Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung tritt mit Ablauf des außer Kraft.
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- Britta Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 5. Finanzplanung Zuschüsse: VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Wenn Sie Räumlichkeiten für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anmieten oder gemeinsam mit Ihrem Tageselternverein und einem Kooperationspartner ein Projekt realisieren, benötigen Sie Möbel für eine kindgerechte Ausstattung. Auch Umbau- und Renovierungsmaßnahmen können notwendig sein, um den Sicherheits- und Qualitätsstandards zu genügen. Zur Finanzierung dieser Ausstattungs- und Umbaumaßnahmen gibt es Fördermittel und Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen verwendet werden; die Höchstsumme beträgt je Projekt. Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung tritt mit Ablauf des außer Kraft. Zuschüsse an Träger/ Tageselternvereine a) Zuschüsse für Kindertagespflege an Träger bzw. Tageselternvereine können bewilligt werden, wenn: die Investitionsmaßnahme zur Deckung des gemeindlichen oder gemeindeübergreifenden Bedarfs notwendig ist und die zuwendungsfähigen Ausgaben des im Antrag dargestellten Investitionsvorhabens insgesamt mindestens Euro betragen (Bagatellbetrag) bei Baumaßnahmen die baurechtlichen Vorgaben erfüllt sind die Kindertagespflegepersonen qualifiziert sind und eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII vorweisen können die Gesamtfinanzierung gesichert ist eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet ist und 1
2 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen die Finanzierung des laufenden Betriebs der Kindertagespflege gesichert ist Zuschüsse an Tagespflegepersonen b) Zuschüsse an Tagespflegepersonen können bewilligt werden, wenn: sie zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bereit stellen sie eine Qualifizierung nachweisen können und eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII haben der gemeindliche und gemeindeübergreifende Bedarf für die Schaffung der zusätzlichen Plätze in der Kindertagespflege nachgewiesen wird und eine zweckentsprechende Verwendung der Investitionen nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides gewährleistet ist die Zweckbindung der Ausstattungspauschale beträgt 5 Jahre Höhe der Zuschüsse Wird der Bagatellbetrag von Investitionskosten überschritten, dann beträgt der Festbetrag je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 2.000,-- Euro, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen verwendet werden. Die Antragshöchstsumme beträgt Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Fördersumme setzt sich wie folgt zusammen: x 9 Plätze = zzgl. 30% Eigenanteil = Die Zuschüsse werden erst nach vollständiger Abwicklung der Maßnahme 2
3 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ausbezahlt (Vorlage des Verwendungsnachweises, Abrechnung). Das heißt, die Mittel müssen von Ihnen für einen längeren Zeitraum vorgestreckt werden. Sofern Ihr Tageselternverein gemeinsam mit einem Kooperationspartner ein TigeR -Projekt plant, kann bzw. sollte er die Antragstellung und Abwicklung dieser Projektmittel übernehmen bzw. den Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen lassen. Ausstattungspauschale: 500 pro neugeschaffenem Platz für Kinder unter drei Jahren Kommt eine Förderung für die Schaffung zusätzlicher Plätze in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen auf Grund des Nichterreichens des Mindestbetrags von Euro nicht in Betracht, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Zuwendung entsprechend der Förderhöhe von Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege im eigenen Haushalt leisten, gewährt werden. Die Förderung beträgt dann je Tagespflegeperson 500 Euro je geschaffenem Betreuungsplatz, höchstens jedoch Euro für nachgewiesene Ausstattungsinvestitionen (ausgehend von maximal drei betreuten Kindern unter drei Jahren). Die Förderung eines zusätzlichen Platzes für ein Kind unter 3 Jahren setzt unter anderem eine wöchentliche Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden und das Vorliegen einer Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII voraus. Das Antragsformular für den oben genannten Zuschuss finden Sie im Downloadbereich unter Weitere Formulare finden Sie auch auf der Website des Regierungspräsidiums im Bereich Formulare : /index.html 3
4 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Finanzen und Versicherungen Ein wichtiger Schritt zu Ihrer Gründung einer Kindertagespflege - ob in Ihrer Wohnung oder mit einer anderen Tagespflegeperson zusammen in anderen geeigneten Räumen - ist die Erstellung eines Finanzierungsplans. Mit seiner Hilfe verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Einnahmen und Ausgaben Sie haben werden und wieviel Sie verdienen können. Sie erhalten zudem einen Überblick über die von Ihnen zu zahlenden Steuern - bei Selbständigen werden zu jedem Quartal Einkommensteuervorauszahlungen erhoben - und Versicherungen und können entsprechende Rücklagen bilden. Individuelle Finanzierungsplanung In einer Großtagespflegestelle ist jede Tagespflegeperson selbständig tätig. Daher ist es sinnvoll, dass jede Tagespflegeperson für sich individuell einen Finanzierungsplan mit den Einnahmen und Ausgaben erstellt, die sie haben wird. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung brauchen Sie nicht nur für Ihre eigene Planung, sondern auch für das Finanzamt, dem Sie Ihre selbständige Tätigkeit melden müssen. Auf Grund Ihrer Gewinnkalkulation werden durch das Finanzamt die Vorauszahlungen für die Steuer berechnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im Abschnitt "Steuern". Wir haben für Sie eine Mustervorlage für einen Finanzierungsplan zum Probe-Rechnen erstellt (s. Anlage). 4
5 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben Unterschieden wird im Finanzplan zwischen einmaligen Kosten, die im Zuge der Gründung anfallen - zum Beispiel für Ausstattung und Renovierung - und den laufenden Betriebskosten, also den regelmäßig anfallenden Kosten. Hierzu gehören Aufwendungen wie Miete und Nebenkosten, Lebensmittel und Verbrauchsmaterial. Wie so ein Finanzierungsplan aussehen kann, können Sie der Mustervorlage bei den Anlagen entnehmen. Bitte passen Sie diesen Musterplan Ihren jeweiligen Verhältnissen an. Je nach dem, wie viele Kinder Sie betreuen, welche wiederkehrenden Ausgaben Sie haben oder wie Sie versteuert werden, können die Finanzierungspläne ganz unterschiedlich ausfallen. In Ihrem Finanzierungsplan sollten Sie zunächst die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die Sie als Tagespflegeperson haben werden, berücksichtigen. Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit Hier tragen Sie alle Einnahmen ein, die mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Listen Sie hierzu alle von Ihnen betreuten Kinder mit den jeweiligen Stunden zu dem entsprechenden Stundensatz auf. Vermerken Sie dazu gleich in der Spalte Betriebskostenpauschale, ob das Kind von Ihnen in Vollzeit oder anteilig betreut wird. Gehen Sie bei der Erstellung Ihrer Kalkulation nicht davon aus, dass Sie ganzjährig eine 100%-ige Auslastung haben werden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung Eingewöhnungszeiten und Urlaubszeiten/ Schließzeiten. Vor allem zu Beginn Ihres Projektes werden Sie nicht von Anfang an alle Plätze voll belegen können, sondern sukzessive neue Kinder aufnehmen. Einigen Sie sich zuvor mit Ihrer ProjektpartnerIn über die Aufteilung der (ungeraden) Anzahl von Plätzen und halten Sie das in Ihrem GbR-Vertrag fest. Nach dieser Aufteilung werden die anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten etc. zugeteilt. 5
6 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Besondere Rahmenbedingungen in TigeR-Projekten Viele Tageselternvereine haben über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus weitere Fördermöglichkeiten in Kooperation mit den Landkreisen, Kommunen oder Kooperationspartnern entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projekte in anderen geeigneten Räumen zu gewährleisten. Auch diese Einnahmen müssen Sie in Ihren Finanzierungsplan aufnehmen. Laufende Geldleistung Höhere Geldleistung im Landkreis Aufstockung der laufenden Geldleistung durch die Kommune Gewährung von Überbrückungszeiten Gewährung von Ausfallzeiten Bezahlung der Eingewöhnungszeit Urlaubsregelung Extra-Zuschuss für Altersvorsorge Raumkosten und Ausstattung Übernahme der Mietkosten Übernahme der Nebenkosten Übernahme (auch Abwicklung) der Investitionen, Sanierung Bezuschussung/Übernahme der Ausstattung Übernahme von Raumpflege/Gartenpflege Pauschalen, unabhängig von der Belegung Platzpauschale bis zu 9 Plätze Sachkostenpauschale bis zu 9 Plätze 6
7 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Betriebsausgaben und Betriebsausgabenpauschale Von Ihren Einnahmen werden jetzt die Betriebsausgaben abgezogen. Die regelmäßigen Betriebsausgaben setzen sich zusammen aus Kosten für Lebensmittel den anteiligen Miet- und Nebenkosten Honorar für die Vertretungskraft Kosten für Reinigung Ausgaben für Spielmaterialien, Bastelmaterial Hygieneartikel Renovierung und Ersatz (im Sinne von Instandhaltung) Büromaterial und Telefon Fahrtkosten Weiterbildung Mitgliedsbeiträge und sonstiges Diese anfallenden Kosten sollten Sie für sich möglichst genau kalkulieren, um damit zu einer realistischen Gewinnberechnung zu kommen. Anstelle einer Einzelabrechnung können Sie auch pauschal pro Vollzeitplatz 300 als Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Betragen die tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten weniger als 40 Stunden pro Woche, werden die jeweiligen Betriebsausgabenpauschalen pro Kind angepasst. Sollten Ihnen die Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, ist die Betriebskostenpauschale nicht anwendbar. Dann empfiehlt sich die Abrechnung nach Beleg. Maßgebliche Größe für die Anrechnung der Betriebsausgabenpauschale ist die in der Pflegeerlaubnis bzw. im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit. 7
8 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Berechnung der anteiligen Betriebskostenpauschale 300 X vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit (in Stunden) 40 h Ausgaben für Sozialversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Für die Berechnung der Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie - falls Sie nicht familien- oder privat versichert sind - den ermäßigten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige von 14,9 Prozent zu Grunde legen (Stand 2012). Die Beitragsberechnung bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen, also die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Bei öffentlich geförderten Tagespflegeverhältnissen wird die Hälfte der Beiträge für eine angemessene Krankenund Pflegeversicherung vom zuständigen Jugendamt erstattet. Gleiches gilt für die Rentenversicherung: Die hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung werden Ihnen vom Jugendamt erstattet, wenn sie nachgewiesen werden. Sie sind als Tagespflegeperson rentenversicherungspflichtig, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 400 monatlich beträgt. Für die Berechnung der Ausgaben sollten Sie in diesem Fall mindestens von dem Mindestbeitragssatz zur gesetzlichen Alterssicherung von 79,60 (Stand 2011) ausgehen. Sollten Ihre Ausgaben für eine angemessene Altersvorsorge höher sein, können auch diese auf Nachweis zur Hälfte erstattet werden. Weitere Infos zur Kranken- und Rentenversicherung finden Sie im Handbuch Kindertagespflege unter 8
9 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Unfall- und Haftpflichtversicherung Als selbständige Tagespflegeperson sind Sie verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden und dort eine Unfallversicherung abzuschließen. Der Jahresbeitrag beträgt ca. 87,-- Euro (Stand: 2010). Die Kosten für die Unfallversicherung werden Ihnen vom Jugendamt erstattet. Auch selbständig tätige Tagespflegepersonen im Haushalt der Personensorgeberechtigten sind in diese Versicherungspflicht mit eingeschlossen ( 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW. Bitte beachten Sie: Selbständig tätige Tagespflegepersonen müssen auch rückwirkend Beiträge an die BGW bezahlen, wenn sie bereits in der Vergangenheit tätig geworden sind. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt bei allen Versicherten mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die BGW ist als Sozialversicherungsträger verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften ( 25 SGB IV) Beiträge auch für die Vergangenheit anzufordern. Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Die BGW benötigt Ihren Namen, Anschrift, Art und Gegenstand des Betriebes sowie das Beginndatum. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie in den Anlagen zu diesem Kapitel. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Anmeldeformular online auszufüllen und auszudrucken: Der Versicherungsschutz für selbständig tätige Tagespflegepersonen erstreckt sich auf Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die eine selbstständig tätige Tagespflegeperson im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Kinderbetreuungstätigkeit ausübt. Wird eine selbstständige Tagespflegeperson bei ihrer Tätigkeit durch einen Unfall verletzt, erhält sie Entschädigungsleistungen von der BGW. Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen Heilbehandlung (zum Beispiel Kosten für ärztliche Behandlung, Physiotherapie), Teilhabeleistungen (zum Beispiel Berufshilfe, soziale 9
10 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Rehabilitation) und Geldleistungen (zum Beispiel Verletztengeld, Rente). Berechnungsgrundlage für die Geldleistungen im Versicherungsfall und für die Beiträge ist die Versicherungssumme. Diese ist einkommensunabhängig und beträgt bei der BGW zurzeit für pflichtversicherte selbstständig Tätige bundesweit ,00 Euro. Eine Höherversicherung ist möglich. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden jährlich im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Für das Jahr 2011 erhebt die BGW die Beiträge erst Ende April Die Beiträge für 2011 stehen zurzeit noch nicht fest. Als Anhaltspunkt kann der Jahresbeitrag von 2010 dienen. Im Jahr 2010 war bei einer Versicherungssumme von Euro ein Beitrag in Höhe von 86,58 Euro zu zahlen. Quelle: Versicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Die Tageskinder sind durch die Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Jugendamt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt. Diese Anerkennung ist auch Grundlage für die Vermittlung von Kindern und die Bezahlung der Tagespflegepersonen durch das Jugendamt. Zuständig ist die Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW Haftpflichtversicherung - Betriebshaftpflicht - Inventarversicherung Als Tagespflegeperson sollten Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, bei der Ihre Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater komplett abgesichert ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht dazu nicht aus, da sie nicht die berufliche Tätigkeit der Kinderbetreuung umfasst. Eine Ergänzung ist also erforderlich. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen (Berufs)-Haftpflichtversicherungen einzuholen. Für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, da die Versicherungen zumeist von der Betreuung in einem Haushalt ausgehen. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten ergänzend (als Pendant zur Hausratversicherung in der eigenen Wohnung) eine Inventarversicherung für die gemieteten Geschäftsräume mit an, die gegen Raub, Feuer und Leitungswasserschäden versichert sowie Aufräum- und 10
11 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Instandsetzungskosten übernimmt. Manche Tageselternvereine und Versicherungsträger bieten hier Sammelversicherungen an. Auch die Eltern sollten eine private Familienhaftpflichtversicherung abschließen (falls nicht schon vorhanden), in welcher auch deliktsunfähige Kinder (0-7 Jahre) mit eingeschlossen sind. Schäden am Gebäude Schäden am Gebäude sind über die Gebäudebrandversicherung des Hauseigentümers pflichtversichert. 11
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