Akustische Grundlagen, Lärmwirkungen und Lärmschutzpolitik. Laute Straßen, leise Politik?

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1 Akustische Grundlagen, Lärmwirkungen und Lärmschutzpolitik M. Jäcker-Cüppers ALD Laute Straßen, leise Politik? Fachveranstaltung zur Lärmaktionsplanung in München

2 Gliederung Akustische Grundlagen Lärmwirkungen und Zielwerte Lärmschutzpolitik Maßnahmen Lärmaktionsplanung Fazit Fachveranstaltung zur LAP München,

3 Akustische Grundlagen: Was ist Lärm? Lärm = beeinträchtigende Geräusche Beeinträchtigungen, z. B.: Belästigung, Störung (Lärm als unerwünschte Geräusche = subjektive Bewertung der Geräusche); Gesundheitliche Schäden (z. B. Hörschäden); können auch Folge positiv wahrgenommener Geräusche sein (z. B. in Diskotheken). Geräusche, Schall: Gegenstand der Akustik Beeinträchtigungen: Gegenstand der Humanwissenschaften (Lärmwirkungsforschung) Gesucht: Zusammenhang zwischen Schall und Beeinträchtigungen ( Dosis-Wirkungs-Beziehung ) Fachveranstaltung zur LAP München,

4 Akustische Grundlagen: Schalldruck, Schalldruckpegel Luftschall: Übertragungen der Schwingungen der Schallquelle (z. B. Stimmband) durch die Luft mittels Druckschwankungen p, die sich dem atmosphärischen Luftdruck p 0 überlagern. Je höher p, desto lauter wird der Schall wahrgenommen. p hat hohen Wertebereich: p min : p max wie 1 : p als Potenz ausgedrückt : p 2 = p 2 0 * 10 0,1 Lp mit L p Schalldruckpegel in dezibel (db) (L pmin = 0, L pmax = 140) und p 0 Schalldruck an der Hörschwelle (2000 Hz) Besondere Rechenregeln: Beispiel 1: 2 Schallquellen mit je 60 db erzeigen einen Gesamtpegel von db Beispiel 2: analog 10 Schallquellen: Gesamtpegel = db Hohe und niedrige Töne werden bei gleichem Schalldruck weniger laut wahrgenommen als Töne bei 1000 Hz. A-Bewertung der Pegel : L p in db(a) Fachveranstaltung zur LAP München,

5 Akustische Grundlagen: Traditionelle Indikatoren 1 Wahl des geeigneten Indikators für die Schalldosis: Zuordnung zur untersuchten Wirkung und zur Geräuschart: Beispiel Störung des Schlafs: Flug- und Schienenverkehr: Störung durch das Geräusch des jeweils einzelnen Flugzeugs oder Schienenfahrzeug: Beispiel Störung der Kommunikation: Störung durch den Hintergrundpegel (z. B. das Rauschen einer Autobahn). Zwei wichtige Indikatoren: Maximalpegel L max (db(a)) Dauerschallpegel oder Mittelungspegel L m (db(a)) Fachveranstaltung zur LAP München,

6 Akustische Grundlagen: Mittelungspegel L Am Maximalpegel L Amax Pegel = Hochzahl A-Bewertung: Nachbildung des Ohrfilters Maximalpegel L Amax Energetisch äquivalenter Dauerschallpegel L Am Pegelverlauf L(t) in Stadtstraße, 1500 Kfz/Stunde (DTV ~ ) Fachveranstaltung zur LAP München,

7 Akustische Grundlagen: L DEN EU-Richtlinie zum Umgebungslärm (ULR): L DEN : gewichteter Ganztagespegel (Day, Evening, Night: Zuschlag für 4 Abendstunden + 5 db(a), Zuschlag für 8 Nachtstunden: + 10 db(a); Beispiel L m, L DEN in db(a) 80 L DEN = 76,3 Malus E =5 Malus N = L D = 75 L E =73 65 L N = :00 18:00 22:00 06:00 Uhrzeit Fachveranstaltung zur LAP München,

8 Akustische Grundlagen: Moderatoren Befragungsergebnisse zeigen: Menschen reagieren auf potentiell störende Geräusche sehr unterschiedlich je nach: Quellenart (Straße, Schiene, Flug, Gewerbe, Nachbarn etc.); besondere Störung durch nicht ortsübliche und illegale Quellen; Situation (Tageszeit, gestörte Aktivität etc.); individueller Disposition (Lärmempfindlichkeit, Alter, seelischer und gesundheitlicher Zustand etc.); Perspektiven der Lösung des Lärmproblems. Lärmwirkung lässt nur zum Teil durch den db(a)-pegel erklären. Oben genannte Einflussfaktoren werden Moderatoren genannt. Dosis-Wirkungs-Beziehungen haben große Streubreite und sind von den Moderatoren abhängig. Psychoakustische Indikatoren teilweise besser geeignet, Wirkungen zu erklären. Fachveranstaltung zur LAP München,

9 Lärmwirkungen Gehörschäden (durch Umgebungslärm nicht zu erwarten) Schlafstörungen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Risikoerhöhung für Herz- Kreislauf-Erkrankungen) Belästigungen/Störungen (Kommunikation, Erholung etc.) Leistungsbeeinträchtigungen Entwicklungsverzögerungen (z. B. Sprachentwicklung) Monetäre Bewertung der Schäden (Immobilienwertverluste etc.). INFRAS/UBA 2010 : Straßenverkehrslärm in Deutschland: 7,6 Mrd. /Jahr Fachveranstaltung zur LAP München,

10 Gesundheitliche Folgen des Straßenverkehrslärms 1 Vgl. Art. 2 (2) GG: Recht auf körperliche Unversehrtheit Lärm: psychosozialer Stressfaktor; beeinträchtigt auch die Gesundheit im engeren Sinn (Aktivierung des hormonellen Systems und des autonome Nervensystems). Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz etc. Körper schüttet vermehrt Stresshormone aus (Prozesse weitgehend unbewusst, autonome Reaktionen deshalb auch im Schlaf und bei Personen, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben). Langzeitfolgen: u. A. Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall Fachveranstaltung zur LAP München,

11 Gesundheitliche Folgen des Straßenverkehrslärms 2 Relatives Risiko Dosis-Wirkungs-Kurve 75 db(a) Risiko + 29 % Verkehrlärm-Immissionspegel (6-22 Uhr) [db(a)] Kfz/24h: Quelle: Babisch, UBA 2006 Fachveranstaltung zur LAP München,

12 Lärmwirkungen Zielwerte Zielwerte : siehe z. B. ALD-Fibel Straßenverkehrslärm : beziehen sich auf den Mittelungspegel außerhalb der Wohnungen, um auch die Außenwohnbereiche und die städtischen Aufenthaltsbereiche zu schützen. Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken sollten 65/55 db(a) tags/nachts nicht überschritten werden (Minimalziel). Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen sollten die Belastungen auf 55/45 db(a) tags/nachts gesenkt werden (Mittleres Ziel). Langfristig sollten Werte von 50/40 db(a) tags/nachts angestrebt werden (Optimaler Schutz).. Vgl.: WHO Night Noise Guidelines NNG 40 db(a) (Interim Target 55 db(a)) Fachveranstaltung zur LAP München,

13 Lärmschutzpolitik: Grundsätze Differenz zwischen Zielwerten und Belastungen hoch Bsp. München Belastungen bis zu L DEN /L Night 83/73 db(a) (Untersuchungsgebiet A_02: Tegernseer Landstraße) Minimalziel (Gesundheit): ΔL = - 18 db(a) Mittelfristiges Ziel (erhebliche Belästigungen) : ΔL = - 28 db(a) Im allgemeinen nur durch eine Maßnahmenkombination zu verringern. Maßnahmen erfolgen nicht von selbst Instrumente zur Veranlassung der Maßnahmen erforderlich (Bsp. Vorschriften für die Geräuschemissionen von Kfz; Zuständigkeit: EU). Multiple Ursachen der Verkehrserzeugung (global, lokal) [Bsp. Schienengüterverkehr Rheintal: Achse Rotterdam-Genua für globalisierte Warenströme]. Einbeziehen aller Akteure (Int. Organisationen, EU, Bund, Länder, Gemeinden, Hersteller, BürgerInnen). Integration in ein Konzept einer nachhaltigen Mobilität. Fachveranstaltung zur LAP München,

14 Lärmschutzpolitik: Maßnahmen Emission Transmission Immission Verkehrsplanung Verkehrspolitik Quelle Anzahl und Emissionen Lärmschutzfenster Technik Kfz, Technik Fahrbahn, Fahrweise, Geschwindigkeit Abstand Quelle - Immissionsort Lärmschutzwand Fachveranstaltung zur LAP München,

15 Richtlinie der EU zum Umgebungslärm (ULR) 1 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 Umsetzung in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm am : Stufe 1: Bis 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten und bis zum Lärmaktionspläne LAP : für Ballungszentren mit mehr als Bewohnern: LAP München Stufe 1 fünf Jahre verspätet Straßen mit mehr als Kraftfahrzeugen pro Jahr Schienenwege mit mehr als Zügen pro Jahr Flughäfen mit mehr als Bewegungen pro Jahr Stufe 2 in + 5 Jahren mit > Bewohnern/ Kfz/ Zügen Fachveranstaltung zur LAP München,

16 Richtlinie der EU zum Umgebungslärm (ULR) 2 Explizite Beteiligung der Öffentlichkeit München: Auftaktveranstaltung, Online-Beteiligung, Bürgerforen 2010 ULR setzt keine Frist für die Umsetzung der Aktionspläne. EU/DE haben keine gemeinsamen Kriterien, Grenz- oder Zielwerte für die Aktionsplanung vorgegeben. München: Anhaltswerte L DEN, L Night 70/60 db(a); Zielwerte? Bsp. Österreich: Schwellenwerte Straßenverkehrslärm 60/50 db(a) Bsp. LAP Norderstedt 2008: Zielwerte 65/45 db(a) (!), Verantwortlich für die Aufstellung der Aktionspläne die zuständigen Behörden (engl. Urfassung competent authorities ) Deutschland: i. d. R. lokale Behörden der Städte und Gemeinden (mit geringen Eingriffsmöglichkeiten beim Lärm an den Verkehrswegen des Bundes (Fernstraßen, Schienenwege)). München: Stadt München, bis auf Autobahnen, Eisenbahnen des Bundes, Großflughäfen Regierung Oberbayern Fachveranstaltung zur LAP München,

17 Richtlinie der EU zum Umgebungslärm (ULR) 3 Lärmquellen werden isoliert behandelt (vgl. ULR, Art. 3r: Kartierung für Gesamtbewertung). Kein akustisches Kriterium für die Identifikation der Hauptlärmquellen. München: Kartierungsschwelle DTV 4000 (vgl. Folie 11: gesundheitsgefährdende Belastungen schon bei DTV 3000) Umfang des LAP: Grundsätzlich Programm zum Abbau aller Belastungen oberhalb der Zielwerte. München Straßenverkehrslärm: Nur 13% des Straßennetzes mit Belastungen über den Anhaltswerten behandelt. Fachveranstaltung zur LAP München,

18 Fazit 1: Integrierte Lärmschutzpolitik Lärm belästigt nicht nur, sondern führt auch zu gesundheitlichen Risiken und hohen gesellschaftlichen Kosten. Trotzdem hat die Lärmbekämpfung eine geringe politische Priorität und umfassende Erfolge sind bislang ausgeblieben. Hauptproblem sind die Bestandsstrecken (z. B. innerörtliche Hauptverkehrsstraßen). Die Lösung der Lärmprobleme bedarf einer umfassenden Gesamtstrategie (Einbeziehung aller Handlungsebenen und Akteure, Maßnahmen und Instrumente), z. B. durch Fortschreibung des nationalen Verkehrslärmschutzpakets. Ziel sollte der Abbau beeinträchtigender Gesamtbelastungen sein. Fachveranstaltung zur LAP München,

19 Fazit 2: Lärmprobleme ernster nehmen Verständigung über Ziele der Lärmschutzpolitik erforderlich: Grundlage: Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung Art. 2 (2) GG einlösen: Rechtsanspruch auf kurzfristigen Abbau gesundheitlicher Belastungen schaffen. Lärmschutz und Bewahrung von Ruhe als kulturelle Aufgaben begreifen (friedliches gesellschaftliches Zusammenleben). Fachveranstaltung zur LAP München,

20 Fazit 3: Defizite beseitigen Harmonisierung der verschiedenen Regelungen und Programme des Lärmschutzes (LAP, Straßenverkehrsrecht, Lärmsanierungsprogramme etc.) Absolute Schutzziele verbindlich machen. Fristen für die Umsetzung der LAP einführen Finanzierung des Lärmschutzes sicherstellen (Personal, Sachmittel): Vorrangige Quelle sollte die verursachergerechte Anlastung der externen Lärmkosten sein. Fachveranstaltung zur LAP München,

21 Vielen Dank fürs Zuhören! Fachveranstaltung zur LAP München,

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