Zahlungsverkehrsrecht
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- Franka Arnold
- vor 7 Jahren
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1 Das Forum für zivil- und aufsichtsrechtliche Fragen des Zahlungsverkehrs Zahlungsverkehrsrecht Ihre Referenten: Vorsitz: Dr. richard reimer, Hogan Lovells roger Dippel, VÖB ruth Ernst, Bafin Dr. Martin Eßer, Bafin Peter Frey, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft Alexis Giesen, Billsafe Dr. Hugo Godschalk, PaySys Consultancy Marcus Grzanna, Ebner Stolz Mönning Bachem Silke Hossenfelder, Bundeskartellamt Dr. Thomas Spies, KPMG Lothar Stockhausen, Commerzbank Dr. Stefan Werner, Commerzbank KonFEr Enz 7. und 8. Februar 2012, Frankfurt am Main
2 Behalten Sie den Überblick! Die Europäische Kommission treibt das Thema einheitlicher Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr mit unveränderter Intensität weiter. Der Entwurf der MigrationsVo soll den nationalen Zahlungsinstrumenten zugunsten der SEPA- Instrumente ein Ende setzen. Zudem wurde nach der Zahlungsdiensterichtlinie auch das E-Geld- Geschäft vollharmonisiert. Das zwingt auch den deutschen Gesetzgeber neue Vorgaben umzusetzen. Noch vor Ende der Übergangsfrist des umsetzungsgesetzes für die Zahlungsdiensterichtlinie hat der Deutsche Bundestag am 1. März 2011 das Gesetz zur umsetzung der Zweiten E-Geldrichtlinie beschlossen. Das Gesetz überarbeitet den aufsichtsrechtlichen Rahmen für im E-Geld- Geschäft tätige unternehmen und sieht Änderungen u.a. im KWG, ZAG und vor allem auch GwG vor. Das E-Geld-Geschäft wird dadurch gerade auch in Deutschland attraktiver, was wiederum den Markt für innovative Bezahlsysteme und umfassende Loyalty-Systeme beflügelt. Gleichzeitig sind die Kartellbehörden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene aktiv geworden, um den gewünschten Wettbewerb im Zahlungsverkehr sicherzustellen. Abgerundet wird dieses herausfordernde umfeld durch Alleingänge des deutschen Gesetzgebers im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Mit dem Gesetzesentwurf zur optimierung der Geldwäscheprävention wird vor allem der Handel deutlich strengeren Regeln unterworfen. Darüber hinaus sollen die bisher für Prepaid Karten geltenden Schwellenwerte auf null reduziert werden, was den Vertrieb solcher Produkte in Deutschland nachhaltig erschweren wird. Informieren Sie sich jetzt und seien Sie vorbereitet! Nur wer sich schon heute über die aktuellen Neuerungen ein Bild macht, kann den Anforderungen entsprechen und rechtssicher handeln. Nutzen Sie das Wissen unserer Experten und bringen Sie sich auf den neuesten Stand!?! Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen: 1. Wie lauten die ersten Erfahrungen mit der umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie? 2. Was bedeutet der Entwurf des GeldwäschepräventionsoptimierungsG für den Zahlungsverkehr? 3. Wie definiert die Bafin die ZAG-Erlaubnistatbestände? 4. Wie ist der aktuelle Stand und das Verfahren der SEPA-Migration? 5. Was plant der Eu-Gesetzgeber? Wen treffen Sie auf dieser Konferenz? Vorstände, Geschäftsführer sowie leitende Mitar beiter von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus den Geschäftsbereichen: Inlandszahlungsverkehr/Auslandszahlungsverkehr, Recht, Kapitalmarkt, Compliance, Datenschutz, Corporate finance, Kundenbetreuung, Cash Management, Treasury Management, Interne Revision, Bankservice, Kartengeschäft Geldwäschebeauftragte, Datenschutzbeauftrage und Compliance-Beauftragte Vertreter von Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Instituten Interessierte Beratungshäuser und Rechtsanwälte Leiter Zahlungsverkehr und finanzen aus interessierten unternehmen
3 Zahlungsdienste im Fokus des Aufsichtsrechts Dienstag, 7. Februar Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Tagungsunterlagen Begrüßung durch EuroForuM und den Vorsitzenden Dr. richard reimer, Rechtsanwalt, Hogan Lovells International LLP Die regulierung des E-Geld-Geschäfts nach umsetzung der zweiten E-Geld-richtlinie Was ist E-Geld und welche Ausnahmen gibt es? Anforderungen des E-Geld-Erlaubnisverfahrens Welche aufsichtsrechtlichen Pflichten haben E-Geld-Institute? Anforderungen an den Vertrieb und Rücktausch von E-Geld Zivilrechtliche Pflichten der E-Geld-Emittenten gegenüber den E-Geld-Inhabern Geldwäscherechtliche Pflichten bei dem Vertrieb von E-Geld-Produkten Peter Frey, Rechtsanwalt, Partner, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbh E-Geld: Letzte Stufe der Evolution des Geldes? Historische Entwicklung des E-Geldes: Vom digitalen Bargeld bis zum kontenbasierten E-Geld Aktuelle Bedeutung im Markt Was heißt Prepaid? folgen der Neudefinition durch die erste E-Geld-Richtlinie E-Geld & E-Loyalty Hat genuine E-Geld eine Zukunft? Bezahlverfahren Dr. Hugo Godschalk, Geschäftsführer, PaySys Consultancy GmbH Fragen und Diskussion Gemeinsames Mittagessen ratenzahlung im Internet Marktüberblick: Banken vs. Newcomer (Klarna, Ratepay, etc.) Zivilrecht: Verbraucherkreditrecht Aufsichtsrecht: Erfordernis einer Bankerlaubnis (factoring, Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr nach ZAG)? Datenschutzrecht Alexis Giesen, Geschäftsleitung, Billsafe GmbH Erlaubnispflichten nach zag aus der Sicht der BaFin Darstellung der Erlaubnistatbestände des ZAG ( 1 Abs. 2 ZAG) Abgrenzungsfragen Cash-Back als Konkurrenz zum Geldautomaten? Rechtliche Einordnung der Abrechnungsvorgänge bei Tankstellenpächtern Aktuelle Entwicklungen ruth Ernst, Referentin, Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht Fragen und Diskussion Pause mit Kaffee und Tee Geldwäscherechtliche Vertriebsfragen für E-Geld-Produkte und Auswirkungen des GeldwäschepräventionsoptimierungsG für den Handel Geldwäschepräventionsoptimierungsgesetz: Stand des Gesetzes und Ausblick Auswirkungen auf Prepaid-Produkte und deren Vertrieb Wesentliche Änderungen für Zahlungsdienstleister Wesentliche Änderungen für Händler Dr. Thomas Spies, Rechtsanwalt und off-counsel, KPMG AG Datenschutz im zahlungsverkehr Rechtsgrundlagen Praktizierte Vorgehensweisen Aktuelle Diskussionen Ausblick Dr. Martin Eßer, Datenschutzbeauftragter, Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht Fragen und Diskussion Ende des ersten Konferenztages Im Anschluss an den ersten Konferenztag lädt EuRofoRuM Sie herzlich zu einem umtrunk ein. Nutzen Sie die Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen mit Referenten und Teilnehmern. Dr. Richard Reimer Roger Dippel Ruth Ernst Dr. Martin Eßer Peter frey Alexis Giesen Dr. Hugo Godschalk Marcus Grzanna
4 Zahlungsdienste im Fokus des Zivilrechts Mittwoch, 8. Februar Empfang mit Kaffee und Tee update zahlungsverkehrsrecht auf Eu-Ebene Vorschlag der Eu-Kommission für eine SEPA-Migrationsverordnung festlegung von Enddaten zugunsten der SEPA-Zahlungsinstrumente Auswirkungen des Entwurfs einer Richtlinie zur Änderung von Annex 1 der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/ EG zur Berechnung der Annual Percentage Rate of Charge (APR) auf die Zinsberechnung im Kreditkartengeschäft Richtlinie zum Verbraucherschutz im online-handel und ihre umsetzung in Deutschland Sonstige Entwicklungen (Monnet Initiative, Wettbewerbsverfahren in Sachen online-bezahlverfahren) Dr. richard reimer Abschlussprüfung von zahlungsinstituten Gegenstand der Abschlussprüfung und besondere Pflichten des Abschlussprüfers Einhaltung organisatorischer Pflichten (insb. Angemessenheit des Risikomanagements) Angemessenheit des Eigenkapitals Anzeige und Meldewesen Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche Marcus Grzanna, WP, StB, Partner, Niederlassungsleiter frankfurt am Main, Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Pause mit Kaffee und Tee Aktuelle kartellrechtliche Fragen im zusammenhang mit zahlungsverkehrssystemen Kartellrechtliche Bewertung (kartengestützter) Zahlungssysteme Nutzung der neuen Möglichkeiten in electronic cash Bedeutung des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) für den Wettbewerb Entwicklungen bei anderen Zahlungssystemen Silke Hossenfelder, Vorsitzende 4. Beschlussabteilung, Bundeskartellamt Silke Hossenfelder Dr. Thomas Spies Lothar Stockhausen Dr. Stefan Werner
5 zivilrechtliche neuerungen im recht der Lastschrift Lastschrift und Recht der Zahlungsdienste Die Genehmigungsfiktion Die Ausweitung der konkludenten Genehmigung durch die Rechtsprechung Das Ende des Widerspruchsrechts Ansätze für mehr Rechtssicherheit? Dr. Stefan Werner, Syndikus, Commerzbank AG Fragen und Diskussion Gemeinsames Mittagessen neue rechtliche Entwicklungen im Kartenzahlungsverkehr Rechtsfragen des Kartenzahlungsverkehrs Neuerungen im electronic-cash-vertragswerk Bedeutung: Surcharging & Honor All Cards Rule Wohin geht die Reise im Kartenzahlungsverkehr? roger Dippel, Abteilungsdirektor Bereich Recht/Steuern, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) rechtlicher rahmen für die rechtsbeziehung zwischen den zahlungsdienstleistern Lastschriftabkommen Überweisungsabkommen SEPA Rulebooks für Lastschrift und Überweisung SEPA Card framework Herr Lothar Stockhausen, Justiziar, Commerzbank AG Fragen und Diskussion Ende der Konferenz Infoline / Haben Sie Fragen zu der Konferenz? Wir helfen Ihnen gern weiter. Konzeption und Inhalt rain Catia Meyer, Konferenz-Managerin organisation Kristina Alekseenko, Konferenz-Koordinatorin kristina.alekseenko@euroforum.com Sponsoring und Ausstellungen Violetta Lakwa, Senior-Sales-Managerin Telefon: 0211/ violetta.lakwa@euroforum.com
6 EuroForuM-KonFErEnz Zahlungsverkehrsrecht [Kenn-Nummer] Anmeldung und Information Ja, ich nehme am 7. und 8. Februar 2012 in Frankfurt am Main teil zum Preis von 1.999, p. P. zzgl. MwSt. [P M012] [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich kann nicht teilnehmen. Senden Sie mir bitte die Tagungs unterlagen [P M700] zum Preis von 399, zzgl. MwSt. [Lieferbar ab ca. 2 Wochen nach der Veranstaltung.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoring möglichkeiten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: 02 11/ ] per Fax: +49 (0)2 11/ telefonisch: +49 (0)2 11/ [Kristina Alekseenko] zentrale: +49 (0)2 11/ schriftlich: per im Internet: EuroForuM Deutschland SE Postfach , Düsseldorf anmeldung@euroforum.com info@euroforum.com name Position/Abteilung Telefon 7. und 8. Februar 2012, Welcome Hotel Frankfurt Leonardo-da-Vinci-Allee 2, frankfurt/main, Telefon: 0 69/ fax Geb.-Datum (TTMMJJJJ) Die EuRofoRuM Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per Ja Nein Zusendung per fax: Ja Nein Firma Anschrift Branche Ansprechpartner im Sekretariat Datum, unterschrift Bitte ausfüllen, falls die Rechnungsanschrift von der Kundenanschrift abweicht: name Abteilung Anschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name: Position: Beschäftigtenzahl an Ihrem Standort: bis über 5000 Teilnahmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veran staltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausen getränken pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmel dung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahme betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatz teilnehmer. Pro grammänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Datenschutzinformation. Die EuRofoRuM Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der EuRofoRuM Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf widersprechen. zimmerreservierung. Im Tagungs hotel steht Ihnen ein be grenz tes Zimmer kon tingent zum er mäßigten Preis zur Verfü gung. Bitte nehmen Sie die zimmer reservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort EuroForuM-Veran staltung vor. Ihr Tagungshotel. Am Abend des ersten Veranstaltungstages lädt Sie das Welcome Hotel Frankfurt herz lich zu einem umtrunk ein. Wir über uns. EuRofoRuM steht in Europa für hochwertige Kongresse, Seminare und Workshops. Ausgewählte, praxiserfahrene Referenten berichten zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Darüber hinaus bieten wir führungskräften ein erstklassiges forum für Informations- und Erfahrungsaustausch. unsere Muttergesellschaft, die Informa plc mit Hauptsitz in London, organisiert und konzipiert jährlich weltweit über Veranstaltungen. Darüber hinaus verfügt Informa über ein umfangreiches Portfolio an Publikationen für die akademischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Märkte. Informa ist in über 80 Ländern tätig und beschäftigt mehr als Mitarbeiter. Bitte ausfüllen und faxen an: 02 11/
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