Niederschrift. des Finanzausschusses. im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5

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1 Niederschrift über die 22. Sitzung der Wahlperiode am: Ort: Beginn/Ende: des Finanzausschusses im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5 19:00 Uhr/ 23:05 Uhr TeilnehmerInnen: Ausschuss: Herr Jürgen Schneider Stadtverordnete/r Herr Horst Möller Stadtverordnete/r (Vertreter für Frau Reichardt-Mewes) Herr Torsten Lohse Stellv. Vorsitzende/r Herr Wilfried Janson Stadtverordnete/r (Vertreter für Frau Danke-Bayer) Frau Sabine Stock Bürgerliches Mitglied Herr Matthias Rohde Stadtverordnete/r Herr Björn Wahnfried Stadtverordnete/r Herr Torben Klöhn Stadtverordnete/r Frau Hildegard Pontow Bürgerliches Mitglied Frau Karin Hoffmann Stadtverordnete/r (bis TOP 14) Herr Lajoscha Rausch Bürgerliches Mitglied Verwaltung: Herr Tassilo von Bary Bürgermeister Herr Andreas Tomaschewski Verwaltung (bis TOP 14) Herr Jürgen Fahl Verwaltung Herr Malte Schaarmann Verwaltung Frau Mandy Treetzen Verwaltung Herr Thomas Sobczak Verwaltung Frau Bianca Mazepa Schriftführer/in Es fehlen entschuldigt: Frau Birgit Reichardt-Mewes Frau Dagmar Danke-Bayer Es fehlen unentschuldigt: -

2 Tagesordnung: Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Aktuelles aus den Fachbereichen 6. Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 der Stadtwerke Bad Oldesloe Grundstücksgesellschaften einschl. Gewinnverwendungsbeschluss 7. Beschaffung eines Kanalreinigungsfahrzeuges durch die Stadtwerke 0750/ / Bericht Photovoltaikanlagen der Stadtwerke 0753/ Bericht Travebad 0752/ Bericht Erdgastankstelle 0754/ Stadtwerke - ehemaliges medizinisches Bad - mündlicher Bericht 12. Neuorganisation des Sachbereiches Kinder und Jugend 0736/ Ausführung des Stellenplanes 2015 Personeller Mehrbedarf im Fachbereich Finanzen/Steuern 14. Jahresabschluss 2011 der Stadt Bad Oldesloe mit Anlagen und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes 15. Wiederkehrende Beiträge - mündlicher Bericht 16. Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Oldesloe 0742/ / Beschlusskontrolle 0761/ Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 19. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 20. Mitteilungen/Anfragen 21. Beschlusskontrolle 0760/ Stadtverkehr Bad Oldesloe: Verhandlungen mit dem Kreis Storman 0758/

3 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Eröffnung der Sitzung Herr Lohse eröffnet die Finanzausschusssitzung und begrüßt die Anwesenden. Arbeitsauftrag An 1 von 1

4 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung Herr Lohse stellt fest, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der Finanzausschuss ist mit 11 erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Die Punkte 19 bis 22 werden nicht öffentlich beraten, hierzu wird auf die nicht öffentliche Niederschrift verwiesen. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Die vorstehende Tagesordnung wird festgestellt. Arbeitsauftrag An 1 von 1

5 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil Einwendungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses am liegen nicht vor. Arbeitsauftrag An 1 von 1

6 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Einwohnerfragestunde Herr Lohse weist darauf hin, dass Fragen und Anregungen, die von Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen der Einwohnerfragestunde vorgebracht werden, namentlich protokolliert und die Protokolle im Internet veröffentlicht werden. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, gegen die Namensnennung sofort oder auch später zu widersprechen. Schriftliche Anfragen liegen nicht vor, mündliche werden nicht gestellt. Arbeitsauftrag An 1 von 1

7 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Aktuelles aus den Fachbereichen 5.1 Frau Treetzen legt dar, dass im September 2015 der 1. Nachtragshaushalt dem Finanzausschuss zur Beratung und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Eine Beratung in den Fachausschüssen ist nicht vorgesehen. 5.2 Frau Treetzen berichtet, dass derzeit das Inhouse-Seminar Konflikt- und Krisenmanagement in der Verwaltung stattfindet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden geschult, wie sie sich bei tätlichen Angriffen wehren können. Ein Kamerateam von RTL- Nord hat heute einen Teil der Fortbildung begleitet. Arbeitsauftrag An 1 von 1

8 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 der Stadtwerke Bad Oldesloe Grundstücksgesellschaften einschl. Gewinnverwendungsbeschluss Sachverhalt: Beschlussvorlage der Stadtwerke vom Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: a) Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 der Stadtwerke Bad Oldesloe Grundstücks-GmbH & Co. KG wird in der geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von ,33 sowie dem ausgewiesenen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 8.848,28 festgestellt. Die entsprechend 4 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages auf dem Kapitalkonto II verbuchten Gewinnanteile der Kommanditistin sollen zur Entnahme für Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres bereitgestellt werden. Der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Gewinnverwendungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen b) Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 der Stadtwerke Bad Oldesloe Grundstücksverwaltung-GmbH wird in der geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von ,39 sowie dem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 224,24 festgestellt. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Gewinnverwendungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 1 von 1

9 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Beschaffung eines Kanalreinigungsfahrzeuges durch die Stadtwerke Sachverhalt: Berichtsvorlage der Stadtwerke vom Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dass der Sachverhalt in der Berichtsvorlage der Stadtwerke inhaltlich sehr gut nachvollziehbar dargestellt ist. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Anschaffung eines neuen Kanalreinigungsfahrzeuges durch die Stadtwerke zur Kenntnis. Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung für die Fahrzeugbeschaffung fällt mit dem Beschluss des Wirtschaftsplanes Arbeitsauftrag An 1 von 1

10 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Bericht Photovoltaikanlagen der Stadtwerke Sachverhalt: Beschlussvorlage der Stadtwerke vom Herr Janson hinterfragt die Höhe der Investitionskosten und Wartungskosten. Herr Fahl erläutert, dass durch das hohe Dach aufwendige Einrüstarbeiten erforderlich waren. Zudem sind es sehr sensible Anlagen, so dass auf einen umfangreichen Anlagenschutz Wert gelegt wurde. Hinsichtlich der Wartungskosten weist Herr Fahl darauf hin, dass es sich hierbei um keine Echtkosten handelt sondern um einen gewissen Prozentsatz von den Anschaffungskosten. Herrn Möller haben die Werte nicht überrascht, da die ersten Vorlagen von Herrn Fahl schon sehr vorsichtig waren. Herr Möller ist daher nicht erstaunt, dass kein Gewinn erzielt wird. Herr Schneider weist darauf hin, dass es bei den Photovoltaikanlagen primär um den Klimaschutz geht und nicht um eine Gewinnerzielung. Die Höhe des Defizits ist für die Größenverhältnisse akzeptabel. Herr Schneider sieht die Anlagen als eine Investition für die Zukunft. Herr von Bary ruft gemäß Geschäftsordnung Frau Hoffmann zur Ordnung. Er bittet, die Zwischenrufe zu unterlassen und weist auf die Einhaltung der Redereihenfolge hin. Herr Rohde gibt zu Bedenken, dass eine Beteiligung an Anlagen, die im Eigentum Dritter stehen, möglicherweise günstiger wäre. Herr Janson entgegnet, dass sich solche Anlagen nur als Eigenanlagen rechnen. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zu den Photovoltaikanlagen der Stadtwerke zur Kenntnis. Der nächste Bericht soll in einem Jahr erfolgen. Arbeitsauftrag An 1 von 1

11 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Bericht Travebad Sachverhalt: Beschlussvorlage der Stadtwerke vom Herr Wahnfried bedankt sich für die gut aufbereitete Beschlussvorlage. Herr Wahnfried merkt an, dass der erste Volljahresbericht nach der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme interessant wird. Herr Wahnfried legt dar, dass für die SPD-Fraktion die gemischt geschlechtlichen Umkleiden, so wie sie jetzt gestaltet sind, in Ordnung sind. Herr Fahl erläutert, dass das Problem mit den gemischt geschlechtlichen Umkleiden zuerst aus den Kinder- und Jugendabteilungen der Vereine herangetragen wurde. Zwischenzeitlich hat sich auch der Jugendschutz des Kreises Stormarn gemeldet und um eine Stellungnahme gebeten. Das Problem bei Umkleiden, die nicht geschlechtergetrennt sind, ist, dass Kinder und Jugendliche, die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben (sexueller Missbrauch, etc.), gegen ihren Willen dort auf entkleidete Erwachsene treffen könnten. Die Stadtwerke haben daher den Architekten gebeten, Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Optimal wäre eine Lösung, die allen gerecht wird und wenig Aufwand verursacht. Herr Janson erklärt, dass auch er das Konzept der gemischt geschlechtlichen Umkleiden für gut hält. Wünschenswert sind daher nur Umbauten mit wenig Aufwand. Auf Nachfrage von Herrn Lohse stellt Herr Fahl klar, dass die Nachaktivierungen in noch unbekannter Höhe nach jetzigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht über die bereits vorgenommenen Rückstellungen hinausgehen werden. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zum Travebad zur Kenntnis. Arbeitsauftrag An 1 von 1

12 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Bericht Erdgastankstelle Sachverhalt: Beschlussvorlage der Stadtwerke vom Herr Möller bittet darum, dass der Klimaschutzmanager Kontakt mit Firmen aufnimmt, um für die Erdgastankstelle und einen Fuhrpark mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen zu werben. Herr Wahnfried erfragt, ob hinsichtlich der Anzahl der Betankungen ermittelt werden kann, wie viele unterschiedliche Kunden die Tankstelle nutzen. Herr Fahl antwortet, dass eine Auswertung teilweise möglich wäre, zum Beispiel wenn eine Kundenkarte oder EC-Karte genutzt wurde. Herr Fahl wird für den nächsten Bericht eine entsprechende Aufschlüsselung nach Kundenanzahl, soweit möglich, vornehmen. Herr von Bary berichtet, dass die Verwaltung mittlerweile ein erdgasbetriebenes Dienstfahrzeug besitzt. Herr Wahnfried stellt fest, dass derzeit jede Betankung über 14,- Zuschuss kostet und erfragt, ob die Stadtwerke an einen Verkaufspreis gebunden sind. Herr Fahl erläutert, dass es keine Preisbindung gibt. Würde jedoch Erdgas zum Selbstkostenpreis angeboten werden, würde der Absatz höchstwahrscheinlich drastisch sinken. Bei der Festsetzung des Verkaufspreises werden zudem die Preise der in der Umgebung liegenden Erdgastankstellen mit berücksichtigt. Der Preis in Bad Oldesloe liegt in der Regel 1 bis 2 Cent unter dem Preis in Lübeck. Herr Fahl weist noch darauf hin, dass die Erdgastankstelle im Vergleich zu den Anfangsjahren deutlich rentabler geworden ist. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Erdgastankstelle zur Kenntnis Auftrag an die Verwaltung Der Klimaschutzmanager soll versuchen, die Auslastung der Erdgastankstelle zu verbessern. Hierfür soll er Kontakt mit Firmen aufnehmen, um für die Erdgastankstelle zu werben. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 1 von 1

13 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Stadtwerke - ehemaliges medizinisches Bad - mündlicher Bericht Herr Fahl berichtet, dass am die Besichtigung des Gebäudes des ehemaligen medizinischen Bades mit Herrn Sobczak und Herrn Scheuber stattgefunden hat. Es wurde dabei festgestellt, dass der dortige Standort grundsätzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sei. Herr Fahl führt ferner aus, dass der Zustand des Gebäudes allerdings relativ desolat ist. Eine Nutzung des Standortes in naher Zukunft ist damit ausgeschlossen. Um eine Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen, wären der Abriss und Neubau oder eine grundlegende Sanierung erforderlich. Letzteres würde voraussichtlich ca. 1,5 Mio. kosten. Im Weiteren erläutert Herr Fahl, dass jedoch zumindest der Zustand der ehemaligen Wohnung des früheren Bademeisters noch einigermaßen in Ordnung ist. Für die Wohnung liegt auch noch die alte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. In der Wohnung wären einzelne Renovierungsarbeiten durchführen und sie müsste wieder an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. Für die vorzunehmenden Arbeiten ist mit Kosten von ca ,- zu rechnen. Die Wohnung könnte dann ab Herbst 2015 übergangsweise als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens berichtet Herr Fahl, dass die Bekanntmachung Anfang der 28. Kalenderwoche 2015 erfolgt ist. In der September-Sitzung wird der Finanzausschuss einen Zwischenbericht über die Interessenten erhalten. Arbeitsauftrag An 1 von 1

14 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Neuorganisation des Sachbereiches Kinder und Jugend Sachverhalt: Beschlussvorlage des SB Personal und Organisation vom Herr Wahnfried legt dar, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn zuvor im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss hierzu beraten worden wäre. Frau Pontow erklärt, dass grundsätzlich im Vorwege der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss konzeptmäßig zu entscheiden hat. Herr Sobczak entgegnet, dass vorliegend die Inhalte der Arbeit unverändert bleiben. Herr Rohde merkt an, dass er zu dieser Finanzausschusssitzung eine Anfrage zu den Personalkosten gestellt hat und diese Daten benötigt. Herr Rohde weist darauf hin, dass strategisch das Gesamtbild betrachtet werden muss. Die Anfrage von Herrn Rohde vom lautet: Wie hoch waren die tatsächlichen Personalkosten in den Jahren 2005, 2006, usw. bis 2014 aufgegliedert nach Personalkosten der Kernverwaltung und der übrigen Verwaltung? Wie hoch sind diese für 2015 jeweils tatsächlich zu erwarten und wie hoch wären diese bei Vollausschöpfung der genehmigten Stellen laut Stellenplan bezogen auf das Gesamtjahr für die Kern- und die übrige Verwaltung. Da die Anfrage von Herrn Rohde sich auf diesen Tagesordnungspunkt bezieht, wird abweichend die Antwort bei diesem Tagesordnungspunkt gegeben und nicht beim Tagesordnungspunkt 18 (Mitteilungen/Anfragen). Frau Treetzen verteilt zur Beantwortung der Anfrage die Übersicht Zusammenstellung der Jahresabschlüsse und Plandaten 2014 (Personalaufwand). Die Übersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Rohde stellt folgenden Antrag: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt um Zeit für eine weitere Beratung zu haben. Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen dafür 6 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen Der Antrag ist abgelehnt. Herr Lohse beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Beginn der Sitzungsunterbrechung: Uhr Ende: Uhr Frau Pontow erklärt, dass für die CDU-Fraktion weitergehender Beratungsbedarf besteht. Der Tagesordnungspunkt soll daher zunächst im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss beraten werden. 1 von 2

15 Herr Sobczak weist darauf hin, dass die Stelleninhaberin auch nicht mehr übergangsweise zur Verfügung steht. Die Stelle muss daher dringend nachbesetzt werden. Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag: Der Tagesordnungspunkt soll zunächst im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss beraten werden. Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür 6 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Der Antrag ist abgelehnt. Anschließend lässt Herr Lohse über den Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung: 1. Um die zwei neuen Sachbereiche Jugendarbeit und Jugendarbeit Schule personell bedarfsgerecht auszustatten, wird über den Nachtragsstellenplan 2015 eine zusätzliche 0,75 VZ-Stelle für die Leitung des Sachbereiches Jugendarbeit eingerichtet. Die Besetzung soll bereits vor Verabschiedung und Genehmigung des Nachtragshaushaltsplanes 2015 neben dem Stellenplan durch den Bürgermeister umgesetzt werden. 2. Die finanziellen Mehraufwendungen in Höhe von für den Personalaufwand werden für diese Maßnahme über den Nachtragshaushalt 2015 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür 1 Stimme dagegen 4 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 2 von 2

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17 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Ausführung des Stellenplanes 2015 Personeller Mehrbedarf im Fachbereich Finanzen/Steuern Sachverhalt: Beschlussvorlage des SB Personal und Organisation vom Auf die Anfrage von Herrn Lohse hin stellt Frau Treetzen den Zuwachs der Steuerfälle in absoluten Zahlen dar: Jahr Fälle Grundsteuer: Jahresanfangsbescheide 2005: : Gewerbesteuer Jahresanfangsbescheide: Änderungen im Jahr: Hundesteuer: Frau Hoffmann schlägt ein Umschichten von Stellenanteilen vor. Möglicherweise könnten Stellenanteile, die derzeit für die Verwaltung der Stiftung St. Jürgen-Hospital eingesetzt werden, abgezogen und der Sachbearbeitung der Steuern zugeordnet werden. Frau Treetzen entgegnet, dass die Stelleninhaberin nichts mit der Stiftung St. Jürgen- Hospital zu tun hat. Nach Ansicht von Herrn Rohde bedeuten gestiegene Fallzahlen nicht immer gleich auch eine größere Arbeitsbelastung. Durch eine effizientere Gestaltung des Arbeitsplatzes könnten gestiegene Fallzahlen kompensiert werden. Herr Rohde erläutert im Weiteren, dass der Blick auf den Gesamtzusammenhang nicht verloren gehen darf. Für Herrn Rohde ist es zunächst erforderlich, die Auslastung des Fachbereiches Finanzen insgesamt zu überprüfen. Zudem sieht auch Herr Rohde die Möglichkeit einer Umschichtung von Stellenanteilen aus der Stiftungsverwaltung. Herr von Bary erläutert, dass die Verwaltung der Stiftung St. Jürgen-Hospital und die Steuerabteilung zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche darstellen. Ein Umschichten von Stellenanteilen ist hier nicht möglich. Herr Klöhn stimmt Herrn von Bary zu. Für Frau Pontow ist die aufgeworfene Verknüpfung zwischen der Stiftung St. Jürgen- Hospital und der Steuerabteilung im Fachbereich Finanzen nicht nachvollziehbar. 1 von 2

18 Auf die Anmerkung von Herrn Rohde weist Herr von Bary darauf hin, dass eine Organisationsuntersuchung ca. 2 Jahre dauern würde. Herr Schaarmann legt dar, dass selbstverständlich stets im Vorwege innerhalb der Verwaltung kritisch geprüft wird, ob nicht woanders Kapazitäten frei sind. Erst wenn der personelle Mehrbedarf tatsächlich festgestellt wurde, wird die Politik eingeschaltet. Herr Rohde stellt folgenden Antrag: a) Der Finanzausschuss beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes aufgrund von Beratungsbedarf. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Kapazitätenbindung im Fachbereich Finanzen in einer Vorlage aufzubereiten zur Beratung in den Fraktionen. Besonders ausgewiesen werden sollen dabei die Zeitanteile von Stellen für die Aufgabenbereiche der Stiftung St. Jürgen-Hospital. Herr Lohse lässt über den Teil a) des Antrages von Herrn Rohde abstimmen: Abstimmungsergebnis: 1 Stimmen dafür 9 Stimmen dagegen 1 Enthaltung Der Antrag ist abgelehnt. Herr Lohse lässt sodann über den Teil b) des Antrages von Herrn Rohde abstimmen: Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür 5 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen Der Antrag ist abgelehnt. Anschließend lässt Herr Lohse über den Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung: Der personelle Mehraufwand für die Sachbearbeitung der Steuern wird festgestellt und der bislang befristet zur Verfügung gestellte 0,22 VZ-Stellenanteil auf der Planstelle mit der laufenden Nr. 44 (Stellenplan 2015) wird unbefristet zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür 2 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 2 von 2

19 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Jahresabschluss 2011 der Stadt Bad Oldesloe mit Anlagen und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Sachverhalt: Beschlussvorlage des SB Allgemeine Finanzwirtschaft vom Frau Treetzen merkt an, dass auf Seite 23 des Jahresabschlusses ein kleiner Fehler ist. Es muss dort nicht 2010 heißen, sondern Herr Tomaschewski erläutert, dass bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 noch kleinere systematische Fehler gefunden wurden, die aber keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Frau Treetzen weist darauf hin, dass es noch eine Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht geben wird. Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Jahresabschluss 2011, der Lagebericht und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2011 werden beschlossen. Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt. mit der Bilanzsumme von ,60 in der Ergebnisrechnung mit Erträgen von ,69 Aufwendungen von ,79 und einem Jahresüberschuss von ,90 in der Finanzrechnung mit Einzahlungen von ,86 Auszahlungen von ,62 Der Jahresüberschuss 2011 i.h.v ,90 wird mit ,35 der Allgemeinen Rücklage und mit ,55 der Ergebnisrücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 1 von 1

20 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Wiederkehrende Beiträge - mündlicher Bericht Frau Hoffmann verlässt die Sitzung (21.38 Uhr). Frau Mazepa veranschaulicht zunächst das derzeitige Verfahren zur Erhebung von (einmaligen) Straßenbaubeiträgen. Die Erläuterung erfolgt anhand der Präsentation Grundsätze der Beitragsberechnung für eine beitragsfähige Maßnahme. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Anschließend werden durch Frau Mazepa anhand einer weiteren Präsentation die wiederkehrenden Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht erläutert. Der Vortrag ist ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt. Durch den Finanzausschuss wird grundsätzlich festgestellt, dass es sich bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge um ein sehr verwaltungsaufwendiges Verfahren handelt, was aktuell mit vielen strittigen und ungelösten Rechtsfragen einhergeht. Auf Nachfrage von Herrn Wahnfried weist Frau Mazepa darauf hin, dass die Erhebung wiederkehrender Beiträge kein Ansparsystem darstellen würde. Die wiederkehrenden Beiträge dienen (wie auch die einmaligen) der Refinanzierung von beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn keine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme in dem jeweiligem Abrechnungsgebiet durchgeführt wurde, auch keine wiederkehrenden Beiträge erhoben werden können. Herr Wahnfried verteilt für die SPD-Fraktion den Antrag vom Herr Wahnfried ändert für die SPD-Fraktion jedoch den Antrag dahingehend ab, dass die letzten beiden Sätze zu streichen sind. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Rohde schlägt vor, den Vortrag zu den wiederkehrenden Beiträgen in das Internet auf die Homepage der Stadt zu stellen. Frau Pontow gibt zu Bedenken, dass die Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung bei den Einwohnern eine gewisse Anspruchshaltung erzeugen könnte. 1 von 2

21 Herr Lohse lässt über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion (siehe Anlage) abstimmen: Wir beantragen, dass vor Beschlussfassung eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den neuen möglichen Abrechnungsmethoden nach Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Ausbauten durch die Stadtverwaltung den Bürgern angeboten wird. Zier der öffentlichen Veranstaltung soll neben der Information der Bürgerinnen und Bürger auch eine Beteiligung der Betroffenen und daraus folgend eine höhere Akzeptanz der zu treffenden politischen Entscheidung sein. Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür 2 Stimmen dagegen 2 Enthaltungen Arbeitsauftrag An 2 von 2

22 Grundsätze der Beitragsberechnung für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme: Straßenbaubeiträge zahlen Wofür? Warum? Wer? Wieviel? Wann? 1 Grundsätze der Beitragsberechnung

23 Wofür? Beitragsfähige Maßnahmen: Erneuerung der Straße (= Wiederherstellung nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer) Ausbau der Straße (vor allem ihre Verbesserung) oder oder Umbau der Straße oder Herstellung einer Straße 2 Grundsätze der Beitragsberechnung

24 Rechtliche Grundlagen: 8 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG) Ortsrecht: Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Ausgestaltung durch die Rechtsprechung 3 Grundsätze der Beitragsberechnung

25 Warum? Grundsatz: die Maßnahmen an der Straße vermitteln bestimmten Grundstücken einen beitragsrelevanten Vorteil es besteht das Erfordernis, diesen Vorteil gegenüber der Allgemeinheit auszugleichen dieser Vorteil löst deshalb eine (Teil-) Zahlungspflicht neben der öffentlichen Hand aus 4 Grundsätze der Beitragsberechnung

26 Vorteil: durch die erneuerte oder verbesserte oder umgebaute oder hergestellte Straße und die damit verbundene gefahrlosere und bequemere Benutzbarkeit der Straße wird die Erreichbarkeit der Grundstücke erleichtert = objektive (theoretisch unterstellte) Steigerung des Gebrauchswertes des Grundstücks 5 Grundsätze der Beitragsberechnung

27 ...da habe ich gar nichts von das ist (für mich persönlich) überflüssig......nicht mein Geschmack... Für die Beurteilung der Beitragsfähigkeit und der Beitragspflicht wird nicht auf die subjektive Einschätzung des einzelnen Anliegers abgestellt! 6 Grundsätze der Beitragsberechnung

28 Wer? Beitragspflichtig ist, wem durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung (= Straße) beitragsrelevante Vorteile geboten werden. Dies sind die Eigentümer der von der öffentlichen Einrichtung erschlossenen Grundstücke, d.h. allen direkt an der Straße anliegenden Grundstücke (Anliegergrundstücke); beim Vorhandensein bestimmter Gegebenheiten auch die sog. Hinterliegergrundstücke. 7 Grundsätze der Beitragsberechnung

29 Wieviel? a) Beitragssatz ( pro qm gewichteter Grundstücksfläche): Kostenseite ( ): Beispielberechnung: Gesamtkosten: ,- (= tatsächlich für die Straßenbaumaßnahme entstandene Kosten) abzüglich nicht beitragsfähige Kosten: ,- beitragsfähiger Aufwand: ,- davon von den Anliegern zu tragen (nach beitragsrechtlicher Straßeneinstufung gemäß Straßenbaubeitragssatzung): Anliegerstraße: 85 % umlagefähiger Aufwand: ,- (Gemeindeanteil 15 %: ,- ) 8 Grundsätze der Beitragsberechnung

30 Flächenseite (qm): 1) Das Abrechnungsgebiet umfasst alle von der öffentlichen Einrichtung (= Straße) erschlossenen Grundstücke. 2) beitragsrechtliche Gewichtung aller Grundstücke des Abrechnungsgebietes entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung 3) Mehrfacherschließung möglich; (derzeit) keine Eckgrundstücksvergünstigung 9 Grundsätze der Beitragsberechnung

31 Beispiel eines Abrechnungsgebietes: 10 Grundsätze der Beitragsberechnung

32 Beitragssatz: Beitragssatz = umlagefähige Kosten ( ,- ) gewichtete Gesamtgrundstücksfläche des Abrechnungsgebietes (rd qm) Beitragssatz = 8,50 /qm Beitragssatz für Vorauszahlung (80 %): 6,80 /qm 11 Grundsätze der Beitragsberechnung

33 b) Ermittlung der Beitragshöhe für das einzelne Grundstück: Formel: gewichtete Grundstücksfläche x Beitragssatz = Beitragshöhe - = Ermittlung der bei der Berechnung zu berücksichtigen Grundstücksfläche - Kriterien: 1. Grundstücksgröße -> Bewertung der Fläche 2. bauplanungsrechtliche Einordnung (Bebauungsplan oder unbeplanter Innenbereich [Tiefenbegrenzung] oder Außenbereich) 3. Anzahl der Vollgeschosse 1 Multiplikator 1,00; 2 1,25; 3 1,50; ,75 usw. 4. (Art-)Zuschlag (40 %) - insbesondere bei überwiegender gewerblicher Nutzung 12 Grundsätze der Beitragsberechnung

34 Beispiele: 1) 600 qm Grundstück, Bebauungsplan, 1 Vollgeschoss zulässig, kein Gewerbe (600 qm x 1,0 x 1,00) x 8,50 /qm = 5.100,00 Beitrag (Vorauszahlung: 4.080,00 ) 600 qm gewichtete Grundstücksfläche 2) qm Grundstück, Bebauungsplan, mit 3 Vollgeschossen bebaubar, Gewerbe ((1.100 qm x 1,0 x 1,50) x 1,40) x 8,50 /qm = ,00 Beitrag (Vorauszahlung: ,00 ) qm gewichtete Grundstücksfläche 13 Grundsätze der Beitragsberechnung

35 Wann? Erhebung von Vorauszahlungen in Höhe von 80 % des voraussichtlichen Beitrages. Bescheiderteilung erfolgt zeitnah nach Beginn der Bauausführung für den Straßenbau. Endgültige Abrechnung der Beiträge erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Gesetzliche Zahlungsfrist 1 Monat. Auf Antrag kann eine Stundung (z.b. in Form einer Ratenzahlung) gewährt werden (bei Vorliegen einer erheblichen Härte). 14 Grundsätze der Beitragsberechnung

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15 Grundsätze der Beitragsberechnung

37 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht 1 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

38 Die Stadt Bad Oldesloe erhebt zur Refinanzierung von beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen (einmalige) Straßenbaubeiträge gemäß 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe. Durch das Gesetz zur Änderung der GO und des KAG vom ist das Straßenbaubeitragsrecht in Schleswig- Holstein überarbeitet worden. Der Gesetzgeber hat alternativ zur Erhebung von (einmaligen) Straßenbaubeiträgen durch Aufnahme des 8a KAG die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen geschaffen. Die Gemeinden können 2 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

39 3 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

40 4 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

41 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom Az. 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10 - entschieden, dass das System der Erhebung wiederkehrender Beiträge durch Gemeinden zur Finanzierung des Straßenausbaus verfassungsrechtlich zulässig ist. Allerdings beruht das Urteil auf einem Verfahren zu den Regelungen des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes. Das KAG Schleswig-Holsteins unterscheidet sich von dem in Rheinland-Pfalz. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht viele Fragen zum Wie offen gelassen. Die Frage, ob im Einzelfall die Heranziehung zu einem wiederkehrenden Beitrag verfassungsgemäß ist, wird in das Satzungsrecht geschoben (hier hinsichtlich der Abgrenzung des Abrechnungsgebietes). Neben Schleswig-Holstein gibt es noch in folgenden Bundesländern die Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender Beiträge: Hessen Rheinland-Pfalz Thüringen Sachsen-Anhalt Saarland 5 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

42 6 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

43 Erstellung einer Satzung zum Zwecke der Erhebung wiederkehrender Beiträge. Folgende spezifische Inhalte sind u.a. festzulegen: Aufteilung der Stadt Bad Oldesloe in Abrechnungsgebiete Hinreichend bestimmte Bezeichnung der Gebiete in der Satzung. Definition/Abgrenzung der Abrechnungsgebiete Das Gebiet von Bad Oldesloe ist zu groß für die Bildung nur eines Abrechnungsgebietes. Maßstab: Tatsächliche örtliche Gegebenheiten. Die Bildung eines Abrechnungsgebietes setzt voraus, dass die Straßen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Den Grundstücken muss ein beitragsrelevanter (Sonder-)Vorteil geboten werden. Zusammenfassung von Bereichen mit strukturell unterschiedlich hohem Sanierungsbedarf/ Straßenausbauaufwand (Problem, wenn dies mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führt; BVerfG - Beschluss vom ) Festlegung des Gemeindeanteils für jedes Abrechnungsgebiet mindestens 15 % einheitlicher Gemeindeanteil für das Straßensystem (alle Straßenkategorien und Teileinrichtungen) des Abrechnungsgebietes Achtung: richtige Bemessung des Gemeindeanteils 7 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

44 Ermittlungszeitraum für die Investitionsaufwendungen Möglichkeit 1: Der im Abrechnungsgebiet innerhalb eines Kalenderjahres tatsächlich entstandene Investitionsaufwand. oder Möglichkeit 2: Der Durchschnittswert der im Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu erwartende Investitionsaufwand für das Abrechnungsgebiet. Erforderlich ist hierfür die Aufstellung eines entsprechenden, verbindlichen Investitionsprogramms. Festlegung von Überleitungsregelungen zur Vermeidung einer Doppelbelastung der Beitragspflichtigen zu berücksichtigen sind: Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeträge nach dem BauGB, Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge und (einmalige) Straßenbaubeiträge Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. ( 8a Abs. 7 Satz 4 KAG) Achtung: unterschiedliche Nutzungsdauer bei Gehwegen, Lampen, sonstigen Straßenbestandteilen unterschiedliche Überleitungszeiträume 8 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

45 Gegenüberstellung der Systeme der Erhebung der einmaligen und der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge: Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Tatbestand die Herstellung, der Ausbau, die Erneuerung oder der Umbau einer Straße, eines Wegen oder eines Platzes die Herstellung, der Ausbau, die Erneuerung oder der Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb eines Abrechnungsgebiet 9 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

46 : Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Entstehen der sachlichen Beitragspflicht mit Abschluss der einzelnen Straßenbaumaßnahme mit Ablauf des für das abgelaufene Kalenderjahr 10 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

47 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Erhebung einer Vorauszahlung möglich möglich 11 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

48 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Abrechnungsgebiet die von der ausgebauten Straße erschlossenen Grundstücke alle erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet durchschnittlich 30 bis 50 Grundstücke pro einzelner Straßenbaumaßnahme, hängt von der ausgebauten Straße ab Im Stadtgebiet von Bad Oldesloe gibt es über 8000 grundsteuerpflichtige Grundstücke. Straßenbaubeitragspflichtig sind jedoch alle in irgendeiner Art und Weise nutzbaren Grundstücke (bis auf Unland und öffentliche Erschließungsanlagen). Es muss also insgesamt von etwa 9000 beitragspflichtigen Grundstücken ausgegangen werden (aufgeteilt in mehrere Abrechnungsgebiete). 12 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

49 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Feststellung der im Abrechnungsgebiet liegenden, beitragsrechtlich bevorteilten Grundstücke mit Grundstücksdaten (Katasterangaben, Grundstücksgröße, Grundstückseigentümer) einmalig für diese Straßenbaumaßnahme laufend für alle Grundstücke, die in Veranlagung sind 13 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

50 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Beitragsrechtliche Bewertung/ Gewichtung jedes Grundstücks anhand der Vorgaben der Satzung Insbesondere: Grundstücksgröße; Liegt das Grundstück im B- Plan, unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich?; Ermittlung der Anzahl der Vollgeschosse; Gegebenenfalls Ermittlung der Tiefenbegrenzung; Artzuschlag ( Gewerbezuschlag )? 1 x + ggf. 1 x für Vorauszahlung 1 x bei der Umstellung, danach 1 x jährlich + ggf. 1 x jährlich für Vorauszahlung 14 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

51 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Ermittlung derjenigen Grundstücke, die beitragsfrei bleiben aufgrund der Überleitungsregelungen nicht erforderlich, da keine Überleitungsregelung vorhanden zwingend erforderlich Achtung: Diese Grundstücke werden für den Verschonungszeitraum bei der Berechnung des wiederkehrenden Beitrages nicht berücksichtigt. Diese Anteile müssen von den übrigen Beitragspflichtigen mitgetragen werden. 15 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

52 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Kostengrundlage der für die einzelne Straßenbaumaßnahme tatsächlich entstandene, gesamte Investitionsaufwand der für alle Straßenbaumaßnahmen im Abrechnungsgebiet innerhalb eines Kalenderjahres tatsächlich entstandene Investitionsaufwand oder der Durchschnittswert der im Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu erwartende Investitionsaufwand Achtung: Der Beitragssatz einer Kalkulationsperiode ist nach Ablauf des Veranschlagungszeitraums den tatsächlichen Investitionsaufwendungen gegenüberzustellen und gegebenenfalls auszugleichen. 16 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

53 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Höhe des Gemeindeanteils Einstufung der abzurechnenden Straße Mindestens 15 %; unterschiedliche Gemeindeanteile für jede Straßenkategorie = 3 Kategorien (Anlieger-, Haupterschließungs-, und Hauptverkehrsstraße); ggf. unterschiedliche Gemeindeanteile für die Teileinrichtungen Einstufung des Straßensystems des Abrechnungsgebietes Mindestens 15 %; einheitlicher Gemeindeanteil für das Straßensystem (alle Straßenkategorien und Teileinrichtungen) des Abrechnungsgebietes 17 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

54 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Höhe des Beitrags einmalig hoch (insbesondere bei einer kompletten Erneuerung der Straße) jährlich, relativ gering (tendenziell eher zwei- bis dreistellige Beträge) 18 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

55 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Beitragsbescheid an jedes beitragspflichtige Grundstück einmalig + ggf. 1 x für Vorauszahlung jährlich + ggf. 1 x jährlich für Vorauszahlung durchschnittlich 30 bis 50 Grundstücke pro einzelner Straßenbaumaßnahme, hängt von der ausgebauten Straße ab bis zu 9000 pro Jahr (wenn alle Abrechnungsgebiete betroffen sind) (+ ggf. Vorauszahlung) (+ ggf. Vorauszahlung) 19 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

56 Einmaliger Beitrag 8 KAG i.vm. der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe Wiederkehrender Beitrag 8a KAG Personalbedarf für die Beitragsabrechnungen 0,6 Stellenanteile derzeit, gehobener Dienst Geschätzt: 2,0 Stellen (gehobener Dienst) für die Einführung; 1,0 Stelle (gehobener Dienst) für das laufende System; zuzüglich der Vorgänge für die Buchungen, die Forderungseinziehung einschließlich der Vollstreckung 20 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

57 Durch eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge entstehen zusätzliche Kosten (Verwaltungs-, Personal- und Portokosten), die vor Einführung ermittelt werden müssten. Diese Kosten sind nicht beitragsfähig und müssten demzufolge aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden. Für derart große Beitragsabrechnungen ist ein entsprechendes Abrechnungssystem erforderlich. Auch wenn der von den einzelnen Beitragspflichtigen jährlich zu zahlende wiederkehrende Beitragsbetrag relativ niedrig sein wird, muss aufgrund der hohen Anzahl von Beitragspflichtigen mit mehr Mahn- und Vollstreckungsverfahren sowie Widerspruchs- und Klageverfahren gerechnet werden. 21 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

58 Ein finanzieller Vorteil entsteht für die Grundstückseigentümer langfristig betrachtet wahrscheinlich kaum, weil die Zahlung über 25 bis 30 und mehr Jahre tendenziell ähnliche Summen ergibt, wie ein einmaliger Beitrag. Vermutlich wird die Erhebung des wiederkehrenden Beitrages von vielen Grundstückseigentümern auch nicht als gerechter als die Erhebung eines einmaligen Beitrags empfunden werden. In Abhängigkeit von der Anzahl der Grundstücke, der Summe der zu veranlagenden Flächen und deren Ausnutzungen, der Anzahl der unter die Überleitungsregelungen fallenden Grundstücke, der Höhe der Investitionskosten und der Häufigkeit der Umsetzung von Maßnahmen im Abrechnungsgebiet werden die Beitragsschuldner in den einzelnen Abrechnungsgebieten jährlich und zueinander unterschiedlich hohe Beiträge zu leisten haben. 22 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

59 Rechtliche Hürden : Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich der wiederkehrenden Beiträge in Schleswig-Holstein derzeit noch sehr viele strittige und ungelöste Rechtsfragen gibt. Bis heute gibt es in Schleswig-Holstein noch keine Rechtsprechung hierzu. Beitragsrecht ist klassisches Richterrecht. Das bedeutet, die rechtlichen Grundlagen ergeben sich neben den gesetzlichen Regelungen aus den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben. Diese fehlen bislang in Schleswig- Holstein. Zudem enthält der 8a KAG Regelungen, die seitens der Rechtsliteratur als problematisch, teilweise als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen werden (insbesondere 8a Abs. 7 S. 1 bis 3 KAG). Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten wäre für die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge die Begleitung einer Beratungsfirma notwendig. 23 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

60 In Schleswig-Holstein setzen sich derzeit einige Gemeinden und Städte mit der Einführung wiederkehrender Beiträge auseinander. Tatsächlich auf wiederkehrende Beiträge umgestellt hat bislang nur die Gemeinde Oersdorf (< 900 Einwohner, Amt Kisdorf): 1 Abrechnungsgebiet mit ca. 800 beitragspflichtigen Grundstücken Abrechnung anhand der jährlich entstehenden Kosten Umstellung auf wiederkehrende Beiträge erfolgte in Begleitung einer Beratungsfirma Umstellungszeit- und Personalaufwand: ca. halbes Jahr, eine Kraft erstmalige Erhebung Anfang 2016 für das abgelaufene Jahr 2015 geplant 24 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

61 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25 Wiederkehrende Beiträge im Straßenbaubeitragsrecht

62

63 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Oldesloe Sachverhalt: Beschlussvorlage des SB Allgemeine Finanzwirtschaft vom Frau Mazepa erläutert zunächst die aus der letzten Finanzausschusssitzung am offen gebliebenen Fragestellungen: a) Straße A 20 m Grundstück 1 20 m Grundstück 2 Grundstück 3 20 m 20 m Straße B Bei der Sachverhaltsvariante, dass es sich bei den dargestellten Straßen um eine durchgängige Straße, d.h. um ein und dieselbe öffentliche Einrichtung im beitragsrechtlichen Sinn handelt, wäre das Grundstück 2 kein Eckgrundstück mehr sondern ein 1fach erschlossenes Grundstück. b) Sinn und Zweck einer Abschnittsbildung ist das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorzuziehen. Grundsätzlich können Beiträge erst nach Abschluss der gesamten Straßenbaumaßnahme erhoben werden. Beitragspflichtig sind hier grundsätzlich alle von der öffentlichen Einrichtung erschlossenen Grundstücke. Für sehr umfangreiche Straßenbaumaßnahmen kann sich demnach die Beitragsabrechnung jedoch stark verzögern. Um nicht den Abschluss der gesamten Straßenbaumaßnahme abwarten zu müssen, sieht das KAG die Möglichkeit der Abschnittsbildung vor. Bei einer Abschnittsbildung werden die Beiträge nicht für die gesamte öffentliche Einrichtung erhoben sondern nur für die Arbeiten an Teilstücken, den sogenannten Abschnitten. Beitragspflichtig sind im Falle einer Abschnittsbildung nur die von dem Abschnitt erschlossenen Grundstücke. 1 von 2

64 Die Bildung eines Abschnittes darf nicht willkürlich erfolgen. Zum einen muss die Bildung anhand örtlich erkennbarer Merkmale (z.b. Straßeneinmündung, Brücken, etc.) vorgenommen werden. Zum anderen darf die abschnittsweise Abrechnung einer einheitlichen Baumaßnahme trotz im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation für die Beitragspflichtigen keine im erheblichen Maße unterschiedliche Beitragslast bedeuten. Erheblich ist eine Beitragsbelastung, wenn im Zeitpunkt der Abschnittsbildung zu erwarten ist, dass die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Abschnitt je m² Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen werden als die der anderen Abschnitte. Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dass durch die Verwaltung eine Prüfung erfolgen soll, ob eine zeitliche Begrenzung für die Berücksichtigung einer Eckgrundstücksvergünstigung mit aufgenommen werden kann. Die weitere Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird erfolgen, sobald das Prüfungsergebnis dem Finanzausschuss vorliegt. Arbeitsauftrag An 2 von 2

65 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Beschlusskontrolle Sachverhalt: Berichtsvorlage des SB Allgemeine Finanzwirtschaft vom FA , Top 14: Mitteilungen / Anfragen Auf Nachfrage erläutert Frau Treetzen, dass gemäß der Auskunft von Herrn Scheuber das Gebäudeunterhaltungskonzept derzeit in Erarbeitung ist. In die Niederschrift wird eine kurze Sachstandsinformation aufgenommen werden. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis. Anmerkung zur Niederschrift Das Gebäudeunterhaltungskonzept wird dem Finanzausschuss voraussichtlich in der Sitzung im Oktober 2015 vorgestellt werden. Arbeitsauftrag An 1 von 1

66 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Mitteilungen/Anfragen 18.1 Herr von Bary informiert, dass über den 1. Nachtragshaushalt zwei weitere neue Stellen geschaffen werden sollen: eine KuB-Hausmeisterstelle (1,0 Stelle) und eine KuB- Verwaltungskraft (1,0 Stelle). Ferner wird durch Herrn von Bary darauf hingewiesen, dass in den Haushaltsplan für das Jahr 2016 eine neue Stelle in der Organisation und zwei neue Stellen für den Bauhof aufgenommen werden sollen Auf Nachfrage von Herrn Klöhn erläutert Herr von Bary, dass die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der Feuerwehr derzeit erarbeitet wird. Die Satzung soll voraussichtlich nach den Sommerferien in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden Die Anfrage von Herrn Rohde vom zu den Personalkosten wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 12 (Neuorganisation des Sachbereiches Kinder und Jugend) beantwortet. Arbeitsauftrag An 1 von 1

67 Niederschrift öffentlich über die 22. Sitzung des Finanzausschusses am Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Nach Abschluss der nicht öffentlichen Beratungen eröffnet der Vorsitzende den öffentlichen Teil wieder und gibt gemäß 35 Abs. 3 GO die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 22. Stadtverkehr Bad Oldesloe: Verhandlungen mit dem Kreis Storman Der Finanzausschuss hat das weitere Vorgehen der Stadt Bad Oldesloe festgelegt. Nach Abschluss der nicht öffentlichen Beratungen eröffnet der Vorsitzende den öffentlichen Teil wieder. Herr Lohse schließt die Sitzung Arbeitsauftrag An 1 von 1

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