Social Media Marketing und Datenschutz

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3 Social Media Marketing und Datenschutz Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts - einschlägige Normen Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media Marketing 4 Anwendungsfälle Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen 3

4 Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts auf internationale Social Media Dienste Territorialprinzip Ausnahme: EU-Ausland, 1 Abs. 5 BDSG Bsp: Facebook Relevante Normen (TMG; BDSG) Verantwortliche Stelle, 3 Abs. 7 BDSG: Jede... Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. 4

5 Personenbezogene Daten? Definition, 3 Abs. 1 BDSG: Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Sonderfall: IP-Adresse Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden (+) Indirekte Identifizierbarkeit möglich Rechtsfolge: 12 Abs. 1 TMG Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hinsichtlich Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten 5

6 Konsequenzen für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten 12 Abs. 1 TMG: gesetzliche Erlaubnis oder ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Bsp.: Checkbox) Informationspflichten und Herstellung von Transparenz welche Daten in welchem Umfang zu welchem Zweck Widerrufsbelehrung jederzeitige Löschmöglichkeit Zweckbindungsgrundsatz Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen Löschungspflichten nach zweckgemäßem Einsatz 6

7 Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media Marketing (I) Erfordernis einer eigenen DSE? Selbständige Onlinepräsenz? (Bsp.: Blog-Plattform) Selbständige Datenerhebung ire. Plattform? (Bsp: Gewinnspiel, Applikationen) Gestaltung einer rechtmäßigen DSE, 13 Abs. 1 S. 1 TMG: Unterrichtung über Art, Umfang und Zweck deutlich hervorgehobener Hinweis Datenschutzhinweise -link auf Homepage no more than 2 clicks away 7

8 Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media Marketing (II) P1: Einbindung von Drittinhalten P2: Nutzertracking mittels Cookies P3: Google Analytics P4: Social Plugins (Bsp: Like-Button ) 8

9 P1: Einbindung von Drittinhalten Bsp: Einbindung von Bildern, Videos, Kommentaren IP-Adresse desjenigen, der das Angebot nutzt, wird an den Anbieter der eingebundenen Inhalte und Dienste vermittelt Datenschutzrechtliche Bewertung: Grds.: Einwilligung bei Einbindung personenbezogener Daten Ausnahme: Zulässigkeit gemäß 15 Abs. 1 TMG: Voraussetzung: Datenerhebung ist erforderlich zur Ermöglichung der Inanspruchnahme des Telemedien-Dienstes Bsp: Youtube (+) Bsp: Like-Button (wohl (-)) 9

10 10 Bsp.: Einbindung von Drittinhalten

11 P2: Nutzertracking mittels Cookies Erfassung von Nutzerverhalten und online Interaktionen zwecks Werbung, Marktanalyse woher, wohin, wie lange, welche Links etc. Umsetzung mittels Cookies Grundsatz: Einwilligung des Betroffenen erforderlich bei Verwendung nicht pseudonymisierter Daten (bspw. vollständige IP-Adresse) Bei Zusammenfassung der Daten zu pseudonymem Profil: EGL zur Verwendung des pseudonymen Profils gemäß 15 Abs. 3 TMG : Voraussetzungen Keine Zusammenführung des Nutzungsprofils mit weiteren Daten des Trägers Hinweis auf Widerspruchsrecht Kein Widerspruch des Nutzers (opt-out) 11

12 P2: Nutzertracking mittels Cookies Erfassung von Nutzerverhalten und online Interaktionen zwecks Werbung, Marktanalyse woher, wohin, wie lange, welche Links etc. Umsetzung mittels Cookies Grundsatz: Einwilligung des Betroffenen erforderlich bei Verwendung nicht pseudonymisierter Daten (bspw. vollständige IP-Adresse) Bei Zusammenfassung der Daten zu pseudonymem Profil: EGL zur Verwendung des pseudonymen Profils gemäß 15 Abs. 3 TMG : Voraussetzungen Keine Zusammenführung des Nutzungsprofils mit weiteren Daten des Trägers Hinweis auf Widerspruchsrecht Kein Widerspruch des Nutzers (opt-out) 13

13 Vorgaben des Düsseldorfer Kreises zum Nutzertracking Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten Zusammenfassung der Vorgaben für Nutzertracking: 1. Einwilligung bei personenbez. Daten (sonst: Kürzung IP) 2. Widerspruchsmöglichkeit bei pseudonymen Profilen 3. Zusammenführungsverbot mit Daten des Trägers 4. Belehrung über Datenerhebung und Rechte (DSE) 14

14 P3: Google Analytics Kostenloser Analyse- und Trackingdienst Installation durch Einbettung eines Codes in einer Website Vorgaben des Düsseldorfer Kreises für Nutzung: Anonymisierung der IP-Adresse Unterrichtung der Besucher, 13 Abs. 1 S. 2 TMG Widerrufsbelehrung und Widerrufsmöglichkeit Zusammenführungsverbot Auftragsdatenverabeitungsvereinbarung, 11 BDSG Mustervertrag von Google unter: 15

15 P4: Nutzeranalyse mit Social Plugins (Bsp: Like-Button ) Plugins als Analysewerkzeug für FB Bei Aufruf einer Website mit Like-Button erhebt FB Daten Uhrzeit, URL, Browser, IP-Adresse des Besuchers etc. Datenschutzrechtliche Problematik der Plugins: Erfassung der Nutzerdaten selbständig, ohne Nutzer darüber zu informieren Erfassung der Nutzerdaten unabh. von FB-Anmeldung oder Mitgliedschaft Keine Widerspruchsmöglichkeit für Nutzer Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Verwender Laut Düsseldorfer Kreis (+) Risikominimierung: 2-Klick-Lösung Entscheidung über Aktivierung nach Info Problem: Umfang und Zweck der DV unbekannt 13 Abs. 4 TMG 16

16 17 Muster Datenschutzerklärung Like-Button

17 Rechtsfolgen bei datenschutzrechtlichen Verstößen Bußgeld, 16 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 TMG Bis zu EUR Abmahnung? h.m.: kein Wettbewerbsverstoß isv. 4 Nr. 11 UWG Ausn.: gezielter, geplanter Verstoß zwecks Gewinnerzielung Imageschaden 18

18 Empfehlungen Möglichst umfassende Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen: Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Datenerhebung und verarbeitung in DSE Umfassende Einwilligungen der Nutzer einholen Keine Zusammenführung personenbezogener mit pseudonymen Daten Bei Like-Button -Einsatz: 2-Klick-Lösung 19

19 ### lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwälten Friedrichstraße Berlin

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