des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Tierversuche an nicht menschlichen Primaten in Baden- Württemberg
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- Petra Simen
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1 14. Wahlperiode Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Tierversuche an nicht menschlichen Primaten in Baden- Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Tiere welcher Primatenarten in Baden-Württemberg zu Versuchszwecken gehalten werden bzw. in Versuchsvorhaben eingebunden sind; 2. an welchen baden-württembergischen Hochschulen oder anderen Forschungsinstitutionen Tierversuche an Primaten durchgeführt werden; aufgeschlüsselt nach Arten und Forschungsbereichen; 3. an wie vielen Tieren welcher Primatenarten anzeigepflichtige Tierversuche durchgeführt wurden und an wie vielen Tieren welcher Primatenarten nach 15 Abs. 1 TSchG genehmigungspflichtige Tierversuche im Bereich Grundlagenforschung durchgeführt wurden; 4. welche konkreten Maßnahmen sie für eine Verringerung der Primatenversuche im Land ergriffen hat und welche künftig ergriffen werden sollen; 5. welche konkreten medizinischen Behandlungsmethoden für bedrohliche Krankheiten des Menschen bisher aufgrund von in Deutschland/Baden- Württemberg durchgeführten Primatenversuchen entwickelt werden konnten; 6. inwieweit sie dazu bereit ist, auf nationaler Ebene die Forderungen des Europäischen Parlaments zu übernehmen, nach der Tierversuche mit nicht menschlichen Primaten auf der Basis eines Zeitplans gänzlich durch Alternativen ersetzt werden sollen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 II. Stellung zu beziehen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, 1. in Deutschland Tierversuche an Menschenaffen, inklusive Wildfängen sowie deren Nachkommen erster oder zweiter Generation künftig nicht mehr zuzulassen; 2. für Tierversuche an nicht menschlichen Primaten eine generelle Genehmigungspflicht einzuführen, also auch für toxikologische Prüfungen (Phase 2-Studien bei der Arzneimittelforschung); 3. für Versuche an nicht menschlichen Primaten die Einrichtung spezieller Kommissionen mit besonderer Expertise zu befürworten; 4. Tierversuche an nicht menschlichen Primaten vorbehaltlich der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Unerlässlichkeit und der ethischen Vertretbarkeit nur noch dann zuzulassen, wenn aufgrund besonderer Umstände mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein großer, konkret bestimmbarer Nutzen für das Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln einer Krankheit, die für Menschen lebensbedrohend ist oder zu Invalidität führt, zu erwarten ist und nachgewiesen werden kann, dass dieser Zweck nicht durch den Einsatz von anderen Tierarten als nicht menschlichen Primaten erreicht werden kann, oder dann wenn die Versuche der Erhaltung der jeweiligen Arten nicht menschlicher Primaten dienen; 5. Primatenversuche innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens aus Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu streichen und durch geeignete andere Methoden zu ersetzen Kretschmann, Rastätter und Fraktion Begründung Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 86/609/EWG zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird zurzeit auf Bundesratsebene beraten. Nach dem Entwurf der EG-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren dürfen künftig keine Tierversuche mehr an Menschenaffen durchgeführt werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Länder bereits Tierversuche an Menschenaffen verboten haben und auch in Deutschland seit vielen Jahren keine Versuche mehr an Menschenaffen durchgeführt werden. Doch nicht menschliche Primaten (NMP) dürfen in Tierversuchen weiterhin eingesetzt werden. Damit bleibt der Entwurf hinter den Forderungen des Europäischen Parlaments (schriftliche Erklärung Nr. 40 von 2007) zurück, in dem ein Zeitplan für den vollständigen Ersatz von Primatenversuchen durch Alternativen gefordert wird. In Deutschland werden in vielen Forschungseinrichtungen Tierversuche an Altweltaffen (verschiedene Makakenarten, Meerkatzen, Paviane) und Neuweltaffen (Marmosets, Totenkopfäffchen) durchgeführt. Der Einsatz nicht 2
3 menschlicher Primaten als Versuchstiere und die resultierten Forschungsergebnisse sind jedoch zu hinterfragen. Denn NMP sind nach wie vor Wildtiere und nicht wie die meisten anderen Labortierarten über viele Generationen domestiziert. NMP sind hoch intelligente, sensible, sehr soziale und in Gruppen lebende Tiere, die höchste Ansprüche an ihre Haltungsbedingungen und das Pflegepersonal stellen. Entsprechend hoch ist das Leidenspotenzial der Tiere in der Versuchstierhaltung und im Tierversuch. Der überwiegende Teil der NMP kommt in Deutschland im Rahmen toxikologischer Prüfungen (Phase 2-Studien bei der Arzneimittelforschung) zum Einsatz. Die vorgeschriebenen Prüfverfahren bestehen schon seit Jahrzehnten unverändert und sind oftmals nicht einmal von der EG so vorgeschrieben, sondern werden im Rahmen der internationalen Zulassung von Arzneimitteln aufgrund amerikanischer oder japanischer Vorgaben durchgeführt. Immer wieder zeigt sich zudem, dass die Testergebnisse trotz der nahen evolutionären Verwandtschaft zu uns Menschen doch nicht auf Menschen übertragbar sind. Außerdem erfolgt der größte Teil der Versuche an NMP im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener und damit nur anzeigepflichtiger Tests, die sich damit einer grundsätzlichen fachlichen und ethischen Bewertung weitestgehend entziehen. Aber gerade aufgrund der relativ großen Tierzahlen und der hohen Belastungen wäre die generelle Einführung einer Genehmigungspflicht für alle in Versuchsvorhaben eingesetzten NMP dringend erforderlich. Primatenversuche sollten also zukünftig in jedem einzelnen Fall geprüft werden, also auch solche Versuchsvorhaben, die nach den bisherigen Regelungen des deutschen TSchG nur unter die Anzeigepflicht fallen würden. Tierversuche in der reinen Grundlagenforschung unterliegen zwar einer Genehmigungspflicht und dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier von hervorragender Bedeutung sind. Häufig wird diese Bedeutung von den Antragstellern in Aussicht gestellt, doch in Folge nicht nachvollziehbar erläutert, wie die Ergebnisse aus den Affenversuchen konkret zur Heilung beim Menschen beitragen sollen und zu welchem Zeitpunkt solche Therapieerfolge zu erwarten wären. Immer mehr retrospektive Bewertungen von Tierversuchsprojekten belegen stattdessen, dass der medizinische Nutzen für den Menschen äußerst gering ist. Dies gilt insbesondere für die Hirnforschung an Affen, wie sie allein in Tübingen an drei Instituten durchgeführt wird. Dabei werden Affen, denen über Schädel - aufsätze Elektroden implantiert wurden, auf einem Stuhl fixiert und sollen stundenlang bestimmte Aufgaben lösen. Diese Art von Versuchen an Affen stehen öffentlich zunehmend in der Kritik und werden auch von den zuständigen Ethikkommissionen inzwischen genau hinterfragt. Denn seit dem Inkrafttreten der Staatszielbestimmung Tierschutz (Artikel 20 a GG) 2002 haben die Genehmigungsbehörden ein eigenständiges materielles, also inhaltliches Prüfungsrecht zur Unerlässlichkeit und zur ethischen Vertretbarkeit beantragter Tierversuche (VerwG Gießen, bestätigt durch Hess. VGH): Mit dem Ergebnis, dass in den letzten Jahren von den zuständigen Behörden in München, Berlin und Bremen Tierversuche im Bereich der Hirnforschung an Affen abgelehnt worden sind. Die Genehmigungsbehörden begründeten die Ablehnungen jedes Mal damit, dass das Leid der Affen als schwerer wiege als der zu erwartende Nutzen. Bei der Genehmigung von Tierversuchen mit solch hoch entwickelten, sozialen, intelligenten und sensiblen Wildtieren müssen folglich ganz besondere Maßstäbe angesetzt werden eine Forderung, der sich auch die Landesregierung gerade in Hinblick auf die Affenforschung in Tübingen nicht verschließen darf. Solange noch keine Bereitschaft besteht, auf Tierversuche mit NMP noch nicht vollständig zu verzichten, sollte bei der Beurteilung von derarti- 3
4 gen Genehmigungsanträgen ein überregionales Fachgremium angefragt werden können. Beim Bundesministerium ist folglich eine besondere, auf Tierversuche an Primaten spezialisierte Kommission einzurichten, die die zuständigen Behörden und die dort eingerichteten 15-Kommissionen bei der Entscheidung über die Genehmigung von solchen Versuchen beratend unterstützt. Die Mitglieder dieser Kommission müssen über besondere Expertise betreffs Primaten einschließlich deren Bedürfnisse, art- und verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege und nicht zuletzt über mögliche Ersatz- und Ergänzungsmethoden verfügen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 29. April 2009 Nr /70 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Tiere welcher Primatenarten in Baden-Württemberg zu Versuchszwecken gehalten werden bzw. in Versuchsvorhaben eingebunden sind; Die Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere hier Primaten ist der Antwort zu Nr. 1 und der Anlage zu Antrag 14/4342 (Statistiktabellen) zu ent - nehmen. Im Jahr 2007 wurden 15 Altweltaffen (Makaken) und 37 Neuwelt - affen (Weißbüschelaffen) in Baden-Württemberg im Rahmen von wissenschaftlichen Versuchen verwendet. Entsprechende Zahlen aus dem Jahr 2008 sind noch nicht verfügbar. Die Haltungskapazitäten in den bestehenden Haltungen sind folgende: Makaken (Macaca mulatta bzw. M. fascicularis) 171 Weißbüscheläffchen (Callithrix jacchus) derzeit Reduktion der Haltungskapazität auf max. 90 Tiere Der tatsächliche Tierbestand liegt zum Teil deutlich unter den Haltungskapazitäten und hängt von den jeweils laufenden Projekten/Versuchen ab. 2. an welchen baden-württembergischen Hochschulen oder anderen Forschungsinstitutionen Tierversuche an Primaten durchgeführt werden; aufgeschlüsselt nach Arten und Forschungsbereichen; Versuche an Primaten der oben genannten Arten werden in Baden-Württemberg an der Universität Tübingen durchgeführt. Außerdem wird am Max- Planck-Institut für Biologische Kybernetik in Tübingen mit Affen geforscht. An einem weiteren Standort wird in einer privaten Einrichtung mit Affen gearbeitet. Die Forschungsbereiche ergeben sich ebenfalls aus der Versuchs - tierstatistik (s. Antwort zu Nr. 1 und die Anlage zu Antrag 14/4342). Die Tiere werden für Zwecke der Grundlagenforschung sowie im Zusammenhang mit der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln verwendet. 4
5 3. an wie vielen Tieren welcher Primatenarten anzeigepflichtige Tierversuche durchgeführt wurden und an wie vielen Tieren welcher Primatenarten nach 15 Abs. 1 TSchG genehmigungspflichtige Tierversuche im Bereich Grundlagenforschung durchgeführt wurden; In Baden-Württemberg werden aktuell in anzeigepflichtigen Versuchsvorhaben (Jahre 2007 bis 2009) folgende Tierarten und -zahlen eingesetzt: Macaca spp 36 Callithrix jacchus 15 Im Bereich der Grundlagenforschung wurden in genehmigungspflichtigen Tierversuchen im selben Zeitraum genehmigt: Macara spp 115 Callithrix jacchus welche konkreten Maßnahmen sie für eine Verringerung der Primatenversuche im Land ergriffen hat und welche künftig ergriffen werden sollen; Die Landesregierung nimmt das Thema Primatenversuche sehr ernst und hat sich deshalb in den letzten Jahren intensiv mit den damit zusammenhängenden fachlichen, rechtlichen und ethischen Fragen befasst, so auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe des beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum angesiedelten Landesbeirats für Tierschutz. An den Beratungen waren auch Fachleute zur Primatenhaltung und -forschung beteiligt. In der Arbeitsgruppe wurde die derzeitige Situation der Primatenforschung eingehend analysiert. Der Landestierschutzbeirat hat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in mehreren Beschlüssen aufgegriffen und die Landesregierung mit deren Umsetzung beauftragt. Daraufhin hat sich der Ministerrat von Baden-Württemberg mit der Thematik eingehend befasst. Über die Maßnahmen zur Verringerung von Tierversuchen hat die Landes - regierung im Rahmen von Antrag 14/4342 ausführlich berichtet (vgl. Antwort auf die Fragen 7 bis 9). Auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen. Dort sind auch die Beschlüsse des Ministerrats wiedergegeben. 5. welche konkreten medizinischen Behandlungsmethoden für bedrohliche Krankheiten des Menschen bisher aufgrund von in Deutschland/Baden- Württemberg durchgeführten Primatenversuchen entwickelt werden konnten; Ein Teil der in Deutschland in Tierversuchen verwendeten Primaten wird in der Prüfung von Stoffen, insbesondere im Rahmen der Arzneimittelzulassung, verwendet. Hier besteht ein direkter Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten. Eine Dokumentation im Sinne der Anfrage liegt der Landesregierung nicht vor. Sie weist aber auf die sog. Primatex-Datei hin, in der bundesweit Primatenversuche erfasst werden. Allgemein kann festgestellt werden, dass Primaten in bestimmten Forschungsbereichen gerade im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Versuchsergebnissen mit den Verhältnissen beim Menschen von wesentlicher Bedeutung sind. Dies betrifft vor allem die Bereiche Reproduktion, Infektionen, Neurologie, spezielle Fragestellungen im Bereich Genetik und Stoffwechselerkrankungen. Grundlage jedes Behandlungserfolges ist das Verständnis der Krankheit, ihrer Genese, Wirkung und Entwicklung. Zur Behandlung von degenerativen Er - krankungen wie Alzheimer oder Parkinson ist deshalb in erster Linie die Funktionsweise des Gehirns zu erforschen. Die Entwicklung von Behand- 5
6 lungsmethoden bei Hirnerkrankungen basiert deshalb in der Regel auf den Erkenntnissen über die Funktionsweise des Gehirns, die im Rahmen von Versuchen mit Affen gewonnen wurden. 6. inwieweit sie dazu bereit ist, auf nationaler Ebene die Forderungen des Europäischen Parlaments zu übernehmen, nach der Tierversuche mit nicht menschlichen Primaten auf der Basis eines Zeitplans gänzlich durch Alternativen ersetzt werden sollen; Das Europäische Parlament ist in die Beratungen des aktuellen Entwurfs der EU-Kommission zur Überarbeitung der Versuchstierrichtlinie (RL 86/609/ EWG) eingebunden. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für Mai vorgesehen. Aufgrund der bisherigen Beratungen in den Ausschüssen ist derzeit nicht erkennbar, dass das Europäische Parlament beabsichtigt, im Verfahren eine Forderung im Sinne eines Zeitplans zur vollständigen Abschaffung von Tierver - suchen mit nicht menschlichen Primaten einzubringen. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament diese, in einer Entschließung vom September 2007 aufgestellten Forderungen nicht aufrechterhält. II. Stellung zu beziehen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, 1. in Deutschland Tierversuche an Menschenaffen, inklusive Wildfängen sowie deren Nachkommen erster oder zweiter Generation künftig nicht mehr zuzulassen; Auf die Antwort der Landesregierung zu Antrag 14/4342 und die Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zu Primatenversuchen (vgl. Frage 9) wird verwiesen. 2. für Tierversuche an nicht menschlichen Primaten eine generelle Genehmigungspflicht einzuführen, also auch für toxikologische Prüfungen (Phase 2-Studien bei der Arzneimittelforschung); Die Frage, ob das Anzeigeverfahren nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes nach der Überarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie erhalten bleibt, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Beschlüsse des Ministerrats vom 4. März 2008 verwiesen (siehe Antwort zu Antrag 14/4342, Frage 9). 3. für Versuche an nicht menschlichen Primaten die Einrichtung spezieller Kommissionen mit besonderer Expertise zu befürworten; Die Frage, welche Kommissionen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen sind, ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere grundsätzlich zu klären. Die Landesregierung stimmt derzeit die Position der Bundesländer zu dieser Frage ab. Auf die Artikel 8, 25, 26, 37, 47 und 50 des Richtlinienentwurfs wird hingewiesen (einsehbar unter: dip21/brd/2008/ pdf). Dort sind sowohl umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen für die Verwendung nicht menschlicher Primaten vorgesehen als auch zahlreiche Vorgaben zur ethischen Prüfung von Tierversuchen und den hierfür zuständigen Behörden und Kommissionen. Im Übrigen wird auf die Beschlüsse des Ministerrats vom 4. März 2008 verwiesen (siehe Antwort zu Antrag 14/4342, Frage 9). 6
7 4. Tierversuche an nicht menschlichen Primaten vorbehaltlich der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Unerlässlichkeit und der ethischen Vertretbarkeit nur noch dann zuzulassen, wenn aufgrund besonderer Umstände mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein großer, konkret bestimmbarer Nutzen für das Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln einer Krankheit, die für Menschen lebensbedrohend ist oder zu Invalidität führt, zu erwarten ist und nachgewiesen werden kann, dass dieser Zweck nicht durch den Einsatz von anderen Tierarten als nicht menschlichen Primaten erreicht werden kann, oder dann wenn die Versuche der Erhaltung der jeweiligen Arten nicht menschlicher Primaten dienen; Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf den o. g. Beschluss des Ministerrats und die Stellungnahme des Bundesrats vom 13. Februar 2009 (BR-Drucksache 873/08 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europä - ischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere [s. Anlage zur Antwort der Landesregierung zu Antrag 14/4342]). 5. Primatenversuche innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens aus Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu streichen und durch geeignete andere Methoden zu ersetzen. Die Landesregierung begrüßt alle Anstrengungen, die das Ziel haben, den Einsatz von Primaten bei Tierversuchen künftig zu vermeiden. Wegen der alleinigen Außenvertretungskompetenz des Bundes hat sie jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die EU-Rechtsetzung sowie auf internationale Verträge zur Arzneimitteltestung. Die Entscheidung, Primaten in rechtlich vorgeschriebenen Prüfverfahren einzusetzen, ist im Regelfall nach fachlichen Kriterien im Einzelfall zu treffen. Für die Wahl von Primaten gelten hier bereits heute hohe Maßstäbe, insbesondere die Vorgaben des 5. Abschnitts des Tierschutzgesetzes; speziell zu beachten ist dabei 9 Abs. 2. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung und Verwendung von Affen mit hohen Auflagen und Kosten verbunden ist. Insofern ist eine restriktive Verwendung auch im Interesse der Nutzer. Die Entscheidung über die Verwendung trifft der Versuchsleiter, in der Regel in Abstimmung mit der für die Anerkennung der Prüfung zuständigen Behörde auf Bundes- oder EU-Ebene. Die nach Landesrecht für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden prüfen das Vorliegen der Voraussetzungen. Weitere Initiativen durch die Landesregierung sind derzeit nicht vorgesehen. Die Vorgaben der überarbeiteten EU-Richtlinie bleiben abzuwarten. Im Übrigen wird auf die zahlreichen Initiativen in diesem Bereich hingewiesen (s. Antwort der Landesregierung zu Antrag 14/4342, Fragen 7 bis 9). Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7
des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
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