer-Gutachten 2013: Grundsätzlich möglich, aber Abwägung der Belange (Betroffene, EVU, EIU) Standpunkt der Kommission Nov. 2013: Maßnahmen müssen diskriminierungsfrei sein und dürfen keine erheblichen Auswirkungen haben, die den Grundsatz des freien Verkehrs infrage stellen Auf jeden Fall: Deutschland sollte umgehend wie die Schweiz ein Nachtfahrverbot ab 2021 rechtlich verankern. MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
7 Fazit Bahnlärmmonitoring u. A. ein wichtiges Werkzeug für die Kontrolle vom Minderungszielen und programmen Vorrang hat das Monitoring der Güterwagenemissionen in Rahmen des nationalen Umrüstprogramms Harmonisierung der verschiedenen Konzepte der Messstationen (z. B. DB RP/HE) erforderlich (z. B. durch Anleitung für die Interpretation der Daten) Wünschenswert Messsystem, mit dem die Emissionen des Einzelfahrzeugs bestimmt und erklärt werden können Transparenz, Verständlichkeit und Vollständigkeit der Daten ist anzustreben Bahnlärmmonitoring sollte staatliche Aufgabe sein Rechtliche Verankerung: vgl. LuftVG, 19a: Verpflichtung Nachtfahrverbot für GG-Wagen ab 2021 MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
8 Vielen Dank fürs Zuhören! MULEWF Dialog "Lärmschutz in Rheinland-Pfalz", Mainz
Mittwochs im MULEWF Lärmschutz in Rheinland-Pfalz MULEWF-RP, Mainz, M. Jäcker-Cüppers Arbeitsring Lärm der DEGA ALD
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