Agrarpolitik: Mehr für das Tierwohl tun

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2 Agrarpolitik: Mehr für das Tierwohl tun «Mehr Tierwohl!» So heisst das wichtigste Anliegen der Schweizer Konsumenten und Steuerzahler an Landwirtschaft und Agrarpolitik. Und das aus gutem Grund: Eine stärkere Gewichtung und Förderung des Tierwohls führt zu gesünderen Tieren und zu besseren und sichereren Schweizer Lebensmitteln. Trotzdem werden heute nur gerade 9 Prozent der Direktzahlungen von rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr in das Tierwohl investiert. Die Konsequenz: Heute noch müssen rund 10 Millionen Nutztiere in der Schweiz ihr Dasein in ständiger beengter Stallhaltung, ohne adäquate Liegeflächen oder ohne Auslauf ins Freie fristen. Die BTS/RAUS-Förderprogramme haben zusammen mit den Labelprogrammen am Markt bei etwas über der Hälfte der förderungswürdigen Tierkategorien zu einer mittleren bis hohen Beteiligung geführt. Die andere Hälfte der Tierkategorien weist indessen nach über 15 Jahren noch immer unterdurchschnittliche, teilweise gar sehr tiefe Beteiligungsraten auf was zweifellos an den absolut gesehen zu tiefen Förderbeiträgen und relativ gesehen an den viel höheren anderen tierhaltungsbezogenen Direktzahlungen liegt. Die BTS- und RAUS-Beiträge decken oft nicht einmal den Mehraufwand und können Bauern kaum zu den vorgeschriebenen Investitionen motivieren. Tierfreundliche Haltungsformen fördern Aus Sicht des Tierschutzes sind bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems folgende Massnahmen zu treffen: 1. Festlegung klarer Ziele für die Verbreitung besonders tierfreundlicher Haltungsformen: Aus Sicht der Bevölkerung, des Tierwohls, der Qualitätsproduktion und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sollte ein Freilandhaltungsland Schweiz das Ziel der Agrarpolitik und der Qualitätsproduktion sein. 2. Die bewährten BTS- und RAUS-Förderprogramme samt Haltungsanforderungen sollen ohne grundlegende Veränderungen weitergeführt werden. Das RAUS-Programm soll für Raufutterverzehrer um eine Variante graslandbasiertes Weideprogramm (Milch- und Fleischproduktion) ergänzt werden. 3. Neben BTS und RAUS ist ein drittes Instrument zur Förderung neuer Tierwohl-Aspekte zu schaffen, z.b. Förderung behornter Kühe und Ziegen, Jungebermast, Zweinutzungsrassen. 4. Die Sömmerung und Alpung von Nutztieren ist zu begrüssen und auch in Zukunft zu fördern. Eine Tierhaltung ohne regelmässige Überwachung, wie dies heute teilweise etwa bei der Schafalpung der Fall ist, widerspricht der guten bäuerlichen Praxis und den Grundsätzen der Tierschutzgesetzgebung. Die Förderung soll deshalb Haltungsformen vorbehalten sein, bei denen eine regelmässige Überwachung und Pflege der Tiere durch Menschen gesichert ist. 5. Zentral ist für den STS, dass die Förderung von Tierwohl-Leistungen die nicht marktfähigen Komponenten der jeweiligen Leistung adäquat abgilt.

3 Markt und Tierwohl Die Geschichte wiederholt sich. Das trifft auch für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zu. Propagierten in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts Bauernfunktionäre, Landwirtschaftslehrer, Tierärzte und Hochschulprofessoren die Vorzüge von grosszügigen Offenställen sowie der Weide- und Auslaufhaltung, setzten Beratung und Landwirtschaft ab den 1960er Jahren konsequent auf platz- und arbeitssparende Haltungsformen wie dauernde Fixation von Kühen und Sauen, Käfigbatterien für Hühner oder Vollspaltenböden für Masttiere. Weide- und Auslaufhaltungen verschwanden innert kurzer Zeit. Das Wesen und die Bedürfnisse der Tiere wurden dabei nahezu ausgeblendet. Bezeichnenderweise sprach man von Tierproduktion und investierte in landlos betriebene, gewerblichindustrielle Grossbetriebe nach ausländischem Vorbild. Das rief schon bald innerhalb und ausserhalb der Landwirtschaft Kritiker auf den Plan. Als Konsequenz starteten KAGfreiland und der Schweizer Tierschutz STS in den 1970er Jahren Projekte zur Förderung von Schweizer Eiern aus tierfreundlicher Haltung. Das war die Geburtsstunde der Tierwohl-Label. Nachdem die Tierschützer mit landesweiten Kampagnen die Konsumenten informiert und sensibilisiert hatten und zunehmend Akzeptanz für die höherpreisigen Labelprodukte schufen, nahmen diese ab den 1990er Jahren richtig Fahrt auf. Zu den bekanntesten und umsatzmässig wichtigsten Labeln gehören heute Coop Naturafarm und Migros TerraSuisse. Mit dem Label Agri-Natura führt auch VOLG seit längerem ein konsequentes Labelfleisch-Sortiment. Neu investiert auch Spar ernsthaft in diesem Bereich. Dank der steten Nachfrage nimmt der Umsatz von Schweizer Labelfleisch und Freilandeiern jährlich zu. Heute beträgt er über 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. Im Schnitt gibt jeder Entwicklung BTS und RAUS 1996 bis 2009 MIO. CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF RAUS Gesamte Beitragssumme/Jahr BTS Gesamte Beitragssumme/Jahr

4 Schweizer Haushalt im Jahr gegen 1000 Franken für tierfreundliche Produkte aus. Von diesen Labelprogrammen und der wachsenden Nachfrage der Konsumenten profitieren mittlerweile Millionen von Nutztieren. Anders sieht es in der Gastronomie aus: Hier sind tierfreundliche Produkte stark untervertreten. Nur wenige Restaurantbetreiber fühlen sich dem Tierwohl verpflichtet. Stattdessen stellen sie beim Kaufentscheid den Preis in den Vordergrund, weshalb häufig Produkte aus ausländischer Billigherkunft auf den Tellern landen. Auch ist die Erhältlichkeit von Labelfleisch für Gastronomen bis heute unbefriedigend, da das entsprechende Angebot bei vielen Gastrozulieferern bislang kaum vorhanden oder nur schwach ausgebaut ist. Doch es gibt Grund zur Hoffnung: Gemäss einer aktuellen STS- Umfrage sieht die gehobene Gastronomie im Tierwohl mittlerweile ein echtes Kundenbedürfnis und will das Labelfleisch-Angebot in Zukunft ausbauen. Agrarpolitik und Tierwohl Das Tierwohl stellt nur teilweise eine marktfähige Leistung dar, die über das Schaffen von Labeln und entsprechender Konsumenten- Nachfrage abgegolten werden kann. Für viele der in der Landwirtschaft genutzten rund 25 Tierkategorien lassen sich keine Tierwohl- Label schaffen, mit denen sich eine bessere Tierhaltung via Markt fördern liesse. Das gilt etwa für Jung- und Aufzuchttiere,, Muttersauen, Ziegen, Schafe und Pferde. Deshalb führte der Bund mit dem Direktzahlungssystem Mitte der 1990er Jahre Förderprogramme für besonders tierfreundliche Haltungsformen ein. Landwirte können sich auf freiwilliger Basis beteiligen. Nach übereinstimmender Meinung von Behörden, Bauern und Tierschützern wirken BTS und RAUS zielgenau durch konkrete und nachweisbare Tierwohl-Mehrleistungen, spezifiziert für jede der rund zwei Dutzend auf Schweizer Bauernhöfen gehaltenen Tierkategorien. Tierfreundliche Haltungsformen kosten mehr als nur gesetzeskonforme: Sie verursachen Mehrarbeit, erfordern zusätzliche Infrastruktur (Ausläufe, verhaltensgerechte Einrichtungen) und Unterhaltskosten (Einstreu zum Liegen statt kahler Betonböden), gleichzeitig werden durch die Wahl entsprechender Rassen (Poulets) die Einnahmen vermindert. Indem sie einen Teil dieses Mehraufwandes abdecken, bieten BTSund RAUS-Beiträge den Bauern einen gewissen Anreiz, die gesellschaftlich erwünschte Mehrleistung für das Tierwohl zu erbringen. Die Stärke des Anreizes hängt primär von folgenden Punkten ab: Motivation und Sensiblisierung des Landwirts für das Tierwohl. Vorhandene Infrastruktur und Hilfsmittel (z.b. Stallsystem; Ausläufe; Weiden; Einstreu) auf dem Betrieb. Synergie BTS/RAUS und Markt: Ist der Einstieg in ein Label möglich? Ideale Voraussetzungen sind also motivierte Tierhalter, deren Betrieb gute bauliche Voraussetzungen für BTS/RAUS besitzen (Stallsystem erfordert nur leichte Anpassungen, Neu-/Umbau geplant) und die eine Tierkategorie auf BTS/RAUS umstellen wollen, für deren Produkte ein Label im Detailhandel oder im Gastrokanal existiert. Die allermeisten Betriebe, die sich heute an BTS/RAUS beteiligen, dürften zwei oder gar alle drei dieser Voraussetzungen mitbringen.

5 Für rund die Hälfte der Tierkategorien lassen sich aber keine Tierwohl-Label und entsprechende marktgängige Produkte schaffen (z.b. Zucht- und Jung-/Aufzuchttiere), so dass hier keine Synergien zwischen Markt und BTS/RAUS/Agrarpolitik spielen können. Der Umstellungsanreiz hängt damit ausschliesslich von der Höhe der BTS/RAUS-Beiträge ab. Kommen dann noch ungünstige betriebliche Voraussetzungen dazu, z.b. Aufstallungssysteme oder gar ganze Gebäude, welche einen hohen Aufwand (Bau, Infrastruktur, Kosten, etc.) an die Anpassungen an BTS/RAUS erwarten lassen, sind die allermeisten der heutigen BTS/RAUS-Ansätze viel zu tief, um in betriebswirtschaftlicher Hinsicht einen echten Anreiz darzustellen. Die seit 2006 feststellbare Stagnation bei der BTS/RAUS-Beteiligung hat ihre Ursache in diesen Gegebenheiten. Soll die aus Tierschutzsicht opportune und von Konsumenten und Steuerzahlern gewünschte Umstellung auf BTS/RAUS-Tierhaltungen wieder zunehmen, müssen die Anreize insbesondere bei jenen Tierkategorien verstärkt werden, für die keine Label existieren und selbst nach 15 Jahren BTS/RAUS-Förderung noch immer unterdurchschnittliche Beteiligungsraten resultieren. Beteiligung an BTS und RAUS Tierkategorie BTS (% aller GVE) RAUS (% aller GVE) Milchkühe Rinder > 1 Jahr Stiere > 1 Jahr Weibl. Jungvieh 4-12 Monate (*) (*) Männl. Jungvieh 4-12 Monate Mutterkühe Mast (älter als 4 Monate) Total Rindvieh Ziegen Kaninchen Sauen Mastschweine Total Schweine Legehennen Poulets Pferde 13 (**) Schafe (***) (*) 2009: Änderung der Kategorien (**) BTS-Pferde 2009 eingeführt (***) Es existiert kein BTS-Programm für Schafe

6 Tiefe Beteiligungsraten bei BTS Beteiligung BTS im Durchschnitt über alle Tiere (2009; GVE): 44% unter 50% 10 von 21 Tierkategorien unter 40% 8 von 21 Tierkategorien unter 30% 4 von 21 Tierkategorien Tiefste Beteiligung 7.5% Hengste 12.9% Weibl. Pferde + Wallache über 2 Jahre 26.3% Zuchteber 32.9% Kaninchen 33.4% Ziegen 39.0% Weibl. Rinder bis Abkalbung 43.2% Weibl. Rinder bis 1 Jahr 48.6% Männl. Rinder über 2 Jahre Tiefe Beteiligungsraten bei RAUS Beteiligung RAUS im Durchschnitt über alle Tiere (2009; GVE): 72% unter 50% 8 von 25 Tierkategorien unter 40% 8 von 25 Tierkategorien unter 30% 7 von 25 Tierkategorien Tiefste Beteiligung 2.7% Kaninchen 6.6% Aufzuchtferkel 8.2% Säugende Sauen 10.5% Mastpoulets 16.9% Zuchthennen 20.6% Junghennenzucht 26.4% Männl. Rinder bis 120 Tage 36.1% Weibl. Rinder bis 120 Tage BTS Die BTS-Beteiligung beträgt im Durchschnitt 42% (= GVE) nach GVE berechnet (Total: 1,18 Mio. GVE). Umgekehrt heisst das: 58% der Tiere werden nicht in BTS gehalten. Nach Individuen gerechnet sieht es so aus: Rund 2,3 Mio. Tiere leben in der Schweiz nicht in tierfreundlichen Ställen gemäss BTS-Vorschriften: 1,2 Mio. Nutzgeflügel, Tiere der Rinder- und Tiere der Schweinegattung (plus 66,6% aller Ziegen und 87% aller Pferde). RAUS Bei RAUS beträgt die Beteiligung im Durchschnitt 72% (= GVE) nach GVE berechnet (Total: 1,25 Mio. GVE). Das ist eine grössere Beteiligung als bei BTS, da für Kälber und Schafe zwar ein RAUSaber kein BTS-Programm existiert. Umgekehrt: 28% der Tiere sind nicht in RAUS gehalten. Dass die Zahl viel besser aussieht als bei BTS, liegt daran, dass nach GVE gerechnet wird (z.b. 1 Kuh = 1 GVE, 6 Mastschweine = 1 GVE, 100 Legehennen = 1 GVE, 250 Poulets = 1 GVE). Nach Individuen gerechnet sieht es aber weniger erfreulich aus: Rund 7,3 Mio. Tiere haben keinen Auslauf ins Freie gemäss den RAUS-Vorschriften: 6,25 Mio. Nutzgeflügel (v.a. Poulets), Tiere der Schweine- und Tiere der Rindergattung. Fazit: Fast 10 Millionen Nutztieren in der Schweiz werden heute BTS- Ställe und RAUS-Haltung vorenthalten. Anliegen der Bevölkerung Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS sind bei der Frage nach Förderung des Tierwohls neben den fachlichen Grundlagen der Tierhaltung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten die Erwartungen der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Bevölkerung kauft nicht nur die von der Landwirtschaft und den nachfolgenden Stufen erzeugten Produkte. Über die Steuern kommt sie überdies für die Direktzahlungen auf. Ohne Konsumenten und Steuerzahler keine Landwirtschaft! Dazu Resultate einiger relevanter Studien: Coop isopublic-umfrage (2009): Für 87% der Befragten ist der Nutztierschutz wichtig bis sehr wichtig. 73% achten beim Einkaufen auf Labelfleisch. 65% finden, dass Labelfleisch qualitativ besser sei. Univox-Umfragereihe zum Thema Landwirtschaft der ETH (seit 2009 ist das BLW Auftraggeber): Seit 1995 war das Tierwohl stets das wichtigste Anliegen der Befragten. Umfrageergebnis 2009: Betreffend Einsatz öffentlicher Gelder in der Landwirtschaft wird an erster Stelle die Unterstützung/Förderung der tierfreundlichen Haltung genannt (Durchschnittswert 4.0 auf einer Skala von 1 (gar nicht wichtig) bis 5 (sehr wichtig)). Der Wunsch nach Förderung der tierfreundlichen Haltung mittels spezifischer Direktzahlungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen ergab die Univox- Umfrage einen Durchschnittswert von 3.7, 2006 war es 3.8 und 2009 bereits 4.0. Die tierfreundliche Haltung stellt neben der Lebensmittelproduktion und der umweltfreundlichen Bewirtschaftung in den Augen der Bevölkerung die wichtigste Aufgabe der Landwirtschaft dar (Durchschnitt von 4.3). Weniger stark gewichtet werden Landschaftspflege (3.9), gesicherte Ernährung in Krisenzeiten (3.9), Pflege der bäuerlichen Lebensweise (3.7) und die Besiedelung abgelegener Gebiete (3.1). Fazit: 1. Will sie die Anliegen der Konsumenten und Steuerzahler

7 ernst nehmen, muss die Agrarpolitik dem Tierwohl einen weit höheren Stellenwert einräumen und verstärkt Direktzahlungen zu dessen Förderung einsetzen. 2. Die Anliegen der Konsumenten und Steuerzahler haben einen realen Hintergrund: Rund 10 Millionen Nutztiere können noch nicht von BTS/RAUS-Haltungen profitieren und werden lediglich gemäss den Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung gehalten. Diese garantieren keine tierfreundliche Haltung, sondern legen lediglich die Grenze zur Tierquälerei fest. 3. Den Konsumenten und Steuerzahlern geht es zweifellos in erster Linie um die Ethik der Tiernutzung. Darüber hinaus spielen aber auch eigennützige Motive eine Rolle. Dazu gehören insbesondere der wissenschaftlich erhärtete Zusammenhang zwischen dem Tierwohl einerseits und der Tiergesundheit (Krankheiten/Seuchen; Medikamenteneinsatz) sowie der Produktequalität und -sicherheit andererseits. Ein weiteres gewichtiges Argument für mehr Tierwohl ist die positive Wirkung eines geregelten und gepflegten Weidegangs auf den Klimaschutz. Direktzahlungen (2009) Total Direktzahlungen Davon Tierwohlförderung: BTS RAUS Tierbezogene Direktzahlungen (2009) Raufutterbeiträge Tierhaltung im Berggebiet (TEP) Sömmerungsbeiträge RAUS BTS Total tierbezogene Direktzahlungen Mio. 60 Mio. 163 Mio. 510 Mio. 352 Mio. 98 Mio. 163 Mio. 60 Mio Mio. Tierfreundliche Haltungsformen fördern Lediglich 9% der rund 2.7 Mrd. Direktzahlungen werden in die Förderung des Tierwohls investiert (3% BTS, 6% RAUS). Von den zugunsten der Tierhaltung ausgerichteten Direktzahlungen in der Höhe von rund 1,2 Mrd. CHF werden nur 19% in die Förderung des Tierwohls investiert. Die restlichen 81% resp. rund 950 Mio. werden ohne Zusatzauflagen, einfach für den Tatbestand der Tierhaltung, ausbezahlt. 96% aller tierbezogenen Direktzahlungen wurden 2009 für Raufutterverwerter ausgerichtet. Auch von den RAUS/BTS-Beiträgen profitieren primär die Raufutterverzehrer. 80% fliessen für Rind, Schaf, Ziege und Co.; lediglich 20% (rund 44 Mio. CHF), werden zur Förderung tierfreundlicher Schweine- und Geflügelhaltungen aufgewendet (Schweine: BTS: 15,5 Mio. CHF, RAUS: 12 Mio. CHF; Geflügel: BTS: 11,5 Mio. CHF, RAUS: 5 Mio. CHF). CHF 829 Mio., d.h. rund 70% der tierbezogenen Direktzahlungen fliessen in Tierhaltungen im Hügel- und Berggebiet (305 Mio. CHF für Raufutterbeiträge, 352 Mio. CHF für TEP, 98 Mio. CHF für Sömmerungsbeiträge; 74 Mio. CHF für BTS/RAUS (mindestens 1/3)) Betriebe im Hügel-/Berggebiet kassierten im Durchschnitt rund TEP, Raufutter- und Sömmerungsbeiträge, Talbetriebe im Durchschnitt , also nur halb soviel (da es im Tal keine Sömmerungsbeiträge und kein TEP gibt und 60% der Raufutterbeiträge in Hügelzonen/Berggebieten ausgerichtet werden). Die RAUS/BTS-Beiträge pro Tier resp. GVE sind für die entsprechenden Tierkategorien deutlich, z.t. gar um ein Vielfaches tiefer als die TEP-, Sömmerungs- und Raufutterbeiträge pro Tier resp. GVE (siehe Tabelle). Dies, obwohl ein Landwirt für RAUS/BTS Mehrleistungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus (z.t. Mehrarbeit oder höhere Investitionen) erbringen muss, während Raufutter- und TEP-Beiträge dem Tierhalter keinen Zusatzaufwand verursachen. Echte Mehrleistungen in der Tierhaltung werden heute also schlecht abgegolten. Die Konsequenz dieser verzerrten und verqueren Beitragsgestaltung ist eine zweifach ungenügende Förderwirkung von BTS und RAUS:

8 Direktzahlungen pro GVE Rauhfutterbeiträge Pro GVE Milchkühe CHF 450 Ziegen, Schafe CHF 520 TEP Pro GVE HZ CHF 300 BZ1 CHF 480 BZ2 CHF 730 BZ3 CHF 970 BZ4 CHF Sömmerungsbeiträge Pro Normalstoss (Kühe, Rinder) CHF 320 Schafe, je nach Behirtungsart CHF RAUS-Beiträge Pro GVE Rauhfutterverwerter CHF 180 Schweine CHF 155 (Geflügel) CHF 280 BTS Beiträge Pro GVE Rauhfutterverwerter CHF 90 Schweine CHF 155 Geflügel CHF Die absolute Höhe der BTS/RAUS-Beiträge pro Tier resp. GVE deckt mindestens bei einem Teil der Tierkategorien nicht den vorgeschriebenen Mehraufwand. Umgestellt haben deshalb heute vor allem Bauern mit bestehenden, günstigen Stallverhältnissen oder jene, die neu gebaut haben. 2. Die Einnahmen über Raufutter- und TEP-Beiträge machen den Löwenanteil aus, während die BTS/RAUS- Beiträge in der Betriebsrechnung nur mehr ein Zubrot darstellen. Ein Beispiel: 20 Milchkühe in der Bergzone 2 ergeben CHF Raufutterbeiträge und CHF TEP-Beiträge, total CHF Eine Umstellung auf BTS brächte dem Tierhalter lediglich Mehreinnahmen von CHF , auf RAUS CHF , macht total CHF Dafür müsste aber der Stall angepasst (Freilauf), ein Auslauf geschaffen und Weiden bewirtschaftet werden. Klar, dass bei dieser Konstellation ein Bauer, der rechnen kann und muss, erstmal das Gros der Beiträge, für die er keinen Zusatzaufwand treiben muss, einholt! Von Gegnern der Tierwohl-Förderung wird eine Marktverzerrung durch die BTS- und RAUS-Beiträge moniert. Tatsache ist, dass BTS/ RAUS den Produktepreis nur minimal beeinflussen. Das Ei einer Legehenne, welche in einer BTS- und RAUS-konformen Haltung lebt, wird mit ca. 1,5 Rappen, 1 Liter Milch aus einer BTS- und RAUSkonformen Haltung mit 2,5 Rappen und 1 kg Schweinefleisch mit 12 Rappen subventioniert. Demgegenüber subventionieren die anderen Tierhaltungsbeiträge welche bezeichnenderweise von den Tierwohl-Gegnern nicht hinterfragt werden die Produkte weit stärker, wenngleich auch hier nicht in entscheidender Weise; z.b. Raufutter-Beiträge um das 4- bis 5-Fache, TEP-Beiträge um das 2- bis 3-Fache der BTS/RAUS-Beiträge.

9 Danke!

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