Abb. 1: Struktur der Krankenversicherung in Deutschland 2011

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1 Abb. 1: Struktur der Krankenversicherung in Deutschland 2011 Quelle:

2 Abb. 2a: Verteilung der Mitglieder auf die Kassenarten (Stand: Juni 2015) Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM 1.

3 Abb. 2b: Verteilung der Versicherten auf die Kassenarten (Stand: Juni 2015) Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesministerium für Gesundheit. GKV-Statistiken KM 1.

4 Abb. 3a: Versicherte der GKV (Bund, inklusive Wohnsitz im Ausland, Stichtag: ) Versicherte GKV insges. 70,74 Mio. Mitglieder 53,56 Mio. ( 75,7 %) Familienangehörige 17,18 Mio. ( 24,3 %) AKV 36,81 Mio. ( 68,7 %) KVdR 16,75 Mio. ( 31,3 %) AKV 16,2 Mio. ( 94,3%) KVdR 0,98 Mio. ( 5,7 %) Pflicht- Mitglieder 31,12 Mio. ( 84,5 %) freiwillige Mitglieder 5,69 Mio. ( 15,5 %) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

5 Abb. 3b: Versicherte der GKV (früheres Bundesgebiet inkl. Berlin, Stichtag: ) Versicherte GKV insges. 58,9 Mio. Mitglieder 43,9 Mio. ( 74,5 %) Familienversicherte 15 Mio. ( 25,5 %) AKV 30,8 Mio. ( 70,2 %) KVdR 13,1 Mio. ( 29,8 %) AKV 14,11 Mio. ( 94,1 %) KVdR 0,89 Mio. ( 5,9 %) Pflicht- Mitglieder 25,7 Mio. ( 83,4 %) freiwillige Mitglieder 5,1 Mio. ( 16,6 %) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

6 Abb. 3c: Versicherte der GKV (Neue Bundesländer ohne Berlin Ost, Stichtag: ) Versicherte GKV insges. 11,44 Mio. Mitglieder 9,34 Mio. ( 81,6 %) Familienversicherte 2,1 Mio. ( 18,4 %) AKV 5,85 Mio. ( 62,6 %) KVdR 3,49 Mio. ( 37,4 %) AKV 2,02 Mio. ( 96,2 %) KVdR 0,08 Mio. ( 3,8 %) Pflicht- Mitglieder 5,29 Mio. ( 90,4 %) freiwillige Mitglieder 0,56 Mio. ( 9,6 %) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

7 Abb. 4a: Familienangehörige in der GKV und deren Zuordnung (Bund, inklusive Wohnsitz im Ausland, Stichtag: ) Familienangehörige (Fa) 17,18 Mio. (= 32 Fa je 100 Mitglieder) AKV 16,2 Mio. (= 44 Fa je 100 AKV-Mitgl.) KVdR 0,98 Mio. (= 5,9 Fa je 100 KVdR-Mitgl.) über Pflichtmitglieder 12,85 Mio. (= 41,3 Fa je 100 Pflichtmitgl.) über freiwillige Mitglieder 3,35 Mio. (= 58,9 Fa je 100 freiwillige Mitgl.) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

8 Abb. 4b: Familienangehörige und deren Zuordnung (früheres Bundesgebiet inkl. Berlin, Stichtag: ) Familienangehörige (Fa) 15 Mio. (= 34,1 Fa je 100 Mitglieder) AKV 14,11 Mio. (= 45,8 Fa je 100 Mitglieder) KVdR 0,89 Mio. (= 6,8 Fa je 100 KVdR-Mitgl.) über Pflichtmitglieder 10,09 Mio. (= 39,2 Fa je 100 Pflichtmitgl.) über freiwillige Mitglieder 3,21 Mio. (= 62,9 Fa je 100 freiwillige Mitgl.) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

9 Abb. 4c: Familienangehörige und deren Zuordnung (Neue Bundesländer ohne Berlin Ost, Stichtag: ) Familienangehörige (Fa) 2,1 Mio. (= 22,5 Fa je 100 Mitglieder) AKV 2,02 Mio. (= 34,5 Fa je 100 Mitglieder) KVdR 0,08 Mio. (= 2,3 Fa je 100 KVdR-Mitgl.) über Pflichtmitglieder 1,82 Mio. (= 34,4 Fa je 100 Pflichtmitgl.) über freiwillige Mitglieder 0,2 Mio. (= 37,7 Fa je 100 freiwillige Mitgl.) Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Statistik KM6, Stand: 14. August 2015.

10 Abb. 5: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze in der GKV a) Beitragsbemessungsgrenze = Versicherungspflichtgrenze gültig ab früheres Bundesgebiet je Monat in DM neue Länder je Monat in EURO b) Beitragsbemessungsgrenze (BBG) < Versicherungspflichtgrenze (VPG) gültig ab Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze * je Monat in EURO , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 * Für Arbeitnehmer, die am PKV-versichert waren, gilt weiterhin VPG = BBG

11 Abb. 6: Von den Einkünften eines Mitglieds zu seinem GKV-Beitrag Gesamteinkommen: Summe der Einkünfte Gesundheitspolitik beitragspflichtige Einnahmen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einheitlicher Beitragssatz kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Beitrag zum Gesundheitsfonds, (ggf.) zuzüglich Zusatzbeitrag

12 Abb. 7a: Der Beitragstarif der GKV für nichtselbständig Beschäftigte (2015) Beitrag 450,- Geringfügigkeitsgrenze 850,- Ende der Gleitzone (BBG) Beitragspflichtige Einnahmen

13 Abb. 7b: Der Beitragstarif der GKV für selbständig Erwerbstätige (2015) Beitrag 2.126,25 (75% der Bezugsgröße) 4.125,00 (BBG) Beitragspflichtige Einnahmen

14 Abb. 8: Höhe und Entwicklung des Bundeszuschusses zur GKV (Mrd. ) Quelle: Verband der Ersatzkassen e.v. (Hrsg.), vdek-basisdaten des Gesundheitswesens 2014/15, S. 21.

15 Abb. 9: Ausgaben der GKV 2013 nach Leistungsarten (Mrd. ) Quelle:

16 Abb. 10: Durchschnittliche Leistungsausgaben pro Kopf nach Alter und Geschlecht im Jahr 2010 Quelle: Repschläger, U., Der Einfluss der demografischen Entwicklung auf die Gesundheitsausgaben in Deutschland, in: Repschläger, U., Schulte, C., Osterkamp, N. (Hrsg.), BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2012, S. 38.

17 Abb. 11: Verteilungseffekte ex ante in der GKV B j /V j III II IV B/V I VI V EA/V EA j /V j

18 Abb. 12: Wahltarif Selbstbehalt in der GKV TA P(TA < x) P(TA x) TA < x TA x

19 Abb. 13: Eckdaten zur Privaten Krankenversicherung Vollversicherte GKV-Versicherte Jahr Vollversicherte Wechsel GKV zu PKV Wahlleistungen Krankenhaus Krankentagegeld Ambulante Tarife Wahlleistungen Krankenhaus Zahntarife Krankentagegeld * * * , , Alle Daten in Tsd. * Ambulante Tarife inkl. Zahntarife Zusammengestellt aus: PKV-Rechenschaftsberichte diverse Jahre, Verband der privaten Krankenversicherung e.v.

20 Abb. 14a: Prämienkalkulation in der PKV (Eintrittsalter a) Prämie Auflösung der Alterungsrückstellungen (inklusive Verzinsung) Sparbeitrag Sparbeitrag erwarteter Leistungsaufwand erwarteter Leistungsaufwand a a + 5 a + 30 t

21 Abb. 14b: Prämienkalkulation in der PKV Prämie in t 0 bei gleichem Lebens- und unterschiedlichem Eintrittsalter erwarteter Leistungsaufwand erwarteter Leistungsaufwand Eintrittsjahr: t 0-10 Eintrittsjahr: t 0-2

22 Abb. 15: Finanzierung der PKV: Portabilität der Altersrückstellungen Periode 1 Periode 2

23 Abb. 16a: Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben in der KVdR - gesamtes Bundesgebiet Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Grunddaten zur Vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2009, Abb.V.5.

24 Abb. 16b: Leistungsausgaben der GKV für Allgemeinversicherte in Prozent vom Grundlohn* je Mitglied * beitragspflichtige Einnahmen Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Grunddaten zur Vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2009, Abb.V.4.

25 Abb. 17a: Der Finanzausgleich in der KVdR bis Stufe 2. Stufe Gesamtsumme der KVdR-Leistungsaufwendungen der GKV 30,0 Mrd. DM KVdR-Leistungsaufwendungen der Krankenkasse X 1 Mio. DM KVdR-Beiträge 18,0 Mrd. DM Grundlohnsumme der Krankenkasse X 20 Mio. DM Bsp. 1 KVdR-Defizit 12,0 Mrd. DM KVdR-Leistungsaufwendungen 1 Mio. DM Gesamtgrundlohnsumme GKV Vomhundertsatz für die Ermittlung des Finanzierungsanteils 600 Mrd. DM 2 v.h. abzüglich Finanzierungsanteil (2 v.h. von 20 Mio. DM) 0,4 Mio. DM = KVdR-Beitragsanspruch 0,6 Mio. DM Gesamtsumme der KVdR-Leistungsaufwendungen der GKV KVdR-Beiträge 30,0006 Mrd. DM 18,0 Mrd. DM Bsp. 2 KVdR-Defizit 12,0006 Mrd. DM Gesamtgrundlohnsumme GKV Vomhundertsatz für die Ermittlung des Finanzierungsanteils 600 Mrd. DM 2,0001 v.h. KVdR-Leistungsaufwendungen der Krankenkasse X abzüglich Finanzierungsanteil der Krankenkasse X (2,0001 v.h. von 20 Mio. DM) 1,6 Mio. DM 0,40002 Mio. DM = KVdR-Beitragsanspruch 1,19998 Mio. DM

26 Abb. 17b: Finanzströme im Finanzausgleich der KVdR (allgemein) Rentner KVdR Beiträge zur KVdR Träger der GRV Beitragsanspruch Beitragsanspruch Kasse A: Kasse X: Tatsächliche (ausgleichsfähige) Leistungsaufwendungen Rentner der Kasse A Rentner der Kasse X

27 Abb. 17c: Finanzströme im Finanzausgleich der KVdR (Beispiel) Rentner KVdR Beiträge zur KVdR: 15 Mrd. DM Träger der GRV Beitragsanspruch 22,5 Mrd DM Beitragsanspruch -7,5 Mrd DM GLS Kasse A: 300 Mrd. DM GLS Kasse B: 300 Mrd. DM Tatsächliche (ausgleichsfähige) Leistungsaufwendungen Rentner der Kasse A: 30 Mrd. DM Rentner der Kasse B: 0 Mrd. DM

28 Abb. 18: Beitragssätze am , Verteilung nach der Zahl der Krankenkassen und Mitglieder Quelle: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Sachstandsbericht 1994, Nomos Verlag Baden-Baden, S. 75.

29 Abb. 19: Zur Funktionsweise des Risikostrukturausgleichs in der GKV

30 Abb. 20: Kassen und Risikostrukturausgleich Beitragssatz nach RSA Ausgleichszahlung in den RSA Oberhalb des Ausgleichsbedarfssatzes Unterhalb des Ausgleichsbedarfssatzes Positiv Günstige Risikostruktur; überdurchschnittlich hohe Leistungsausgaben Günstige Risikostruktur; unterdurchschnittlich hohe Leistungsausgaben Negativ Ungünstige Risikostruktur; überdurchschnittlich hohe Leistungsausgaben Ungünstige Risikostruktur; unterdurchschnittlich hohe Leistungsausgaben

31 Abb. 21a: RSA bei identischen Ausgaben (RSA-gruppenbezogen) und unterschiedlichen beitragspflichtigen Einnahmen Kasse X Kasse Y GKV 1. Mitglieder (= Versicherte) Versicherte a) RSA-Gruppe b) RSA-Gruppe Beitragspflichtige Einnahmen a) Insgesamt b) je Mitglied Ausgaben a) RSA-Gruppe 1 Je Versicherten 1 1 SLA RSA-Gruppe 1: 1 Insgesamt b) RSA-Gruppe 2 Je Versicherten 3 3 SLA RSA-Gruppe 2: 3 Insgesamt c) Insgesamt Beitragssatz vor RSA: 8,33 % 10 % ABS: 10 % 6. Finanzkraft Beitragsbedarf a) RSA-Gruppe b) RSA-Gruppe c) Insgesamt Ausgleichszahlung RSA Ausgaben nach RSA Beitragssatz nach RSA 10 % 10 % 10 %

32 Abb. 21b: RSA bei überdurchschnittlichen Ausgaben (RSA-gruppenbezogen) einer Kasse Kasse X Kasse Y GKV 1. Mitglieder (= Versicherte) Versicherte a) RSA-Gruppe b) RSA-Gruppe Beitragspflichtige Einnahmen a) Insgesamt b) je Mitglied Ausgaben a) RSA-Gruppe 1 Je Versicherten 1 1 SLA RSA-Gruppe 1: 1 Insgesamt b) RSA-Gruppe 2 Je Versicherten 3 6 SLA RSA-Gruppe 2: 3,03 Insgesamt c) Insgesamt Beitragssatz vor RSA: 8,33% 17,5 % ABS: 10,075 % 6. Finanzkraft 60,45 40, Beitragsbedarf a) RSA-Gruppe b) RSA-Gruppe 2 45,45 30, c) Insgesamt 50,45 40, Ausgleichszahlung RSA Ausgaben nach RSA Beitragssatz nach RSA 10 % 17,5 % 10,075 %

33 Abb. 22a: Risikostrukturausgleich und ausgabendeckende Beitragssätze Quelle: Bundesversicherungsamt, Risikostrukturausgleich: Jahresausgleich 2007 Auswertungen, Folie 5.

34 Abb. 22b: Transfervolumen im Risikostrukturausgleich, Jahresausgleich 2007 Quelle: Bundesversicherungsamt, Risikostrukturausgleich: Jahresausgleich 2007 Auswertungen, Folie 2.

35 Abb. 23: Funktionsweise des Risikopools Quelle: Verband der Angestellten-Krankenkassen und Arbeiter-Ersatzkassen-Verband, Risikostrukturausgleich. Zahlen, Fakten, Hintergründe 2005/06, S. 63,

36 Abb. 24: Durchschnittliche standardisierte Leistungsausgaben nach Versichertengruppen im Jahresausgleich 2007 Quelle: Bundesversicherungsamt, Risikostrukturausgleich: Jahresausgleich 2007 Auswertungen, Folie 6.

37 Abb. 25a: Risikogruppen des neuen Risikostrukturausgleichs Quelle: Bundesversicherungsamt, Stand 16. September 2008, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich, S. 6.

38 Abb. 25b: Zuweisungen für Pflichtleistungen der Krankenkassen Quelle: Bundesversicherungsamt, Stand 16. September 2008, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich, S. 5.

39 Abb. 26a: Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds 2013 Quelle: Verband der Ersatzkassen e.v. (Hrsg.), vdek-basisdaten des Gesundheitswesens 2014/15, S. 21.

40 Abb. 26b: Zuweisungskategorien und -kriterien Jahresausgleich 2009 Quelle: Bundesversicherungsamt, Risikostrukturausgleich, Auswertungen zum Jahresausgleich 2011.

41 Abb. 27a: Varianten der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Auswahl) Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2015, S. 14.

42 Abb. 27b: Bevölkerungszahl von 1950 bis 2060 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2015, S. 15.

43 Abb. 28: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland zu verschiedenen Zeitpunkten Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Wiesbaden 2015, S. 18.

44 Abb. 29a: Entwicklung von Jugend-, Alten- und Gesamtquotient nach der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2015, S. 26.

45 Abb. 29b: Zur Entwicklung des Altenquotienten Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bevölkerung Deutschlands bis Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2015, S. 25.

46 Abb. 30: Altersabhängige Beiträge und Leistungen in der GKV 2003 Quelle: Cassel, D., Wege zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, Vortragsmanuskript 2005, S. 6.

47 Abb. 31: Medikalisierungsthese und Leistungsausgaben in der GKV Quelle: Henke, K.-D./Reimers, L., Zum Einfluss von Demographie und medizinisch-technischem Fortschritt auf die Gesundheitsausgaben, in: Ulrich, V./Ried, W. (Hrsg.), Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, Baden-Baden 2007, S. 742.

48 Abb. 32: Kompressionsthese und Leistungsausgaben in der GKV Quelle: Henke, K.-D./Reimers, L., Zum Einfluss von Demographie und medizinisch-technischem Fortschritt auf die Gesundheitsausgaben, in: Ulrich, V./Ried, W. (Hrsg.), Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, Baden-Baden 2007, S. 742.

49 Abb. 33: Das breite Spektrum der Mittelaufbringung und die Finanzverfassung des Gesundheitswesens Quelle: Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Gesundheitswesen in Deutschland. Kostenfaktor und Zukunftsbranche, Band II: Fortschritt und Wachstumsmärkte, Finanzierung und Vergütung, Sondergutachten 1997, S.263.

50 Abb. 34: Mitgliederstruktur in der Krankenversicherung Y t Yt Y t VPG t = BBG t Mitglieder private KV Freiwillige Mitglieder soziale KV Pflichtmitglieder soziale Krankenversicherung Y t s s (Y t ) s s

51 Abb. 35: Effekte einer Anhebung der VPG Y t Y t VPG t 1 Mitglieder private KV 1 2 freiwillige Mitglieder soziale KV Pflichtmitglieder soziale KV Yt s 1: neue Pflichtmitglieder soziale KV ( andernfalls Mitglieder private KV) s s 2: neue Pflichtmitglieder soziale KV (andernfalls freiwillige Mitglieder soziale KV)

52 Abb. 36: Effekte einer Anhebung der BBG Y t Y t BBG t 2 Mitglieder private KV 1 freiwillige Mitglieder soziale KV BBG t = VPG t Pflichtmitglieder soziale KV Y t s 1: neue Mitglieder private KV (andernfalls freiwillige Mitglieder soziale KV) s s

53 Abb. 37: Effekte einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes Y t Y t Mitglieder private KV 1 freiwillige Mitglieder soziale KV VPG t = BBG t Pflichtmitglieder soziale KV Y t s s s 1: neue Mitglieder private KV (andernfalls freiwillige Mitglieder soziale KV)

54 Abb. 38: Langfristige Effekte einer gemeinsamen Anhebung von VPG und BBG Y t Yt VPG t 1 = BBG t 1 Mitglieder private KV freiwillige Mitglieder soz. KV VPG t = BBG t Pflichtmitglieder soziale KV Y t s s s 1: neue Pflichtmitglieder soziale KV (andernfalls Mitglieder private KV) 2+4: neue Pflichtmitglieder soziale KV (andernfalls freiwillige Mitglieder soziale KV) 3: neue Mitglieder private KV (andernfalls freiwillige Mitglieder soziale KV)

55 Abb. 39a: Zuzahlungsregelungen in der GKV 2015 Quelle: Verband der Ersatzkassen e.v. (Hrsg.), vdek-basisdaten des Gesundheitswesens 2014/15, S. 47.

56 Abb. 39b: Belastungsgrenze ( 62 SGB V) in der GKV 2015 Quelle: Verband der Ersatzkassen e.v. (Hrsg.), vdek-basisdaten des Gesundheitswesens 2014/15, S. 48.

57 Abb. 40: Kombinationen aus Pflichtversichertenkreis und Bemessungsgrundlage Quelle: Rürup, B./Wille, E., Finanzierungsreform in der Krankenversicherung, S.9 (Gutachten vom ).

58 Abb. 41: Verteilungswirkungen der Bürgerversicherung, differenziert nach Haushaltsgröße, Stufe 1 Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-29.

59 Abb. 42: Verteilungswirkungen der Bürgerversicherung, differenziert nach Haushaltsgröße, Stufe 2 Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-30.

60 Abb. 43: Gesamteffekt der Bürgerversicherung Belastung (-) und Entlastung (+) in % des verfügbaren Einkommens 3,0 2,0 1,0 Stufe 2 0 Stufe 1-1,0-2,0-3, u. m. Jährliches Bruttohaushaltseinkommen in Tausend Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-26.

61 Abb. 44: Finanzielle Wirkungen der Ausschüttung der Arbeitgeberanteile zur Gesetzlichen Krankenversicherung Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-9.

62 Abb. 45: Finanzielle Wirkungen einer pauschalen Gesundheitsprämie Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-10.

63 Abb. 46: Gesamteffekt der pauschalen Gesundheitsprämie 3 Belastung (-) und Entlastung (+) in % des verfügbaren Einkommens Tarif 1-1 Tarif u.m. Jährliches Bruttohaushaltseinkommen in Tausend Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-16.

64 Abb. 47: Vergleich der Verteilungswirkungen der Bürgerversicherung mit denen der pauschalen Gesundheitsprämie Belastung (-) und Entlastung (+) in % des verfügbaren Einkommens 2,0 1,5 1,0 0,5 0-0,5-1,0-1,5-2,0-2,5-3,0 Pauschale Gesundheitsprämie, Tarif 1 Pauschale Gesundheitsprämie, Tarif 2 Bürgerversicherung, Stufe 1 Bürgerversicherung, Stufe u. m. Jährliches Bruttohaushaltseinkommen in Tausend Quelle: Bork, C. (2003), Quantifizierung der Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Anhang zum Gutachten der Rürup-Kommission, S. E-33.

65 Abb. 48: Grenzbelastungen des Gesundheitsprämienmodells und der Bürgerversicherung im Vergleich zum Status quo Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2003), Staatsfinanzen konsolidieren Steuersystem reformieren (Jahresgutachten 2003/04), S. 205.

66 Abb. 49: Grundsätzliche Funktionsweise des Gesundheitsfonds ab 01. Juli 2009 Quelle: Verband der Ersatzkassen e.v. (VdEk),

67 Abb. 50: Gesundheitsfonds ab mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag Arbeitgeber Minijobzentrale Rentenversicherung Bundesagentur für Arbeit Bund Beiträge Zuschuss Krankenkassen Gesundheitsfonds Beiträge Zuweisungen Krankenkassen DZB Finanzierung von Gesundheitsleistungen Mitglieder Familienversicherte

68 Abb. 51: Gesundheitsfonds ab , Zusatzbeiträge und einzelne Krankenkassen Arbeitgeber Minijobzentrale Rentenversicherung Bundesagentur für Arbeit Bund Beiträge Zuschuss Krankenkassen Gesundheitsfonds Beiträge Zuweisungen Krankenkasse A Krankenkasse X ZB > DZB Finanzierung von Gesundheitsleistungen ZB < DZB Mitglieder Familienversicherte Mitglieder Familienversicherte

69 Abb. 52: Wie funktioniert der Sozialausgleich? Mitglied zahlt ZB an seine Krankenkasse DZB größer als Belastungsgrenze? N keine weiteren Finanzströme J Arbeitgeber (Rentenversicherung) zahlt Differenz als Nettolohn (Nettorente) aus und kürzt den Beitrag zum Gesundheitsfonds Bund leistet zusätzlichen Zuschuss zum Gesundheitsfonds zur Kompensation

70 Abb. 53: Finanzierung der GKV ab 2015

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