Konkrete Lösungen DIN Dipl.-Ing. Frank Arnold TÜV SÜD Industrie Service GmbH Treppen, Geländer, Brüstungen

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1 Treppen, Geländer Brüstungen Konkrete Lösungen DIN Dipl.-Ing. Frank Arnold TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1

2 Thema Treppen (und Geländer) sind nach DIN Gebäudetreppen zu planen und zu errichten. Die DIN ist eine anerkannte Regel der Technik und in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten und somit öffentlich rechtlich eingeführt. Derzeit ist die Ausgabe vom März 2015 die jüngste Ausgabe. Für Brüstungen sind allgemeine Anforderungen in der Landesbauordnung enthalten. Meine Themen: - Sicherheit bei Treppenstufen; - Sicherheit gegen das Überklettern von Kleinkindern; - Zusammenspiel mit Barrierefreiheit Folie 2

3 Geltungsbereich in Baden Württemberg LBO / LBO AVO / DIN (3) LBO Verkehrssicherheit 3 LBO AVO Umwehrung anzuwenden auf Gebäude im Allgemeinen Gebäude Gebäudeklasse 3 MFH > 2 Wohnungen LTB DIN Gebäudetreppen Abgemindert bzw. Abweichungen mögl.! MFH 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Gebäude Gebäudeklasse 1 und 2 MFH 2 Wohnungen Innerhalb von Wohnungen Folie 3

4 Treppen und Geländer Handläufe DIN 18065: Folie 4

5 Treppen und Geländer Modale Hilfsverben Quelle: Flachdachrichtlinie Folie 5

6 Treppen und Geländer Modale Hilfsverben Es ist die Verbform sollte anzuwenden, wenn von mehreren Möglichkeiten eine besonders empfohlen wird, aber nicht unbedingt gefordert wird. Nach dem Modalverb kann stellt sie die zweitniedrigste Anforderungsstufe dar. Somit lässt sich aus der gewählten Wortwahl erkennen, dass es um eine Empfehlung -aber keine verpflichtende Anforderung- den Treppenhandlauf durchgängig auszuführen handelt. Folie 6

7 Treppen und Geländer Handläufe Juristische Entscheidungsgrundlagen z. B. OLG Karlsruhe: Es ist nicht Aufgabe des Handlaufs, das Ende der Treppe zu signalisieren! Der Benutzer selbst müsse bei Treppen besondere Vorsicht walten lassen! Fazit: Jede Fragestellung muss individuell, unter Berücksichtigung der öffentlich rechtlichen Aspekte (LBO, LBOAVO, LTB, Normen, Rechtssprechung) beurteilt werden. Folie 7

8 Treppen und Geländer Handläufe - Baden Württemberg LBO 35 und DIN barrierefreies Bauen Der Teil 2 der DIN gilt für Wohnungen und die zugehörige Infrastruktur und ist über die Liste der Technischen Baubestimmungen in Teilen bauaufsichtlich eingeführt. Der Abschnitt 4.3.6, der die Treppen und die Handläufe regelt ist NICHT bauaufsichtlich eingeführt. Fazit: Die Zugänglichkeit zu den in LBO 35 genannten Wohnungen muss barrierefrei erreichbar und verkehrssicher sein. Folie 8

9 Treppen und Geländer Handläufe - Baden Württemberg Zusammenfassung: Die Regelwerke und die Rechtsprechung schreiben nicht zwingend einen Handlauf vor, der über den Treppenlauf hinausgeht. Die Abstufung in Regelwerken von muss, soll und sollte macht den Grad an Erfordernis deutlich. Gerade in kleineren Wohneinheiten wird sogar eine Unterbrechung des Treppenhandlaufs im Bereich des Treppenlaufs zugelassen. Die Zugänglichkeit zu den, in 35 der LBO genannten Wohnungen, muss verkehrssicher und barrierefrei hergestellt sein. Fazit: Wohngebäude im Allgemeinen: Einzelfallbetrachtung Folie 9

10 Treppen und Geländer Geländerhöhen Sicherheit für Kleinkinder DIN 18065: Die Sicherung gegen das Überklettern von unbeaufsichtigten Kleinkindern ist für Gebäude im Allgemeinen explizit mit einer Höhe von 70 cm geregelt (nicht für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen): Das Schutzziel der 12 cm ist nur bis zur Höhe von 70 cm maßgebend, weil das Kleinkind nicht über dieses Maß hochklettern kann (auch wenn dies in der DIN so nicht explizit formuliert ist). Folie 10

11 Brüstungen Brüstungshöhen Mit Einführung der DIN wurde der früher geltende Gleichklang in der Beurteilung der Sicherung gegen das Überklettern von unbeaufsichtigten Kleinkindern aufgegeben; Die Obersten Baubehörden beurteilen für Brüstungen im Regelfall eine Höhe von 60 cm als sicher; Einzelfallbeurteilungen sind für Badewannenablagen etc. vorzunehmen; Belegbeispiel: Die LBO Baden Württemberg verweist darauf, dass in 3 Abs. 5 AVO 60 cm geregelt sind. Die Formulierung in DIN mit z. B. zeige, dass es sich um ein Beispiel handele, das in jedem Fall dem Schutzziel gerecht wird. Der Umkehrschluss, dass diese Lösung in jedem Fall geschuldet ist, sei aber unzulässig. Fazit: Da die LBO über der DIN steht, reichen 60 cm aus. Folie 11

12 Geländer / Brüstungen / Allgemein Sicherheit gegen das Überklettern von Kleinkindern und gegen Durchstürzen Das Überklettern von Kleinkindern kann erschwert werden mit: - vertikalen Geländerstäben - Schiffsgeländer (siehe Abbildung rechts) - horizontalen Geländerstäben mit einem Abstand von 20 mm - vorgestellte (Glas-) Platten etc. Kleinkinder können nicht mit dem Kopf durch das Geländer gelangen, wenn der Abstand der Stäbe < 12 cm ist. Anmerkung: Sie können aber mit Beinen und dem Körper hindurch gelangen. (DIN EN 1176, Prüfkörper 89 mm): Dieser Fall wird in Deutschland nicht abgesichert! Erwachsene können nicht durch Stäbe stürzen, wenn der Abstand < ca. 30 cm ist. Folie 12

13 Geländer / Brüstungen / MFH der GK 1 bzw. 2 u. in Wohnungen Baden Württemberg - LBO AVO 3 Umwehrungen, Absatz 5: Satz 1 Satz 2 Satz 3 Die Anforderungen des Abs. 5 für die Ausgestaltung von Umwehrungen zum Schutz von Kleinkindern gelten nach Abs. 5 Satz 3 (rot unterstrichen) NICHT bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen. Freigestellt von den Anforderungen des 3 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBOAVO sind damit alle Umwehrungen innerhalb von Wohnungen, und zwar unabhängig von der Höhe des Gebäudes. Zur Wohnung gehören dabei auch Balkone und Terrassen. Die besonderen Anforderungen gelten jedoch für die Flächen außerhalb von Wohnungen, sofern es sich nicht um Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 handelt. Folie 13

14 Geländer / Brüstungen Baden Württemberg GK 1 u. 2; MFH 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Öffentliches Recht Zivilrecht LBO, Verordnung, Norm Verkehrssicherheit Übliche Bauausführung Vertrag; was ist vereinbart? Laiengerechte Aufklärung über die Risiken und Gefahren Baugenehmigungsbehörde Erwartung des Erwerbers Folie 14

15 Geländerhöhen / Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben Normales Glas VSG Glas Kleinkind + + Stellungnahmen mehrerer Obersten Baubehörden: Brüstungen im Gegensatz zur DIN 18065: 60 cm sind sicher für Kleinkinder ( + bei abschließbarem Griff, bei Lüftung mit anderem Fenster bzw. bei einer mechanischen Wohnraumlüftung) Erwachsener + (Unterschiede je nach Land ob bis OK Rahmen (Baden Württemberg bei 90 cm) oder bis OK Fensterbank (z. B. 80 cm, wenn die Brüstung > 20 cm tief ist) + Achtung: z.b. Hamburg 70 cm + (stürzt nicht durch 30cm Öffnung ) Partygast kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten Folie 15

16 Geländerhöhen / Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben Normales Glas VSG Glas Kleinkind (Gemäß DIN 18065: bei Geländer 70 cm) + + Erwachsener Partygast + (kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten) + (kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten, bzw. kann sich ohne Hände (festklammern) nicht halten (=Klettern = selber schuld)) (kann unbewusst auf die Fensterbank geraten) Folie 16

17 Geländerhöhen / Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben Normales Glas VSG Glas Kleinkind + (Gemäß DIN 18065, 6.8.3: 16 cm ist zwar größer als 12 cm; diese Öffnung liegt aber über den 70 cm (bzw. 60 cm), die das Kleinkind erklettern kann) + (hat nicht die Energie um normales Glas beim Fallen zu durchstoßen) Erwachsener + + (stürzt nicht durch 30cm Öffnung) + Partygast Folie 17

18 Erschwernis für Kleinkinder gegen Überklettern Folie 18

19 Treppen Geländer / Brüstungen Beispiele von Festlegungen in einzelnen Bundesländern (exemplarisch) Bundesland Geländer Absturz > 1 m Absturz < 12 m Brüstung Absturz > 1 m Absturz < 12 m Geländer Absturz > 12 m Brüstung Absturz > 12 m Kleinkind Brüstung Oberste Baubehörde DIN Quelle Baden Württemberg 90 80* 90 80* 60 eingeführt LBO AVO Bayern 90 (ab 50 cm) 90 (ab 50 cm) mit Fensterrahmen eingeführt Hamburg eingeführt Prüfdienst BPD 3/2013 Hessen ohne Fensterrahmen Offen (Frau Vogt ) eingeführt HBO Handlungsempfehlun gen zum Vollzug der HBO Niedersachsen eingeführt DVO NBauO Nordrhein Westfalen nicht eingeführt Sachsen ohne Fensterrahmen / 60 eingeführt LBO Arbeitsblatt 10 * Tiefe des obersten Abschlusses der Umwehrung mindestens 0,2 m Folie 19

20 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt DIN legt strikt Mindest- und Maximalmaße fest. Toleranzen sind hierzu nicht zugelassen. Folie 20

21 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt Steigungen und Auftritte dürfen maximal 5 mm von der nächsten Stufe abweichen Folie 21

22 Treppen Sicherheit der Stufen: Gehbereich, Lauflinie Folie 22

23 Treppen Sicherheit der Stufen: Gehbereich, Lauflinie, Auftritt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 23

24 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt Kriterien für sicheres Benützen von Treppen: Gleichmäßigkeit der Stufen Maße der Stufen und die Schrittmaßregel (bedingt) Oberflächenbeschaffenheit Kantenausführung; Sichtbarkeit der Kanten Handlauf (keine verbindliche Regelungen vorhanden) Beleuchtung, Hindernisse, Kennzeichnungen Modernisierung Curt-Frenzel-Stadion Rückbau + Umbau zur Verbesserung der Sichtverhältnisse, einschl. neuer Eispiste Schuhwerk Tragen von Lasten Körperliche und psychische Disposition Folie 24

25 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt Kriterien für sicheres Benützen von Treppen Anhand von Statistiken ist bekannt, dass die Unfallschwerpunkte am Anfang und Ende der Treppenläufe liegen. Die Anzahl der Unfälle hängt jedoch stark von der Bauform der Treppe ab. Das Risiko ist dort hoch, wo der Treppenlauf durch ein sehr kurzes Zwischenpodest unterbrochen wird (Bauform 2, 3 und 8). Hier wird der Rhythmus des Gehens gestört. Folie 25

26 Treppen Kriterien für sicheres Benützen von Treppen Zusammenfassung: Entscheidend ist die Gleichmäßigkeit der Treppe und der Rhythmus des Gehens. Jede Treppe ist somit bezüglich der Bauform und der Länge der Podeste individuell zu beurteilen. Der Handlauf muss nicht durchgängig an einem Treppenlauf ausgeführt werden. Die Beurteilung hat ebenfalls individuell zu erfolgen. Folie 26

27 Kontakt Dipl.-Ing. Frank Arnold Telefon Folie 27

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