Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus, Christiane Schneider, Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithevon Krosigk und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Rettungsdienst in Hamburg Der Senat kann es nach eigenen Angaben aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Zeit, die er für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat, nicht verantworten, die nunmehr 17-monatigen Erfahrungen mit SMAP, dem standardisierten medizinischen Abfrageprotokoll, konkret auszuwerten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. SMAP wird seit April 200 angewendet. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten für Rettungsfahrten, des angeheizten Wettbewerbs durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Rettungsdienste europaweit auszuschreiben, und der zunehmenden finanziellen Belastungen von Krankenversicherten ist aber eine konkrete Darlegung erforderlich. Krankentransporte machen insgesamt zwar nur 2 Prozent der gesamten Kosten im Gesundheitssektor aus, jedoch zahlen die Krankenkassen bundesweit 2,7 Milliarden Euro jährlich dafür. In Anlehnung an die Antworten der Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs. 19/2169, 19/7396 und dem geltenden Hamburgischen Rettungsdienstgesetz, geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007, und dem Feuerwehrgesetz vom 23. Juni 196, fragen wir daher den Senat: 1. Welche Rettungsdienstbereiche mit wie vielen Rettungswachen und Notarztstandorten gibt es in Hamburg? Nach welchen Kriterien wurden die Standorte für Leitstellen und Rettungswachen und Notarztstandorte festgelegt? Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst einen Rettungsdienstbereich mit 31 Rettungswachen und zwölf Notarztstandorten. Die Standorte der Rettungswachen und Notarztstandorte sind gemäß Sicherstellungsauftrag flächendeckend, bedarfs- und fachgerecht festgelegt worden. 2. Werden private Rettungsdienstunternehmen beziehungsweise Hilfsorganisationen über die gemeinsame Leitstelle disponiert (bitte entsprechend begründen)? Gibt es private Leitstellen, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen? Ist eine gemeinsame Leitstelle für Hamburg angedacht? Für den öffentlichen Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankenbeförderung) gibt es nur eine Rettungsleitstelle in Hamburg, die von der Feuerwehr Hamburg betrieben wird. Die Hilfsorganisationen sind per öffentlich-rechtlichem Vertrag in die Notfallrettung eingebunden und werden für diese Aufgabe durch Personal der Feuerwehr Ham-

2 Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode burg mit disponiert. Krankenbeförderungen innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch Personal der Hilfsorganisationen disponiert. Auch jeder private Krankentransportunternehmer muss über eine Leitstelle seine Krankenbeförderungen disponieren. Die Leitstelle muss während der Betriebszeit ständig mit einer Rettungssanitäterin beziehungsweise einem Rettungssanitäter besetzt und die telefonische und funktechnische Erreichbarkeit gewährleistet sein. Für eine Kooperation mit Privatunternehmen des nicht öffentlichen Rettungsdienstes gibt es derzeit keinen Bedarf. 3. Wer ist bei der Erteilung der Genehmigung für Rettungsdienst und Krankentransport beteiligt? Wie und wie oft werden die Unternehmen überprüft und mit welchem Ergebnis für den Zeitraum 2004 bis 2009? Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Behörde für Inneres und Sport. Sie holt im Bedarfsfall Stellungnahmen anderer Behörden ein. Die zuständigen Berufsverbände werden angehört. Die Unternehmen werden anlassbezogen unterschiedlich häufig hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen überprüft. Jährlich finden durchschnittlich rund 70 Überprüfungen statt. Die häufigsten Überprüfungen bezogen sich in den Jahren 2004 bis 2009 auf die Fahrzeuge einschließlich Ausstattung, den Nachweis der Qualifikation des Personals, die Verhältnisse am Standort des Unternehmens sowie einzelne Geschäftsvorfälle. 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Rettungsdienst in Hamburg? Bitte in Jahresscheiben Ausgaben und Einnahmen aufschlüsseln auf den Zeitraum 2004 bis Nachzahlungen, Nachforderungen, offene Forderungen bitte gesondert ausweisen. Die Rettungsdienstkosten laut Gebührenkalkulation betragen: Kosten Rettungsdienst Angaben in Tsd Die Einnahmen bei den Titeln Verwaltungsgebühren (Rettungsdienst) und Verwaltungsgebühren (Rettungsdienst) für Einsätze des DRK haben sich in den Jahren 2004 bis 2009 wie folgt entwickelt (Angaben in Tausend Euro): Titel Hinweis: Ab 2007 werden die Gebühren für Rettungsdiensteinsätze, die für Einsätze des vom DRK betriebenen Rettungswagens in Harburg (31 RTW F) erhoben werden, gesondert veranschlagt. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Nachzahlungen, Nachforderungen und offene Forderungen für einzelne Einsätze vorangegangener Jahre angefallen sind, wird statistisch nicht erfasst. 5. Der Rechnungshof hatte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 Abweichungen bei den Ist-Werten der Gebühreneinnahmen für Krankentransport und Rettungsdienst festgestellt. Im Jahresbericht 2010 wird auf die fortdauernden Abweichungen (2006 bis 200) im Zahlengerüst hingewiesen. Die Abweichung für das Jahr 200 wird auf rund 5 Millionen Euro beziffert. Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht? Es erfolgt derzeit ein Abgleich des Datenbestandes aus SAP und dem Krankentransport- und Rettungsdienstabrechnungsprogramm (KRAB). Aufgrund des großen Datenvolumens sind der Abgleich und die Analyse noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die in Kürze bevorstehende Umstellung auf SAP RVP im Rahmen der Einführung von NHH wurde die allgemeine Schnittstelle Krankentransport und Rettungsdienstab- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926 rechnungsverfahren zu SAP RVP besonders sorgfältig und umfangreich getestet, um zukünftig einen identischen Datenbestand zu gewährleisten. 6. In welcher Form und in welcher Höhe konnten aufgrund der Inbetriebnahme der integrierten Leitstelle Mittel eingespart werden? Bitte in Jahresscheiben Ausgaben für Personal- und Sachkosten getrennt ausweisen und aufschlüsseln auf den oben genannten Zeitraum (auch bei Nichteinsparung die jährlichen Kosten bitte angeben). Beim Titel Sachaufwand für Informations- und Kommunikationstechnik sind die Ausgaben für das Einsatzlenkungssystem veranschlagt. Wegen der Neuorganisation des 2005 in Betrieb genommenen Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) ist für die Jahre 2007 und 200 eine Aufteilung der Kosten für das ehemalige Feuerwehr Einsatzleitsystem (FELS) vorgenommen worden, um eine sachgerechte Zuordnung der Kosten zu den Systemen vornehmen zu können. Inzwischen wurde auch die Betriebsorganisation HELS (BoHELS) etabliert und ist zukünftig für die Einwerbung und Verwaltung der Betriebskosten selbst verantwortlich. Daher wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 die Ansätze 2011 fortfolgende für das Einsatzleitsystem HELS um den Betrag von Euro gegenüber 200 gekürzt. Auf die Personalkosten hatte diese Maßnahme keine unmittelbaren Auswirkungen. 7. Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Ausschaltung von Ausschreibung und Wettbewerb sichergestellt? Welche Maßnahmen wurden zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im Zeitraum 2004 bis 2009 getroffen (Über- beziehungsweise Unterdeckung)? Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht? Entsprechend der Vorgabe des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) gibt es eine bedarfsgerechte Vorhaltung. Diese wird jährlich neu berechnet und ist von den Kostenträgern (Krankenkassen) anerkannt. Die Vorhaltung folgt damit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Leistungserbringung.. Welche Maßnahmen und Projekte zur Kostenbegrenzung und gegebenenfalls Kostensenkung im Rettungsdienst sind geplant? Bitte detailliert darstellen. Die Kosten der Vorhaltung sind abhängig von der Entwicklung der Einsatzzahlen. Die Vorhaltung und damit die Kosten werden jährlich entsprechend überprüft und angepasst. Unabhängig davon werden Gespräche mit Verantwortlichen der Krankenhäuser geführt, um nach Möglichkeit die Verweilzeiten der Rettungsmittel zu reduzieren und somit die Einsatzdauer zu verkürzen. 9. Wird zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit im Rettungswesen das Erfordernis gesehen, Dienstleistungen periodisch auszuschreiben? Falls dies nicht so gesehen wird, was ist dafür unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Rechts die Begründung? Nein. Deutsches und europäisches Vergaberecht sehen vor, dass bestimmte Auftragsvergaben erst nach einer vorherigen Ausschreibung erfolgen dürfen. Das heißt, Ausschreibungen sind nur dann erforderlich, wenn der Aufgabenträger seine Aufgabe nicht selbst wahrnehmen will oder kann, sondern dies im Wege eines vergüteten Auftrags an Dritte übertragen möchte. Derartige ausschreibungspflichtige neue Beauftragungen Dritter mit Leistungen des Rettungsdienstes sind derzeit nicht vorgesehen. Die Hilfsorganisationen wurden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in den öffentlichen Rettungsdienst einbezogen und nehmen ihre Aufgaben in eigener Finanzverantwortung wahr. Die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung wird durch die Verhandlung der Rettungsdienstgebühren mit den zuständigen Krankenkassen im Rahmen des 10a HmbRDG erreicht. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird nach dem 3

4 Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode insoweit ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag auch und gerade den Erfordernissen einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. 10. Gibt es eine aktuelle Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern und wenn ja, welche? Ja; die rechtliche Grundlage für Vereinbarungen mit den Kostenträgern ist 10a Absatz 1 Satz 2 HmbRDG. 11. Gibt es eine Bedarfsplanung für die Notfallrettung unter Beteiligung der Kostenträger? Wenn nein, wie wird die Sicherstellung der Notfallrettung/Krankenbeförderung gewährleistet? Werden private Rettungsunternehmen beziehungsweise Hilfsorganisationen mit einbezogen? Wie erfolgt die Einbeziehung? Die Bedarfe werden von der Feuerwehr Hamburg jährlich überprüft und ermittelt und im Rahmen der Gebührenverhandlungen von den Kostenträgern anerkannt. Die Hilfsorganisationen sind über den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingebunden. Private Rettungs-/Krankentransportunternehmen werden nicht in der Bedarfsplanung für die Notfallrettung berücksichtigt. 12. Wie ist die Ausstattung, einschließlich personeller Besetzung, je Rettungswache? Wie hoch sind die Kosten/Einnahmen pro Jahr je Rettungswache? Wer sind die Kostenträger für die Rettungswachen? Wie schlüsseln sich die Kosten auf? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum von 2004 bis 2009 angeben. Die Ausstattung der Feuer- und Rettungswachen und Rettungswachen stellt sich wie folgt dar: Feuer- und Rettungswache (FuRW) Rettungsmittel personell fest besetzt Rettungsmittel Personal vom Löschzug F 11 FuRW Innenstadt A B C K F 12 FuRW Altona A B C GRTW 1 K F 13 FuRW Rotherbaum A B NEF 2 K F 14 FuRW Osdorf A B K L F 15 FuRW Stellingen A B C K F 16 FuRW Alsterdorf A B K F 21 FuRW Wandsbek A B C K F 22 FuRW Berliner Tor A B C K F 23 FuRW Barmbek A B C K F 24 FuRW Sasel A B NEF K L F 25 FuRW Billstedt A B C K F 26 FuRW Bergedorf A B C K L F 31 FuRW Harburg A K L F 33 FuRW Veddel A BITW 3 K F 34 FuRW Wilhelmsburg A K F 35 FuRW Finkenwerder A K F 36 FuRW Süderelbe A K 1) Großraumrettungswagen 2) Notarzteinsatzfahrzeug 3) Baby-Intensivtransportwagen Rettungswache (RW) RTW NEF Standort F 12 RW Othmarschen F F 14 RW Rissen F 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926 Rettungswache (RW) RTW NEF Standort F 14 RW Ottensen A AK Altona 1 F 15 RW Niendorf F F 15 RW Eidelstedt G F 16 RW Langenhorn F F 16 RW Ochsenzoll G F 21 RW Rahlstedt F F 21 RW Marienthal-Süd A AK Wandsbek F 21 RW Marienthal G H F 22 RW St. Georg A AK St. Georg F 23 RW Barmbek-Nord F A AK Barmbek F 23 RW Hinschenfelde G F 24 RW Bramfeld F F 24 RW Volksdorf G F 25 RW Boberg A BUK Hamburg 2 F 26 RW Mümmelmannsberg F F 36 RW Heimfeld A AK Harburg F 36 RW Eißendorf F 1) AK: Asklepios-Klinik 2) BUK: Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hinweis: Die Einzelbuchstaben (A, B, C, F, G, H, K, L) dienen der Kennzeichnung der vorhandenen Rettungswagen. Die Kosten und Einnahmen werden nicht einzelnen Feuer- und Rettungswachen zugeordnet, da sich die bedarfsgerechte Vorhaltung und sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung stets an dem Gesamtsystem des öffentlichen Rettungsdienstes orientiert. Die Betriebskosten für die Standorte werden in voller Höhe aus dem Haushalt gedeckt. Sie fließen aber auch in die Gebührenberechnungen ein, sodass letztendlich jeder Gebührenschuldner über die Krankenkassen ebenfalls Kostenträger ist. 13. Wie viele Rettungsmittel (zum Beispiel Rettungswagen, Rettungshubschrauber, Notarztwagen, lntensivtransporthubschrauber et cetera) werden in Hamburg vorgehalten? Bitte aufgeschlüsselt auf den Zeitraum von 2004 bis 2009 angeben. Wie ist die Fahrzeugvorhaltung bemessen? Welches finanzielle Gesamtvolumen stellen die Rettungsmittel dar? In welchen Zeiträumen, nach welchen Kriterien, erfolgen Ersatzbeschaffungen? Welche Mittel stehen dafür von welchen Kostenträgern zur Verfügung? Bitte auf die Kostenträger aufschlüsseln. Die Bemessung der erforderlichen Rettungsmittelvorhaltung ist keine auslastungsabhängige, sondern eine risikoabhängige Fahrzeugbemessung, da sie sich neben dem jeweiligen Einsatzaufkommen auch an der durchschnittlichen Einsatzdauer orientiert. Dieses ist ein bundesweit anerkanntes Standardverfahren. Die Bemessung der Rettungsmittel stellt sich für die Jahre 2004 bis 2009 wie folgt dar: Datum RTW NEF Tag Nacht 24 Std

6 Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Datum RTW NEF Tag Nacht 24 Std ) In der zweiten Zeile jeweils inklusive der vom Löschzugpersonal besetzten 17 RTWK 2) Reduzierung um einen RTW durch Außerdienststellung des 15RTWE 3) ab 2007 inklusive vier RTWL 4) Erhöhung um vier RTW durch Indienststellung der 12RTWC,15RTWC, 21RTWC, 23RTWC Bundeswehr Hilfsorganisation Bundeswehr/Bundespolizei Zeitraum Notarztwagen Notarztwagen Rettungshubschrauber 2004 bis Std. seit 2009 NEF Std. 1) Der Notarztwagen des DRK ist 24 Stunden im Dienst. Der des ASB zwölf Stunden. 2) Rettungshubschrauber ist in Abhängigkeit vom Tageslicht im Dienst. 3) Notarzteinsatzfahrzeug Beim Titel Beschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen werden jährlich investive Mittel in Höhe von Euro für die Ersatzbeschaffung von Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Grundinstandsetzungen von Rettungswagen im Haushalt der Feuerwehr Hamburg veranschlagt. Die Investitionen fließen in die jährliche Kalkulation der Rettungsdienstgebühren ein; sie werden dabei mit den kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt. Die Ersatzbeschaffung der Rettungswagen (RTW) bei der Feuerwehr Hamburg erfolgt nach einer Laufleistung von km oder einer Nutzungsdauer von sieben Jahren. Die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) werden nach einer Laufleistung von km oder einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ersetzt. 14. Welche Auswirkungen hat das integrierte Leitstellensystem auf die Hilfsfristen im Rettungsdienst? Werden die Hilfsfristen eingehalten? Wie sind die Ausrückzeiten? Bitte je Rettungswache aufschlüsseln. Das integrierte Leitstellensystem hat keine Auswirkung auf die Hilfsfrist im Rettungsdienst. Die Ausrückzeiten je Standort werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 15. Wie hat sich das gemeinsame Leitstellensystem von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Krankenbeförderung (integrierte Leitstelle Hamburg) seit seiner Inbetriebnahme bewährt? Welche Probleme traten beziehungsweise treten noch auf? 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926 Das Einsatzlenkungssystem HELS (Hamburger Einsatzleitsystem) dient allen Bedarfsträgern als Dispositionssystem für die verfügbaren Ressourcen und hat sich grundsätzlich bewährt. Besonders Polizei und Feuerwehr haben teilweise recht unterschiedliche Arbeitsweisen und damit recht unterschiedliche Anforderungen an das System. Dadurch ist die Software äußerst komplex geworden, was gelegentlich zulasten der intuitiven Bedienbarkeit geht. Derzeit läuft HELS nach einigen technischen Nachbesserungen relativ stabil. 16. Wie hoch ist der Anteil der Feuerwehr am Rettungsdienst nach 3 (1c) Feuerwehrgesetz in Hamburg? Welchen Anteil haben andere Rettungsdienstunternehmen beziehungsweise Hilfsorganisationen am Rettungsdienst? Bitte prozentual entsprechend der Marktanteile der jeweiligen Beteiligten aufschlüsseln. Der Anteil des Rettungsdienstes an den Aufgaben der Feuerwehr Hamburg nach 3 des Feuerwehrgesetzes betrug im Jahre ,5 Prozent. Von den Gesamtnotfallrettungseinsätzen entfielen in , Prozent auf die Hilfsorganisationen, 3,6 Prozent auf die Bundeswehr sowie 1,6 Prozent auf das einzige Privatunternehmen mit einer Genehmigung zur bodengebundenen Notfallrettung im nicht öffentlichen Rettungsdienst. 17. Die Notfallrettung in Hamburg erfolgt nach dem sogenannten Rendezvous-System. Wer ist an der Notfallrettung beteiligt? Wie oft stellt sich heraus, dass der Patient/die Patientin ohne ärztliche Begleitung mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden kann? Ist die Notfallrettung nach dem Rendezvous-System noch bedarfsgerecht? Antwort bitte begründen. Nur Notfallrettungsdiensteinsätze mit Notarztindikation erfolgen im Rendezvous- System. Neben der Feuerwehr Hamburg sind die Hilfsorganisationen und die Bundeswehr beteiligt. Die Notfallrettung mit Notarztindikation nach dem Rendezvous-System ist bedarfsgerecht und stellt den anerkannten Stand der Technik dar. Von den im Jahre 2009 durch die Feuerwehr Hamburg durchgeführten rund NEF-Einsätzen wurden vor Ort rund Hilfeleistungen erbracht, rund Patienten mit dem Rettungswagen begleitet und in rund Fällen wurde der Arzt nicht benötigt. 1. Welche Vorteile bringt das gemeinsame Statistiktool für alle Beteiligten im Rettungsdienst? Welche Maßnahmen wurden aufgrund der Statistik ergriffen? Welche Ergebnisse wurden dazu im Einzelnen erreicht? Ein gemeinsames Statistiktool ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 19. WeIche Veränderungen hat es nach 17-monatiger Anwendung von SMAP in Bezug auf Lebensrettung, telefonische Betreuung, Ablehnung einer Beförderung, Annahme eines Notrufs und das Ausrücken des Rettungsfahrzeugs, Dauer der Einsatzfahrten und Weiteres gegeben? Bitte nach Wochentagen und Tageszeiten aufschlüsseln. Die Ablehnung einer Beförderung, das Ausrücken des Rettungsfahrzeuges und die Dauer der Einsatzfahrten stehen nicht in Zusammenhang mit der Anwendung von SMAP. Die Veränderungen bezüglich Lebensrettung und telefonischer Betreuung werden statistisch nicht erfasst. 20. Welche konkreten Einsatzdaten (zum Beispiel bodengebundener Rettungsdienst/Anzahl, Luftrettung et cetera werden von der integrierten Leitstelle erfasst und wie, nach welchen Kriterien, erfolgt die Auswertung 7

8 Drucksache 19/7926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode der Einsatzdaten? Erhalten die Kostenträger entsprechende Daten regelmäßig zur Kenntnisnahme? Die integrierte Rettungsleitstelle erfragt von dem Anrufer die für den Einsatz notwendigen operativen Daten. Dazu gehören Einsatzort, Straße und Hausnummer. Diese Daten werden zusammen mit dem Einsatzstichwort an das ausrückende Rettungsfahrzeug weitergegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Rettungsfahrzeug Zusatzinformationen mitzuteilen, die sich aus dem Abfragegespräch ergeben. Weitere operative Daten wie Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Einsatzauftrag übernommen, am Einsatzort eingetroffen und Einsatzende werden vom Einsatzleitsystem automatisch erfasst. Die Auswertung der Wegezeit dient insbesondere zur Ermittlung der Hilfsfrist und deren Einhaltung. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die erforderlichen Daten gemäß 10 HmbRDG zur Verfügung gestellt. 21. Gibt es eine Kooperation mit dem Institut für Notfallmedizin in Hamburg, um Qualität und Effizienz des Systems der Notfallversorgung zu steigern? Auf welche Ergebnisse kann verwiesen werden? Ja. Das Institut für Notfallmedizin unterstützt die Feuerwehr Hamburg in notfallmedizinisch relevanten Fragestellungen. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde dabei zum Beispiel bei der Versorgung des Akuten Koronarsyndroms im Verbund mit Hamburger Kliniken, der Gesundheitsbehörde und dem Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg zusammengearbeitet und ein Konzept entwickelt. 22. Wie viele niedergelassene und wie viele stationär tätige Ärzte und Ärztinnen sind in den Rettungsdienst einbezogen? Wie ist die Höhe der Vergütung der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen? Erfolgt eine regelmäßige Fortbildung der im Rettungsdienst eingesetzten Ärzte und Ärztinnen? Wie erfolgt das Auswahlverfahren der einbezogenen Ärzte und Ärztinnen? Es sind keine niedergelassenen und keine stationär tätigen Ärzte in den Rettungsdienst bei der Feuerwehr Hamburg einbezogen. Die Leistungserbringung ärztlicher Besetzungen von NEF ist durch Verträge mit Krankenhäusern geregelt; sie erhalten dafür von der Feuerwehr Hamburg eine pauschale Vergütung. Die Personalverantwortung liegt bei den jeweiligen Krankenhäusern, dazu gehört auch die Kontrolle der von der Ärztekammer vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung. Die beteiligten Krankenhäuser stellen sicher, dass bei der Einrichtung von Stützpunkten für rettungsdienstliche Aufgaben der Feuerwehr Hamburg jederzeit für die Notfallrettung qualifiziertes ärztliches Personal für den Einsatz auf den Rettungsmitteln der Feuerwehr Hamburg bereitgehalten wird. Die beteiligten Krankenhäuser gewährleisten, dass das qualifizierte ärztliche Personal über den gesetzlich geforderten Fachkundenachweis Rettungsdienst verfügt und die von der Hamburger Ärztekammer aktuell geforderten Minimalqualifikationen erfüllt. Die eingesetzten Ärztinnen/Ärzte müssen in ihrer praktischen klinischen Arbeit darüber hinaus einen aktuellen Bezug zur Intensivmedizin nachweisen können. 23. Wie oft wurde die Schiedsstelle ( 10b HmbRDG) angerufen? Konnten alle Vorgänge/Anrufungen abgeschlossen werden oder mussten auch Verwaltungsgerichtsverfahren durchgeführt werden? In welcher Anzahl? Was war jeweils die Ursache? Die Schiedsstelle wurde bisher dreimal angerufen (2005, 2006, 2009), da im Rahmen der Verhandlungen nach 10a Absatz 1 HmbRDG keine Vereinbarung zustande gekommen war.

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/7926 Gegen die Schiedsstellenentscheidung vom April 2005 hat die damalige Behörde für Inneres am 15. April 2005 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, da die Schiedsstelle sich nicht in ausreichendem Maße mit den vorgelegten Zahlen und mit den die Kosten begründenden Unterlagen auseinandergesetzt hatte. Insbesondere hatte die Schiedsstelle ihre Entscheidung auf 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V gestützt, wonach die Beitragssatzstabilität unbedingt zu berücksichtigen sei. Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht das Verfahren mit Entscheidung vom. Dezember 200 wieder an die Schiedsstelle zurückverwiesen, um nach ordnungsgemäßer Berücksichtigung der sachlichen und rechtlichen Aspekte insbesondere der gerichtlichen Entscheidung folgend, dass 71 Absatz 2 und 133 Absatz 1 SGB V nicht einschlägig seien erneut zu entscheiden. Die danach vorerst wieder aufgenommenen Verhandlungen mit den Krankenkassen verliefen erfolglos. Daher wurde 2009 erneut die Schiedsstelle angerufen. Die Entscheidung der Schiedsstelle vom 1. September 2009 führte zu einer pauschalen Nachzahlung der gesetzlichen Kostenträger für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Oktober Das in 2006 durchgeführte Schiedsstellenverfahren hat zu keinem Ergebnis geführt. 24. In welchen Zeitabständen und mit welchen Schwerpunkten tagt der Ausschuss für das Rettungswesen nach 2 HmbRDG? Werden alle Mitglieder des Ausschusses mit ihren Anliegen ernst genommen und spiegelt sich diese Vorgehensweise in Protokollen/Niederschriften, aber auch deren Umsetzungen wieder? Der Ausschuss für das Rettungswesen tagt grundsätzlich jährlich nach Einladung durch die Behörde für Inneres und Sport und behandelt aktuelle Themen des Rettungsdienstes. Alle Mitglieder werden aufgefordert, Themen für die Sitzung zu benennen und sich einzubringen. Die Ergebnisse der Beratungen werden in Protokollen festgehalten und die Umsetzung von Beschlüssen und Anliegen veranlasst. Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 1. Juli 2010 statt. 25. Erfolgt eine regelmäßige Fortbildung des eingesetzten Personals im Rettungsdienst? Besteht für das Personal im Rettungsdienst eine festgelegte Fortbildungsverpflichtung? Ja. Die Fortbildung erfolgt unter anderem durch die Feuerwehrakademie, Fortbildung an den Feuer- und Rettungswachen und externe Fortbildungsveranstaltungen. Die Fortbildungspflicht für Rettungsassistenten ist dadurch begründet, dass die fachgerechte Ausübung eines Gesundheitsberufes einer regelmäßigen Fortbildung bedarf. Im HmbRDG ist in 16 Absatz 2 festgelegt, dass eine regelmäßige Fortbildung des Fahr- und Betriebspersonals sicherzustellen ist. 9

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