Recht gegen rassistische Diskriminierung
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- Theresa Mareke Böhme
- vor 7 Jahren
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1 Recht gegen rassistische Diskriminierung Orientierungshilfe für den Alltag Schulung im Auftrag von: Fachstelle Integration Kanton Bern 1 Rechtsratgeber Rassistische Diskriminierung Zweck: Handbuch für Betroffene, Beratungsstellen, Behörden, Unternehmen Prävention & Intervention unterstützen Aufbau: Definition, Chancen und Risiken, Rechtslage (nach Formen/nach Lebensbereichen), Verfahren Anliegen: Perspektive auf atypische Rechtsnormen ausweiten 2
2 Inhalt & Rolle des Rechts? 3 Brennpunkte im Alltag Fallgeschichte Ihre Rolle Ausgang Rolle des Rechts 4
3 Ziel heute: Sensibilisierung zur Rolle des Rechts Rechtsverständnis stärkt Sensorium für die Einordnung der Problematik, Sensibilität für rassistische Konflikte, zielorientierte Prävention von rassistischen Konflikten, adäquate Intervention bei rassistischen Konflikten.» Recht ist weniger als man hofft, aber mehr als man denkt. «5 Begriffsklärungen Rassismus Einordnung der Menschen aufgrund ihrer kulturellen Eigenart, physiognomischer Eigenschaft oder ihrer Nationalität in naturgegebene Gruppen, Zuordnung von weitestgehend unveränderbaren psychischen Eigenschaften, die zu einer Hierarchisierung bzw. entwertender Diskriminierung führt. Ethnisch-kulturelle Diskriminierung Handlung oder Unterlassung, beruhend auf einer direkten oder indirekten Anknüpfung an Merkmale Rasse, Ethnie, Religion, Herkunft, Sprache oder fahrende Lebensform, zu einer Benachteiligung oder einer mit benachteiligenden Stereotypen behafteten Bevorzugung führend, ohne Rechtfertigung (gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit) 6
4 Definition des Rechtsratgebers «Rassistische Diskriminierung umfasst sämtliche Ungleichbehandlungen, Äusserungen oder Gewalttaten, die bewirken (oder mit denen beabsichtigt wird), dass Menschen wegen ihrer äusseren Erscheinung ( Rasse ) oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion herabgesetzt werden.» 7 Rechtsnormen Ausdrückliches Antirassismusrecht Völker- und verfassungsrechtliche Verbote der ethnisch-kulturellen Diskriminierung Grundlage: Art. 8 Abs. 2 BV, Art. 11 KV SH Adressaten: Staatliche Institutionen, Private (die staatliche Aufgaben wahrnehmen) Verbot: Sachlich nicht gerechtfertigte staatliche Benachteiligung Strafrechtliche Verbote der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie, Religion Grundlage: Art. 261 bis StGB, Art. 171c MStG Adressaten: Individuen Verbot: öffentliche rassistische Äusserungen, Gewalt und Leistungsverweigerung Implizites Antirassismusrecht Grund- und Menschenrechte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV, 14 KV BE) Anspruch auf (unentgeltlichen und genügenden) Grundschulunterricht Allgemeines Verwaltungsrecht: Willkürverbot (Art. 9 BV, 11 KV BE) Treu und Glauben (Art. 9 BV; 11 KV BE) Spezielles Verwaltungsrecht Leitbild zur Integrationspolitik des Kantons Bern: Bund, Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlich wichtigen Gütern wie Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule: Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern stehen Angebote zur Verfügung, mit denen sie die Unterrichstsprache möglichste schnell lernen und dmait dem Unterricht im Klassenverband folgen können. (Fördermassnahmen) Privatrechtlicher Persönlichkeitsschutz Grundlage: Art. 27/28 ZGB (allgemein), Adressaten: Individuen Verbot: diskriminierende Äusserungen und Gewalt Staatshaftung 8
5 Strafrechtliches Verbot der Rassendiskriminierung Verbot Schutzobjekte: Rasse, Ethnie, Religion Tatbestände Aufruf zu Hass Aufruf zur Diskriminierung Systematische Verbreitung von rassistischen Ideologen Rassistische Herabsetzung Leugnen, Verharmlosen und rechtfertigen suchen von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verweigerung von für die Allgemeinheit bestimmte Leistungen Rechtsfolgen & Durchsetzung Rechtsfolgen Geldstrafe Freiheitsstrafe Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV, 14 KV BE) Anspruch auf (unentgeltlichen und genügenden) Grundschulunterricht Durchsetzung Offizialdelikt (von Amtes wegen) Anzeige ratsam (=> Nichteintreten oder Eintreten) Voruntersuchung (=> Einstellung oder Einleitung der Untersuchung) Untersuchung (=> Einstellung, Bestrafung oder Anklage) Gerichtsverfahren (=> Schuldspruch oder Freispruch 9 10
6 Diskriminierungsverbot Verbot Verbot der Benachteiligung, die nicht aufgrund eines öffentlichen Interesses begangen wird oder zwar ein öffentliches Interesse besteht, hingegen die Benachteiligung nicht verhältnismässig ist. Verhältnismässigkeit: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Zumutbarkeit Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung Direkte Diskriminierung: unmittelbare Anknüpfung an ein Merkmal (Ethnie, «Rasse», Herkunft, Religion, Sprache). Indirekte Diskriminierung: scheinbar neutrale Regelung, die aber quantitativ oder qualitativ verstärkt benachteiligende Wirkung auf entsprechende Merkmalsträger hat. Rechtsfolgen & Durchsetzung Rechtsfolgen Unterlassung Beseitigung Staatshaftung Durchsetzung (von Amtes wegen) oder Beschwerde/Einsprache/Rekurs gegen Verfügung Aufsichtsbeschwerde gegen systematisches Handeln und gegen Realakt Staatshaftungsklage 11 12
7 Rollen des Rechts: Sensibilisierung, Prävention, Intervention Chancen & Risiken Rollen des Rechts Chancen Der Rechtsweg ist manchmal die einzige Lösung Das Recht als konstruktives Druckmittel Das Recht als Präventionsinstrument Mit dem Recht die Öffentlichkeit sensibilisieren Risiken Unsichere Rechtslage Positive Gerichtsentscheide bringen nicht immer die erwünschte Lösung Beweise sind oft schwierig zu erbringen Wer vor Gericht verliert, muss bezahlen Der Rechtsweg kann Gespräch blockieren Ein Rechtsverfahren wird zusätzlichen Stress auslösen» 5% der Konfliktfälle werden auf dem Rechtsweg gelöst. In etwa einem Fünftel der Konfliktfälle hilft es, wenn man mit dem Recht droht. Bei 50% der Fälle dient es, wenn man Rechtskenntnis beweist. Über die Hälfte möglicher Konfliktfälle werden verhindert, weil man weiss, dass es rechtswidrig ist. Das Recht zu kennen, lohnt sich also! Bei 5% der Fälle werden Lösungen verhindert, weil man vor Gericht geht. Ein Grossteil der Gerichtsfälle kommen die Opfer teuer zu stehen, weil sie verloren gehen. Über die Hälfte der Gerichtsentscheiden zugunsten der Opfer befriedigen diese nicht. 100% der Gerichtsverfahren lösen bei den Klagenden Stress aus. «14
8 Sensibilisierung Rollen des Rechts 15 Prävention Rollen des Rechts 16
9 Intervention Rollen des Rechts 17
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