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3 Frage aus dem Plenum: Wenn ein Kind U3 ist und in den Kindergarten geht, zahlt es trotzdem die Krippengebühr von 250 Euro, auch wenn es gar nicht mehr die Krippenleistung bekommt? Antwort Hr. Engelhard: Ja. Aber im Gespräch mit der Kita (gilt für Kitas, die beide Gruppenarten haben) lässt sich sicherlich darüber verhandeln, dass das Kind eben nicht vor dem Alter von 3 Jahren in die Kindergartengruppe wechselt, damit eben für die 250 Euro Gebühr auch nach wie vor die Krippenleistung in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist es natürlich möglich, dass das Kind in der Krippe unterfordert ist und deshalb rein entwicklungstechnisch auch schon U3 besser in den Kindergarten gehen sollte. Dann müssen trotzdem 250 Euro gezahlt werden, so lange, bis das Kind 3 Jahre alt ist und damit seinen Rechtsanspruch erhält. Hat die gewählte Einrichtung keine Krippe, gibt es auch keinen "Krippenübergang". Dann bleibt entweder ein Platz frei, oder es kommt ein unter 3- jähriges Kind - das in dieser Einrichtung aber dann dort nur den Kindergartenbeitrag zahlen muss. Diese neue Bezahlregelung ist seit November 2015 in Kraft. Die Vorsitzende merkte an, dass viele Eltern wegen dieser neuen Regelung Sturm liefen und den SEB kontaktiert hätten, da die Kommunikation wohl nicht gut gelaufenund die Gründe nicht verständlich kommuniziert worden seien. Hr. Engelhard entgegnete, dass es eigentlich die Aufgabe der Kita-Leitungen sei, die Eltern angemessen darüber zu informieren. Ganz neu und aus der Luft gegriffen sei das Konzept ohnehin nicht, bei Kitas mit Kindergemeinschaftsgruppen sei es schon immer altersabhängig, wie hoch die zu zahlende Gebühr sei. Hr. Engelhard bietet gerne einen Dialog mit den betroffenen Eltern an und erläutert dann ausführlich das Wie und Warum. Für die neue Regelung wurde auch die bisherige Satzung in Wiesbaden geändert. Er räumte ein, dass es natürlich eine gewisse Ungerechtigkeit gebe bei Kindern, die nicht in einer Krippe gewesen seien, vor dem Alter von 3 Jahren in den Kindergarten kämen und dann nur den Kindergartenbeitrag zahlten, aber es gebe eben den Kind-Alters-Bezug. An dieser Stelle bot Hr. Engelhard nochmals das persönliche Gespräch an, wer dies wahrnehmen möchte, möge sich entweder direkt an ihn wenden oder den SEB anschreiben, wir vermitteln dann den Kontakt. Frage: Was muss im Zuge der Erhöhung des Verpflegungsgeldes beachtet werden (greift ab 1. September)? Antwort: Sofern man den Kita-Beitrag über einen Dauerauftrag zahlt, muss man den Dauerauftrag selbst auf die neue Höhe anpassen. Bei Bezahlung per Lastschrift geschieht dies automatisch. An dieser Stelle wurde darauf hingewiesen, dass das Amt ein Elternschreiben verschickt (hat), in dem steht, dass man Daueraufträge ggf. ändern muss! In jedem Fall erhält man einen neuen Gebührenbescheid, dieser sollte dann in der nächsten Zeit kommen. Frage: Was gibt es sonst Neues? Antwort: NICHTS! So etwas gab es laut Hr. Engelhard noch nie. Dies liegt wohl daran, dass es keine regierende Koalition und damit auch kein Regierungsprogramm mehr in Wiesbaden

4 gibt. Zurzeit wisse man eigentlich gar nichts, es passiere auch nichts. Positiv anzumerken sei, dass der Kämmerer den Haushalt freigegeben habe. Frage: Wenn Erzieher aus anderen Städten kommen - nehmen diese ihre Eingruppierung mit? Antwort: Nein. Unter Umständen wird zwar die Stufe des Erziehers anerkannt (was in WI oft gemacht wird, dies ist aber guter Wille des Arbeitgebers Stadt Wiesbaden), nach neuem Tarifvertrag gibt es noch andere Möglichkeiten, um bisherige Erfahrung anzuerkennen, allerdings wird aktuell noch diskutiert, wie das genau aussehen kann. Frage: Wie sieht es aus mit der Gebührenordnung bzw. der Satzung und dem Ziel, eine Änderung für zukünftige Streiks anzustreben? Antwort der Vorsitzenden: Der SEB hat einen Antrag auf Änderung eingereicht (in mehreren Formulierungen), der SEB hält die Elternvertreter auf dem Laufenden. An dieser Stelle waren alle Fragen beantwortet und die Vorsitzende übergab das Wort an einen weiteren Gast, Hr. Pawlik.

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