Prüfungsbericht. über. Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde zu den auf die zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben

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1 Handbuch Ziffer II Stand: Dezember 2013 Prüfungsbericht über Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde zu den auf die zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben Verwaltungsprüfungen i.s.d. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a) der VO (EG) 1828/2006 und Vor-Ort-Kontrollen i.s.d. Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b) der VO (EG) 1828/2006 Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Förderperiode Prüfobjekt/ Projektbezeichnung: Begünstigter Projektbezeichnung Az: FMI-Projektnummer: Kassenzeichen des geprüften Mittelabrufs: Datum des Prüfungsberichts: tt. monat jjjj 2

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 5 A. Allgemeine Angaben zur Vorhabenkontrolle... 7 I. Prüfungsziel... 7 II. Prüfungsgrundlagen Gegenstand der Prüfung... 7 a) Prüfobjekt... 7 b) Rechtsgrundlagen... 7 c) Übersicht über die Bewilligung... 8 d) Prüfumfang gemäß Mittelabruf Geprüfte Unterlagen... 9 a) Prüfungsunterlagen der bewilligenden zwischengeschalteten Stelle und der EFRE- Verwaltungsbehörde... 9 b) Prüfungsunterlagen der baufachlichen zwischengeschalteten Stellen c) Prüfungsunterlagen externer zwischengeschalteter Stellen, weiterer Fachbehörden und Beteiligter d) Prüfungsunterlagen der Bescheinigungsbehörde e) Unterlagen des Begünstigten f) Bereits durch Finanzkontrollbehörden geprüfte Vorgänge Prüfungsmethoden/ -handlungen B. Prüfungsfeststellungen I. Antragsverfahren Antragsprüfung durch die zwischengeschaltete Stelle Prüfungsfeststellung Nr Antragsprüfung durch externe zwischengeschaltete Stelle Prüfungsfeststellung Nr II. Bewilligungsverfahren/Vertragsschluss Prüfungsfeststellung Nr III. Begleit- und Kontrollverfahren Mittelabrufprüfung Prüfungsfeststellung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Mittelabrufprüfung Prüfungsfeststellung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stellen i.r.d. Mittelabrufprüfung Prüfungsfeststellung Nr Vor-Ort-Kontrollen durch die zwischengeschaltete Stelle Prüfungsfeststellung Nr Vor-Ort-Kontrollen durch die Bescheinigungsbehörde Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Qualitätsprüfung Prüfungsfeststellung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Vor-Ort-Kontrollen Prüfungsfeststellung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stelle i.r.d. Vor-Ort-Kontrollen. 15 Prüfungsfeststellung Nr Verwendungsnachweisprüfung Prüfungsfeststellung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Verwendungsnachweisprüfung Prüfungsfeststellung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stellen i.r.d. Verwendungsnachweisprüfung

3 Prüfungsfeststellung Nr C. Gesamtbewertung I. Übersicht über die Finanzdaten Finanzielles Ergebnis der Art. 13-Qualitätskontrollen a) Finanzdaten der qualitätsgeprüften Mittelabrufe b) Auszahlungsstand der Maßnahme II. Finanzieller Fehler III. Erstattungsfähigkeit der geprüften Ausgaben gegenüber der Kommission nach dem Ergebnis der Qualitätskontrolle IV. Gesamtbeurteilung der Durchführung der auf die zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ( ) angegeben. 4

4 Abkürzungsverzeichnis Bearbeitungsvermerk: Bitte das Abkürzungsverzeichnis gegebenenfalls förderfallspezifisch ergänzen! AbrB Abs. AE ANBest-P ÄndB Art. Az. BB EFRE EFRE-VB e.k. ErgB EU FHB-EFRE FMI i.h.v. i.r.d. i.z.m. KEUF LHO MA MWAEV o.a. rd. RdS Abrechnungsbescheid Absatz Ausgabenerklärung (der BB) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Änderungsbescheid Artikel Aktenzeichen Bescheinigungsbehörde Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE-Verwaltungsbehörde eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauffrau (auch e.kfr.) Ergänzungsbescheid Europäische Union Förderhandbuch zur Abwicklung der EU-kofinanzierten Förderprojekte im Rahmen des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Fördermittel-Informationssystem des Saarlandes in Höhe von im Rahmen des/ der im Zusammenhang mit Kontrollstelle für EU-Fonds des Saarlandes (Prüfbehörde) Haushaltsordnung des Saarlandes Mittelabruf Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr oben angegeben rund Rechnungshof des Saarlandes 5

5 Ref. Referat S. Seite sog. SPV-Q v.g. vgl. VKS VN VO (EG) VOK VV ZA ZE zgk Ziff. ZWB zwf ZWGST sogenannt(-e, -er) Standard-Prüfvermerk für die Qualitätsprüfungen der EFRE- Verwaltungsbehörde, Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Förderperiode vor genannt(-e/ -n) vergleiche Verwaltungs- und Kontrollsystem Verwendungsnachweis Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Vor-Ort-Kontrolle Verwaltungsvorschrift(-en) Zahlungsantrag (der BB) Zuwendungsempfänger zuwendungsfähige Gesamtkosten Ziffer Zuwendungsbescheid zuwendungsfähig zwischengeschaltete Stelle 6

6 A. Allgemeine Angaben zur Vorhabenkontrolle I. Prüfungsziel Ziel der in diesem Prüfungsbericht beschriebenen Vorhabenkontrolle der EFRE-VB ist, eine Feststellung darüber treffen zu können, ob die bei der Abwicklung des Förderfalles beteiligten ZWGST die auf sie durch die EFRE-VB delegierten Aufgaben, insbesondere die Verwaltungsprüfungen und Vor- Ort-Kontrollen gemäß Art. 13 Abs. 2 a) und b) der VO (EG) 1828/2006 ordnungsgemäß durchführen bzw. durchgeführt haben. II. Prüfungsgrundlagen 1. Gegenstand der Prüfung a) Prüfobjekt Begünstigter: Projektbezeichnung: Maßnahmenbereich: FMI-Projektnummer: Für weitere Angaben zum geprüften Objekt siehe den "Standard-Prüfvermerk für die Qualitätsprüfungen der EFRE-Verwaltungsbehörde" zur geförderten Maßnahme (Anlage). b) Rechtsgrundlagen Für das geförderte Vorhaben einschlägige nationale Förderrichtlinien, Leitlinien bzw. sonstige förderbereichsspezifische Regelungen. Bearbeitungsvermerk: Welches die einschlägigen Förderrichtlinien / Leitlinien etc. sind, kann entnommen werden dem Dokument Liste der projektbezogenen relevanten Förderrichtlinien Leitlinien (Förderhandbuch II_1.18b)_Anlage 9b Weitere Rechtsgrundlagen Siehe "Allgemeine Anlage zu den Prüfberichten über die Qualitätskontrollen der EFRE- Verwaltungsbehörde" (Förderhandbuch II_3.04) 7

7 c) Übersicht über die Bewilligung (beispielhafte fiktive Angaben) Die Maßnahme wurde wie folgt bewilligt: Vorgang zgk EU-Anteil Landes-Anteil sonstiger nationaler öffentlicher Anteil der Kofinanzierung privater Anteil der Kofinanzierung ZWB ZWB vom , ,00 0,00 0, ,28 ÄndB Wichtiger Bearbeitungshinweis: Bei Einnahmen schaffenden Projekten sind die oben aufgeführte Tabelle und auch alle anderen Tabellen um die Spalten EFRE-kofinanzierungsfähige zgk und Einnahmen zu ergänzen. In den Prüfbericht ist eine entsprechende Klarstellung aufzunehmen. Als Beispiel siehe Prüfbericht zum Projekt Thermalbad Rilchingen FMI 365, Seite 8 und Textbaustein für Klarstellung, beides unter R:\Förderperiode \Art.13-Kontrollen_Qualitätsprüfungen allgemein\vks Qualitätskontrollen Muster-Dokumente d) Prüfumfang gemäß Mittelabruf Anknüpfungspunkt und Gegenstand der vorliegenden Qualitätskontrolle ist der in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesene MA des Begünstigten. (beispielhafte fiktive Angaben) Vorgang zgk EU-Anteil Landes- Anteil Sonstiger nationaler öffentlicher Anteil der Kofinanzierung Privater Anteil der Kofinanzierung 8. MA durch ZE abgerufen: , , ,87 = Landesanteil 0,00 MA (Rechnung der SIKB) vom durch ZWGST anerkannt: , , ,87 = Landesanteil 0,00 Prüfvermerk vom von EFRE-VB mitgezeichnet: , , ,87 = Landesanteil 0,00 Mitzeichnung/ Vermerk vom Prüfvolumen der Qualitätskontrolle durch die EFRE-VB Summe der MA: , , ,87 = Landesanteil 0,00 Der Prüfumfang der vorliegenden Qualitätskontrolle richtet sich nach den Vorgaben in der Kontrollstrategie (Förderhandbuch II_3.15.0, Seite 2 bis 4) und den Vorgaben im Standardprüfvermerk (Förderhandbuch II_3.0.1). Soweit bestimmte Verfahrensabschnitte aus dem Standardprüfvermerk nicht geprüft wurden, sind die Gründe hierfür bei dem betreffenden Verfahrensabschnitt im Standardprüfvermerk zu dokumentieren. 8

8 VN, die vom ZE eingereicht, aber noch keinerlei verwaltungsseitigen Prüfung unterzogen wurden, können nicht Gegenstand einer Prüfung sein, da sich insoweit die Delegation von Aufgaben (noch) nicht realisiert hat und es insoweit an dem Prüfgegenstand der Qualitätskontrollen (noch) fehlt. Soweit ein Vorhaben bereits durch den RdS geprüft wurde, setzt der Qualitätsprüfer auf die bereits erfolgte Prüfung des RdS auf. Soweit der RdS bei seinen Prüfungen die Einhaltung EFRE-spezifischer Prüfstandards außen vor gelassen haben sollte, erstreckt sich die Qualitätskontrolle insoweit auch auf bereits geprüfte Verfahrensteile. Bei allen Prüfungen durch andere Finanzkontrollbehörden, bei denen das kontradiktorische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, behält sich die EFRE-VB ausdrücklich vor, in der Bewertung einer Prüffeststellung zu einer von der betreffenden Finanzkontrollbehörde abweichenden Auffassung zu gelangen. 2. Geprüfte Unterlagen Die im Folgenden näher bezeichneten Unterlagen wurden zur Durchführung der Qualitätskontrollen herangezogen: a) Prüfungsunterlagen der bewilligenden zwischengeschalteten Stelle und der EFRE- Verwaltungsbehörde Ausstellungsdatum Antragsprüfung und Bewilligung (sofern relevant) Dokument 8. Mittelabruf Verwendungsnachweis (sofern relevant) Weitere förderrelevante Anträge, Genehmigungen etc. 9

9 b) Prüfungsunterlagen der baufachlichen zwischengeschalteten Stellen Bearbeitungsvermerk: ausführlich und am konkreten Prüffall orientiert darzustellen Entfällt; es handelt sich bei der geförderten Maßnahme nicht um eine Baumaßnahme i.s.d. Nr. 6 der VV zu 44 der LHO. c) Prüfungsunterlagen externer zwischengeschalteter Stellen, weiterer Fachbehörden und Beteiligter Bearbeitungsvermerk: z.b. Haushaltsreferat, SIKB, ARGE Solar; ausführlich und am konkreten Prüffall orientiert darzustellen Entfällt; es handelt sich bei der geförderten Maßnahme nicht um eine durch externe ZWGST, weitere Fachbehörden und/ Beteiligte zu prüfende Maßnahme d) Prüfungsunterlagen der Bescheinigungsbehörde (beispielhafte fiktive Angaben) VOK Prüfvermerk Vor-Ort-Kontrolle über eine am von der BB durchgeführte VOK zu den Ausgaben des 1. bis 5. MA e) Unterlagen des Begünstigten Bearbeitungsvermerk: ausführlich und am konkreten Prüffall orientiert darzustellen Antragsunterlagen des ZE gemäß der Aufstellung in Abschnitt A.II.2.a) Mittelabruf(e) gemäß der Aufstellung in Abschnitt A.II.2.a) mit den/m zugehörigen zahlenmäßigen/m Nachweis(en) und Kopien der zugehörigen Rechnungen und Zahlungsnachweise Überprüfung i.r.d. Vor-Ort-Kontrolle beim ZE am tt.mm.jjjj o o Original-Rechnungen und -Zahlungsnachweise Kontrolle weiterer relevanter Buchhaltungsunterlagen beim ZE Gehaltsabrechnungen/ Personalkostennachweise Finanzbuchhaltung zum Nachweis geltend gemachter Gemeinkosten Unterlagen zur Ermittlung etwaiger Einnahmen i.z.m. der geförderten Maßnahme 10

10 o o o Inaugenscheinnahme der geförderten Maßnahme zur Kontrolle der tatsächlichen Leistungserbringung und Verwendung in Übereinstimmung mit dem Förderzweck gemäß ZWB Überprüfung der Einhaltung der Publizitätsvorschriften Überprüfung der Einhaltung der Zweckbindungsfrist f) Prüfberichte anderer Finanzkontrollbehörden (beispielhaft fiktive Angaben) Prüfbericht der KEUF vom (geprüft wurde der 7. Mittelabruf) Prüfbericht des RdS vom (geprüft wurde der 4. Mittelabruf) : Entfällt; es liegen keine weiteren Prüfungen der Finanzkontrollbehörden vor. 3. Prüfungsmethoden/ -handlungen Bearbeitungsvermerk: ausführlich und am konkreten Prüffall orientiert darzustellen Die unter Abschnitt A.II.2 angeführten und in der Förderakte der ZWGST sowie in der Kontrolldokumentation der EFRE-VB enthaltenen Unterlagen bildeten die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Art. 13-Qualitätskontrollen. Die Prüfungsdokumentation der BB gemäß Abschnitt A.II.2.d) wurde bei der Untersuchung nicht nachkontrolliert, deren Ergebnisse jedoch wurden berücksichtigt (Prüfungsaussage). [sofern vorhanden; ansonsten letzten Satz löschen] Es wurde überprüft, ob das zertifizierte VKS auf allen Stufen des Verfahrens von der Antragstellung über die Bewilligung bis zur Abrechnung und Auszahlung (gegebenenfalls eingrenzen und positiv aufzählen: z.b. es wurde überprüft, ob das zertifizierte VKS auf der Stufe der Mittelabrufprüfung) für das unter Abschnitt A.II.1.d) angeführte Prüfvolumen eingehalten wurde (z.b. Einhaltung der Vorgaben gemäß FHB-EFRE, Umsetzung des Prüfpfads, Vollständigkeit der Förderakte, Nachvollziehbarkeit der Prüfungshandlungen und -ergebnisse usw. anhand des FHB-EFRE), sowie ob es mit dem korrekten Ergebnis umgesetzt wurde (vgl. den Standard-Prüfvermerk für die Qualitätsprüfungen der EF- RE-VB, Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Förderperiode (SPV-Q; siehe Anlage zu diesem Bericht)). Die Qualitätskontrolle erfolgte im vorliegenden Projekt bezüglich des Prüfvolumens vollständig, d.h. es wurden 100% der durch die ZWGST durchgeführten Art. 13-Kontrollen anhand der o.g. zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und bewertet (siehe Abschnitt B dieses Berichts und SPV- Q). Im Rahmen einer am tt.mm.jjjj beim ZE durchgeführten VOK wurden die durch die ZWGST durchgeführten und dokumentierten Prüfungshandlungen nachvollzogen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß der o.a. Dokumentation anhand der Buchhaltung beim ZE und den Original-Belegen überprüft. Zur Aufklärung von Details wurden die Qualitätskontrollen durch Interviews mit den Beteiligten ergänzt (ZWGST, Haushaltsreferat A/1 beim MWAEV (Buchung und Auszahlung der Mittel, Aufbewahrung der Unterlagen), EFRE-VB). 11

11 B. Prüfungsfeststellungen Es wurden die im Folgenden aufgeführten Feststellungen getroffen: I. Antragsverfahren 1. Antragsprüfung durch die ZWGST Es haben sich im Rahmen der Qualitätskontrollen der EFRE-VB keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. Bearbeitungsvermerk: Die der Prüffeststellung zugrundeliegende(n) Nummer(n) aus dem Standardprüfvermerk explizit auflisten, eventuell sind hier Nummern aus der Checkliste zu bündeln eventuell sind hier weitere Erläuterungen notwendig! Insgesamt muss aus der Prüffeststellung klar hervorgehen, was die Zwischengeschaltete Stelle tatsächlich getan unterlassen hat: Sachverhalt. Dies ergibt sich in der Regel eins zu eins aus den Nummern des Standardprüfvermerks: Bsp. derjenige Mitarbeiter, der den Antrag geprüft hat, hat auch die Mittelabrufe und die Verwendungsnachweise geprüft) weshalb dieses Tun Unterlassen zu beanstanden ist (Bezug zu den VKS und den Rechtsgrundlagen), im Beispiel: Dass derselbe Mitarbeiter den Antrag und die Mittelabrufe/Verwendungsnachweise prüft, verletzt das Prinzip der Aufgabentrennung. Bewertung Nr. 1 Es liegt ein formaler systembedingter Fehler ohne monetäre Auswirkung vor. Bewertungskriterium Ja Nein Finanzieller Fehler Betrag finanzieller Fehler in Formaler Fehler ohne monetäre Auswirkung Formaler Fehler ohne messbare monetäre Auswirkung (= Fehler mit Gefährdungspotential für den EU-Haushalt) Systembedingter Fehler Falls ein systembedingter Fehler vorliegt und das Vorhaben bereits durch die KEUF geprüft worden ist: Ist der gleiche Fehler bereits durch die KEUF beanstandet worden? Falls der gleiche Fehler bereits durch die KEUF beanstandet wurde: Sind etwaige von der KEUF empfohlene Abhilfemaßnahmen durchgeführt worden? Einzelfallfehler Zufallsfehler (nur auszufüllen, falls Einschätzung möglich) Fehler betrifft: (entfällt, soweit kein Fehler vorliegt) Bemerkungen: ,00 entfällt EU-spezifische VKS/Rechtsgrundlagen EFRE-spezifische VKS/Rechtsgrundlagen national-spezifische VKS/Rechtsgrundlagen

12 Empfehlung Nr. 1 Bearbeitungsvermerk Klare Benennung des Adressaten der Empfehlung (Falls ein Mangel/Fehler auf der Ebene der EFRE-Verwaltungsbehörde festgestellt wird, der nur von der EFRE-Verwaltungsbehörde behoben werden kann, so ist keine Empfehlung zu formulieren, sondern eine Schlussfolgerung für die EFRE-Verwaltungsbehörde in der Maßnahmen- und Empfehlungsübersicht aufzunehmen.) Klare Trennung zwischen Korrektur- / Heilungsmaßnahmen und Empfehlungen für zukünftiges Verwaltungshandeln Vorschlag für Heilung, falls Heilung möglich: Ggf. Rückforderung Ggf. Korrektur der Ausgabeerklärung Ggf. Ausdehnung der Prüfung, falls ja: Worauf? Vorschlag für Präventivmaßnahme zur Vermeidung künftiger Fehler derselben Art (z.b. Änderung Checkliste, Einführung/Änderung Vorlagesystem, Schulungsmaßnahme... die denkbaren Möglichkeiten sind hier vielfältig...) Ggf. bei formalem Fehler: Ausführungen dazu, ob und ggf. wie man vermeiden kann, dass sich das festgestellte Gefährdungspotential für den EU-Haushalt realisiert. 2. Antragsprüfung durch externe zwischengeschaltete Stelle Entfällt; vgl. die Angaben zu den Abschnitten A.II.2.b) und A.II.2.c). Prüfungsfeststellung Nr. 2 Bewertung Nr. 2 Empfehlung Nr. 2 II. Bewilligungsverfahren/Vertragsschluss Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 3 Bewertung Nr. 3 Empfehlung Nr. 3 III. Begleit- und Kontrollverfahren 13

13 1. Mittelabrufprüfung Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 4 Bewertung Nr. 4 Empfehlung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Mittelabrufprüfung Entfällt; siehe Abschnitt A.II.2.b). Prüfungsfeststellung Nr. 5 Bewertung Nr. 5 Empfehlung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stellen i.r.d. Mittelabrufprüfung Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 6 Bewertung Nr. 6 Empfehlung Nr Vor-Ort-Kontrollen durch die zwischengeschaltete Stelle Die Qualitätskontrolle der durch die ZWGST beim ZE durchgeführten "begleitenden VOK" hat keine Beanstandung ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 7 Bewertung Nr. 7 Empfehlung Nr Vor-Ort-Kontrollen durch die Bescheinigungsbehörde Die BB hat gemäß Prüfvermerk vom tt.mm.jjjj am tt.mm.jjjj eine VOK durchgeführt. Da es sich bei der BB nicht um eine ZWGST handelt bleibt die Betrachtung i.r.d. Qualitätskontrollen außer Ansatz. Entfällt; es haben keine VOK durch die BB stattgefunden. 6. Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Qualitätsprüfung I.R.d. am tt.mm.jjjj bei der ZWGST durch den Qualitätsprüfer durchgeführten VOK haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 8 14

14 Bewertung Nr. 8 Empfehlung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Vor-Ort-Kontrollen Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 9 Bewertung Nr. 9 Empfehlung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stelle i.r.d. Vor-Ort- Kontrollen Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 10 Bewertung Nr. 10 Empfehlung Nr Verwendungsnachweisprüfung Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 11 Bewertung Nr. 11 Empfehlung Nr Baufachliche Prüfung i.r.d. Verwendungsnachweisprüfung Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 12 Bewertung Nr. 12 Empfehlung Nr Fachprüfungen durch externe zwischengeschaltete Stellen i.r.d. Verwendungsnachweisprüfung Entfällt, es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Prüfungsfeststellung Nr. 13 Bewertung Nr. 13 Empfehlung Nr

15 C. Gesamtbewertung I. Übersicht über die Finanzdaten 1. Finanzielles Ergebnis der Art. 13-Qualitätskontrollen a) Finanzdaten der Maßnahme, basierend auf dem qualitätsgeprüften Mittelabruf Ausweislich der zuvor beschriebenen Feststellungen ergeben sich - basierend auf dem Ergebnis der Stichprobe - folgende Finanzdaten für die Maßnahme: (Tabelle ist anzupassen auf die konkreten Daten; sie kann in dem Detailgrad entfallen, wenn keine Fehler festgestellt wurden, siehe unten) Vorgang zgk EU-Anteil Landes- Anteil Sonstiger nationaler öffentlicher Anteil der Kofinanzierung Privater nationaler Anteil der Kofinanzierung 8. MA durch ZWGST anerkannt: , , , , ,00 Prüfvermerk vom tt.mm.jjjj durch EFRE-VB Qualitätskontrolle , , , , ,00 anerkannt: Fehler in : , , , , ,00 : Es liegen i.z.m. der bisherigen Behandlung und Abrechnung der Maßnahme durch die ZWGST keine finanziellen Fehler vor. Die Maßnahme wurde durch die ZWGST bzw. die an der Durchführung der Fördermaßnahme beteiligten Stellen bis zum Zeitpunkt der Qualitätskontrollen finanziell korrekt ausgeführt. b) Auszahlungsstand der Maßnahme (beispielhaft fiktive Daten) 16

16 Vorgang zgk EU-Anteil Landes-Anteil Sonstiger nationaler öffentlicher Anteil der Kofinanzierung Privater nationaler Anteil der Kofinanzierung Bewilligung gemäß ErgB ErgB vom tt.mm.jjjj , ,00 Bisher ausgezahlte Mittel 1. MA , ,00 2. MA , ,00 Summe MA , ,00 Differenz 0,00 0,00 (beispielhafte Formulierung) Die für die Maßnahme bewilligten Mittel sind in voller Höhe ausgezahlt/ in Höhe von 0.000,00 an den ZE ausgezahlt, es verbleibt vorbehaltlich der Abrechnung der Maßnahme ein Restauszahlungsvolumen in Höhe von 0.000,00. II. Finanzieller Fehler Es wurde im Rahmen der Art. 13 Qualitätskontrolle kein finanzieller Fehler festgestellt. Die durch die ZWGST anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten (zgk) und der daraus resultierende EFRE- Anteil wurde korrekt ermittelt. : Der festgestellte finanzielle Fehler, bezogen auf die zgk, beträgt ,00. III. Erstattungsfähigkeit der geprüften Ausgaben gegenüber der Kommission nach dem Ergebnis der Qualitätskontrolle Die Erstattungsfähigkeit der geprüften Ausgaben gegenüber der Kommission stellt sich nach dem Ergebnis der Qualitätskontrolle der EFRE-VB wie folgt dar: (beispielhaft fiktive Daten) 8. MA durch EFRE-VB Qualitätskontrolle anerkannt: , , , , ,00 Aufgrund der im Rahmen der Qualitätskontrolle durch die EFRE-VB festgestellten finanziellen Fehler sind die gegenüber der Kommission zur Erstattung anzumeldenden Ausgaben (zgk) in Höhe von um einen Betrag in Höhe von zu reduzieren. Die Ausgaben (zgk) können in vollständigem Umfang in die Ausgabenerklärung gegenüber der Kommission eingestellt werden. 17

17 IV. Gesamtbeurteilung der Durchführung der auf die zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben Die Qualität der Durchführung der durch die EFRE-VB an die ZWGST delegierten Aufgaben, gemessen an den Kernanforderungen der Kommission, wird durch die EFRE-VB anhand der Einstufungen "akzeptabel", "verbesserungswürdig" und "nicht akzeptabel" wie folgt bewertet: Kernanforderung Bewertung Nr. Anforderung akzeptabel verbesserungswürdig nicht akzeptabel 1 Klare Festlegung, Zuordnung und Trennung von Funktionen innerhalb der ZWGST 2 Angemessene Verfahren für die Auswahl von Vorhaben 3 Angemessene Informationen und Strategien als Leitlinien für die Begünstigten 4 Angemessene Verwaltungsprüfungen 5 Angemessener Prüfpfad 6 Zuverlässige Computersysteme für Buchführung, Überwachung und Finanzberichterstattung (wird durch die EFRE-VB überprüft) entfällt entfällt entfällt 7 Notwendige Präventiv- und Korrekturmaßnahmen, wenn von der Prüfbehörde systembedingte Fehler festgestellt werden 18

18 Projektbezeichnung: Zwischengeschaltete Stelle: Referat: Maßnahmenbereich: Maßnahmen- und Empfehlungsübersicht zur Qualitätskontrolle FMI. Nr. Feststellung Fehlerart Schlussfolgerung für die EFRE-VB Empfehlung an die ZWGST Stellungnahme der ZWGST zur Quali- Followup Stand der Umsetzung der Schluss- Mitteilung der EFRE-VB an die Nachprüfung Korrektur AE tätskontrolle Frist folgerung/ der Empfehlung ZWGST 1. Antragsprüfung 2. Bewilligungsverfahren / Vertragsschluss 3. Begleit- und Kontrollverfahren 19

19 Unterschriftsleiste im Original Saarbrücken, den tt. Monat jjjj Prüfungsfirma Firmen- Adresszusatz Name Prüfer 1 Name Prüfer 2 (Wirtschaftsprüfer) (Wirtschaftsprüfer) Saarbrücken, den Beate Sehn (Leiterin der EFRE-Verwaltungsbehörde) Verteiler Finalversion: Zwischengeschaltete Stelle (Bewilligung/Vertrag) Anlagen: Standard-Prüfvermerk für die Qualitätsprüfungen der EFRE-Verwaltungsbehörde, Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Förderperiode Tabelle Gesamtbewertung gemäß den Bewertungskriterien der EU-Kommission 20

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