Technische Anforderungen SwissGAP FGK
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- Heidi Lange
- vor 7 Jahren
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1 0 0 GRUNDANFORDERUNGEN 0 Sektorielle Umsetzung Minor Die Anforderungen an den Betriebszweig Obstbau, den Betriebszweig Gemüsebau, bzw. Kartoffelbau müssen im einzelnen Betriebszweig bei ALLEN Kulturen (auch im geschützten Anbau und bei Kulturen zur Direktvermarktung) eingehalten werden. Ausnahme: Flächen zur Selbstversorgung (z.b. Hausgärten). 0 Überbetriebliche Zusammenarbeit / Lohnarbeiten Minor Für jede Lohnarbeit existiert eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Lohnunternehmer. Bei Änderungen muss diese angepasst werden. Der Lohnunternehmer wird über die SwissGAP-Anforderungen informiert (z.b. mittels Vereinbarung mit Lohnunternehmer ). Der Auftraggeber achtet auf die Einhaltung der SwissGAP-Richtlinien im Zuge der durchgeführten Arbeiten. 0 Aufzeichnungen / Selbstkontrolle Minor Major 4 Major Sämtliche Aufzeichnungen sind zugänglich und mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Neueinsteiger müssen über vollständige Aufzeichnungen von mind. Monaten vor der ersten Kontrolle verfügen. Jeder Betrieb nimmt jährlich eine Selbstkontrolle vor. Die datierten Checklisten liegen vor. Für Abweichungen bei der Selbstkontrolle (keine 00%ige Erfüllung der kritischen Musskriterien und/oder keine 95%ige Erfüllung der nichtkritischen Musskriterien) sind entsprechende Korrekturmassnahmen definiert und umgesetzt. 0 0 BEWIRTSCHAFTUNG UND ÖKOLOGIE 0 Betriebsübersichtsplan und Kulturjournal Major Major Jede Parzelle (Freiland und geschützter Anbau, inkl. Kurzpacht,...) ist eindeutig identifizierbar. Dies kann z.b. erfolgen durch Parzellenplan oder Beschilderung. Zu jeder Parzelle (Freiland und geschützter Anbau) sind Aufzeichnungen vorhanden (angebaute Kultur, sämtliche Massnahmen). 0 Standortmanagement Major Minor Es muss eine Gefahrenanalyse vorliegen: - bei der Erstkontrolle für alle Standorte - bei neuen Parzellen, die erstmals landwirtschaftlich genutzt werden - wenn bei der jährlichen Selbstkontrolle eine Änderung der Gefahren festgestellt wird. Bei festgestellten Risiken müssen Gewichtung und Eintrittswahrscheinlichkeit angegeben werden, sowie die Massnahmen zur Risikovorbeugung oder - kontrolle. Version 04-V, gültig ab / 7
2 0 Ökologie Minor Die ökologischen Ausgleichsflächen und Pufferstreifen müssen nach den Vorschriften des ÖLN dokumentiert sein. 4 Recom. Unproduktive Flächen (nasse Gebiete, nährstoffarme Böden, trockene Standorte, ) werden als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen. 0 0 BODEN UND SUBSTRATE 0 Bodenbewirtschaftung Minor Minor Die eingesetzten Bodenbearbeitungstechniken schonen die Bodensubstanz und -struktur. Die eingesetzten Anbautechniken minimieren eine Bodenerosion (gem. ÖLN). Die Vorschriften an die Bodenbedeckung sind einzuhalten (gem. ÖLN). 5 Recom. Für alle Parzellen ist die Bodenart festgehalten 0 Bodenbegasung Minor Chemische Bodendesinfektionen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen (Gewächshaus, Anzuchtflächen) müssen begründet und aufgezeichnet werden. Minor 0 Substrate Nach chem. Bodendesinfektion: Alle Wartezeiten vor dem Aussäen/Pflanzen gem. Produktetikett sind aufgezeichnet und werden eingehalten. Major Die chemische Sterilisation von Substraten muss mit zugelassenen Mitteln erfolgen und aufgezeichnet werden. (Ort, Datum, verwendetes Mittel, Methode, Anwender, Wartezeit vor dem Aussäen/Pflanzen). Recom. Natürliche Substrate stammen nicht aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Die Herkunft der eingesetzten Substrate kann belegt werden. Recom. Substrate werden recycliert oder fachgerecht entsorgt. Die Verwertung ausserhalb des Betriebes ist mit Lieferscheinen oder Rechnungen dokumentiert VERMEHRUNGSMATERIAL: (SAATGUT, PFLANZGUT UND UNTERLAGEN) 4 0 Qualität und Gesundheit 4 Minor Gekauftes Saatgut, Pflanzgut und Unterlagen ist gesund. Pflanzenpass oder Saatgutetiketten liegen vor. Version 04-V, gültig ab / 7
3 4 Minor Eigene Vermehrung: Zur Überwachung der Gesundheit von Pflanzgut aus Eigenvermehrung erfolgen Kontrollgänge. Ein festgestellter Befall wird dokumentiert. 4 0 Chemische Behandlung und Beizung 4 Minor 4 Minor Zukauf: Falls Saatgut seitens des Anbieters behandelt worden ist, müssen Informationen dazu vorliegen oder abrufbar sein. Eigene Vermehrung: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Anzucht ist aufgezeichnet (analog. PSM-Aufzeichnungen Kap. 7.). 4 0 Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) 4 Major Es werden keine gentechnisch veränderten Produktionsverfahren eingesetzt oder angewendet Aussaat / Pflanzung / Fruchtfolge 4 4 Minor 4 4 Minor Aussaat und Pflanzungen: Termin aufgezeichnet. Bei einjährigen Freilandkulturen gibt es eine Fruchtfolge BEWÄSSERUNG 5 0 Nachhaltige Bewässerung 5 Major 5 Minor Das eingesetzte Bewässerungssystem vermeidet eine Wasserverschwendung. Das eingesetzte Bewässerungssystem ist für die jeweilige Kulturart wirtschaftlich und effizient und als solches in der guten fachlichen Praxis anerkannt. Sofern erforderlich, sind Berechtigungen zur Wasserentnahme vorhanden. Sofern es Einschränkungen zur Wasserentnahme durch die Behörde (lokal, kantonal) gibt, werden diese eingehalten. 5 Recom. Die Wassergaben erfolgen auf Grund von Messwerten (Regenmesser und Bodenkarten, bei Substratkulturen Entwässerungsrinnen, Verdunstungsmesser und/oder Tensiometer). 5 4 Recom. Massnahmen zur Optimierung der Wassernutzung sind auf Merkblättern der Branchen verfügbar 5 5 Recom. Der Wasserverbrauch ist aufgezeichnet. 5 0 Qualität des Bewässerungswassers 5 Major Unbehandeltes Abwasser wird nicht für die Bewässerung genutzt. Version 04-V, gültig ab / 7
4 5 Minor 5 Minor 5 4 Minor Eine Risikoanalyse liegt vor und beinhaltet: Herkunft des Bewässerungswassers, Anfälligkeit auf Verunreinigungen (mikrobielle, chemische und physikalische), Bewässerungsmethode, Zeitpunkt, Art der Kultur (roh verzehrt?). Ergibt die Risikoanalyse (5..) eine Gefährdung, sind Laboranalysen entsprechend dem Risiko verlangt. Bei Überschreitungen: Aufzeichnungen zu getroffenen Korrekturmassnahmen. 5 5 Recom. Die Wasseranalyse wird durch ein für mikrobiologische Analysen akkreditiertes Labor (nach ISO 705) durchgeführt DÜNGUNG 6 0 Nährstoffbedarf + -gehalte 6 Minor Es muss gemäss ÖLN eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz vorliegen. Alle Düngergaben berücksichtigen den Nährstoffbedarf der Kultur und den Bodenzustand. 6 Minor 6 Minor Bei organischen Düngern ist die Nährstoffzufuhr (N-P-K) anhand von Referenzwerten oder Analysen bekannt. Für zugekaufte anorganische Dünger liegt ein Nachweis über die Nährstoffzusammensetzung (N,P,K) vor. 6 4 Recom. Für zugekaufte anorganischen Dünger liegt ein Nachweis über die chemische Zusammensetzung (inkl. Schwermetall) vor. 6 0 Anwendung der Dünger inkl. Fachkompetenz 6 Minor Fachkompetenz der verantwortlichen Person, welche die Menge und Art des Düngers festlegt 6 0 Aufzeichnungen über die Düngung (organisch und anorganisch) 6 Minor 6 Minor 6 Minor 6 4 Minor Die Aufzeichnungen beinhalten: - Parzelle oder Gewächshausbezeichnung - Anwendungsdatum (TT.MM.JJJJ) - Handelsname, Düngertyp und Gehalt - Menge des ausgebrachten Düngers Version 04-V, gültig ab / 7
5 6 5 Minor - Ausbringungsmethode (Maschine, Bewässerung,...) 6 6 Minor - Name des Anwenders Düngerlagerung 6 4 Minor 6 4 Minor 6 4 Minor Minor Minor Major Minor Minor Organischer Dünger Dünger wird getrennt von Pflanzenschutzmitteln gelagert (geschlossene Verpackung, Mauer, Folie, ). Die anorganischen Dünger sind witterungsgeschützt (überdacht oder mit Folie/Blache abgedeckt, oder in Säcken) gelagert. Kalkdünger darf auf dem Feld gelagert werden. Die anorganischen Dünger müssen sauber und abfallfrei gelagert werden: Schutz vor Nagetieren. Die anorganischen Dünger müssen trocken gelagert werden: in gut durchlüfteten Räumen; Schutz vor Regenwasser und/oder Kondenswasser. Dünger darf nicht in Oberflächengewässer oder Grundwasser gelangen können. Flüssigdünger: undurchlässige Barriere mit Kapazität von 0% des Volumens des grössten Behälters. Alle Dünger werden getrennt von Erntegut (Obst, Gemüse und Kartoffeln) gelagert. Es ist ein Düngerinventar des anorganischen Düngers vorhanden; min. alle Monate aktualisiert oder Düngerverbrauch wird laufend aufgezeichnet. Organische Dünger (Gülle, Mist, Kompost) werden an Stellen gelagert, die eine Umweltbelastung vermeiden. 6 5 Major 6 5 Major Es wird kein Klärschlamm eingesetzt. Gülle und Mist werden vor dem Pflanzen/Säen oder bei Baumkulturen vor dem Abblühen eingesetzt und nicht während der Kulturzeit, um die Lebensmittelsicherheit nicht zu gefährden. Version 04-V, gültig ab / 7
6 6 5 Minor Kompost, Substrate von Biogasanlagen: Vor der Ausbringung wurde eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Darin sind berücksichtigt: - Art des organischen Düngemittels, - Herkunft und beabsichtigter Gebrauch, - Kompostiermethode, - unerwünschte Pflanzen ('Unkräuter')/ Saaten, - Schwermetallgehalte, - Zeitpunkt der Ausbringung - Platzierung der organischen Düngemittel (z.b. direkter Kontakt mit verzehrbaren Pflanzenteilen, Fläche zwischen den Pflanzen usw.) PFLANZENSCHUTZ 7 0 Integrierter Pflanzenschutz 7 Minor 7 Major 7 Major Die Fachkompetenz (im integrierten Pflanzenschutz) der verantwortlichen Person ist nachzuweisen. Durch eine angepasste Bewirtschaftung wird das Auftreten und die Intensität des Schädlingsbefalls verringert. Schädlinge und deren natürlichen Feinde werden beobachtet. Falls ein Schädlingsbefall den ökonomischen Wert einer Kultur negativ beeinflussen kann, werden spezifische Schädlingsbekämpfungsmethoden angewendet. Wenn möglich werden nicht-chemische Methoden in Betracht gezogen. 7 0 Auswahl der Pflanzenschutzmittel (inkl. Fachkompetenz) 7 Major 7 Minor 7 Major Fachkompetenz der für die Auswahl der Pflanzenschutzmittel verantwortlichen Person. Liegt eine aktuelle (nicht älter als vom Vorjahr) Pflanzenschutzmittelliste für die angebauten Kulturen vor? Korrekter Einsatz bewilligter Pflanzenschutzmittel entsprechend der Pflanzenschutzmittelliste des Bundes (inkl. Einhaltung weiterer Auflagen wie: Zulassung für entsprechende Kultur und Zielorganismus/Schädling, Anzahl Behandlungen, Anwendungsfristen, Aufwandmengen,...). 7 0 Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 7 Major 7 Major 7 Major Die Aufzeichnungen beinhalten: behandelte Kultur oder Sorte Parzelle oder Gewächshausbezeichnung Anwendungsdatum (TT.MM.JJJJ) Version 04-V, gültig ab / 7
7 7 4 Major Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels (Handelsname) und des Wirkstoffs 7 5 Minor Name des Anwenders 7 6 Minor Haupt-Anwendungsgrund (Angabe des zu behandelnden Schädlings, der Krankheit, der Problemunkräuter) 7 7 Minor Name der für die Anwendung verantwortlichen Person 7 8 Minor Aufwandmenge oder Konzentration 7 9 Minor Applikationstechnik (Gerät) Andere Mittel ausser Dünge- und Pflanzenschutzmittel 7 4 Minor Für andere eingesetzte Substanzen, die nicht unter Dünger oder Pflanzenschutzmittel fallen (Pflanzenstärkungsmittel, Bodenverbesserer etc.), braucht es folgende Aufzeichnungen: Name des Produkts, Parzelle, Datum und Aufwandmenge. Für zulassungspflichtige Produkte liegt eine Anerkennung vor Wartefristen / Lebensmittelsicherheit 7 5 Major 7 5 Major Wartefristen sind dokumentiert und werden eingehalten, Erntedaten aufgezeichnet. Die Kulturen werden nach einer Pflanzenschutzmittelanwendung erst wieder betreten, wenn das Mittel auf den Pflanzen getrocknet ist. Sind zum Wiederbetreten auf dem Produktetikett spezielle Angaben, werden diese befolgt. 7 5 Major Major Das für die Pflanzenschutzmittelbehandlungen verwendete Wasser hat Trinkwasserqualität oder kann anhand einer Gefahrenanalyse als unbedenklich eingestuft werden. Um einer mutwilligen Verseuchung von Produkten vorzubeugen, werden folgende Massnahmen ergriffen: Hilfsstoffe (z.b. Dünger, PSM) werden ausschliesslich aus sicheren Quellen beschafft. Unbefugte Personen und andere Auffälligkeiten sind dem Betriebsleiter zu melden, welcher gegebenenfalls Massnahmen einleitet Lagerung der Pflanzenschutzmittel (inkl. Nacherntebehandlungsmittel) 7 6 Minor 7 6 Major Aufbewahrungsort ist geeignet und stabil Lagerung unter Verschluss: Schlüssel und Zugang zu dem Aufbewahrungsort muss auf die Personen mit einer entsprechenden Instruktion zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln begrenzt sein. Version 04-V, gültig ab / 7
8 7 6 Minor Minor Minor Minor Minor Minor Minor Minor 7 6 Major 7 6 Major 7 6 Minor Minor Minor Minor Schutz vor extremen Temperaturen: gemäss Anforderung der gelagerten Produkte (Verpackungsangabe) feuerfeste Lagereinrichtungen (min. F0 d.h 0 Minuten feuerhemmend oder eine Einrichtung mit vergleichbarer Wirkung wie z.b. Metallschrank) ausreichende Belüftung (in begehbaren Räumen) ausreichende Beleuchtung (Etiketten in den Regalen sind lesbar) Pflanzenschutzmittel sind getrennt von anderen Materialien gelagert. Kreuzkontamination wird vermieden Regale sind aus nicht-absorbierendem Material beschaffen. (z.b. Metall oder Hartplastik oder undurchlässige Auflage) Auffangwanne: min. 0% des Volumens des grössten Behälters. (Wanne unter Pflanzenschutzmitteln oder Türschwelle bei Eingang) Zum Auffangen von versehentlich verschütteten Pflanzenschutzmitteln muss an einem festgelegten Standort absorbierendes Material (z.b. Sägespäne) vorhanden sein. Geeignete Messbecher, Waagen werden zum Abmessen der Pflanzenschutzmittel verwendet. Die Pflanzenschutzmittel werden in der Originalverpackung oder in genau beschrifteten Ersatzverpackungen gelagert. Nicht in der Landwirtschaft zugelassene Mittel (z.b. für den Garten) sind im Lager in separaten Bereichen. Pflanzenschutzmittel in fester Formulierung (Granulate, Pulver) werden oberhalb flüssiger Pflanzenschutzmittel gelagert. Es ist ein jährliches Pflanzenschutzmittelinventar vorhanden; anhand der Ein- und Ausgänge ist der Lagerbestand laufend ermittelbar. Alternativ kann alle Monate inventarisiert werden. Die Rechnungen/Lieferscheine der gekauften Pflanzenschutzmittel werden aufbewahrt Umgang mit Pflanzenschutzmitteln / leere Behälter 7 7 Major Leere Pflanzenschutzmittelbehälter müssen mindestens dreimal mit Wasser gespült werden (oder mittels integriertem Druckspülsystem). Version 04-V, gültig ab / 7
9 7 7 Minor 7 7 Minor Minor Minor Minor Minor Rückstandsanalytik Das Spülwasser der leeren Behälter ist in den Tank der Pflanzenschutzmittelspritze zu entleeren. Restmengen von Spritzbrühen werden stark verdünnt auf einer möglichst grossen Fläche des behandelten Kulturlandes ausgebracht. Ungenutzte Pflanzenschutzmittel werden sicher aufbewahrt und durch einen Händler, ein ausgewiesenes Entsorgungsunternehmen oder eine Giftsammelstelle entsorgt. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter dürfen nicht für einen anderen Zweck wiederverwendet werden. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter werden in Abfallbehältern oder im Pflanzenschutzmittelraum sicher gelagert. Weder Menschen noch Umwelt noch Lebensmittelsicherheit werden dadurch gefährdet. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter werden mit dem Hauskehricht entsorgt. 7 8 Major Die Mindestanzahl Rückstandsanalysen gemäss den Vorgaben des risikobasierten SwissGAP-Rückstandsmonitorings werden gemacht. 7 8 Minor 7 8 Major Major Major Die Probeentnahme erfolgt:. gemäss Vorgehen für die Probenahme. durch eine vom Betrieb unabhängige Person. bei versandbereiter Ware. Die Analysen erfolgen durch ein SwissGAP-anerkanntes Labor. Ein Massnahmeplan liegt vor und wird eingehalten, der das Vorgehen regelt bei: - einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen - einer Überschreitung der definierten Mehrfachrückstände - Rückständen von in der Kultur nicht zugelassenen Wirkstoffen. Die Rückstandshöchstmengen (MRL) des Ziellandes liegen vor. Bei Export wurden die Produzenten über allenfalls strengere Bestimmungen der Rückstandshöchstmengen im Zielland informiert NACHERNTEBEHANDLUNG (z.b. Keimhemmungsmittel, -MCP/Smartfresh) 8 0 Anwendung inkl. Fachkompetenz 8 Major Die verantwortliche Person kann ihre Kompetenz und ihr Wissen über die Anwendung von Nach-Ernte-Pflanzenschutzmitteln nachweisen. Version 04-V, gültig ab / 7
10 8 Major 8 Major 8 4 Major 8 5 Major 8 0 Aufzeichnungen 8 Major 8 Major 8 Major 8 4 Major 8 5 Major 8 6 Major 8 7 Minor 8 8 Minor Die verwendeten Nacherntebehandlungsmittel sind in der Schweiz für das entsprechende Produkt zugelassen. Es liegt ein Verzeichnis der im Nacherntebereich erlaubten Pflanzenschutzmittel vor. Die Benutzungs-Anweisungen gemäss Verpackung werden eingehalten. Das Wasser, welches für Nachernetebehandlungen verwendet wird, hat Trinkwasserqualität. Nacherntebehandlungsmittel werden wie Pflanzenschutzmittel gelagert. Alle Nachernte-Behandlungen sind aufgezeichnet: behandeltes Erzeugnis und Charge/Losnummer Behandlungsort GERÄTE Anwendungsdatum (TT.MM.JJJJ) Behandlungsart (Sprühen, begasen, etc.) Handelsname des Nacherntebehandlungsmittels Aufwandmenge oder Konzentration Name des Anwenders 9 0 Kalibrierung / Wartung Haupt-Anwendungsgrund (Schadereger). Aufzeichnung nicht erforderlich bei Keimhemmung und -MCP. 9 Minor Düngerstreuer, Pflanzenschutzspritzen, Bewässerungssysteme, Wiegevorrichtungen und Temperaturmessgeräte sind funktionstüchtig. Reparaturen sind aufgezeichnet. Die Kalibrierung (Feldtest, Referenzgewicht,...) wird jährlich durchgeführt, wobei der Produzent erklären kann, wie er die Kalibrierung vornimmt. Version 04-V, gültig ab / 7
11 9 Minor HYGIENE Gem. ÖLN alle vier Jahre Spritzentest (nur für zapfwellengetriebene oder selbstfahrende Geräte) bei anerkannten Prüfstellen 0 0 Allgemein: Gefahrenanalyse, Schulungen und Umsetzung 0 Major 0 Major 0 Major 0 4 Major 0 5 Major Der Betrieb verfügt über eine auf seinen Betrieb zugeschnittene Hygiene-Risikoanalyse für die Produktion/das Produktionsumfeld, die Ernte, innerbetriebliche Transporte und Handhabung der Produkte nach der Ernte. Diese berücksichtigt die technische Ausstattung und die Kulturen. Bei Änderungen wird sie aktualisiert. Der Betrieb verfügt über - aus der Risikoanalyse entwickelte - Hygieneanweisungen (Vorbeugemassnahmen). Der Betriebsleiter oder eine andere benannte Person ist für die Umsetzung der Hygieneanweisung verantwortlich. Die Arbeitskräfte erhalten ihrer Tätigkeit entsprechende Hygieneanweisungen. Die Schulungen werden dokumentiert. Die Arbeitskräfte setzen die Hygieneanweisungen praktisch sichtbar um. 0 0 ERNTE 0 Sauberkeit bei der Ernte (inkl. Gebinde) Minor Major Major 4 Major 5 Minor 6 Major Wo eine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit besteht z.b. durch übermässige Aktivitäten von Tieren (z.b. hohe Dichte von Wildtieren, Schadnagern,Verkotung durch Hunde), werden z.b. Pufferzonen, Zäune,... erstellt. Wiederverwendbare Erntegebinde, -werkzeuge (z.b. Scheren, Messer, Baumscheren, ) und die Erntemaschinen werden vor Gebrauch gesäubert und gewartet. Gebinde für Produkte werden nur zur Aufbewahrung von Produkten genutzt. Bei anderer Verwendung müssen diese vor der Wiederverwendung im Lebensmittelbereich sauber sein. Betriebszugehörige Transportmittel (inkl. solche, die neben dem Transport von Ernteprodukten auch für andere Zwecke eingesetzt werden) sind sauber und funktionstüchtig. Für Gewächshäuser sind schriftliche Anweisungen für den Umgang mit Glasbruch und/oder gebrochenem, durchsichtigem Hartplastik vorhanden Eis oder Wasser, das bei der Ernte benutzt wird, weist Trinkwasserqualität auf. Es wird hygienisch angewendet, um eine Verunreinigung der Produkte zu vermeiden. Version 04-V, gültig ab / 7
12 7 Minor 8 Major Erntearbeiter haben innerhalb 500m Zugang zu sauberen Toiletten oder die Möglichkeit, diese mindestens einmal pro Halbtag mit einem Fahrzeug aufzusuchen. Feldtoiletten kontaminieren die Produkte nicht. Die Hände werden gewaschen, wenn sie zu einer Verunreinigung des Erntegutes führen könnten. Erntearbeiter haben Zugang zu sauberen Händewaschgelegenheiten (z.b. Kanister mit Trinkwasser oder alkoholbasierte Händehygiene). 0 Endverpackung auf dem Feld Major Major Major 4 Minor Produkte, die direkt auf dem Feld ins Endverkaufsgebinde gepackt werden, müssen über Nacht vom Feld entfernt werden. Alle Produkte, die direkt auf dem Feld ins Endverkaufsgebinde gepackt werden, werden vor Verunreinigungen geschützt. Die Kurzzeitabstellplätze sind sauber. Das Verpackungsmaterial ist sauber gelagert. Reste von Verpackungsmaterialien und andere, nicht vom Produkt stammende Abfälle, werden vom Feld entfernt. 0 0 LAGERUNG, WASCHEN, VERARBEITUNG 0 Personalhygiene Minor Major Major In Packbereichen sind Hinweise mit den wichtigsten Hygieneanweisungen für Arbeiter und Besucher sichtbar angebracht. Die Arbeitskräfte haben Zugang zu sauberen Toiletten und Händewaschmöglichkeiten. Die Toiletten dürfen sich nicht zum Pack- und Lagerbereich hin öffnen, ausser sie haben selbstschliessende Türen. Die Hände werden gewaschen, wenn sie zu einer Verunreinigung der Produkte führen könnten. Es gibt sichtbare Hinweise, welche die Arbeitskräfte anweisen, ihre Hände zu waschen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen. 4 Minor Rauchen, Essen und Trinken sind in Produktions- und Lagerbereichen verboten. (Ausgenommen ist der Konsum von Trinkwasser). 5 Recom. Alle Arbeitskräfte tragen saubere, für den Zweck geeignete Arbeitskleidung (z.b. Kittel, Schürzen, Ärmel, Handschuhe). (gemäß Gefahrenanalyse) 0 Pack- und Lagerbereiche (Betriebseinrichtungen) Minor Minor Die Einrichtungen und die Ausrüstung zur Handhabung der Produkte (z.b. Verfahrenslinien und -maschinen, Wände, Böden, Lagerstätten, Paletten, usw.) sind sauber und/oder gewartet. Ein Wartungs-/Reinigungsplan legt die Häufigkeit und die Vorgehensweisen der Wartung/ Reinigung fest. Die Reinigungsmittel, Schmieröle, usw. werden getrennt von Verpackungslinien oder Lagerbereichen aufbewahrt, um eine chemische Verunreinigung der Produkte zu vermeiden. Version 04-V, gültig ab / 7
13 Minor 4 Minor 5 Major 6 Minor 7 Minor 8 Major 9 Minor 0 Minor Reinigungsmittel, Schmieröle, usw. die mit Produkten in Kontakt kommen könnten, sind für den Lebensmittelsektor anerkannt. (z.b. Angabe auf Etikette). Aussortierte Produkte und Abfallstoffe werden in ausgewiesenen Bereichen gelagert. Diese Bereiche werden regelmässig gereinigt und desinfiziert, um eine Verunreinigung der Produkte zu vermeiden. Abfallbehälter bei Rüst- und Sortieranlagen werden mindestens täglich geleert und bei Bedarf gereinigt. Bei den Glühbirnen und Fassungen, die über den Produkten hängen (Lager, Verarbeitungs- und Packlinien, Speditionsbereich), handelt es sich um Sicherheitsbirnen und -fassungen oder um solche, die geschützt/abgeschirmt sind, um bei Bruchschäden eine Verunreinigung der Lebensmittel zu vermeiden. Für den Umgang mit Glasbruch und/oder gebrochenem, durchsichtigem Hartplastik in Bereichen der Produkthandhabung und Lagerung sind schriftliche Anweisungen vorhanden. Das Verpackungsmaterial ist sauber und unter hygienischen Bedingungen gelagert. Verpackte Produkte werden bei konstanter Temperatur und Luftfeuchtigkeit gelagert (gem. Risikoanalyse). Dies ist dokumentiert. Die Richtigkeit der Waagen und Thermometer wird regelmässig überprüft (z.b. mittels Referenzgewicht, zweiter Thermometer, ) Der Zugang für Tiere zu Bereichen mit offenen Lebensmitteln ist eingeschränkt, um eine Verunreinigung der Produkte zu vermeiden. Minor Schädlinge werden in den Pack- und Lagerbereichen überwacht und reduziert. Notwendige Massnahmen der Schädlingsbekämpfung sind aufgezeichnet. Recom. In geschlossenen Räumen verwendete Transportmittel (z.b. Stapler) vermeiden eine Produktverunreinigung durch Rauchemissionen. Gabelstapler und andere angetriebene Transportfahrzzeuge sind elektrisch oder mit Gas betrieben. 0 Waschen Major Major Das Waschwasser für die Endbehandlung der Produkte muss Trinkwasserqualität aufweisen. Das Wasser, das für die Endbehandlung der Produkte wieder verwendet wird, wird vorher gefiltert und desinfiziert. Feste und gelöste Bestandteile werden entfernt. Die ph-werte sowie die Konzentrations- und Gefährdungswerte der Desinfektionsmittel werden regelmässig überwacht und aufgezeichnet. Die Reinigung der Filter erfolgt in Abhängigkeit von Nutzung und Wasservolumen. Recom. Sofern eigene Wasseranalysen notwendig sind, werden diese durch ein für mikrobiologische Analysen akkreditiertes Labor (nach ISO 705) durchgeführt. Version 04-V, gültig ab / 7
14 0 0 ABFALL UND UMWELTMANAGEMENT 0 Abfälle Minor Im Betrieb anfallende Abfallstoffe sind im Abfallkonzept der Gemeinde gelistet. Major Abfall wie auch Öl- oder Treibstofflachen müssen beseitigt werden. Anfallender Abfall in kleinen Mengen in gekennzeichneten Bereichen wird akzeptiert, ebenso wie Abfälle vom aktuellen Arbeitstag. Recom. Organische Abfälle werden kompostiert und zur Bodenverbesserung verwendet. Die Kompostierungsmethoden stellen sicher, dass keine Gefahr der Krankheitsübertragung besteht. 4 Recom. Ein Massnahmenplan zur Verminderung von Abfall und Umweltverschmutzung wurde entwickelt und umgesetzt. Eine Wiederverwertung ist der Entsorgung in Deponien oder einer Verbrennung vorzuziehen. 0 Energieeffizienz Recom. Bei Neuanschaffungen werden Fahrzeuge/Geräte mit einem optimalen Energieverbrauchswert gekauft. Der Gebrauch von nichterneuerbaren Energiequellen wird auf ein Minimum reduziert ARBEITSSICHERHEIT, SOZIALE BELANGE 4 0 Allgemein: (Analyse, Schulung ) 4 Minor 4 Minor 4 Major 4 4 Minor 4 5 Major 4 6 Minor Es liegt eine schriftliche Gefahrenanalyse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vor. Beispiele für Gefahren sind u.a.: bewegliche Maschinenteile, Zapfwellen, elektrischer Strom, Lärmbelastung, Staub, Vibrationen, extreme Temperaturen, Leitern, Pflanzenschutzmittellager, Kraftstofflager, Güllebehälter etc. Bei betrieblichen Änderungen wird sie aktualisiert. Für die in 4.. erkannten Gefahren liegt ein schriftliches Präventivkonzept betreffend Arbeitssicherheit vor. Die Betriebsleitung bestimmt einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Arbeitssicherheit sowie der sozialen Belange. Alle Arbeitskräfte wurden gemäss dem "Präventivkonzept Arbeitssicherheit" geschult. Die Schulungen werden dokumentiert. Die Arbeitskräfte verhalten sich gemäss den Instruktionen. Alle Personen die mit gefährlichen Stoffen und Geräten (gem. Gefahrenanalyse 4..) arbeiten, verfügen über die ihrem Tätigkeitsbereich entsprechende Qualifikation resp. haben eine entsprechende Schulung erhalten. Mindestens eine Person mit Erste-Hilfe-Schulung ist auf dem Betrieb ( Person pro 50 Angestellte). Die Erste-Hilfe-Schulung wird alle 5 Jahre aufgefrischt. Version 04-V, gültig ab / 7
15 4 0 Warnhinweise / Notfallpläne 4 Minor 4 Minor 4 Minor 4 4 Minor Betriebsbesucher und Dienstleister werden über Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneanforderungen in Kenntnis gesetzt. Die Verhaltensregeln für Betriebsbesucher sind an einem gut sichtbaren Ort angebracht. Für alle Arbeitskräfte sind gut ersichtliche und verständliche Unfall- und Notfallverfahren vorhanden, die das Vorgehen in Not-Situationen beschreiben. Das Verfahren muss folgendes enthalten: - Betriebsadresse oder -koordinaten - den Verantwortlichen - eine Liste der aktuellen Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr, Arzt, Ambulanz) Sinnvollerweise sind folgende Infos zusätzlich enthalten: - Standorte von: Feuerlöscher, Notausgängen, Notfall-/ Hauptschalter für Strom, Wasser, Gas - Anweisung, wie Unfälle gemeldet werden sollen Ein gut sichtbarer Notfallplan ist max. 0 Meter vom Pflanzenschutzmittellager und von Anmischplätzen entfernt. Dauerhafte und lesbare Warnhinweise müssen auf mögliche Gefahren hinweisen, im Minimum beim Eingang zum Pflanzenschutzmittellager. Weitere Gefahren sind: Düngerlager, Treibstofftanks, etc. 4 0 Schutzausrüstung + Erste Hilfe 4 Major 4 Major 4 Minor 4 4 Minor Für alle Arbeiten in den SwissGAP-Sektoren: Den Arbeitskräften stehen je nach Arbeit angemessene Schutzausrüstungen wie geeignetes Schuhwerk, wasserdichte Kleidung, Schutzanzüge, Gummihandschuhe, Schutzmaske, angemessener Atem-, Ohr- und Augenschutz etc. zur Verfügung. Diese sind in gutem Zustand. Sie entsprechen den Anforderungen der Gebrauchsanweisungen. Pflanzenschutz: Die Schutzkleidung wird nach Gebrauch je nach Verschmutzungsgrad gereinigt. Anzüge werden separat von privaten Kleidern gewaschen. Einwegschutzausrüstung wird nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Die Schutzkleidung und -ausrüstung wird ausserhalb des Pflanzenschutzmittellagers / -schranks gelagert, um eine Kontamination zu verhindern. Pflanzenschutz: Für den Fall einer Kontamination des Anwenders ist die Möglichkeit zum Auswaschen der Augen (z.b. Augendusche) und ausreichend sauberes Wasser innerhalb von 0m vom Pflanzenschutzmittellager und vom Anmischplatz vorhanden. Der Standort dieser Einrichtungen ist zu beschildern. Auf dem Betriebsareal und bei Feldarbeiten sind vollständige und funktionstüchtige Erste-Hilfe-Kästen zugänglich. 4 5 Minor Schutzvorrichtungen sind an allen Maschinen vorhanden Soziale Belange 4 4 Minor Angestelltenwohnungen auf dem Betrieb sind bewohnbar und mit den grundlegenden Einrichtungen ausgestattet. d.h: Dach, Fenster und Türen, Trinkwasser, Toiletten und Abflüsse. Version 04-V, gültig ab / 7
16 4 4 Minor Den Arbeitskräften steht ein geeigneter Pausenplatz zur Verfügung. Eine Handwaschgelegenheit und Trinkwasser ist vorhanden. Mitgebrachte Lebensmittel können deponiert werden. 4 4 Recom. Die Arbeitskräfte verfügen über geeignete Umkleidemöglichkeiten und Kästchen für die persönlichen Gegenstände Recom. Zwischen der Geschäftsleitung und den Arbeitern finden regelmässige Treffen (mindestens einmal jährlich) zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie soziale Belange statt. Die Treffen werden aufgezeichnet. Der Kontrolleur bewertet den Inhalt nicht Recom. Alle Arbeitskräfte, die mit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln betraut sind, können sich jährlich freiwillig einem Gesundeitscheck zu unterziehen. Der Gesundheitscheck entspricht der nationalen oder regionalen Regelung. Wünscht der Mitarbeiter einen sochen Gesundheitscheck, so ist er für diese Zeit von der Arbeit freizustellen RÜCKVERFOLGBARKEIT UND KENNZEICHNUNG 5 0 Qualitative Rückverfolgbarkeit: Trennung von Produkten 5 Major 5 Major 5 4 Major 5 5 Major 5 7 Major Nur auf dem eigenen Betrieb angebaute Ware wird unter eigenem Namen an zertifizierte Vermarkter geliefert. Auf dem eigenen Betrieb bedeutet: - eigene Flächen - Flächenabtausch SwissGAP-Ware stammt von anerkannten Produzenten oder zertifizierten Vermarktern. Jedes Produkt lässt sich zurück zum Lieferanten und vorwärts bis zum Abnehmer verfolgen. Es ist jederzeit und für alle Produkte im Betrieb ersichtlich, ob es sich um SwissGAP Ware handelt oder nicht. Die Trennung von SwissGAP zu anderer Ware ist sichergestellt. Warenausgang: Zertifizierte SwissGAP-Produkte sind auf Lieferpapieren (Lieferscheinen / Rechnungen) deklariert. 5 0 Quantitative Rückverfolgbarkeit: Warenflusskontrolle 5 Major 5 0 Logonutzung Ein Vergleich der produzierten und/oder zugekauften Mengen mit den verkauften Mengen zeigt, dass nicht mehr SwissGAP-Ware verkauft wurde als auf dem Betrieb produziert bzw. zugekauft wurde. Je nach Produkt sind Lagermengen (Inventar) und Verluste (Lagerschwund, Sortierabgang, Verarbeitungskoeffizienten) bei der Berechnung berücksichtigt. 5 Major Der Betrieb nutzt "SwissGAP" (Wort, Marke oder Logo) gemäss dem SwissGAP-Logoreglement. SwissGAP (Wort, Marke oder Logo) darf niemals auf dem Endprodukt, auf der Verkaufsverpackung oder am Verkaufsort erscheinen. Eine Verwendung vom Zertifikatsinhaber in jeglicher geschäftlichen (Business-to-Business) Kommunikation ist gestattet. Version 04-V, gültig ab / 7
17 5 4 0 Warenrückruf / Qualitätskontrolle 5 4 Major Beschwerden Ausgelieferte, mangelhafte Ware kann zurückgerufen / zurückgezogen werden. In einem jährlich dokumentierten Probelauf sind berücksichtigt: - mögliche Ursachen, die einen Warenrückruf auslösen - verantwortliche Person, die über einen Warenrückruf entscheidet - Vorgehen zur Identifikation der entsprechenden Charge/Menge - Vorgehen zur Benachrichtigung der Abnehmer und der Zertifzierungsstelle 5 5 Major Ein Formular zur Erfassung von Kundenbeschwerden ist vorhanden. Eingegangene Beschwerden und darausfolgende durchgeführte Massnahmen sind aufgezeichnet worden. Version 04-V, gültig ab / 7
Technische Anforderungen SwissGAP FGK
1.0.0 GRUNDANFORDERUNGEN 1.1.0 Leitbild SwissGAP 1.1.1 Major Must Der Betrieb verfügt über das "Leitbild SwissGAP" und beachtet die darin aufgeführten Punkte. 1.2.0 Sektorielle Umsetzung 1.2.1 Minor Must
Checkliste (Technische Anforderungen)
Checkliste (Technische Anforderungen) Betrieb 32021 Die Checkliste ist das Dokument, mit dem der Produzent und der Vermarkter seine jährliche Selbstkontrolle durchführt. Test SGAP/SGA Version 17 Test SGAP/SGA
Checkliste (Technische Anforderungen)
Checkliste (Technische Anforderungen) Betrieb 32021 Die Checkliste ist das Dokument, mit dem der Produzent und der Vermarkter seine jährliche Selbstkontrolle durchführt. Test SGAP 14 Test SGAP 14 Test
Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Revisionsinformation Checkliste Gegenüber dem folgenden Dokument Checkliste 01.01.2017 rev01 werden die aufgeführten inhaltlichen en zur Revision gültig. Das Dokument erhält die Version 01.01.2017rev02.
Nr ab cd ef Kontrollpunkt Erfüllungskriterium Kriterium 4 MODUL FÜR OBST UND GEMÜSE T SORTEN UND PFLANZGUT T2
Code Ref: IFA 20 CP Version: 20-March05 Seite 1 von 13 Nr ab cd ef Kontrollpunkt Erfüllungskriterium 4 MODUL FÜR OBST UND GEMÜSE T1 4 1 SORTEN UND PFLANZGUT T2 4 1 1 Wahl der Sorte oder des Pflanzguts
Kontrollierte landwirtschaftliche
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