Heimvertrag. Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth-Stift Lastrup - Frau Muster Musterfrau, geb

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Heimvertrag. Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth-Stift Lastrup - Frau Muster Musterfrau, geb. 02.08.1913"

Transkript

1 Heimvertrag Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth-Stift Lastrup - Frau Muster Musterfrau, geb Den Menschen in seiner Würde schützen Das Handeln der Einrichtung orientiert sich an christlicher Nächstenliebe, dabei sind Würde, Respekt, Geduld, Freundlichkeit und gegenseitige Akzeptanz Grundsätze im Umgang mit Bewohnern, Angehörigen, Betreuern, Ehrenamtlichen und allen Mitarbeitern. Ausgehend von der persönlichen Lebensgeschichte jedes Einzelnen strebt die Einrichtung an, dass die Menschen, die im Alten- und Pflegeheim des St. Elisabeth-Stiftes Lastrup leben, durch eine individuelle, fördernde Pflege und Betreuung ein größtmögliches Maß an Selbstständigkeit und Lebenszufriedenheit behalten, bzw. wieder erlangen. Träger, Heimleitung und Mitarbeiter verpflichten sich, in diesem Sinne zu arbeiten.

2 Allgemeines Dieser Vertrag hat zum Ziel, dass der Bewohnerin/dem Bewohner Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, so dass ihr/ihm ein Leben unter Wahrung von Menschenwürde und Selbstbestimmung möglich ist. Die Einrichtung hält sich an die Bestimmungen des Heimgesetzes und seiner Verordnungen sowie an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsgesetz und der Sozialgesetzgebung. Die Einrichtung ist durch Abschluss des Versorgungsvertrages gemäß 72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI, der Landesrahmenvertrag nach 75 SGB XI, die Pflegesatzvereinbarung nach 84 SGB XI und die Vereinbarung der Investitionsfolgekosten gemäß 75 ff SGB XII sind in der jeweils gültigen Fassung verbindliche Grundlage dieses Heimvertrags. Sie können jederzeit in der Einrichtung eingesehen werden. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen werden im Heimvertrag beschrieben. 1 Vertragspartner Zwischen dem Alten- und Pflegeheim der St. Elisabeth-Stift gem. GmbH vertreten durch die Heimleitung bzw. den Geschäftsführer nachstehend Einrichtung genannt und Frau Muster Musterfrau bisher wohnhaft in Musterstraße, Mustermuster vertreten durch Frau vorn name (Bevollmächtige/n, Betreuerin/Betreuer) nachstehend Bewohnerin/Bewohner genannt wird mit Wirkung ab dem folgender Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. wird mit Wirkung ab dem bis zum xx.xx.xxxx folgender Vertrag im Rahmen der Kurzzeitpflege geschlossen. Einrichtungsträger Die St. Elisabeth Stift Pflege- und Behindertenheim gemeinnützige GmbH Lastrup ist ein gemeinnützig anerkannter Rechtsträger mit dem Sitz in Lastrup. Die Bewohnerin/der Bewohner bestätigt, dass sie/er vor Abschluss des Heimvertrages schriftlich und mündlich über den Vertragsinhalt, insbesondere über die Leistungen und die Ausstattung der Einrichtung, über die Möglichkeit späterer Leistungs- und Entgeltänderungen, über die Rechte und Pflichten der Bewohner sowie über ihr/sein Beschwerderecht nach 5 2

3 Abs. 10 HeimG informiert worden ist und dass sie/er eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten hat. 2 Allgemeine Pflegeleistungen (1) Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen bestimmen sich nach dem 43 SGB XI Inhalt der Leistung vollstationärer Pflege, dem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI, dem Landesrahmenvertrag nach 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Leistungen werden entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischpflegerischen Erkenntnisse erbracht. (3) Die Bewohnerin/der Bewohner erhält die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. (4) Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören je nach Einzelfall: - Hilfen bei der Körperpflege - Hilfen bei der Ernährung - Hilfen bei der Mobilität (5) Die Pflegeeinrichtung erbringt die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege im Rahmen der ärztlichen Verordnung und mit dem Einverständnis der Bewohnerin/des Bewohners, soweit sie nicht durch den Arzt selbst erbracht werden. (6) Es gilt die freie Arzt- und Apothekenwahl. Die Einrichtung übernimmt auf Wunsch die Beschaffung, Bevorratung und Verteilung der ärztlich verordneten Medikamente entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch vertraglich verbundene Apotheke/n, soweit von der Bewohnerin/dem Bewohner nicht anders verlangt. (7) Die Leistungen dienen der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung des persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten. (8) Die Einrichtung bietet für pflegebedürftige Heimbewohner mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung ein zusätzliches Betreuungsangebot an, für das ein Vergütungszuschlag durch die Pflegekassen gezahlt wird ( 87 b SGB XI). 3 Pflegehilfsmittel, technische Hilfen und therapeutische Leistungen (1) Die Einrichtung stellt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die einer selbständigen Lebensführung sowie zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden dienen, im erforderlichen Umfang zur Verfügung und leitet zu deren Gebrauch an. (2) Medizinische Hilfsmittel im Sinne des 33 SGB V werden von der Einrichtung nicht gestellt. 3

4 (3) Therapeutische Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Sie werden auf ärztliche Verordnung oder auf Wunsch vermittelt und durch externe Dienste erbracht. 4 Leistungen der Unterkunft (1) Die Einrichtung bietet der Bewohnerin/dem Bewohner einen Platz in einem Doppelzimmer Einzelzimmer (2) Das Zimmer ist ausgestattet mit: Bad Kabel-, Satelliten-, Antennenanschlussmöglichkeit Pflegebett Nachtschrank Kleiderschrank Sonstiges: Ergänzend ist eine persönliche Möblierung der Ausstattung möglich, soweit pflegebedingte Erfordernisse oder gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. (3) Die Einrichtung bietet kostenlos Räume zur Begegnung und zur Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses an. Private Nutzungen sind mit der Hausleitung abzustimmen und ggf. gesondert zu vergüten. Dem Bewohner kann auf Wunsch und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Betreuer der Zimmerschlüssel übergeben werden. Die Schlüsselausgabe erfolgt gegen Quittung. Hierfür wird ein einmaliges Schlüsselpfand in Höhe von 20,-- berechnet. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend der Heimleitung zu melden; die Ersatzbeschaffung erfolgt durch sie, bei Verschulden auf Kosten des Bewohners. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Bewohner den Zimmerschlüssel an die Heimleitung zurückzugeben; gleichzeitig wird ihm das vorstehende eingezahlte Schlüsselpfand ausgezahlt. Das Heim verfügt über einen Zweitschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Bei Verlust beschafft die Einrichtung auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners Ersatz. Änderungen an der Schließanlage und an den Schließzylindern dürfen nur in Abstimmung mit dem Träger erfolgen. (4) Die Einrichtung übernimmt die Versorgung mit Strom, Wärme und Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser und Müll. 5 Leistungen der Verpflegung (1) Die Einrichtung bietet der Bewohnerin/dem Bewohner folgende Mahlzeiten an, die im Entgelt für Verpflegung enthalten sind: - Frühstück - Mittagessen - Zwischenmahlzeiten - Nachmittagskaffee - Abendessen - Versorgung mit nichtalkoholischen Getränken (2) Die Mahlzeiten werden in der Regel für alle Bewohner gemeinsam im Speisesaal oder in der Wohngruppe serviert. 4

5 (3) Bei Krankheit oder pflegebedingter Unfähigkeit, die Mahlzeiten gemeinsam mit anderen einnehmen zu können, werden diese der Bewohnerin/dem Bewohner in ihrem/seinem Zimmer serviert. (4) Bei ärztlich begründetem Bedarf werden Schonkost und Diäten angeboten. (5) Individuelle Speise-, Getränke- und Diätwünsche werden als Zusatzleistung gegen Entgelt angeboten. (6) Die Einrichtung bietet Sonderleistungen zu jahreszeitlichen Festen. 6 Leistungen der Hauswirtschaft (1) Wäscheversorgung Sie umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und maschinelle Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung im üblichen Umfang und ohne chemische Reinigung. (2) Hausreinigung Die Hausreinigung erfolgt als Sicht-, Unterhalts- und Grundreinigung. (3) Blumenpflege Die Pflege eigener Blumen obliegt der Bewohnerin/dem Bewohner. (4) Haustechnische Versorgung Die Einrichtung stellt die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes und der Anlagen in erforderlichem Umfang sicher. Elektrisch betriebene Geräte wie z.b. Fernseher, Kaffeemaschinen, Lampen, Fön, Heizdecken, Heizkissen etc., die sich im Eigentum von Bewohnern befinden bzw. nicht von der Einrichtung zur Verfügung gestellt und im Haus betrieben werden, sind von der Bewohnerin/ dem Bewohner vor dem Einzug in die Einrichtung auf Betriebssicherheit zu prüfen und ständig im betriebssicheren Zustand zu halten. Für Schäden, die durch private Elektrogeräte entstehen, ist die Bewohnerin/ der Bewohner als Eigentümer verantwortlich. Bestehende Prüfpflichten der Einrichtung bleiben unberührt. 7 Zusatzleistungen gem. 88 SGB XI (1) Die Bewohnerin/der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerischbetreuende Leistungen im Sinne des 88 SGB XI vereinbaren. Die von der Einrichtung angebotenen Zusatzleistungen und deren Entgelte ergeben sich aus der Anlage 2 zum Heimvertrag. (2) Wird eine vereinbarte Zusatzleistung nicht in Anspruch genommen, so kann das Entgelt nur ermäßigt werden, wenn dadurch bei der Einrichtung eine Kostenersparnis eintritt. (3) Die Einrichtung wird der Bewohnerin/dem Bewohner gegenüber eine Erhöhung der Entgelte für die vereinbarten Zusatzleistungen spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem sie wirksam werden sollen, schriftlich geltend machen und begründen. 5

6 7a Sonstige Leistungen gem. 88 SGB XI (1) Die Bewohnerin/ der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung sonstiger Leistungen vereinbaren. Die von der Einrichtung angebotenen sonstigen Leistungen und deren Entgelte ergeben sich aus der Anlage 3. (2) Wird eine vereinbarte sonstige Leistung nicht in Anspruch genommen, so kann das Entgelt nur ermäßigt werden, wenn dadurch bei der Einrichtung eine Kostenersparnis eintritt. (3) Die Einrichtung wird der Bewohnerin/dem Bewohner gegenüber eine Erhöhung der Entgelte für die vereinbarten sonstigen Leistungen spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem sie wirksam werden sollen, schriftlich geltend machen und begründen. 8 Leistungsentgelte (1) Die Einrichtung ist berechtigt, für ihre Leistungen der Bewohnerin/dem Bewohner leistungsgerechte Entgelte zu berechnen, die es der Einrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Das Leistungsentgelt gliedert sich in Pflegesatz, Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, Entgelt für Zusatz- und sonstige Leistungen und Entgelt für Investitionskosten. Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden in den Pflegesatzvereinbarungen nach 85 SGB XI vereinbart. Die Investitionskostensätze werden von der Einrichtung mit dem Selbstzahler oder mit dem Träger der Sozialhilfe unter Beachtung der 82 SGB XI, 75 Abs. 5 SGB XII und 5 Abs. 7 Satz 5 Heimgesetz vereinbart. (2) Mit dem Pflegesatz werden die Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung pauschal abgegolten. Der Pflegesatz richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt. Die Pflegestufe wird durch die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen festgelegt. (3) Der die Leistungshöchstgrenzen der Pflegeversicherung übersteigende Anteil der Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, nicht geförderte Investitionskosten und Zusatz- und sonstige Leistungen sind von der Bewohnerin/dem Bewohner zu tragen. (4) Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem jeweils gültigen Entgeltverzeichnis in der Anlage 1. (5) Bei ergänzendem Bezug von Sozialhilfe werden die vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Entgelte direkt mit diesem abgerechnet. Ebenso werden bei Bezug von Sozialhilfe Erstattungen gemäß den nachfolgenden Abschnitten 6 und 7 mit dem Sozialhilfeträger verrechnet. (6) Erhält die Bewohnerin/der Bewohner ausschließlich Sondenernährung oder ergänzend nur geringfügige übliche Beköstigungsanteile, erstattet die Einrichtung den Satz des Lebensmittelaufwandes. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus dem Entgeltverzeichnis in der Anlage 1. 6

7 (7) Der Pflegeplatz ist im Fall vorübergehender Abwesenheit von der Einrichtung für einen Abwesenheitszeitraum von bis zu 42 Tagen im Kalenderjahr für den Pflegebedürftigen freizuhalten. Abweichend hiervon verlängert sich der Abwesenheitszeitraum bei Krankenhausaufenthalten und bei Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen für die Dauer dieses Aufenthaltes. Während der Abwesenheitszeiträume verringern sich soweit 3 Kalendertage überschritten werden die Pflegevergütung, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung und die Zuschläge nach 92 b SGB XI um 25 von Hundert. Als Abwesenheitstage gelten nur komplette Abwesenheitstage; Aufnahme- und Entlassungstage zählen als Anwesenheitstage. Der Abschlag steht dem Pflegebedürftigen bzw. der Pflegekasse zu. Bezieht der Pflegebedürftige Leistungen nach dem SGB XII, wird der Abschlag mit dem Sozialhilfeträger verrechnet. Die Zahlungspflicht für nicht geförderte Investitionskosten bleibt unberührt. Entsprechende Zahlungspflichten bestehen für Selbstzahler. (8) Die Leistungsentgelte umfassen keine Kosten für Arzneimittel, ärztlich verordnete Hilfsmittel, Therapien oder sonstige medizinische Leistungen, ebenso keine Fahrtkosten sowie keine über die genannten Leistungen hinausgehenden Kosten. (9) Die Entgeltanteile, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden oder nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, sind jeweils am 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus fällig. Sie sind auf das Konto der Einrichtung zu überweisen. Die Einrichtung regt eine Erteilung einer Einzugsermächtigung (Anlage 4) an. 9 Entgelterhöhung (1) Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von Investitionsaufwendungen der Einrichtung sind nur zulässig, soweit sie betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt werden. (2) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen. (3) Die Erhöhung des Entgelts wird nur wirksam, wenn sie von der Einrichtung der Bewohnerin/dem Bewohner gegenüber spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend gemacht wurde und die Begründung anhand der Leistungsbeschreibung und der Entgeltbestandteile des Heimvertrags und der Angabe des Umlagemaßstabs die Positionen beschreibt, für die sich nach Abschluss des Heimvertrags Kostensteigerungen ergeben. Die Begründung muss die vorgesehenen Änderungen darstellen und sowohl die bisherigen Entgeltbestandteile als auch die vorgesehenen neuen Entgeltbestandteile enthalten. (4) Die Bewohnerin/der Bewohner erhält Gelegenheit, die Angaben des Trägers durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu prüfen. 7

8 10 Vertragsanpassung (1) Die Einrichtung passt ihre Leistungen einem erhöhten oder verringerten Betreuungsbedarf der Bewohnerin/des Bewohners an. Soweit hierzu Änderungen des Heimvertrags erforderlich sind, bietet sie diese der Bewohnerin/dem Bewohner an. Sowohl die Einrichtung als auch die Bewohnerin/der Bewohner können die erforderliche Änderung verlangen. (2) Die Einrichtung hat bei ihrem Änderungsangebot die erforderlichen Änderungen der Art, des Inhalts und des Umfangs der Leistungen sowie ggf. der Entgelte darzustellen. (3) Die Einrichtung ist berechtigt, das Heimentgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn der individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf der Bewohnerin/ des Bewohners zunimmt. Die Erhöhung ist bei entsprechender Feststellung durch den Leistungsbescheid der Pflegekasse zulässig, wenn die Einrichtung die Entgelterhöhung vorab mit einer Frist von 14 Tagen der Bewohnerin/ dem Bewohner schriftlich angezeigt hat. Die schriftliche Anzeige hat eine Aufklärung über die Änderung der Art, des Inhalts oder des Umfangs der Leistungen sowie des Entgelts zu enthalten. Die Erhöhung wird wirksam nach Ablauf der 14-tägigen Frist, auch wenn im Leistungsbescheid der Pflegekasse ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird. Bestehen bei Leistungsempfängern der Pflegeversicherung Anhaltspunkte dafür, dass sie aufgrund der Entwicklung ihres Zustandes einer höheren Pflegestufe/Pflegeklasse zuzuordnen sind, so sind sie auf schriftliche Aufforderung der Einrichtung verpflichtet, bei ihrer Pflegekasse die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Die Aufforderung ist zu begründen und auch der Pflegekasse sowie bei Sozialhilfeempfängern dem zuständigen Sozialhilfeträger zuzuleiten. Weigert sich die Bewohnerin/der Bewohner, den Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Aufforderung vorläufig den Pflegesatz nach der nächst höheren Pflegestufe berechnen. Werden die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst nicht bestätigt und lehnt die Pflegekasse eine Höherstufung deshalb ab, hat die Einrichtung der Bewohnerin/dem Bewohner den überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen; der Rückzahlungsbetrag ist rückwirkend ab dem in Satz 3 genannten Zeitpunkt mit 5 v. H. zu verzinsen. (4) Bei Bewohnern, die keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, ist bei einer Änderung des Pflegebedarfs die Feststellung des Hilfebedarfs durch den MDK bei der Pflegekasse zu beantragen. 11 Vertragsdauer (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (Ausnahme : Befristung durch Kurzeitpflege ( sh. 1 )) (2) Das Vertragsverhältnis endet a. durch Kündigung, b. mit dem Tod der Bewohnerin/ des Bewohners. (3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich hinsichtlich der Unterkunft und der Investitionskosten um bis zu 14 Tage, sofern und solange das Zimmer nicht vollständig geräumt ist. 8

9 12 Kündigung durch die Bewohnerin/den Bewohner (1) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Heimvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. (2) Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. (3) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Heimvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung des Heimvertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. (4) Hat in den Fällen des Absatz 3 der Träger den Kündigungsgrund zu vertreten, hat er der Bewohnerin/dem Bewohner eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und ist zum Ersatz der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Nachweis einer angemessenen anderweitigen Unterkunft und Betreuung auch dann verlangen, wenn sie/er noch nicht gekündigt hat. (5) Kündigung der Zusatz- und sonstigen Leistungen Die Bewohnerin/ der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündigung jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat sie/ er die der Einrichtung bis zum Eingang der Kündigung bereits entstandenen Aufwendungen zu erstatten. 13 Kündigung durch die Einrichtung (1) Die Einrichtung kann den Heimvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des Heimvertrags für den Träger eine unzumutbare Härte bedeuten würde, 2. der Gesundheitszustand der Bewohnerin/des Bewohners sich so verändert hat, dass ihre/seine fachgerechte Betreuung in der Einrichtung nicht mehr möglich ist, 3. die Bewohnerin/der Bewohner ihre/seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so grob verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann, 4. die Bewohnerin/der Bewohner a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht. (2) Die Kündigung durch die Einrichtung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. 9

10 (3) In den Fällen des Abs.1 Nr. 4 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn die Einrichtung vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Entgelts der Träger befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet. (4) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 bis 4 kann die Einrichtung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in den übrigen Fällen des Abs. 1 ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats zulässig. (5) Hat die Einrichtung nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 gekündigt, so hat sie der Bewohnerin/dem Bewohner eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. Im Falle der Kündigung nach Abs. 1 Nr. 1 hat die Einrichtung die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen. (6) Kündigung der Zusatz- und sonstigen Leistungen Die Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. 14 Besondere Regelungen für den Todesfall (1) Der Bewohnerin/dem Bewohner wird empfohlen, eine Vorsorgevollmacht und/ oder eine Patientenverfügung für den Fall einer schweren Erkrankung oder einer Handlungsunfähigkeit abzuschließen. Die Einrichtung kann hierbei beratend mitwirken. (2) Im Falle des Todes der Bewohnerin/des Bewohners sind zu benachrichtigen: (Name, Adresse, Telefonnummer, ) (Name, Adresse, Telefonnummer, ) (3) Die Einrichtung stellt den Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss sicher. Unbeachtet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen Erbfolge soll der Besitz der Bewohnerin/des Bewohners an: (Name, Adresse, Telefonnummer, ) oder im Verhinderungsfalle an: (Name, Adresse, Telefonnummer, ) ausgehändigt werden. (4) Falls die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners nicht unverzüglich nach Vertragsende abgeholt worden sind, können sie auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners bzw. des Nachlasses durch die Einrichtung anderweitig untergebracht werden. Die Bewohnerin/der Bewohner erklärt, dass sie/er bei Nichtabholung der in ihrem/seinem Eigentum befindlichen Sachen binnen eines Monats nach Vertragsende in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sachen aufgibt. 10

11 15 Beschwerderecht (1) Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, sich bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen mündlich oder schriftlich bei der Heimleitung zu beschweren. Daneben kann die Bewohnerin/der Bewohner sich auch beim Träger, beim Caritasverband, bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde oder der Arbeitsgemeinschaft nach 20 Abs. 5 HeimG sowie beim Heimbeirat/dem Heimfürsprecher beraten lassen oder beschweren. Die entsprechenden Anschriften werden bei Vertragsabschluß dem Vertrag als Anlage 5 beigefügt. (2) Das Heim ist verpflichtet, binnen einer Woche auf eine schriftliche Beschwerde schriftlich zu antworten. (3) Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse der internen und externen Qualitätssicherung zu informieren. 16 Mitwirkung der Bewohnerinnen/Bewohner (1) Die Bewohnerinnen/Bewohner wirken durch einen Heimbeirat oder einen Heimfürsprecher in Angelegenheiten des Heimbetriebs, wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Der Heimbeirat bzw. der Heimfürsprecher kann bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Rechte fach- und sachkundige Personen seines Vertrauens hinzuziehen. (2) Näheres zur Wahl des Heimbeirats bzw. zur Bestellung des Heimfürsprechers sowie über Art, Umfang und Form ihrer Mitwirkung ergibt sich aus der Heimmitwirkungsverordnung, die jederzeit in der Einrichtung einzusehen ist. 17 Datenschutz/Schweigepflicht (1) Die Bewohnerin/der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass das Heim personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit dies im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses für eine ganzheitliche Betreuung, zur verwaltungsmäßigen Abwicklung und zur Leistungsabrechnung erforderlich ist. (2) Die Einrichtung verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten der Bewohnerin/des Bewohners. (3) Die Bewohnerin/der Bewohner willigt ein, dass Daten durch die Einrichtung an Dritte übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Erhebung und zur Übermittlung bedarf der Schriftform und ist widerruflich. Näheres regelt die Anlage 6 zum Heimvertrag. (4) Die Bewohnerin/der Bewohner willigt ein, dass beim Einzug ins Heim der behandelnde Arzt die für die allgemeine und spezielle Pflege erforderlichen Informationen der Einrichtung zur Verfügung stellt und die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellten Gutachten der Einrichtung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. (5) Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/ihn gespeichert sind. Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht auf Einsichtnahme in die über sie/ihn geführte Pflegedokumentation. 11

12 18 Schlussbestimmungen (1) Durch den Abschluss dieses Heimvertrags werden frühere vertragliche Regelungen außer Kraft gesetzt. Gleiches gilt für damit verbundene Nebenabreden, Änderungen und Anpassungen des Vertrags. (2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ein etwaiger Verzicht auf die Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren. (3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien Gewollten am Nächsten kommt. Lässt sich dies nicht eindeutig bestimmen, verpflichten sich die Parteien, schriftlich eine ergänzende Regelung zu treffen. Ebenso verpflichten sich die Parteien, schriftlich eine ergänzende Regelung zu treffen, wenn durch eine Änderung gesetzlicher Bestimmungen einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam werden. (4) Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und der Bewohnerin/dem Bewohner ausgehändigt worden. (5) Geldbeträge oder Wertsachen können von der Einrichtung nicht eingelagert werden. Das Angebot von Zusatzleistungen bleibt davon unberührt. (6) Die Bewohnerin/der Bewohner soll über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Bewohnerin/ Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Das gilt auch für sonstige Schäden. (7) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort des Heimes. Lastrup, den Ort, Datum Unterschrift Einrichtung Unterschrift Bewohner/Betreuer 12

13 Anlage 1 Entgeltverzeichnis Die täglichen Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen. Entgelt für Pflegeleistungen Pflegestufe G 25,37 täglich Entgelt für Pflegeleistungen Pflegestufe 1 44,69 täglich Entgelt für Pflegeleistungen Pflegestufe 2 58,54 täglich Entgelt für Pflegeleistungen Pflegestufe 3 72,29 täglich Entgelt für Pflegeleistungen Pflegestufe 3 + (Härtefall) 82,65 täglich Entgelt für Unterkunft 12,58 täglich Entgelt für Verpflegung 4,52 täglich Ersparter Lebensmittelaufwand bei dauerhafter Sondenernährung auf Kosten Dritter, z. B. Krankenversicherung 4,52 täglich Entgelt für betriebsnotwendige Investitions- Aufwendungen im Sinne von 82 Abs. 4 SGB XI (ohne öffentliche Förderung) 15,10 täglich Hinweise zur Kurzzeit- und zur Verhinderungspflege : Im Rahmen der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einer Höhe von Außerdem gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Im Rahmen der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege übernimmt der Sozialhilfeträger i.d.r. die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Wir informieren Sie gerne im persönlichen Gespräch! Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung ist vom Pflegebedürftigen grds. selber zu bezahlen. Einige Pflegekassen übernehmen allerdings diese Aufwendungen im Rahmen der sog. Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45 b SGB XI. Auch hier empfehlen wir die Rücksprache mit der Pflegekasse. Der von der zuständigen Pflegekasse unmittelbar und in voller Höhe zu tragende gesonderte, nicht in den vereinbarten Pflegesätzen enthaltene Vergütungszuschlag für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf ( 87 b i.v.m. 45a SGB XI) beträgt 3,49 täglich Die Entgelte für Zusatzleistungen und sonstige Dienstleistungen sind darin nicht enthalten. Sie ergeben sich aus den nachstehenden Vereinbarungen über Zusatzleistungen und über sonstige Leistungen. 13

14 Anlage 2 Vereinbarung über Zusatzleistungen nach 88 SGB XI in Verbindung mit dem Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI Zusatzleistungen Leistungsentgelte Wünscht die Bewohnerin/der Bewohner Zusatzleistungen Ja nein konkrete Wünsche Hinweis: Bei den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ist diese im Preis enthalten. 14

15 Anlage 3 Vereinbarung über sonstige Leistungen nach 88 SGB XI in Verbindung mit dem Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI (Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth-Stift Lastrup) Sonstige Leistungen Leistungsentgelte Herrichten des Speiseraumes für Bewirtung 1,85 / Gast Bewirtung von Gästen und ähnliches Frühstück für Gäste 3,50 / Gast Mittagessen für Gäste 6,50 / Gast Nachmittagskaffee mit Kuchen für Gäste 3,60 / Gast Kanne Kaffe 3,00 Stück Schnittchen 1,80 Stück Torte 1,80 Abendbrot 3,80 Bier (Flasche 0,33 l) 1,30 Malzbier (Flasche 0,33l) 1,10 Wein (Flasche 0,75 l) Auf Anfrage Apfelsaft (1l) 1,80 Orangensaft (1l) 1,80 Cola/Fanta/Sprite (0,33l) 1,00 Wasser (1l) 1,00 Weitere Getränke Auf Anfrage Leistungen der sozialen Betreuung Besonders aufwendige Kulturveranstaltungen außerhalb des Hauses, Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten, die die Standardleistungen übersteigen Leistungen Reinigung und Wäscheversorgung Preis Lt. Besonderer Bekanntgabe Haustierversorgung 3,80 / Zeitwert Lieferung von Wäschenamen 4,40 / 36 Stück (in der Regel Leistung des Hauses, vgl. Rahmenvertrag) Näharbeiten, Änderungen an privaten lt. Preisliste der Kleidungsstücken des Bewohners Änderungsschneiderei Chemische Reinigung von Wäsche und Bekleidung lt. Preisliste der Reinigung Haustechnische Leistungen Kleinreparaturen durch den Haustechniker an 4,60 / Zeitwert technischen Geräten oder Einrichtungsgegenständen des Bewohners Hol- und Bringedienste; z.b. Kleingeräte zur 3,30 / Zeitwert Fachwerkstatt bringen Hilfen beim Einzug / Auszug aus der Einrichtung 4,60 / Zeitwert, zzgl. Deponiegebühren Leistungen der Verwaltung Versenden von Bewohnerpost Portokosten Telefongebühren 0,20 / Einheit Fotokopien für den privaten Bedarf 0,25 / Fotokopie wünscht die Bewohnerin/der Bewohner Sonstige Leistungen ja nein konkrete Wünsche 15

16 Fahr- und Begleitdienste im Zusammenhang mit sonstigen Dienstleistungen Zivi/FSJ lerin;praktikantin 1,20 / Zeitwert Pflege- und Betreuungskräfte 4,40 / Zeitwert Hinweis : Die Begleitung zu einem Arztbesuch o.ä. im Kalenderjahr wird nicht berechnet! Pflege- und Betreuungskräfte 4,40 / Zeitwert Dienstleistungsfahrten mit heimeigenen KFZ auf besondere Veranlassung des Bewohners oder des Betreuers, sofern diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden Ein Zeitwert beträgt 10 min.! 0,32 / km zzgl. Kosten der Begleitperson Hinweis: Bei den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ist diese im Preis enthalten. 16

17 Anlage 4 Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften Name/ Anschrift des Zahlungspflichtigen: Frau Muster Musterfrau Name/ Anschrift des Zahlungsempfängers: St. Elisabeth-Stift gemeinnützige GmbH St. Elisabeth-Str Lastrup Hiermit ermächtige(n) ich/ wir Sie widerruflich, die von mir/ uns nach dem Heimvertrag zu entrichtenden Zahlungen Nummer: Bankleitzahl: jeweils zum 3. des Monats zu Lasten meines/ unseres Kontos bei dem Kreditinstitut: durch Lastschrift einzuziehen. Ich/ wir verpflichte(n) mich (uns), dafür zu sorgen, dass mein/ unser oben genanntes Konto stets eine ausreichende Deckung aufweist. Diese Erklärung kann jederzeit von mir/ uns widerrufen werden. Lastrup, den Ort, Datum Unterschrift Einrichtung Unterschrift Bewohner/Betreuer 17

18 Anlage 5 Recht auf Beratung und Beschwerde Wenn Sie Beratung brauchen oder Beschwerden haben, können Sie sich an die Heim- und Pflegedienstleitung, Herrn Westendorf, oder an die Geschäftsführung, Herrn Suing wenden. Herr Westendorf ist wie folgt zu erreichen: 04472/ Herr Suing ist wie folgt zu erreichen:04472/ Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungswünsche und Beschwerden unmittelbar an den Träger der Einrichtung zu richten. Dieser ist unter folgender Anschrift zu erreichen: St. Elisabeth-Stift gemeinnützige GmbH St. Elisabeth-Str Lastrup Sie können Ihre Beratungswünsche oder Beschwerden auch an den Heimbeirat/ Heimfürsprecher richten. Er ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Heimbeirat Alten- und Pflegeheim vertreten durch die Vorsitzende St. Elisabeth-Str Lastrup Die aktuellen Vertreter im Heimbeirat können Sie bei der Heim- und Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung erfragen. Nachfolgend sind einige Anschriften und Telefonnummern von Institutionen aufgeführt, an die Sie sich auch wenden können: 1. Zuständiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege: Landes-Caritasverbandes für Oldenburg e.v. Neuer Markt Vechta Tel / Zuständige Heimaufsicht: Landkreis Cloppenburg Eschstr Cloppenburg Telefon ( ) 1 50 Fax ( ) Zuständige Pflegekasse: sh. Bescheid der Pflegekasse 18

19 Anlage 6 Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen Ich bin damit einverstanden, dass die St. Elisabeth-Stift ggmbh folgende Daten bei mir erhebt, speichert und aktualisiert, um eine Bewohnerdokumentation für mich zu führen: o Stammdaten (Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Konfession, Familienstand, letzter Wohnort) o Biografische Daten (Lebensgeschichte, Gewohnheiten, besondere Fähigkeiten, Abneigungen, Tabus) o Arztberichte inklusiver Diagnosen und Befunde o Anamnese-Dokumentation o Pflegeplanung (Pflegeprobleme, Ressourcen, Pflegeziele, Pflegemaßnahmen) o Ärztlich verordnete Behandlungspflege, ärztlich verordnete Medikamente, psychosoziale Betreuung o Pflegedokumentation (schriftlich, photografisch) o Leistungsnachweise der Pflege o Bewohnerberichte o Leistungsnachweise medizinischer, therapeutischer und psychosozialer Betreuung o Einfuhr- und Ausfuhr-Bilanz bei Bedarf o Mobilisations- und Lagerungspläne/ Protokolle bei Bedarf o Dokumentation zu erforderlichen Prophylaxen z.b. Dekubitus, Sturz, Kontrakturen, o Wunddokumentation o Sturzdokumentation o Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen incl. Genehmigung o Evaluation des Pflegeprozesses incl. Auswertung / Darstellung Ich bin damit einverstanden, dass zum Zweck der therapeutischen Behandlung o die behandelnden Ärzte Einblick in die Pflegedokumentation, Arztberichte (incl. Diagnosen) und Befunde und deren Aktualisierung zum Zweck der gesundheitlichen Versorgung erhalten o der Medizinische Dienst der Krankenkassen Einsicht in die Pflegedokumentation und deren Aktualisierung zum Zweck der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erhält o Therapeuten (Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen etc.) Beobachtungsdaten aus dem Pflegebericht und deren Aktualisierung mündlich mitgeteilt werden Ich bin damit einverstanden, das zum Zweck der Abrechnung folgende Daten: o Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, letzter Wohnort, Angehörige (Betreuer ggfls. mit Wirkungskreisen), Aufnahmedatum, Versicherungsnummer, Auszug oder Abwesenheitszeiten, Pflegestufe, Zimmerart, Aktenzeichen 19

20 und deren Aktualisierung an folgende Personen bzw. Institutionen widerruflich weitergegeben werden: o o o Leistungsabrechnung, sofern sie nicht einrichtungsintern erfolgt, zuständige Pflege- und Krankenkasse, Träger der Sozialhilfe Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ich bin darüber informiert worden, dass für den Fall des Widerrufs der Einverständniserklärung unter Umständen Einschränkungen in meiner Versorgung bzw. finanzielle Nachteile (z.b. verspätete oder abgelehnte Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers) entstehen können. Im Fall des Widerrufs können je nach Adressat des Widerrufs Einschränkungen in der Versorgung bzw. finanzielle Nachteile entstehen. Lastrup, den Ort, Datum Unterschrift Einrichtung Unterschrift Bewohner/Bewohnerin oder Unterschrift Betreuerin/Betreuer 20

Gesetzesauszüge: Heimgesetz (Stand 01.01.2002), Pflegeversicherungsgesetz (Stand 01.01.2002) und BGB

Gesetzesauszüge: Heimgesetz (Stand 01.01.2002), Pflegeversicherungsgesetz (Stand 01.01.2002) und BGB I 1.3.1.4.2 Gesetzesauszüge, Anlage 2 zum Heimvertrag Gesetzesauszüge: Heimgesetz (Stand 01.01.2002), Pflegeversicherungsgesetz (Stand 01.01.2002) und BGB 5 Heimvertrag (1) Zwischen dem Träger und der

Mehr

Anlage 1. Name, Vorname Bewohnerin / Bewohner: Geburtsdatum: 1. Informationspflicht

Anlage 1. Name, Vorname Bewohnerin / Bewohner: Geburtsdatum: 1. Informationspflicht V-005-4 Anlage 1 1. Informationspflicht Die Bewohnerin / der Bewohner bestätigt, vor Abschluss dieses Vertrags über die Leistungen und die Ausstattung der Einrichtung sowie über seine Rechte und Pflichten

Mehr

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege 1 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97

Mehr

Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V.

Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. Forum 2 Entgelttransparenz / Abwesenheitsvergütung / Investitionskosten Stefan Wilderotter Referent Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. BIVA Fachtagung - Bonn 28. April 2010 Das

Mehr

Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger -

Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger - K 1.4.8 Heimvertrag Zwischen dem Diakonischen Werk- Stadtverband Hannover e.v. - als Träger - des Pflegeheims Badenstedt, Eichenfeldstraße 20, 30455 Hannover - Name der Einrichtung - vertreten durch den

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule

Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Tagespflegevertrag. 1.1. Die Tagespflege ist Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet.

Tagespflegevertrag. 1.1. Die Tagespflege ist Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet. Tagespflegevertrag zwischen der Tagespflegeeinrichtung des AWO vertreten durch und wohnhaft in: (nachstehend Tagespflegegast genannt) wird mit Wirkung vom folgender Vertrag auf bestimmte / unbestimmte

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag

Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag Kurzzeitpflegevertrag/ Verhinderungspflegevertrag Zwischen dem Oekumenischen Altenzentrum Hannover-Döhren e. V. Ansgarhaus ist ein gemeinnütziger anerkannter kirchlich-diakonischer Rechtsträger mit dem

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus

Mehr

vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn...

vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn... Zwischen der Seniorenheim am Pfaffenberg GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Cornelia und Heinrich Beißner - nachstehend Einrichtung genannt - u n d Frau/Herrn... bisher wohnhaft in... - nachstehend

Mehr

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung

BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Tagespflegevertrag. Präambel. Wichernhaus ggmbh. ... (Name des Einrichtungsträgers)

Tagespflegevertrag. Präambel. Wichernhaus ggmbh. ... (Name des Einrichtungsträgers) Wichernhaus Gemeinnützige GmbH Tagespflege Wichernhaus Ilsenburger Straße 10 38667 Bad Harzburg Aufnahmenummer: Tagespflegevertrag Präambel Die Wichernhaus ggmbh... (Name des Einrichtungsträgers) ist ein

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH Die Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH (RBB) OT Bitterfeld Straße am Landgraben 5 06749 Bitterfeld-Wolfen nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen Übersicht Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen 1 Aufnahme 2 Vertragsgrundlagen 3 Leistungen der Einrichtung 4 Leistungen der Pflege 5 Leistungen der sozialen Betreuung 6 Zusätzliche Betreuung

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes: AGB/Pflegevertrag 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Pflegedienst hat einen Versorgungs- Auftrag nach 72 SGB XI und hält alle gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ein. Er ist berechtigt, die Leistungen

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag

- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag - 1 - Betreuung an der Hugo-Kükelhaus-Schule ohne Integrationshelfer Privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leverkusen e. V. Erziehungsberechtigte (Mutter) und Name, Vorname:

Mehr

Vertrag über Hilfen im Alltag

Vertrag über Hilfen im Alltag Vertrag über Hilfen im Alltag für das BETREUTE WOHNEN ZUHAUSE zwischen SiSoNETZ e.v., Am Gurtstein 11, 95466 Weidenberg -nachstehend Betreuungsträger genannt- und Frau/Herrn: geb. am Adresse: Telefon:

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden.

BEITRITTSERKLÄRUNG. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten automationsunterstützt weiterverarbeitet werden. Mieterschutzverband Österreichs Landesleitung Kärnten ZVR-Zahl:322 853 813 9020 Klagenfurt Tel. & Fax: 0463/51 30 92 BEITRITTSERKLÄRUNG Mitgliedsnummer:...(nicht ausfüllen) NAME:... Vorname:... Straße:...

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der die Adam Opel Strasse 100 in 99817 Eisenach - nachfolgend HTB genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt - nachfolgend EVU

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006 Umsetzungsregelung der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg vom 1. April 2006 Vergütung der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI hier: Beginn des vollstationären Aufenthaltes

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - gemeinnützige GmbH - mit den Krankenhäusern Zeisigwaldkliniken

Mehr

Aufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax:

Aufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Aufnahmeantrag Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Art der Mitgliedschaft: Aktiv: Passiv: Jugend: Versicherung vorhanden?: Ja: (bitte Nachweis beifügen) Nein:

Mehr

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM HERRN MANFRED HEINRICHS FRITZ ERLER RING 25 52457 ALDENHOVEN

Mehr

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer

Mehr

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems zwischen Name, Vorname: Anschrift: und HN Hausnotruf GmbH, Am Schloß 15, 28844 Weyhe 1 Vertragsgegenstand 1.1. HN Hausnotruf -nachfolgend: Vermieterin- überlässt

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung

Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Pflegevertrag / Kostenübernahmeerklärung Zwischen Frau / Herrn und dem ambulanten Krankenpflegedienst im folgenden Pflegebedürftige benannt MitHilfe GmbH & Co. KG Pflege von Mensch zu Mensch Unterdörnen

Mehr