Erläuterungen zur Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe

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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Erläuterungen zur Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kmmunen Stand: Die Gebietskulisse Windkraft wurde erstmalig 2012 basierend auf dem Windenergie-Erlass Bayern 2011 und dem Bayerischen Windatlas 2010 veröffentlicht. In 2016 wurde sie basierend auf dem Bayerischen Windatlas 2014 und dem Windenergie-Erlass Bayern 2016 aktualisiert. 1. Zielsetzung und Abgrenzung 1.1 Zielsetzung Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe insbesndere für Kmmunen, Reginale Planungsverbände und fachlich berührte Stellen an den Regierungen. Sie ist eine Karte im Maßstab der Reginalplanung (1: ) und stellt eine umweltfachliche Erstbewertung dar. Sie dient der Orientierung und umweltfachlichen Übersicht. Sie weist windhöffige Flächen aus, in denen die Nutzung vn Windenergie aus umweltfachlicher Sicht vermutlich möglich ist. Die windhöffigen Flächen wurden einer natur- und immissinsschutzfachlichen Vrprüfung unterzgen (Erläuterungen siehe 1.2). Für die Beurteilung der Windhöffigkeit wurde der Bayerische Windatlas 2014 zu Grunde gelegt (mittlere Windgeschwindigkeit ab 4,5 m/s in 130 m Höhe). Für die Erstellung der Gebietskulisse Windkraft wurden zahlreiche Umwelt-Fachdaten ausgewertet und zusammen mit Gebasisdaten in einem Gegraphischen Infrmatinssystem (GIS) verarbeitet. Aufgrund ihres bayernweiten Ansatzes wurde die Untersuchung hne ergänzende Luftbildauswertung und Begehungen vr Ort durchgeführt. Dies kann z. B. bei der Unterscheidung vn Siedlungsflächen swie der Nutzungsbewertung vn Bebauungen im Außenbereich zu Abweichungen gegenüber Reginal- und kmmunalen Bauleitplanungen führen. 1.2 Natur- und immissinsschutzfachliche Vrprüfung Grundlage für die natur- und immissinsschutzrechtliche Vrprüfung bilden die Vrgaben der "Hinweise zur Planung und Genehmigung vn Windenergieanlagen (WEA) - (Windenergie-Erlass Bayern BayWEE) - Gemeinsame Bekanntmachung des StMI, StMBW, StMFLH, StMWi, StMUV, StMELF swie StMGP.

2 - 2 - Es wurden nur Gebiete ab einer mittleren Windgeschwindigkeit vn 4,5 m/s in 130 m Höhe nach Bayerischem Windatlas 2014 geprüft. Diese Vrprüfung ersetzt nicht das immissinsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Die natur- und immissinsschutzfachliche Vrprüfung erflgte durch GIS-technische Verschneidung vn Umwelt-Fachdaten. Dabei wurden z. T. ergänzende Schutzabstände angelegt. Der Aspekt Lärmschutz wurde in Frm vn Abständen um Siedlungen herum berücksichtigt. Dafür mussten zur Berechnung der Gebietskulisse Windkraft pauschalierende Mindestabstände angelegt werden, bwhl das Immissinsschutzrecht keine rechtlich verbindlichen Mindestabstände kennt. Gemäß Windenergie-Erlass Bayern 2016 sll die Beurteilung der Lärmimmissin durch die Genehmigungsbehörde stets auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens nach dem aktuellen Stand der Technik erflgen. Eine Übersicht zu den Datensätzen und Schutzabständen, die in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft eingeflssen sind, steht im Energie-Atlas Bayern unter flgendem Link zur Verfügung: Zusätzlich wurden Belange des Trinkwasserschutzes, der Rhstffsicherung, des Erdbebendienstes swie im Hinblick auf eine effiziente Vrprüfung Gewässer und Abstände zu Verkehrswegen (in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde im StMI), Hchspannungsfreileitungen und Umspannwerken (in Abstimmung mit Netzbetreibern) berücksichtigt. Für die Gebietskulisse Windkraft wurden alle Datensätze bayernweit einheitlich verarbeitet, Einzelfall-Prüfungen vr Ort der zusätzliche Luftbildauswertungen haben nicht stattgefunden. 1.3 Bindungswirkung und Planungsgrundlagen Die Gebietskulisse Windkraft ist eine unverbindliche Umweltplanungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Sie sll allein einer ersten Orientierung dienen. Sie ist keine amtliche Auskunft, keine Zusage und ersetzt nicht das immissinsschutzrechtliche der andere Genehmigungsverfahren. Auch die zu Grunde gelegte mittlere jährliche Windgeschwindigkeit ab 4,5 m/s in 130 m Höhe (nach Bayerischem Windatlas 2014) ist für Planungen nicht verbindlich. Ein Rechtsanspruch (etwa auf eine immissinsschutzrechtliche Genehmigung) lässt sich aus der Gebietskulisse Windkraft nicht ableiten. Wer die Gebietskulisse Windkraft nutzt, erklärt damit seinen Verzicht auf Ersatzansprüche aller Art. Die kmmunale Planungshheit, die Planungsbefugnis der Reginalen Planungsverbände und die sg. 10 H-Regelung bleiben vn der Gebietskulisse Windkraft unberührt.

3 - 3 - Die raumrdnerische der bauleitplanerische Gesamtabwägung, der Abstimmungsprzess und die Beteiligung der Öffentlichkeit erflgen auf der jeweiligen Planungsebene durch die Reginalen Planungsverbände der die Kmmunen vr Ort. Weitere, über umweltfachliche Aspekte hinausgehende raumrdnerische Belange, die es zu berücksichtigen gilt, sind z. B.: Tpgraphie Landschaftsprägende Denkmäler swie Bden- und Baudenkmäler Hchwasserschutzgebiete Unterirdische Kabel- und Leitungstrassen Wetterradarstatinen Belange der Luftfahrt (Anlagen- und Bauschutzbereiche usw.) Militärische Belange (Anlagen- und Bauschutzbereiche, Tiefflugstrecken, Übungsräume usw.) Richtfunkstrecken Belange des Straßenbaus und des Verkehrs Die Gesamtabwägung aller Belange kann zu unterschiedlichen Festlegungen in Reginal- der kmmunalen Bauleitplanungen gegenüber der Gebietskulisse Windkraft führen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass WEA nur drt errichtet werden sllten, w ausreichende Windverhältnisse für einen wirtschaftlichen Betrieb vrzufinden sind. Um dies zu ermitteln, sind standrtbezgene Windgutachten unverzichtbar. 1.4 Veröffentlichung und Frtschreibung Die Gebietskulisse Windkraft wird im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern veröffentlicht (Maßstab 1: ). Die Gebietskulisse Windkraft wird bei Bedarf frtgeschrieben. 2. Flächenkategrien Flgende umweltfachlichen Flächenkategrien werden in der Gebietskulisse Windkraft unterschieden: 2.1 Grüne Flächen Definitin: Für WEA vermutlich geeignete Flächen (> 10 ha). Die Belange des Immissinsschutzes und des Naturschutzes wurden bereits vrgeprüft, s

4 - 4 - dass der Errichtung vn WEA in der Regel keine Gründe des Immissins- und Naturschutzes entgegenstehen werden. Diese Vrprüfung ersetzt jedch in keinem Fall das immissinsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Grüne Flächen sind untergliedert in: Hellgrüne Flächen: Flächen mit geringer Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit 4,5 bis 4,9 m/s in 130 m Höhe). Dunkelgrüne Flächen: Flächen mit vraussichtlich ausreichender Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit ab 5 m/s in 130 m Höhe). Grüne Flächen kleiner 10 ha wurden im Hinblick auf den Veröffentlichungsmaßstab 1: ausgeschlssen (direkt aneinander angrenzende hellgrüne und dunkelgrüne Flächen werden als zusammenhängende grüne Fläche betrachtet). 2.2 Gelbe Flächen Definitin: Für WEA im Einzelfall eventuell geeignete Flächen (sensibel zu behandelnde Gebiete). In diesen Gebieten, die i.d.r. eine grße Bedeutung für Natur und Landschaft besitzen, ist die Errichtung vn WEA grundsätzlich möglich. Im knkreten Fall ist jedch darzulegen, b und warum die damit verbundenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft in der Gesamtabwägung der widerstreitenden Belange vertretbar sind (Einzelfallentscheidung). Bei Vrliegen flgender Belange wurden Gebiete den gelben Flächen zugerdnet: Natur und Landschaft Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Naturparken (ehemalige Schutzznen) Pflegeznen der Bisphärenreservate Erhlungslandschaft Alpen (Alpenplan), Zne A und B FFH-Gebiete nach eurpäischen Schutzbestimmungen: In diesen Gebieten ist die Errichtung vn WEA möglich, sweit die Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigt werden. Abstandsbereiche vn m um Vgelschutzgebiete nach eurpäischen Schutzbestimmungen (SPA-Gebiete). Snstige Gebiete mit Bedeutung für den Artenschutz (zum Beispiel Wiesenbrütergebiete, bedeutende Gebiete für Wasservögel, Brutvrkmmen WEA-sensibler Vögel und Fledermäuse). Besnders attraktive Landschaften

5 - 5 - Trinkwasserschutz Wasserschutzgebiete Zne III und IV (festgesetzte und planreife) Vrrang- und Vrbehaltsgebiete Wasserversrgung (auch Vrschläge) Rhstffsicherung Vrbehaltsgebiete für Rhstffabbau Seismlgische Statinen Abstandsbereiche in einer Entfernung vn bis m um Erdbebenmessstatinen des Erdbebendienst Bayern für Breitbandstatinen bzw. vn bis m für snstige Statinen Siedlungsbereiche Im Hinblick auf Unschärfen bei der Unterscheidung vn Siedlungsflächen swie der Nutzungsbewertung vn Bebauungen im Außenbereich wurden flgende Bereiche einbezgen: Abstandsbereiche in einer Entfernung vn 500 bis 800 m um Außenbereichsanwesen. Als Außenbereichsanwesen gelten in der Gebietskulisse Windkraft Whnbauflächen außerhalb Ortslage. Ortslage ist definiert als im Zusammenhang bebaute Fläche ab 10 ha der ab 10 Anwesen. Die Abgrenzung der Siedlungskategrien erflgte auf Grundlage des Amtlichen Tpgraphisch- Kartgraphischen Infrmatinssystems (ATKIS). Einzelfall-Prüfungen vr Ort bzw. zusätzliche Luftbildauswertungen hinsichtlich der Nutzungsart haben nicht stattgefunden. 2.3 Orange Flächen Definitin: Vgelschutzgebiete nach eurpäischen Schutzbestimmungen (SPA). Auf diesen Flächen ist die Windenergienutzung ausgeschlssen, wenn Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden. Dies wird im Regelfall anzunehmen sein ( Regelmäßige Ausschlussgebiete gemäß Windenergie-Erlass Bayern). 2.4 Rte Flächen Definitin: Für WEA vraussichtlich nicht geeignete Flächen (Ausschlussgebiete). Die Errichtung vn WEA kmmt in diesen Bereichen in der Regel nicht in Frage, da hier besnders schwerwiegende und nachhaltige, nicht kmpensierbare Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind und vraussichtlich naturschutzrechtliche der immissinsschutzfachliche Bestimmungen entgegen stehen.

6 - 6 - Bei Vrliegen flgender Belange wurden Gebiete den rten Flächen zugerdnet: Natur und Landschaft Natinalparke Naturschutzgebiete Kernznen vn Bisphärenreservaten Gesetzlich geschützte Bitpe Erhlungslandschaft Alpen (Alpenplan), Zne C Flächenhafte Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Naturwaldreservate Trinkwasserschutz und Gewässer Wasserschutzgebiete Zne I und II (festgesetzte und planreife) Heilquellenschutzgebiete (festgesetzte und planreife) Gewässer (1. und 2. Ordnung, Fließ- /stehende Gewässer) Rhstffsicherung Vrranggebiete für Rhstffabbau Seismlgische Statinen Abstandsbereiche um Erdbebenmessstatinen des Erdbebendienst Bayern (EDB) vn m für Breitbandstatinen bzw. vn m für snstige Statinen Abstandsbereiche um Erdbebenmessstatinen der Bundesanstalt für Gewissenschaften und Rhstffe (BGR) vn m für Breitbandstatinen bzw. vn m für eine internatinale Primärstatin Siedlungsbereiche Siedlungsbereiche wurden flächenhaft mit zusätzlichen, bayernweit einheitlichen Abstandsbereichen hinsichtlich Lärmschutz berücksichtigt. Dafür mussten zur Berechnung der Gebietskulisse Windkraft pauschalierende Mindestabstände angelegt werden, bwhl das Immissinsschutzrecht keine rechtlich verbindlichen Mindestabstände kennt. Gemäß Windenergie-Erlass Bayern 2016 sll die Beurteilung der Lärmimmissin durch die Genehmigungsbehörde stets auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens nach dem aktuellen Stand der Technik erflgen. Die pauschalierenden Mindestabstände basieren auf Berechnungsergebnissen, die auf Grundlage der TA Lärm für einen Windpark (mit einem Summenschallleistungspegel vn 110 db(a)) zu nicht vrbelasteten Siedlungsgebieten als schalltechnisch unprblematisch erachtet wurden. Sie wurden wie flgt umgesetzt:

7 - 7 - Whnbauflächen in Ortslage und Flächen besnderer funktinaler Prägung mit Abstandsbereichen vn 800 m. Ortslage ist definiert als im Zusammenhang bebaute Fläche ab 10 ha der ab 10 Anwesen. Außenbereichsanwesen mit Abstandsbereichen vn 500 m. Als Außenbereichsanwesen gelten in der Gebietskulisse Windkraft Whnbauflächen außerhalb Ortslage. Ortslage ist definiert als im Zusammenhang bebaute Fläche ab 10 ha der ab 10 Anwesen. Flächen gemischter Nutzung mit Abstandsbereichen vn 500 m. Industrie- und Gewerbeflächen mit Abstandsbereichen vn 300 m. Die Abgrenzung der Siedlungskategrien erflgte auf Grundlage des Amtlichen Tpgraphisch- Kartgraphischen Infrmatinssystems (ATKIS). Einzelfall-Prüfungen vr Ort bzw. zusätzliche Luftbildauswertungen hinsichtlich der Nutzungsart haben nicht stattgefunden. Infrastruktur Infrastrukturflächen wurden flächenhaft berücksichtigt, lineare Infrastrukturen wurden durch bayernweit einheitliche Abstandsbereiche umgesetzt. Infrastrukturflächen: Bahnhfsanlagen, Flugplätze, Flughäfen, Truppen- und Standrtübungsplätze. Verkehrswege: Bundesautbahnen mit Abstandsbereichen vn 160 m, Bundes- und Staatsstraßen mit Abstandsbereichen vn 100 m, Kreisstraßen mit Abstandsbereichen vn 90 m (jeweils beidseits ab Fahrbahnmitte). Bahntrassen mit Abstandsbereichen vn 150 m. Hchspannungsfreileitungen und Umspannwerke mit Abstandsbereichen vn 150 m. 2.5 Weiße Flächen (keine Farbe) Definitin: Nicht untersuchte Flächen aufgrund zu geringer Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit unter 4,5 m/s in 130 m Höhe). 3. Daten und Datenquellen Eine Übersicht der Datensätze, die in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft eingeflssen sind, steht im Energie-Atlas Bayern unter flgendem Link zur Verfügung: Nicht berücksichtigt wurden z. B.: Tpgraphie Landschaftsprägende Denkmäler swie Bden- und Baudenkmäler

8 - 8 - Hchwasserschutzgebiete Unterirdische Kabel- und Leitungstrassen Wetterradarstatinen Belange der Luftfahrt (Anlagen- und Bauschutzbereiche usw.) Militärische Belange (Anlagen- und Bauschutzbereiche, Tiefflugstrecken, Übungsräume usw.) Richtfunkstrecken Belange des Straßenbaus und des Verkehrs Bannwälder, Schnwälder, Erhlungs- und Bdenschutzwald Flächen des Arten- und Bitpschutzprgramms Landschaftliche Vrbehaltsgebiete Naturparke (außerhalb der Landschaftsschutzgebiete) u. a.

9 - 9 - Nutzungsbedingungen für die Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kmmunen Stand: Haftungsausschluss (Disclaimer) Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technlgie (StMWi) hat alle in seinem Bereich bereitgestellten Infrmatinen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vllständigkeit der Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereit gestellten Infrmatinen übernmmen. Insbesndere wird keinerlei Garantie für Windhöffigkeit der Rentabilität einer Windkraftanlage, die an einem Standrt errichtet wird, der in der Gebietskulisse Windkraft als vermutlich geeignet (Grüne Flächen) bzw. als im Einzelfall eventuell geeignet (Gelbe Flächen) eingestuft ist, übernmmen. Unbeschadet der Regelungen des 675 Absatz 2 BGB gilt für das bereitgestellte Infrmatinsangebt flgende Haftungsbeschränkung: Der Freistaat Bayern und seine Bediensteten haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Nichtnutzung der im Internetangebt des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technlgie angebtenen Infrmatinen entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, sweit die Vrschriften des 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) einschlägig sind. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen der Herunterladen vn Daten durch Cmputerviren der der Installatin der Nutzung vn Sftware verursacht werden, wird nicht gehaftet. Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der abfassenden Persnen wieder. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technlgie behält es sich ausdrücklich vr, einzelne Webseiten der das gesamte Angebt hne gesnderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen der die Veröffentlichung zeitweise der endgültig einzustellen. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung übernimmt keine Gewähr für die Vllständigkeit und den Inhalt der Kartendarstellungen swie für die dauerhafte Verfügbarkeit der Anwendung. Eine jeweilig aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen ist im Internet-Auftritt des Energie- Atlas Bayern zu finden.

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