KreisNachrichten. Gelebte Integration vor Ort Aktion Adoptiere ein Sprachkind. Landrat Dr. Joachim Streit sucht Unterstützer

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 20/2015 I Gelebte Integration vor Ort Aktion Adoptiere ein Sprachkind Landrat Dr. Joachim Streit sucht Unterstützer Ein Teil der Schüler der Integrationsklasse von Lehrerin Swetlana Kuhfeld (links im Bild). Rechts: Schulleiter Torben Wendland, Landrat Dr. Joachim Streit und der Flüchtlingsbeauftragte des Kreises, Rudolf Becker. Foto: Dagmar Schommer An der Otto-Hahn-Realschule lernen 40 Kinder aus 16 Nationen, beispielsweise aus Syrien und Afghanistan, die deutsche Sprache, um ein Deutsch-Zertifikat zu erhalten. Sie wollen in Deutschland bleiben und auf diese Weise ihre Chancen auf eine Lehrstelle verbessern. Von den meisten anderen Fächern sind diese Schüler befreit aufgrund der fehlenden Deutschkenntnisse. Ihr Zeugnis hat somit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kaum Aussagekraft. Daher ist das Deutsch-Zertifikat unverzichtbar, denn dieses beweist den Leistungswillen sowie den Erfolg der Schüler und dokumentiert außerdem, dass sie auch für den Unterricht an einer Berufsschule vorbereitet sind. Doch viele Familien können sich die Prüfungsgebühren in Höhe von 65 Euro pro Kind nicht leisten. Aus dem Inhalt: Qualifizierung von Sprachförderkräften I Seite 2 Online-Service Ort sucht Arzt I Seite 2 Jahreshauptversammlung des Kreisjagdverbandes I Seite 3 Kreisrechtssausschuss tagt I Seite 3 Entsorgungstermine I Seiten 4/5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Kreisausbildung Funk I Seite 7 Matinee im Schloss I Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8 bis 10

2 Seite 2 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Manche haben drei und mehr Kinder und gerade mal das Nötigste zum Leben, sagt Swetlana Kuhfeld, die die Schüler auf die Prüfung vorbereitet. Sie und Schulleiter Torben Wendland wollen den Kindern einen Schulabschluss und ein Deutsch-Zertifikat mit auf den Weg geben, erklärt Kuhfeld. Damit dieser Wunsch Wirklichkeit wird, sucht Landrat Dr. Joachim Streit Unterstützer für die Aktion Adoptiere ein Sprachkind. Er und Rudolf Becker, Flüchtlingsbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm, haben die Klasse besucht, um die Schüler kennenzulernen und deren Fragen zu beantworten. Unter anderem wollten die Schüler wissen, wie der Landrat zum Thema Zuwanderung steht. Für ihn ist klar: Wir brauchen Menschen aus dem Ausland, weil wir zu wenige Kinder haben. Wir brauchen Leute wie euch, die bereit sind, unsere Sprache zu lernen und sich in einem Beruf ausbilden lassen und später hier arbeiten. Sowohl für Landrat Dr. Streit als auch Schulleiter Wendland geht es bei der Aktion aber um mehr, als dass am Ende genügend Geld gespendet wird. Wendland sagt: Hier geht es um eine symbolische Geste. Um ein Zeichen der Bevölkerung an diese Kinder, dass sie willkommen sind. Das ist für diese Jungen und Mädchen wirklich wichtig. Wer die Aktion Adoptiere eine Sprachkind unterstützen möchte, spendet 65 Euro an: Förderverein Otto-Hahn-Realschule; Kennwort: Sprachkind DE: BIC: MALADE51BIT. Bei Rückfragen hilft Frau Swetlana Kuhfeld, Tel.: / Qualifizierung von Sprachförderkräften in Rheinland-Pfalz Die Entwicklung von Sprachkompetenz ist ein zentraler Schlüssel zur Bildung, eine wichtige Voraussetzung für den schulischen und beruflichen Erfolg sowie für eine aktive, verantwortungsvolle Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Im Rahmen des Programms KiTa!Plus (Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten Rheinland-Pfalz) wird diese Maßnahme durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Das Projekt Qualifizierung von Sprachförderkräften in Rheinland-Pfalz ist eine kompetenz- und praxisbezogene Qualifizierung für den Elementarbereich. In dem durch Selbstlernmaterialien unterstützten Fortbildungsmodulen werden zukünftige Sprachförderkräfte weitergebildet. Modul 1: Leitideen, Rahmenbedingungen und Querschnittsaufgaben der frühkindlichen Pädagogik für die sprachliche Förderung in der Kindertagesstätte ( ) Modul 2: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher Sprachentwicklungsprozesse I ( ) Modul 3: Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher Sprachentwicklungsprozesse II ( ) Modul 4: Beobachtung und Dokumentation von Sprache und Sprachentwicklung ( ) Modul 5: Methodisch-didaktisches Wissen für die Sprachförderung ( ) Modul 6: Konzeption und Durchführung von Sprachfördereinheiten ( Modul 7: Dokumentation, Auswertung und Weiterentwicklung von Sprachfördereinheiten ( ) Modul 8: Reflexions- bzw. Präsentationstag ( ) Modul 9: Die Sprachentwicklung der bis 3-jährigen Kindern begleiten ( ) 9 x 8 Unterrichtsstunden, samstags, Uhr Teilnehmerbeitrag: 180,00 Leitung: Alexander und Katrin Mühlhan Weitere Informationen und Anmeldung: Volkshochschule Prüm, Tiergartenstr. 54, Prüm, Tel.: 06551/ (Montag bis Freitag, Uhr), Mail: vhs@vg-pruem.de, Internet: Ort sucht Arzt Neuer Online-Service gegen Ärztemangel Angebot will Ärzte und Psychotherapeuten in Gemeinden vermitteln Seit Anfang Mai ist der neue Online-Service Ort sucht Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) abrufbar. Mit Ort sucht Arzt will die KV RLP rheinland-pfälzische Gemeinden, die einen Arzt oder einen Psychotherapeuten suchen, mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammenbringen, die sich für eine Niederlassung interessieren. Die Idee: Rheinland-pfälzische Gemeinden präsentieren mit einem Gesuch ihre Vorzüge und werben für sich als Praxisstandort. Niederlassungswillige können dann zwischen verschiedenen Angeboten wählen und direkt mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen. Ort sucht Arzt ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die KV RLP dem drohenden Ärztemangel in Rheinland-Pfalz entgegenwirken will. Der Online-Service einschließlich der Teilnahmevoraussetzungen sowie eines Formulars, über das die Gemeinden ihre Gesuche schalten können, ist unter erreichbar und kostenfrei nutzbar. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP, wertet Ort sucht Arzt als weitere wichtige Maßnahme zum Erhalt einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung im Land: Mit dem neuen Online- Service wollen wir dem bereits heute spürbaren und sich weiter verschärfenden Mangel insbesondere an Hausund grundversorgenden Fachärzten in vielen Regionen von Rheinland-Pfalz entgegenwirken. Wir werden diesen neuen Online-Service in den nächsten Monaten bekannt machen und hoffen, dass möglichst viele Gemeinden ihn nutzen und bald Nachfolger für ihre freien Arzt- oder Psychotherapeutensitze finden. Dr. Ultes-Kaiser weist jedoch darauf hin, dass,ort sucht Arzt den Gemeinden lediglich eine weitere Hilfe im Wettbewerb um die knapper werdende Ressource Arzt oder Psychotherapeut bietet. Ohne eine grundlegende Reformierung des deutschen Gesundheitswesens, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Psychotherapeuten mit sich bringt, werden sich zukünftig nicht mehr genügend junge Menschen für diese Berufe entscheiden und so trotz aller Bemühungen nicht mehr alle frei werdenden Arzt- und Psychotherapeutensitze wiederbesetzt werden können.

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 20/2015 Seite 3 Kreisjagdverband Jahreshauptversammlung Im vollbesetzten Haus Beda in Bitburg hat die diesjährige Jahreshauptversammlung des Jagdverbandes der Kreisgruppe Eifelkreis stattgefunden. Hier konnte die Vorsitzende Inge Kockelmann neben den Bürgermeistern, dem Ersten Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL als Vertreter von Landrat Dr. Streit sowie Michael Horper als neu gewähltem Präsident des Bauernverbandes auch den Präsidenten des Landesjagdverbandes, Kurt Alexander Michael sowie den Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes, Hartwig Fischer begrüßen. Vom Kreisjagdverband während der Jahreshauptversammlung geehrte Mitglieder. Neben einigen Grußworten der Bürgermeister und des Ersten Kreisbeigeordneten Michael Billen MdL beleuchtete Kurt Alexander Michael das jagdpolitische Geschehen. In seiner Rede riet er den Jägern, Bauern, Anglern und Grundeigentümern zum Schulterschluss. Denn hier werde aus ideologischer und nicht fundamentierter Sichtweise versucht, Grundrechte massiv zu beschneiden. Dass die Jäger die Zeichen der Zeit verstanden haben, führte auch Hartwig Fischer in seinem informativen und mit Fakten basiertem Referat aus. So konnte auf die sehr gelungene Protestaktion in Stuttgart (3.000 Jäger) und Düsseldorf ( Jäger) verwiesen werden. In diesem Zusammenhang werde es immer wichtiger, dass die Arbeit der Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband anerkannt werde, der dazu auch den nötigen Bezug zur Natur hält, nach außen demonstriert und die Öffentlichkeit entsprechend aufklärt. In der Ansprache des Kreisjagdmeisters Gerd Grebener wies dieser auf die derzeitige Gefahr der Afrikanischen Schweinepest hin, die derzeit bereits in Litauen und Polen herrscht und sich mit ca. 300 km je Jahr vorwärtsbewegt. Hier sind die Jäger gefragt, besondere Vorsicht walten zu lassen und entsprechende Proben bei erlegten Frischlingen bei den Veterinärämtern einzusenden. Ehrungen im Rahmen der Jahreshauptversammlung Besonders geehrt wurde Erich Stiele für seine 20-jährige Tätigkeit in der Hundeausbildung mit dem limitierten DJV-Ehrenmesser. Mit der DJV Ehrennadel in Silber wurde Günter Keilen für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit geehrt. Mit der DJV Ehrennadel in Bronze wurde Heinz Molitor für seinen Einsatz im jagdlichen Brauchtum sowie als Rechnungsprüfer ausgezeichnet. Besondere Ehrungen erhielten auch die Bläser: Hier ging Bronze an Martin Quetsch, Silber an Hubert Müller und Gold an Karin Kurth sowie Felix Plattes. Großgold ging an Fritz Kivel. Für 40-jährige Mitgliedschaft in unseren Bläsergruppen wurden Heinz Molitor sowie Klaus Neugrodda geehrt. Für 60 Jahre Mitgliedschaft LJV wurden geehrt: Johann- Peter Fisch und Edmund Weiler; 50 Jahre Mitgliedschaft: Alois Banz; Hans Erich Borner; Johann Heinzius; Johann- Josef Knauf; Peter Maaund Horst Munkler; 40 Jahre: Michael Berg; Karl-Heinz Hülser; Mathias Mayer; Klaus Neugrodda; Otmar Reuter; Peter Schmitz; Bruno Schomers und Karl Strenzler; 25 Jahre: Alfred Breidbach; Norbert Gruben; Theo Huth; Achim Jakob; Egon Kolle; Helmut Metz; Heinz Müller; Walter Müller; Paul Schwarz; Wolfgang Seifert; Markus Semrau; Herbert Theisen und Frank Weber. Bei der anschließenden Trophäenbesprechung durch den KJM des Nachbarkreises Daun führte Ulrich Umbach einige besondere Merkmale der ausgestellten Rotwild-Trophäen vor und gab fachkundige Informationen zur Altersbestimmung. Bei den Rehtrophäen ging die LJV-Ehrenmedaille an Kurt Alexander Michael (112,66 Punkte) (Kaschenbach), Gold Stefan Marxen (107,61) (Dingdorf) Silber Hüttemann (94,87) (Dingdorf) Bronze Hüttemann (93,18) (Hersdorf). Bei den Keilern ging die LJV-Ehrenmedaille an Rene Ostermann (110,55) (Dudeldorf) Gold Nico Nijs (105,85) (Eschfeld) Silber Werner Stieren (105,50) (Fließem ) Bronze Werner Stieren (102,50)(Matzen) Rothirsch mit 165,67 CIC Punkten Hüttemann (Hersdorf I ). Kreisrechtsausschuss tagt Der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm tagt am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 unter Vorsitz von Herrn Regierungsrat Thomas Kreutz. Die öffentliche Sitzung beginnt um Uhr im Fraktionszimmer (Raum Nr. 132 a, 1. OG) im Gebäude der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, Bitburg. In der öffentlichen Sitzung werden Widersprüche aus den Bereichen Kostenersatz, Führerscheinwesen, Beitragsrecht und Baurecht verhandelt, im nicht öffentlichen Teil aus dem Bereich des Sozialhilferechts. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Messerich (Gr.L.Nr. 205/2015) Flur 15 Nr. 31, LWFL, Waldfläche, Im Stegberg, 0,7476 ha Flur 15 Nr. 30, LWFL, daselbst, 0,2895 ha - Gemarkung Geichlingen (Gr.L.Nr. 236/2015) Flur 11 Nr. 10, Waldfläche, Wasserfläche, Unten im Kasbüsch, 0,6951 ha - Gemarkung Schleid (Gr.L.Nr. 245/2015) Flur 1 Nr. 96/21, Waldfläche, Im Bruch, 1,7518 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen.

4 Seite 4 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel , Markus Klütsch Kluetsch.Markus@bitburg-pruem.de An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel , , , DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , 10 bis 12Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Postagentur im Supermarkt Plattner s, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19, Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Bitburg-Stadt Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis) Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Pickließem Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen Verbandsgemeinde Prüm Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Hersdorf, Seiwerath, Wawern Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Ernzen, Ferschweiler, Irrel Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Alsdorf, Holsthumerberg

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 20/2015 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig/Our Merkeshausen Verbandsgemeinde Bitburger Land Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem? Bettingen, Wettlingen Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Badem, Bildchen, Brecht, Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Wißmannsdorf Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Verbandsgemeinde Prüm Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Holsthumerberg, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid Berscheid, Geichlingen, Hütten (geänderter Abfuhrtermin!), Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis sperrmüll Verbandsgemeinde Bitburger Land Ehlenz, Heilenbach, Ließem, Schleid, Seffern Idenheim, Idesheim, Meilbrück Birtlingen, Eßlingen, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld, Wolsfelder Berg Verbandsgemeinde Speicher Hosten, Orenhofen Auw an der Kyll, Preist Abfallentsorgung bei Straßenbauarbeiten und Straßensperrungen Aus aktuellem Anlass möchte der Regiebetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Abfallsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Falle von Straßenbauarbeiten oder sonstigen Straßensperrungen jeder Haushalt eigenverantwortlich sicherstellen muss, dass die Abfallbehältnisse an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Änderung auf SEPA Lastschriftmandat Neu erteilte Ermächtigung zum Einzug von Müllgebühren gilt erst für künftige Bescheide! Wie auf dem SEPA Lastschriftmandat vermerkt, gilt eine neu erteilte Bankeinzugsermächtigung erst für Gebührenfestsetzungen künftiger Bescheide. Die im vorausgehenden Bescheid festgesetzten Müllgebühren werden daher nicht eingezogen, sondern sind zu überweisen.

6 Seite 6 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 20/2015 Seite 7 Vorlesewettbewerb der Region Trier Schülerin der Astrid-Lindgren-Schule siegt beim Regionalentscheid Glückliche Siegerin: Michelle von Beauvais liest am besten. Die neun besten Leserinnen und Leser aller Förderschulen in der Region Trier haben sich zum Vorlesewettbewerb in der ehemaligen Synagoge in Schweich getroffen. Nach zwei Lesedurchgängen musste die Jury entscheiden, wer sowohl den geübten wie auch den unbekannten Text am schönsten vorgetragen hat. Michelle von Beauvais, Schülerin der Klasse 6 der Astrid-Lindgren-Schule in Prüm, konnte aufgrund ihrer hervorragenden Lesetechnik die Jury überzeugen und gewann den Wettbewerb. Das war ganz schön schwer für die Jury, die anderen waren auch sehr gut, so die bescheidene, aber mächtig stolze Siegerin. Bei der spannenden Siegerehrung konnte sie gar nicht mehr ruhig sitzen. Meine Klassenlehrerin und meine Pflegeeltern waren dabei und genauso stolz wie ich selber. Wegen ihrer besonderen Verdienste um die Ehre der Astrid- Lindgren-Schule wurde sie zur Schülerin des Monats gekürt. schaften zu besitzen, man muss diese auch im Einsatz sicher bedienen können. Neben den Einweisungen, Übungen und Schulungen auf örtlicher Ebene wird durch den Eifelkreis im Rahmen der Kreisausbildung die Sprechfunkausbildung durchgeführt, um eine solide Aus- und Fortbildung zu gewährleisten. Ziel der Ausbildung auf Kreisebene ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten sowie die Gerätebedienung. Für den Fachbereich Sprechfunk in der Kreisausbildung ist Ronny Neumann zuständig. Unterstützt wird er von den Kreisausbildern Toni Maier, Roland Houscht, Johannes Berens, Michael Hack und Thorsten Heck. Die Kreisausbilder müssen, um ihre Tätigkeit erfolgreich ausführen zu können, über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, die sie u. a. an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz erwerben. In diesem Jahr fanden bereits zwei Sprechfunker Lehrgänge, in Prüm und Wolsfeld mit jeweils 19 Unterrichtsstunden statt; der erste im Februar in Prüm mit 20 Teilnehmern und der zweite im April in Wolsfeld mit 27 Teilnehmern, darunter zwei Frauen. Im Herbst finden zwei weitere Lehrgänge in Bitburg und Kyllburg statt. Die ausgebildeten Sprechfunker werden in jedem Einsatz bei den Feuerwehren zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften benötigt. In der Feuerwehreinsatzzentrale und im Einsatzleitwagen haben sie, genau wie bei einer Tätigkeit in der Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) der Technischen Einsatzleitung des Eifelkreises, eine Schlüsselposition inne. Matinée im Schloss am 17. Mai 2015 KeyChord und das Benno-Raabe-Trio swingen zur Eröffnung im Schloss Weilerbach Kreisausbildung Funk im Eifelkreis Bitburg-Prüm KeyChord eröffnen die Matinéereihe in Schloss Weilerbach. Dieses a-capella-quartett sucht Kontraste mit sensiblen Balladen, einschmeichelnden einfachen Beats und mitreißenden Up-tempo-Songs. Sprechfunkerlehrgang in Prüm, mit dem für den Fachbereich Sprechfunk in der Kreisausbildung Verantwortlichen Ronny Neumann (2.re.), den Kreisausbildern Roland Houscht (3.re.) und Thorsten Heck (re.). Die Feuerwehren im Eifelkreis verfügen über eine Vielzahl von Funkgeräten. Doch es genügt nicht, nur die Gerät- Mit einem Highlight wird in diesem Sommer die Veranstaltungsreihe Matinée im Schloss im Festsaal des Schlosses Weilerbach eröffnet. Es spielen das Vokalquartett KeyChord aus Holland im Wechsel mit dem Benno- Raabe-Trio. Swingmusik und Swing-Verwandtes stehen auf dem Programm. Nach dem großen Erfolg, den die beiden Ensembles im letzten Jahr an dieser Stelle hatten, dürfen sich die Freunde guter, witziger Musik wieder auf ein spannendes Programm freuen. Die Männer von Key- Chord überzeugen mit ihrer originellen Bühnenshow und

8 Seite 8 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm das Trio mit seiner mitreißenden Swingmusik. Zum Abschluss spielen alle Musiker zusammen und setzen damit den musikalischen Höhepunkt des Vormittags. Die Reihe Matinée im Schloss wird einmal im Monat von Mai bis Oktober stattfinden. Jede Veranstaltung hat ein eigenes Programm, das aus zwei sehr verschiedenen Darbietungen besteht. Die Eröffnungs-Matinée ist am Sonntag, 17. Mai 2015 von Uhr. Im Anschluss wird im Restaurant Remise ein reichhaltiges Buffet mit Aperitif angeboten. Karten können im Vorverkauf unter Tel.: 06561/ oder per Mail an schloss-weilerbach@bitburg-pruem reserviert werden. Der Eintritt und Buffet kosten 25 Euro. Wer nur zum Konzert möchte, zahlt 10 Euro. Weitere Infos auch unter Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am auf Grund der 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) vom (GVBL. S. 451) in der Fassung vom (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch 142 Abs. 4 des Gesetzes vom (GVBl. S. 319) in Verbindung mit 95 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch 142 Abs. 3 des Gesetzes vom (GVBl. S. 319), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR Das Jahresergebnis auf EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf 1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 2. Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 3. Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm des Regiebetriebes Abfallwirtschaft 6 Kreisumlage Gemäß 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. S. 109), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Eingangsumlagesatz der Kreisumlage wird gemäß 25 Abs. 2 Satz 3 LFAG auf 42,0 v.h. festgesetzt. Darüber hinaus erfolgt für Gemeinden, welche eine über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufweisen, eine progressive Festsetzung. Dabei wird der Eingangsumlagesatz für je begonnene 10 v. H. der über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegenden Steuerkraftmesszahl um 7,5 v. H. bis zur höchsten Stufe von 145 v. H. des Eingangsumlagesatzes erhöht.

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 20/2015 Seite 9 Das vorläufig ermittelte Umlagesoll beträgt für das Haushaltsjahr EUR. Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am , , und fällig. 7 Eigenkapital1 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum betrug EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Die geprüfte Bilanz zum weist ein Eigenkapital von ,65 EUR aus. Da die endgültigen Jahresabschlüsse 2010 bis 2014 noch ausstehen, wurde der Stand des Eigenkapitals aufgrund der Planzahlen berechnet. 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des 100 Abs. 1 Satz 2 GemO in Verbindung mit 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall - im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen, - bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20 v. H. des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 8.00 ist immer unerheblich. Eine Überschreitung um ist immer erheblich. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v. H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen. 9 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1,0 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 10 Altersteilzeit 1. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Beamtinnen und Beamte wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen. Am befand sich 1 Beamter in Altersteilzeit. 2. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bis zur tariflich vorgesehenen Quote von 2,5% der Beschäftigten zugelassen. Für 2015 entspricht die Quote einer Anzahl von 7 Personen. Davon waren am , 2 Stellen belegt. 11 Gebührensätze der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm Die Gebührentarife nach 19 der 6. Änderungssatzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden wie folgt festgesetzt: I. Grundstufe (4-8 Jahre) in Gruppen ab 5 Schülerinnen/Schülern Schuljahres- monatliche gebühr Rate Musikalische Früherziehung (MFE) 257,4 21,5 Musikalische Grundausbildung (MAG) 257,4 21,5 II. Unter-, Mittel und Oberstufe Instrumental- und Vokalunterricht Schuljahres- monatliche gebühr Rate Volle Stunde (50 Minuten) Einzelunterricht 939,8 78,3 2er Gruppe 524,0 43,7 3er und 4er Gruppe 415,8 34,7 Gruppe ab 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 303,6 25,3 Halbe Stunde (25 Minuten) Einzelunterricht 524,0 43,7 Unterricht für Erwachsene (ab 21 Jahre) Einzelunterricht (25 Minuten) 628,3 52,4 Einzelunterricht (50 Minuten) 1.127,3 93,9 Klassenmusizieren Gruppe ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 149,2 12,4 Zusatz- und Ergänzungsunterricht ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Jugendorchester, Bläserensemble, Kammerorchester, Big Band jeweils für Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule 114,8 9,6 für andere Schülerinnen und Schüler 148,8 12,4 Sonstiger Zusatz- bzw. Ergänzungsunterricht z.b. für Streicherensemble, Rock- und Pop-Band-AG, Chorische Stimmbildung 148,8 12,4 Studienvorbereitender Einzelunterricht 939,8 78,3 Allgemeine Musiklehrer ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 148,8 12,4 12 Gebühren- und Beitragssätze an den Verpflegungskosten an den kreiseigenen Ganztagsschulen Höhe des Elternanteiles - Beitragsmaßstab In dem Zeitraum bis beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,0 je Essen. Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung bei Kapazitätsreserven teilnehmen. Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt in dem oben genannten Zeitraum der Eigenanteil 4,0 je Essen. Ab dem beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,25 EUR je Essen. Für Personen, die nicht Schüler sind, wird ab diesem Zeitpunkt der Eigenanteil auf 4,25 EUR je Essen festgesetzt. Ermäßigungen (1) Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)

10 Seite 10 Ausgabe 20/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes gestellt haben oder Asylbewerber sind, wird der Elternanteil auf Antrag auf 1,0 pro Essen festgesetzt. (2) Schüler aus Mehrkindfamilien Für Kinder aus Mehrkindfamilien, die nicht unter die Berechtigten nach 3 Abs. 1 fallen, wird, sofern mehrere Kinder aus einer Familie eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm besuchen, auf Antrag der Elternanteil wie folgt festgesetzt: In dem Zeitraum bis : a) für das erste Kind: 3,0 je Essen, b) für das zweite Kind: 2,5 je Essen, c) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,0 je Essen. Ab den : d) für das erste Kind: 3,25 EUR je Essen, e) für das zweite Kind: 2,75 EUR je Essen, f) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,25 EUR je Essen. Abschlagszahlungen Es werden Abschlagszahlungen auf den Eigenanteil an der Mittagsverpflegung in Form pauschaler Monatsbeträge erhoben. Der Pauschalbetrag beträgt bei vier Verpflegungswochentagen 42,0 monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom bis Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 14,0 monatlich, b) 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 35,0 monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 28,0 monatlich. Der Pauschalbetrag beträgt bei fünf Verpflegungswochentagen 57,0 monatlich und wird erhoben für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom bis Der Pauschalbetrag ermäßigt sich im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf : 19,0 monatlich, b) 3 Abs. 2: für das zweite Kind auf 48,0 monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf 38,0 monatlich. (4) Für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende Personen, beträgt die Abschlagspauschale 20,0 pro Monat Bitburg, den Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Der Haushaltsplan des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom bis an allen Werktagen - außer samstags - im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer 435, zu den üblichen Dienstzeiten, und zwar montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr öffentlich aus. Nach 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend machen. EndE der BEkanntmachungEn Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländerbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr

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