Preise und Leistungen der DB Cargo AG

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1 Preise und Leistungen der DB Cargo AG Gültig ab 1. Januar 2017

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3 1 Allgemeines 04 2 Basisleistung und Frachten Frachten des Wagenladungsverkehrs (WLV) Frachten bei Wagengestellung durch DB Cargo Frachten bei Wagengestellung durch den Kunden Frachten im Leerlauf Zahlungsvermerke Frachten des Kombinierten Verkehrs (KV) Frachten für nationale Verkehre Frachten im Leerlauf 11 3 Zusatz- und Sonderleistungen Zusatzleistungen Wagenladungsverkehr Abrufverfahren Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Aufpreise Beförderung von Wagen mit Ladungsrückständen Nutzung von Infrastruktur Gefahrgutbeförderung Locofrachten Reinigung öffentlicher Ladestraßen Reinigung und Entseuchung von Güterwagen Sammelverfahren: Pufferung von Wagen Steuerung des Wagenzulaufs im Versand und Empfang Transportauftrag Vermietung von Güterwagen Verwiegen Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf Transportweg /-geschwindigkeit Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf die Zugbildung, Zugauflösung und Zugzusammenstellung Zollabwicklung Zusätzliche Bedienung Zusätzliches Rangieren Zusatzleistungen Kombinierter Verkehr Abstellen von Ladeeinheiten Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Aufpreise Nutzung von Infrastruktur Gefahrgutbeförderung Locofrachten Transportauftrag Vermietung bahneigener LE Zollabwicklung Sonderleistungen Weitere Bestimmungen Ersatz von Schäden an Wagen Kurzfristbestellung Ganzzug (WLV) Ladefristen Gleisbenutzung bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen Rückgabe nicht verwendungsfähiger Wagen (WLV) Standgeld Stornierung (WLV) Vertragswidrige Nutzung der Wagen von DB Cargo 19 Zu beziehen unter Bestellnummer TAPL 0110 von DB Kommunikationstechnik GmbH Medien- und Kommunikationsdienste Logistikcenter Kriegsstraße Karlsruhe Fax: +49 (0) DZD-Bestellservice@bahn.de Die Herausgabe dieser Preise und Leistungen der DB Cargo AG sowie dazu erscheinenden Änderungen und Ergänzungen werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bekannt gemacht. Die jeweils gültige Fassung der Preise und Leistungen der DB Cargo AG ist im Internet unter abrufbar. 3

4 1 Allgemeines Dies sind die Preise und Leistungen der DB Cargo AG (nachfolgend DB Cargo ) für den Wagenladungsverkehr (nachfolgend WLV ) und den Kombinierten Verkehr (nachfolgend KV ). Sie gelten, soweit nachstehend nicht anders geregelt, für den nationalen und internationalen Schienengüterverkehr. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden die Frachten und übrigen Entgelte nach den Bestimmungen dieser Preise und Leistungen berechnet. 2 Basisleistung und Frachten 2.1 Frachten des Wagenladungsverkehrs (WLV) Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten) und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen Gesamtbetrag berechnet. Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von DB Cargo für den Eisenbahngüterverkehr entnommen Frachten bei Wagengestellung durch DB Cargo Die Frachten der nachstehenden Preisliste umfassen folgenden Leistungsumfang: die Bereitstellung der Wagen innerhalb der festgelegten Ladefristen für die Be- und Entladung im öffentlichen Ladegleis bzw. an der vereinbarten Übergabestelle des Versandorts sowie den Transport der Wagen bis in das öffentliche Ladegleis bzw. bis an die vereinbarte Übergabestelle einschließlich der Bahnwagen. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht für jeden Wagen gesondert berechnet. Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet, Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden. Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe in den Preistafeln. Ist eine Mindestauslastung vereinbart, wird die Fracht auch mindestens für diese Auslastung berechnet. Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen ihrer Länge auf mehrere Wagen verladen, so wird jeder Wagen (ggf. nur bis zu seiner anwendbaren Lastgrenze) als zu gleichen Teilen belastet angesehen. Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht nach Preistafel 1, Gewichtsstufe bis 13,499 t abzüglich 25 % unter Preislistennummer berechnet. Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen Preisliste berechnet. Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern befördert werden, wird der Preis nach der Preistafel 1 (für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen) für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf. zugeladenen Güter berechnet. Darauf wird ein Abschlag von 25% berechnet (Preislistennummer ). EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf frachtfrei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im Frachtbrief oder in der Nachweisung /Wagenliste getrennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist. 4

5 Preistafel 1 für Frachten des WLV (Preislistennummer ) Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen Sendungsgewicht in t bis 13,499 13,500 17,499 17,500 21,499 21,500 25,499 25,500 30,499 jede weitere Tonne kostet Entfernung bis km Wagenpreise in EUR

6 Preistafel 1 für Frachten des WLV (Preislistennummer ) Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m Sendungsgewicht in t bis 34,499 34,500 39,499 39,500 44,499 44,500 49,499 49,500 54,499 54,500 59,499 59,500 64,499 64,500 69,499 69,500 74,499 jede weitere Tonne kostet Entfernung bis km Wagenpreise in EUR

7 2.1.2 Frachten bei Wagengestellung durch den Kunden Bei der Preisbildung in diesen Fällen werden die Wagenvorhaltekosten sowie die geplanten Leerläufe berücksichtigt. Die Preise für Lastläufe werden auf Grundlage der bestehenden Preislisten berechnet und wie nachstehend angegeben gekürzt: a) 8 % für Sendungen in offenen Güterwagen anderer Halter der Gattung F mit sattel- und trichterförmigem Boden und Schwerkraftentladung, ausgenommen Kohletransporte, b) 12 % für Sendungen mit Kohle, c) 15 % für übrige Sendungen. Für zusätzliche Fahrten leerer Güterwagen anderer Halter ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Lastlauf gilt Ziffer Im Frachtbrief für den Leerlauf ist in der Spalte Inhalt zu vermerken: Leer, Fracht nach Preislisten-/Tarifnummer (anzugeben) bezahlt. Die zu erwartenden Leerläufe werden im Einvernehmen mit dem Kunden geplant und werden bei der Kalkulation der Verkehre berücksichtigt Frachten im Leerlauf Preislistennr. Für die Beförderung leerer vom Kunden gestellter Güterwagen ausgenommen Überführungsfahrten nach Neuherstellung/zur Verschrottung 1) : z wird die Leerlauffracht nach Preistafel 2 berechnet: z wird die Leerlauffracht bei Tiefladewagen nach Preistafel 3 berechnet: Für Leerläufe im internationalen Verkehr nach Preistafel 2 gilt soweit die Leerlauffrachten nicht nach internationalen Tarifen oder speziellen Vereinbarungen abzurechnen sind für den deutschen Streckenabschnitt: z bei internationalen Versand- oder Empfangsverkehren die Preislistennummer: z bei internationalen Transitverkehren die Preislistennummer: z bei Transitfrachtzahlung die Preislistennummer: ) Bei Überführungsfahrten nach Neuherstellung/zur Verschrottung werden die Wagen als Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern befördert. Es gilt Ziffer Vom Absender ist im Transportauftrag je nach Wagenart/Verwendungszweck der nach dem Harmonisierten Güterverzeichnis (NHM) zutreffende Code anzugeben: NHM-Code Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, sng Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Revision 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Reparatur 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur/nach Reinigung 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit 2 Achsen, leer, zur Beförderung vor und nach Vermietung 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, sng Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Revision 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Reparatur 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur/nach Reinigung 2) Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel mit mehr als 2 Achsen, leer, zur Beförderung vor und nach Vermietung 2) ) Bei Beförderung in ein anderes Zollgebiet ist NHM-Code 8606 zu verwenden. Die Rückbeförderung eines Wagens aus seiner Verwendung als Beförderungsmittel gemäß Zollkodex-DVO bzw. gemäß jeweiligem nationalen Zollrecht (insbesondere aus der Beladung) kann jedoch als Beförderungsmittel (NHM oder ) vereinbart werden: wenn die Verwendung als Beförderungsmittel in einem Drittland erfolgte, der Wagen in einem EU-Mitgliedsstaat für den freien Verkehr zugelassen ist und in einen EU-Mitgliedsstaat zurückbefördert wird oder wenn die Verwendung als Beförderungsmittel in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgte, der Wagen in einem Drittland für den freien Verkehr zugelassen ist und in dieses Drittland zurückbefördert wird. 7

8 Preistafel 2 für Leerlauffrachten des WLV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit 2 Achsen Wagen mit mehr als 2 Achsen ausgenommen Tieflade-, Autotransport 1) - und Intermodaltransportwagen 2) Binnen Imp/Exp Transit Binnen Imp/Exp Transit Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr Entfernung bis km EUR EUR EUR EUR EUR EUR ) Für Autotransportwagen gelten die Preislisten des Marktbereichs Automotive. 2) Für Intermodaltransportwagen gelten die Bestimmungen für den Kombinierten Verkehr. Bitte beachten Sie auch Ziffer Nutzung von Infrastruktur. 8

9 Preistafel 3 für Leerlauffrachten des WLV (für Güterwagen anderer Halter) Preislistennummer Leerlauffrachten für Tiefladewagen und Wageneinheiten mit mehr als 8 Achsen Für Wagen mit Achsen Berechnungsbasis Preistafel 2 Faktor 2 Wagenpreis mit 2 Achsen 1 4 Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen 1 5 bis 8 Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen 1 9 bis 12 Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen 2 13 bis 16 Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen 2 17 bis 20 Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen 3 21 und mehr Wagenpreis mit mehr als 2 Achsen Zahlungsvermerke Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu Lasten des Empfängers. 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt. Zahlungsvermerk frei Fracht frei Fracht einschließlich... frei frei... (Bezeichnung der Kosten) frei aller Kosten unfrei Bedeutung Der Absender bezahlt die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke. die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders bezeichneten Kosten. die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten, die beim Versand berechnet werden können. nur bestimmte Kosten. für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte, auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten), jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten. Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten. Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Zusatz- und Sonderleistungen gemäß Ziffer 3 zahlungspflichtig, mit Ausnahme: der Entgelte für Eisenbahninfrastrukturbetreiber gemäß Ziffer / 3.2.4, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen. des Aufschlags für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges gemäß Ziffer 3.4.2, der vom frachtbriefmäßigen Absender erhoben wird. des Aufschlags für den Transportauftrag gemäß Ziffer / 3.2.7, der vom frachtbriefmäßigen Absender erhoben wird. 9

10 2.2 Frachten des Kombinierten Verkehrs (KV) Die Preise (Frachten) teilen Ihnen unsere Verkäufer auf Anfrage mit. Die Fracht wird als Grundpreis, dies ist die Schienenfracht für eine Ladeeinheit (LE), ausgewiesen. Der Grundpreis umfasst folgenden Leistungsumfang: den Schienentransport der LE bis in den Umschlagbahnhof (Ubf) oder in das öffentliche Ladegleis oder bis an die vereinbarte Übergabestelle, die Bereitstellung der Tragwagen für den Schienentransport innerhalb der festgelegten Ladefristen für die Be- und Entladung, den Umschlag der LE im Terminal. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Container zur Verfügung und bieten Ihnen die Durchführung von Vor-/Nachläufen auf der Straße zum/vom Ubf oder auch in oder aus dem Gleisanschluss an. LE, die in Terminals eintreffen und über die keine Verfügung vorliegt, werden zum Abstellen übergeben. Die hierfür anfallenden Kosten lasten auf der LE. Für das Abstellen von LE gelten die Besonderen Bedingungen für Abstell- und Serviceleistungen in Umschlagbahnhöfen und in Servicecentern (SC) für Kombinierte Verkehre (Abstell Bed KV) der DB Cargo AG Frachten für nationale Verkehre Die Fracht wird pro LE berechnet, indem der Grundpreis mit dem jeweiligen Koeffizienten, der sich aus Länge und Gesamtgewicht der LE ergibt, multipliziert wird. Es gilt das folgende Koeffizientenraster für nationale Verkehre. Preistafel 4 für Frachten des KV Ladeeinheit nach Länge und Gesamtgewicht 1) 6,15 m 6,16 7,82 m 7,83 9,15 m 9,16 13,75 m SAnh 8 t 0,48 0,50 0,75 0,96 1,00 > 8 bis 16,5 t 0,48 0,50 0,75 0,96 1,00 > 16,5 bis 22 t 0,75 0,75 0,90 1,00 1,00 > 22 bis 34 t 0,75 0,75 0,96 1,00 1,00 > 34 t 0,85 0,85 1,00 1,00 1,00 1) Gesamtgewicht ist das Eigengewicht der LE und Gewicht des Ladegutes sowie das Gewicht beigegebener Ladegeräte/Paletten. Mehrere innerhalb des Lademaßes der Bahn übereinandergestellte gebrauchte, leere und zusammengelegte Flats werden als eine leere LE behandelt. Pro Sendung gilt als Mindestfaktor 1,00. Bei der Verwendung von Güterwagen anderer Halter wird kein Abschlag nach berechnet. Die Sendungen sind mit dem Zahlungsvermerk frei aufzuliefern. 10

11 2.2.2 Frachten im Leerlauf Preistafel 5 für Leerlauffrachten des KV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit 2 Achsen Wagen mit bis zu 4 Achsen Binnen Imp/Exp Transit Binnen Imp/Exp Transit Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr Entfernung bis km EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die oben aufgeführten Leerlauffrachtenpreise gelten für Transporte von Güterverkehrsstellen/Ladestellen, die von DB Cargo mit Regelbedienungen des Einzelwagenverkehrs angefahren werden. Diese sind dem Güterfahrplan zu entnehmen. Bei Abweichungen von diesen Güterverkehrsstellen/Ladestellen wird ein kundenindividuelles Angebot erstellt. Bitte beachten Sie auch Ziffer Nutzung von Infrastruktur. 11

12 Preistafel 6 für Leerlauffrachten des KV (für Güterwagen anderer Halter) Wagen mit bis zu 6 Achsen Wagen mit mehr als 6 Achsen Binnen Imp/Exp Transit Binnen Imp/Exp Transit Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr. Preislistennr Entfernung bis km EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die oben aufgeführten Leerlauffrachtenpreise gelten für Transporte von Güterverkehrsstellen/Ladestellen, die von DB Cargo mit Regelbedienungen des Einzelwagenverkehrs angefahren werden. Diese sind dem Güterfahrplan zu entnehmen. Bei Abweichungen von diesen Güterverkehrsstellen/Ladestellen wird ein kundenindividuelles Angebot erstellt. Bitte beachten Sie auch Ziffer Nutzung von Infrastruktur. 12

13 3 Zusatz- und Sonderleistungen 3.1 Zusatzleistungen Wagenladungsverkehr Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die über die Basisleistung hinaus von DB Cargo je nach Machbarkeit angeboten werden. Diese sind explizit zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind. Zusatzleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart oder im Frachtpreis inkludiert, nach den Bestimmungen dieser Preise und Leistungen der DB Cargo AG in der jeweils aktuellen Fassung berechnet. Soweit Zusatzleistungen im Folgenden nicht gesondert genannt oder bepreist sind, werden Leistungen von DB Cargo nach Aufwand (Ressourcen, Personal) abgerechnet. Der Personalaufwand wird pro DB Cargo Mitarbeiter und je angefangener Viertelstunde mit 14,90 EUR berechnet. Codezahl 900 Weitere Informationen und Preise zu den Zusatzleistungen (falls nicht genannt) erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater oder beim Kundenservice (Tel.: +49 (0) ) Abrufverfahren Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw. einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Kundenservice möglich. Pro Abruf werden hierfür 60 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet. Codezahl Aufpreise Für die Fährstrecke Rostock Seehafen Rostock Mitte See wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/Richtung erhoben. Codezahl 131 Für die dänische Strecke Flensburg Grenze Flensburg Großer Belt wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/ Richtung erhoben. Codezahl Beförderung von Wagen mit Ladungsrückständen Wagen der Wagengattungen U und Z, die der Kunde stellt, werden im Leerlauf trotz Ladungsrückständen bis zu einem Ladungsgewicht von 3 t (Wagen mit 2 Achsen) und 6 t (übrige Wagen) frachtfrei befördert, wenn dies im Frachtbrief in der Spalte Inhalt vermerkt ist. Bei höheren Gewichten wird Fracht im Lastlauf berechnet (gemäß Kap. 2.1) Nutzung von Infrastruktur Soweit für die Nutzung bestimmter Infrastruktur oder Serviceeinrichtungen (z.b. Häfen, Ubf, SC, Privatgleise) ein separates Entgelt anfällt, werden diese Beträge gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Entgelte, die vor Übernahme des Wagens durch DB Cargo während der Zeit des Aufenthalts des Wagens auf der Infrastruktur entstanden sind, und die der Betreiber der Infrastruktur oder Serviceeinrichtung DB Cargo in Rechnung stellt, soweit diese nicht durch DB Cargo verursacht wurden Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Das Abstellen von Güterwagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen ist nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt möglich. Mit vorheriger Anfrage sind folgende Angaben an das bekannte Branchenserviceteam zu übermitteln: Benötigte Gleislänge, Beginn und Ende der Abstellung sowie regionale Präferenz. Neukunden bzw. Wagenhalter ohne Branchenserviceteamzuordnung wenden sich bitte an die -Adresse neukundenservice@deutschebahn.com. Pro Wagen und Tag werden 6 EUR sowie für den ersten und letzten Tag der Abstellung jeweils 45 EUR/Wagen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abstellung ohne vorherigen Abschluss einer Vereinbarung, verdoppeln sich die vorgenannten Beträge. Codezahl Gefahrgutbeförderung Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von 159 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 des RID), Codezahl EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 und 1.6 des RID) Codezahl 906 berechnet. Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 des RID teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. +49 (0) mit (Preislisten-Nr ). 13

14 3.1.7 Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs Betrag EUR Preislistennr. 1. Bahnhofssendung Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird Bahnhofsentgelt pro Wagen berechnet. 2. Umstellungen Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt pro Wagen berechnet. 3. Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet. 4. Güterwagen anderer Halter Für die Beförderung leerer zugelassener Güterwagen anderer Halter werden die Wagenpreise der ersten Entfernungsstufe der Preistafeln für Leerlauffrachten berechnet oder Reinigung öffentlicher Ladestraßen Für die Beseitigung von Laderückstanden, die bei der Be- und Entladung von Holz (NHM 4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird ein Entgelt von 29,70 EUR pro Wagen berechnet. Codezahl 716 und Reinigung und Entseuchung von Güterwagen Für das Reinigen und Entseuchen von Güterwagen wird ein Entgelt nach Aufwand berechnet. Speziell für das Reinigen von vierachsigen, bahneigenen Getreidewagen werden 266 EUR 1) pro Wagen (Güterwagenwäsche in Mannheim) berechnet. Codezahl 230 Preise an weiteren Standorten teilt Ihnen Ihr Kundenberater/Kundenservice (Tel.: +49 (0) ) auf Anfrage mit. Codezahl Sammelverfahren: Pufferung von Wagen Das Sammeln von beladenen und/oder leeren Wagen auf bahneigenen Gleisen, mit anschließendem gemeinsamem Weitertransport, ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Sammlung werden hierfür 57 EUR pro Wagen zusätzlich zum Standgeld berechnet. Codezahl Steuerung des Wagenzulaufs im Versand und Empfang Codezahl Transportauftrag Für einen Transportauftrag, der nicht per EDI oder RSO erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR pro Auftrag erhoben. Codezahl Vermietung von Güterwagen Die Vermietung von Güterwagen ist nach entsprechender Prüfung der Wagenverfügbarkeit und vertraglicher Vereinbarung auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand berechnet. Codezahl Verwiegen Für das Wiegen von Güterwagen und anderen Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage werden je Wagen 55 EUR 1) berechnet. Codezahl 341 und Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf Transportweg /-geschwindigkeit Genehmigungen für außergewöhnliche Sendungen (BZA/LÜ). Codezahl 233 Transportdurchführung der BZA Sendung (Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m, die Frachten werden verdoppelt). Codezahl 235 Aufhebung der Streckenruhe. Codezahl 215 Aufgrund von Zollbehandlung erforderlicher zusätzlicher Transportweg. Codezahl 216 1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/Reinigung/Verwiegung anfallende Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. 14

15 Vorgabe von Restriktionen mit Auswirkung auf die Zugbildung, Zugauflösung und Zugzusammenstellung Definierte Wagenreihung /Wagensortierung: 50,40 EUR pro Wagen. Codezahl 212 Seitengerechte Gestellung der Wagen: 146 EUR pro Wagen. Codezahl 803 Wagenabstoß-/-ablaufverbot: 85 EUR pro Wagen. Codezahl 213 Schutzwagen (siehe 2.1.1) Wagentrennverbot: 85 EUR pro Wagen. Codezahl Zollabwicklung 1. Zollüberwachung Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen: 1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangszollstelle der Übernahmestelle Versand 1) bzw. des EU-Grenzaustrittsbahnhofs 1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleitdokument (gvv) 3) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (vgvv) Betrag EUR Berechnungsbasis 029,80 Wagen 2) 028,00 Wagen 2) 1.3 Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gvv, vgvv) 4) 050,20 Wagen 2) 1.4 Zugelassener Empfänger im Eisenbahnverkehr auf dem Bestimmungsbahnhof 5) 005,90 Wagen 2) 1.5 Geschlossene Züge 6) 005,90 Wagen 2) 1.6 Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung 7) ohne Rangiertätigkeiten mit Rangiertätigkeiten 050,20 170,00 Wagen 2) 1.7 Für die Anmeldung eines Zollverfahrens im Auftrag des Kunden wird zusätzlich berechnet 049,40 Zollanmeldung 1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 5) 014,90 Wagen 2) 2. Verrechnung von Zöllen und Steuern 044, % vom Aufschubbetrag Zollanmeldung 1) Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem vereinfachten Eisenbahnversandverfahren (gvv, vgvv) z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH wird nur das Entgelt für das jeweilige Versandverfahren erhoben. 2) Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben. 3) Ist DB Cargo nicht Hauptverpflichteter im gvv, ist nur die Hälfte des Betrages zu erheben. 4) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem Grenzausgangsbahnhof im Binnenland ausgenommen an der EU-Außengrenze zur Schweiz. 5) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der Zollverwaltung genehmigt und vom Absender gemäß 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief (GLV-CIM) vorgeschrieben ist. 6) Das Entgelt für den geschlossenen Zug gilt für gleichartiges Gut, das im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird. 7) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zollbehandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchgeführt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben Zusätzliche Bedienung Zustellung der Wagen im Rahmen einer vom Kunden angeforderten, über den Bedienvertrag /die Regelbedienung hinausgehenden, zusätzlichen Bedienung. Codezahl Zusätzliches Rangieren Über die reine Abholung und Zustellung an der definierten Übergabestelle hinausgehende durch den Kunden beauftragte zusätzliche Rangierleistung. Codezahl

16 3.2 Zusatzleistungen Kombinierter Verkehr Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die über die Basisleistung hinaus von DB Cargo je nach Machbarkeit angeboten werden. Diese sind explizit zu beauftragen und werden, soweit nicht anders vereinbart oder im Frachtpreis inkludiert, nach den Bestimmungen dieser Preise und Leistungen der DB Cargo AG in der jeweils aktuellen Fassung berechnet. Soweit Zusatzleistungen nicht im Folgenden gesondert genannt und bepreist sind, werden Leistungen von DB Cargo nach Aufwand (Ressourcen, Personal) abgerechnet. Der Personalaufwand wird pro DB Cargo Mitarbeiter und je angefangener Viertelstunde mit 14,90 EUR berechnet. Codezahl 900 Weitere Informationen und Preise zu den Zusatzleistungen (falls nicht genannt) erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater oder beim Kundenservice (Tel.: +49 (0) ) Abstellen von Ladeeinheiten Das Abstellen von LE ist nach Vereinbarung möglich. Es gelten die Bedingungen für Abstell- und Serviceleistungen für kombinierte Verkehre (Abstell Bed KV). Codezahl Abstellen von Wagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen Das Abstellen von Güterwagen anderer Halter auf bahneigenen Gleisen ist nach vorheriger Vereinbarung gegen Entgelt möglich. Mit vorheriger Anfrage sind folgende Angaben an das bekannte Branchenserviceteam zu übermitteln: Benötigte Gleislänge, Beginn und Ende der Abstellung sowie regionale Präferenz. Neukunden bzw. Wagenhalter ohne Branchenserviceteamzuordnung wenden sich bitte an die -Adresse Pro Wagen und Tag werden 6 EUR sowie für den ersten und letzten Tag der Abstellung jeweils 45 EUR/Wagen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abstellung ohne vorherigen Abschluss einer Vereinbarung, verdoppeln sich die vorgenannten Beträge. Codezahl Aufpreise Für die Fährstrecke Rostock Seehafen Rostock Mitte See wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/Richtung erhoben. Codezahl 131 Für die dänische Strecke Flensburg Grenze Flensburg Großer Belt wird ein Aufpreis in Höhe von 248 EUR/Wagen/ Richtung erhoben. Codezahl Nutzung von Infrastruktur Soweit für die Nutzung bestimmter Infrastruktur oder Serviceeinrichtungen (z.b. Häfen, Ubf, SC, Privatgleise) ein separates Entgelt anfällt, werden diese Beträge gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Entgelte, die vor Übernahme des Wagens durch DB Cargo während der Zeit des Aufenthalts des Wagens auf der Infrastruktur entstanden sind und die der Betreiber der Infrastruktur oder Serviceeinrichtung DB Cargo in Rechnung stellt, soweit diese nicht durch DB Cargo verursacht wurden Gefahrgutbeförderung Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff wird bei allen Preislistennummern ein Aufschlag in Höhe von 159 EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3 des RID), Codezahl EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5 und 1.6 des RID) Codezahl 906 berechnet. Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7 des RID teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage unter Tel. +49 (0) mit (Preislistennr ). Bei der Behandlung von Ladeeinheiten mit Gefahrgütern in Umschlagbahnhöfen wird im Schienenein- bzw. -ausgang ein Gefahrgutzuschlag je Ladeeinheit erhoben. Beim Transport von Gefahrgütern im Kombinierten Verkehr sind neben den allgemeinen Angaben die im RID vorgeschriebenen Angaben in den Containerfrachtbrief einzutragen Locofrachten Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs Betrag EUR Preislistennr. 1. Bahnhofssendung Für jede Beförderung einer LE, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und entladen wird, wird ein Bahnhofsentgelt berechnet. 2. Umstellungen Für jede Beförderung einer LE nach der Bereitstellung wird, wenn eine Beförderung auf Containerfrachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt berechnet

17 3.2.7 Transportauftrag Im kombinierten Verkehr wird für einen Transportauftrag, der nicht per EDI oder erfolgt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,10 EUR pro LE erhoben. Codezahl Vermietung bahneigener LE Bahneigene LE können nach Vereinbarung angemietet werden Zollabwicklung Gilt analog Zollabwicklung. 3.3 Sonderleistungen Sonderleistungen sind nicht vereinbarte Leistungen, sie werden nach Ziffer 3.1 bzw. 3.2 berechnet. DB Cargo erbringt diese im Interesse des Kunden. Aus der Erbringung von Sonderleistungen durch DB Cargo ergibt sich kein Rechtsanspruch des Kunden auf die Erbringung dieser Leistungen. 3.4 Weitere Bestimmungen Die weiteren Bestimmungen gelten, sofern nachfolgend nicht anders definiert, für den WLV und den KV Ersatz von Schäden an Wagen Bei Beschädigungen von Wagen kann neben den Reparaturkosten auch die Abrechnung von weiteren Entgelten erfolgen. Dazu gehören insbesondere: Leerlaufkosten zur nächstgelegenen Servicestelle Entsteht durch eine Beschädigung oder eine erforderliche Reinigung die Notwendigkeit einer direkten Zuführung zu einer Servicestelle ( Werkstatt ) oder Reinigung, werden Leerlaufkosten (gemäß nachfolgender Tabelle) erhoben. Wagen mit 2 Achsen Wagen mit mehr als 2 Achsen Wagenausfallkosten Die Zuführung und der Aufenthalt des Fahrzeuges zu/in einer Servicestelle wird als unproduktive Zeit gewertet. Basierend auf den Wagenstandgeldern (s ) werden im Regelfall drei Tage Wagenausfall berechnet. Für Wagengattungen im Hochbedarf erfolgt die Abrechnung der erhöhten Entgeltsätze (ebenfalls gemäß 3.4.6) Auslagenpauschale Durch die Bearbeitung eines Vorfalls Ver-/Entladeschaden entstehen besondere administrative Kosten, welche je Fahrzeug berechnet werden. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten wird der zweifache Satz von Zeitleistung Personal (s. 3.1 und 3.2) erhoben Kurzfristbestellung Ganzzug (WLV) Bei Bestellung eines geschlossenen Zuges (Ganzzug) im Wagenladungsverkehr, wenn diese weniger als 24 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges erfolgt, fällt ein Entgelt in Höhe von EUR/Zug an. Codezahl Ladefristen Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Bedienung in Gleisanschlüssen und öffentlichen Ladestellen die örtlichen Ladefristenregelungen. Diese können beim Kundenservice von DB Cargo erfragt werden. Sofern für einen Gleisanschluss keine Ladefristen vertraglich vereinbart sind, gilt für die Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht Stunden. Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der vereinbarten Übergabezeit Gleisbenutzung bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen Für Güterwagen anderer Halter wird bei Überschreiten der Ladefrist auf bahneigenen Gleisen ein Gleisbenutzungsentgelt in Höhe von 5,60 EUR pro Wagen und Tag berechnet. Konventionelle Güterwagen Intermodal- und Tiefladewagen oder sonst nicht genannte Fahrzeuge EUR EUR Rückgabe nicht verwendungsfähiger Wagen (WLV) Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem Zustand (s. ALB, 4.6) zurückgegeben, werden je Wagen 191 EUR 1) berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/Reinigung /Verwiegung anfallende Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. 17

18 3.4.6 Standgeld Für die Überschreitung der Ladefristen bei Be- oder Entladung der von DB Cargo gestellten Güterwagen und LE sowie (Zwischen-) Abstellungen, wird nachfolgendes Standgeld berechnet. Für Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern befördert werden, wird bei Überschreiten der Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Entgelt in Höhe von 6,60 EUR pro Tag berechnet Allgemeines Standgeld (WLV) Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen Tag Ab dem 7. Tag Tag Ab dem Tag Bei hohem Wagenbedarf Bei hohem Wagenbedarf Wagengattungen EUR EUR EUR EUR EUR E, G, K, L, O, T Ea, F, I, Lg, Rmm, Remm, Tb, Td, U, Z Hbi Ealos-t, Fa, Hbbi(ll)(n)s, La, R, Sl, Ta Hi(i)(m)rrs-tt Facns 133, Fal, Ha, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, Tads 960/961, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u, Tanoo 896/898, Tal Kijl 450, Kkk Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffende Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preisklasse der übergeordneten Wagengattung (Beispiel: Wagengattung Habbi wird der Wagengattung Ha und somit der Preisklasse 6 zugeordnet). Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser Kundenservice mit Standgeld für Bahnbaustellenverkehre Standgeldsätze je angefangene 24 Stunden und Güterwagen Tag ab dem Tag Wagengattungen mit Bauartnummer EUR EUR Fc, K Fac, R Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag der in der Spalte Tag angegebene Standgeldsatz/24 Stunden verdoppelt. 18

19 Standgeld für LE (KV) Für von DB Cargo gestellte LE im KV beträgt das Standgeld je angefangene 24 Std./LE 11,10 EUR (zuzüglich der Abstellgebühren im Ubf bzw. SC nach Abstell Bed KV). Standgelder für von DB Cargo gestellte Güterwagen sowie Überzeit- und Absattelzuschläge bleiben hiervon unberührt. Codezahl Stornierung (WLV) Stornierung von Ganzzügen Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des Stornierungsentgeltes erhoben, wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Mittwoch der Vorwoche vor Verkehrstag erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der Stornierungsauftrag nach 12 Uhr, Kalendertag 2 vor Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei, wenn ihre Ursache von DB Cargo zu vertreten ist. Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug: Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen < 200 Kilometer 1) EUR Innerdeutsche oder grenzüberschreitende Relationen > 200 Kilometer 1) EUR Grenzüberschreitende Relation > 400 Kilometer 1) EUR Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht storniert wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100%) > 200 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen mit dem vollen Stornierungsentgeltsatz (100%) > 400 Kilometer in Rechnung gestellt. Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme durch DB Cargo stellt eine Stornierung des ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar. Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige Team im Kundenservice der DB Cargo erfolgen. Codezahl Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen Soweit für die Stornierung des Transports kein Stornierungsentgelt anfällt, gilt: Für das Abbestellen eines noch nicht bereitgestellten Güterwagens nach Uhr des dem gewünschten Bedarfstag vorangehenden Werktags ausgenommen samstags wird ein Abbestellentgelt in Höhe des Standgeldsatzes (1. 3. Tag) berechnet. Codezahl 959 Für das Abbestellen eines bereitgestellten Güterwagens wird für die gesamte Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie die Aufwendungen für die Rückholung des leeren Wagens berechnet. Codezahl Vertragswidrige Nutzung der Wagen von DB Cargo Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird neben der vertraglichen Vergütung (insbesondere Standgeld, Güterwagenmiete) für die gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des Betrages berechnet, der bei einer Anmietung angefallen wäre. 1) Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem Entfernungswerk der DB Cargo für den Eisenbahngüterverkehr, Kilometer für grenzüberschreitende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den internationalen Güterverkehr (DIUM) des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC. 19

20 Herausgeber DB Cargo AG Marketing Edmund-Rumpler-Straße Frankfurt am Main Kundenservice: Tel.: +49 (0) Stand:

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