PRODUKTKATALOG WWK Pflegerentenversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PRODUKTKATALOG WWK Pflegerentenversicherung"

Transkript

1 PRODUKTKATALOG WWK Pflegerentenversicherung

2 2

3 INHALT Rahmenbedingungen und gesetzliche Pflegepflichtversicherung Die Vergangenheit zeigt Richtung Zukunft Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen PSG II Leistungen und Kosten Versorgungslücke Kinder haften für Ihre Eltern Formen der privaten Absicherung WWK PflegeRente Leistungspakete und Leistungsprüfung Produktmerkmale Produktsteckbrief Starke Argumente Optionale Leistungen Flexibilität nach Vertragsabschluss Überschussverwendung 3

4 DIE VERGANGENHEIT ZEIGT RICHTUNG ZUKUNFT Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. In den letzten Jahren erhöhte sich die Anzahl der Pflegebedürftigen drastisch: Waren es 1998 noch etwa 1,7 Millionen Menschen, die pflegebedürftig waren, kletterte die Zahl bis heute auf rund 2,9 Millionen. Deutschlands Pflege-Zukunft Entwicklung der Anzahl von Pflegebedürftigen ,1 Mio ,4 Mio ,9 Mio ,4 Mio Quelle: Statistisches Bundesamt, 2014 Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen, während die Zahl der Beitragszahler gleichzeitig sinkt. Das kann die gesetzliche Pflegepflichtversicherung mit Beitragssteigerungen allein nicht auffangen. Denn auch die sind nur eine Zwischenlösung. Eine Leistungssenkung oder zumindest ausbleibende Leistungssteigerungen sind eine logische Folge, wenn die drohende Überschuldung verhindert werden soll. 4

5 PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN Ende 2015 waren in Deutschland knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig zehn Prozent mehr als noch Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen sind über 65 Jahre alt. Weil das Durchschnittsalter aber weiter steigt, wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahrzehnten noch deutlich erhöhen. Pflegebedürftigkeit im Alter 70 % 64,4 % 60 % 50 % 40 % 38,2 % 30 % 20 % Anteil an der Altersgruppe 17,4 % 10 % 3,0 % 5,0 % 9,8 % ab 90 Jahre Quelle: Pflegestatistik 2013, Statistisches Bundesamt

6 DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG PSG II Zweites Pflegestärkungsgesetz Seit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland 1995 galten zur Einteilung der Pflegebedüftigkeit die Pflegestufen. Seit 2017 macht das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) alles anders. Bisher wurden in der Sozialen Pflegeversicherung vor Allem Menschen mit Demenz benachteiligt. Weil sie körperlich zumeist noch gesund sind, erhielten sie deutlich weniger, bis 2012 sogar überwiegend gar keine Leistungen von den Pflegekassen. Der tatsächliche Pflegebedarf wurde dabei außer Acht gelassen. Durch die Neuregelung werden geistige und körperliche Einschränkungen gleichwertig betrachtet. Besonders die Leistung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz durch zum Beispiel Demenz längerfristige psychische Erkrankungen geistige Behinderung werden deutlich verbessert. Pflegebedürftige werden jetzt unabhängig von der Ursache ihrer Einschränkungen nach ihrer verbliebenen Selbstständigkeit eingestuft egal ob körperlich oder geistig beeinträchtigt. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand von Modulen, die unterschiedlich gewichtet sind. Hier ein Auszug: Modul 1 (10 %): MOBILITÄT Positionswechsel im Bett Stabile Sitzposition halten Treppensteigen Modul 4 (40 %): SELBSTVERSORGUNG Körperpflege An- und Auskleiden Ernährung Modul 2 (Modul 2 und 3 zusammen 15 %): KOGNITIVE UND KOMMUNIKATIVE FÄHIGKEITEN Personen aus dem näheren Umfeld erkennen Örtliche und zeitliche Orientierung Alltagshandlungen wie Haushaltsführung, Sachverhalte verstehen, Gefahren erkennen Modul 5 (20 %): BEWÄLTIGUNG UND UMGANG MIT ANFORDERUNGEN UND BELASTUNGEN Medikation Messung und Deutung von Körperzuständen Wahrnehmen von Therapiemaßnahmen zu Hause und Arztbesuche Modul 3: VERHALTENSWEISEN UND PSYCHOLOGISCHE PROBLEMLAGEN Motorische Verhaltensauffälligkeiten Aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Ängste Modul 6 (15 %) GESTALTUNG DES ALLTAGSLEBENS UND SOZIALER KONTAKTE Tagesablauf gestalten, Ruhen und Schlafen Planungen vornehmen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt 6

7 Die Grade der gesetzlichen Pflegeversicherung Welcher Grad der Beeinträchtigung führt zu welchem Pflegegrad? Pflegegrad V Anforderungen an die Einstufung laut Sozialgesetzbuch SGB Pflegegrad I Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad II Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad III Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad IV Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 12,5 bis unter 27 Punkte 27 bis unter 47,5 Punkte 47,5 bis unter 70 Punkte 70 bis unter 90 Punkte 90 bis 100 Punkte 7

8 DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG Leistung und Kosten Soviel gibt es aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Abhängig davon, wie und von wem der Pflegebedürftige gepflegt wird, werden Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld (monetär) geleistet. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V Geldleistung ambulant EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR Sachleistung ambulant EUR EUR EUR EUR Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR Leistungsbetrag stationär 125 EUR 770 EUR EUR EUR EUR Quelle: Bundesministerium für Gesundheit,

9 DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG Versorgungslücke Die entstehende Versorgungslücke Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Diese sind abhängig von der Art der Pflege (Angehörige/Ehrenamt, Pflegedienst oder Pflegeheim) sowie vom Pflegeaufwand und dem Bundesland, in dem der Pflegebedürftige wohnt. Die Aufwendungen im Pflegefall sind vielschichtig. Vom Verdienstausfall eines pflegenden Angehörigen über zusätzliche Miete für den Ehegatten bis hin zu Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sollten alle Ein- und Ausgaben in der Berechnung berücksichtigt werden. Durchschnittliche Versorgungslücke bei stationärer Pflege Pflegegrad V Pflegegrad IV Pflegegrad III Pflegegrad II Pflegegrad I Kosten der stationären Pflege 1 Versorgungslücke Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung 2 1 Kosten im Bundesdurchschnitt, Quelle WDS.care, Bundesministerium für Gesundheit,

10 UNTERHALTSPFLICHT NACH 1601 BGB Kinder haften für ihre Eltern Da die Leistungen der staatlichen Vorsorge allein oftmals nicht zur Deckung der Kosten reichen, werden häufig die eigenen Ersparnisse aufgelöst oder die eigene Immobilie verkauft. Reichen auch diese Mittel nicht mehr aus, müssen die engsten Familienangehörigen einspringen. Die Kinder oder nächsten Verwandten sind per Gesetz dazu verpflichtet, für den Pflegebedürftigen finanziell aufzukommen. Die private Absicherung des Pflegefalls ist also nicht nur eine Angelegenheit für ältere Menschen, sondern insbe sondere auch für deren Kinder. Kinder haften für ihre Eltern In dieser Reihenfolge muss für die verbleibenden Kosten aufgekommen werden: 1 Pflegebedürftige laufende Einnahmen, Vermögen 2 Ehegatte laufende Einnahmen, Vermögen 3 Kinder bei Überschreiten gewisser Selbstbehalte 4 Sozialamt Fast 60 Prozent der Pflegebedürftigen können ihren Pflegeheimplatz nicht selbst bezahlen. Trotz einer Pflegepflichtversicherung bleibt in den meisten Fällen eine Versorgungslücke bestehen. Diese kann mit Hilfe der WWK PflegeRente geschlossen werden. So sichern sich die Töchter und Söhne gegen finanzielle Engpässe ab, wenn die Eltern pflegebedürftig werden sollten. 10

11 PRIVATE ABSICHERUNG Verschiedene Angebote im Vergleich Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen werden von Krankenversicherern angeboten und kalkuliert, Pflegerentenversicherungen dagegen von Lebensversicherern. Dadurch ergeben sich zum einen unterschiedliche Beiträge, zum anderen aber auch wesentliche Leistungsunterschiede: Pflegerente Pflegetagegeld Pflegekosten Leistungsumfang Lebenslange garantierte Rente zuzüglich Überschüsse Fester Tagessatz für die entsprechende Pflegestufe Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten Verfügung über Leistung Freie Verfügung Freie Verfügung Leistung i. d. R. nur zweckgebunden Beitrag Stabil Beitragsanpassung immer möglich Beitragsanpassung immer möglich Beitragszahlung Laufend, abgekürzt oder Einmalbeitrag Laufend Laufend Beitragsbefreiung Ab Leistung Überwiegend nein Nein Leistung bei Beitragsfreistellung Ja Überwiegend nein Nein Definition Pflegefall Nach Sozialgesetzbuch (SGB) oder ADL Nach Sozialgesetzbuch (SGB) Nach Sozialgesetzbuch (SGB) Gewinnbeteiligung Ja Nein Nein Fazit Die WWK PflegeRente überzeugt mit garantiertem Schutz, einem hohen Leistungsstandard und Flexibilität unabhängig davon, wer wie und von wem gepflegt wird. 11

12 DIE LEISTUNG DER WWK Pakete und Leistungsprüfung Bewertungssystem nach ADL Activities of daily living (Alltagstätigkeiten) Neben der Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB) bietet die WWK zusätzlich die Anerkennung nach dem Punktesystem im Rahmen der ADL. In dem Bewertungsmaßstab Einstufung nach ADL sind Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person entscheidend. Für jeden erfüllten Bereich der folgenden Aufzählung gibt es jeweils einem Punkt. Je nach Anzahl der Punkte wird eine bestimmte Pflegestufe zugeordnet. Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Waschen Verrichten der Notdurft Günstigerprüfung Die Leistung aus der WWK PflegeRente ist zu 100 Prozent kundenorientiert. So prüft die WWK die Einschränkungen des Pflegebedürftigen nicht nur nach dem SGB, sondern auch nach den Activities of daily living (ADL). Basis dafür sind die Leistungspakete der WWK PflegeRente, die dreistufig aufgebaut sind. Sowohl das SGB als auch die ADL bieten für unterschiedliche Betroffene Vor- und Nachteile. Die WWK vertritt dabei die Meinung: das Beste für den Kunden! Bei der Festsetzung der Leistungen wird die höchste erreichte Pflegestufe nach SGB mit den höchsten erreichten ADL verbunden. Leistungspakete Die WWK PflegeRente bietet vier Leistungspakete mit unterschiedlichen Rentenhöhen zur Auswahl. Die Pakete Basis, Komfort und Exklusiv bieten feste Leistungssätze. Das Leistungspaket Flexi lässt sich in Pflegestufe I und II zwischen 0 und 100 Prozent bedarfsgerecht individualisieren ganz so, wie es gewünscht wird. Basis Komfort 100 % Leistung in Pflegestufe III 100 % Leistung in Pflegestufe III 50 % Leistung in Pflegestufe II Exklusiv 100 % Leistung in Pflegestufe III 50 % Leistung in Pflegestufe II 25 % Leistung in Pflegestufe I Flexi 100 % Leistung in Pflegestufe III % Leistung in Pflegestufe II wählbar % Leistung in Pflegestufe I wählbar (Die Leistung der Pflegestufe I darf nicht höher sein als die der Pflegestufe II.) 12

13 Vorteil Bei der Festsetzung der Leistungen wird dabei die höchste Pflegestufe nach Sozialgesetzbuch XI (SGB) oder ADL zugrunde gelegt. 13

14 VERANTWORTUNG VERBINDET WWK PflegeRente Die verantwortungsvolle Ergänzung der gesetzlichen Leistungen für das gute Gefühl für Sie und Ihre Angehörigen 4 Leistungspakete zur Wahl Basis mit vereinfachter Gesundheitsprüfung Komfort Exklusiv Flexi Absicherung ab Alter 18 Jahre möglich Wiedereingliederungshilfe ohne Mehrpreis Attraktive Zusatzoptionen Sofortleistung Todesfallleistung vor Beginn der Pflegerentenzahlung Flexibilität auch nach Vertragsabschluss Nachversicherungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen Wechseloption ohne Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen Assistance-Leistung Nie ins Heim Pflegeheimplatzvermittlung innerhalb 24 Stunden, im Umkreis von 25 km vom Wohnort Pflegemanager (z. B. Benennung/Vermittlung von Pflegedienstleistern) Reha-Management (z. B. Organisation von Reha-Maßnahmen) Erreichbarkeit und Service 24 Stunden, 365 Tage im Jahr PflegeBonus inklusive: 25 % zusätzlich zur garantierten Rente ohne Mehrbeitrag 5 Dynamikoption zur laufenden Anpassung an den wachsenden Vorsorgebedarf und zum Inflationsausgleich Kostenloser Zugriff auf die WWK-Pflegedatenbank unter wwk-pflegeservice.de Suchservice für ambulante und stationäre Betreuung umfangreiche Informationen Formulare Freie Verwendung der Leistung Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit Wichtige Informationen zur Steuer Die Leistungen der WWK PflegeRente sind einkommen steuerfrei. Das gilt auch für angesparte Überschüsse aus verzinslicher Ansammlung und Fondsansammlung. Die Beiträge der WWK PflegeRente können in der Ein kommensteuererklärung im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gemäß 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG angesetzt werden. 5 Die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. 14

15 PRODUKTSTECKBRIEF WWK PflegeRente Themen Leistungsbeschreibung (Stand: 01 / 2017) Leistungen Leistungsumfang Zahlung der vereinbarten PflegeRente in folgender Staffelung nach Pflegestufe I / II / III Basis (0 / 0 / 100) mit vereinfachter Gesundheitserklärung Komfort (0 / 50 / 100) Exklusiv (25 / 50 / 100) Flexi (0 100 / / 100) Leistung in I und II in Prozentschritten individuell festlegbar Beitragsbefreiung bei Zahlung einer Pflegerente Vertragsdaten Eintrittsalter Minimal: 18 Jahre Maximal: 75 Jahre (Leistungspaket Basis: 65 Jahre) Vertragslaufzeit Minimal: 5 Jahre Versicherungs- und Leistungsvorgaben Mindestrente pro Monat 300 EUR (bei vereinbarter Sofortleistung 400 EUR) Höchstrente pro Monat Versicherungs- und Leistungsdauer EUR in Pflegestufe III (Leistungspaket Basis: EUR) lebenslang Vertragsgestaltung Beitragszahlungsoptionen Monatlich, viertel-, halb-, jährlich Einmalbeitrag Abgekürzte Beitrags zahlungsdauer möglich Dynamisierung 1 6 % (max. 3 % ab EUR Monatsrente) Zahlungsoptionen Beitragsstundung Beitragspause Beitragsbefreiung ab Leistung einer Rente Zusatzleistungen Gegen Mehrbeitrag Sofortleistung Todesfallleistung Ohne Mehrbeitrag Wiedereingliederungshilfe Freiwillige Assistance-Leistungen Überschussbeteiligung vor Leistungsbeginn Verzinsliche Ansammlung Fondsansammlung mit PflegeBonus mit PflegeBonus nach Leistungsbeginn Bonusrente Flexibiltät ohne erneute Gesundheitsprüfung Nachversicherungsgarantien während der Vertragslaufzeit Nachversicherungsgarantie, beispielsweise bei diesen, die versicherte Person betreffenden Ereignissen Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Tod des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners oder eines Kindes Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Nachhaltige Erhöhung des regelmäßigen Bruttojahresgehalts bei nicht selbstständiger Tätigkeit um mindestens 10 % Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. bei selbstständigen Handwerkern nach Erfüllung der Mindestversicherungszeit) Beginn des Bezugs von Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung durch den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder ein Kind Erwerb und Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei einem Finanzierungswert von mindestens EUR Anstieg des Verbraucherpreisindex seit Vertragsbeginn um mehr als 25 % Wechseloptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung in anderes Leistungspaket 6 Umstellungsoption bei Änderung der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung 6 Nicht für Leistungspaket Basis 15

16 STARKE ARGUMENTE Beitragsbefreiung bei Zahlung einer WWK PflegeRente: Sobald bei Pflegebedürftigkeit eine Rente gezahlt wird, läuft der Vertrag automatisch beitragsfrei weiter. Umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen: Die WWK PflegeRente beinhaltet umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen. Besondere Bedeutung hat dabei die schnelle Verfügbarkeit eines Pflegeplatzes in unmittel barer Umgebung des aktuellen Wohnortes. PflegeBonus inklusive ohne Mehrbeitrag: Zusätzlich zur vereinbarten garantierten Rente wird eine BonusRente in Höhe von derzeit 25 Prozent gezahlt 7. Leistung auch bei Demenz: Unter Demenz versteht man den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Die WWK PflegeRente erbringt die vereinbarte Leistung auch bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit infolge einer Demenz. Wiedereingliederungshilfe inklusive: Entfallen die Voraussetzungen zur Pflegerentenzahlung, werden drei volle Monatsrenten (maximal EUR) als Wiedereingliederungshilfe gezahlt. Nie ins Heim Mit der Assistance-Leistung Nie ins Heim bietet die WWK PflegeRente ein besonderes Highlight. Falls gewünscht, organisiert die WWK ab den Mindest- Pflegerenten die garantierte hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden in allen Pflegestufen. Mindest-Pflegerente für die Assistance-Leistung Nie ins Heim : Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 500 EUR 750 EUR EUR unter Berücksichtigung des PflegeBonus Ihre Vorteile: Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden Ein Ansprechpartner Optimierung aller Abläufe und Verbesserung der Lebenssituation Beratung und Unterstützung bei der Auswahl des Pflegedienstes Bereitstellung eines Hausnotrufs (24 h / 7 Tage die Woche) Einkaufsdienst und Reinigungsarbeiten im Rahmen der häuslichen Versorgung Beratungsleistungen zu allen relevanten Fragen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit (z. B. zur Anpassung des Wohnumfelds) 400 EUR 600 EUR 800 EUR 7 Der PflegeBonus erhöht die garantierte Rente derzeit um 25 Prozent. Die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. 16

17 OPTIONALE LEISTUNGEN Mit zusätzlichen Ergänzungen kann die WWK PflegeRente weiter optimiert und den individuellen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Sofortleistung Sie beträgt sechs Monatsrenten der Pflegestufe III und ist zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung fällig. So kann beispielsweise ein nötiger Umbau der Wohnung finanziert werden. Todesfallleistung vor Beginn der Pflegerentenzahlung Bei laufender Beitragszahlung beträgt die Todesfallleistung sechs Monats renten der Pflege stufe III. Bei Zahlung gegen Einmalbeitrag wird im ersten Versicherungsjahr der Beitrag zurückerstattet, ab dem zweiten Versicherungsjahr erfolgt eine linear fallende Todesfallleistung bis zum 85. Lebensjahr. Ab dem 86. Lebens jahr entfällt die Todesfallleistung. Dynamische Anpassung möglich Die Dynamik passt bei laufender Beitragszahlung den Versicherungsschutz an den wachsenden Vorsorge bedarf an. Möglich ist eine Beitrags steigerung zur Anpassung des Versicherungs schutzes zwischen ein und sechs Prozent bei Renten in Pflegestufe III über EUR von ein bis drei Prozent. 17

18 FLEXIBILITÄT NACH VERTRAGSABSCHLUSS Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen an eine veränderte Lebenssituation anzupassen und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ereignisse zur Nutzung der Nachversicherungsgarantie: Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Geburt eines Kindes oder Adoption eines Kindes Tod des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners oder eines Kindes Erreichen eines akademischen Titels Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium) erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltige Erhöhung des regelmäßigen Bruttojahresgehalts bei nicht selbstständiger Tätigkeit um mindestens 10 % Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. bei selbstständigen Handwerkern nach Erfüllung der Mindestversicherungszeit) Wegfall oder Kürzung einer berufsbedingten, insbesondere berufsständischen oder betrieblichen Altersversorgung Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk Beginn des Bezugs von Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung durch den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder ein Kind Erwerb und Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei einem Finanzierungswert von mindestens EUR Anstieg des Verbraucherpreisindex seit Vertragsbeginn um mehr als 25 % Senkung des PflegeBonus während der Versicherungsdauer Wechseloptionen 8 Die WWK PflegeRente mit laufender Beitragszahlung lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensumstände anpassen. Zukunftsorientiert und flexibel. So haben Sie die Möglichkeit, das gewählte Leistungspaket unter bestimmten Voraussetzungen zu wechseln. Bietet die WWK nach einer Gesetzesänderung einen neuen Tarif an, kann mit der Wechseloption bei laufendem Beitrag der Versicherungsumfang an gepasst werden. 8 Nicht für Leistungspaket Basis 18

19 ÜBERSCHUSSVERWENDUNG PflegeBonus inklusive: 25 % zusätzlich zur garantierten Rente ohne Mehrbeitrag 9 Die Kunden der WWK haben Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen. Diese bringt bei der WWK PflegeRente entscheidende Vorteile: Vor Beginn der Rentenzahlung Bei Vertragsabschluss stehen zwei Möglichkeiten für die optimale Verwendung der Überschüsse zur Wahl: Verzinsliche Ansammlung mit PflegeBonus Die Überschüsse werden konventionell angesammelt. So kann sich ein beachtliches Vermögen entwickeln. Das Überschussguthaben wird entweder zur Leistungserhöhung verwendet oder ausbezahlt. Die Auszahlung des Betrages ist dabei einkommensteuerfrei. Fondsansammlung mit PflegeBonus Hier werden die Renditechancen an der Börse genutzt. Die Überschüsse werden in Fondsanteile investiert und entweder zur Leistungserhöhung verwendet oder ausbezahlt. Auch wenn die Anteile vorher abgerufen werden, bleibt die Leistung einkommensteuerfrei. Auszahlung während der Laufzeit Wenn noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, kann das Ansammlungsguthaben ausbezahlt werden und das steuerfrei! Die garantierte Pflegerente bleibt in diesem Fall erhalten. Ab Beginn der Rentenzahlung Die zuvor angesammelten Überschüsse dienen sofern sie nicht vorher ausgezahlt wurden zur Bildung einer zusätzlichen monatlichen Rente im Leistungsfall. PflegeBonus (vor Beginn der Rentenzahlung entstandene Überschüsse) Der PflegeBonus erhöht die garantierte Rente im Leistungsfall um zusätzliche 25 Prozent. Bonusrente (ab Beginn der Rentenzahlung entstehende Überschüsse) Während des Pflegerentenbezugs werden die jährlich anfal lenden Überschüsse zur Bildung von beitragsfreien Bonusrenten verwendet. Zusammensetzung der Pflegerente Bonusrente (jährlich steigend) PflegeBonus (25 % 9 ) Überschüsse (aus verzinslicher Ansammlung oder Fondsansammlung) Garantierte Rente 9 Die möglichen Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. 19

20 Profitieren Sie von einer starken Gemeinschaft. Mit den WWK Versicherungen haben Sie bei Vorsorge und Ver mögen einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Eine starke Gemeinschaft für beste Leistungen. Mit über 1,3 Millionen Mitgliedern. Als substanz- und wachstumsstarker, unabhängiger und moderner Finanzdienstleister kümmert sich die WWK seit mehr als 130 Jahren um die Interessen ihrer Kunden. Darauf können Sie sich auch in Zukunft verlassen. Sowohl die WWK Unternehmen als auch ihre Finanz- und Versicherungsprodukte erzielen regelmäßig Bestnoten in Produkt- und Unternehmensratings. Die Leistungsstärke der WWK ist Ihr Vorteil. Stand 01/ ID WWK Lebensversicherung a. G. Marsstraße 37, München wwk.de

Verantwortung verbindet WWK PflegeRente

Verantwortung verbindet WWK PflegeRente Kinder haften für ihre Eltern 1601 BGB Unterhaltsver pflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verantwortung verbindet WWK PflegeRente Staatliche Vorsorge

Mehr

Vergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung

Vergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung Vergleich der Varianten in der Pflegezusatzversicherung Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsstärke der von uns angebotenen Varianten in der Pflegezusatzversicherung. Versicherungsleistungen

Mehr

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier.

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Private Pflegezusatzversicherung Für meine Unabhängigkeit Private Pflegezusatzversicherung Unabhängig und selbstbestimmt, was das Leben auch bringt Niemand denkt

Mehr

GENERALI PFLEGERENTE. Wichtig ist, dass Pflegekosten über Generationen keine Folgen haben müssen.

GENERALI PFLEGERENTE. Wichtig ist, dass Pflegekosten über Generationen keine Folgen haben müssen. GENERALI PFLEGERENTE Wichtig ist, dass Pflegekosten über Generationen keine Folgen haben müssen. Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Wählen Sie Ihren passenden Sofortschutz. Mit der Generali PflegeRente

Mehr

DIE INDIVIDUELLE ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE WWK PremiumRisk

DIE INDIVIDUELLE ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE WWK PremiumRisk DIE INDIVIDUELLE ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE WWK PremiumRisk 2 WWK PremiumRisk Auf diese Lösung haben Sie gewartet. Die Ablebensversicherung WWK PremiumRisk vereint viele Highlights unter einem Dach.

Mehr

IDEAL Versicherung. IDEAL PflegeRente. Tarif und Verkauf - Stand 04/2013. Der Spezialist für Senioren.

IDEAL Versicherung. IDEAL PflegeRente. Tarif und Verkauf - Stand 04/2013. Der Spezialist für Senioren. IDEAL Versicherung IDEAL PflegeRente Tarif und Verkauf - Stand 04/2013 Der Spezialist für Senioren. Ihr Referent 2 Birger Mählmann Leitender Vertriebstrainer der IDEAL Versicherungsgruppe Agenda 3 Warum

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Im Pflegefall bestens versorgt

Im Pflegefall bestens versorgt Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service. Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Vorsorge für den Pflegefall treffen. Jetzt neu das Pflegetagegeld PremiumPlus mit: Leistung bei Demenz 100% Leistung bei stationärer Pflege ab Pflegestufe I Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit Weltweitem

Mehr

Sparkasse. (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkasse. (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe Sparkasse (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe Pflege gehört zum Leben heute und in der Zukunft. Sie kümmern sich um Ihr Wohlbefinden. Sie legen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Produktkatalog WWK PremiumRisk

Produktkatalog WWK PremiumRisk Produktkatalog WWK PremiumRisk WWK PremiumRisk Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Sie stehen mitten im Leben, bauen sich etwas auf und schmieden für sich und Ihre Familie große Zukunftspläne. Ein einziger

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Pflegeversicherung und Realkosten

Pflegeversicherung und Realkosten bilderstoeckchen, Fotolia #48033719 Pflegeversicherung und Realkosten Wenn man Hilfe braucht und was es kostet Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg Tel.:

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz

Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Datum Swiss Life Pflege- Titel & Vermögensschutz der Präsentation, Name (-> Folienmaster) 2 Vorsorgelösung mit Schweizer Qualität.die Pflegevorsorge mit Geld-zurück-Garantie

Mehr

PflegeVorsorge. Jetzt handeln für eine bessere Zukunft

PflegeVorsorge. Jetzt handeln für eine bessere Zukunft PflegeVorsorge Jetzt handeln für eine bessere Zukunft Pflegebedürftigkeit jeden kann es treffen Investieren Sie in Ihre Pflege Dank an den medizinischen Fortschritt: Unsere Lebenserwartung steigt. In 20

Mehr

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig. Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68 und 69. Stand

Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68 und 69. Stand Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68 und 69 Stand 1.2017 PDF27812 1.2017 1. Fragen zur Pflegezusatzversicherung allgemein 1.1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Mehr als zwei Millionen Menschen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG FörderPflege

Häufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG FörderPflege Häufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG FörderPflege FörderPflege (PF) Stand 1.2017 PDF29159 1.2017 1. Fragen zur Pflegezusatzversicherung allgemein 1.1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Mehr

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.v. Beste Leistungen. Informationsmaterial. Mit uns wird Pflege bezahlbar

Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.v. Beste Leistungen. Informationsmaterial. Mit uns wird Pflege bezahlbar Bildungs- und Förderungswerk der EVG e.v. Beste Leistungen. Informationsmaterial Mit uns wird Pflege bezahlbar Pflegebedürftig? Gerne verschließen wir unsere Augen davor, dass unsere Gesundheit, unsere

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Prospekt & Antrag PROSPEKT & ANTRAG Vorsorge für den Pflegefall treffen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen

Mehr

IDEAL Versicherung. IDEAL PflegeRentekompakt. Tarif und Verkauf - Stand 04/2013. Der Spezialist für Senioren.

IDEAL Versicherung. IDEAL PflegeRentekompakt. Tarif und Verkauf - Stand 04/2013. Der Spezialist für Senioren. IDEAL Versicherung IDEAL PflegeRentekompakt Tarif und Verkauf - Stand 04/2013 Der Spezialist für Senioren. Ihr Referent 2 Birger Mählmann Leitender Vertriebstrainer der IDEAL Versicherungsgruppe 3 Agenda

Mehr

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier.

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Private Pflegezusatzversicherung: Unabhängig und selbstbestimmt, was das Leben auch bringt. Was die Zukunft auch bringt Was ist schöner, als sein Leben frei

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

PflegeVorsorge. Jetzt handeln für eine bessere Zukunft

PflegeVorsorge. Jetzt handeln für eine bessere Zukunft PflegeVorsorge Jetzt handeln für eine bessere Zukunft Pflegebedürftigkeit jeden kann es treffen Investieren Sie in Ihre Pflege Dank an den medizinischen Fortschritt: Unsere Lebenserwartung steigt. In 20

Mehr

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,

Mehr

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier.

Gepflegt zu Hause am liebsten bin ich hier. Ein echter Partner, wenn es darauf ankommt Wir unterstützen Sie mit starken Serviceleistungen UKV W 750-45 01.2017 337050 Wenn der Pflegefall eintritt, ändert sich das gesamte Leben. Wir wissen, wie sehr

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

Richtungswechsel leicht gemacht

Richtungswechsel leicht gemacht 3-D Pflegevorsorge Richtungswechsel leicht gemacht Ein Unternehmen der Generali Deutschland Lassen Sie sich alle Richtungen offen. Links, rechts, geradeaus alles möglich. Wenn Sie in den Ruhestand gehen,

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

PFLEGEABSICHERUNG. Vom Pflegefall zum Sozialfall? Nicht mit ALvita. Sichern Sie sich auch im Ernstfall Ihre finanzielle Freiheit.

PFLEGEABSICHERUNG. Vom Pflegefall zum Sozialfall? Nicht mit ALvita. Sichern Sie sich auch im Ernstfall Ihre finanzielle Freiheit. PFLEGEABSICHERUNG Vom Pflegefall zum Sozialfall? Nicht mit ALvita. Sichern Sie sich auch im Ernstfall Ihre finanzielle Freiheit. Gesetzliche Pflegeversicherung Seit 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Pflegetagegeld versus Pflegerente. Leistungen und Beiträge im Vergleich

Pflegetagegeld versus Pflegerente. Leistungen und Beiträge im Vergleich Pflegetagegeld versus Pflegerente Leistungen und Beiträge im Vergleich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Folie 1 Nur ein Bruchteil ist abgesichert 88%

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

Gesundheit Pflege-Zusatzversicherung. Gut versorgt im Pflegefall

Gesundheit Pflege-Zusatzversicherung. Gut versorgt im Pflegefall Gesundheit Pflege-Zusatzversicherung Gut versorgt im Pflegefall Was ist eine Pflege- Zusatzversicherung? Pflege kostet Geld für die Betroffenen kann das schnell sehr teuer werden. Oft wird vergessen:

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.

Mehr

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1 Fachverlag London Ltd. 1 Änderung der Pflegesätze ab 2017 Pflegegeld 2016 und 2017 - Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II Im Jahr

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Inhalt Die Pflegepflichtversicherung Entstehung und Einführung Reformen und Neuausrichtungen - Beitragssätze in der Sozialen Pflegepflichtversicherung

Mehr

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Sozial-Info Pflegepolitik Oktober 2016 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Antworten auf wichtige Fragen Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der

Mehr

Änderungen bei der Pflege-Versicherung

Änderungen bei der Pflege-Versicherung Änderungen bei der Pflege-Versicherung Erklärungen in Leichter Sprache Ende 2015 hat die Regierung ein Gesetz beschlossen: Das 2. Pflege-Stärkungs-Gesetz. Es heißt abgekürzt: PSG 2. Mit dem Gesetz ändern

Mehr

Gut versorgt, wenn es drauf ankommt! PflegeVorsorge. Lebensabsicherung. www.volkswohl-bund.de

Gut versorgt, wenn es drauf ankommt! PflegeVorsorge. Lebensabsicherung. www.volkswohl-bund.de V E R S I C H E R U N G E N Gut versorgt, wenn es drauf ankommt! PflegeVorsorge Lebensabsicherung www.volkswohl-bund.de Und plötzlich ein Pflegefall Ein Frühlingsabend im Mai. Überraschend bricht Günther

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung sind: - Sachleistungen und Pflegegeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Pflegeversicherung. Das Wichtigste im Überblick

Die Pflegeversicherung. Das Wichtigste im Überblick Die Pflegeversicherung Das Wichtigste im Überblick Impressum Herausgeber: Autorin: Layout, Satz und Titel: Druck: Kreis Offenbach Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Lisa Lange D-SGN, 65812 Bad Soden/

Mehr

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG Leistungen der IDEAL PflegeRente Bei der IDEAL PflegeRente besteht die Möglichkeit, aus drei Absicherungsformen zu wählen: P101 - Absicherung der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Die vereinbarte

Mehr

Informationen rund um das Produkt. Sicher sein und flexibel bleiben. Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz

Informationen rund um das Produkt. Sicher sein und flexibel bleiben. Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Informationen rund um das Produkt Sicher sein und flexibel bleiben. Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Selbstbestimmt bleiben. Egal, was kommt. Wir leben immer länger. Und bleiben länger jung. Unsere

Mehr

Ich bin jung genug für eine private Pflegeversicherung!

Ich bin jung genug für eine private Pflegeversicherung! Ich bin jung genug für eine private Pflegeversicherung! Jetzt Pflegeprivat abschließen und staatliche Förderung nutzen Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz 2015 hat der Staat die Leistungen der gesetzlichen

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrade Geringe.. Erhebliche.. Schwere.. Schwerste.. Schwerste.. Leistungen Punkte: (frühere Pflegestufe:) Geldleistung ( 37 private

Mehr

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG. Leistungen der IDEAL PflegeRente

IDEAL PflegeRente PRODUKTBESCHREIBUNG. Leistungen der IDEAL PflegeRente Leistungen der IDEAL PflegeRente Bei der IDEAL PflegeRente kann die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit individuell und bedarfs gerecht gestaltet werden. Der Tarif bietet drei Produktlinien

Mehr

Die Zukunft der Pflege in Deutschland

Die Zukunft der Pflege in Deutschland und die Lösung der MKV Januar 2013 Stand: Mai 2013 Christopher Reeve Querschnittslähmung nach Reitunfall Monica Lierhaus Koma nach missglückter Operation Samuel Koch Querschnittslähmung nach Unfall Die

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE DIE NEUEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Wir helfen hier und jetzt. Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2017 greifen

Mehr

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI ) Pflegegeld ( 37 SGB XI ) Die meisten Pflegebedürftigen möchten in der vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung kann dazu dienen, die ambulante

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen?

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen? Die Soziale Pflegeversicherung Änderungen zum 01.01.2017 durch das PSG II Was sollte ich dazu wissen? Aktuelles Pflegeversicherung Zwei Pflegestärkungsgesetze ab 2015 Zum 01.01.2015 Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Denken Sie daran, dass jeder pflegebedürftig werden kann. Sorgen Sie deshalb schon heute vor.

Denken Sie daran, dass jeder pflegebedürftig werden kann. Sorgen Sie deshalb schon heute vor. SELEKTA PflegeVorsorge Denken Sie daran, dass jeder pflegebedürftig werden kann. Sorgen Sie deshalb schon heute vor. Die SELEKTA PflegeVorsorge schützt Ihr Vermögen vor den immensen Pflegekosten. Und garantiert

Mehr

Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen?

Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen? Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen? Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 1 (seit 1.1.2014) bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Die perfekte Mischung: BU PflegePlus

Die perfekte Mischung: BU PflegePlus Barmenia BU PflegePlus Die perfekte Mischung: BU PflegePlus Jetzt gelassen in die Zukunft blicken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem echten PflegePlus. Ein eingespieltes Team "Mal ehrlich - Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

Wissen kompakt Pflegeversicherung

Wissen kompakt Pflegeversicherung Wissen kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Gesundheit. Neu: mit Soforthilfe im Pflegefall. Damit Sie nicht ans Eingemachte müssen. Kranken-Zusatzversicherung PflegeFlex

Gesundheit. Neu: mit Soforthilfe im Pflegefall. Damit Sie nicht ans Eingemachte müssen. Kranken-Zusatzversicherung PflegeFlex Gesundheit Neu: mit Soforthilfe im Pflegefall. Damit Sie nicht ans Eingemachte müssen. Kranken-Zusatzversicherung PflegeFlex Was ist eine Pflege-Zusatzversicherung? Die VGH Pflege-Zusatzversicherung PflegeFlex

Mehr

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Allgemein Warum gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientierte sich

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Prospekt & Antrag Prospekt & Antrag Vorsorge für den Pflegefall treffen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Jetzt neu das Pflegetagegeld mit:

Mehr