Die Pflegeversicherung der Zukunft Positionen und Anregungen des Kolpingwerkes Deutschland zur Weiterentwicklung

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1 Die Pflegeversicherung der Zukunft Positionen und Anregungen des Kolpingwerkes Deutschland zur Weiterentwicklung I Ausgangslage Das Kolpingwerk Deutschland sieht folgende langfristige Entwicklungen: Nach bisherigem - wissenschaftlich abgesichertem - Kenntnisstand geht das Kolpingwerk Deutschland von einer massiven Steigerung der Pflegebedürftigkeit durch die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten aus. Mit diesem Eckpunktepapier gibt das Kolpingwerk Deutschland Antworten auf eine sich verändernde Situation, die wesentlich geprägt ist durch einen enorm wachsenden Pflegebedarf. Die steigende Anzahl von Single-Haushalten wird die Wahrscheinlichkeit einer Pflege außerhalb einer Familienstruktur und der damit verbundenen Kosten erhöhen. Gleichzeitig nimmt die Erwerbspersonenquote, also der Anteil der Bevölkerungsgruppe, die den meisten finanziellen Beitrag in das System der gesetzlichen umlagefinanzierten Pflegeversicherung beisteuert, ab. Die Koalitionsparteien haben diese Entwicklungen zum Anlass genommen, in ihrem Koalitionsvertrag vom einen Gesetzentwurf zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung vorzulegen. Im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses vom werden diese Überlegungen in einem ersten Schritt im Leistungs- Struktur- und Finanzierungsbereich konkretisiert. Das Kolpingwerk Deutschland nimmt die zu erwartende Gesetzesberatung nach der parlamentarischen Sommerpause zum Anlass, seine Positionen und Überlegungen vorzustellen. Die nachfolgenden Überlegungen sind eine konsequente Fortschreibung der Anregungen und Positionen des Kolpingwerkes Deutschland von Juni 1999 zum System der Pflegeversicherung. Mit diesen Positionen mahnt das Kolpingwerk Deutschland erneut eine grundlegende Reform an. II Unsere Grundlagen Nach dem der Katholischen Soziallehre inne wohnenden Menschenverständnisses hat Wirtschaft eine Dienstfunktion, wonach Wirtschaft der personalen Entfaltung des Menschen zu dienen hat. Ergänzung 0712.doc Seite 1 von 6

2 Die Prinzipien Personalität, Subsidiarität und Solidarität der Katholischen Soziallehre geben Orientierung für eine Soziale Ordnung, die dem christlichen Menschenbild entspricht (Ziffer 30). Diese Prinzipien, ergänzt durch die Prinzipien des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit, sind die Säulen der christlichen Gesellschaftslehre, in der wir die Grundlagen für die Ordnung der Gesellschaft, des Staates und des Zusammenlebens der Völker sehen (Ziffer 34). Einzelne Interessen aus Sicht der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen treten hierbei konsequent in den Hintergrund. Der Nutzen für die gesamte Gesellschaft hat bei Entscheidungen Vorrang vor der Befriedigung von Einzelinteressen (Gemeinwohl). (Leitbild Ziffer 35) Die christliche Gesellschaftslehre ist danach sowohl Grundlage wie auch Bewertungsmaßstab. Die Weiterentwicklung der Sozialversicherungssysteme muss sich an diesen Grundsätzen messen lassen. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Kolpingwerk Deutschland für den Erhalt der Sozialen Marktwirtschaft ein und befürwortet grundsätzlich das bestehende Sozialversicherungssystem mit seinen tragenden Elementen....Um die soziale Marktwirtschaft zu erhalten, beteiligen wir uns aktiv an der Weiterentwicklung der Sozialen Sicherungssysteme (Leitbild Ziffer 75) III Positionen des Kolpingwerkes Deutschland Ziel muss die menschenwürdige Absicherung gegen das Pflegefallrisiko und ein, diesem Ziel dienendes und funktionierendes System ambulanter, stationärer und ergänzender Pflege sein. Darüber hinaus muss die Teilnahme aller Menschen, die pflegerischer Unterstützungsmaßnahmen bedürfen, sowie die Teilnahme deren Angehöriger am Leben in der Gesellschaft gesichert werden. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung beinhaltet für das Kolpingwerk insbesondere: Erweiterung des Leistungskatalogs Seit Beginn des Leistungsbezugs aus der Pflegeversicherung hat sich der Leistungskanon - abgesehen von wenigen Ausnahmen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für demenziell veränderte Menschen - nur unwesentlich verändert. Die Pflegestufen und die daraus resultierenden Geld- bzw. Sachleistungen haben sich im Grunde trotz steigender Preise und Arbeitsentgelte nicht verändert. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, die Leistungen der Pflegeversicherung in ihrer Höhe dynamisch an diese Entwicklungen anzupassen. Die medizinische und demografische Entwicklung der vergangenen Jahre ist fast vollständig an der Pflegeversicherung vorbeigegangen. Insbesondere die aus demenziellen Veränderungen resultierenden Pflegebedarfe haben bis heute keine adäquate Berücksichtigung in den Leistungen der Pflegeversicherung gefunden. Ergänzung 0712.doc Seite 2 von 6

3 Das Kolpingwerk fordert die Aufnahme der Demenzerkrankungen in den Leistungskatalog. Nicht nur in Anbetracht der bevorstehenden demographischen Entwicklung sind weitere Ergänzungen und Anpassungen zwingend geboten. Dabei muss die Stärkung häuslicher Pflegemöglichkeiten Vorrang haben. Das Kolpingwerk warnt jedoch ausdrücklich davor, Leistungsvolumina von der stationären in die ambulante pflegerische Versorgung durch Absenkung stationärer Leistungen zu Gunsten ambulanter Pflege zu verschieben. Dies würde zu erhöhten Eigenleistungen der stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen führen und damit zwangsläufig die erneute Abhängigkeit stationär versorgter Pflegebedürftiger von der Sozialhilfe bedeuten. In den zurückliegenden Jahren hat auch die Rechtsprechung gezeigt, dass es oftmals zu Abgrenzungsproblemen zwischen den grundpflegerischen Versorgungen im Rahmen der Pflegeversicherung sowie behandlungspflegerischen Leistungen nach 37 SGB V im Rahmen der Krankenversicherung gekommen ist. Dabei diente nicht selten die Pflegeversicherung als Verschiebebahnhof, insbesondere auch wegen der hier vorhandenen gedeckelten Leistungsbeträge. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, zu einer klaren und transparenten Abgrenzung der Leistungsbereiche zu kommen und die Pflegeversicherung nicht als Verschiebe-, respektive Abstellbahnhof zur Ausgabenreduktion bei den Krankenkassen zu missbrauchen. Insgesamt hat sich das System fester Pflegestufen administrativ bewährt; vor dem Hintergrund der hohen Individualität von Pflegebedürftigkeit wird es aber den tatsächlichen Notwendigkeiten eines auf Hilfe angewiesenen Menschen nicht gerecht. Die mit den Pflegestufen induzierten Bandbreiten innerhalb der einzelnen Pflegestufen negieren individuelle Pflegebedürfnisse vollständig. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, ein System zu entwickeln, indem die ja bereits heute in den Pflegegutachten des MdK festgestellten individuellen Pflegebedarfe zu einer deutlich differenzierteren Leistungsverteilung herangezogen werden können, respektive die Basis für die Leistungsberechnung darstellen. Dies könnte z.b. dadurch erfolgen, dass die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung in direktem Bezug zum festgestellten Hilfebedarf definiert werden. Weiterhin fordert das Kolpingwerk Deutschland, neben den bisherigen Leistungsarten Pflegegeld und Pflegesachleistung das Instrument der individuellen Pflegebudgets auszuweiten und nachhaltig zu stärken. Neben den positiven Effekten auf Ebene der Pflegebedürftigen ist damit zu rechnen, dass auf dem fast vollständig regulierten Pflegemarkt dann der Wettbewerb eintritt, der bereits mit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung gewollt war aber bisher nicht wirklich feststellbar ist. Um Pflegebedürftigkeit solange wie möglich zu vermeiden und ihre Folgen zu mildern sind Prävention und Gesundheitsförderung zu intensivieren. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, der Pflegeversicherung einen eigenen entsprechenden gesetzlichen Auftrag zu erteilen. Alle Leistungsbereiche und arten sind an aktuelle demographische, aber auch medizinisch pflegerische Entwicklungen laufend anzupassen. Diese inhaltliche Dynamisierung ist bisher völlig ausgeblieben. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, alle Leistungsbereiche und arten in Zukunft stärker zu fördern. Gerade die Unterstützung neuer Entwicklung, wie z.b. die neuer Wohnformen im Alter und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten will das Kolpingwerk Deutschland in Zukunft nachhaltig gestärkt sehen. Ergänzung 0712.doc Seite 3 von 6

4 Gerechtere Finanzierungsstruktur Das Kolpingwerk Deutschland spricht sich grundsätzlich für die paritätische Finanzierung des Beitrages zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus. Mit der Abschaffung eines Feiertages (bis auf Sachsen) ist die paritätische Finanzierung in der Pflegeversicherung mit der Einführung faktisch aber bereits aufgehoben. Das Kolpingwerk hält dennoch an dem Grundsatz der paritätischen Finanzierung des lohnbezogenen Beitragsanteils fest und schlägt zudem aber vor, unter Beibehaltung der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze weitere Einkommensarten (positive Einkommensarten aus Kapitaleinkünften, Miet- und Pachteinnahmen...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung heranzuziehen. Das Kolpingwerk Deutschland hält dies für einen wichtigen Schritt der Abkoppelung der Sozialversicherungssysteme von dem alleinigen Einkomensfaktor Erwerbsarbeit und eine konsequente Umsetzung des EFG Modells (Modell des Kolpingwerkes Deutschland zur Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und gesellschaftlicher Arbeit). Im Ergebnis führt dies zu einer Entlastung der Lohnnebenkosten und zu einem gerechteren Beitragsaufkommen. U.a. wie in der Krankenversicherung setzt sich das Kolpingwerk Deutschland auf allen Ebenen für die Förderung der besseren Rahmenbedingungen eines Lebens mit Kindern auch in der Pflegeversicherung ein. Folgerichtig darf die Erziehung von Kindern als Beitrag zur Generationensolidarität für die Versicherten die Pflegeversicherung nicht teurer machen. Die in diesem Zusammenhang in der gesetzlichen wie privaten Pflegeversicherung entstehenden Kosten sind gesamtgesellschaftlich zu tragen und als Fremdleistung ausschließlich aus Steuern zu finanzieren. Parallel dazu ist im Sinne des seinerzeitigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zu fordern, dass in Fortschreibung der bereits jetzt unterschiedlichen Beiträge für kinderlose und Kinder erziehende Versicherte der Beitragsnachlass für Eltern ausgebaut und nach der Kinderzahl differenziert wird. Die kostenlose Mitversicherung für Ehegatten ohne eigenes Einkommen soll beibehalten werden, da sie ganz überwiegend im Zusammenhang mit der Kindererziehung oder familiärer Pflege genutzt wird und diese zum Teil erst ermöglicht. Konsequent sind die hier entstehenden Kosten ebenfalls als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu bewerten und als Fremdleistung ausschließlich über Steuern zu finanzieren. Unabhängig davon ist schon heute zur Abfederung der künftigen überproportionalen Belastung der Pflegeversicherung mit dem Aufbau einer Altersrückstellung analog der privaten Krankenversicherung zu beginnen; sie - wie die notwendige Finanzierung der Pflegeversicherung insgesamt- muss so angelegt sein, dass sie dem Zugriff des Staates entzogen ist. Im Verhältnis von gesetzlicher zu privater Pflegeversicherung spricht sich das Kolpingwerk Deutschland grundsätzlich für das Fortbestehen beider Systeme mit den bisherigen einkommensabhängigen Wahlmöglichkeiten aus. Bei einem einkommensabhängig bedingten Wechsel von der PPV in die GPV müssen die altersbedingten Rückstellungen in das System der GPV fließen. Ergänzung 0712.doc Seite 4 von 6

5 Verbesserung der Situation der Pflegepersonen Bei Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes war der bisherige Leistungsempfänger - zum Schutz - die zu pflegende Person. Diese Konstruktion hat sich im Ergebnis bei allen Mängeln der Sicherstellung qualitativ hochwertiger ambulanter Pflege bewährt. Das Kolpingwerk Deutschland fordert allerdings stärkere Stichprobenprüfungen durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen und im Falle der Feststellung nicht ausreichender Pflegeleistung mehr Handlungsspielraum der Pflegekassen bis hin zum Entzug des Pflegegeldes oder die ausschließliche Gewährung von Pflegesachleistung anstelle des Pflegegeldes. Für Pflegepersonen ist die regelmäßige Teilnahme an Schulungen der Pflegekasse verpflichtend. Sie dient auch dem vorbeugenden Schutz vor Überlastungen in der Pflegesituation. Die Pflegepersonen müssen besser in die Lage versetzt werden den Ihnen zustehenden Pflegeurlaub von 4 Wochen nach SGB IX in natura nehmen zu können. Dazu ist der Wegfall der Deckelung der Pflegesachleistungen von derzeit 1400 Euro aufzugeben und die volle Kostenerstattung anzustreben, in einem ersten Schritt die Kostenübernahme von 10 Tagen. Für das Kolpingwerk Deutschland ist die Verbesserung der Situation der Pflegepersonen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern sind die Kosten ausschließlich über Steuermittel analog der Forderung des Kolpingwerkes zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. Viele Berufstätige scheuen die Übernahme der Pflege in der Sorge um ihren Arbeitsplatz. Das Kolpingwerk Deutschland fordert deshalb, die Einführung eines Rechtsanspruches auf Pflegezeit von bis zu 3 Jahren und die Erweiterung der Kurzzeitpflege zur Entlastung der Pflegepersonen. Bei der professionellen hauptamtlichen Pflege ist zukünftig ein Bedarf von ca Personen zu erwarten. Dringend mahnt das Kolpingwerk Deutschland an, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen die dem Ziel dienen, den Bedarf an Pflegekräften sicher zu stellen. Qualifizierte Fachkräfte wird man zukünftig nur erhalten, wenn es zu einer angemessenen Entlohnung kommt. Die Forderung des Kolpingwerkes Deutschland, einen generellen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, betrifft die Gruppe der Pflegekräfte in besonderer Weise. Qualitätssicherung durch effizientere Maßnahmen / Verwaltung Das Kolpingwerk Deutschland spricht sich dafür aus, verpflichtend vor Ort ein Fallmanagement der Pflegekassen einzuführen. Der/die FallmanagerIn vor Ort soll weitgehende Kompetenzen zur zielgerichteten Unterstützung der Versicherten erhalten. Der Medizinische Dienst arbeitet dem/der FallmanagerIn zu. Darüber hinaus sind die bisherigen Instrumente zur Qualitätssicherung in allen Bereichen der ambulanten, stationären und familialen Pflege im Hinblick auf Effizienz und Wirkung zu überprüfen und anzupassen. Im Bereich der professionellen Pflege bedarf es dabei, insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie, der Bündelung und Straffung der verschiedenen Prüfungsinstrumente. Dabei soll die Ergebnisqualität der Pflege eine stärkere Gewichtung vor organisatorischen und strukturellen Parametern erhalten. Ergänzung 0712.doc Seite 5 von 6

6 Stärkung der Selbstverwaltung Das Kolpingwerk Deutschland ist davon überzeugt, dass es zu einer wesentlichen Qualitätsverbesserung in der Pflegeversicherung und zu einer nachhaltigen Gestaltung durch die Stärkung der Selbstverwaltung kommt. Dazu ist es notwendig, dass der Staat sich aus originären Aufgaben der Selbstverwaltung weitgehend heraushält. Die vom Kolpingwerk Deutschland geforderte neue Finanzierungsstruktur durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten muss auch zu einer neuen Zusammensetzung der Selbstverwaltung führen. Das Kolpingwerk Deutschland fordert, dass zukünftig in den Selbstverwaltungsorganen die Arbeitgeber nur ein Stimmrecht in Höhe des prozentualen Arbeitgeberanteils haben. Solange die Arbeitnehmer durch die Kompensation des Feiertages die Kosten der Pflegeversicherung faktisch alleine tragen ist ein Mitwirken der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung nicht zu rechtfertigen. Essen, / Köln, Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland Ergänzung 0712.doc Seite 6 von 6

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