SCHULPROGRAMM des Förderzentrums Schleswig-Kropp
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- Detlef Dieter
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1 SCHULPROGRAMM des Förderzentrums Schleswig-Kropp Stand:
2 Schulprogramm des Förderzentrums Schleswig-Kropp Stand Einleitung, Präambel Bestandsaufnahme Zahlen, Daten, Fakten Schulische Ergebnisse Entwicklungsbereiche und Stärken Pädagogische Arbeit (Lehren und Lernen) Grundsätze unserer pädagogischen Arbeit Prävention Integration/ Inklusion Stammschule Erziehungshilfe Elementar- und Primarbereich SEK I/GemS Sprachheilarbeit SHiB Mitwirkung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Kooperationsschulen Schülermitwirkung Einbeziehung der Eltern Zusammenarbeit mit anderen Partnern Zusammenarbeit innerhalb Lenkungsgruppe Zusammenarbeit innerhalb der Konzeptionsgruppe Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst Praktika Umsetzungskontrolle und interne Evaluation Anhang Kooperationsvereinbarung Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Flyer Lesekurs Leseintensivmaßnahme: Leitfaden für FÖZ-Lehrkräfte Leseintensivmaßnahme Leitfaden für GS-Lehrkräfte Konzeptentwurf SIM Fortbildungskonzept Abfrage im Kollegium Ausbildungskonzept Arbeitsstruktur am Förderzentrum Schleswig-Kropp
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4 1. Einleitung, Präambel Das Förderzentrum Schleswig-Kropp ist ein selbstständiges Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Im Einzugsgebiet liegen 26 Kooperationsschulen aller Schularten mit 8300 Schülerinnen und Schülern (Stand: ). Das Förderzentrum Schleswig-Kropp hat die integrative Beschulung zu seiner Aufgabe gemacht und unterstützt die Weiterentwicklung zu einer inklusiven Bildung. Mehr als 93 % aller Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen im Schuljahr 2012/2013 am Gemeinsamen Unterricht teil. Die Integration wird sich ausweiten. Hinzu kommt, dass in den noch bestehenden Förderschulklassen keine Kinder mehr aufgenommen werden. Aufgrund dieser Entwicklung arbeitet das Förderzentrum Schleswig-Kropp daran, den Übergangsprozess der auslaufenden Klassen sinnvoll zu gestalten. Da die Grundschule eine gemeinsame Schule für alle Kinder ist, arbeitet das Förderzentrum in der Primarstufe eng mit der Grundschule zusammen. Diese Arbeit wird in den Sekundarschulen entsprechend fortgesetzt. 3
5 2. Bestandsaufnahme 2.1 Zahlen, Daten, Fakten Größe des Stadtgebiets von Hamburg, von Böklund bis Erfde, 48 Kolleginnen und Kollegen davon 46 in der Integration und Prävention tätig 26 Kooperationsschulen alle Schularten (von Grundschule bis Gymnasium, ca Schülerinnen und Schüler) 42 Kindertagesstätten (ca Kinder) Je eine Förderschulklasse in Schleswig (Kl. 8-9) und in Kropp (Kl. 8-9) 2.2 Schulische Ergebnisse Die schulischen Ergebnisse werden regelmäßig durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein aktualisiert und sind in unserem Schulporträt zu finden. ( ) 2.3 Entwicklungsbereiche und Stärken Grundlagen unserer Bestandsaufnahmen sind ein Besuch im Rahmen von EVIT an der ehemaligen Pestalozzischule im Jahre 2008 mit anschließender Ziel- und Handlungsvereinbarung 4
6 sowie am FöZ Kropp eine Kollegiumsselbsteinschätzung auf Fragebogenbasis zur Arbeit und Qualität der Schule zwei Schulentwicklungstagungen zu zentralen Fragen unserer Schulentwicklung im Februar 2009 und Februar 2010 jährliche Evaluation mit Fortschreibung der Arbeitsvorhaben in den Arbeitskreisen (zum Schuljahresende) Die im Nachgang von EVIT vereinbarten Entwicklungsziele sind: Umsetzung der Fusion der Förderzentren Kropp und Schleswig zum Förderzentrum Schleswig-Kropp Regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung mit den Regelschulen Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts in und mit den Regelschulen Erprobung des neu entwickelten Fortbildungskonzeptes. Speziell im Einsatzgebiet: Versorgung der Kooperationsschulen und Kitas Intensive Unterstützung in den Grundschulen durch SoL Intensive Unterstützung beim Start in die RegS und GemS 5. Klassen Weiterführung der Integrationsmaßnahmen und Unterstützung in der Sek 1 Kursangebote, z.b. Leseintensivmaßnahme und Sprachheilintensivmaßnahme an Grundschulen Bewerbung um das Prädikat und Aufnahme in das Projekt Schule inklusive Begabtenförderung (SHiB) Enge Zusammenarbeit mit dem BBZ Schleswig und Überleitung in die Berufswelt Beratung und Aufbau eines zeitlich befristeten Unterrichtangebotes zur schulischen Erziehungshilfe mit dem Ziel der Reintegration (Interne Fördergruppen) Sprachheilförderung in Kitas und Grundschulen Motopädagogische Förderung Ausbildungsschule 5
7 3. Pädagogische Arbeit (Lehren und Lernen) 3.1 Grundsätze unserer pädagogischen Arbeit Viele Kinder und Jugendliche benötigen während ihres Schullebens zeitweise oder auch langfristig sonderpädagogische Förderung, um lernen zu können. Die sonderpädagogische Förderung durch Sonderschullehrkräfte findet zum einen in den allgemein bildenden Schulen und auch in den Kindertagesstätten (präventive Arbeit, Beratung, Integration) und zum anderen im Förderzentrum selbst statt. Die sonderpädagogischen Fachrichtungen, die das Förderzentrum Schleswig- Kropp abdecken kann, sind: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und motorische Entwicklung. Sonderschullehrkräfte sind auf der Grundlage dieser Fachrichtungen in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern tätig. Das wird auch künftig so sein. Durch eine enge Vernetzung und einen regen Austausch der Sonderschullehrkräfte können Synergieeffekte erzielt werden. Schüler und Schülerinnen mit vielfältigen Lern- und Verhaltensproblemen finden oft nicht die Lobby vor, die für eine positive Entwicklung notwendig wäre. Sonderpädagogen setzen sich vorrangig für die speziellen Bedürfnisse der uns anvertrauten Schüler ein. Damit die sonderpädagogische Kompetenz erhalten bleibt und sich weiter entwickeln kann, bilden sich die Sonderschullehrkräfte in ihren Fachrichtungen weiter und arbeiten in entsprechenden Arbeitskreisen mit Prävention Prävention beginnt im vorschulischen Bereich und wird in der Grundschule und bei Bedarf auch in der weiterführenden allgemein bildenden Schule fortgesetzt. Prävention ist neben der Integration ein Schwerpunkt unserer Arbeit, sie dient der Vermeidung von Schulversagen und stellt die individuelle Förderung in den Mittelpunkt Integration/ Inklusion ES IST NORMAL, VERSCHIEDEN ZU SEIN. Für unser Förderzentrum ist schulische Integration selbstverständlich. Die sonderpädagogische Förderung beginnt bereits im gemeinsamen Unterricht in der Eingangsphase der Grundschule. Sie kann sich bei Bedarf bis in die flexible Übergangsphase der weiterführenden allgemein bildenden Schulen fortsetzen. Gefördert werden vorrangig Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung. Die Schüler und Schülerinnen sollten wohnortnah in der örtlich zuständigen Regelschule unterrichtet werden, um in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben. Gemeinsames Lernen ist für alle am Prozess Beteiligten ein Beitrag zur Solidarität in unserer Gesellschaft. Es bietet allen die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erwerben. Es trägt zur Erweiterung kognitiver Fähigkeiten bei und eröffnet Chancen für eine bessere berufliche Eingliederung. Das Förderzentrum Schleswig-Kropp fühlt sich dem inklusiven Bildungsgedanken verpflichtet. 6
8 Inklusion in Erziehung und Bildung bedeutet für uns... die gleiche Wertschätzung aller Schüler und Schülerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Steigerung der Teilhabe aller Schüler und Schülerinnen an (und den Abbau ihres Ausschlusses von) Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft ihrer Schule, die Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in Schulen, so dass sie besser auf die Vielfalt der Schüler und Schülerinnen ihres Umfeldes eingehen, den Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller Schüler und Schülerinnen, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird, die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den Schülern und Schülerinnen Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt, die Anerkennung, dass alle Schüler und Schülerinnen ein Recht auf wohnortnahe Bildung und Erziehung haben, die Verbesserung von Schulen nicht nur für die Schüler und Schülerinnen, sondern auch für alle anderen Beteiligten, die Betonung der Bedeutung von Schulen dafür, Gemeinschaften aufzubauen, Werte zu entwickeln und Leistungen zu steigern, den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden, den Anspruch, dass Inklusion in Erziehung und Bildung ein Aspekt von Inklusion in der Gesellschaft ist. (vgl. Index für Inklusion) Stammschule In den noch vorhandenen Förderschulklassen werden Schüler und Schülerinnen unterrichtet, die sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen haben. Im Schuljahr 2011/2012 waren es 24 Schüler und Schülerinnen. Zurzeit bestehen zwei Klassen in jahrgangsübergreifenden Klassenverbänden. Pädagogische Grundsätze sind: Differenzierung und Individualisierung Einzel- und Kleingruppenförderung Klassenlehrerprinzip Teilnahme am Ganztagsangebot möglich (Kropp) konkret anschauliches Lernen nach Möglichkeit eine Verfügungsstunde / Klassenratsstunde pro Klasse Die Insel kann als besondere Einrichtung von Schülern und Schülerinnen genutzt werden (Kropp). Ein Ziel der Stammschule kann eine mögliche künftige integrative Beschulung einzelner Schülerinnen und Schüler sein. Durch individuelle Förderung und enge Kooperation mit den Regelschulen (z. T. nach Fächern differenziert, z. B. in Kropp) soll der Übertritt erleichtert werden. Beim Übergang in die integrative Beschulung findet eine Unterstützung durch die ehemalige Klassenlehrkraft statt. Auch Schülerinnen und Schülern aus der Stammschule steht die Aufnahme in eine Flex-Phase offen. In Kropp haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit am Schulleben der Gemeinschaftsschule teilzunehmen (Schülerlotsen, Mofa-Prüfung...) 7
9 Die Berufshinführung ist ein integraler Bestandteil des Unterrichts in der Stammschule (s. 3.2). Englischunterricht wird erteilt. Bei sinkenden Schülerzahlen in der Stammschule müssen auch künftig die Belange aller am Lernprozess beteiligten Personen berücksichtigt werden. 8
10 3.2 Erziehungshilfe Leitziel Den erziehungsschwierigen Situationen widmen wir besondere Aufmerksamkeit: Wir unterstützen prozessbegleitend, bauen bereits bestehende Angebote aus und entwickeln weitere Handlungsmöglichkeiten, um die Teilhabe des Schülers / der Schülerin am Regelschulbetrieb zu ermöglichen. Verantwortliche Personen: Herr Block-Asmussen, Frau Hahn, Frau Harms, Herr Peters, Frau Reymann, Herr Röpke Inhaltliche Schwerpunkte: prozessbegleitende, regelmäßige Beratung und Unterstützung an den Regelschulen Erhalt und Ausbau dezentraler Fördergruppen in Primar- und Sekundarstufe Konzeptionelle Ausrichtung des Projektes Erziehungshilfe im Team mit Internen Fördergruppen als Schwerpunkt Vernetzung und Verlässlichkeit Umsetzung der Arbeitsschritte: Beratung Das Förderzentrum Schleswig-Kropp unterstützt die Regelschule im Rahmen der schulischen Erziehungs(hilfe)arbeit prozessbegleitend durch die Beratung von/mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler, Eltern, die Erarbeitung von Förderzielen und maßnahmen in Kooperation mit den Beteiligten die direkte Förderung/Unterstützung von Schülerinnen und Schüler in der Regelschule, die Entwicklung notwendiger Rahmenbedingungen für die Förderung, die Vermittlung externer Hilfen (Jugendhilfe, Erziehungsberatung, Fachklinik,...), die Koordination mit den Maßnahmen der Träger der Jugendhilfe, die Erarbeitung von Lösungsstrategien und Handlungskonzepten in Helferkonferenzen, die Beratung und Unterstützung von Schulleitungen bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler aus Erziehungshilfeeinrichtungen, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (unter zeitlichem Vorbehalt), die Entwicklung, Umsetzung, Unterstützung schulübergreifender Hilfemaßnahmen. Fördergruppen Zur Vermeidung von Schulversagen und Schulabsentismus können Schüler und Schülerinnen mit erhöhtem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und 9
11 soziale Entwicklung in den Fördergruppen des Projektes Erziehungshilfe im Team unterrichtet und begleitet werden: Interne Fördergruppe Gallbergschule (Sekundarstufe I) Interne Fördergruppe Bruno-Lorenzen-Schule (Sekundarstufe I) Interne Fördergruppe Kropp (Sekundarstufe I) Interne Fördergruppe Dannewerkschule (Sekundarstufe I) Interne Fördergruppe Kropp (Primarstufe) Regionale Fördergruppe Silberstedt (Primarstufe) Externe Fördergruppe, Schleswig (Sekundarstufe I) Vernetzung Arbeitskreise Jugendhilfe und Schule, Erziehungshilfe (Kreisebene), Schnittstelle Kita Schule, Fachdienste Jugend und Familie, Gesundheit / Schulpsychologischer Dienst / Beratungsstellen für Erziehungs- und Lebensfragen / Regionalkonferenzen / Soziale Gruppen Evaluation: regelmäßige Überprüfung im Arbeitskreis regelmäßiger Austausch mit den Kooperationsschulen Ziele und Ausblick: Erhalt der bestehenden Fördergruppen flächendeckender Ausbau der regionalen Hilfsangebote (interne Fördergruppen) 10
12 3.3 Elementar- und Primarbereich Leitziel Wir heißen alle Kinder in ihrer Vielfalt willkommen. Verantwortliche Personen: Teilnehmer: Ulrike Vorpahl, Uschi Scholz, Steffi Pütz, Elke Günther-Saaman, Male Klinkhamer, Bettina Renken, Christine Druskath, Irene Groborsch Inhaltliche Schwerpunkte: Übergang vom Elementar- in den Primarbereich Übergang Primarbereich in Sek 1 Zusammenarbeit mit Sprachheilbereich Lesekursus Ziele: Reibungsloser Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe Transparenz der unterschiedlichen Angebote in der Sprachheilarbeit Einheitlicher und reibungsloser Übergang von der Elementarstufe in die Primarstufe Lesekursus: Lesemotivation wecken Grundlegende Lesetechnik vermitteln (Erste) Lesefertigkeiten erreichen Den Schülern und Schülerinnen soll es nach Kursende möglich sein, durch verbesserte Lesekompetenz erfolgreicher am Unterricht der zuständigen Grundschule teilzunehmen. Siehe auch Präsentation Konzept Lesekursus auf dem Schulnetbook und Flyer Lesekurse (Anhang) Umsetzung der Arbeitsschritte: Begleitung beim Schulwechsel durch die zuständigen Sonderschullehrkräfte Sammlung der Erfahrungen im Umgang mit dem Übergangskonzept Information über die sprachheilpädagogischen Maßnahmen des Förderzentrums Schleswig-Kropp durch Gisela Hartwig Austausch über Eingangsdiagnostik, Beurlaubung und Klasse im Landesförderzentrum Sprache (Außenstelle Schleswig) Frühförderung der Psychomotorik im Elementarbereich durch die Motopädagogin Lesekursus: Kursbeginn Februar bzw. September des laufenden Schuljahres Leitfäden für FÖZ und GS-Lehrkräfte 11
13 Evaluation: Übergangskonzept in die Sekundarstufe konnte nicht zufriedenstellend umgesetzt werden, da organisatorische und zeitliche Faktoren noch nicht aufeinander abgestimmt waren. Regelmäßiger Austausch mit dem Arbeitskreis Sprache Sehr unterschiedliche Beteiligung der Sonderschullehrkräfte beim Übergang in die Primarstufe Lesekursus: Überprüfung des Konzepts durch Rückmeldung von Eltern (Gespräche) Evaluationsbogen für GS-Lehrkräfte Ziele für die Zukunft: Reibungsloser Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe Transparenz der unterschiedlichen Angebote der Sprachheilarbeit Einheitlicher und reibungsloser Übergang von der Elementarstufe in die Primarstufe Lesekursus: Fortsetzung der Maßnahme 12
14 3.4 SEK I/GemS Leitziel Wir unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe ALLER am Schulleben. Verantwortliche Personen: Gabi Assall, Carola Brammer, Janina Bull, Eike Fischer, Arne Gräfingschulte, Pawel Jaskolka, Ulf Krieger, Lars Pastor, Gunda Reisch, Anne Kathrin Reckweg, Wencke Schröder, Ilka Wegner Inhaltliche Schwerpunkte: in der Sekundarstufe I: Inklusives Denken repräsentieren Unterstützung/ Teamteaching lernprozessbegleitende Diagnostik/ Individualisierung Beratung/Coaching in der Berufsorientierung: Kompetenzen, die in der Berufswelt gefordert sind Kooperation mit Regelschulen und allen beteiligten Partnern Ausnutzung von Netzwerken In den Stammschulklassen Einsatz der Berufseinstiegsbegleiter (BEB) bis Sommer 2013 in Kooperation mit der Agentur für Arbeit (Teilnahme im Unterricht, Betreuung während Praktika und Werkstatt-Unterricht; Elternabende; Begleitung des Übergangs in das Berufsleben) BOB wird durchgeführt an folgenden Schulen: Bruno-Lorenzen-Schule, Dannewerkgemeinschaftsschule, Geestlandschule Kropp, Auenwaldschule Böklund, Stapelholmschule Erfde, Erich-Kästner-Schule Silberstedt Erhalt / Verbesserung der Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Einstieg ins Berufsleben unseres Arbeitskreises: Formen der Kooperation Austausch über Zeugnisse Materialaustausch (Differenzierung von Unterrichtsmaterial) Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts / Unterrichtsorganisation Evaluation des Konzeptes zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Umsetzung der Arbeitsschritte: in der Sekundarstufe I: Wir unterstützen Planungsprozesse für Unterricht auf Basis lernprozessbegleitender Diagnostik, um das Lernen aller Schüler und Schülerinnen zu ermöglichen. Wir verwenden Arbeitsmaterialien, die die individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler und Schülerinnen ansprechen. Wir bestärken Kollegen und Kolleginnen der Regelschule darin, Verantwortung für die Vielfalt der Schüler und Schülerinnen zu übernehmen. Unsere Anwesenheit wird dazu genutzt, Inhalte und Unterrichtsformen so zu 13
15 verändern, dass das Lernen und die Teilhabe für alle Schüler und Schülerinnen verbessert wird. Wir beraten Kollegen und Kolleginnen hinsichtlich einer Verbesserung der Lernatmosphäre und eines respektvolleren Umgangs. Wir unterstützen Aktivitäten der Lerngruppe außerhalb der Klasse. Wir beziehen die Eltern als Partner im Lernprozess der Schüler und Schülerinnen u. a. in Lern- oder Förderplangesprächen mit ein. Wir stellen Kontakte zu außerschulischen Kooperationspartnern her. Wir nehmen gemeinsam an Fortbildungsveranstaltungen teil. In der Berufsorientierung: Assessment-Verfahren, Kompetenzfeststellungsverfahren, Berufsfelderprobung, Praktika, Bewerbungstraining (auch schriftlich), Arbeit mit dem Berufswahlpass Berufsorientierungsberater (BOB): Unterstützung im berufsvorbereitenden Unterricht der Regelschulen, Einzelfallberatung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf, Praktikumsbegleitung, Beratung von Schulen Flexible Ausgangsphase in der Geestlandschule Kropp und der Gallbergschule Schleswig Kooperation mit dem BBZ (Stundentausch / Praktikum plus), Agentur für Arbeit, nachschulische Betreuung bei Bedarf, Betriebserkundungen, Praktikanten- Kompass (Betriebe im Amt Kropp-Stapelholm + BBZ), Jugendhilfe, Berufseinstiegsbegleitung bis Sommer 2013, Öffentlichkeitsarbeit Innerhalb des Arbeitskreises: Wir stellen Unterrichtseinheiten und Kompetenzraster ins Forum des Förderzentrums. Wir tauschen Material auf den Arbeitskreissitzungen aus. Evaluation: Diskussion in Arbeitskreisen/Lehrerkonferenzen/Schulentwicklungstagen informelle Rückmeldung aller am Schulleben Beteiligten Index für Inklusion Rückmeldung von Betrieben, BBZ, Kollegen und Kolleginnen weitere Angebote des BOB (Teilnahme an Elternabenden und Berufsinformationsabenden,.) Ziele für die Zukunft: Wir stellen eine Übersicht über ausgearbeitete Unterrichtsthemen (sortiert nach Fächern) ins Forum. Wir stellen Unterrichtseinheiten und Kompetenzraster ins Forum des Förderzentrums bzw. legen Materialsammlungen (z.b. Kopiervorlagen) an. 14
16 3.5 Sprachheilarbeit Verantwortliche Leitziel Personen: J. Wir Eickholt-Bothor, unterstützen Kinder G. Hartwig, mit Auffälligkeiten U, Jürgensen, im A. sprachlichen Klose, G. Röpke, Bereich K. in Ruhk Kindertagesstätten und Schulen durch verschiedene sprachheilpädagogische Inhaltliche Maßnahmen. Schwerpunkte: Verantwortliche Personen: Frau Andresen, Herr Block, Herr Borzikowsky, Frau Feldmann, Frau Forla, Frau Hartwig, Frau Jürgensen, Frau Klose, Frau Raddatz, Frau Reymann, Frau Ruhk, Frau Thiel, Frau Tonder, Frau Weigel Inhaltliche Schwerpunkte: Diagnostik bei Kindern in Kindertagesstätten und Schulen Beratung von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräften Sprachheilpädagogische Förderung in Kitas (vorrangig Vorschulkinder) und Schulen in Kleingruppen oder einzeln Berücksichtigung von sprachheilpädagogischen Aspekten im gemeinsamen Unterricht Sprachintensivkurse (SPIK) für stark sprachauffällige Vorschulkinder Sprachheilpädagogische Intensivmaßnahme (SIM) für Schulkinder Umsetzung der Arbeitsschritte: Terminplan für die Organisation der Sprachheilarbeit August / September Sept. - Nov. Dezember Dez.-Feb. März bis Diagnostik in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Empfehlung von Fördermaßnahmen auch für die stark sprachauffälligen jüngeren Kinder! Beratung der Eltern, Erzieher, Erzieherinnen und Lehrern und Lehrerinnen (Merkblätter, Adressen von Institutionen, Homepage FÖZ,...) Förderung in KiTas und Grundschulen nach Abschluss der Diagnosephase Durchführung des 1. Sprachintensivkurses Nach Rückgabe der Beobachtungsbögen zum Durchführung der sprachheilpädagogischen Fördermaßnahmen - ggf. Diagnostik - bei Bedarf Nachmeldung an die Koordinatorin der sprachheilpädagogischen Abteilung - für potentielle Kinder für SPIK und LFöZ Sprache: - Gutachtenerstellung - Information der Kreisfachberatung Durchführung des 2. und 3. Sprachintensivkurses KoordinatorIn Sprachheilpädagogische Abteilung evtl. Spr.-L beteil. Spr. -L Koord. SPIK 15
17 Juni ca. Mai Ende des Schuljahres Juli Sprachheilkonferenz: Austausch über - die laufenden Fördermaßnahmen - Bedarf an Nachbetreuung - Material - Fortbildungen Beratung bei der Stundenverteilung für das kommende Schuljahr (Berücksichtigung stark sprachauffälliger Kinder evtl. durch Bündelung von Maßnahmen / Stunden) Sprachheil-Jahresstatistik: Fertigstellung und Weitergabe an die Koordinatorin der sprachheilpädagogischen Abteilung, von dort an die Kreisfachberatung alle Sprachheillehrkräfte Koord. Spr.-A. beteil. Spr.-L Koord. Spr.-A. Evaluation Listen mit den sprachauffälligen Kindern in Kitas und Schule Rückmeldung von Kitas und Schulen Diskussion im Arbeitskreis Gespräche mit Logopäden Rückschau SPIK (SPIK findet dreimal im Schuljahr statt) Ziele für die Zukunft: Weiterentwicklung der sprachheilpädagogischen Angebote (Fahrdienst für die SPIK-Kinder) AVWS Thematik Umgang mit Kindern mit Mehrsprachigkeit in Kitas und Grundschule Aufbau eines Netzwerkes mit Logopäden 16
18 3.6 SHiB Leitziel Wir sind Partner bei der Unterstützung von Lernprozessen. Verantwortliche Personen: Frau Klose, Herr Krackert, Frau Ruhk, Frau Schröder, Frau Thiel Inhaltliche Schwerpunkte: Das Projekt SHiB (Schule inklusive Begabtenförderung) ist vom Bildungsministerium ins Leben gerufen worden. Landesweit konnten sich insgesamt 30 Schulen bewerben. Das Förderzentrum Schleswig-Kropp ist dabei das einzige Förderzentrum. Es richtet sich an Schulen, die ihre Schüler mit (Hoch-)Begabung unterstützen und fördern möchten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen daher in folgenden Bereichen: erkennen und vertiefen von Stärken und Potentialen beschleunigtes Lernen in Bezug auf Stärken und Potentiale Beratung in Bezug auf die individuelle Lernbiographie Unterstützung bei (Lern-) Schwierigkeiten Umsetzung der Arbeitsschritte: Schulentw.-Tag: Erkennen und Förderung besonderer Begabungen Sensibilisierung der Grundschullehrkräfte (in Form einer Präsentation auf Leherkonferenzen) Erstellung und Nutzung/Etablierung eines Diagnose-Fragebogens für Eltern & Lehrer Fortbildung für Organisations- und Unterrichtsformen, die jeden S. befähigen, sein Potential auszuschöpfen Zertifikat Beratungslehrkraft Begabtenförderung Beratung der Grundschulen über Möglichkeiten und Einsatz schulische Beratung Einzelner (Lerntagebuch, Reflexion, Stärken-Portfolio ) Unterstützung/Vorbild bei Erstellung eines individuellen Förderplans Begleitung bei Umsetzung des individuellen Förderplans Beratung bei Einsatz von Fördermaterial Evaluation: Rückmeldung durch Schüler, Kooperationspartner und Eltern Rückmeldung durch SHiB-Mitarbeiter Ziele für die Zukunft Netzwerk-Aufbau außerschulischer Kooperationspartner sowie deren Etablierung Ausbau der Kompetenzen im Bereich Hochbegabtenförderung ausbauen. Erwerb des Zertifikats SHiB 17
19 4. Mitwirkung und Zusammenarbeit 4.1 Zusammenarbeit mit Kooperationsschulen Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsschulen basiert auf der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1). Zur Aktualisierung ist ein regelmäßiger Austausch unerlässlich (vgl. auch 4.4) Zusätzlich werden auf Regionalkonferenzen gemeinsame Absprachen mit den Kooperationsschulen getroffen. 4.2 Schülermitwirkung Schüler und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wirken gemeinsam an ihren Schulstandorten als Klassensprecher bzw. Klassensprecherin in den Schülerversammlungen mit. Sie bringen sich hier demokratisch in ihre Schulen ein. Die Schüler und Schülerinnen des Förderzentrums sind in den Schulkonferenzen durch den Schulsprecher vertreten. Sie tragen so maßgeblich zur Schulentwicklung bei. Weiterhin werden in den Standorten des Förderzentrums in regelmäßigen Abständen Schülervollversammlungen abgehalten, um schulbezogene Anliegen (z. B. Feste, Aktivitäten, Maßnahmenkatalog) zu besprechen und gemeinsame Erlebnisse oder spezielle Klassenprojekte zu reflektieren (z. B. Verleihung der Laufabzeichen nach dem Lauftag). 4.3 Einbeziehung der Eltern Alle Lehrkräfte unseres Förderzentrums sind aktiv in die jeweilige Elternarbeit unserer Kooperationsschulen eingebunden. Elternarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderzentrumsarbeit an den Förderschulstandorten Schleswig und Kropp. Sowohl in den integrativen Maßnahmen als auch in den Stammschulklassen wird der Kontakt zu den Eltern in Gesprächen intensiv gepflegt. Im Stammschulbereich wird der Kontakt an Elternabenden weiter intensiviert, und die Eltern werden auch bei Klassenaktivitäten (z. B. Adventsbasteln, Klassenfeste..) einbezogen. Die gesetzlichen Mitbestimmungsvorgaben bei Schulkonferenzen werden selbstverständlich gewahrt. 4.4 Zusammenarbeit mit anderen Partnern Im Sinne einer Vernetzung aller an Bildung beteiligten Personen und Institutionen wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Um den Schülern und Schülerinnen eine bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, ist eine intensive Netzwerkarbeit unerlässlich. 4.5 Zusammenarbeit innerhalb Lenkungsgruppe Die Aufgaben der Steuergruppe besteht darin, die Konferenzen des Förderzentrums vorzubereiten und zu leiten. Interessierte und gewählte Mitglieder wirken dabei mit der Schulleitung zusammen. Die Konferenzen finden viermal im Jahr statt, zwei davon ganztätig, verbunden mit einer Fortbildung bei der auch Kolleginnen und Kollegen der Kooperationsschulen 18
20 eingeladen sind. Im Rahmen der Konferenzen wird dabei über Inhalte der Fortbildung abgestimmt. Die Lenkungsgruppe lädt die Referenten ein. 4.6 Zusammenarbeit innerhalb der Konzeptionsgruppe Die Konzeptionsgruppe arbeitet an der Schulentwicklung. Neben Schulleitung und Personalrat arbeiten auch hier interessierte und gewählte Kollegiumsmitglieder mit. Themen wie Personal- und Stundenverteilung werden hier ebenso offen diskutiert wie die Umsetzung des inklusiven Bildungsgedankens an den Regelschulen bei gleichzeitiger guter Förderung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 19
21 5. Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst In unserem Förderzentrum übernehmen wir Ausbildungsverantwortung und bieten Ausbildungsplätze in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernen, Sprache und Erziehungshilfe an. Das Förderzentrum Schleswig-Kropp arbeitet dabei mit benachbarten Förderzentren zusammen, um auch Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mit anderen Förderschwerpunkten wie geistige Entwicklung oder Hören eine Ausbildung zu ermöglichen. Als Basis für die Ausbildung der LiV s dient das Ausbildungskonzept (Anhang 8), dass von den Ausbildungslehrkräften, den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und der Schulleitung gemeinsam entworfen und weiterentwickelt worden ist. So wird es immer wieder an veränderte Ausbildungsbedingungen und Prüfungsordnungen angepasst. Hier wird vorgesehen: Hospitationen und Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung Unterricht unter Anleitung Ausbildungsberatung Regionale Netzwerkarbeit Kooperation mit anderen Ausbildungsschulen (Peter-Härtling-Schule, Landesförderzentrum Hören) Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung für Ausbildungslehrkräfte Die Evaluation findet statt über Austausch zwischen LiV s und Ausbildungslehrkräften Rückmeldung durch Mitarbeiter der IQSH Derzeit befinden sich 5 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an unserer Schule, die durch 5 Ausbildungslehrkräfte betreut und begleitet werden. Des Weiteren stellt das Förderzentrum Schleswig-Kropp verschiedenen Berufsgruppen auf Anfrage Praktikumsplätze zur Verfügung. 5.2 Praktika Das Förderzentrum bietet insbesondere Studierenden des Lehramts an Sonderschulen Praktikumsplätze entsprechend der bereits genannten Fachrichtungen an. Folgende Berufsgruppen können außerdem ein Praktikum absolvieren: Erzieher und Erzieherinnen, Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen 20
22 6. Umsetzungskontrolle und interne Evaluation Mitarbeitergespräche Rückmeldung für Führungskräfte Interne Fragebögen (z.b. zur Arbeitszufriedenheit) Arbeitskreise Regionalkonferenz Index Inklusion 21
23 7. Anhang 1. Kooperationsvereinbarung 2. Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I 3. Flyer Lesekurs 4. Leitfaden für FöZ-Lehrkräfte (Lesekurs) 5. Leitfaden für GS-Lehrkräfte (Lesekurs) 6. Konzept SIM 7. Forbildungskonzept 8. Ausbildungskonzept 9. Struktur FöZ 22
24 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung 7.1 Kooperationsvereinbarung der allgemein bildenden Schulen und dem Förderzentrum Schleswig-Kropp Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit ist: Leitideen der Prävention Prävention beginnt im vorschulischen Bereich und wird in der Grundschule und bei Bedarf auch in der weiterführenden allgemein bildenden Schule fortgesetzt. Prävention ist neben der Integration ein Schwerpunkt unserer Arbeit, sie dient der Vermeidung von Schulversagen und stellt die individuelle Förderung in den Mittelpunkt. Leitideen der Integration Es ist normal, verschieden zu sein. Für unser Förderzentrum ist schulische Integration selbstverständlich. Die sonderpädagogische Förderung beginnt bereits im gemeinsamen Unterricht in der Eingangsphase der Grundschule. Sie setzt sich bei Bedarf bis in die flexible Übergangsphase der weiterführenden allgemein bildenden Schulen fort. Gefördert werden Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung. Die Schüler und Schülerinnen werden wohnortnah in der örtlich zuständigen Regelschule unterrichtet, sie bleiben in ihrem gewohnten sozialen Umfeld. Gemeinsames Lernen ist für alle am Prozess Beteiligten ein Beitrag zur 23
25 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Solidarität in unserer Gesellschaft. Den Förderschülern/ -schülerinnen und Regelschülern/-schülerinnen bietet es die Chance, soziale Kompetenzen zu erwerben. Es trägt zur Erweiterung kognitiver Fähigkeiten bei und eröffnet Chancen für eine bessere berufliche Eingliederung. 24
26 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Voraussetzungen für das Gelingen gemeinsamen Unterrichts Pädagogische Voraussetzungen Regelschullehrkraft und Sonderschullehrkraft verstehen sich als Team. Das Team trägt die gemeinsame Verantwortung für Unterrichtsplanung, Durchführung und Reflexion. Gemeinsam anzustreben ist ein Unterricht, der geöffnet, individuell und durch innere Differenzierung gekennzeichnet ist (SchulG 1, Satz 2) wie z.b. durch Wochenpläne, Stationsarbeit, Einsatz von PCs, Projektorientierter Unterricht, Schülerfeedback, Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslage, Lernen nach eigenem Tempo,... Unterricht ist an Leitthemen und Handlungsfeldern orientiert. Die Sonderschullehrkraft sollte bei der Klassenzusammensetzung mit einbezogen werden. Personelle Voraussetzungen Das erweiterte Klassenlehrerprinzip sollte stärker berücksichtigt werden. Vorrangig sind Deutsch und Mathematik (evtl. auch Englisch) doppelt zu besetzen. Im Plan werden Planungs- und Beratungsstunden für die Lehrkräfte des FÖZ und den Lehrkräften der allgemein bildenden Schule verankert. Vertretungsunterricht findet nur in Ausnahmen nach Absprache statt. Bei mittelfristigen Erkrankungen (3 bis 14 Tage) wird die Sonderschullehrkraft nach Möglichkeit durch Personal vom Förderzentrum vertreten. Die Teilnahme an Klassenaktivitäten erfolgt nach Absprache (Elternabende, Ausflüge, Klassenfahrten, Praktika). Eine Pausenaufsicht sollte nicht an Sonderschullehrkräfte vergeben werden, da die Pausenzeiten zur Kontaktaufnahme, Beratung, etc. genutzt werden. Zeugniskonferenzteilnahmen sind für Sonderschullehrkräfte verpflichtend (SoFVO), sonstige Konferenzen werden nach Absprache geregelt. Es besteht eine gegenseitige rechtzeitige Informationspflicht über Termine und gemeinsame Aktivitäten. Gemeinsame Lehrerfortbildungen sind anzustreben. Die Verantwortung für Zeugnisse bleibt bei den Klassenlehrkräften. Die Verantwortung für Sonderpädagogische Förderpläne und Lernpläne im Rahmen der Sonderpädagogischen Beratung durch das Förderzentrum liegt bei der Sonderschullehrkraft. Die Fachaufsicht für sonderpädagogische Förderung liegt bei der Schulleitung des Förderzentrums. Weisungsbefugt für die Sonderschullehrkraft ist die Schulleitung des Förderzentrums. Räumliche und sächliche Voraussetzungen Es sollte eine frühzeitige Stundenplanabstimmung stattfinden, damit individuelle Fördermaßnahmen geplant werden können. Die konkrete Verteilung der Sonderschullehrerstunden erfolgt in Abstimmung mit den Regelschullehrkräften. Jede Sonderschullehrkraft erhält ein eigenes Fach / einen eigenen Schrank /einen eigenen Schlüssel. Eine Möglichkeit zur Lagerung von Fördermaterialien sollte vorhanden sein. 25
27 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Anschaffungsmöglichkeiten z.b. für individuelle Förderung, Sprachförderung, Psychomotorik etc. sowie die Kopierernutzung für die Sonderschullehrkraft sollten im Etat berücksichtigt werden. Die Regelung der beweglichen Ferientage erfolgt nach Absprache. Nach den gesetzlichen Grundlagen und den hier verabredeten Voraussetzungen arbeiten die... und das Förderzentrum Schleswig-Kropp zusammen. Diese Verabredung gilt vom bis zum.. und bedarf dann einer erneuten Absprache...., den... Schulleiter/in Förderzentrum Schulleiter/in allgemein bildende Schule Anlage: rechtliche Grundlagen Angebote des Förderzentrums 26
28 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Anhang 1 UN-Menschenrechtskonvention, 24 Bildung Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht (gemeinsamer Unterricht) (SchulG 5, Abs. 2). Förderzentren unterrichten, erziehen und fördern Kinder, Jugendliche und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und beraten Eltern und Lehrkräfte.... Förderzentren wirken an der Planung und Durchführung von Formen des gemeinsamen Unterrichts mit (SchulG 45, Abs. 1). Die Schul- und Unterrichtsgestaltung der Förderzentren orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert sie in ihrer individuellen Entwicklung (SoFVO 1, Abs. 1). Förderzentren können präventiv tätig werden, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ist, aber ohne besondere Förderung vermutlich eintreten wird,... (SoFVO 1, Abs. 2). Förderzentren unterstützen und fördern Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht in allen allgemein bildenden Schulen, insbesondere in der Eingangsphase und der flexiblen Übergangsphase. Den Schülerinnen und Schülern soll dadurch ein Abschluss ermöglicht werden, der ihren Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Zu diesem Zweck arbeiten die Förderzentren eng mit den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zusammen (SoFVO 1, Abs. 3). Schul- und Unterrichtsgestaltung sollen sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler orientieren und sie in ihrer individuellen Entwicklung fördern. Soweit erforderlich, werden die Lehrkräfte der Grundschulen dabei durch die Förderzentren beraten und insbesondere in der Eingangsphase im Rahmen von präventiven Maßnahmen unterstützt (GrVO, 5). Der Lehrplan Sonderpädagogische Förderung gilt für alle Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden und bildet den verbindlichen Rahmen für die sonderpädagogische Förderung (Lehrplan Sonderpädagogische Förderung, Seite 2). 27
29 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Anhang 2 Angebote des Förderzentrums Sonderschullehrkräfte als Unterstützung für Klassenlehrer, Klassen und Schulen Präventionsstunden in der Eingangsphase Gemeinsamer Unterricht o Teamarbeit o gemeinsame Vorbereitung und Materialbeschaffung Beratung bei der Lernplanarbeit o Unterstützung bei Elterngesprächen o Fördermaßnahmen Diagnostik o Mitwirkung bei der Schuleingangsdiagnostik o lernprozessbegleitende Diagnostik vorübergehende Kleingruppenarbeit und Einzelförderung Sprachheilarbeit Psychomotorik Berufsorientierung schulische Erziehungshilfe Kurse (Leseintensivmaßnahme, Berufsorientierungsbegleiter -Bob) 28
30 Anlage 2 Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I 7.2 Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Dieses Thema ist für Schülerinnen und Schüler [mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf] geprägt von Ängsten und Hoffnungen. (...) Schulen können viel dafür tun, um z.b. den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule zu erleichtern, zu entlasten und so produktiv wie möglich für die Bildungsbiografie des Kindes zu nutzen. (HÖHMANN, K. (2011): Übergänge gestalten. Supplement zum Friedrich Jahresheft Seelze: Friedrich Verlag). Das hier vorliegende Konzept soll darlegen, inwieweit das Förderzentrum Schleswig-Kropp die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf diesem Weg begleitet. Auswahl der weiterführenden Schule Für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den abgebenden Grundschulen findet kurz nach den Halbjahreszeugnissen ein vom Förderzentrum organisierter Elternabend statt. Hier wird über das Verfahren aufgeklärt, nach dem über die Zuweisung zu einer weiterführenden Schule entschieden wird. Durch die betreuende Sonderschullehrkraft kann darüber hinaus über die weiterführende Schule beraten werden. Diese Beratung berücksichtigt, dass - die Beschulung wohnortnah, nach Möglichkeit mit anderen Kindern aus dem Stadtteil oder Dorf stattfindet( so dass soziale Kontakte am Nachmittag möglich sind). - mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse aufgenommen werden. - die Beschulung an der Schule stattfindet, an der bereits Geschwisterkinder sind. Im Rahmen dieses Beratungsgesprächs wird ein Beratungsprotokoll angefertigt (s. Anhang). Hierauf wird die empfohlene aufnehmende Schule festgehalten. Der bevorzugte Schulplatz kann nicht garantiert werden. Oben beschriebene Inhalte gelten auch für Kinder, die im Rahmen der Prävention betreut werden und Kinder mit auslaufendem Förderbedarf Sprache. Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, sich an den jeweilig stattfindenden Schnuppertagen über die in Frage kommenden Schulen zu informieren und dann zu einer Entscheidung zu gelangen. Die Eltern haben die Möglichkeit, Fragen an die betreuende Sonderschullehrkraft zu richten. Anmeldung an der aufnehmenden Schule In ganz Schleswig findet in einem festgesetzten Zeitraum das Anmeldeverfahren statt. Für die Anmeldung sind folgende Dinge erforderlich: 29
31 Anlage 2 Konzept zum Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I - der Personalausweis des Kindes, - das Halbjahreszeugnis, - das Beratungsprotokoll, - die Schulübergangsempfehlung. Auf dem Anmeldeformular geben die Eltern Erst-, Zweit- und Drittwünsche an. Die Angabe von Alternativwünschen entfällt bei Schulen außerhalb Schleswigs. Im Rahmen der Anmeldung wird ein Personalbogen ausgefüllt. Informationsaustausch Nach den Osterferien finden Gespräche über die aktualisierten Förderpläne statt, mit - dem Schüler, - den Eltern, - der aufnehmenden Sonderschullehrkraft, - abgebenden Sonderschullehrkraft - der abgebenden Regelschullehrkraft. Darüber hinaus tauschen sich die aufnehmenden mit den abgebenden Sonderschullehrkräften intensiv aus. Besuchstag Es findet ein Besuch der aufnehmenden Sonderschullehrkraft an der Grundschule statt. Die aufnehmende Schule lädt ein zu einem Kennenlerntag für zukünftige Schüler. Bei Bedarf findet ein Orientierungstraining statt, bei dem die Schüler bespielsweise das Busfahren trainieren und die Räumlichkeiten der aufnehmenden Schule kennenlernen. Einschulung und Einführungstage Nach Möglichkeit nimmt die aufnehmende Sonderschullehrkraft an der Einschulung und den Einführungstagen mit teil, um den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule fließend(er) zu gestalten. 30
32 Anlage 3 Flyer Lesekurs 7.3 Flyer Lesekurs 31
33 Anlage 3 Flyer Lesekurs 32
34 Anlage 4 Leitfaden für FöZ-Lehrkräfte (Lesekurs) Förderzentrum Schleswig-Kropp Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen Lesekurs FÖZ Schleswig-Kropp - Flensburger Str Schleswig Schleswig, 07/01/13 Flensburger Str Bettina Renken : 04351/ bettina.renken@ online,de 7.4 Leitfaden für FÖZ-Lehrkräfte,die ein Kind in der Leseintensivmaßnahme haben Förderschullehrkräfte an den Regelschulen stellen Konzept der Leseintensivmaßnahme vor (mindestens 1x jährlich, PP-Präsentation ist auf dem Schulnetbook) melden Schüler zur Leseintensivmaßnahme mit Formularvordruck an. nehmen am Abschlussgespräch teil. sind Ansprechpartner nach Beendigung des Lesekurses. Standort Schleswig: Schulleiter: Herr Krackert foez-schleswig-kropp.schleswig@schule.landsh.de 33
35 Anlage 5 Leitfaden für GS-Lehrkräfte (Lesekurs) Förderzentrum Schleswig-Kropp Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen Lesekurs FÖZ Schleswig-Kropp - Flensburger Str Schleswig Schleswig, 07/01/13 Flensburger Str Bettina Renken priv. :04351/ priv.: bettina.renken@online.de 7.5 Leitfaden für GS-Lehrkräfte, die ein Kind in der Leseintensivmaßnahme haben Der Klassenlehrer und die Eltern organisieren den Schulweg zur Leseintensivmaßnahme. informiert den Mathematikfachlehrer. nimmt nach 4 Wochen Kontakt mit der Lehrkraft der Lesemaßnahme auf, um Termin für den anstehenden Besuch abzusprechen. /Deutschlehrer besucht die Leseintensivmaßnahme verbindlich. informiert Eltern und Lehrkraft des Lesekurses über besondere schulische Veranstaltungen (z.b. Fasching) und lädt die Kinder ein. nimmt mit Deutschlehrkraft, Förderschullehrkraft und Lehrkraft der Leseintensivmaßnahme am Abschlussgespräch teil. Fachlehrkraft Mathematik erstellt Mathematikunterlagen, die eine Fortführung des Mathematikunterrichts der GS gewährleisten. Standort Schleswig: Schulleiter: Herr Krackert foez-schleswig-kropp.schleswig@schule.landsh.de 34
36 Anlage 6 Konzeptentwurf SIM 7.6 Konzeptentwurf SIM SIM (Sprachintensivmaßnahme) findet im Schuljahr 2011/2012 an der Bugenhagenschule statt, anschließend Einsatzort je nach Bedarf Anmeldeverfahren für SIM mögliche Kinder werden der Sprachheilpädogogischen Abteilung gemeldet (Kathrin Ruhk) Zuteilung der Plätze erfolgt nach Bedarf 5-7 Kinder pro Klasse, weitere S/S Austausch mit anderen Anbietern: Frau Wendelborn (FÖZ Sörup) Bernd Hansen (UNI FL) geplant Austausch (Wissen, Material, Konzept) mit Regelschullehrern Möglichkeit der Teilnahme der GS-Lehrkräfte an der Fortbildung Sprachbildung in Kindertagesstätten (IQSH) Deutschunterricht wird doppelt besetzt (Regelschule und Sprachheillehrkraft) zusätzlich erhält jedes Kind 1-2 Stunden Sprachförderung in einer Kleingruppe Deutschunterricht und Sprachförderung sollen aufeinander abgestimmt sein Zuteilung erfolgt nicht über das Schulamt, sondern über das FÖZ. Demnach sind große Gutachten für Frau Jesumann nicht notwendig. Wir gestalten Kurzgutachten (Übersicht) für die Lehrkräfte der SIM-Klassen mit der Bemerkung: Bei liegen starke Sprachauffälligkeiten vor und er/sie bedarf dringend präventiver sprachheilpädagogischer Betreuung. 35
37 Anlage 7 Fortbildungskonzept 7.7 Fortbildungskonzept Abfrage im Kollegium Name: Datum : Folgende Fortbildung habe ich seit Januar 2009 besucht: Leitungsebene Besuchte Fortbildung (Inhalte) Schulleiter Termine Konrektor/Vertretung der SL ÖPR Gleichstellungsbeauftragte Diagnostik Beratung Computer/Internet 1.Hilfe Kollegium des Förderzentrums Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine 36
38 Anlage 7 Fortbildungskonzept Sprachheilarbeit Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine Psychomotorik Wahrnehmungsförderung Graphomotorik Lese- und Rechtschreibförd. Dyskalkulie JÜL Gemeinsames Lernen Elementar- und Primarstufe Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine 37
39 Anlage 7 Fortbildungskonzept Englisch Leseförderung Rechtschreibförderung Mathematikförderung Sachfächer Gemeinsames Lernen Sekundarstufe 1 Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine Berufsorientierung Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine 38
40 Anlage 7 Fortbildungskonzept Erziehungshilfe Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine Ausbildung Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine Sonstiges Besuchte Fortbildung (Inhalte) Termine 39
41 Anlage 7 Fortbildungskonzept Dieses Fortbildungsangebot würde ich Kolleginnen unserer Schule oder der Regelschule gerne anbieten: Idee / Angebote Kurze inhaltliche Beschreibung/Stichworte 40
42 Anlage 8 Ausbildungskonzept 7.8 Ausbildungskonzept Förderzentrum Schleswig-Kropp 6. Fassung April 2011 Im Jahr 2010 beschloss die Schulkonferenz des Förderzentrums Schleswig-Kropp, dass Lehrkräfte in Vorbereitung (LiV) ausgebildet werden sollen. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit erstellte die Schule ein Ausbildungskonzept, das durch Evaluation und Fortschreibung ständig weiterentwickelt wird und jetzt in einer gemeinsamen Fassung vorliegt: I Ziele Befähigung, eigenverantwortlich, sach- und methodenkompetent (s. IQSH, sonderpäd. Standards) sowie sozialkompetent zu handeln. Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, Begabung, sozialer und kultureller Herkunft zu fördern Befähigung zur Mitgestaltung von Entwicklungsprozessen der Schule II Gesetzliche Grundlagen APO II Allgemeine Ausbildungsstandards Sonderpädagogische Standards (s. Anhang 1) III Ablauf und Organisation 1. Unterrichtsumfang Der Unterricht erfolgt in 2 Fachrichtungen (Lernen, Sprache, Erziehungshilfe; Geistigbehindertenpädagogik); mindestens in 2 Fächern (ein Fach muss Deutsch oder Mathematik sein) und in 2 sonderpäd. Arbeitsbereichen (z. B. Förderzentrumsarbeit, Integration, Prävention) Der eigenverantwortliche Ausbildungsunterricht beträgt im Durchschnitt zehn Unterrichtswochenstunden pro Halbjahr Eigenverantwortlicher Unterricht schließt mindestens 2 Unterrichtswochenstunden Teamunterricht ein. Teamunterricht kann mit der Ausbildungslehrkraft oder mit einer in der Klasse beteiligten Lehrkraft oder mit einer Lehrkraft der Kooperationsschule erteilt werden. 41
43 Anlage 8 Ausbildungskonzept Es soll in den betroffenen Schulen gewährleistet werden, dass die Lehrkräfte in Vorbereitung vor allem mit den Fachrichtungen L und E in konstanten Lerngruppen mit festen Teampartnern eingesetzt werden. Neben eigenverantwortlichem Unterricht erteilt die Lehrkraft in Vorbereitung in der Regel 2 Stunden Unterricht unter Anleitung. Die Reflexion enthält die didaktische und methodische Analyse. Neben eigenverantwortlichem Unterricht hospitiert die Lehrkraft in Vorbereitung bei den Ausbildungslehrkräften und nach Absprache bei anderen Lehrkräften. Beratung ist Aufgabe der LiV. Ein Stundenplan für den Einsatz ist zu Beginn eines jeden Halbjahres durch die LiV in Absprache mit der Ausbildungslehrkraft zu erstellen. 2. Unterrichtsplanung Dokumentation jeder eigenverantwortlich erteilten Unterrichtsstunde (Muster wird zwischen LiV und AL abgesprochen) Kurzplanung für jede Stunde unter Anleitung. Ausbildungslehrkraft bekommt 1 Tag vorher die Kurzplanung (in Absprache). Zeitnahe Besprechung der Stunden unter Anleitung (feste Verankerung im Stundenplan) mit EVALUATION. Pro Halbjahr eine Vorbereitung (Vorgabe des IQSH) in Verbindung mit einer Lehrgruppenanalyse (ähnlich der Prüfungsvorbereitung). Diese Vorbereitung ist bei Besuch durch die Schulleitung durch die LiV anzufertigen. 3. Mitwirkung am Schulleben Mitarbeit an einer AG in der Schulprogrammarbeit Teilnahme an Konferenzen Elternarbeit (Elterngespräche führen, Teilnahme an Elternabenden, Zeugnisgespräche) Einbindung in schulische Veranstaltungen Fortbildungen 42
44 Anlage 8 Ausbildungskonzept 4. Schulartspezifische Aufgaben Beteiligung an der Erstellung eines sonderpäd. Gutachtens. Beteilung an der Erstellung und Fortschreibung von sonderpäd. Förderplänen Beteiligung an einem Beratungsgespräch und an der Erstellung des Lernplanes 5. Regionales Netzwerk Die Mitarbeit in regionalen Netzwerken wird im Stundenplan ausgewiesen. 6. Orientierungsgespräch Es findet zu Beginn und nach einem halben Jahr zwischen Ausbildungslehrkraft und LiV statt. Dieses wird schriftlich fixiert. 7. Verantwortlichkeit Schulleitung besucht die LiV 2 x im Halbjahr. Die Schulleitung der Kooperationsschulen besucht die LiV zwei Mal während der Ausbildungszeit. Hausarbeit, Portfolio und schriftliche Unterrichtsvorbereitungen werden von der LiV eigenverantwortlich erstellt. Die Ausbildungslehrkraft steht beratend und unterstützend zur Seite. Sie nimmt an den Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten des IQSH teil. 8. Lehrkräfte in Vorbereitung an zwei Förderzentren Nehmen teil an den Konferenzen der Förderzentren Sind aufgrund der Fülle der Konferenzen prinzipiell von der Teilnahme an den Konferenzen der kooperierenden Regelschulen freigestellt In Absprache mit der Ausbildungslehrkraft nehmen sie teil an ausgewählten Konferenzen der kooperierenden Regelschulen Sie nehmen verpflichtend an den Schulentwicklungstagen der Förderzentren teil; an denen der kooperierenden Regelschulen in Absprache mit der Ausbildungslehrkraft 43
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