So geht leise! Wirkungen von Lärm und Schutzmaßnahmen M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD)

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1 So geht leise! Wirkungen von Lärm und Schutzmaßnahmen M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog Hennickendorf,

2 Gliederung Vorbemerkungen Was ist Lärm? Akustische Grundlagen Besonderheiten des Lärms Beeinträchtigungen durch Lärm Belästigungen, Störungen, Leistungseinbußen Gesundheitliche Folgen Kurze Einführung in das Immissionsschutzrecht Prinzipien Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmaktionsplanung Fazit 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

3 Vorbemerkungen Konkreter Anlass/Bezug: Tag gegen Lärm 2016 Forderungen der BI Gesund Leben am Stienitzsee Lärmaktionsplan Rüdersdorf 2014 Ziel der Präsentation: Allgemeine Einführung in den Lärmschutz Schwerpunkt: Straßenverkehrslärm Darstellung und Bewertung der aktuellen Lärmschutzpolitik Empfehlungen 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

4 Was ist Lärm? Lärm = beeinträchtigende Geräusche Zwei wesentliche Formen der Beeinträchtigungen: Belästigung, Störung, Leistungseinbußen (Lärm als unerwünschte Geräusche = subjektive Bewertung der Geräusche) Gesundheitliche Schäden: Ermittlung durch objektive medizinische Untersuchungen; können auch Folge positiv wahrgenommener Geräusche sein (z. B. Musikkonsum (MP3-Player, Diskotheken)) Zwischen beiden Wirkungsbereichen fließende Übergänge: starke emotionale und kognitive Reaktionen wie Wut, Ärger, Gefühl der Hilflosigkeit, Angst vor Kontrollverlust usw. Stress bei längerer Einwirkung Krankheitsrisiken 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

5 Lärm und Geräusche Geräusche, Schall: Gegenstand der Akustik Beeinträchtigungen: Gegenstand der Humanwissenschaften (Lärmwirkungsforschung) Traditionelle Lärmschutzpolitik: beruht auf dem Zusammenhang zwischen Schall und Beeinträchtigungen ( Dosis-Wirkungs-Beziehung ) Dosis: Schalldruckpegel L in db(a) Besondere Rechenregeln: zwei Schallquellen mit je 60 db(a) führen zu einem Gesamtschallpegel von = 63 db(a) Zwei wichtige Pegelgrößen: Momentanpegel L(t) (T für die Zeitvariable) mit L max Mittelungspegel L m : durchschnittlicher Pegel pro Zeiteinheit (z. B Uhr: Tag, 22-6 Uhr: Nacht) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

6 Pegel L(t), Maximalpegel L Amax, Mittelungspegel L Am (L eq ) Pegel = Hochzahl A-Bewertung: Nachbildung des Ohrfilters Maximalpegel L Amax Energetisch äquivalenter Dauerschallpegel L Am (Leq) Pegelverlauf L(t) in Stadtstraße, 1500 Kfz/Stunde (DTV ~ ) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

7 Bestimmung der Pegel Messen oder Berechnen? Grundsätzlich hat die Berechnung Vorrang: Prognosefähig Repräsentativ Kostengünstig Rechtsvorschriften beim Straßenverkehrslärm: Rechnen Voraussetzung: Rechnung bildet Realität korrekt ab: Probleme bei Straßendecken (Bsp. Berliner Straße) Geschwindigkeiten auf Autobahnen (R130 teilweise weit überschritten; >30% schneller als 150 km/h) Software: Viele freie Parameter (50) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

8 Besonderheiten des Lärmschutzes 1 Dualer Charakter von Geräuschen bzw. Schall: Geräusche essentieller Bestandteil menschlichen Lebens: Kommunikation Orientierung Warnsignal (vgl. All arme Alarm Lärm) Erzeugung von Aufmerksamkeit ( Marktschreier ) Positive Emotionalisierung (Musik, Rhythmen) Ruhe, Stille positive und negative Assoziationen: In der Ruhe liegt die Kraft Laotse (6.s. v. Chr.): Wenn wir die Stille lieben, so wird das Volk von selber recht Friedhofsruhe, Totenstille 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

9 Besonderheiten des Lärmschutzes 2 Wilhelm Busch: Der Maulwurf; in Dideldum! von Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

10 Schema der Wirkungen von Umgebungslärm 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

11 Beeinträchtigungen: Lärmbelästigungen Gestört oder belästigt 2014: Straßenverkehr 54 % Nachbarn 40 % Luftverkehr 21 % Industrie 21 % Schienenverkehr 17 % 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

12 Zielwerte zur Vermeidung von Störungen Zielwerte der traditionellen Lärmschutzpolitik: als Mittelungspegel L Am außen in db(a) (Schutz der Außenwohnbereiche) für den Tag und die Nacht Als Maximalpegel L Amax innen zum Schutz vor dem Aufwecken (Gewerbelärm: L Amax außen) Grundsätzlich für die Gesamtgeräuschbelastung UBA/WHO: Schutz vor erheblichen Belästigungen (BImSchG): L Am nicht über 55/45 db(a) tags/nachts (entspricht innerorts etwa 300 Kfz/24 h) Rüdersdorf Straße nachts: > 45 db(a): 5079 Einwohner (34 %) Schutz vor Belästigungen L Am nicht über 50/40 db(a) tags/nachts Schutz vor dem Aufwecken: L Amax,innen nicht über 45 db(a) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

13 Gesundheitsschäden durch Lärm, Schutzziele Wirkungspfade und Folgen: Stress Ausschüttung von Hormonen Verengung der Blutgefäße Blutdruck steigt Herz-Kreislauferkrankungen (Herzschwäche, Herzinfarkt, Schlaganfall) Wichtig: Im Schlaf laufen diese Prozesse auch ohne bewusste (emotionale oder kognitive) Reaktion ab Schlafstörungen/Schlafmangel durch Geräusche Diabetes, Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen Bsp. Risikoerhöhung für Herzinfarkte beim Straßenverkehrslärm: L Am,außen = 65 db(a): + 5 % (3.000 Kfz/24 h) L Am,außen = 75 db(a): + 29% ( Kfz/24 h) L Am,außen sollte 65/55 db(a) tags/nachts nicht überschreiten (vgl. Grundgesetz Art. 2(2): Recht auf körperliche Unversehrtheit) Rüdersdorf Straße nachts > 55 db(a): 1286 = 8,5 % der Einwohner 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

14 Bsp. Belastungen an der A10, Siedlung Brückenstraße 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

15 Immissionsschutzrecht: Prinzipien Vgl. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 30. April 2008, Artikel 191: Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip Rangfolge der Minderungsmaßnahmen siehe folgende Folie (Ampelfarben) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

16 Verkehrslärmschutz: Eingriffsorte und Rangfolge Emission Transmission Immission Verkehrsvermeidung, Verkehrslenkung Quelle Anzahl und Emissionen Lärmschutzfenster Technik Kfz, Technik Fahrbahn, Fahrweise, Geschwindigkeit Abstand Quelle - Immissionsort Lärmschutzwand 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

17 Immissionsschutzrecht: Fallunterscheidungen Mit dem BImSchG von 1974 Vierteilung des Immissionsschutzrechts Lärmvorsorge (Neubau und wesentliche (bauliche) Änderung von Verkehrswegen) Lärmsanierung bestehender Verkehrswege (einschließlich der Lärmaktionsplanung seit 2005) Heranrückende Wohnbebauung Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau (1987) Lückenschluss: Bewahren gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Fluglärm separat geregelt (FLärmG 1971, 2007) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

18 Lärmvorsorge Geräuschimmissionsgrenzwerte (VLärmSchV 1990) Z. B. für Kurheime 57/47 db(a), WA, WR : 59/49 db(a) (vgl. Zielwerte: 55/45, 50/40) Isolierte Betrachtung der zu ändernden Verkehrswege, keine Gesamtlärmbewertung (vgl. Koalitionsvertrag 2013) Keine Lärmvorsorge bei Änderungen des Betriebsprogramms Privilegierung des Verkehrslärms gegenüber dem Industrieund Gewerbelärm (Passivschutz zulässig) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

19 Immissionsschutzrecht: Lärmsanierung Bestehende Verkehrswege (Def. BImSchG 1974) Lärmsanierungsprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen (Haushaltsrecht: Festlegung der Auslösewerte, der verfügbaren Mittel und der Maßnahmen): Bsp. Bund: Straßen ab 1978, Schienenwege ab 1999 Auslösewerte der Lärmsanierung (keine Grenzwerte!) Bundesfernstraßen: Landesstraßen BB: d.h. über 65/55 db(a) Wohngebiete (WA) 67/57 db(a) Wohngebiete (WA) 70/60 db(a) Lärmaktionsplanung (LAP) (BImSchG a- f) Betriebsbeschränkungen (straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm nach 45 StVO) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

20 Immissionsschutzrecht: Lärmaktionsplanung Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm von 2002 (ULR); Umsetzung in Deutschland 2005 Stufenplan: Strategische Lärmkarten: 2007, 2012, 2017ff Lärmaktionspläne LAP: 2008, 2013, 2018ff (BImSchG 47d: Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen ) Untersuchungsumfang Ballungszentren mit mehr als / Bewohnern Straßen mit mehr als 6 Mio./3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr Schienenwege mit mehr als / Zügen pro Jahr Flughäfen mit mehr als Bewegungen pro Jahr Nur Hotspots (Untersuchung Hessen: Bei Vollkartierung etwa 4mal so viele Belastete über L DEN = 55 db(a) gegenüber ULR) Explizite Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

21 Lärmaktionsplanung in Rüdersdorf 1 Brennpunkte: Autobahn BAB 10 Berliner Ring Ortsdurchfahrt Tasdorf (B 1 / B 5) Ortsdurchfahrt Herzfelde (B 1 / B 5): Höchste normierte LKZ Ortsdurchfahrt Lichtenow (B 1 / B 5) Mühlenstraße Am Stolp / Landhof (L 30) Ernst-Thälmann-Straße (L 30) [inzwischen Beseitigung des Pflasters] Straße der Jugend Rüdersdorfer Straße (OT Herzfelde) Kurzfristige Vorschläge: Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten (BAB: 100/80/60) Geschwindigkeitsbegrenzungen im Hauptstraßennetz (T30) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

22 Lärmaktionsplanung in Rüdersdorf 2 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

23 Straßenverkehrsrecht: Tempo 30 - Wirkungen Offizielle Berechnungsvorschrift des BMVI [RLS 90]: Mittelungspegel: ΔL m = - 2,2 bis 2,7 db(a) gegenüber T50 (gga, Beton; Pflaster: zusätzliches ΔL m - 1 bis 3 db(a)) Maximalpegel ΔL max = - 5 db(a) [Projekt FVB 1992] Bei modernen Pkw und Konstantfahrt: ΔL m = - 5 db(a), ΔL max = - 7 db(a) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

24 Straßenverkehrsrecht: Tempo 30 Rechtl. Probleme Straßenverkehrsbehörden wägen oft zu Lasten des Lärmschutzes und zu Gunsten der verkehrlichen Belange ab Besonders bei übergeordneten Straßen restriktive Nutzung von Betriebsbeschränkungen Begründung oft über die Richtlinien des BMVI zur Anwendung von 45 STVO zum Lärmschutz von 2007: So genannte Insbesondere - Werte als Auslöseschwellen für Wohngebiete (WA): > 70/60 db(a) Rechtsprechung: Verkehrsbeschränkungen zum Schutz gegen Lärm auch bei deutlich niedrigeren Pegeln möglich (vor allem, wenn Teile des Verkehrs nicht ortsüblich sind). Rheinland-Pfalz Handreichung 2016: Bei Überschreitung der Lärmvorsorgewerte (WA: 59/69 db(a)) sind Verkehrsbeschränkungen grundsätzlich gerechtfertigt. 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

25 Lärmarme Straßendecken Lärmoptimierter Asphalt LOA 5 D Düsseldorf, Mecumstraße Größtkorn 5 mm Schichtdicke 2,0 bis 2,5 cm Akustisch optimierte Oberfläche Im Mittel über 5 Düsseldorfer Straßen für Pkw ΔL = 5,4 db(a) gegeüber Referenzbelag Kosten: 18 /m², wie traditionelle Beläge (SMA 08 S) Projekte des LfU Bayern: Zweilagiger offenporiger Asphalt auf Tempo-50-Straße in Ingolstadt: ΔL = 6 db(a) gegen über Referenzbelag nach 8 Jahren Liegezeit (Schichtdicke 7 cm) Aktueller einlagiger offenporiger Asphalt mit Anfangsminderung von etwa 9 db(a) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

26 Fazit 1 Lärm hat vielfältige Formen der Beeinträchtigung Besonders gravierend sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm: hohe Belastungen (über 65/55 db(a) tags/nachts) und lange Expositionszeiten: signifikante Risikoerhöhungen für Herz-Kreislauf- Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfälle) Abbau kurzfristig erforderlich (vgl. GG Art. 2) Aber auch unterhalb dieser Schwelle gibt es (erhebliche) Belästigungen (Schwellenwerte für erhebliche Belästigung 55/45 db(a) tags/nachts) Die politisch gesetzten Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte beim Verkehrslärm liegen zu Lasten der Betroffenen i. d. R. über den wirkungsbezogenen Schutzzielen, sie liegen deutlich über den Zielwerten der WHO (nachts: 40 db(a)) 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

27 Fazit 2 Das Immissionsschutzrecht ist vor allem für die Bestandssituationen- unzureichend und inkonsistent Fehlende Rechtsansprüche Auslösewerte der Lärmsanierung noch zu hoch (17 db(a) über dem WHO-Ziel) Fehlende Gesamtlärmbetrachtung Keine Harmonisierung der Lärmsanierungsstrategien (Lärmsanierungsprogramme, Lärmaktionsplanung) Restriktive Handhabung von Verkehrsbeschränkungen Unzureichende Finanzierung der Kommunen Immissionsschutz muss verbessert werden ( Bund, Länder) Die Beteiligung der Öffentlichkeit muss verbessert werden 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

28 Vielen Dank fürs Zuhören! 2. Rüdersdorfer Umweltdialog, Hennickendorf,

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