Rhein-Neckar-Kreis. Zwingenberg Eberbach-Rockenau. Waldweg und Zufahrt Krösselbach

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1 Rhein-Neckar-Kreis Zwingenberg Eberbach-Rockenau Waldweg und Zufahrt Krösselbach Der Oberflächenbelag besteht vom Zwingenberger Hof bis nach Krösselbach nur aus einer wassergebundenen Decke (Fotos oben auf Folgeseite). Innerhalb der Fahrspuren ist das relativ unproblematisch, jedoch bilden sich durch die geringere Benutzung grüne Mittelstreifen. Diese sind hier noch akzeptabel und problemlos überfahrbar, bedeuten aber dennoch für alle Kinderanhänger und Sonderfahrzeuge einen deutlich spürbaren Komfortverlust. Um ein weiteres Zuwachsen der Mitte ist zu verhindern, sollte der Abschnitt im Idealfall asphaltiert werden. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 184

2 Die Oberflächenqualität wird auch nach dem Krösselbach nicht wesentlich besser und ist weiterhin als mäßig einzustufen. Zwar ist der Abschnitt nach Rockenau nun asphaltiert, aber insbesondere im Wald sehr rauh und schadhaft (Fotos unten). Perspektivisch wäre eine bessere und glattere Oberfläche wünschenswert. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 185

3 Eberbach-Rockenau Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Ortsdurchfahrt In Rockenau wechselt in der Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Obwohl die Straßenbreite und die allgemein beengte Situation im bebauten Bereich gleich bleiben, sind ab der Ortsmitte 50 km/h erlaubt, zuvor angemessene 30 km/h. Für Ortsunkundige ist das nicht nachvollziehbar. Es wäre für Radfahrer in dem beengten Bereich ein großer Sicherheitsgewinn, wenn Tempo 30 konstant bis zum Beginn des Radweges nach Eberbach am Ortsende gelten würde. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 186

4 Eberbach Verkehrszeichen, Poller und Routenführung Am Beginn des Radweges unter der Neckarbrücke hindurch wird Vz. 250 Durchfahrt verboten gezeigt (Foto links). Dies gilt auch für Radfahrer, da das Zusatzzeichen Radfahrer frei fehlt. Alternativ könnte Vz. 260 Verbot für Kraftfahrzeuge gezeigt werden. Im Weiteren Verlauf hinter dem Campingplatz stellen Poller eine Gefahrenstelle dar (Foto rechts). Diese haben eine große Durchfahrtsbreite. Dennoch sollte deren Notwendigkeit hinterfragt werden, denn nach ERA sind Poller nur dann zulässig, wenn der Nutzen das Gefährdungspotential überwiegt. Wenn möglich, sollten die Poller ersatzlos entfernt werden, da eine Ausweisung als Fuß/Radweg die Kraftfahrzeuge ausschließt. Wenn die Poller bestehen bleiben, sind nach ERA die Poller voll retroreflektierend auszuführen. Sofern sie nicht gleichzeitig als Standort eines Verkehrszeichens oder ähnlich hoher Einbauten dienen, sind sie in der Zufahrt in einem ca. 20 Meter langen Keil aus weißer Randmarkierung einzufassen, welcher den Weg teilt. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 187

5 An der Zufahrtsstraße zu den Sportanlagen In der Au ist die Führung der Radfahrer auf der südlichen Seite sehr unglücklich. Nur dadurch kommt es zu Konfliktsituationen mit den Kraftfahrzeugen. Wenn die verfügbare Straßenbreite anders aufgeteilt wäre und die Radfahrer auf einem eigenen Fahrradstreifen auf der Nordseite der Straße geführt werden würden (rechts in den Fotos), wäre auch die Kreuzung der Zufahrtsstraße problemlos. Die Wege der Radfahrer und Kraftfahrer würden sich nicht kreuzen, womit ein Sicherheitsgewinn für alle Beteiligten erreicht wäre. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 188

6 Schönbrunn Schadhafte Oberfläche an Uferweg vor und nach Hirschhorn An der Gemarkungsgrenze zwischen Eberbach und Schönbrunn wechselt der gute Asphaltbelag zu einer wassergebundenen Oberfläche (Foto links). Diese ist wenig komfortabel zu befahren und stellenweise schadhaft durch Schlaglöcher. Perspektivisch wäre eine Asphaltierung des gesamten Bereichs wünschenswert. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 189

7 Hinter Hirschhorn bis nach Neckarhäuserhof bietet sich ein ähnliches Bild. Der Weg hat eine wassergebundene Oberfläche und stellenweise Schlaglochbildung. Teilweise bildet sich bereits der grüne Mittelstreifen. Dieser ist aber im Bereich bis Neckarhäuserhof noch gut überfahrbar. Neckargemünd Hervorstehender Kanaldeckel, Oberflächenschäden, Führung auf Fahrbahn Hinter Neckarhäuserhof gibt es auf dem straßenbegleitenden Weg einen sehr weit herausstehenden Kanaldeckel. Die Bodenwelle ist weithin gut zu sehen, aber dennoch als kleine Gefahrenstelle einzustufen. Durch eine großflächigere Sanierung des Bereiches könnte die spürbare Bodenwelle entschärft werden. Im folgenden Bereich verschlechtert sich die Oberflächenqualität. Der Belag ist nur noch wassergebunden und es gibt einige Schadstellen. Eine Asphaltierung des kurzen Abschnitts ist empfehlenswert. Dann folgt ein kurzer Abschnitt auf der Fahrbahn. Es gibt offenbar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, wodurch Tempo 100 erlaubt ist. Das ist deutlich zu viel und sollte kurzfristig möglichst auf Tempo 50 für diesen Abschnitt reduziert werden. Die noch bessere und sicherere Lösung wäre der bauliche Lückenschluss eines Radweges bis zum Abzweig in Richtung Neckarsteinach. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 190

8 Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 191

9 Neckargemünd Schmaler Weg mit schadhafter Oberfläche, schlechte Zufahrt Schleusensteg Nach dem Abzweig von der Kreisstraße nach Mückenloch ist der Weg mit einer nutzbaren Breite von etwas weniger als zwei Meter zu schmal für eine Radroute dieser Bedeutung. Die Oberfläche ist zudem nur wassergebunden und unkomfortabel zu befahren. Deutlich schlechter und nahezu unbefahrbar ist der Abzweig zum Schleusensteg nach Neckarsteinach. Rein baulich gesehen ist der folgende Abschnitt der ungeeignetste am gesamten Neckartal- Radweg. Er ist nur gut einen Meter breit, mit einer Bruchkante am Asphalt und einem sehr steilen Anstieg versehen. Das ist für einen Landesradfernweg nicht zu tolerieren und muss verbessert werden. Der Weg muss hier ausgebaut und die angeordnete Schiebestrecke sollte entfernt werden. Kurzfristig ist eine deutliche Warnung vor der Abfahrt zum Neckar und vor querenden Radfahrern anzubringen. Dies und die folgende angeordnete Schiebestrecke über den langen Schleusensteg nach Neckarsteinach sind nicht akzeptabel. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 192

10 Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 193

11 Schadhafte Oberfläche, komplizierte Querung, Führung auf L 534 Von Neckarsteinach kommend ist die Asphaltdecke am Uferweg uneben und rissig und schon mehrfach nachgebessert worden. Der Randbereich ist zudem schlecht gefasst und wirkt provisorisch. Erst nach der Eisenbahnbrücke verbessert sich die Oberflächenqualität wieder. Nach zahlreichen Ausbesserungen scheint hier für eine dauerhafte Lösung nur eine Komplettsanierung sinnvoll. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 194

12 Komplizierte Routenführung und Querung B 37 / L 534 Leider endet der im Bild angedeutete Uferweg nach der Brücke (Foto links oben). Die Fahrradfahrer müssen eine Serpentine hoch zur Neckarbrücke und zur Lichtsignalanlage der Kreuzung B 37 / L 534 fahren (Foto oben rechts). Insbesondere in Richtung Ziegelhausen dauert die Querung an den Ampeln lange und muss in mehreren Etappen vorgenommen werden. Führung auf der Fahrbahn L 534 Der folgende Abschnitt von Kleingemünd nach Heidelberg-Ziegelhausen auf der L 534 ist für Radfahrer aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung wohl das gefährlichste Teilstück auf dem gesamten Neckartal-Radweg. Familien mit Kindern und unsichere Radfahrer kann man nur empfehlen, von Neckargemünd nach Heidelberg auf die regelmäßig verkehrende S-Bahn umzusteigen. Es gibt keinen oder einen nur unzureichenden Seitenstreifen. Die Geschwindigkeit ist formal auf 70 km/h festgelegt. Bei der breit und gut ausgebauten Fahrbahn werden in der Praxis aber weitaus höhere Geschwindigkeiten erzielt. Der hohe Anteil an Schwerverkehr und deren Sogwirkung beim Überholen erschweren die Lage zusätzlich. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 195

13 Im Kapitel 2.7 Routenführung wurde der Abschnitt bereits angesprochen. Die beste aber kostenintensivste Lösung wäre sicherlich ein eigenständiger Weg am Neckar, der bis nach Ziegelhausen gänzlich von der L 534 getrennt ist. Eine zweite Möglichkeit wäre eine deutliche Geschwindigkeitsbegrenzung, Umgestaltung und Ummarkierung der Fahrbahn zugunsten des Radverkehrs. Als dritte Möglichkeit könnte eine Einbahnstraßenführung auf der L 534 erwogen werden, da mit der B 37 und der Neckarbrücke in Ziegelhausen für Autofahrer eine Alternative mit vertretbaren Umwegen vorhanden ist. Die Einbahnstraße könnte im Tagesverlauf nach den Bedürfnissen des Berufsverkehrs geändert werden. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 196

14 Dossenheim Schadhafte Oberflächen Vor der Staustufe Schwabenheim gibt es verschiedene Oberflächenschäden. Auf dem Hauptweg sind es noch punktuelle Schlaglöcher und Asphaltschäden (Fotos oben), ab dem Abzweig bis zur Staustufe besteht allerdings ein kompletter Sanierungsbedarf. Die Oberfläche ist dort nur wassergebunden und in einem sehr schlechten Zustand mit zahlreichen großen Schlaglöchern (Fotos unten). Falls dort nicht zeitnah eine Sanierung möglich ist, sollte die Route über Langgewann zur Neckarspitze nach Schwabenheim verlegt werden. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 197

15 Ladenburg Poller Poller sind immer Gefahrenstellen. Beide Poller haben zwar eine Durchfahrtsbreite von mehr als 1,5 Meter. Dennoch sollte deren Notwendigkeit hinterfragt werden. Wenn der Poller notwendig ist, sollte er nach ERA (siehe Nr 170) durch zusätzliche Bodenmarkierungen besser erkennbar gemacht werden. Am Museumsturm sind die Poller sicher notwendig. Sie sollten jedoch nach ERA markiert werden, damit die Gefahrenstelle sichtbar ist. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 198

16 Edingen-Neckarhausen Umlaufschranke Bei der Unterführung der Bahnlinie an der Hauptstraße haben die Radfahrer zumindest theoretisch die Wahlmöglichkeit, ob der Gehweg Radfahrer frei oder die Hauptstraße befahren werden soll. Das gilt zumindest aus Ladenburg kommend (linkes Bild). Aus Mannheim kommend werden Ortsunkundige auf gleich zwei Umlaufschranken stoßen. Umlaufschranken sind Gefahrenstellen und daher auf Radrouten abzulehnen. Es gibt bessere und genauso wirksame Gestaltungsmöglichkeiten für einen sicheren Begegnungsverkehr bei unübersichtlichen Stellen. Mit weniger als 1,30 Meter Durchfahrbreite kann dort kaum ein Radfahrer durchfahren auch nicht in Schrittgeschwindigkeit, obwohl dies erlaubt und freigegeben ist. Eine rote Farbmarkierungen mit einem markierten Gefahrenzeichen Vz. 101 und einem Hinweisschild als Warnung vor der Kurve und der schlechten Einsehbarkeit kann hier den gleichen Zweck erfüllen und dabei noch eine konstante Befahrbarkeit gewährleisten. Die Kurve sollte deshalb optisch umgestaltet und die Umlaufschranken sollten ersatzlos demontiert werden. Es dürfte mit größter Wahrscheinlichkeit zu weniger Unfällen kommen als derzeit mit diesen künstlichen Hindernissen. Klassifizierungsbericht Neckartal-Radweg Seite 199

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