Walddorfhäslacher Häckselplatz Wiedereröffnung am 03. März und Einweihung am 07. März 2015 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Walddorfhäslacher Häckselplatz Wiedereröffnung am 03. März und Einweihung am 07. März 2015 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,"

Transkript

1 Film ab!!!!! Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel / Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon / , Telefax / der Gemeinde Walddorfhäslach 56. Jahrgang Wir laden alle Frauen und Männer Donnerstag, herzlich 05. zu unserem März 2015 diesjährigen abend anlässlich Nummer 10 des Internationalen Frauentages ein. Film ab! abend mit Überraschungsfilm zum Internationalen Frauentag am 8. März Über die Leinwand im Veranstaltungsraum der Römerwegschule im Ortsteil Häslach, Am Sonntag, Schulstraße 8. März, 22 flimmert um 19 ein Uhr Überraschungsfilm wird in der Römerwegschule für Sie. wieder der saal für alle begeisterten Filmliebhaberinnen und -liebhaber geöffnet. Film ab! heißt es wieder zu einem besonderen Überraschungsfilm. So viel sei verraten, es ist eine deutsche Produktion aus dem Jahr 2013 und überzeugt als nachdenklicher Wohlfühlfilm für alle Generationen. Freuen Sie sich mit uns auf einen Überraschungsfilm. Wir freuen uns auf Sie! Frauenliste Walddorfhäslach e.v. Internationaler Frauentag Der besondere cineastische Abend findet statt am Sonntag, 9. März 2014, um 19 Uhr (Saalöffnung um 18:30 Uhr)

2 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Walddorfhäslacher Häckselplatz Wiedereröffnung am 03. März und Einweihung am 07. März 2015 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ab Dienstag, den 03. März 2015, ist unser Häckselplatz wieder für Sie geöffnet. Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben im Hinblick auf die Sortierung und Lagerung von Bio- und Grüngutabfall (neue Bioabfallverordnung), mussten auch im Landkreis Reutlingen einheitliche Standards für Häckselplätze geschaffen werden. Damit verbunden waren und sind nicht unerhebliche Neuinvestitionen für die Neugestaltung des Untergrundaufbaues einschließlich Einzäunung sowie einer kontrollierten Annahme durch eine personelle Betreuung des Häckselplatzes. Die Landkreiskommunen konnten zurückliegend selbst entscheiden, ob sie diese Anforderungen erfüllen oder aber die gemeindlichen Häckselplätze schließen wollen. Walddorfhäslach hat sich für die Beibehaltung des gemeindlichen Häckselplatzes als Serviceleistung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger entschieden. Um der Wiedereröffnung einen offiziellen Rahmen zu geben, wollen wir Ihnen am Samstag, den 7. März 2015 um 11:00 Uhr auf dem Häckselplatz unsere für die Häckselplatzbetreuung neu eingestellten Mitarbeiter Herr Roland Mayer (linkes Personenbild) und Herr Bernhard Peters (rechtes Personenbild) sowie die neuen Anlieferungs- und Sortierungsmodalitäten einschließlich Betriebs- und Benutzungsordnung vorstellen und bieten Ihnen in dieser Jahreszeit hierfür selbstverständlich wärmende Getränke an (frei). Herr Gemeinderat Maurer wird mit einem Stand den Ausschank übernehmen und einen Imbiß anbieten (Entgelt). Die Öffnungszeiten des Häckselplatzes sind nachfolgend dargestellt. Die Betriebs- und Benutzungsordnung wird in der dieser Amtsblattausgabe unter den Amtlichen Mitteilungen als Satzung veröffentlicht. Zugleich möchten wir darauf hinweisen, daß auch an der vom Landkreis Reutlingen betriebenen mobilen Grüngutannahmestelle im Sport- und Freizeitzentrum, Parkplatzbereich Gemeinde-/Ballspielhalle, weiterhin samstags von 13:00 bis 16:00 Uhr im Zeitraum bis Grüngut mit einer Höchstmenge von 2 m 3 angeliefert werden kann. Auf Ihr Kommen zur Einweihung unseres neu gestalten Häckselplatzes am 07. März 2015, 11:00 Uhr, freuen wir uns und verbleiben mit herzlichen Grüßen Ihre S ilke Höflinger Bürgermeisterin Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151) Januar bis 28. Februar 1. März bis 15. April 16. April bis 15. September 16. September bis 31. Oktober 1. November bis 31. Dezember DI 15:00-18:00 Uhr DI 17:00-20:00 Uhr DI 15:00-18:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr FR 17:00-20:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr SA 11:00-15:00 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-15:00 Uhr

3 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Projekt Schulstandortentwicklung Walddorfhäslach wurde meinerseits im vergangenen Jahr beim Wettbewerb Kommunale Leuchtturmprojekte 2014/2015 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg angemeldet und hat mit der Veröffentlichung in der Staatsanzeiger-Ausgabe am die Wettbewerbsteilnahme bestanden. Am 25. Juni 2015 steht die mit jeweils je Projekt dotierte Preisverleihung für die 5 besten Projekte der insgesamt 97 eingereichten Bürgerbeteiligungsmaßnahmen an. Maßgebend hierfür wird ein bis zum 15. April 2015 mögliches Online- Abstimmungsverfahren unter leuchttuerme sein, weshalb wir Sie um Ihre diesbezügliche Unterstützung bitten. Auf dieser Webseite werden alle 97 Projekte in tabellarischer Form präsentiert. Das Walddorfhäslacher Projekt hat die Projektnummer 60 und kann durch die Sortierungsfunktion nach Gemeindenamen hierbei schnell gefunden werden (Aktivierung Ort durch Anklicken = Sortierung erfolgt alphabetisch). Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen sehr herzlich, stehen Ihnen bei weiteren Fragen und für Gespräche gerne zur Verfügung und verbleiben mit herzlichen Grüßen Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin Verleihung des European-Energy-Award am in der Gottlieb- Daimler-Schule in Sindelfingen durch Herrn Umweltminister Untersteller Bilder: Herr Minister Franz Untersteller überreicht Frau Bürgermeisterin Silke Höflinger die EEA-Stehle und -urkunde und das Auszeichnungsschild. Auf dem zweiten Bild mit dabei Frau Gemeinderätin Eggensperger und Herr Gemeinderat Alter (beide rechts) sowie Herr Kämmerer Fabian Schäufele. Die Gemeinde Walddorfhäslach ist die erste EEA-zertifizierte Gemeinde im Landkreis Reutlingen und übernimmt damit eine Vorbildfunktion. Am hat die Preisverleihung stattgefunden. Der Gemeindename wurde auf Preisstehle und -urkunde richtig geschrieben, allerdings nicht auf dem Auszeichnungsschild. Bürger-meisterin Silke Höflinger nimmt es gelassen: Wichtig ist, daß wir die Zertifizierung erfolgreich bestanden haben. Alles andere ist heilbar. Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat bereits ein neues Schild bestellt. Weitere Informationen über den EEA folgen.

4 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 In Walddorf feiern am Dienstag, Frau Franciska Igumanovic, Brühlstraße 42 ihren 87. Geburtstag, Herr Kurt Rebmann, Dettenhauser Straße 44 seinen 74. Geburtstag. In Häslach feiern am Montag, Herr Kurt Daffend, Walddorfer Straße 12 seinen 78. Geburtstag, Mittwoch, Frau Hermine Müllerschön, Dorfstraße 59 ihren 92. Geburtstag, Freitag, Frau Ingrid Jendryssek, Stuifenstraße 8/1 ihren 77. Geburtstag, Frau Gertrud Kadisch, Schulstraße 4 ihren 76. Geburtstag, Samstag, Herr Eberhard Köhler, Laubengasse 10 seinen 80. Geburtstag, Frau Marianne Luderer, Walddorfer Straße 5 ihren 75. Geburtstag. Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Ärztlicher Notfalldienst An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab Uhr einheitliche Rufnummer 0180/ Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Freitag ab Uhr und Samstag/Sonntag von Uhr und von Uhr zu erfragen unter Telefon 01805/ Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter Tel / Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel /7427 Apothekenbereitschaft Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medikamente abgegeben. Dienstwechsel jeweils um 8.30 Uhr von der Landesapothekenkammer BW empfohlen: Apotheken-Notdienstfinder: (kostenfrei aus dem Festnetz) Kurzwahl vom Handy: (max. 69 ct/min) Freitag, Leonhards-Apotheke, Kaiserstr. 66, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Linden-Apotheke Bempflingen, Lindenstr. 13, Bempflingen, Tel.: Samstag, Süd-Apotheke, Ringelbachstr. 88, Reutlingen (Ringelbach), Tel.: Sonntag, Apotheke am Tübinger Tor, Katharinenstr. 28, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Linden-Apotheke Wannweil, Hauptstr. 31, Wannweil, Tel.: Montag, Bahnhof-Apotheke Metzingen, Schönbeinstr. 9, Metzingen, Tel.: Römerschanz-Apotheke, Gustav-Gross-Str. 2, Reutlingen (Römerschanze) Tel.: Dienstag, Apotheke Rommelsbach, Egertstr. 13, Reutlingen (Rommelsbach), Tel.: Echaz-Apotheke, Holzelfinger Str. 13, Lichtenstein, (Unterhausen), Tel.: Ermstal-Apotheke Dettingen, Metzinger Str. 18, Dettingen an der Erms, Tel.: Sonnen-Apotheke Großbettlingen, Nürtinger Str. 58, Großbettlingen, Tel.: Mittwoch, Apotheke in der Römerstraße, Römerstr. 145, Pfullingen, Tel.: Neuwiesen-Apotheke Dettingen, Hülbener Str. 66, Dettingen an der Erms, Tel.: Steinach-Apotheke Reutlingen, Steinachstr. 23, Reutlingen (Betzingen), Tel.: Donnerstag, Apotheke Riederich, Metzinger Str. 2, Riederich, Tel.: Leinsbach-Apotheke, Bahnhofstr. 19, Eningen unter Achalm, Tel.: Roßberg-Apotheke Gönningen, Hauptstr. 40, Reutlingen (Gönningen), Tel.: Gemeinderatssondersitzung am 12. März 2015 im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach Beginn 19:00 Uhr Tagesordnung A. Öffentlicher Teil Beginn 19:00 Uhr 1. Bekanntgaben aus letzter nichtöffentlicher Sitzung 2. Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet Neue Ortsmitten Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I UND Gemeindeentwicklung Verkehrswesen Verkehrsplanung W Ortskernsanierung Walddorf ll W Städtebaulicher Wettbewerb 2012 Städtebauplanung Verkehrsraumneugestaltung - Minikreisverkehr an Kreuzung Hauptstraße / Stuttgarter Straße / Talbrunnenweg - Probebetrieb - Vergabe der Arbeiten für den Probebetrieb - Beratung und Beschlussfassung 3. Gemeindeentwicklung Bauleitplanung Innenentwicklung W Änderung des Bebauungsplans "Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3" W Erweiterung um das Grundstück Flst. Nr. 91, OT Häslach - Erlass einer Veränderungssperre - Beratung und Beschlussfassung 4. Bausachen 4.1 Flst. Nr. 91, Dorfstraße, OT Häslach W Baugesuch im Genehmigungsverfahren - Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage und Abbruch Schuppen - Beratung und Beschlussfassung 4.2 Flst. Nr. 1635, Dettenhauser Straße 49. OT Walddorf W Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren - Abbruch Wohnhaus - Beratung und Beschlussfassung 5. Bürgerfragestunde 6. Bekanntgaben und Verschiedenes Fehlt Ihnen noch für Ihre Anzeigenwerbung? Wir beraten Sie gerne und gestalten für Sie IHRE INDIVIDUELLE ANZEIGE.

5 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom Am fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben mehreren Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeisterin Silke Höflinger gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung über Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Bullenbank I und weitere gemeindeeigene Grundstücksverkäufe beraten und beschlossen wurde. Dies wird in den kommenden Sitzungen auch öffentlich thematisiert. 2. Gemeinnützigkeit Annahme von Spenden - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde darf gemäß 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 1 Abs. 2 beteiligen. Bei folgendem Spender bedankte sich Bürgermeisterin Höflinger im Namen der Gemeinde, des Gemeinderates und persönlich sehr herzlich: Spenderinnen und Spender Frau Ursula Henke Herr Prof. Dr. Dieter Henke Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Walddorfhäslach Empfänger Spendenaufruf von Bürgermeisterin Silke Höflinger beim Neujahresempfang 2015 für HVO-Gruppe Walddorfhäslach Spendenaufruf von Bürgermeisterin Silke Höflinger anlässlich ihres Gugelhupfmarktstandes am für die Kindergärten Walddorf und Häslach je zur Hälfte Zweck 52 Abs. 2 Nr. 10 AO 52 Abs. 2 Nr. 7 AO 3. Gemeinde Waddorfhäslach Eigenbetrieb Wasserversorgung W Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe - Aktueller Sachstandsbericht der ASG-Geschäftsführerin - Gemeinderatsinformation Frau Geschäftsführerin Astrid Stepanek des Zweckverbandes Ammertal-Schönbuchgruppe und Herr Holger Schmid, Leiter Netzbetrieb Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe, haben am Sitzungsabend mündlich über wesentliche Entwicklungen des ASG-Zweckverbandes und im speziellen gemeindebezogen für Walddorfhäslach berichtet. Im Jahr 2014 gab es erfreulicherweise lediglich drei Rohrbrüche zu verzeichnen und folglich geringe Aufwandskosten und Wasserverluste. Es wurde über die im Ortsteil Häslach zur Leckagensuche eingesetzten Geräuschpegelmesser, kurz Datenlogger, welche das Auffinden von auftretenden Leckagen deutlich schneller macht. Im Ortsteil Walddorf wurde das Netz durch eine Zoneneinrichtung verbessert, wodurch die Leckagensuche ebenfalls schneller durchgeführt werden kann. Frau Geschäftsführerin Stepanek teilte mit, dass auf der letzten Verbandsversammlung eine geringe Erhöhung des Wasserpreises beschlossen wurde. Trotz sukzessiver Effizienzbemühungen (Energieeinsparungen etc.) wurde der Wasserpfenning von 5,1 Cent auf 8,1 Cent erhöht, was sich auch in den Preisen der ASG wiederspiegelt. Rund 15% beträgt aktuell die Staatsquote am ASG Wasserpreis 4. Landkreis Reutlingen Abfallwirtschaft Grüngutkonzeption W Gemeindlicher Häckselplatz W Zukünftig erforderliche Maßnahmen für die Integration des gemeindlichen Häckselplatzes in das Landkreiskonzept auf Grundlage gesetzlich einzuhaltender Vorschriften - Eröffnung am , Einweihung am Betriebs- und Benutzungsordnung - Beratung und Beschlussfassung Bürgermeisterin Silke Höflinger hat erfreut auf die Amtsblattmitteilungen in den Kalenderwochen 8 und 9 verwiesen. Der erste Öffnungstag des Häckselplatzes wird am Dienstag, , sein. Die offizielle Einweihung erfolgt am Samstag, , um 11:00 Uhr, mit einem kleinen Umtrunk. Zu folgenden Öffnungszeiten hat der Häckselplatz zukünftig geöffnet: Häckselplatz / Stänglach Öffnungszeiten Januar bis 28. Februar 1. März bis 15. April 16. April bis 15. September 16. September bis 31. Oktober 1. November bis 31. Dezember DI 15:00-18:00 Uhr DI 17:00-20:00 Uhr DI 15:00-18:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr FR 17:00-20:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr SA 11:00-15:00 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-15:00 Uhr Es wird weiterhin die vom Landkreis Reutlingen betriebene mobile Grüngutannahmestelle auf dem Parkplatz beim Sport- und Freizeitzentrum geben, bei welcher Grüngut bis zu einer Höchstmenge von 2 m3 angeliefert werden kann. Die Öffnungszeiten der mobilen Grüngutannahmestelle sind vom bis jeweils Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Gemeinderat hat die Betriebs- und Benutzungsordnung (= siehe Veröffentlichung an anderer Stelle) sowie die dargestellten Öffnungszeiten beschlossen. 5. Kultur, Sport, Ehrenamt Förderung der Vereinsjugendarbeit - Jugendförderrichtlinien Aufnahme Obst- und Gartenbauverein W Beratung und Beschlussfassung Bereits im Jahr 2014 wurde die Jugendförderung 2015 mit einer Gesamtfördersumme von beschlossen. In die Liste der förderfähigen Vereine wird ab der Obstund Gartenbauverein aufgenommen. Hierzu wurde die Richtlinie neu beschlossen werden. Die Fördermodalitäten werden beibehalten. Die Richtlinie wird an anderer Stelle veröffentlicht. 6. Pipeline-Anschluss Flughafen Stuttgart an das CEPS W Raumordnungsverfahren des Regierungspräsidiums Stuttgart Offenlage der Unterlagen im Raumordnungsverfahren nach 19 Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) vom 16. Februar 2015 bis einschließlich 16. März 2015 Gemeinderatsinformation ggf. Beratung und Beschlussfassung Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Belieferung des Flughafentanklagers mit Flug-turbinenkraftstoff durch dessen erstmaligen Anschluss an die vorhandene Treibstoffpipeline des Central European Pipeline Systems (CEPS) Tübingen Aalen mittels des Baus einer neu herzustellenden Pipelineverbindung. Die bestehende CEPS Pipeline verläuft parallel zum Neckartal von südwestlicher Richtung bei Rottenburg/ Tübingen in nordöstlicher Richtung über Wendlingen nach Aalen. Der Abstand des CEPS zum Flughafentanklager beträgt dabei abhängig von der Lage des Abzweigepunktes zwischen knapp 20 km und 30 km. Unter Berücksichtigung der aus Sicht der Raumordnung sinnvollen Bündelung mit bestehenden und/ oder geplanten Infrastruktureinrichtungen ergeben sich daraus zwei mögliche Trassenvarianten: 1. Korridor parallel zur Autobahn BAB 8 Untervariante zu 1: Abzweigung von der bestehenden Pipeline wenige hundert Meter weiter nördlich. 2. Korridor parallel zu den Bundesstraßen B 464 und B 27 Formloses Anhörungsverfahren und Scopingtermin Im Rahmen der ersten formlosen Anhörung am 02. April 2014 sowie des Scopingtermin am 10. April 2014 hat die Gemeinde wie folgt Stellung genommen: Die Gemeinde Walddorfhäslach lehnt die Variante 2 für den Pipeline-Anschluss des

6 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Flughafens Stuttgart an das CEPS ab und stimmt einem Trassenverlauf über das Gemarkungsgebiet der Gemeinde nicht zu. Die Variante 1 entlang der A8 wird aufgrund der um ein Drittel kürzeren Pipelinelänge und der damit verbundenen wesentlich besseren Umweltverträglichkeit für den Trassenverlauf vorgeschlagen. Die Gemeinde Walddorfhäslach ist die einzige im Planungsraum befindliche Kommune, bei welcher die Pipelinetrasse unmittelbar am Siedlungsrand, in geringstem Abstand zur Wohnbebauung, verlaufen soll. Die in Form eines nicht doppelwandig ausgeführten Stahlrohres geplante Pipeline soll lediglich 1,20 Meter unter Geländeoberkante verlegt und der Trassenverlauf zugleich durch Markierungspfähle dauerhaft für jedermann an der Geländeoberfläche sichtbar kenntlich gemacht werden. Im Schadens- oder gar Anschlagsfalle sind daher schwerwiegendste Schäden für Mensch und Natur zu befürchten, zumal es sich bei dem Pipeline-Transportgut Kerosin um einen hochentzündbaren Treibstoff handelt. Des Weiteren bestehen in geologischer Hinsicht im Bereich des auf Walddorfhäslacher Gemarkung geplanten Trassenverlaufes so genannte Kriechböden in Verbindung mit wasserführenden und Quellen speisenden Bodenschichten, durch welche eine lagemäßige Verschiebung und Rutschung der Pipeline und des damit verbundenen Gefährdungspotentiales für die oben aufgeführten Schutzgüter ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Die bei der vorliegenden Planung sicherheitsrelevant nicht berücksichtigten Aspekte konnten im Rahmen des Scopingtermines auf Nachfrage nicht beantwortet und ausgeräumt werden. Die Gemeinde Walddorfhäslach lehnt die Trassenvariante 2 aus den oben aufgeführten Gründen sowie wegen des im Vergleich zur Trassenvariante 1 deutlich längeren, höhenmäßig unwegsameren und dadurch bautechnisch und finanziell aufwendigeren Trassenverlaufes weiterhin entschieden ab Raumordnungsverfahren Für das Projekt ist nun ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Regierungspräsidium Stuttgart zur verfahrensführenden Behörde für das die beiden Regierungsbezirke Tübingen und Stuttgart umfassende Vorhaben bestimmt. Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet nunmehr das Anhörungs- und Unterrichtungsverfahren für die Öffentlichkeit nach 19 Landesplanungsgesetz (LplG) und das Beteiligungsverfahren für die berührten Gemeinde als Träger öffentlicher Belange nach 19 Abs. 4 LplG ein. Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit Zur Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit liegen die der Gemeinde übersandten Planungsunterlagen einen Monat (16. Februar bis 16. März 2015) zur Einsicht während der Sprechzeiten aus. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung erfolgte im Amtsblatt vom 05. Februar und 19. Februar Jedermann kann sich bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zu dem Vorhaben äußern. Stellungnahme der Gemeinde Für die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange läuft die Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahmen unter raumordnerischen Gesichtspunkten zu dem Vorhaben spätestens vier Wochen nach Beendigung der öffentlichen Auslegung, also am 13. April 2015, ab. Die umfangreichen vorgelegten Unterlagen enthalten einen allgemeinen und technischen Teil, eine Raumverträglichkeitsuntersuchung sowie eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Raumverträglichkeitsuntersuchung Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis der raumstrukturellen Auswirkungen folgendermaßen dar: Das Vorhaben widerspricht nicht den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne Stuttgart und Neckar-Alb. Als abschließende Beurteilung aller raumstrukturellen Auswirkungen wird die Variante 1 empfohlen. Die Untervariante ist etwas ungünstiger als die Variante 1 zu beurteilen und die Variante 2 stellt in Bezug auf die raumstrukturellen Auswirkungen die ungünstigste Lösung dar. Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung Zum gleichen Ergebnis führt die raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Auch hier ist in Bezug auf die betrachteten Schutzgüter die Variante 1 zu empfehlen. Die Untervariante ist hingegen etwas ungünstiger als Variante 1 zu beurteilen. Die Variante 2 stellt die ungünstigste Lösung dar. Daher wird die Variante 1 von den begleitenden Ingenieurbüros zur Durchführung der geplanten Kerosinpipeline empfohlen. Es ist davon auszugehen, dass das Regierungspräsidium bei seiner Beurteilung der Empfehlung der Fachingenieure folgen wird. Um nochmals die Interessenlage der Gemeinde zu verdeutlichen, empfiehlt die Verwaltung, die bereits ergangene Stellungnahme im Rahmen des formellen Verfahrens nochmals zu wiederholen. Der Gemeinderat hat einer erneuten Übermittelung der oben aufgeführten Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange an das Regierungspräsidium Stuttgart zugestimmt. 7. Gemeindeentwicklung Bauleitplanung Innenentwicklung W Bebauungsplan "Unter dem Weiler II" W Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Unter dem Weiler II, OT Häslach - Auslegung vom bis Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2014 den Aufstellungsbeschluss und am 27. November 2014 den Auslegungsbeschluss zur Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Unter dem Weiler II, OT Häslach gefasst und der anschließenden Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung zugestimmt. Die Entwürfe einschließlich Begründung, Stand 20. November 2014, wurden vom 12. Dezember 2014 bis einschließlich 12. Januar 2015 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden fristgerecht angehört. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Die Behandlung und Abwägung der in der Stellungnahme geäußerten Hinweise und Anregungen ist in Anlage 1 aufgeführt. Von privater Seite gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Mitteilungsblatt wird verwiesen. 8. Bürgerfragestunde Im Rahmen der Bürgerfragestunde kam die Anfrage von Herrn Albert Welsch, ob für den Häckselplatz zukünftig Gebühren erhoben werden. Bürgermeisterin Höflinger erläuterte, dass keine gesonderten Müllgebühren für den Häckselplatz erhoben werden. Die Abfallentsorgung ist Aufgabe des Landkreises. Dieser erhebt Müllgebühren, über welche auch die Häckselplatzgebühren abgedeckt sind. Im Anschluss an den öffentlichen Sitzungsteil bedankte sich Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg. Sprechzeit Bürgermeisterin Silke Höflinger Offene Bürgersprechzeiten finden jeweils dienstags in Häslach von 14:30 16:00 Uhr und in Walddorf von 16:30 18:30 Uhr statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit vereinbart werden. Am Dienstag, findet wegen Besuches kommunaler Amtsvertreter der Partnergemeinde Kottmar keine Sprechzeit statt.

7 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7 Information der Gemeinde Walddorfhäslach Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Telefon 07127/ Telefax 07127/ Postanschrift: Hauptstraße Walddorfhäslach info@walddorfhaeslach.de Homepage: 1. Rathaus Walddorf Hauptstraße 9 Telefon 07127/ Telefax 07127/ Bürgerbüro /-11/-16 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Bürgermeisteramt Finanzwesen Steueramt Gemeindekasse Haupt- und Bauamt Öffnungszeiten: Mo.-Mi., Fr.: Uhr Di.: Uhr Do.: Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Dorfstraße 30 Telefon 07127/31356 Telefax 07127/ Bürgerbüro (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Öffnungszeiten: Di Uhr Do + Fr Uhr 3. Schulen Gustav-Werner-Schule Gemeinschaftsschule Nonnengasse 34 Telefon 07127/34505 Telefax 07127/ Römerwegschule Grundschule Häslach, Schulstraße 24 Telefon 07127/3754 Telefax 07127/ Kindergärten Kindergarten Schönbuchwichtel, Tiergartenweg 6 Kindergartenleitung Tel TIGER Tel Kindergarten Häslach, Schulstraße 22 Kindergartenleitung Tel TIGER Tel Ev. Kindergarten Walddorf Gustav-Werner-Straße 22 Kindergartenleitung Tel Bauhof Telefon Fax Bereitschaft 0163/ / / Sport- und Freizeitzentrum (Gemeindehalle/Ballspielhalle) zwischen Walddorf und Häslach Telefon 07127/ oder 01 62/ Notariat Walddorfhäslach Brühlstraße 2, Walddorf Telefon 07127/ Telefax 07127/ Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen-Walddorfhäslach Häusliche Pflege/Krankenpflege Hauswirtschaft/Betreuung/ Familienpflege Bürozeiten: Mo. - Fr.: Uhr Do.: Uhr und nach Vereinbarung. Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns gerne eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Telefon 07127/ mail@sozialstation-pliezhausen.de 9. Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.v. Kontaktperson und Auskunft: Herr Wilhelm Brielmann Schützenstraße 14 Telefon 07127/ Senioren- und Altenpflegewohnheim Gustav-Werner-Stift Hausleiter Herr Roy Zutavern Stuttgarter Str. 9 Telefon / Notrufe Polizei Reutlingen 07121/9420 Polizei Pliezhausen 7340 Feuerwehr Reutlingen 112 Feuerwehr Walddorfhäslach Gemeindeverwaltung 07127/ Feuerwehrhaus 07127/21221 Kommandant 0171/ oder 07127/21289 Stv. Kommandant 0162/ Kreiskrankenhaus Reutlingen 07121/2000 Rettungsdienst 112 Krankentransport RT 07121/19222 TÜ 07071/19222 Telefonseelsorge 07121/11101 Kinderschutzbund Reutlingen Giftnotruf 0761/19240 Wohngiftnotruf 0800/ Krebsinformationsdienst 0800/ kostenfrei, tägl. von Uhr 12. Wasserversorgung Bei Störfall Ammertal-Schönbuchgruppe Telefon 07031/ FairEnergie GmbH Zentrale 07121/ Netzanschlüsse 07121/ Störungsannahme Strom 07121/ Müllabfuhr Landkreis Reutlingen - Tel. allgemein 07121/ abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de - Abfallberatung 07121/ und Sperrmülltelefon 07121/ Behälter und Gebühren 07121/ Gelber Sack 07121/ Kabelfernsehen PRIMACOM AG - Kabelfernsehen für Walddorfhäslach Dritte Kabelvision Management Beteiligungs GmbH & Co. KG Haifaallee 2, Mainz Tel. Nr. PRIMACOM: 0341/ Forstverwaltung Landratsamt Reutlingen Telefon 07121/ Fax 07121/ forstamt@kreis-reutlingen.de Forstrevier Walddorf-Grafenberg Herr Vorwerk 07123/31765 i.d.r. Mo.-Fr. von Uhr

8 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der nachfolgend aufgeführten örtlichen Sport- und Kulturvereine mit Sitz in Walddorfhäslach Neufassung Neuer Beschluss am aufgrund Aufnahme Obstund Gartenbauverein 1. Förderung folgender Sport- und Kulturvereine mit Sitz in Walddorfhäslach, die Kinder- und Jugendförderarbeit vornehmen (alphabetische Reihenfolge) Vereine CVJM Walddorfhäslach e.v. Kleintierzuchtverein Häslach e.v. Liederkranz Walddorf e.v. Musikverein Walddorfhäslach e.v. Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach Reit- und Fahrverein Walddorfhäslach e.v. Schwäbischer Albverein e.v. Sportverein SV Walddorf 04 e.v. Theaterleut e.v. TTF Tischtennisfreunde e.v. Trägerverein Alte Turnhalle e.v. Turnverein TV Häslach 05 e.v. 2. Finanzieller Förderrahmen und Fördersystem - Die finanzielle Unterstützung der Kinder- und Jugendförderarbeit der örtlichen Sport- und Kulturvereine beträgt /Jahr. - Der Förderrahmen von pro Jahr darf nicht überschritten werden. Daher erfolgt bei Zu- und Abnahme der Mitgliederzahlen (Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres) eine jährliche Anpassung des Pro- Kopf-Förderbetrages bei Antragsstellung. - Fördersystem: Pro-Kopf-Umlage für Kinder- und Jugendmitglieder bis Vollendung des 18. Lebensjahres). 3. Voraussetzungen und Verwendungsnachweise für Förderung - Die Zuschussförderung erfolgt nur auf Antragstellung bis zum 1. März des jeweiligen Folgejahres (Eingangsdatum Verwaltung). - Der Antragstellung müssen beiliegen: - Mitgliedschaftsnachweis der dem Verein angehöriger Kinder und Jugendlicher über Regional-, Landes- und/ oder Dachverbände wie z.b. Mitgliedschaft WLSB/DSB. Vereine, die keinem übergeordneten Verband angehören, müssen die Mitgliederzahlen durch Beglaubigung des/der Vorstandsvorsitzenden sowie seines/seiner Stellvertreters/-vertreterin bestätigen. - Verwendungsnachweis in Form einer Kostenschätzung bei Antragstellung (Eingangsdatum Verwaltung bis zum 1. März) sowie Vorlage einer Kostenfeststellung (Abrechnung) zum Jahresende (Eingangsdatum Verwaltung bis zum 30. November). - Bei nicht korrekten Angaben im Rahmen der Antragstellung werden die Fördermittel für das laufende und das darauf folgende Jahr nicht gewährt. 4. Geltungsdauer Die Richtlinien für die Vereinsjugendförderung müssen aufgrund sich ständig veränderter Rahmenbedingungen (Anzahl der Mitglieder, Haushaltslage etc.) und einer in naher Zukunft zu erarbeitenden Vereinsförderrichtlinie flexibel und anpassungsfähig sein. Daher wird die Geltungsdauer dieser Jugendförderrichtlinien zunächst bis zum begrenzt. Walddorfhäslach, den 26. Februar 2015 Silke Höflinger Bürgermeisterin Betriebs- und Benutzungsordnung für den Häckselplatz Stänglach der Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat folgende Betriebs- und Benutzungsordnung für den Häckselplatz Stänglach in Walddorfhäslach beschlossen: 1 Allgemeines 1. Diese Betriebs- und Benutzungsordnung gilt für den Häckselplatz der Gemeinde Walddorfhäslach. Mit dem Befahren bzw. Betreten des Häckselplatzes sowie dessen Umgebung erkennen die Benutzer diese Betriebs- und Benutzungsordnung als verbindlich an. Sie gilt für das gesamte Gelände des Häckselplatzes. 2. Auf dem Häckselplatz wird Grüngut angenommen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. 3. Auf dem Häckselplatz wird nur Grüngut angenommen, das auf Grundstücken innerhalb des Entsorgungsgebietes des Landkreises Reutlingen angefallen ist. Ein geeigneter Nachweis ist der schriftliche Auftrag des Grundstückseigentümers. Die Vorlage des Nachweises muss bei Anlieferung stets erfolgen. 2 Zugelassene Benutzer 1. Zugelassene Benutzer für den Häckselplatz sind: - Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen. - Gewerbliche Anlieferer von Grüngut, das nachweislich auf Grundstücken innerhalb des Entsorgungsgebietes des Landkreises Reutlingen angefallen ist. Ein geeigneter Nachweis ist der schriftliche Auftrag des Grundstückseigentümers. Die Vorlage des Nachweises muss bei Anlieferung stets erfolgen. 2. Grundstückseigentümern gemäß Absatz 1 stehen Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Mieter und Pächter von im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen gelegenen Grundstücken gleich. 3 Zugelassenes Grüngut 1. Folgende Materialien werden angenommen: Holziges Material (max. 15 cm Durchmesser): - Baumschnitt - Strauchschnitt - Heckenschnitt Nichtholziges Material: - Grasschnitt, Strauchschnitt, Laub - Nichtholziger Heckenschnitt (z.b. Pflegeschnitt von Thujaund Buchshecken) - Blumen, Stauden, Zimmerpflanzen ohne Erdballen/Topf - Stroh und Heu in kleinen Mengen (maximal 5 m3) - Fallobst in kleinen Mengen (maximal 1 m3) 2. Das angelieferte Material muss frei von umwelt- und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein. Das Material muss ohne Erdanhang angeliefert werden und darf keine Fremdkörper, z.b. Steine, Glas, Metalle oder Kunststoffe, enthalten. 3. Das Material ist getrennt nach holzigem und nichtholzigem Material anzuliefern und eigenständig auf den dafür vorgesehenen Flächen bzw. in die dafür vorgesehenen Container zu entladen. 4. Nicht angeliefert werden dürfen Asche, Katzenstreu, Mist (z.b. Tiermist), Küchenabfälle, Blumen- und Trauergebinde, Adventskränze, Wurzelstöcke, etc.. 4 Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten werden vom Gemeinderat separat beschlossen. Sie werden im Gemeindeblatt Walddorfhäslach bekannt gemacht und am Häckselplatz ausgehängt. Nachträgliche Änderungen werden in gleicher Weise bekannt gemacht. 2. Das Betreten des Häckselplatzes ist ausschließlich während der Öffnungszeiten erlaubt.

9 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 3. Die Gemeindeverwaltung ist befugt, den Häckselplatz aus besonderen Gründen, im Einzelfall auch kurzfristig zu schließen. Die Gemeinde Walddorfhäslach übernimmt keine Kosten und keinen Ersatz für Aufwendungen, die den Anlieferern aufgrund der Schließung entstehen. 5 Aufsicht Die Aufsicht und das Hausrecht über den Häckselplatz werden vom Betriebspersonal ausgeübt. Die Benutzer des Häckselplatzes haben den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. 6 Befahren des Häckselplatzes 1. Das Gelände des Häckselplatzes darf nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrsflächen befahren werden. Die Verkehrswege innerhalb der Annahmestelle sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. 2. Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht übersteigen. 3. Die Verkehrsregelung im Bereich des Häckselplatzes erfolgt durch die üblichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen der StVO, durch Hinweisschilder und durch Handzeichen des Betriebspersonals. Handzeichen des Betriebspersonals haben Vorrang vor Verkehrszeichen. Die getroffenen Verkehrsanordnungen sind zu befolgen. Im Übrigen gilt die StVO. 4. Für den Transport ist das Grüngut auf den Fahrzeugen durch geeignete Maßnahmen (Planen, Netze, Decken, usw.) so zu sichern, dass ein Verlust und eine Verschmutzung des Geländes ausgeschlossen sind. Verschmutzungen auf dem Gelände, die beim Ent- oder Beladen entstehen, sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen. 5. Nach dem Abladen des Grünguts ist die Annahmestelle unverzüglich auf den dafür vorgesehenen Verkehrswegen zu verlassen. 7 Annahmekontrolle für gewerbliche Anlieferer 1. Das Abladen des Grünguts darf nur nach vorheriger Anmeldung beim Betriebspersonal erfolgen. 2. Die Benutzer sind verpflichtet, bei der Annahmekontrolle auf Verlangen den Firmennamen, die Firmenadresse und das polizeiliche Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges sowie den Namen und die Adresse des Grünguterzeugers und den Herkunftsort des Grünguts anzugeben sowie den Nachweis der Beauftragung des Grundstückeigentümers vorzulegen. Die Benutzer haben ggf. die Angaben auf dem Annahmeschein zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen. 3. Bei der Anlieferung und beim Entladen des Grünguts werden durch das Betriebspersonal Sicht- und Geruchskontrollen durchgeführt. Treten erst nach dem Abladen Zweifel an der Zulässigkeit des Grünguts auf, hat der Anlieferer dieses wieder aufzuladen. 8 Annahmekontrolle für private Anlieferer Das Grüngut der privaten Anlieferer wird stichprobenartig kontrolliert. 9 Abladen 1. Das Grüngut geht in das Eigentum des Landkreises über, sobald es bei der Annahmestelle vom Betriebspersonal angenommen ist. 2. Das Grüngut darf nur auf den vom Betriebspersonal angewiesenen oder durch Beschilderung ausgewiesenen Plätzen abgeladen werden. 3. Fahrzeuge sind vor dem Abkippen und Entladen zu sichern. 4. Eine Gefährdung anderer Personen ist auszuschließen; erforderlichenfalls haben die Fahrzeugführer sich einweisen zu lassen. 10 Zurückweisung von Materialien 1. Materialien, die nicht in 2 Abs. 1 aufgeführt sind, entsprechend 2 Abs. 2 Fremdkörper und Beimengungen enthalten oder nicht entsprechend 2 Abs. 3 getrennt angeliefert werden, sind von der Annahme ausgeschlossen und werden zurückgewiesen. Die Gemeinde Walddorfhäslach behält sich vor, die zuständige Behörde von diesem Vorgang in Kenntnis zu setzen. Das Betriebspersonal ist befugt, zurückgewiesene Materialien sicherzustellen. 2. Das Betriebspersonal ist berechtigt, auch zugelassenes Grüngut zurückzuweisen, falls Betriebsstörungen eingetreten oder zu befürchten sind. 3. Zurückgewiesene Materialien sind vom Anlieferer unverzüglich vom Betriebsgelände zu entfernen. Die Gemeinde Walddorfhäslach übernimmt keine Kosten und keinen Ersatz für Aufwendungen, die den Anlieferern aufgrund von Zurückweisungen entstehen. 11 Verhalten auf dem Häckselplatz 1. Das Durchsuchen oder Mitnehmen von Grüngut ist nicht erlaubt. 2. Offenes Feuer und Rauchen sind auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle verboten. Das Rauchverbot gilt auch in den Fahrzeugen. 3. Das Betreten des Häckselplatzes außerhalb der Öffnungszeiten wird geahndet. 4. Kinder und Jugendliche dürfen den Häckselplatz nur in Begleitung Erwachsener betreten. Es ist nicht erlaubt, Tiere mitzubringen. 12 Verlorene Gegenstände Die Gemeinde Walddorfhäslach ist nicht verpflichtet, in dem angelieferten Grüngut nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Auf der Annahmestelle gefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt. 13 Haftung Das Betreten und Befahren des Häckselplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Walddorfhäslach haftet nur für Personen- und Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich beim Betriebspersonal zu melden. Die Gemeinde Walddorfhäslach haftet nicht für Schäden, die durch dritte Personen oder Tiere entstehen. Ihr obliegt keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Obhuts- und Bewachungspflicht. Benutzer haften für alle Schäden und sonstige Folgen zum Nachteil der Gemeinde Walddorfhäslach, die sich aus Zuwiderhandlungen gegen diese Betriebs- und Benutzungsordnung oder aus nicht verkehrsgerechtem Verhalten ergeben. Gewerbetreibende haften auch für alle Schäden, die ihre Mitarbeiter verursachen. 14 Verstöße Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen diese Betriebs- und Benutzungsordnung kann ein Verbot der Benutzung des Häckselplatzes ausgesprochen werden. 15 Inkrafttreten Diese Betriebs- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Walddorfhäslach, den Silke Höflinger Bürgermeisterin der fink. Rufen Sie uns gebührenfrei an! Platzieren Sie ab sofort Ihre Anzeigen über unsere neue Bestell-Hotline: FreeCall 0800/ Fink GmbH, Druckund Verlag Sandwiesenstraße Pfullingen info@fink-druck.de

10 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung über die Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Unter dem Weiler II, Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am in öffentlicher Sitzung die Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "WA Unter dem Weiler II", Gemeinde Walddorfhäslach, gemäß 74 Abs. 6 Landesbauordnung Baden Württemberg (LBO) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Häslach. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 1,9 ha. Im Einzelnen gilt für die Örtlichen Bauvorschriften der Schriftliche Teil (Teil B) mit Datum vom Die Örtlichen Bauvorschriften "WA Unter dem Weiler II, 1. Änderung", Gemeinde Walddorfhäslach, treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. 74 Abs. 6 LBO). Die Örtlichen Bauvorschriften und ihre Begründung können bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Zimmer 10, Walddorfhäslach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Walddorfhäslach, Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin

11 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 11 Verschmutzung durch Hundekot An vielerlei Stellen im Gemeindegebiet wurden in den letzten Jahren Hundekotbehälter aufgestellt. Wir verweisen auf die entsprechenden Übersichtspläne sowie die Hundekotbeutel, die in den Bürgerbüros erhältlich sind. Die meisten Hundebesitzer nutzen dieses Angebot dankenswerterweise und tragen so zu einem guten Miteinander von Hundehaltern und den anderen Nutzern des Wegenetzes sowie der angrenzenden Grundstücke bei. In letzter Zeit mussten leider vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt werden. Wir möchten an dieser Stelle Bilder, die uns von einem Mitbürger übermittelt wurden, veröffentlichen. Diese wurden auf dem Weg von der Gaststätte Weiherwiesen zum TV-Heim aufgenommen. Wir weisen alle Hundebesitzer daher auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung hin. Nach 12 der Verordnung ist dafür zu sorgen, dass ein Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünund Erholungsanlagen oder in fremden Gärten und Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und halten Sie sich an diese Bestimmungen. Allen Hundebesitzern, für die dies eine Selbstverständlichkeit ist, sei an dieser Stelle ein großer Dank ausgesprochen. Ihre Gemeindeverwaltung Info zum Brennholzverkauf Schlaitdorf Durch die extreme Bodenfeuchte ist das Rücken des eingeschlagenen Holzes nur unter erschwerten Bedingungen durchzuführen und führt zu Verzögerungen im gesamten Ablauf. Der Termin für die Versteigerung wird deshalb erst im April stattfinden können. Einladung Herzliche Einladung zu unserem Nachmittag am 10. März 2015 im Vereinsraum der Gemeindehalle. "Entlang der Seidenstraße - eine Reise durch Zentralasien" führt uns Otto Bauer, der diese Fahrt mit uns teilen will und uns Erlebnisse und Geschichten über Land und Leute erzählt. Das wird ganz sicher ein interessanter Vortrag! Und für Gute-Laune-Musik drumrum sorgen dann wie immer "Meta und Rudolf". Beginnen werden wir um Uhr mit Kaffee und Hefezopf und Zeit für ein Schwätzle. Die Walddorfer werden um Uhr in der Lindenstraße und kurz später am Omnibusbahnhof und an der Haltestelle Hohes Bild abgeholt. Die Häslacher können bei Manfred Hafner, Tel eine Mitfahrgelegenheit anmelden. Wir freuen uns sehr auf viele Gäste und grüßen ganz herzlich. Euer Organisations-Team Inserieren das Zauberwort zum Erfolg im Vereinsraum der Gemeindehalle am Donnerstag, 12. März 2015 Als Tagesgericht liefert uns Gusto Italiano Gemüsegratin mit Bechamelsoße, Parmigiano und Brot und ein Dessert Preis: 5,50 ; ermäßigt: 3,50 Essensausgabe von Uhr bis 13,30 Uhr Ende des Mittagstisches: 14 Uhr Bitte bis Dienstag, , 18 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung - Bürgerbüro, Tel bzw. Ortsverwaltung Häslach, Tel anmelden Begegnungen, nette Gespräche und gemeinsames Essen bringen Abwechslung in Ihren Alltag! Kinder und Schüler können das Mittagessen zum ermäßigten Preis erhalten. Möchten Sie ständig am Mittagstisch teilnehmen, können Sie sich auf Dauer anmelden. Wir bitten Sie aber herzlich, sich bei Verhinderung dann abzumelden. Unsere Geschenkgutscheine für den Mittagstisch können im Bürgerbüro in Walddorf und in der Ortsverwaltung in Häslach erworben werden. Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei Hanne Bitzer (Tel /34867); Annerose Brändle (Tel /18914); Hilde Eggensperger (Tel /18280); hrista Fritz (Tel /32966); Beate Gaiser (Tel /924026); Inge Streicher (Tel /34116) Nun muss sich alles, alles wenden... (Aus "Frühlingsglaube", Ludwig Uhland) Der Frühling hat so viele Fassetten und weckt Lust, wieder mal etwas zu unternehmen: z. B. sich sportlich betätigen, Frühlingsmode bewundern, Frühlingsbilder malen, fröhliche Musik hören - etwa beim Sonntagscafé. Herzliche Einladung! Montag, 09. März bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Uhr Frühlings-Modenschau (BV) Café Kännle Dienstag, 10. März Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Pliezhäuser Jahrgang 1934/35, Café Kännle Uhr Pliezhäuser Jahrgang 1940/41, Café Kännle Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 11. März Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle Uhr Treffen der Sängerfrauen der Harmonie Café Kännle Uhr Pliezhäuser Jahrgang 1929/30, Café Kännle Uhr Malen (BV) Clubraum Donnerstag, 12. März Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Sonntag, 15. März bis Uhr Sonntagscafé mit den Akkordeon-Freunden Pliezhausen und interessante Kurzberichte über schöne Ausflugsziele, gelesen von Herrn Matthes, Café Kännle Bei wechselnden Kuchen- und Getränkeangeboten, auch saisonalen Spezialitäten, nett und persönlich bedient, kann man im Café Kännle einen schönen Nachmittag genießen. Menschen jeden Alters sind herzlich willkommen und können sich ungezwungen mit Freunden, aber auch alleine kommend wohlfühlen oder die Programmangebote nutzen. Diese Woche von Montag (da ist Modenschau!) bis Donnerstag und am Sonntagscafé von bis Uhr, Tel

12 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Im Pflegestützpunkt (PSP) und in der IAV-Stelle berät und informiert Frau Wiese hilfebedürftige Bürger und ihre Angehörigen über Hilfen bei häuslicher Pflege, der Krankenpflege und in der Hauswirtschaft, über Essen auf Rädern, Kurzzeitpflege, Pflege im Pflegeheim, Tagespflege, Unterstützungen für pflegende Angehörige und finanzielle Hilfe. Sie vermittelt die notwendigen Kontakte und ist von Montag bis Donnerstag von bis Uhr und am Donnerstagnachmittag von bis Uhr und unter Tel zu erreichen. E- Mail: KidS-Ferienprogramm in den Osterferien "Rund um Ostern" in den KidS-Räumen vom 30. März bis 1. April 2015 jeweils von 8.00 Uhr bis Uhr im KidS-Raum der Römerwegschule Häslach An diesen Tagen erlebt Ihr ein kunterbuntes Programm mit viel Spaß und Bewegung! Genaueres erfahrt Ihr bei unserer Betreuerin: Frau Martina Fitschen, Tel Die Anmeldung erfolgt formlos mündlich bei unseren Betreuerinnen. Anmeldeschluss ist der 20. März 2015 (bitte Betrag bis spät überweisen) Die Anmeldung ist verbindlich und wird erst mit der Überweisung der Gebühr von EUR 10,00 / Mitglied oder EUR 13,00 / Nichtmitglied pro Tag auf das folgende Konto gültig: IBAN: DE ; BIC: VBRTDE6R Betreff: Ferienprogramm + Name des Kindes Mindestteilnehmerzahl für das Ferienprogramm sind 5 Teilnehmer. Kommt diese Teilnehmerzahl nicht zustande, wird das Ferienprogramm abgesagt. Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme und fröhliche Tage im Ferienprogramm. Euer KidS-Team Bitte vormerken: Vorankündigung: Sommer-Ferienprogramm bei KidS - Römerwegschule in Häslach vom von 8-13 Uhr Öffnungszeiten im Gemeindebüro Gustav-Werner-Str. 5, Frau Vollmer Mo., Di.+ Do., Fr. von Uhr Mittwochs geschlossen. Tel.: , Fax: , -Adresse: info@kirche-wh.de Internetseite: Pfarramt I Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u. siehe oben Pfarrer Dinkel hat Urlaub vom März. Vertretung hat Frau Schenk Pfarramt II Pfarrerin Dr. Susanne Schenk, Pfalzgrafenhof 1, Tel (Mi.+ Do. im Büro im Walddorfer Gemeindehaus zu erreichen i.d.r. von 9-17 Uhr) Tauftermine für Walddorfhäslach: 8.3., 5.4., , in der Walddorfer Kirche , in der Häslacher Kirche WILL KOMMEN Sing & Pray am 8. März 2015 Willkommen! Das hört sich gut an. Egal, wo und zu wem es gesagt wird. Willkommen heißt: nur herein - bleib ein wenig - erzähl, wie es dir geht. Kommen will Heinz-Michael Souchon, Leiter des CVJM Zentrums in Walddorfhäslach und er bringt weitere Gedanken zur Jahreslosung mit. Kommen wollen auch Musiker, Ermutiger und Beter. Kommen wollen vielleicht auch Sie am 8. März 2015 um Uhr in die Walddorfer Kirche Sie sind herzlich willkommen! Frauentreff am Vormittag ökumenischer Gesprächskreis Das nächste Treffen ist am Mittwoch, den 11. März 2015 um 9.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Häslach. Vor 70 Jahren wurde der Theologe und Regimegegner Dietrich Bonhoeffer hingerichtet einen Monat vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs und vor der Befreiung von der Naziherrschaft. Wir wollen bei unserem Treffen mit Briefausschnitten, Gedichten, Liedern, Musikstücken und Bildern an Dietrich Bonhoeffer erinnern. Dabei stehen seine letzten beiden Lebensjahre im Fokus. Informationen gibt es bei Hilde Eggensperger (Tel / 18280) und Gesine Gruhler (Tel / 21785) Neue Homepage der Mediothek Besuchen Sie uns auf und nutzen Sie den neuen Service der Mediothek bequem von zu Hause aus: - Online im Bestand recherchieren - Titel vorbestellen - Benutzerkonto einsehen - Leihfrist verlängern Tipp: Wenn ein Titel als verfügbar angezeigt wird, dann kann er online nicht vorbestellt werden. Vorbestellen ist nur bei entliehenen Titeln möglich. Wenn Sie diesen Titel aber gerne bei Ihrem nächsten Besuch in der Mediothek entleihen möchten, dann können Sie uns eine an mediothek@pliezhausen.de schicken. Wir legen den Titel dann für Sie bereit. Hilfsgütersammlung für Litauen Anfang Mai wollen wir nach Litauen einen Hilfstransport machen. In Litauen leben viele Menschen unter der Armutsgrenze. Die Selbstmordrate ist eine der höchsten der Welt. Viele Familien sind zerstört. Deshalb haben uns unsere Partner in Litauen gebeten Hilfsgüter zu schicken, damit diese an bedürftige Menschen weitergegeben werden können. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die Hilfsgüter in einem sehr guten Zustand sind. Benötigt werden: Kleidung, Schuhe, Bettwäsche, Decken, Babysachen. Diese Sachen bitte gewaschen in Bananenkartons verpacken. Außerdem Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle, Gehhilfen, Pflegeartikel, Windeln. Gerne dürfen Sie sich an den Transportkosten beteiligen: pro Karton liegen die Transportkosten bei 3. An der Abgabestelle befindet sich eine Kasse. Abgabestelle: Scheune (offen von 8 20 Uhr) bei Walter Schäfer, Mittelstädter Str. 26, Pliezhausen-Dörnach, Tel , Albrecht Neuscheler Tel

13 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 Thema des Abends: Organspenden - Ein Thema, viele Fragen! Worum es geht: Was sind Organ- und was sind Gewebespenden? Wie funktionieren Organspenden und nach welchen Regeln erfolgt die Zuteilung? Ist der Hirntod wirklich das Ende des Lebens? Was bedeutet die Entscheidung für die Organspende für mich und meine Familie? Lehren und Maßnahmen aus dem Transplantationsskandal. Referent: Termin: Ort: Dr. Peter Petersen, Leitender Transplantationsbeauftragter an der Uni-Klinik Tübingen 13. März 2015, 20 Uhr Gaststätte Waldhorn, Walddorf Das Männerforum ist eine überkonfessionelle Veranstaltung der Evangelischen Kirchengemeinde Walddorfhäslach Konfirmationen 2015 Dieses Jahr feiern wir am 15. März in Häslach und am 22. März in Walddorf die Konfirmation. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr. Die Abendmahlsgottesdienste sind jeweils am Samstag, 14. und 21. März um 19 Uhr in den Kirchen. Die Gemeinde ist ganz herzlich eingeladen. Konfirmation in der Evang. Kirche Häslach am 15. März 2015 um 9.30 Uhr Folgende Jugendliche werden konfirmiert: Nicoleta Darousi, Ringstr. 12 Bea Dürr, Vogelsangstr. 23 Immo Henzler, Dorfstr. 31 Finn Kurowski, Landstr. 33 Lara Oswald, Seestr. 3 Luca Ottmayer, Laubengasse 6 Janina Roth, Vogelsangstr. 22 Emma Schank, Dorfstr. 12 Dennis Schrade, Kürnsteigweg 13 David Siemer, Dorfstr. 11/1 Marcel Stauch, Landstr. 37 Philipp Struzek, Uhlandstr. 20, Altenriet Konfirmation in der Evang. Kirche Walddorf am 22. März 2015 um 9.30 Uhr Folgende Jugendliche werden konfirmiert: Luca Blank, Kappel 21/1 Alexander Deile, Dettenhauser Str. 41 Jonathan Dengler, Waldenbucher Weg 47 Jennifer Dürr, Heerstr. 22 Lisa Griesinger, Lindenstr. 13/1 Luca Häfner, Talstr. 1 Luis John, Waldenbucher Weg 62 Sebastian Kießling, Waldenbucher Weg 61 Sophie Knoblich, Im Taubenacker 12, Kirchentellinsfurt Julia Lang, Gustav-Werner-Str. 6 Ronja le Bris, Im Fürhaupt 1 Nadja Necker, Lamparterstr. 6 Gideon Neuscheler, Schönbuchhof 2 Tabea Nonnenmacher, Brühlstr. 24 Pascal Quast, Reitweg 3 Jasmin Rebmann, Gartenstr. 11 Matthea Rechberger, Jägerstr. 20 Johannes Vetter, Siedlerweg 18 Franziska von Wulffen, Gartenstr. 7/1 Nils Wiedemann, Untere Grabenstr. 4 Anmeldung der neuen Konfirmanden Am Dienstag, den 24. März laden wir alle Jugendlichen aus den Ortsteilen Walddorf und Häslach, die sich zum Konfirmandenunterricht 2015/2016 anmelden wollen, gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Anmelde- und Kennenlernabend ins Ev. Gemeindehaus nach Walddorf ein. Er beginnt um Uhr. In der Regel sollten die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden zur Zeit die 7. Klasse besuchen. Auch Jugendliche, die noch nicht getauft sind, sind herzlich willkommen. Die Konfirmationstermine im Frühjahr 2016 hängen von der Anzahl der angemeldeten Jugendlichen ab und können deshalb erst an diesem Abend endgültig festgelegt werden. AGAPE-Gemeindeabend und Mitgliederversammlung Herzliche Einladung zu einem Gemeindeabend zur Agape - Mission am 13. März, um Uhr im Evang. Gemeindehaus Walddorf. Die Gruppe der Indienfahrer aus unserer Gemeinde wird mit Bildern von ihrer Reise berichten. Dazu gibt es die neuesten Informationen über die Entwicklung der Agape - Arbeit in Nordindien. Im Rahmen dieses Gemeindeabends findet auch die jährliche Agape-Mitgliederversammlung statt. Mitglieder, Nicht-Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf viele Gäste. Pfarrer Rolf Sons Termine Walddorfhäslach Donnerstag, 05. März 2015: Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Pfarrerin Schenk Freitag, 06. März 2015: Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis zur 2. Kl Uhr Kinderchor für Kinder der Klasse jeweils im Gemeindehaus Walddorf Uhr Mofa trifft sich am Gemeindehaus Walddorf zur Abfahrt nach Pliezhausen zum Weltgebetstag Sonntag, 8. März 2015: Walddorf: Uhr Teeny-Kirche - Der besondere Gottesdienst für Dich! Es erwartet Dich wie immer ein leckeres Frühstück, Singen, auf Gott hören... und ein spannendes Thema! Wenn du in der Kl. bist und Lust auf Gemeinschaft und Gott hast, dann komm doch ins ev. Gemeindehaus Walddorf Uhr Kinderkirche beginnt in der Kirche Uhr Gottesdienst mit Taufe von Ben Andreas Beck und Louis Ben Ostermann, Pfarrerin Dr. Baumann Predigttext: Lukas 9, Das Opfer ist für unsere Konfirmandenarbeit bestimmt Uhr Sing & Pray Gottesdienst in der Walddorfer Kirche mit Pfr. Heinz-Michael Souchon zum Thema: "WILL-KOMMEN" Häslach: Uhr Gebetskreis in der Sakristei Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Dr. Baumann Predigttext: Lukas 9, Das Opfer ist für unsere Konfirmandenarbeit bestimmt Uhr Kinderkirche Montag, 09. März 2015: Uhr Krabbelgruppe Dienstag, 10. März 2015: Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf Uhr Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3 Jahren Uhr Probe des Kirchenchores im Gemeindehaus Häslach

14 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Mittwoch, 11. März 2015: Uhr Frauentreff am Vormittag - ökumenischer Gesprächskreis - siehe besondere Termine Uhr Konfirmandenunterricht, Gruppe I Uhr Konfirmandenunterricht, Gruppe II jeweils im Gemeindehaus Walddorf (UG) Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Walddorf - Johannes 20, Donnerstag, 12. März 2015: Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Walddorf Freitag, 13. März 2015: Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis zur 2. Kl Uhr Kinderchor für Kinder der Klasse jeweils im Gemeindehaus Walddorf Uhr MännerForum im Waldhorn - siehe besondere Termine Samstag, 14. März 2015: Uhr Konfirmandenabendmahl in der Häslacher Kirche, Pfarrerin Schenk Das Opfer ist für den Gemeindehausneubau in Häslach. Es singt tiqua. Termine der Jungscharen finden Sie unter CVJM Nachrichten. Donnerstag, : Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Uhr tiqua Freitag, : Uhr Bubenjungschar Lausbuba ( Klasse) Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) Uhr Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend Uhr Mädchenkreis Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : Ab 18 Uhr Cevim-Stüble auf italienisch Sonntag, : Uhr Bibelstunde im CVJM ab 15 Uhr Kaffeekränzchen im Cevim Stüble Montag, : Uhr Jungschar Häslacher Fix von Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungbläserschulung im Musikzimmer Uhr Probe des Posaunenchores Dienstag, : Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u.mini (Mädchen und Jungen) Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend Uhr EK-Handball: weibliche B+C-Jugend Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B- u.c- Jugend Uhr Probe des Jubilate Chores Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Mittwoch, : Uhr Jungschar Fruchtzwerge für die Kl Uhr Jungschar Strolche, für Mädchen und Jungen ab der 1. Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungenschaft Jahre im CVJM Uhr Ma(h)l-zeit, (junge Erwachsenenkreis) im Gemeindehaus Uhr Mitarbeiterkreis im Cevim Stüble Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Walddorf Donnerstag, : Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Uhr tiqua Freitag, : Uhr Bubenjungschar Lausbuba ( Klasse) Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) Uhr Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend Uhr Mädchenkreis Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : Ab Uhr Cevim-Stüble geöffnet Am 7. und 8. März gibt es italienische Spezialitäten im Stüble und - wie immer - viel Liebe. Das "Stüble-Spezial" Team freut sich auf euch. Am Samstag ab 18 Uhr, am Sonntag ab 15 Uhr Kaffeekränzchen. Der Erlös kommt der Arbeit unseres Jugendreferenten zugute. Mitgliederversammlung 2015 des CVJM Walddorfhäslach e.v. Zur CVJM Jahreshauptversammlung 2015 laden wir alle Mitglieder, Mitarbeiter und Freunde des CVJM Walddorfhäslach e.v. herzlich ein. Die Jahreshauptversammlung findet statt am Freitag, den um 19 Uhr im CVJM Zentrum. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Imbiss 2. Geistlicher Impuls 3. Berichte und Informationen von Protokollführer und Vorstand 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Ausschuss und Kassier 7. Wahl der Kassenprüfer 8. Berichte aus der CVJM Arbeit örtliche Arbeit des CVJM Walddorfhäslach CVJM-Zentrum und Freizeiten 9. Verschiedenes 10. Wort auf den Weg Anträge und Vorschläge zu der Tagesordnung können bis 10 Tage vor der Versammlung bei den Vorständen eingereicht werden. Herzliche Grüße im Namen von Vorstand und Ausschuss Helmut Schaal, 1. Vorsitzender CVJM Walddorfhäslach e.v. Freitag, 06. März Uhr Rosenkranz, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Erstkommunion: Gewänderanprobe, Pfarramt St. Franziskus Uhr Weltgebetstag der Frauen, Franziskussaal, Pliezhausen Samstag, 07. März Uhr Firmung: 3. Großgruppentreffen, Gemeindehaus St. Franziskus, Pliezhausen Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen Sonntag, 08. März Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Wortgottesfeier, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, Familiengottesdienst mit den Kommunionkindern und dem Chörle, St. Gebhard Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen

15 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 15 Montag, 09. März Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen Dienstag, 10. März Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen Mittwoch, 11. März Uhr Eltern-Kind-Gruppe, Franziskussaal, Pliezhausen Uhr Erstkommunion: Weggottesdienst, St. Franziskus Uhr Rosenkranz, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Rosenkranz, St. Franziskus Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen Donnerstag, 12. März Uhr Rosenkranz, St. Gebhard Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard Uhr Spätschicht, St. Gebhard Uhr Fastenkurs, Franziskussaal, Pliezhausen Freitag, 13. März Uhr Rosenkranz, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Erstkommunion: Weggottesdienst, St. Franziskus Uhr Chorprobe, Franziskussaal Samstag, 14. März Uhr Eucharistiefeier, Kath. Gemeindehaus, Walddorfhäslach Sonntag, 15. März Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Eucharistiefeier, Rappertshofen Uhr Eucharistiefeier, parallel Kinderkirche, St. Andreas Uhr Wortgottesfeier, St. Gebhard Firmvorbereitung Das nächste Treffen der Firmbewerber steht kurz bevor. Alle Firmlinge der Seelsorgeeinheit treffen sich am kommenden Samstag, den 07. März 2015 um Uhr im Gemeindehaus St. Franziskus in Pliezhausen zum dritten Großgruppentreffen. Inhaltlich geht es dieses Mal mit den Perlen des Glaubens weiter. Liebe Firmbewerber, bringt bitte euer Perlentagebuch, euer Perlenarmband und die Church-Card mit. KURS-WECHSEL 3. Spätschicht Thema: Feuer und Flamme sein! Feuer und Flamme sein, für etwas brennen, aber auch mit dem Feuer spielen. Sich für etwas mit aller Kraft einsetzen, etwas riskieren. Wofür würde ich etwas riskieren? Was riskiere ich, wenn ich für eine Sache brenne? 09. März Uhr in St. Andreas 12. März Uhr in St. Gebhard Dauer der Spätschicht ca. 1 Std. Die Spätschicht beenden wir mit einer Fastensuppe. KGR-Wahl 2015 Am 15. März 2015 wählen Sie den Kirchengemeinderat für die nächsten 5 Jahre. Helfen Sie mit, damit es eine gute Wahl wird. Nehmen Sie auf jeden Fall an der Wahl teil und stärken Sie dadurch das Engagement des Kirchengemeinderates. Wählen Sie per Briefwahl oder geben Sie Ihre Stimme am Wahltag Sonntag, 15. März 2015, im Wahllokal St. Franziskus, Pliezhausen von 8.30 bis Uhr, und im Wahllokal St. Gebhard, Mittelstadt von bis Uhr ab. Die Wahlunterlagen mit der Kandidatenvorstellung müssten Sie spätestens in der Woche vom Februar 2015 erhalten haben, wenn nicht, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Begreift ihr meine Liebe? Zum Weltgebetstag von den Bahamas am 06. März 2015 Traumstrände, Korallenriffe, glasklares Wasser: das bieten die 700 Inseln der Bahamas. Sie machen den Inselstaat zwischen den USA, Kuba und Haiti zu einem touristischen Sehnsuchtsziel. Die Bahamas sind das reichste karibische Land und haben eine lebendige Vielfalt christlicher Konfessionen. Aber das Paradies hat mit Problemen zu kämpfen: extreme Abhängigkeit vom Ausland, Arbeitslosigkeit und erschreckend verbreitete häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder. Sonnen- und Schattenseiten ihrer Heimat - beides greifen Frauen der Bahamas in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag 2015 auf. In dessen Zentrum steht die Lesung aus dem Johannesevangelium, in der Jesus seinen Jüngern die Füße wäscht. Hier wird für die Frauen der Bahamas Gottes Liebe erfahrbar, denn gerade in einem Alltag, der von Armut und Gewalt geprägt ist, braucht es tatkräftige Nächstenliebe auf den Spuren Jesu Christi. Der Weltgebetstags-Gottesdienst in Pliezhausen findet am Freitag, 06. März 2015 um Uhr in der katholischen Kirche St. Franziskus statt. Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche sind dazu herzlich eingeladen. Alle erfahren beim Weltgebetstag von den Bahamas, wie wichtig es ist, Kirche immer wieder neu als lebendige und solidarische Gemeinschaft zu leben. Ein Zeichen dafür setzen die Gottesdienstkollekten, die Projekte für Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt unterstützen. Sonntag, 08. März Uhr Gottesdienst, Sonntagsschule und Vorsonntagsschule in Walddorfhäslach Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach Walddorfhäslach eingeladen Uhr Jugendgottesdienst in Reutlingen-Süd, Alexanderstraße 80, anschließend Jugendchorprobe Mittwoch, 11. März Uhr Gottesdienst in Walddorfhäslach Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach Walddorfhäslach eingeladen Samstag, 14. März Uhr Markungsputzete Treffpunkt Schillerplatz (Ausweichtermin bei schlechtem Wetter: 21. März 2015, Uhr) Allgemeine Informationen unter (international) und (Süddeutschland). Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen! Weltgebetstag 2015 Zur Feier des Gottesdienstes zum Weltgebetstag der Frauen laden wir Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche am Freitag, 6. März 2015 in die katholische Kirche St. Franziskus, Schulgasse 12 in Pliezhausen herzlich ein. Beginn ist um 19 Uhr. Unter dem Titel Begreift ihr meine Liebe? stehen in diesem Jahr die Bahamas im Mittelpunkt der Liturgie. Blessed, Chantal E.Y. Bethel/Bahamas Werbung der beste Draht zum Kunden

16 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Einladung zur Mitgliederversammlung Der SV Walddorf lädt alle Mitglieder und Interessierten zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am um 20 Uhr in die Sportgaststätte Weiherwiesen ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung 2. Bericht 1. Vorsitzender 3. Ehrungen 4. Bericht Kassenprüfer 5. Berichte der Sparten: - Fitness- u. Gesundheitssport - Badminton - Fußball (mit Jugendfußball) - Freizeitsport 6. Entlastung des Vorstands 7. Anträge* 8. Neuwahlen 9. Aussprache *Anträge müssen spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen. Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen! Kurse 2014 Montag: Frauengymnastik Trainerin: Andrea Troglauer, Von: Uhr Dienstag: Sanfte Gymnastik 50 plus mit Ergotherapeutin Eva Marstaller Von: Uhr im Spiegelraum (Ballspielhalle) Yoga Trainerin: Monika Nefzger Von: Uhr im Spiegelraum (Ballspielhalle) Donnerstag: Kindertanz 1. Gruppe: Dancing Angels : Schulanfänger Uhr 2. Gruppe: High Lights : ab 9 Jahre Uhr 3. Gruppe: Super Power Girls : ab 11 Jahre Uhr Trainiert wird in der Gemeindehalle. Infos bei Silvana Tel.: Frauentanz Von: Uhr im Spiegelraum (Ballspielhalle) Latin Dance Von: Uhr Alle Infos bei Helga Bulke Tel.: Freitag: Fit und Gesund Von: Uhr Infos bei Silvana Tel.: Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, findet um 19:30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im TV Heim statt. Alle Mitglieder, aber auch Gäste und Freunde des TV Häslach sind dazu herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich über das vergangene Vereinsjahr, die neuesten Entwicklungen und geplanten Aktivitäten für 2015 informieren. Für eine Bewirtung mit Essen und Trinken ist gesorgt! Im Anschluss zeigen wir Ihnen die schönsten Bilder der vielseitigen Aktionen und Feste. Die Geehrten an der Jahreshauptversammlung 2014 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte des 1. und 2. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Hauptkassiers 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Berichte der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter 7. Anträge 8. Entlastung 9. Wahlen (2. Vorsitzender, Hauptkassier, Beisitzer, Kassenprüfer) 10. Ehrungen 11. Verschiedenes Ich freue mich auf Ihr Kommen. Gerd Rein, 1. Vorsitzender Linedance mal anders Am Rosenmontag war bei den Linedancern eine große Faschingsparty. Statt Cowboyhüte waren kreative, witzige und fantasievolle Verkleidungen auf der Tanzfläche. Vom Engel bis zum Teufel- alles war dabei. Wir hatten viel Spaß und es war ein gelungener Abend.

17 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17 Kabarett seinen Höhepunkt. In Berkheim im Illertal und in Walddorfhäslach findet am 12. März ein vergnüglicher Filmabend statt. Auch in Kehl, im Landkreis Freudenstadt und in vielen anderen Orten beteiligen sich die Frauenlisten, um auf die noch immer herrschenden Missstände in der Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. So gibt es zum Tag der Roten Tasche Infostände u.a. in Kirchheim unter Teck, Ochsenhausen, Herrenberg, Kehl und Berkheim, denn noch immer verdienen Frauen weniger als Männer. So lange es diese Ungleichheiten gibt, werden wir unseren Finger in die Wunde legen und mit unseren Aktionen darauf aufmerksam machen, so das Fazit der Präsidentin des Dachverbandes der Frauenlisten Baden- Württemberg Susanne Berger. Lesetreff und Literatüüt Am Donnerstag, 5. März findet um 15 Uhr in der Jägerstraße 21 der nächste Walddorfhäslacher Lesetreff statt. Alle lesebegeisterte Frauen und Männer sind herzlich willkommen. Im Mittelpunkt des Nachmittags steht "Der Geiger" von Mechthild Borrmann. Wortmächtiger und klug aufgebauter Thriller. Borrmann verbindet packend Familiengeschichte, Krimihandlung und historisches Lehrstück zu einem stimmigen und unterhaltsamen Ganzen. ZEIT LITERATUR, Krimi-Spezial. Die Lektüren für die nächsten Monate sind ebenfalls schon ausgesucht: Im April "Während die Welt" schlief von Susan Abulhawa und im Mai "Der Trafikant" von Robert Seethaler. Walddorfs 1. Mannschaft vergibt ersten Matchball - bittere Niederlage im Abstiegskampf EK Höfingen CVJM Walddorfhäslach 34:31 (15:13) Leider wieder eine unnötige Niederlage gegen den Tabellenletzten aus Höfingen. Erneut wurden viele Chancen vergeben. Walddorf spielte umständlich im Angriff, suchte viel zu früh den Abschluss. In der Abwehr war man meist einen Schritt zu spät, obwohl Clemens Kern und Christoph Dienes gute Paraden zeigten. Ein Blackout nach der Halbzeitpause führte dann zu einem 8 Tore Rückstand. Walddorf stellte auf eine offensive 3:2:1 Abwehr um und brachte die Höfinger Mannschaft dadurch völlig aus dem Konzept. Fünf Minuten vor Schluss war man nur noch mit zwei Toren hinten. Doch dann fehlte den Walddorfern am Ende das nötige Glück (Pfosten/Latte /Pfosten), um das Spiel doch noch zu drehen. Danke noch für die tolle Unterstützung der Szene W. Es spielten: Christoph Dienes (Tor), Clemens Kern (Tor), Philipp Komenda (1), Max Alter (4), Jakob Dienes (2), Albrecht Wandel (6), Jan Lerner (2), Manuel Sons (5), Marvin Müller (6), Lukas Alter (5), Trainer und Bericht: Gerhard Nonnenmacher Das nächste Spiel der 1. Mannschaft findet am Samstag, den , um Uhr in Walddorf gegen den EK Köngen statt. Vielfältige Aktionen der Frauenlisten in Baden-Württemberg zum Weltfrauentag und zum Equal Pay Day Gleich zwei Aktionstage fallen in diesem Jahr zeitlich sehr eng aufeinander: Der Internationale Frauentag am 8. März und der Equal Pay Day am 20. März. Mit unterschiedlichen Aktionen beteiligen sich die Mitglieder des Dachverbandes der Frauenlisten Baden-Württemberg e.v. an den beiden Tagen. In Kirchheim unter Teck finden einen ganzen Monat lang vom 28. Februar bis 28. März die FrauenKulturTage statt mit vielen kulturellen, musikalischen und informativen Veranstaltungen. In Rottweil beginnt die Frauenwoche mit dem Weltgebetstag am 6. März und findet am 13. März mit einem musikalischen Literatüüt - voll beliebt Der blaue Bücherwagen in der Häslacher Ortsmitte hat immer sehr viel Besuch. Diese "Tauschbörse" ist sehr beliebt. Es werden aber auch sehr alte Bücher "entsorgt", wir bitten sehr darum, dass nur solche Lektüre in den Wagen kommt, die wir selbst gerne lesen. Mangelware sind immer Kinderbücher, hier würden wir uns freuen, wenn das eine oder andere Werk weitergereicht wird. Einladung zur Hauptversammlung der Frauenliste Walddorfhäslach e.v. Termin: Freitag, 27. März 2015, Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Vereinsraum der Frauenliste, Schulstraße 16, Ortsteil Häslach Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht erinnen 3. Bericht Lesetreff 4. Bericht Vorsitzende 5. Bericht Kassenverwalterin 6. Bericht Kassenprüferin 7. Entlastungen 8. Wahlen 9. Ehrungen 10. Sonstiges Anträge zum Tagesordnungspunkt Sonstiges können bis eine Woche vor der Versammlung bei der Vorsitzenden schriftlich oder per vorsitzende@fl-wh.de eingereicht werden. Ende: 22 Uhr

18 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 05. März 2015, Nummer 10 Terminübersicht Am Freitag, den findet um 19:30 Uhr unsere diesjährige Hauptversammlung statt. Eingeladen sind Frau Bürgermeisterin Silke Höflinger, alle Gemeinderäte, alle Kameradinnen und Kameraden der aktiven Wehr, der Altersabteilung und des Spielmannszuges. Tagesordnung: Begrüßung und Tagesordnung Begrüßung durch Bürgermeisterin Silke Höflinger Bericht des Kommandanten Bericht des Schriftführers Bericht des Kassierers Bericht der Kassenprüfer Bericht der Altersabteilung Bericht des Spielmannszuges Entlastungen des Kommandanten, Schriftführers, Kassierers und des gesamten Ausschusses Beförderungen Verschiedenes Am Sonntag, den findet um 8 Uhr ein Übungsdienst statt. Im Anschluss gehen wir gemeinsam auf den Altenrieter Brezelmarkt. Einladung zur Mitgliederversammlung Sehr geehrte Mitglieder des Fördervereins für das Gustav- Werner-Stift Walddorfhäslach e.v., der Vorstand lädt herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, 17. April 2015 ins Foyer des Seniorenzentrums ein. Beginn ist 19:00 Uhr. Die Tagesordnung wird in Kürze bekannt gegeben. Diesmal sind Satzungsänderungen erforderlich. Wir werden bei der Versammlung auch beschließen, welchen neuen Anschaffungen und unterstützende Maßnahmen der Förderverein im Laufe des Jahres leisten wird. Falls Sie dazu Vorschläge haben, so lassen Sie es bitte die Vorstandsmitglieder schon jetzt wissen. Wenden Sie sich an Roswita Decker-Röckel, Tel.: , Mail: roswita.decker-roeckel@gmx.de, Dr. Roland Kern, Tel.: , Mail: roland.kern@arcor.de oder an Dieter E. Gellermann, Tel.: , Mail: deg@d-e-g.de Bild der Woche Absage des Kaffeenachmittags Alle Aktiven hatten sich bereits auf den ersten Kaffeenachmittag im Seniorenzentrum in diesem Jahr gefreut. Da mussten wir von der Heimleitung erfahren, dass die Grippewelle nicht vor dem Gustav- Werner-Stift Halt gemacht hat und auch noch nicht abgeebbt ist. Um die Genesung der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen und nicht weitere Grippeerreger ins Haus zu bringen, haben wir uns zusammen mit der Heimleitung entschlossen, das Kaffeetreffen am kommenden Sonntag abzusagen. Den bereits angekündigten Tiqua-Chor versuchen wir, zu einem späteren Zeitpunkt für einen Auftritt bei einem Kaffeenachmittag zu gewinnen. Notieren Sie sich aber bitte jetzt schon den Termin des nächsten Kaffeetreffs. Der soll am 10. Mai 2015 stattfinden. Dieser Sonntag ist auch Muttertag. Für die musikalische Begleitung wird die Bläsergruppe des Musikvereins sorgen, die bereits zugesagt hat. Leider gibt es diesen Sonntag keinen Kaffeenachmittag. Die noch nicht abgeklungene Grippewelle hat die Absage notwendig gemacht. Zu Ihrer Sicherheit: Die wichtigen Vollmachten kennen und die idealen Verfügungen nutzen Wer traut sich noch nicht, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Gesundheitsvollmacht auszufüllen? Wer weiß überhaupt, was die drei Dokumente unterscheidet? Dieter E. Gellermann vom Förderverein für das Gustav-Werner- Stift e.v. hat sich mit den unterschiedlichen Formen der Vollmachten beschäftigt und wird sie in einem Vortrag vorstellen. Für unterschiedliche Familiensituationen können ganz unterschiedliche Vordrucke empfohlen werden. In manchen Fällen sollte man die Vollmachten bei einem Notar hinterlegen, aber nicht in allen. Gellermann wird auch an die Dokumente erinnern, die darüber hinaus noch zu berücksichtigen sind wie etwa Bankvollmachten. Termin: Freitag, 20. März 2015; Beginn: 18:30 Uhr Ort: Foyer des Gustav-Werner-Stifts, Stuttgarter Str. 9, Walddorfhäslach Der Eintritt ist frei er / 50er D r Schorsch Von der Umgebung her, Straße mit Kandel und Aussehen der Häuser, könnte dieses Foto Ende der 1940er, um 1950 herum, in der Hauptstraße, der heutigen Dorfstraße, in Häslach, gemacht worden sein. Die Scheune, deren Scheunentor rechts vorn zu sehen ist, wurde abgerissen. An ihrer Stelle wurde neu gebaut. Heute befindet sich an dieser Stelle ein Friseursalon. Die Außentreppe, bzw. Staffel aus Steinstufen, daneben, am Nachbarhaus, gibt es heute noch. D r Schorsch, Georg Walker, gebeugt, nicht allein von der Arbeit oder vom Alter, wohnte mitten im Dorf (heute Dorfstraße 16). So kannte man ihn, so ging er durch die Straße, nicht mehr weit. Sein Haus, weiß verputzt, direkt an der Straße, ist hinter ihm auf dem Foto zu sehen.

19 05. März 2015, Nummer 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 19 Sein Leben war, wie für viele seiner Generation im vergangenen und Ende des vorletzten Jahrhunderts, nicht einfach. Zwei Weltkriege, Inflationszeit, Weltwirtschaftskrise, schwere körperliche Arbeit in der Landwirtschaft und als Maurer, als äußere Umstände, gehörten in seinen Lebenslauf. Persönlich hinzu kam, dass ein Sohn, kurz vor der Konfirmation, durch einen Sturz durchs Garbenloch in der Scheune, tödlich verunglückte. Früh verstarb seine Frau. Die einzige Tochter musste den Haushalt führen. Vier Söhne waren als Soldat im Zweiten Weltkrieg eingezogen worden. Zwei von ihnen, Georg und Hermann, kamen nicht wieder, sie fielen. Die beiden anderen, Emil und Friedrich, kamen nach Krieg und Gefangenschaft wieder. Bildertanzquelle: Helmut und Irmtraud Roth Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter walddorfhaeslach.blogspot.com Viele Grüße aus Walddorfhäslach Ansichtskarten von Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20 Euro. Internet Homepage: kulturgueterverein.de oder / und kulturgüterverein.de. Kunstaktion: haeslacher-esel.de. Blog: walddorfhaeslach.blogspot.com, hier finden sie alte und neue Fotos aus unserer Gemeinde. haeslacher-esel.de - Adresse: info@kulturgueterverein.de. Jahreshauptversammlung Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Kulturgütervereins findet am , Uhr, im Vereinsraum der Gemeindehalle statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Anwesenheitsliste 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Jahresbericht der Vorsitzenden 5. Kassenbericht 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastungen 8. Wahlen 9. Anträge 10. Termine Verschiedenes Die Versammlung ist öffentlich. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Singen - warum...?...weil Singen einfach eine positive Schwingung gibt. Glauben Sie nicht? Ausprobieren!!! Neue Sängerinnen und Sänger sind uns stets willkommen. Singstunde diese Woche am Freitag, , für alle drei Chöre zu den oben angegebenen Zeiten. Fahrzeugbasar des Kinderchors Am Samstag, , findet der 20. Fahrzeugbazar am Bachbruckstüble am Omnibusbahnhof in Walddorf statt. Hier kann alles angeboten und erstanden werden was Räder hat: vom Kinderwagen über Bobbycars und Kinderfahrrädern bis zu Renn- und Mountainbikes. Prüfen Sie Ihren Fahrzeugpark und trennen Sie sich rechtzeitig von Kaumbenutztem, eine Nummer zu klein oder ein Gang zu wenig - für andere ist es vielleicht der Renner. Auch Bobby- Cars, Inliner und Kinderwägen sind im Angebot und warten auf Käufer. Annahme: 10:30 bis 12:00 Uhr Verkauf: 13:00 bis 15:00 Uhr Auszahlung/Abholung: 15:30 bis 16:00 Uhr Kosten: pro Stück 1,- Vermittlungsgebühr Pro erfolgreichem Verkauf 15 % Im Bachbruckstüble bietet sich Gelegenheit für Kaffee und Kuchen (auch zum Mitnehmen) und nette Gespräche. Also rechtzeitig den Fahrzeugpark sichten und herrichten, der Kinderchor Walddorf freut sich auf viele Besucher, Chorgemeinschaftstreffen in Pfrondorf Am Samstag, , 19:00 Uhr laden wir herzlich zum Chorgemeinschaftstreffen nach Pfrondorf ein. Die sechs Vereine der Chorgemeinschaft Neckar-Schönbuchrand bieten mit ihren Chören ein abwechslungsreiches Programm in der Festhalle Pfrondorf. Termine: Samstag, : Fahrradbasar Samstag, : Chorgemeinschaftstreffen in Pfrondorf Sonntag, , 17:00 Uhr: Frühjahrskonzert in der Gemeindehalle Frühjahrskonzert Abschied und Aufbruch Am Sonntag, den 19. April, möchten wir alle Musikbegeisterte zu einem ganz besonderen Konzert in die Gemeindehalle Walddorfhäslach einladen. Es wird das letzte Konzert unter der Leitung von Harry D. Bath sein. Sein Engagement endet auf eigenen Wunsch. Das musikalische Programm spiegelt das Thema des Abends wider: Aufbruch und Abschied; es ist ein Programm, das mit majestätischen, traurigen Klängen beginnt und im schnellem Tanzrhythmus des Charleston-Stils endet.. Das Blasorchester beginnt mit der "Cortège von Mlada von Nikolai Rimski-Korsakov in einem Arrangement von Liontij Dunaev. Der feierlich-pompöse Marsch "Prozession der Fürsten" bildet den 5. Akt der Suite "Mlada", die auf der gleichnamigen Operette basiert. Mit der "Corsican Litany" von Vaclav Nelhybel, eine an- und abschwellende theatralisch gedehnte Totenklage korsischer Klageweiber, beherrschen weiter die traurigen Töne den Saal. Die "Second Suite in F" von Gustav Holst besteht aus vier kurzen Sätzen: ein zweiteiliger Marsch mit einem Euphoniumsolo leitet über zur Trauer einer daheimgebliebenen Seemannsbraut; doch diese Stimmung hält nicht an, rhythmische Schmiedeklänge nehmen ein flottes Tempo auf und führen es zu einer musikalischen Gegenüberstellung von Greensleeves und der Hauptmelodie des ersten Satzes. Mit den "Celtic Flutes" von Kurt Gäble werden als Solistinnen Sabine Schmid und Daniele Pfefferkorn hervorgehoben. Die getragene Einleitung im 4/4-Takt wechselt über eine Flötenkadenz zu einem tänzerischen 6/8-Takt mit virtuosem Flötensolo. Das Stück "A Tribute to Gershwin" beendet den Programmteil des Blasorchesters. Das Arrangement von Naohiro Iwai enthält im schnellen Charleston-Stil "Swanee", Gershwins ersten großen Hit von 1924, "Oh, Lady Be Good" - unvergessen in Ella Fitzgeralds Interpretation - sowie die gefühlsbetonten Evergreens "Someone to Watch Over Me" und " s Wonderful", die beide ins Great American Songbook aufgenommen wurden. Nach der Pause nimmt das Jugendorchester auf der Bühne Platz. Wie schon beim Schülervorspiel im Februar, nimmt auch dieses Mal wieder das Jugendorchester aus Großbettlingen mit teil. Um die Konzertreise in den Pfingstferien vorzubereiten, wird jede Gelegenheit zum gemeinsamen Musizieren genutzt.

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf Vorbemerkungen Die Stadt Warendorf ist gemäß 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz NRW als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der 15 Abs. 1

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Stadt Neuenbürg Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer vom 18.09.1996 i.d.f. der Änderung vom 16.03.2005 Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg. - März 2012 INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg. - März 2012 INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung 1 BENUTZUNGSORDNUNG INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung für die Häckselplätze im Landkreis Ludwigsburg 1. Allgemeines 2. Geltungsbereich 3. Aufsicht 4. Benutzer 5. Annahmebedingungen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) 1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698)

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach - Hundesteuersatzung (Redaktionelle Fassung) vom 21. November 1996, geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2000 und vom

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)

Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof der Kreisstadt St. Wendel vom

Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof der Kreisstadt St. Wendel vom Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof der Kreisstadt St. Wendel vom 20.12.2005 1 Allgemeines (1) In Verfolgung seiner abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen betreibt der Abfallentsorgungsbetrieb

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Pfullendorf

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Pfullendorf Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Pfullendorf Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet.

Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet. Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) Satzungen über die Erhebung einer Hundesteuer (E R S E T Z UN G S S A T Z U N G) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 16. Dezember 1992 i.d.f. vom 10. Dezember 2008 Inhaltsübersicht: I. ALLGEMEINES 1 Öffentliche

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fritzlar

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fritzlar Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des 7 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Satzung über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R 9.1 GEMEINDE LEINGARTEN LANDKREIS HEILBRONN S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R Der Gemeinderat der Gemeinde Leingarten hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie

Mehr

Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl

Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2012 09.05.2012 Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. 48308 Senden, 18.11.2013 Mitglieder des Sozialausschusses Nachrichtlich: Mitglieder des Gemeinderates Zur Sitzung lade ich ein am Dienstag, 26.11.2013, 18.00 Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. gez.

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim Gemeinde Bietigheim Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bietigheim Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden Württemberg sowie 2, 5 a,

Mehr

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration

Mehr

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser 13. Sitzung der Leg.-Periode 2006/2011 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 4.6.2007 im Dorfgemeinshaftshaus Fürstenwald Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund 4 in Verbindung mit 19 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Blumberg folgende

Mehr

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 - Spielplatzbenutzungsordnung - LESEFASSUNG Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Amtliches Bekanntmachungsblatt der kostenloses Exemplar Nr. 01-16. Jahrgang 21. Januar 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Perlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude Vom 24.11.2000 Aufgrund des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Gemeinde Altheim (Alb) Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim (Alb) hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5 a (und) 6 und

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwetzingen. vom 29. Juni 2000 geändert durch Euro-Anpassungs-Satzung vom 17.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwetzingen. vom 29. Juni 2000 geändert durch Euro-Anpassungs-Satzung vom 17. Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwetzingen vom 29. Juni 2000 geändert durch Euro-Anpassungs-Satzung vom 17.Mai 2001 1 Steuergegenstand (1) Die Stadt

Mehr

GEMEINDE BAD BOLL Hundesteuersatzung Seite H2-1

GEMEINDE BAD BOLL Hundesteuersatzung Seite H2-1 Hundesteuersatzung Seite H2-1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Stadtanzeiger 17/ 2011 Veröffentlichungsdatum: 22.10.2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Nach Beschlussfassung durch die

Mehr

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung 562.10 Stadionordnung für das Wasenstadion Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg a. N. in seiner Sitzung vom 24.

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

GEMEINDE LÖCHGAU LANDKREIS LUDWIGSBURG. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GEMEINDE LÖCHGAU LANDKREIS LUDWIGSBURG. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GEMEINDE LÖCHGAU LANDKREIS LUDWIGSBURG Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

OBERBÜRGERMEISTERIN DER STADT BAYREUTH

OBERBÜRGERMEISTERIN DER STADT BAYREUTH OBERBÜRGERMEISTERIN DER STADT BAYREUTH Tagesordnung für die 31. Sitzung des Stadtrates Bayreuth am Mittwoch, den 28.09.2016, um 15:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)

Mehr

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41 STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Walluf im Rheingau. 1 Steuergegenstand

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Walluf im Rheingau. 1 Steuergegenstand Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I Seite 119),

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche

Mehr

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - Gemeindeordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Satzung der Stadt Sigmaringen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Steuergegenstand 3 Steuerbefreiungen 4 Steuerschuldner 5 Steuermaßstab

Mehr