Förderprogramm Boden Kanton Bern. Ausbildung Vernetzungsberater

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1 Förderprogramm Boden Kanton Bern Ausbildung Vernetzungsberater

2 Ablauf Grundinformationen zum Förderprogramm Die verschiedenen Massnahmen Fragen

3 Förderprogramm Boden Nachhaltige Ressourcennutzung (Ressourcenprogramm) Art. 77a+b Landwirtschaftsgesetz (Bund) Die Zielbereiche: Stickstoff, Phosphor und Energie Optimierung des Pflanzenschutzes nachhaltigere Nutzung des Bodens Die Beiträge sollen: neuen Techniken und Organisationsformen sowie strukturellen Anpassungen zum Durchbruch verhelfen Unterstützt werden: Massnahmen, die in absehbarer Zeit ohne Bundesunterstützung weitergeführt werden. Die ökologische Verbesserung durch: Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz Keine Extensivierung

4 Projektentstehung Art. 77a und b des LwG Zusammenschluss BFO; Fachgruppe Boden der Bio-Suisse und LANAT Kanton Bern Zielbereiche: Luft, Boden, Wasser Boden als zentrales Element

5 3-Säulen-Prinzip

6 Grundlagen I Fläche: Beitragsberechtigt ist die landwirtschaftliche Nutzfläche von Bewirtschaftern, deren Wohnsitz und Betriebszentrum im Kanton Bern liegen. Projektjahr: Projektjahr von 1. Aug bis 31. Juli Betriebsleiter/in: Erfüllen die ÖLN-Anforderungen (gesamtbetrieblich oder überbetrieblich) 2 x ½ Tag Weiterbildung je gewählten Massnahmenbereich in den 6 Jahren. Anrechenbare Weiterbildungsveranstaltungen werden zugestellt und sind im Internet stets aktualisiert.

7 Grundlagen II Beiträge: Auszahlung mit Direktzahlungen über GELAN-Informatik, jeweils im Herbst Maximalbeiträge: Fr pro Betrieb und Jahr Kosten: Bei Vertragsabschluss wird ein Beitrag von Fr (einmalig) je Betrieb erhoben Deckung der Kosten des Beratungspaketes: 2 x ½ Tag Weiterbildung je gewählten Massnahmenbereich plus, nach Bedarf, 1 Stunde Einzelberatung Ein Teil der Kontrollkosten werden den Betrieben in Rechnung gestellt, Fr pro Kontrolle

8 Grundlagen III Förderbeiträge auf 6 Jahre befristet Projektlaufzeit bis Absichtserklärung zur Weiterführung der Massnahmen durch Landwirte Beiträge ab 2015? ->AP2014 Massnahmen: Mindestens zwei Massnahmen aus zwei verschiedenen Massnahmenbereichen wählen Ausnahme: bei <3ha OAF kann Bereich Ammoniak reduzierende Ausbringsysteme alleine gewählt werden. Minimalanforderungen pro Massnahme beachten! Präzisierungen zu den Massnahmen in den Anhängen Kontrolle: Im ersten Jahr Eintrittskontrolle, folgende Jahre gemäss ÖLN Kontrollen sind mit Kontrollorganisationen koordiniert

9 Grundlagen IV Anmeldung: Anmeldung verpflichtend bis Ende Projekt Verträge sind laufend erhältlich oder im Internet verfügbar Anmeldeschluss für dritte Projektjahr Anmeldungen werden nach Eingang (Poststempel) berücksichtigt Nachmeldung von Massnahmen sind in GELAN Unterlagen möglich Letzte Anmeldemöglichkeit Auskünfte: Internet: (Änderungen Vorbehalten) Telefon: oder

10 Die Massnahmen 11 Massnahmen in den Bereichen: Boden schonende Anbausysteme Bodenaufbau und Kulturmassnahmen Ammoniak reduzierende Ausbringsysteme Weitere Ammoniak reduzierende Massnahmen

11

12 Bodenschonende Anbausysteme Teilnahme mit ganzer Ackerfläche In der Regel Pflugverzicht auf ganzer Ackerfläche Teilnahme: bis Ende Projekt 2015 On Land-Pflug im ÖLN nur in Kombination mit Herbizidverzicht (M7) möglich Bei Flächenabtauch oder Pacht muss entsprechende Fläche ebenfalls gemäss Anforderungen bewirtschaftet werden

13 Bodenschonende Anbausysteme

14 Fruchtfolge Mindestens 6 Hauptkulturen (gemäss KIP-Richtlinien) HK wenn >10% der Ackerfläche einnimmt KW anteilsmässig (>10% = 1HK; >20% = 2 HK; >30% = 3 HK) Nur Kunstwiesen mit min. 2 Hauptnutzungsjahren oder Körnerleguminosen (Ackerbohnen, Eiweisserbsen, Soja, Lupinen) beitragsberechtigt Ab dem Körnerleguminosen Fr /ha

15 Winterbegrünung Die Massnahme ist nur anrechenbar, wenn mindestens 50% der im Winter nicht von einer Hauptkultur bedeckten Fläche entsprechend begrünt ist. Folgemassnahme frühestens 21 Tage von Frühjahrskultur Ausfallsraps und Körnermaisstroh anrechenbar aber nicht beitragsberechtigt Bodenbedeckungsgrad vor Folgemassnahme mindestens 30%

16 Untersaat Im gleichen Erntejahr entweder Untersaat oder Winterbegrünung anrechenbar Bodenbedeckungsgrad vor Folgemassnahme mindestens 30% Mindestens eine Bewirtschaftungsparzelle

17 Herbizidverzicht Bei Bio-Betrieben werden keine Beiträge bezahlt Im Kartoffelbau ist die Krautvernichtung mechanisch und/oder thermisch durchzuführen Mindestens eine Bewirtschaftungsparzelle

18 Mistkompostierung Feldrandkompostierung möglichst auf ebenen Flächen Mindestens 4-mal umsetzen mit Kompostwendemaschine oder Nachweis einer gleichwertigen Qualität des Kompostes Kompostmiete nach Bedarf mit Vlies abdecken Anrechenbare Menge gemäss Menge in Bilanz (eigene und zugeführte) Mindestens 30% des Mistes muss kompostiert werden

19 Ammoniak reduzierende Ausbringsysteme Schleppschlauch, Schleppschuh oder Gülledrill Mindestens 30% der Güllenmenge muss mit einem Ammoniak reduzierenden Ausbringsystem ausgebracht werden Max. 4 Gaben auf die gleiche Parzelle anrechenbar Fässer müssen Bodenqualität erreichen Eingabeformular für Berechnung im Internet

20 Ammoniak reduzierende Ausbringsysteme

21 Erfahrungswerte Qualitätsnachweis Max. 7m 3 mit einer Achse Max. 12m 3 mit zwei Achsen Max. 16m 3 mit zwei Achsen und RDS

22 Weitere Ammoniak reduzierende Massnahmen Zur Kenntnis Einsatz des Schleppschlauchs zwingend Max. 80% von Seiten Bund unterstützt, Restfinanzierung durch Landwirten Maximale Kostenbeteiligung Bund Mindestinvestitionssumme Fr Ausgewiesene Reduktionswirkung Massnahmen, die der Kanton/Bund verbindlich vorgibt, werden nicht unterstützt Anmeldung über Antragsformular

23 Weitere Ammoniak reduzierende Massnahmen

24 Weitere Ammoniak reduzierende Massnahmen

25 Weitere Ammoniak reduzierende Massnahmen

26 Fragen?

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