Altersarmutsvermeidung als Problemverstärker? Reformoptionen und ihre Konsequenzen

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1 Altersarmutsvermeidung als Problemverstärker? Reformoptionen und ihre Konsequenzen Prof. Dr. Gerhard Bäcker Universität Duisburg-Essen Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ)

2 Bild-Zeitung Altersarmut kommt wie ein Tsunami Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband Auf uns rollt eine Lawine der Altersarmut zu Vermeidung von Altersarmut: Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung? Mindestrente, Garantierente, solidarische Lebensleistungsrente Leistungsanspruch oberhalb des Niveaus der Grundsicherung

3 I. Niedrigrenten Niedrigrenten = Frauenrenten Niedrigrenten = Erwerbsminderungsrenten Niedrigrenten = Renten von Selbstständigen

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7 Niedrigrenten kein zwingender Indikator für Altersarmut - bei einer Person können mehrere Alterseinkommen zusammen fallen (Kumulation), - das niedrige Alterseinkommen der einen Person kann durch ein höheres Alterseinkommen einer anderen Person im Haushalt ausgeglichen werden

8 II. Was ist Einkommensarmut? Unterschiedliche Armutskonzeptionen und Messverfahren (I) Einkommensarmut: = weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens (II) Einkommensarmut - Grundsicherungsniveau: Unterschreiten oder Erreichen der Grundsicherungsschwelle (Regelleistung plus Kosten der Unterkunft, regional hoch unterschiedlich) Festlegung eines Schwellenwertes, einer Armutsgrenze: Stets eine normative Entscheidung

9 Bezugsgröße: Haushaltseinkommen Sämtliche Einkommen, die von den Personen im Haushalt bezogen werden: neben Alters- u. Hinterbliebenenrenten aus der GRV auch Betriebs- u. Leibrenten, (Alters)Vermögenseinkünfte, Erwerbseinkommen, Wohngeld

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11 III. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

12 Empfängerquoten von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in % der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, am Jahresende Voll erwerbsgemindert: Jahre Frauen Männer Insgesamt 0,8 1,0 1, Jahre + 2 Monate u. älter Frauen Männer Insgesamt 2,7 3,0 3,3 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 3,0 2,5 2, ,5 2,8 65 Jahre bzw. Regelaltersgrenze u. älter 3,0 1,5 1,0 0,5 0,0 1, Jahre bzw. Regelaltersgrenze 0,9 1,0 0,7 0, Quelle: Statistisches Bundesamt (2016), Genesis online

13 Es gibt nicht das Grundsicherungsniveau: hohe regionale Abweichungen

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16 IV. Altersarmut, gemessen an der Einkommensverteilung - Armutsrisikoquoten

17 V. Vorläufiges Fazit Einkommensarmut im Alter durchaus verbreitet und gestiegen aber keine Massenerscheinung Die lohn- und beitragsorientierte Gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Grundprinzip der Teilhabeäquivalenz hat sich bislang durchaus als erfolgreich in der Armutsbekämpfung erwiesen! Allerdings: Dunkelziffer Altersarmut erweist sich als dauerhafte Armutslage, geringe Möglichkeiten der aktiven Veränderung Die Gegenwart lässt sich nicht einfach in die Zukunft verlängern

18 VI. Ein Blick in die Zukunft: Steigendes Armutsrisiko Zangenwirkung von externen und internen Risikofaktoren Externe Risiken: Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt Ausbreitung des Niedriglohnsektors Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse: Minijobs Anhaltende (Langzeit)Arbeitslosigkeit Durchbrochene Erwerbs- und Versicherungsbiografien, Leiharbeit, Befristung Teilzeitarbeit im unteren Stundensegment Zunahme von selbstständiger Beschäftigung ohne Absicherung

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21 Interne Risiken: Einschränkung der Schutzwirkung der Rentenversicherung unzureichende Absicherung von ALGII-Empfängern Rentenabschläge unzureichende Absicherung von (Solo) Selbstständigen und kontinuierliche Absenkung des Rentenniveaus Abkoppelung der Rentenanpassung von der Lohnentwicklung (Riester-Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor) Ergebnis: Die persönlichen Entgeltpunkte entwickeln sich rückläufig und verlieren an relativem Wert Wertverlust auch bei den Leistungen des Solidarausgleichs

22 44,5 43,0 47,7 48,0 47,9 46,5 55,0 53,9 52,9 52,6 52,0 51,6 Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern Netto-Standardrente vor Steuern (45 Versicherungsjahre) in % des durchschnittlichen Jahresentgelts 60 Vorausberechnung Niveausicherung 2030 Quelle: Daten bis 2008: Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen 2012 Daten ab 2008: Bundesregierung, Rentenversicherungsbericht 2016

23 Durch die Doppelwirkung der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und der Leistungsveränderungen in der Rentenversicherung werden niedrige Renten in Zukunft häufiger auftreten, bei Erwerbsgeminderten, Arbeitnehmern in atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnissen, Niedrigqualifizierten, gesundheitlich Beeinträchtigten, Langzeitarbeitslosen und Versicherten aus den neuen Bundesländern

24 Aber auch: Gegenläufige Trends für aktuelle Anwartschaften Rückläufige Arbeitslosigkeit Anhaltend steigende Frauenerwerbsbeteiligung Steigende Alterserwerbstätigkeit, späterer Renteneintritt Rückläufige Abschläge Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten

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26 Überschneidung heißt nicht: in jedem Fall Leistungsanspruch Aber: Renten auf oder unterhalb Grundsicherungsniveau führen zu einem Legitimations- und Akzeptanzproblem der Rentenversicherung Trotz langjähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung und Beitragszahlungen erreicht die individuelle Rente noch nicht einmal das Grundsicherungsniveau: Beispiele: Versicherungsjahre mit Rente oberhalb Grundsicherung - Durchschnittsverdiener (100 %): heute: 28,6 Jahre, 2030: 32,0 Jahre; 2045: 32,8 Jahre - unterer Verdienst (70%): heute: 40,8 Jahre; 2030: 45,3 Jahre; 2045: 46,8 Jahre

27 Beitragsjahre Überschneidung von Grundsicherungsbedarf und Rente bei sinkendem Rentenniveau nach Entgeltposition und Beitragsjahren, Lesehilfe: Ein Durchschnittsverdiener (Entgeltposition 100%) braucht im Jahr 2015 (Rentenniveau 47,7%) 28,6 Jahre, um eine Rente in Höhe der durchschnittlichen Grundsicherung von 747 Euro zu erhalten. Im Jahr 2025 (Rentenniveau 46,5 %) sind es 29,3 Jahre und 2045 (Rentenniveau 41,6%) 32,8 Jahre. Ein Niedrigverdiener (Entgeltposition 50%) braucht dafür 56,9 Jahre in 2015, 58,7 Jahre in 2025 und 65,6 Jahre in ,8 32,0 29,3 28,6 36,4 35,2 32,6 31,7 29, ,0 36,7 35,7 32,8 26,2 100% 90% 80% 70% 60% 50% 46,8 45,3 42,0 40,8 37,5 Entgeltposition (in % des Durchschnittseinkommens) Quelle: Eigene Berechnungen, Annahmen (im Detail siehe Kommentierung): Grundsicherung im Alter: Bedarf für Alleinstehende (Regelbedarf und bundesdurchschnittliche Kosten der Unterkunft) im Jahr 2015: 747 Euro Rente: Nettorente vor Steuern, Beitragsabzüge (Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner) Werte für 2015 Niveau: 2009, 2015 (Deutsche Rentenversicherung), 2025 (Rentenversicherungsbericht 2016), 2030 (Niveausicherungsklausel), 2045 (Bundesregierung) 54,6 52,9 48,9 47,6 43,7 65,6 64,0 58,7 56,9 52, Niveau 41,6% 2030: Haltelinie 43,0% Niveau 46,5% Niveau 47,7% Niveau 52,0%

28 Kein Ausgleich durch private und betriebliche Vorsorge gerade im Bereich niedriger Renten Trotz der günstigen Bedingungen der Grund- und Kinderzulage bei Niedrigeinkommensbeziehern Anrechnung der Renten bei Grundsicherungsbezug

29 VI. Was tun: Armutsvermeidung statt/und Lebensstandardsicherung? Armutsvermeidung lediglich Minimalziel der GRV/Alterssicherung Handlungsbedarf erfüllt: Rente + 1 Euro über Grusi-Niveau? Reduzierung der GRV auf Armutsvermeidung? Vernachlässigung des Ziels Lebensstandardsicherung? Gefährdung des Ziels Lebensstandardsicherung, Problemverstärker?

30 Lösungsansätze Armutsvermeidung/bekämpfung Sowohl als auch: kurz-, mittel- und langfristige Wirkungen Intern - extern Überforderung der Rentenversicherung vermeiden, kein nachträglicher Ausgleich aller Arbeitsmarktrisiken Arbeitsmarkt, Beschäftigung Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Ausweitung von Arbeitszeiten, Abschaffung der Minijobfalle, Bessere Voraussetzungen für späteren Renteneintritt, Verhinderung von Niedriglöhnen, Eingrenzung prekärer Beschäftigung, Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

31 Rentenversicherung Absicherung von Selbstständigen Absicherung bei Arbeitslosigkeit/SGBII Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten Stabilisierung und Wiederanhebung des Rentenniveaus Ohne Stopp der Rentenniveauabsenkung Verletzung der Ziele Armutsvermeidung Lebensstandardsicherung und Akzeptanz und Legitimität eines beitragsfundierten und leistungsbezogenen Systems

32 VII. Mindestrenten: Ein problematischer Weg Mindestrente (Die Linke), Garantierente (Bündnis 90/Die Grünen) Solidarische Lebensleistungsrente (Koalitionsvereinbarung)

33 Das Modell der Linken: Euro netto /1.180 brutto ab 2017 (in der nächsten Legislaturperiode) Anrechnung des eigenen Einkommens, Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen? Für alle Älteren mit oder ohne Bezug zur Rentenversicherung, ohne Berücksichtigung der Beitragsdauer (Entgeltpunkte) Also auch für Teilzeitarbeit, versicherungspflichtige Minijobs und Kurzfristbeschäftigte: Ab Erreichen der Altersgrenze dann Euro netto und was ist vor Erreichen der Altersgrenze?

34 Massive Überschneidung zu beitragsbezogenen Renten Vorleistungsunabhängiger Nettoanspruch von Euro = Bruttorente von Euro = Bruttostandardrente (45 Entgeltpunkte) Euro/West; Euro/Ost (1. Jahreshälfte 2017) Im Westen erhalten 89,6 % (Frauen) bzw. 48,1% (Männer), im Osten 81,8% bzw. 50,1% weniger als Euro Bei 45 Beitragsjahren = Versicherungsrente nur bei einer Entgeltposition von 81 Prozent oberhalb des Niveaus der Mindestrente.

35 Andere Reformen werden überflüssig Die Forderung nach einer Mindestrente deckt den Großteil des gesamten rentenrechtlichen Forderungspakets ab. Das gilt gleichermaßen für die arbeitsmarktbezogenen Reformforderungen: Niedriglöhne, Zeiten von Arbeitslosigkeit, Mini-Jobs und Teilzeitarbeit haben keine entscheidenden negativen Folgen für die spätere Rente mehr. Wenig sinnvolle Anreizwirkungen!!

36 Die Rentenversicherung wird grundlegend an Legitimation und Akzeptanz verlieren. Warum Beiträge zahlen, wenn am Ende auch ohne Beiträge eine Alterssicherung in gleicher Höhe gewährleistet ist? Versicherte, die im Verlauf ihres Arbeitslebens hohe Beiträge gezahlt haben, werden gleichgestellt mit jenen, die keine entsprechenden Vorleistungen erbracht haben

37 Das Modell von Bündnis 90/Die Grünen: Garantierente 30 Versicherungsjahre = 30 Entgeltpunkte = 914 Euro (brutto!!) nicht automatisch oberhalb Grundsicherung (Kosten der Unterkunft) Problematische Begünstigungen (a) 26 Jahre Vollzeit (80 % Einkommensrelation), danach selbstständig = 20,8 Entgeltpunkte = 609 Euro (b) 10 Jahre Vollzeit (80% Einkommensrelation), danach 10 Jahre Halbtagteilzeit (40% Einkommensrelation) und 10 Jahre 15 Stundenteilzeit (30% Einkommensrelation) = Summe 15 Entgeltpunkte = 457 Euro aber: Regelung: 914 Euro

38 Konzept der Ministerin für Arbeit und Soziales: Solidarrente Aufstockung der Altersrente auf 10% des regionalen (!) Grundsicherungsniveaus - 35/40 Jahre Beitragszeiten, begrenzte Anrechnung des Partnereinkommens, keine Vermögensanrechnung - Solidarrente auch nach 35 Jahren Teilzeitarbeit/Minijob?? - Benachteiligung von Niedriglohnbeziehern in Vollzeit Freibeträge bei der Grundsicherung - Nur im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge - vorleistungsabhängiges Existenminimum

39 Gegenfinanzierung Mehraufwand bei der Mindestrente wird nicht zu einem insgesamt steigenden Bundeszuschuss an die Rentenversicherung führen zu Lasten der Finanzierung der Regelausgaben der Rentenversicherung Für die Gruppe der Versicherten im mittleren und höheren Einkommensbereich verschlechtern sich die Beitragsrenditen. Auch deswegen würde die Rentenversicherung im Vergleich zu kapitalbasierten und rein äquivalenzbezogenen Vorsorgeformen an Akzeptanz verlieren.

40 Dieser partielle Systemwechsel im Namen der Armutsbekämpfung kann sich dann schleichend zu einem vollständigen Systemwechsel entwickeln, wenn parallel zum sinkenden Rentenniveau die Lohnund Beitragsbezogenheit der Rente und ihre Lebensstandardsicherungsfunktion schließlich ganz unbedeutend und auf die private und betriebliche Vorsorge übertragen werden.

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