2-phasiger Realisierungswettbewerb FSU Campus am Inselplatz - Friedrich-Schiller-Universität Jena. 07. Februar 2017 Seite 1 11

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1 07. Februar 2017 Seite 1 11 Campus am Inselplatz Friedrich-Schiller-Universität Jena Rückfragen der 2. Wettbewerbsphase PROTOKOLL Im Zeitraum vom 18. Januar 2017 bis 03. Februar 2017 gingen insgesamt 28 Rückfragen auf der Online-Plattform des wettbewerbsbetreuenden Büros ein. Am 6. Februar 2017 fand das Teilnehmerkolloquium der zweiten Phase statt, während dem die Teilnehmer die Gelegenheit hatten, dem Preisgericht und Stellvertretern der Nutzer weitere Fragen zu stellen. Alle Fragen wurden zu den Empfehlungen des Preisgerichts sowie den einzelnen Kapiteln und Absätzen der Auslobung in Beziehung gesetzt und in dessen Reihenfolge sortiert. Zum Teil wurden die eingegangenen Fragen leicht redaktionell bearbeitet um die Lesbarkeit zu erhöhen. Die Antworten wurden mit den Auslobern, den zuständigen Verwaltungen sowie dem Preisgericht abgestimmt. Die Antworten sind Bestandteil der Auslobung. Teilnehmerkolloquium Datum Montag, 6. Februar 2017 Zeit 13:00 15:00 Uhr Ort Friedrich-Schiller-Universität Jena, Historische Rosensäle, Fürstengraben 27, Jena, 1. OG Onlineforum Rückfragen Januar 2017 bis 03. Februar 2017

2 07. Februar 2017 Seite 2 11 Anwesende (Teilnehmerkolloquium) Fachpreisrichter Prof. Ulrike Lauber Prof. Dr. Franz Pesch Sachpreisrichter Uwe Feige Dr. Dieter Gentsch Prof. Olaf Langlotz Prof. Dr. Walter Rosenthal Architektin, Berlin/München Architekt, Dortmund Geschäftsführer und Werkleiter, Kommunalservice Jena Referatsleiter Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, TMWWDG, Erfurt Ministerialdirigent, Staatlicher Hochbau, TMIL, Erfurt Präsident der Friedrich-Schiller-Universität, Jena Stellvertretende Fachpreisrichter Michael Dane Landschaftsarchitekt, Weimar Stellvertretende Sachpreisrichter Dr. Klaus Bartholmé Kanzler der Friedrich-Schiller-Universität Jena Andrea Böttger Referentin, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, TMWWDG Dr. Klaus Göbel Referatsleiter Landesbau, TMIL, Erfurt Dr.-Ing. habil. Matthias Lerm Leiter Stadtentwicklung und Stadtplanung, Stadt Jena Sachverständige Prof. Dr.-Ing. Clemens Beckstein Regina Bergner Nicole Drepper Gabor Kuhles Michael Margull Henrik Neumann Prof. Dr. Franz J. Neyer Holger Otto Charlotte Pfeifer Dr. Thomas Richter Dr. Ralf Schmidt-Röh Hendrik Schröter Ulrike Stöcker Ralf Streckwall Jens Tischendorf Dr. Karen Treuter Dr. Harald Ziegler Bodo Zimmermann Wettbewerbsbetreuung Hans-Peter Achatzi Katrin Bade Leiter AG Künstliche Intelligenz, Institut für Informatik, FSU Jena Abteilungsleiterin Strategie & Planung, Kommunalservice Jena Projektleiterin Baumaßnahme, TLBV, Erfurt 1. Stellvertretender Direktor der ThULB FD Stadtumbau & Infrastruktur, Stadtverwaltung Jena Team Bauleit- & Grünplanung, Stadtverwaltung Jena Direktor des Instituts für Psychologie, FSU Jena Dezernatsleiter Liegenschaften und Technik, FSU Jena Mitglied des Studierendenrates, FSU Jena Abteilungsleiter Liegenschaften und Technik, FSU Jena Geschäftsführer, Studierendenwerk Thüringen Projektleiter, Dezernat Sonderbauprojekte, TLBV, Erfurt Architektin, Dezernatsleiterin Sonderbauprojekte, TLBV, Erfurt Architekt, Helmholtz-Gemeinschaft Berlin Sachbearbeiter, Dez. Technik, TLBV, Erfurt Geschäftsbereichsleiterin Neubau, Universitätsklinikum Jena Direktor des Universitätsrechenzentrums, FSU Jena Abteilungsleiter Bauplanung, FSU Jena

3 07. Februar 2017 Seite 3 11 Fragen zu 1 Empfehlungen des Preisgerichts Frage 1.1 Empfehlungen des Preisgerichts: Städtebau/öffentliche Räume Was ist mit einer räumlichen Beziehung zum Hauptgebäude gemeint? Auf das Gegenüber des bestehenden Hauptgebäudes mit seinem Nebeneingang und der zu planenden Neubebauung am Löbdergraben soll reagiert werden. Die Wortwahl räumlich ist im Sinne einer architektonischen und städtebaulichen Haltung zu verstehen und soll deutlich machen, dass die funktionale Beziehung nicht im Vordergrund steht. Empfehlungen des Preisgerichts: Städtebau/öffentliche Räume Frage 1.2 In den Empfehlungen des Preisgerichtes steht, dass die Lage der Baugrenzen im Sinne des B- Plan-Entwurfs zu überprüfen sind und gegebenenfalls neu zu definieren sind. A: Führt es zum Ausschluss des Wettbewerbs, wenn die Baugrenzen leicht überschritten werden? B: Ist eine Überschreitung möglich, sofern die Intention des B-Planes, sowie Wegebeziehungen und Abstandsflächen eingehalten werden? Zu A: Nein, gemäß Abs. 313 der Auslobung dies führt nicht zum Ausschluss. Zu. B: Ja. Frage 1.3 Empfehlungen des Preisgerichts: Städtebau/öffentliche Räume Können Auskragungen die Baugrenzen überschreiten, sofern die Grenzen im Erdgeschoss eingehalten werden? Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern sie als untergeordnete Bauteile genehmigungsfähig sind. Größere Auskragungen müssen auf ihre Genehmigungsfähigkeit im Sinne einer Ausnahme oder Befreiung von den Festlegungen des B-Plans geprüft werden. Darüber hinaus beachten Sie die Empfehlungen des Preisgerichtes zur zweiten Bearbeitungsphase:... die Lage der Baugrenzen (S. 32 der Auslobung) sind zu überprüfen und im Sinne des B-Plan- Entwurfs ggf. neu zu definieren.... Frage 1.4 Empfehlungen des Preisgerichts: Universität Funktionalität, 1. Absatz Verbindungen und Flexibilität Was ist mit gewünschten Verbindungen und Übergängen gemeint. Direkte Verbindungsbrücken o. Ä.? Das Raumprogramm bildet die heutigen Bedarfe und Anforderungen der derzeitigen Nutzungsgrößen und Universitätsorganisation ab. Die Baustruktur soll es ermöglichen auf zukünftigen Änderungen der Organisation und Nutzungszuschnitte (Institutsgrößen, Raumzuteilungen) reagieren zu können. Eine offene flexible Struktur wird bevorzugt gegenüber einer starren auf die heutigen Abteilungen zugeschnittene Planung. Insbesondere gilt diese Forderung für direkt aneinandergrenzende Gebäude auf einem Baufenster (z. B. durch direkte Übergänge von einem Gebäude in das andere (z. B. Öffnung in Brandwand) aber auch innerhalb der Nutzungsbereiche eines Gebäudes (fließender Übergang zwischen Abteilungen). Verbindungsbrücken zwischen Gebäuden auf unterschiedlichen Baufeldern sind zulässig, aber nicht ausdrücklich gefordert.

4 07. Februar 2017 Seite 4 11 Frage 1.5 Empfehlungen des Preisgerichts: Parkhaus Wie ist die Fläche von qm zu behandeln? Im ersten Rückfrageprotokoll ist unter 5.2 die Rede von qm geforderter Grundstücksfläche und der Fläche für das Parkhaus, die auch kleiner sein kann. Wie kann man das verstehen? Muss diese Grundstücksfläche unbedingt nachgewiesen werden, auch wenn das Parkhaus kleiner wird, und ein Teil der Grundstücksfläche nicht bebaut wird? Kann man dann nicht diese Fläche für ein Institutsgebäude nutzen? Das auszuweisende Grundstück im Baufenster 4 mit einer Fläche von qm ist im Eigentum der Stadt Jena. Auf diesem Grundstück ist das Parkhaus anzuordnen. Wird die Grundfläche des Parkhauses kleiner als qm geplant, bleibt die Restfläche des städtischen Grundstücks frei für andere, nichtuniversitäre Nutzungen. Eine Verkleinerung des Grundstücks ist nicht möglich. Der verbleibende Teil des Baufensters 4 wird ein Grundstück in Landeseigentum. Universitäre Nutzungen sind nur auf diesem landeseigenen Grundstück zulässig. HINWEIS: Werden dennoch Universitätsflächen auf dem Grundstück der Stadt Jena angeordnet, können diese nicht zum Nachweis der Erfüllung des vorgegebenen Raumprogramms herangezogen werden. Frage 1.6 Empfehlungen des Preisgerichts: zu Nutzungen des Studierendenwerks Welche Nutzungen des Studierendenwerks sind über das Raumprogramm hinaus mit welcher Fläche in den Gebäuden der Universität möglich? Die Frage wird im neu zur Verfügung gestellten Dokument Präzisierung der Auslobung beantwortet: Innerhalb der Foyerflächen (nicht im Rechenzentrum und in der Bibliothek) können auch kleine Cafeteria-Satelliten ( Cafebars, Flächenbedarf ca. 30qm) im Rahmen der in der Auslobung benannten Gesamtflächen vorgesehen werden. Diese werden von der zentralen Cafeteria angedient werden. Darüber hinaus sind im Raumprogramm derzeit keine Flächen für weitere Nutzungen/Angebote des Studierendenwerks vorgesehen. Frage 1.7 Empfehlungen des Preisgerichts: zu wirtschaftliche Grundrisse Hochhaus Ist es im Sinne der Flächeneffizienz denkbar, das Hochhaus mit nur einem - dafür jedoch überdruckbelüfteten (Treppenhaus-Spüllüftungsanlage) - notwendigen Treppenhaus zu planen? Je nach Nutzung ist dies unter Umständen möglich. Werden Nutzungen angeordnet, die zur Anwendung der Versammlungsstättenverordnung führen, müssen in jedem Fall (auch bei Gebäuden, die nicht Hochhäuser sind) in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege vorhanden sein (vgl. Muster-Versammlungsstättenverordnung, Abschnitt 2 Rettungswege). Ist das Gebäude nicht als Versammlungsstätte einzuordnen, gelten die Regeln der Landesbauordnung 33 Erster und zweiter Rettungsweg: [...]Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Die weiteren Regelungen der Bauordnung und des vorbeugenden baulichen Brandschutzes sind zu beachten.

5 07. Februar 2017 Seite 5 11 Fragen zu Kapitel 2 Anlass und Ziel Keine Fragen. Fragen zu Kapitel 3 Die Friedrich-Schiller-Universität Jena Keine Fragen. Fragen zu Kapitel 4 Der Ort Frage 4.1 4/05 Verkehr Wäre es denkbar, die Tram-Haltestelle zwischen dem Uni-Hauptgebäude und dem neuen Campus einige Meter nach Norden/Süden zu verschieben? Im Kapitel Straßenraum Löbdergraben der Auslobung Seite 34 Abs. 106ff ist beschrieben, dass die Straße und auch die Tram-Haltestelle zukünftig neugestaltet wird und damit die Barrierewirkung der derzeitigen Verkehrsanlagen aufgelöst wird. Die Neugestaltung dieses Bereichs ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Frage 4.2 Können Plan-Unterlagen für die neuen Planungen zur Verfügung gestellt werden? Nein, da bisher noch keine konkrete Planung vorliegt. Fragen zu Kapitel 5 Die Aufgabe Frage 5.1 Kapitel 5 03 Städtebauliche Ziele und Aufgabe Hinweis zu Baufeld 4 Abs. 102ff Das Parkhaus soll auf dem vorgesehenen Grundstück in geforderter Größe von qm geplant werden. Bezieht sich die Fläche ausschließlich auf das Parken oder auch auf die Flächen der gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss? Die Flächenangabe bezieht sich auf die maximal zur Verfügung stehende Grundstücksgröße. Auf diesem Grundstück ist das Parkhaus anzuordnen, sowie sofern vorgesehen - zusätzliche gewerbliche Nutzungen, z. B. im Erdgeschoss und ev. 1.OG des Parkhauses. Siehe auch Antwort auf Frage 1.5 unter 1 Empfehlungen des Preisgerichts.

6 07. Februar 2017 Seite 6 11 Frage 5.2 Kapitel 5 03 Städtebauliche Ziele und Aufgabe Hinweis zu Baufeld 4 Abs. 102ff Kann die Größe des Baufeldes Parkhaus von qm unterschritten werden, wenn dieses auf Grund der typischen Parkhausgeometrie sinnvoll erscheint und die gewünschte Anzahl an Stellplätzen nahezu erreicht wird? Die Grundstücksfläche muss qm groß sein. Die Grundfläche des Parkhauses kann kleiner sein. Siehe auch Antwort auf Frage 1.5 unter 1 Empfehlungen des Preisgerichts. Es wird noch einmal auf die Forderung der Auslober hingewiesen, die Stellplatzzahlen weitestgehend zu maximieren (siehe in Empfehlungen des Preisgerichtes ). Die in der Auslobung geforderte Stellplatzanzahl von stellt die Mindestforderung dar. Frage 5.3 Kapitel 5 03 Städtebauliche Ziele und Aufgaben Ist eine punktuelle Überschreitung der Baugrenzen (max.2,00 m) zur besseren Gebäudeorganisation möglich? Ja. Siehe auch Antwort auf Frage 1.2 B unter 1 Empfehlungen des Preisgerichts. Frage 5.4 Empfehlungen des Preisgerichts: Baugrenzen zu südlicher Wohnbebauung A: Wie verhält es sich mit den Abstandflächen, insbesondere zur südlichen Wohnbebauung? B: Inwieweit können hier die Baugrenzen überschritten werden? A: Die nördlich der Wohnbebauung gelegenen Gebäudekubaturen der Universität auf Baufenster 1 mit ihren zugehörigen Abstandsflächen sind so zu bemessen, dass keine Einschränkungen (bspw. Belichtung, Verschattung, Belüftung) für die südliche Wohnbebauung zu erwarten sind. Die Abstandsflächen der Wohngebäude dürfen sich mit den Abstandsflächen der Universitätsgebäude nicht überdecken. Für Baufenster 2 und Baufenster 3 gelten die Festlegungen der Auslobung, im Übrigen gilt die Thüringer Bauordnung (ThBO). B. Das Maß der maximal möglichen Überschreitung der Baugrenzen im südlichen Bereich des Baufensters 1 richtet sich nach den geltenden Abstandsflächenregelungen der ThBO (siehe oben). Ggf. sind die Baugrenzen im Sinne des vorliegenden B-Plan-Entwurfes neu zu definieren. HINWEIS: Gemäß Thüringer Bauordnung beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4H für Wohngebäude und 0,2H für Gebäude in Sondergebieten. Die im B-Plan-Entwurf ausgewiesenen Ein- und Ausfahrtsbereiche für die südlich angrenzenden Grundstücke am Inselplatz müssen freigehalten werden. Frage 5.5 Kapitel F5 03 Städtebauliche Ziele und Aufgabe Untergeschosse, Abs. 119 Sind halb eingegrabene Geschosse (unter einem Hochparterre) zulässig? Gemäß den Angaben zum Grundwasserstand sollte dies problemlos möglich sein. Ja, sofern die Nutzbarkeit der Räume und die Forderung hinsichtlich des gewünschten offenen und einladenden Charakters der Eingangszonen dadurch nicht eingeschränkt wird (siehe auch "Präzisierung der Auslobung", Abschnitt "Kommunikation und Vernetzung").

7 07. Februar 2017 Seite 7 11 Frage 5.6 Kapitel 5 04 Hochbau Übergeordnete Anforderungen, Absatz A: Bitte geben Sie die gewünschten Raumhöhen für die einzelnen Räume des Raumprogramms an. B: Bitte kennzeichnen Sie im Raumprogramm die Dunkelräume, welche kein Tageslicht benötigen. A: Detaillierte Forderungen für erforderliche Raumhöhen liegen nur für das Rechenzentrum vor. (siehe Tabelle FSU Raumprogramm detailliert_ pdf, Seiten 9 und 10). Die anderen Raumhöhen sind entsprechend der Nutzung und der gewählten Baustruktur entwurfsabhängig zu planen. B: Die Angaben zu den Dunkelräumen erfolgt in der überarbeiteten Tabelle zum Raumprogramm (NEU im Onlineforum). Frage 5.7 Raumprogramm Bürokonzepte Im Raumprogramm sind Einzel- und Gruppenbüros ausgeschrieben. Des Weiteren wird Wert auf Flexibilität der Räumlichkeiten gelegt. Wäre es möglich, mehrere Büros gemeinsam in einer offenen und veränderbaren Struktur anzuordnen? Bitte beachten Sie hierzu auch das neu zur Verfügung gestellte Dokument Präzisierung der Auslobung. Frage 5.8 Kapitel 5 06 Hochbau Psychologie und 5 07 Hochbau Mathematik und Informatik Haben Sie eine genaue Vorstellung bzw. eine Präferenz, wie die Büros (bei Mathematik/Informatik und Psychologie, z.b.) geordnet werden können? Ist es möglich, die als Open- Space zu gestalten? Für die Büros der lehre- und forschungsbezogenen Mitarbeiter wird auf die Antwort zu Frage 5.9. verwiesen. Für die Arbeitsplätze der Studierenden werden auch alternative Raum- und Arbeitskonzepte begrüßt. Frage 5.9 Raumprogramm Bürokonzepte In den Präzisierungen zur Auslobung werden von den Nutzern überwiegend Zellen- oder Kombibüros gewünscht. Dies bedeutet eine starke Festlegung der baulichen Struktur. Wie stark steht demgegenüber der Wunsch nach Flexibilität und einer tragfähigen Struktur für die Zukunft? Die Gebäudestruktur soll eine möglichst große Flexibilität der Büroorganisation ermöglichen. Dabei ist sowohl von Zellenbüros für das notwendige ungestörte Arbeiten als auch von anderen Formen auszugehen, bei denen der Austausch der Mitarbeiter untereinander und die Teambildung in Projektgruppen gefördert werden. Kombibüros in der klassischen Typologie sind dafür nicht geeignet. Innerhalb der Vorgaben des bewilligten Raumprogramms ist die Schaffung kommunikativer Räume entscheidend für die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Gebäude. Die Anpassungsfähigkeit ist vor allem für zukünftige Anforderungen geboten und leistet damit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

8 07. Februar 2017 Seite 8 11 Frage 5.10 Raumprogramm Kann zugunsten der Schaffung der gewünschten, kommunikativen Räume das Raumprogramm verändert werden? Ja. Die Anzahl der geforderten Arbeitsplätze, die geforderten Funktionalitäten (u.a. Besprechungsräume, Labore) und die geforderten Nutzflächen sind jedoch in der Summe einzuhalten. Die Finanzierungsregelungen zum Projekt erlauben insbesondere keine Erweiterung der mit dem vorliegenden Raumprogramm bewilligten Nutzflächen. Frage 5.11 Kapitel 5 05 Hochbau Bibliothek & Cafeteria, Abs. 146 Kann die DIN zur Verfügung gestellt werden? Die DIN kann aus schutzrechtlichen Gründen nicht frei zur Verfügung gestellt werden. Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist sie nicht erforderlich. Frage 5.12 Betreff: 5/05 Bibliothek Raumprogramm Sind in Position B-2.1 Freihandbereich in der Fläche von qm die notwendigen Hauptgänge zwischen den Regalen enthalten oder sind diese als Verkehrsfläche hinzuzufügen? Die Fläche umfasst die Fläche der Regalblöcke (Regalaufstellflächen inkl. der Regalgänge und Nebengänge). Frage 5.13 Betreff: 5/05 Bibliothek Raumprogramm Sind in Position B-3.1 Magazin in der Fläche von 150 qm die notwendigen Hauptgänge zwischen den Regalen enthalten oder sind diese als Verkehrsfläche hinzuzufügen? Die Fläche umfasst die Fläche der Regalblöcke (Regalaufstellflächen inkl. der Regalgänge und Nebengänge). Frage 5.14 Betreff: 5/05 Bibliothek Raumprogramm Wird bei der Position B-3.1 Magazin von einer Rollregalanlage ausgegangen? Die Konstruktion ist so zu bemessen, dass sowohl Regale in freier Aufstellung als auch eine Kompaktanlage möglich sind. HINWEIS: Lastannahme für Decken: Kompaktanlage bis 15 kn/qm; Magazin mit Regalen 8,5 kn/qm bis 15 kn/qm. Frage 5.15 Kapitel 5 06 Hochbau Psychologie, Abs. 187ff Muss die Zugänglichkeit der Bereiche mit EEG-Laboren im EG separat von außen für jeden Lehrstuhl erfolgen, oder kann es auch einen Eingang mit dann interner Verteilung in jeden Lehrstuhlbereich geben? Die EEG-Labore der Bereiche Klinische Psychologie, Allgemeinen Psychologie I und Allgemeinen Psychologie II sollen möglichst erdgeschossig oder EG-nahe (idealerweise EG oder 1.OG), eher peripher als zentral, und keinesfalls separat von den Lehrstühlen sondern im Gegenteil genau dort bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Mitarbeiterbüros angesiedelt sein.

9 07. Februar 2017 Seite 9 11 Darüber hinaus kann die gewünschte zusätzliche Erschließung der EEG-Laborbereiche (von außen und unabhängig vom sonstigen Institutsbetrieb) für die teils sensiblen Patienten auch gebündelt werden, sofern die lehrstuhleigenen Bereiche jeweils zusammenhängend angeordnet sind und die interne Erschließung über kurze und direkte Wege möglich ist. Siehe hierzu bitte auch im neu zur Verfügung gestellten Dokument Präzisierung der Auslobung. Frage 5.16 Betreff: 5/ Psychologie Raumprogramm Müssen nur die EEG-Labore der Lehrstühle "Biologische und Klinische Psychologie", "Allgemeine Psychologie I" und "Allgemeine Psychologie II" zentral erreichbar und möglichst erdgeschossig angeordnet sein? Oder gilt dies auch für weitere Labore von anderen Lehrstühlen? Die Anforderung der zentralen Erreichbarkeit und möglichst erdgeschossigen Lage gilt vorrangig für die EEG-Labore der o.g. Lehrstühle. In den Laboren der anderen Lehrstühle finden Untersuchungen an überwiegend gesunden Personen statt. Siehe hierzu bitte auch im neu zur Verfügung gestellten Dokument Präzisierung der Auslobung, sowie die Antwort auf die folgende Frage. Frage 5.17 Betreff: 5/ Psychologie Raumprogramm Müssen die Labore der anderen Lehrstühle (Räume P-6.7, 8.6, 8.7, 9.7, 14.7, 15.7) ebenfalls im Erdgeschoss zusammengefasst werden oder ist es ausreichend, wenn diese von der Lehreinheit unabhängig erschlossen werden sich also zum Beispiel auf dem gleichen Geschoss wie die Lehreinheit befinden und auf dem jeweiligen Geschoss von der Lehreinheit räumlich getrennt sind? Die geforderten separaten, vom jeweiligen Lehrstuhl unabhängigen Zugänge zu den genannten Laboren sollen vorgesehen sein. Die Anordnung der Labore auf den verschiedenen Ebenen und innerhalb der Geschosse ist entwurfsabhängig. Siehe auch in "Präzisierung der Auslobung", Abschnitt Nutzungsspezifische Anforderungen - Institut für Psychologie, Absätze 2 und 3: Für andere Labore (z.b. Eye-Tracking, Audio-Video- und 3D Kameralabor, Diagnostikräume) sollten Räume in ruhigeren Bereichen des Gebäudes vorgesehen werden. (...) Labore für Studien mit hohen Probandenzahlen (etwa in der Sozialpsychologie) sind vorteilhaft in relativer Nähe zum Foyer bzw. Vorlesungsräumen lokalisiert. Ergänzung zu letzterem Punkt: Dies betrifft neben dem Labor P-14.7 (Sozialpsychologie) auch das Labor P-5.11 (Allgemeine Psychologie II). Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Spalte "Hinweise" im Raumprogramm. Frage 5.18 Kapitel 5 06 Hochbau Psychologie Raumprogramm Können Sie Angaben zu den verschiedenen Nutzflächenarten bezüglich erforderlicher natürlicher Belichtung machen insbesondere zu Psychologie, Abt. P.4, P.5, P.13, EEG- Laborbereiche. Gibt es dort Räume die eventuell kein Tageslicht benötigen? Alle Arbeitsplätze und Seminarräume müssen, Hörsäle sollen, natürlich belichtet sein. Die Angaben hinsichtlich aller weiteren Räume finden Sie in der überarbeiteten Tabelle zum Raumprogramm (NEU im Online-Forum).

10 07. Februar 2017 Seite Frage 5.19 Betreff: 5/06 Raumprogramm Psychologie & Mathematik / Informatik Die Validierung der Flächen für die großen Hörsäle (insbes. P-3.1, auch MI-3.1 in der Informatik) ergibt, dass die Fläche deutlich zu groß angesetzt ist. Kann hiervon bei Nachweis der üblichen Planungsparameter abgewichen werden? Die Flächen umfassen neben dem Platzbedarf für die Hörsaalbestuhlung auch alle Gehflächen und Bewegungsflächen vor Projektions- und Tafelflächen innerhalb der Hörsäle, sowie die ebenfalls zu berücksichtigenden Ergänzungsflächen (direkt erreichbarer Nebenraum als Vorbereitungsfläche). Solche Ergänzungsflächen sind im Raumprogramm nicht explizit ausgewiesen, sind aber mit zu planen. Eventuelle Überhangflächen sollen als Kommunikations- oder Studierzonen ausgebildet werden. Frage 5.20 Kapitel 5 07 Hochbau Mathematik & Informatik, Abs. 199 Mathematik Die Hörsäle und Seminarräume sind auch gesondert zu erschließen. Bedeutet das, dass jeder Raum separat von außen für sich erschlossen sein soll, oder können die Bereiche in denen diese liegen, zusammen gesondert erschlossen werden? Wenn diese Räume in zusammenhängenden Bereichen angeordnet werden, können sie gemeinsam gesondert erschlossen werden. Siehe dazu auch das Dokument Präzisierungen zur Auslobung. Frage 5.21 Kapitel 5 07 Hochbau Mathematik & Informatik, Kompetenz- und Service-Zentrum Sind die studentischen Pool-Räume des Kompetenz- und Service-Zentrums jederzeit für alle Studenten frei zugänglich oder finden hier auch Lehrveranstaltungen statt? Grundsätzlich sind die PC-Pools von Uhr für alle Studierenden der Fakultät zugänglich. Es werden aber auch Lehrveranstaltungen stattfinden, so dass die Räume beides ermöglichen müssen. Frage 5.22 Kapitel 5 07 Hochbau Mathematik & Informatik Studentische Arbeitsräume, Abs. 208 Sind die hier erwähnten, jedoch nicht im Raumprogramm aufgeführten Studierzonen gemäß Bologna-Prozess im Entwurf hinzuzufügen oder ist die Anordnung solcher Studierzonen explizit nicht erwünscht? Im Raumprogramm sind neben den studentischen Arbeitsplätzen (MI-2.2) auch Studierzonen (MI-2.1) ausgewiesen (siehe bei MI-2.1 in Spalte "Hinweise"). Darüber hinaus erlauben die Finanzierungsregelungen zum Projekt keine Erweiterung der mit dem vorliegenden Raumprogramm bewilligten Nutzflächen. Es wird jedoch begrüßt, wenn die Verkehrsflächen so dimensioniert und geplant werden, dass diese auch Raum für Begegnung und Aufenthalt bieten. (vergleiche auch Abs. 130 der Auslobung) Frage 5.23 Kapitel 5 10 Freianlagen Ist es geplant auf den Freianlagen auch (größere) Veranstaltungen stattfinden zu lassen? Inwiefern müssen mögliche Veranstaltungen in die Planungen einbezogen werden? Es sollen grundsätzlich keine anzeige- oder genehmigungspflichtigen Veranstaltungen stattfinden. Der zukünftige Campus soll vielmehr als öffentlicher Raum erlebbar, vielfältig nutzbar und für Bürger und Universitätsangehörige gleichermaßen (und) frei zugänglich sein. Bitte beachten Sie hierzu auch die Präzisierungen der Auslobung :

11 07. Februar 2017 Seite Für alle Gebäude gilt: Die öffentlichen Bereiche sollen auch Veranstaltungen (beispielsweise der Fachschaft, aber auch für Ausstellungen u. ä.) ermöglichen. Dazu müssen ihnen die nötigen Sanitäreinrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten zugeordnet sein. (siehe Kommunikation und Vernetzung) und In mindestens einem der Gebäude am neuen Campus soll es Sanitäranlagen geben, die für Veranstaltungen im Außenbereich unabhängig von den Schließzeiten der Gebäude nach innen verschlossen und nach außen geöffnet werden können. (Weitere Hinweise und Anforderungen; Allgemeine Räume) Frage 5.24 Technikflächen Wie werden die Gebäude der einzelnen Institute beheizt und wie teilen sich die Technikflächen im Detail auf? In der Auslobung Seite 28 Kapitel Fernwärme ist beschrieben, dass die Wärmeversorgung der Neubauten der Universität durch das Fernwärmenetz der Stadt Jena oder durch ein nah gelegenes Blockheizkraftwerk erfolgt. Alle erforderlichen Technikflächen sind abhängig vom geplanten Haustechnikkonzept durch die Teilnehmer zu konzeptionieren. Fragen zu Kapitel 6 Das Verfahren Frage 6.1 Kapitel 6 I 10 Ablauf und Termine Wir bitten um Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes der zweiten Phase. Wir bitten um Verständnis, dass dies ist leider nicht möglich ist. Frage 6.1 Kapitel 6 I 09 Geforderte Leistungen Wettbewerbsleistungen 2. Phase Inwiefern sind Schaubilder, anstelle von Renderings, beispielsweise für Innenräume der Bibliothek u. ä. zugelassen? Schaubilder im Sinne freier Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht. Auf die Darstellung fotorealistischer Renderings wird bewusst verzichtet. (Siehe auch Abs. 413 der Auslobung) Frage 6.1 Kapitel 6 I 08 Wettbewerbsunterlagen 2. Phase Wann werden das Formblatt Kennwerte Nutzungsflächen und die CAD-Datei zur Verfügung gestellt? Beide Unterlagen werden zeitnah zur Verfügung gestellt. Sonstiges Keine Fragen.

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