Herumstehen in Einzelhaft Der bittere Alltag von Schweizer Pferden
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- Jan Franke
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1 Herumstehen in Einzelhaft Der bittere Alltag von Schweizer Pferden Dr. Anne-Kathrin Witschi, Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS Pferde sind Herdentiere mit einem ausgeprägten Bewegungsdrang. Den Grossteil eines Tages verbringen sie in der freien Wildbahn mit der Nahrungsaufnahme und der damit verbundenen stetigen Bewegung im Schritt. Doch wie weit trägt die Schweizer Pferdehaltungspraxis dem Rechnung? Trotz Tierschutzgesetzgebung und staatlicher Tierwohlförderungsprogrammen ist der bittere Alltag für noch allzu viele Pferde das Herumstehen in engen Boxen in Einzelhaft. Aktuelle Verbreitung Haltungsformen Gemäss Untersuchungen des Schweizer Nationalgestüts in Avenches scheint sich bezüglich artgerechter Haltung in Gruppen mit Auslauf in den letzten Jahren zwar einiges getan zu haben. Bei der letzten Erhebung im Jahre 2005 betrug der Anteil von Pferden in Gruppenhaltung bereits 43 % - dieser Trend dürfte sich seither fortgesetzt haben (nächste Erhebung 2016 geplant). Abbildung 1: Verbreitung der unterschiedlichen Haltungsformen in der Schweiz ( Quelle: Schweizer Nationalgestüt ) Relativ moderat rückläufig war hingegen bis 2005 der Anteil an in Boxen gehaltenen Pferden ohne permanenten Auslauf. Die Haltung in Ständen ist seit (Übergangsfrist bis für bestehende Stallungen) verboten und wird nur noch in Form von temporärer Aufstallung (beispielsweise Armee) akzeptiert. Allerdings sind diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen, beruhen sie doch auf einer Selbstdeklaration der Tierhalter und sind ziemlich veraltet. Völlig transparent sind hingegen die Haltungsformen in der Landwirt- 1
2 schaft: BTS und RAUS Anteile (BTS: Besonders tierfreundliche Stallungssysteme, RAUS: Regelmässiger Auslauf im Freien). In der Landwirtschaft werden ungefähr 76 % aller Pferde in der Schweiz gehalten. Abbildung 2: Anzahl pferdehaltende Betriebe mit und ohne BTS-Beiträge Abbildung 3: Anzahl pferdehaltende Betriebe mit und ohne RAUS-Beiträge 2
3 Die BTS/RAUS-Zahlen zeigen eine deutlich andere Haltungsrealität als die Avenches- Studien. Einerseits ist der RAUS-Anteil mit rund zwei Dritteln erfreulich hoch, andererseits zeigt die extrem tiefe BTS-Beteiligung von etwa 15 %, dass die Gruppenhaltung in der Schweiz leider erst schwach verbreitet ist. Für sehr viele Pferde in der Schweiz bedeutet das ein nicht tierfreundliches, eingeschränktes Leben in Einzelhaft. Langfristig verbunden mit physischen (Atemwegserkrankungen, Koliken, Stehsschäden) und psychischen (Verhaltensstörungen) Konsequenzen für das Tier. Was sind die Gründe für diese unbefriedigende Situation? Gesetzliche Stolpersteine für die Durchsetzung tierfreundlicher Pferdehaltung Aus Sicht des STS behindern momentan drei Gesetzgebungen das Durchsetzen einer wirklich tierfreundlichen Pferdehaltung in der Schweiz mit Auslauf, Weide und Gruppenhaltung: 1. Tierschutzgesetzgebung Die Tierschutzgesetzgebung trägt zwar ohne Zweifel zu einem verbesserten Pferdewohl bei. Dies umso mehr als sonst weltweit keine detaillierten, konkreten und kontrollierten Tierschutz-Haltungsvorschriften für Pferde existieren selbst in der EU nicht. Die Mindestvorschriften in der Schweiz sind jedoch nur Grenzwerte zur Tierquälerei und entsprechen vor allem nicht den natürlichen Bedürfnissen der Pferde. Wenn die Mindestvorschriften eingehalten werden, bedeutet das für Pferde also noch lange keine artgemässe Haltung! Genutzte Pferde (Arbeit unter dem Sattel, an der Hand oder im Geschirr sowie Bewegung durch die Führmaschine) müssen zwei Mal in der Woche zwei Stunden freie Bewegung erhalten, was gemäss Tierschutzverordnung auf einer kleinen betonierten Fläche geschehen kann. Weidegang ist dabei nicht vorgeschrieben. Somit verbringen Pferde, die nur nach Tierschutzgesetzgebung gehalten werden, rund 22 Stunden pro Tag in ihrer Boxe. Auch beim Vollzug happert es weiterhin: Pferdehaltung ausserhalb der Landwirtschaftszone (v.a. Hobbyhaltungen) werden i.d.r. nur bei Klagen durch die Behörden angeschaut. Dies stellt ein allgemeines Problem bei Hobbyhaltungen von Nutztieren (Schafen, Kaninchen, etc.) dar. Der STS forderte den Bundesrat und das BLV unlängst dazu auf, gleichwertige Kontrollen durchzuführen: Sowohl Nutztierhaltungen in der Landwirtschaft wie auch in der Hobbytierhaltung sollen regelmässig kontrolliert werden, und zwar auch unangemeldet! Des Weiteren sollen Betriebe, welche negativ auffallen, öfters überprüft werden. 2. Landwirtschaftsgesetz (Tierwohlprogramme BTS und RAUS) Grundsätzlich kann das Tierhaltungsprogramm RAUS bei Pferden mit einer Beteiligungsrate von 76 % aller Pferde in der Landwirtschaftszone als eine Erfolgsstory betitelt werden. An dieser tierfreundlichen Haltung, welche die Förderung des regelmässigen Auslaufs im Freien zum Ziel hat, sollten sich auch pferdehaltende Betriebe ausserhalb der Landwirtschaft, gewerbliche Reitställe sowie private Pferdehalter ein Beispiel nehmen. Die Beteiligung bei BTS (Besonders tierfreundliche Stallungssysteme) ist indessen mit nur rund 15 % extrem schlecht. Sie bedeuten, dass 6 von 7 Pferden in der Landwirtschaftszone 3
4 einzeln gehalten werden, kein wirklich pferdegemässes Leben führen dürfen. Die Gruppen- Auslaufhaltung ist heute auch in der Schweiz bekannt. Landwirtschaftliche Beratungsdienste und pferdeinteressierte Bauern haben davon Kenntnis. Der Umbau zu einem Laufstall kann auf einem Bauernhof relativ einfach realisiert werden. Der STS führt deshalb die noch immer tiefe Beteiligung beim BTS-Programm für Pferde auf die äusserst geringen Beiträge zurück. Sie betragen lediglich 90.-/GVE, also nur die Hälfte von RAUS (180.-/GVE). Das heisst, dass pro Grosspferd (= 0.7 GVE) nur 63.-/Jahr und Kleinpferde (= 0.25 GVE) gar nur /Jahr für die anfallende Mehrarbeit anfallen. Damit ist der Anreiz zur Umstellung völlig ungenügend. Der STS hat deshalb Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft aufgefordert, die BTS-Beiträge für Pferde auf dasselbe Niveau wie die RAUS-Beiträge anzuheben. Im Weiteren erwartet er vom Pferde-Zentrum in Avenches, via Information und Beratung Pferdehalter verstärkt für die Auslauf-Gruppenhaltung zu motivieren. 3. Raumplanungsgesetz Neben dem Tierschutz- und Landwirtschaftsgesetz behindert teilweise auch das Raumplanungsgesetz die Verbreitung einer wirklich pferdegemässen Haltung. So sind die Auslaufflächen auf maximal 150 m 2 pro Pferd begrenzt. Auf kleineren Landwirtschaftsbetrieben ist das Erstellen von Anlagen, wie etwa Reitplätze nicht erlaubt. Weiter muss bei Hobbybetrieben der Allwetterauslauf, wenn immer möglich, unmittelbar an den Stall angrenzen. Des Weiteren sind Weideunterstände bei der Hobbyhaltung nicht erlaubt, was dazu führt, dass die Pferde bei gewissen Wittterungsbedingungen um die Tierschutzverodnung zu erfüllen einzustallen wären was für das Pferdewohl nicht förderlich ist. Aus Sicht des STS gehören Pferde aus Tierschutzgründen klar in die Landwirtschaftszone. Nur hier steht der für Ausläufe und Weiden benötigte Platz zur Verfügung. Wenn heute Landwirte von der Agrarpolitik angehalten sind, nebst der Erzeugung von Produkten zunehmend auf Dienstleistungen für die Gesellschaft zu setzen (z.b. Ökologie, Vernetzung von für Flora und Fauna wertvollen Flächen, Landschaftsschutzmassnahmen, etc.), dann muss konsequenterweise auch der Freiraum für eine artgemässe Pferdehaltung mit entsprechenden Einrichtungen (Ausläufe, Weiden, Reitplatz) geschaffen werden. Hier besteht für viele Betriebe auch ein wirtschaftlich interessantes Standbein. Das Pferd als Nahrungsmittel Der STS kritisierte in den vergangenen 15 Jahren aus Tierschutzgründen immer wieder die Pferdefleisch-Importe aus Amerika. Nach dem gut gemeinten US-Pferdeschlachtverbot der Regierung Bush, welche auf Druck von Prominenten und Tierschützern zustande kam, verschlimmerte sich die Situation für die ausgedienten Pferde noch. Langzeit-Transporte über mehrere Tage nach Mexiko oder Kanada mit teilweise mehreren die Pferde noch mehr belastenden Umladestopps nahmen weiter zu. Tierschutzorganisationen vor Ort bemängelten immer wieder das Nichteinhalten der sowieso largen Transportvorschriften und zeigten tierschutzrelevante Versäumnisse in den Schlachthöfen auf. Behörden und Auditoren zeigten sich der Situation nicht gewachsen. Bewusst wurde auch weggeschaut beim Töten. Das ergab ein Prüfen von Schlachthof-Auditberichten durch den STS. Neuste 4
5 Untersuchungen von anderen Tierschutzorganisationen bestätigten unsere Kritik an den tierquälerischen Zuständen in Übersee. Die Importeure und Detaillisten sind wegen der aufflammenden Kritik dazu übergegangen, Pferdefleisch aus der EU zu beziehen. Aus folgenden Gründen ist aber auch hier aus Sicht des STS keine tierfreundliche Fleischproduktion garantiert und Vorsicht geboten: 1. Rückverfolgbarkeit Die Rückverfolgbarkeit ist höchstwahrscheinlich besser als bei Fleisch aus Übersee. Die EU schreibt für Tiere, die nach 2009 geboren wurden, neben dem Tierpass eine Chip-Pflicht vor, samt Meldung in der zentralen Datenbank. Vorher geborene Tiere verfügen allerdings über keinen Chip. Bei der Schlachtung dieser Tiere ist die Rückverfolgbarkeit folglich nicht gegeben. 2. Tierschutzvorschriften Die EU verfügt im Unterschied zur Schweiz nicht über detaillierte, spezifische Pferdeschutzvorschriften (Haltung, Umgang). Es gibt also keine EU-Pferdeschutz-Richtlinie, auf die sich z.b. Amtstierärzte und Auditoren bei Kontrollen stützen könnten. Bei dieser Lage dürften denn auch kaum systematische amtliche Tierschutzkontrollen in EU-Pferdeställen erfolgen. 3. Tiertransporte Während die Schweiz über eine Transportzeitbeschränkung auf sechs Stunden verfügt, dürfen innerhalb der EU Pferde 24 Stunden lang transportiert werden! Das ist aus STS-Sicht Tierquälerei. Fazit: Pferdefleisch aus der EU bedeutet bezüglich Tierwohl nicht per se eine Verbesserung. Denn es gibt keinerlei offiziellen EU-Garantien für bessere Haltung oder schonendere Transporte wie bei den zu Recht harsch kritisierten Übersee-Herkünften. SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS Dornacherstrasse 101, CH-4018 Basel, Phone
6 Anhang Entwicklung des Pferdebestandes Seit dem Jahr 2011 müssen alle Equiden in der Schweiz auf der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden und einen Pass besitzen. Nach dem 1. Januar 2011 geborene Fohlen müssen zudem per Mikrochip identifiziert sein. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr Der Equidenbestand wurde damals auf Tiere beziffert. Der Bestand ist seit 2002 stark gewachsen. Allerdings in der Realität nicht ganz so drastisch, wie die Zahlen ausdrücken. Denn durch die Registrierungspflicht mussten noch auch Pferde gemeldet werden, die früher in keiner Statistik erschienen. Abbildung 4: Entwicklung der Gesamtzahl der Equiden in der Schweiz zwischen 2002 und 2012 ( Quelle: BFS, landwirtschaftliche Strukturerhebung ) Regionale Verteilung der Equiden In den Kantonen Bern und Zürich befinden sich die grössten Equidenbestände, gefolgt von den Kantonen Waadt, Aargau St.Gallen, Fribourg, Jura und Thurgau. Abbildung 5: Equidenbestand 2012 je Kanton ( Quelle: BFS, landwirtschaftl. Strukturerhebung ) 6
7 Mit 53% machen Stuten den grössten Anteil am schweizer Equidenbestand aus, gefolgt von Wallachen. Nur 11% des Equidenbestandes sind Hengste. Abbildung 6: Geschlechterverteilung des Schweizer Equidenbestandes ( Quelle: TVD 2013 ) Rassenverteilung In der Tierverkehrsdatenbank sind schweizweit 150 Rassen notiert, wobei davon 40 % Warmblutpferde und 21 % Freiberger sind. Abbildung 7: Anteil der verschiedenen Rassen im Verhältnis zur Gesamtpopulation der Equiden ( Quelle: TVD 2013 ) 7
8 Altersstruktur der Equiden in der Schweiz Das Durchschnittsalter liegt bei 10.6 Jahren, wobei der grösste Teil (81 %) älter als drei Jahre ist. Das durchschnittliche Abgangsalter liegt bei 15.5 Jahren, was eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 Jahren ergibt. Abbildung 8: Altersstruktur des Schweizer Equidenbestandes ( Quelle: TVD 2013 ) Equiden in der Landwirtschaft Rund drei Viertel der Equiden leben auf Landwirtschaftsbetrieben und jeder fünfte Nutztierhalter in der Landwirtschaft hält auch Equiden. Davon halten 44 % eigene Pferde, die restlichen 56 % halten sowohl eigene Tiere wie auch fremde Tiere wie Pensionäre, Aufzuchttiere, etc. Förderung der Pferdehaltung durch den Staat Die staatliche Unterstützung für die Pferdezucht beträgt jährlich rund 2 Millionen Schweizer Franken dies entspricht rund 6 % des gesamten Tierzuchtbudgets. Dazu kommen Beiträge zur Erhaltung der Freibergerrasse von jährlich Schweizer Franken. Gemäss einer Einschätzung besitzt die Pferdebranche in der Schweiz einen Umsatz von stolzen 2 Milliarden Franken und bietet Arbeitsplätze für Menschen. Dabei tragen zahlreiche Einzelakteure, Unternehmen und Organisationen privater oder öffentlicher Natur direkt zur Beschaffung, Verarbeitung und Vermarktung der Produkte der Branche (Pferde, Material, Dienstleistungen) bei. Dazu zählen die Zucht von Equiden, der Pferdehandel, Pferdesport, wissenschaftliche Forschung, Berufsausbildung, Weiterbildung und Beratung, Tiergesundheit und Hufbeschlag, Handel mit Futter, Dienstleister auf dem Gebiet der Pferdepension sowie des Pferdetourismus und zu guter Letzt auch der Handel mit Pferdefleisch. 8
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