JAHRESBERICHT w. Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg

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3 EBBW - JAHRESBERICHT 2016 Verantwortlich für den Inhalt: Regierungspräsidium Tübingen Abteilung10 Eich- und Beschusswesen B.-W. Ulmer Str. 227B Stuttgart Gestaltung: Melanie Bleyle, Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 101 Autoren: A. Bacher, A. Fritz, Dr. W. Kieninger, S. Kircher, C. Henning, M. Pernus, J. Raichle, J. Rebholz, S. Stark, M. Tonnier, Z. Varnay, A. Schilling, M. Peters, G. Wagner

4 1 Durch diese Tätigkeiten leistet das Eich- und Beschusswesen landesweit einen wichtigen Beitrag zum Verbraucher- und Personenschutz und sichert zugleich einen fairen Wettbewerb unter den Anbietern. Dies ist auch für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg von immenser Bedeutung M it seiner hervorragenden Arbeit ist der Landesbetrieb ein Aushängeschild des Regierungspräsidiums Tübingen. Die gute Bilanz im Jahre 2016 ist in erster Linie ein Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre anspruchsvollen Tätigkeiten in der Direktion in Stuttgart ebenso wie in den elf im Land verteilten Dienststellen mit hoher Kompetenz und großem Engagement ausgeübt haben. Ihnen spreche ich an dieser Stelle meinen besonderen Dank und meine Anerkennung aus. Sehr geehrte Damen und Herren, der Jahresbericht des Landesbetriebs Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg vermittelt einen anschaulichen Einblick in die vielfältigen Tätigkeiten der Eich- und Beschussverwaltung in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr. Die Eicher waren auch 2016 verlässliche Garanten für den Verbraucherschutz und für einen fairen Wettbewerb unter den Anbietern. Die regelmäßig durchgeführten Eichungen, Prüfungen, Überwachungen und Schwerpunktaktionen sorgen in ganz Baden-Württemberg für das richtige Maß und Gewicht sowie für die richtige Verwendung von Messwerten und Messgeräten. Ich bin zuversichtlich, dass der Landesbetrieb Eichund Beschusswesen Baden-Württemberg seinen Aufgaben auch weiterhin gewachsen sein wird, denn: Er ist gut aufgestellt und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, wünsche ich nun viel Freude und interessante Einblicke beim Lesen des Berichts über das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg im Jahr Tübingen, 31. März 2017 Währenddessen haben sich die Kolleginnen und Kollegen des Beschussamts durch die Prüfung von Waffen und die Zulassung von Munition um die Sicherheit in der Waffen- und Munitionstechnik verdient gemacht. Zudem haben sie in bewährter Weise sicherheitstechnische Materialien für den Personen- und Objektschutz geprüft. Klaus Tappeser Regierungspräsident.

5 2 Das Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW) als Teil des gesetzlichen Messwesens in Deutschland ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Wirtschaftsstandort von erheblicher Bedeutung und sieht sich als Kontrollinstanz für richtige Messergebnisse und fairen Handel. Bereits zum 1. Januar 2015 wurden der Landesbetrieb Messund Eichwesen Baden-Württemberg und der Landesbetrieb Beschussamt Ulm in der Abteilung 10 zusammengeführt. Weiterhin wurden zum 1. Januar 2015 die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten durch Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Durch verstärkte Anstrengungen im Rahmen der 3 Länder Kooperation mit Rheinland-Pfalz und Hessen im vergangenen Jahr, wurde damit begonnen, die Verfahren und Prozesse der Konformitätsbewertung zu vereinheitlichen. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung für die Wirtschaftsakteure dar, insbesondere, wenn sie grenzüberschreitend in mehreren Bundesländern tätig sind. Im vergangen Jahr prüfte die Eich- und Beschussverwaltung ungefähr Messgeräte und kontrollierte Fertigpackungen. Hinzu kamen Waffen, die geprüft wurden, wovon beanstandet wurden. Allein diese Zahlen verdeutlichen, welch hohes Pensum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewerkstelligen hatten. Stuttgart, Die Erfahrungswerte verdeutlichen somit die präventive und repressive Arbeit unserer Abteilung als Anwalt des Bürgers, welches dem Verbraucherschutz zu Gute kommt. Harald Schneider Leiter des Eich- und Beschusswesens B.-W. In unserem Jahresbericht 2016 werden die vielfältigen Aufgabenfelder nochmals anschaulich dargestellt. Mein besonderer Dank gilt den motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihr großes Engagement und ihre hervorragende präzise Arbeitsweise dazu beigetragen haben, auch im Jahre 2017 wieder ein Garant für den Verbraucherschutz zu sein.

6 3 INHALT DER LANDESBETRIEB EICH- UND BESCHUSSWESEN BADEN-WÜRTTEMBERG (EBBW) - DIE KONTROLLINSTANZ FÜR RICHTIGE MESSERGEBNISSE UND FAIREN HANDEL 4 DIE ERTRÄGE DIE ÜBERSICHT DER TÄTIGKEITSBEREICHE 6 DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER 7 DIE TÄTIGKEIT ALS KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (KBS) ZIELE UND AUFGABEN DER METROLOGISCHEN ÜBERWACHUNG 8 BERICHTE ÜBER TÄTIGKEITEN 11 PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM EICHRECHT 12 PRÜFUNG VON WAFFEN NACH DEM WAFFEN- UND BESCHUSSRECHT 13 PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM MEDIZINPRODUKTEGESETZ 14 ÜBERWACHUNG VON FERTIGPACKUNGEN 15 ÜBERWACHUNG NACH DEM MEDIZINPRODUKTEGESETZ 17 SCHWERPUNKTAKTIONEN 18 AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN 20 DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (BENANNTE STELLE) LÄNDER-KOOPERATION 25 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 26 FACHBERICHT VOM SCHWARZEN KASTEN ZU INTELLIGENTEN MESSSYSTEMEN EINFÜHRUNG NEUER TECHNIK BEI DER ELEKTRIZITÄTSMESSUNG 29 ANHANG ANSCHRIFT DER BETRIEBSSTELLEN DES LANDESBETRIEBS EBBW (2016) 31

7 4 DER LANDESBETRIEB EICH- UND BESCHUSSWESEN BADEN- WÜRTTEMBERG (EBBW) Die Kontrollinstanz für richtige Messergebnisse und fairen Handel Das Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW) besteht aus der Direktion, die als Zentrale in Stuttgart fungiert, den acht Eichämtern in Albstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ulm und Ravensburg sowie dem Beschussamt in Ulm. Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW), sorgt mit seinen derzeit 210 M itarbeiterinnen und M itarbeiter für das richtige Maß und Gewicht, für richtiges Messen im Lande und für Sicherheit in der Waffen- und M unitionstechnik sowie bei sicherheitstechnischen Materialien. Im Eichwesen liegen die Hauptaufgaben in den Eichungen der im Land vorhandenen eichpflichtigen Messgeräte sowie der Überwachung des richtigen Messens und der richtigen Verwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prüfung der Füllmenge bei Fertigpackungen. Das Beschusswesen führt gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Inspektionskontrollen zur Überwachung von Munitionsherstellern durch. Darüber hinaus werden M unition für polizeiliche Einsatzzw e- cke erprobt und zertifiziert. Auch die Erprobungen und Zertifizierungen neuer Pistolenmodelle haben das Beschussamt stark in Anspruch genommen. Zudem unterhält das Eich- und Beschusswesen eine von der EU notifizierte Konformitätsbewertungsstelle nach MessEG sowie akkreditierte Prüflabors. Durch diese hoheitliche Tätigkeit im Rahmen des Wirtschaftsordnungsrechts leistet das Eich- und Beschusswesen einen aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz und sorgt für einen fairen Wettbewerbshandel. Das Organigramm im Jahre 2016 stellt sich wie folgt dar:

8 5 DIE ERTRÄGE 2016 Durch die Fusion der Landesbetriebe werden auch die Erträge im Ganzen gesehen. Um Vergleichsmöglichkeiten zu den vergangenen Jahren zu schaffen, werden die Erträge aus hoheitlicher und aus privatrechtlicher Tätigkeit zusätzlich anteilig für das Eich- sowie Beschusswesen dargestellt. Tätigkeit / Arbeitsbereich Euro hoheitliche Tätigkeiten Eichwesen Beschusswesen Summe privatrechtliche Tätigkeiten Eichwesen Beschusswesen Summe Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder Eichwesen Kostenerstattungen Eichwesen Gesamt

9 6 DIE ÜBERSICHT DER TÄTIGKEITSBEREICHE Eich- und Beschusswesen Tätigkeiten und zugehörige Einnahmen in Euro Prüfung von Messgeräten (Eichung, Kalibrierung, Konformitätsbewertung) Überwachung von Fertigpackungen (gleiche u. ungleiche Nennfüllmenge) Sonstige Überwachungen (Brutto für Netto, Verwendungsüberw.,...) Sonstige Tätigkeiten (Benannte Stelle, Gewichteverleih,...) Beschuss/Zertifizierung von Waffen und Munition Körper- und Objektschutz

10 7 DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER Für das Eich- und Beschusswesen in Baden- Württemberg waren im Dezember 2016 insgesamt 214 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. In der vorliegenden Grafik ist u.a. die Arbeitskapazität von 2004 bis 2016 hinterlegt. Es ist deutlich zu erkennen, dass sich die Einnahmesituation seit dem Jahre 2004 bis 2016 zu einem deutlich positiven Trend entwickelt hat. DIE TÄTIGKEIT ALS KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (KBS) 0103 Konformitätsbewertungsstellen (KBS) sind Stellen, die im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten dem Hersteller Nachweise der Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen liefern und ihn somit unterstützen, die Konformität seiner Produkte zu erklären. Zuständig für die Anerkennung der Stellen nach dem Mess- und Eichgesetz sowie nach EU-Richtlinien ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft. Die Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen sind unter anderem Neutralität und Kompetenz. Durch die Tätigkeit von Konformitätsbewertungsstellen wird eine einheitliche Vermarktung von Produkten gewährleistet. Das (EBBW) ist die Konformitätsbewertungsstelle mit der Kennnummer 0103 und ist für verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren sowohl nach dem Mess- und Eichgesetz als auch nach den EU- Richtlinien 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) und 2014/32/EU über Messgeräte (MID) anerkannt. Die Verfahren umfassen im Wesentlichen die Module F und F1 für verschiedene Messgerätearten. Der genaue Tätigkeitumfang ist in einer Übersichtsliste auf den Internetseiten der AGME unter Fachinformationen zu finden.

11 8 ZIELE UND AUFGABEN DER METROLOGISCHEN ÜBERWACHUNG Der Begriff metrologische Überwachung wird im gesetzlichen M esswesen bereits seit langem als Oberbegriff für verschiedene behördliche Überwachungsaufgaben im Eich- und Beschusswesen verwendet. Die metrologische Überwachung beschreibt nicht nur zwei wichtige Standbeine der Tätigkeiten des EBBW, sie dient auch als Grundlage für Regelungen und Pflichten der zuständigen Behörden auf diesem Gebiet. Die metrologische Überwachung gliedert sich in drei Bereiche in Marktüberwachung, Verwendungsüberwachung und Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen. Da es sich bei der Prüfstellenüberwachung um staatlich beliehene Unternehmen handelt und die Überw a- chungsmechanismen nicht vergleichbar sind, ist diese keine Überwachung im eigentlichen Sinne. Die genauen Aktionen und Darstellungen zur Durchführung aktiver und reaktiver M arkt- und Verwendungsüberw a- chungen sind im metrologischen Überwachungskonzept des EBBW dargestellt. Basierend darauf erscheint ein jährlich wechselndes bundeseinheitliches Programm der metrologischen Überwachung, in dem die einzelnen Überwachungsbereiche festgelegt werden. In diesem Programm werden auch die Ergebnisse vorangegangener Aktionen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst und veröffentlicht. Metrologische Überwachung Marktüberwachung von Produkten Verwendungsüberwachung Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen Gliederung der Metrologischen Überwachung nach dem Mess- und Eichgesetz Abschnitt 6 MARKTÜBERWACHUNG Die europaweit durch entsprechende Richtlinien für das Inverkehrbringen von Geräten im Bereich des gesetzlichen Messwesens und dem Medizinprodukterecht harmonisierten Vorschriften verzichten heute auf eine staatliche Prüfung als Voraussetzung für den M arktzugang. Die Ersteichungen werden durch Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Inverkehrbringer müssen unter Inanspruchnahme von Konformitätsbewertungsstellen in eigener Verantwortung sicherstellen, dass ihre Produkte den harmonisierten Vorschriften entsprechen. Unabdingbare Vorrausetzung für ein Funktionieren einer solchen Marktzugangsregelung ist eine effiziente M arktüberwachung. Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) stellt daher in den Bereichen des Eichrechts und des M edizinprodukterechtes sicher,

12 9 dass bereitgestellte und in Verkehr gebrachte Produkte den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften entsprechen. Die Aufgabe besteht darin, wirksam zu verhindern, dass unzulässige Produkte (Produkte im Sinne des Eichgesetzes 2 Nr. 10 sind M essgeräte, sonstige M essgeräte, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten) in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus werden Produkte, die bereits auf dem Markt erhältlich sind, auf ihre Konformität mit den für sie geltenden Anforderungen überprüft. Unter anderem wird dies durch regelmäßig durchgeführte Schwerpunktaktionen erreicht. Damit wird eine Wettbewerbsverzerrung vermieden und der Verbraucherschutz gestärkt. Marktüberwachung im EBBW Medizinprodukterecht Eichrecht Medizinprodukte mit Messfunktion z.b. Blutdruckmessgeräte, Ergometer Messgeräte z.b. Nichtselbsttätige Waagen, Zapfsäulen, Abgasanalysatoren Fertigpackungen und Maßbehältnisse Zuständigkeitsbereiche im EBBW

13 10 VERWENDUNGSÜBERWACHUNG Im Gegensatz zur M arktüberwachung hat das Tätigkeitsfeld der Verwendungsüberwachung keine Grundlage in einer europäischen Verordnung der Richtlinie. Sie ist eine nationale Regelung im Eichrecht und wird dennoch mit der gleichen Wichtigkeit wie die M arktüberwachung behandelt. Während sich die M arktüberwachung mit den Themen des Inverkehrbringens von Produkten befasst, regelt die Verwendungsüberwachung das richtige Verwenden von Messgeräten und Messwerten. So kontrolliert das EBBW zum Beispiel, ob Messgeräte ordnungsgemäß aufgestellt sind und die Eignung des Messgeräts für den vorgesehenen Verwendungszweck gegeben ist. Hierdurch wird dem Verbraucher ein Schutz vor unsachgemäßer Verwendung von M essgeräten und Messwerten gewährleistet. Verwendungsüberwachung im EBBW Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten Anforderungen an das Verwenden von Messwerten m z.b. Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellung und Eignung des Messgerätes, Kennzeichnung und Sicherungen vorhanden, ordnungsgemäße Anzeige und Speicherung und Verwendung der Messergebnisse,... Schematische Darstellung der Verwendungsüberwachung

14 11 BERICHTE ÜBER TÄTIGKEITEN Die Tätigkeiten des EBBW gliedern sich im Wesentlichen in: Prüfung von Messgeräten nach dem Eichrecht von Waffen nach dem Waffen- und Beschussrecht von Messgeräten nach dem Medizinproduktegesetz Überwachungen Marktüberwachung Verwendungsüberwachung von staatlich anerkannten Prüfstellen von Fertigpackungen nach dem Medizinproduktegesetz Schwerpunktaktionen zur Überwachung von Messgeräten und von Medizinprodukten mit Messfunktion Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Konformitätsbewertungsstelle 0103 In den folgenden Tabellen sind die jeweiligen Messgerätearten / Waffenarten angegeben und die Anzahl der im Jahre 2016 erfolgten Prüfungen. Die Anzahl setzt sich aus den bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen zusammen.

15 12 PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM EICHRECHT Messgeräteart bestanden Anzahl nicht bestanden Gesamtsumme Längen- und Flächenmessgeräte Messwerkzeuge für Volumenmessung Lagerbehälter Füllstandsmessgeräte Schmierölmessanlagen Straßenzapfsäulen Messanlagen auf Tankwagen Mineralöle Messanlagen für Milch Straßenzapfsäulen für flüssige Gase sonstige Messanlagen für Flüssigkeiten Wasserzähler Mengenumwerter / Messanlagen für Gas Gewichtstücke Fein- und Präzisionswaagen Handels- und Grobwaagen bis 50kg Handels- und Grobwaagen über 50kg Selbsttätige Waagen Eiersortiermaschinen Getreideprober Feuchtebestimmer Dichtemessgeräte Thermometer / Temperaturfühler Überdruckmessgeräte Wegstreckenzähler / Fahrpreisanzeiger Reifenluftmessgeräte Abgasmessgeräte für Kfz Messgeräte zur Verkehrsüberwachung Stoppuhren, Zeitzähler Sonstige Messgeräte Summe:

16 13 PRÜFUNG VON WAFFEN NACH DEM WAFFEN- UND BESCHUSSRECHT Das Beschussamt in Ulm ist die einzige Prüf- und Zertifizierungsstelle für Waffen-, Munitions- und Sicherheitstechnik in Baden-Württemberg und eines der modernsten Institute dieser Art. Seit Gründung des Beschussamts Ulm im Jahre 1952 haben sich die Aufgaben stetig gewandelt. Neben der Prüfung und Zulassung von Waffen und Munition nach den Vorschriften des Waffen- und Beschussrechts machen M aterialprüfungen, Gutachten und Zertifizierungen heute etwa 40 Prozent der Tätigkeit aus. Akkreditierte Kompetenz, qualifizierte Mitarbeiter, modernste Einrichtungen, staatlich garantierte Neutralität und Unabhängigkeit, anerkanntes Engagement in Gremien für Normen und Prüfrichtlinien sowie eine effizient ausgerichtete Verwaltung sichern dem Beschussamt Ulm national und international hohes Ansehen. Basis der Leistungsfähigkeit des Beschussamts Ulm ist nicht zuletzt die enge Kooperation mit den Partnern aus der mittelständischen Waffenindustrie, dem Büchsenmacherhandwerk, mit Ingenieurbüros und Herstellerfirmen aus dem Bereich des Personen- und Objektschutzes, mit Behörden, Polizei, Sicherheitskräften, Bundeswehr sowie Sportschützen und Jägern. Waffenart bestanden Anzahl nicht bestanden Gesamtsumme Böller Modellkanonen Vorderlader Langwaffen Kurzwaffen Summe:

17 14 PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM MEDIZINPRODUKTEGESETZ Einige M edizinprodukte mit M essfunktion unterliegen während ihrer Verwendung einer Veränderung und müssen daher regelmäßig kontrolliert werden. Anforderungen hierzu sind in der M edizinprodukte-betreiberverordnung enthalten. Messtechnische Kontrollen können unter anderem von den Eichbehörden durchgeführt werden. Messgeräteart bestanden Anzahl nicht bestanden Gesamtsumme Blutdruckmessgeräte Augentonometer Summe: ÜBERWACHUNG VON STAATLICH ANERKANNTEN PRÜFSTELLEN Die Versorgungsmessgeräte (Elektrizitäts-, Wasser-, Wärme- und Gaszähler) unterliegen dem Eichrecht. In Baden-Württemberg sind mehr als zehn M illionen Messgeräte in den Versorgungsnetzen eingebaut, die in regelmäßigen Abständen geeicht oder durch neue konformitätsbewertete Zähler ersetzt werden müssen. Die Eichfrist ist für die einzelnen Messgerätearten unterschiedlich und beträgt für: Elektrizitätszähler bis 16 Jahre (elektronische Elektrizitätszähler 8 Jahre) Wasserzähler bis 6 Jahre Haushaltsbalgengaszähler bis 8 Jahre Wärmezähler bis 5 Jahre Neue Versorgungsmessgeräte werden in der Regel durch ein Konformitätsbewertungsverfahren unter der Verantwortung des Herstellers in den Verkehr gebracht. Nach Ablauf der Eichfrist erfolgt die Eichung dieser M essgeräte durch staatlich anerkannte Prüfstellen. Diese sind mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Unternehmen, die der Rechts- und Fachaufsicht durch die Eichbehörde unterliegen. Im Rahmen der Aufsicht über diese Stellen werden die dort vorhandenen Prüfeinrichtungen messtechnisch kontrolliert und Stichprobenprüfungen an den geeichten Messgeräten vorgenommen. In Baden-Württemberg sind insgesamt 32 Prüfstellen staatlich anerkannt. Mindestens einmal jährlich werden sie durch die Eichbehörde überwacht.

18 15 ÜBERWACHUNG VON FERTIGPACKUNGEN Im vergangenen Jahr wurden bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge insgesamt Stichproben geprüft. Dabei hielten 341 Stichproben die Füllmengenanforderungen der Fertigpackungsverordnung nicht ein, was einer Beanstandungsquote von 13,4 % entspricht. Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge lag die Beanstandungsquote im Jahr 2016 mit 22,5 % unter der Beanstandungsquote im Jahr 2015 mit 26,3 %. Im Jahr 2015 lag die Beanstandungsquote bei annähernd gleicher Prüfdichte noch bei 12,7 %. Somit ist im Vergleich zum Jahr 2015 ein leichter Anstieg der Beanstandungen bei der Füllmenge von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge zu verzeichnen. Bei Fertigpackungen, die auf ihre Verkehrsfähigkeit geprüft wurden, liegt die Beanstandungsquote bei 2,6 %. Fertigpackungen im Handel Die Ergebnisse zeigen, dass die Überwachung von Fertigpackungen notwendig ist. Im Jahre 2016 werden die Kontrollen deshalb mindestens mit gleicher Intensität weiter geführt. ÜBERWACHUNG BEI ABFÜLLERN, EINFÜHRERN UND HERSTELLERN VON FERTIGPACKUNGEN Anzahl der geprüften Fertigpackungen Anzahl der geprüften Lose Beanstandete Lose wegen Unterschreitung 1 des Mittelwertes [Absolut / Relativ] 2 der zul. Minusabweichung [Absolut / Relativ] 3 nicht verkehrsfähige Packungen [Anzahl / Relativ] / 8,7% 120 / 4,7 % / 0,9% 1 wenn der Mittelwert des geprüften Loses nicht die angegebene Nennfüllmenge erreicht. 2 wenn mehr als die zulässige Anzahl Packungen die untere Toleranzgrenze bei der Herstellung (Tu) unterschreitet. 3 wenn eine Packung die absolute Toleranzgrenze (Tabs) der Verkehrsfähigkeit unterschreitet. ÜBERWACHUNGEN IM HANDEL Anzahl der geprüften Fertigpackungen Anzahl der Prüfungen Nicht verkehrsfähige Packungen Prüfung auf Verkehrsfähigkeit ,6 % FP ungleicher Nennfüllmenge ,5 %

19 16 Beanstandungen in Bezug auf verschiedene Toleranzgrenzen bei der Überwachung von Fertigpackungen sind in dem folgenden Diagramm graphisch dargestellt: FP ungleicher Nennfüllmenge: Nicht verkehrsfähig 22,5% Beanstandungsquote in % FP gleicher Nennfüllmenge: Mittelwertunterschreitung 8,7% FP gleicher Nennfüllmenge: Toleranzgrenze unterschritten 4,7% FP gleicher Nennfüllmenge: Beanstandung bei FP gleicher Verkehrsfähigkeits Nennfüllmenge: -prüfung im Handel Nicht 2,6% verkehrsfähig 0,9% 0 BRUTTO FÜR NETTO KONTROLLEN Der Handel ist beim Verkauf von losen Waren verpflichtet, das Nettogewicht der Ware als Preisgrundlage zu verwenden. Dennoch erreichen uns immer wieder Verbraucherbeschwerden, dass besonders im Lebensmittelbereich beim Verkauf von loser Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost) das Verpackungsmaterial (Papier, Tüten, Becher) mitgewogen und zum Grundpreis des Erzeugnisses dazu gerechnet wird. Dies ist ein Verstoß gegen 26 Absatz 1 der Mess- und Eichverordnung. Daher wird in Metzgereien, an Marktständen und ähnlichen Verkaufsstellen durch verdeckte Testkäufe überwacht, ob das Verpackungsmaterial bei der Preisberechnung wegtariert wird. Stichprobenartige Testkäufe werden in Baden- Württemberg ganzjährig durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Beanstandungsquote im Jahr 2016 von 33,4 % auf 29,7 % gesunken. Die Beanstandungen sind nach wie vor auf einem hohen Niveau und die Überwachungen werden 2017 im gleichen Ausmaß beibehalten. Anzahl der Überwachungen Anzahl der Beanstandungen % - Anteil ,7

20 17 ÜBERWACHUNGEN NACH DEM MEDIZINPRODUKTEGESETZ Nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) müssen Betreiber von medizinischen Einrichtungen die gesetzlichen Vorschriften der M edizinprodukte- Betreiberverordnung (M PBetreibV) und des Eichrechtes beachten. Danach sind die Betreiber verpflichtet, bei bestimmten Medizinprodukten mit Messfunktion 1 regelmäßig und fristgerecht messtechnische Kontrollen (MTK) durchführen zu lassen. Die Fristen sind in der Anlage 2 der MPBetreibV festgelegt. Bei diesen Medizinprodukten wird unter anderem geprüft, ob die Fehlergrenzen eingehalten werden. Zusätzlich hat der Betreiber für bestimmte Medizinprodukte mit Messfunktion auch ein M edizinproduktebuch und ein Bestandsverzeichnis zu führen. Die Betreiber von medizinischen Laboratorien sind verpflichtet, die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) anzuwenden und einzuhalten. Unabhängig davon, ob das medizinische Labor in einem Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt unterhalten wird, muss das Labor ein Qualitätsmanagement nach den Vorgaben des Teil A der RiliBÄK eingeführt haben. Werden bei Blut-, Urin- oder Liquorproben von Patienten Analyte quantitativ bestimmt, müssen müssen interne Qualitätskontrollen mit Kontrolllösungen durchgeführt sowie an externen Ringversuchen teilgenommen werden. Diese Anforderungen sind im speziellen Teil B1 der RiliBÄK zu finden. Sie gelten auch bei quantitativen M essungen bei der Ausübung von patientennaher Sofortdiagnostik beispielsweise in Krankenhausstationen, wobei hier die vorgeschriebene Kontrollhäufigkeit bei der internen Qualitätssicherung im Vergleich zum medizinischen Laboratorium deutlich geringer ist. Die MPG-Überwachungen wurden durch das EBBW bei Betreibern aus Bereichen wie Arzt-praxen, Altenheimen, Krankenhäusern, Labor-ärzten oder Hörgeräteakustikern durchgeführt. Ein Ergebnisvergleich mit den vergangenen Jahren zeigt, dass die Anforderungen des MPG bezüglich der vorgeschriebenen messtechnischen Kontrollen oft nicht beachtet werden. Die medizinischen Laboratorien haben die vielschichtigen An-forderungen der RiliBÄK zwar weitgehend umgesetzt, dennoch sind häufig Abweichungen im Detail festzustellen, die beanstandet werden müssen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine kontinuierliche Überwachung von Betreibern auch im Jahr 2017 erforderlich ist. 1 Blutdruckmessgeräte, Messgeräte zur Ermittlung der Körpertemperatur, Ergometer, Audiometer, Tonometer zur Überprüfung des Augeninnendrucks und Dosimeter ERGEBNIS DER ÜBERWACHUNGEN (NACH BETREIBERN) VOR ORT: Beanstandungen Bereich Anzahl Anzahl Prozent Medizinprodukte mit Messfunktion QMS (Teil A der RiliBÄK) Med. Laboratorien (Teil B1 der RiliBÄK) POCT Messplätze (Teil B1 der RiliBÄK)

21 18 SCHWERPUNKTAKTIONEN Im Rahmen der metrologischen Überwachung wurden zur Erhöhung des Verbraucherschutzes Kontrollen bei verschiedenen Messgerätearten sowie bei Instandsetzerbetrieben vorgenommen. Diese Aktionen erfolgen insbesondere dort, wo das Risikopotenzial auf Manipulationen besonders hoch ist oder das Messgerät einem besonders hohen Verschleiß unterliegt. Die Feststellungen bei den Schwerpunktaktionen belegten im Jahr 2016 erneut, dass diese zusätzlichen Kontrollaktionen sehr wichtig sind. So wurden im vergangenen Jahr u.a. folgende Schwerpunktaktionen durchgeführt: INSTANDSETZERBETRIEBE Während der Eichfrist eines Messgerätes kann es an diesem zu Störungen kommen, die eine Reparatur notwendig machen. Allerdings endet die Eichfrist des Messgerätes bei einem solchen Eingriff. Ist die Reparatur im Rahmen einer Instandsetzung durch einen Instandsetzerbetrieb erfolgt und wurden die entsprechenden Bedingungen eingehalten, endet die Eichfrist nicht vorzeitig. Somit kann das M essgerät weiterhin im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Damit es von Seiten der Instandsetzer zu keinen dem Eichrecht nicht konformen Eingriffen an Messgeräten kommt, müssen sich diese von der Eichaufsichtsbehörde anerkennen und regelmäßig überwachen lassen. Hierzu wurden von den Eichämtern in Baden- Württemberg im Jahr 2016 gut 20 % der hier anerkannten Instandsetzerbetriebe aufgesucht und überwacht. Hierbei wurden bei insgesamt 16 Instandsetzerbetrieben Mängel festgestellt. Am häufigsten kam es zu Änderungen des für Instandsetzungen berechtigten Personals und der Einstellung des Instandsetzerbetriebes, ohne dass die Eichaufsichtsbehörde hierüber informiert wurde. Kennung der zuständigen Behörde BW Nummer des Instandsetzers No Datum der Instandsetzung und Namenskürzel des Mitarbeiters, der die Instandsetzung vorgenommen hat

22 19 FAHRZEUGWAAGEN Im Jahre 2015 wurde eine lokal begrenzte Schwerpunktaktion durch die Eichämter Karlsruhe sowie Ulm-Dornstadt im Bereich der noch gültig geeichten bzw. durch den Hersteller in Verkehr gebrachten Fahrzeugwaagen durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgten unangemeldet, um festzustellen, ob die Anforderungen an die Verwendung eingehalten wurden oder eventuell Manipulationen vorlagen. Von den überprüften 73 Waagen wurden ca. 10 Prozent aufgrund eines Überschreitens der Verkehrsfehlergrenzen beanstandet. Im Jahre 2016 wurde eine weitere Schwerpunktaktion bei 56 Fahrzeugwaagen durch die Eichämter Albstadt sowie Ravensburg durchgeführt. Dabei wurden ca. 9 Prozent beanstandet. HAUSMÜLLVERWIEGUNG In den Jahren 2014 bis 2016 wurde von den Eichaufsichtsbehörden aus BW, BB, HE, NW und ST eine Schwerpunktaktion (SPA) im Bereich Hausmüllverwiegung durchgeführt. Einbezogen in die SPA waren Messgeräte (Waagen) zur Bestimmung von Gewichtswerten, die als Basis für die Erhebung von Gebühren/Entgelten bei der Entsorgung von Hausmüll, dienen. Die Gründe für die Schwerpunktaktion beinhaltete unter anderem folgende Punkte: Beschaffenheit der eingesetzten Messgeräte und deren Messrichtigkeit Verwendung der Messgeräte bezüglich z.b. Mindestlast, Speicherung, usw. - Weiterverarbeitung der Messwerte und Rechnungserstellung Mitarbeiter bei der Prüfung einer Fahrzeugwaage TANKWAGEN In Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr und der mobilen Kontrollgruppe der Verkehrspolizei wurden an 135 Tankwagen die M essanlagen kontrolliert. Die Kontrollen fanden auf Betriebshöfen, an Tanklagern sowie auf Autobahnen/Bundesstraßen statt. Von den überprüften Messanlagen für Benzin, Diesel und Heizöl, die in den Tankwagen installiert sind, wurden 21,5 Prozent beanstandet. Im Rahmen dieser Beanstandungen wurde eine Messanlage mit dem Verdacht auf Manipulation aufgefunden. Zudem waren neben Kundenbeanstandungen auch Erfahrungen anderer Bundesländer im Bereich der Abfallverwiegung von Bedeutung. Insgesamt wurden 21 Kommunen stichprobenartig überprüft. Neben der Kontrolle der von den Entsorgungsunternehmen eingesetzten 25 selbsttätig arbeitenden fahrzeugmontierten Waagen wurden insgesamt 475 Verwiegungen überprüft und auf den Abrechnungen nachvollzogen. Dabei kam es bei der Beschaffenheitsprüfung der Messgeräte zu zwei Beanstandungen. Bei der Kontrolle der Verwiegungen kam es zu einer Beanstandungsquote von ca. 20 %, wobei in ca. 15 % der Fällen das Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen (sowohl zu Gunsten, als auch zu Ungunsten der Gemeinden) und in weiteren ca. 5 % eine falsche Verwendung der Messwerte (unterhalb Mindestlast, usw. ) beanstandet wurden.

23 20 MEDIZINPRODUKTE MIT MESSFUNKTION Bei einigen Medizinprodukten mit Messfunktion wie Blutdruckmessgeräten, Augentonometern, Audiometern usw. ist in regelmäßigen Abständen eine messtechnische Kontrolle durchzuführen, um eine dauerhafte M esssicherheit zu gewährleisten. Dies ist wichtig, da auf der Basis der M essergebnisse in vielen Fällen ärztliche Therapiemaßnahmen eingeleitet werden. Nachdem die Ärzte schon seit vielen Jahren kontrolliert und dabei immer noch erhebliche M issstände festgestellt wurden, wurde die Ärztenachschau im Jahr 2016 erneut als Schwerpunktaktion durchgeführt. In 406 Arztpraxen wurde kontrolliert, ob deren Messgeräte regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Dabei ergab sich eine relativ hohe Beanstandungsquote von 38,4 %; bei 152 Ärzten musste sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden (37,4 %). Festgestellte Mängel wurden vor Ort besprochen und auf umgehende Abhilfe mit entsprechendem Nachweis hingewirkt. Dies zeigt, dass eine ständige Überwachung erforderlich ist, damit die Vorschriften zum Schutze der Patienten eingehalten werden. Blutdruckmessgerät AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Verstöße gegen eichrechtliche Vorschriften stellen zumeist Ordnungswidrigkeiten dar, die der Landesbetrieb bei einfacheren Vergehen mit einer Verwarnung oder bei erheblichen Verstößen mit einem Bußgeld ahndet. Im Geschäftsjahr 2016 wurden insgesamt wegen 209 Vergehen Verwarnungsgelder über ausgesprochen. In 475 Fällen wurden Bußgeldverfahren im Gesamtbetrag von eingeleitet. Insgesamt wurden im Jahr 2016 (mit den Überhängen aus dem Jahr 2015) 14 Fälle an die Staatsanwaltschaft Tübingen weitergeleitet, in 5 Fällen fand bisher eine Verhandlung statt, in 2 Fällen steht eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen noch aus. Im Bereich der Fertigpackungen war für das Jahr 2016 noch keine Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz möglich, da durch das Inkrafttreten des MessEG und der M essev kein Bezug auf den entsprechenden Paragraphen möglich war. Das Problem ist aber bekannt und es wird an einer Lösung gearbeitet. Die Anteile der Bußgeldverfahren verteilen sich wie folgt: Tätigkeit / Arbeitsbereich Zahl der Bußgeldverfahren % - Anteil Messgeräte ,6 Medizinprodukte Instandsetzer Brutto für Netto ,7 7,4 Sonstige 9 1,9

24 21 DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (BENANNTE STELLE) 0103 Im Jahr 2016 unterhielt das EBBW eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mit der Kennnummer Die Benennung umfasst die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) und 2014/32/EU über Messgeräte (MID). Seit ist die KBS auch berechtigt Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Messund Eichgesetz (MessEG) für national geregelte Messgeräte durchzuführen. Die Konformitätsbewertungsstelle im EBBW ist für folgende Verfahren notifiziert: Richtlinie 2014/ 31/ EU (NAWI) Nichtselbsttätige Waagen Modul D Nichtselbststätige Waagen Modul F/F1 Richtlinie 2014/ 32/ EU (MID) MI-001 (Wasserzähler) MI-002 (Gasmessgeräte) MI-003 (Elektrizitätszähler) MI-004 (Wärmezähler) MI-005 (Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser) MI-006 (Selbsttätige Waagen) MI-007 (Taxameter) MI-008 (Maßverk., Verkörperte Längenmaße, Ausschankmaße) MI-009 (Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen) MI-010 (Abgasanalysatoren) Modul F Modul F Modul F Modul F Modul F Modul D, Modul F, Modul F1 Modul F Modul F1, Modul A2 Modul F, Modul F1 Modul F Modul A2: Konformitätserklärung auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle, ergänzt durch überwachte Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen, durch eine KBS Modul F: Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte Modul D: Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für die Produktion Modul F1: Konformitätserklärung auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

25 22 MessEG Länge oder Kombinationen von Längen Masse Temperatur Druck Volumen Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität Wärmemenge Dichte, Massenanteil, Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von Flüssigkeiten Dichte, Massenanteil, Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von anderen Medien Sonstige Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder Gasen Schalldruckpegel und daraus abgeleitete Messgrößen Messgrößen im öffentlichen Verkehr Dosis ionisierter Strahlung Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul A1, Modul A2, Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F Modul F, Modul F1 Modul F, Modul F1 Glas nach Konformitätsbewertungsverfahren

26 23 ÜBERSICHT DER VERFAHREN Diese unabhängige Stelle bearbeitet nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), QM - Verfahrensregelungen und der Entgeltregelung die entsprechenden Aufträge von M essgeräteherstellern Im Jahre 2016 wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Verfahren und Einzelaufträge zur Konformitätsbewertung im Auftrag der Hersteller durchgeführt: Richtlinie 2014/ 31/ EU (NAWI) Anzahl Modul D 12 Modul F/F1 731 Richtlinie 2014/ 32/ EU (MID) Anzahl Modul D MI Modul F / F1 MI MI MI MI

27 24 MessEG Anzahl Anwendungsbereiche Modul F / F1 Länge oder Kombinationen von Längen Masse 15 Temperatur 0 Druck Volumen 558 Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität 0 Wärmemenge Dichte, Massenanteil, Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von Flüssigkeiten Dichte, Massenanteil, Massenkonzentration oder Volumenkonzentration von anderen Medien Sonstige Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder Gasen Schalldruckpegel und daraus abgeleitete Messgrößen Messgrößen im öffentlichen Verkehr Dosis ionisierter Strahlung Druckmanometer nach MessEG Konformitätsbewertungsverfahren

28 25 3-LÄNDER-KOOPERATION Bei einer Sitzung am 14./ in Darmstadt zogen die Vertreter der zuständigen Landesministerien und Eichbehörden aus Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz eine positive Bilanz der Zusammenarbeit im staatlichen M ess- und Eichwesen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung arbeiten die Eichbehörden dieser drei Bundesländer seit 2013 zusammen, um Synergieeffekte zum Nutzen der Bürger, der Wirtschaft und der Landesverwaltungen zu erzielen. Erfolge wurden in der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Ausbildung von Eichbeamten, der gegenseitigen Nutzung und Beschaffung von Prüfausrüstungen und dem abgestimmten Leistungsangebot erzielt. In diesen Bereichen konnten die finanziellen und personellen Aufwendungen reduziert werden bei gleichbleibend hohem Verbraucherschutz. Neben der Verringerung der Kosten ist ein w eiterer Eckpfeiler der Kooperationsvereinbarung der kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Bezug auf die Einhaltung der Schutzziele, des Dienstleistungsangebotes, der Kundenzufriedenheit und des Qualitätsmanagements der Eichbehörde. In einem internen Kooperationsbericht werden alle Felder der Zusammenarbeit und die Zielsetzungen umfassend beleuchtet und den zuständigen Stellen in der jeweiligen Landesverwaltung zur Abstimmung vorgelegt. Aufgrund der positiven Auswirkungen der Kooperation in den letzten Jahren wird seitens der Landesministerien aus Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz einer Weiterführung und Intensivierung der Zusammenarbeit ausdrücklich zugestimmt. AUSBILDUNG Im Rahmen der 3-Länder-Kooperation findet regelmäßig die gemeinsame Ausbildung von neuen M itarbeitern statt. Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem gemeinsamen Ausbildungsplan der Kooperationspartner. Durch die gemeinsame Ausbildung und die hierdurch entstehenden Verbindungen wird bereits frühzeitig der Grundstein für eine weitergehende Kooperation der Länder gesetzt. In der folgenden Tabelle sind die Teilnehmerzahlen der letzten Jahre an den gemeinsamen Ausbildungsmaßnahmen im mittleren und gehobenen Dienst dargestellt. Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Hessen Saarland Teilnehmer Im Jahr

29 26 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Im Jahr 2016 gab es mehrere Fernseh- und Hörfunkbeiträge sowie Berichte in Zeitungen und Onlineportalen. Zu erwähnen sind hierbei die im Januar und im Juli ausgestrahlten Fernsehberichte über die Tätigkeiten des Beschussamtes in Ulm und die Tätigkeiten des Eichamts im Verbraucherschutz bei der Eichung von Tankstellen und der Überprüfung von Fertigpackungen. Auch im direkten Kontakt zum Bürger klärt das EBBW über seine Tätigkeiten auf. So waren die Kolleginnen und Kollegen des Eichamtes Albstadt mit einem Stand beim Tag der Technik an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen vertreten. Neben den Besuchergruppen, die sich über die Arbeit des Beschussamts informieren, war das Beschussamt mit einem Stand auf der Messe Jagd und Fischerei in Ulm vertreten. Durch die regelmäßige Teilnahme der Eichämter am girls-day und das hierdurch entstehende Medieninteresse wird die wichtige Aufgabe des EBBW im Verbraucherschutz nicht nur der Nachwuchsgeneration sondern auch der Öffentlichkeit vermittelt. Zu den einzelnen Themenbereichen werden unterjährig anlassbezogen Pressemitteilungen zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. PRESSEFAHRT 2016 Tue Gutes und rede darüber - Kollegen der Abteilung 10 stellen ihre Tätigkeiten im Verbraucherschutz der Presse vor. Im Rahmen einer Pressefahrt am 19. Juli 2016 stellen Kollegen der Abteilung 10 - Eich- und Beschusswesens Baden-Württemberg (EBBW), die Eichung von Zapfsäulen an Tankstellen und die Kontrolle von Fertigpackungen mehreren Journalisten von Fernsehen, Zeitung und Radio vor. Zur Eröffnung begrüßt Herr RP Dr. Schmidt alle Anw e- senden. 10 Uhr: Jet-Tankstelle in Albstadt-Lautlingen Aufmerksam hören ca. 15 Journalisten den Ausführungen unseres Kollegen Falk Seidel (Referat 102) zu. Als Sachgebietsleiter für Volumenmessgeräte erläutert und demonstriert er, wie die Zapfsäulen an einer Tankstelle geprüft werden. Unterstützt wird er dabei von Harald Stein (Referat 105.1). Als Fachmann des Eichamtes Albstadt weiß er genau was zu tun ist die Eichung von Tankstellen ist eine seiner Hauptaufgaben. Zuerst werden die Komponenten der Anlage auf ihre Beschaffenheit geprüft. Das ist wichtig, um Manipulationen zu entdecken, erklärt Harald Stein. Danach führen die Beiden eine messtechnische Prüfung durch. Es werden unterschiedliche Mengen an Kraftstoff in die Prüfkolben abgefüllt. Harald Stein führt die messtechnische Prüfung durch Harald Stein überprüft, dass die getankte Menge nicht mehr als 0,5 % sowohl nach oben als auch nach unten abweicht. Im vorliegenden Fall war alles in Ordnung und das Eichkennzeichen kann aufgebracht werden. Insgesamt wurden vergangenes Jahr ca Zapfsäulen von den Kollegen des EBBW untersucht. Von den geprüften, waren ca. 500 Zapfsäulen zu beanstanden, so Falk Seidel. Beim Verkauf von Kraftstoffen an Tankstellen werden in Deutschland jährlich mehrere M illiarden Euro umgesetzt. Entsprechend wichtig ist, dass die M essgeräte richtig sind und regelmäßig geprüft werden, um die Verbraucher zu schützen.

30 27 12:00 Uhr: Eichamt Albstadt Peter Schönleber, Leiter des Eichamts Albstadt begrüßte die Teilnehmer der Pressefahrt. Zur Stärkung bietet er allen eine Brezel und einen Kaffee an. Dabei werden die noch offenen Fragen des Vormittags besprochen. 12:30 Uhr: Labor für Fertigpackungen Andreas Fritz (Referat 104), Sachgebietsleiter für Fertigpackungen, erklärt zunächst anhand einer Präsentation die Aufgaben bei der Überprüfung von Fertigpackungen. Da heutzutage eine Vielzahl von Produkten für den täglichen Bedarf, bereits fertig verpackt in den Handel kommt, ist es wichtig die darauf angegebene Menge zu überprüfen. Das Eich- und Beschusswesen kontrolliert zum Beispiel den Inhalt von abgepackter Wurst, von Kosmetika aber auch von Farben im Baumarkt, so Fritz. Nach den allgemeinen Erläuterungen führt Frank Mierse (Referat 105.1) vom Eichamt Albstadt, die messtechnische Prüfung von Reinigungsmitteln durch. Er stellt die Produkte nacheinander auf die Waage um das Gewicht zu bestimmen Anschließend wird die Dichte der Flüssigkeit ermittelt. Mit diesen beiden Werten errechnet Frank Mierse das Volumen und bewertet ob jede einzelne Packung, die zugelassene Fehlergrenze einhält. Im Jahre 2015 führte das EBBW insgesamt ca Proben bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge durch. Dabei ergab sich eine Beanstandungsquote von 12,8 %. Im Jahr 2014 lag die Beanstandungsquote bei annähernd gleicher Prüfdichte noch bei 10,8 %. 14:30 Uhr: Abschluss der Pressefahrt Eine gelungene Pressefahrt wird von Herrn RP Dr. Schmidt mit einer Rede beendet. Sein Dank gilt allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen der Abt. 10 und der K-Stelle, deren Engagement dazu beigetragen hat, eine solche Veranstaltung durchzuführen. Die in den darauffolgenden Tagen veröffentlichten Fernsehbeiträge, Zeitungs- und Radioberichte bestätigten diesen Eindruck. Es wurde sachlich richtig und positiv über die Arbeit des Eich- und Beschusswesen im Rahmen des Verbraucherschutzes berichtet. Filmaufnahmen im Fertigpackungslabor durch den SWR

31 28 Verbraucherschutz hautnah erleben! Am 9. November 2016 besuchte eine Abteilung des Kraftsportvereins Untertürkheim e.v. unter dem Motto Verbraucherschutz rund um die Uhr das Eichamt Fellbach. Neben der Eichung und Überwachung von Messgeräten ist die Information und Aufklärung von Verbrauchern eine wesentliche Aufgabe des Eich- und Beschusswesens Baden-Württemberg (EBBW). Die Gäste w aren beeindruckt von den wichtigen und vielseitigen Tätigkeiten des EBBW. Der Leiter des Eichamtes, Herr Mainz, stellte in einer Präsentation dar, dass nahezu jeder Bürger täglich mit eichpflichtigen M essgeräten in Berührung kommt. Bei der Morgentoilette wird das Wasser über einen geeichten Wasserzähler gemessen. Beim Tanken wird der Kraftstoff über eine geeichte Zapfsäule abgegeben. Beim Kauf von Fertigpackungen können sich die Verbraucher darauf verlassen, dass die angegebene Menge auch tatsächlich in der Packung ist. Die Waagen im Einzelhandel werden regelmäßig, alle 2 Jahre, durch das EBBW geprüft und geeicht. Dadurch leistet das Eichwesen einen aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz. Die M itglieder des KV Untertürkheim im Gewichte- Labor. M it der Waage werden 500kg Gewichtstücke geprüft. Bei dem anschließenden Rundgang durch das Eichamt, konnten die Besucher, das Fertigpackungslabor, das Volumenlabor, den Taxenprüfstand sowie die Prüfung von 500 kg- Gewichtstücken, besichtigen. Alle waren sich einig, dass die Bedingungen und die Ausstattung einer modernen, dienstleistungsorientier Behörde entsprechen. Unter diesen Rahmenbedingungen kann Verbraucherschutz rund um die Uhr gewährleistet werden.

32 29 FACHBERICHT Vom Schwarzen Kasten zu intelligenten Messsystemen Einführung neuer Technik bei der Elektrizitätsmessung Im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Städte und Dörfer wurden auch Geräte zur Messung des gelieferten Stroms entwickelt, um diesen verbrauchsgerecht in Rechnung stellen zu können. Heutzutage werden hierzu überwiegend noch Induktionsmotorzähler nach dem Ferraris- Prinzip ( schwarze Kisten ) verwendet, welche über viele Jahre eine sehr genaue Anzeige des verbrauchten elektrischen Stroms ermöglichen. Erfasst werden mit diesen Messgeräten aber in der Regel nur sehr wenige Informationen über das jeweilige Verbrauchsverhalten, im Normalfall nur einmal jährlich bei der Ablesung der Zählerstände durch den Energieversorger. Durch die Energiewende verändern sich jedoch die Anforderungen an die Stromversorger in Deutschland erheblich. War früher die Elektrizitätsversorgung im Wesentlichen nur auf eine Stromrichtung ausgerichtet, dem Strombezug des Kunden vom Versorgungsunternehmen, so müssen die Netzbetreiber zunehmend auch mit bidirektionalen Stromflüssen zurechtkommen, wie z. B. der Einspeisung aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen in die Versorgungsnetze. Um die Auslastung der Netze effizient steuern zu können, ist eine modernere Messtechnik notwendig, welche dann durch die Einbindung in moderne Kommunikationswege den Versorgungsunternehmen zeitnah wichtige Informationen über Energieverbrauch und Energieeinspeisung in den Versorgungsnetzen liefern kann. Der Verbraucher erhält durch die neue Technik präzisere Informationen über sein Verbrauchsverhalten sowie Zugang zu künftigen variablen Abrechnungstarifen. Der Gesetzgeber hat im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, ein Rollout für diese neue Messtechnik in einem Stufenkonzept vorgesehen. Dies beinhaltet u. a. den Einbau von modernen Messeinrichtungen ( Smart-Meter ) und von Smart-M eter-ateways. Unter einer modernen Messeinrichtung ist im Wesentlichen ein elektronischer Stromzähler zu verstehen, der über ein Smart-M eter-gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Dass Smart-Meter-Gateway soll nach derzeitigem Stand als eichpflichtige Zusatzeinrichtung den Regelungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen. Aus diesem Grund wurden für das Smart-Meter- Gateways bereits die eichrechtlichen Anforderungen unter Abstimmung der zuständigen Behörden beschrieben. Derzeit wird noch an der Ausgestaltung der eichrechtlichen Prozesse (Inverkehrbringen, Eichung, Befundprüfung) gearbeitet. Das Referat 103 war bzw. ist durch Mitarbeit in den zuständigen bundesweiten Gremien im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen AGME an diesen Prozessen beteiligt. Zur Unterstützung der Versorgungsunternehmen in Baden- Württemberg nimmt das Referat 103 an Feldversuchen zur Erprobung neuer Messtechnik teil. Im Laufe des Jahres müssen dann zusammen mit den ebenfalls betroffenen staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität die neuen Prüfverfahren in der Praxis erprobt werden.

33 30 ANHANG Ein Verzeichnis aller Prüfstellen in Deutschland mit den örtlich zugelassenen Messmöglichkeiten befindet sich in einer Übersicht auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen

34 31 ANSCHRIFT DER BETRIEBSTELLEN DES LANDESBETRIEBS EBBW (2016) Regierungspräsidium Tübingen Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW) -Direktion- Ulmer Straße 227B Stuttgart Telefon: Telefax: Internet: Betriebsstelle Außenstelle Anschrift / Telefon / Beschussamt Ulm Albstraße Ulm-Jungingen Telefon: Telefax: beschussamt@rpt.bwl.de Eichamt Albstadt Schillerstraße Albstadt Telefon: Telefax: eichamt.albstadt@rpt.bwl.de Donaueschingen Hermann-Fischer-Allee Donaueschingen Telefon: Telefax: eichamt.donaueschingen@rpt.bwl.de Eichamt Fellbach Stuttgarter Straße Fellbach Telefon: Telefax: eichamt.fellbach@rpt.bwl.de Eichamt Freiburg Elsässer Straße 2a Freiburg Telefon: Telefax: eichamt.freiburg@rpt.bwl.de Eichamt Karlsruhe Stephanienstraße Karlsruhe Telefon: Telefax: eichamt.karlsruhe@rpt.bwl.de

35 32 Betriebsstelle Außenstelle Anschrift / Telefon / Eichamt Heilbronn Brüggemannstraße Heilbronn Telefon: Telefax: eichamt.heilbronn@rpt.bwl.de Schwäbisch Hall Ringstraße Schwäbisch Hall Telefon: Telefax: eichamt.schwaebisch-hall@rpt.bwl.de Eichamt Mannheim Fahrlachstraße Mannheim Eichamt Ravensburg Kanalstraße Ravensburg Telefon: Telefax: eichamt.mannheim@rpt.bwl.de Telefon: Telefax: eichamt.ravensburg@rpt.bwl.de Eichamt Ulm - Dornstadt Lerchenbergstr Dornstadt Telefon: Telefax: eichamt.ulm-dornstadt@rpt.bwl.de

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