Rückblich - Vortragsveranstaltung vom 09. April 2014
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- Lisa Breiner
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1 II / INFOBRIEF Rückblich - Vortragsveranstaltung vom 09. April 2014 Erbrecht u. Vorsorgemaßnahmen Verkehrs- und Arbeitsrecht Wir bedanke uns für Ihr großes Interesse und stehen für ergänzende Fragen und Anliegen gerne jederzeit zur Verfügung. Ihr Dominik Görtz Rechtsanwalt Aktuelle Rechtsprechung Erbrecht u. Vorsorgemaßnahmen Verkehrs- und Arbeitsrecht Sehr geehrte Damen und Herren, am 09. April 2014 haben wir zu einer Fach- Vortragsveranstaltung mit dem Titel Recht im Alltag an unseren Standort in Stuttgart-Weilimdorf eingeladen. Über 50 interessierten Zuhörern konnten die Rechtsanwälte/innen unserer Kanzlei Frau Beate Rüdlin, Frau Natalia Dinnebier, Herr Matthias Soppa und meine Person einen guten Einblick in die im Alltag relevanten Rechtsgebiete geben. Es war für uns und alle Beteiligte eine tolle und sehr gelungene Veranstaltung. Dabei konnten während und zwischen den Vorträgen zahlreiche Fragen beantwortet und neue Kontakte geknüpft und bestehende Kontakte intensiviert werden. Rechtsprechung Aufklärungspflichten der Banken für kreditfinanziertem beim steuersparenden Erbwerbermodell OLG Frankfurt a. M. v Az.: 1 U 284/11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen über die
2 Risiken des finanzierten Geschäfts nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Aufklärung verpflichtet, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass ihre Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben, und sich nur ausnahmsweise Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben können, wenn etwa die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann. Arglist scheidet aus, wenn der Verkäufer davon ausgehen darf, dass der Käufer den Mangel bzw. die Mangelursachen kennt. Grundstückskaufvertrag gekauft wie gesehen OLG München Urteil v Az.: 20 U 1498/13 Wird in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass das Gebäude in dem sichtbaren und unsichtbaren Zustand am heutigen Tag zu übergeben ist, so ergibt sich daraus, dass der Verkäufer für die gegenwärtigen sichtbaren und unsichtbaren Mängel grundsätzlich nicht haftet, denn diese gehören zu dem aktuellen sichtbaren und unsichtbaren Zustand dazu und sind somit Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit. Hat der Veräußerer versichert, dass das Vertragsobjekt seiner Kenntnis nach nicht durch Asbest verunreinigt ist, so hat er damit nur eine Wissenserklärung abgegeben. Es handelt sich aber nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Erbrecht und Generalvollmacht Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung OLG Schleswig-Holstein Urteil Az.: 3 Wx 75/13 Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testamten gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen anschließend - vor der nachfolgenden Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder -, der Längstlebende solle "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen können", spricht angesichts des nicht eindeutigen Wortlauts und fehlender Anhaltspunkte außerhalb des Testaments die systematische Stellung dieses Satzes im Gefüge des Testaments dafür, dass nur eine lebzeitige Verfügungsfreiheit gemeint ist und dem Längstlebenden nicht das Recht eingeräumt werden soll, die wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung zu ändern. 2
3 Auslegung eines Erbvertrags von Eheleuten mit Pflichtteilsstrafklausel und ohne Schlusserbeneinsetzung OLG Düsseldorf Urteil v Az.: 3 Wx & 64/13 Enthält eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung zwar eine Pflichtteilsstraf-klausel, aber keine Einsetzung von Schlusserben und ergibt sich aus der Auslegung der Klausel und aller maßgeblichen Umstände der Errichtung nicht, ob die Eheleute über den im Erbvertrag verbalisierten Regelungsgehalt hinaus den Willen zu einer Schlusserbeneinsetzung gehabt haben, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Erblasser nur den Strafcharakter der Pflichtteilsstrafklausel als Inhalt ihrer letztwilligen Verfügung wollten, nicht aber eine Schlusserbeneinsetzung ihrer Kinder. Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht BGH Urteil v Az.: XII ZB 206/13 Zwar steht eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, sofern gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet, weil der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint. Mieterhöhungsverlangen durch Käufer vor Eigentumsumschreibung BGH Urteil v Az.: VIII ZR 203/13 Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde. Beendigung des Gewerberaummietvertrages BGH Urteil v Az.: XII ZR 76/13 Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. 3
4 zahlungsunfähig war und der Arbeitnehmer dies wusste. Vielmehr muss das Indiz der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Kenntnis einzelfallbezogen auf seine Beweiskraft hin geprüft werden. Das gilt sowohl für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners als auch für die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon. Bei Zahlungen im Rahmen eines Bargeschäfts oder in bargeschäftsähnlicher Lage ist darauf zu achten, dass die Vorsatzanfechtung nicht über ihren Normzweck hinaus ausgedehnt und dass dem Stufenverhältnis von 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 133 InsO Rechnung getragen wird. Arbeitsrecht Görtz Rechtsanwälte Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Entschädigung nach freiem Ermessen BAG Urteil v Az.: 10 AZR 243/13 Wird bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot die Höhe der Entschädigung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt, ohne dass eine Mindesthöhe isv. 74 Abs. 2 HGB vereinbart wird, ist das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer unverbindlich. 133 InsO Bargeschäft subjektive Voraussetzungen BAG Urteil v Az.: 6 AZR 345/12 Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind nicht stets schon dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber 4
5 Kontakt zu Görtz Rechtsanwälte: Stuttgart: Mittlerer Pfad Stuttgart 0711 / (Sekr.) 0711 / (Fax) ra@goertz-kanzlei.de Heilbronn: Südstraße Heilbronn 5
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