Das ehemalige Jugendschutzlager Uckermark (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort

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1 Das ehemalige Jugendschutzlager Uckermark (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort Katja Anders/Anette Dietrich/Lisa Gabriel/Margrit Hille/ Roman Klarfeld/Andrea Nachtigall/Lena Nowak Ein geschlossenes, rostendes Eisentor, Zaunpfähle, verbogener Stacheldraht und vor uns große pinkfarbene Druckbuchstaben, auf eine steinerne Wand gesprüht: Zum ehemaligen Jugend-KZ Uckermark für Mädchen und junge Frauen und späteren Vernichtungslager. An der Aufschrift dieses provisorischen Wegweisers vorbei steigen wir durch eine Lücke im Zaun und folgen einem holprigen Weg, der durch eine unüberschaubare Landschaft aus Erdhügeln, verwildertem Gras, Gestrüpp und vereinzelten Birken und Apfelbäumen führt. Linker Hand stehen undefinierbare Bauruinen. In den nachträglich zugemauerten Fenstern fehlen Steine, die Wellblechdächer darüber sind mit Löchern übersät. Betonpfeiler und -wände erstrecken sich über einen großen Teil des von uns einsehbaren Areals. Es sind Überreste der militärischen Nachkriegsnutzung durch sowjetische Truppen. Auf diesem Gelände befand sich zwischen 1942 und 1945 das sogenannte Jugendschutzlager Uckermark, wie es im nationalsozialistischen Sprachgebrauch hieß. Der Zustand des Ortes nach mehr als 65 Jahren nach der Befreiung vom Nationalsozialismus veranschaulicht die lange Zeit fehlender Auseinandersetzung mit einem bestimmten Kapitel nationalsozialistischen Terrors: die Verfolgung unangepasster junger Frauen und Mädchen, die zu gesellschaftlichen Außenseiterinnen gemacht und als sogenannte Asoziale inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden. Noch immer finden wir ein unwegsames Gelände vor statt einem sichtbaren und öffentlich regulär zugänglichen Ort des Gedenkens, der Anerkennung, Erinnerung und Mahnung. Erst 2012 ist eine Entscheidung zum Rückbau der ehemaligen Panzer- und Lagerhallen der Sowjetarmee getroffen worden. Wie das Gelände anschließend als Gedenkort gestaltet werden soll, diskutieren noch

2 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 7 immer die involvierten Interessengruppen und politischen Akteur_innen 1 in einem Gremium, das sich Uckermark-AG nennt. Dieser einleitende Text der Forschungswerkstatt Uckermark soll den historischen Hintergrund des ehemaligen Jugendschutzlagers Uckermark beleuchten, die aktuellen Konflikte um und Perspektiven auf einen potenziellen Gedenkort darstellen und zugleich unseren (geschlechterpolitischen) Zugang sowie unsere Positionierung dazu klären. Im Folgenden wird zunächst die Geschichte des ehemaligen Jugendschutzlagers rekonstruiert. Dabei geht es zugleich um die Annäherung an die aktuellen Debatten und Gedenkpraxen verschiedener Initiativen auf dem Gelände. Ein Exkurs zum Thema Nationalsozialismus, Gedächtnis und Geschlecht befasst sich im Anschluss daran mit der Frage, welche Rolle die Kategorie Geschlecht für die Geschichte des Nationalsozialismus und deren Interpretation bzw. Repräsentation spielt. Dieser verdeutlicht die Verschränkung von Geschlecht mit der Kategorie Asozial und der daran geknüpften Verfolgungspraxis. Auch für die Nachgeschichte nach 1945, die Kontinuitäten der Ausgrenzung und das Verschweigen der Verfolgung sogenannter Asozialer im Kontext der deutschen Erinnerungspolitik erweist sich die Kategorie Geschlecht als relevant. Insofern eröffnen sich über eine solche Lesart Anknüpfungspunkte und Perspektiven für den Umgang mit dem Gelände des ehemaligen Jugendschutzlagers Uckermark. Daran anschließend nähern wir uns der spezifischen Erinnerungspraxis des ehemaligen Jugendschutzlagers Uckermark seit den 1950er Jahren und damit zugleich den konfligierenden Positionen zum Umgang mit der Geschichte und dem Ort an. 1 Der Unterstrich verweist auf Subjektpositionen jenseits der heteronormativen Zweigeschlechtlichkeit. Die Frage nach der Verwendung des Unterstrichs für die Zeit des Nationalsozialismus wurde in unserer Gruppe kontrovers diskutiert, da es problematisch erscheint, heutige geschlechterpolitische Interventionen auf den Nationalsozialismus mit seinen spezifischen geschlechtlichen und ideologischen Ausprägungen zu übertragen. Dennoch haben wir uns für eine Verwendung des Unterstrichs entschieden, um den zweigeschlechtlichheteronormativen Konstruktionscharakter von Subjektivität generell (aus heutiger Perspektive) zu betonen. Die Texte dieses Bandes gehen jedoch unterschiedlich mit der Frage der Benennung und Repräsentation von Geschlecht bzw. dem Einsatz einer geschlechtergerechten Sprache um, was (auch) verschiedene geschlechterpolitische Herangehensweisen widerspiegelt und aus diesem Grunde von uns nicht vereinheitlicht wurde.

3 8 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Das Jugendschutzlager Uckermark Geschichte und Gedenken Neben dem Jugend-Konzentrationslager in Moringen, in dem männliche Jugendliche inhaftiert wurden, sowie dem sogenannten Jugendverwahrlager Litzmannstadt (Łódź), einem polnischen Konzentrationslager, in dem hauptsächlich polnische Kinder von Zwangsarbeiter_innen gefangen gehalten wurden, war das Jugendschutzlager Uckermark eines von insgesamt drei NS- Konzentrationslagern speziell für Jugendliche und Kinder. Hier wurden verschiedene Häftlingsgruppen interniert: Zum größten Teil waren das Mädchen und junge Frauen, die als asozial kategorisiert wurden und die meist schon länger den verschiedenen Institutionen des NS Fürsorgesystems ausgesetzt waren. Weiter handelte es sich bei den jungen Häftlingen um Frauen aus Gestapo- Haft sowie ab 1943 auch um politische Häftlinge. Bekannt und vergleichsweise gut dokumentiert ist dazu die Geschichte der Gruppe von Mädchen und jungen Frauen aus Slowenien, die Partisan_innen unterstützt oder anders politischen Widerstand geleistet hatten. Auch aus rassischen Gründen verfolgte Jugendliche wurden in Uckermark inhaftiert. 2 Nachdem im Juni 1942 die ersten weiblichen Jugendlichen in das Jugendschutzlager Uckermark deportiert wurden, waren bis 1945 schätzungsweise bis zu 1200 Mädchen und Frauen in dem sogenannten Jugendschutzlager inhaftiert. Exakte Zahlen sind bei der dürftigen Quellenlage nicht zu ermitteln. 3 2 Martin Guse folgend waren die Haftgründe im Jugend-KZ Uckermark äußerst vielschichtig und reichten von pädagogischen Bankrotterklärungen ( Unerziehbarkeit, Renitenz, Kriminalität, sexuelle Verwahrlosung ) bis zum Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Arbeitsbummelei oder Sabotage. Unter Federführung des Referates Weibliche Kriminalpolizei beim RKPA inhaftierte die deutsche Polizei aus eugenischen (Behinderte, Zwangssterilisierte) und rassischen Gründen. So verweisen diverse Aktenunterlagen und zudem auch die Aussagen ehemaliger Häftlinge des Lagers darauf, dass in größerer Zahl auch junge Sintezza und als Judenmischlinge verfolgte Mädchen in Uckermark inhaftiert wurden. Gestapo und SS wiederum richteten ihre Verfolgungsmechanismen gegen Widersetzlichkeit und konkrete Widerstandshandlungen Jugendlicher., Martin Guse, Das Jugend-KZ Uckermark ( ), Haftgründe, online unter (aufgerufen am ). Bei den aus rassischen Gründen verfolgten handelte es sich laut Bernhard Strebel um weibliche Jugendliche, die [... ] mit Vermerken eingewiesen wurden wie: Halbjüdin, Judenmischling, Zigeunerin, Zigeunermischling und Marokkanermischling, Bernhard Strebel, Das KZ Ravensbrück, Geschichte eines Lagerkomplexes, Paderborn u.a. 2003, S Vgl. Strebel, KZ Ravensbrück, S.365. Angaben zu Todeszahlen im Jugendschutzlager Uckermark sind ebenfalls kaum möglich, vgl. ebd. S. 509.

4 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 9 Mit dem sich abzeichnenden Kriegsende wurde das Jugendschutzlager schließlich im Januar 1945 weitestgehend aufgelöst und ein großer Teil der Inhaftierten in das nahe gelegene Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überstellt. Auf demselben Gelände wurde anschließend ein Bereich abgetrennt und in ein Tötungslager 4 umgewandelt. Hier wurden in den letzten Monaten bis zur Befreiung durch die Sowjetarmee im April 1945 im Konzentrationslager Ravensbrück selektierte Häftlinge durch systematische Unterversorgung und Appellstehen sowie durch Giftinjektionen ermordet. Mehrere tausend Menschen wurden aus dem Tötungslager in die Gaskammer des KZ Ravensbrück transportiert. 5 Nach 1945 wurde der historische Ort des Jugendschutzlagers Uckermark vernachlässigt. Damit ging eine jahrzehntelange Marginalisierung der hier inhaftierten Verfolgtengruppen im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus einher. So steht der Ort nicht nur für die Inhaftierung von (weiblichen) Jugendlichen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, sondern insbeson- 4 Wir haben uns entschieden, den in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriff des Vernichtungslagers nicht zu verwenden. Er ist unseres Erachtens zu fest mit den Konzentrationslagern der Aktion Reinhardt verbunden, die von den Nationalsozialisten in Polen und Weißrussland speziell zur Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden eingerichtet wurden. Der andernorts verwandte Begriff des,sterbelagers wird demgegenüber jedoch wiederum der Tatsache nicht gerecht, dass in der Folgenutzung des Jugendkonzentrationslagers für Mädchen und junge Frauen aktiv getötet wurde. Wenn wir uns nun für den Begriff des,tötungslagers entschieden haben, dann mit dem Bewusstsein, dass auch diese Bezeichnung letztlich ein Behelfskonstrukt ist um kurz zu benennen, was eigentlich in seinen Einzelheiten beschrieben werden müsste. 5 Zu den in der Todeszone Inhaftierten und Ermordeten liegen kaum Zahlen vor. Laut Simone Erpel wird es trotz intensiver Recherche [...] schwierig sein, über die vorsichtige Schätzung hinaus, die von mindestens 5000 Ermordeten ausgeht, sich der reale [sic!] Opferzahl zu nähern. Erpel und Strebel führen verschiedene Angaben auf: Der letzte Lagerkommandant des KZ Ravensbrück Fritz Suhren gab an, dass das Jugendschutzlager 8000 Plätze besaß und ungefähr 1500 Frauen vergast wurden. Schutzhaftlagerführer Johann Schwarzhuber sprach von 2300 bis 2400 und der SS-Arzt Percival Treite von 5000 selektierten Frauen. Die Ravensbrück-Überlebende Anise Postel-Vinay kam in ihrer Untersuchung hingegen auf schätzungsweise 5000 bis 6000 Getötete im Frühjahr Die als Stubenälteste in die Todeszone strafversetzte Kazimiera Warzynska schätzte die Zahl der nach Uckermark verlegten Frauen auf 6500, von denen etwa 4000 in die Gaskammer transportiert und 1557 am 14. April lebend in das Hauptlager zurückgebracht worden seien. Wanda Kiedrzyńska kommt unter Bezug auf Berichte ehemaliger polnischer Häftlinge in der Todeszone auf mindestens 8000 dort Inhaftierte. Die Überlebende Hilde Boy-Brandt gab an, dass allein im Januar kranke Häftlinge aus dem Stammlager Ravensbrück für die Todeszone selektiert worden seien, vgl. Simone Erpel, Das Jugendschutzlager Uckermark als Vernichtungslager, in: Katja Limbächer/Maike Merten/Bettina Pfefferle (Hg.), Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark, Münster 2005, S und Strebel, KZ Ravensbrück, S. 475 und 485f.

5 10 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak dere für die Gruppe der als asozial Verfolgten. Dieser wurde in der Nachkriegszeit insgesamt wenig Aufmerksamkeit und Anerkennung zuteil. Als Häftlingsgruppe haben die Betroffenen bis heute keine politische Interessenvertretung, die soziale Stigmatisierung hält mitunter immer noch an. Für die Erinnerung und Aufarbeitung der Geschichten des ehemaligen Mädchenkonzentrationslagers Uckermark waren deshalb selbstorganisierte Initiativen und Netzwerke besonders wichtig. Auf deren Engagement ist maßgeblich zurückzuführen, was heute als Markierung und Gestaltung des Geländes überhaupt zu finden ist. Zu nennen sind hier vor allem die Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e. V./Netzwerk (im Folgenden: Netzwerk)6, sowie die in unterschiedlicher Besetzung jährlich von FrauenLesbenTransgender-Gruppen organisierten Bau- und Begegnungscamps auf dem Gelände, neben einzelnen engagierten Wissenschaftler_innen, die sich der Aufarbeitung der Geschichte im akademischen Rahmen widmen. Von den genannten selbstorganisierten politischen Initiativen gehen Spendengesuche, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit aus. Außerdem wurde über die Jahre die materielle Gestaltung eines Gedenkortes auf dem ehemaligen Lagergelände initiiert und vorangebracht. Informationstafeln, die im Rahmen der Baucamps aufgestellt wurden, beschildern nun einen begehbaren Abschnitt des ansonsten kaum überschaubaren und unzugänglichen Areals, auf dem sich einst das Lager befand. Zudem wurde eine Gruppe fast durchsichtiger Skulpturen installiert, die so genannten Maschas. Dies sind aus Maschendraht gewirkte, lebensgroße Figuren, die oft erst beim zweiten Hinsehen erkennbar werden. Sie symbolisieren die unbekannten 6 Zur Entstehungsgeschichte und dem Selbstverständnis ). des Netzwerks: (aufgerufen am

6 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 11 Opfer und sind für unser Verständnis ebenfalls Metapher der fehlenden Sichtbarkeit und des wenigen Wissens über die Geschichte, die hier stattgefunden hat. Neben dieser Installation wurde 2009 auf dem Gelände des ehemaligen Lagers auf Initiative des Netzwerkes ein Gedenkstein mit der Aufschrift: Im Gedenken an die Gefangenen, Gefolterten und Ermordeten des Jugendkonzentrationslagers für Mädchen und junge Frauen und späteren Vernichtungslagers Uckermark Ihr seid nicht vergessen! Nie wieder Faschismus! errichtet. Dieser resultierte aus dem Wunsch einiger Überlebender, die ihre Vorstellungen in die Gestaltung des Gedenkens einbringen konnten. Der Gedenkstein wurde im Rahmen der Gedenkfeier zum 64. Jahrestag der Befreiung des ehemaligen Jugendkonzentrationslagers für Mädchen und junge Frauen enthüllt. Auch von der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück gingen und gehen immer wieder Initiativen aus, das Lager Uckermark für die Öffentlichkeit zugänglich machen zu wollen und es in die eigene Gedenkpraxis einzubeziehen. So wird es z. B. einen eigenen Ausstellungsbereich zum ehemaligen Jugendschutzlager Uckermark in der 2013 eröffnenden neuen Hauptausstellung geben. Das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers zu einem möglichen Ort des Erinnerns und Gedenkens umzugestalten und dadurch dessen vergessene Opfer anzuerkennen, war von Beginn an ein von vielen Akteur_innen geteiltes, jedoch nicht minder kontrovers diskutiertes Anliegen. Im Januar 2012 kam es zu einer vertraglichen Einigung, bei der das Grundstück des ehemaligen Lagergeländes an das Land Brandenburg übertragen wurde und nun die Konversion des Geländes, also der Rückbau der Militärruinen, zu erwarten ist. Die Lösung eines langen Konfliktes, der die Nutzbarkeit des Geländes zum Gegenstand hatte, scheint damit in greifbare Nähe gerückt zu sein. 7 All dieses Engagement findet nicht im leeren Raum, sondern im Kontext der (institutionalisierten) Erinnerungspolitik der Bundesrepublik nach 1945 statt. Diese stellt insofern einen Bezugsrahmen für politische Auseinandersetzungen um Formen und Inhalte des Gedenkens dar, von der sich ein Teil der oben genannten Akteur_innen explizit kritisch distanziert. Zudem sehen sich auf der anderen Seite die verschiedenen in den Gedenkort Uckermark involvierten 7 Die Beantragung von EU-Fördergeldern für die Konversionsmaßnahmen erforderte die Veräußerung des Geländes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an eine neue Eigentümerin. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sah sich jedoch nicht in der Lage, das Gelände zu übernehmen und zu unterhalten. Im Januar 2012 wurde schließlich der städtebauliche Vertrag zwischen dem brandenburgischem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MI) als neuem Eigentümer, der Vorbesitzerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sowie der Stadt Fürstenberg als zukünftige Bauherrin unterzeichnet und damit die Ausschreibung der Konversionsmaßnahmen möglich gemacht.

7 12 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Institutionen und politischen Entscheidungsträger_innen mit eher unkonventionellen Zugängen konfrontiert, Gedenken und Entschädigung für eine marginalisierte Opfergruppe einzufordern. So entstanden über die Jahre nicht nur Dokumentationen von Überlebenden-Berichten und ein Mosaik an Tafeln, Installationen und Steinen auf dem Gelände selbst; vielmehr entwickelten sich im Umfeld des Gedenkens an das Lager in der Uckermark in fast noch umfangreicherem Maße politische Konflikte und Debatten sowie historische Kontroversen. Diese spiegeln sich nicht nur in der Unwegsamkeit des ehemaligen Lagers, sie verweisen auch auf den wenig geradlinigen Prozess des Gedenkens an die Opfer des sogenannten Jugendschutzlagers Uckermark. Der Titel dieses Buches Unwegsames Gelände benennt insofern nicht nur die Topographie des Geländes, die Schwierigkeit der (politischen, ökonomischen) Umsetzung eines Gedenkortes, die Konflikte um die richtige Gestaltung eines solchen Ortes bzw. die richtige Form des Gedenkens an die Opfer, sondern darüber hinaus die Entstehung dieses Sammelbandes, die fast an den politischen Auseinandersetzungen gescheitert wäre. Unsere eigene Motivation, uns als Forschungswerkstatt im zunächst universitären Rahmen mit dem ehemaligen Jugendschutzlager Uckermark zu beschäftigen, war von dem politischen Anliegen geprägt, dem bislang weitestgehend vergessenen bzw. vergessen gemachten Ort des ehemaligen Konzentrationslagers für Mädchen und junge Frauen und späteren Tötungslagers zu einer größeren Sichtbarkeit und damit politisch-gesellschaftlichen Anerkennung zu verhelfen. Bei unseren Recherchen zeigte sich, dass die Geschichte der Verfolgung, Ausgrenzung und Disziplinierung von Marginalisierten und Unangepassten und als asozial Klassifizierten in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nach wie vor eine untergeordnete Rolle spielt und nur unzureichend erforscht ist. Zugleich ist die Quellenlage zum Jugendkonzentrationslager Uckermark sehr lückenhaft und lässt bis heute zu vielen Fragen nur Vermutungen zu. Angesichts der Aktualität der Diskussionen über den Umgang mit dem Gelände verlagerte sich der Fokus unserer Arbeit von der historischen Forschung zu erinnerungspolitischen Fragen. Am aktuellen Konflikt um die Verantwortung für das ehemalige Lagergelände und die Gestaltung sowie Ausrichtung eines möglichen Gedenkortes sind eine Vielzahl von Akteur_innen mit unterschiedlichen Positionen zu Form und Politik des Gedenkens beteiligt, die über den spezifischen Kontext Uckermark hinausweisen. Wir entschieden uns mit diesem Sammelband eine Plattform zu schaffen, in der die divergierenden, z.t. unvereinbaren Positionen der beteiligten Akteur_innen nebeneinander stehen können und dokumentiert sind und be-

8 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 13 gannen uns mit den Kontroversen über die Schaffung eines gegenwärtigen und zukünftigen Gedenkortes Uckermark auseinanderzusetzen. Vor die Erschließung der Lagergeschichte schob sich also der Blick auf die Frage nach einem angemessenen Umgang mit den historischen Ereignissen aus heutiger Perspektive, also Fragen nach Erinnern, Gedenken, Anerkennen und Entschädigen. Insofern begreifen wir den vorliegenden Band ebenfalls als Ort und Teil eines mosaikwenn nicht bruchstückhaften Gedenkens an das ehemalige Mädchenkonzentrationslager. Sein Zustandekommen selbst wurde dabei durch die gedenkpolitischen Konflikte geprägt. So gestaltete sich die Herausgabe der konfligierenden Positionen in einem Band als mühselig und erforderte immer wieder langwierige Verhandlungen und Diskussionen mit den Beteiligten, v.a. mit Geldgeber_innen und Verlagen. Der Streit um verschiedene politische Ansichten und Positionierungen ging schließlich so weit, dass wir damit der Sammelband auch tatsächlich mit allen Artikeln und einer möglichst großen Bandbreite an Positionen bzgl. des (Gedenk-)Ortes Uckermark erscheinen konnte zu einem unabhängigen Verlag wechselten. Damit verloren wir jedoch nicht nur Zeit, sondern auch die zugesicherte Finanzierung. Nationalsozialismus, Gedenken und Geschlecht Unsere Motivation und Herangehensweise an das Thema waren von Beginn an von einer gendertheoretischen und feministischen Perspektive geprägt. Dies scheint im Kontext des KZ Uckermark einem Lager, das speziell für Mädchen und junge Frauen errichtet wurde, unmittelbar überzeugend und naheliegend. Grund dafür, dass eine geschlechtsbezogene Herangehensweise an das ehemalige Jugend-KZ Uckermark (ähnliches gilt auch für das Frauen-KZ Ravensbrück) offensichtlich keine Irritationen oder grundsätzlichen Einwände provoziert, scheint jedoch vor allem ein verkürztes Verständnis von Gender zu sein, das dieses primär mit Frauen und Mädchen identifiziert und nur bestimmte vergeschlechtlichte Strukturen in den Blick nimmt. Eine systematische Einbeziehung der Kategorie Geschlecht in eine Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Holocaust sowie der Erinnerung an ein historisches Geschehen ist keineswegs so selbstverständlich, wie es hier scheint. Die Kategorie Geschlecht spielt in wissenschaftlichen Debatten ebenso wie in den NS-Gedenkstätten nur eine marginale oder gar keine Rolle, wenn es zum Beispiel um die männlichen Verfolgten und Inhaftierten des Nationalsozialismus geht (so z. B. in der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Jugend-

9 14 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak KZ Moringen, das speziell für männliche Jugendliche vorgesehen war). Zudem bedarf ein geschlechterbezogener Ansatz einer sorgfältigen Begründung. Angesichts der Verbrechen des NS erscheint eine geschlechtertheoretische oder gar feministische Perspektive nebensächlich, zum Teil sogar problematisch und unangemessen. So besteht die Gefahr, dass durch eine alleinige Fokussierung auf die Kategorie Geschlecht im Kontext von Nationalsozialismus und Holocaust weitaus bedeutsamere Kategorien wie Rasse in den Hintergrund rücken. 8 Die Tatsache, dass Geschlechterkonstruktionen stets von Rassifizierungsprozessen begleitet und überformt werden, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus im Hinblick auf die Diskriminierungs- und Verfolgungsgeschichte als weitaus wirkungsmächtiger erwiesen haben, zeigt, dass ein gendertheoretischer Ansatz nicht isoliert angewendet werden kann. Geschlecht muss vielmehr als interdependente Kategorie verstanden werden, die stets von anderen Strukturkategorien durchdrungen ist bzw. in Wechselwirkung mit diesen hervorgebracht wird. 9 Ansätze aus dem Bereich der feministischen und Gender-Forschung belegen seit Jahren die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für das Funktionieren des Nationalsozialismus insgesamt. Der Nationalsozialismus war deutlich geschlechtsspezifisch organisiert. Auch bei der Propagierung und Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie spielte die Kategorie Geschlecht eine zentrale Rolle, z. B. in Konstruktionen von antisemitischen und rassistischen Feindbildern, der Nation und Volksgemeinschaft sowie den damit verbundenen rassifizierten Sexual- und Moralvorstellungen. Aber auch in den Repräsenta- 8 So gab es beispielsweise innerhalb der Frauenforschung Stimmen, die den NS in erster Linie als Extremform des Patriarchats analysierten, und dadurch der Kategorie Geschlecht Vorrang gegenüber anderen Kategorien einräumten. Damit einher ging die implizite Gleichsetzung aller Frauen als Patriarchatsopfer, was jedoch die Differenzen zwischen (z. B. jüdischen und arischen ) Frauen sowie die aktive Beteiligung und Täterinnenschaft von Frauen innerhalb des NS aus dem Blickfeld verschwinden ließ. Die Debatte um die feministische Auseinandersetzung mit dem NS und weiblicher Täter- bzw. Mittäterschaft wurde in Deutschland unter dem Stichwort Historikerinnenstreit bekannt. Vgl. Christine Herkommer, Frauen im Nationalsozialismus Opfer oder Täterinnen? Eine Kontroverse der Frauenforschung im Spiegel feministischer Theoriebildung und der allgemeinen historischen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, München 2005; Frauen gegen Antisemitismus: Der Nationalsozialismus als Extremform des Patriarchats. Zur Leugnung der Täterschaft von Frauen und zur Tabuisierung des Antisemitismus in der Auseinandersetzung mit dem NS, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis 35/1993, S Zur Konzeptionalisierung von Geschlecht als interdependenter Kategorie vgl. Katharina Walgenbach/Gabriele Dietze/Antje Hornscheidt/Kerstin Palm, Geschlecht als interdependente Kategorie. Neue Perspektiven auf Intersektionalität, Diversität und Heterogenität, Opladen/Farmington Hills 2007.

10 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 15 tionen und Erinnerungen an den Nationalsozialismus nach 1945, insbesondere wenn es um Fragen von Täter_innenschaft, Opferstatus und Schuld geht, spielt die Kategorie Geschlecht eine maßgebliche Rolle. So lässt sich fragen: Inwiefern ist das Erinnern und Gedenken an die NS-Vergangenheit geschlechtlich strukturiert? Gibt es ein geschlechtsspezifisches Erinnern? Welche unterschiedlichen Funktionen erfüllt die Kategorie Geschlecht im Rahmen der verschiedenen Erinnerungsdiskurse, -politiken und -praxen? Wie sind Vorstellungen von Täterschaft und Mittäterschaft strukturiert? Wer darf sich auf die Opfer berufen und mit welcher Intention? Diese Fragen werden insbesondere im Kontext des Erinnerns an das Mädchen-KZ Uckermark relevant, da sich einige der Akteur_innen explizit als feministisch begreifen und insofern auch die von ihnen vertretene Form des Gedenkens feministisch ausgerichtet ist. Um an der Relevanz und damit einer Einbeziehung von Geschlecht als einer bedeutsamen Kategorie zur Analyse von Nationalsozialismus und Holocaust, die über die personelle Ebene von Mädchen und Frauen hinausweist, festzuhalten, bedarf es zunächst einer Differenzierung der verschiedenen Ebenen sowie einer kritischen Betrachtung dessen, was durch die gender-spezialisierte Perspektive jeweils in den Blick genommen werden soll und kann und welche Sichtverluste und Ausblendungen damit möglicherweise einhergehen. Es lassen sich zunächst grob drei Ebenen unterscheiden, bei denen Geschlecht im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus besonders in Bezug auf das Lager Uckermark in je eigener Weise relevant werden kann: Erstens: die personelle, individuelle Ebene: Hierzu zählen die Opfer des Nationalsozialismus und ihre unterschiedlichen (geschlechtsspezifischen) Erfahrungen von Diskriminierung und Verfolgung ebenso wie die Täter_innen, ihre biografischen Hintergründe und individuellen (geschlechtsspezifischen) Sichtweisen und Motivationen, aber auch die in der Gegenwart Handelnden, die sich aus heutiger Perspektive mit der Vergangenheit und der Erinnerung an diese beschäftigen. Zweitens: die strukturelle Ebene der nationalsozialistischen Institutionen, Gesetze, Verfolgungsgründe, Rasse -Definitionen, vergeschlechtlichten Handlungsfelder und -spielräume sowie Karriere- und Aufstiegschancen etc. sowie die damit verbundenen, teilweise bis in die Gegenwart reichenden Kontinuitäten der Diskriminierung und Ausgrenzung z. B. von als asozial Stigmatisierten. Drittens: die Ebene der gesellschaftlichen Diskurse und Repräsentationen, Metaphern und Symboliken, die in einem spezifischen historischen Kontext relevant werden hierzu gehören beispielsweise die antisemitischen Diskurse und Klischeebilder des Nationalsozialismus, Repräsentationen von Nation und

11 16 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Volksgemeinschaft usw., die über vergeschlechtlichte Metaphern repräsentiert und plausibilisiert werden. Zu dieser Ebene zählen auch die Erinnerungsdiskurse und -politiken der Gegenwart, ihre Auslassungen und Überblendungen sowie politische, pädagogische und künstlerische Formen, Entwürfe und Trends des Erinnerns und Gedenkens, die jeweils Spezifisches hervorheben oder z. B. bestimmte Personen oder Personengruppen in den Vordergrund rücken, die als erinnerungswürdig gelten. Grundlegend ist in diesem Kontext die (feministische) Erkenntnis, dass die Repräsentationen der NS-Vergangenheit, zum Beispiel Darstellungen und Deutungen von Täter_innenschaft, immer auch geschlechtlich strukturiert sind. Dabei gilt es zwischen den historischen Ereignissen selbst und der Ebene der Repräsentationen, Deutungen und Bilder zu unterscheiden. Im Zuge poststrukturalistischer und konstruktivistischer Ansätze hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein unmittelbarer Zugriff auf die Geschichte unmöglich ist. Auch historische (ebenso wie feministische) Arbeiten eröffnen demnach keinen unverstellten, objektiven Blick auf die Geschichte, wie sie wirklich war, sondern betreiben vielmehr eine aktive Aneignung und Deutung der historischen Ereignisse, die zwangsläufig Schwerpunkte setzt, Interpretationen vornimmt, Identifikationen beinhalten kann und die Ereignisse oder auch nur bestimmte Aspekte von einem heutigen Standpunkt aus betrachtet und ihnen Bedeutung verleiht. Das heißt, Erinnerung und kollektives Gedächtnis, also die Frage, was überhaupt und in welcher Form erinnert werden soll und Einzug in das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft hält, sind stets umkämpft und in Bewegung, sie werden innerhalb gesellschaftspolitischer, diskursiver, häufig medial vermittelter Aushandlungsprozesse immer wieder neu festgelegt. Begriffe wie doing memory (Meike Penkwitt) oder doing history (Harald Welzer) tragen einem solchen Verständnis von Erinnern und Gedächtnis als einem aktiven Herstellungsprozess Rechnung. Übertragen auf feministische Ansätze, die die Vergangenheit aus einer Geschlechterperspektive beleuchten und mit spezifischen Deutungen versehen, könnte daher auch von einem doing feminism gesprochen werden. Die Kategorie Geschlecht spielt in diesen Aushandlungsprozessen insofern eine zentrale Rolle, da sie sowohl die Wahrnehmung als auch die Darstellung des historischen Geschehens (mit) strukturiert. Nicht nur Wer und Was, auch Wie erinnert wird, ist entlang geschlechtlicher Zuschreibungen organisiert womit im Rahmen der zweigeschlechtlichen Ordnung stets ein hierarchisches Verhältnis impliziert ist. Das bipolare Zuordnen der Vergangenheit nach Geschlecht funktioniert insgesamt als eine verborgene Praxis der Bedeutungszu-

12 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 17 weisung. 10 Meike Günther (in diesem Band) spricht deshalb in Anlehnung an Brigitte Dehne von Geschlecht als einem Regulator, der die Erinnerung und die mit ihr einhergehenden Theorien, Alltagsvorstellungen, Begriffe, Normierungen etc. mit einem symbolischen Wert auflädt, ohne dass diese Prozesse jedoch selbst unbedingt explizit würden. Arbeiten insbesondere aus dem Bereich der Kulturwissenschaften haben die spezifische Bedeutung und Wirksamkeit von Geschlechterbildern in den Darstellungen und Deutungen des Nationalsozialismus rekonstruiert und dabei vor allem auf deren entlastende Funktionen aufmerksam gemacht. 11 Silke Wenk und Insa Eschebach formulieren als übergreifende These: Wenn Geschlechterbilder [... ] Darstellungen historischer Ereignisse strukturieren, ist der Effekt eine Naturalisierung von Geschichte. Die konkreten, historisch benennbaren Ereignisse werden zu Manifestationen einer natürlich gegebenen Ordnung beziehungsweise zu deren Umkehrung umartikuliert. Das Besondere, das Außergewöhnliche und Entsetzen Erregende droht gezähmt und damit normalisiert zu werden. 12 Mit anderen Worten: Indem sich Geschlecht als Folie über die historischen Ereignisse legt, kann das Geschehen plausibel gemacht werden. Geschlecht trägt somit zur Wiederherstellung der Ordnung und Beruhigung bei was häufig den Effekt einer Schuldabwehr und -entlastung erfüllt. So werden Stereotype und Metaphern von Geschlecht zum Beispiel auf die Wahrnehmung der Opfer und Täter_innen des NS übertragen und zur Erklärung ihrer Taten herangezogen. Täterschaft wird dabei zumeist männlich gedacht wodurch Täterinnen dem Blick entzogen werden. Sind Frauen überhaupt als Täterinnen benannt, werden sie häufig entlang geschlechtlicher Klischees und Stereotype präsentiert, z. B. als fehlgeleitete Ausnahme und unweibliche Exzesstäterin und Bestie. 13 Geschlechterbilder können aber auch zur Charakterisierung des NS-Systems als Ganzes dienen. Wie Insa Eschebach und Silke Wenk darlegen, kann die symbolische Feminisierung des Faschismus die Selbstviktimisierung 10 Katrin Hoffmann-Curtius, Feminisierung des Faschismus, in: Claudia Keller/LiteraturWERKstatt Berlin (Hg.), Die Nacht hat zwölf Stunden, dann kommt schon der Tag. Antifaschismus: Geschichte und Neubewertung, Berlin 1996, S , hier S Vgl. stellvertretend die Beiträge in Insa Eschebach/Sigrid Jacobeit/Silke Wenk (Hg.), Gedächtnis und Geschlecht, Deutungsmuster in Darstellungen des nationalsozialistischen Genozids, Frankfurt a. M./New York Silke Wenk/Insa Eschebach, Soziales Gedächtnis und Geschlechterdifferenz. Eine Einführung, in: Eschebach/Jacobeit/Wenk (Hg.), Gedächtnis und Geschlecht, S , hier S Vgl. auch Anette Kretzer, NS-Täterschaft und Geschlecht: Der erste britische Ravensbrück- Prozess 1946/47 in Hamburg, Berlin 2009.

13 18 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak der Tätergesellschaft begünstigen: Ist das deutsche Volk, das die Nationalsozialisten an die Macht brachte, über die Zuordnung zum Weiblichen einmal auf der Seite des Schwachen platziert, so lässt es sich als Opfer beschreiben: verführt und vergewaltigt. 14 Überträgt man die verschiedenen Dimensionen von Geschlecht im Kontext des Nationalsozialismus auf die Frage nach einem angemessenen Erinnern und Gedenken an das ehemalige Jugendschutzlager Uckermark bzw. die konkrete Umsetzung und Gestaltung eines (zukünftigen) Gedenkortes, kristallisieren sich weitere Diskussionspunkte heraus, die auch die Arbeit an diesem Buch und unsere Diskussionen im Vorfeld begleitet haben. Für Uckermark ergibt sich insofern eine besondere Situation, als das Gedenken und Erinnern von vielen Akteur_innen selbst als explizit feministisch definiert wird. Was aber genau ist darunter zu verstehen und wie unterscheidet sich ein feministisches Erinnern von anderen Erinnerungsformen? Wie Corinna Tomberger, Lisa Gabriel und Lena Nowak in diesem Band argumentieren, kann auch eine dezidiert feministische Herangehensweise an Gedenken und Erinnern problematische Ausblendungen oder Umdeutungen hervorbringen. Kritisch wird dabei vor allem ein parteilicher oder auch identifikatorischer Zugang diskutiert, der auf der einen Seite Interesse wecken und damit individuelle Zugänge und politisches Engagement überhaupt erst ermöglichen kann, andererseits jedoch Gefahr läuft, die vergangenen Ereignisse oder Stimmen der Überlebenden für gegenwärtige Anliegen zu instrumentalisieren. Eigene (feministische) Identifikationen können also problematische Überblendungen beinhalten. Andererseits stellt eine feministische Parteinahme eine notwendige Intervention in tradierte, sexistische Wahrnehmungsmuster dar, die mit dazu geführt haben, dass das Lager Uckermark und die Geschichten seiner Opfer vergessen gemacht wurden. Kontinuitäten der Stigmatisierung und Sexualisierung sogenannter asozialer Mädchen und Frauen haben dazu beigetragen, dass sie und ihre Geschichten bis heute gesellschaftlichen Tabuisierungen und Abwertungen unterliegen. Feministische Erinnerungspolitiken verfolgen erklärterweise das Ziel, patriarchale Strukturen und Sexismus damals und heute zu thematisieren, Kontinuitäten und Differenzen sichtbar zu machen und damit die sexistischen Wahrnehmungsmuster selbst zu durchbrechen, indem (in der Tradition der frühen Frauenforschung) eine vergessene Frauen- und Mädchengeschichte 14 Wenk/Eschebach, Soziales Gedächtnis, in: Eschebach/Jacobeit/Wenk, Gedächtnis und Geschlecht, S. 26. Vgl. auch Hoffmann-Curtius, Feminisierung.

14 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 19 jenseits der androzentrischen Geschichtsschreibung sichtbar gemacht wird (vgl. für einen dezidiert feministischen Zugang auch den Beitrag von Mona Büren, Vivien Laumann, Ellen Reitnauer und Katharina Voß in diesem Band). Ein feministischer Ansatz, der sich im weiteren Sinne als Gesellschaftskritik versteht, kann zudem die Problematiken, die mit staatlichen Erinnerungsdiskursen und -politiken generell verbunden sind, sichtbar machen (vgl. auch den Artikel von Sylvia Degen und Claudia Krieg in diesem Band). Nicht nur auf Seiten der unterschiedlichen Akteur_innen, sondern auch im Hinblick auf eine Thematisierung der Verfolgungsgründe wird die Kategorie Geschlecht im Kontext von Uckermark relevant. So hat die nationalsozialistische Verwendung der Kategorie asozial deutlich geschlechtliche Implikationen, die auch nach 1945 eine Thematisierung der Verfolgungsgründe sowie eine Anerkennung der als asozial Verfolgten erschwert und behindert haben. Auch im Hinblick auf die Umsetzung und Gestaltung eines Gedenkortes Uckermark, wie z. B. die hypothetische Einrichtung einer Gedenkstätte Uckermark, die Erarbeitung geeigneter pädagogischer Konzepte und Bildungsmaterialien oder aber die Thematisierung des ehemaligen Lagers Uckermark im Rahmen von Ausstellungen, wie z. B. der neuen Hauptausstellung der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück stellt sich für uns die Frage nach dem Zusammenhang von Geschlecht und Erinnerung. Zu diskutieren wäre aus der Perspektive einer gendersensiblen Gedenkstättenpädagogik neben der Frage der Gestaltung auch die der Rezeption etwa die Frage nach einem geschlechtsspezifischen Zugang auf Seiten derer, die künftig eine Ausstellung, Gedenkstätte oder Bildungsveranstaltung besuchen. Wie Meike Günther in diesem Band ausführt, ist der Zugang zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit generell abhängig von dem spezifischen Hintergrund, der Lebenssituation und gesellschaftlichen wie politischen Verortung und Motivation der Einzelnen. Lässt sich deshalb aus der Tatsache, dass in Uckermark (bis zur Umwandlung in ein Tötungslager 1945) ausschließlich Mädchen inhaftiert waren, eine besondere Chance ableiten, die nun besonders den jugendlichen Gedenkstättenbesucherinnen einen Einstieg ins Thema ermöglichen könnte? Oder liegt in einem solchermaßen auf individuelle und biografische Zugänge verkürzten Gender-Ansatz nicht gerade die Gefahr, auf die auch Günther in ihrem Beitrag hinweist, gegenwärtige Weiblichkeitskonstruktionen über die Vergangenheit zu legen und damit zu universalisieren? Diskutiert werden könnte in diesem Zusammenhang auch das pädagogische Konzept der KZ-Gedenkstätte Moringen, das, da es sich ebenfalls um ein ehemaliges Jugendkonzentrationslager handelt, möglicherweise auch für einen Gedenkort Uckermark Anregungen bereithält.

15 20 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Das dort umgesetzte Konzept scheint sich jedoch auf ähnliche Analogiebildungen wenn auch nicht in Bezug auf Geschlecht zu berufen, die primär die Gemeinsamkeiten zwischen Gestern und Heute in den Vordergrund stellen. So heißt es in der Selbstdarstellung der Gedenkstätte: Moringen ist vor allem ein Lernort für Jugendliche, der in erster Linie diesen da die damals Inhaftierten Jugendliche waren sehr direkte Zugänge zur NS-Geschichte ermögliche, da sie unmittelbar an ihre eigene soziale Situation anknüpften. 15 Darüber hinaus wäre zu überlegen, wie eine geschlechtergerechte Repräsentation der Vergangenheit in einer Ausstellung oder in pädagogischen Materialien gewährleistet werden könnte. In den Blick kommen dabei nicht nur die Formen und Ziele von Erinnerung und Gedenken, sondern auch ausgewählte Inhalte und Gegenstände wie Fotos oder Dokumente, anhand derer der Vergangenheit gedacht werden soll. 16 Wie könnte also die Geschichte an einem möglichen Gedenkort Uckermark didaktisch gestaltet und pädagogisch vermittelt werden? Macht es Sinn, im Kontext der Jugendschutzlager an die aktuellen Lebensrealitäten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen anzuknüpfen, um sie für das Thema zu interessieren? Wie kann die Geschlechtsspezifik der Kategorie asozial und der Verfolgungsgeschichte der so Klassifizierten aufgearbeitet und vermittelt werden, ohne angesichts der Kontinuitäten nach 1945 in simplifizierende Vergleiche 15 So heißt es auf der Webseite der KZ-Gedenkstätte Moringen unter der Überschrift Moringen ist vor allem ein Lernort für Jugendliche : Jugendliche stoßen hier auf sehr direkte Zugänge zur NS-Geschichte, die sich unmittelbar ausgehend von ihrer eigenen sozialen Situation eröffnen. An der Geschichte des Jugend-KZ kann die Entstehung und Wirkung von Vorurteilsstrukturen und Ausgrenzungsmechanismen beschrieben werden. Eine Auseinandersetzung mit Häftlingsbiographien unterstützt dabei den inhaltlichen Zugang im Rahmen der Führung. Ein besonderer Schwerpunkt gilt der Arbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Vgl. (aufgerufen am ). Wie dieser Abschnitt aus der Selbstdarstellung der Gedenkstätte nahelegt, scheint der direkte Zugang zur NS-Geschichte und der daraus abgeleitete Lernerfolg nicht nur aus einer ähnlichen Altersstruktur der Jugendlichen zu resultieren, sondern auch aus einem ähnlichen sozialen Status der Gedenkstättenbesucher_innen und den ehemals Inhaftierten abgeleitet zu werden. So werden speziell sozial benachteiligte Jugendliche angesprochen, verbunden mit dem Hinweis, dass in dem ehemaligen Jugend-KZ Moringen überwiegend als Asoziale oder Kriminelle stigmatisierte Jugendliche inhaftiert waren. 16 Irit Rogoff und Kathrin Hoffman-Curtius haben zum Beispiel für die Versuche, den Nationalsozialismus über Weiblichkeitsmetaphern zu visualisieren, die Formulierung Feminisierung des Faschismus geprägt; vgl. Irit Rogoff, Von Ruinen zu Trümmern. Die Feminisierung des Faschismus in deutschen historischen Museen, in: Silvia Baumgart, et al. (Hg.), Denkräume zwischen Kunst und Wissenschaft. 5. Kunsthistorikerinnentagung in Hamburg, Berlin 1993, S ; Kathrin Hoffmann-Curtius, Feminisierung.

16 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 21 zu verfallen, die heutige Geschlechterkonstruktionen auf die Geschichte projizieren und dichotome Geschlechterkonstruktionen zu reproduzieren und zu verfestigen drohen? Meike Günther schlägt in ihrem Beitrag eine intersektionale Herangehensweise vor, die diese Fallstricke umgehen könnte. Anhand der Impulse der theoretischen Auseinandersetzungen um Intersektionalität zeigt sich, wie aktuelle Debatten um Geschlecht den Blick auf die Geschichte und den Umgang mit ihr prägen bzw. verändern können. Eine (kritische) Auseinandersetzung mit Geschlecht als Struktur- und Analysekategorie, die wir als Herausgeber_innen dieses Bandes führen wollen, verweist auf die eingangs ausgeführten unterschiedlichen Herangehensweisen sowie die vielschichtigen Ebenen der Kategorie Geschlecht in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Diese verschiedenen Perspektiven und Dimensionen von Geschlecht zeigen sich explizit wie implizit auch in den Beiträgen dieses Bandes, wobei nur ein Teil der Beiträge die Kategorie einbezieht. Die Kategorie asozial Eine geschlechtersensible Herangehensweise erweist sich in der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Kategorie Asozialität als unerlässlich, um die Konstruktions- und Ausgrenzungsmechanismen der nationalsozialistischen Rassen - und Sozialpolitik nachvollziehen zu können. Die Kategorie weist vergeschlechtlichte Aspekte auf, an sie waren verschiedene Männlichkeits- und Weiblichkeitsvorstellungen geknüpft. Während zunächst vor allem Bettler als asozial verfolgt wurden, waren es ab 1940 vorrangig junge, sexuell unangepasste Frauen, sodass von einer Feminisierung der Asozialen -Verfolgung 17 gesprochen werden kann. Bei der Definition der Kategorie Asozial im Nationalsozialismus konnte auf ältere gesellschaftspolitische Debatten zur Ausgrenzung vermeintlich unangepasster Menschen zurückgegriffen werden. Weder die Definition der Asozialität noch die Verfolgung der Asozialen waren Erfindungen der Nationalsozialisten. Die Armenzählungen der Vormoderne unterschieden immer schon 17 Annette Eberle, Häftlingskategorien und Kennzeichnungen, in: Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 1: Die Organisation des Terrors, München 2005, S , hier S. 97. Während der sogenannten Aktion Arbeitsscheu Reich, bei der im April und Juni 1938 über Personen als Asoziale in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, war der Anteil der Frauen noch sehr gering.

17 22 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak zwischen Arbeitswilligen und Müßiggängern. 18 Bereits in der Weimarer Republik wurden rassenhygienische und erbbiologische Deutungsmuster herangezogen, um die behauptete Verwahrlosung von Jugendlichen mit der angenommenen Vererbung von Charaktereigenschaften zu erklären.19 Seit 1918 wurden im Rahmen der Vereinheitlichung der reichsweiten Fürsorgegesetzgebung die Einführung eines Bewahrungsgesetzes und sogenannte Bewahranstalten für unerziehbare Jugendliche diskutiert.20 Diese Aspekte von Vorgeschichte und Kontinuitäten der Ausgrenzung vermeintlich unangepasster Jugendlicher und der Konstruktion der Kategorie asozial arbeitet Christa Schikorra in diesem Band anhand von zwei sozialpolitischen Vordenkerinnen, Hilde Eiserhardt und Lilly Zarncke, von der Weimarer Republik bis in die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik auf. Unter dem NS-Regime kam es zu einer Verschärfung der Ausgrenzung der nun als gemeinschaftsfremd Klassifizierten.21 Eine eindeutige juristische Definition der Kategorie asozial gab es jedoch nicht, vielmehr unterlag sie einem Wandlungsprozess. Insgesamt blieb die Zuordnung zur Kategorie asozial diffus. Sie stellte eine von außen auferlegte extrem abwertende Sammelbezeichnung für abweichendes Verhalten unterschiedlichster Form dar.22 Damit waren sowohl die Zuordnung zu die18 Wolfgang Ratze, Die Rolle der Verwaltung bei der Vernichtung asozialen Lebens, in: telegraph (Berlin 2008) 116/117, S , hier S Regina Fritz, Die Jugendschutzlager Uckermark und Moringen im System nationalsozialistischer Jugendfürsorge, in: Ernst Berger (Hg.), Verfolgte Kindheit. Kinder und Jugendliche als Opfer der NS-Sozialverwaltung, Wien 2007, S , hier S Christa Schikorra, Über das Zusammenspiel von Fürsorge, Psychiatrie und Polizei bei der Disziplinierung auffälliger Jugendlicher, in: Thomas Beddies/Kristina Hübener (Hg.), Kinder in der NS-Psychiatrie, Berlin 2004, S Fritz, Die Jugendschutzlager, S. 305 f. Auch das sogenannte Gemeinschaftsfremdengesetz scheiterte zunächst aufgrund der Kompetenzstreitigkeiten von Polizei und Justiz und wurde wegen des Kriegsgeschehens nie verabschiedet. Etwa eine Million Menschen wären von dem Gesetz betroffen gewesen. 22 Wolfgang Ayaß, Nicht der Einzelne zählte... Gemeinschaftsfremd im nationalsozialistischen Österreich, in: Verein zur Förderung des DOWAS (Hg.), Aus so krummem Holze, als

18 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 23 ser Kategorie wie auch die Verfolgungspraxis für Jugendliche, Frauen, Männer und zum Teil ganze Familien, die die gesellschaftlichen Normen in irgendeiner Weise verletzten, willkürlich. 23 Vermeintlich abweichendes Sozialverhalten galt als Ausdruck minderwertiger Erbanlagen. Dennoch blieb ein Spannungsverhältnis zwischen der angenommenen Unveränderlichkeit sozialen Verhaltens aufgrund von dessen angeblicher Vererbung und einer angestrebten Besserungsfähigkeit bzw. Erziehbarkeit bestehen. Als nicht- arisch klassifizierte Jugendliche, also z. B. Juden, Roma und Sinti und Schwarze, galten im Nationalsozialismus jedoch als grundsätzlich nicht erziehungswürdig und unverbesserlich und sollten aus der öffentlichen Erziehung ausgeschlossen werden. 24 Mit der Konstruktion und Ausgrenzung vermeintlich unsittlicher, verwahrloster Asozialer war der Entwurf einer Volksgemeinschaft verbunden, die als sittlich, ordentlich und diszipliniert vorgestellt wurde (vgl. den Beitrag von Dörthe Schulz und Roman Klarfeld in diesem Band). Der Erlass zur Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei von 1937 bildete eine der juristischen Grundlagen für die nun systematisch einsetzende Einweisung von als asozial Kategorisierten in Konzentrationslager bildeten Asoziale mit Abstand die größte Häftlingsgruppe in den Konzentrationslagern. 26 Jedoch waren die Haftgründe im Einzelnen sehr unterschiedlich, was die Herausbildung einer gemeinsamen Gruppenidentität und Strukturen der Solidarität in den Lagern erschwerte. Zudem umfasste die Häftworaus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert werden. [30 Jahre DOWAS Innsbruck], Innsbruck 2006, S , hier S Anhand des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück weist Christa Schikorra nach, dass unter den als asozial inhaftierten Frauen Roma und Sinti waren, zudem fand sie vereinzelte Hinweise auf polnische, jüdische, afrikanische und asiatische sowie lesbische Frauen. Vgl. Christa Schikorra, Kontinuitäten der Ausgrenzung. Asoziale Häftlinge im Frauen- Konzentrationslager Ravensbrück, Berlin 2001, S. 10 f. 24 Dazu ein nicht veröffentlichter Runderlass des Innenministers vom 21. Juli 1939, vgl. Kuhlmann, Heimerziehung im Nationalsozialismus, in: Eckhart Knab/Werner Nickolai/Norbert Scheiwe (Hg.), Für die Zukunft lernen, Freiburg 2000, S. 15. Diese als nicht- arisch definierten Jugendlichen wurden in gesonderte Einrichtungen oder nach Auschwitz gebracht. 25 Zu den rechtlichen Grundlagen und der Vorgeschichte vgl. Christa Schikorra, Kontinuitäten. Zur Definition des Personenkreises, der als asozial kategorisiert wurde, vgl. Christa Paul, Frühe Weichenstellung. Zum Ausschluss asozialer Häftlinge von Ansprüchen auf besondere Unterstützungsleistungen und auf Entschädigung, in: Katharina Stengel/Werner Konitzer (Hg.), Opfer als Akteure. Interventionen ehemaliger NS-Verfolgter in der Nachkriegszeit, Frankfurt a. M. 2008, S , hier S Im Oktober 1938 machten die als asozial Inhaftierten etwa 70 % der Häftlinge in Konzentrationslagern aus, vgl. Eberle, Häftlingskategorien, S. 97.

19 24 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak lingskategorie keinen gemeinsamen Hintergrund oder positiven Bezugspunkt wie z. B. bei politischen Häftlingen. 27 Ab 1940 wurden schließlich Arbeitserziehungslager und sogenannte Jugendschutzlager errichtet, darunter 1942 das Jugendschutzlager Uckermark. Die Kriminalpolizei arbeitete bei der Einweisung von Jugendlichen in Konzentrationslager mit Gesundheitsämtern, Fürsorgeeinrichtungen und Arbeitsämtern zusammen. Ausschlaggebend für eine Inhaftierung war das Abweichen von herrschenden gesellschaftlichen Normen. [... ] Ob ein Fürsorgezögling in ein Jugendschutzlager eingewiesen wurde oder weiterhin der Fürsorgeerziehung anheimfiel, hing vom Ermessen der FürsorgerInnen, PolizeibeamtInnen oder GutachterInnen ab. 28 Für die Einweisung wurden dabei verschiedenste Vergehen herangezogen, wie z. B. die Weigerung, der HJ oder dem BDM beizutreten, Ausschluss aus der HJ, Arbeitsbummelei, Sabotage, Unerziehbarkeit, Kriminalität, Sittliche Verwahrlosung, Rassenschande und Homosexualität. Aber auch eugenische (Behinderte, Zwangssterilisierte), religiöse (Zeugen Jehovas) oder rassische (Juden, Sinti und Roma) Gründe konnten zu einer Inhaftierung führen. 29 Robert Ritter, führender NS-Rassentheoretiker, leitete die Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt, 1941 übernahm er die Kriminalbiologische Forschungsstelle und 1942 das Kriminalbiologische Institut im Reichssicherheitshauptamt. Gemeinsam mit seiner Assistentin Eva Justin war er maßgeblich für die Erfassung und Klassifizierung von Roma und Sinti zuständig, die über deren Deportation, Zwangssterilisierung und Ermordung entschieden. Zudem beschäftigte er sich mit der Vorbereitung des Gemeinschaftsfremdengesetzes. In diesem Kontext begutachteten er und Justin Jugendliche in den Lagern Moringen und Uckermark und entschieden, ob diese erziehbar oder unerziehbar seien. Auf dieser Grundlage wurden sie nach einem von Ritter entworfenen System verschiedenen Blocks zugeteilt, die zugleich über ihre Überlebenschancen entschieden. 30 Dörthe Schulz und Roman Klarfeld setzen sich in ihrem Beitrag mit der Debatte um Täter_innenschaft auseinander und arbeiten unter anderem die Biographien von 27 Auch nach 1945 verfügte die ehemalige Häftlingsgruppe der Asozialen über keinerlei Lobby, was die Auseinandersetzungen um Entschädigung weiter erschwerte und ebenso dazu beitrug, dass ihre Leidensgeschichten bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus kaum Berücksichtigung fanden. 28 Fritz, Die Jugendschutzlager, S Ebd., S. 311 f. 30 Vgl. Fritz, Die Jugendschutzlager, S. 323 ff.

20 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 25 Robert Ritter und Eva Justin auf, die im Jugendschutzlager Uckermark ihre Forschung zu angeblicher Vererbung von kriminellen Handlungen betrieben. Bei den als asozial in Konzentrationslager Eingewiesenen unterschieden sich die Zuschreibungen für Mädchen bzw. Frauen von denen für Jungen bzw. Männer: Bei weiblichen gab es, anders als bei männlichen, den Haftgrund der sexuellen Verwahrlosung. Darunter wurden zum Beispiel Mädchen und Frauen mit Geschlechtskrankheiten gefasst. 31 Viele wurden wegen sogenannter Rassenschande, etwa Liebesverhältnissen mit Fremdarbeitern, inhaftiert. 32 Häufig wechselnder Geschlechtsverkehr, Prostitution und Geschlechtskrankheiten galten als Indiz für einen liderlichen Lebenswandel, moralischen Schwachsinn oder sexuelle Verwahrlosung. 33 Nicht das einzelne Delikt oder der konkrete Tatvorwurf waren für das Urteil asozial ausschlaggebend, sondern die zum Charakter oder zur Anlage erklärten sozialen Normabweichungen der einzelnen Frau. Die einmal zum Sozialcharakter und zur erblichen Anlage erklärten Verfehlungen konnten deshalb auch nicht widerlegt werden. 34 Diesbezüglich äußerte sich auch die Leiterin des Lagers Uckermark, Lotte Toberentz: Der Typ des kriminellen und asozialen Mädchens ist einheitlicher geprägt [im Vergleich zu männlichen Jugendlichen]. Ursache und Art des Entgleitens sind immer wieder entscheidend bedingt durch Triebhaftigkeit, die in Verbindung mit Hemmungslosigkeit und Minderbegabung zur sexuellen Verwahrlosung führt. 35 Die Literatur, die den Zusammenhang zwischen der Kategorie asozial und Weiblichkeit herstellt, erweckt jedoch den Eindruck, dass alle Mädchen und Frauen, die nicht dem nationalsozialistischen Weiblichkeitsideal entsprachen, den Bestand der Volksgemeinschaft gefährdeten und daher ausgegrenzt und verfolgt wurden. Doch genau diese Verengung auf die Kategorie Geschlecht birgt die Gefahr, andere Aspekte zu überblenden und damit unsichtbar zu machen. Bei der Kategorie asozial spielen hinsichtlich der Interpretation sozialen Verhaltens auch Rassen - und Klassenkonstruktionen eine wesentliche Rolle, ebenso Vorstellungen und Ideale von Leistungsfähigkeit. Wenngleich Ge- 31 Vgl. ebd., S Carola Kuhlmann, Heimerziehung, S. 7 20, hier S Netzwerk Initiative Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark, Das Konzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark, in: telegraph (Berlin 2008) 116/117, S , hier S Schikorra, Kontinuitäten, S. 58 f. 35 Lotte Toberentz zitiert nach Christa Schikorra, Die Landesanstalt Görden und das Jugendschutzlager Uckermark. Die Bedeutung von Rassenhygiene für die Inhaftierung weiblicher Jugendlicher, in: Limbächer/Merten/Pfefferle, Mädchenkonzentrationslager, S , hier S. 71; vgl. Fritz, Die Jugendschutzlager, S. 313.

21 26 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak schlecht in der Auslegung von Asozialität wirksam wird, ist dies nicht der einzige Aspekt der Definition und Verfolgung. Mädchen und Frauen wurden nicht nur sexualisierte und vergeschlechtlichte Attribute zugewiesen, sie wurden auch als ungebildet, faul, ungezogen und kriminell bezeichnet, was auf eine ökonomische Deklassierung verweist. Zudem muss in der Erforschung der Alltagsgeschichte stärker zwischen einem propagierten Weiblichkeitsbild, und der gesellschaftlich lebbaren Praxis unterschieden werden, die durchaus divergentere Geschlechterentwürfe tolerierte. 36 Die Konstruktion von Asozialität kann demnach als ein Teil der nationalsozialistischen (vergeschlechtlichten) Rassen -Politik verstanden werden, die den arischen Volkskörper definiert und aufwertet und Minderwertige nach rassenhygienischen Vorstellungen ausschließt. An Fürsorgezöglingen in Heimen und in Arbeitshäusern sowie an als asozial stigmatisierten KZ-Häftlingen wurden Zwangssterilisationen vorgenommen, was vor allem Mädchen und Frauen der Sinti und Roma betraf, zudem nahmen KZ-Ärzte und Ärztinnen medizinische Versuche an Asozialen mit Geschlechtskrankheiten vor. 37 Insofern waren nicht nur die Einweisungsgründe vergeschlechtlicht, sondern auch die Haftbedingungen im Konzentrationslager. Christa Schikorra arbeitet zudem aus Aktenbeständen der Kriminalpolizei heraus, dass die Mehrzahl der in polizeiliche Vorbeugehaft genommenen Frauen, die keine Prostituierten waren, aus dem proletarischen Milieu kam. 38 Insofern beinhaltete die Kategorie asozial sowohl vergeschlechtlichte, rassische und klassenspezifische Konstruktionen. Als Begründung der Verwahrlosung bei männlichen Jugendlichen wurden hingegen vor allem rechtliche Tatbestände und Vorstrafen angeführt, das heißt, Jungen wurden im ehemaligen Jugendschutzlager Moringen vor allem als kriminell inhaftiert. 39 Eine detailliertere Analyse, welche Männlichkeitskonstruktionen sich bei den als asozial diskriminierten und verfolgten Jungen fanden, steht jedoch noch aus. In den Konzentrationslagern waren Asoziale Stereotypisierungen von Seiten anderer Häftlinge und Häftlingsgruppen ausgesetzt; Insa Eschebach zeigt dies in ihrem Artikel am Beispiel des KZ Ravensbrück. Die Stigmatisierung von Menschen als asozial geht jedoch weit über die NS-Zeit hinaus. Nach Kriegsende blieb die abwertende Stereotypisierung der ehemals als asozial Verfolgten 36 Vgl. Dagmar Herzog, Die Politisierung der Lust: Sexualität in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts, München Vgl. Schikorra, Kontinuitäten, S. 170 ff. 38 Vgl. ebd., S. 105 ff. 39 Vgl. Fritz, Die Jugendschutzlager, S. 313.

22 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 27 bzw. der als solche Definierten bestehen. Viele der ehemals Inhaftierten erlebten fortgesetzte Internierung und Entmündigung in Heimen der BRD und der DDR. Ihre Geschichten blieben weitestgehend unbekannt und tabuisiert, sodass von einer vergessenen Opfergruppe gesprochen werden kann. 40 Lisa Gabriel greift in ihrem Beitrag die Traumatisierung der ehemaligen weiblichen asozialen Häftlinge und deren anhaltende Diskriminierung in der deutschen Nachkriegsgesellschaft auf und untersucht die Schwierigkeit des Sprechens angesichts ihrer tabuisierten Geschichten. Bis in die 1980er-Jahre erhielt diese Verfolgtengruppe nahezu keinerlei Entschädigung ebenso wie ihre Geschichten lange kein Gehör fanden. 41 Uckermark als (Gedenk-)Ort Die Unsichtbarkeit dieser Opfergruppe schlägt sich auch im institutionalisierten Gedenken bzw. in Gedenkstätten nieder, so dass die Geschichte der als asozial verfolgten Mädchen und jungen Frauen sowie überhaupt die Existenz der nationalsozialistischen Jugendschutzlager bis heute wenig bekannt sind. Uckermark steht heute vielmehr für eine idyllische Region in Brandenburg, in der Naherholung, Naturerlebnis und Fahrradfahren großgeschrieben werden. Dass einer der beliebten Rad- und Wanderwege unmittelbar an der ehemaligen Lagergrenze vorbeiführt, ist kaum bekannt. Außer den in Eigeninitiative angebrachten provisorischen Aufschriften und Schildern sowie einem Infokasten am Wegesrand weist bis heute nichts auf die Bedeutung und frühere Funktion des Geländes hin, das so als historischer Ort unerkannt bleibt. Während ein kleiner Teil des ehemaligen Konzentrationslagers Ravensbrück 1959 als Mahn- und Gedenkstätte gestaltet wurde, ist das Gelände des ehemaligen Jugendkonzentrationslagers Uckermark an die sowjetische Armee übergeben worden. Wann genau die militärische Nutzung und Bebauung begann, lässt sich nicht mehr feststellen, da es keine entsprechenden Aufzeichnungen gibt. Fest steht jedoch, dass das Gelände bis 1959 noch keine militärische Verwendung fand während das Gebiet des ehemaligen KZ Ravensbrück zu diesem Zeitpunkt bereits von der Sowjetarmee genutzt wurde Zur Kontinuität der Ausgrenzung und Diskriminierung vgl. Schikorra, Kontinuitäten, S. 212 ff. und 237 ff. 41 Vgl. Paul, Weichenstellungen. 42 Vgl. Sigrid Jacobeit, Zur Geschichte des Jugend-Konzentrationslagers Uckermark im Gesamtkonzept der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Ge-

23 28 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück bemühte sich seit den 1960er- Jahren immer wieder vergeblich um eine Erforschung und später auch um eine Nutzung und Gestaltung des benachbarten Geländes Uckermark (vgl. zum Umgang mit dem Gelände nach 1945 und zu den verschiedenen künstlerischen Entwürfen zur Gestaltung des Areals den Beitrag von Insa Eschebach in diesem Band). 43 Trotz dieses Engagements geriet der historische Ort Uckermark jedoch weitestgehend in Vergessenheit, das Gelände blieb sich selbst überlassen. Erst nach der deutschen Wiedervereinigung kam wieder Bewegung in die Debatte. Nach einer Begehung des Geländes am 19. September 1991 verfasste das Internationale Ravensbrück-Komitee ein Thesenpapier, in dem die Wichtigkeit des Geländes des Jugendkonzentrationslagers für die Neukonzeption der Gedenkstätte Ravensbrück betont wurde. 44 Seit 1992 zeigte die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück die von Martin Guse und Andreas Kohrs konzipierte Wanderausstellung Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben. 45 Diese Ausstellung thematisierte anhand der Beispiele Moringen und Uckermark die Jugendkonzentrationslager erstmals explizit. 46 Die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück schrieb im Herbst 1997 gemeinsam mit der Stadt Fürstenberg einen internationalen landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb zur Gestaltung des ehemaligen Lagergeländes Uckermark aus. Der erste Preis ging an einen Entwurf, der ein blaues Blumenfeld vorsah. 47 Dafür sollten die Bauten des sowjetischen Militärs abgetragen werden, da sie für das Gedenken und die historische Forschungsarbeit als unnötig erachtet wurden. Andere Überbauungen und bauliche Veränderungen aus der Zeit nach 1945 sollten jedoch erhalten bleiben, um die Relikte aus den unterschiedlichen Zeiten sichtbar zu machen. 48 Der Entwurf wurde nicht umgesetzt, da historidenkstätten, in: Limbächer/Merten/Pfefferle, Mädchenkonzentrationslager, S , hier S Vor allem Martha Engel, die damalige Direktorin der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, setzte sich dafür ein, dass die Denkmalbehörde das von Unrat übersäte Gelände räumt und eine historische Forschung ermöglicht. Vgl. Jacobeit, Zur Geschichte des Jugend- Konzentrationslagers Uckermark, S. 233 f. 44 Vgl. Jacobeit, Zur Geschichte des Jugend-Konzentrationslagers Uckermark, S Vgl. Matthias Antkowiak/Angelika Meyer, Der wiederentdeckte Ort archäologische Ausgrabungen in Uckermark, in: Limbächer/Merten/Pfefferle, Mädchenkonzentrationslager, S , hier S. 225 f. 46 Vgl. (aufgerufen am ). 47 Vgl. Stefanie Oswalt/Philipp Oswalt, Entwurf zur Gestaltung der erweiterten Gedenkstätte Ravensbrück, in: Limbächer/Merten/Pfefferle (Hg.), Mädchenkonzentrationslager, S , hier S Vgl. ebd., S. 243 f.

24 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 29 sche und archäologische Vorarbeiten notwendig gewesen wären und niemand die finanzielle Verantwortung übernahm. 49 Zudem äußerte u. a. die Lagergemeinschaft, die nicht in die Ausschreibung und Konzeption des Wettbewerbs einbezogen worden war, Kritik an der Herangehensweise und plädierte dafür, die historische Forschung an den Anfang zu stellen. So umfasst das Gebiet, für das der Wettbewerb ausgeschrieben war, nicht einmal das ganze Gelände des ehemaligen Jugendkonzentrationslagers. 50 In diesem Zusammenhang problematisierte die Lagergemeinschaft die Symbolik des Blumenbeetes, da diese Form des Gedenkens eine weitere Überdeckung der Geschichte darstelle, und forderte stattdessen die Erforschung, Freilegung und Erhaltung der noch vorhandenen Spuren. 51 Seit 1997 finden regelmäßig Workcamps bzw. Baucamps statt, deren Ziel es ist, die Geschichte des Jugendkonzentrationslagers aufzuarbeiten und den historischen Ort wieder sichtbar zu machen, wobei die Herangehensweisen im Einzelnen so verschieden wie die Initiator_innen sind. 52 Da es zunächst keine genauen Kenntnisse über Lage und Größe des ehemaligen Jugendschutzlagers und späteren Tötungslagers gab, war es für die teils internationalen Workcamps zuallererst wichtig, den Ort zu erkunden und wiederzuentdecken. 53 Das erste FrauenLesben-Baucamp wurde 1997 von Frauen aus der Lagergemeinschaft Ravensbrück initiiert und organisiert. Während dieses ersten Camps wurde mithilfe eines Archäologen auf dem Gelände gearbeitet. Bereits freigelegte Barackenfundamente wurden dokumentiert, ein weiteres konnte freigelegt werden. Die Funde mussten jedoch am Ende wieder zugeschüttet werden, da kein Geld für eine fachgerechte Erhaltung vorhanden war. Um die Öffentlichkeit zu informieren, stellten die Teilnehmenden Tafeln mit Hintergrundinformationen und Plänen, die das Gelände erläutern, in dessen unmittelbarer Nähe auf. Seit 2002 finden die FrauenLesben-Baucamps bzw. FrauenLesbenTransgender- Baucamps, wie sie seit 2003 heißen, regelmäßig einmal im Jahr statt. Sie haben sich die Gestaltung des Geländes durch Beschilderungen, Rundgänge, Bereitstellung von Informationsmaterial etc. sowie deren Instandhaltung zur Aufgabe 49 Vgl. ebd., S. 249 f. 50 Vgl. Rosel Vadehra-Jonas, Das Jugendschutzlager heute aus der Sicht der Lagergemeinschaft Ravensbrück/Freundeskreis, in: Limbächer/Merten/Pfefferle, Mädchenkonzentrationslager, S , hier S Vgl. Bixi Erhardt/Viola Klarenbach, Für eine lebendige Gedenkstätte am authentischen Ort: Wie geht es weiter mit dem Uckermark-Gelände?, in: Limbächer/Merten/Pfefferle, Mädchenkonzentrationslager, S , hier S Vgl. Antkowiak/Meyer, Der wiederentdeckte Ort, S Vgl. ebd., S. 226.

25 30 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak gemacht (zur Geschichte und politischen Ausrichtung der Baucamps vgl. ausführlich die Beiträge von Degen/Krieg sowie Büren/Laumann/Reitnauer/Voß in diesem Band). Auf Initiative des Netzwerks wurde außerdem der bereits genannte Gedenkstein errichtet. Formen und Politiken des Gedenkens Spätestens als das ehemalige Lagergelände in den 1990er Jahren wieder zugänglich wurde, stellte sich die Frage nach Form und Inhalt des Gedenkens an die im Lager Uckermark inhaftierten Mädchen und Frauen sowie der konkreten Gestaltung des (Gedenk-)Ortes. Die Engagierten und Interessierten nähern sich dem Themenkomplex dabei aus sehr verschiedenen Perspektiven und Hintergründen, wie auch die Aufsätze dieses Bandes zeigen. Die Folge sind kontrovers geführte Debatten darüber, in welcher Form der Opfer vor Ort gedacht werden kann und soll: Wer gedenkt wie, wem und wo? Wie politisch, wie wissenschaftlich, wie parteilich bzw. wie (gesellschafts)kritisch muss oder darf die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus sein? Angesichts der anstehenden Konversion des Geländes und der damit näher rückenden Möglichkeit einer konkreten Gestaltung des Geländes bekommen diese seit Jahren geführten Debatten nun aber besondere Relevanz und Aktualität. Zugleich sind sie nicht spezifisch für das Gedenken im Kontext des ehemaligen Jugendschutzlagers bzw. Jugend-KZ Uckermark, sondern berühren generell erinnerungspolitische Aspekte. Diese Fragen verweisen dabei nicht zuletzt auf die verschiedenen individuellen, wissenschaftlichen und politischen Hinter- und Beweggründe der Engagierten, Forschenden und Autor_innen, die Geschichte des Jugendkonzentrationslagers aufzuarbeiten und wachzuhalten. So ist die Solidarität mit den Opfern, die Thematisierung ihrer Leidensgeschichte, die Benennung der Täter_innen ebenso wie der gesellschaftlichen bzw. institutionellen Ursachen, genauso wie die Kritik an gegenwärtiger Sozialpolitik oder erinnerungspolitischen Diskursen wichtiger Bestandteil eines gesellschaftskritischen Politikverständnisses, das jedoch in wissenschaftlichen oder staatlichen Institutionen meist wesentlich seltener (explizit) zu finden ist als in autonom organisierten Zusammenhängen. 54 So zeigt z. B. die Beschäftigung mit der Kategorie asozial, dass die Geschichte 54 Ein Beispiel für die Verknüpfung von NS-Geschichte mit aktuellen Formen sozialer Ausgrenzung ist der Sammelband ausgesteuert, ausgegrenzt... angeblich asozial, der die historische Forschung zum Komplex der Asozialität mit einer politischen Gesellschafts-

26 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 31 des Nationalsozialismus sich durchaus für eine Thematisierung von Kontinuitäten in der Sozialpolitik von BRD und DDR bis heute eignet, wobei zugleich angesichts der Gefahr unpassender und verharmlosender Analogiebildungen aber auch Brüche sichtbar gemacht werden müssen. Teil der Auseinandersetzung und zugleich Ausdruck der konfligierenden Herangehensweisen und Motivationen der Beteiligten ist auch eine ungleiche Einbeziehung und Bewertung der Frage nach dem angemessenen Grad der Empathie bzw. Identifikation mit den Opfern. Ein weiterhin offener Diskussionspunkt ist, inwiefern die in Uckermark inhaftierten Mädchen ein Subjekt feministischer Geschichtspolitik sind oder sein sollten und inwieweit es dabei zu Formen der Aneignung oder gar Instrumentalisierung kommt (vgl. dazu den Beitrag von Corinna Tomberger in diesem Band). Die Diskussionen um die Formen des Gedenkens beziehen sich aber auch auf den konkreten Ort: Wie soll das ehemalige Lagergelände gestaltet werden und wer darf dies? Dabei steht die bereits sichtbare Gestaltung des Ortes durch die autonomen FrauenLesbenTransgenderBau- und Begegnungscamps neben Positionen der Mahnund Gedenkstätte Ravensbrück, die die Erinnerung an das ehemalige Jugendschutzlager zunehmend in ihre Ausstellungen und das Besucherleitsystem integriert. Überlebende fordern eine Übernahme des ehemaligen Lagergeländes durch die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, die zurzeit jedoch nicht geplant ist. Daneben stehen Vorschläge von Künstler_innen zum gestalterischen Umgang mit dem Gelände (vgl. z. B. den Beitrag von Dominique Hurth in diesem Band), die nicht immer mit den Wünschen von Überlebenden und den enga- kritik und praktischen Forderungen in der Gegenwart verbindet; vgl. Anne Allex/Dietrich Kalkan (Hg.), ausgesteuert, ausgegrenzt... angeblich asozial, Neu-Ulm 2009.

27 32 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak gierten Gruppen übereinstimmen. 55 Der vom Netzwerk Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark e. V. gegebene Anstoß zur Errichtung des Gedenksteins vor Ort reaktiviert Hurth zufolge mit der Form des klassischen Gedenksteins sowie der Wortwahl der Inschrift eher eine konservative Gedenkpolitik, als dass sie die gängigen künstlerischen Auseinandersetzungen aufgreift. Hier werden erneut die unterschiedlichen Herangehensweisen und Prioritätensetzungen deutlich: Während das Uckermark-Netzwerk mit dem Gedenkstein Wünsche von Überlebenden möglichst schnell realisieren wollte, um noch zu ihren Lebzeiten einen Ort des Gedenkens und des Trauerns zu schaffen, steht dies den institutionalisierten und bürokratischen Abläufen in einer Gedenkstätte wie auch den gegenwärtigen künstlerischen und didaktischen Standards und Vorgaben eines gängigen Ausschreibungsverfahrens entgegen. Zunehmend werden auch wieder archäologische Überlegungen in die Diskussion um das Gelände einbezogen und neue Grabungen veranlasst. 56 Die Debatten entzünden sich zudem an der Frage, wie (staatlich) institutionalisiert bzw. autonom und wie politisch, gesellschaftskritisch und parteilich Gedenken sein kann und sollte. Ihrem Selbstverständnis entsprechend wollen die Bau- und Begegnungscamps vor Ort eine Form des antifaschistischen feministischen Gedenkens etablieren, das sie als offen definieren (vgl. Büren/Laumann/Reitnauer/Voß in diesem Band). Sie grenzen sich damit von einem staatlichen Gedenken ab, das sie in den Gedenkstätten verwirklicht sehen, in denen das historische Geschehen musealisiert werde und das die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus für die Bildung einer nationalen Identität im vereinten Deutschland instrumentalisiere (vgl. Degen/Krieg in diesem Band). 55 Für einen früheren Vorschlag zur künstlerischen Gestaltung vgl. Oswalt/Oswalt, Entwurf zur Gestaltung der erweiterten Gedenkstätte Ravensbrück. 56 Im Jahr 2009 führte die Archäologin Dorte Andersen Sondierungsgrabungen durch.

28 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 33 Auf dem Uckermark-Forum 2008, bei dem ein Austausch über die entstandenen Gedenkformen stattfand, wurde nicht nur hinterfragt, wie offen offenes Gedenken sein kann, sondern auch, inwiefern eine Trennung zwischen diesem und staatlichem Gedenken überhaupt sinnvoll oder angebracht ist. Eine zentrale Frage war und ist, inwieweit von staatlich finanziertem und damit reglementiertem Gedenken gesprochen werden kann oder muss und wie sich dies an Orten und in Formen des Gedenkens äußert. Welche Beziehung gehen Politik und Gedenken jeweils ein? Die Diskussion um den vom Uckermark-Netzwerk geforderten antifaschistischen Zugang bzw. die staats- und herrschaftskritische Zielsetzung des Gedenkens, wie sie beim Uckermark-Forum 2009 geführt wurde, knüpft an diese Fragen an. Ob Gedenkstätten damit automatisch staatstragend und durch ihre Musealisierung statisch sind, lässt sich jedoch angesichts des politischen Selbstverständnisses der Mitarbeiter_innen, der internen politischen und wissenschaftlichen Debatten um erinnerungspolitische Themen und die Ausgestaltung des Gedenkens, sowie den sich wandelnden Ausstellungskulturen, Führungskonzepten und pädagogischen Materialien gerade in Ravensbrück nicht eindeutig beantworten und bleibt ambivalent.

29 34 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak Die einzelnen Gedenkinitiativen haben jedoch einen unterschiedlichen Zugang zu Ressourcen und finden damit auch ungleiche Bedingungen zur Realisierung ihrer Anliegen vor. Dies wurde während des Uckermark-Forums 2008 unter anderem im Hinblick auf die Beschilderung des ehemaligen Lagergeländes diskutiert. Wird einem institutionell eingebetteten Besucherleitsystem der Gedenkstätte mehr Autorität zugesprochen als den mit einfachen Mitteln von Baucamps hergestellten Informationstafeln? Die Beseitigung von Vandalismusschäden auf dem Gelände fällt einer auf Spenden angewiesenen Initiative finanziell und organisatorisch schwerer als einer staatlich abgesicherten Gedenkstätte. Letztere erfährt in der Öffentlichkeit womöglich mehr Anerkennung und wird in historischen und pädagogischen Fragen eher zurate gezogen als dezentral vernetzte Engagierte. Andererseits ist eine Initiative unabhängiger und kann schneller und unbürokratischer entscheiden und Projekte realisieren, wie beispielsweise die schnelle Errichtung des Gedenksteins auf dem Gelände des ehemaligen Jugendschutzlagers gezeigt hat. Nicht zuletzt stellt sich unabhängig von dem Aspekt des Macht- und Ressourcenzugangs die Frage, ob es nicht gerade wichtig ist, dass auch der deutsche Staat in Form von Gedenkstätten politische Verantwortung für die NS-Verbrechen übernimmt und so zu einer Anerkennung und Entschädigung der Opfer beiträgt. Eine Trennung zwischen offenem und staatlichem Gedenken, die Gedenkstätten pauschal auf Seiten nationalstaatlicher Identitätsbildung verortet, verkennt das politische Selbstverständnis bzw. das über berufliche Pflichterfüllung hinausgehende Engagement von vielen in Gedenkstätten Arbeitenden für gesellschaftskritische Gedenkformen. 57 Zudem blendet eine solche Polarisierung die wichtige Rolle der Überlebenden sowie unabhängiger Akteur_innen und deren pädagogische Arbeit aus. Trotzdem ist die von dem Konzept des offenen Gedenkens angestoßene Überlegung wichtig, wie man sich angesichts des aktuellen deutschen Erinnerungsdiskurses politisch positionieren will, der mit Stolz auf die deutsche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit verweist, sich als geläuterte Nation darstellt und darüber hinaus gegenwärtige politische Entscheidungen mit einem Verweis auf die Lehren aus der Vergangenheit legitimiert. 57 Vgl. die Auseinandersetzung um Besucherführungen durch einen Bundeswehrangehörigen in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme im Jahr Das Beispiel eines pädagogischen Mitarbeiters der Gedenkstätte, der sich aus Protest gegen Führungen durch Bundeswehrangehörige weigerte, Führungen für diese Besuchergruppe durchzuführen, zeigt, dass sich auch Gedenkstättenmitarbeiter_innen politisch gegen Instrumentalisierungen von Geschichte positionieren. Seine anschließende Sperrung beim Museumsdienst beweist aber auch, dass diese innerhalb institutioneller Hierarchien nicht immer durchgesetzt werden können.

30 (Geschlechter-)Perspektiven für einen Gedenkort 35 Geht es jedoch um die konkrete Gestaltung des ehemaligen Lagergeländes als Mahn- und Gedenkort, an dem auch historisches Wissen über das Mädchenkonzentrationslager vermittelt werden soll, erscheinen die Diskussionen um Gedenkstolz und unzulässige historische Gleichstellungen zunächst weniger relevant. Wenn aber die Geschichte des Ortes nach 1945 in das Gedenken einbezogen werden soll, stellen sich die erinnerungspolitischen Fragen durchaus: Was ist an der aktuellen deutschen Gedenkpolitik problematisch? Wie kann eine Kritik an einer nationalistischen Vereinnahmung des Gedenkens am historischen Ort formuliert werden? Inwiefern sollte sie dort zum Beispiel in einer Ausstellung oder in der pädagogischen Arbeit angesprochen werden? Wie kann sie so thematisiert werden, dass das eigentliche Anliegen, an die Geschehnisse während des Nationalsozialismus zu erinnern, nicht dahinter zurücktritt oder für aktuelle politische Auseinandersetzungen instrumentalisiert wird? Wie kann also ein Gedenken aussehen, das Kritik an einem deutschen Selbstbild der moralisch geläuterten Nation integriert, ohne die Unterschiede zwischen historischem und gegenwärtigem Geschehen zu verwischen und die Geschichte wiederum zu instrumentalisieren? Neben den Formen des Gedenkens ist das Vokabular dessen, was beschrieben werden soll, selbst zu einem umkämpften Feld geworden. Die verschiedenen Benennungen und damit auch Deutungen und Bewertungen der Ereignisse auf dem Uckermark-Gelände machen zugleich unterschiedliche Prioritäten und Perspektiven deutlich. Die Debatten entzünden sich dabei vor allem um die Frage, ob das Lager als Jugend- bzw. Mädchenkonzentrationslager oder unter Verwendung des historischen Begriffs als Jugendschutzlager zu benennen sei. Sylvia Degen und Claudia Krieg führen in diesem Band aus, dass die Verwendung des Begriffs Konzentrationslager für ein politisches Anliegen der Anerkennung und der Kritik an der Reproduktion nationalsozialistischer und euphemistischer Sprache stehe. Matthias Heyl argumentiert, ebenfalls im vorliegenden Band, dass Jugendschutzlager der historisch genaue Begriff sei. Wird dieser zudem in Anführungszeichen gesetzt, werde der euphemistische Charakter der nationalsozialistischen Sprache sichtbar gemacht und deren Dekonstruktion ermöglicht. Allerdings ist an der konkreten Ausführung an der Stele im Wegeleitsystem in Ravensbrück nicht nur das Wort Jugendschutzlager, sondern die gesamte Bezeichnung Jugendschutzlager Uckermark in (doppelte) Anführungszeichen gesetzt. So verfehlen diese u.e. gerade ihren Zweck, weil sie nicht die verharmlosende Bezeichnung des Lagertyps Jugendschutzlager im Speziellen problematisieren, sondern lediglich den im Nationalsozialismus geprägten Eigennamen eines einzelnen Lagers in der Uckermark als Ganzes hervorheben.

31 36 Anders/Dietrich/Gabriel/Hille/Klarfeld/Nachtigall/Nowak

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