Wissen buchen! Wissen buchen 2014: Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen. Aachen. 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX

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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Aachen Wissen buchen 2014: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Wissen buchen! 2014 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 42

2 Vorwort 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, die Betriebsratswahl ist sicherlich ein großes Thema in 2014 für Dich! Doch neben den Betriebsratswahlen gibt es sicherlich weitere Themen, die Dich bewegen und die bei Dir groß auf der Tagesordnung stehen: Werkverträge, Rente, Facharbeitermangel, Demographischer Wandel, Übernahme von Auszubildenden. oder andere? Egal ob gerade frisch gewählt oder zum x-ten Mal wiedergewählt, diese und andere Themen stellen hohe Anforderungen an Dich. Gerade jetzt heißt es, fit sein, sich auskennen und sichere Antworten auf die agen der Kolleginnen und Kollegen geben können. Und deswegen bekommst Du in unseren Seminaren Antworten auf alle Deine agen rund um die betriebliche Interessenvertretung. Aber nicht nur das! Wir bieten gerne Unterstützung zur anstehenden Betriebsratswahl und sind auch danach selbstverständlich an Deiner Seite. anz-peter Beckers IG Metall Aachen Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wo Bedarf ist. Darauf haben wir unser Angebot ausgerichtet. Und wie immer konnten wir Referentinnen und Referenten mit theoretischem Hintergrund und viel praktischer Erfahrung für unsere Seminare gewinnen! Jede und jeder Interessierte ist auf unseren Seminaren herzlich willkommen. Hast Du noch agen? Sprich uns bitte an, auch dann, wenn es um spezielle Themen geht, die wir noch nicht in unser Angebot aufgenommen haben. Wir finden passende Lösungen für Dich. Also: Programmheft anschauen, Termine raussuchen und bei uns melden! Das DGB-Bildungswerk NRW feiert sein 25-jähriges Bestehen. Wir danken allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren gesetzlichen InteressenvertreterInnen, die sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für Euer Vertrauen! Und wir danken unseren großartigen ReferentInnen, die wir immer wieder verpflichten dürfen: mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für Euer Engagement! Wir machen weiter gemeinsam mit Euch! Wir sehen uns! anz-peter Beckers IG Metall Aachen Elke Hülsmann DGB-Bildungswerk NRW e.v.

3 4 Inhalt 5 Seminare Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 7 Leiharbeit und Werkverträge... 8 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit... 9 Facebook und Co Informatives Weitere Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stollberg Jahresüberblick Tagungshäuser Seminardurchführung Ratgeber eistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Anschriften Seminaranmeldung... 31

4 6 BR-kompakt Seminare 7 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im ttelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in twirkungs- und tbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 tbestimmung in sozialen Angelegenheiten tbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere *** *** *** *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 7. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. (weitere Infos unter oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten Landhotel Kallbach, Hürtgenwald-Simonskall Seminarkostenpauschale: 782,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 500,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

5 8 Seminare Seminare 9 Leiharbeit und Werkverträge twirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates Nachdem es gelungen ist, die Leiharbeit in den tarifgebundenen Betrieben stärker zu reglementieren und ein Branchenzuschlag für LeiharbeitnehmerInnen in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt werden konnte, greifen immer mehr Arbeitgeber verstärkt auf Werkverträge zurück, häufig mit dem Ziel, weiterhin Lohndumping betreiben zu können. Wie nun ein Betriebsrat darauf Einfluss nimmt, und Leiharbeit bzw. den Einsatz von Werkverträgen gestalten kann und welche rechtlichen Möglichkeiten ihm hierfür zur Verfügung stehen, sind agen, die in diesem Einführungsseminar behandelt werden. z Abgrenzung von Leiharbeit, Werk- und Dienstleistungsverträgen z Entwicklung von Leiharbeit und Werkverträge z Aktuelle Rechtsprechung zur Leiharbeit und zu Werkverträgen z Erfahrungen und Konsequenzen aus den Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) z Erweiterte tbestimmung des Betriebsrates z Erfahrungen und Konsequenzen mit dem Branchenzuschlag z Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Hierbei wird der Schwerpunkt auf das Thema Stress am Arbeitsplatz gelegt und die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bezüglich dieses Themas erörtert. z Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes z Das tbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeitsschutz z Was ist eigentlich Stress? Das Belastungs-Beanspruchungskonzept Stress im weiteren Sinne der Stressprozess Stress im engeren Sinne die Stressreaktion Die vier Ebenen der Stressreaktion z Stressbewältigung aus organisationaler Perspektive: betriebliches Gesundheitsmanagement z Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und Interventionsmöglichkeiten DGB-Haus, Aachen Seminarkostenpauschale: 159,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Seminarkostenpauschale: 520,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 305,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

6 10 Fit für den Vorsitz Seminare 11 Facebook & Co Herausforderung für die betriebliche Interessenvertretung Wo sind wir als betriebliche InteressenvertreterInnen gefordert zu handeln? Seminare 2014 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-tglieder Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-tglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit Gemeinsam weiterbilden Soziale Netzwerke verführen: Selbstdarstellung, öffentliche Meinungsäußerungen mal eben in die ganze Welt, Überwachung wie durchs Schlüsselloch, Anonymität Bei Facebook & Co verschwimmt zunehmend die Grenze zwischen Privatem und Beruflichem. Die Unternehmen schauen vermehrt darauf, was ihre Beschäftigten dort formulieren und zur Diskussion stellen. In der Presse häufen sich Beispiele, wie die unbedachte Nutzung von Facebook handfeste arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Beschäftigten nach sich ziehen kann. Die TeilnehmerInnen sollen die Chancen und Risiken von Facebook & Co kennen und Regelungsbedarfe für den eigenen Betrieb abschätzen lernen. Überblick über die verschiedenen sozialen Netzwerke und deren Verbreitung Welche Chancen und welche Risiken birgt die Nutzung sozialer Netzwerke? für unsere Beschäftigten, die in Facebook & Co aktiv sind, für Betriebe, die Facebook & Co als Kommunikationsplattform nutzen und für uns in unserer betrieblichen Interessenvertretungsarbeit. Wie sieht die rechtliche Seite aus? Gestaltungsmöglichkeiten von betrieblichen Social Media Guidelines Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: DGB-Haus, Aachen Seminarkostenpauschale: 159,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

7 12 Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stollberg Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stollberg 13 Anzeige Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stollberg Die IG Metall Aachen möchte Dich noch auf weitere Seminare aufmerksam machen, welche 2014 in Kooperation mit der IG Metall Düren und Stolberg angeboten werden. Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen gemäß 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt twirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) IG Metall-Bildungszentrum, Bad Orb SBV-Seminar Seehotel, Geldern Tagesseminar SBV-Wahlen Talbahnhof, Eschweiler Arbeitsrecht I Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Seminare für Alle gemäß 37 (7) BetrVG und AWbG ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (AN I) Hotel Kallbach, Hürtgenwald-Simonskall Situation und Interessen junger ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (Jugend I) IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Wochenendseminare Wochenendseminar Handwerk Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Jugendseminar zur Tarifpolitik Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt JAV Kandidatenschulung Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle: IG Metall Aachen Birgit Berger Tel.: Fax: aachen@igmetall.de

8 15 Informatives Bildungsurlaub ist die eistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. seit 25 Jahren

9 16 Jahresüberblick 2014 Jahresüberblick Hier alle Seminare auf einen Blick. Januar Februar TS Weihnachtsferien Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do AN I Handwerk So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do März Jugend Tarifpolitik JAV I So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo April JAV I Osterferien Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Mai Einführung BR I SBV Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do Juni Einführung BR I Pfingstferien TS BR I So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Juli Einführung BR I Sommerferien Sommerferien Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do August Sommerferien Jugend I So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So September Arbeitsschutz Einführung BR I TS Kandidatenschulung Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Oktober Herbstferien Arbeitsrecht I Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do November So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Dezember Weihnachtsferien Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Do So Mo Di Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2015.

10 18 Tagungshäuser Seminardurchführung 19 Tagungshäuser Landhotel Kallbach Simonskall Hürtgenwald-Simonskall Tel.: Fax: Direkt am Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande hat hier europäisches Denken und Leben eine lange Tradition. Das Landhotel Kallbach liegt reizvoll in einem romantischen Eifeltal, umgeben von Wäldern und Bergen. Es entspricht mit seinem Ambiente, der feinen regionalen Küche und seinem freundlichen Service den Wünschen moderner Gastlichkeit. Erleben Sie herrliche Natur und entdecken Sie die vielen Sehenswürdigkeiten. Hotel Roeb Monschauer Straße Nideggen-Schmidt Tel.: Fax: info@hotel-roeb.de Das Hotel befindet sich seit nunmehr 100 Jahren im Familienbesitz und wird zur Zeit in 4. Generation geführt. Die ruhige Lage und das Höhenklima ermöglichen einen bestmöglichen Schlaf. Die Zimmer sind mit Bad/WC, t-tv, Haartrockner und kostenloses WLAN ausgestattet. Für die eizeitgestaltung befinden sich im Haus ein Schwimmbad, Solarium sowie eine una. Wer lieber die Umgebung mit dem naheliegendem Rursee, samt 100 km langem Wandernetz, den Nationalpark und den Wildpark erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad tun. In nur wenigen Kilometern Entfernung liegen zudem die Städte Heimbach, Nideggen oder Monschau. Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Christoph Kurre. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.v.. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können eistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten agen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

11 20 Ratgeber eistellung Ratgeber eistellung 21 Ratgeber eistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes tglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: z Betriebsverfassungsgesetz z Allgemeines Arbeitsrecht z Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes tglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte tglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.b. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.b. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.b. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne tglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der age, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z.b. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: z Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) z Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) z Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) z Anbieter z Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 25). Weiterführende Literatur/Links: y y Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

12 22 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 23 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-tglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung tteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). tteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 19 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 19 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

13 24 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 25 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Christoph Kurre Gary Purcell Jürgen Reusch Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. t passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in chen Weiterbildung und allen agen der eistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- tglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige tteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im ttelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, tarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. t etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-tglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-tglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

14 26 Musterschreiben Musterschreiben 27 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche tteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. t freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

15 von profis für profis Berufliche Weiterbildung zu teuer? t ESF-Förderung bis zu sparen! Seminare 2014 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: t dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim Gemeinsam weiterbilden Berufsbegleitend studieren, Zertifikatslehrgänge absolvieren, sich spezialisieren oder etwas Neues beginnen: Lebenslanges Lernen für den Beruf ist so vielfältig wie die Menschen, die sich weiterbilden wollen. Doch Qualität hat ihren Preis: Darum fördert der Europäische Sozialfonds über die Bildungsprämie und den neuen Bildungsscheck Fachkräfte NRW Kurs- und Prüfungskosten beruflicher Weiterbildungen* mit Zuschüssen von bis zu 500 bzw Neben abhängig Beschäftigten können auch Selbstständige, Berufsrückkehrende und sogar kleine und mittelständische Unternehmen von den Förderungen profitieren. Wir beraten gerne darüber, welche Fördermöglichkeit in Betracht kommt. Wir bitten zu beachten, dass eine Beratung vor Rechnungslegung und Kursbeginn erfolgen muss. Beratung im DGB-Bildungswerk NRW: Mareike Stickdorn praemie-scheck@dgb-bildungswerk-nrw.de Telefon DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke krischke@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Die Bildungsprämie wird aus tteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77, Düsseldorf Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star DER GEWERKSCHAFTEN * Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Arbeitgeber finanziert werden müssen, sind nicht förderfähig.

16 30 Anschriften Seminaranmeldung 31 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort IG Metall Aachen Birgit Berger Dennewartstraße Aachen Tel.: Fax: Seminaranmeldung 2014 IG Metall Aachen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: Name, Vorname... Straße... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Christoph Kurre Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon berufl ich Firma... Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaro ganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...

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wissen und bewegen 2015: 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-187 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: ckurre@dgb-bildungswerk-nrw.de

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