Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der XYZ GmbH XXX vereinbaren auf Grundlage des 88 BetrVG die Einführung von Schonarbeitsplätzen.

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1 Betriebsvereinbarung - Schonarbeitsplätze Zwischen der Geschäftsleitung und Betriebsrat der XYZ GmbH 1 Geltungsbereich 1 2 Ziel 1 3 Ausführung 2 4 Verfahren 2 5 Kostentragung 2 6 Kontrolle 2 7 Gültigkeitsdauer 3 Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung Schonarbeitsplätze 4 Die Aufgabenbereiche 4 1. Bereich Poststelle 4 2. Bereich Labor Werk I und Werk II 4 3. Bereich Anwendungstechnik 4 4. Bereich Qualitätswesen Werk I und Werk II 4 Anlage 2 5 Zusatzvereinbarung 6 Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der XYZ GmbH XXX vereinbaren auf Grundlage des 88 BetrVG die Einführung von Schonarbeitsplätzen. 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung umfasst * räumlich: Die Firma XYZ GmbH * persönlich: Alle Mitarbeiter/innen die gemäß 5 des BetrVG aufgeführt sind. 2 Ziel Ziel der Einführung von Schonarbeitsplätzen soll es sein, daß Mitarbeiter/innen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, vorübergehend leichte Arbeiten erledigen, oder an internen Schulungsmaßnahmen teilnehmen können. Die Teilnahme der Mitarbeiter/innen ist freiwillig. Die Schonarbeitsplätze sind in der Schonarbeitsplatzliste beschrieben (Anlage 1 dieser Betriebsvereinbarung). Die Aufnahme weiterer Schonarbeitsplätze in die Schonarbeitsplatzliste erfolgt durch Vorschlag und Einigung zwischen Sicherheitsfachkraft, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat. 3 Ausführung Der/die Mitarbeiter/in wird bei bestehender Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, nicht auf einen Schonarbeitsplatz verwiesen. Es wird

2 nur auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen (z.b. durch den Vorgesetzten). Vorschläge über bestehende Schonarbeitsplätzen werden durch die Personalabteilung oder dem Betriebsrat mit dem/der Mitarbeiter/in besprochen. Die Koordinierung der Verfügbarkeit dieser Schonarbeitsplätze liegt bei dem Leiter QW. Ist der/die Mitarbeiter/in bereit, einen Schonarbeitsplatz zu besetzen, darf die berufsgenossenschaftliche oder kassenärztliche Heilbehandlung nicht ungünstig beeinflusst werden. Zur Beurteilung der Einsatzfähigkeit ist es erforderlich, daß der behandelnde oder der Betriebsarzt darüber entscheidet. Eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden oder Betriebsarztes ist zwingend notwendig (Anlage 2 dieser Betriebsvereinbarung). Der/die Mitarbeiter/in oder andere Vertreter des Betriebes (z.b. Vorgesetzte) können und dürfen diese Entscheidung nicht treffen. 4 Verfahren Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der/die Mitarbeiter/in nach einem Beratungsgespräch gemäß der Anlage 1 dieser Betriebsvereinbarung eingesetzt werden. 1. Die schriftliche Bescheinigung des Arztes geht zum Verbleib an die Personalabteilung. Der Vorgesetzte erhält eine schriftliche Mitteilung über den Einsatz des Mitarbeiters. 2. Kopien dieser Schreiben erhalten vor Beginn der Maßnahme die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat. 5 Kostentragung Für den Zeitraum, in dem ein/e Mitarbeiter/in auf einem Schonarbeitsplatz eingesetzt ist, läuft sein Entgelt entsprechend seinem Arbeitsvertrag auf seiner normalen Kostenstelle auf. Alle bestehenden tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen finden weiterhin Anwendung. 6 Kontrolle Durch die Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat wird die Eignung und ordnungsgemäße Durchführung überwacht. Das innerbetriebliche Meldeverhalten bei Betriebsunfällen findet ungeachtet dieser Betriebsvereinbarung weiterhin Anwendung. Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, daß mit der Schaffung von Schonarbeitsplätzen nicht erreicht werden kann, daß die entsprechenden Unfälle im berufsgenossenschaftlichen Beitragsausgleichsverfahren nicht entlastend berücksichtigt werden. Sie bleiben Meldepflichtig, wenn die Arbeitsunfähigkeit - bezogen auf die vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit - mehr als drei Tage andauert ( 6 Arbeitsschutzgesetz) 7 Gültigkeitsdauer

3 Die Gültigkeit dieser Betriebsvereinbarung beginnt am 1. Juni 1999 und ist unbegrenzt. Sie ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Ort, den 1. Juni 1999 Anlage 1 zur Betriebsvereinbarung Schonarbeitsplätze Die Aufgabenbereiche Der Mitarbeiter kann, nach Rücksprache mit den Vorgesetzten der einzelnen Abteilungen, in folgenden Bereichen eingesetzt werden. Grad und Lokalität der Verletzung müssen dabei berücksichtigt werden. 1. Bereich Poststelle Der Mitarbeiter soll durch Botengänge (Werk I + II Post-Magazin) zur Entlastung der Postzentrale beitragen. 2. Bereich Labor Werk I und Werk II Durch leichte Hilfsarbeiten in einem der Labore soll dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick bei Analytik von Rohstoffen und Fertigprodukten der Firma XYZ zu bekommen. Der Umfang der Hilfstätigkeiten ergibt sich je nach Ausbildungsstand des Mitarbeiters. 3. Bereich Anwendungstechnik Dem Mitarbeiter soll ermöglicht werden, durch Mitfahrten bei den Anwendungstechnikern der Firma XYZ einen Eindruck von der Weiterverarbeitung der Folien, bzw. von Verpackungstechniken beim Kunden vor Ort zu bekommen. 4. Bereich Qualitätswesen Werk I und Werk II Bei der Bearbeitung von Reklamationen soll dem Mitarbeiter die Gelegenheit gegeben werden, verschiedene Fehlertypen und deren Analyse kennen zu lernen. Dabei werden Abläufe verdeutlicht und dem Mitarbeiter Zusammenhänge erklärt. Je nach Ausbildungsstand des Mitarbeiters sollen leichte Analysen selbstständig durchgeführt werden. Der Einsatz des Mitarbeiters erfolgt im Büro Herrn XXX. Anlage 2

4 Anschreiben an den berufsgenossenschaftlichen Durchgangsarzt: oder behandelnden Arzt: Sehr geehrte Frau/geehrter Herr Frau/Herr...hat in unserem Betrieb einen Unfall erlitten. Die allgemeine enorme Kostenentwicklung veranlasst uns, intensiv über Möglichkeiten der Senkung von Unfallkosten nachzudenken. Neben konsequenter Aufklärung (Schulung) und Maßnahmen in der Unfallverhütung möchten wir verstärkt Leichtverletzte an Arbeitsplätzen mit ähnlich oder anders gearteten Tätigkeiten (Schonarbeitsplätze) unter Berücksichtigung der Verletzung beschäftigen. Voraussetzungen für diese Maßnahme ist natürlich, daß Sie aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen einen solchen Arbeitslatz haben. Wir bitten Sie zu prüfen, ob und für welchen Zeitraum das verletzte Belegschaftsmitglied auf einen Schonarbeitsplatz eingesetzt werden kann. Ihre Entscheidung teilen Sie uns bitte auf beiliegenden Vordruck mit. Wir danken für Ihre Unterstützung. Bescheinigung des Arztes Name: Geburtsdatum: Der/die o.g. Verletzte ist aufgrund seines/ihres Arbeitsunfall 0 arbeitsfähig 0 bedingt arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten ab : für Tage 0 nicht arbeitsfähig 0 Arbeitsunfähig lt. AUB Datum Unterschrift und Stempel des Arztes

5 Zusatzvereinbarung zur bestehenden Betriebsvereinbarung über Schonarbeitsplätze Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der XYZ GmbH Grundsätzlich darf der/die Mitarbeiter/in bei einem Einsatz auf einem Schonarbeitsplatz finanziell nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grunde wird zur oben genannten Betriebsvereinbarung folgende Vergütungsregelung vereinbart. 1. Bei einem normalen Einsatz auf einem Schonarbeitsplatz wird der Durchschnittslohn bezahlt. 2. Im Schichtbetrieb wird bei Frühschicht der Durchschnittslohn bezahlt. 3. Bei Spät- und Nachtschicht werden die tatsächlich geleisteten Schichtzulagen vergütet. Ein Durchschnitt fällt nicht an. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Juni Alle anderen Punkte der Betriebsvereinbarung vom 1. Juni 1999 bleiben bestehen. Ort, den 5. Juni 1999

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