Refugees Welcome. Unterstützungs- und Hilfsangebot der DAK-Gesundheit für Behörden, Helfer und Flüchtlinge
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- Lioba Linden
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1 Refugees Welcome Unterstützungs- und Hilfsangebot der DAK-Gesundheit für Behörden, Helfer und Flüchtlinge
2 Position der DAK-Gesundheit "Angemessener Zugang zum Gesundheitssystem Ein wichtiger Aspekt ist die medizinische Versorgung der Flüchtlinge und Asylsuchenden. Die DAK-Gesundheit beteiligt sich daran, indem sie mit dafür sorgt, dass die Menschen, die zu uns kommen, möglichst früh eine elektronische Gesundheitskarte (egk) bekommen, mit der sie schnell und unbürokratisch medizinisch behandelt werden können, wenn es notwendig ist. Dies möglich zu machen, hat auch mit Menschenwürde zu tun, deren Wahrung ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Verfassung ist. Ein angemessener Zugang zum Gesundheitssystem ist also eine der Aufgaben, die jetzt gelöst werden müssen. Wer, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sollte diese Aufgabe übernehmen? Die GKV steht hier in der Pflicht, denn die Sicherstellung medizinischer Versorgung ist ihre originäre Aufgabe, ihre ureigene Funktion im Sinne des Gemeinwohls. Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit
3 Wie können wir helfen!? Variante 1 (BAMF-Bescheid liegt noch nicht vor): Unser Service: Wir kommen zu Ihnen, oder Sie besuchen uns in unserem Servicezentrum. Wir erheben gemeinsam die Daten. Wir fertigen ein Bild für die elektronische Gesundheitskarte an. Wir stellen eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter aus. Wir beantragen eine Rentenversicherungsnummer. Was haben Sie zu tun? Sie informieren uns, sobald der Anerkennungsbescheid vorliegt. (Wir benötigen eine Kopie davon.) Ihr Vorteil: Sie sparen sich den Weg zur Krankenkasse. Sie erhalten sofort eine Mitgliedsbescheinigung. Sie können sofort nach Vorlage des Anerkennungsbescheids einen Termin beim Jobcenter machen. Vorteil für das Jobcenter: Wir beantragen die Rentenversicherungsnummer.
4 Wie können wir helfen!? Variante 2 (BAMF-Bescheid liegt bereits vor): Unser Service: Wir kommen zu Ihnen, oder Sie besuchen uns in unserem Servicezentrum. Wir erheben gemeinsam die Daten. Wir fertigen ein Bild für die elektronische Gesundheitskarte an. Wir stellen eine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter aus. Wir beantragen eine Rentenversicherungsnummer. Ihr Vorteil: Sie sparen sich den Weg zur Krankenkasse. Sie erhalten sofort eine Mitgliedsbescheinigung. Vorteil für das Jobcenter: Wir beantragen die Rentenversicherungsnummer.
5 Wie können wir helfen!? Asylsuchende/Flüchtlinge sind bereits 15 Monate oder länger hier? Nach der Wartezeit (15 Monate) werden die Asylsuchenden gemäß 264 Abs. 2 SGB V auftragsweise von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (egk), mit der Sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte. Die Krankenkassen erhalten die Aufwendungen und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern des AsylbLG erstattet. Unser Service: Wir kommen zu Ihnen, oder Sie besuchen uns in unserem Servicezentrum. Wir erheben gemeinsam die Daten. Wir fertigen ein Bild für die elektronische Gesundheitskarte an. Wir beantragen eine Rentenversicherungsnummer. Was haben Sie zu tun? Sie informieren uns, sobald der Anerkennungsbescheid vorliegt, oder ein Beschäftigungsverhältnis begonnen wird.
6 Wir sind vorbereitet! Informationsbroschüren und Unterlagen in sämtlichen Fremdsprachen: z. B.: Arabisch Persisch (Dari) Englisch Französisch
7 Lokale Zuständigkeiten Sabrina Buchner Tel.: 08031/ Mobil: 0172/ Anke Schwaiger Tel.: 08031/ Mobil: 0172/
8 Unser Servicezentrum Rosenheim DAK-Gesundheit Westermayerstraße 1, Rosenheim Tel.: 08031/ Fax: 08031/ Öffnungszeiten: Mo Mi: 08:00 16:00 Uhr Do: 08:00 17:00 Uhr Fr: 08:00 13:00 Uhr Sprechtag für Asylsuchende und Flüchtlinge: Dienstag: 10:00 11:00 Uhr Donnerstag: 16:00 17:00 Uhr
9 Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
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