Wie krank ist das deutsche Krankenversicherungssystem - Die Reformdebatte aus Sicht der GKV -

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1 Wie krank ist das deutsche Krankenversicherungssystem - Die Reformdebatte aus Sicht der GKV - Frankfurt, 5. November 200 Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender des Vorstandes der DAK Unternehmen Leben

2 Zwei Gesetzesinitiativen. Finanzierungsgesetz ZIEL: nachhaltige Finanzierung 2. Arzneimittelneuordnung ZIEL: Preisbildung bei Originalpräparaten

3 GKV-Finanzierungsgesetz der Anspruch der Politik einfach gerecht nachhaltig automatisch unbürokratisch

4 Der Gesundheitsfonds Beiträge Beiträge Prämien Mitglieder Krankenkassen Arbeitgeber Bund Zusatzbeiträge BA DRV Zuweisungen Weiterleitung der Beiträge Zuweisungen Zuweisungen Gesundheitsfonds Steuerzuschuss Beiträge für Arbeitslose Beiträge für Rentner Morbi-RSA Regression nach Alter / Geschlecht Morbidität / Diagnosen Ergebnisabhängigkeit Verwaltungskosten Standardisierung Morbidität : Versicherte 50 : 50 Satzungsleistung en Standardisierung nach Versichertenanzahl

5 Beziehungen in der gesetzlichen Sozialversicherung Mehrfachbezieher vor Einführung des Sozialausgleichs Versicherter Zahlt Zusatzbeitrag RV-Träger Krankenkasse Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Arbeitgeber Führt Beiträge ab Gesundheitsfonds Führt Beitrag ab Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Stellt Steuermitt el bereit Bund Zahlstelle

6 Beziehungen in der gesetzlichen Sozialversicherung Mehrfachbezieher nach Einführung des Sozialausgleichs Versicherter Ca Mio. Versicherte mit mehreren Einnahmen verursachen erhebliche zusätzliche Aufwände RV-Träger Führt Beiträge ab Gesundheitsfonds 3 Erfragt Höhe der Einnahmen Meldet Einnahmen Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist Meldet zusätzl. Bedarf an Stellt zusätzliche Mittel bereit Bund 2 5 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 7 Errechnung des 8 Meldung an zu vermindernden Gesundheitsfond KV-Beitrags Führt Beitrag ab und meldet Sozialausgleich Krankenkasse 4 Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist Prüfung und Errechnung Sozialausgleich 5 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 Zahlt Zusatzbeitrag Meldet Einnahmen 2 Erfragt Höhe der Einnahmen Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Erfragt Höhe der Einnahmen Meldet Einnahmen 3 Teilt Höhe Sozialausgleich mit oder (6) 6 Teilt mit, dass KV-Beitrag unvermindert abzuführen ist 7 Errechnung des zu vermindernden KV-Beitrags Übermittelt Beitragsnachweis und zahlt Beitrag Zahlstelle Arbeitgeber Korrektur / Ergänzung des Beitragsnachweises Errechnung des zu vermindernden KV-Beitrags Korrektur / Ergänzung des Beitragsnachweises

7 GKV-Finanzierungsgesetz der Anspruch der Politik einfach gerecht nachhaltig automatisch unbürokratisch

8 Einnahmen und Ausgaben Gesundheitsfonds Haushaltsjahr 20 in Mrd. 63,4 BPE +,% /,7 Mrd. BS auf 5,5% / 6,3 Mrd. 8,0 Leistungs- Ausgaben +6,2 Mrd. 78,9 2, Erhöhung regulärer Bundeszuschuss um,5 Mrd. 3, 2,5 2,0 Beitragseinnahmen Bundeszuschuss Beiträge geringf. Besch. ( Mini-Jobs ) zusätzl. einmaliger Bundeszuschuss Fondseinnahmen 20 gesamt Fixierte Zuweisungen An GKV Aufbau Liquiditätsreserve/ Sozialausgleich Fazit: trotz höherer Einnahmen des Fonds KEINE Mehreinnahmen für KK n!

9 Das AMNOG: Kern ist Preisregelung für patentgeschützte Originale Quelle: GKV-Spitzenverband

10 Ich breche das Preismonopol der Pharmabranche (Rösler, März 200) Die neue Preisfindungsregelung ist ein guter Ansatz aber Aufweichung Nutzenbewertung und Kosten-Nutzen-Bewertung Entmachtung des GB-A Schlupfloch durch Orphan-Drug-Regelung Einstandspreis nach wie vor nur vom Hersteller bestimmt? AMNOG ist ein Pharma-Beglückungspaket? (Kaesbach, September 200)

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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