Teilzeit ja. Leitfaden für BetriebsrätInnen

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1 Teilzeit ja aber gut informiert! Leitfaden für BetriebsrätInnen

2 Leitfaden für BetriebsrätInnen Impressum: HerausgeberIn und VerlegerIn: GPA-djp Bundesfrauenabteilung 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Redaktion: Dr. David Mum, Mag. a Kasia Eljasik Layout: GPA-djp Marketing, Kerstin Knüpfer Dipl. Des. (FH) Titelbild: contrastwerkstatt - Fotolia.com DVR , ZVR Stand Mai

3 Inhalt Vorwort Aktuelle Entwicklung Die Forderungen der GPA-djp Check-Liste für BetriebsrätInnen Weiterführende Informationsmaterialien Jetzt GPA-djp Mitglied werden! Die GPA-djp in ganz Österreich

4 Leitfaden für BetriebsrätInnen Immer noch sind Haushaltsaufgaben und Betreuungspflichten mehrheitlich Frauensache. Die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern führt Frauen oft in eine Sackgasse. Denn um familiäre Aufgaben und Beruf unter einen Hut zu bekommen, entscheiden sich viele Frauen für eine gewisse Zeit ihres Lebens für Teilzeitarbeit. Manchmal gibt es auch keine Vollzeit-Angebote bzw. ist Vollzeit aufgrund der gesundheitlichen Arbeitsbelastungen nicht mehr möglich. Deshalb ist die Teilzeitquote bei den Frauen in Österreich seit zwanzig Jahren konstant angestiegen und ist mittlerweile mit 44,9 Prozent die dritt höchste im gesamten EU-Raum. Im Vergleich arbeiten nur fast acht Prozent der Männer Teilzeit. Teilzeit kann in bestimmten Lebensphasen durchaus Vorteile haben. Jedoch sind teilweise gravierende Risiken und Nachteile nicht von der Hand zu weisen. Teilzeit reduziert nicht nur das Einkommen sondern auch die laufenden Beiträge in die Sozialversicherung, was starke Auswirkungen auf die Höhe von Sozialleistungen wie Pension oder das Arbeitslosengeld hat. Darüber hinaus erweist sich Teilzeit oft als Karrierefalle: Teilzeitbeschäftigte erhalten weniger oft anspruchsvolle Aufgaben zugeteilt und sind in Führungspositionen kaum oder gar nicht vertreten. In Bezug auf Aufstiegschancen werden Vollzeitkräfte den Teilzeitbeschäftigten immer noch vorgezogen. 4

5 Vorwort Um Beschäftigten die Entscheidung zwischen Teilzeit oder Vollzeit zu erleichtern ist es wichtig, dass sie detaillierte Informationen erhalten und gut beraten werden. Diese Broschüre ist als Leitfaden für BetriebsrätInnen gedacht, die Beratungsgespräche mit Beschäftigten beim Umstieg von Vollzeit-Teilzeit- Vollzeit führen. Sie umfasst Fragen, die auf die nachteiligen Folgen bzw. Langzeitwirkungen einer Teilzeitbeschäftigung hinweisen. Darüber hinaus enthält sie auch die Forderungen, welche die GPA-djp in den nächsten Jahren aktiv vorantreiben wird. Damit Teilzeit faire Chancen eröffnet und nicht zur Karriere- und Armutsfalle wird! Wolfgang Katzian Vorsitzender der GPA-djp Ilse Fetik Bundesfrauenvorsitzende GPA-djp 5

6 Leitfaden für BetriebsrätInnen Aktuelle Entwicklung Insgesamt arbeiteten ,5 Prozent der unselbständig Beschäftigten in Teilzeit. Bei den Frauen war es mit 45,9 Prozent fast jede zweite Arbeitnehmerin, bei den Männern nicht einmal jeder Zehnte (8,5 Prozent). Der Zuwachs der Teilzeitquote ist fast ausschließlich weiblich: Bei den Frauen stieg sie von 25,78 Prozent 1994 auf 45,9 Prozent Der enorme Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung ist in manchen Jahren zu Lasten der Vollzeitbeschäftigung gegangen, hauptsächlich weil die Zunahme der unselbständigen Beschäftigung fast nur auf Teilzeitarbeit fällt, während die Vollzeitbeschäftigung stagniert bzw. leicht zurückgeht ging die Vollzeitbeschäftigung bei den ArbeitnehmerInnen um Personen zurück, während die Teilzeitbeschäftigung um Personen zunahm , , , , , , , , , ,000 0,000 UnselbständigeBeschäftigungnachGeschlechtsowieVollzeitundTeilzeit ( ) VollzeitMänner VollzeitFrauen TeilzeitFrauen TeilzeitMänner Quelle: Faire Teilzeit, BKA, BMASK, Arbeitskräfteerhebung, Statistik Austria 6

7 Aktuelle Entwicklung Teilzeitbeschäftigung ist mit einem geringeren Einkommen verbunden. Teilzeitbeschäftigte verdienen aber nicht nur deswegen weniger, weil sie geringere Arbeitszeiten haben, sondern sie verdienen auch pro Stunde deutlich weniger als Vollzeitbeschäftigte. Im Mittel verdienen Teilzeitbeschäftigte pro Stunde um 24,2 Prozent weniger als Vollzeitbeschäftigte. Dieser Malus ist umso stärker ausgeprägt, je geringer die Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist. Darin zeigen sich auch eine geringere Bewertung von Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil und eine Benachteiligung Betroffener bei Karriere und Weiterbildungsmöglichkeiten. Rund ein Drittel aller Teilzeitbeschäftigten (34 Prozent) arbeitet aufgrund von Betreuungspflichten für Kinder oder der Pfl ege Angehöriger in Teilzeit. Viele haben aber auch keine realistischen Angebote auf Vollzeitjobs, vor allem in typischen Frauenbranchen wie Handel und Sozialbereich/Pfl ege sind Vollzeit-Plätze selten geworden. Nur 19 Prozent der Teilzeitbeschäftigten wollen nicht Vollzeit arbeiten. Es sind in der Regel Frauen, die nach einer kinderbedingten Berufsunterbrechung mit Teilzeit wiedereinsteigen. Männer arbeiten hingegen Teilzeit v. a. deswegen weil sie sich in Ausbildung befinden (24,3 Prozent), oder weil sie keine Vollzeit wollen (22 Prozent). Auch steuerliche Gründe können ausschlaggebend sein, wenn der Umstieg auf Vollzeit dann sofort eine deutlich höhere Besteuerung auslöst und somit der Nettoeffekt finanziell aufgesaugt wird. 7

8 Forderungen der GPA-djp Die Forderungen der GPA-djp Die Menschen brauchen mehr zeitlichen Spielraum in der Phase des Lebens, in der viele Anforderungen gleichzeitig an sie gestellt werden: Arbeitszeitverkürzung, Anspruch auf Bildungsfreistellung und geeignete Auszeitmodelle sowie der Zugang zu existenzsichernden Teilzeitmodellen sollen für beide Geschlechter erleichtert und gefördert werden. Die Einhaltung des Mehrarbeitszuschlages sowie die Abschaffung des Durchrechnungszeitraumes spielen für Teilzeitbeschäftigte eine wesentliche Rolle. Deshalb fordern wir, dass der Mehrarbeitszuschlag ab der ersten Mehrstunde bezahlt wird! Vor allem frauendominierte Branchen wie Handel und die Pfl egeberufe sollten mit gutem Beispiel voran gehen. Ilse Fetik, GPA-djp Bundesfrauenvorsitzende Umverteilung und Bewertung von Arbeit, Einkommen und Zeitmodellen Senkung der gesetzlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden bei vollem Lohn- bzw. Gehaltsausgleich Steuerreform zur Entlastung niedriger Einkommen. Gegenfinanzierung durch Vermögenssteuer Erstellung neuer Einstufungskriterien und Entgeltschemata zur Förderung der Einkommensentwicklung von Frauen BetriebsrätInnen sollen auf kollektivvertraglicher Basis oder auf gesetzlicher Basis regelmäßig eine Arbeitszeitbilanz vorgelegt bekommen. Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat über die notwendige Ressourcenausstattung beraten. Recht auf Weiterbildung bei Teilzeit. Aufstiegschancen auch für Teilzeitkräfte! Für die Berechnung der Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) ist der Jahresdurchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. 8

9 Foto: Nurith Wagner-Strauss Beseitigung von Diskriminierungsbestimmungen wie z. B. Aliquotierung von Sozialzulagen, eingeschränkter Zugang zu bestimmten Positionen und Weiterbildungsmöglichkeiten, keine Anrechnung von unterbrochenen Dienstzeiten für die Einstufung Im Bereich der Entgeltfindung ist durch Kollektivvertrag jede Benachteiligung von Teilzeitkräften, insbesondere bei Gewährung von Zuschlägen, Sachbezügen und Prämienleistungen auszuschließen. Unerwünschte Teilzeit bekämpfen Detaillierte Informationen für Teilzeit-Beschäftigte über Vor-/Nachteile z. B. Pensionskonto/Auswirkung auf Pensionshöhe im Gehaltsvergleich, Pensionssplitting zwischen PartnerInnen Mehr Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Arbeitszeitformen. Recht auf lebensphasengerechte Adaptierung des Arbeitszeitausmaßes. Durchsetzbarer, individueller Anspruch auf Wechsel zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigung 9

10 Positionen der GPA-djp Frauen WavebreakmediaMicro - Fotolia.com Recht auf Anhebung der vereinbarten Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte, wenn regelmäßig Mehrarbeit geleistet wird und die/der Beschäftigte das möchte Für Arbeitsumfang und Umfang bzw. Lage der Mehrstunden sollen in den Kollektivverträgen verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit soll durchgehend sein. Mindest- und Höchstarbeitszeiten sind festzulegen, v. a. zusammenhängende Arbeitszeiten. Elternteilzeit und Beteiligung von Vätern an der Erziehungsarbeit Rechtsanspruch auf Elternteilzeit unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer Motivation von Vätern, Karenz und Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen Einführung eines finanziell, arbeits- und sozialrechtlich abgesicherten Papamonats Entwicklung von lebensphasenbezogenen Arbeitszeitmodellen sowie von flexiblen Eltern-Arbeitszeitmodellen 10

11 Forderungen der GPA-djp Altersteilzeit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab einem Mindestalter von 53 Jahre für Frauen bzw. 58 Jahre für Männer Arbeitsplatzsicherungsmaßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen Frauenförderung Verpflichtende Frauenförderpläne zur Schließung der Einkommensschere Verpflichtende Frauenquoten im Management/Aufsichtsräten für mehr Möglichkeiten von Frauenkarrieren und mehr Verständnis für Vereinbarkeit von Beruf und Familie Verbesserte Vordienstzeitenanrechnung für die sechste Urlaubswoche - viele Frauen wechseln Arbeitgeber Verbesserung der Rahmenbedingungen wie flächendeckendes Angebot an finanziell leistbarer und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung, damit mehr Frauen auf Wunsch Vollzeit arbeiten können Die Regelung von Umfang, Lage, Verteilung und Dauer der Teilzeitarbeit soll aufgrund einer profunden Beratung mit dem Betriebsrat erfolgen. Die detaillierten Informationen zum Thema Teilzeit befinden sich in der Broschüre der Bundesfrauenabteilung Teilzeit ja aber geregelt! 11

12 Check-Liste Check-Liste für BetriebsrätInnen bei Beratungsgesprächen beim Arbeitszeitwechsel Vollzeit-Teilzeit-Vollzeit Bitte auf spezifische Bestimmungen im jeweiligen Kollektivvertrag und/oder in Betriebsvereinbarungen achten. Geld Wie entwickeln sich Gehalt Brutto/Netto, Prämien, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, Sozialzulagen usw. bei einem Arbeitszeitwechsel? Welche Auswirkung hat Teilzeit auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken- und Pensionsversicherung (z. B. bei Geringfügigkeit) etc.? Welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Höhe des ASVG-Anspruchs und somit die gesetzliche Alterspension? Gibt es Mindestarbeitszeiten für Anspruch auf finanzielle Belange, z. B. Sozialzulagen? Welche Auswirkung hat Teilzeit auf das Jubiläumsgeld und die gesetzliche Abfertigung? Welche Auswirkung hat ein All-in-Vertrag oder eine Überstundenpauschale auf den Teilzeit-Vertrag? Zeit Welche Auswirkung hat Teilzeit auf Mehrleistung und Überstunden zeitlich und hinsichtlich Bezahlung? Welche Auswirkung hat Teilzeit auf den Urlaubsanspruch und auf die Möglichkeit auf Urlaubsvorgriff? Welches Arbeitszeitmodell wird gewählt fix, flexibel, planbar oder variabel? Wie wird Umfang, Lage und Verteilung der täglichen/ wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit sein? 12

13 Check-Liste Anderes Welche Auswirkung hat Teilzeit auf die derzeitige Tätigkeit? Ist diese gleichwertig? Hat eine Tätigkeitsänderung auch Auswirkung auf die aktuelle oder künftige Einstufung/Gehaltssituation? Welche Rückkehrmöglichkeit gibt es von Teilzeit auf Vollzeit? Welche Auswirkung hat Teilzeit auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb, finanziell und hinsichtlich Karriereentwicklung? Welche Auswirkungen hat Elternteilzeit auf Ansprüche wie Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit, Fachkräftestipendium? In welcher Relation steht die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit zum Anfahrtsweg, Pendlerbeihilfe usw.? Welche Auswirkungen hat Teilzeit auf den Anspruch auf innerbetriebliche Sozialleistungen? Franz Pfl uegl - Fotolia.com 13

14 xxxxxxxxxxxx 1 Was Notizen/Info/Termine nach der Geburt (Fortsetzung) eventuell Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises beim Magistratischen Bezirksamt/Magistrat bzw. Gemeindeamt oder beim Standesamt des Geburtsbezirkes (bei gleichzeitiger Beantragung einer Geburtsurkunde) eventuell Beantragung eines Reisepasses beim Magistratischen Bezirksamt/beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft Beantragung Wochengeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger: Nachreichung der standesamtlichen Geburtsbestätigung und eventuell der ärztlichen Bestätigung bei Mehrlings-, Kaiserschnittoder Frühgeburt Beantragung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag Der Antrag kann auch elektronisch beim Wohnsitzfinanzamt über FINANZOnline übermittelt werden. Erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung*) Termin bei Arzt/Ärztin: in der ersten inkl. Hüftultraschall Lebenswoche innerhalb der Schutzfrist (8 Wochen bzw. 12 Wochen, max. 16 Wochen nach der Geburt) Planung Karenz/Karenzteilung mit dem Partner/Elternteilzeit Nützen Sie die Beratungsmöglichkeiten bei der GPA-djp bzw. Wiedereinstieg ins Berufsleben und Ihrer/Ihrem Betriebsrat/-rätin (schriftliche) Mitteilung über Beginn und Dauer der Karenz bzw. Musterbriefe finden Sie unter der Elternteilzeit an den/die Arbeitgeber/-in Beantragung Kinderbetreuungsgeld (KBG) beim zuständigen Achten Sie auf Zuverdienstgrenzen! Krankenversicherungsträger Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen: Beantragung einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger Zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung inkl. orthopädische Untersuchung*) Organisieren Sie frühzeitig Kinderbetreuung und andere Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben 3. Lebensmonat 24. Lebensmonat Dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung*) Vierte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung inkl. HNO-Untersuchung*) Fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung inkl. Augenuntersuchung*) eventuell Durchführung der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres spätestens 3 bzw. 2 Monate vor Ende der Karenz**) eventuell (schriftliche) Bekanntgabe einer Karenzverlängerung für den Fall, dass Sie die Karenz nicht schon bis zum 2. Lebensjahr Ihres Kindes vereinbart haben Termin bei Arzt/Ärztin: zwischen der 4. und 7. Lebenswoche Termin bei Arzt/Ärztin: zwischen 3. und 5. Lebensmonat Termin bei Arzt/Ärztin: zwischen 7. und 9. Lebensmonat Termin bei Arzt/Ärztin: zwischen 10. und 14. Lebensmonat Musterbriefe finden Sie unter Planung Wiedereinstieg mit dem/der Arbeitgeber/-in Erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/-in über (interne) Weiterbildungsangebote mindestens 3 Monate vor Beginn der Elternteilzeit (schriftliche) Mitteilung über die Elternteilzeit mit Beginn, Dauer, Musterbriefe finden Sie unter Ausmaß und Lage der Arbeitszeit an den/die Arbeitgeber/-in Achtung! Die mit *) gekennzeichneten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen der Schwangeren, fünf Untersuchungen des Kindes) sind zur Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe notwendig und müssen im Original bis zum 18. Lebensmonat des Kindes beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden. Achtung! **) Dauert die Karenz weniger als 3 Monate, erfolgt die Bekanntgabe spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz. 1 Informationsmaterialien Weiterführende Informationsmaterialien Broschüre Kind und Beruf plus Checkliste Folder Teilzeitbeschäftigte aufgepasst! Altersteilzeit Bildungsteilzeit Broschüre Teilzeit ja, aber geregelt! darüberhinaus eine Vielzahl an Musterbriefen zu Karenz, Mutterschutz und Wiedereinstieg Teilzeitbeschäftigte aufgepasst! Kind und Beruf Informationen für Mütter und Väter Bildungskarenz Bildungsteilzeit Fachkräftestipendium Kind und Beruf Checkliste für Mütter und Väter ALTERSTEILZEIT frauenblog.gpa-djp.at Mehr Geld für Mehrarbeit! Alle Informationen auf einen Blick Neuregelungen ab 1. Jänner 2013 Alle Informationen auf einen Blick JETZT Mitglied werden! Service-Hotline: service@gpa-djp.at Frau Herr Familienname... Vorname... Sozialvers. Nr. Geburtsdatum Titel... Straße/Hausnr.... PLZ/Wohnort... Telefonisch erreichbar Ich trage mich zusätzlich in folgende Interessengemeinschaft ein (max. 3 Eintragungen möglich): work@professional work@flex work@social work@it work@external work@education work@migration work@point-of-sale DVR , ZVR , CID: AT48ZZZ Angestellte/r Arbeiter/in freier Dienstvertrag Werkvertrag geringfügig beschäftigt Lehrling/. Lehrjahr Die Beitragszahlung wünsche ich mittels: Gehaltsabzug (im Betrieb) SEPA Lastschrift-Mandat (Bankeinzug) IBAN BIC Gehaltshöhe in Brutto... Ich ermächtige die GPA-djp, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA- Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GPA-djp auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschrift einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Beschäftigt bei:... Adresse:... Branche:... GPA-djp-Beitrittsmonat/-jahr Ort/Datum/Unterschrift Anmeldung bitte beim Betriebsrat abgeben oder schicken an: GPA-djp, Service-Center, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien

15 Kontake GPA-djp in ganz Österreich Service-Hotline: Website: GPA-djp Service-Center 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Fax: , service@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Wien 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Regionalgeschäftsstelle Niederösterreich 3100 St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 1 Regionalgeschäftsstelle Burgenland 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7 Regionalgeschäftsstelle Steiermark 8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32 Regionalgeschäftsstelle Kärnten 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44/4 Regionalgeschäftsstelle Oberösterreich 4020 Linz, Volksgartenstraße 40 Regionalgeschäftsstelle Salzburg 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 Regionalgeschäftsstelle Tirol 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14 Regionalgeschäftsstelle Vorarlberg 6900 Bregenz, Reutegasse 11 15

16 Für alle, die mehr wollen!

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