Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen:
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- Lieselotte Baumgartner
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4 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre BW-VWL-P
5 Aufgabenblock A Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 1 SB 1, S Punkte a) Grundsätzlich gewährleistet ein marktwirtschaftliches System nur eine effiziente Güterund Faktorallokation, wozu eine leistungsgerechte Entlohnung der Produktionsfaktoren gehört. Ungleich verteilte Ausgangs- und Teilhabechancen werden durch den Markt nicht berücksichtigt. Dies entspricht selten den Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit oder moralischem Handeln der Menschen. Für Unternehmen gilt dazu, dass ihr Gewinn höher ist, wenn sie höhere Preise verlangen, billiger produzieren und wenn ihre Marketingbemühungen erfolgreich sind. Auch dies verstößt oft gegen allgemeine Moralvorstellungen von Redlichkeit und Fairness. b) Unternehmensethik lässt sich als verantwortliches Handeln der im Unternehmen tätigen 1 Punkt Menschen im Einklang mit allgemeinen ethischen Normen definieren. Konkret heißt dies: Verantwortlicher Umgang mit der Technik (Technikethik). Ethisches Handeln in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft (Sozialethik). Verantwortlicher Umgang mit der natürlichen Umwelt (Umweltethik). c) Wenn starker Wettbewerbsdruck in einem Markt herrscht, also viele Anbieter relativ homogene Produkte anbieten, kann eine konsequent verfolgte und nach außen kommunizierte ethische Orientierung eines Unternehmens ein Wettbewerbsvorteil sein. Das setzt voraus, dass die Nachfrager die umgesetzten Werte positiv beurteilen. 1 Punkt Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 2 von 8
6 Lösung Aufgabe 2 SB 2, S Punkte a) Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes: Stabilität des Preisniveaus hoher Beschäftigungsgrad außenwirtschaftliches Gleichgewicht stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Es wird diskutiert, dass Magische Viereck zu erweitern: um ein Sozialziel (gerechte/soziale Einkommens- und Vermögensverteilung) und um ein Umweltziel (Umweltschutz, ökologische Orientierung). Diese Ziele sind z.t. bereits im Grundgesetz verankert. Insbesondere das Umweltziel wird aber bisher noch nicht als vollwertiges und eigenständiges wirtschaftspolitisches Ziel definiert. b) In der Wirtschaftspolitik unterscheidet man Ordnungsziele, Prozessziele und Strukturziele. Die Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes gehören zu den Prozesszielen. Ordnungsziele werden im Rahmen der Ordnungspolitik verfolgt. Träger der Ordnungspolitik ist die Legislative. Prozessziele werden im Rahmen der Prozesspolitik verfolgt. Träger der Prozesspolitik ist die Exekutive. Strukturziele werden im Rahmen der Strukturpolitik verfolgt. Träger der Strukturpolitik ist die Legislative. 1 Punkt Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 3 von 8
7 Lösung Aufgabe 3 SB 3 S Punkte a) Preisindex nach Laspéyres: I L = ( P t Q 0 / P 0 Q 0 ) 100% Konkret: P t Q 0 = 2,15 x ,4 x x ,5 x 26 = 1217 P 0 Q 0 = 2 x ,5 x x x 26 = 1060 I L = 114,8% Preisindex nach Paasche: I P = ( P t Q t / P 0 Q t ) 100% Konkret: : P t Q t = 2,15 x ,4 x x ,5 x 28 = 1127 P 0 Q t = 2 x ,5 x x x 28 = 1005 I P = 112,1% Der Preisindex nach Paasche weist mit 12,1% eine niedrigere Inflationsrate als der Preisindex nach Laspeyres mit 14,8% aus. Dies liegt daran, dass der Preisindex nach Paasche den neuen Warenkorb als Referenzpunkt wählt. Damit sind die Anpassungsreaktionen der Konsumenten schon vorweggenommen, da die Konsumenten Preissteigerungen durch Mengenänderungen kompensieren. b) In der Bundesrepublik Deutschland werden vom statistischen Bundesamt die relevanten Daten zur Ermittlung des Preisindex erhoben. Dazu wird die Bevölkerung in verschiedene Haushaltsgruppen aufgeteilt und die jeweils repräsentativen Warenkörbe ermittelt. Diese Warenkörbe werden zu einem volkswirtschaftlichen Einheitswarenkorb aggregiert. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 4 von 8
8 Aufgabenblock B Lösen Sie bitte nur zwei der drei Aufgaben Lösung Aufgabe 4 SB 3, S Punkte a) Die Grafik sollte der Abbildung 13, SB 3, S. 36 entsprechen. Korrekte Achsenbezeichnungen je 1 Pkt., Einzeichnung von Marktnachfrage nach Wertpapieren, Marktangebot und Gesamtangebot von Wertpapieren je 1 Pkt., Kennzeichnung der Gleichgewichtspunkte und der damit verbundenen Werte je 1 Pkt., Kennzeichnung des Volumens der Geldmengenvernichtung 1 Pkt. Im Rahmen einer restriktiven Geldpolitik verkauft die Zentralbank Wertpapiere und entzieht damit dem Markt Primärgeld. Dies ist grafisch durch die Verlagerung der Angebotskurve nach rechts unten dargestellt (von A m zu A ges ). Durch die Ausweitung des Marktangebots an Wertpapieren sinkt der Kurs (von X auf Z ). Mit der Kurssenkung steigt das Zinsniveau. Zu dem neuen Kursniveau tritt hauptsächlich die Zentralbank als Verkäufer auf. Sie verkauft ein Wertpapiervolumen in Höhe von EFZG; in dieser Höhe wird entsprechend Geld dem Markt entzogen. b) Grundsätzlich wird die Offenmarktpolitik dadurch begrenzt, dass die getätigten Käufe oder Verkäufe nicht zu dauerhaften Veränderungen im Wertpapierbestand der Zentralbank führen sollen. Es müssen also Kompensationsgeschäfte zu den ursprünglichen Aktionen durchgeführt werden. Damit diese Kompensationsgeschäfte nicht als geldpolitisches Signal missverstanden werden, schließt die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte in Form von Wertpapierpensionsgeschäften ab, bei denen die kompensierenden Gegengeschäfte direkt mit vereinbart sind. insgesamt 8 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 5 von 8
9 Lösung Aufgabe 5 SB 4, S. 41 ff. 18 Punkte a) Unter externen Effekten werden alle gewollten und ungewollten Nebeneffekte von Konsum- oder Produktionsprozessen verstanden, die bei Dritten entstehen und nicht im Preissystem erfasst werden. Treten negative externe Effekt in einem Produktionsprozess auf, liegt das private Grenzprodukt einer unternehmerischen Entscheidung höher als das soziale Grenzprodukt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird dann das Unternehmen die Produktion über die volkswirtschaftlich optimale Menge hinaus ausdehnen. b) Das Auftreten negativer externer Effekte kann auch durch Maßnahmen des Ordnungsrechts Auflagen, Ge- und Verbote verhindert werden. Im Extremfall kann so die gesamte Produktion, die mit dem Auftreten externer Effekte verbunden ist, verboten werden. Mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann schnell und konkret auf Probleme reagiert werden. Ge- und Verbote eignen sich damit besonders für Situationen, in denen eine direkte Gefährdung von Mensch oder Natur vorliegt (z.b. kann ein giftiger Zusatzstoff in Lebensmitteln verboten werden). c) Der Vorteil einer Steuerlösung zur Korrektur externer Effekte liegt darin, dass nicht verwaltungstechnisch ein Grenzwert für den externen Effekt festgelegt werden muss, sondern dass sich die Produktionshöhe und damit auch die Höhe des externen Effekts durch den Markt- und Preismechanismus bestimmen. Wenn es gelingt, den Steuersatz in Höhe der Kosten des auftretenden externen Effekts festzulegen, wird so eine allokationseffiziente Lösung des Problems erreicht, in dem es eine Deckung von privaten und sozialen Grenzprodukt erreicht. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 6 von 8
10 Lösung Aufgabe 6 SB 5, S Punkte a) Unter Protektionismus versteht man alle quantitativen und qualitativen Maßnahmen der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel selektive Handelshemmnisse aufzubauen. Ziel ist dabei, die heimische Wirtschaft gegenüber ausländischer Konkurrenz zu schützen. Dabei unterscheidet man zwischen nichttarifären und tarifären Handelshemmnissen. b) Nichttarifäre Handelshemmnisse wirken indirekt als importbeschränkende Maßnahmen, z.b.: Absolute Importmengenrestriktionen: Die maximale Importmenge eines Produkts aus einem Land wird festgelegt. Technische Normungen: Für Importprodukte werden technische Werte festgelegt, die von international üblichen Standards abweichen. Verwaltungsvorschriften: Für den Import werden Bedingungen festgelegt, die nur mit hohem zusätzlichem Aufwand von den Importeuren zu erfüllen sind. Tarifäre Handelshemmnisse sind Abgaben, die erhoben werden, wenn Waren die Grenzen eines Staates überschreiten, z.b.: Finanzzölle: Sie werden erhoben, um zusätzliche Staatseinnahmen zu erhalten, die bspw. im Rahmen der heimischen Konjunkturpolitik eingesetzt werden. Schutzzölle: Sie dienen zum Schutz der heimischen Industrie industrialisierter Länder vor ausländischer Konkurrenz. Durch die Schutzzölle soll ermöglicht werden, notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, die erneut zu internationaler Wettbewerbsfähigkeit führen. Erziehungszölle: Sie werden von Entwicklungsländern erhoben, um der heimischen Industrie die Möglichkeit zu geben, sich so zu entwickeln, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird. c) Die WTO (World Trade Organization) ist die zentrale internationale Organisation, die über den Welthandel wacht und die Erarbeitung von Regeln sowie Abkommen zu dessen weiteren Liberalisierung also Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen zum Ziel hat. jedes korrekt erläuterte Beispiel ; insgesamt max. 10 Punkte Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 7 von 8
11 Pflichtaufgabe Lösung Aufgabe 7 SB 1, S Punkte a) Der Aufstieg des Keynesianismus begann mit der Weltwirtschaftskrise. Nach einer langen Wachstumsphase mit steigenden Aktienkursen hatten viele Wirtschaftssubjekte ihr gesamtes Kapital in Aktien angelegt. Oftmals waren die Aktienkäufe auch kreditfinanziert. Als auf Grund schlechter Konjunkturdaten institutionelle Anleger begannen ihre Aktien zu verkaufen, verschlechterten sich die Renditen am Aktienmarkt deutlich, sodass oftmals die Schuldzinsen höher waren als die Rendite. Es kam zu panikartigen Aktienverkäufe; eine Vielzahl von Menschen verarmte und war mit Schulden belastet. Dies führte zu Insolvenzen im Bankensektor, die wiederum auch durchaus intakte Unternehmen in den Konkurs reißen konnten. Von den USA aus verbreitete sich die Krise auf alle anderen Ländern. Der Welthandel kam quasi zum Erliegen, die Industrieproduktion sank weltweit dramatisch. Die neoklassische Theorie ging in dieser Situation davon aus, dass die Marktkräfte die Krise überwinden könnten. Trotz fallender Einkommen der Nachfrager sollte es durch noch stärker sinkende Preise (Realkassenhaltungseffekt) zu einer Wiederbelebung der Nachfrage kommen. Tatsächlich war es aber zu einer Vermögensvernichtung gekommen, die auch durch stark gefallene Preise nicht zu kompensieren war. b) Kern des Keynesianismus ist die Vorstellung, durch eine antizyklische Fiskalpolitik zu einer Nachfragebelebung in der Krise zu kommen und damit einen Aufwärtstrend auszulösen. Der Staat verschuldet sich dazu in der Krise und tritt als zusätzlicher Nachfrager auf den Märkten auf. Preiseffekte sind dadurch nicht zu erwarten, da die Krisensituation sich durch unterausgelastete Kapazitäten auszeichnet. Dort, wo die Staatsnachfrage wirksam wird, steigen die Produktion und das Einkommen, sodass es wieder zu einer Nachfrageausweitung kommt. Damit beginnt ein sich selbst verstärkender Prozess bis alle Faktoren wieder ausgelastet sind. Allerdings gehört es auch zum Konzept der antizyklischen Fiskalpolitik, dass der Staat seine Schulden und seine ausgeweitete Staatsnachfrage im wirtschaftlichen Aufschwung zurückfährt. c) Der Keynesianismus ist vor allem in der Praxis gescheitert. Nach zunächst erfolgreich überwundenen Rezessionen zeigte es sich, dass die Wirtschaftspolitiker nur in der Krise die Schuldenaufnahme und die damit verbundenen Ausgaben ausweiteten. Eine Rückführung von Verschuldung und Staatsquote geschah nicht. Somit kam es zu einer stetig steigenden Staatsverschuldung. Durch die hohe Staatsverschuldung verloren die Wirtschaftspolitiker die Möglichkeit, in neuerlichen Krisen angemessen zu reagieren. Vielmehr war der Staat oftmals gezwungen, sich prozyklisch zu verhalten und hat damit die Krise eher verstärkt. Die keynesianische antizyklische Fiskalpolitik gilt daher als ein Konzept, dass nicht langfristig erfolgreich umgesetzt werden kann. Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Seite 8 von 8
26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Wirtschaftsmathematik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-080614 / WH-WST-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Aufgabe max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Korrekturrichtlinie. Wirtschaftsingenieurwesen. Volkswirtschaftslehre WI-VWM-P
Korrekturrichtlinie Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWM-P12-020608 Datum 08.06.2002 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung
Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 84 BW-WMT-P 48 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-071222 Datum 22.12.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 13.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-051217 Datum 17.12.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Betriebswirtschaft Fach. Studiengang. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P-0 Datum..00 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Betriebswirtschaft (Bachelor) Modul. Volkswirtschaftstheorie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor) Modul Volkswirtschaftstheorie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-VWT-P11-081206 Datum 06.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 8.6. BW-WMT-P1 68 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-S
Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am.11.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-S11 0711 Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-061216 Datum 16.12.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
WI-VWL-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWL-P12-051203 Datum 03.12.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 6 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Geldtheorie und -politik (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-GTP-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Klausur - Aufgaben. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie leserlich. Denken Sie an Ihren Namen, Unterschrift und Matrikelnummer.
Klausur - Aufgaben Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre II Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-021109 Datum 09.11.2002 Die Klausur enthält insgesamt 5 zu lösende
Bachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene
WI-VWL-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWL-P12-070602 Datum 02.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
WI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-P
Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am.1.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-P11 071 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:
Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Klausur - Mantelbogen
Klausur - Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum 7.04.99 Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P-99047 Verwenden Sie ausschließlich das vom
PW-REW-P / WH-REW-P
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-060429
Korrekturrichtlinie BW-VWL-P Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
Korrekturrichtlinie Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-020622 Datum 22.06.2002 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung
Korrekturrichtlinie BW-VWL-P
Korrekturrichtlinie Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-011215 Datum 15.12.2001 Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen,
Korrekturrichtlinie. Wirtschaftsingenieurwesen Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Korrekturrichtlinie Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWM-P12-011117 Datum 17.11.2001 Um größtmögliche Gerechtigkeit zu
Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen
Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
WI-VWM-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, Taschenrechner davon 6 zu lösen Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWM-P12-040612 Datum 12.06.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
BW-GTP-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 6 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Geldtheorie und -politik (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-GTP-P11-060520 Datum 20.05.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
BW-VWL-P HFH- Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-060422 Datum 22.04.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
BB-WIP-P HFH- Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftspolitik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WIP-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022 Datum 22.10.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Studiengang. Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-031129 Datum 29.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Thermodynamik/Wärmetechnik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach hermodynamik/wärmetechnik Art der Leistung Prüfungsleistung lausur-nz. WI-W-P 06065 Datum.06.006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach. PW-VWL-P / WH-VWL-P Datum
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-VWL-P11-071222 / Datum 22.12.2007 Für die Bewertung und Abgabe
Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach. PW-VWL-P11-070630 / WH-VWL-P11-070630 Datum 30.06.2007
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-VWL-P11-070630 / Datum 30.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
Bachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene
BW-FIW-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 5 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Finanzwissenschaft (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-FIW-P11-061125 Datum 25.11.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
WI-VWM-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 insgesamt, Taschenrechner davon 6 zu lösen Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-VWM-P12-050611 Datum 11.06.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Volkswirtschaftslehre I Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-011215 Datum 15.12.2001 Die Klausur enthält 7 Aufgaben, zu deren Lösung 90 inuten zur
Studiengänge Betriebswirtschaft, Studienkonzept Bachelor und Diplom Wirtschaftsintenieurwesen, Studienkonzept Diplom Fach Kosten- und Leistungsrechnung/ Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 0406 Datum.06.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Studiengang. Betriebswirtschaft (Bachelor) Modul. Volkswirtschaftstheorie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor) Modul Volkswirtschaftstheorie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-VWT-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009
KAPITEL 1 Was ist Makroökonomik?... 23. KAPITEL 2 Die Ausdrucksweise der Makroökonomik : Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung...
5 Inhalt Vorwort... 13 TEIL 1 Einführung KAPITEL 1 Was ist Makroökonomik?... 23 1.1 Worum geht es in der Makroökonomik?... 23 1.2 Gibt es auch eine Definition?... 26 1.3 Der Unterschied zwischen Makroökonomik
Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen! Aufgabe Max. Punktzahl
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 29.04.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
WI-REW-S / WB-BUJ-S
Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzepte Diplom und Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.09.2006
Korrekturrichtlinie. Wirtschaft (postgradual) Volkswirtschaftslehre PW-VWL-P
Korrekturrichtlinie Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-VWL-P11-011215 Datum 15.12.2001 Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen,
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100
Modul Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-080628 Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-070623 Datum 23.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-071013 Datum 13.10.2007 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende
Studiengang. Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul
Studiengang Betriebswirtschaft; Studienkonzept Bachelor und Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. BB-BUJ-S11-061104
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
Studiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW/WH-REW-S11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Geschlossene Volkswirtschaft ohne staatliche Aktivität. Y n = C + I (1)
2.1 Konsumverhalten und Multiplikator Geschlossene Volkswirtschaft ohne staatliche Aktivität Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage Y n setzt sich aus dem privaten Konsum C und den Investitionen I zusammen
Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. Prüfungsleistung Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung. Studiengang
Studiengang Wirtschaft postgradual und Sonderstudiengang HTL Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P21-060610 / WH-REW-P21-060610 Datum
Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-060513 Datum 13.05.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss, NEUE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.10.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
BW-GTP-P Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 6 insgesamt, Taschenrechner Höchstpunktzahl: -100-
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Geldtheorie und -politik (WPK I) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-GTP-P11-070602 Datum 02.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Wirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-061021 Datum 21.10.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
Aufgabe Block 2: Aufgabe ist zu lösen max. Punktzahl Block 1: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben
Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-02 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Europäisches Wirtschaftsrecht (WPK II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-EWR-P11-040612 Datum 12.06.2004
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BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte ,5 0
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Diplom Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Rechnungswesen I Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-060304 Datum
Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P12-080412 Datum 12.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P11-081129 Datum 29.11.2008 Bezüglich der Anfertigung
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Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am 30.06.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-P11-070630 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-051210 Datum 10.12.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-070331 Datum 31.03.2007 Bezüglich der Anfertigung
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Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
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Wirtschaftswissenschaften 6 Stabilitätsgesetz. Kai Kleinwächter, M.A.
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Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Marketing und Umweltmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-MUU-P11-080412 Datum 12.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
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Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-031025 Datum 25.10.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
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8 PROJEKT 8.1 Verbraucherschutz
8 PROJEKT 8.1 Verbraucherschutz Definition des Verbraucherschutzes Unter Verbraucherschutz versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz des Endverbrauchers vor einer Gefährdung seiner Sicherheit
Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach. PW-VWL-P / WH-VWL-P Datum
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-VWL-P11-080628 / Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
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Wirtschaftspolitik und Markt http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/ lexikon-der-wirtschaft/ 84 Wirtschaftspolitische Ziele der sozialen Marktwirtschaft: Magisches Viereck: Stabilität des Preisniveaus hoher
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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
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Otto-Friedrich-Universität Bamberg Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftspolitik Dr. Felix Stübben Klausur Einführung in die VWL im SS 2015 HINWEIS: Es sind sämtliche Aufgaben zu bearbeiten.