Gemeinsame Stellungnahme BWE e.v. Hessen und BUND Hessen e.v. zum LEP-Entwurf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinsame Stellungnahme BWE e.v. Hessen und BUND Hessen e.v. zum LEP-Entwurf"

Transkript

1 1 Stellungnahme BWE e.v. Hessen und BUND Hessen e.v. mit gemeinsamen Kernforderungen zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach 8 Abs. 7 HLPG Vorgaben zur Nutzung der Windenergie Zusammenfassung Die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP 2000-Änderungsentwurf) muss überarbeitet werden. Das im Hessischen Energiegipfel politisch vereinbarte Ziel, der Windenergie auf einer Größenordnung von 2 % der Landesfläche auf windgeeigneten Flächen Vorrang einzuräumen, wird im LEP 2000-Änderungsentwurf durch die dargestellten Kriterien für die Abgrenzung der Windenergie-Vorrangräume nicht ausreichend abgesichert. Die Vorgaben zur Nutzung der Windenergie sollten wie folgt geändert werden: Kap des LEP 2000-Änderungsentwurfs o Es muss ein Ziel aufgenommen werden, dass mindestens 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für die Windenergienutzung auszuweisen sind. Kap des LEP 2000-Änderungsentwurfs o Die Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie müssen hinsichtlich der Zielfestlegungen wie folgt geändert werden: Mindestwindgeschwindigkeit Festsetzung der Mindest-Windgeschwindigkeit auf 5,75 m/s in 140 m Höhe gemäß der Windpotentialkarte des TÜV-SÜD oder bei Erbringung des Nachweises der Mindest-Windgeschwindigkeit von 5,75 m/s in 140 m Höhe entweder durch mindestens zwei Windgutachten von unabhängigen Windgutachtern oder durch geeignete Windmessungen mittels Windmessmast, Sodar- oder Lidarmessverfahren. Neuaufnahme des Abwägungsgrundsatzes, dass besonders windhöffige Gebieten > 5,75m/s vorrangig festgesetzt werden sollen. Repowering Zulassung des Repowering außerhalb der Vorranggebiete. Mindestabstände zu Windenergie-Vorranggebieten Mindestabstände zu bestehenden Siedlungsgebieten bestehende Siedlungsgebiete m, Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen (Weilern) 600 m. Angleichung der Mindestabstände zu Verkehrswegen an die Regelung in Bayern und Baden-Württemberg o Autobahnen 100 m o Bundes- und Landstraße 40 m o Kreisstraßen 30 m Tabu-Flächen aus Gründen des Wald- und Naturschutzes o Die Kategorie Nahbereich von Naturdenkmalen. 1

2 2 Im Einzelnen Die Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie müssen hinsichtlich der Grundsätze wie folgt geändert bzw. ergänzt werden: Natura 2000-Gebiete sind einzubeziehen, wenn das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung nicht entgegensteht. Es muss ein neuer Grundsatz eingeführt werden, der klarstellt, dass der staatliche Grundbesitz im Zuge der Energiewende einen Beitrag zur Strukturförderung und regionalen Wertschöpfung des ländlichen Raums leisten soll. Vorranggebiete müssen die Installation von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 2 MW erlauben. Im Hinblick auf die neueste Generation großer WEA von 2-6 MW ist es nicht erforderlich, den Flächenumfang eines Vorranggebietes auf die Errichtung von mindestens drei WEA auszulegen. 1. LEP-Änderungsentwurf gefährdet den notwendigen Ausbau der Windenergie Das im Hessischen Energiegipfel politisch vereinbarte Ziel, der Windenergie auf einer Größenordnung von 2 % der Landesfläche Vorrang einzuräumen, wird durch die Kriterien für die Abgrenzung der Windenergie-Vorrangräume nicht ausreichend abgesichert. Aus der Begründung in Kapitel 4.3 Energiebedarf wird deutlich, dass die 2 %-Marke eine Mindestgrenze markiert. Wird die 2 %-Marke nicht erreicht, ist die gewollte eigenständige Energieversorgung des Landes im Umfang von 28TWh/a (Kapitel 4.3 Energiebedarf ) und damit die energiepolitische Zielsetzung gefährdet. Der LEP 2000-Änderungsentwurf verfehlt seine Zielsetzung, den Ausbau der Windenergie auf rund 2 % der Landesfläche planungsrechtlich so weit wie möglich abzusichern, weil er die entscheidende Zielsetzung, nämlich den Auftrag, in den Planungsregionen Vorranggebiete für die Windenergie festzusetzen, nicht als Ziel vorgibt, sondern als weniger bindenden Grundsatz mit den drei weiteren Unverbindlichkeiten sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von verbindet, weil er die Ermittlung der Vorranggebiete für die Windenergie durch sachlich nicht nachvollziehbare Restriktionen behindert. Der LEP 2000-Änderungsentwurf (S. 23) selbst enthält die Aussagen, dass bei Berücksichtigung der in ihm verbindlich vorgeschriebenen Kriterien landesweit nur ca. 6,2 % potenzielle Vorranggebietsfläche zur Verfügung steht und dass bei einer detaillierteren Prüfung auf der Ebene der Regionalplanung (...) der Flächenanteil an konfliktarm zu realisierenden Vorranggebieten Räumen zum Teil deutlich geringer ausfällt. 2

3 3 Als noch nicht geprüfte Faktoren nennt der LEP2000-Änderungsentwurf z.b. Bauschutzbereiche um Flughäfen, Anlagenschutzbereiche von Radaranlagen, Wasserschutzgebiete, großflächige Kulturdenkmale. Die Angaben führen insgesamt zu der Befürchtung, dass es nicht in allen Regierungsbezirken gelingen wird Windenergievorrangflächen in einer Größenordnung von 2 % auszuweisen. In Verbindung mit der generellen Abstandsforderung der Deutschen Flugsicherung von 15 km um ihre (Radar-) Anlagen befürchten wir, dass das 2 %-Ziel im Regierungsbezirk Darmstadt nicht mehr erreicht werden kann Zielfestlegung 2 % Damit in den Planungsregionen, d.h. in den Regionalplänen der drei hessischen Regierungspräsidien eine ausreichende Fläche an Vorranggebieten für die Windenergie festgesetzt wird, muss das politisch vereinbarte 2%-Ziel sich im LEP als Zielfestlegung Z wiederfinden. Die Festlegung auf mindestens 2 % der Landesfläche ist unverzichtbar. Diese Änderung des LEP-Entwurfs kann erreicht werden, wenn der Grundsatz G 1 gestrichen und die Zielaussage Z 1 (LEP2000-Änderungsentwurf, S. 3) ergänzt wird: Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie auf mindestens 2 % der Landesfläche mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes festzulegen (Textvorschlag) Ziel statt Grundsatz Die bisherige Festlegung des Flächenziels für die Windkraftvorranggebiete als Grundsatz ist unzureichend, da landesplanerische Grundsätze der Abwägung unterliegen und gerade nicht aus sich heraus bindende Vorschrift für die nachgeordnete Planungsebene sind. Eine solche bindende Festlegung ist aber notwendig. Sie wird nur durch die Festlegung als landesplanerisches Ziel erreicht. müssen mindestens 2 % auf windgeeigneten Flächen statt sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2 % Die Entwurfsformulierung sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2 % ist als landesplanerischer Grundsatz vierfach unverbindlich und damit völlig unzureichend. Wenn der inhaltliche Gehalt der politischen Vereinbarung des Energiegipfels erreicht werden soll, dann muss die Formulierung sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2 % durch die Formulierung müssen mindestens 2 % ersetzt werden. Durch die wörtliche Übernahme des politischen Ziels aus dem Energiegipfels in den rechtlich bindenden LEP würde die Vereinbarung des Energiegipfels hingegen ausgehöhlt. 3

4 4 Der inhaltliche Gehalt der politischen Vereinbarung ist im LEP 2000-Änderungsentwurf im Kapitell 4.3 Energiebedarf wiedergegeben. Ziel der politischen Vereinbarung ist die Bereitstellung von 28 TWh/a Elektrizität aus Windenergie und zugleich die Erreichung der prognostizierten Einsparziele. 28 TWh/a Elektrizität können aber nur erreicht werden, wenn tatsächlich auf rund 2 % der Landesfläche Windenergieanlagen auf geeigneten Flächen errichtet werden. Damit dies möglich wird, sollten mindestens 2 % der Landesfläche, d.h. 2 % plus einen Sicherheitszuschlag als Vorranggebiet für die Windenergie ausgewiesen werden. Die Notwendigkeit des Sicherheitszuschlags ist außerdem wegen der Unsicherheit, ob die Einsparziele im Energieverbrauch erreicht werden und wegen der sehr langen Geltungsdauer des LEP, notwendig. der Landesfläche statt in den Planungsregionen Im Energiegipfel wurde Konsens erzielt, dass in Hessen 2 % der Landesfläche zu Vorranggebieten für die Windenergie werden sollen. Es wurde hingegen nicht vereinbart, dass in jedem Regierungspräsidium 2 % der Planungsregion als Vorranggebiet für die Windenergie festgesetzt werden muss. Angesichts der ungleichmäßigen Verteilung der windhöffigen Gebiet in Hessen und des größeren Flächenanteils konfliktarmer, windhöffiger Gebiete im Regierungsbezirk Kassel ist eine solche Konkretisierung auch nicht sinnvoll. In Verbindung mit der kategorischen Abstandsforderung der Deutschen Flugsicherung von 15 km um ihre (Radar-) Anlagen befürchten wir, dass das 2 %-Ziel in einigen Regionen nicht mehr erreicht werden kann. Diese Sorge wird gestützt durch die im LEP 2000-Änderungsentwurf enthaltenen überzogenen Kriterien. Ausschlusswirkung Die Ausschlusswirkung für alle Flächen außerhalb der Windenergievorranggebiete wird begrüßt. Sie ist gerechtfertigt, wenn eine ausreichende Fläche an Vorranggebieten für die Windenergie festgelegt wird, wenn sich durch die Begrenzung auf Vorranggebiete eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung ergibt und wenn innerhalb der Vorranggebiete eine höhere Investitionssicherheit besteht, Ausschlusswirkung: ausreichende Vorranggebietsfläche für die Windenergie Mit den verschiedenen Restriktionsvorgaben wird gerade nicht gesichert, dass eine ausreichend große Fläche an Vorranggebieten für die Windenergie festgelegt werden kann (s. u.). Ausschlusswirkung: Akzeptanzerhöhung Die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung verändert sich im Verlauf der Zeit. Sie hat sich nach dem Super-Gau der Atomkraftwerke in Fukushima/Japan erhöht. Gleichwohl bestehen regional immer noch große Vorbehalte, so dass die Begrenzung 4

5 5 des Neubaus von Windenergieanlagen auf die Vorranggebiete die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie erhöhen dürfte. Die Begrenzung der Windenergie auf Vorranggebiete ist auch für Naturschutz und Landschaftspflege günstig. Sie vermindert insbesondere die Eingriffe in das Landschaftsbild. Ausschlusswirkung: höhere Investitionssicherheit Eine deutlich höhere Investitionssicherheit besteht aber nur dann, wenn bei Anträgen auf Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der regionalplanerisch festgesetzten Windenergie-Vorranggebiete nicht mehr über das ob, sondern nur noch über das wie diskutiert wird. In dem Naturschutz-Erlass, der dem Landesnaturschutzbeirat im Juni 2012 vorgelegt wurde, wird aufgezeigt, warum dies hinsichtlich des Naturschutzes in Hessen anders als in anderen Bundesländern - künftig gewährleistet sein soll. Unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung wird dort klargestellt, warum die in Hessen vorgesehene Vorgehensweise - Festsetzung der Windenergievorranggebiete o mit Ausschlusswirkung, o unter Berücksichtigung des besten wissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Bestand an Vögeln und Fledermäusen, o auf der Ebene der Regionalplanung - die regelmäßige Anwendung der Ausnahmevorschrift des Artenschutzes ( 45 Absatz 7 BNatSchG) in den so festgelegten Vorranggebieten ermöglicht. Außerdem wird dort aufgezeigt, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit Vorranggebiete der Windenergie in Natura 2000-Gebieten festgesetzt werden können und die spätere Realisierung der konkreten Windenergieanlagen nicht an den Bestimmungen der FFH-Richtlinie scheitert. Grundsätzlich muss jedoch sichergestellt werden, dass auf der Ebene der Regionalplanung, gemäß den Kriterien des LEP und der Regionalpläne, ausgewiesene Windvorranggebiete auch rechtskräftige Genehmigungen für Windkraftanlagen durchsetzbar sind und zu Investitionssicherheit führen. Sicherzustellen ist, dass keine artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Rahmen der einzelnen Genehmigungsverfahren nach BImSchG veranlasst werden, die Untersuchungen in s Blaue herein darstellen oder zeitlich und räumlich unerfüllbare Untersuchungsvorgaben machen. 2. Klärungsbedarf durch die Landesregierung: Sicherheitserfordernisse der Luftfahrt Die Sicherheitserfordernisse der militärischen und zivilen Luftfahrt schließen möglicherweise große Teile des Landes als Standorte für die Windenergie aus. Damit sehen wir das Ziel, 2 % der Fläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzusetzen als gefährdet an. Es ist Sache der Landesregierung, die Auswirkungen, die von den Sicherheitserfordernissen der Luftfahrt ausgehen, soweit einzugrenzen, dass in jedem Fall ausreichend Windenergie-Vorrangflächen festgesetzt werden können. 5

6 6 Der Anlagenschutzbereich eines Zivilflughafens wird den Ländern für jede einzelne zivile Flugsicherungseinrichtung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mitgeteilt ( 18a Abs. 1a Satz 1 LuftVG) 1. Dabei ist im Regelfall ein Umkreis mit Radius 3 km fu r alle Bauwerke bzw. ein Umkreis mit Radius von 15 km für Windkraftanlagen vorgesehen (jedoch sind Modifikationen im Einzelfall möglich). 2 Für Windkraftanlagen besteht damit im Regelfall auf einer Fläche von knapp 95 km 2 um eine Flugsicherungseinrichtung Bauverbot. Die Klärungspflicht des Landes über die zu erwartende Größenordnung der Tabubereiche ergibt sich zum einen aus ihrer Verantwortung für die Umsetzung der energiepolitischen Ziele des Energiegipfels, zum anderen aber auch aus der unmittelbaren Zuständigkeit des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Es ist nämlich zugleich oberste Landesplanungsbehörde, damit der Ersteller des LEP, und oberste Luftfahrtbehörde. Der Umgriff der zivilen Anlagenschutzbereiche der Flughäfen wird den Ländern fu r jede einzelne zivile Flugsicherungseinrichtung vom Bundesaufsichtsamt fu r Flugsicherung mitgeteilt. Er kann folglich im LEP dargestellt werden. Wenn unsere Befürchtung hinsichtlich der Konsequenzen für die Festsetzung von Vorranggebiete sich als berechtigt erweist, muss die Landesregierung die Vorgaben des LEP-Entwurfs korrigieren. Die Sicherheitsprobleme zwischen Windenergie und Luftfahrt sind offenbar nur schwer zu verallgemeinern. In vielen Fällen in denen Bundesbehörden zunächst Einspruch gegen die Errichtung von Windenergieanlagen einlegten, konnten die Anlagen später dennoch gebaut werden 3. Durch die Anlagenschutzbereiche wird zunächst lediglich die Überprüfung der Verträglichkeit eines geplanten Bauwerks in der Umgebung einer Flugsicherungseinrichtung ermöglicht, ein Bauverbot tritt erst mit der Feststellung des Störpotentials im konkreten Einzelfall ein. Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen dürfen u.w. nur abgelehnt werden, wenn der Betreiber der Radaranlage (Bundeswehr oder Flugplatzbetreiber) seinerseits ein Gutachten vorgelegt hat, aus dem sich eine konkrete Gefahr ergibt (vgl. dazu den Erlass des BMVg vom , WV III 3 - Az /03; BVerwG, U. v , 4 B 58.06, sowie VG Minden, Urteil v , 11 K 1 18a Abs. 1 LufverkehrsG: Bauwerke dürfen nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungs- einrichtungen gestört werden können. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entscheidet auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation, ob durch die Errichtung der Bauwerke Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung teilt seine Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes mit. 2 Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl vom betreffend Windenergieanlagen und Radar 3 vgl. Bundestagsdrucksache 17/7579 vom : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Abgeordneten Hans- Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7245 Stand der Umsetzung des Energie- konzepts der Bundesregierung bezüglich der Windenergie 6

7 7 445/09, sowie schon VG Aachen, Urteil v , 6 K 1367/07). 4 Die Entscheidung trifft fu r den zivilen Bereich das Bundesaufsichtsamt fu r Flugsicherung, die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr entscheiden fu r den militärischen Bereich. Die Landesluftfahrtbehörden sind wie auch die Kreisverwaltungsbehörden an die Feststellung des Störpotentials durch die Behörden des Bundes und an das damit ausgelöste Bauverbot gebunden. 3. Zu scharfe Restriktionskriterien bei der Abgrenzung der Windenergie-Vorranggebiete Im LEP2000-Änderungsentwurf werden zu scharfe Restriktionskriterien für die Abgrenzung der Windenergie-Vorranggebiete formuliert. Es ist zu befürchten, dass dadurch die Festsetzung der Vorranggebiete für die Windenergie auf rund 2 % der Landesfläche verhindert wird. Mindestwindgeschwindigkeit Die Vorgabe einer Mindestwindgeschwindigkeit ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Nachweis für die im LEP 2000-Änderungsentwurf gewählte Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s auf 140 m Höhe ist jedoch aufgrund der unzureichenden Detaillierung der zu Grunde gelegten Windpotenzialkarte des TÜV-SÜD nicht ausreichend. Hier sollte eine zusätzliche Detaillierung entweder durch den Nachweis von mindestens zwei Windgutachten von unabhängigen Windgutachtern oder durch geeignete Windmessungen mittels Windmessmast, Sodar- oder Lidarmessverfahren zugelassen werden. Die Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s vernachlässigt auch die üblichen methodischen Ungenauigkeiten, die auch in der landesweiten Prognose zur mittleren Windgeschwindigkeit enthalten sind (vgl. Kapitell 8 in DWD (2011): Unabhängige Ermittlung des Windpotenzials für das Bundesland HESSEN (DEUTSCHLAND) ). Im Abschlussbericht des Energiegipfels wird keine Mindestwindgeschwindigkeit genannt. Für bestehende Windenergiestandorte und Windparks ist die Angabe einer Mindestwindgeschwindigkeit nicht sinnvoll. Die Anlagen genießen Bestandsschutz. Ob das Repowering wirtschaftlich sinnvoll ist, kann der Investorenentscheidung überlassen werden. Es wäre fatal, wenn das Repowering an der fehlenden Aufnahme in die künftige Kulisse der Wind-Vorranggebiete scheitern würde, weil die Prognose des Landes für einen solchen Standort keine Mindestwindgeschwindigkeit ausweist. Mindestabstände Die im LEP 2000-Änderungsentwurf enthaltenen Abstandswerte von 1000 m zu bestehenden Siedlungsgebieten sollten differenziert werden. Für Einzelgehöfte, Splittersiedlungen und Weiler sind verringerte Mindestabstände von 600 m zu Windkraftanlagen anzusetzen. Die Begründung für die Festlegung des Mindestabstandes von Windenergie- Vorranganlagen zu den Verkehrswegen im LEP 2000-Änderungsentwurf ist nicht akzeptabel. Vorbeugender Immissionsschutz gegen Lärm, Lichtreflexe und 4 BWE Baden- Württemberg ( ): Stellungnahme zum Entwurf für einen Windenergieerlass Baden- Württemberg 7

8 8 Schattenwirkungen sowie die Vorsorge gegen die Bedrängniswirkung von Windenergieanlagen, die näher als 150 m an einer Autobahn stehen, können als Begründung nicht überzeugen. Da die stark befahrenen Autobahnen A5 und A3 im nahen Umfeld des Frankfurter Flughafens von Großraumflugzeugen deutlich niedriger als 100 m überflogen werden, ohne dass dort die o.g. Probleme auftreten, ist die Festlegung so großer Abstände unnötig. Es genügt völlig, wenn wie in den anderen Bundesländern - auf die einschlägigen Vorschriften des Straßenrechts zu den Abstandsregeln von baulichen Anlagen zurückgegriffen wird. Der Abstand von 600 m zu Siedlungsgebieten kann begründet werden mit der Vermeidung der optisch bedrängenden Wirkung : Abstände von WEA zu Wohngebieten (sind) unproblematisch, wenn diese mindestens das Dreifache der Gesamtanlagenhöhe (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser) betragen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.Juni 2010, Az. 8 A 2764/09). Die größten Windenergieanlagen haben heute eine Gesamthöhe von ca. 200 m. Eine solche Anlage müsste also mindestens 600 m vom Rand des Wohngebietes entfernt stehen. 5 Damit ist die Hessische Regelung so weit gehend, dass sie jegliche rechtlich relevante Lärm-Beeinträchtigung bereits durch die Festlegung der Windkraftvorranggebiete weitestgehend ausschließt. Die Vorsorgeregelung wird sogar gegenüber den Siedlungsgebieten-Zuwachs angewendet, obwohl heute noch gar nicht erkennbar ist, dass dort einmal eine Bebauung als reines Wohngebiet erfolgt. Dort wo der bestehende Siedlungsrand von einem Gewerbe- oder Industriegebiet gebildet wird, ist die Regelung mit Sicherheit überschießend. Dieses Übermaß gefährdet das Gesamtkonzept zur Ausweisung von Windenergie-Vorrangräumen auf der Ebene der Regierungspräsidien. 4. Änderung der Tabu-Flächen aus Gründen des Wald- und des Naturschutzes Bei den Tabu-Flächen aus Gründen des Wald- und des Naturschutzes sollte die Kategorie Nahbereich von Naturdenkmalen gestrichen werden. Die Notwendigkeit zur Streichung der Kategorie Nahbereich von Naturdenkmalen ergibt sich schon aus der Tatsache, dass den Regierungspräsidien die Planungsgrundlage fehlt, um diese Kategorie zu berücksichtigen. Die Formulierung Nahbereich von Naturdenkmalen ist außerdem zu ungenau. Der rechtlich vorgegeben Schutz der Naturdenkmale ist wie der Schutz der gesetzlich geschützten Lebensräume im späteren Zulassungsverfahren zu gewährleisten. Da die Schutzkategorien nur kleinflächig vorliegen, ist dies unschwer möglich. 5 Bevor eine Windenergieanlage errichtet und in Betrieb gehen darf, muss der Investor durch Gutachten nachweisen, dass die Anlage nicht gegen die rechtsverbindlichen Schutzvorschriften des Bundesimmissionschutzgesetzes (BImSchG) verstößt. Anlagen, die die Schutzwerte nicht einhalten dürfen auch innerhalb eines Vorranggebietes für die Windkraft - nicht erreichtet werden 8

9 9 5. Neufassung von LEP-Grundsätzen Neufassung des Planungsgrundsatzes G 2 Aus Gründen der Rechtsklarheit empfehlen wir die Neufassung des Planungsgrundsatzes G 2 und schlagen folgende Formulierung vor: Natura 2000-Gebiete sind einzubeziehen, wenn das Ergebnis der FFH- Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung nicht entgegensteht. Unser Vorschlag stellt klar, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung sich in der Beurteilungstiefe auf die Ebene der Regionalplanung bezieht und nicht auf die Beurteilungstiefe des späteren Zulassungsverfahrens. Ergänzung des Planungsgrundsatzes G3 Entsprechend der Zielsetzung des Planungsgrundsatzes G3 im LEP2000- Änderungsentwurf schlagen wir folgende Ergänzung vor: Der staatliche Grundbesitz soll im Zuge der Energiewende einen Beitrag zur Strukturförderung des ländlichen Raums leisten. Mit dieser Ergänzung soll sichergestellt werden, dass die Vorranggebiete sich ländlichen Raums maximal gleichmäßig auf Grundeigentum des Staates und auf kommunales und privates Grundeigentum erstrecken. Zugleich soll sichergestellt werden, dass Bürgerwindparks bei der Verpachtung staatlicher Grundstücke bevorzugt werden. Für den BWE e.v. Hessen Für den BUND Hessen e.v. Joachim Wierlemann Jörg Nitsch Hermann Maxeiner Vorsitzender Vorstandssprecher Vorstandssprecher BWE e.v. Hessen und BUND Landesverband Hessen behalten sich vor, zu weiteren Aspekten des LEP-Kapitels Energie zusätzlich Stellung zu nehmen. BWE e.v. Hessen BUND Hessen e.v. Joachim Wierlemann Ostbahnhofstraße 13 Im Grund Frankfurt am Main Biebertal 9

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII /

Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 28.2.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 04.10.2012 (UEK) 05.10.2012 (HPA) Tagesordnungspunkt : -2- -1- Anlagen : -1- Stellungnahme zum

Mehr

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011

Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011 Regierungspräsidium Darmstadt Die Energiewende - Planerische Herausforderung - Ergänzung des Plans Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 11. November 2011 Inhalt Energiewende

Mehr

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Katja Gloser, Regionsbeauftragte Regionalplanfortschreibung Windenergie Ziel RPV: Räumliches Steuerungskonzept für die Errichtung von

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt

Mehr

Bauleitplanung der Stadt Felsberg

Bauleitplanung der Stadt Felsberg Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung

Mehr

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen

Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen

Mehr

LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -

LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - Vortrag des Fachbereichs Raumentwicklung des Kreises Bergstraße (Dipl.-Ing. Reiner Rößler) mit Auszügen aus der Präsentation

Mehr

Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013

Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 Entwicklung und erste Ergebnisse der Offenlegungsphase Kassel, 25.09.2013 Karin Potthoff, Regionalplanung Ausgangslage Regionalplan Nordhessen 2009 unwirksam durch

Mehr

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter

Mehr

Vorranggebiet Windenergie HEF_039 Potentielle Standortplanung. Bürgerversammlung Wippershain,

Vorranggebiet Windenergie HEF_039 Potentielle Standortplanung. Bürgerversammlung Wippershain, Vorranggebiet Windenergie HEF_039 Potentielle Standortplanung Bürgerversammlung Wippershain, 29.10.2013 Windkraft Eichberg - Windkraft in Bürgerhand seit 1998 2013-10-29 Folie 2 Bedeutung der Windenergienutzung

Mehr

LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -

LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - Vortrag des Fachbereichs Raumentwicklung des Kreises Bergstraße (Dipl.-Ing. Reiner Rößler) mit Auszügen aus der Präsentation

Mehr

Perspektiven für die Windkraftnutzung aus der Sicht eines Umweltverbandes

Perspektiven für die Windkraftnutzung aus der Sicht eines Umweltverbandes Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW e.v. Perspektiven für die Windkraftnutzung aus der Sicht eines Umweltverbandes Energielehrschau-Sondertag: Windkraft in NRW Wohin geht die Reise? 24. Februar 2011,

Mehr

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen

Mehr

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage

Mehr

Windenergie für Weinheim

Windenergie für Weinheim Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung

Mehr

Windenergieplanung für die Region Mittelhessen - Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven -

Windenergieplanung für die Region Mittelhessen - Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven - Regierungspräsidium Gießen Windenergieplanung für die Region Mittelhessen - Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven - Vortrag auf der Fachtagung : Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung

Mehr

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Dr. Johannes Dreier Regierungspräsidium Freiburg Folie 1, 07.03.2012 Windkraft 10% insgesamt 35%

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie

Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Staatssekretär Dr. Thomas Griese Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Folie 1 WINDVERHÄLTNISSE IN BRD UND RLP Fläche (km²) Einwohnerzahl (Mio.) RLP BRD 19.853 357.121 4,0 80,5 Folie 2 STROMERZEUGUNG

Mehr

SPD-Bilanz. Ein Jahr nach dem Teilkonsens des hessischen Energiegipfels

SPD-Bilanz. Ein Jahr nach dem Teilkonsens des hessischen Energiegipfels SPD-Bilanz Ein Jahr nach dem Teilkonsens des hessischen Energiegipfels 1 Beschluss Energiegipfel: Stand der Umsetzung durch Landesregierung: SPD-Alternativen/ SPD- Kritik: Windkraft [ ] Regionalplanerische

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Fraktion der CDU

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Fraktion der CDU Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1511 28. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes A. Zielsetzung Ziel des Gesetzentwurfs

Mehr

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft 2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft Bayerischer Windatlas Rechtsrahmen Regionalplanerische Steuerungsinstrumente mögliche Vorgehensweise 25.01.2011 Sitzung des Planungsausschusses der Region Oberland

Mehr

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Bewertung des neuen Leitfadens der Landesregierung Gießen, 29. Mai 2013 Joachim Wierlemann Bundesverband Windenergie e.v., Landesvorsitzender Hessen Gemeinsames

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ) 1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern

Mehr

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz

Mehr

18a LuftVG Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung

18a LuftVG Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung 18a LuftVG Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung Ein Leitfaden zum Prüfungs- und Genehmigungsverfahren Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung Im Luftverkehr benötigen die Luftfahrzeuge und die Flugsicherung

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde

Mehr

Planung von Standorten für Windkraftanlagen

Planung von Standorten für Windkraftanlagen Planung von Standorten für Windkraftanlagen Unter Berücksichtigung des Repowering von Windkraftanlagen und der BauGB-Klimanovelle 2011 Von Matthias Spitz Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte, Heidelberg

Mehr

TYPENOFFENE GENEHMIGUNG EIN NEUER WEG FÜR PROJEKTENTWICKLER!

TYPENOFFENE GENEHMIGUNG EIN NEUER WEG FÜR PROJEKTENTWICKLER! TYPENOFFENE GENEHMIGUNG EIN NEUER WEG FÜR PROJEKTENTWICKLER! Chancen für Projektentwickler SEITE 1 Ausgangslage Einreichung eines Genehmigungsantrages für WEA eines bestimmten Anlagentyps Verfahrens dauer

Mehr

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was

Mehr

Ausbau der Windenergie in Niedersachsen

Ausbau der Windenergie in Niedersachsen Ausbau der Windenergie in Niedersachsen - Ziele und Instrumente Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum Leuphana Universität Übersicht I. Daten und Fakten zum Stand der

Mehr

TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft

TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2014 in Mindelheim Beratungsunterlage zu TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr

Mit Onshore- Windkraft in die Energiezukunft starten»

Mit Onshore- Windkraft in die Energiezukunft starten» Mit Onshore- Windkraft in die Energiezukunft starten» Windenergieanlage (WEA) Königsbronn Michael Pflaum 18.09.2017 EnBW Strategie 2020 Energiewende. Sicher. Machen. Bestandteile der aktuellen EnBW Unternehmensstrategie

Mehr

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien

Mehr

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort!

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz für den Bau und Betrieb von Windenergie im Wald. Es gilt das gesprochene Wort! Mainz, 17.10.2011 Vortrag des Staatssekretärs im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Griese, anlässlich der Informationsveranstaltung des

Mehr

in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende

in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Planerische Steuerung des Windenergieausbaus in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Tagung der Agentur für Erneuerbare Energien,

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerung Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 08.12.2011 1 Gliederung 1. Regenerative Energien in Bayern und Niederbayern

Mehr

Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen

Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen Folie 1-30.November 2011 Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen Interkommunale Gemeinderatssitzung (nicht-öffentlich) am 30. November 2011 im Kulturzentrum Gundremmingen Markus Riethe Dipl.

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting

Mehr

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister

Mehr

Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung)

Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung) Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung) a Es wird von einer WEA der aktuellen Anlagengeneration ausgegangen (Leistung 2,5-3 MW, Nabenhöhe 150 m, Rotordurchmesser

Mehr

Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Regensburg am TOP 8: Windkraft

Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Regensburg am TOP 8: Windkraft Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Regensburg am 12.12.2014 TOP 8: Windkraft - Aktuelle rechtliche Situation (10H-Regelung) und absehbare Konsequenzen für die regionalplanerische Steuerung

Mehr

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0 Rechtsgültige

Mehr

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung

Mehr

Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen

Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 29. März 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

Windenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region

Windenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region REGIONALVERBAND NORDSCHWARZWALD Windenergie in Büchenbronn B aus Sicht der Region Wiederkehrende Fragen im Bürgerdialog Warum Windkraft im Nordschwarzwald? Gibt es in der Region nicht besser geeignete

Mehr

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? IFE Eriksen AG 11. Juni 2012 Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? Themen des heutigen Vortrags I. Kurzvorstellung IFE Eriksen AG II. Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung III.

Mehr

Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region?

Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region? Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region? Samstags-Forum Regio Freiburg, 22.10.2016 Dr. Klaus von Zahn, Seite 1 Anlass Städtische Zielsetzung Windkraftnutzung Weltweiter

Mehr

Windenergieplanung Nettersheim an der Autobahn A1

Windenergieplanung Nettersheim an der Autobahn A1 Windenergieplanung an der Autobahn A1 REA GmbH Regenerative Energie Anlagen Management Hans-Willi Schruff, Dipl.-Ing. Kreuzherrenstraße 8 52355 Düren 1 Windkraft: Spitze bei den regenerativen Energien

Mehr

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Steuerung der Windenergie im Regionalplan Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

Mehr

Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit

Mehr

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger

Mehr

Wie viel Fläche für die Windenergie in Schleswig-Holstein?

Wie viel Fläche für die Windenergie in Schleswig-Holstein? Vortrag zum 3. Windkraftsymposium Schleswig-Holstein am22.4.2017 in Kiel Wie viel Fläche für die Windenergie in Schleswig-Holstein? Holger Diedrich, Riepsdorf Diplom-Geograph, Dipl.-Ing. (FH) Online-Informationssystem

Mehr

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands 1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands zu WK 3 (bei Hendungen) E 146 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. 22.02.2012 1 km-zone zu Rotmilan und Baumfalke

Mehr

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV Nutzung der Windenergie in MV Windkraft ist mit einem Anteil von 64 % an der regenerativen Stromerzeugung in MV nach wie vor die Ökostrom-Quelle Nr. 1 Der Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie an

Mehr

Hintergrundpapier: Windenergieprojekte unter Berücksichtigung von Luftverkehr und Radaranlagen

Hintergrundpapier: Windenergieprojekte unter Berücksichtigung von Luftverkehr und Radaranlagen Hintergrundpapier: Windenergieprojekte unter Berücksichtigung von Luftverkehr und Radaranlagen Windenergieprojekte unter Berücksichtigung von Luftverkehr und Radaranlagen 3.500 Megawatt konkret geplanter

Mehr

Inhalt Stand 2. Mai 2010

Inhalt Stand 2. Mai 2010 Inhalt Stand 2. Mai 2010 Regionalplan und Ziele Worum geht es eigentlich bei dem Zielabweichungsverfahren? Der B.U.N.D. Zur Planung von Windkraftanlagen Landschaftsbild Arolsen/Mengeringhausen laut Investor

Mehr

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Vortrag am 07.03.2009 in Kempten Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 1 Wetzlar, 18. August 2011 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 2 Wetzlar, 18. August 2011 Gliederung 1. Rahmenbedingungen der Windenergienutzung im

Mehr

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich

Mehr

Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz und die Energieversorgung in NRW

Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz und die Energieversorgung in NRW Bedeutung der Windenergie für den Klimaschutz und die Energieversorgung in NRW NORDEX SE Pressegespräch zum Windpark Reichswald in der Gemeinde Kranenburg am 08. Oktober 2014 Lars Schnatbaum-Laumann Netzwerk

Mehr

Windenergie - Rechtsfragen

Windenergie - Rechtsfragen Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:

Mehr

Windenergie in Niedersachsen

Windenergie in Niedersachsen Windenergie in Niedersachsen Energiepolitische Hintergründe Veranstaltung zur Windenergie im Landkreis Oldenburg Wildeshausen 22.08.2017 Übersicht I. Windenergie in Niedersachen - Klima- und energiepolitscher

Mehr

Ausweisung von Windkraftstandorten

Ausweisung von Windkraftstandorten Ausweisung von Windkraftstandorten Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft 08. November 2011, Landratsamt Biberach Dipl. Geograph Markus Riethe Verbandsdirektor Regionalverband Donau-Iller Folie

Mehr

die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl beantworte ich wie folgt:

die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl beantworte ich wie folgt: An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihre Nachricht vom 12.05.2011 Unsere Nachricht vom München, 23.06.2011 Ihr Zeichen PI/G-4253-3/811 S Unser

Mehr

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Privilegierung im Außenbereich Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WKA damit grundsätzlich im Außenbereich

Mehr

Windenergieplanung in Schleswig-Holstein ein Werkstattblick

Windenergieplanung in Schleswig-Holstein ein Werkstattblick Schleswig-Holstein Der echte Norden Windenergieplanung in Schleswig-Holstein ein Werkstattblick Amtsvorstehertagung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages am 15. April 2016 in Molfsee Norbert Schlick

Mehr

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht 10.03.2016 in Würzburg Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,

Mehr

Pilotversuch oder Demonstrationsprojekt? Erfahrungen mit dem Repowering im Ahlener Norden

Pilotversuch oder Demonstrationsprojekt? Erfahrungen mit dem Repowering im Ahlener Norden Pilotversuch oder Demonstrationsprojekt? Erfahrungen mit dem Repowering im Ahlener Norden Ahlen im südöstlichen Münsterland K-Zonen im FNP 1998: bis 2002 Errichtung von 16 Windkraftanlagen im Ahlener Norden

Mehr

Gemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN

Gemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Gemeinde Issum Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Windrad höher als der Kölner Dom Energiewende Neue Flächen für Windenergie Protest gegen höhere

Mehr

Errichtung von Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen

Errichtung von Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen MINISTERIUM FÜR L ÄND LICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-WÜRTTEMBERG Landesbetrieb Forst Baden W ürttemberg Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Interkommunale Kooperation in der Verbandsgemeinde Westhofen bei der Standortsteuerung von Windenergie durch Flächennutzungspläne

Interkommunale Kooperation in der Verbandsgemeinde Westhofen bei der Standortsteuerung von Windenergie durch Flächennutzungspläne Interkommunale Kooperation in der Verbandsgemeinde Westhofen bei der Standortsteuerung von Windenergie durch Flächennutzungspläne Kirchberg, den 02.12.2013 Rheinland Pfalz 1 Landkreis Alzey Worms Verbandsgemeinde

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland

Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland Methoden und Kriterien für die Ermittlung der technisch-ökologischen Potenziale der Windenergienutzung an Land in Deutschland Kirsten Adlunger Insa Lütkehus Folie 1 Gliederung 1. Zielsetzung 2. Vorgehensweise

Mehr

Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen

Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien in Südwestthüringen Hintergründe Dynamik und permanenter Wandel kennzeichnen die aktuell stattfindende Energiewende. Diese Entwicklung ist nicht frei

Mehr

zur Windenergienutzung und

zur Windenergienutzung und Allgemeine Hinweise zur Windenergienutzung und zum Repowering Bernd Neddermann, DEWI GmbH SITE ASSESSMENT. WIND TURBINE ASSESSMENT. GRID INTEGRATION. DUE DILIGENCE. KNOWLEDGE. CONSULTANCY Fachtagung der

Mehr

Anhang A.5: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten

Anhang A.5: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten Kartennummer: A.1.1 Thema: Siedlung und Erholung Kartennummer: A.1.2 Thema: Biotop- und Gebietsschutz und Wasser Biotop- und Gebietsschutz Nordrhein-Westfalen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten

Mehr

TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie)

TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie) Planungsausschuss 15. Juni 2016 DS 03 PA/2016 TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie) Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zur

Mehr

Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels

Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels Ergebnisse des Hessischen Energiegipfels Konsequenzen für die hessischen Raumordnungspläne und die Regionalen Energiekonzepte Matthias Bergmeier Frankfurt, 17. November 2011 Energiezukunft in Hessen Hessischer

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2210 13.12.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Definition von Ausnahmen beim Repowering

Mehr

Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau

Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau Kurzstellungnahme Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau Februar 2011 Im Auftrag: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,

Mehr

Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten

Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten Uwe Döpel döpel Landschaftsplanung, Göttingen Unser Planungsbüro 26 Jahre Landschaftsplanung Seit ca. 20 Jahren Planungen zur umweltverträglichen

Mehr

Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016

Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Energiepolitischer Hintergrund Bedeutung für die Regional- und Bauleitplanung sowie die Genehmigungspraxis, Nds. Ministerium Niedersachsen - Windenergieland Nr.

Mehr

Anhang A.6: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten

Anhang A.6: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten Kartennummer: A.1.1 Thema: Siedlung und Erholung Kartennummer: A.1.2 Thema: Biotop- und Gebietsschutz und Wasser Biotop- und Gebietsschutz Nordrhein-Westfalen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Mehr

Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016

Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016 Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016 Vortrag auf der NABU-Fachtagung: Artenschutz und Erneuerbare Energien am 12. Februar 2017 in Wetzlar Quelle: Archiv

Mehr

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW im Rahmen des 2. Entfesselungspakets

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW im Rahmen des 2. Entfesselungspakets Änderung des Landesentwicklungsplans NRW im Rahmen des 2. Entfesselungspakets Düsseldorf, 24. Januar 2018 1 Umsetzung des Koalitionsvertrags Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird im Rahmen eines konzentrierten

Mehr