Verwaltungsbericht 2001

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1 Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken LVA Verwaltungsbericht 2001 Sicherheit für Generationen DIE GESETZLICHE Rente

2 LVA-Daten 2001 im Überblick Vertreterversammlung Vorsitzende: Hans Schneider Michael-Maximilian Lison Vorstand Vorsitzende: Falk Thom Harald Weiniger Geschäftsführer: Werner Krempl Stellvertreter des Geschäftsführers: Norbert Mayer Haushalt: 6,3 Mrd. DM Ausgaben für Renten (vor Gemeinlastausgleich): 7,3 Mrd. DM Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner: 348 Mio. DM Ausgaben für Rehabilitation: 209 Mio. DM Personal: In der Hauptverwaltung Ärztlicher Dienst und Kliniken 956 Versicherte: Pflichtversicherte freiwillig Versicherte sonstige aktiv Versicherte latent Versicherte passiv Versicherte insgesamt Renten: Bestand Leistungen: Maßnahmen zur Rehabilitation Rentenzugänge und -änderungen Versicherungsangelegenheiten Auskünfte zum Versorgungsausgleich Stand: 31. Dezember 2001

3 LANDESVERSICHERUNGSANSTALT OBERFRANKEN UND MITTELFRANKEN Verwaltungsbericht 2001

4 Herausgeber Redaktion Fotos Herstellung Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken Wittelsbacherring 11, Bayreuth Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druckerei Neubert, Bayreuth

5 VORWORT Mit diesem Verwaltungsbericht legen wir die Arbeits- und Rechnungsergebnisse des vergangenen Kalenderjahres vor. Wir geben auch Rechenschaft darüber, wie die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses die ihnen gestellten vielfältigen Aufgaben bewältigt haben. Im Jahr 2001 haben wir das Projekt Unsere LVA 2000 mit Nachdruck vorangetrieben. Die ersten erarbeiteten Konzepte, mit denen wir durch stärkere Einbindung unternehmerischer und marktwirtschaftlicher Elemente Leistungsprozesse verbessern wollen, werden bzw. sind schon getestet. Es zeichnet sich ab, dass wir dadurch bei den Verwaltungskosten einsparen und damit unsere wirtschaftliche Arbeitsweise weiter steigern können. Dabei gilt es zu bedenken, dass ständig neue Aufgaben auf uns zu kommen. Beispielhaft zu erwähnen sind die Auskünfte zur staatlich geförderten privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge, die Renteninformation jährlich an nahezu jeden Versicherten zu versenden, die Einrichtung und der Betrieb der Servicestellen für Rehabilitation und von 2003 an die Information, Beratung und Mithilfe bei den Leistungen zur Grundsicherung. Diese Entwicklung zeigt, dass wir unsere Landesversicherungsanstalt immer mehr zu einem Dienstleister weiterentwickeln müssen: Helfer und kostenloser Berater in den wesentlichen Bereichen der sozialen Sicherheit zu sein, kompetent und unabhängig. Die Bürger können das von uns erwarten. Das ist gleichzeitig aber auch die Chance für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist die NUMMER 1 in Sachen Altersvorsorge. Sie kann und muss sich auch entsprechend in der Öffentlichkeit positionieren. Kundennahes und zugleich wirtschaftliches Arbeiten sind nach wie vor unsere besten Argumente in der Diskussion um die Organisationsreform der Rentenversicherungsträger. Hier müssen wir zusammen mit den anderen Trägern ein dezentral geprägtes Konzept mit regionaler Verwantwortung entwickeln, das Aussicht hat, von den politisch Verantwortlichen akzeptiert und umgesetzt zu werden. Unserer regionalen Verantwortung stellen wir uns zum Beispiel konkret auch hinsichtlich der langfristigen Sicherung unserer Reha-Kliniken. Das Konzept für den Klinikverbund zur intensiven klinikübergreifenden Zusammenarbeit steht. Die Umsetzung befindet sich auf einem guten Weg. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im Jahr 2001 engagiert dafür eingesetzt haben, dass unsere Landesversicherungsanstalt ihre Aufgaben so gut erfüllen konnte, sei an dieser Stelle von Vorstand und Geschäftsführer herzlich gedankt. In gleichem Maße Dank an die politisch Verantwortlichen für Ihre Bereitschaft, sich für die Belange unserer Landesversicherungsanstalt einzusetzen sowie an die Medien, die uns aufmerksam begleitet haben. Bayreuth, im Juni 2002 Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken Falk Thom Vorstandsvorsitzender Werner Krempl Geschäftsführer

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort Allgemeines 1.1 Die Ereignisse des Jahres Gesetzgebung Organisation 2.1 Die Organe der Selbstverwaltung und ihre Tätigkeit Vertreterversammlung Vorstand Ausschüsse Widerspruchsstelle Der Geschäftsführer Verwaltung 3.1 Personalangelegenheiten Personalstand der LVA Oberfranken und Mittelfranken Dienstjubiläen Aus- und Fortbildung Allgemeines Ausbildung der Nachwuchskräfte und Praktikantenbetreuung Fortbildung der Bediensteten Lehrgänge für Versichertenälteste sowie für Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeinden Justitiariat Datenverarbeitung Änderung der Rechtsvorschriften Verwaltungsinterne Erfordernisse Rechnungsprüfung, Datenschutz Rechnungsprüfung Allgemeine Verwaltung Organisation und Controlling Öffentlichkeitsarbeit 4.1 Medien-Informationen Fachzeitschrift LVA-Mitteilungen Versichertenzeitschrift gesichertes leben Informationen für Mitarbeiter LVA-intern Informationen für den medizinischen Dienst med-in Aufklärungsschriften Internetpräsentation Allgemeine Aufklärungsarbeit Aufgaben der Rentenversicherung der Arbeiter 5.1 Leistungen zur Rehabilitation Medizinische Leistungen zur Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufsförderung) Sozialberatung Sonstige Leistungen zur Rehabilitation Die eigenen medizinischen Rehabilitationseinrichtungen Klinik Frankenwarte, Bad Steben Frankenland-Klinik, Bad Windsheim Höhenklinik, Bischofsgrün Rangauklinik Ansbach

7 5.2.5 Klinik Herzoghöhe Bayreuth Übersichten Rentenwesen Allgemeines Rentenbewegung Höhe der Rentenzahlungen (einschließlich Auslands- und Vertragsrenten) Rentenabfindungen bei Wiederheirat der Witwe/des Witwers Statistische Übersichten Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner Beitragserstattungen Versicherungsangelegenheiten Allgemeines Beitragseinzug und Beitragsabrechnung Allgemeine Beitragsangelegenheiten Kontenklärung und Rentenauskunft Kindererziehungszeiten Verfahren über den Versorgungsausgleich Versicherung der Selbstständigen Prüfdienst Auskunfts- und Beratungsdienst Ärztlicher Dienst mit den Sozialmedizinischen Begutachtungsstellen 6.1 Allgemeingutachten Gebietsarztgutachten Ärztlicher Prüfdienst Ärztliches Büro Rechtsangelegenheiten 7.1 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Widersprüche Klagen, Berufungen und Revisionen Allgemeine Rechtssachen und Regresse Allgemeine Rechtssachen Schadenersatzansprüche nach 110 SGB VII und 116 SGB X Beitragsregress gemäß 119 SGB X Zwangsmaßnahmen Rentenrückforderungen Forderungen nach 72 Abs. 11 G Erstattungen nach 225, 290 SGB VI Gesamteinnahmen Finanz- und Vermögensverwaltung 8.1 Allgemeines Endgültiges Rechnungsergebnis für das Vorjahr (Haushalts- und Vermögensrechnung) Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Berichtsjahr (Haushaltsrechnung) Stand 16. Mai Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Berichtsjahr (Vermögensrechnung) Stand 16. Mai Verwaltungsvermögen (KG 08 bzw. KA 190) Schwankungsreserve (= Betriebsmittel und Rücklage, KA 195) Sonstiges Reinvermögen (KA 196) Zusammenstellung des Vermögens Liquidität

8 1 Allgemeines 1.1 Die Ereignisse des Jahres 2001 Unsere LVA 2000 Das Ziel des Projektes, die Arbeitsabläufe zu optimieren, wurde mit folgenden Vorgaben weiter verfolgt: Prüfschritte sind zu verringern, Vorgänge prozessorientiert zu bearbeiten und Aufgaben zu verlagern. Die hierzu erarbeiteten Konzepte wurden zunächst in einzelnen Rentenreferaten sowie im Referat Rehabilitation getestet. Ein besonderes Anliegen war dabei die gerechte Auslastung aller Mitarbeiter unter zumutbaren Bedingungen. Auch die Bereiche außerhalb der Leistungsabteilungen haben begonnen, sich mit der Realisierung obiger Entwicklungsziele zu befassen. Zu Gast in der LVA Skeptisch äußerten sich die FDP- Bundestagsabgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer und Horst Friedrich bei ihrem Besuch bei unserer Landesversicherungsanstalt am 10. April zur Neuorganisation der Rentenversicherungsträger. Einen konkreten Vorschlag werde es in der laufenden Legislaturperiode wohl nicht mehr geben. Friedrich und Schwaetzer plädierten für starke Träger vor Ort, aber auch eine noch stärkere Kooperation der bayerischen LVAen. Es gibt keine besseren als die fünf bayerischen LVAen. Warum sollten wir daran etwas ändern? Fritz Schösser (Vierter von rechts), MdB und DGB-Vorsitzender in Bayern, setzte sich mit diesen Worten vehement für den Erhalt der regional und dezentral organisierten Rentenversicherungsträger ein. Er, MdB Annette Kramme (Bildmitte) und MdL Susann Biedefeld (Zweite von links) waren am 22. Februar zu Gast in der LVA- Hauptverwaltung in Bayreuth. Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der bayerischen Landesversicherungsanstalten von der Seite der Versicherten hatten anlässlich ihrer von Hans Schneider (ganz links) organisierten Tagung auch das Thema Organisationsreform der Rentenversicherungsträger diskutiert. 7

9 Neuer Messestand im Einsatz Auf der Oberfranken-Ausstellung in Hof, die vom 28. April bis 6. Mai stattfand, präsentierte sich die LVA gemeinsam mit der BfA erstmals mit dem neuen Messestand des VDR. Die interessierten Besucher konnten sich über die neue Rentenreform informieren, sich ihre persönliche Rentenauskunft erstellen lassen oder sich mit Informationsmaterial versorgen. Der neue Messestand, mit dem wir uns erstmals auf einer Ausstellung präsentierten, wurde von Besuchern und Ausstellungsteam gleichermaßen positiv beurteilt. Bei der LVA-eigenen Reha-Klinik Frankenwarte, Bad Steben, die ebenfalls am Infostand vertreten war, konnte man Cholesterin-, Blutzucker- oder Blutdruckwerte messen lassen. Im Ruhestand Mit Klaus Häupler hat wieder einer der alten Garde unsere LVA verlassen. Der 64-Jährige war zuletzt in der Leitung der Abteilung V eingesetzt. Am 28. Juni verabschiedete Geschäftsführer Werner Krempl ihn in den Ruhestand. Sie können hoffentlich eine positive Bilanz der 36 LVA-Jahre ziehen, sagte er und hob die einfühlsame Einstellung Häuplers zu den Mitarbeitern wie zu den Versicherten hervor. Vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit bezeichnete Häupler rückblickend als Basis des Arbeitserfolges. Er verband damit den Dank an Vorgesetzte, die ihm Vorbild gewesen seien und an seine Mitarbeiter. 8

10 30 Jahre Höhenklinik Bischofsgrün Am 21. Juli fand in der Höhenklinik Bischofsgrün die Jubiläumsfeier zum 30-jährigen Bestehen statt. Chefarzt Dr. Klaus-Peter Behnke konnte zahlreiche Gäste, darunter auch die Abgeordneten Hartmut Koschyk (MdB) und Dr. Christoph Rabenstein (MdL) begrüßen. In seiner Ansprache würdigte er besonders die Verdienste seines Vorgängers Professor Dr. Erich Rupprecht, der aus gesundheitlichen Gründen leider nicht an der Feier teilnehmen konnte. LVA-Vorstandsvorsitzender Harald Weiniger gab einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Klinik. Am 9. November 1907 wurde die Heilstätte Bischofsgrün zur Behandlung von Tuberkulose vom Verein für Volksheilstätten in Oberfranken eröffnet. Fünf Jahre später, am 1. Juli 1912, übernahm die LVA die Heilstätte. Wegen des glücklicherweise beständigen Rückgangs der Tuberkulose war es 1968 notwendig geworden, die Behandlungsschwerpunkte der Klinik neu zu konzipieren. Umbaumaßnahmen waren erforderlich. Im November 1971 fiel der Startschuss für das neue, jetzt Höhenklinik genannte Haus. Behandelt wurden nunmehr Patienten mit inneren Erkrankungen, wobei der Schwerpunkt bei den Herz- und Gefäßleiden liegt. Die Weichenstellung von damals hat sich als richtig erwiesen, denn die koronaren Herzerkrankungen sind heute die Volkskrankheit Nummer eins. LVA-Geschäftsführer Werner Krempl berichtete über gesetzliche Neuregelungen für den Bereich medizinische Rehabilitation. Er ging dabei vor allem auf die gesetzlichen Fristen, die Beteiligungsrechte der Versicherten sowie den Aspekt der Wirtschaftlichkeit ein. Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowie eine noch bessere Selbstdarstellung sind Voraussetzung für den dauerhaften Fortbestand unserer Kliniken, so Werner Krempl. LVA-Geschäftsführer Werner Krempl ging in seiner Festrede auch auf die gesetzlichen Neuregelungen der Rehabilitation ein. Fortentwicklung der Reha-Kliniken Geschäftsführer Werner Krempl gab dem Vorstand in der Sitzung am 29. Juni einen Zwischenbericht zum Stand des Projekts Fortentwicklung der Reha-Kliniken. Er nannte folgende Basisüberlegungen, die es zu erörtern gilt und über die zu entscheiden sei: Die fünf Kliniken als einen Eigenbetrieb zu behandeln und somit nur einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der sich wiederum in sechs Arbeitspläne gliedert. Die Einrichtung eines Managementzentrums Kliniken (MZK), welches die Bearbeitung strategischer Fragen sowie die operativen, aber klinikübergreifenden Aufgaben wahrnimmt. Darunter fallen z. B. Verhandlungen mit Kostenträgern, Entwicklung und Umsetzung von Reha- Konzepten, PR/Marketing, Haushalt-/Wirtschafts-/Stellenpläne, Investitionshaushalt, Bilanzerstellung, Controlling/Berichts-/Statistikwesen, zentraler Einkauf/Beschaffungen/Dienstleistungen, EDV-Verbindungsaufgaben, Baumaßnahmen, Grundsatzaufgaben. 9

11 Die Aufgabenabgrenzung: Wo können Aufgaben am effizientesten bearbeitet werden vor Ort in den Kliniken, durch zentrales Bearbeiten in der Hauptverwaltung oder übergreifend durch das MZK? Der Vorstand nahm den Bericht des Geschäftsführers zustimmend zur Kenntnis. Er unterstützt insbesondere die strategische Zielrichtung: Soviel Aufgabendelegation auf die Kliniken wie möglich und soviel Aufgabenzentralisierung in einem Klinikverbund wie nötig. Gesetzliche Rente und LVA haben Zukunft Die aktuellen Entwicklungen in der Altersvorsorge insgesamt und speziell in der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigten die Vertreterversammlung der LVA in ihrer Sitzung am 20. Juli in Nürnberg unter der Leitung von Bruno Sieber. Vorstandsvorsitzender Harald Weiniger berichtete, das Bayerische Landesprüfungsamt habe der LVA einen sehr positiven Gesamteindruck attestiert. Er sprach der Führung und der gesamten Belegschaft dafür Lob und Anerkennung aus. Scharf griff der Vorstandsvorsitzende die Stimmungsmache gegen die fünf bayerischen Landesversicherungsanstalten an. Ohne sachliche Argumente werde deren Zerschlagung gefordert, obwohl unsere Arbeitsweise im Vergleich geradezu vorbildlich ist, argumentierte er. Geschäftsführer Werner Krempl dokumentierte anhand der aktuellen Arbeitsergebnisse die Spitzenposition der LVA. Krempl bremste etwas die Euphorie im Zusammenhang mit der Riester-Rente. Er akzeptiere zwar den durch die Rentenreform eingeschlagenen Weg zum teilweisen Umbau unseres Alterssicherungssystems. Mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge können Gewinn- und Renditechancen genutzt werden. Allerdings sind auch die kapitalgedeckten Vorsorgeformen gegenüber den demografischen Risiken nicht resistent, sagte der Geschäftsführer und bezog sich dabei auf eine vor kurzem veröffentlichte Studie. Im Endeffekt liege der Schlüssel in der Steigerung der wirtschaftlichen Pro-Kopf-Produktivität. Nur das könne der gesamten Gesellschaft einen angemessenen Lebensstandard erhalten. Sowohl Weiniger als auch Krempl betonten die Wegweiserfunktion, die der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern übertragen hat. Wir helfen unseren Versicherten bei den schwierigen Entscheidungen zur privaten Altersvorsorge. Für 25 Jahre ehrenamtliche Arbeit als Versichertenältester geehrt 17 Männer der ersten Stunde wurden in der Sitzung der Vertreterversammlung für 25 Jahre Arbeit als Versichertenältester geehrt. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit sprach ihnen Ministerialrat Manfred Springer vom bayerischen Sozialministerium Dank und Anerkennung der Staatsregierung und der Sozialministerin aus. Die ständigen neuen Rentengesetze machten die Arbeit immer schwieriger. Sie brauchen dafür viel Geduld, Geschick und Gespür für die persönliche Situation der Versicherten, sagte er. Bruno Sieber, der Vorsitzende der Vertreterversammlung, dankte den Geehrten für ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft im Namen der Selbstverwaltung der LVA. Diese Tätigkeit bedeute Verzicht auf Freizeit, auf manches Hobby und auf manche Stunde mit der Familie. Idealismus ist keine für unsere Zeit typische Haltung, betonte Sieber. Vorstandsvorsitzender Harald Weininger überreichte zur Erinnerung ein Geschenk. 10

12 In der Sitzung der Vertreterversammlung waren anwesend (von links): Ministerialrat Manfred Springer vom bayerischen Arbeitsministerium, Heinz Tambor (Nürnberg), Vorstandsvorsitzender Harald Weiniger, Alfred Traßl (Warmensteinach), Andreas Jakob (Wilhelmsthal), Arnold Weikert (Thalmässing), Johann Gerngroß (Allersberg), Georg Witt (Baiersdorf), Vorsitzender Bruno Sieber, Helmut Zecha (Fürth), Johann Sauer (Nürnberg), Gerhard Uhlherr (Fürth), Walter Richter (Hersbruck), Hans Eckert (Pegnitz), Willy Weber (Nürnberg), Geschäftsführer Werner Krempl und Baptist Fischer (Hallerndorf). Noch zu den Geehrten gehören ferner Manfred Bleisteiner (Nürnberg), Georg Heller (Bamberg), Erwin Löwel (Bayreuth) und Kurt Zebisch (Erlangen). Gute Noten für Beratung Zufriedenheit der Kunden 96 % sind zufrieden Eine Stärke der Landesversicherungsanstalten liegt im breiten und qualifizierten Beratungsangebot für die Menschen. Diese Tatsache zu überprüfen und neue Erkenntnisse zu gewinnen, haben die bayerischen Landesversicherungsanstalten eine Versichertenbefragung bei dem Institut Infratest Burke in München in Auftrag gegeben. 89 % würden sich bei der gleichen Beratungsstelle wieder beraten lassen Die Ergebnisse der im Mai und Juni 2001 durchgeführten Telefonnachfrage bei knapp Besuchern von LVA-Beratungsstellen bestätigen dabei eindrucksvoll die Spitzenstellung der bayerischen LVAen. Bei der repräsentativen Umfrage erreichten die fünf LVAen einen sehr hohen Zufriedenheitswert. Für öffentliche Dienstleister, so Ingolf von Törne von Infratest Burke, ist dies eine nachhaltige Bestätigung einer hohen Kundenzufriedenheit und eines ebenso großen Anteils von treuen Kunden. 86 % würden die Beratung der LVA weiterempfehlen Die Befragten bestätigen ihre Zufriedenheit mit der gebotenen Wohnortnähe und den Serviceangeboten in den Beratungsstellen sowie den Sprechtagen bei Gemeinden und Städten. Die kurzen Wege und vor allem die außergewöhnlich kurze Zeit für eine Terminvereinbarung erhielten Bestnoten. 11

13 Bayernweit einheitliches Servicetelefon Einen weiteren Schritt zu noch mehr Kundenservice haben die bayerischen Landesversicherungsanstalten zum 1. September getan: das gemeinsame Servicetelefon unter einer einheitlichen Nummer. Es ist inzwischen in einem zweiten Schritt zur kostenlosen 0800er-Nummer ausgebaut. Top-Adresse für Auszubildende Im September haben 24 Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten und 24 Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes ihre dreijährige Ausbildung bei der LVA begonnen. Sie wurden von Geschäftsführer Werner Krempl während eines dreitägigen Einführungslehrgangs begrüßt. Diese drei Tage gaben erste Einblicke in das Sozialversicherungsrecht und boten vor allem die Möglichkeit, die Ausbildungsverantwortlichen und die anderen Kurskollegen kennen zu lernen. Insgesamt befanden sich damit 118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung. Alle Berufsanfänger haben beste Chancen auf einen sicheren und vielseitigen Arbeitsplatz. Geschäftsführer Werner Krempl (vorne links) im Kreis der Nachwuchskräfte und der Ausbilder 12

14 Bayreuther Sozialrechtstage Bei den 20. Bayreuther Sozialrechtstagen am 4. und 5. Oktober diskutierten Experten die verschiedenen Möglichkeiten der Entlastung für Familien in der Sozialversicherung. Die Besserstellung von Frauen und Familien in der Rentenversicherung war das zentrale Thema. Deutlich wurde dabei, dass die Rentenreform auf diesem Gebiet noch viele Fragen offen gelassen hat. Besonders das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsgestaltung in der Pflegeversicherung zwingt nach Meinung der Experten zu konkreten Verbesserungen für Familien mit Kindern. An der Gemeinschaftsveranstaltung der LVA Oberfranken und Mittelfranken und der Universität Bayreuth nahmen wiederum weit mehr als 200 Fachleute des Sozialrechts aus dem gesamten Bundesgebiet teil. LVA-Geschäftsführer Werner Krempl eröffnete die Tagung, deren wissenschaftliche Leitung in den Händen von Professor em. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Gitter lag. Scharfe Kritik am Bundesverfassungsgericht äußerte zu Beginn Professor Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger. Die Richter hatten entschieden, dass Eltern in der sozialen Pflegeversicherung nicht mit gleich hohen Beiträgen belastet werden dürfen wie Kinderlose. Durch ihre Erziehungsarbeit leisteten sie einen größeren Anteil für die im Umlageverfahren finanzierte Versicherung als andere, die nur ihren Beitrag in Geld zahlen. Dass Karlsruhe aber auch vorgegeben hat, die Eltern müssten innerhalb des Versicherungssystems durch eine Beitragsentlastung bessergestellt werden, ist seiner Meinung nach verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Das Gericht verhalte sich hier wie ein nichtlegitimierter Ersatzgesetzgeber. Ruland zeigte auch zahlreiche Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten auf, die eine Entlastung auf der Beitragsseite hervorrufen würde. Dem stellte Ministerialdirigent Dr. Maximilian Gaßner vom Sozialministerium das Bayerische Solidarmodell gegenüber. Es sieht vor, pro Kind bis zum 12. Lebensjahr einen Bonus von monatlich 100 DM zu gewähren. Er wäre vom Arbeitnehmeranteil des Sozialversicherungsbeitrages abzuziehen. Mit diesem Modell sei das Urteil des Verfassungsgerichts rasch umzusetzen. Die Auswirkungen auf die Rentenversicherung beleuchtete Professor Dr. Eberhard Eichenhofer von der Universität Jena. Für ihn sei klar, dass der Auftrag aus Karslruhe, die Auswirkungen des Urteils auch auf die anderen Zweige der Sozialversicherung zu überprüfen, auch die Rentenversicherung trifft. Eine familiengerechte Beitragsgestaltung werfe allerdings zahllose Probleme auf. Besser sei darin war er sich mit Ruland einig ein steuerfinanzierter Zuschlag zum Kindergeld. Eichenhofer hatte dafür auch einen außergewöhnlichen Finanzierungsvorschlag parat: Eine dritte Stufe der Mehrwertsteuer für Gegenstände des gehobenen Bedarfs und gesundheitsschädlichen Verbrauchs. Genau unter die Lupe nahmen die familienbezogenen und die geschlechtsspezifischen Neuregelungen der Rentenreform Professor Dr. Friedhelm Hase von der Uni Siegen und Professor Dr. Ursula Rust von der Uni Bremen. Sie kamen zu einem ernüchternden Ergebnis: Das Gesetzespaket bedarf dringend der Nachbesserung. Wichtige Neuregelungen werden nach Ansicht von Hase vor Gericht keinen Bestand haben. Die Erziehung von Kindern bei der Rente krass unterschiedlich zu bewerten, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Ursula Rust sah in Riesters Rentenreform Fälle von mittelbarer Diskriminierung. Bei der neuen staatlich geförderten Altersvorsorge hätten Frauen für Lebensversicherungen höhere Beiträge zu zahlen als Männer. Die rege Diskussion machte deutlich, dass die Rentenreform zwar grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung gesehen wird, aber beileibe keine vollendete Lösung ist, sondern erheblichen Nachbesserungsbedarf hat. 13

15 40 Jahre Klinik Herzoghöhe Am 27. Oktober feierte die Klinik Herzoghöhe in Bayreuth ihr 40-jähriges Bestehen. Chefarzt Privatdozent Dr. Josef Teuber konnte zur Feierstunde zahlreiche Gäste aus Politik und Medizin begrüßen. Nachdem der Schirmherr dieser Veranstaltung, Oberbürgermeister Dr. Dieter Mronz, seine Glückwünsche überbracht hatte, sprachen auch die Bundestagsabgeordneten Anette Kramme, Hartmut Koschyk und Horst Friedrich Grußworte. Sie alle lobten die Leistungen und den Stand der Klinik innerhalb des Gesundheitszentrums Oberfranken. Anschließend berichtete Vorstandsvorsitzender Falk Thom über die Entstehung und Weiterentwicklung der Klinik. Über die Neuregelungen im SGB IX sprach Geschäftsführer Werner Krempl. Am Nachmittag fand auf dem Klinikgelände ein Tag der offenen Tür statt. Zum Thema Schmerzentstehung und Schmerzbehandlung wurden verschiedene Vorträge gehalten. Gymnastik unter fachlicher Leitung und ein Besuch der Kältekammer standen ebenfalls auf dem Programm. Die Klinikleitung (von links): Markus Fried (Kaufmännischer Leiter), Liane Siegmund (Pflegedienstleiterin) und Chefarzt Dr. Josef Teuber Dienstleistungszentrum Ansbach eröffnet Im Rahmen einer Eröffnungsfeier wurde am 16. November das Dienstleistungszentrum der LVA in Ansbach offiziell seiner Bestimmung übergeben. Falk Thom, Vorstandvorsitzender der LVA, konnte zahlreiche Gäste, darunter auch den Oberbürgermeister der Stadt Ansbach, Ralf Felber, die Landtagsabgeordneten Dieter Breitschwert und Wolfgang Gartzke und Regierungspräsident Karl Inhofer willkommen heißen. Er betonte, dass durch den Umzug der Auskunfts- und Beratungsstelle und des Betriebsprüfdienstes in die neuen, ansprechenden Räumlichkeiten, das Service-Angebot für die Region weiter verbessert werden konnte. Geschäftsführer Werner Krempl ging in seiner Rede auf die Verpflichtung durch das SGB IX ein, gemeinsame Service-Stellen einzurichten, um das Beratungsangebot für die Versicherten zu verbessern. Das Dienstleistungszentrum Ansbach wird im Einvernehmen mit den anderen Reha-Trägern als Service-Stelle genutzt werden. 14

16 Bei der Eröffnung des in der Stahlstraße 4 liegenden Dienstleistungszentrums (von links) Geschäftsführer Werner Krempl, die Landtagsabgeordneten Klaus Dieter Breitschwert und Wolfgang Gartzke, Oberbürgermeister Rolf Felber, Regierungspräsident Karl Inhofer, der Hausherr Dieter Guttendörfer und LVA-Vorstandsvorsitzender Falk Thom. Vertreterversammlung wählt neuen Vorsitzenden Die aktuellen Entwicklungen in der Landesversicherungsanstalt beschäftigten die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 7. Dezember unter Vorsitz von Hans Schneider. Mit Michael M. Lison wählte sie einen neuen alternierenden Vorsitzenden von der Arbeitgeberseite. Verabschiedet wurde sein Vorgänger Bruno Sieber. Schneider sprach ihm den Dank der Vertreterversammlung aus. Er habe mit großem Einsatz zum Wohle der LVA gewirkt. Michael M. Lison ist neuer alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken. Der 43- jährige Rechtsanwalt ist hauptberuflich Geschäftsführer der Bezirksgruppe Oberfranken der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) mit Sitz in Coburg. Bruno Sieber (links) wird von Hans Schneider mit anerkennenden Worten verabschiedet. 15

17 Erste Reha-Servicestelle in Bayreuth Reha-Servicestellen sollen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen nicht nur mühsame Behördengänge ersparen. Sie sollen auch eine schnellere Entscheidung über alle medizinischen, beruflichen und sozialen Reha- Leistungen ermöglichen. Die erste Stelle dieser Art im Raum Oberfranken und Mittelfranken wurde am 20.Dezember in den Räumen der Beratungsstelle der Landesversicherungsanstalt in Bayreuth eröffnet. Wie Geschäftsführer Werner Krempl erläuterte, ist es Hauptaufgabe dieser Servicestelle, die Betroffenen über alle für sie in Betracht kommenden Reha-Leistungen umfassend, qualifiziert und bürgernah zu beraten. Darüber Emmi Richter ist Ansprechpartnerin in der Servicestelle. Sie hat bereits langjährige Erfahrung als Beraterin. hinaus ermitteln die Mitarbeiter der LVA den zuständigen Leistungsträger, unterstützen bei der Antragstellung und leiten sofort alle notwendigen Schritte ein. Um zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, verfügt jede Servicestelle über eine Liste mit Ansprechpartnern der anderen Rehabilitationsträger. Unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel werden so schnelle und unbürokratische Entscheidungen ermöglicht. Krempl kündigte an, die Reha-Träger würden bis zum Ende des Jahres 2002 ein flächendeckendes Netz solcher Servicestellen einrichten. Die trägerübergreifenden Reha-Servicestellen sind Kernstück des am 1. Juli letzten Jahres in Kraft getretenen neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Ziel dieses neuen Gesetzes ist in erster Linie die Stärkung der Rechte von behinderten Menschen und Rehabilitanden, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zentrale Anliegen des Gesetzgebers sind auch mehr Transparenz und kurze Wege zu einer Beratung. Bei der Eröffnung dabei waren (von links) Klaus Diener, Leiter des Referates Rehabilitation der LVA, Arbeitsamtsdirektor Günter Bergmann, Geschäftsführer Werner Krempl, Siegfried Koch vom Integrationsamt der Regierung von Oberfranken und Dieter Bien von der AOK. 16

18 1.2 Gesetzgebung Aus der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2001) vom 13. Dezember 2000 Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 vom 13. Dezember 2000 Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2001 (Rentenanpassungsverordnung 2001 RAV 2001) ergeben sich für die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten die folgenden Werte: Durchschnittsentgelt für das Jahr 1999 = ,00 DM vorläufiges Durchschnittsentgelt für das Jahr 2000 = ,00 DM vorläufiges Durchschnittsentgelt für das Jahr 2001 = ,00 DM alte Bundesländer neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze ,00 DM (jährl.) ,00 DM (jährl.) (53.378,87 Euro) (44.789,17 Euro) 8.700,00 DM (mtl.) 7.300,00 DM (mtl.) (4.448,24 Euro) (3.732,43 Euro) Bezugsgröße ,00 DM (jährl.) ,00 DM (jährl.) (27.487,05 Euro) (23.192,20 Euro) 4.480,00 DM (mtl.) 3.780,00 DM (mtl.) (2.290,59 Euro) (1.932,68 Euro) Aktueller Rentenwert (Januar - Juni 2001) 48,58 DM (mtl.) 42,26 DM (mtl.) (24,84 Euro) (21,61 Euro) Aktueller Rentenwert (ab Juli 2001) 49,51 DM (mtl.) 43,15 DM (mtl.) (25,31406 Euro) (22,06224 Euro) Höchstbeitrag für Pflichtversicherte 1.661,70 DM (mtl.) 1.394,30 DM (mtl.) (849,69 Euro) (712,89 Euro) Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte 1.661,70 DM (mtl.) 1.394,30 DM (mtl.) (849,61 Euro) (712,89 Euro) bei Zahlung im Jahr 2001 für ,80 DM (mtl.) 1.659,80 DM (mtl.) (848,64 Euro) (848,64 Euro) Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 120,33 DM (mtl.) 120,33 DM (mtl.) (61,52 Euro) (61,52 Euro) bei Zahlung im Jahr 2001 für ,59 DM (mtl.) 121,59 DM (mtl.) (62,17 Euro) (62,17 Euro) Freiwilliger Anwartschaftserhaltungsbeitrag 120,33 DM (mtl.) 120,33 DM (mtl.) für Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (61,52 Euro) (61,52 Euro) Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige 855,68 DM (mtl.) 721,98 DM (mtl.) (437,50 Euro) (369,14 Euro) Halber Regelbeitrag für pflichtversicherte 427,84 DM (mtl.) 360,99 DM (mtl.) Selbstständige in den ersten 3 Kalenderjahren (218,75 Euro) (184,57 Euro) nach dem Jahre der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Mindestarbeitsentgelte für die ,00 DM (jährl.) ,00 DM (jährl.) Beitragsberechnung für Behinderte (21.989,64 Euro) (18.553,76 Euro) in beschützenden Werkstätten 3.584,00 DM (mtl.) 3.024,00 DM (mtl.) (1.832,47 Euro) (1.546,15 Euro) 17

19 alte Bundesländer neue Bundesländer Geringverdienergrenze für Behinderte in 896,00 DM (mtl.) 756,00 DM (mtl.) beschützenden Werkstätten (alleinige (458,12 Euro) (386,54 Euro) Beitragstragung durch die Einrichtung) Geringfügigkeitsgrenze für 630,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) versicherungsfreie Beschäftigungen (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro 1) ) Geringverdienergrenze (alleinige 630,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) Beitragstragung durch den Arbeitgeber (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro 1) ) bei Auszubildenden) Beitragsbemessungsgrundlage für Pflegepersonen bei Pflege eines Schwerstpflegebedürftigen im Umfang von mindestens 28 Std. wöchentlich 3.584,00 DM (mtl.) 3.024,00 DM (mtl.) (1.832,47 Euro) (1.546,15 Euro) 21 Std. wöchentlich 2.688,00 DM (mtl.) 2.268,00 DM (mtl.) (1.374,35 Euro) (1.159,61 Euro) 14 Std. wöchentlich 1.792,00 DM (mtl.) 1.512,00 DM (mtl.) (916,24 Euro) (773,07 Euro) Schwerpflegebedürftigen im Umfang von mindestens 21 Std. wöchentlich 2.389,33 DM (mtl.) 2.016,00 DM (mtl.) (1.221,65 Euro) (1.030,76 Euro) 14 Std. wöchentlich 1.592,89 DM (mtl.) 1.344,00 DM (mtl.) (814,43 Euro) (687,18 Euro) erheblich Pflegebedürftigen im Umfang von mindestens 14 Std. wöchentlich 1.194,67 DM (mtl.) 1.008,00 DM (mtl.) (610,82 Euro) (515,38 Euro) Hinzuverdienstgrenze bei Alters-Vollrente 630,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) vor Vollendung des 65. Lebensjahres (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro 1) ) Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Alters-Teilrente (Rentenbeginn nach 1999) bei 1/3-Teilrente bis 30. Juni ,87 DM (mtl.) 1.476,99 DM (mtl.) (868,11 Euro) (755,17 Euro) ab 1. Juli ,37 DM (mtl.) 1.508,09 DM (mtl.) (883,72 Euro) (771,07 Euro) bei 1/2-Teilrente bis 30. Juni ,23 DM (mtl.) 1.109,33 DM (mtl.) (652,01 Euro) (567,19 Euro) ab 1. Juli ,64 DM (mtl.) 1.132,69 DM (mtl.) (664,50 Euro) (579,14 Euro) bei 2/3-Teilrente bis 30. Juni ,58 DM (mtl.) 741,66 DM (mtl.) (435,92 Euro) (379,20 Euro) ab 1. Juli ,90 DM (mtl.) 757,28 DM (mtl.) (444,26 Euro) (387,19 Euro) Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Alters-Teilrente (Rentenbeginn vor 2000) bei 1/3-Teilrente bis 30. Juni ,30 DM (mtl.) 1.479,10 DM (mtl.) (869,35 Euro) (756,25 Euro) ab 1. Juli ,85 DM (mtl.) 1.510,25 DM (mtl.) (885,99 Euro) (772,18 Euro) 1) ab 1. Januar 2002: 325 Euro 18

20 alte Bundesländer neue Bundesländer bei 1/2-Teilrente bis 30. Juni ,23 DM (mtl.) 1.109,33 DM (mtl.) (652,01 Euro) (567,19 Euro) ab 1. Juli ,64 DM (mtl.) 1.132,69 DM (mtl.) (664,50 Euro) (579,14 Euro) bei 2/3-Teilrente bis 30. Juni ,15 DM (mtl.) 739,55 DM (mtl.) (434,67 Euro) (378,13 Euro) ab 1. Juli ,43 DM (mtl.) 755,13 DM (mtl.) (443,00 Euro) (386,09 Euro) Hinzuverdienstgrenze bei Rente 630,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) wegen voller Erwerbsminderung (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro 1) ) Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2001: Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen Berufsunfähigkeit bei 1/3-Teilrente bis 30. Juni ,38 DM (mtl.) 1.848,88 DM (mtl.) (1.086,69 Euro) (945,32 Euro) ab 1. Juli ,06 DM (mtl.) 1.887,81 DM (mtl.) (1.107,49 Euro) (965,22 Euro) bei 2/3-Teilrente bis 30. Juni ,30 DM (mtl.) 1.479,10 DM (mtl.) (869,35 Euro) (756,25 Euro) ab 1. Juli ,85 DM (mtl.) 1.510,25 DM (mtl.) (885,99 Euro) (772,18 Euro) bei voller Rente bis 30. Juni ,23 DM (mtl.) 1.109,33 DM (mtl.) (652,01 Euro) (567,19 Euro) ab 1. Juli ,64 DM (mtl.) 1.132,69 DM (mtl.) (664,50 Euro) (579,14 Euro) Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 2000: Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe bis 30. Juni ,41 DM (mtl.) 1.312,17 DM (mtl.) (771,24 Euro) (670,90 Euro) ab 1. Juli ,29 DM (mtl.) 1.339,81 DM (mtl.) (786,00 Euro) (685,03 Euro) in halber Höhe bis 30. Juni ,05 DM (mtl.) 1.635,46 DM (mtl.) (961,25 Euro) (836,20 Euro) ab 1. Juli ,04 DM (mtl.) 1.669,91 DM (mtl.) (979,66 Euro) (853,81 Euro) Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe bis 30. Juni ,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro 1) ) ab 1. Juli ,00 DM (mtl.) 630,00 DM (mtl.) (322,11 Euro 1) ) (322,11 Euro) 1) in Höhe von 3/4 bis 30. Juni ,77 DM (mtl.) 988,88 DM (mtl.) (581,22 Euro) (505,61 Euro) ab 1. Juli ,53 DM (mtl.) 1.009,71 DM (mtl.) (592,35 Euro) (516,26 Euro) in Höhe von 1/2 bis 30. Juni ,41 DM (mtl.) 1.312,17 DM (mtl.) (771,24 Euro) (670,90 Euro) ab 1. Juli ,29 DM (mtl.) 1.339,81 DM (mtl.) (786,00 Euro) (685,03 Euro) in Höhe von 1/4 bis 30. Juni ,05 DM (mtl.) 1.635,46 DM (mtl.) (961,25 Euro) (836,20 Euro) ab 1. Juli 2001) 1.916,04 DM (mtl.) 1.669,91 DM (mtl.) (979,66 Euro) (853,81 Euro) 1) ab 1. Januar 2002: 325 Euro 19

21 alte Bundesländer neue Bundesländer Freibetrag für Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes für Witwen-/Witwerrenten und Erziehungsrenten bis 30. Juni ,51 DM (mtl.) 1.115,66 DM (mtl.) (655,74 Euro) (570,43 Euro) ab 1. Juli ,06 DM (mtl.) 1.139,16 DM (mtl.) (668,29 Euro) (582,44 Euro) zuzüglich je waisenrentenberechtiges Kind bis 30. Juni ,05 DM (mtl.) 236,66 DM (mtl.) (139,10 Euro) (121,00 Euro) ab 1. Juli ,26 DM (mtl.) 241,64 DM (mtl.) (141,76 Euro) (123,55 Euro) für Waisenrenten bis 30. Juni ,01 DM (mtl.) 743,78 DM (437,16 Euro) (380,29 Euro) ab 1. Juli ,38 DM (mtl.) 759,44 DM (445,53 Euro) (388,30 Euro) Leistung für Kindererziehung bis 30. Juni ,60 DM (mtl.) 42,30 DM (mtl.) (24,85 Euro) (21,63 Euro) ab 1. Juli ,51 DM (mtl.) 43,15 DM (mtl.) (25,31 Euro) (22,06 Euro) Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 wurden umfangreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Nach dem Reformgesetz wird wie bereits im RRG 1999 vorgesehen an der Einführung einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente festgehalten. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nunmehr der Versicherte, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter drei Stunden täglich tätig sein kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält derjenige, dessen Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich drei bis unter sechs Stunden beträgt. Der Versicherte, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich sechs Stunden und mehr tätig sein kann, erhält nach neuem Recht keine Rente wegen Erwerbsminderung. Die konkrete Betrachtungsweise, wonach die jeweilige Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Erwerbsminderung mit zu berücksichtigen ist, wird beibehalten. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird nicht allein vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängig gemacht, denn der Versicherte, der noch mindestens drei, nicht aber sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen ist. Anders als bisher haben nun auch Selbstständige, die bisher allenfalls Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hatten, Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie nurmehr weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig sind. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird abgeschafft. Für vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte gibt es aus Vertrauensschutzgründen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus den Gründen, die nach altem Recht eine Berufsunfähigkeitsrente ausgelöst haben. Nach neuem Recht sind Renten wegen Erwerbsminderung grundsätzlich zu befristen. Darüber hinaus müssen Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente hingenommen werden, so dass die Erwerbsminderungsrenten an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten angeglichen werden, wobei die Abschläge teilweise durch die Verlängerung der Zurechnungszeit kompensiert werden. (Eine ausführliche Darstellung der Rechtsänderungen und ihrer Ziele ist in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Heft 1/2000, abgedruckt.) 20

22 Das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 ist zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Verbesserungen der Regressmöglichkeiten gegenüber einem Schädiger, Änderungen zur besseren Erfassung rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger, Änderungen zum Verwaltungsverfahrensrecht des SGB X, Änderungen zur Umsetzung von Forderungen des Bundesrechnungshofes zum Beitrags- und Leistungsrecht, Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge zum 1. Januar 2001 sowie Verbesserungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, soweit die angesammelten Wertguthaben nicht zweckentsprechend für die Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden können. (Eine ausführliche Darstellung der Rechtsänderungen und ihrer Ziele ist in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Heft 2 und 3/2001, abgedruckt.) Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersversorgungsvermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz AVmEG) vom 21. März 2001 ist in einigen Teilen bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten, die Mehrzahl der Vorschriften trat in Zusammenhang mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) erst zum 1. Januar 2002 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Ferner wird das Hinterbliebenenrentenrecht reformiert und Regelungen zur Schließung rentenrechtlicher Lücken zu Beginn der Versicherungsbiografie geschaffen. Änderungen ergeben sich zum 1. Januar 2001 bereits bei der Anpassungsformel der Renten, so dass bereits zum 1. Juli 2001 zur lohnbezogenen Anpassung zurückgekehrt wird, wobei künftig die Rentenanpassung durch Steuerrechtsänderungen nicht mehr tangiert wird und Veränderungen bei denjenigen Beitragssätzen zur Sozialversicherung, die nicht die Altersvorsorge betreffen, unberücksichtigt bleiben. (Eine ausführliche Darstellung der Rechtsänderungen und ihrer Ziele ist in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Heft 3/2001, abgedruckt.) Das Erste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erstes SGB IV- Änderungsgesetz) vom 3. April 2001 ist am 7. April 2001 in Kraft getreten. Es enthält Verbesserungen beim Recht, bei begrenzter Beschäftigung im Ausland die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Ferner können selbstständige Lehrer, Pflegepersonen und Hebammen, die am 31. Dezember 1998 eine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. (Eine Darstellung der Rechtsänderungen ist in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Heft 4/2001, abgedruckt.) Das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 hat insbesondere auf die Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes Einfluss. Dieses Gesetz trat zum 1. Januar 2001 in Kraft. In der Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahre 2001 (Rentenanpassungsverordnung 2001 RAV 2001) vom 14. Juni 2001, in Kraft getreten am 1. Juli 2001, wurde u. a. der aktuelle Rentenwert ab 1. Juli 2001 auf 49,51 DM (West) und 43,15 DM (Ost) festgesetzt. Ab dem 1. Januar 2002 werden in Folge der Einführung des Euro diese Werte auf 25,31406 Euro (West) und 22,06224 Euro (Ost) festgesetzt. Durch die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 7. November 2000 wurde die Bewertung der Sachbezüge neu festgelegt. Die Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Mit der Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 (Beitragssatzverordnung 2001) vom 21. Dezember 2000 wurden die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2001 festgelegt (19,1 %). Die Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. 21

23 Durch die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2001) vom 13. Dezember 2000 wurden die Bezugsgröße für die Sozialversicherung, die Durchschnittsentgelte und die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung, die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebietes und die Durchschnittsverdienste der Anlage 14 zum Sechsten Sozialgesetzbuch neu festgelegt. Die Verordnung ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Die Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung (VKVV) vom 30. März 2001 ist zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Sie enthält Regelungen über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer, die Kontoführung und die Versendung der Versicherungsverläufe. Das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18. Mai 2001 modifiziert die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter anderem auch im Bereich des Sozialrechtes. Damit werden beispielsweise die Datenübermittlungsbefugnisse der Sozialleistungsträger im EU- und EWR-Bereich neu gefasst. Das Gesetz ist seit 19. Mai 2001 in Kraft. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 ist überwiegend zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches konzentriert die bislang in den unterschiedlichen Sozialleistungszweigen geltenden gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu großen Teilen unter einem Dach. Dem einzelnen Bürger will das Neunte Buch des SGB einen möglichst schnellen und unbürokratischen Zugang zu den im Rehabilitationsbereich angebotenen Sozialleistungen ermöglichen. Beispielsweise soll die Beratung der Bürger durch die Schaffung gemeinsamer Servicestellen der Leistungsträger verbessert werden. Die Bewilligung spezifischer Leistungen wird ein reformiertes Zuständigkeitserklärungsverfahren beschleunigen. Die erstmalige Einbeziehung der Träger der Sozial- und der Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger ermöglicht ebenfalls eine bessere Betreuung der Rehabilitanden durch die engere Zusammenarbeit der einzelnen Leistungsträger. Zugleich wurden u. a. das Schwerbehindertengesetz und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG) aufgehoben und in das Neunte Buch des SGB eingegliedert. (Nähere Informationen zu den für die Rentenversicherungsträger relevanten Rechtsänderungen sind in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Hefte 7/2001 und 8/2001, abgedruckt). Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz AVmG) vom 26. Juni 2001 trat größtenteils zum 1. Januar 2002 in Kraft. Im Vordergrund der gesetzlichen Neuregelungen steht der Aufbau und die Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten und staatlich geförderten Altersvorsorge durch den Bürger. Da die einzelnen privatrechtlich gestalteten Altersvorsorgeverträge und -sparformen einer öffentlich-rechtlichen Zertifizierung bedürfen, damit der Bürger in den Genuss der gesetzlich vorgesehenen Förderungsleistungen kommen kann, wurden im AVmG die entsprechenden Zertifizierungsverfahren festgelegt. Um dem Einzelnen einen besseren Überblick über die aktuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen, werden Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr spätestens von 2004 an jährlich vom zuständigen Rentenversicherungsträger ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Zugleich wird ab dem Jahr 2003 für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige Leistung zur bedarfsorientierten Grundsicherung eingeführt. (Eine ausführliche Darstellung der Rechtsänderungen und ihrer Ziele ist in den Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Hefte 6/2001 und 7/2001, abgedruckt). 22

24 Das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrechtes vom 17. Juli 2001 tritt in Kraft zum 1. Januar 2002 und ändert einige der Neuregelungen des Altersvermögensergänzungsgesetzes AVmEG vom 21. März 2001 wieder ab. So wird der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung entgegen der Regelung im AVmEG weiterhin dynamisch bestimmt und der Kinderzuschlag für das erste Kind bei der Hinterbliebenenrente verdoppelt. Außerdem wird die Zuständigkeit der Bundesknappschaft im Leistungsfall auf alle Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der Knappschaftlichen Versicherung ausgedehnt. (Siehe hierzu Mitteilungen der LVA Oberfranken und Mittelfranken, Hefte 6/2001 und 8/2001). Das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-Änderungsgesetz 2. AAÜG-ÄndG) vom 27. Juli 2001, in Kraft überwiegend rückwirkend zum 1. Mai 1999, bringt Änderungen u.a. des Fremdrentenrechtes und bestimmte Verbesserungen für Rentner mit Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet mit sich. Im Sechsten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17. August 2001 werden unter anderem die von den Trägern der Rentenversicherung bei rechtshängigen Streitsachen zu entrichtenden Pauschalgebühren erhöht und auf Euro-Beträge festgesetzt. Das Gesetz tritt zum 2. Januar 2002 in Kraft. Die Verordnung zur Änderung von gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung vom 13. August 2001 tritt in Teilen bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft und ändert u. a. die Beitragsüberwachungsverordnung und die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung ab. Die Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches (Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung VAErstV) vom 9. Oktober 2001 regelt die Berechnung der im Rahmen des Versorgungsausgleiches zu erstattenden Aufwendungen der Rentenversicherungsträger neu, falls aufgrund einer familiengerichtlichen Entscheidung Anwartschaften bei den Rentenversicherungsträgern begründet werden. Des Weiteren wird die Durchführung der von den zuständigen Trägern der Versorgungslast an die Rentenversicherungsträger zu leistenden Erstattung festgelegt. Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft. Das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 10. Dezember 2001 regelt unter anderem die Tragung pauschalierter Beiträge für Renten wegen voller Erwerbsminderung, soweit diese Beiträge gemäß 345a SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) festgesetzt sind. Das Gesetz ist zu Teilen bereits seit 11. Dezember 2001 in Kraft. Jeweils mit Wirkung zum 1. Januar 2002 wurden verkündet: die Verordnung über die Änderung der Sachbezugsverordnung vom 5. November 2001 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2002 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002) vom 3. Dezember 2001 das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13. Dezember 2001 das Gesetz zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 20. Dezember

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