13. Wahlperiode

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1 13. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Einführung neuer Steuerungsinstrumente (NSI) in der Landesverwaltung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. ob sie an der Absicht festhält, zur Gegenfinanzierung der Kosten für die Einführung der neuen Steuerungsinstrumente (NSI) in der Landesverwaltung Stellen abzubauen und ggf. mitzuteilen, welchen Stufenplan sie dafür vorsieht; 2. wie das Einsparungspotenzial von Stellen auf Grund von Effizienzgewinnen durch die Einführung von NSI berechnet worden ist; 3. ob hierfür ein Kabinettsbeschluss vorliegt und ggf. den Beschluss darzulegen; 4. für welche Bereiche der Landesverwaltung das mit der Einführung von NSI begründete Personaleinsparungsprogramm gelten soll, ob davon auch der Polizei- und Bildungsbereich sowie die Justiz und die Steuerverwaltung betroffen sein sollen, und ggf. mit welchem Anteil; 5. ob und inwiefern die Personalvertretung an der Einführung und Umsetzung der neuen Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung beteiligt war und beteiligt wird; 6. ob sie die Auffassung teilt, dass die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung, mehrfache Beteiligungstatbestände nach dem Landespersonalvertretungsgesetz beinhaltet, und mitzuteilen, welche Auffassung die Hauptpersonalräte hierzu einnehmen; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 7. ob über die Frage der Beteiligungsrechte der Personalvertretung an der Einführung von NSI Gerichtsverfahren anhängig sind, und ggf. mitzuteilen, wer an den Verfahren beteiligt ist und um was es bei den Verfahren im Einzelnen geht; 8. ob es zutrifft, dass Reisekosten für NSI-Schulungen nicht nur aus den speziell dafür vorgesehenen NSI-Finanzierungsmitteln, sondern teilweise auch aus den allgemeinen Reisekostenmitteln finanziert worden sind, und dass deshalb in einzelnen Bereichen der Landesverwaltung der Reisekostenetat vorzeitig ausgeschöpft ist; II. von Personalabbauplänen im Bereich der Polizei, der Bildung, der Steuerverwaltung und der Justiz abzusehen Drexler, Seltenreich, Stickelberger, Fischer und Fraktion Begründung Die Einführung neuer Steuerungsinstrumente (NSI) in der Landesverwaltung ist seitens der Landesregierung mit einem weiteren Abbau von Stellen verknüpft worden, was die Akzeptanz der NSI bei den Beschäftigten des Landes von Anfang an stark beeinträchtigt hat. Es besteht auch Unklarheit darüber, ob die von der Landesregierung mit der Einführung von NSI begründeten Stellenstreichungen auch die bisherigen Schwerpunktbereiche Polizei und Bildung betreffen sollen, ob die für die Einnahmesituation des Landes wichtige Steuerverwaltung personell weiter ausgezehrt werden soll, und ob bei der Justiz weitere Personalreduzierungen geplant sind. Bei der Frage der Einführung und Umsetzung von NSI bestehen offensichtlich auch unterschiedliche Auffassungen über die Beteiligungsrechte der Personalvertretung zwischen Landesregierung und den Personalräten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. August 2002 Nr. N 0460 nimmt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. ob sie an der Absicht festhält, zur Gegenfinanzierung der Kosten für die Einführung der neuen Steuerungsinstrumente (NSI) in der Landesverwal- 2

3 tung Stellen abzubauen und ggf. mitzuteilen, welchen Stufenplan sie dafür vorsieht; Auf Grund des hohen Anteils der Personalausgaben an den bereinigten Gesamtausgaben im Landeshaushalt von über 40 % werden auch in Zukunft neben sonstigen Sparmaßnahmen Personaleinsparungen notwendig werden. Die Haushaltsstrukturkommission wird die zur Haushaltskonsolidierung notwendigen Maßnahmen vorschlagen. In welcher Höhe und in welcher Art das Einsparvolumen zu erbringen ist, ist politisch zu entscheiden. Gleichzeitig ist es das Ziel, trotz der notwendigen Personaleinsparungen die Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes nicht zu verschlechtern. Um die Qualität der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, sind alle Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in der Landesverwaltung zu beleuchten und zu nutzen. Eine Möglichkeit hierzu sind die Neuen Steuerungsinstrumente (NSI). Sie werden zu mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz in der Landesverwaltung führen. Dadurch werden Rationalisierungspotenziale aufgezeigt und eine Steigerung in der Effektivität und in der Effizienz des Mittel- und Personaleinsatzes ermöglicht. Damit wird letztlich auch die Refinanzierung des Projektes NSI erbracht werden. 2. wie das Einsparungspotenzial von Stellen auf Grund von Effizienzgewinnen durch die Einführung von NSI berechnet worden ist; Das Projekt NSI soll bis zum Jahre 2010 refinanziert werden. Aus dem Einführungsaufwand von 332 Mio. Euro ergibt sich unter Berücksichtigung der Verzinsung rechnerisch bei einer Streichung von je 700 Stellen in Jahresraten und zusätzlich bei einer dauerhaften Sachmitteleinsparung von 15,34 Mio. Euro die Refinanzierung des Projektes NSI. Das von Horváth & Partner 1997 erstellte Gutachten zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente geht von wesentlich höheren Einsparpotenzialen aus. 3. ob hierfür ein Kabinettsbeschluss vorliegt und ggf. den Beschluss darzulegen; Die Refinanzierung aller Investitions- und sonstigen Einmalkosten der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente muss laut Ministerratsbeschluss vom 22. November 1999 durch Stellen- und Sachmitteleinsparungen auf der Basis einer Vollkostenrechnung bis zum Jahr 2010 gewährleistet sein. Der Finanzausschuss hat den entsprechenden Regelungen im Haushaltsgesetz 2001 einstimmig zugestimmt. Im Haushaltsgesetz 2000/2001 ist in 4 Abs. 15 eine entsprechende Regelung enthalten. Über die konkrete Ausgestaltung der Refinanzierung ist bisher kein Beschluss gefasst worden. 4. für welche Bereiche der Landesverwaltung das mit der Einführung von NSI begründete Personaleinsparungsprogramm gelten soll, ob davon auch der Polizei- und Bildungsbereich sowie die Justiz und die Steuerverwaltung betroffen sein sollen, und ggf. mit welchem Anteil; Von dem Projekt NSI nicht umfasst sind die Lehrer an Schulen und das wissenschaftliche Personal der Hochschulen. Von Sachmitteleinsparungen sind die politischen Programmausgaben, die in der Hauptgruppe 6 und teilweise in Hauptgruppe 8 (Investitionszuschüsse) veranschlagt sind, ausgenommen. Alle übrigen Bereiche der Landesverwaltung sind vom Projekt NSI umfasst und müssen von daher auch zu dessen Refinanzierung im Grundsatz beitra- 3

4 gen. Wie die Verteilung der Refinanzierung auf einzelne Verwaltungsbereiche aussehen wird, bedarf noch der Festlegung. 5. ob und inwiefern die Personalvertretung an der Einführung und Umsetzung der neuen Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung beteiligt war und beteiligt wird; Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der Ministerien (ARGE HPR) wurde seit Projektbeginn beratend in den Lenkungsausschuss des Projektes NSI, in dem die Ministerialdirektoren aller Ressorts und des Landtags vertreten sind, einbezogen. Der vom Lenkungsausschuss als vorbereitendes Organ eingesetzte NSI Jour fixe, in dem die Leiter /-in der Abteilungen 1 aller Ressorts, des Landtags und des Rechnungshofes vertreten sind, tritt ebenfalls unter Beteiligung der ARGE HPR zusammen. Das Projektteam NSI bezieht die ARGE HPR grundsätzlich in die Arbeit aller interministeriellen Arbeitsgruppen ein. Damit besteht für die ARGE HPR die Chance, sich in die Diskussion der Überlegungen und somit bei der Erstellung der Konzepte einzubringen. Die ARGE HPR ist in die Verteiler aufgenommen, mit dem Informationen an die Ressorts versandt werden. Der Informationsfluss an die ARGE HPR ist damit sichergestellt. Das Projekt bietet der ARGE HPR und den Hauptpersonalräten bzw. allen interessierten Personalvertretungen zudem spezielle Informationsveranstaltungen zu allgemeinen bzw. auch zu spezifischen Themen an. Die ARGE HPR ist formal nach den Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes ein rechtlich nicht zu Entscheidungen befugtes Gremium. Weder das Projekt NSI noch die ARGE HPR sind rechtlich in der Lage, verbindliche Regelungen zu treffen. Rechtlich notwendige Beteiligungsverfahren müssen in den Ressorts durchgeführt werden. Den Ressorts obliegt insoweit die Verantwortung, die Beteiligungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz zu wahren. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die Ressorts die jeweiligen Personalvertretungen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit umfassend in die Projektarbeit einbeziehen. 6. ob sie die Auffassung teilt, dass die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung, mehrfache Beteiligungstatbestände nach dem Landespersonalvertretungsgesetz beinhaltet, und mitzuteilen, welche Auffassung die Hauptpersonalräte hierzu einnehmen; Beteiligungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsrecht treten überall dort auf, wo ein Beteiligungstatbestand des Landespersonalvertretungsgesetzes erfüllt ist. Sie greifen in der Regel dort, wo den Ressorts Spielräume zur eigenen Ausgestaltung verbleiben. Die Hauptpersonalräte sind der Auffassung, dass mehrfache Beteiligungsrechte bestehen. 7. ob über die Frage der Beteiligungsrechte der Personalvertretung an der Einführung von NSI Gerichtsverfahren anhängig sind, und ggf. mitzuteilen, wer an den Verfahren beteiligt ist und um was es bei den Verfahren im Einzelnen geht; 4

5 Über die Frage, ob und in welchem Umfang Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bestehen, ist lediglich ein Verfahren anhängig. Der Hauptpersonalrat des MWK hat mit Schreiben vom beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Feststellung von Mitbestimmungsrechten bei der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente beantragt. Mit dieser, in einer Frühphase des Projektes erhobenen Klage, hat er die seiner Auffassung nach bestehenden Beteiligungsrechte bei der Erstellung der Schulungskonzeption und bei der Konzepterstellung und der Einführung der Kosten- und Leistungsrechung im Geschäftsbereich des MWK eingefordert. Inzwischen hat das MWK ein Beteiligungsverfahren eingeleitet und die nachgeordneten Einrichtungen darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung der örtlichen Personalräte erfolgen soll. 8. ob es zutrifft, dass Reisekosten für NSI-Schulungen nicht nur aus den speziell dafür vorgesehenen NSI-Finanzierungsmitteln, sondern teilweise auch aus den allgemeinen Reisekostenmitteln finanziert worden sind, und dass deshalb in einzelnen Bereichen der Landesverwaltung der Reisekostenetat vorzeitig ausgeschöpft ist; Allen Ressorts wurde im Rahmen der zur Verfügung stehen ca. 41 Mio. Euro Sonderfinanzierungsmittel Mittel zur Verfügung gestellt, um unter anderem die durch die NSI Schulungen entstehenden Reisekosten der Beschäftigten zu bezahlen. Ob durch fehlerhafte Verbuchungen in einzelnen Dienststellen unzutreffender Weise allgemeine Fortbildungsmittel in Anspruch genommen wurden und es damit zu Engpässen bei sonstigen Fortbildungen gekommen ist, ist nicht bekannt. II.von Personalabbauplänen im Bereich der Polizei, der Bildung, der Steuerverwaltung und der Justiz abzusehen. Bei der Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß einzelne Verwaltungsbereiche von Stellenstreichungen betroffen sind, sind deren Bedeutung für die Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit des Staates, die demografische Entwicklung und die politischen Schwerpunktsetzungen gegenüber den angestrebten finanziellen Zielen des Landeshaushalts abzuwägen. Dem Ergebnis dieser Abwägung kann nicht vorgegriffen werden. In Vertretung Rückert Staatssekretär 5

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