Fake News als Herausforderung für Aufsicht und Regulierung in einer demokratischen Gesellschaft
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- Lorenz Geisler
- vor 6 Jahren
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1 Fake News als Herausforderung für Aufsicht und Regulierung in einer demokratischen Gesellschaft Uwe Conradt Direktor Landesmedienanstalt Saarland Foto: istock
2 Was sind FAKE-NEWS? Fake News sind Falschinformationen und Falschmeldungen, die bewusst in Umlauf gebracht werden mit dem Ziel, den Prozess der freien Meinungsbildung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Juristisch gesprochen handelt es sich um: 1. Eine falsche Tatsachenbehauptung 2. Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Programmgrds.) 3. ggfl. sogar Straftat
3 BigFakeNews Headlines in der US Wahl Pope Francis endorsed Donald Trump. An FBI agent connected to HillaryClinton s disclosures murdered his wife and shot himself. The Clinton Foundation bought $137million in illegal arms. Mike Pence said that Michelle Obama is the most vulgar First Lady we ve ever had. In May 2016, Ireland announced that it was officially accepting Americans requesting political asylum from a Donald Trump presidency. Celebrity Ru Paul said that Donald Trump mistook him for a woman and groped him at a party in 1995.
4 Quelle: ist der neue praesident 28993
5
6 Auswirkungen von FAKE NEWS auf die US Wahl Studie der STANFORD UNIVERSITY* Ergebnisse: Soziale Medien waren eine wichtige Informationsquelle, aber nicht die dominierende (für 14 % der Amerikaner DIE wichtigste Informationsquelle) Falsche Nachrichten, die Trump favorisieren, wurden in den 3 Monaten vor der Wahl 30 Millionen mal geteilt. Falsche Nachrichten, die Clinton favorisieren, wurden in den 3 Monaten vor der Wahl 8 Millionen mal geteilt. Der Durchschnittsamerikaner konnte sich an 0,92 Trump fake news und an 0,23 Clinton fake news erinnern. Um den Ausgang der Wahl zu beeinflussen, müsste eine Fake News den Effekt von 36 Wahlspots gehabt haben. * Quelle:
7 UND BEI UNS?
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9 Uwe Conradt: 2. LMS MEDIENGESPRÄCH: Fake News als Herausforderung #FAKENEWS: für Aufsicht Manipulation und Regulierung durch in einer Falschmeldungen demokratischen Gesellschaft 1. Meinungsfreiheit Artikel 5 GG: Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift oder Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. FALSCHMELDUNGEN SIND NICHT GESCHÜTZT.
10 2. dienende Funktion auch der Sozialen Netzwerke Auch Soziale Netzwerke nehmen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Sie sind "Faktor" der öffentlichen Meinungsbildung und dies mit wachsender Bedeutung. Presse und Rundfunkfreiheit hat die Aufgabe, freie und umfassende Meinungsbildung durch Medien zu gewährleisten. Sie ist eine dienende Freiheit. Gesetzgeber der LÄNDER sind verpflichtet eine Medienordnung zu schaffen, in der die Vielfalt der bestehenden Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
11 3. Gibt es für FAKE-NEWS Gesetze und braucht es neue? 1. Individuelle Ansprüche: Zivilrecht/BGB (Unterlassung, Gegendarstellung, Geldentschädigung), Strafrecht (Verleumdung, üble Nachrede, Wahlfälschung, Wählertäuschung...) 2. Regulierung: JMStV (bei FakeNews, die auch Hatespeech sind) 3. Regulierung: RStV für Rundfunk (Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, ( ), zu entsprechen.
12 Wer ist im Internet zuständig? Für Einhaltungen der Bestimmungen für Telemedien sind die staatsfern organisierten Landesmedienanstalten* zuständig. Im Gegensatz zum Rundfunkbereich jedoch keine Zuständigkeit bei Einhaltung der journalistischen Sorgfalt Anbieter von Sozialen Medien sind zudem nur Plattformanbieter und keine Medienanbieter / Providerprivileg Grundsatz: Löschung nach Kenntnis (TMG) * Mit Ausnahme RLP, Niedersachsen, Sachsen
13 Politische Diskussion um FAKE-NEWS Seit September 2015: TASK Force: BMJV Forderungen Thomas de Maizière: Abwehrzentrale gegen Desinformation 2.1. Bundeswahlleiter Dieter Sarreither: Fake News werden Wahlkampf beeinflussen Fachgespräche Dt. Bundestag (Fake News, Social Bots, Hack und Co.) Jan/Feb Papiere von CDU/CSU Fraktion, SPD Fraktion, B90/Die Grünen
14 Politische Diskussion um FAKE-NEWS Bekanntgabe Facebook arbeitet mit Recherchenetzwerk Correctiv zusammen / Kennzeichnung von Falschmeldungen Peter Stefan Herbst: Fake News kein Fall für Polit Zensur Wissenschaftlerin Prof. Katharina Zweig fordert Algorithmen TÜV Referentenentwurf BMJV
15 Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken Betrifft soziale Netzwerke mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern Anbieter sollen rechtswidrige (strafbare) Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis löschen Beschwerdemanagement / Auskunftsanspruch Quartalsweise Rechenschaftsberichte Transparenz zu Beschwerden und eingesetzten Mitarbeitern Bußgelder bis 5 Mio. Personen / 50 Mio. Unternehmen Zuständig: Bundesamt für Justiz (39,5 Stellen)
16 Position der Medienanstalten v : Schließung der bestehenden Regelungslücke bei der Aufsicht zur Einhaltung der journalistischen Grundsätze bei journalistischredaktionell gestalteten Online Angeboten. Auskunftsanspruch: Schaffung eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Plattformen für Landesmedienanstalten. Vereinheitlichung der Telemedienaufsicht in den Ländern.
17 und sonst? MEDIENKOMPETENZ Workshop: 06. April 2017 Fakten statt Fakes: Woran erkennt man Falschmeldungen im Internet? Materialien von Klick Safe Schulungen im Umgang mit Sozialen Medien Schulungen für die digitale Welt allgemein LMS BetaRaum Und AUFKLÄRUNG Veranstaltungen z. B. auch Information / Desinformation
18 Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung: Landesmedienanstalt Saarland Nell-Breuning-Allee Saarbrücken Tel: Internet:
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