tag für tag Ausgabe 3 /2005

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1 Ausgabe 3 /2005 Mai / Juni Sicherheit und Gesundheitsschutz rund um Text, Bild, Druck und Papierverarbeitung Erste Hilfe im Betrieb auf die Organisation kommt es an / Risiko Landstraße / Neue Gefahrstoffverordnung was ändert sich in der Praxis? / Rollenoffsetdruckmaschinen mit Heißlufttrocknung Automatische Gummituchwaschanlagen sicher betreiben tag für tag

2 2 tag für tag /05 BG berichtet Inhalt tag für tag 3 / 2005 Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten BG berichtet 2 Inhalt 3 Editorial/Impressum 4 Aktuelles 6 Geprüfte Maschinen 7 Termine zur Aus- und Weiterbildung 8 Unfälle 10 das Internetangebot der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Teil 2: Rund um denversicherungsschutz Gesundheit undsicherheit 12 Risiko Landstraße 14 Neue Gefahrstoffverordnung was ändert sich in der Praxis? 18»Man will einfach alles machen.«20 Erste Hilfe im Betrieb aufdieorganisation kommt es an Aus der Praxis 23 Rollenoffsetdruckmaschinen mit Heißlufttrocknung automatische Gummituchwaschanlagen sicher betreiben 26 Rollendruck wie kommt die Papierrolle in die Maschine? 28 Arbeitsschutz von Anfang an 30 Siebdruck Neue Kriterien für den Umgang mit Lösemitteln

3 BG berichtet tag für tag 03 /05 3 Editorial Schlank und kostengünstig In der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft nehmen Praktiker aus den Betrieben Einfluss auf die Ausrichtung der Berufsgenossenschaft. Ihr Ziel ist es, die hohe Qualität in der Betreuung der Versicherten und Mitgliedsbetriebe bei möglichst geringen Kosten zu sichern. Deshalb hat die Selbstverwaltung die Anstrengungen zur Qualitätssicherung und zur Steigerung der Effizienz immer unterstützt. Die Früchte dieser Anstrengungen kommen allen Mitgliedsbetrieben zugute: Während die Anzahl der Mitgliedsbetriebe in den vergangenen 10 Jahren um 40 Prozent zugenommen hat, sind im gleichen Zeitraum dieverwaltungskosten pro Mitgliedsbetrieb um 16 Prozent gesunken. Mit Unterstützung der Selbstverwaltung werden auch Maßnahmen umgesetzt, die die Berufsgenossenschaft auf demwegder Ökonomisierung der Verwaltung voranbringen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Mitgliedsbetriebe zeitnah und nachhaltig zu entlasten. Seit über zehn Jahren kooperiert die BG Druck und Papierverarbeitung mit anderen Berufsgenossenschaften.InsbesondereimEDV-Bereich wurden so gut zwei Millionen Euroeingespart. Solchenutzbringenden Kooperationen werden weiter ausgebaut. Unser Ziel ist es dabei, durch Arbeitsteilung Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern. Zudem hat dieberufsgenossenschaft damit begonnen, alle Arbeitsbereiche einem internen betriebswirtschaftlichenvergleich zu unterziehen. Dieser internevergleich wird jetzt durch ein Benchmarking mit anderen Berufsgenossenschaften erweitert. Ziel ist es hierbei, für eine bestimmte Aufgabenstellung die beste Lösung zu finden.»beste Lösung«heißt: die kostengünstigste Lösung, die auch gleichzeitig die Qualität am besten sichert. EinTeil des Weges liegt bereits hinter uns. Nicht zuletzt deshalb hat die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung den drittniedrigsten Durchschnittsbeitrag (Stand 2003) aller Berufsgenossenschaften. Damit das so bleibt, werden wir diesenweg konsequent weiter gehen. [ Sp ] Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Michael Boettcher, Direktor der Berufsgenossenschaft / Schriftleitung Arbeitssicherheit: Albrecht H. Glöckle, Leiter des Bereichs Prävention / Redaktion: Holger Pelz / Gestaltung: Heine/Lenz/Zizka, Frankfurt am Main / Titelfoto: Frey, Egling / Lithografie: City Repro, Mainz / Druck: Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG, Giessen / Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nachdruck nur nach Vereinbarung mit der Berufsgenossenschaft und mit der Quellenangabe:»tag für tag Zeitschrift der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung«erlaubt. / Erscheinungsweise: zweimonatlich / Verlag: Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, Wiesbaden, Telefon: , Telefax: , Internet:

4 4 tag für tag 03 /05 BG berichtet Aktuelles Ausgaben gesunken trotzdem steigt der Beitragsfuß Der Vorstand der Berufsgenossenschaft hat am 15. März 2005 einen Beitragsfuß in Höhe von 6,49 Euro (je Euro Entgelt in Gefahrklasse 1) beschlossen. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag steigt damit von 0,79 Euro je 100 Euro Entgelt auf 0,82 Euro. Die Anhebung des Beitragsfußes war unausweichlich, obwohl die Ausgaben der Berufsgenossenschaft von 130 Mio. Euro im Jahr 2003 auf 128 Mio. Euro im vergangenen Jahr gesunken sind. Das entspricht einem Rückgang um 2 Millionen Euro. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Entgeltsumme in der Branche von 14,4 Milliarden Euro um 370 Millionen Euro auf 14,1 Milliarden Euro gesunken ist. Dieser Rückgang der Entgeltsumme beträgt fast das Dreifache aller Ausgaben unserer Berufsgenossenschaft. Die Entgeltsumme ist diegrundlageder Finanzierung der Berufsgenossenschaft. Nach ihr werden alle Ausgaben der Berufsgenossenschaft auf die Mitgliedsbetriebe verteilt. Die negative Entwicklung wird durch folgenden Umstand verstärkt: Durch den Rückgang der Beschäftigtenzahlen in den technischen Bereichen der Betriebe sinken die von der Gefahrklasse abhängigen Beitragseinheiten. Der Verteilfaktor»Beitragsfuß«wird wie folgt berechnet: Umlagesoll x Gesamtbeitragseinheiten der Berufsgenossenschaft Umlagesoll: Saldo von Ausgaben und Einnahmen Gesamtbeitragseinheiten: Addition aller Beitragseinheiten der Mitgliedsbetriebe Beitragseinheit: Entgeltsumme des Betriebes multipliziert mit seiner Gefahrklasse Die Berechnungsformel zeigt, dass bei gleichem Umlagesoll der Beitragsfuß steigt, wenn die Entgeltsumme sinkt. Unsere Berufsgenossenschaft versucht seit langem, dieser absehbaren Entwicklung gegenzusteuern. Auch die Selbstverwaltung hat ein Auge darauf, dass die Berufsgenossenschaft sparsam und wirtschaftlich arbeitet. Dazu zählen z.b. ein strikter Sparkurs seit Jahren, knappe Personalressourcen und Kosten sparende Kooperationen, z.b. im EDV-Bereich. Jeder einzelne Betrieb kann zur Kostensenkung beitragen: 2004 ereigneten sich meldepflichtige Arbeitsunfälle, die Kosten verursacht haben und weiter verursachen.rund 500 Unfälle waren so schwer, dass sie zu einer Rente geführt haben. Unfallverhütung ist deshalb nicht nur menschlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Präventionsanstrengungen sollten deshalb fortgesetzt werden. Auch nicht abgegebene Entgeltnachweise und zu spät bezahlte Beitragsrechnungen verursachen Kosten, die von allen bezahlt werden müssen. [ Sp ] Kein Versicherungsschutz bei Autofahrt mit Alkohol Wer betrunken fährt, setzt seinen Bundesstraße fuhr. Der Versicherte erlitt tödliche Verletzungen. Eine Untersuchung ergab, dass Nebel oder Dämmerung. Weil nur der Alkoholkonsum als Unfallursache in Frage kam, lehnte die zuständige Versicherungsschutz aufs Spiel. Das das Blut des Verstorbenen zum Un- Berufsgenossenschaft Leistungen hat das Bayerische Landessozial- fallzeitpunkt eine Alkoholkonzentra- aus der gesetzlichen Unfallversiche- Bereits nach dem Genuss von zwei Bieren kann man in Deutschland über dem im Straßenverkehr zulässigen Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille liegen. gericht in einer neuen Entscheidung noch einmal unterstrichen. In dem Prozess ging es um einen Versicherten, der mit seinem Dienstfahrzeug eine nachrangige Straße befuhr. Trotz Stoppschildes rollte er ohne zu halten auf die Kreuzung mit einer Bundesstraße. Es kam zur tion von 0,8 Promille aufwies. Ergebnis der weiteren Ermittlungen: Der LKW war von der Wegeeinmündung aus einer Entfernung von 150 Metern erstmals erkennbar. Berechnungen ergaben, dass der Versicherte neun Sekunden Zeit hatte, um zu reagieren. Es gab keine Sichtbehinderun- rung ab. Das hat nun das Bayerische Landessozialgericht bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promilledavonauszugehen ist, dass der Unfall auf einem alkoholbedingten Fahrfehler beruht, wenn andere Kollision mit einem LKW, der auf der gen, etwa durch Bäume, Bauwerke, Unfallursachen ausscheiden. [ Dre ] + > 0,5

5 BG berichtet tag für tag 03 /05 5 BG-Klinik-Ärzte versorgen Flutopfer Die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Kliniken) gehören zu den führenden Einrichtungen für Unfallchirurgie in Deutschland. Deshalb sind sie auch immer wieder bei großen Katastrophen gefordert, so etwa beim Zugunglück in Eschede, dem Brandanschlag auf Djerba und jüngst bei der verheerenden Flutkatastrophe in Asien. Ärzte der BG-Klinik Frankfurt begleiteten im Auftrag des Auswärtigen Amtes einen Flug nachthailand, mit dem verletzte deutsche Tourist en evakuiert wurden. Zu demteam aus Ärzten und Rettungssanitätern der Frankfurter Berufsfeuerwehr gehörte auch Professor Reinhard Hoffmann, Ärztlicher Direktor der BG-Klinik Frankfurt und weitere Notfallmediziner der BG-Klinik.»Wir sind am 29. Dezember gestartet und haben rund 60 Verletzte ausgeflogen«, berichtet Hoffmann.»Die Patienten kamenalleaus Krankenhäusern und waren von denthailändern aus meiner Sicht gut versorgt worden, vor allem wenn man die schwierigen Umstände bedenkt«, betont Hoffmann.»Fast alle Patienten hatten schwere Psychotraumata, da sie Angehörige verloren und schreckliche Dinge erlebt hatten«, schildert Hoffmann die Situation während des Rückfluges. Für die Helfer war das eine schwierige Situation.»Wir haben so gut es ging mit ihnen gesprochen und versucht, Kontakt aufzunehmen. Die medizinische Versorgung war verhältnismäßig einfach, einigen Patienten wurden Infusionen gelegt, anderen wurden Beruhigungsmittel verabreicht, damit sie schlafen konnten, viele mussten mit Antibiotika behandelt werden, aber die psychische Belastung war sehr groß.«nach der Landung in Frankfurt wurden die Verletzen auf verschiedene Kliniken verteilt. Fünf Patienten kamen in die BG-Klinik Frankfurt, wo siemedizinisch und psychologisch betreut wurden.»für die Betreuung von Unfallopfern sind wir sehr gut gerüstet«, erläutert Hoffmann.»Die enge Verzahnung von bestmöglicher Unfallchirurgie mit frühzeitiger Rehabilitation«, so Hoffmann,»sind die besten Garanten für eine optimale Genesung.«[ Sp ] Foto:Mohn Media, Gütersloh Betrifft:»Folgenschwere Verwechslung«In der Ausgabe 2/2004 dieser Zeitschrift haben wir über einen Unfall an einemquersitzstapler berichtet, bei dem der Fahrer den Rückwärts- mit dem Vorwärtsgang verwechselte und einen Betonpfeiler streifte. Dabei ragte der linke Fuß des Fahrers aus der Kabine heraus und wurde zwischen Staplerverkleidung und Betonpfeiler so schwer gequetscht, dass er teilweise amputiert werden musste. Ein Mitgliedsbetrieb, der früher ähnliche Unfälle zu verzeichnen hatte, hat diese Unfallursache beseitigt: Alle Quersitz- und Stehstapler wurden mit einem Sicherheitspedal ausgerüstet. Das Flurförderzeug kann nur bewegt werden, wenn der linke Fuß das Sicherheitspedal betätigt. Seit der Umsetzung dieser Maßnahme gab es im Betrieb keine Fußverletzungen mehr, die durch das Herausragen des linken Fußes aus der Fahrerkabine verursacht wurden.

6 6 tag für tag 03 /05 BG berichtet Geprüfte Maschinen Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung Für folgende Maschinen wurden von Januar 2005 bis Februar 2005 die Zertifikate für das GS-Zeichen ausgestellt: Unternehmen Maschinenart Maschinentyp Prüfnr. Heidelberger Druckmaschinen AG Bogenoffsetmaschine Speedmaster CD GOSS International Druckwerk MainStream GOSS International Falzaufbau MainStream GOSS International Falzapparat MainStream Océ Display Graphics Systems Digitaldruckmaschine Arizona IST Metz GmbH UV-Endtrockner für Bogen- D-108-3M-CMK-HD-SLC-CAN offsetmaschine CD 102 / XL 105 LACO Druckveredelungstechnik Lackierwerk LACO SP Nordson UV Ltd. UV-Durchlauftrockner Quadcure für Komori LS MAN Roland Druckmaschinen AG Druckeinheit ROTOMAN Krug & Priester GmbH & Co. KG Planschneidemaschine Ideal EP, Ideal EP EBA EP, EBA EP Krug & Priester GmbH & Co. KG Planschneidemaschine , , EP 430 E, EP, , EP, , EP, EP, EP Müller Martini Buchbinde-Systeme AG Dreischneider 1576 Esprit MAN Roland Druckmaschinen AG Falzwerk PFI 3/1 (2000) MAN Roland Druckmaschinen AG Rücklaufsicherung RLS VBF Buchtechnologie GmbH Buchstapler BLSD 650, BLSD 650 D Die aktuelle Liste aller geprüfter Maschinen finden Sie im Internet über Prüfstelle Druck und Papierverarbeitung erweitert Angebot Ein Unternehmen ist heute ohne Einsatz moderner Informationstechnik nicht mehr vorstellbar. Sie hat in nahezu allen betrieblichen Bereichen Einzug gehalten. Auch hier stellt sich zunehmend die Frage nach der Arbeitssicherheit und der Ergonomie. Die Norm DIN EN (VDE 0805) Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik gibt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für die Entwickler und Konstrukteure von informationstechnischen Einrichtungen vor. Leider sind in der Praxis immer wieder informationstechnische Einrichtungen anzutreffen, deren Bau und Kennzeichnung Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie erfüllt sind. Für Mitarbeiter, die an diesen Einrichtungen arbeiten, ist u. U. die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss Druck und Papierverarbeitung hat aus diesem Grund ihr Leistungsspektrum erweitert. Hersteller und Betreiber informationstechnischer Einrichtungen können sich durch die Prüfund Zertifizierungsstelle beraten lassen oder eine Prüfung ihrer informationstechnischen Einrichtungen beauftragen. Das GS-Prüfzeichen der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen bietet dem Betreiber informationstechnischer Einrichtungen die notwendige Rechtssicherheit. [So]

7 BG berichtet tag für tag 03 /05 7 Aus- und Weiterbildung Termine Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung führt zu folgenden Terminen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch: Lehrgänge für Fachkräfte für Arbeitssicherheit Informationsveranstaltung für überbetriebliche Fachkräfte Seminar für Betriebsärzte Seminare für Meister und andere Vorgesetzte Seminare für Betriebsräte Lehrgänge für Brandschutz-Beauftragte Lehrgänge für Gabelstaplerfahrer Seminare für Ausbilder von Staplerfahrern Fachseminare Diese Seminare sind gedacht für alle Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe, soweit sie entsprechend eingesetzt und mit dem Fachgebiet betraut sind. Führung und Persönlichkeit Diese Seminare sind gedacht für alle Führungskräfte unserer Mitgliedsbetriebe, die ihre rhetorischen Fähigkeiten und ihr methodisches Geschick in Führungssituationen der täglichen Praxis weiter verbessern wollen Eppstein 1. Präsenz Eppstein 2. Präsenz Eppstein 3. Präsenz Eppstein 4. Präsenz 20 /06/05 24/06/05 09/05/05 13/05/05 19/09/05 30/09/05 06/06/05 10/06/05 14 /11/05 18/11/05 11/07/05 15/07/05 28/11/05 09/12/05 17/10/05 21/10/05 21 /11/05 25/11/05 12/12/05 16/12/ Lippstadt 28 /09/05 29/09/ Linow Fürth 30 /09/05 09/12/ Eppstein Grundsem Eppstein Aufbausem. 04 /07/05 08/07/05 20/07/05 22/07/05 10 /10/05 14/10/ Eppstein Grundsem Linow Aufbausem Eppstein Aufbausem. 18 /05/05 20/05/05 31/08/05 02/09/05 14/09/05 16/09/ Eppstein Teil Eppstein Teil 2 15 /08/05 19/08/05 31/10/05 04/11/ Jößnitz Ausbildung 23 /05/05 27/05/05 14/11/05 18/11/05 01 /11/05 04/11/05 05/12/05 09/12/ Jößnitz Ausbildung Jößnitz Weiterbildung 13 /06/05 17/06/05 07/11/05 11/11/05 31/08/05 02/09/05 08 /08/05 12/08/05 12/12/05 16/12/ Eppstein 31 / 10 / / 11 / 05»Alkohol in der Arbeitswelt«08547 Jößnitz 12 / 12 / / 12 / 05»Arbeitsstoffe«16831 Linow 29 / 06 / / 06 / 05»Betriebssicherheitsverordnung«65817 Eppstein 29 / 11 / / 11 / 05»Bogenoffset«01109 Dresden 22 / 08 / / 08 / 05»Elektrische Ausrüstung und Steuerung«65817 Eppstein 03 / 11 / / 11 / 05»Transport gefährlicher Güter«59872 Meschede 28 / 09 / 05»Heben und Tragen von Lasten«22850 Norderstedt 20 / 10 / 05»Luftbefeuchtung«97125 Elfershausen 12 / 10 / / 10 / 05»Projektmanagement und Evaluation im Arbeitsschutz«97125 Elfershausen 13 / 06 / / 06 / 05»Sachkundiger der Ladungssicherung«16831 Linow 28 / 11 / / 11 / Erfurt 31 / 05 / / 06 / 05»Verpackungstief- und Flexodruck«08547 Jößnitz 19 / 12 / / 12 / 05»Mit Rhetorik zum Erfolg im Arbeitsschutz«70599 Stuttgart 07 / 06 / / 06 / 05»Unterweisung und Gesprächsführung Bielefeld 30 / 11 / / 12 / 05 mit Einzelpersonen«39116 Magdeburg 07 / 09 / / 09 / 05»Moderierte Unterweisung von Teams«86150 Augsburg 09 / 05 / / 05 / 05»Seminare für Führungskräfte«04158 Leipzig 05 / 09 / / 09 / Bremen 28 / 11 / / 11 / 05 Die Informationsseminare zur Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im Informationsblatt Nr. 625, die Termine für die Lehrgänge für Sicherheitsbeauftragte im Informationsblatt Nr. 607 zusammengestellt, die wir Ihnen gerne zusenden. Die laufend aktualisierte Terminliste finden Sie im Internet ( Detaillierte Angaben zum gesamten Aus- und Weiterbildungsangebot können Sie anfordern: Fax Informieren Sie uns bitte, wenn Sie an weiteren Themen interessiert sind. Termine für regionale Seminare für Unternehmer von Klein- und Mittelbetrieben nach dem Unternehmermodell sowie zu den verschiedenen BG-Fahrsicherheitstrainings und Seminaren zur Ladungssicherung werden auf Anfrage mitgeteilt.

8 8 tag für tag 03 /05 BG berichtet Unfälle Schwere Verletzungen an einem Stangenausleger Ein Mitarbeiter wollte einen still stehenden Stangenausleger in Stand setzen. Er demontierte dazu die Verkleidungen, ohne zuvor die Energiequellen der Maschine abgeschaltet zu haben und beugte sich mit dem gesamten Oberkörper in den Stangenausleger, um die Arbeiten auszuführen. Bei den Arbeiten im Stangenausleger löste er unbeabsichtigt ein Anlaufen bzw. Weiterlaufen der Maschine aus. Dabei wurde sein Oberkörper so stark eingequetscht, dass er ein Schädelhirntrauma zweiten Grades und eine Mittelgesichtsfraktur erlitt. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur an still stehenden Maschinen durchgeführt werden, die von allen Energiequellengetrennt worden sind. Dies geschieht in der Regel über die jeweiligenhauptschalter. Darüber hinaus muss auch ein Wiedereinschalten der Maschine während der Wartungsarbeiten verhindert werden, z. B. durch Abschließen des Hauptschalters. [ Pl ] Schwere Fingerverletzung an vermeintlich»unerreichbarer Gefahrstelle«An einem Klebebinder wurde das Seitenleimwerk entfernt, weil der KundeeineSeitenbeleimung mit Düsen gewünscht hatte. Da der Klebebinder normalerweise nur mit Seitenleimwerk betrieben werden kann, wurden die Seitenleimwerkeneben den Klebebinder gestellt und mittels so genannter»harting- Stecker«mit demklebebinder verbunden. Am Unfalltag traten Fehlbeleimungen auf. Diese können ausgelöst werden, wenn Leimfäden an den Zangen hängen bleiben und über den Lichttaster streichen. Ein Mitarbeiter wollte einen derartigen Leimfaden entfernen. Dazu musste er sich bücken und durch eine Öffnunggreifen. Diese Öffnung ist inzwischen durch eine durchsichtige Kunststoffscheibe verdeckt (siehe Bild). Dabei kam er mit dem Finger zwischen eine Zange unddas fest stehende Maschinenteil: Ein Fingerendglied wurde abgetrennt. Der Betrieb hatte nach dem Ausbau des Seitenleimwerks eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass man diese Gefahrstelle nicht erreichen könnte. Daher waren keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden. Der Unfall zeigt, dass bei unvorhergesehenen Produktionsstörungen Mitarbeiter selbst zu unbequemsten»verrenkungen«bereit sind, nur um die Produktion aufrecht zu erhalten. Dies muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Außerdem sollte bei außergewöhnlichen Umbauten lieber eine Schutzeinrichtung zuviel angebracht werden. [ He ]

9 BG berichtet tag für tag 03 /05 9 Unfall an Drehmaschine: Verlust des Zeigefingers Ein Dreher war damit beschäftigt, ein Innengewinde in ein Werkstück zu schneiden. Nachdem das Innengewinde fertig gestellt war, wollte er die Gewindebohrung entgraten. Anstatt ein Schmirgelholz oder eine Feile zu benutzen, wickelte der Mitarbeiter Schmirgelpapier um seinen rechten Zeigefinger und versuchte so, die Gewindebohrung zu entgraten. Dabei wurde der Zeigefinger von der Bohrung eingezogen und abgerissen. Obwohl der Verletzte umgehend in die BG-Klinik transportiert wurde, konnte der abgerissene Zeigefinger nicht mehr angenäht werden. Der Mitarbeiter hatte es offensichtlich eilig gehabt und darauf verzichtet, richtiges Werkzeug einzusetzen. Aufgrund seiner Ausbildung muss ihm bekannt gewesen sein, wie Gewindebohrungen fachmännisch entgratet werden. Ohne sich Gedanken über die möglichen Folgen zu machen, riskierte er einen Unfall, um einige Minuten Zeit einzusparen. [ Db ] Schwere Fingerverletzung an einer Kreissäge Ein Mitarbeiter war dabei, an einer vorschriftsmäßig ausgestatteten Kreissäge Kunststoffscheiben zuzuschneiden. Um die gesägten Zuschnitte mit dem Schiebestock leichter aus dem Bereich des Sägeblattes entfernen zu können, wurde der vorhandene Schutz nicht bis auf die Zuschnitte abgesenkt. Beim Sägen des Kunststoffes geriet der Mitarbeiter entweder durch Verkanten der Zuschnitte oder durch Unacht samkeit mit der linken Hand in das Sägeblatt. Dabei wurde der Mittelfinger teilweise amputiert. Es gelang den Ärzten, den Finger wieder anzunähen. Für den Verletzten bleibt zu hoffen, dass der Heilungsprozess erfolgreich verläuft und er alle Finger wieder benutzen kann. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Schutz über dem Sägeblatt ordnungsgemäß bis auf den Zuschnitt abgesenkt worden wäre. [ Wr ]

10 10 tag für tag 03 /05 BG berichtet Das Internetangebot der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Teil 2: Rund um den Versicherungsschutz In der vergangenen Ausgabe haben wir darüber berichtet, welche Informationen und Dienstleistungen unsere Berufsgenossenschaft (BG) zu denthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Internet anbietet. Oberstes Ziel ist es, die Betriebe dabei zu unterstützen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Spätestens aber beim ersten Arbeitsunfall tauchen in vielen Betrieben Fragen auf.»was muss unser Betrieb bei einem Arbeitsunfall tun?«,»was ist versichert?«und»wie hilft die Berufsgenossenschaft?«sind typische Fragen, die auf den Internetseiten der BG beantwortet werden. Nach einem Arbeitsunfall Ereignet sich in einem Betrieb ein Arbeitsunfall, muss der Betrieb einiges tun, um die Folgen möglichst gering zu halten. Die Kurzanleitung»Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun«gibt dazu einen Überblick. Wichtig ist, dass der Verletzte

11 BG berichtet tag für tag 03 /05 11 schnellstmöglich von einem Durchgangsarzt untersucht wird. Adressen nahe gelegener Durchgangsärzte für die Behandlung von Unfallverletzten sind in einer Datenbank zu finden, auf die über unsere Homepage zugegriffen werden kann. Auch die Formulare zur Meldung eines Unfalls bei der Berufsgenossenschaft können heruntergeladen werden. Im Extranet können die Unfallmeldungen auch am Bildschirm ausgefüllt und direkt an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden. Mitgliedschaft und Beitrag Auf den Internetseiten der BG sind alle Informationen über die Berechnung des Beitrags zu finden. Das sind insbesondere der Gefahrtarif und die Beitragsformel. Wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung ist der Entgeltnachweis des Betriebes, der über das Extranet auch direkt am Bildschirm ausgefüllt und direkt an die Berufsgenossenschaft gesendet werden kann. Versicherungsleistungen Die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch für Selbständige einen umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen. Informationen dazu liefert die Rubrik»Versicherungsleistungen«. Fragen, die immer wieder gestellt werden, werden in der Rubrik»Häufig gestellte Fragen«beantwortet. Zahlen und Hintergrundinformationen Unter»Statistik«ist neben den wichtigsten Zahlen der vollständige Jahresbericht des abgelaufenen Kalenderjahres zu finden. Dort sind alle Informationen über Unfallzahlen, Berufskrankheiten, Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt. Ergänzende Informationen zu wichtigen aktuellen Themen enthält die Rubrik»Presse«. Wer sich über die Berufsgenossenschaft informieren möchte, findet z. B. in der Rubrik»Porträt«Wissenswertes über die Selbstverwaltung.

12 12 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit Risiko Landstraße Landstraßen sind tückisch: Dort ereignen sich über 62% aller tödlichen Straßenverkehrsunfälle. Wo liegen die Gefahren der Landstraßen? Warum wird das Unfallrisiko dort so oft unterschätzt? Generell gilt, dass bei Unfällen auf Landstraßen die Folgen schwerer sind als bei Unfällen innerorts und auch schwerer als bei Unfällen auf Autobahnen. Das Risiko, auf Landstraßen durch einen Verkehrsunfall getötet zu werden,ist nach Expertenmeinung etwa doppelt so hoch wie innerorts und fünf Mal so hoch wie auf Autobahnen. Die rückläufigen Unfallzahlen, wie sie auf allen anderen Straßen registriert werden, sind auf Landstraßen bei weitem noch nicht festzustellen. Die Nutzung und die damit einhergehenden Gefahrenquellen der Landstraßen sind vielfältig: Rennradfahrer oder Wanderer bewegen sich am Straßenrand, Lastwagen versuchen einentraktor zu überholen, ein Schulbus zieht eine Kolonne Autofahrer hinter sich her. Unterschiedlichste Verkehrsteilnehmer mit zumteil stark differierenden Geschwindigkeiten müssen sich die Landstraße teilen. Die am meisten gefährdete Gruppe auf Landstraßen sind die Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Im Jahr 2003 starben junge Menschen bei Unfällen auf Landstraßen, das waren über 74% aller getöteten jungen Fahrer. DieTücken der Landstraßen werden offenbar gerade von jungen Fahrern unterschätzt. Sie sind häufig mit voll besetzten Wagen nachts auf diesen Straßen unterwegs und passen ihr Fahrverhalten den jeweiligen Bedingungen nicht an. Ursachen der Unfälle: zu hohe Geschwindigkeiten, waghalsiges Überholen, Fehlreaktionen in überraschenden Situationen oder falsche Einschätzung der Distanzen.»Bäume wie eine Wand«Fast ein Viertel aller getöteten Verkehrsteilnehmer kommen beim Aufprall gegen Bäume ums Leben, in erster Linie auf Landstraßen. Häufig ist zu hohes Tempo die Ursache für die schweren Folgen dieser Unfälle. Von vielen Autofahrern werden Bäume am Straßenrand nicht als entscheidendes Unfallrisiko gesehen. Den Autofahrern ist offenbar zu wenig bewusst, welche Folgen ein Aufprallgegeneinen Baum am Straßenrand nach sich zieht. In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) meinten nahezu ein Drittel aller Fahrer, dass Bäume an der Straße nur dann gefährlich seien, wenn sie näher als 1,50 m am Straßenrand stünden. Richtig ist hingegen, dass auch Bäume, die mehrere Meter weit vom Straßenrand entfernt stehen, im Fall eines Aufpralls schwere Unfallfolgen nach sich ziehen können. Über 12% der Befragten waren der Ansicht, man könne in einer Baumallee in einer kritischen Situation meist noch zwischen den Bäumen hindurchsteuern. In einer Allee werden die Bäume aber beim Abkommen von der Fahrbahn für den Fahrer zu einer geschlossenen Wand. Ein Hindurchsteuern ist schon bei geringeren Geschwindigkeiten nicht mehr möglich. Das Fahrzeug prallt in jedem Fall gegen einen Baum.

13 Gesundheit und Sicherheit tag für tag 03 /05 13 Motorradfahrer und Fußgänger sind besonders gefährdet Motorradfahrer bevorzugen Landstraßen, weil sie hier das Fahrerlebnis am besten genießen können.die Landstraße stellt aber auch größere Anforderungen an das Fahrkönnen. Für Motorradfahrer werden die Landstraßen schnell zum Sicherheitsrisiko vor allem bei nicht angepasster Geschwindigkeit. Kurven sind dabei für Motorradfahrer die risikoreichsten Stellen, gefolgt von Einmündungen und Kreuzungen. Besonders gefährdet sind auf Landstraßen auch Fußgänger. Etwa 60% der Fußgänger haben dunkle Kleidung an, so eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Dadurch werden sie von Autofahrern nicht rechtzeitig erkannt. Ursache: zu hohes Tempo»Ob in Kurven oder an Kreuzungen, beim Überholen oder in der Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, an Steigungen oder im Gefälle: Fast immer sind die Fahrer auf Landstraßen zu schnell«, so Prof. Jürgen Steinbrecher von der Uni Siegen. Etwa die Hälfte der Pkw-Fahrer überschreitet das Tempolimit auf Landstraßen um 20 km/h, 7% sind wesentlich schneller unterwegs. Geschwindigkeitsmessungen aus dem Jahr 2003 ergaben, dass vor allem Lkw sich nicht an dietempolimits halten.von den gemessenen schweren Lkw, die nur 60 km/h fahren dürfen, fuhren 87% schneller, auch in Alleen. Lieferwagen gehören ebenfalls zu den Eiligen: Jeder zweite war bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h zu schnell. Nur das Überholverbot werde weitgehend beachtet. Dennoch räumten auch hierbei 22% der Befragten ein, hin und wieder»riskante Manöver«zu wagen oder auch»lückenspringen«in einer Kolonne zu riskieren. Als Unfallursache dominiert auch in der Unfallstatistik die nicht angepasste Geschwindigkeit. Besonders häufig fallen motorisierte Zweiradfahrer durch nicht angepasste Geschwindigkeit auf. Zudem machen diese Fahrer öfter als andere unfallursächliche Fehler beim Überholen. Viele Pkw-Fahrer fahren zwar auch zu schnell, daneben aber sind es vor allem das Missachten der Vorfahrt sowie zu knappe Sicherheitsabstände, die zu Unfällen führen. Nicht angepasste Geschwindigkeit auf Landstraßen ist dabei vorrangig ein Fehlverhalten jüngerer Fahrer. Runter mit der Geschwindigkeit Eine optimal gestaltete Fahrbahn, bei der z.b. Bäume durch Büsche ersetzt sind, könnte das Unfallrisiko oder zumindest die Unfallfolgen verringern. Vorschläge dazu existieren und werden derzeit diskutiert. Ob und wann diese Vorschläge realisiert werden, weiß z. Zt. niemand. Aber eins kann jeder Einzelne zur Sicherheit auf Landstraßen beitragen: Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Weitere Informationen

14 14 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit

15 Gesundheit und Sicherheit tag für tag 03 /05 15 Neue Gefahrstoffverordnung was ändert sich in der Praxis? Die Novelle der Gefahrstoffverordnung genau heißt sie»verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen«wurde am vom Bundestag beschlossen und trat am in Kraft. Sie setzt mehrere EU-Richtlinien und internationale Abkommen um. Gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ergeben sich zahlreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen. Wir wollen Ihnen die Auswirkungen dieser gesetzgeberischen Maßnahme für die Betriebe erklären. Neue Begriffe Aus dem Begriff»Umgang«wurde»Tätigkeiten«, da es hier um das Arbeiten mit Gefahrstoffen geht und nicht nur um die bloße Anwesenheit von Gefahrstoffen. Der Gesetzgeber hat den Begriff Maximale Arbeitsplatzkonzentration der MAK-Wert durch den Arbeitsplatzgrenzwert abgekürzt AGW ersetzt.die technikbasierten Technischen Richtkonzentrationen TRK Werte undauch technischabgeleitete MAK-Werte verlieren ihre Gültigkeit. Der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert der BAT wird vermutlich ohne definitive Änderungen in einen Biologischen Grenzwert BGW abgeändert. Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe bleiben zunächst weiterhin gültig, sofern sie nicht den Regelungen der Gefahrstoffverordnung widersprechen. Arbeitsmedizinische Vorsorge Neben den bekannten Pflichtuntersuchungen hat der Gesetzgeber zukünftig bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen auch Angebotsuntersuchungen durch den Arbeitgeber vorgesehen (z.b. bei Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden). Die Annahme ist für den Mitarbeiter freiwillig. Konkretisierungen zu den Rahmenbedingungen erfolgen im Laufe des Jahres. Gefährdungsbeurteilung Der Gesetzgeber fordert eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person (Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt) unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und dokumentiert werden. In Abhängigkeit von den gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe und Zubereitungen (= Gemisch mehrerer Substanzen) werden die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt. Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Stoffeigenschaften. Hierbei kann auf diesicherheits- informationen des Herstellers/Inverkehrbringers zurückgegriffen werden (üblicherweise Sicherheitsdatenblatt). Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der verwendeten Mengen, Freisetzung und Verfahrenstechnik. Physikalisch-chemische Wirkungen (z.b. Flammpunkt, Explosionsgrenzen). >>

16 16 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit Maßnahmen Schutzstufenkonzept Neu entwickelt wurde ein Schutzstufenkonzept, bei dem jenachgefährdungdurch toxische Eigenschaften aufeinander aufbauende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden. Physikalischchemische Gefährdungen müssen getrennt beurteilt werden (siehe Schema»Arbeitsplatzbeurteilung 1«). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine Schutzstufe zuordnen, vorrangig anhand der Kennzeichnung der Gefahrstoffe (siehe»arbeitsplatzbeurteilung 2«). In Abhängigkeit des Ergebnisses dieser Beurteilung werden Ersatzmaßnahmen, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrollen vorgeschrieben. Dieses Konzept ermöglicht es, Schutzmaßnahmen auch für Stoffe oder Zubereitungen festzulegen, für die keine Grenzwerte vorliegen. Neu sind außerdem die Regelungen für Notfallmaßnahmen und für den Einsatz von Fremdfirmen durch den Arbeitgeber. Schutzstufe 1 Vorrangige Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, allgemeiner Arbeitsgrundsätze und Hygieneregeln (s.trgs 500 Mindeststandards: Schutzmaßnahmen) Regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen (mindestens einmal jährlich, Aufzeichnung der Ergebnisse) Schutzstufe 2 Minimierung der Gefährdung der Beschäftigten Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte durch fachkundige Messung, gleichwertiges Beurteilungsverfahren (z.b. Branchenregelungen) oder verfahrensspezifische Kriterien (VSK) Ersatzverfahren oder Ersatzprodukte; Begründung, falls dies nicht möglich ist Rangfolge der Schutzmaßnahmen wie bisher: 1. geeignete Arbeitsverfahren 2. kollektive (z. B. Be- und Entlüftung) und organisatorische Maßnahmen 3. persönliche Schutzausrüstung als letzte Möglichkeit Druck und Papierverarbeitung Im Bereich Druck und Papierverarbeitung werden in Abhängigkeit von den verwendeten Gefahrstoffen in der Regel die untersten Schutzstufen (1 und 2) ausreichen. Eine Ausnahme sind z.b. die Galvanik bzw.tätigkeiten mit Chromaten, die der Schutzstufe 3 oder 4 (je nach getroffenen Schutzmaßnahmen) zugeordnet werden. Grundlage ist aufjeden Fall eine vor Aufnahme der Arbeit durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Die mindestens anzuwendenden Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 500 mit demtitel»schutzmaßnahmen Mindeststandards«beschrieben. Sie ist imtaschenbuch»gefahrstoffe 2005«abgedruckt, das bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung kostenlos bestellt werden kann: Fax oder per (medien@bgdp.de). Dort werden die grundsätzlich immer anzuwendenden allgemeinen Regeln der Arbeitsplatzhygiene beschrieben. [ Gw ] Schutzstufe 3 Vorrangig ist der Ersatz der Gefahrstoffe Handhabung möglichst in geschlossenen Anlagen Gefährdungsminimierung nach dem Stand der Technik Einhaltung der AGW durch Messungen prüfen Arbeitsbereiche dürfen nur für die dort Beschäftigten zugänglich sein Schutzstufe 4 Gefahrstoffmessungen sind obligatorisch Abgrenzung und Kennzeichnung der Gefahrenbereiche Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung Spezielle Regelungen für Wartungsarbeiten Informationen Gefahrstoffverordnung: Ausführliche Informationen auch unter»maßnahmenkonzept Gefahrstoffe«:

17 Gesundheit und Sicherheit tag für tag 03 /05 17 Arbeitsplatzbeurteilung 1 Brand-/ Explosionsgefahr vorhanden? NEIN JA Maßnahmen nach den 8, 12 und Anh. III Nr.1 Geeignete Maßnahmen nach den 8 bis 18 JA Besondere Gefahren (*) vorhanden? NEIN s. Arbeitsplatzbeurteilung 2 (*) Gefahren, die keinem Gefährlichkeitsmerkmal nach 4 GefStoffV entsprechen (z.b. Staubentwicklung) Arbeitsplatzbeurteilung 2 JA Geringe NEIN Sonst mit NEIN KMR F(**)- Gefährdung T oder T+ Stoffe der vorhanden? gekennzeichnet? Kat. 1 oder 2? NEIN JA JA Reichen NEIN Reichen NEIN JA AGW Maßnahmen Maßnahmen eingehalten des 8? der 8 und 9? oder VSK? JA JA Schutzstufe 4 Maßnahmen n Schutzstufe 3 Maßnahmen n. 8, 9, 10 NEIN Schutzstufe 2 Maßnahmen n. 8, 9 (**) Krebserzeugende, mutagene, fortpflanzungsgefährdende Stoffe (Kategorie 1: Wirkung erwiesen, Kategorie 2: Verdacht auf entsprechende Wirkung) Schutzstufe 1 Nur Maßnahmen n. 8 Illustrationen: Berufsgenossenschaftliches Insitut für Arbeitsschutz BGIA

18 18 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit»Man will einfach alles machen.«alexander Burgart macht nicht viele Worte. Für ihn ist es ganz normal, trotz einer Prothese engagiert zu arbeiten. Auch Geschäftsführer Helge Hertweck macht nicht viel Aufhebens. Für ihn stand es nie in Frage, Alexander Burgart trotz Behinderung weiter zu beschäftigen.

19 Gesundheit und Sicherheit tag für tag 03 /05 19 [ 1 ] [ 2 ] [ 5 ] [ 3 ] [4 ] Der Unfall: Angst um die Zukunft Juli 1997 seit knapp einem halben Jahr arbeitet Alexander Burgart als Maschinenhelfer bei OHA-Druck im schwäbischen Ingelfingen.Der 35-jährige ist noch in der Probezeit, als er einen schweren Unfall erleidet. Burgart will gerade eine Palette wechseln.dabeigerät er mit dem linken Arm in die Auslage. Die Hand wird schwer verletzt. Obwohl er sofort in die BG-Klinik Ludwigshafen gebracht wird, ist seine Hand nicht mehr zu retten und muss amputiert werden. Schwere Unfälle sind in mehrfacher Hinsicht Schicksalsschläge: Zu den körperlichen Schmerzen kommen das Trauma des Unfalls und die Ungewissheit über die eigene Zukunft. So sind denn auch die Ängste des 35-jährigen Familienvaters groß: Wird er seine Arbeit verlieren? Müssen er und seinefamilie vonsozialhilfeleben? Berufshelfer und Arbeitgeber zeigen Perspektiven auf Alexander Burgart liegt noch in der BG-Klinik, als er Besuch von der Berufsgenossenschaft bekommt. Berufshelfer Hans-Jürgen Gröbner kommt zu ihm:»der erstekontakt ist sehr wichtig«, unterstreicht Gröbner.»Da geht es vor allem darum, dem Versicherten zu zeigen: Es kümmert sich jemand um dich und Du fällst nicht in ein schwarzes Loch. Das ist sehr wichtig für die Genesung.«Nach dem Besuch von Gröbner und einem Gespräch mit seinem Arbeitgeber schöpft Alexander Burgart Hoffnung.»Für uns war es selbstverständlich, dass Herr Burgart weiter bei uns arbeitet, wenn sein Gesundheitszustand das zulässt«, bekräftigt Geschäftsführer Helge Hertweck. Schließlich schätzt man Alexander Burgart als motivierten, flexiblen und leistungsfähigen Mitarbeiter. Auch Berufshelfer Hans-Jürgen Gröbner erlebt ihn so, als er ihn in der BG-Klinik besucht:»er hat 50 kg schwere Gewichte im Übungsraum gestemmt und zwar mit beiden Armen. Für jemanden mit einer Prothese war das sehr ungewöhnlich.«arbeiten mit der Behinderung Nicht alltäglich ist auch, dass Burgart nicht nur eine, sondern zwei Myoelektrische Prothesen erhält. Sie werden in der BG-Klinik Ludwigshafen für ihn angepasst. Diese speziellen Prothesen sind nicht starr wie herkömmliche Prothesen, sondern ermöglichen Greifbewegungen. Durch die Bewegung der Muskeln im Armstumpf ändern sich elektrische Potenziale. Im Schaft der Prothese sind Elektroden angebracht, die diese Potenziale messen. Sie werden verstärkt und an einen Elektromotor weitergegeben, der schließlich die Prothese bewegt. Bestimmte Muskeln werden bestimmten Bewegungen der Prothese zugeordnet. Um entsprechende Handprothesenbewegungen auszuführen, musste Burgart lernen, gezielt die vorhandenen Armmuskeln zu bewegen. So kann Burgart mit der Prothese zugreifen. Seine Rehabilitation verläuft ausgesprochen schnell. Bereits im November 1997 beginnt er mit einer Belastungserprobung im Betrieb, die er nach vier Wochen erfolgreich abschließt. In der Druckerei packt Alexander Burgart ganz schön mit an. Entsprechend hoch ist die Beanspruchung für die Prothesen. Die zweite Prothese dient zum Wechseln, wenn die erste gewartet wird. So werde ich nicht arbeitsunfähig und falle für den Betrieb nicht aus«, meint Alexander Burgart. Bei OHA-Druck hat man die Entscheidung, Burgart weiter zu beschäftigen nicht bereut. Seit dem Unfall sind gut sieben Jahre vergangen. Noch immer bekommt Burgart großes Lob für seine Einstellung und seinen Arbeitswillen.»Ohne Engagement und Flexibilität geht es bei uns nicht«, erklärt Helge Hertweck.»Herr Burgart«, so Hertweck,»bringt beides mit.«er illustriert das mit einem Erlebnis:»Herr Burgart sollte anfangen, Kartons auf einer Palette zu stapeln, nicht die ganze Menge. Den Rest sollte die Nachtschicht erledigen. Aber er hat gleich alles erledigt, wo er schon dabei war.«für Burgart ist das kein Grund, ein großes Aufheben zu machen:»man will einfach alles machen.«prävention ist wichtig Mit Blick auf seine Erfahrungen mit der Berufsgenossenschaft meint Helge Hertweck:»Ich persönlich habe die Arbeit der Berufsgenossenschaft als sehr wichtig und sehr gut empfunden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass solche Unfälle, wie der von Herrn Burgart, ausgewertet werden und in dieent- wicklung von Maschinen eingehen. Das ist absolut notwendig und richtig.«[sp] [ 1 ] Alexander Burgart im Gespräch mit Helge Hertweck. [ 2 4 ] Alexander Burgart bringt vollen Einsatz auch mit Prothese. [ 5 ] Alexander Burgart im Gespräch mit Berufshelfer Hans-Jürgen Gröbner (links) und Peter Platzgummer, Leiter Produktion.

20 20 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit

21 Gesundheit und Sicherheit tag für tag 03 /05 21 Erste Hilfe im Betrieb auf die Organisation kommt es an Die Zahl der Arbeitsunfälle ist erfreulicherweise seit Jahren rückläufig auch in Druckereien und Papier verarbeitenden Betrieben. Trotzdem muss jedes Unternehmen für einen Unfall gerüstet sein. Für den Betroffenen ist es entscheidend, dass Vorbereitungen getroffen wurden, damit im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann. Der Ernstfall kann auch eine kleine Schnittwunde sein, die sich nach einigen Tagen entzündet. Die erste Hilfe ist ein unverzichtbares Glied in der Rettungskette. Deshalb muss die Organisation der ersten Hilfe regelmäßig überprüft werden. Dabei unterstützt der Betriebsarzt den Unternehmer. Erste-Hilfe-Material bereitstellen und kennzeichnen Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel soweit sie zur Durchführung der ersten Hilfe dienen. Das Erste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich aufzubewahren gegen schädigende Einflüsse, z. B. durch Nässe, Wärme oder Verunreinigungen, zu schützen in ausreichender Menge bereitzuhalten rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern. Welches Erste-Hilfe-Material ausreichend ist, hängt von der Zahl der Beschäftigten und den Gefährdungen im Betrieb ab. Die kleinen bzw. großen Verbandkästen nach DIN bzw. DIN sind z. B. für produzierende Betriebe zwischen einem und 20 bzw. zwischen 21 und 100 Beschäftigten in jedem Fall ausreichend. Häufig ist es sinnvoll, einen großen Verbandkasten durch zwei kleine an verschiedenen Orten zu ersetzen, um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ersthelfer ausbilden lassen Zur ersten Hilfe ist grundsätzlich jeder verpflichtet. Der Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen der Führerschein-Ausbildung reicht für die betrieblichen Belange nicht aus, zumal dieser Kurs bei den meisten viele Jahre zurückliegt. Vielmehr müssen die Betriebe Ersthelfer ausbilden lassen, die als Laienhelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis professionelle Hilfe, z.b. durch den Rettungsarzt, eintrifft. Diese Ersthelferausbildung zahlt die Berufsgenossenschaft. Durchgeführt wird sie durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle (vgl. Bei diesen Ausbildungsstellen meldet man sich auch an, abgerechnet wird dann direkt mit der Berufsgenossenschaft. Die Ersthelfer müssen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen, um ihre Kenntnisse aufzufrischen. Mitarbeiter informieren Alle Beschäftigten müssen informiert werden, was im Notfall zu tun ist. Dazu gehört, dass jeder die Ansprechpartner zur ersten Hilfe kennt und bei Bedarf selbst Sofortmaßnahmen ergreifen kann. Eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen ist erforderlich. Bewährt haben sich auch Aushänge, auf denen die wichtigsten Informationen zusammengefasst werden können. >>

22 22 tag für tag 03 /05 Gesundheit und Sicherheit Verletzungen dokumentieren Viele Verletzungen im Betrieb sind glücklicherweise harmlos. Dennoch sollten alle Verletzungen schriftlichoder per EDV festgehalten werden. Dadurch wird dokumentiert, dass man sich eine Verletzung bei der Arbeit zugezogen hat. Sollten sich Spätfolgen ergeben, ist die schriftliche Notiz bzw. der EDV-Eintrag oft das einzige Indiz für einen betrieblichen Zusammenhang. Die Eintragungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Berufsgenossenschaft bietet dazu Verbandbücher an, aber auch Karteikarten sind geeignet. Checkliste erste Hilfe Ist das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material im Betrieb vorhanden? In Produktionsbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten bzw.verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten muss mindestens ein kleiner Verbandkasten vorhanden sein. InProduktionsbetrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten ist mindestens ein großer Verbandkasten vorgeschrieben oder alternativ zwei kleineverbandkästen, inverwaltungsbetrieben gilt das ab 51 Beschäftigten. Rettungstransport Wurde erste Hilfe geleistet, muss einverletzter unter Umständen medizinisch betreut werden. Dazu genügt es, über die Rufnummer 112 der Rettungsleitstelle den örtlichen Rettungsdienst zu informieren. Der Transport zu einemarzt oder in ein Krankenhaus zählt nicht zur ersten Hilfe. Weitere Informationen»Grundsätze der Prävention«(BGV A1)»Anleitung zur Ersten Hilfe«(BGI 503, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag)»Erste Hilfe im Betrieb«(BGI 509, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag)»Handbuch zur Ersten Hilfe«(BGI 829, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag) Verbandbuch (Bestell-Nr. 16)»Erste-Hilfe-Aushang«(BGI 510-2) Ist jeder vorhandeneverbandkasten vollständig? Wird regelmäßig überprüft, ob Materialien ergänzt oder erneuert werden müssen? Hat jeder VerbandkastenimBetriebeinen festen Platz und ist dieser mit einem Hinweisschild gekennzeichnet? Ist der Aufbewahrungsort jedes Verbandkastens leicht zugänglich? Ist jeder Aufbewahrungsort so gewählt, dass das Erste-Hilfe-Material vor Schmutz, Feuchte und hohen Temperaturen geschützt ist? Hängen die Anschriften von Notfallstellen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Ersthelfer), Durchgangsärzten und Krankenhäusern für alle sichtbar aus? Ist sicher gestellt, dass im Notfall jeder sofort Hilfe anordnen kann? Werden alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich und neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn über das Verhalten bei Notfällen unterwiesen? Verfügt der Betrieb über die vorgeschriebene Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern? Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss ein Ersthelfer anwesend sein.bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten müsseninproduktionsbetriebenmindestens 10%, inverwaltungsbetrieben mindestens 5% der Anwesenden Ersthelfer sein. Dies ist auch bei der Schicht- (Nachtschicht) und Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Werden dieersthelfer regelmäßig (alle zwei Jahre) fortgebildet? Wird jede Erste-Hilfe-Leistung aufgezeichnet (z.b. in einemverbandbuch, in einer Kartei oder in einer elektronischen Datei) und fünf Jahre lang aufbewahrt?

23 Aus der Praxis tag für tag 03 /05 23 Rollenoffsetdruckmaschinen mit Heißlufttrocknung Automatische Gummituchwaschanlagen sicher betreiben Beim Akzidenzdruck im»heatset-verfahren«gelangen beim automatischen Gummituchwaschen Lösemittel mit der Papierbahn in den Durchlauftrockner. Diese Lösemittel können eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Diese Explosionsgefahren müssen durch geeignete technische Maßnahmen vermieden werden. Schwebetrockner für Rollenoffsetmaschinen Abbildung: Goss Contiweb Das Heatset Verfahren Zur Herstellung von Zeitschriften, Katalogen, Büchern und Werbeschriften werden spezielle Druckfarben verwendet, die einen hohen Anteil fest werdender Bindemittel enthalten. Die für den Rotationsdruck erforderlichen Fließeigenschaften erhält die Druckfarbe durch ca. 35% mineralische Öle, so genannteheatset-öle. Trotz ihres hohen Siedebereiches von 250 bis 290 C verdunsten bis zu 85% der eingesetztenheatset-öle im Heißluftstrom der Durchlauftrockner, in denen Trocknungstemperaturen von bis zu 315 C erreicht werden. Danach bleibt eine bindemittelreiche Druckfarbenschicht zurück, die sich nach ausreichender Abkühlung verfestigt. Automatische Gummituchwaschanlagen bergen Explosionsrisiken Gemische brennbarer Gase oder Dämpfe mit Luft sind innerhalb eines bestimmten Konzentrationsbereiches generell explosionsfähig. Dieser Konzentrationsbereich wird nach unten durch die untere Explosionsgrenze (UEG) und nach oben durch die obere Explosionsgrenze (OEG) festgelegt. Jede wirksame Zündquelle kann innerhalb dieses Konzentrationsbereiches eine Explosion auslösen. Im Durchlauftrockner werden die Heatset-Farben deutlich über den Flammpunkt der in ihnen enthaltenen Mineralöle erwärmt, so dass ausreichend Brennstoff in Form von Öldämpfen im Inneren des Trockners freigesetzt wird. Durch die stirnseitigen Öffnungen für den Papierbahndurchlauf gelangt mit der angesaugten Frischluft ausreichend Sauerstoff in das Innere des Trockners: Ein Öldampf-Luftgemisch ist im Trockner immer vorhanden. Auch wirksame Zündquellen sind im Trockner unvermeidbar: Die Flammen der aktiven Gasbrenner in den Umluftkreisläufen für die einzelnen Trocknerzonen (Sektionen) und z.t. auch die heißen Einbauten im Trocknerkanal können Temperaturen oberhalb der Zündtemperatur der Öldämpfe erreichen. In Lösemitteldurchlauftrocknern können Explosionen vermieden werden, wenn man das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre in Gefahr drohender Menge verhindert bzw. stark einschränkt. >>

24 24 tag für tag 03 /05 Aus der Praxis Konzentration der Lösemittel durch Technische Lüftung begrenzen Die Technische Lüftung der Lösemitteldurchlauftrockner muss so ausgelegt und betrieben werden, dass sich beimverdampfen der Lösemittel aus der Farbe zu keinem Zeitpunkt im Inneren des Trockners gefährliche, explosionsfähige Lösemitteldampf/Luft- Gemische bilden können. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Konzentration auf einen Wert deutlich unter der UEG begrenzt wird. Speziell für Lösemitteldurchlauftrockner mit direkter Beheizung durch Gasflammen in den Umluftkreisläufen muss die Lösemittelkonzentrationen im Innern des Trockners auf 25% der UEG, bei Überwachung der brennbaren Stoffe auf 35% der UEG begrenzt sein. Bei vorgegebenem Abluftvolumen im Trockner kann der höchste zulässige Lösemitteldurchsatz, d.h. die maximale Lösemittelmenge pro Stunde, entsprechend Anhang B.2 der Europanorm EN 1539,»Trockner und Öfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden Sicherheitsanforderungen«, Ausgabe März 2000, berechnet werden. Die Richtigkeit der Berechnung ist bei Inbetriebnahme des Trockners messtechnisch zu überprüfen. Dabei sind die ungünstigstenverhältnisse, die zu einer maximalen Lösemitteldampfkonzentration führen können, z.b. höchste Trocknertemperatur, größte Bahngeschwindigkeit und Papierbahnbreite, Papiere mit niedrigem Flächengewicht sowie maximaler Farbauftrag, zu berücksichtigen. Waschmitteldurchsatz berechnen und messen Im Rollenoffset sind automatische Gummituchwaschanlagen, überwiegend Bürstenwalzen- oder Waschtuchsysteme, Stand der Technik, denn sie ermöglichen das Waschen während des Fortdruckes in weniger als einer Minute. Problematisch kanndieschnittstelle zwischen Lösemitteldurchlauftrockner und automatischer Gummituchwaschanlage sein. Aus Gründen des Explosionsschutzes Automatische Gummituchwaschanlage Abbildung: Baldwin

25 Aus der Praxis tag für tag 03 /05 25 ist im Trockner insbesondereaufdiekorrekteeinstellung des Volumenstromes der Technischen Lüftung (Abluftvolumenstrom) in Kombination mit dem höchstzulässigen Durchsatz an Waschmitteln beim Gummituchwaschen zu achten. In enger Absprache mit dem Trocknerlieferanten muss der Waschanlagenhersteller gewährleisten, dass auch während des Gummituchwaschens die maximale Waschmittelmenge, diepro Sekunde in den Trockner eingebracht werden darf, auf keinen Fall überschritten wird. Für die notwendigen Berechnungen entsprechend Anhang B.2 der EN 1539 muss der Waschanlagenhersteller die tatsächlich eingebrachtenwaschmittelmengen und den maximal zulässigenwaschmitteldurchsatz ermitteln. Sollten die Berechnungen unzulässig hohe Werte ergeben, ist durch sequenzielles Waschen in den einzelnen Druckwerken die Waschzeit entsprechend zu verlängern, auch wenn sich dadurch der Makulaturanfall unter Umständen erhöht. Grundsätzlich ist der maximale Waschmitteldurchsatz beim Gummituchwaschen an das beim Waschen zur Verfügung stehende Abluftvolumen des Trockners anzupassen. Durch eine Messung muss nachgewiesen werden, dass die eingebrachte Waschmittelmenge den maximal zulässigen Waschmitteldurchsatz nicht überschreitet. Diese Messung muss ebenfalls unter den ungünstigsten Betriebsbedingungen durchgeführt werden, die zu einer maximalen Lösemitteldampfkonzentration im Trockner führen können: minimale Produktionsgeschwindigkeit (niedrigste Waschgeschwindigkeit) maximale Papierbahnbreite minimale Waschzeit maximale Waschmitteleingabe gemäß Berechnung Dabei sind im Messbericht neben der Berechnung auch die entsprechenden maschinentechnischen Randbedingungen ausreichend zu dokumentieren. [ Sz ] Begriffe zum Explosionsschutz Untere Explosionsgrenze (UEG) Obere Explosionsgrenze (OEG) Explosionsbereich Flammpunkt Zündtemperatur Untere Grenze des Explosionsbereiches Obere Grenze des Explosionsbereiches Bereich der Konzentration eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann. Niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenenversuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. Die unter vorgeschriebenenversuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Gas/Luft- oder Dampf/Luft-Gemisch eintritt.

26 26 tag für tag 03 /05 Aus der Praxis Vom Hersteller der Druckmaschine geliefertes Gerät. Der Dorn ist hier zusätzlich mit Rollen versehen. Dies erleichtert das Überschieben. Mit diesem Rollenwender ist es möglich, die Rollen durch reine Muskelkraft zu kippen und auch wieder aufzurichten. Zum Heben ist ein Kran oder eine Winde erforderlich. Rollendruck wie kommt die Papierrolle in die Maschine? In Druckereien werden täglich tonnenschwere Papierberge bedruckt. Und diese Papiermassen müssen auch bewegt werden: Aus dem Papierlager in die Druckmaschine, von der Druckmaschine zur Weiterverarbeitung, von dort in denversand.

27 Aus der Praxis tag für tag 03 /05 27 Dieses Gerät ist zusätzlich geeignet, die Rollen zu kippen. Flach liegende Rollen können für die Weiterverarbeitung aufgerichtet und zum Abtransport oder Lagern wieder gelegt werden. Mit diesem Gerät können die Rollen nahezu ohne menschlichen Kraftaufwand bewegt werden. Mit einer zusätzlichen Steuerung kann die Handhabung automatisiert werden. Auch hier ist Kippen möglich. Das Transportieren von Papierbogen oder Papierrollen mit Handhubwagen oder Gabelstaplern ist ohne größere körperliche Anstrengung möglich. Schwieriger ist dagegen das Handhaben von Rollen beim Einheben in die Maschine. Papierrollen haben durch die Formatvorgabe ein hohes Gewicht. Große Rollen, so genannte Mutterrollen, können nicht von Hand bewegt werden.viele Maschinen haben mittlerweile Hilfsvorrichtungen zum Einheben der Papierrolle in die Maschine. Es ist aber immer wieder zu beobachten, dass Papierrollen mit Muskelkraft in die Maschine gewuchtet werden. Belastungen der Wirbelsäule Das jahrelange, regelmäßige Heben schwerer Gewichte kann Rückenprobleme verursachen und die Wirbelsäule schädigen. Deshalb dürfen beim Heben und Tragen abhängig von Alter und Geschlecht bestimmte Lastgewichte nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Dabei ist auch die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters zu berücksichtigen. Um das zu erreichen, müssen ggf. geeignete Arbeitsmittel zum Handhaben der Lasten zur Verfügung gestellt werden. Hebehilfen von der Stange Mittlerweile werden verschiedenevarianten von Hebehilfen für Papierrollen angeboten. Häufig ermöglichen diese auch ein Kippen der Rollen, so dass das Handhaben der Papierrollen insgesamt erleichtert wird. Bei einigen Maschinen werden Hebehilfen direkt vom Hersteller der Maschinen angeboten. Hebehilfen im Eigenbau Einige Betriebe konstruieren sich ihre Hebehilfe für Papierrollen selbst. Neben der angestrebten ergonomischenverbesserung für die Beschäftigten müssen dabei aber auch mögliche Unfallrisikenbetrachtet werden. Im Rahmen einer Risikoanalyse muss u.a. berücksichtigt werden, dass Material und Konstruktion ausreichende Festigkeit haben, um die Gewichte sicher aufzunehmen. Dies ist mit einer Festigkeitsberechnung nachzuweisen. Darüber hinaus muss eine Konformitätserklärung ausgestellt und eine CE- Kennzeichnung angebracht werden. [ Nl ] Lastgewichte in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht Frauen Männer Jahre 15 kg 25 kg über 39 Jahre 10 kg 20 kg Diese Lastgewichte in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht sollten zur Vermeidung eines Gesundheitsrisikos nur in Ausnahmefällen gehoben und getragen werden.

28 28 tag für tag 03 /05 Aus der Praxis Arbeitsschutz von Anfang an Berufseinsteiger haben einerhöhtes Unfallrisiko. Das gilt in besonderem Maße für Auszubildende. Zu der fehlenden Berufserfahrung kommt häufig noch der»jugendliche Leichtsinn«hinzu. Gerade deshalb muß der BetriebbeiAuszubildendennoch genauer hinsehen, als bei erfahrenen Mitarbeitern. Den Berufseinsteigern das sichere und gesunde Arbeiten zu vermitteln, ist eine große Herausforderung, der man sich bei Kroschke in Braunschweig stellt. Arbeitsschutz als Lernziel»Bei uns ist sicheres Arbeiten selbstverständlich! Auch für unsere sieben Auszubildenden ist es wichtig, Sicherheit selbst zu leben. Dazu zählen natürlich regelmäßige Unterweisungen«, erläutert Frank Gunkel, Druckermeister und Ausbilder bei Kroschke.»Wenndas Lernen auch noch Spaß macht, ist bekanntlich der Lernerfolg am größten.«seinen Auszubildenden hat er deshalb eine besondere Aufgabe gestellt. Sie solltenschilder zumthemaarbeitssicherheit entwerfen und im Siebdruckverfahren herstellen.vorgegeben waren Format und Inhalte. Auf jedem Schild sollten sowohl ein Auszubildender, als auch»bärtram«zu sehen sein. Bärtram ist dieleitfigur der Kroschke Stiftung für Kinder. Näheres zur Kroschke Stiftung erfahren Sie unter Schilder für den Arbeitsschutz das Arbeiten im Team: Die Aufgabe umfasste alle Arbeitsgänge, die einzelnen Teilaufgaben wurden immer gemeinsam gelöst. Im ersten Schritt wurden Acryl für das Material und der Bildaufbau des Schildes festgelegt. Am aufwändigsten waren die Bildideen. Denn für jede Abteilung der Produktion mussten möglichegefahrenermittelt und einentsprechender»motivations-slogan«gefunden werden. Nachdem die Ideen gesammelt waren, ging es an die Umsetzung. Fotos wurden erstellt und am Rechner bearbeitet. Bärtram musste gezeichnet werden.dann ging es an dievorbereitung des Druckes: Druckraster mussten festgelegt werden, Druckformen erstellt und

29 Aus der Praxis tag für tag 03 /05 29 Die Auszubildenden mit ihren Schildern zum Arbeitsschutz (v.l.n.r): Nick Strauß, Tim Ziola, Ausbildungsleiter Frank Gunkel, Daniel Fricke, Lukas Vahl, Ira Harwardt. Bärtram ist die Leitfigur der Kroschke Kinderstiftung. Fotos: Frey, Egling Farben ausgewählt werden. Wichtig war die permanente Kontrolle des Druckergebnisses, denn neben den eigenenvorstellungen waren auch die hohen Standards zu erfüllen, die bei Kroschke an Produkte gestellt werden. Das Ergebnis: Motivation für sicheres Arbeiten»Es entstanden sieben Schilder zum Arbeitsschutz, die sich durch einen hohen Motivations-Charakter auszeichnen und bei uns bereits im Einsatz sind.«, so Frank Gunkel.»Zudem lernten die Auszubildenden viel über die Konzeption einer solchen Aufgabe und begriffen spielerisch die Zusammenhänge der einzelnen Schritte bei der Fertigung. Ganz nebenbei wurde das Bewusstsein für Gefahrenstellen im Betrieb geschärft und das war ja einziel!«

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31 Aus der Praxis tag für tag 03 /05 31 Siebdruck Farbenhersteller und Berufsgenossenschaft erarbeiten neue Kriterien für den Umgang mit Lösemitteln. Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Siebdruckfarben gelangen unvermeidlich auch Lösemitteldämpfe in die Atemluft. Neue Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsgefahren haben dazu geführt, dass die Grenzwerte einiger Lösemittel in der TRGS 900 abgesenkt wurden. Über die näheren Hintergründe berichteten wir bereits in der Ausgabe 4/2004 dieser Zeitschrift. Gemeinsam mit namhaften Siebdruckfarbenherstellern überarbeitet die Berufsgenossenschaft die verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) für den Umgang mit Lösemitteln im Siebdruck. Ziel dabei ist es, den Anwendern eine Beschreibung geeigneter Verfahren für eine sichere Handhabung von lösemittelhaltigen Siebdruckfarben zur Verfügung zu stellen. Belastungen der Atemluft senken Insgesamt konnten bei den bisher durchgeführten Untersuchungen über 200 Einzelmesswerte gewonnen werden. Eventuell sind noch ergänzende Messungen erforderlich. Aus den vorliegenden Auswertungen können schon einige wichtige Empfehlungen abgeleitet werden, wie die Belastung der Atemluft mit Lösemitteldämpfen reduziert werden kann: Durchlauftrockner mit ausreichender Abluftmenge und vollständiger Erfassung senken die Belastung der Atemluft erheblich. Zwischenreinigungen und insbesondere Endreinigungen des Siebes in der Maschine sollten vermieden werden. Nur Siebreiniger mit einem Flammpunkt von mehr als 40 C verwenden, z.b. kann der Verdünner auch zum Reinigen der Siebe eingesetzt werden. Für größere Druckräume ist eine Technische Raumlüftung sinnvoll. Bei der Einstellung der Technischen Raumlüftung sollten Lüftungsleistung, Luftführung und Raumtemperatur so ausgelegt werden, dass die Atemluft möglichst wenig belastet wird. Standardisierte Vergleichsmessungen Basis für die Überarbeitung dieser Kriterien sind Vergleichsmessungen unter standardisierten Bedingungen. Hierfür stellten die Firmen Coates Screen in Nürnberg, Pröll in Weißenburg und Marabu in Tamm ihr Anwendungstechnikum zur Verfügung. Von jedem Hersteller wurden zwei häufig eingesetzte Farbsysteme sowie auch je ein Farbsystem der Firmen Sericol und Printcolor unter einheitlichen, standardisierten Bedingungen verdruckt und die daraus resultierende Lösemittelkonzentration in der Atemluft gemessen. IGEPA stellte für alle Untersuchungen das Papier»profi silk«mit 150 g/m 2 zur Verfügung. Über 5 Jahre Siebdruckinitiative Seit 1999 arbeiten Farben- und Lösemittelhersteller sowie Maschinenund Anlagenhersteller unter Federführung der Berufsgenossenschaft in einer»siebdruckinitiative«zusammen. Gemeinsam werden sichere Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeitet. Bisherige Ergebnisse dieser Zusammenarbeit sind u. a. Informationen zu Siebdruckmaschinen und Siebreinigungs- und Entschichtungsanlagen (BGI 801 und BGI 837). [ Cu ] Gleichbleibende Rahmenbedingungen für die Vergleichsmessungen Druckfläche Gewebe 50 cm x 70 cm vollflächig Sefar PET PW Rakel Standard, Shore-Härte 75 Leistung Zwischenreinigung Messdauer 300 Bogen/Stunde Alle 30 Minuten 2 Stunden [ 1,2 ] Spezielle Messsituationen

32 Keine Sorge. Mit Ihrem Geld sind wir mehr als pingelig! Ihr Mitgliedsbeitrag ist rein kostendeckend kalkuliert. Es gibt keine Aufschläge für Gewinne oder Vertriebsprovisionen. Rund 85% der Beiträge kommen Versicherten und Unternehmen als Präventionsleistungen, Heilbehandlung, Verletztengeld oder Renten direkt zugute, mehr als bei jeder anderen Versicherung. Wir machen den Bürokratieabbau, von dem andere reden: Seit Ende 2003 haben wir gut die Hälfte unserer Vorschriften außer Kraft gesetzt. Wir machen nicht alles alleine, sondern kooperieren mit anderen Berufsgenossenschaften. Durch diese Arbeitsteilung sparen wir viel Geld für Sie. Stichwort Benchmarking: Wir messen uns mit anderen Berufsgenossenschaften, um die beste Lösung für eine bestimmte Aufgabe zu finden. So können wir zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen.

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2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

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