Vertriebspartnervertrag

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1 Vertriebspartnervertrag zwischen center-of-mobile Fliederstr Aurach und Firma: Name: Straße: PLZ/Ort: Tel: Mobil: Geb. Datum: Staatsangehörigkeit: Ausweisnummer: Beruf: Bankverbindung: BLZ: KTO: Steuernummer: (nachfolgen Vertriebspartner genannt) Allgemeine Vertragsbedingungen Die Vermittlung umfasst das gesamte Leistungsspektrum von center-of-mobile, insbesondere Mobilfunkanschlüsse, Festnetzanschlüsse, Strom- und Gasanbieter Wechsel, Internetzugänge, Finanzprodukte, etc. Der Vertriebspartner hat den Kunden zunächst über das zu vermittelnde Produkt umfänglich und wahrheitsgemäß zu informieren. Die Informationspflicht betrifft sowohl die Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten als auch die Vertragsbedingungen insbesondere die Kosten, die bei der Inanspruchnahme der gewünschten Leistung durch den Dienstanbieter entstehen. Bei Vertragsunterschrift überprüft der Vertriebspartner anhand eines Legitimationspapiers die Identität des Kunden.

2 Darüber hinaus überprüft er die Authentizität der Unterschrift durch Vergleich der Unterschrift auf dem Auftrag mit derjenigen auf dem Legitimationspapier. Der Vertriebspartner bestätigt die Richtigkeit aller Angaben mit Einreichung des Auftrags bei center-ofmobile. Die jeweils erforderlichen Legitimationspapiere und weiteres was für die Auftragsabwicklung notwendig ist sind dem jeweiligen Antrag in Kopie beizufügen. Der Vertriebspartner trägt dafür Sorge, dass ein Auftrag vollständig und plausibel ausgefüllt wird. Er leitet diesen im Original mit Anlagen an center-of-mobile weiter. Das Risiko von Verlust der bei per Post versendeten Aufträge trägt der Vertriebspartner. center-of-mobile leitet alle Aufträge schnellstmöglich an die entsprechenden Dienstanbieter weiter. Die Ausführung des Auftrages liegt beim Dienstanbieter und ist dem Einflussbereich von center-of-mobile entzogen. Passwörter und Zugangsdaten für den Zugang zu sind geheim zu halten und dürfen nicht an dritte weiter gegeben werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung. Der Vertriebspartner ist weder zum Inkasso noch zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Dienstanbieters und/oder center-of-mobile berechtigt. Dieser Vertrag erlaubt es dem Geschäftspartner nicht, Logos, Warenzeichen und Namen des Dienstanbieters zu nutzen oder zu führen ohne Ausdrückliche Genehmigung. Sofern center-of-mobile für die Vermittlung von Mobilfunkanschlüssen dem Vertriebspartner Mobilfunkkarten kostenlos zur Verfügung stellt, so bleiben diese Karten solange im Eigentum von center-of-mobile, bis die Karten vom Anbieter aktiviert wurden. Mit der Freischaltung gehen die Karten in das Eigentum des Kunden über. Auf Anforderung hat der Vertriebspartner alle ihm kostenlos zur Verfügung gestellten, noch nicht aktivierten und sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz befindlichen Karten ungeöffnet und unbeschädigt an centerof-mobile zurück zu geben. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Interessen von center-of-mobile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Hierbei ordnet er sein Vergütungsinteresse der Interessenwahrnehmungspflicht gegenüber dem Kunden und center-of-mobile unter. Die Weisungen von center-of-mobile sind zu beachten, soweit hierdurch die Selbständigkeit des Vertriebspartners in ihrem Kerngehalt nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere in folgenden Fällen wird er keine Aufträge annehmen: Der Kunde ist minderjährig Es bestehen Zweifel an der Bonität bzw. Seriosität des Kunden Es liegen Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung der Dienstleistung vor Der Kunde kann sich nicht ordnungsgemäß legitimieren Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der jeweilige Dienstanbieter. Zwischen dem Kunden und center-of-mobile kommen keine vertraglichen Beziehungen zustande. Der Vertriebspartner ist nach vorheriger schriftlichen Zustimmung durch center-of-mobile berechtigt, für die Vermarktung Untervertriebspartner einzusetzen. In diesen Fällen trägt der Vertriebspartner dafür Sorge, dass der Untervertriebspartner die Bedingungen dieses Vertrages einhält. Für Vertragsverstöße des Untervertriebspartners haftet der Vertriebspartner. Der Vertriebspartner erhält für die von Ihm vermittelten Geschäfte eine Provision. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der Vergütungsliste von center-of-mobile in der jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision gültigen Fassung.

3 Die in der jeweils aktuellen Vergütungsliste niedergelegten Provisionen werden von center-of-mobile nach billigem Ermessen einseitig festgesetzt. Insoweit gilt 315 BGB. Der Geschäftspartner kann die jeweils aktuelle Vergütungsliste unter einsehen oder erhält dies in schriftlicher Form oder Mail. Die Provision wird fällig, sobald ein Vertrag zwischen dem vermittelten Kunden und dem Dienstanbieter zustande gekommen ist und der Dienstanbieter eine ordnungsgemäße und unwiderrufliche Zahlung an center-of-mobile geleistet hat. Unwiderruflich wird die Zahlung an center-of-mobile nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist des 195 BGB. center-of-mobile rechnet die Provisionen des Vertriebspartners zeitnah ab. Die Abrechnung wird jeweils per Mail versandt. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Vertriebspartner unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung schriftlich zu machen. Tut er dies nicht, so gilt die Abrechnung als anerkannt. Steht fest, das der Kunde nicht oder nicht vollständig leistet, so entfällt der Anspruch auf Provision in Höhe der nicht erbrachten Leistung durch den Dritten. Bereits empfangene Beträge sind zurück zu gewähren. Dies gilt sinngemäß in Fällen, in denen der Dienstanbieter aus Gründen, die nicht von center-of-mobile zu vertreten sind, an center-of-mobile keine Provision leistet. Nach Beendigung des Vertrages hat der Vertriebspartner keinen Anspruch mehr auf Provisionen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht entstanden waren. Der Vertriebspartner hat die ihm bekannt gemachten Kundendaten vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt Personenbezogene Daten zu speichern. Nach Übermittlung von Verträgen an den Dienstanbieter sind nachträgliche Änderungen und/oder Stornierungen ohne zusätzliche Kosten nicht mehr möglich. Alle Informationen und Daten die Sie erhalten und im laufe der Partnerschaft mitbekommen unterliegen dem Betriebsgeheimnis. Diese gilt ab Unterzeichnung des Vertriebspartnervertrages bis auf unbestimmte Zeit und auch noch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages. Es darf keinerlei Eigenwerbung oder Werbung für andere Produkte und Firmen gemacht werden. Auch eigene Visitenkarten oder anderes Werbematerial als das von center-of-mobile zur Verfügung gestellte oder vorher schriftlich genehmigt darf nicht verteilt oder in Umlauf gebracht werden. Es dürfen ausschließlich Produkte von center-of-mobile vermarktet und Angeboten werden. Auf Wunsch können alle Produkte die Sie vertrieben möchten aufgenommen werden. Jeder erhält ein bestimmtes Gebiet zugeteilt für die Vermarktung von LTE. Auf dieses Gebiet erhält der Vertriebspartner soweit wie möglich Gebietsschutz. Dieser gilt auch für Folgeaufträge die daraus resultieren. Die komplette Ausstattung wie Netbook, Stick, SIM, Kleidung ist und bleibt Eigentum von center-of-mobile ist somit pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung oder Verlust zu ersetzen und bei Beendigung der Vermarktung uns umgehend wieder auszuhändigen. Die SIM Karte darf ausschließlich zur Vorführung oder Auftragsabwicklung genutzt werden. Jeder Verstoß wird mit mindestens 500,- Euro je Einzelfall und bis zu ,- Euro geahndet. Sollten wir einen Verstoß feststellen werden alle Forderungen direkt mit noch nicht ausbezahlten Provisionen verrechnet und der Vertriebspartnervertrag ist mit sofortiger Wirkung erlöschen. Des weiteren behalten wir uns das Recht einer Strafanzeige vor.

4 Alle Provisionen werden ohne MwSt. ausbezahlt. Der Vertriebspartner kann sich alle Provisionen auch mit MwSt. auszahlen lassen muss aber hierfür eine Bestätigung vom jeweils zuständigen Finanzamt vorlegen. Jeder Vertriebspartner ist für die Abführung der Steuern selbst verantwortlich. Auf die Steuerpflicht der Provision wurde der Empfänger hingewiesen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von 1 Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von 2 Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zu Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Falls eine oder mehrere Vertragsbestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die den Vertragszweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ansbach Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Vertriebspartner erklärt sich mit seiner Unterschrift mit allen Einzelheiten des Vertriebspartnervertrages einverstanden. Aurach, den,den center-of-mobile Vertriebspartner Name in Druckbuchstaben

5 Vom Unternehmen habe ich folgende Ausstattung leihweise erhalten: Datum/Unterschrift:

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