BEKANNTMACHUNG. Ideenwettbewerb zur Förderung eines Kompetenzzentrums Migration und Arbeitsmarkt

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1 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt BEKANNTMACHUNG Ideenwettbewerb zur Förderung eines Kompetenzzentrums Migration und Arbeitsmarkt 1. Einleitung, Rahmenbedingungen Mit der großen Zahl an Menschen, die vor Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung fliehen und in Sachsen-Anhalt Schutz oder eine neue Heimat suchen, kommen auf das Land Sachsen-Anhalt große Herausforderungen aber auch Chancen zu. Langfristig tragen die zuwandernden und asylsuchenden Menschen dazu bei, die Folgen des demografischen Wandels für den Arbeitsmarkt, für die sozialen Sicherungssysteme und für die Infrastruktur zu mildern. Zuwandernde stellen ein wichtiges Fachkräftepotential dar und können einen wesentlichen Beitrag leisten, dem Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten zu begegnen. Die Erschließung der Fachkräftepotentiale setzt jedoch eine möglichst frühzeitige, friktionsfreie und erfolgreiche Integration der Zuwandernden und Asylsuchenden in das System der beruflichen Ausbildung und in den Arbeitsmarkt voraus. Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt meint dabei in erster Linie eine Abfolge verschiedener aufeinander aufbauender Teilschritte bei der Beratung und Begleitung von Unternehmen und Zugewanderten, bei der Anerkennung schulischer und beruflicher Vorerfahrungen und Kompetenzen sowie der Qualifizierung und Vermittlung. Wesentliche Voraussetzung für den Integrationserfolg ist dabei, dass auch die parallel dazu verlaufenden Integrationsprozesse in soziale und lebensweltliche Strukturen angemessen berücksichtigt werden. An den Prozessen der sozialen bzw. lebensweltlichen sowie der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration ist eine Vielzahl von institutionellen und ehrenamtlichen Akteuren und Dienstleistern beteiligt. Diese halten in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Unterstützungs- und Hilfsangebote bereit, um die Integration der zugewanderten und asylsuchenden Menschen zu begleiten, zu beschleunigen und den Integrationserfolg zu gewährleisten. Die zunehmende Komplexität und Dynamik im Hinblick auf Unterstützungsbedarfe, Unterstützungsanbieter und Unterstützungsangebote erschwert den zugewanderten und asylsuchenden Menschen und den Unternehmen Handlungserfordernisse zu erkennen, relevante Informationen zeitnah zu beschaffen und zu verarbeiten sowie geeignete Problemlösungsstrategien zu entwickeln bzw. umzusetzen. Auch die Informationsbedarfe und der Koordinierungsaufwand der im Handlungsfeld Arbeitsmarktintegration tätigen Akteure, Institutionen und Trägerorganisationen nehmen erheblich zu. Die Unterstützungs- und Handlungserfordernisse und die Vielzahl der an den Integrationsprozessen Beteiligten machen es deshalb zunehmend notwendig, dass die Unterstützungs- und Dienstleistungsangebote der Institutionen, Organisationen, Maßnahmenträger und Projekte stärker miteinander verzahnt werden und inhaltlich sowie rechtskreis- und institutionsübergreifend aufeinander bezogen arbeiten. Ziel muss es sein, die Übergänge zwischen den Angeboten unter dem Gesichtspunkt ihrer Anschlussfähigkeit und im Hinblick auf die Bedürfnislagen der zuwandernden Menschen, der Unternehmen sowie der unterstützenden Akteure in Sachsen-Anhalt aktiv zu gestalten.

2 2. Inhaltlicher Rahmen: Handlungsfelder, Förderziele und Qualitätsanforderungen Auf der Grundlage des arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes des Landes Sachsen- Anhalt, des Operationellen Programms ESF des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Einzelprojektrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt führt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt einen Ideenwettbewerb zur Förderung eines Kompetenzzentrums Migration und Arbeitsmarkt durch. Mit dem Ziel eines koordinierten und abgestimmten Einsatzes vorhandener Unterstützungsund Förderstrukturen in allen Teilregionen des Landes soll das Leistungsangebot des Kompetenzzentrums vor allem ein umfangreiches Angebot an Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Arbeitsmarktakteure, regionale und lokale Verantwortungsträger, Initiativen und Menschen, die Zugewanderte und Asylsuchende ehrenamtlich unterstützen sowie für Unternehmen in Sachsen-Anhalt umfassen. Darüber hinaus soll das Kompetenzzentrum Potentiale zur weiterführenden Koordination und Vernetzung der für Integrationsprozesse relevanten Akteure und ihrer jeweiligen Unterstützungsleistungen erschließen. Im Rahmen eines professionellen akteurs- und trägerübergreifenden Schnittstellenmanagements sollen beispielsweise Lücken und Doppelstrukturen der bestehenden Unterstützungsangebote und Prozessbausteine identifiziert und Impulse zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Integrationsarbeit gegeben werden. Im Ergebnis sollen die für Arbeitsmarktintegration relevanten Akteure nachhaltig tragfähige Kooperationsstrukturen entwickeln und weitgehend auf der Basis gemeinsamer Zielstellungen und Qualitätsstandards arbeiten. Im Idealfall sind abschließend alle Maßnahmen, Projekte und Unterstützungsangebote im Sinne eines träger-, zuständigkeitsund rechtkreisübergreifenden Integrationsmanagements aufeinander bezogen. Gleichzeitig sollen sich die Zugangsvoraussetzungen zu den Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten für Zugewanderte und Asylsuchende sowie für Unternehmen verbessert und die Wirksamkeit der Unterstützungsstrukturen erhöht haben. Im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit sollen zudem Integrationserfolge und Best Practice-Modelle der Integrationsarbeit sichtbar gemacht werden. Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es hierbei, überregionale Kommunikations-, Lern- und Austauschprozesse zu initiieren. Darüber hinaus sollen gezielte Weiterbildungsberatungen sowie die Vermittlung entsprechender Fort- und Weiterbildungsangebote dazu beitragen, die Kompetenzbasis und Professionalität des Beratungs- und Unterstützungshandelns im Themenbereich Integration zu verbessern. Die durch das Kompetenzzentrum angebotenen Dienstleistungen sind an regionalen Bedarfen und Handlungserfordernissen auszurichten und dementsprechend flexibel zu halten. Ziel ist es, die an den Prozessketten der sozialen und Arbeitsmarktintegration beteiligten lokalen und regionalen Akteure einerseits zu entlasten und andererseits durch fachliche Expertise zu deren Professionalisierung beizutragen. Folgende Netzwerkpartner und Zielgruppen stehen hierbei besonders im Fokus: Mitarbeiter/innen der öffentlichen Arbeitsverwaltung, der Jobcenter und Agenturen für Arbeit, Verantwortliche in den Landkreisen und kreisfreien Städten, regionale Träger, Netzwerke, Initiativen und Projekte in den Handlungsfeldern Integration- und Arbeitsmarktförderung, Migrationsberatungsstellen, soziale Dienste, Integrations- und Sprachkursträger und sonstige Bildungsanbieter, regionale Unternehmen, Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen und ehrenamtlich Tätige. 2

3 2.1 Handlungsfeld 1: Orientierungs-, Lotsen- und Verweisberatung (Hotline und Mailservice) Gegenstand dieses Handlungsfeldes ist die Bereitstellung einer kompetenten allgemeinen Clearing- und Verweisberatung zu zuständigen Ansprechpartner/innen im Land Sachsen- Anhalt sowie die Erleichterung des Zugangs zu relevanten Informationen und Unterstützungsangeboten. Das Informations- und Beratungsangebot soll sich vorrangig an professionelle und ehrenamtlich tätige Organisationen und Personen im Handlungsfeld Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration sowie an Unternehmen richten. Darüber hinaus sind die Informations- und Beratungsbedarfe der vorrangig im Bereich der sozialen bzw. lebensweltlichen Integration tätigen professionellen und ehrenamtlichen Akteure bei der Ausgestaltung der Angebote hinreichend zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Bedarfe und Anforderungen der Zielgruppen sind konzeptionell darzustellen. Die Beratung soll mindestens erfolgen in Form einer telefonischen Hotline mit einer achtstündigen täglichen Präsenzzeit an Werktagen, eines Mailservice mit einer fest definierten Bearbeitungsfrist. 2.2 Handlungsfeld 2: Internetplattform Gegenstand dieses Handlungsfeldes ist die Erstellung einer onlinebasierten und benutzungsfreundlichen Darstellung der für die Integration in Ausbildung und Arbeit relevanten Informationen sowie der diversen Integrations-, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Zugewanderte in Sachsen-Anhalt sowie kontinuierlich aktualisierende Pflege der Informationen. Bis spätestens Herbst 2017 soll eine Basisversion mit mindestens folgenden Inhalten und Funktionalitäten zu Verfügung stehen: Übersicht über die am Integrationsprozess beteiligten Akteure sowie ihrer Zuständigkeiten, Aktivitäten und Unterstützungsangebote entlang der idealtypischen Prozesskette der Arbeitsmarktintegration, Verlinkung und Kurzdarstellung relevanter Integrations- und Arbeitsmarktakteure in Form einer virtuellen Landkarte, Verlinkung und Kurzdarstellung relevanter Förderprogramme, Verlinkung und Kurzdarstellung relevanter Akteure aus dem Bereich interkulturelle Bildung/ Interkulturelle Öffnung, Darstellung von erfolgreichen Modellen und Beispielen der Arbeitsmarktintegration mit dem Ziel der Erhöhung des Bekanntheitsgrades, Übersichtliche und verständliche Darstellung relevanter Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration (kann auch in Form von Verlinkungen erfolgen). Die datenbankbasierte Abschlussversion mit dynamischen Suchfunktionen soll ab 2018 zur Verfügung stehen und mindestens folgende Inhalte umfassen bzw. Qualitätsanforderungen erfüllen: Suchmaske für eine zielgruppen-, problem- und/ oder themenbezogene Schnellsuche von Unterstützungsangeboten, Maßnahmeträgern, Kontaktdaten, Aufarbeitung, Bereitstellung und Weiterentwicklung geeigneter Informationsangebote und Arbeitshilfen zu integrationsrelevanten Fragstellungen (FAQ zu aufenthaltsrechtlichen und arbeitsmarktrelevanten Fragestellungen etc.), 3

4 Kalenderfunktion (die oben aufgeführten Zielgruppen können hier selbstständig Ihre Veranstaltungsankündigungen und weitere Termine eintragen), Suchmaske für eine komplexere Detailrecherche, bei der verschiedene Auswahlparameter miteinander kombiniert werden können (z. B. Aufenthaltsstatus + Qualifikationsniveau + Deutschkenntnisse + Region) um in wenigen Schritten zielgerichtete Informationen zu möglichen Förderangeboten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zu erhalten, Material-Datenbank zu relevanten wissenschaftlichen Studien und praktischen Handlungskonzepten. Die Inhalte sind mit dem Integrationsportal des Landes abzustimmen. Beide Angebote sollen sich ergänzen und aufeinander beziehen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die Internetplattform im Rahmen des Landesportals umgesetzt werden kann. Mit der technischen Umsetzung der Onlineplattform und der längerfristigen technischen Pflege kann ein externer Dienstleister beauftragt werden. Eine Berücksichtigung der inhaltlichen Anregungen der oben aufgeführten Zielgruppen wird vorausgesetzt. Es ist konzeptionell dazulegen, wie die angebotenen Inhalte kontinuierlich aktualisiert und gepflegt werden. Dabei sind Überlegungen zu einer Nachnutzung nach Auslaufen der Förderung einzubeziehen. 2.3 Handlungsfeld 3: Vernetzung und Qualitätsentwicklung Gegenstand dieses Handlungsfeldes sind Maßnahmen zur regionalen und überregionalen Vernetzung sowie zur Verbesserung der Servicequalität, Kompetenzbasis und Professionalität der Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Arbeitsmarktintegration zugewanderter Menschen. Im Rahmen dieses Handlungsfeldes sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die fachliche Qualität von Einzelmaßnahmen und Projekten sowie komplexer Wirkungs- und Prozessketten bei der Arbeitsmarktintegration zugewanderter und asylsuchender Menschen zu verbessern. Dazu sollen zum einen Maßnahmen ergriffen werden, um den überregionalen Erfahrungsaustausch über Erfolge lokaler bzw. regionaler Prozessketten zu verbessern und Best Practice-Beispiele der Integration öffentlichkeitswirksam sichtbar zu machen. Zum anderen sollen die handelnden Akteure dabei unterstützt werden, trägerübergreifende Qualitätskriterien ihres Unterstützungs- und Beratungshandelns zu entwickeln und/oder ihre Kompetenz- und Wissensbasis zielgerichtet zu verbessern. Die Angebote des Kompetenzzentrums orientieren sich am individuellen Unterstützungsbedarf der oben aufgeführten Netzwerkpartner und Zielgruppen und sind daher flexibel zu konzipieren. Die förderfähigen Maßnahmen und Aktivitäten in diesem Handlungsfeld umfassen insbesondere: Förderung, Moderation und fachliche Begleitung der rechtskreis- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung in den Landkreisen, Förderung, Koordination, Moderation und fachliche Begleitung eines überregionalen Erfahrungsaustausches, Initiierung von nachhaltigen regionalen und überregionalen Lern- und Kommunikationsprozessen, Beratung der o.a. Akteure zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und zu Qualitätsstandards in der zielgruppengerechten Beratung unter besonderer Beachtung von Gender-Sensibilität, die öffentlichkeitswirksame Bekanntmachung von guten Beispielen der träger- und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Integration, gezielte Weiterbildungsberatung für ehrenamtliche und professionelle Akteure (Personen, Institutionen/ Organisationen, Träger) im Themenbereich Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen, 4

5 Entwicklung und Durchführung bzw. Vermittlung bedarfsorientierter Kompetenzbildungsformate und -angebote für ehrenamtliche und professionelle Akteure (Einplanung eines Kontingents für diese Aufgabe), Regelmäßige Recherche, Analyse und nutzungsfreundliche Aufbereitung von Arbeitshilfen (z.b. Informationen und Erfahrungen anderer Bundesländer, wissenschaftliche Studien etc.), Entlastung der professionellen arbeitsmarktpolitischen Akteure durch die Übernahme von übergeordneten Informationsaufgaben z.b. bei Tagungen, Netzwerktreffen u.ä., Bewertung des Zusammenwirkens der am Prozess der Arbeitsmarktintegration beteiligten Akteure und Ableitung von Impulsen für den weiteren Verbesserungsprozess, Organisation von mindestens 2 Netzwerkveranstaltungen jährlich in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe des Netzwerks Willkommenskultur und Fachkräftegewinnung (siehe auch Punkt 2.4). 2.4 Kohärenz, Projektmonitoring, Qualitätssicherung Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Umsetzung der jeweiligen Aufgaben sollen im Rahmen der Projektkonzeption Maßnahmen für eine prozessbegleitende und reflexive Projektsteuerung ergriffen werden. Insbesondere wird erwartet, dass die Kohärenz der durch das Kompetenzzentrum angebotenen Dienstleistungen zu den Aktivitäten, Maßnahmen und Projekten anderer ehrenamtlicher und institutioneller Akteure und Organisationen im Themenfeld Arbeitsmarktintegration gewährleistet wird. Im Projektvorschlag ist ein entsprechendes Konzept für ein Schnittstellenmanagement darzulegen. Im Rahmen der reflexiven Projektsteuerung sind weiterhin kontinuierlich Maßnahmen zum Projektmonitoring, zur Erhöhung der Wirksamkeit der Projektarbeit und zur Verbesserung der Qualität der Netzwerk-, Kommunikations- und Kooperationsprozesse umzusetzen. Zur Absicherung der Bedarfsgerechtigkeit der Maßnahmen übernimmt die Steuerungsgruppe des Netzwerkes Willkommenskultur und Fachkräftegewinnung als externes Steuerungsgremium unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration die Aufgabe der Projektsteuerung. Der Steuerungsgruppe ist mindestens zweimal jährlich Bericht zu erstatten. Wesentliche Arbeitsschwerpunkte und Entwicklungslinien des Kompetenzzentrums sind mit der Steuerungsgruppe abzustimmen. 3. Förderfähige Ausgaben Die Förderung des ausgewählten Projektes erfolgt auf der Grundlage des arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt, des Operationellen Programms ESF des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Einzelprojektrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt. Die Höhe der Zuwendung kann maximal 100 % der förderfähigen Projektausgaben betragen. Die Abrechnung der förderfähigen Projektausgaben erfolgt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Förderfähig sind alle mit der Durchführung des Projektes in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben, hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für: Personalkosten einschl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für das Projektpersonal einschl. projektbezogene Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz, Qualifizierung des Projektpersonals, soweit sie im Rahmen der inhaltlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Projektes sowie der Genderkompetenz erforderlich wird, 5

6 Maßnahmen im Rahmen der Netzwerk- und Beratungsaktivitäten, Maßnahmen zur projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit und zu projektbezogenen Marketingaktivitäten, Maßnahmen zum projektbezogenen Monitoring und zur projektbezogenen Qualitätssicherung, Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung der onlinebasierten Informationsplattform einschl. der zugrundeliegenden Datenbanken. Es ist beabsichtigt, für indirekte Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 15 % der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- und Lohnnebenausgaben für das bewilligte Projektpersonal (ohne Verwaltungspersonal) anzuerkennen. Indirekte Ausgaben sind insbesondere Ausgaben für Projektverwaltung und -abrechnung, Büromaterial, Lehr- und Dokumentationsmaterial, projektbegleitende Werbemittel, Post, Kommunikation, Miet- und Mietnebenkosten für Räumlichkeiten des Projektpersonals sowie Steuern und Versicherungen. Der zu veranschlagende Personalaufwand für die Durchführung des Projektes sollte 7 Personalstellen (VZE) zzgl. begründeter Ausgaben für ggf. erforderliche externe Dienstleistungen und Honorarpersonal nicht übersteigen. Weitere Hinweise enthält das Förderhandbuch für die ESF-Periode , das auf den Internetseiten des MS veröffentlicht ist. 4. Laufzeit des Projektes Die Laufzeit des Projektes beträgt 24 Monate. Eine Verlängerung der Laufzeit kann erfolgen, wenn: das Projekt eine besondere Qualität und Leistungsfähigkeit aufweist, ausreichende Nachweise zur bisherigen Erreichung der quantitativen und qualitativen Ziele erbracht wurden und die Steuerungsgruppe des Projektes sich für eine Verlängerung ausspricht. 5. Projektbewertung, Projektauswahl und Antragstellung Es werden nur Projektvorschläge zum Ideenwettbewerb zugelassen, die landesweit ausgerichtet sind bzw. einen landesweiten Bezug aufweisen. Gemeinsame Projektvorschläge von Trägerverbünden sind zum Ideenwettbewerb zugelassen. In diesem Fall sind aussagefähige Kooperationsvereinbarungen der beteiligten Trägerorganisationen beizufügen. Bei Antragstellungen von Trägerverbünden wird die konkrete Aufteilung der Zuwendungen im weiteren Verlauf des Antragsverfahrens geklärt. Die Projektauswahl und Antragsbewilligung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren. In der 1. Verfahrensstufe wird eine vollständige, ausführliche Beschreibung des Projektvorschlages (maximal 25 Seiten zzgl. Anlagen auf Basis der vorgegebenen Formulare) eingereicht. Die Bewertung der Ideenkonzepte wird durch einen externen Dienstleister vorgenommen und erfolgt über Wertungsbereiche, denen einzelne Bewertungskriterien mit entsprechenden Wichtungen zugeordnet sind (siehe Anlage: Bewertungsmatrix zum Ideenwettbewerb). In der 2. Verfahrensstufe wird der Jury auf der Basis der Bewertungsergebnisse eine Empfehlung für förderwürdige Projektvorschläge vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Auswahlempfehlung gibt die Jury ein Auswahlvotum nach fachlichen und qualitativen Maßstäben ab. Der ausgewählte Projektvorschlag wird zum weiteren Antragsverfahren bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zugelassen. Hier erfolgt die Feinprüfung der weiteren 6

7 Fördervoraussetzungen und der Förderfähigkeit einzelner Ausgabenpositionen des beantragten Projektes. 6. Anforderungen an die Projektträger/ Trägerverbünde Antragstellende Träger bzw. Trägerverbünde sollen nachweislich über einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen in der regionalen und überregionalen Vernetzung von Arbeitsmarktakteuren, in der rechtskreis- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit, in der praktischen Umsetzung von Arbeitsmarktintegration für Zugewanderte und in der Integrations- und Arbeitsmarktförderung, in der bedarfsgerechten Umsetzung von Weiterbildung für die auf Seite 2 ausgewiesenen Zielgruppen, in der Unterstützungsberatung Zugewanderter, in der Erarbeitung online- und datenbankbasierter Angebote sowie über aktuelle Kenntnisse zu vorhandenen Unterstützungs- und Förderstrukturen für zugewanderte Menschen und ihrer Anbieter im Land Sachsen-Anhalt verfügen. Diese Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse sind in der Trägererklärung sowohl durch den Bewerber als auch durch die Verbundpartner im Rahmen des Nachweises zur Fachkunde zu belegen. Der potentielle Projektträger sollte desweiteren in der Lage sein, die in den Handlungsfeldern geforderten Aufgaben gemeinsam mit den Verbundpartnern zu managen und eine landesweite Umsetzung des Projektes zu garantieren. Bei Trägerverbünden sind in der Kooperationsvereinbarung Aussagen zu den Teilaufgaben der einzelnen Verbundpartner auf Basis der im Konzept beschriebenen Projektinhalte zu treffen. 7. Fristen und einzureichende Unterlagen Die Frist zur Einreichung der Projektvorschläge endet am um 12:00 Uhr (Posteingang). Projektvorschläge sind in kopierfähiger Form in einem Ordner bzw. Hefter (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebeverbindungen, Trennblätter etc.) gelocht, geheftet und mit fortlaufender Seitennummerierung versehen mit sämtlichen Anlagen in einem verschlossenen Umschlag spätestens zum vorgegebenen Termin einzureichen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt Abteilung Arbeit, Referat 53 Turmschanzenstraße Magdeburg Zu einem vollständigen Projektvorschlag gehören folgende Unterlagen (Details siehe Ausfüllhinweise): 1) Formular Projektvorschlag (Deckblatt, Konzept) 2) Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen 3) Trägererklärung 4) Nachweis der Rechtsform 7

8 Anlagen - aussagefähige Kooperationsvereinbarungen zwischen den Verbundpartnern bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes - Referenzen als Nachweise der Trägerkompetenzen Die Vorlagen für die Dokumente 1) bis 3) sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration veröffentlicht und stehen zum Download zur Verfügung. Ein Projektvorschlag kann von der Beteiligung am Ideenwettbewerb ausgeschlossen werden, sofern einer oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen: Der Projektvorschlag wurde verspätet / nicht zum vorgegebenen Termin eingereicht. Die eingereichten Unterlagen sind unvollständig. 8. Informationsveranstaltung Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt führt eine offene Informationsveranstaltung zum Ideenwettbewerb durch. Damit wird potentiellen Projektträgern/ Trägerverbünden die Möglichkeit gegeben, sich über Teilnahmevoraussetzungen und inhaltliche Ziele des Ideenwettbewerbs in direkter und transparenter Weise zu informieren und ggf. weitere fachlich-inhaltliche Erläuterungen zu erhalten. Die Veranstaltung findet statt am von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt Raum C105 Turmschanzenstraße Magdeburg Bei Interesse an der Teilnahme der Informationsveranstaltung wird um eine Rückmeldung bis spätestens bei Herrn Koll (Christian.Koll@ms.sachsen-anhalt.de) gebeten. Bei weiteren Rückfragen zum Ideenwettbewerb wenden Sie sich bitte an: Herrn Koll (Christian.Koll@ms.sachsen-anhalt.de) oder Frau Dr. Körner (Kristin.Koerner@ms.sachsen-anhalt) 8

9 Anlage zur Bekanntmachung: Bewertungsmatrix für eingereichte Projektkonzepte Kriterien Wichtung in % Erfüllungsgrad 0 5 Punkte Punktwert 1. Spezifische Ziele gemäß arbeitsmarktpolitischem Gesamtkonzept und OP ESF des Landes Sachsen-Anhalt (30) 1.1 Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen zu Informations- und Beratungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen im Themenfeld Arbeitsmarktintegration Verbesserung der rechtskreis- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit (Koordination, Netzwerkaktivitäten, Steuerung) Erhöhung der Servicequalität, Kompetenzbasis und Professionalität von Beratungs- und Unterstützungsangeboten Querschnittsziele (10) 2.1 Gleichstellung von Frauen und Männern/ Gender Equality Kompetenz Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung/ insbesondere interkulturelle Kompetenzen 5 3. Spezifische inhaltliche Kriterien (60) 3.1 Projektumsetzung Inhaltliche Beschreibung der Arbeitspakete Projektstruktur und Zeitplan Ergebnis- und Wirkungsindikatoren (quantitativ, qualitativ) Maßnahmen Qualitätssicherung/ Projektmonitoring Kompetenzen/ Erfahrungen Qualität und Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes (inhaltliche, zeitliche und organisatorische Konsistenz der Arbeitspakete) 20 Zwischensumme Besondere Qualitätsmerkmale (regionaler Bezug, zielgruppenspezifische Vorgehensweise, innovative Projektumsetzung) (0-10 Punkte) Gesamtwert 5. Kohärenz mit anderen Bundes- und Landesaktivitäten qualitative Einschätzung Abstufungen Erfüllungsgrad - Punkte: 0 - Beitrag fehlt 1 - Aussagen nicht relevant 2 - Beitrag zu gering/ Aussagen oberflächlich 3 - Beitrag befriedigend/ Aussagen ungenau, partiell zu allgemein 4 - Beitrag aussagekräftig/ Aussagen konkret und nachvollziehbar 5 - Beitrag herausragend/aussagen übertreffen Erwartungen 9

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