KVN-Vertreterversammlung am Bericht zur Lage

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1 KVN-Vertreterversammlung am Bericht zur Lage

2 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

3 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

4 Aktuelles aus Berlin 4

5 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

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11 Grundzüge EBM-Kalkulation Kalkulation erfolgt auf Basis des StaBS = Standardbewertungssystem 11

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14 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

15 Arzneimittel Bundesempfehlung 2014 Retrospektive Anpassung 2013 um 0,6 % Steigerung 2014 um 6,6 % Einigung Niedersachsen Bundesempfehlung Richtgrößen steigen linear Heilmittel Bundesempfehlung 2014 Retrospektive Anpassung 2013 um 0,5 % Steigerung 2014 um 3,25 % Einigung Niedersachsen Bundesempfehlung Richtgrößensteigen linear Weiteres Bundesebene Überarbeitung Heilmittel-Rili Pflichtangabe ICD-Code ab

16 Die Groko gibt uns eine Chance Regionale Vereinbarungen Wirtschaftlichkeitsprüfung 16

17 Ideen für regionale Vereinbarungen Wirkstoffe? Aut Idem? Weitere Ideen? 17

18 Sprechstundenbedarf 18

19 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

20 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Paragraphenteil Zugangsvoraussetzungen Drei-Ebenen-Modell Spielregeln Konkretisierung Erkrankungen Tuberkolose (beschlossen) Gastrointestinale Tumore (steht kurz bevor) Abrechnungsvoraussetzungen Inhalte der Abrechnungsdaten Technische Richtlinie ASV-Verzeichnis 20

21 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 21

22 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

23 Auszug VV-Protokoll vom

24 Laborvorgaben der KBV Eigenlabor-FG Laborärzte und sonstige FG Quote Q Quote Q Individualbudget / Referenzfallwert 24

25 Honorarvolumen Speziallabor Quartal 3/ ,43% (5,9 Mio. EUR) Laborärzte / sonstige FG Eigenlabor-FG 79,57% (23,1 Mio. EUR) 25

26 Entwicklung Eigenlabor-FG 8 Mio. Honorarvolumen 6,5 Mio EUR 6,7 Mio EUR 5,9 Mio EUR 4 Mio. 0 Quartal 3/2011 Quartal 3/2012 Quartal 3/

27 Etablierte Prüfmechanismen/Begrenzungen Quote Q für alle Laborleistungen Referenzfallwert für die Eigenlabor-FG Antrag auf Aussetzung möglich Automatische Plausibilitätsprüfung 57 Laborziffern mit Bezug zu Behandlungs-/Krankheitsfall Auffälligkeitsprüfung geplant Eigenlabor-FG Überschreitung der VVG (300 %) Individuelle Prüfung der auffälligen Ärzte 27

28 Entwicklung Speziallabor (ohne Eigenlabor-FG) Honorarvolumen 21,8 Mio EUR 22,8 Mio EUR 23,1 Mio EUR 20 Mio. 10 Mio. 0 Quartal 3/2011 Quartal 3/2012 Quartal 3/

29 Lässt sich das Labor aufhalten? 29

30 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

31 Die Einigung auf Bundesebene am : Gegenstand Anhebung Orientierungswert (OPW) um 1,3% Stärkung hausärztliche und fachärztliche Grundversorgung Wert 360 Mio.* 140 Mio, jew. hälftig hausärztl. und fachärztl. Bereich* Die Veränderungsrate der Morbidität Diagnose 1,4 % (Nds. 1,65 %) Demographie 0,41 % (Nds. 0,41 %) Summe Überprüfung der Abgrenzung MGV für Mio.* Mio.* *Niedersachsen. i.d.r. 10% 31

32 Die Einigung in Niedersachsen Gegenstand Fortschreibung des Fördervolumens für förderungswürdige Leistungen Fortschreibung des Umfanges entdeckelter Leistungen Einigung Steigerung des Orientierungspunktwertes um 1,3 % Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung jeweils ca. 7 Mio. Euro für Niedersachsen Schieberegler - 1,6552 % vs. 0,4150 % Berücksichtigung von 100 % Morbiditätsentwicklung Zusätzliche Förderung besonderer Leistungen / Leistungsbereiche in Höhe von 7 Mio. Euro 32

33 Zusätzliche Förderung besonderer Leistungen / Leistungsbereiche in Höhe von 7 Mio. Euro Fachärzte 3,5 Millionen EUR über Punktwertzuschläge von bis zu 3 Cent Besuche Gruppentherapien in der Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie Psychiatrische Gesprächsleistungen bei Kindern und Jugendlichen Refinanzierung von Praxisbesonderheiten Hausärzte 3,5 Millionen EUR VERAH -Besuche in nicht (drohend) unterversorgten Bereichen 17 EUR für anerkannte VERAH (ohne Abschlag) 15 EUR bzw. 13 EUR für zur VERAH -Ausbildung angemeldete MFA ab dem Quartal vor Ausbildungsbeginn, frühestens ab Antragstellung bis zu 3 Quartale mit 2 EUR Abschlag (15 EUR) bis zu 2 weitere Quartale mit 4 EUR Abschlag (13 EUR) 33

34 Beispiel VERAH -Förderung 2/14 3/14 4/14 1/15 2/ Anmeldung und Antrag bei der KVN Beginn der Ausbildungsmaßnahme Abschluss und Genehmigung 15 EUR 13 EUR 17 EUR 34

35 Agenda Bericht zur Lage Aktuelles aus Berlin EBM-Weiterentwicklung Arzneimittel- und Heilmittel Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Umsetzung der Laborvorgaben der KBV Honorarverhandlungen 2014 Koalitionsvereinbarung

36 Koalitionsvertrag (1) Wartezeit 4 Wochen bei Überweisung Parität Haus- und Fachärzte in KBV-/KV-VV Haus- und Fachärzte entscheiden autonom für ihren Bereich Hausärztliche Leistungen von Fachärzten mindern nicht die hausärztliche Gesamtvergütung und umgekehrt Beratender Fachausschuss Angestellte 36

37 Koalitionsvertrag (2) Straftatbestand bei Korruption im Gesundheitswesen Ablösung Regresse durch regionale Vereinbarungen Weiterentwicklung von DMP Entwicklung neuer DMP Rückenleiden und Depression Anspruch auf Zweitmeinung (Facharzt / Krankenhaus) bei mengenanfälligen planbaren Behandlungen 37

38 Koalitionsvertrag (3) Leichtere Zulassung von Krankenhäusern in unterversorgten Gebieten von kann zu muss Stärkere Vorgabe zum Aufkauf von Arztpraxen von kann zu soll Zulassung arztgruppengleicher MVZ Kommunen erhalten das Recht MVZ zu gründen Innovationsfonds (300 Mio. EUR) zur Förderung innovativer Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung 38

39 Koalitionsvertrag (4) Delegation flächendeckend und leistungsgerecht vergütet Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen von integrierten und selektiven Versorgungsformen und Abbau bestehender Hindernisse Gesetzliche Verpflichtung zur HzV wird um Instrumente der Wirtschaftlichkeit und QS weiterentwickelt 39

40 Änderungsantrag zu 73b SGB V 40

41 Koalitionsvertrag (5) Anhebung der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin um 50 % Weiterbildung aller Fachrichtungen im ambulanten Sektor soll gefördert werden Masterplan Medizinstudium 2020 Ausbau der SQS mit Routinedaten Erhebung von Regionalkennzeichen zur Verbesserung der Versorgungsforschung 41

42 Koalitionsvertrag (6) egk - flächendeckende Einführung nutzbringender Anwendungen Förderung und angemessene Vergütung telemedizinischer Anwendungen Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen analog SPZ Gesetzliche Koordinierungsfunktion der Kassen beim Entlassmanagement Ausweitung der Möglichkeiten für Krankenhäuser Leistungen bei Entlassung zu verordnen 42

43 Koalitionsvertrag (7) Vergrößerung des zeitnahen Angebots für Kurzzeittherapie Entbürokratisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens Förderung der Gruppentherapie Überarbeitung Psychotherapie-Richtlinien (Auftrag an G-BA) Überprüfung der Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten 43

44 Antrag Nr. 1 zu TOP 5 Sitzung Vertreterversammlung der KVN am 15. Februar 2014 Antragsteller Vorstand Antrag Die Vertreterversammlung der KVN lehnt die im Koalitionsvertrag verankerte Termingarantie von 4 Wochen bei einer Überweisung zum Facharzt ab. Weltweit hat Deutschland bei nahezu unbeschränkten Zugangsmöglichkeiten die geringsten Wartezeiten auf einen Arzttermin. Die medizinische Behandlungsbedürftigkeit ist heute der Maßstab für die Terminvergabe. Das darf gerade im Interesse der Patienten nicht durch ein bürokratisches Vergabesystem gefährdet werden. 44

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