Herzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling. Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard
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- Reinhold Goldschmidt
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1 Herzlich willkommen zum 6. Semester! Martin (Wiss) Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Roadmap Datum Themen 22. Juni Grundlagen der Konzernrechnung 06. Juli Konsolidierung der Bilanz 08. Juli Konsolidierung der Bilanz Konsolidierung der Erfolgsrechnung 10. August Konsolidierung der Erfolgsrechnung 24. August Finanzplanung, Budgetierung 07. September Budgetierung, Repetition 21. September Repetition, Prüfungsvorbereitung 1
2 Lernziele Du erklärst den Begriff Konzern mit eigenen Worten. Du zeichnest eine Konzernstruktur auf Grund von Angaben auf. Du bestimmst den Konsolidierungskreis eines Konzerns. Durch Neubewertung erstellst Du aus einer steuerrechtlichen Bilanz eine zur Konsolidierung geeignete Bilanz. Du kennst die wichtigsten nationalen und internationalen Gesetzesbestimmungen und Rechnungslegungsnormen zur Konzernrechnung. Unternehmensverbindungen Vorgang Verbindung Erscheinungsform Auswirkungen auf FRW Rechtliche Selbstständigkeit Fusion Verschmelzung - Aktientausch - Verschmelzung von Aktiven und Passiven - Absorption - Kombination Nur noch ein einziges Rechnungswesen nein Konzern Finanz. Beteiligung - Kauf von Aktien - Keine Verschmelzung von Aktiven und Passiven - Übernahme - Gründung Einzelabschluss und Konzernabschluss ja 2
3 Konzernbegriff Rechtliche Selbstständigkeit Mindestens eine Muttergesellschaft (Holding, Dachgesellschaft) und eine Tochtergesellschaft (Untergesellschaft). Eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Auftritt. Einheitliche Leitung Die Muttergesellschaft hält eine wesentliche Kapitalbeteiligung an der Tochtergesellschaft (für einheitliche Beteiligung ist Stimmenmehrheit massgebend). Die Muttergesellschaft hat einen beherrschenden Einfluss auf die Unternehmungsstrategie der Tochtergesellschaft. Wirtschaftlicher Zweck Der Konzern strebt einen ökonomischen Vorteil zugunsten seiner Eigentümer an. Konzernstrukturen Muttergesellschaft Subholding einstufig Tochtergesellschaft A Tochtergesellschaft B mehrstufig Enkelgesellschaft BX Enkelgesellschaft BY 3
4 Ziel der Konzernrechnung Konzernbereich M-AG T1-AG T2-AG Konsolidierung heisst Zusammenfassung aller Abschlüsse der einzelnen Konzerngesellschaften zu Konzernbilanz und Konzernerfolgsrechnung am Ende einer Rechnungsperiode. Eliminierung aller internen Beziehungen (interne Umsätze, interne Dividendenzahlungen, interne Forderungen usw.). Konzept der Konsolidierung Konsolidierungskreis > 50% der Stimmrechte: Vollkonsolidierung 20-50% der Stimmrechte: Equity-Methode (Berwertungsmethode) < 20% der Stimmrechte: Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Tageswerten Einheitliche Abschlüsse Einheitlicher Abschlussstichtag Einheitliche Kontenpläne und Kontierungsrichtlinien Einheitliche Bewertung Konzernweit einheitliche Bewertungsrichtlinien (Umbewertung der steuerbzw. handelsrechtlich erstellten Einzelabschlüsse) True and fair view -Konzept, keine stillen Willkürreserven Alle für die Konzernrechnung relevanten Grundsätze, Regeln und Arbeitsanweisungen sind in einem Konzernhandbuch (Accounting manual) zusammengefasst! 4
5 Beispiel Konsolidierungskreis Beispiel Konsolidierungskreis 5
6 Gesetzliche Vorschriften und Normen Nationale Normen Aktienrecht (Obligationenrecht) Swiss GAAP FER Fachempfehlungen zu Rechnungslegung Kotierungsreglement der Schweizer Börse Internationale Normen IFRS International Financial Reporting Standards US GAAP Generally Accepted Accounting Principles der USA Gesetzliche Vorschriften und Normen Gemeinsamkeiten der Rechnungslegungsnormen Swiss GAAP FER (national), IFRS und US-GAAP (international): True an fair view -Prinzip wir eingehalten Grundsatz der Wahrheit dominiert. Keine stillen Willkürreserven. Aussagekraft, Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse werden erhöht. Gesetzeslücken und nicht eindeutige Gesetzesbestimmungen werden ergänzt. 6
7 Aktienrecht (OR) OR 663e - h regelt die Konsolidierung OR 663e, Abs. 2 Ausgenommen von der Konsolidierungspflicht sind Gesellschaften, die zwei der drei folgenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten: Bilanzsumme von 10 Mio. Franken Umsatz von 20 Mio. Franken Personalbestand von 200 im Jahresschnitt. Aktienrecht (OR) OR 663e - h regelt die Konsolidierung OR 663e, Abs. 3 Zudem ist immer eine Konzernrechnung zu erstellen, wenn Anleihensobligationen ausstehend sind Aktien an der Börse kotiert sind Aktionäre mit mindestens 10% des Aktienkapitals dies verlangen oder eine Konzernrechnung für einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage notwendig ist. 7
8 Aktienrecht (OR) OR 663e - h regelt die Konsolidierung OR 663g Die Konzernrechnung untersteht den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung. Im Anhang zur Konzernrechnung sind die Konsolidierungs- und Bewertungsregeln aufzuführen. Die Art der Konsolidierung ist nicht behandelt. Die Gesellschaften legen die Konsolidierungsregeln in Rahmen der Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung selber fest. Als Informationsquelle werden Konzernrechnungen, die bloss mit dem Aktienrecht übereinstimmen, immer schwerer oder überhaupt nicht mehr anerkannt! Börsengesetz Die Schweizer Börse (SWX) hat ein Kotierungsreglement erlassen. Darauf abgestützt werden in einer Richtlinie die Anforderungen an die Finanzberichterstattung. Kotierte Gesellschaften im Hauptsegment Kotierte Gesellschaften im Nebensegment* Swiss GAAP FER IFRS X US GAAP X X X X * SWX Local Caps, Investment- und Immobiliengesellschaften 8
9 Swiss GAAP FER Fachempfehlungen zur Rechnungslegung in der Schweiz Gegründet 1984 als unabhängige Rechnungslegungsorganisation. Konkretisiert den aktienrechtlichen Freiraum durch Normen. Qualität der publizierten Jahrsabschlüsse wird verbessert und nähert sich international üblichem Niveau an. Zielgruppe der überarbeiteten Swiss GAAP FER (2007) sind vor allem die vielen KMU s in der Schweiz, die nicht auf internationale Kapitalmärkte angewiesen sind. Diese KMU s sollen in Zukunft ein kostengünstiges Regelwerk für aussagekräftige Abschlüsse zur Verfügung haben. Die Swiss GAAP FER sind ab 2007 modular aufgebaut: Rahmenkonzept, fünf Kern-FER, 12 weitere Standards und eine FER zur Konzernrechnung. Kleine Unternehmen können nur das Rahmenkonzept und die Kern-FER anwenden. IFRS (früher IAS) International Financial Reporting Standards International Accounting Standards International Accounting Standards Comittee (IASC) mit Sitz in London wurde 1973 gegründet. Das wichtigste Organ ist der International Accounting Standard Board (IASB), der die definitive Entscheidung über einen IFRS-Entwurf fällt. Zweck ist die Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung, wobei das True-and-fair-view-Prinzip im Mittelpunkt steht. Bis heute wurden rund 40 IAS und 5 IFRS publiziert, die alle wichtigen Fragen zur Konzernrechnungslegung, Bewertung und Finanzberichterstattung abdecken. IFRS enthalten viel mehr Bestimmungen zur Offenlegung von Informationen, was nur mit grossem Aufwand möglich ist. IFRS sind weltweit anerkannt, auch in den USA. 9
10 US GAAP Generally Accepted Accounting Principles der USA Umfassen alle in den USA anerkannten Buchführungs- und Rechnungslegungsstandards Normen werden definiert vom Financial Accounting Standards Board (FASB), der von der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) anerkannt wird. US GAAP sind ganz auf die amerikanischen Gesetze und Gepflogenheiten ausgerichtet. Die Offenlegungsvorschriften gehen noch weiter als bei IFRS. Angestrebt wird eine zunehmende Harmonisierung zwischen IFRS und US GAAP. Neubewertungen und Bereinigungen Handelsbilanz I lokaler Einzelabschluss, nach handelsrechtlichen und steuerlichen Grundsätzen erstellt Anwendung Konzernbewertungsrichtlinien (Bereinigung der stillen Reserven) Handelsbilanz II objektiver Abschluss (IFRS, Swiss GAAP FER) Konsolidierung Konzernabschluss HB II zu HB I: Steuerliche Vorschriften anwenden 10
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